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Verordnung (EG) Nr. 6/2003 der Kommission vom 30. Dezember 2002 über die Verbreitung der Statistik des Güterkraftverkehrs
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. Nr. L 1 vom 04.01.2003 S. 45;
VO (EU) Nr. 202/2010 - ABl. Nr. L 61 vom::11.03.2010 S. 2)
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften -
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1172/98 des Rates vom 25. Mai 1998 über die statistische Erfassung des Güterkraftverkehrs 1, insbesondere auf die Artikel 6 und 9,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Die in der Verordnung (EG) Nr. 1172/98 aufgeführten statistischen Daten zum Güterkraftverkehr sollten so weit wie möglich ausgewertet werden, wobei jedoch der vertrauliche Charakter der Einzeldatensätze zu berücksichtigen ist.
(2) Die verbreiteten Daten müssen eine akzeptable Qualität aufweisen und die vorhandenen statistischen Reihen müssen gepflegt werden.
(3) Einige Daten sind den Mitgliedstaaten zur Verfügung zu stellen, damit der Erfassungsbereich der statistischen Daten über den innerstaatlichen Güterkraftverkehr erweitert werden kann.
(4) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für das Statistische Programm
- hat folgende Verordnung erlassen:
Die von den Mitgliedstaaten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1172/98 an die Kommission (Eurostat) übermittelten Einzeldatensätze werden zur Erstellung statistischer Tabellen verwendet, die aggregierte, durch Aufaddierung der zugrunde liegenden Daten ermittelte Werte enthalten. Die Kommission (Eurostat) verbreitet die daraus resultierenden statistischen Tabellen nach Maßgabe der Artikel 2 und 3.
Die statistischen Tabellen, deren Verbreitung zulässig ist, sind im Anhang aufgelistet.
(1) Die Verbreitung von Tabellen an andere Datennutzer als die nationalen Behörden der Mitgliedstaaten ist nur gestattet, wenn dem Wert der einzelnen Tabellenfelder je nach der dargestellten Variablen mindestens 10 Fahrzeugdatensätze zugrunde liegen. Liegen dem Wert eines Tabellenfeldes weniger als 10 Fahrzeugdatensätze zugrunde, so ist er mit den Werten anderer Tabellenfelder zu aggregieren oder durch eine geeignete Markierung zu ersetzen. Die in Punkt A des Anhangs genannten Tabellen können von dieser Bestimmung ausgenommen werden.
(2) Tabellen, die aggregierte Werte enthalten, denen weniger als 10 Fahrzeugdatensätze zugrunde liegen, können den nationalen Behörden, die in den Mitgliedstaaten für die Verkehrsstatistik der Gemeinschaft zuständig sind, unter der Bedingung übermittelt werden, dass die nationalen Behörden bei der etwaigen Übermittlung von Tabellen an andere Datennutzer die Bestimmung in Absatz 1 anwenden.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 30. Dezember 2002
Liste der Tabellen, deren Veröffentlichung zulässig ist | Anhang 10 |
A. Kontinuität bestehender Tabellen
Zur Gewährleistung der Kontinuität können die bestehenden Tabellen von der Kommission (Eurostat) veröffentlicht werden.
B. Haupttabellen Die folgenden Tabellen sowie Untergruppen von ihnen dürfen verbreitet werden.
Tabelle | Beschreibung Anmerkung 1 | Bezugszeitraum | Einheiten Anmerkung 2 | Anmerkungen |
B1 | Zusammengefasste Verkehrstätigkeit nach der Art des Einsatzes und der Verkehrsart | Jahr, Quartal | 1.000 t Mio. Tonnenkilometer Fahrzeugkilometer | Anmerkung 3 |
B2 | Verkehr nach Art des Einsatzes | Jahr, Quartal | 1.000 t Mio. Tonnenkilometer | Anmerkung 3 |
B3 | Verkehr nach Güterart | Jahr | 1.000 t Mio. Tonnenkilometer | |
B4.1 | Grenzüberschreitender Verkehr, nach Be- und Entladeland (Gesamtwert für alle Meldeländer) | Jahr | 1.000 t Mio. Tonnenkilometer | |
B4.2 | Wie Tabelle B4.1, jedoch zusätzlich nach Güterarten untergliedert | Jahr | 1.000 t Mio. Tonnenkilometer | |
B4.3 | Grenzüberschreitender Verkehr, nach Be- und Entladeland (untergliedert nach Meldeländern) | Jahr | 1.000 t Mio. Tonnenkilometer | |
B4.4 | Wie Tabelle B4.3, jedoch zusätzlich nach Güter- arten untergliedert | Jahr | 1.000 t Mio. Tonnenkilometer | |
B5.1 | Verkehr nach Beladeregion | Jahr | 1.000 t Mio. Tonnenkilometer Bewegungen | Anmerkung 4 |
B5.2 | Verkehr nach Entladeregion | Jahr | 1.000 t Mio. Tonnenkilometer Bewegungen | Anmerkung 4 |
B6.1 | Verkehr nach Entfernungsabschnitten | Jahr | 1.000 t Mio. Tonnenkilometer Mio. Fahrzeugkilometer Bewegungen | |
B6.2 | Wie Tabelle B6.1, jedoch zusätzlich nach Güter- arten untergliedert | Jahr | 1.000 t Mio. Tonnenkilometer Mio. Fahrzeugkilometer Bewegungen | |
B7 | Verkehr nach Radachsenkonfiguration | Jahr | Mio. Tonnenkilometer Mio. Fahrzeugkilometer Bewegungen | |
B8 | Verkehr nach Fahrzeugalter | Jahr | Mio. Tonnenkilometer Mio. Fahrzeugkilometer Bewegungen | |
B9 | Verkehr nach zulässigem Gesamtgewicht des Fahrzeugs | Jahr | Mio. Tonnenkilometer Mio. Fahrzeugkilometer Bewegungen | |
B10 | Verkehr nach Nutzlast des Fahrzeugs | Jahr | Mio. Tonnenkilometer Mio. Fahrzeugkilometer Bewegungen | |
B11 | Verkehr nach NACE-Wirtschaftszweigen | Jahr | Mio. Tonnenkilometer Mio. Fahrzeugkilometer Bewegungen | |
B12 | Fahrzeugbewegungen, beladen und leer | Jahr | Mio. Fahrzeugkilometer Bewegungen | |
B13.1 | Fahrzeugbewegungen im Transitverkehr nach Transitländern, Lastfahrt/Leerfahrt und zulässigem Gesamtgewicht (Gesamtwert für alle Meldeländer) | Jahr, Quartal | 1.000 t Bewegungen | |
B13.2 | Fahrzeugbewegungen im Transitverkehr nach Transitländern (untergliedert nach Meldeländern) | Jahr | 1.000 t Bewegungen | |
B14 | Beförderung gefährlicher Güter nach der Art des Gefahrgutes | Jahr | Mio. Tonnenkilometer Mio. Fahrzeugkilometer Bewegungen | |
B15 | Verkehr nach Ladungsart | Jahr | Mio. Tonnenkilometer Mio. Fahrzeugkilometer Bewegungen | |
B16 | Verkehr nach Ladungsart und Entfernungsabschnitt | Jahr | 1.000 t Mio. Tonnenkilometer Mio. Fahrzeugkilometer Bewegungen | |
B17 | Innerstaatlicher Verkehr nach Belade- und Ent- laderegion, untergliedert nach Meldeländern | Jahr | 1.000 t Mio. Tonnenkilometer Bewegungen | Anmerkung 5 |
B18 | Grenzüberschreitender Verkehr nach Belade- und Entladeregion, Gesamtwert für alle Meldeländer | Jahr | 1.000 t Mio. Tonnenkilometer Bewegungen | Anmerkung 6 |
Anmerkung 1: Sofern nichts anderes angegeben ist, sind die Tabellen nach Meldeländern untergliedert. Anmerkung 2: Folgende Werte werden für alle Tabellen intern berechnet: 1.000 t Mio. Tonnenkilometer Mio. Fahrzeugkilometer (beladen/leer) Bewegungen (beladen/leer) Anzahl der für die Berechnung des Tabellenfeldes herangezogenen Fahrzeugdatensätze In dieser Spalte sind die Werte angegeben, die den Datennutzern in der Regel geliefert werden. Auf Wunsch der Datennutzer können andere Werte und Einheiten verbreitet werden. Je nach Nutzerbedarf können den Tabellen die Fahrt betreffende Variablen (Angaben aus den Datensätzen A2) oder die Güter betreffende Variablen (Angaben aus den Datensätzen A3) zugrunde liegen (siehe Verordnung (EG) Nr. 1172/98). Bewegungen werden daher entweder als Anzahl der Fahrten oder als Anzahl der Beförderungsvorgänge ausgedrückt. Transitbewegungen werden als solche bezeichnet. Anmerkung 3: Untergliedert wird nach folgenden Einsatzarten:
Anmerkung 4: Die Daten nach Be- oder Entladeregion sind auf NUTS-3-Ebene dargestellt. |
C. Tabellen über Kabotage
Um Informationen über Kabotage bereitzustellen, die den gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 3118/93 des Rates 1 erhobenen Daten entsprechen, können die folgenden Tabellen sowie Untergruppen von ihnen verbreitet werden:
Beschreibung | Zeitraum | Einheit | |
C1 | Kabotage durch Güterkraftverkehrsunternehmen aus den einzelnen Meldeländern, nach Meldeländern | Jahr | 1.000 t, Mio. Tonnenkilometer |
C2 | Kabotage durch Güterkraftverkehrsunternehmen aus allen Meldeländern zusammen, nach dem Land, in dem die Kabotage erbracht wird | Jahr | 1.000 t, Mio. Tonnenkilometer |
C3 | Kabotage nach Meldeländern und nach Ländern, in denen die Kabotage erbracht wird | Jahr | 1.000 t, Mio. Tonnenkilometer |
D. Tabellen für die nationalen Behörden der Mitgliedstaaten
Um die nationalen Behörden von Mitgliedstaaten, die nicht Meldeland sind, in die Lage zu versetzen, vollständige Statistiken über den Güterkraftverkehr in ihrem Hoheitsgebiet zu erstellen, können die folgenden aggregierten Datensätze an die nationalen Behörden übermittelt werden:
Beschreibung | Zeitraum | Aggregationsebenen Anmerkung | Einheiten | |
D1.1 | Beförderungsvorgänge auf nationaler Ebene (Lastfahrten) | Jahr | - Meldeland - Beladeland - Entladeland - Art der Güter - Verkehrsart - Altersklasse - Entfernungsabschnitt - Radachsenkonfiguration | Tonnen Tonnenkilometer Fahrzeugkilometer Bewegungen Anzahl der Fahrzeugdatensätze |
D1.2 | Beförderung gefährlicher Güter auf nationaler Ebene (Lastfahrten) | Jahr | - Meldeland - Beladeland - Entladeland - gefährliche Güter - Verkehrsart | Tonnen Tonnenkilometer Fahrzeugkilometer Bewegungen Anzahl der Fahrzeugdatensätze |
D2 | Beförderungsvorgänge auf nationaler Ebene (Leerfahrten) | Jahr | - Meldeland - Herkunftsland - Zielland - Verkehrsart - Altersklasse - Entfernungsabschnitt | Fahrzeugkilometer Bewegungen Anzahl der Fahrzeugdatensätze |
D3.1 | Beförderungsvorgänge auf regionaler Ebene (Lastfahrten) | Jahr | - Meldeland - Beladeregion - Entladeregion - Radachsenkonfiguration - Ladungsart - Altersklasse | Tonnen Tonnenkilometer' Fahrzeugkilometer Bewegungen Anzahl der Fahrzeugdatensätze |
D3.2 | Beförderungsvorgänge auf regionaler Ebene (Lastfahrten) | Jahr | - Meldeland - Beladeregion - Art der Güter - Radachsenkonfiguration - Altersklasse | Tonnen Tonnenkilometer Fahrzeugkilometer Bewegungen Anzahl der Fahrzeugdatensätze |
D3.3 | Beförderungsvorgänge auf regionaler Ebene (Lastfahrten) | Jahr | - Meldeland - Entladeregion - Art der Güter - Radachsenkonfiguration - Altersklasse | Tonnen Tonnenkilometer Fahrzeugkilometer Bewegungen Anzahl der Fahrzeugdatensätze |
D4 | Beförderungsvorgänge auf regionaler Ebene (Leerfahrten) | Jahr | - Meldeland - Herkunftsregion - Zielregion - Radachsenkonfiguration - Altersklasse | Fahrzeugkilometer Bewegungen Anzahl der Fahrzeugdatensätze |
D5 | Transitverkehr (Lastfahrten und Leerfahrten) | Jahr | - Transitland - Meldeland - Lastfahrt/Leerfahrt - Herkunftsregion - Zielregion | Tonnen Bewegungen Anzahl der Fahrzeugdatensätze |
Anmerkung:
Für die D-Tabellen werden folgende Klassifikationen herangezogen:
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1) ABl. Nr. L 279 vom 12.11.1993 S. 1.
ENDE |