umwelt-online: Entscheidung 2004/90/EG über die technischen Vorschriften zur Ausführung von Artikel 3 der RL 2003/102/EG zum Schutz von Fußgängern und anderen ungeschützten Verkehrsteilnehmern vor und bei Kollisionen mit Kraftfahrzeugen (2)
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Kapitel V
Prüfung mit Schlagkörper Kinderkopfform/kleine Erwachsenenkopfform auf die Fronthaubenoberseite
1 Geltungsbereich
Diese Prüfung entspricht den Bestimmungen von Anhang I Nummer 3.1 der Richtlinie 2003/102/EG.
2 Allgemeines
2.1 Bei den Prüfungen an der Fronthaubenoberseite muss sich der Kopfform-Schlagkörper im Augenblick des Aufpralls in "freiem Flug" befinden. Das Beschleunigen des Schlagkörpers zu diesem freien Flug muss in genügendem Abstand vom Fahrzeug erfolgen, damit die Messergebnisse nicht dadurch beeinflusst werden, dass der Schlagkörper beim Rückprall das Katapultiergerät berührt.
2.2 Der Schlagkörper kann durch Druckluft, Hydraulik, Federkraft oder auf jede andere Weise katapultiert werden, die nachweislich zu den gleichen Ergebnissen führt.
3 Beschreibung der Prüfung
3.1 Mit dieser Prüfung ist die Erfüllung der Anforderungen von Anhang I Nummer 3.1.2 der Richtlinie 2003/102/EG nachzuweisen.
3.2 Die Prüfungen mit den Kopfform-Schlagkörpern erfolgen auf die in Teil I Nummer 2.9 definierte Fronthaubenoberseite. Es sind mindestens 18 Prüfungen durchzuführen: 6 auf jedes der in Teil I Nummer 2.9.8 definierten Fronthaubendrittel und an den Stellen, die voraussichtlich am ehesten Verletzungen verursachen. Variiert die Struktur der Fronthaube im gesamten zu untersuchenden Bereich, sind die Prüfschläge auf Stellen unterschiedlicher Struktur zu richten.
Von den Prüfungen sind mindestens 12 im "Bereich A der Fronthaubenoberseite" und mindestens 6 im "Bereich B der Fronthaubenoberseite" (Definitionen siehe Nummer 3.3) durchzuführen.
Die Prüfpunkte sind so zu wählen, dass der Schlagkörper nicht die Fronthaube lediglich streift und dann mit größerer Wucht die Windschutzscheibe oder eine der A-Säulen trifft. Die für den Schlagkörper Kinderkopfform/kleine Erwachsenenkopfform gewählten Prüfpunkte müssen mindestens 165 mm voneinander und mindestens 82,5 mm von den seitlichen Fronthauben-Bezugslinien entfernt sein und mindestens 82,5 mm vor der hinteren Fronthauben-Bezugslinie liegen. Sie müssen außerdem mindestens 165 mm hinter der vorderen Fronthauben-Bezugslinie liegen, es sei denn, kein seitlich innerhalb von 165 mm gelegener Punkt im Prüfbereich der Fronthaubenvorderkante würde, wenn er für eine Prüfung mit dem Hüftform-Schlagkörper gegen die Fronthaubenvorderkante gewählt würde, eine Schlagenergie von mehr als 200 J erfordern.
Diese Mindestabstände sind mithilfe eines über die Außenfläche des Fahrzeugs stramm gehaltenen flexiblen Maßbandes zu bestimmen. Wurde eine Anzahl von Prüfpunkten nach ihrem Verletzungspotenzial gewählt und ist der verbleibende Prüfbereich zu klein, um unter Wahrung der Mindestabstände weitere Prüfpunkte festzulegen, können weniger als 18 Prüfungen durchgeführt werden. Die von den Labors geprüften Stellen sind im Prüfbericht anzugeben.
Die beauftragten technischen Dienste müssen jedoch so viele Prüfungen durchführen, dass im Bereich A der Fronthaubenoberseite die Einhaltung des HPC-Grenzwertes von 1000 und im Bereich B der Fronthaubenoberseite die Einhaltung des HPC-Grenzwertes von 2000 nachgewiesen wird, und zwar vor allem an Punkten nahe der Grenze zwischen den beiden Bereichen.
3.3 "Bereich A der Fronthaubenoberseite" und "Bereich B der Fronthaubenoberseite"
3.3.1 Der Hersteller muss die Bereiche der Fronthaubenoberseite bestimmen, in denen nach Anhang I Nummer 3.1.2 der Richtlinie der HPC-Wert nicht mehr als 1000 (Bereich A) und nicht mehr als 2000 (Bereich B) betragen darf (siehe Bild 9).
Bild 9 Bereiche A und B der Fronthaubenoberseite
3.3.2 Die Abgrenzung des Prüfbereichs der Fronthaubenoberseite und ihrer Bereiche A und B wird nach einer vom Hersteller zur Verfügung gestellten Zeichnung in einer horizontalen Ebene über dem Fahrzeug vorgenommen, die der horizontalen Nullebene parallel ist. Der Hersteller muss eine zur Markierung der Bereiche auf dem Fahrzeug ausreichende Zahl von x- und y-Koordinaten angeben, wobei die äußere Fahrzeugkontur als z-Richtung zu betrachten ist.
3.3.3 Die Bereiche A und B der Fronthaubenoberseite können aus mehreren Teilen bestehen, deren Zahl nicht begrenzt ist.
3.3.4 Die Fläche des Prüfbereichs und der Bereiche A und B der Fronthaubenoberseite ist nach Herstellerzeichnung in der Projektion der Fronthaube auf eine der horizontalen Nullebene parallele horizontale Ebene über dem Fahrzeug zu berechnen.
3.4 Prüfmethode
3.4.1 Prüfgerät
3.4.1.1 Der Schlagkörper Kinderkopfform/kleine Erwachsenenkopfform ist eine starre, mit einer Kunststoffhaut überzogene Kugel. Er muss der Beschreibung in Nummer 4 dieses Kapitels und dem Bild 10 dieses Teils entsprechen. Sein Durchmesser beträgt 165 mm ±1 mm, seine Gesamtmasse 3,5 ±0,07 kg.
3.4.1.2 In der Mitte des Schlagkörpers ist ein Dreiachsen-Beschleunigungsmesser anzubringen (alternativ drei Einachsen-Beschleunigungsmesser).
3.4.1.3 Der CFC-Ansprechwert der Messeinrichtung nach der Definition in ISO 6487:2000 beträgt 1000. Der CAC-Wert nach der Definition in ISO 6487:2000 beträgt für die Beschleunigung 500 g.
3.4.1.4 Der Schlagkörper Kinderkopfform/kleine Erwachsenenkopfform muss die in Anlage I Nummer 4 genannten Anforderungen erfüllen. Ein zertifizierter Schlagkörper muss nach höchstens 20 Aufschlägen erneut zertifiziert werden. Eine erneute Zertifizierung ist auch erforderlich, wenn seit der letzten Zertifizierung mehr als ein Jahr vergangen ist oder der Ausgangswert eines der Messwertaufnehmer bei einem Aufschlag den vorgegebenen CAC-Wert überschritten hat.
3.4.1.5 Für die Befestigung des Kopfform-Schlagkörpers auf dem Katapult sowie das Auslösen und Beschleunigen gelten die Bestimmungen der Nummern 2.1 und 2.2.
3.4.2 Prüfverfahren
3.4.2.1 Der Zustand des Fahrzeugs oder Teilsystems muss den Bestimmungen von Kapitel I dieses Teils entsprechen. Die stabilisierte Temperatur des Prüfgeräts und des Fahrzeugs bzw. des Teilsystems muss 20° ±4 °C betragen.
3.4.2.2 Die Prüfschläge sind auf die Fronthaubenoberseite innerhalb der in Nummer 3.2 und 3.4.2.3 definierten Bereiche auszuführen.
Bei den Prüfschlägen auf den hinteren Teil der Fronthaube darf der Kopfform-Schlagkörper vor dem Aufschlag auf die Fronthaubenoberseite weder die Windschutzscheibe noch eine der A-Säulen berühren.
3.4.2.3 Für die Prüfung der Fronthaubenoberseite ist ein Schlagkörper Kinderkopfform/kleine Erwachsenenkopfform nach Nummer 3.4.1 zu verwenden. Die Stellen des ersten Auftreffens auf die Fronthaube müssen in einem Bereich liegen, der von der 1000-mm-Abwickellinie und der in Teil I Nummer 2.9.7 definierten hinteren Fronthauben-Bezugslinie begrenzt wird.
Die Aufschlagrichtung wird in Nummer 3.4.2.4, die Aufschlaggeschwindigkeit in Nummer 3.4.2.6 bestimmt.
3.4.2.4 Die Aufschlagrichtung verläuft in der durch den Prüfpunkt gehenden senkrechten Längsebene des Fahrzeugs, die zulässige Abweichung von dieser Richtung beträgt ±2°. Die Prüfschläge auf die Fronthaubenoberseite sind nach rückwärts und unten zu führen, so als befände sich das Fahrzeug auf dem Boden. Der Winkel der Aufschlagrichtung gegen die Standflächen-Bezugsebene beträgt für die Prüfung mit dem Schlagkörper Kinderkopfform/kleine Erwachsenenkopfform 50° ±2°. Wird der Aufschlagwinkel aus vor dem ersten Auftreffen durchgeführten Messungen abgeleitet, ist der Einfluss der Schwerkraft zu berücksichtigen.
3.4.2.5 Beim Aufschlag des Kopfform-Schlagkörpers muss der Punkt des ersten Kontakts mit der Fronthaube innerhalb eines Toleranzbereichs von ±10 mm vom gewählten Aufschlagpunkt liegen.
3.4.2.6 Die Geschwindigkeit des Kopfform-Schlagkörpers bei seinem Auftreffen auf die Fronthaube beträgt 11,1 ±0,2 m/s. Wird die Aufschlaggeschwindigkeit aus vor dem ersten Auftreffen durchgeführten Messungen abgeleitet, ist der Einfluss der Schwerkraft zu berücksichtigen.
4 Beschreibung des Schlagkörpers kinderkopfform/kleine Erwachsenenkopfform
4.1 Der Schlagkörper Kinderkopfform/kleine Erwachsenenkopfform ist eine aus Aluminium gefertigte Kugel von homogenem Aufbau.
4.2 Die Kugel ist mit einer 13,9 ±0,5 mm dicken Kunststoffhaut überzogen, die mindestens die Hälfte der Kugeloberfläche bedeckt.
4.3 Der Schwerpunkt des mit den Messgeräten ausgestatteten Schlagkörpers Kinderkopfform/kleine Erwachsenenkopfform liegt im Mittelpunkt der Kugel, wobei eine Toleranz von ±5 mm gilt. Das Trägheitsmoment um eine im rechten Winkel zur Aufschlagrichtung durch den Schwerpunkt verlaufenden Achse beträgt 0,010 ± 0,0020 kgm2.
4.4 In der Kugel ist eine Vertiefung vorzusehen, in der ein Dreiachsen- oder drei Einachsen-Beschleunigungsmesser angebracht werden können.
4.4.1 Die empfindliche Achse eines der Beschleunigungsmesser liegt senkrecht zur Befestigungsfläche A (siehe Bild 10), und seine seismische Masse ist innerhalb eines zylindrischen Toleranzbereichs von 1 mm Radius und 20 mm Länge zu positionieren. Die Achse des Toleranzbereichs liegt senkrecht zur Befestigungsfläche, und ihre Mitte fällt mit dem Mittelpunkt des Schlagkörpers zusammen.
4.4.2 Die empfindlichen Achsen der übrigen Beschleunigungsmesser liegen rechtwinklig zueinander und parallel zur Befestigungsfläche A, ihre seismischen Massen sind innerhalb eines sphärischen Toleranzbereichs von 10 mm Radius zu positionieren. Der Mittelpunkt des Toleranzbereichs fällt mit dem Mittelpunkt des Schlagkörpers zusammen.
Bild 10 Schlagkörper Kinderkopfform/kleine Erwachsenenkopfform (Maße in mm)
Kapitel VI
Prüfung mit Erwachsenenkopfform-Schlagkörper gegen die Windschutzscheibe
1 Geltungsbereich
Diese Prüfung entspricht den Bestimmungen von Anhang I Nummer 3.1 der Richtlinie 2003/102/EG.
2 Allgemeines
2.1 Bei den Prüfungen der Windschutzscheibe muss sich der Kopfform-Schlagkörper im Augenblick des Aufpralls in "freiem Flug" befinden. Das Beschleunigen des Schlagkörpers zu diesem freien Flug muss in genügendem Abstand vom Fahrzeug erfolgen, damit die Messergebnisse nicht dadurch beeinflusst werden, dass der Schlagkörper beim Rückprall das Katapultiergerät berührt.
2.2 Der Schlagkörper kann durch Druckluft, Hydraulik, Federkraft oder auf jede andere Weise katapultiert werden, die nachweislich zu den gleichen Ergebnissen führt.
3 Beschreibung der Prüfung
3.1 Mit dieser Prüfung ist die Erfüllung der Anforderungen von Anhang I Nummer 3.1.4 der Richtlinie 2003/102/EG nachzuweisen.
3.2 Die Prüfungen mit dem Erwachsenenkopfform-Schlagkörper erfolgen auf die Windschutzscheibe. Es sind mindestens fünf Prüfungen durchzuführen, und zwar an den Stellen, die voraussichtlich am ehesten Verletzungen verursachen.
Die gewählten Prüfpunkte müssen mindestens 165 mm voneinander, mindestens 82,5 mm vom in der Richtlinie 77/649/EWG definierten Rand der Windschutzscheibe und mindestens 82,5 mm von der in Teil I Nummer 2.11.1 definierten hinteren Windschutzscheiben-Bezugslinie entfernt sein (siehe Bild 11).
Diese Mindestabstände sind mithilfe eines über die Außenfläche des Fahrzeugs stramm gehaltenen flexiblen Maßbandes zu bestimmen. Wurde eine Anzahl von Prüfpunkten nach ihrem Verletzungspotenzial gewählt und ist der verbleibende Prüfbereich zu klein, um unter Wahrung der Mindestabstände weitere Prüfpunkte festzulegen, können weniger als fünf Prüfungen durchgeführt werden. Die von den Labors geprüften Stellen sind im Prüfbericht anzugeben.
3.3 Für alle Punkte innerhalb des in Nummer 3.2 beschriebenen Bereichs gelten dieselben Prüfanforderungen.
3.4 Prüfmethode
3.4.1 Prüfgerät
3.4.1.1 Der Erwachsenenkopfform-Schlagkörper ist eine starre, mit einer Kunststoffhaut überzogene Kugel. Er muss der Beschreibung in Nummer 4 dieses Kapitels und dem Bild 12 dieses Teils entsprechen. Seine Gesamtmasse beträgt 4,8 ±0,1 kg.
3.4.1.2 In der Mitte des Schlagkörpers ist ein Dreiachsen-Beschleunigungsmesser anzubringen (alternativ drei Einachsen-Beschleunigungsmesser).
3.4.1.3 Der CFC-Ansprechwert der Messeinrichtung nach der Definition in ISO 6487:2000 beträgt 1000. Der CAC-Wert nach der Definition in ISO 6487:2000 beträgt für die Beschleunigung 500 g.
3.4.1.4 Der Erwachsenenkopfform-Schlagkörper muss die in Anlage I Nummer 4 genannten Anforderungen erfüllen. Ein zertifizierter Schlagkörper muss nach höchstens 20 Aufschlägen erneut zertifiziert werden. Eine erneute Zertifizierung ist auch erforderlich, wenn seit der letzten Zertifizierung mehr als ein Jahr vergangen ist oder der Ausgangswert eines der Messwertaufnehmer bei einem Aufschlag den vorgegebenen CAC-Wert überschritten hat.
3.4.1.5 Für die Befestigung des Kopfform-Schlagkörpers auf dem Katapult sowie das Auslösen und Beschleunigen gelten die Bestimmungen der Nummern 2.1 und 2.2.
3.4.2 Prüfverfahren
3.4.2.1 Der Zustand des Fahrzeugs oder Teilsystems muss den Bestimmungen von Kapitel I dieses Teils entsprechen. Die stabilisierte Temperatur des Prüfgeräts und des Fahrzeugs bzw. des Teilsystems muss 20° ±4 °C betragen.
3.4.2.2 Die Prüfschläge sind auf die Windschutzscheibe innerhalb des in Nummer 3.2 festgelegten Bereichs auszuführen.
3.4.2.3 Für die Prüfung der Windschutzscheibe ist ein Erwachsenenkopfform-Schlagkörper nach Nummer 3.4.1 zu verwenden. Die Stellen des ersten Auftreffens müssen in dem in Nummer 3.4.2.2 genannten Bereich liegen.
Die Aufschlagrichtung wird in Nummer 3.4.2.4, die Aufschlaggeschwindigkeit in Nummer 3.4.2.6 bestimmt.
3.4.2.4 Die Aufschlagrichtung verläuft in der durch den Prüfpunkt gehenden senkrechten Längsebene des Fahrzeugs, die zulässige Abweichung von dieser Richtung beträgt ±2°. Der Winkel der Aufschlagrichtung gegen die Standflächen-Bezugsebene beträgt 25° ±2°. Wird der Aufschlagwinkel aus vor dem ersten Auftreffen durchgeführten Messungen abgeleitet, ist der Einfluss der Schwerkraft zu berücksichtigen.
3.4.2.5 Beim Aufschlag des Kopfform-Schlagkörpers muss der Punkt des ersten Kontakts mit der Windschutzscheibe innerhalb eines Toleranzbereichs von ±10 mm vom gewählten Aufschlagpunkt liegen.
3.4.2.6 Die Geschwindigkeit des Kopfform-Schlagkörpers bei seinem Auftreffen auf die Windschutzscheibe beträgt 9,7 ±0,2 m/s. Wird die Aufschlaggeschwindigkeit aus vor dem ersten Auftreffen durchgeführten Messungen abgeleitet, ist der Einfluss der Schwerkraft zu berücksichtigen.
4 Beschreibung des Erwachsenenkopfform-Schlagkörpers
4.1 Der Erwachsenenkopfform-Schlagkörper ist eine aus Aluminium gefertigte Kugel von homogenem Aufbau.
4.2 Die Kugel ist mit einer 13,9 ±0,5 mm dicken Kunststoffhaut überzogen, die mindestens die Hälfte der Kugeloberfläche bedeckt.
4.3 Der Schwerpunkt des mit den Messgeräten ausgestatteten Erwachsenenkopfform-Schlagkörpers liegt im Mittelpunkt der Kugel wobei eine Toleranz von ±5 mm gilt. Das Trägheitsmoment um eine im rechten Winkel zur Aufschlagrichtung durch den Schwerpunkt verlaufenden Achse beträgt 0,0125 ± 0,0010 kgm2.
4.4 In der Kugel ist eine Vertiefung vorzusehen, in der ein Dreiachsen- oder drei Einachsen-Beschleunigungsmesser angebracht werden können. Die Beschleunigungsmesser sind wie in Nummer 4.4.1 und 4.4.2 beschrieben zu positionieren.
4.4.1 Die empfindliche Achse eines der Beschleunigungsmesser liegt senkrecht zur Befestigungsfläche A (siehe Bild 12), und seine seismische Masse ist innerhalb eines zylindrischen Toleranzbereichs von 1 mm Radius und 20 mm Länge zu positionieren. Die Achse des Toleranzbereichs liegt senkrecht zur Befestigungsfläche, und ihre Mitte fällt mit dem Mittelpunkt des Schlagkörpers zusammen.
4.4.2 Die empfindlichen Achsen der übrigen Beschleunigungsmesser liegen rechtwinklig zueinander und parallel zur Befestigungsfläche A, ihre seismischen Massen sind innerhalb eines sphärischen Toleranzbereichs von 10 mm Radius zu positionieren. Der Mittelpunkt des Toleranzbereichs fällt mit dem Mittelpunkt des Schlagkörpers zusammen.
Bild 11 Prüfbereich der Winschutzscheibe
Bild 12 Erwachsenenkopfform-Schlagkörper (Maße in mm)
Kapitel VII
Prüfung mit Kinder- und Erwachsenenkopfform-Schlagkörper auf die Fronthaubenoberseite
1 Geltungsbereich
Diese Prüfung entspricht den Bestimmungen von Anhang I Nummer 3.2 der Richtlinie 2003/102/EG.
2 Allgemeines
2.1 Bei den Prüfungen an der Fronthaubenoberseite muss sich der Kopfform-Schlagkörper zum Zeitpunkt des Aufpralls in "freiem Flug" befinden. Das Beschleunigen des Schlagkörpers zu diesem freien Flug muss in genügendem Abstand vom Fahrzeug erfolgen, damit die Messergebnisse nicht dadurch beeinflusst werden, dass der Schlagkörper beim Rückprall das Katapultiergerät berührt.
2.2 Der Schlagkörper kann durch Druckluft, Hydraulik, Federkraft oder auf jede andere Weise katapultiert werden, die nachweislich zu den gleichen Ergebnissen führt.
3 Beschreibung der Prüfung
3.1 Mit dieser Prüfung ist die Erfüllung der Anforderungen von Anhang I Nummer 3.2.2 und 3.2.4 der Richtlinie 2003/102/EG nachzuweisen.
3.2 Die Prüfungen mit den Kopfform-Schlagkörpern erfolgen auf die in Teil I Nummer 2.9 definierte Fronthaubenoberseite. Die Prüfschläge auf den in Nummer 3.4.2.3 definierten vorderen Teil der Fronthaubenoberseite werden mit dem in Nummer 3.4.1.1 definierten Kinderkopfform-Schlagkörper ausgeführt, die Prüfschläge auf den in Nummer 3.4.2.4 definierten hinteren Teil der Fronthaubenoberseite mit dem in Nummer 3.4.1.1 definierten Erwachsenenkopfform-Schlagkörper. Mit jedem Kopfform-Schlagkörper sind mindestens neun Prüfschläge auszuführen - je drei auf das mittlere und die beiden äußeren Drittel (Definition siehe Teil I Nummer 2.9.8) des vorderen und hinteren Teils der Fronthaubenoberseite, und zwar an den Stellen, die voraussichtlich am ehesten Verletzungen verursachen. Variiert die Struktur der Fronthaube im gesamten zu untersuchenden Bereich, sind die Prüfschläge auf Stellen unterschiedlicher Struktur zu richten.
3.3 Die für den Erwachsenenkopfform-Schlagkörper gewählten Prüfpunkte müssen mindestens 165 mm voneinander und mindestens 82,5 mm von den seitlichen Fronthauben-Bezugslinien entfernt sein und mindestens 82,5 mm vor der hinteren Fronthauben-Bezugslinie liegen. Die Prüfpunkte sind so zu wählen, dass der Schlagkörper nicht die Fronthaube lediglich streift und dann mit größerer Wucht auf die Windschutzscheibe oder eine der A-Säulen trifft. Die für den Kinderkopfform-Schlagkörper gewählten Prüfpunkte müssen mindestens 130 mm voneinander und mindestens 65 mm von den seitlichen Fronthauben-Bezugslinien entfernt sein und mindestens 65 mm vor der hinteren Fronthauben-Bezugslinie liegen. Jeder der für den Kinderkopfform-Schlagkörper gewählten Prüfpunkte muss außerdem mindestens 130 mm hinter der Bezugslinie der Fronthaubenvorderkante liegen, es sei denn, kein seitlich innerhalb von 130 mm gelegener Punkt im Prüfbereich der Fronthaubenvorderkante würde, wenn er für eine Prüfung mit dem Hüftform-Schlagkörper gegen die Fronthaubenvorderkante gewählt würde, eine Schlagenergie von mehr als 200 J erfordern.
Diese Mindestabstände sind mithilfe eines über die Außenfläche des Fahrzeugs stramm gehaltenen flexiblen Maßbandes zu bestimmen. Wurde eine Anzahl von Prüfpunkten nach ihrem Verletzungspotenzial gewählt und ist der verbleibende Prüfbereich zu klein, um unter Wahrung der Mindestabstände weitere Prüfpunkte festzulegen, können weniger als neun Prüfungen durchgeführt werden. Die von den Labors geprüften Stellen sind im Prüfbericht anzugeben.
3.4 Prüfmethode
3.4.1 Prüfgerät
3.4.1.1 Der Erwachsenen- und der Kinderkopfform-Schlagkörper sind starre, mit einer Kunststoffhaut überzogene Kugeln. Sie müssen der Beschreibung in Nummer 4 dieses Kapitels und den Bildern 13 bzw. 14 dieses Teils entsprechen. Wie aus den Bildern 13 und 14 ersichtlich beträgt der Durchmesser für die Erwachsenenkopfform 165 mm ±1 mm und für die Kinderkopfform 130 mm ±1 mm. Die Gesamtmasse der Schlagkörper einschließlich der Messgeräte beträgt 4,8 ±0,1 kg für die Erwachsenenkopfform und 2,5 ±0,05 kg für die Kinderkopfform.
3.4.1.2 In der Mitte beider Schlagkörper ist ein Dreiachsen-Beschleunigungsmesser (alternativ drei Einachsen-Beschleunigungsmesser) anzubringen.
3.4.1.3 Der CFC-Ansprechwert der Messeinrichtung nach der Definition in ISO 6487:2000 beträgt 1000. Der CAC-Wert nach der Definition in ISO 6487:2000 beträgt für die Beschleunigung 500 g.
3.4.1.4 Die Kopfform-Schlagkörper müssen die in Anlage I Nummer 4 genannten Anforderungen erfüllen. Ein zertifizierter Schlagkörper muss nach höchstens 20 Aufschlägen erneut zertifiziert werden. Eine erneute Zertifizierung ist auch erforderlich, wenn seit der letzten Zertifizierung mehr als ein Jahr vergangen ist oder der Ausgangswert einer der Messwertaufnehmer bei einem Aufschlag den vorgegebenen CAC-Wert überschritten hat.
3.4.1.5 Für die Befestigung der Kopfform-Schlagkörper auf dem Katapult sowie das Auslösen und Beschleunigen gelten die Bestimmungen der Nummern 2.1 und 2.2.
3.4.2 Prüfverfahren
3.4.2.1 Der Zustand des Fahrzeugs oder Teilsystems muss den Bestimmungen von Kapitel I dieses Teils entsprechen. Die stabilisierte Temperatur des Prüfgeräts und des Fahrzeugs bzw. des Teilsystems muss 20° ±4 °C betragen.
3.4.2.2 Die Prüfschläge sind auf die Fronthaubenoberseite innerhalb der in Nummer 3.2, 3.4.2.3 und 3.4.2.4 definierten Bereich auszuführen.
Bei den Prüfschlägen auf den hinteren Teil der Fronthaube darf der Kopfform-Schlagkörper vor dem Aufschlag auf die Fronthaubenoberseite weder die Windschutzscheibe noch eine der A-Säulen berühren.
3.4.2.3 Für die Prüfung des vorderen Teils der Fronthaubenoberseite ist ein Kinderkopfform-Schlagkörper nach Nummer 3.4.1 zu verwenden. Die Stellen des ersten Auftreffens auf die Fronthaube müssen in einem Bereich liegen, der von der 1000-mm- und der 1500-mm-Abwickellinie oder von der in Teil I in Nummer 2.9.7 definierten hinteren Bezugslinie der Fronthaubenoberseite begrenzt wird.
Die Aufschlagrichtung wird in Nummer 3.4.2.5, die Aufschlaggeschwindigkeit in Nummer 3.4.2.7 bestimmt.
3.4.2.4 Für die Prüfung des hinteren Teils der Fronthaubenoberseite ist ein Erwachsenenkopfform-Schlagkörper nach Nummer 3.4.1 zu verwenden. Die Stellen des ersten Auftreffens auf die Fronthaube müssen in einem Bereich liegen, der von der 1 500-mm- und der 2 100-mm-Abwickellinie oder von der in Teil I in Nummer 2.9.7 definierten hinteren Bezugslinie der Fronthaubenoberseite begrenzt wird.
Die Aufschlagrichtung ergibt sich aus Absatz 3.4.2.5, die Aufschlaggeschwindigkeit aus Absatz 3.4.2.7.
3.4.2.5 Die Aufschlagrichtung verläuft in der durch den Prüfpunkt gehenden senkrechten Längsebene des Fahrzeugs, die zulässige Abweichung von dieser Richtung beträgt ±2°. Die Prüfschläge auf die Fronthaubenoberseite sind nach rückwärts und unten zu führen, so als befände sich das Fahrzeug auf dem Boden. Der Winkel der Aufschlagrichtung gegen die Standflächen-Bezugsebene beträgt für die Prüfung mit dem Kinderkopfform-Schlagkörper 50° ±2° und für die Prüfung mit dem Erwachsenenkopfform-Schlagkörper 65° ±2°. Wird der Aufschlagwinkel aus vor dem ersten Auftreffen durchgeführten Messungen abgeleitet, ist der Einfluss der Schwerkraft zu berücksichtigen.
3.4.2.6 Beim Aufschlag des Kopfform-Schlagkörpers muss der Punkt des ersten Kontakts mit der Fronthaube innerhalb eines Toleranzbereichs von ±10 mm vom gewählten Aufschlagpunkt liegen.
3.4.2.7 Die Geschwindigkeit der Kopfform-Schlagkörper beim Auftreffen auf die Fronthaube beträgt 11,1 ±0,2 m/s. Wird die Aufschlaggeschwindigkeit aus vor dem ersten Auftreffen durchgeführten Messungen abgeleitet, ist der Einfluss der Schwerkraft zu berücksichtigen.
4 Beschreibung der Kopfform-Schlagkörper
4.1 Erwachsenenkopfform-Schlagkörper
4.1.1 Der Erwachsenenkopfform-Schlagkörper ist eine aus Aluminium gefertigte Kugel von homogenem Aufbau.
4.1.2 Die Kugel ist mit einer 13,9 ±0,5 mm dicken Kunststoffhaut überzogen, die mindestens die Hälfte der Kugeloberfläche bedeckt.
4.1.3 Der Schwerpunkt des mit den Messgeräten ausgestatteten Erwachsenenkopfform-Schlagkörpers liegt im Mittelpunkt der Kugel, wobei eine Toleranz von ±5 mm gilt. Das Trägheitsmoment um eine im rechten Winkel zur Aufschlagrichtung durch den Schwerpunkt verlaufenden Achse beträgt 0,0125 ±0,0010 kgm2.
4.1.4 In der Kugel ist eine Vertiefung vorzusehen, in der ein Dreiachsen- oder drei Einachsen-Beschleunigungsmesser angebracht werden können. Die Beschleunigungsmesser sind wie in Nummer 4.1.4.1 und 4.1.4.2 beschrieben zu positionieren.
4.1.4.1 Die empfindliche Achse eines der Beschleunigungsmesser liegt senkrecht zur Befestigungsfläche A (siehe Bild 13), und seine seismische Masse ist innerhalb eines zylindrischen Toleranzbereichs von 1 mm Radius und 20 mm Länge zu positionieren. Die Achse des Toleranzbereichs liegt senkrecht zur Befestigungsfläche, und ihre Mitte fällt mit dem Mittelpunkt des Schlagkörpers zusammen.
4.1.4.2 Die empfindlichen Achsen der übrigen Beschleunigungsmesser liegen rechtwinklig zueinander und parallel zur Befestigungsfläche A, ihre seismischen Massen sind innerhalb eines sphärischen Toleranzbereichs von 10 mm Radius zu positionieren. Der Mittelpunkt des Toleranzbereichs fällt mit dem Mittelpunkt des Schlagkörpers zusammen.
4.2 Kinderkopfform-Schlagkörper
4.2.1 Der Kinderkopfform-Schlagkörper ist eine aus Aluminium gefertigte Kugel von homogenem Aufbau.
4.2.2 Die Kugel ist mit einer 11,0 ±0,5 mm dicken Kunststoffhaut überzogen, die mindestens die Hälfte der Kugeloberfläche bedeckt
4.2.3 Der Schwerpunkt des mit den Messgeräten ausgestatteten Kinderkopfform-Schlagkörpers liegt im Mittelpunkt der Kugel, wobei eine Toleranz von ±5 mm gilt. Das Trägheitsmoment um eine im rechten Winkel zur Aufschlagrichtung durch den Schwerpunkt verlaufenden Achse beträgt 0,0036 ±0,0003 kgm2.
4.2.4 In der Kugel ist eine Vertiefung vorzusehen, in der ein Dreiachsen- oder drei Einachsen-Beschleunigungsmesser angebracht werden können. Die Beschleunigungsmesser sind wie in Nummer 4.2.4.1 und 4.2.4.2 beschrieben zu positionieren.
4.2.4.1 Die empfindliche Achse eines der Beschleunigungsmesser liegt senkrecht zur Befestigungsfläche A (siehe Bild 14), und seine seismische Masse ist innerhalb eines zylindrischen Toleranzbereichs von 1 mm Radius und 20 mm Länge zu positionieren. Die Achse des Toleranzbereichs liegt senkrecht zur Befestigungsfläche, und ihre Mitte fällt mit dem Mittelpunkt des Schlagkörpers zusammen.
4.2.4.2 Die empfindlichen Achsen der übrigen Beschleunigungsmesser liegen rechtwinklig zueinander und parallel zur Befestigungsfläche A, ihre seismischen Massen sind innerhalb eines sphärischen Toleranzbereichs von 10 mm Radius zu positionieren. Der Mittelpunkt des Toleranzbereichs fällt mit dem Mittelpunkt des Schlagkörpers zusammen.
Bild 13 Erwachsenenkopfform-Schlagkörper (Maße in mm)
Bild 14 Kinderkopfform-Schlagkörper (Maße in mm)
Zertifizierung der Schlagkörper | Anlage I |
1 Anforderungen
1.1 Die Schlagkörper, die bei den in Teil II beschriebenen Prüfungen verwendet werden, müssen den für sie geltenden Leistungsanforderungen entsprechen.
Die Anforderungen an den Beinform-Schlagkörper sind in Nummer 2 aufgeführt, die Anforderungen an den Hüftform-Schlagkörper in Nummer 3 und die Anforderungen an die Kopfform-Schlagkörper in Nummer 4.
2 Beinform-Schlagkörper
2.1 Statische Prüfungen
2.1.1 Bei der Prüfung nach Nummer 2.1.4 muss der Beinform-Schlagkörper den Anforderungen von Nummer 2.1.2 entsprechen, bei der Prüfung nach Nummer 2.1.5 muss er den Anforderungen von Nummer 2.1.3 entsprechen.
Für beide Prüfungen ist der Schlagkörper in die für die ordnungsgemäße Funktion seines Kniegelenks vorgesehene Position um seine Längsachse zu bringen, wobei eine Toleranz von ±2° gilt.
Die stabilisierte Temperatur des Schlagkörpers muss während der Zertifizierung 20° ±2 °C betragen.
Der CAC-Ansprechwert nach ISO 6487:2000 beträgt für den Kniebeugewinkel 50°, für die angreifende Kraft bei Biegebelastung des Beinform-Schlagkörpers nach Nummer 2.1.4 500 N, für die Scherverschiebung 10 mm und für die angreifende Kraft bei Scherbelastung nach Nummer 2.1.5 10 kN. Für beide Prüfungen sind Tiefpassfilter zulässig, um höhere Störfrequenzen auszuschalten, sofern sie die Messung der Ansprechwerte des Schlagkörpers nicht nennenswert beeinflussen.
2.1.2 Bei Biegebelastung des Beinform-Schlagkörpers nach Nummer 2.1.4 muss das Verhältnis von angreifender Kraft und Beugewinkel innerhalb der in Bild 1 wiedergegebenen Grenzen liegen. Die zur Beugung um 15° erforderliche Energie muss 100 ±7 J betragen.
2.1.3 Bei Scherbelastung des Beinform-Schlagkörpers nach Nummer 2.1.5 muss das Verhältnis von angreifender Kraft und Scherverschiebung innerhalb der in Bild 2 wiedergegebenen Grenzwerte liegen.
2.1.4 Der Beinform-Schlagkörper ohne Schaumstoffummantelung und Haut wird mit seinem Schienbein-Teil in waagerechter Position fest eingespannt, wie in Bild 3 wiedergegeben. Damit die Messung nicht durch Reibung verfälscht wird, darf der Oberschenkelteil oder das auf ihn aufgesetzte Rohr nicht unterstützt werden. Das aus dem Gewicht des aufgesetzten Metallrohrs und anderer Anbauteile resultierende Biegemoment in Kniegelenkmitte darf 25 Nm nicht überschreiten.
An diesem Metallrohr greift im Abstand von 2,0 ±0,01 m von der Mitte des Kniegelenks eine horizontale Kraft im rechten Winkel an. Der Beugewinkel des Kniegelenks wird aufgezeichnet. Die Kraft ist so lang zu erhöhen, bis der Beugewinkel 22° überschreitet.
Die Energie errechnet sich aus dem Integral der Kraft über dem Beugewinkel in rad, multipliziert mit der Hebellänge von 2,0 ±0,01 m.
2.1.5 Bei der Scherprüfung wird der Beinform-Schlagkörper ohne Schaumstoffummantelung und Haut mit seinem Schienbein-Teil in waagerechter Position fest eingespannt, während der Oberschenkelteil durch ein fest aufgesetztes Metallrohr verlängert wird, das in 2,0 m Abstand von der Mitte des Kniegelenks abgestützt ist. Diese Anordnung ist in Bild 4 wiedergegeben.
Am Oberschenkelteil greift im Abstand von 50 mm von der Mitte des Kniegelenks eine horizontale Kraft im rechten Winkel an. Die Scherverschiebung des Kniegelenks wird aufgezeichnet. Die Kraft ist so lange zu erhöhen, bis die Scherverschiebung des Knies 8,0 mm oder die Kraft 6,0 kN überschreitet.
2.2 Dynamische Prüfung
2.2.1 Bei der Prüfung nach Nummer 2.2.4 muss der Beinform-Schlagkörper den in Nummer 2.2.2 genannten Anforderungen entsprechen.
Die stabilisierte Temperatur des Schlagkörpers muss während der Zertifizierung 20° ±2 °C betragen.
2.2.2 Wird der Beinform-Schlagkörper nach Nummer 2.2.4 mit einem gerade geführten Zertifizierungsschlagkörper geprüft, so darf die am oberen Ende des Schienbeins gemessene maximale Beschleunigung nicht weniger als 120 g und nicht mehr als 250 g betragen. Der größte Beugewinkel darf nicht weniger als 6,2° und nicht mehr als 8,2° und die maximale Scherverschiebung nicht weniger als 3,5 mm und nicht mehr als 6,0 mm betragen.
Es gelten jeweils die beim ersten Aufprall des Zertifizierungsschlagkörpers erfassten Messwerte und nicht die Werte in der Auffangphase. Zum Auffangen des Beinform- oder des Zertifizierungsschlagkörpers vorgesehene Systeme sind so einzurichten, dass eine zeitliche Überschneidung der Auffangphase mit dem ersten Aufprall ausgeschlossen ist. Das Auffangsystem darf nicht bewirken, dass die Ausgangswerte der Messwertaufnehmer die vorgegebenen CAC-Werte übersteigen.
2.2.3 Der CFC-Ansprechwert der Messeinrichtung nach ISO 6487: 2000 beträgt für alle Messwertaufnehmer 180. Der CAC-Wert nach ISO 6487:2000 beträgt für den Kniebeugewinkel 50°, für die Scherverschiebung 10 mm und für die Beschleunigung 500 g. Der Schlagkörper selbst muss allerdings nicht in der Lage sein, selbst solche Beuge- und Scherbewegungen zu vollführen.
2.2.4 Prüfverfahren
2.2.4.1 Der Beinform-Schlagkörper wird mit seiner Schaumstoffummantelung und Haut in waagerechter Stellung an drei Drahtseilen von 1,5 ±0,2 mm Durchmesser und mindestens 2 m Länge aufgehängt, wie in Bild 5a dargestellt. Er ist so aufzuhängen, dass seine Längsachse mit einer Toleranz von ±0,5° waagerecht liegt und mit einer Toleranz von ±2° einen rechten Winkel mit der Bewegungsrichtung des Zertifizierungsschlagkörpers bildet. Der Beinform-Schlagkörper ist in die für die störungsfreie Funktion seines Kniegelenks vorgesehene Stellung um seine Längsachse zu bringen, wobei die Toleranz ±2° beträgt. Einschließlich der Teile zum Befestigen der Drahtseile muss der Beinform-Schlagkörper den Bestimmungen von Teil II Kapitel II Nummer 3.4.1.1 entsprechen.
2.2.4.2 Die Masse des Zertifizierungsschlagkörpers beträgt 9,0 ±0,05 kg, wobei diese Masse auch die Teile des Antriebs- und Führungssystems einschließt, die beim Aufprall der Masse dieses Schlagkörpers zuzurechnen sind. Die Abmessungen des Zertifizierungsschlagkörpers und insbesondere seiner Front sind in Bild 5b wiedergegeben. Der vordere Teil des Zertifizierungsschlagkörpers ist aus Aluminium und mit einer Oberflächenrauheit unter 2,0 µm zu fertigen.
Das Führungssystem ist mit Führungselementen geringer Reibung zu versehen, die unabhängig von ausmittigen Kräften eine Bewegung des Zertifizierungsschlagkörpers während seines Kontakts mit dem zu zertifizierenden Schlagkörper nur in der vorgegebenen Stoßrichtung zulassen. Bewegungen in andere Richtungen sowie Drehbewegungen um gleich welche Achse müssen verhindert werden.
2.2.4.3 Zur Zertifizierung ist der Schlagkörper mit noch nicht verwendetem Schaumstoff zu ummanteln.
2.2.4.4 Der zur Ummantelung verwendete Schaumstoff darf vor, bei und nach dem Anbringen nicht übermäßig beansprucht oder verformt werden.
2.2.4.5 Wie in Bild 5a dargestellt wird der Zertifizierungsschlagkörper mit einer Geschwindigkeit von 7,5 ±0,1 m/s waagerecht gegen den fest stehenden Beinform-Schlagkörper katapultiert. Dabei ist der Zertifizierungsschlagkörper so zu positionieren, dass seine Mittellinie die Mittellinie des Schienbeins in 50 mm Abstand von der Mitte des Kniegelenks schneidet, wobei in vertikaler und horizontaler Richtung eine Toleranz von ±3 mm gilt.
3 Hüftform-Schlagkörper
3.1 Bei der Prüfung nach Nummer 3.3 muss der Hüftform-Schlagkörper den in Nummer 3.2 genannten Anforderungen entsprechen.
Die stabilisierte Temperatur des Schlagkörpers muss während der Zertifizierung 20° ±2 °C betragen.
3.2 Anforderungen
3.2.1 Wenn der Schlagkörper gegen ein in Ruhe befindliches zylinderförmiges Pendel katapultiert wird, darf der Höchstwert der an beiden Messwertaufnehmern gemessenen Kraft nicht weniger als 1,20 kN und nicht mehr als 1,55 kN und der Unterschied zwischen den am oberen und am unteren Messwertaufnehmer gemessenen Höchstwerten nicht mehr als 0,10 kN betragen. Außerdem darf der Höchstwert des mit den Dehnungsmessstreifen gemessenen Biegemoments an der Mittelposition nicht weniger als 190 Nm und nicht mehr als 250 Nm und an den beiden äußeren Positionen nicht weniger als 160 Nm und nicht mehr als 220 Nm betragen. Der Unterschied zwischen den an der Ober- und Unterseite gemessenen Biegemoment-Höchstwerten darf nicht mehr als 20 Nm betragen.
Es gelten jeweils die beim ersten Aufprall des Zertifizierungsschlagkörpers erfassten Messwerte und nicht die Werte in der Auffangphase. Zum Auffangen des Beinform- oder des Zertifizierungsschlagkörpers vorgesehene Systeme sind so einzurichten, dass eine zeitliche Überschneidung der Auffangphase mit dem ersten Aufprall ausgeschlossen ist. Das Auffangsystem darf nicht bewirken, dass die Ausgangswerte der Messwertaufnehmer die vorgegebenen CAC-Werte übersteigen.
3.2.2 Der CFC-Ansprechwert der Messeinrichtung nach ISO 6487: 2000 beträgt für alle Messwertaufnehmer 180. Der CAC-Wert nach ISO 6487:2000 beträgt für die Kraftaufnehmer 10 kN und für die Biegemomentmessungen 1 000 Nm.
3.3 Prüfverfahren
3.3.1 Der Schlagkörper ist mit einem als Drehmomentbegrenzer wirkenden Verbindungsglied auf dem Katapult zu montieren. Der Drehmomentbegrenzer ist so einzustellen, dass die Längsachse des Schlagkörper-Vorderteils mit einer Toleranz von ±2° in einem rechten Winkel zur Achse des Führungssystems, während das Reibungs-Drehmoment des Gelenks auf mindestens 650 Nm einzustellen ist. Das Führungssystem ist mit reibungsarmen Führungselementen zu versehen, die unabhängig von ausmittigen Kräften eine Bewegung des Zertifizierungsschlagkörpers während seines Kontakts mit dem zu zertifizierenden Schlagkörper nur in der vorgegebenen Stoßrichtung zulassen.
3.3.2 Die Masse des Schlagkörpers ist auf 12 ±0,1 kg zu bringen, wobei diese Masse auch die Teile des Vortriebs- und Führungssystems einschließt, die beim Aufprall der Masse des Schlagkörpers zuzurechnen sind.
3.3.3 Der Schwerpunkt der Teile des Schlagkörpers, die sich vor dem als Drehmomentbegrenzer wirkenden Verbindungsglied befinden (also einschließlich evtl. zusätzlich angebrachter Gewichte) muss in der Längsachse des Schlagkörpers liegen, wobei eine Toleranz von ± 10 mm gilt.
3.3.4 Zur Zertifizierung ist der Schlagkörper mit noch nicht verwendetem Schaumstoff zu ummanteln.
3.3.5 Der zur Ummantelung verwendete Schaumstoff darf vor, bei und nach dem Anbringen nicht übermäßig beansprucht oder verformt werden.
3.3.6 Wie in Bild 6 dargestellt, wird der Schlagkörper mit senkrecht stehendem Vorderteil waagerecht mit einer Geschwindigkeit von 7,1 ±0,1 m/s gegen das in Ruhe befindliche Pendel katapultiert.
3.3.7 Das als Pendel dienende Rohrstück hat eine Masse von 3 ±0,03 kg, einen Außendurchmesser von 150-4 +1 mm und eine Wanddicke von 3 ±0,15 mm. Seine Gesamtlänge beträgt 275 ±25 mm. Es ist aus kalt gezogenem nahtlosen Stahlrohr zu fertigen, seine Außenfläche darf eine Rauheit von höchstens 2,0 µm aufweisen (ein als Korrosionsschutz aufgebrachter metallischer Überzug ist zulässig). Das Pendel ist an zwei Drahtseilen von 1,5 ±0,2 mm Durchmesser und mindestens 2,0 m Länge aufzuhängen. Die Oberfläche des Pendels muss sauber und trocken sein. Das Pendelrohr ist so auszurichten, dass seine Längsachse mit einer Toleranz von jeweils ±2° rechtwinklig zum Vorderteil des Schlagkörpers (also waagerecht) und ebenfalls rechtwinklig zur Bewegungsrichtung des Schlagkörpers liegt und die Mitte des Pendelrohrs mit einer seitlichen wie senkrechten Toleranz von jeweils ±5 mm dem Mittelpunkt des Schlagkörper-Vorderteils gegenüberliegt.
4 Kopfform-Schlagkörper
4.1 Bei der Prüfung nach Nummer 4.3 müssen die Schlagkörper Kinderkopfform, Kinderkopfform/kleine Erwachsenenkopfform und Erwachsenenkopfform den in Nummer 4.2 genannten Anforderungen entsprechen.
Die stabilisierte Temperatur der Schlagkörper muss während der Zertifizierung 20° ±2 °C betragen.
4.2 Anforderungen
4.2.1 Wird der Kinderkopfform-Schlagkörper nach Nummer 4.3 mit einem gerade geführten Zertifizierungsschlagkörper geprüft, so darf der Höchstwert der von einem Dreiachsen-Beschleunigungsmesser (oder drei Einachsen-Beschleunigungsmessern) im Kopfform-Schlagkörper gemessenen Beschleunigung nicht weniger als 405 g und nicht mehr als 495 g betragen. Dabei muss sich eine einmodale Beschleunigungs-Zeit-Kurve ergeben.
4.2.2 Wird der Schlagkörper Kinderkopfform/kleine Erwachsenenkopfform nach Nummer 4.3 mit einem gerade geführten Zertifizierungsschlagkörper geprüft, so darf der Höchstwert der von einem Dreiachsen-Beschleunigungsmesser (oder drei Einachsen-Beschleunigungsmessern) im Kopfform-Schlagkörper gemessenen Beschleunigung nicht weniger als 290 g und nicht mehr als 350 g betragen. Dabei muss sich eine einmodale Beschleunigungs-Zeit-Kurve ergeben.
4.2.3 Wird der Erwachsenenkopfform-Schlagkörper nach Nummer 4.3 mit einem gerade geführten Zertifizierungsschlagkörper geprüft, so darf der Höchstwert der von einem Dreiachsen-Beschleunigungsmesser (oder drei Einachsen-Beschleunigungsmessern) im Kopfform-Schlagkörper gemessenen Beschleunigung nicht weniger als 337,5 g und nicht mehr als 412,5 g betragen. Dabei muss sich eine einmodale Beschleunigungs-Zeit-Kurve ergeben.
4.2.4 Der CFC-Ansprechwert der Messeinrichtung nach der Definition in ISO 6487:2000 beträgt 1000. Der CAC-Wert nach der Definition in ISO 6487:2000 beträgt für die Beschleunigung 1000 g.
4.3 Prüfverfahren
4.3.1 Der Kopfform-Schlagkörper ist wie in Bild 7 dargestellt aufzuhängen, und zwar so, dass die rückseitige Fläche des Kopfform-Schlagkörpers mit der Waagerechten einen Winkel zwischen 25° und 90° bildet.
4.3.2 Die Masse des Zertifizierungs-Schlagkörpers beträgt 1,0 ±0,01 kg, wobei diese Masse auch die Teile des Antriebs- und Führungssystems einschließt, die beim Aufprall der Masse dieses Schlagkörpers zuzurechnen sind. Das Führungssystem ist mit reibungsarmen Führungselementen zu versehen, die keine drehbaren Teile enthalten. Die ebene Schlagfläche des Zertifizierungsschlagkörpers hat einen Durchmesser von 70 ±1 mm, ihre Kanten sind mit einem Radius von 5 ±0,5 mm zu runden. Der vordere Teil des Zertifizierungsschlagkörpers ist aus Aluminium und mit einer Oberflächenrauheit unter 2,0 µm zu fertigen.
4.3.3 Der Zertifizierungsschlagkörper wird waagerecht gegen den in Ruhe befindlichen Kopfform-Schlagkörper katapultiert, und zwar der Schlagkörper Kinderkopfform/kleine Erwachsenenkopfform mit einer Geschwindigkeit von 7,0 ±0,1 m/s und der Erwachsenenkopfform-Schlagkörper mit einer Geschwindigkeit von 10,0 ±0,1 m/s. Dabei ist der Zertifizierungsschlagkörper so zu positionieren, dass der Schwerpunkt des Kopfform-Schlagkörpers auf der Achse des Zertifizierungsschlagkörpers liegt, wobei in vertikaler und horizontaler Richtung eine Toleranz von ± 5 mm gilt.
4.3.4 Die Prüfung ist auf drei verschiedene Aufschlagstellen auf jedem Kopfform-Schlagkörper durchzuführen. An diesen Stellen ist bereits verwendete oder beschädigte Haut zu prüfen.
Tabelle 1 : Ansprechwerte für Kopfform-Schlagkörper
Schlagkörpertyp und Masse | V = Prüfgeschwindigkeit [m/s] | Beschleunigung, unterer Grenzwert [g] | Beschleunigung, oberer Grenzwert [g] |
Kinderkopfform 2,5 kg | 7 | 405 | 495 |
Kinderkopfform/kleine Erwachsenenkopfform 3,5 kg | 7 | 290 | 350 |
Erwachsenenkopfform 4,8 kg | 10 | 337,5 | 412,5 |
Bild 1 Statische Zertifizierungsprüfung des Beinform-Schlagkörpers: Kraftbedarf in Abhängigkeit vom Beugewinkel
Bild 2 Statische Zertifizierungsprüfung des Beinform-Schlagkörpers: Kraftbedarf in Abhängigkeit von der Scherverschiebung
Bild 3 Statische Zertifizierungsprüfung des Beinform-Schlagkörpers: Versuchsanordnung: Beugung des Kniegelenks (Draufsicht)
Bild 4 Statische Zertifizierungsprüfung des Beinform-Schlagkörpers: Versuchsanordnung: Verschiebung des Kniegelenks unter Scherkrafteinwirkung (Draufsicht)
Bild 5a Dynamische Zertifizierungsprüfung des Beinform-Schlagkörpers: Versuchsanordnung (oben: Seitenansicht, unten: Draufsicht)
Bild 5b Dynamische Zertifizierungsprüfung des Beinform-Schlagkörpers: Gestalt des Zertifizierungsschlagkörpers
Anmerkungen:
Werkstoff: Aluminiumlegierung.
Bild 6 Dynamische Zertifizierungsprüfung des Hüftform(Oberschenkel)-Schlagkörpers: Versuchsanordnung
Bild 7 Dynamische Zertifizierungsprüfung des Kopfform-Schlagkörpers: Versuchsanordnung
ENDE |