Regelwerk, EU 2008

Entsch. 2008/896/EG
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Artikel 1

Artikel 2

Anhang Leitlinien, die bei der risikoorientierten Tiergesundheitsüberwachung gemäss Artikel 10 Absatz 1 der Richtlinie 2006/88/EG berücksichtigt werden müssen

1. Zweck der Leitlinien

2. Bestandteile der Kontrollen

2.1. Überprüfung der Aufzeichnungen und klinische Untersuchungen

2.2. Stichprobenentnahme und Laboruntersuchung

3. Durchführung der Kontrollen: Wahl zwischen zuständiger Behörde, Tierarzt und mit der Gesundheit von Wassertieren befassten qualifizierten Diensten

4. Häufigkeit der Kontrollen

5. Gesundheitsstatus der Zuchtbetriebe und Weichtierzuchtgebiete

6. Bestimmung des Risikoniveaus von Zuchtbetrieben und Weichtierzuchtgebieten

6.1. Einleitung

6.2. Risikofaktoren

6.3. Modell zur Bestimmung des Risikoniveaus von Zuchtbetrieben und Weichtierzuchtgebieten

6.4. Risikoniveau bei bestimmten Zuchtbetrieben und Weichtierzuchtgebieten mit einem Gesundheitsstatus der Kategorie I

6.5. Abschätzung der Wahrscheinlichkeit, dass eine Krankheit über Wasser und aufgrund der geografischen Nähe von Zuchtbetrieben und Weichtierzuchtgebieten eingeschleppt wird und sich ausbreitet

6.6. Abschätzung der Wahrscheinlichkeit, dass eine Krankheit durch die Verbringung von Aquakulturtieren eingeschleppt wird oder sich dadurch ausbreitet