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Regelwerk, EU 2004, Abfall - EU Bund

Entscheidung 2004/249/EG der Kommission vom 11. März 2004 über einen Fragebogen für Berichte der Mitgliedstaaten über die Umsetzung der Richtlinie 2002/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Elektro- und Elektronik-Altgeräte

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2004) 714)
(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 78 vom 16.03.2004 S. 56)



Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie 2002/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 2003 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte 1, insbesondere auf Artikel 12, in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß der Richtlinie 2002/96/EG haben die Mitgliedstaaten der Kommission einen Bericht über die Umsetzung der Richtlinie zu übermitteln.

(2) Der Bericht soll detailliert sowohl die Umsetzung der Richtlinie in einzelstaatliches Recht als auch ihre Durchführung behandeln. Er ist anhand des dieser Entscheidung beigefügten Fragebogens zu erstellen.

(3) Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß Artikel 6 der Richtlinie 91/692/EWG des Rates 2 eingesetzten Ausschusses

- hat folgende Entscheidung erlassen:

Artikel 1

Die Mitgliedstaaten erstellen ihre Berichte über die Umsetzung der Richtlinie 2002/96/EG auf der Grundlage des Fragebogens im Anhang.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Brüssel, den 11. März 2004

.

 Fragebogen für den Bericht der Mitgliedstaaten über die Umsetzung und Durchführung der Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-AltgeräteAnhang

Bereits erteilte Angaben müssen nicht wiederholt werden, jedoch ist anzugeben, wo und wann diese Angaben gemacht wurden.

1. Umsetzung in einzelstaatliches Recht

1.1. Wurden der Kommission die einzelstaatlichen Gesetze und Rechtsvorschriften übermittelt, mit welchen die Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte in einzelstaatliches Recht umgesetzt wird? (Ja/Nein)

1.1.1. Wenn die Antwort auf Frage 1.1 "Ja" ist, geben Sie bitte Einzelheiten an.

1.1.2. Wenn die Antwort auf Frage 1.1 "Nein" ist, geben Sie bitte die Gründe dafür an.

1.2. Hat der Mitgliedstaat eine der in Artikel 17 Absatz 3 aufgeführten Bestimmungen über die Umsetzung durch Vereinbarungen zwischen den zuständigen Behörden und den betroffenen Wirtschaftszweigen umgesetzt? (Ja/Nein)

1.2.1. Wenn die Antwort auf Frage 1.2 "Ja" ist, geben Sie bitte Einzelheiten an.

2. Durchführung der Richtlinie

Die Daten über die getrennte Sammlung, Wiederverwendung, Verwertung und das Recycling sind getrennt nach dem gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Richtlinie festgelegten Format zu berichten.

2.1. Wurden Maßnahmen gemäß Artikel 4 hinsichtlich der Produktkonzeption ergriffen? (Ja/Nein)

2.1.1. Wenn die Antwort auf Frage 2.1 "Ja" ist, geben Sie bitte Einzelheiten über ergriffene Maßnahmen an.

Diese umfassen Maßnahmen, damit Hersteller die Wiederverwendung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten nicht verhindern.

2.1.2. Wenn die Antwort auf Frage 2.1 "Nein" ist, geben Sie bitte die Gründe dafür an.

2.1.3. Bewerten Sie bitte die positiven und negativen Erfahrungen mit diesem Artikel.

2.2. Sind Systeme aufgestellt worden, die es den Endnutzern und Vertreibern ermöglichen, Elektro- und Elektronikaltgeräte zumindest kostenlos gemäß Artikel 5 der Richtlinie zurückzugeben? (Ja/Nein)

2.2.1. Wenn die Antwort auf Frage 2.2 "Ja" ist, geben Sie bitte Einzelheiten an. Diese sollen umfassen:

2.2.2. Wenn die Antwort auf Frage 2.2 "Nein" ist, geben Sie bitte die Gründe dafür an.

2.2.3. Bewerten Sie bitte die positiven und negativen Erfahrungen mit der Durchführung von Bestimmungen gemäß diesem Artikel.

2.3. Sind die notwendigen Maßnahmen zur Gewährleistung der umweltgerechten Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten gemäß Artikel 6 der Richtlinie ergriffen worden? (Ja/Nein)

2.3.1. Wenn die Antwort auf Frage 2.3 "Ja" ist, geben Sie bitte Einzelheiten an. Diese sollen umfassen:

2.3.2. Wenn die Antwort auf Frage 2.3 "Nein" ist, geben Sie bitte die Gründe dafür an.

2.3.3. Bewerten Sie bitte die positiven und negativen Erfahrungen mit der Durchführung von Bestimmungen gemäß diesem Artikel.

2.4. Sind die notwendigen Maßnahmen zur Gewährleistung der umweltgerechten Wiederverwendung, Verwertung und des umweltgerechten Recyclings von Elektro- und Elektronik-Altgeräten gemäß Artikel 7 der Richtlinie ergriffen worden?

2.4.1. Wenn die Antwort auf Frage 2.4 "Ja" ist, geben Sie bitte eine allgemeine Beschreibung der nationalen Maßnahmen, um die Erfüllung der Wiederverwendungs-, Verwertungs- und Recyclingziele zu fördern.

2.4.2. Wenn die Antwort auf Frage 2.4 "Nein" ist, geben Sie bitte die Gründe dafür an.

2.4.3. Geben Sie bitte alle Maßnahmen an, die hinsichtlich des Artikels 7 Absatz 5 der Richtlinie getroffen wurden.

2.4.4. Bewerten Sie bitte die positiven und negativen Erfahrungen mit der Durchführung von Bestimmungen gemäß diesem Artikel.

2.5. Sind die notwendigen Maßnahmen zur Gewährleistung der Finanzierung in bezug auf Elektro- und Elektronik-Altgeräte gemäß den Artikeln 8 und 9 der Richtlinie ergriffen worden?

2.5.1. Wenn die Antwort auf Frage 2.5 "Ja" ist, geben Sie bitte Einzelheiten an. Diese sollen vorsehen:

2.5.2. Wenn die Antwort auf Frage 2.5 "Nein" ist, geben Sie bitte die Gründe dafür an

2.5.3. Geben Sie bitte eine Bewertung der positiven und negativen Erfahrungen mit der Durchführung der Bestimmungen gemäß diesem Artikel.

2.6. Sind die notwendigen Maßnahmen, um die Nutzer von elektrischen und elektronischen Geräten zu informieren und sie zur Teilnahme an der Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten zu ermutigen, in Übereinstimmung mit Artikel 10 der Richtlinie ergriffen worden?

2.6.1. Wenn die Antwort auf Frage 2.6 "Ja" ist, geben Sie bitte Einzelheiten an.

2.6.2. Wenn die Antwort auf Frage 2.6 "Nein" ist, geben Sie bitte die Gründe dafür an.

2.6.3. Bewerten Sie bitte die positiven und negativen Erfahrungen mit der Durchführung von Bestimmungen gemäß diesem Artikel.

2.7. Sind die notwendigen Maßnahmen zur Information der Anlagen für die Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten in Übereinstimmung mit Artikel 11 der Richtlinie ergriffen worden?

2.7.1. Wenn die Antwort auf Frage 2.7 "Ja" ist, geben Sie bitte Einzelheiten an, insbesondere im Hinblick auf die Art der angebotenen Informationen und die Mittel durch die die Informationen angeboten werden sollen.

2.7.2. Wenn die Antwort auf Frage 2.7 "Nein" ist, geben Sie bitte die Gründe dafür an

2.7.3. Bewerten Sie bitte die positiven und negativen Erfahrungen mit der Durchführung von Bestimmungen gemäß diesem Artikel.

2.8. Geben Sie bitte Einzelheiten über die Inspektions- und Überwachungssysteme an, die im Mitgliedstaat angewendet werden, um die richtige Umsetzung dieser Richtlinie zu überprüfen.

 

_______________________

1) ABl. L 37 vom 13.02.2003 S. 24. Richtlinie geändert durch die Richtlinie 2003/118/EG (ABl. L 345 vom 31.12.2003 S.106).

2) ABl. L 377 vom 23.12.1991 S. 48. Richtlinie geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 284 vom 31.10.2003 S. 1).

3) ABl. L 194 vom 25.07.1975 S. 39.

ENDE