RL 2009/21/EG
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Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Bedingungen für die Einsatzerlaubnis für Schiffe nach Erreichung der Berechtigung zum Führen der Flagge eines Mitgliedstaats
Artikel 4a Sicherheit von Schiffen, die die Flagge eines Mitgliedstaats führen
Artikel 4b Anforderungen an die Sicherheit und die Verhütung von Verschmutzung
Artikel 4c Schulung und Kapazitätsaufbau
Artikel 5 Festhalten von Schiffen, die die Flagge eines Mitgliedstaats führen
Artikel 6 Elektronische Informationen und elektronischer Austausch
Artikel 6a Datenbank für Informationen über Schiffe
Artikel 7 Überwachung der Einhaltung und der Leistung der Mitgliedstaaten
Artikel 8 Qualitätsmanagementsystem und interne Bewertung
Artikel 9 Berichte und Überprüfung
Artikel 9a Austausch bewährter Verfahren und von Erfahrungen
Artikel 9b Informationen und Daten
Artikel 10 Ausschussverfahren
Artikel 10a Änderungen der Übereinkommen und des III-Codes
Artikel 11 Umsetzung
Artikel 12 Inkrafttreten
Artikel 13 Adressaten