RL 2009/65/EG
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Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Definitionen
Kapitel II
Zulassung des OGAW
Kapitel III
Verpflichtungen betreffend die Verwaltungsgesellschaften
Abschnitt 1
Bedingungen für die Aufnahme der Tätigkeit
Abschnitt 2
Beziehungen zu Drittländern
Abschnitt 3
Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit
Abschnitt 4
Niederlassungsfreiheit und freier Dienstleistungsverkehr
Kapitel IV
Verpflichtungen betreffend die Verwahrstelle
Kapitel V
Verpflichtungen betreffend die Investmentgesellschaften
Abschnitt 1
Bedingungen für die Aufnahme der Tätigkeit
Artikel 32 - gestrichen -
Artikel 33 - gestrichen -
Artikel 34 - gestrichen -
Artikel 35 - gestrichen -
Artikel 36 - gestrichen -
Kapitel VI
Verschmelzungen von OGAW
Abschnitt 1
Grundsatz, Genehmigung und Zustimmung
Abschnitt 2
Kontrolle durch Dritte, Information der Anteilinhaber und sonstige Rechte der Anteilinhaber
Abschnitt 3
Kosten und Wirksamwerden
Kapitel VII
Verpflichtungen betreffend die Anlagepolitik der OGAW
Kapitel VIII
Master-FEEDER-Strukturen
Abschnitt 1
Geltungsbereich und Genehmigung
Abschnitt 2
Gemeinsame Bestimmungen für Feeder-OGAW und Master-OGAW
Abschnitt 3
Verwahrstellen und Wirtschaftsprüfer
Abschnitt 4
Verpflichtende Informationen und Marketing-Mitteilungen des Feeder-OGAW
Abschnitt 5
Umwandlung bestehender OGAW in Feeder-OGAW und Änderung des Master-OGAW
Abschnitt 6
Verpflichtungen und zuständige Behörden
Kapitel IX
Verpflichtungen betreffend die Information der Anleger
Abschnitt 1
Veröffentlichung des Prospekts und der periodischen Berichte
Abschnitt 2
Veröffentlichung sonstiger Informationen
Artikel 77 - gestrichen -
Abschnitt 3
Wesentliche Informationen für den Anleger
Abschnitt 4
Zugänglichkeit von Informationen im zentralen europäischen Zugangsportal
Kapitel X
Allgemeine Verpflichtungen des OGAW
Kapitel XI
Sondervorschriften für OGAW, die ihre Anteile in anderen Mitgliedstaaten als dem Mitgliedstaat vertreiben, in dem sie Niedergelassen sind
Kapitel XII
Vorschriften betreffend die für Zulassung und Aufsicht zuständigen Behörden
Kapitel XIII
Delegierte Rechtsakte und Durchführungsbefugnisse
Artikel 112b (aufgehoben)
Kapitel XIV
Ausnahme-, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Abschnitt 1
Ausnahmebestimmungen
Schema B
Informationen, die in den periodischen Berichten enthalten sein müssen
Anhang II Aufgaben, die in die gemeinsame Portfolioverwaltung einbezogen sind
Anhang IIA Für OGAW verfügbare Liquiditätsmanagement-Instrumente
Teil A
Aufgehobene Richtlinie mit ihren nachfolgenden Änderungen (gemäß Artikel 117)
Teil B
Fristen für die Umsetzung in innerstaatliches Recht und für die Anwendung (gemäß Artikel 117)
Anhang IV Entsprechungstabelle