Regelwerk, EU chronologisch, EU 2005

RL 2005/36/EG
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Titel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Anwendungsbereich

Artikel 3 Begriffsbestimmungen

Artikel 4 Wirkungen der Anerkennung

Artikel 4a Europäischer Berufsausweis

Artikel 4b Beantragung eines Europäischen Berufsausweises und Erstellung einer IMI-Datei

Artikel 4c Europäischer Berufsausweis für die vorübergehende und gelegentliche Erbringung von Dienstleistungen, die nicht unter Artikel 7 Absatz 4 fallen

Artikel 4d Europäischer Berufsausweis für die Niederlassung und die vorübergehende und gelegentliche Erbringung von Dienstleistungen gemäß Artikel 7 Absatz 4

Artikel 4e Datenverarbeitung und Zugang zu Daten bezüglich des Europäischen Berufsausweises

Artikel 4f Partieller Zugang

Titel II
Dienstleistungsfreiheit

Artikel 5 Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit

Artikel 6 Befreiungen

Artikel 7 Vorherige Meldung bei Ortswechsel des Dienstleisters

Artikel 8 Verwaltungszusammenarbeit

Artikel 9 Unterrichtung der Dienstleistungsempfänger

Titel III
Niederlassungsfreiheit

Kapitel I
Allgemeine Regelung für die Anerkennung von Ausbildungsnachweisen

Artikel 10 Anwendungsbereich

Artikel 11 Qualifikationsniveaus

Artikel 12 Gleichgestellte Ausbildungsgänge

Artikel 13 Anerkennungsbedingungen

Artikel 14 Ausgleichsmaßnahmen

Artikel 15 - gestrichen -

Kapitel II
Anerkennung der Berufserfahrung

Artikel 16 Erfordernisse in Bezug auf die Berufserfahrung

Artikel 17 Tätigkeiten nach Anhang IV Verzeichnis I

Artikel 18 Tätigkeiten nach Anhang IV Verzeichnis II

Artikel 19 Tätigkeiten nach Anhang IV Verzeichnis III

Artikel 20 Änderung der Verzeichnisse der Tätigkeiten in Anhang IV

Kapitel III
Anerkennung auf der Grundlage der Koordinierung der Mindestanforderungen an die Ausbildung

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 21 Grundsatz der automatischen Anerkennung

Artikel 21a Meldeverfahren

Artikel 22 Gemeinsame Bestimmungen zur Ausbildung

Artikel 23 Erworbene Rechte

Artikel 23a Besondere Umstände

Abschnitt 2
Arzt

Artikel 24 Ärztliche Grundausbildung

Artikel 25 Fachärztliche Weiterbildung

Artikel 26 Bezeichnungen der fachärztlichen Weiterbildungen

Artikel 27 Besondere erworbene Rechte von Fachärzten

Artikel 28 Besondere Ausbildung in der Allgemeinmedizin

Artikel 29 Ausübung der Tätigkeit des praktischen Arztes

Artikel 30 Besondere erworbene Rechte von praktischen Ärzten

Abschnitt 3
Krankenschwestern und Krankenpfleger für allgemeine Pflege

Artikel 31 Ausbildung von Krankenschwestern und Krankenpflegern für allgemeine Pflege

Artikel 32 Ausübung der Tätigkeiten der Krankenschwester und des Krankenpflegers für allgemeine Pflege

Artikel 33 Besondere erworbene Rechte von Krankenschwestern und Krankenpflegern für allgemeine Pflege

Artikel 33a Besondere erworbene Rechte von in Rumänien ausgebildeten Krankenschwestern und Krankenpflegern für die allgemeine Pflege

Artikel 33b Gültigkeit von vor dem 3. März 2024 erworbenen Rechten

Abschnitt 4
Zahnärzte

Artikel 34 Grundausbildung des Zahnarztes

Artikel 35 Ausbildung zum Fachzahnarzt

Artikel 36 Ausübung der Tätigkeiten des Zahnarztes

Artikel 37 Erworbene Rechte von Zahnärzten

Abschnitt 5
Tierärzte

Artikel 38 Ausbildung des Tierarztes

Artikel 39 Erworbene Rechte von Tierärzten

Abschnitt 6
Hebammen

Artikel 40 Ausbildung der Hebamme

Artikel 41 Bedingungen der Anerkennung der Ausbildungsnachweise der Hebamme

Artikel 42 Ausübung der Tätigkeiten der Hebamme

Artikel 43 Erworbene Rechte von Hebammen

Artikel 43a

Abschnitt 7
Apotheker

Artikel 44 Ausbildung des Apothekers

Artikel 45 Ausübung der Tätigkeiten des Apothekers

Abschnitt 8
Architekt

Artikel 46 Ausbildung der Architekten

Artikel 47 Ausnahmen von den Bedingungen für die Ausbildung des Architekten

Artikel 48 Ausübung der Tätigkeiten des Architekten

Artikel 49 Erworbene Rechte von Architekten

Kapitel IIIA
Automatische Anerkennung auf der Grundlage gemeinsamer Ausbildungsgrundsätze

Artikel 49a Gemeinsamer Ausbildungsrahmen

Artikel 49b Gemeinsame Ausbildungsprüfungen

Kapitel IV
Gemeinsame Bestimmungen für die Niederlassung

Artikel 50 Unterlagen und Formalitäten

Artikel 51 Verfahren für die Anerkennung der Berufsqualifikationen

Artikel 52 Führen der Berufsbezeichnung

Titel IV
Modalitäten der Berufsausübung

Artikel 53 Sprachkenntnisse

Artikel 54
Führen von Ausbildungsbezeichnungen

Artikel 55 Kassenzulassung

Artikel 55a Anerkennung eines Berufspraktikums

Titel V
Verwaltungszusammenarbeit und Durchführungsbefugnis gegenüber den Bürgern

Artikel 56 Zuständige Behörden

Artikel 56a Vorwarnmechanismus

Artikel 57 Zentraler Online-Zugang zu Informationen

Artikel 57a Elektronische Verfahren

Artikel 57b Beratungszentren

Artikel 57c Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 58 Ausschuss für die Anerkennung von Berufsqualifikationen

Artikel 59 Transparenz

Titel VI
Sonstige Bestimmungen

Artikel 60 Berichte

Artikel 61 Ausnahmebestimmung

Artikel 62 Aufhebung

Artikel 63 Umsetzung

Artikel 64 Inkrafttreten

Artikel 65 Adressaten

Anhang I Liste der Berufsverbände oder -organisationen, die die Bedingungen des Artikels 3 Absatz 2 erfüllen PDF-Datei öffnen

Anhang II - gestrichen -

Anhang III - gestrichen -

Anhang IV Tätigkeiten in Verbindung mit den in den Artikeln 17, 18 und 19 genannten Kategorien der Berufserfahrung

Verzeichnis I PDF-Datei öffnen
Hauptgruppen der Richtlinie 64/427/EWG, geändert durch die Richtlinie 69/77/EWG, sowie der Richtlinien 68/366/EWG und 82/489/EWG

Verzeichnis II PDF-Datei öffnen
Klassen der Richtlinien 75/368/EWG, 75/369/EWG und 82/470/EWG

Verzeichnis III PDF-Datei öffnen
Richtlinie 64/222/EWG, 68/364/EWG, 68/368/EWG, 75/368/EWG, 75/369/EWG, 70/523/EWG und 82/470 EWG

Anhang V Anerkennung auf der Grundlage der Koordinierung der Mindestanforderungen an die Ausbildung

V.1. Arzt

5.1.1. Ausbildungsnachweise für die ärztliche Grundausbildung PDF-Datei öffnen

5.1.2. Ausbildungsnachweise für den Facharzt PDF-Datei öffnen

5.1.3. Bezeichnungen der fachärztlichen Weiterbildungen PDF-Datei öffnen

5.1.4. Ausbildungsnachweise für den Allgemeinmediziner PDF-Datei öffnen

V.2. Krankenschwester und Krankenpfleger, die für die allgemeine Pflege verantwortlich sind

5.2.1. Ausbildungsprogramm für Krankenschwestern und Krankenpfleger, die für die allgemeine Pflege verantwortlich sind

5.2.2. Ausbildungsnachweise, für die Krankenschwester und den Krankenpfleger, die für die allgemeine Pflege verantwortlich sind PDF-Datei öffnen

V.3. Zahnarzt

5.3.1. Ausbildungsprogramm für Zahnärzte

5.3.2. Ausbildungsnachweise des Zahnarztes (Grundausbildung) PDF-Datei öffnen

5.3.3. Ausbildungsnachweise der Fachzahnärzte PDF-Datei öffnen

V.4. Tierarzt

5.4.1. Ausbildungsprogramm für Tierärzte PDF-Datei öffnen

5.4.2. Ausbildungsnachweise für den Tierarzt PDF-Datei öffnen

V.5. Hebamme

5.5.1. Ausbildungsprogramm für Hebammen (Ausbildungsgänge I und II) PDF-Datei öffnen

5.5.2. Ausbildungsnachweise für die Hebamme PDF-Datei öffnen

V.6. Apotheker

5.6.1. Ausbildungsprogramm für Apotheker

5.6.2. Ausbildungsnachweise für den Apotheker PDF-Datei öffnen

V.7. Architekt

5.7.1. Nach Artikel 46 anerkannte Ausbildungsnachweise für den Architekten PDF-Datei öffnen

Anhang VI Erworbene Rechte von Angehörigen der Berufe, die auf der Grundlage der Koordinierung der Mindestanforderungen an die Ausbildung anerkannt werden PDF-Datei öffnen

Anhang VII Unterlagen und Bescheinigungen, die gemäß Artikel 50 Absatz 1 verlangt werden können

1. Unterlagen

2. Bescheinigungen