VO (EU) 605/2010
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Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Einfuhr von Rohmilch und Milcherzeugnissen aus Drittländern und Teilen von Drittländern, die in Spalte A der Tabelle in Anhang I aufgeführt sind
Artikel 3 Einfuhr bestimmter Milcherzeugnisse aus Drittländern und Teilen von Drittländern, die in Spalte B der Tabelle in Anhang I aufgeführt sind
Artikel 4 Einfuhr bestimmter Milcherzeugnisse aus Drittländern und Teilen von Drittländern, die in Spalte C der Tabelle in Anhang I aufgeführt sind
Artikel 5 Bescheinigungen
Artikel 5a Ausnahmebestimmungen für die Durchfuhr durch Kroatien von Sendungen, die aus Bosnien und Herzegowina stammen und für Drittländer bestimmt sind
Artikel 6 Durchfuhr- und Lagerbedingungen
Artikel 7 Ausnahmebestimmungen für Durchfuhr und Lagerung
Artikel 7a Ausnahmebestimmungen für die Durchfuhr durch Kroatien von Sendungen, die aus Bosnien und Herzegowina stammen und für Drittländer bestimmt sind
Artikel 8 Spezialbehandlung
Artikel 9 Aufhebung
Artikel 10 Übergangsbestimmungen
Artikel 11 Inkrafttreten und Anwendbarkeit
Anhang I Liste von Drittländern und Teilen von Drittländern, aus denen das Verbringen von Sendungen mit Rohmilch, Milcherzeugnissen, Kolostrum * und Erzeugnissen auf Kolostrumbasis * in die Union zulässig ist, mit Angabe der Art der für die jeweiligen Waren vorgeschriebenen Wärmebehandlung
Teil 1
Muster-Veterinärbescheinigungen