Regelwerk, EU 2009

Entsch. 2009/767/EG
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Artikel 1 Verwendung und Anerkennung elektronischer Signaturen

Artikel 2 Erstellung, Führung und Veröffentlichung von vertrauenswürdigen Listen

Artikel 3 Geltung

Artikel 4 Adressaten

Anhang Technische Spezifikationen für eine gemeinsame Vorlage für die "Vertrauenswürdige Liste der Beaufsichtigten bzw. akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbieter"

Allgemeine Anforderungen

1. Einleitung

2. Struktur der gemeinsamen Vorlage für die vertrauenswürdige Liste

2.1. Beschreibung der Informationen in den einzelnen Kategorien

3. Leitlinien für die Bearbeitung von Einträgen in der vertrauenswürdigen Liste

3.1. Statusinformationen über beaufsichtigte bzw. akkreditierte Zertifizierungsdienste und ihre Anbieter in einer einzigen Liste

3.2. Einheitliche Aufsichts- bzw. Akkreditierungsstatuswerte

Abbildung 1 Zu erwartender Wechsel des Aufsichts-/Akkreditierungsstatus für einen einzelnen CSP-Dienst

3.3. In der vertrauenswürdigen Liste enthaltene Einträge zur Erleichterung der Validierung von QES und AdESQC

Abbildung 2 Diensteintrag für einen gelisteten QCs ausstellenden CSP-Dienst in der vertrauenswürdigen Liste

3.4 Leitlinien für die Bearbeitung und Nutzung von CSPQC -Diensteinträgen

3.5. Dienste, die "CA/QC"-Dienste unterstützen, aber nicht Bestandteil der "CA/QC"-"Sdi" sind

4. Begriffsbestimmungen und Abkürzungen

Kapitel I
Detaillierte Spezifikationen für eine gemeinsame Vorlage für die "vertrauenswürdige Liste der beaufsichtigten bzw. akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbieter"

Kapitel II
Kontinuität der vertrauenswürdigen Listen

Kapitel III
Spezifikationen für die menschenlesbare Fassung der vertrauenswürdigen Liste