VO (EG) 883/2004
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Titel I
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Definitionen
Artikel 2 Persönlicher Geltungsbereich
Artikel 3 Sachlicher Geltungsbereich
Artikel 4 Gleichbehandlung
Artikel 5 Gleichstellung von Leistungen, Einkünften, Sachverhalten oder Ereignissen
Artikel 6 Zusammenrechnung der Zeiten
Artikel 7 Aufhebung der Wohnortklauseln
Artikel 8 Verhältnis zwischen dieser Verordnung und anderen Koordinierungsregelungen
Artikel 9 Erklärungen der Mitgliedstaaten zum Geltungsbereich dieser Verordnung
Artikel 10 Verbot des Zusammentreffens von Leistungen
Titel II
Bestimmung des anwendbaren Rechts
Artikel 11 Allgemeine Regelung
Artikel 12 Sonderregelung
Artikel 13 Ausübung von Tätigkeiten in zwei oder mehr Mitgliedstaaten
Artikel 14 Freiwillige Versicherung oder freiwillige Weiterversicherung
Artikel 15 Vertragsbedienstete der Europäischen Gemeinschaften
Artikel 16 Ausnahmen von den Artikeln 11 bis 15
Titel III
Besondere Bestimmungen über die Verschiedenen Arten von Leistungen
Kapitel 1
Leistungen bei Krankheit sowie Leistungen bei Mutterschaft und gleichgestellte Leistungen bei Vaterschaft
Abschnitt 1
Versicherte und ihre Familienangehörigen mit Ausnahme von Rentnern und deren Familienangehörigen
Artikel 17 Wohnort in einem anderen als dem zuständigen Mitgliedstaat
Artikel 18 Aufenthalt in dem zuständigen Mitgliedstaat, wenn sich der Wohnort in einem anderen Mitgliedstaat befindet - Besondere Vorschriften für die Familienangehörigen von Grenzgängern
Artikel 19 Aufenthalt außerhalb des zuständigen Mitgliedstaats
Artikel 20 Reisen zur Inanspruchnahme von Sachleistungen
Artikel 21 Geldleistungen
Artikel 22 Rentenantragsteller
Abschnitt 2
Rentner und ihre Familienangehörigen
Artikel 23 Sachleistungsanspruch nach den Rechtsvorschriften des Wohnmitgliedstaats
Artikel 24 Nichtvorliegen eines Sachleistungsanspruchs nach den Rechtsvorschriften des Wohnmitgliedstaats
Artikel 25 Renten nach den Rechtsvorschriften eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten als dem Wohnmitgliedstaat, wenn ein Sachleistungsanspruch in diesem Mitgliedstaat besteht
Artikel 26 Familienangehörige, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Wohnmitgliedstaat des Rentners wohnen
Artikel 27 Aufenthalt des Rentners oder seiner Familienangehörigen in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Wohnmitgliedstaat - Aufenthalt im zuständigen Mitgliedstaat - Zulassung zu einer notwendigen Behandlung außerhalb des Wohnmitgliedstaats
Artikel 28 Besondere Vorschriften für Grenzgänger in Rente
Artikel 29 Geldleistungen für Rentner
Artikel 30 Beiträge der Rentner
Abschnitt 3
Gemeinsame Vorschriften
Artikel 31 Allgemeine Bestimmung
Artikel 32 Rangfolge der Sachleistungsansprüche - Besondere Vorschrift für den Leistungsanspruch von Familienangehörigen im Wohnmitgliedstaat
Artikel 33 Sachleistungen von erheblicher Bedeutung
Artikel 34 Zusammentreffen von Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
Artikel 35 Erstattungen zwischen Trägern
Kapitel 2
Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
Artikel 36 Anspruch auf Sach- und Geldleistungen
Artikel 37 Transportkosten
Artikel 38 Leistungen bei Berufskrankheiten, wenn die betreffende Person in mehreren Mitgliedstaaten dem gleichen Risiko ausgesetzt war
Artikel 39 Verschlimmerung einer Berufskrankheit
Artikel 40 Regeln zur Berücksichtigung von Besonderheiten bestimmter Rechtsvorschriften
Artikel 41 Erstattungen zwischen Trägern
Kapitel 3
Sterbegeld
Artikel 42 Anspruch auf Sterbegeld, wenn der Tod in einem anderen als dem zuständigen Mitgliedstaat eintritt oder wenn die berechtigte Person in einem anderen als dem zuständigen Mitgliedstaat wohnt
Artikel 43 Gewährung von Leistungen bei Tod eines Rentners
Kapitel 4
Leistungen bei Invalidität
Artikel 44 Personen, für die ausschließlich Rechtsvorschriften des Typs A galten
Artikel 45 Besondere Vorschriften für die Zusammenrechnung von Zeiten
Artikel 46 Personen, für die entweder ausschließlich Rechtsvorschriften des Typs B oder sowohl Rechtsvorschriften des Typs A als auch des Typs B galten
Artikel 47 Verschlimmerung des Invaliditätszustands
Artikel 48 Umwandlung von Leistungen bei Invalidität in Leistungen bei Alter
Artikel 49 Besondere Vorschriften für Beamte
Kapitel 5
Alters- und Hinterbliebenenrenten
Artikel 50 Allgemeine Vorschriften
Artikel 51 Besondere Vorschriften über die Zusammenrechnung von Zeiten
Artikel 52 Feststellung der Leistungen
Artikel 53 Doppelleistungsbestimmungen
Artikel 54 Zusammentreffen von Leistungen gleicher Art
Artikel 55 Zusammentreffen von Leistungen unterschiedlicher Art
Artikel 56 Ergänzende Vorschriften für die Berechnung der Leistungen
Artikel 57 Versicherungs- oder Wohnzeiten von weniger als einem Jahr
Artikel 58 Gewährung einer Zulage
Artikel 59 Neuberechnung und Anpassung der Leistungen
Artikel 60 Besondere Vorschriften für Beamte
Kapitel 6
Leistungen bei Arbeitslosigkeit
Artikel 61 Besondere Vorschriften für die Zusammenrechnung von Versicherungszeiten, Beschäftigungszeiten und Zeiten einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
Artikel 62 Berechnung der Leistungen
Artikel 63 Besondere Bestimmungen für die Aufhebung der Wohnortklauseln
Artikel 64 Arbeitslose, die sich in einen anderen Mitgliedstaat begeben
Artikel 65 Arbeitslose, die in einem anderen als dem zuständigen Mitgliedstaat gewohnt haben
Artikel 65a Besondere Bestimmungen für vollarbeitslose selbständig erwerbstätige Grenzgänger, sofern in dem Wohnmitgliedstaat für selbständig Erwerbstätige kein System der Leistungen bei Arbeitslosigkeit besteht
Kapitel 7
Vorruhestandsleistungen
Artikel 66 Leistungen
Kapitel 8
Familienleistungen
Artikel 67 Familienangehörige, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen
Artikel 68 Prioritätsregeln bei Zusammentreffen von Ansprüchen
Artikel 68a Gewährung von Leistungen
Artikel 69 Ergänzende Bestimmungen
Kapitel 9
Besondere beitragsunabhängige Geldleistungen
Artikel 70 Allgemeine Vorschrift
Titel IV
Verwaltungskommission und beratender Ausschuss
Artikel 71 Zusammensetzung und Arbeitsweise der Verwaltungskommission
Artikel 72 Aufgaben der Verwaltungskommission Die Verwaltungskommission hat folgende Aufgaben:
Artikel 73 Fachausschuss für Datenverarbeitung
Artikel 74 Rechnungsausschuss
Artikel 74a Europäische Arbeitsbehörde
Artikel 75 Beratender Ausschuss für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit
Titel V
Verschiedene Bestimmungen
Artikel 76 Zusammenarbeit
Artikel 77 Schutz personenbezogener Daten
Artikel 78 Elektronische Datenverarbeitung
Artikel 79 Finanzierung von Maßnahmen im Bereich der sozialen Sicherheit
Artikel 80 Befreiungen
Artikel 81 Anträge, Erklärungen oder Rechtsbehelfe
Artikel 82 Ärztliche Gutachten
Artikel 83 Anwendung von Rechtsvorschriften
Artikel 84 Einziehung von Beiträgen und Rückforderung von Leistungen
Artikel 85 Ansprüche der Träger
Artikel 86 Bilaterale Vereinbarungen
Titel VI
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 87 Übergangsbestimmungen
Artikel 87a Übergangsvorschrift für die Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 465/2012
Artikel 88 Aktualisierung der Anhänge
Artikel 89 Durchführungsverordnung
Artikel 90 Aufhebung
Artikel 91 Inkrafttreten
Anhang I Unterhaltsvorschüsse und besondere Geburts- und Adoptionsbeihilfen
(Artikel 1 Buchstabe z )
Anhang II Bestimmungen von Abkommen, die weiter in Kraft bleiben und gegebenenfalls auf die Personen beschränkt sind, für die diese Bestimmungen gelten
(Artikel 8 Absatz 1)
Anhang III Beschränkung des Anspruchs auf Sachleistungen für Familienangehörige von Grenzgängern
(Artikel 18 Absatz 2)
Anhang IV Mehr Rechte für Rentner, die in den zuständigen Mitgliedstaat zurückkehren
(Artikel 27 Absatz 2)
Anhang V Mehr Rechte für ehemalige Grenzgänger, die in den Mitgliedstaat zurück kehren, in dem sie zuvor eine Beschäftigung oder eine selbständige Erwerbstätigkeit ausgeübt haben (findet nur Anwendung, wenn der Mitgliedstaat, in dem der Träger, der die Kosten der dem Rentner in seinem Wohnmitglied staat gewährten Sachleistungen zu tragen hat, seinen Sitz hat, auch auf geführt ist)
(Artikel 28 Absatz 2)
Anhang VI Rechtsvorschriften des TYPS A, die der Sonderkoordinierung unterliegen sollten
(Artikel 44 Absatz 1)
Anhang VII Übereinstimmung zwischen den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten in Bezug auf den Grad der Invalidität
Anhang VIII Fälle, in denen auf die anteilige Berechnung verzichtet wird oder diese keine Anwendung findet
(Artikel 52 Absätze 4 und 5)
Anhang IX Leistungen und Abkommen, die es ermöglichen, Artikel 54 anzuwenden
Anhang X Besondere beitragsunabhängige Geldleistungen
(Artikel 70 Absatz 2 Buchstabe c)
Anhang XI Besondere vorschriften für die Anwendung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten
(Artikel 51 Absatz 3, 56 Absatz 1 und 83)