Regelwerk, EU 2011

VO (EU) 510/2011
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Artikel 1 Gegenstand und Ziele

Artikel 2 Geltungsbereich

Artikel 3 Begriffsbestimmungen

Artikel 4 Zielvorgaben für die spezifischen Emissionen

Artikel 5 Begünstigung

Artikel 6 Spezifisches Emissionsziel für mit alternativem Kraftstoff betriebene leichte Nutzfahrzeuge

Artikel 7 Emissionsgemeinschaften

Artikel 8 Überwachung und Meldung der durchschnittlichen Emissionen

Artikel 9 Abgabe wegen Emissionsüberschreitung

Artikel 10 Veröffentlichung der Leistungen der Hersteller

Artikel 11 Ausnahmeregelung für bestimmte Hersteller

Artikel 12 Ökoinnovationen

Artikel 13 Überprüfung und Berichterstattung

Artikel 14 Ausschussverfahren

Artikel 15 Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 16 Widerruf der Befugnisübertragung

Artikel 17 Einwände gegen delegierte Rechtsakte

Artikel 18 Inkrafttreten

Anhang I Zielvorgaben für die spezifischen CO2-Emissionen

Anhang II Überwachung und Meldung der Emissionen

A. Erfassung von Angaben über leichte Nutzfahrzeuge und Bestimmung von Daten für die CO2-Überwachung

B. Verfahren zur Bestimmung der Daten für die CO2-Überwachung neuer leichter Nutzfahrzeuge

C. Formblätter für die Übermittlung der Angaben

Abschnitt 1
Aggregierte Überwachungsdaten

Abschnitt 2
Detaillierte Überwachungsdaten - für jeweils ein Fahrzeug