umwelt-online: Beschluss 2011/314/EU über die technische Spezifikation für die Interoperabilität zum Teilsystem "Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung" des konventionellen transeuropäischen Bahnsystems (2)

UWS Umweltmanagement GmbHzurückFrame öffnen

Teil 5 - Alphabetische Kennzeichnung der Eignung zum interoperablen Einsatz

"TEN": Fahrzeug, das die folgenden Bedingungen erfüllt:

  1. Es entspricht allen einschlägigen TSI, die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Fahrzeugs in Kraft sind, und seine Inbetriebnahme wurde gemäß Artikel 22 Absatz 1 der Richtlinie 2008/57/EG genehmigt und
  2. für das Fahrzeug wurde eine in allen Mitgliedstaaten gültige Genehmigung gemäß Artikel 23 Absatz 1 der Richtlinie 2008/57/EG erteilt.

"PPV/PPW": Fahrzeug, das die Anforderungen des PPV/PPW- oder PGW-Abkommens erfüllt (innerhalb der OSJD-Staaten)

Hinweise:

  1. Fahrzeuge mit der Kennzeichnung "TEN" haben als erste Ziffer gemäß Festlegung in Teil 6 eine Ziffer von 0 bis 3.
  2. Fahrzeuge, die nicht für den Betrieb in allen Mitgliedstaaten genehmigt sind, benötigen eine Kennzeichnung zur Angabe der Mitgliedstaaten, in denen sie genehmigt sind. Die Liste der genehmigenden Mitgliedstaaten sollte gemäß einer der folgenden Zeichnungen angegeben werden, in denen D für den Mitgliedstaat steht, der die erste Genehmigung erteilt hat (im Beispiel: Deutschland), und F für den zweiten Mitgliedstaat, der eine Genehmigung erteilt hat (im Beispiel: Frankreich). Die Mitgliedstaaten sind mit den Codes gemäß Teil 4 anzugeben. Dies kann Fahrzeuge betreffen, die die TSI erfüllen oder die sie nicht erfüllen. Diese Fahrzeuge haben als erste Ziffer gemäß der Festlegung in Teil 6 die Ziffer 4 oder 8.

Teil 6 - Codes für die Interoperabilität von Güterwagen (1. und 2. Ziffer)

 1. Ziffer2. Ziffer01234567g92. Ziffer1. Ziffer
  Spurweitefest oder veränderlichfestveränderlichfestveränderlichfestveränderlichfestveränderlichfest oder veränderlichSpurweite 
TSI a und/oder COTIF b und/oder PPW0mit AchsenReserveTSI und/oder COTIF Güterwagen b
[deren Halter ein EVU nach Teil 4 ist]
Bis auf weitere Entscheidung nicht zu nutzenPPW Güterwagen (veränderliche Spurweite)mit Achsen0
1mit DrehgestellenIn der Industriebenutzte Güterwagenmit Drehgestellen1
2mit AchsenReserveTSI und/oder COTIF Güterwagen b [deren Halter ein EVU nach Teil 4 ist] PPW GüterwagenTSI und/oder COTIF Güterwagen b
PPW Güterwagen
Andere TSI und/oder COTIF Güterwagen b
PPW Güterwagen
PPW Güterwagen (feste Spurweite)mit Achsen2
3mit Drehgestellenmit Drehgestellen3
Nicht TSI und nicht COTIF b und nicht PPW4mit Achsen cDienstgüterwagenSonstige Güterwagen [deren Halter ein EVU nach Teil 4 ist]Sonstige GüterwagenSonstige GüterwagenGüterwagen mit Spezialnummerierung für technische Datenmit Achsen c4
8mit Drehgestellen cmit Drehgestellen c8
  VerkehrInlandsverkehr oder internationaler Verkehr nach SondervereinbarungInternationaler Verkehr nach SondervereinbarungInlandsverkehrInternationaler Verkehr nach SondervereinbarungInlandsverkehrInternationaler Verkehr nach SondervereinbarungInlandsverkehrInternationaler Verkehr nach SondervereinbarungInlandsverkehrInlandsverkehr oder internationaler Verkehr nach SondervereinbarungVerkehr 
 1. Ziffer2. Ziffer01234567g92. Ziffer1. Ziffer
_____
a) Erfüllung mindestens der Anforderungen in der TSI Fahrzeuge

b) Einschließlich Fahrzeugen, die bei Inkrafttreten dieser neuen Bestimmungen gemäß den bestehenden Vorschriften diese Ziffern tragen.

c) Feste oder veränderliche Spurweite.

Teil 7 - Codes für internationale Verkehrsfähigkeit bei beförderten Reisezugwagen (1. und 2. Ziffer)

Wichtiger Hinweis Die Angaben in eckigen Klammern sind vorläufig und werden in kommenden Versionen der RIC-Bestimmungen gelöscht (siehe Allgemeine Anmerkungen, Punkt 3).

 InlandsverkehrTSI a und/oder RIC/COTIF b und/oder PPWInlandsverkehr oder internationaler Verkehr nach SondervereinbarungTSI a und/oder RIC/COTIF bPPW
1. Ziffer2. Ziffer0123456789
5Fahrzeuge für Inlandsverkehr [deren Halter ein EVU nach Teil 4 ist]Fahrzeuge mit fester Spurweite ohne Klimaanlage (einschließlich Autotransportwagen) [deren Halter ein EVU nach Teil 4 ist]Auf die Spurweite einstellbare Fahrzeuge (1435/1520) ohne Klimaanlage [deren Halter ein EVU nach Teil 4 ist]ReserviertAuf die Spurweite einstellbare Fahrzeuge (1435/1672) ohne Klimaanlage [deren Halter ein EVU nach Teil 4 ist]Fahrzeuge mit spezieller Nummerierung für die technischen DatenFahrzeuge mit fester SpurweiteFahrzeuge mit fester SpurweiteAuf die Spurweite einstellbare Fahrzeuge (1435/1520) durch DrehgestellwechselAuf die Spurweite einstellbare Fahrzeuge
(1435/1520) durch verstellbare Achsen
6Instandhaltungsfahrzeuge ohne kommerziellen EinsatzFahrzeuge mit fester Spurweite
mit Klimaanlage [deren Halter ein EVU nach Teil 4 ist]
Auf die Spurweite einstellbare Fahrzeuge (1435/1520) mit Klimaanlage [deren Halter ein
EVU nach Teil 4 ist]
Instandhaltungsfahrzeuge ohne kommerziellen Einsatz [deren Halter ein EVU nach Teil.4 ist]Auf die Spurweite einstellbare Fahrzeuge (1435/1672) mit Klimaanlage [deren Halter ein
EVU nach Teil 4 ist]
AutotransportwagenAuf die Spurweite einstellbare Fahrzeuge
7Druckdichte Fahrzeuge mit Klimaanlage [deren Halter ein EVU nach Teil 4 ist]ReserviertReserviertDruckdichte Fahrzeuge mit fester Spurweite mit Klimaanlage [deren Halter ein RIVC-EVU nach Teil 4 ist]ReserviertSonstige FahrzeugeReserviertReserviertReserviertReserviert

______
a) Erfüllung mindestens der Anforderungen in der zukünftigen TSI Fahrzeuge für beförderte Reisezugwagen

b) Erfüllung der Anforderungen in der RIC oder COTIF nach den jeweils geltenden Bestimmungen.

Teil 8 - Triebfahrzeugtypen (1. und 2. Ziffer)

Die 1. Ziffer lautet "9".

Die 2. Ziffer wird vom jeweiligen Mitgliedstaat bestimmt. Sie kann z.B. mit der Prüfziffer zusammenpassen, wenn diese mit der Seriennummer berechnet wird. Wenn die 2.

Falls die 2. Ziffer den Triebfahrzeugtyp beschreiben soll, muss einer der nachfolgenden Codes gewählt werden:

CodeAllgemeiner Fahrzeugtyp
0Unterschiedlich
1Elektrische Lokomotive
2Diesellokomotive
3Elektrischer Triebzug (Hochgeschwindigkeitszug) [Triebwagen oder Beiwagen]
4Elektrischer Triebzug (außer Hochgeschwindigkeitszug) [Triebwagen oder Beiwagen]
5Diesel-Triebzug [Triebwagen oder Beiwagen]
6Spezieller Beiwagen
7Elektrische Rangierlok
8Diesel-Rangierlok
9Sonderfahrzeug

Teil 9 - Standardnummer zur Kennzeichnung von Güterwagen (5. bis 8. Ziffer)

In diesem Teil sind Tabellen zur Kennzeichnung von Güterwagen mit 4 Zahlen angegeben, die den technischen Hauptdaten des Güterwagens entsprechen.

Dieser Teil wird auf einem getrennten Datenträger verteilt (elektronische Datei).

Teil 10

Zahlencodes für die technischen Merkmale bei beförderten Reisezugwagen (5. und 6. Ziffer)

 6. Ziffer
5. Ziffer
01234
Reserviert0ReserviertReserviertReserviertReserviertReserviert
Sitzplatzwagen 1. Klasse110 Abteile mit Seitengang oder gleichwertiger Großraum mit Mittelgang> 11 Abteile mit Seitengang oder gleichwertiger Großraum mit MittelgangReserviertReserviert2 oder 3 Achsen
Sitzplatzwagen 2. Klasse210 Abteile mit Seitengang oder gleichwertiger Großraum mit Mittelgang11 Abteile mit Seitengang oder gleichwertiger Großraum mit Mittelgang> 12 Abteile mit Seitengang oder gleichwertiger Großraum mit Mittelgang3 Achsen2 Achsen
Sitzplatzwagen 1. oder 1./2. Klasse310 Abteile mit Seitengang oder gleichwertiger Großraum mit Mittelgang11 Abteile mit Seitengang oder gleichwertiger Großraum mit Mittelgang> 12 Abteile mit Seitengang oder gleichwertiger Großraum mit MittelgangReserviert2 oder 3 Achsen
Liegewagen 1. oder 1./2. Klasse410 Abteile 1. und 2. KlasseReserviertReserviertReserviert< 9 Abteile 1. und 2. Klasse
Liegewagen 2. Klasse510 Abteile11 Abteile> 12 AbteileReserviertReserviert
Reserviert6ReserviertReserviertReserviertReserviertReserviert
Schlafwagen710 Abteile11 Abteile12 AbteileReserviertReserviert
Fahrzeuge mit spezieller Auslegung und Packwagen8Steuerwagen mit Sitzplätzen, alle Klassen, mit oder ohne Gepäckabteil, mit Führerraum für WendezugbetriebSitzplatzwagen 1. oder 1./2. Klasse und Gepäck- oder PostabteilSitzplatzwagen 2. Klasse und Gepäck- oder PostabteilReserviertSitzplatzwagen, alle Klassen, mit speziell eingerichteten Abteilen, z.B. Kinder-/Spielabteil
9PostwagenGepäckwagen mit PostabteilGepäckwagenGepäckwagen und 2- oder 3-achsige Sitzplatzwagen 2. Klasse und Gepäck- oder PostabteilGepäckwagen mit Seitengang, mit oder ohne Abteil mit Zollverschluss

Anmerkung: Unterteilungen von Abteilen werden nicht berücksichtigt. Ein gleichwertiger Großraum mit Mittelgang wird durch Teilen der verfügbaren Sitzplätze durch 6, 8 oder 10 je nach Bauart des Fahrzeugs bestimmt.

Zahlencodes für die technischen Merkmale bei beförderten Reisezugwagen (5. und 6. Ziffer)

 6. Ziffer
5. Ziffer
56789
Reserviert0ReserviertReserviertReserviertReserviertReserviert
Sitzplatzwagen 1. Klasse1ReserviertDoppelstock-Personenwagen> 7 Abteile mit Seitengang oder gleichwertiger Großraum mit Mittelgang8 Abteile mit Seitengang oder gleichwertiger Großraum mit Mittelgang9 Abteile mit Seitengang oder gleichwertiger Großraum mit Mittelgang
Sitzplatzwagen 2. Klasse2Nur für OSJD, Doppelstock-PersonenwagenDoppelstock-PersonenwagenReserviert> 8 Abteile mit Seitengang oder gleichwertiger Großraum mit Mittelgang9 Abteile mit Seitengang oder gleichwertiger Großraum mit Mittelgang
Sitzplatzwagen 1. oder 1./2. Klasse3ReserviertDoppelstock-PersonenwagenReserviert> 8 Abteile mit Seitengang oder gleichwertiger Großraum mit Mittelgang9 Abteile mit Seitengang oder gleichwertiger Großraum mit Mittelgang
Liegewagen 1. oder 1./2. Klasse4ReserviertReserviertReserviertReserviert< 9 Abteile 1. Klasse
Liegewagen 2. Klasse5ReserviertReserviertReserviertReserviert< 9 Abteile
Reserviert6ReserviertReserviertReserviertReserviertReserviert
Schlafwagen7> 12 AbteileReserviertReserviertReserviertReserviert
Fahrzeuge mit spezieller Auslegung und Packwagen8Personenwagen mit Sitzplätzen und Liegewagen, alle Klassen, mit Bar oder BuffetbereichDoppelstock-Personenwagen mit Sitzplätzen, alle Klassen, mit oder ohne Gepäckabteil, mit Führerraum für WendezugbetriebSpeisewagen oder Personenwagen mit Bar oder Buffetbereich, mit GepäckabteilSpeisewagenAndere Sonderpersonenwagen (Konferenz-, Disko-, Bar-, Kino-, Video-, Krankenwagen)
92- oder 3-achsige Gepäckwagen mit PostabteilReserviert2- oder 3-achsige AutotransportwagenAutotransportwagenInstandhaltungsfahrzeuge

Anmerkung: Unterteilungen von Abteilen werden nicht berücksichtigt. Ein gleichwertiger Großraum mit Mittelgang wird durch Teilen der verfügbaren Sitzplätze durch 6, 8 oder 10 je nach Bauart des Fahrzeugs bestimmt.

Zahlencodes für die allgemeinen Merkmale bei beförderten Reisezugwagen (7. und 8. Ziffer)

Energieversorgung Höchstgeschwindigkeit7. Ziffer8. Ziffer0123456789
< 120 km/h0Alle Spannungen *Reserviert3.000 V-
+ 3.000 V =
1.000 V- *Reserviert1.500 V-Andere Spannung als 1.000 V, 1 500 V, 3.000 V1.500 V-
+ 1.500 V =
3.000 V =Reserviert
1Alle Spannungen *
+ Dampf 1
1.000 V-
+ Dampf 1
1.000 V-
+ Dampf 1
1.000 V-
+ Dampf 1
1.000 V-
+ Dampf 1
1.000 V-
+ Dampf 1
Reserviert1.500 V-
+ 1.500 V =
+ Dampf 1
3.000 V =
+ Dampf 1
3.000 V =
+ Dampf 1
2Dampf 1Dampf 13.000 V-
+ 3.000 V =
+ Dampf 1
Dampf 13.000 V-
+ 3 000 V =
+ Dampf 1
Dampf 13.000 V- + 3.000 V =1.500 V- + Dampf 11.500 V-
+ Dampf 1
1.500 V-
+ Dampf 1
A 1
121 bis 140 km/h3Alle SpannungenReserviert1.000 V-
+ 3.000 V =
1.000 V- * 11.000 V- * 11.000 V-1.000 V-
+ 1.500 V-
+ 1.500 V =
1.500 V-
+ 1.500 V =
3.000 V =3.000 V =
4Alle Spannungen *
+ Dampf 1
Alle Spannungen
+ Dampf 1
Alle Spannungen
+ Dampf 1
1.000 V-
* 1
+ Dampf (1)
1.500 V-
+ 1.500 V =
1.000 V-
+ Dampf 1
3.000 V-
+ 3.000 V =
1.500 V-
+ 1.500 V =
+ Dampf 1
3.000 V =
+ Dampf 1
Reserviert
5Alle Spannungen *
+ Dampf 1
Alle Spannungen
+ Dampf 1
Alle Spannungen
+ Dampf 1
1.000 V-
+ Dampf 1
Reserviert1.500 V-
+ Dampf 1
Andere Spannung als 1.000 V, 1.500 V, 3.000 V1.500 V-
+ 1.500 V =
+ Dampf 1
ReserviertReserviert
6Dampf 1Reserviert3.000 V-
+ 3.000 V =
Reserviert3.000 V-
+ 3.000 V =
ReserviertDampf 1ReserviertReserviertA 1
141 bis 160 km/h7Alle Spannungen *Alle Spannungen1.500 V- 1 + 3.000 V = 1 Alle Spannungen 21.000 V- *1.500 V-
+ 1.500 V =
1.000 V-1.500 V-1.500 V-
+ 1.500 V =
3.000 V =3.000 V =
8Alle Spannungen *
+ Dampf 1
Alle Spannungen
+ Dampf 1
3.000 V-
+ 3.000 V =
ReserviertAlle Spannungen *
+ Dampf 1
1.000 V-
+ Dampf 1
3.000 V-
+ 3.000 V =
Andere Spannung als 1.000 V, 1.500 V, 3.000 VAlle Spannungen *
+ Dampf 1
A 1
G 2
> 160 km/h9Alle Spannungen * 2Alle SpannungenAlle Spannungen+
Dampf 1
1.000 V-
+ 1.500 V-
1.000 V-1.000 V-Reserviert1.500 V-
+ 1.500 V =
3.000 V =A 1
G 2

Anmerkungen:

1)Nur für im Inlandsverkehr eingesetzten Fahrzeuge.
2)Nur für Fahrzeuge mit Eignung zum internationalen Verkehr.
Alle SpannungenEinphasen-Wechselstrom 1.000 V 51-15 Hz, Einphasen-Wechselstrom 1.500 V 50 Hz,
Gleichstrom 1.500 V, Gleichstrom 3.000 V.
Kann Einphasen-Wechselstrom 3.000 V 50 Hz einschließen.
*)Bei bestimmten Fahrzeugen mit 1.000 V Einphasen-Wechselstrom ist nur eine der Frequenzen 16 2/3 oder 50 Hz zulässig
AAutonome Heizung ohne Stromversorgung über den Zugbus
GFahrzeuge Stromversorgung über den Zugbus für alle Spannungen, die jedoch einen Generatorwagen für die Klimaanlage benötigen
DampfNur Dampfheizung. Wenn Spannungen angegeben sind, ist der Code auch für Fahrzeuge ohne Dampfheizung verfügbar.

Teil 11

Zahlencodes für die technischen Merkmale bei Sonderfahrzeugen (6. bis 8. Ziffer)

Zulässige Geschwindigkeit für Sonderfahrzeuge (6. Ziffer)

EinstufungFahrgeschwindigkeit bei Fahrzeugen mit Eigenantrieb
> 100 km/h< 100 km/h0 km/h
Kann in einen Zug-
verband eingeordnet werden
V > 100 km/hMit Eigenantrieb12 
Ohne Eigenantrieb  3
V < 100 km/h und/oder Beschränkung aMit Eigenantrieb 4 
Ohne Eigenantrieb  5
Kann nicht in einen Zugverband eingeordnet werdenMit Eigenantrieb 6 
Ohne Eigenantrieb  7
Zweiwegfahrzeug mit Eigenantrieb, das in einen Zugverband eingeordnet werden kann b 8 
Zweiwegfahrzeug mit Eigenantrieb, das nicht in einen Zugverband eingeordnet werden kann b 9 
Zweiwegfahrzeug ohne Eigenantrieb b  0

______
a) Beschränkung bedeutet hier eine besondere Position im Zugverband (z.B. am Zugschluss), einen verbindlichen Schutzwagen (Güterwagen) usw.

b) Spezielle Bedingungen für die Einordnung in einen Zugverband sind zu befolgen.

Haupt- und Nebentypen von Sonderfahrzeugen (7. und 8. Ziffer)

7. Ziffer8. ZifferFahrzeuge/Maschine
1
Infrastruktur und Oberbau
1Gleisverlege- und Gleisumbauzug
2Verlegegeräte für Weichen und Kreuzungen
3Gleiserneuerungszug
4Schotterreinigungsmaschine
5Erdbaumaschine
6
7
8
9Schienenkran (außer für Aufgleisung)
0Andere oder allgemeine Anwendungen
2
Gleis
1Hochleistungsgleisstopfmaschine
2Andere Gleisstopfmaschinen
3Gleisstopfmaschine mit Stabilisierung
4Gleisstopfmaschine für Weichen und Kreuzungen
5Schotterpflug
6Stabilisierungsmaschine
7Schleif- und Schweißmaschine
8Mehrzweckmaschine
9Gleisinspektionswagen
0Sonstige
3
Fahrleitung
1Mehrzweckmaschine
2Auf- und Abrollmaschine
3Mastaufstellmaschine
4Rollentragmaschine
5Fahrdrahtspannmaschine
6Maschine mit Hebebühne und Maschine mit Arbeitsgerüst
7Reinigungszug
8Abschmierzug
9Fahrleitungsinspektionswagen
0Sonstige
4
Strukturen
1Laufbrückenverlegemaschine
2Brückeninspektionsbühne
3Tunnelinspektionsbühne
4Gasreinigungsmaschine
5Ventilationsmaschine
6Maschine mit Hebebühne und Maschine mit Arbeitsgerüst
7Tunnelbeleuchtungsmaschine
8 
9 
0Sonstige
5
Be- und Entladen sowie diverse Transporte
1Be-/Entlade- und Transportmaschine für Schienen
2Be-/Entlade- und Transportmaschine für Schotter, Kies usw.
3
4
5Be-/Entlade- und Transportmaschine für Schwellen
6
7
8Be-/Entlade- und Transportmaschine für Weichen, Kreuzungen usw.
9Be-/Entlade- und Transportmaschine für anderes Material
0Sonstige
6
Messung
1Erdbau-Messwagen
2Gleis-Messwagen
3Fahrdraht-Messwagen
4Spurweiten-Messwagen
5Signalisierungs-Messwagen
6Telekommunikations-Messwagen
7 
8 
9 
0Sonstige
7
Noteinsatzausrüstung
1Noteinsatzkran
2Notabschleppwagen
3Noteinsatz-Tunnelzug
4Noteinsatzwagen
5Feuerwehrwagen
6Sanitätsfahrzeug
7Ausrüstungswagen
8 
9 
0Sonstige
8
Traktion, Transport, Energie usw.
1Triebfahrzeuge
2
3Transportwagen (außer 59)
4Wagen mit Stromerzeuger
5Schienenfahrzeug mit Eigenantrieb
6
7Betonierzug
8 
9 
0Sonstige
9
Umwelt
1Schneepflug mit Eigenantrieb
2Schneepflug ohne Eigenantrieb
3Schneefeger
4Enteismaschine
5Unkrautvertilgungsmaschine
6Schienenreinigungsmaschine
7 
8 
9 
0Sonstige
0
Zweiwegfahrzeuge
1Zweiwegfahrzeug der Klasse 1
2
3Zweiwegfahrzeug der Klasse 2
4
5Zweiwegfahrzeug der Klasse 3
6
7Zweiwegfahrzeug der Klasse 4
8
9 
0Sonstige

Teil 12 - Kennbuchstaben für Güterwagen (Ausser Gelenkwagen und Mehrteiligen Wagen)

Bestimmung der Kategorie und der Kennbuchstaben

1. Wichtige Hinweise

Auf den beigefügten Tabellen

2. Kennbuchstaben mit internationaler Gültigkeit für alle Kategorien

q Leitung für elektrische Heizung, die mit allen zulässigen Stromarten versorgt werden kann

qq Leitung und Installation für elektrische Heizung, die mit allen zulässigen Stromarten versorgt werden kann

s Güterwagen mit Zulassung zum Verkehr unter "s"-Bedingungen (siehe Anlage B der TSI Fahrzeuge)

ss Güterwagen mit Zulassung zum Verkehr unter "ss"-Bedingungen (siehe Anlage B der TSI Fahrzeuge)

3. Kennbuchstaben mit nationaler Gültigkeit

t, u, v, w, x, y, z

Die Gültigkeit der einzelnen Buchstaben ist in jedem Mitgliedstaat festgelegt.

Kategorie-Kennbuchstabe E: Offener Güterwagen mit hohen Wänden

GüterwagentypRegelgüterwagen,
seitlich und rückseitig kippend, mit flachem Boden
mit 2 Achsen: lu > 7,70 m; 25 t < tu < 30 t
mit 4 Achsen: lu > 12 m; 50 t < tu < 60 t
mit 6 Achsen oder mehr: lu > 12 m; 60 t < tu < 75 t
Index-Kennbuchstabenamit 4 Achsen
aamit 6 Achsen oder mehr
cmit Bodenklappen a
kmit 2 Achsen: tu < 20 t
mit 4 Achsen: tu < 40 t
mit 6 Achsen oder mehr: tu < 50 t
kkmit 2 Achsen: 20 t < tu < 25 t
mit 4 Achsen: 40 t < tu < 50 t
mit 6 Achsen oder mehr: 50 t < tu < 60 t
lohne seitliches Kippen
llohne Bodenklappen b
mmit 2 Achsen: lu < 7,70 m
mit 4 Achsen oder mehr: lu < 12 m
mmmit 4 Achsen oder mehr: lu >12 m b
nmit 2 Achsen: tu > 30 t
mit 4 Achsen: tu > 60 t
mit 6 Achsen oder mehr: tu > 75 t
oohne rückseitiges Kippen
pmit Bremserhaus b

_____
a) Dieses Konzept gilt nur für offene Güterwagen mit hohen Wänden und flachem Boden, die durch entsprechende Vorrichtungen zur Verwendung als Regelgüterwagen mit flachem Boden oder zum Entladen bestimmter Güter durch Schwerkraft bei entsprechender Einstellung der Bodenklappen geeignet sind.

b) Nur bei Güterwagen mit Spurweite 1.520 mm.

Kategorie-Kennbuchstabe F: Offener Güterwagen mit hohen Wänden

Güterwagentyp Spezialgüterwagen
mit 2 Achsen: 25 t < tu < 30 t
mit 3 Achsen: 25 t < tu < 40 t
mit 4 Achsen: 50 t < tu < 60 t
mit 6 Achsen oder mehr: 60 t < tu < 75 t
Index-Kennbuchstabenamit 4 Achsen
aamit 6 Achsen oder mehr
bGroßraumwagen mit Achsen (Ladekapazität > 45 m3 )
cmit kontrolliertem Entladen durch Schwerkraft, auf beiden Seiten, wechselseitig, oben a
ccmit kontrolliertem Entladen durch Schwerkraft, auf beiden Seiten, wechselseitig, am Boden a
fzum Verkehr in Großbritannien geeignet
ffzum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur über Tunnel)
fffzum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur mit Fähre)
kmit 2 oder 3 Achsen: tu < 20 t
mit 4 Achsen: tu < 40 t
mit 6 Achsen oder mehr: tu < 50 t
kkmit 2 oder 3 Achsen: 20 t < tu < 25 t
mit 4 Achsen: 40 t < tu < 50t
mit 6 Achsen oder mehr: 50 t < tu < 60 t
lmit Entladen in einem Gang durch Schwerkraft, auf beiden Seiten, gleichzeitig, oben a
llmit Entladen in einem Gang durch Schwerkraft, auf beiden Seiten, gleichzeitig, am Boden a
nmit 2 Achsen: tu > 30 t
mit 3 Achsen oder mehr: tu > 40 t
mit 4 Achsen: tu > 60 t
mit 6 Achsen oder mehr: tu > 75 t
omit axialem Entladen in einem Gang durch Schwerkraft, oben a
oomit axialem Entladen in einem Gang durch Schwerkraft, am Boden a
pmit axialem kontrolliertem Entladen durch Schwerkraft, oben a
ppmit axialem kontrolliertem Entladen durch Schwerkraft, am Boden a
pppmit Bremserhaus b
a) Güterwagen mit Entladen durch Schwerkraft der Kategorie F sind offene Güterwagen ohne flachen Boden und ohne seitliche oder rückseitige Kippvorrichtung

b) Nur bei Güterwagen mit Spurweite 1.520 mm.

Die Entladeart dieser Güterwagen ist durch die Kombination folgender Daten bestimmt:
Anordnung der Entladeöffnungen: 
- axial:Öffnung über der Gleismittellinie
- bilateral:Öffnungen auf beiden Seiten des Gleises, außerhalb der Schienen
(Bei diesen Güterwagen erfolgt das Entladen
  • beidseitig, wenn das vollständige Entladen des Güterwagens ein Freimachen der Öffnungen auf beiden Seiten erfordert,
  • wechselseitig, wenn das vollständige Entladen des Güterwagens ein Freimachen der Öffnungen nur auf einer Seite erfordert)
- oben:Die Unterkante der Entladeöffnung (ohne Berücksichtigung beweglicher Vorrichtungen zur Verlängerung dieser Öffnung) befindet sich mindestens 0,700 m über SOK und erlaubt das Anbringen eines Förderbands zum Entladen des Ladeguts.
- am Boden:Die Unterkante der Entladeöffnung erlaubt nicht den Einsatz eines Förderbands zum Entladen des Ladeguts.
Entladeart: 
- in einem Gang:Nach dem Freimachen der Öffnungen können diese erst wieder verschlossen werden, wenn der Güterwagen leer ist
- kontrolliert:Das Entladen des Ladeguts kann jederzeit geregelt und ganz unterbrochen werden

Kategorie-Kennbuchstabe G: Gedeckter Güterwagen

GüterwagentypRegelgüterwagen
mit mindestens 8 Lüftungsöffnungen
mit 2 Achsen: 9 m < lu < 12 m; 25 t < tu < 30 t
mit 4 Achsen: 15 m < lu < 18 m; 50 t < tu < 60 t
mit 6 Achsen oder mehr: 15 m < lu < 18 m; 60 t < tu < 75 t
Index-Kennbuchstabenamit 4 Achsen
aamit 6 Achsen oder mehr
bGroßraumwagen:
  • mit 2 Achsen: lu ≥ 12 m und Ladekapazität ≥ 70 m3
  • mit 4 Achsen oder mehr: lu ≥ 18 m
bbmit 4 Achsen: lu > 18 m a
gfür Getreide
hfür Obst und Gemüse b
kmit 2 Achsen: tu < 20 t
mit 4 Achsen: tu < 40t
mit 6 Achsen oder mehr: tu < 50 t
kkmit 2 Achsen: 20 t < tu < 25 t
mit 4 Achsen: 40 t < tu < 50 t
mit 6 Achsen oder mehr: 50 t < tu < 60 t
lmit weniger als 8 Luftöffnungen
llmit vergrößerter Türöffnung a a
mmit 2 Achsen: lu < 9 m
mit 4 Achsen oder mehr: lu < 15 m
nmit 2 Achsen: tu > 30 t
mit 4 Achsen: tu > 60 t
mit 6 Achsen oder mehr: tu > 75 t
omit 2 Achsen: lu < 12 m und Ladekapazität≥ 70 m3
pmit Bremserhaus a
a) Nur bei Güterwagen mit Spurweite 1.520 mm.

b) Das Konzept "für Obst und Gemüse" gilt nur für Güterwagen mit zusätzlichen Luftöffnungen in Bodenhöhe.

Kategorie-Kennbuchstabe H: Gedeckter Güterwagen

GüterwagentypSpezialgüterwagen
mit 2 Achsen: 9 m < lu < 12 m; 25 t < tu < 28 t
mit 4 Achsen: 15 m < lu < 18 m; 50 t < tu < 60 t
mit 6 Achsen oder mehr: 15 m < lu < 18 m; 60 t < tu < 75 t
Index-Kennbuchstabenamit 4 Achsen
aamit 6 Achsen oder mehr
bmit 2 Achsen: 12 m < lu < 14 m und Ladekapazität > 70 m3 a
mit 4 Achsen oder mehr: 18 m < lu < 22 m
bbmit 2 Achsen: lu > 14m
mit 4 Achsen oder mehr: lu > 22 m
cmit rückseitigen Türen
ccmit rückseitigen Türen und inneren Ausstattung für den Transport von Kraftfahrzeugen
dmit Bodenklappen
ddmit kippendem Wagenkasten b
emit 2 Stockwerken
eemit 3 Stockwerken oder mehr
fzum Verkehr in Großbritannien geeignet a
ffzum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur über Tunnel)
fffzum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur mit Fähre) a
gfür Getreide
ggfür Zement b
hfür Obst und Gemüse c
hhfür Kunstdünger b
imit öffnungsfähigen oder verschiebbaren Wänden
iimit sehr robusten öffnungsfähigen oder verschiebbaren Wänden d
kmit 2 Achsen: tu < 20 t
mit 4 Achsen: tu < 40 t
mit 6 Achsen oder mehr: tu < 50 t
kkmit 2 Achsen: 20 t < tu < 25 t
mit 4 Achsen: 40 t < tu < 50 t
mit 6 Achsen oder mehr: 50 t < tu < 60 t
lmit abnehmbaren Trennwänden e
llmit verriegelbaren abnehmbaren Trennwänden b
mmit 2 Achsen: lu < 9 m
mit 4 Achsen oder mehr: lu < 15 m
mmmit 4 Achsen oder mehr: lu > 18 m b
nmit 2 Achsen: tu > 28 t
mit 4 Achsen: tu < 60 t
mit 6 Achsen oder mehr: tu > 75 t
omit 2 Achsen: lu 12 m < 14 m und Ladekapazität≥ 70 m3
pmit Bremserhaus b
a) 2-achsige Güterwagen mit den Kennbuchstaben "f", "fff" können eine Ladekapazität unter 70 m3 haben.

b) Nur bei Güterwagen mit Spurweite 1.520 mm.

c) Das Konzept "für Obst und Gemüse" gilt nur für Güterwagen mit zusätzlichen Luftöffnungen in Bodenhöhe.

d) Nur bei Güterwagen mit Spurweite 1.435 mm.

e) Abnehmbare Trennwände können zeitweilig entfernt werden.

Kategorie-Kennbuchstabe I: Temperierter Güterwagen

GüterwagentypKühlwagen
mit Wärmedämmung der Klasse IN,
mit Zwangslüftung, Gittern und Eisbunker > 3,5 m3
mit 2 Achsen: 19 m2 < Bodenfläche < 22 m2 ; 15 t < tu < 25 t
mit 4 Achsen: Bodenfläche ≥ 39 m2 ; 30 t < tu < 40 t
Index-Kennbuchstabenamit 4 Achsen
bmit 2 Achsen und breiter Bodenfläche: 22 m 2 < Bodenfläche < 27 m2
bbmit 2 Achsen und sehr breiter Bodenfläche:Bodenfläche > 27 m2
cmit Fleischhaken
dfür Fisch
emit elektrischer Ventilation
fzum Verkehr in Großbritannien geeignet
ffzum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur über Tunnel)
fffzum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur mit Fähre)
gmit mechanischer Kühlung a b
ggmit Flüssiggas-Kühlaggregat a
hmit Wärmedämmung der Klasse IR
imit mechanischer Kühlung durch die Anlage in einem mitfahrenden Technikwagen a b c
iimitfahrender Technikwagen a c
kmit 2 Achsen: tu > 15 t
mit 4 Achsen: tu < 30 t
lmit Wärmedämmung, ohne Eisbunker a d
mmit 2 Achsen:Bodenfläche < 19 m2
mit 4 Achsen: Bodenfläche < 39 m2
mmmit 4 Achsen: Bodenfläche ≥ 39 m2 e
nmit 2 Achsen: tu > 25 t
mit 4 Achsen; tu > 40 t
omit Eisbunkern mit weniger als 3,5 m3 d
pohne Gitter
a) Der Kennbuchstabe "I" darf nicht an Güterwagen angebracht werden, die bereits einen Kennbuchstaben "g", "gg", "i" oder "ii" tragen.

b) Güterwagen, die beide Kennbuchstaben "g" und "i" tragen, können einzeln oder in einem mechanisch gekühlten Verband eingesetzt werden.

c) Das Konzept "mitfahrender Technikwagen" gilt gleichzeitig auch für Fabrikwagen, Werkstattwagen (mit oder ohne Schlafgelegenheiten) und Bauzug-Wohnwagen.

d) Der Kennbuchstabe "o" darf nicht an Güterwagen angebracht werden, die bereits den Kennbuchstaben "I" tragen.

e) Nur bei Güterwagen mit Spurweite 1.520 mm.

Anmerkung Die Bodenfläche bei gedeckten Kühlwagen wird immer unter Einbeziehung der Eisbunker bestimmt

Kategorie-Kennbuchstabe K: 2-Achsiger Flachwagen

GüterwagentypRegelgüterwagen
mit klappbaren Seitenwänden und kurzen Rungen
lu ≥ 12 m; 25 t < tu < 30 t
Index-Kennbuchstabenbmit langen Rungen
gfür den Transport von Containern geeignet a
imit abnehmbarer Abdeckung und nicht abnehmbaren Enden b
jmit stoßdämpfender Vorrichtung
ktu < 20 t
kk20 t < tu < 25 t
lohne Rungen
m9 m < lu < 12 m
mmlu < 9 m
ntu > 30 t
omit nicht abnehmbaren Seitenwänden
pohne Seitenwände b
ppmit abnehmbaren Seitenwänden
a) Der Kennbuchstabe "g" kann mit dem Kategorie-Kennbuchstaben "K" nur bei Einheitsgüterwagen verwendet werden, die erst nachträglich für den Transport von Containern ausgerüstet wurden. Güterwagen, die ausschließlich für den Transport von Containern ausgerüstet wurden, müssen den Kategorie-Kennbuchstaben "L" tragen.

b) Der Kennbuchstabe "p" darf nicht an Güterwagen angebracht werden, die bereits den Kennbuchstaben "i" tragen.

Kategorie-Kennbuchstabe L: 2-Achsiger Flachwagen

GüterwagentypSpezialgüterwagen
lu ≥ 12 m; 25 t < tu < 30 t
Index-Kennbuchstabenbmit Sonderausrüstung für Sicherheitszwecke bei mittelgroßen Containern (pa) a
cmit Drehschemel a
dausgerüstet für den Transport von Kraftfahrzeugen, ohne Laufbrücke a
emit Laufbrücken für den Transport von Kraftfahrzeugen a
fzum Verkehr in Großbritannien geeignet
ffzum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur über Tunnel)
fffzum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur mit Fähre)
gausgerüstet für den Transport von Containern (außer pa) a b
hausgerüstet für den Transport von Stahlblechrollen, Walzenloch seitlich a c
hhausgerüstet für den Transport von Stahlblechrollen, Walzenloch oben a c
imit abnehmbarer Abdeckung und nicht abnehmbaren Enden a
iimit sehr robuster abnehmbarer Metallabdeckung d und nicht abnehmbaren Enden a
jmit stoßdämpfender Vorrichtung
ktu < 20 t
kk20 t < tu < 25 t
lohne Rungen a
m9 m < lu < 12 m
mmlu < 9 m
ntu > 30 t
pohne Seitenwände a
a) Die Kennbuchstaben "l" oder "p" können an Güterwagen angebracht werden, die bereits einen Kennbuchstaben "b", "c", "d", "e", "g", "h", "hh", "i" oder "ii" tragen, wobei jedoch die Zahlencodes immer den Kennbuchstaben an den Güterwagen entsprechen müssen.

b) Güterwagen, die ausschließlich für den Transport von Containern verwendet werden (außer pa).

c) Güterwagen, die ausschließlich für den Transport von Stahlblechrollen verwendet werden.

d) Nur bei Güterwagen mit Spurweite 1.435 mm.

Kategorie-Kennbuchstabe O: Mischung aus Flachwagen und offenem Güterwagen mit hohen Wänden

GüterwagentypRegelgüterwagen
mit 2 oder 3 Achsen, mit klappbaren Seitenwänden oder Enden und Rungen
mit 2 Achsen: lu ≥ 12 m; 25 t < tu < 30 t
mit 3 Achsen: lu ≥ 12 m; 25 t < tu < 40 t
Index-Kennbuchstabenamit 3 Achsen
fzum Verkehr in Großbritannien geeignet
ffzum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur über Tunnel)
fffzum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur mit Fähre)
ktu < 20 t
kk20 t < tu < 25 t
lohne Rungen
m9 m < lu < 12 m
mmlu < 9 m
nmit 2 Achsen: tu > 30 t
mit 3 Achsen: tu > 40 t

Kategorie-Kennbuchstabe R: Flachwagen mit Drehgestellen

GüterwagentypRegelgüterwagen mit klappbaren Enden und Rungen
18 m < lu < 22 m; 50 t < tu < 60 t
Index-Kennbuchstabenblu > 22 m
emit klappbaren Seitenwänden
gausgerüstet für den Transport von Containern a
hausgerüstet für den Transport von Stahlblechrollen, Walzenloch seitlich b
hhausgerüstet für den Transport von Stahlblechrollen, Walzenloch oben b
imit abnehmbarer Abdeckung und nicht abnehmbaren Enden c
jmit stoßdämpfender Vorrichtung
ktu < 40 t
kk40 t < tu < 50 t
lohne Rungen
m15 m < lu < 18 m
mmlu < 15 m
ntu > 60 t
omit nicht abnehmbaren Enden, weniger als 2 m hoch
oomit nicht abnehmbaren Enden, 2 m hoch oder höher c
pohne klappbare Enden c
ppmit abnehmbaren Seitenwänden
a) Der Kennbuchstabe "g" kann mit dem Kategorie-Kennbuchstaben "R" nur bei Einheitsgüterwagen verwendet werden, die erst nachträglich für den Transport von Containern ausgerüstet wurden. Güterwagen, die ausschließlich für den Transport von Containern ausgerüstet wurden, müssen den Kategorie-Kennbuchstaben "S" tragen.

b) Der Kennbuchstabe "h" oder "hh" darf nur mit dem Kategorie-Kennbuchstaben "R" bei Einheitsgüterwagen verwendet werden, die erst nachträglich für den Transport von Containern ausgerüstet wurden. Güterwagen, die ausschließlich für den Transport von Containern ausgerüstet wurden, müssen den Kategorie-Kennbuchstaben "S" tragen.

c) Der Kennbuchstabe "oo" und/oder "p" darf nicht an Güterwagen angebracht werden, die bereits den Kennbuchstaben "i" tragen.

Kategorie-Kennbuchstabe S: Flachwagen mit Drehgestellen

GüterwagentypSpezialgüterwagen
mit 4 Achsen: lu ≥ 18 m; 50 t < tu < 60 t
mit 6 Achsen oder mehr: lu ≥ 22 m; 60 t < tu < 75 t
Index Kennbuchstabenamit 6 Achsen (2 Drehgestelle mit je 3 Achsen)
aamit 8 Achsen oder mehr
aaamit 4 Achsen (2 Drehgestellen mit je 2 Achsen) a
bmit Sonderausrüstung für Sicherheitszwecke bei mittelgroßen Containern (pa) b
cmit Drehschemel b
dausgerüstet für den Transport von Kraftfahrzeugen, ohne Laufbrücke b c
emit Laufbrücken für den Transport von Kraftfahrzeugen b
fzum Verkehr in Großbritannien geeignet
ffzum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur über Tunnel)
fffzum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur mit Fähre)
gausgerüstet für den Transport von Containern, gesamte Ladelänge < 60' (außer a) b c d
ggausgerüstet für den Transport von Containern, gesamte Ladelänge > 60' (außer a) b c d
hausgerüstet für den Transport von Stahlblechrollen, Walzenloch seitlich b e
hhausgerüstet für den Transport von Stahlblechrollen, Walzenloch oben b e
imit abnehmbarer Abdeckung und nicht abnehmbaren Enden b
iimit sehr robuster abnehmbarer Metallabdeckung f und nicht abnehmbaren Enden b
jmit stoßdämpfender Vorrichtung
kmit 4 Achsen: tu < 40 t
mit 6 Achsen oder mehr: tu < 50 t
kkmit 4 Achsen: 40 t < tu < 50 t
mit 6 Achsen oder mehr: 50 t < tu < 60 t
lohne Rungen b
mmit 4 Achsen: 15 m < lu < 18 m;
mit 6 Achsen oder mehr: 18 m < lu < 22 m
mmmit 4 Achsen: lu < 15 m
mit 6 Achsen oder mehr: lu < 18 m
mmmmit 4 Achsen : lu ≥ 22 m a
nmit 4 Achsen: tu > 60 t
mit 6 Achsen oder mehr: tu > 75 t
pohne Seitenwände b
a) Nur bei Güterwagen mit Spurweite 1.520 mm.

b) Die Kennbuchstaben "l" oder "p" können an Güterwagen angebracht werden, die bereits einen Kennbuchstaben "b", "c", "d", "e", "g", "h", "hh", "i" oder "ii" tragen, wobei jedoch die Zahlencodes immer den Kennbuchstaben an den Güterwagen entsprechen müssen.

c) Güterwagen, die zusätzlich zum Transport von Containern und Wechselbehältern auch zum Transport von Fahrzeugen benutzt werden, müssen den Kennbuchstaben "g" oder "gg" sowie den Kennbuchstaben "d" tragen.

d) Güterwagen, die ausschließlich für den Transport von Stahlblechrollen verwendet werden.

e) Güterwagen, die ausschließlich für den Transport von Stahlblechrollen verwendet werden.

f) Nur bei Güterwagen mit Spurweite 1.435 mm.

Kategorie-Kennbuchstabe T: Güterwagen mit öffnungsfähigem Dach

Güterwagentypmit 2 Achsen: 9 m < lu < 12 m; 25 t < tu < 30 t
mit 4 Achsen: 15 m < lu < 18 m; 50 t < tu < 60 t
mit 6 Achsen oder mehr: 15 m < lu < 18 m; 60 t < tu < 75 t
Index-Kennbuchstabenamit 4 Achsen
aamit 6 Achsen oder mehr
bGroßraumwagen: mit 2 Achsen: lu > 12 m
 mit 4 Achsen oder mehr: lu > 18 m a b
cmit rückseitigen Türen
dmit kontrolliertem Entladen durch Schwerkraft, auf beiden Seiten, wechselseitig, oben a b c
ddmit kontrolliertem Entladen durch Schwerkraft, auf beiden Seiten, wechselseitig, am Boden a b c
emit nicht versperrter Türhöhe > 1,90 m a b c
fzum Verkehr in Großbritannien geeignet
ffzum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur über Tunnel)
fffzum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur mit Fähre)
gfür Getreide
hausgerüstet für den Transport von Stahlblechrollen, Walzenloch seitlich
hhausgerüstet für den Transport von Stahlblechrollen, Walzenloch oben
imit öffnungsfähigen Wänden a
jmit stoßdämpfender Vorrichtung
kmit 2 Achsen: tu < 20 t
mit 4 Achsen: tu < 40 t
mit 6 Achsen oder mehr: tu < 50 t
kkmit 2 Achsen: 20 t < tu < 25 t
mit 4 Achsen: 40 t < tu < 50 t
mit 6 Achsen oder mehr: 50 t < tu < 60 t
lmit Entladen in einem Gang durch Schwerkraft, auf beiden Seiten, gleichzeitig, oben a b c
llmit Entladen in einem Gang durch Schwerkraft, auf beiden Seiten, gleichzeitig, am Boden a b c
mmit 2 Achsen: lu < 9 m
mit 4 Achsen oder mehr: lu < 15 m b
nmit 2 Achsen: tu > 30 t
mit 4 Achsen: tu > 60 t
mit 6 Achsen oder mehr: tu > 75 t
omit axialem Entladen in einem Gang durch Schwerkraft, oben a b c
oomit axialem Entladen in einem Gang durch Schwerkraft, am Boden a b c
pmit axialem kontrolliertem Entladen durch Schwerkraft, oben a b c
ppmit axialem kontrolliertem Entladen durch Schwerkraft, am Boden a b c
a) Kennbuchstabe "e":
  • kann bei Güterwagen mit dem Kennbuchstaben "b" verwendet werden (wobei jedoch der Zahlencodes immer dem Kennbuchstaben an den Güterwagen entsprechen muss),
  • Die Kennbuchstaben "b" und "m" dürfen nicht an Güterwagen angebracht werden, die bereits einen Kennbuchstaben "d", "dd", "l", "ll", "o", "oo", "p" oder "pp" tragen.

b) darf nicht an Güterwagen angebracht werden, die bereits einen Kennbuchstaben "d", "dd", "i", "l", "ll", "o", "oo", "p" oder "pp" tragen.

c) Güterwagen mit Entladen durch Schwerkraft in Kategorie T sind mit einem öffnungsfähigen Dach ausgestattet, womit eine Ladeluke über die gesamte Länge des Wagenkastens gebildet werden kann. Diese Güterwagen haben keinen flachen Boden und sind nicht zum rückseitigen oder seitlichen Kippen ausgelegt.

Die Entladeart dieser Güterwagen ist durch die Kombination folgender Daten bestimmt:
Anordnung der Entladeöffnungen:
- axial:Öffnung über der Gleismittellinie
- bilateral:Öffnungen auf beiden Seiten des Gleises, außerhalb der Schienen
(Bei diesen Güterwagen erfolgt das Entladen
  • beidseitig, wenn das vollständige Entladen des Güterwagens ein Freimachen der Öffnungen auf beiden Seiten erfordert,
  • wechselseitig, wenn das vollständige Entladen des Güterwagens ein Freimachen der Öffnungen nur auf einer Seite erfordert)
- oben:Die Unterkante der Entladeöffnung (ohne Berücksichtigung beweglicher Vorrichtungen zur Verlängerung dieser Öffnung) befindet sich mindestens 0,700 m über SOK und erlaubt das Anbringen eines Förderbands zum Entladen des Ladeguts.
- am Boden:Die Unterkante der Entladeöffnung erlaubt nicht den Einsatz eines Förderbands zum Entladen des Ladeguts.
Entladeart: 
- in einem Gang:Nach dem Freimachen der Öffnungen können diese erst wieder verschlossen werden, wenn der Güterwagen leer ist
- kontrolliert:Das Entladen des Ladeguts kann jederzeit geregelt und ganz unterbrochen werden

Kategorie-Kennbuchstabe U: Spezialgüterwagen

GüterwagentypAndere Güterwagen als die der Kategorien F, H, L, S oder Z
mit 2 Achsen: 25 t < tu < 30 t
mit 3 Achsen: 25 t < tu < 40 t
mit 4 Achsen: 50 t < tu < 60t
mit 6 Achsen oder mehr: 60 t < tu < 75 t
Index-Kennbuchstabenamit 4 Achsen
aamit 6 Achsen oder mehr
cmit Entladen durch Druckbeaufschlagung
dmit kontrolliertem Entladen durch Schwerkraft, auf beiden Seiten, wechselseitig, oben a
ddmit kontrolliertem Entladen durch Schwerkraft, auf beiden Seiten, wechselseitig, am Boden a
fzum Verkehr in Großbritannien geeignet
ffzum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur über Tunnel)
fffzum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur mit Fähre)
gfür Getreide
iausgerüstet für den Transport von Objekten, die über die Begrenzungslinie hinausragen würden, wenn sie auf einen Regelgüterwagen verladen worden wären b c
kmit 2 oder 3 Achsen: tu < 20 t
mit 4 Achsen: tu < 40 t
mit 6 Achsen oder mehr: tu < 50 t
kkmit 2 oder 3 Achsen: 20 t < tu < 25 t
mit 4 Achsen: 40 t < tu < 50 t
mit 6 Achsen oder mehr: 50 t < tu < 60 t
lmit Entladen in einem Gang durch Schwerkraft, auf beiden Seiten, gleichzeitig, oben a
llmit Entladen in einem Gang durch Schwerkraft, auf beiden Seiten, gleichzeitig, am Boden a
nmit 2 Achsen: tu > 30 t
mit 3 Achsen: tu > 40 t
mit 4 Achsen: tu > 60 t
mit 6 Achsen oder mehr: tu > 75 t c
omit axialem Entladen in einem Gang durch Schwerkraft, oben a
oomit axialem Entladen in einem Gang durch Schwerkraft, am Boden a
pmit axialem Entladen in einem Gang durch Schwerkraft, oben a
ppmit axialem Entladen in einem Gang durch Schwerkraft, am Boden a
a) Güterwagen mit Entladen durch Schwerkraft der Kategorie "U" sind geschlossene Güterwagen, die nur über eine oder mehrere Ladeöffnungen beladen werden können, die oben am Wagenkasten angebracht sind und deren Gesamtöffnungsweite geringer als die Länge des Wagenkastens ist. Diese Güterwagen haben keinen flachen Boden und sind nicht zum rückseitigen oder seitlichen Kippen ausgelegt.

b) Diese betreffen insbesondere:

  • Tiefladewagen/Güterwagen mit Ladebrücke
  • Güterwagen mit einer Vertiefung in der Mitte
  • Güterwagen mit einer Vorrichtung zur ständigen Überprüfung der diagonalen Schräge

c) Der Kennbuchstabe "n" darf nicht an einem Güterwagen angebracht werden, der bereits den Kennbuchstaben "i" trägt.

Die Entladeart dieser Güterwagen ist durch die Kombination folgender Daten bestimmt:
Anordnung der Entladeöffnungen:
- axial:Öffnung über der Gleismittellinie
- bilateral:Öffnungen auf beiden Seiten des Gleises, außerhalb der Schienen (Bei diesen Güterwagen erfolgt das Entladen
  • beidseitig, wenn das vollständige Entladen des Güterwagens ein Freimachen der Öffnungen auf beiden Seiten erfordert,
  • wechselseitig, wenn das vollständige Entladen des Güterwagens ein Freimachen der Öffnungen nur auf einer Seite erfordert)
- oben:Die Unterkante der Entladeöffnung (ohne Berücksichtigung beweglicher Vorrichtungen zur Verlängerung dieser Öffnung) befindet sich mindestens 0,700 m über SOK und erlaubt das Anbringen eines Förderbands zum Entladen des Ladeguts.
- am Boden:Die Unterkante der Entladeöffnung erlaubt nicht den Einsatz eines Förderbands zum Entladen des Ladeguts.
Entladeart: 
- in einem Gang:Nach dem Freimachen der Öffnungen können diese erst wieder verschlossen werden, wenn der Güterwagen leer ist
- kontrolliert:Das Entladen des Ladeguts kann jederzeit geregelt und ganz unterbrochen werden

Kategorie-Kennbuchstabe Z: Tank-Güterwagen

Güterwagentypmit Metallbehälter,
für den Transport von Flüssigkeiten oder Gasen
mit 2 Achsen: 25 t < lu < 30 t
mit 3 Achsen: 25 t < tu < 40 t
mit 4 Achsen: 50 t < tu < 60 t
mit 6 Achsen oder mehr: 60 t < tu < 75 t
Index Kennbuchstabenamit 4 Achsen
aamit 6 Achsen oder mehr
bfür Ölprodukte a
cmit Entladen durch Druckbeaufschlagung b
dfür Lebensmittel und chemische Produkte a
emit Vorrichtungen zum Aufwärmen ausgerüstet
fzum Verkehr in Großbritannien geeignet
ffzum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur über Tunnel)
fffzum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur mit Fähre)
gfür den Transport von Gasen unter Druck, in verflüssigtem oder unter Druck gelöstem Zustand b
iTank aus nichtmetallischem Werkstoff
jmit stoßdämpfender Vorrichtung
kmit 2 oder 3 Achsen: tu < 20 t mit 4 Achsen: tu < 40 t
mit 6 Achsen oder mehr: tu < 50 t
kkmit 2 oder 3 Achsen: 20 t < tu < 25 t mit 4 Achsen: 40 t < tu < 50 t
mit 6 Achsen oder mehr: 50 t < tu < 60 t
nmit 2 Achsen: tu > 30 t mit 3 Achsen: tu > 40 t
mit 4 Achsen tu > 60 t
mit 6 Achsen oder mehr: tu > 75 t
pmit Bremserhaus a
a) Nur bei Güterwagen mit Spurweite 1.520 mm.

b) Der Kennbuchstabe "c" darf nicht an Güterwagen angebracht werden, die bereits den Kennbuchstaben "g" tragen.

Kennbuchstaben für Gelenkwagen und mehrteilige Güterwagen

Bestimmung der Kategorie und der Kennbuchstaben

1. Wichtige Hinweise

Auf den beigefügten Tabellen beziehen sich die Meterangaben (lu) auf die Innenlänge der Güterwagen

2. Kennbuchstaben mit internationaler Gültigkeit für alle Kategorien

q Leitung für elektrische Heizung, die mit allen zulässigen Stromarten versorgt werden kann

qq Leitung und Installation für elektrische Heizung, die mit allen zulässigen Stromarten versorgt werden kann

s Güterwagen mit Zulassung zum Verkehr unter "s"-Bedingungen (siehe Anlage B der TSI Fahrzeuge)

ss Güterwagen mit Zulassung zum Verkehr unter "ss"-Bedingungen (siehe Anlage B der TSI Fahrzeuge)

3. Kennbuchstaben mit nationaler Gültigkeit

t, u, v, w, x, y, z

Die Gültigkeit der einzelnen Buchstaben ist in jedem Mitgliedstaat festgelegt.

Kategorie-Kennbuchstabe F: Offener Güterwagen mit hohen Wänden

GüterwagentypGelenkwagen oder mehrteilige Wagen
mit Achsen, mit 2 Teilwagen
22 m < lu < 27 m
Index Kennbuchstabenamit Drehgestellen
cmit kontrolliertem Entladen durch Schwerkraft, auf beiden Seiten, wechselseitig, oben a
ccmit kontrolliertem Entladen durch Schwerkraft, auf beiden Seiten, wechselseitig, am Boden a
Emit 3 Teilwagen
eemit 4 Teilwagen oder mehr
fzum Verkehr in Großbritannien geeignet
ffzum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur über Tunnel)
fffzum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur mit Fähre)
lmit Entladen in einem Gang durch Schwerkraft, auf beiden Seiten, gleichzeitig, oben a
llmit Entladen in einem Gang durch Schwerkraft, auf beiden Seiten, gleichzeitig, am Boden a
mmit 2 Teilwagen: lu > 27 m
mmmit 2 Teilwagen: lu < 22 m
omit axialem Entladen in einem Gang durch Schwerkraft, oben a
oomit axialem Entladen in einem Gang durch Schwerkraft, am Boden a
pmit axialem kontrolliertem Entladen durch Schwerkraft, oben a
ppmit axialem kontrolliertem Entladen durch Schwerkraft, am Boden a
rGelenkwagen
rrmehrteilige Wagen
a) Güterwagen mit Entladen durch Schwerkraft in Kategorie F sind offene Güterwagen, die keinen flachen Boden besitzen und nicht für rückseitiges oder seitliches Kippen ausgelegt sind
Die Entladeart dieser Güterwagen ist durch die Kombination folgender Daten bestimmt:
Anordnung der Entladeöffnungen:
- axial:Öffnung über der Gleismittellinie
- bilateral:Öffnungen auf beiden Seiten des Gleises, außerhalb der Schienen

(Bei diesen Güterwagen erfolgt das Entladen

  • beidseitig, wenn das vollständige Entladen des Güterwagens ein Freimachen der Öffnungen auf beiden Seiten erfordert,
  • wechselseitig, wenn das vollständige Entladen des Güterwagens ein Freimachen der Öffnungen nur auf einer Seite erfordert)
- oben:Die Unterkante der Entladeöffnung (ohne Berücksichtigung beweglicher Vorrichtungen zur Verlängerung dieser Öffnung) befindet sich mindestens 0,700 m über SOK und erlaubt das Anbringen eines Förderbands zum Entladen des Ladeguts.
- am Boden:Die Unterkante der Entladeöffnung erlaubt nicht den Einsatz eines Förderbands zum Entladen des Ladeguts.
Entladeart: 
- in einem Gang:Nach dem Freimachen der Öffnungen können diese erst wieder verschlossen werden, wenn der Güterwagen leer ist
- kontrolliert:Das Entladen des Ladeguts kann jederzeit geregelt und ganz unterbrochen werden

Kategorie-Kennbuchstabe H: Gedeckter Güterwagen

GüterwagentypGelenkwagen oder mehrteilige Wagen
mit Achsen, mit 2 Teilwagen
22 m < lu < 27 m
Index Kennbuchstabenamit Drehgestellen
cmit rückseitigen Türen
ccmit rückseitigen Türen und inneren Ausstattung für den Transport von Kraftfahrzeugen
dmit Bodenklappen
emit 3 Teilwagen
eemit 4 Teilwagen oder mehr
fzum Verkehr in Großbritannien geeignet
ffzum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur über Tunnel)
fffzum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur mit Fähre)
gfür Getreide
hfür Obst und Gemüse a
imit öffnungsfähigen oder verschiebbaren Wänden
iimit sehr robusten öffnungsfähigen oder verschiebbaren Wänden b
lmit abnehmbaren Trennwänden c
llmit verriegelbaren abnehmbaren Trennwänden c
mmit 2 Teilwagen: lu > 27 m
mmmit 2 Teilwagen: lu < 22 m
rGelenkwagen
rrmehrteilige Wagen
a) Das Konzept "für Obst und Gemüse" gilt nur für Güterwagen mit zusätzlichen Luftöffnungen in Bodenhöhe.

b) Nur bei Güterwagen mit Spurweite 1.435 mm.

c) Abnehmbare Trennwände können zeitweilig entfernt werden.

Kategorie-Kennbuchstabe I: Temperierte Güterwagen

GüterwagentypKühlwagen
mit Wärmedämmung der Klasse IN,
mit Zwangslüftung, Gittern und Eisbunker≥ 3,5 m3
Gelenkwagen oder mehrteilige Wagen
mit Achsen, mit 2 Teilwagen
22 m < lu < 27 m
Index Kennbuchstabenamit Drehgestellen
cmit Fleischhaken
dfür Fisch
emit elektrischer Ventilation
eemit 4 Teilwagen oder mehr
fzum Verkehr in Großbritannien geeignet
ffzum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur über Tunnel)
fffzum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur mit Fähre)
gmit mechanischer Kühlung a
ggmit Flüssiggas-Kühlaggregat a
hmit Wärmedämmung der Klasse IR
imit mechanischer Kühlung durch die Anlage in einem mitfahrenden Technikwagen a b
iimitfahrender Technikwagen a b
lmit Wärmedämmung, ohne Eisbunker a c
mmit 2 Teilwagen: lu > 27 m
mmmit 2 Teilwagen: lu < 22 m
omit Eisbunkern mit weniger als 3,5 m3 Volumen c
oomit 3 Teilwagen
pohne Gitter
rGelenkwagen
rrmehrteilige Wagen
a) Der Kennbuchstabe "l" darf nicht an Güterwagen angebracht werden, die bereits einen Kennbuchstaben "g", "gg", "i" oder "ii" tragen.

b) Das Konzept "mitfahrender Technikwagen" gilt gleichzeitig auch für Fabrikwagen, Werkstattwagen (mit oder ohne Schlafgelegenheiten) und Bauzug-Wohnwagen.

c) Der Kennbuchstabe "o" darf nicht an Güterwagen angebracht werden, die bereits den Kennbuchstaben "l" tragen.

Kategorie-Kennbuchstabe L: Flachwagen mit getrennten Achsen

GüterwagentypGelenkwagen oder mehrteilige Wagen
mit 2 Teilwagen
22 m < lu < 27 m
Index KennbuchstabenaGelenkwagen
aamehrteilige Wagen
bmit Sonderausrüstung für Sicherheitszwecke bei mittelgroßen Containern (pa) a
cmit Drehschemel a
dausgerüstet für den Transport von Kraftfahrzeugen, ohne Laufbrücke a
emit Laufbrücken für den Transport von Kraftfahrzeugen a
fzum Verkehr in Großbritannien geeignet
ffzum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur über Tunnel)
fffzum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur mit Fähre)
gausgerüstet für den Transport von Containern a b
hausgerüstet für den Transport von Stahlblechrollen, Walzenloch seitlich a c
hhausgerüstet für den Transport von Stahlblechrollen, Walzenloch oben a c
imit abnehmbarer Abdeckung und nicht abnehmbaren Enden a
iimit sehr robuster abnehmbarer Metallabdeckung d und nicht abnehmbaren Enden a
jmit stoßdämpfender Vorrichtung
lohne Rungen a
mmit 2 Teilwagen: 18 m < lu < 22 m
mmmit 2 Teilwagen: lu < 18 m
omit 3 Teilwagen
oomit 4 Teilwagen oder mehr
pohne Seitenwände a
rmit 2 Teilwagen: lu > 27 m
a) Die Kennbuchstaben "l" oder "p" können an Güterwagen angebracht werden, die bereits einen Kennbuchstaben "b", "c", "d", "e", "g", "h", "hh", "i" oder "ii" tragen, wobei jedoch die Zahlencodes immer den Kennbuchstaben an den Güterwagen entsprechen müssen.

b) Güterwagen, die ausschließlich für den Transport von Containern verwendet werden (außer pa).

c) Güterwagen, die ausschließlich für den Transport von Stahlblechrollen verwendet werden.

d) Nur bei Güterwagen mit Spurweite 1.435 mm.

Kategorie-Kennbuchstabe S: Flachwagen mit Drehgestellen

GüterwagentypGelenkwagen oder mehrteilige Wagen
mit 2 Teilwagen
22 m < lu < 27 m
Index Kennbuchstabenbmit Sonderausrüstung für Sicherheitszwecke bei mittelgroßen Containern (pa) a
cmit Drehschemel a
dausgerüstet für den Transport von Kraftfahrzeugen, ohne Laufbrücke () b
emit Laufbrücken für den Transport von Kraftfahrzeugen a
fzum Verkehr in Großbritannien geeignet
ffzum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur über Tunnel)
fffzum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur mit Fähre)
gausgerüstet für den Transport von Containern, gesamte Ladelänge < 60' (außer pa) a b c
ggausgerüstet für den Transport von Containern, gesamte Ladelänge > 60' (außer pa) a b c
hausgerüstet für den Transport von Stahlblechrollen, Walzenloch seitlich a d
hhausgerüstet für den Transport von Stahlblechrollen, Walzenloch oben a d
imit abnehmbarer Abdeckung und nicht abnehmbaren Enden a
iimit sehr robuster abnehmbarer Metallabdeckung a und nicht abnehmbaren Enden e
jmit stoßdämpfender Vorrichtung
lohne Rungen a
mmit 2 Teilwagen: lu > 27 m
mmmit 2 Teilwagen: lu < 22 m
omit 3 Teilwagen
oomit 4 Teilwagen oder mehr
pohne Seitenwände a
rGelenkwagen
rrmehrteilige Wagen
a) Der Kennbuchstabe "l" oder "p" kann bei Güterwagen, die bereit einen Kennbuchstaben "b", "c", "d", "e", "g", "gg", "h", "hh", "i" oder "ii" tragen, angebracht werden, wobei jedoch die Zahlencodes immer den Kennbuchstaben an den Güterwagen entsprechen müssen.

b) Güterwagen, die zusätzlich zum Transport von Containern und Wechselbehältern auch zum Transport von Fahrzeugen benutzt werden, müssen den Kennbuchstaben "g" oder "gg" sowie den Kennbuchstaben "d" tragen

c) Güterwagen, die ausschließlich für den Transport von Containern oder mittels Greifzangen und Spreadern aufnehmbaren Wechselbehältern verwendet werden

d) Güterwagen, die ausschließlich für den Transport von Stahlblechrollen verwendet werden.

e) Nur bei Güterwagen mit Spurweite 1.435 mm.

Kategorie-Kennbuchstabe T: Güterwagen mit öffnungsfähigem Dach

GüterwagentypGelenkwagen oder mehrteilige Wagen
mit Achsen, mit 2 Teilwagen
22 m < lu < 27 m
Index Kennbuchstabenamit Drehgestellen
bmit unversperrter Türhöhe > 1,90 m b
cmit rückseitigen Türen
dmit kontrolliertem Entladen durch Schwerkraft, auf beiden Seiten, wechselseitig, oben b
ddmit kontrolliertem Entladen durch Schwerkraft, auf beiden Seiten, wechselseitig, am Boden a b
emit 3 Teilwagen
eemit 4 Teilwagen oder mehr
fzum Verkehr in Großbritannien geeignet
ffzum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur über Tunnel)
fffzum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur mit Fähre)
gfür Getreide
hausgerüstet für den Transport von Stahlblechrollen, Walzenloch seitlich
hhausgerüstet für den Transport von Stahlblechrollen, Walzenloch oben
imit öffnungsfähigen Wänden a
jmit stoßdämpfender Vorrichtung
lmit Entladen in einem Gang durch Schwerkraft, auf beiden Seiten, gleichzeitig, oben a b
llmit Entladen in einem Gang durch Schwerkraft, auf beiden Seiten, gleichzeitig, am Boden a b
mmit 2 Teilwagen: lu > 27 m
mmmit 2 Teilwagen: lu < 22 m
omit axialem Entladen in einem Gang durch Schwerkraft, oben a b
oomit axialem Entladen in einem Gang durch Schwerkraft, am Boden a b
pmit axialem kontrolliertem Entladen durch Schwerkraft, oben a b
ppmit axialem kontrolliertem Entladen durch Schwerkraft, am Boden a b
rGelenkwagen
rrmehrteilige Wagen
a) Der Kennbuchstabe "b" darf nicht an Güterwagen angebracht werden, die bereits einen Kennbuchstaben "d", "dd", "i", "l", "ll", "o", "oo", "p" oder "pp" tragen.

b) Güterwagen mit Entladen durch Schwerkraft in Kategorie T sind mit einem öffnungsfähigen Dach ausgestattet, womit eine Ladeluke über die gesamte Länge des Wagenkastens gebildet werden kann. Diese Güterwagen haben keinen flachen Boden und sind nicht zum rückseitigen oder seitlichen Kippen ausgelegt.

Die Entladeart dieser Güterwagen ist durch die Kombination folgender Daten bestimmt:
Anordnung der Entladeöffnungen:
- axial:Öffnung über der Gleismittellinie
- bilateral:Öffnungen auf beiden Seiten des Gleises, außerhalb der Schienen

(Bei diesen Güterwagen erfolgt das Entladen

  • beidseitig, wenn das vollständige Entladen des Güterwagens ein Freimachen der Öffnungen auf beiden Seiten erfordert,
  • wechselseitig, wenn das vollständige Entladen des Güterwagens ein Freimachen der Öffnungen nur auf einer Seite erfordert)
- oben:Die Unterkante der Entladeöffnung (ohne Berücksichtigung beweglicher Vorrichtungen zur Verlängerung dieser Öffnung) befindet sich mindestens 0,700 m über SOK und erlaubt das Anbringen eines Förderbands zum Entladen des Ladeguts.
- am Boden:Die Unterkante der Entladeöffnung erlaubt nicht den Einsatz eines Förderbands zum Entladen des Ladeguts.
Entladeart: 
- in einem Gang:Nach dem Freimachen der Öffnungen können diese erst wieder verschlossen werden, wenn der Güterwagen leer ist
- kontrolliert:Das Entladen des Ladeguts kann jederzeit geregelt und ganz unterbrochen werden

Kategorie-Kennbuchstabe U: Spezialgüterwagen

GüterwagentypGelenkwagen oder mehrteilige Wagen,
mit Achsen, mit 2 Teilwagen
22 m < lu < 27 m
Index Kennbuchstabenamit Drehgestellen
emit 3 Teilwagen
eemit 4 Teilwagen oder mehr
cmit Entladen durch Druckbeaufschlagung
dmit kontrolliertem Entladen durch Schwerkraft, auf beiden Seiten, wechselseitig, oben a
ddmit kontrolliertem Entladen durch Schwerkraft, auf beiden Seiten, wechselseitig, am Boden a
fzum Verkehr in Großbritannien geeignet
ffzum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur über Tunnel)
fffzum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur mit Fähre)
gfür Getreide
iausgerüstet für den Transport von Objekten, die über die Begrenzungslinie hinausragen würden, wenn sie auf einen Regelgüterwagen verladen worden wären b
lmit Entladen in einem Gang durch Schwerkraft, auf beiden Seiten, gleichzeitig, oben b
llmit Entladen in einem Gang durch Schwerkraft, auf beiden Seiten, gleichzeitig, am Boden b
mmit 2 Teilwagen: lu > 27 m
mmmit 2 Teilwagen: lu < 22 m
omit axialem Entladen in einem Gang durch Schwerkraft, oben b
oomit axialem Entladen in einem Gang durch Schwerkraft, am Boden a b
pmit axialem kontrolliertem Entladen durch Schwerkraft, oben a
ppmit axialem kontrolliertem Entladen durch Schwerkraft, am Boden a
rGelenkwagen
rrmehrteilige Wagen
a) Güterwagen mit Entladen durch Schwerkraft der Kategorie "U" sind geschlossene Güterwagen, die nur über eine oder mehrere Ladeöffnungen beladen werden können, die oben am Wagenkasten angebracht sind und deren Gesamtöffnungsweite geringer als die Länge des Wagenkastens ist. Diese Güterwagen haben keinen flachen Boden und sind nicht zum rückseitigen oder seitlichen Kippen ausgelegt.

b) Diese betreffen insbesondere:

  • Tiefladewagen/Güterwagen mit Ladebrücke
  • Güterwagen mit einer Vertiefung in der Mitte
  • Güterwagen mit einer Vorrichtung zur ständigen Überprüfung der diagonalen Schräge
Die Entladeart dieser Güterwagen ist durch die Kombination folgender Daten bestimmt
Anordnung der Entladeöffnungen
- axial:Öffnung über der Gleismittellinie
- bilateral:Öffnungen auf beiden Seiten des Gleises, außerhalb der Schienen

(Bei diesen Güterwagen erfolgt das Entladen

  • beidseitig, wenn das vollständige Entladen des Güterwagens ein Freimachen der Öffnungen auf beiden Seiten erfordert,
  • wechselseitig, wenn das vollständige Entladen des Güterwagens ein Freimachen der Öffnungen nur auf einer Seite erfordert)
- oben:Die Unterkante der Entladeöffnung (ohne Berücksichtigung beweglicher Vorrichtungen zur Verlängerung dieser Öffnung) befindet sich mindestens 0,700 m über SOK und erlaubt das Anbringen eines Förderbands zum Entladen des Ladeguts.
- am Boden:Die Unterkante der Entladeöffnung erlaubt nicht den Einsatz eines Förderbands zum Entladen des Ladeguts.
Entladeart: 
- in einem Gang:Nach dem Freimachen der Öffnungen können diese erst wieder verschlossen werden, wenn der Güterwagen leer ist
- kontrolliert:Das Entladen des Ladeguts kann jederzeit geregelt und ganz unterbrochen werden

Kategorie-Kennbuchstabe Z: Tank-Güterwagen

Güterwagentypmit Metallbehälter,
für den Transport von Flüssigkeiten oder Gasen
Gelenkwagen oder mehrteilige Wagen
mit Achsen, mit 2 Teilwagen
22 m < lu < 27 m
Index Kennbuchstabenamit Drehgestellen
cmit Entladen durch Druckbeaufschlagung a
emit Vorrichtungen zum Aufwärmen ausgerüstet
fzum Verkehr in Großbritannien geeignet
ffzum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur über Tunnel)
fffzum Verkehr in Großbritannien geeignet (nur mit Fähre)
gfür den Transport von Gasen unter Druck, in verflüssigtem oder unter Druck gelöstem Zustand a
iTank aus nichtmetallischem Werkstoff
jmit stoßdämpfender Vorrichtung
mmit 2 Teilwagen: lu > 27 m
mmmit 2 Teilwagen: lu < 22 m
omit 3 Teilwagen
oomit 4 Teilwagen oder mehr
rGelenkwagen
rrmehrteilige Wagen
a) Der Kennbuchstabe "c" darf nicht an Güterwagen angebracht werden, die bereits den Kennbuchstaben "g" tragen.

Teil 13 - Kennbuchstaben für beförderte Reisezugwagen

Serienbuchstaben mit internationaler Gültigkeit:

APersonenwagen 1. Klasse mit Sitzplätzen
BPersonenwagen 2. Klasse mit Sitzplätzen
ABPersonenwagen 1./2. Klasse mit Sitzplätzen
WLSchlafwagen mit Serienbuchstabe A, B oder AB je nach angebotener Leistung. Die Serienbuchstaben bei Schlafwagen mit "Sonderabteilen" müssen zusätzlich den Kennbuchstaben "S" tragen.
WRSpeisewagen
RPersonenwagen mit Speisewagen-, Buffet- oder Barabteil (Serienbuchstabe zusätzlich verwendet)
DGepäckwagen
DDOffener, zweistöckiger Autotransportwagen
PostPostwagen
AS
SR
WG
Barwagen mit Tanzeinrichtung
WSPPullmanwagen
LeOffener, 2-achsiger, zweistöckiger Autotransportwagen
LeqOffener, 2-achsiger, zweistöckiger Autotransportwagen mit Zugstromversorgungskabel
LaeqOffener, 3-achsiger, zweistöckiger Autotransportwagen mit Zugstromversorgungskabel

Kennbuchstaben mit internationaler Gültigkeit:

b
h
Personenwagen mit Ausrüstung für Körperbehinderte
cAbteile mit Umbaumöglichkeit der Sitzplätze in Liegeplätze
d
v
Fahrzeug mit Fahrradabteil
ee
z
Fahrzeug mit zentraler Energieversorgung
fFahrzeug mit Führerraum (Steuerwagen)
p '
t
Großraumwagen mit Sitzplätzen und Mittelgang
mFahrzeug über 24,5 m Länge
sMittelgang in Gepäckwagen und Personenwagen mit Gepäckabteil

Die Anzahl der Abteile ist als angefügte Zahl anzugeben (z.B. "Bc9")

Serienbuchstaben und Kennbuchstaben mit nationaler Gültigkeit

Die Serienbuchstaben und Kennbuchstaben mit nationaler Gültigkeit werden von den einzelnen Mitgliedstaaten festgelegt.

Teil 14 - Kennbuchstaben für Sonderfahrzeuge

Diese Kennzeichnung ist in der EN 14033-1 "Bahnanwendungen - Oberbau - Tragbare Maschinen und Rollwagen für Bau und Instandhaltung - 1. Teil: Betrieb der tragbaren Maschinen und Rollwagen" angegeben.

.

 Anlage Pa

Teil "0" - Fahrzeugkennzeichnung

Allgemeine Anmerkungen

In dieser Anlage sind die europäische Fahrzeugnummern (European Vehicle Number, EVN) und die zugehörige Kennzeichnung beschrieben, die sichtbar an den Fahrzeugen angebracht werden müssen, um diese beim Betrieb eindeutig und dauerhaft identifizieren zu können. Andere Nummern und Kennzeichnungen am Fahrzeug, die am Wagenkasten oder an den Hauptkomponenten des Fahrzeugs bei dessen Bau eingraviert oder auf andere Weise dauerhaft daran angebracht sind, sind nicht Gegenstand dieser Anlage.

Europäische Fahrzeugnummer und damit verbundene Abkürzungen

Jedes Eisenbahnfahrzeug erhält eine 12-stellige Nummer (sog. europäische Fahrzeugnummer, EVN) mit folgender Struktur:

FahrzeuggruppeFahrzeugtyp und InteroperabilitätseignungLand, in dem das Fahrzeug registriert istTechnische MerkmaleSeriennummerPrüfziffer
 [2 Ziffern][2 Ziffern][4 Ziffern][3 Ziffern][1 Ziffer]
Güterwagen00 bis 09
10 bis 19
20 bis 29
30 bis 39
40 bis 49
80 bis 89
[Details in Teil 6]
01 bis 99
[Details in Teil 4]
0000 bis 9999
[Details in Teil 9]
000 bis 9990 bis 9
[Details in Teil 3]
Reisezugwagen ohne Eigenantrieb50 bis 59
60 bis 69
70 bis 79
[Details in Teil 7]
0000 bis 9999
[Details in Teil 10]
000 bis 999
Triebfahrzeuge und Einheiten in Zugeinheiten in fester oder vorgegebener Anordnung90 bis 99
[Details in Teil 8]
0000000 bis 8999999
[Die Bedeutung dieser Ziffern wird von den Mitgliedstaaten festgelegt, ggf. durch bilaterale oder multilaterale Vereinbarungen]
Sonderfahrzeuge9000 bis 9999
[Details in Teil 11]
000 bis 999

In einem gegebenen Land sind die 7 Ziffern der technischen Merkmale und die Seriennummer ausreichend zur eindeutigen Identifizierung eines Fahrzeugs in den Gruppen Reisezugwagen ohne Eigenantrieb und Sonderfahrzeuge 7.

Diese Nummer wird durch alphabetische Kennzeichnungen ergänzt:

  1. Kennzeichnung für die Eignung zum interoperablen Einsatz (Details in Teil 5),
  2. Abkürzung des Landes, in dem das Fahrzeug registriert ist (Details in Teil 4),
  3. Fahrzeughalterkennzeichnung (Details in Teil 1),
  4. Abkürzungen der technischen Merkmale (Details in Teil 12 für Güterwagen und in Teil 13 für Reisezugwagen ohne Eigenantrieb).

Zuweisung der Nummern

Die europäische Fahrzeugnummer wird gemäß den Bestimmungen der Entscheidung 2007/756/EG 8 zugewiesen.

Die europäische Fahrzeugnummer ist zu ändern, wenn sie aufgrund technischer Veränderungen des Fahrzeugs für die Interoperabilitätseignung oder die technischen Merkmale gemäß dieser Anlage nicht mehr zutrifft. Solche technischen Veränderungen erfordern gegebenenfalls eine neue Inbetriebnahme gemäß Artikel 20 bis 25 der Richtlinie 2008/57/EG .

Teil 1 - Fahrzeughalterkennzeichnung

1. Definition der Fahrzeughalterkennzeichnung (VKM)

Die Fahrzeughalterkennzeichnung (VKM, Vehicle Keeper Marking) ist ein alphabetischer Code aus 2 bis 5 Buchstaben 9. Eine VKM muss an jedem Eisenbahnfahrzeug in der Nähe der europäischen Fahrzeugnummer angebracht werden. Die VKM drückt aus, dass der Fahrzeughalter in einem nationalen Einstellungsregister eingetragen ist.

Die VKM wird in allen von dieser TSI betroffenen Ländern und in allen Ländern, die eine Vereinbarung abgeschlossen haben, nach der das System der Fahrzeugnummerierung und der VKM nach dieser TSI übernommen wird, nur einmal vergeben und hat dort Gültigkeit.

2. Format der Fahrzeughalterkennzeichnung

Die VKM ist die Darstellung des vollen Namens des Fahrzeughalters oder einer Abkürzung davon, wenn möglich in einer erkennbaren Ausführung. Dazu können alle 26 Buchstaben des lateinischen Alphabets verwendet werden. Die Buchstaben der VKM müssen Großbuchstaben sein. Buchstaben, die nicht die ersten Buchstaben in den Wörtern des Fahrzeughalternamens darstellen, können klein geschrieben werden. Bei der Prüfung auf Eindeutigkeit werden die klein geschriebenen Buchstaben wie Großbuchstaben behandelt.

Die Buchstaben können diakritische Zeichen enthalten 10. Bei diesen Buchstaben verwendete diakritische Zeichen werden bei der Prüfung auf Eindeutigkeit der Kennzeichnung ignoriert.

Bei Fahrzeugen von Haltern in einem Land, in dem keine lateinischen Buchstaben benutzt werden, kann hinter der VKM eine Übersetzung in landesüblicher Schrift - durch einen Schrägstrich (/) getrennt - hinzugefügt werden. Diese VKM- Übersetzung wird bei der Datenverarbeitung nicht berücksichtigt.

3. Bestimmungen zur Zuweisung von Fahrzeughalterkennzeichnungen

Einem Fahrzeughalter kann mehr als eine VKM zugewiesen werden, wenn

Eine einheitliche VKM kann für eine Gruppe von Unternehmen vergeben werden,

4. VKM-Register und Zuweisungsverfahren

Das VKM-Register ist öffentlich und wird in Echtzeit aktualisiert.

Ein Antrag auf Zuweisung einer VKM wird bei der zuständigen nationalen Behörde des Antragstellers eingereicht und an die ERA weitergeleitet. Eine VKM darf erst nach deren Veröffentlichung durch die ERA verwendet werden.

Der VKM-Inhaber muss der zuständigen nationalen Behörde das Ende der Benutzung seiner VKM mitteilen, wonach die zuständige nationale Behörde diese Information an die ERA weiterleitet. Daraufhin wird die VKM zurückgenommen, sobald der Halter nachgewiesen hat, dass die Kennzeichnung an allen betreffenden Fahrzeugen geändert wurde. Sie wird 10 Jahre lang nicht wieder vergeben, außer an den früheren Halter oder auf dessen Antrag hin an einen anderen Halter.

Eine VKM kann auf einen anderen Halter übertragen werden, der Rechtsnachfolger des bisherigen Halters ist. Eine VKM bleibt auch gültig, wenn der VKM-Inhaber seinen Namen so verändert, dass er keine Ähnlichkeit mehr mit der VKM hat.

Bei einer Änderung des Halters, die eine Änderung der VKM zur Folge hat, müssen die betreffenden Güterwagen innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Halteränderung im nationalen Einstellungsregister mit der neuen VKM versehen werden. Im Fall von Unstimmigkeiten zwischen der am Fahrzeug angebrachten VKM und den im nationalen Einstellungsregister eingetragenen Daten hat die Eintragung im nationalen Einstellungsregister Vorrang.

Teil 2 - Kennzeichnung der Wagen mit ihrer Nummer und den entsprechenden Kennbuchstaben

1. Allgemeine Bestimmungen zur äusseren Kennzeichnung

Die zur Kennzeichnung verwendeten Großbuchstaben und Ziffern müssen eine Zeichenhöhe von mindestens 80 mm aufweisen und in serifenlosen Schriftzeichen in Korrespondenzqualität ausgeführt sein. Eine geringere Zeichenhöhe ist nur dann zulässig, wenn die Kennzeichnung nur an den Längsträgern angebracht werden kann.

Die Kennzeichnung darf höchstens 2 Meter über Schienenoberkante angebracht werden.

2. Güterwagen

Die Kennzeichnung ist nach folgenden Vorgaben am Wagenkasten anzubringen:

23TEN 31TEN 33TEN 
80D-RFC 80D-DB 84NL-ACTS 
7369 553-40691 235-24796 100-8
Zcs  Tanoos  Slpss  

Bei Wagen, die keine Fläche aufweisen, die für diese Anordnung breit genug ist (was insbesondere bei Flachwagen der Fall sein kann), muss die Kennzeichnung wie folgt angebracht werden:

01 87 3320 644-7

TEN F-SNCF Ks

Wenn ein oder mehrere Buchstaben mit nationaler Bedeutung am Güterwagen angebracht sind, muss diese nationale Kennzeichnung hinter der internationalen Buchstabenkennzeichnung angebracht und wie folgt durch einen Trennstrich von ihr getrennt sein:

01 87 3320 644-7

TEN F-SNCF Ksxy

3. Personenwagen und beförderte Reisezugwagen

Die Nummer ist auf jeder Seitenwand des Fahrzeugs wie folgt anzubringen:

 

F-SNCF618720 - 72 021- 7
B10 tu

Die Kennzeichnung des Landes, in dem das Fahrzeug registriert ist, und die technischen Daten müssen direkt vor, hinter oder unter der europäischen Fahrzeugnummer angebracht sein.

Bei Personenwagen mit Führerraum muss die europäische Fahrzeugnummer auch im Führerraum angebracht sein.

4. Lokomotiven, Triebfahrzeuge und Sonderfahrzeuge

Die europäische Fahrzeugnummer muss auf jeder Seitenwand des Triebfahrzeugs wie folgt angebracht sein:

92 10 1108 062-6

Die europäische Fahrzeugnummer muss auch in jedem Führerraum des Triebfahrzeugs angebracht sein.

Der Halter kann in Buchstaben, die größer sind als die Ziffern der europäischen Fahrzeugnummer, eine eigene Kennnummer anbringen (die im Allgemeinen aus einer Seriennummer und einer alphabetischen Ergänzung besteht), wenn er dies für den Betrieb als nützlich erachtet. Die Stelle, an der diese Kennnummer angebracht wird, bleibt dem Halter überlassen; es muss jedoch gewährleistet sein, dass die europäische Fahrzeugnummer stets leicht von der eigenen Kennnummer des Halters zu unterscheiden ist.

Teil 3 - Verbindliches Verfahren zum Bestimmen der Prüfziffer (12. Ziffer)

Die Prüfziffer ist wie folgt zu bestimmen:

Beispiele:

1 -Grundnummer:33844796100
 Multiplikationsfaktor:21212121212
  _______________________________________________________
  6316487186200

  Summenbildung: 6 + 3 + 1 + 6 + 4 + 8 + 7 + 1 + 8 + 6 + 2 + 0 + 0 = 52

Die Einerstelle dieser Summe ist 2.

Demnach ist die Prüfziffer 8, worauf die Grundnummer zur Registriernummer 33 84 4796 100 - 8 vervollständigt wird.

2 -Grundnummer:31513320198
 Multiplikationsfaktor:21212121212
  ________________________________________________________
  6110163402916

Summenbildung: 6 + 1 + 1 + 0 + 1 + 6 + 3 + 4 + 0 + 2 + 9 + 1 + 6 = 40

Die Einerstelle dieser Summe ist 0.

Demnach ist die Prüfziffer 0, worauf die Grundnummer zur Registriernummer 31 51 3320 198 - 0 vervollständigt wird.

Teil 4 - Ländercodes der Staaten, in denen die Fahrzeuge registriert werden
(3. und 4. Ziffer und Abkürzung)

Die Angaben zu Drittstaaten dienen allein Informationszwecken.

StaatBuchstabencode 1Zifferncode
AlbanienAL41
AlgerienDZ92
ArmenienAM58
ÖsterreichA81
AserbaidschanAZ57
BelarusBY21
BelgienB88
Bosnien und HerzegowinaBIH49
BulgarienBG52
ChinaRC33
KroatienHR78
KubaCU 140
ZypernCY 
Tschechische RepublikCZ54
DänemarkDK86
ÄgyptenET90
EstlandEST26
FinnlandFIN10
FrankreichF87
GeorgienGE28
DeutschlandD80
GriechenlandGR73
UngarnH55
IranIR96
IrakIRQ 199
IrlandIRL60
IsraelIL95
ItalienI83
JapanJ42
KasachstanKZ27
KirgistanKS59
LettlandLV25
LibanonRL98
LiechtensteinFL 
LitauenLT24
LuxemburgL82
MazedonienMK65
MaltaM 
MoldauMD 123
MonacoMC 
MongoleiMGL31
MontenegroME62
MarokkoMA93
NiederlandeNL84
NordkoreaPRK 130
NorwegenN76
PolenPL51
PortugalP94
RumänienRO53
RusslandRUS20
SerbienSRB72
SlowakeiSK56
SlowenienSLO79
Republik KoreaROK61
SpanienE71
SchwedenSE74
SchweizCH85
SyrienSYR97
TadschikistanTJ66
TunesienTN91
TürkeiTR75
TurkmenistanTM67
UkraineUA22
Vereinigtes KönigreichGB70
UsbekistanUZ29
VietnamVN 132

____
1) Nach dem alphabetischen Codiersystem in Anhang 4 des Abkommens von 1949 und Artikel 45 Absatz 4 des Abkommens von 1968 zum Straßenverkehr.

Teil 5 - Alphabetische Kennzeichnung der Eignung zum interoperablen Einsatz

"TEN": Fahrzeug, das die folgenden Bedingungen erfüllt:

  1. Es entspricht allen einschlägigen TSI, die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Fahrzeugs in Kraft sind, und seine Inbetriebnahme wurde gemäß Artikel 22 Absatz 1 der Richtlinie 2008/57/EG genehmigt.
  2. Für das Fahrzeug wurde eine in allen Mitgliedstaaten gültige Genehmigung gemäß Artikel 23 Absatz 1 der Richtlinie 2008/57/EG erteilt.

"PPV/PPW": Fahrzeug, das die Anforderungen des PPV/PPW- oder PGW-Abkommens erfüllt (innerhalb der OSJD-Staaten)

Anmerkungen:

  1. Fahrzeuge mit der Kennzeichnung "TEN" haben als erste Ziffer der in Anlage P Teil 6 festgelegten Zahlencodes den Code 0 bis 3.
  2. Fahrzeuge, die nicht für den Betrieb in allen Mitgliedstaaten genehmigt sind, benötigen eine Kennzeichnung zur Angabe der Mitgliedstaaten, in denen sie genehmigt sind. Die Liste der genehmigenden Mitgliedstaaten sollte gemäß einer der folgenden Zeichnungen angegeben werden, in denen D für den Mitgliedstaat steht, der die erste Genehmigung erteilt hat (im Beispiel: Deutschland), und F für den zweiten Mitgliedstaat, der eine Genehmigung erteilt hat (im Beispiel: Frankreich). Die Mitgliedstaaten sind mit den Codes gemäß Teil 4 anzugeben. Dies kann Fahrzeuge betreffen, die die TSI erfüllen oder die sie nicht erfüllen. Diese Fahrzeuge haben als erste Ziffer gemäß der Festlegung in Teil 6 die Ziffer 4 oder 8.

Teil 6 - Codes für die Interoperabilität von Güterwagen (1. und 2. Ziffer)

 1. Ziffer2. Ziffer01234567892. Ziffer1. Ziffer
  Spurweitefest oder veränderlichfestveränderlichfestveränderlichfestveränderlichfestveränderlichfest oder veränderlichSpurweite 
TEN a und/oder COTIF b und/oder PPV/PPW0mit Achsenbleibt freiTEN a und/oder COTIF Güterwagenbleibt frei dPPV/PPW Güterwagen (veränderliche Spurweite)mit Achsen0
1mit Drehgestellenmit Drehgestellen1
TEN a und/oder COTIF b und/oder PPV/PPW2mit AchsenTEN a und/oder COTIF GüterwagenPPV/PPW Güterwagen (feste Spurweite)mit Achsen2
3mit Drehgestellenmit Drehgestellen3
Sonstige Güterwagen4mit Achsen cWagen für InstandhaltungszweckeSonstige GüterwagenWagen mit spezieller Nummerierung für die
technischen Merkmale, die nicht innerhalb der EU in Betrieb genommen sind
mit Achsen4
8mit Drehgestellen cmit Drehgestellen8
  VerkehrInlandsverkehr oder internationaler Verkehr nach Sondervereinbarung  
 1. Ziffer2. Ziffer01234567892. Ziffer1. Ziffer

_____
a) Wagen, die mit der Kennzeichnung "TEN" versehen werden dürfen, siehe Teil 5.

b) Einschließlich Wagen, die nach bestehenden Vorschriften die in dieser Tabelle festgelegten Ziffern tragen. COTIF: Fahrzeug entspricht den zum Zeitpunkt der Inbetriebnahmen geltenden COTIF-Vorschriften.

c) Feste oder veränderliche Spurweite.

d) Ausnahme Güterwagen der Kategorie I (temperierte Güterwagen); nicht für neu in Betrieb genommene Fahrzeuge zu verwenden.

Teil 7 - Codes für Internationale Verkehrsfähigkeit bei beförderten Reisezugwagen (1. und 2. Ziffer)

 InlandsverkehrTEN a und/oder COTIF b und/oder PPV/PPWInlandsverkehr oder internationaler Verkehr nach SondervereinbarungTEN a und/oder
COTIF b
PPV/PPW
2. Ziffer

1. Ziffer

0123456789
5Fahrzeuge für InlandsverkehrFahrzeuge mit fester Spurweite ohne Klimaanlage (einschließlich Autotransportwagen)Auf die Spurweite einstellbare Fahrzeuge (1435/1520) ohne Klimaanlagebleibt freiAuf die Spurweite einstellbare Fahrzeuge (1435/1668) ohne KlimaanlageHistorische Fahrzeugebleibt frei cFahrzeuge mit fester SpurweiteAuf die Spurweite einstellbare Fahrzeuge (1435/1520) durch DrehgestellwechselAuf die Spurweite einstellbare Fahrzeuge (1435/1520) durch verstellbare Achsen
6InstandhaltungsfahrzeugeFahrzeuge mit fester Spurweite
mit Klimaanlage
Auf die Spurweite einstellbare Fahrzeuge (1435/1520) mit KlimaanlageInstandhaltungsfahrzeugeAuf die Spurweite einstellbare Fahrzeuge (1435/1668) mit KlimaanlageAutotransportwagenbleibt frei c
7Druckdichte Fahrzeuge mit Klimaanlagebleibt freibleibt freiDruckdichte Fahrzeuge mit fester Spurweite mit Klimaanlagebleibt freiSonstige Fahrzeugebleibt freibleibt freibleibt freibleibt frei
a) Einhaltung der anwendbaren TSI, siehe Anlage P Teil 5.

b) Einschließlich Fahrzeuge, die nach bestehenden Vorschriften die in dieser Tabelle festgelegten Ziffern tragen. COTIF: Fahrzeug entspricht den zum Zeitpunkt der Inbetriebnahmen geltenden COTIF-Vorschriften.

c) Ausnahme Reisezugwagen mit fester Spurweite (56) und veränderlicher Spurweite (66), die bereits in Betrieb genommen wurden; nicht für neue Fahrzeuge zu verwenden.

Teil 8 - Typen von Triebfahrzeugen und Einheiten in Zugeinheiten in fester oder vorgegebener Anordnung (1. und 2. Ziffer)

Die 1. Ziffer lautet "9".

Falls die 2. Ziffer den Triebfahrzeugtyp beschreiben soll, muss einer der nachfolgenden Codes gewählt werden:

Code Allgemeiner Fahrzeugtyp
0Unterschiedlich
1Elektrische Lokomotive
2Diesellokomotive
3Elektrischer Triebzug (Hochgeschwindigkeitszug) [Triebwagen oder Beiwagen]
4Elektrischer Triebzug (außer Hochgeschwindigkeitszug) [Triebwagen oder Beiwagen]
5Diesel-Triebzug [Triebwagen oder Beiwagen]
6Spezieller Beiwagen
7Elektrische Rangierlok
8Diesel-Rangierlok
9Sonderfahrzeug

Teil 9 - Standardnummer zur Kennzeichnung von Güterwagen (5. bis 8. Ziffer)

In dieser Anlage ist die Nummernkennzeichnung der technischen Hauptmerkmale des Wagens festgelegt. Sie ist auf der ERA-Internetseite (http://www.era.europa.eu).veröffentlicht.

Die Beantragung eines neuen Codes erfolgt bei der Eintragungsstelle (gemäß Entscheidung 2007/756/EG ), die den Antrag an die ERA weiterleitet. Ein neuer Code darf erst nach dessen Veröffentlichung durch die ERA verwendet werden.

Teil 10 - Codes für die technischen Merkmale bei beförderten Reisezugwagen (5. und 6. Ziffer)

Teil 10 wird auf der ERA-Internetseite (http://www.era.europa.eu) veröffentlicht.

Die Beantragung eines neuen Codes erfolgt bei der Eintragungsstelle (gemäß Entscheidung 2007/756/EG ), die den Antrag an die ERA weiterleitet. Ein neuer Code darf erst nach dessen Veröffentlichung durch die ERA verwendet werden.

Teil 11 - Codes für die technischen Merkmale bei Sonderfahrzeugen (6. bis 8. Ziffer)

Teil 11 wird auf der ERA-Internetseite (http://www.era.europa.eu) veröffentlicht.

Die Beantragung eines neuen Codes erfolgt bei der Eintragungsstelle (gemäß Entscheidung 2007/756/EG ), die den Antrag an die ERA weiterleitet. Ein neuer Code darf erst nach dessen Veröffentlichung durch die ERA verwendet werden.

Teil 12 - Kennbuchstaben für Güterwagen (Ausser Gelenkwagen und Mehrteiligen Wagen)

Teil 12 wird auf der ERA-Internetseite (http://www.era.europa.eu) veröffentlicht.

Die Beantragung eines neuen Codes erfolgt bei der Eintragungsstelle (gemäß Entscheidung 2007/756/EG ), die den Antrag an die ERA weiterleitet. Ein neuer Code darf erst nach dessen Veröffentlichung durch die ERA verwendet werden.

Teil 13 - Kennbuchstaben für beförderte Reisezugwagen

Teil 13 wird auf der ERA-Internetseite (http://www.era.europa.eu) veröffentlicht.

Die Beantragung eines neuen Codes erfolgt bei der Eintragungsstelle (gemäß Entscheidung 2007/756/EG ), die den Antrag an die ERA weiterleitet. Ein neuer Code darf erst nach dessen Veröffentlichung durch die ERA verwendet werden.

Teil 14 - Kennbuchstaben für Sonderfahrzeuge

gestrichen

.

 Anlage Q

Nicht verwendet

.

 Anlage R

Nicht verwendet

.

 Anlage S

Nicht verwendet

.

Bremsleistung Anlage T

A. Rolle des Infrastrukturbetreibers

Der Infrastrukturbetreiber informiert das Eisenbahnverkehrsunternehmen über die auf jeder Strecke erforderliche Bremsleistung und hat Angaben zu den Streckenmerkmalen zu machen. Der Infrastrukturbetreiber stellt sicher, dass der Einfluss der Streckenmerkmale und gleisseitige Sicherheitsreserven bei der erforderlichen Bremsleistung berücksichtigt werden.

Die erforderliche Bremsleistung ist grundsätzlich in Bremshundertstel anzugeben, sofern der Infrastrukturbetreiber und das Eisenbahnverkehrsunternehmen keine andere Einheit zur Angabe der Bremsleistung (z.B. gebremste Tonnen, Bremskräfte, Verzögerungswerte, Verzögerungsprofile) vereinbart haben.

Für Triebwagen und feste Zugzusammensetzungen soll der Infrastrukturbetreiber die Bremsleistungsanforderungen auf Wunsch des Eisenbahnverkehrsunternehmens als Verzögerungswerte angeben.

B. Rolle des Eisenbahnverkehrsunternehmens

Das Eisenbahnverkehrsunternehmen stellt sicher, dass jeder Zug die vom Infrastrukturbetreiber geforderte Bremsleistung erfüllt oder übererfüllt. Das Eisenbahnverkehrsunternehmen berechnet die Bremsleistung eines Zuges daher unter Berücksichtigung der Zugzusammensetzung.

Das Eisenbahnverkehrsunternehmen muss die Bremsleistung des Fahrzeugs oder der Zugeinheit, die bei Inbetriebnahme festgelegt wurde, berücksichtigen. Rollmaterialbezogenen Sicherheitsreserven wie Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit der Bremsen ist Rechnung zu tragen. Das Eisenbahnverkehrsunternehmen muss auch die Angaben zu Streckenmerkmalen berücksichtigen, die das Zugverhalten beeinflussen, wenn die Bremsleistung für das Anhalten und Sichern des Zugs angewendet wird.

Die Bremsleistung, die sich aus der Überprüfung des tatsächlich verkehrenden Zuges (wie Zugzusammensetzung, Bremsenverfügbarkeit, Bremseinstellungen) ergibt, wird als Ausgangswert für anschließend auf den Zug angewandte Betriebsvorschriften zugrunde gelegt.

C. Nichterreichen der Bremsleistung

Der Infrastrukturbetreiber hat Vorschriften aufzustellen, die anzuwenden sind, wenn ein Zug die erforderliche Bremsleistung nicht erreicht, und diese Vorschriften den Eisenbahnverkehrsunternehmen zur Verfügung zu stellen.

Erreicht ein Zug die für die zu befahrenden Strecken erforderliche Bremsleistung nicht, muss das Eisenbahnverkehrsunternehmen sich daraus ergebende Beschränkungen, z.B. Geschwindigkeitsbeschränkungen, einhalten.

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Liste der offenen Punkte Anlage U

Anlage B (Siehe Punkt 4.4 dieser TSI)

Andere Vorschriften, die einen kohärenten Betrieb ermöglichen

Punkt 4.2.2.1.3.3

Güterzüge, die keine Grenze zwischen Mitgliedstaaten überschreiten

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 Anlage V

Nicht verwendet

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Glossar Anlage W

Die Definitionen in diesem Glossar beziehen sich auf die Verwendung der Bezeichnungen in dieser TSI Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung im konventionellen Eisenbahnsystem

BezeichnungDefinition
UnfallDefinition nach Artikel 3 der Richtlinie 2004/49/EG .
Zulassung von ZugfahrtenAusführung von Bedienungshandlungen und sonstigen Tätigkeiten zur sicheren Durchführung des Zugverkehrs in Stellwerken, in Kontrollräumen für Bahnstromversorgung und in Betriebsleitstellen, die die Erlaubnis für Zugfahrten erteilen. Dazu gehört nicht das Personal von Eisenbahnverkehrsunternehmen, die für die Verwaltung der Ressourcen wie Zugpersonal und Fahrzeuge verantwortlich sind.
KompetenzDie erforderliche Qualifikation und Erfahrung zur sicheren und zuverlässigen Durchführung der Aufgaben. Die Erfahrung kann im Rahmen der Ausbildung erworben werden.
Gefährliche GüterGemäß der Richtlinie 2008/68/EG vom 24. September 2008 über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland
Gestörter BetriebBetrieb bei ungeplanten Ereignissen, die einen normalen Zugbetrieb verhindern.
AbfertigungSiehe Abfahrbereitschaft
TriebfahrzeugführerDefinition nach Artikel 3 der Richtlinie 2007/59/EG .
Außergewöhnliche LadungLadung (z.B. Container, Wechselbehälter o. Ä.) auf einem Schienenfahrzeug, dessen Größe und/oder Achslast eine Sondergenehmigung für die Fahrt und/oder besondere Fahrbedingungen auf der Strecke oder auf einem Teil davon erfordert.
Arbeitsmedizinische AnforderungenIm Rahmen dieser TSI bezieht sich dies nur auf die medizinischen und psychologischen Anforderungen hinsichtlich des Betriebs der jeweiligen Elemente des Teilsystems.
HeißläuferAchslager, dessen Temperatur die zulässige Betriebstemperatur überschreitet.
gefährliche UnregelmäßigkeitDefinition nach Artikel 3 der Richtlinie 2004/49/EG .
ZuglängeLänge aller Fahrzeuge über Puffer einschließlich der Triebfahrzeuge
BetriebsspracheSprache bzw. Sprachen, die von einem Infrastrukturbetreiber für die Vermittlung von betriebs- oder sicherheitsrelevanten Meldungen zwischen dem Personal des Infrastrukturbetreibers und Eisenbahnverkehrsunternehmen verwendet wird und in seinen Netzzugangsbedingungen veröffentlicht ist.
ReisenderPerson (jedoch kein Beschäftigter mit speziellen Aufgaben im Zug), die im Zug fährt bzw. sich vor und nach einer Zugfahrt auf dem Eisenbahngelände aufhält.
LeistungsüberwachungSystematische Beobachtung und Aufzeichnung/Dokumentation zur Leistung des Zugbetriebs und der Infrastruktur mit dem Ziel, die Leistung beider zu verbessern.
QualifikationDie physische und psychologische Eignung für die Aufgaben in Verbindung mit den erforderlichen Kenntnissen.
EchtzeitMöglichkeit, Informationen zu bestimmten Ereignissen bei einer Zugfahrt (Ankunft, Durchfahrt, Abfahrt in einem Bahnhof) zu demselben Zeitpunkt zu verarbeiten / auszutauschen, an dem sie eintreten.
MeldepunktPunkt auf dem Fahrplan, an dem ein Bericht über die Ankunft, Durchfahrt, Abfahrt der Züge verlangt wird.
StreckenabschnittSpezieller Abschnitt bzw. spezielle Abschnitte einer Strecke
Sicherheitsrelevante TätigkeitTätigkeit des Personals, die mit der Steuerung oder Bewegung eines Fahrzeugs verbunden ist oder bei der streckenseitigen Regelung von Fahrten, durch die die Gesundheit und Sicherheit von Personen beeinträchtigt werden kann.
PersonalBeschäftigte eines Eisenbahnverkehrsunternehmens oder eines Infrastrukturbetreibers bzw. deren Unterauftragnehmer, die Aufgaben nach dieser TSI erfüllen.
HaltepunktIm Fahrplan eines Zugs festgelegter Punkt, an dem dieser gewöhnlich anhält, um bestimmte Tätigkeiten zu ermöglichen, z.B. Ein-, Um- und Aussteigen von Reisenden.
FahrplanDokument oder System mit Einzelangaben zu Fahrten von Zügen auf Fahrplantrassen.
FahrzeitmesspunktEin festgelegter Ort auf der fahrplanmäßigen Zugstrecke, an dem ein bestimmter Zeitpunkt erfasst wird. Dabei kann es sich um die Ankunfts- oder Abfahrtszeit oder, falls der Zug an dem Ort gemäß Fahrplan nicht hält, die Durchfahrtzeit handeln.
TriebfahrzeugFahrzeug, das allein fahren kann und andere Fahrzeuge ziehen kann, die mit ihm gekuppelt sind.
ZugEin oder mehrere Triebfahrzeuge mit oder ohne angekuppelte Eisenbahnfahrzeuge unter Verfügbarkeit von Zugdaten im Verkehr zwischen zwei oder mehr festgelegten Punkten.
AbfahrbereitschaftMitteilung an den Triebfahrzeugführer, dass alle Bahnhofs- oder Betriebswerktätigkeiten beendet sind und - soweit das verantwortliche Personal betroffen ist - die Zugfahrt zugelassen ist.
ZugpersonalMitglieder des Bordpersonals eines Zuges, die nachweislich qualifiziert sind und von einem Eisenbahnverkehrsunternehmen dazu eingesetzt werden, spezifische, genau festgelegte sicherheitsrelevante Aufgaben im Zug zu erfüllen, zum Beispiel der Triebfahrzeugführer oder Schaffner.
ZugvorbereitungTätigkeiten, mit denen ein Zug für den sicheren Betriebseinsatz vorbereitet wird, so dass die Zugausrüstung einwandfrei funktioniert und die Zusammensetzung des Zugs seiner Fahrplantrasse entspricht. Die Zugvorbereitung beinhaltet auch technische Inspektionen vor der Abfahrt.

 

Abkürzung Erläuterung
ACWechselstrom
CCSZugsteuerung/Zugsicherung und Signalgebung (Command, Control, Signalling)
CENEuropäisches Komitee für Normung (Comité Européen de Normalisation)
COTIFÜbereinkommen über den Internationalen Eisenbahnverkehr (Convention relative aux Transports Internationaux Ferroviaires)
CRKonventionelles Eisenbahnsystem (Conventional Rail)
dBDezibel
DCGleichstrom
DMISchnittstelle Triebfahrzeugführer-Maschine (Driver Machine Interface)
EGEuropäische Gemeinschaft
EKGElektrokardiogramm
EIRENEEuropäisches integriertes Eisenbahn-Funknetzwerk (European Integrated Railway Radio Enhanced Network)
ENEuropäische Norm
ENEEnergie
ERAEuropäische Eisenbahnagentur
ERTMSEuropäisches Eisenbahnverkehrsleitsystem (European Rail Traffic Management System)
ETCSEuropäisches Zugsteuerungssystem
EUEuropäische Union
FRSSpezifikation für funktionale Anforderungen (Functional Requirement Specification)
GSM-RDigitale Mobilfunk-Kommunikation für Eisenbahnen
HABDHeißläuferortungsanlage (Hot Axle Box Detector)
HzHertz
IMInfrastrukturbetreiber (Infrastructure Manager)
INFInfrastruktur
OPEVerkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung (Operation and Traffic Management)
OSJDOrganisation für die Zusammenarbeit der Eisenbahnen
PPV/PPWRussische Abkürzung für "Prawila Polsowanija Wagonami w meschdunarodnom soobschtschenij" = Vorschriften für den Einsatz von Eisenbahnfahrzeugen im internationalen Verkehr
RSTFahrzeuge (Rolling Stock)
RUEisenbahnverkehrsunternehmen (Railway Undertaking)
SMSSicherheitsmanagementsystem
SPADÜberfahrenes Haltesignal (Signal Passed at Danger)
SRSSpezifikation der Systemanforderungen (System Requirement Specification)
TAFTelematikanwendungen im Güterverkehr (Telematic Applications for Freight)
TENTranseuropäisches Netz
TSITechnische Spezifikation für die Interoperabilität
UICInternationaler Eisenbahnverband (Union Internationale des Chemins de fer)
VKMFahrzeughalterkennzeichnung (Vehicle Keeper Marking)

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1) ABl. Nr. L 260 vom 30.09.2008 S. 13.

2) Bei Triebfahrzeugen muss die Nummer in einem gegebenen Land eindeutig sein und 6 Stellen umfassen.

3) Bei Sonderfahrzeugen muss in einem gegebenen Land die Nummer aus der ersten Ziffer und den 5 letzten Ziffern der technischen Merkmale sowie der Seriennummer einmalig sein.

4) Der Halter eines Fahrzeugs ist entweder dessen Eigentümer oder er kann rüber das Fahrzeug verfügen und nutzt es dauernd wirtschaftlich als Transportmittel, wozu er im Fahrzeugregister eingetragen ist.

5) Für NMBS/SNCB kann der eingekreiste Buchstabe B weiter verwendet werden.

6) Diakritische Zeichen sind Akzente u. Ä. wie bei den Buchstaben À, Ç, Ö, Z, Å usw. Besondere Buchstaben wie Ø und Æ sind als einzelne Buchstaben auszuführen, bei der Prüfung auf Eindeutigkeit wird wie O und wie A behandelt.

7) Bei Sonderfahrzeugen muss in einem gegebenen Land die Nummer aus der ersten Ziffer und den 5 letzten Ziffern der technischen Merkmale sowie der Seriennummer einmalig sein.

8) ABl. Nr. L 305 vom 23.11.2007 S. 30.

9) Für NMBS/SNCB kann der eingekreiste Buchstabe B weiter verwendet werden.

10) Diakritische Zeichen sind Akzente u. Ä. wie bei den Buchstaben À, Ç, Ö, Z, Å usw. Besondere Buchstaben wie Ø und Æ sind als einzelne Buchstaben auszuführen, bei der Prüfung auf Eindeutigkeit wird wie O und wie A behandelt.

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