Entsch. 2009/767/EG
- Inhalt =>
Artikel 1 Verwendung und Anerkennung elektronischer Signaturen
Artikel 2 Erstellung, Führung und Veröffentlichung von vertrauenswürdigen Listen
Artikel 3 Geltung
Artikel 4 Adressaten
Anhang Technische Spezifikationen für eine gemeinsame Vorlage für die "Vertrauenswürdige Liste der Beaufsichtigten bzw. akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbieter"
Allgemeine Anforderungen
1. Einleitung
2. Struktur der gemeinsamen Vorlage für die vertrauenswürdige Liste
2.1. Beschreibung der Informationen in den einzelnen Kategorien
3. Leitlinien für die Bearbeitung von Einträgen in der vertrauenswürdigen Liste
3.1. Statusinformationen über beaufsichtigte bzw. akkreditierte Zertifizierungsdienste und ihre Anbieter in einer einzigen Liste3.2. Einheitliche Aufsichts- bzw. Akkreditierungsstatuswerte
Abbildung 1 Zu erwartender Wechsel des Aufsichts-/Akkreditierungsstatus für einen einzelnen CSP-Dienst
3.3. In der vertrauenswürdigen Liste enthaltene Einträge zur Erleichterung der Validierung von QES und AdESQC
Abbildung 2 Diensteintrag für einen gelisteten QCs ausstellenden CSP-Dienst in der vertrauenswürdigen Liste
3.4 Leitlinien für die Bearbeitung und Nutzung von CSPQC -Diensteinträgen
3.5. Dienste, die "CA/QC"-Dienste unterstützen, aber nicht Bestandteil der "CA/QC"-"Sdi" sind
4. Begriffsbestimmungen und Abkürzungen
Kapitel I
Detaillierte Spezifikationen für eine gemeinsame Vorlage für die "vertrauenswürdige Liste der beaufsichtigten bzw. akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbieter"
Kapitel II
Kontinuität der vertrauenswürdigen Listen
Kapitel III
Spezifikationen für die menschenlesbare Fassung der vertrauenswürdigen Liste