VO (EU) 582/2011
- Inhalt =>
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 2a - gestrichen -
Artikel 2b - gestrichen -
Artikel 2c - gestrichen -
Artikel 2d - gestrichen -
Artikel 2e - gestrichen -
Artikel 2f - gestrichen -
Artikel 2g - gestrichen -
Artikel 2h - gestrichen -
Artikel 3 Anforderungen für die Typgenehmigung
Artikel 4 On-Board-Diagnosesysteme
Artikel 5 Antrag auf EU-Typgenehmigung eines Motorsystems oder einer Motorenfamilie als selbstständige technische Einheit hinsichtlich der Emissionen
Artikel 6 Verwaltungsvorschriften für die EU-Typgenehmigung eines Motorsystems oder einer Motorenfamilie als selbstständige technische Einheit hinsichtlich der Emissionen
Artikel 7 Antrag auf EU-Typgenehmigung eines Fahrzeugs mit einem genehmigten Motorsystem hinsichtlich der Emissionen
Artikel 8 Verwaltungsvorschriften für die EU-Typgenehmigung eines Fahrzeugs mit einem genehmigten Motorsystem hinsichtlich der Emissionen
Artikel 9 Antrag auf EU-Typgenehmigung eines Fahrzeugs hinsichtlich der Emissionen
Artikel 10 Verwaltungsvorschriften für die EU-Typgenehmigung eines Fahrzeugs hinsichtlich der Emissionen
Artikel 11 Übereinstimmung der Produktion
Artikel 12 Übereinstimmung im Betrieb
Artikel 13 Maßnahmen zur Mängelbeseitigung
Artikel 14 Anforderungen zur Begrenzung der Off-Cycle-Emissionen
Artikel 15 Emissionsmindernde Einrichtungen
Artikel 16 Antrag auf EG-Typgenehmigung eines Typs einer emissionsmindernden Einrichtung für den Austausch als selbstständige technische Einheit
Artikel 17 Verwaltungsvorschriften für die EG-Typgenehmigung einer emissionsmindernden Einrichtung für den Austausch als selbstständige technische Einheit
Artikel 17a Übergangsbestimmungen für bestimmte Typgenehmigungen und Übereinstimmungsbescheinigungen
Artikel 18 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 595/2009
Artikel 19 Änderung der Richtlinie 2007/46/EG
Artikel 20 Inkrafttreten
Anhang I Verwaltungsvorschriften für die EG-Typgenehmigung
1. Anforderungen für Gasgruppen
1.1. Anforderungen für eine Typgenehmigung aufgrund von Vielstofffähigkeit1.3. Anforderungen für eine kraftstoffspezifische Typgenehmigung
1.4. Anforderungen für die Typgenehmigung hinsichtlich B100
2. Typgenehmigung hinsichtlich der Abgasemissionen von Motoren einer Motorenfamilie
3. Kennzeichnung der Motoren
3.3. Schilder für mit Erdgas/Biomethan oder LPG betriebene Motoren3.3.2. Eigenschaften3.3.3. Anbringung
4. Einbau des Motoren in das Fahrzeug
4.2. Einbau eines typgenehmigten Motors in ein Fahrzeug4.3. Kraftstoffeinfüllstutzen für mit Benzin oder E85 betriebene Motoren
5. Anforderungen und Prüfungen für die Prüfung in Betrieb befindlicher Fahrzeuge
5.1. Einleitung5.2. Allgemeine Anforderungen
5.3. Prüfung der Verfügbarkeit und der Übereinstimmung der für die Prüfung in Betrieb befindlicher Fahrzeuge erforderlichen ECU-Daten
6. Motorenfamilie
6.1. Parameter für die Festlegung der Motorenfamilie6.2. Wahl des Stammmotors
6.3. Kenndaten für die Festlegung einer Motorenfamilie hinsichtlich des OBD-Systems
6.4. Erweiterung zwecks Einbeziehung eines neuen Motorsystems in eine Motorenfamilie
7. Übereinstimmung der Produktion
7.1. Allgemeine Anforderungen7.2. Schadstoffemissionen
Abbildung 1 Schema für die Überprüfung der Übereinstimmung der Produktion
7.3. On-Board-Diagnosesystem (OBD-System)
7.4. Für die Prüfung in Betrieb befindlicher Fahrzeuge erforderliche ECU-Daten
8. Dokumentation
Anlage 1 Verfahren zur Überprüfung der Übereinstimmung der Produktion, wenn die Standardabweichung zufriedenstellend ausfälltAnlage 2 Verfahren zur Überprüfung der Übereinstimmung der Produktion, wenn die Standardabweichung unzureichend ist oder keine Angabe vorliegt
Anlage 3 Verfahren zur Überprüfung der Übereinstimmung der Produktion auf Antrag des Herstellers
Anlage 4 Muster eines Beschreibungsbogens
Teil 1
Wesentliche Merkmale des (Stamm-)Motors und des Motortyps in einer MotorenfamilieTeil 2
Wesentliche Merkmale der Bauteile und Systeme des Fahrzeugs hinsichtlich der AbgasemissionenTeil 3
- gestrichen -Anlage zum Beschreibungsbogen Angaben zu den Prüfbedingungen1. Zündkerzen
2. Zündspule
3. Schmiermittel
4. Vom Motor angetriebene Nebenaggregate
5. Motorleistung (Herstellerinformationen)
5.1. Motorprüfgeschwindigkeit bei der Emissionsprüfung gemäß Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 582/2011
5.2 Erklärte Werte für die Leistungsprüfung gemäß Anhang XIV der Verordnung (EU) Nr. 582/2011
6. Angaben zur Lasteinstellung des Prüfstands (falls zutreffend)
6.3. Angaben zu den Einstellungen des Prüfstands, feste Lastkurve (falls verwendet)
6.4 Angaben zu den Einstellungen des Prüfstands, einstellbare Lastkurve (falls verwendet)
Tabelle 2: Angaben zum Ausrollen auf der Fahrbahn
Tabelle 3: Mittlere korrigierte Leistung auf der Fahrbahn
7. Prüfbedingungen für OBD-Prüfung
Anlage 5 Muster eines EG-Typgenehmigungsbogens für einen Motortyp/ein Bauteil als selbstständige technische Einheit
Beiblatt zum EG-Typgenehmigungsbogen Nr.1. Zusätzliche Angaben
1.4.1. WHSC-Prüfung
Tabelle 4: WHSC-Prüfung
Tabelle 5: WHTC-Prüfung
Tabelle 6: Leerlaufprüfung
Tabelle 6a: Nachweisprüfung mit transportablen Emissionsmesseinrichtungen (PEMS)
1.5 Messung der Leistung
Tabelle 7: Motorleistung, gemessen auf dem Prüfstand
Anlage 6 Muster eines EG-Typgenehmigungsbogens für einen Fahrzeugtyp mit einem genehmigten Motor
Beiblatt zum EG-Typgenehmigungsbogen Nr. ...
Anlage 7 Muster eines EG-Typgenehmigungsbogens für einen Fahrzeugtyp hinsichtlich eines Systems
Beiblatt zum EG-Typgenehmigungsbogen Nr. ...1. Zusätzliche Angaben
1.1. Anzugebende Einzelheiten im Zusammenhang mit der Typgenehmigung eines Fahrzeugs mit eingebautem Motor:
1.2. Wenn der in 1.1 genannte Motor eine Typgenehmigung als selbstständige technische Einheit erhalten hat:
1.3. Anzugebende Einzelheiten im Zusammenhang mit der Typgenehmigung eines Motors/einer Motorenfamilie als selbstständige technische Einheit (beim Einbau des Motors in ein Fahrzeug einzuhaltende Vorschriften):
1.4. Emissionswerte des Motors/Stamm-Motors
1.4.1. WHSC-Prüfung
Tabelle 4: WHSC-Prüfung
Tabelle 5: WHTC-Prüfung
Tabelle 6: Leerlaufprüfung
Tabelle 6a Nachweisprüfung mit transportablen Emissionsmesseinrichtungen (PEMS)
1.5 Messung der Leistung
Tabelle 7: Motorleistung, gemessen auf dem Prüfstand
Anlage 8 Beispiel für das EG-Typgenehmigungszeichen
Anlage 9 Nummerierungsschema der EG-Typgenehmigung
Anlage 10 Erläuterungen
Anlage 11
Dokumentation der zusätzlichen Emissionsstrategie
Anhang II Übereinstimmung in Betrieb befindlicher Motoren oder Fahrzeuge
1. Einleitung
2. Verfahren für die Prüfung der Übereinstimmung im Betrieb
3. Auswahl des Motors oder des Fahrzeugs
Tabelle 1: Grenzwerte für positive und negative Entscheidungen im Rahmen des Stichprobenplans
4. Prüfbedingungen
4.1. Fahrzeugnutzlast4.2. Umgebungsbedingungen
4.3. Kühlmitteltemperatur
4.5. Anforderungen an die Fahrt
4.6. Operationelle Anforderungen
5. ECU-Datenstrom
6. Bewertung der Emissionen
Tabelle 2: Maximal erlaubte Übereinstimmungsfaktoren für die Prüfung der Übereinstimmung der Emissionen im Betrieb
7. Bewertung der Prüfergebnisse bezüglich der Übereinstimmung im Betrieb
8. Bestätigungsprüfung von Fahrzeugen
9. Mängelbeseitigungsplan
10. Berichterstattungsverfahren
10.1.1. Allgemeines10.1.2. Auswahl des Motors/Fahrzeugs
10.1.3. Ausrüstung
10.1.4. Prüfdaten
10.1.5. Angaben zum Motor
10.1.6. Angaben zum Fahrzeug
10.1.7. Merkmale der Prüfstrecke
10.1.8. Momentan gemessene Daten
10.1.9. Momentan errechnete Daten
10.1.10. Durchschnittliche und integrierte Daten
10.1.11. Positive/negative Ergebnisse
10.1.12. Verifikationen der Prüfung
10.1.13. Sonstige Angaben (hier gegebenenfalls weitere Anlagen aufführen)
Anlage 1 Prüfverfahren für Fahrzeugemissionsprüfungen mit transportablen Emissionsmesseinrichtungen1. Einleitung
2. Prüfverfahren
2.1. Allgemeine Anforderungen
2.2. Prüfkenndaten
2.2.1. Format zur Datenübermittlung
Tabelle 1: Prüfkenndaten
2.3. Vorbereitung des Fahrzeugs
2.4. Anbringung der Messgeräte
2.4.1. Haupteinheit
2.4.2. Abgasdurchsatzmesser
2.4.3. Global Positioning System (globales System zur Positionsbestimmung)
2.4.4. Verbindung mit dem ECU des Fahrzeugs
2.4.5. Probenahme von gasförmigen Emissionen
2.4.6. Einbau des Partikelzahlanalysators
2.4.7. Probenahme von Partikelzahl-Emissionen
2.5. Vor der Prüfung auszuführende Arbeiten
2.5.1. Starten und stabilisieren der PEMS-Instrumente
2.5.2. Reinigung des Probenahmesystems
2.5.3. Überprüfung und Kalibrierung der Analysatoren
2.5.4. Reinigung des EFM
2.5.5. Überprüfung des Partikelzahlanalysators
2.6. Durchführung der Emissionsprüfung
2.6.1. Prüfbeginn
2.6.2. Prüfung
2.6.3. Ende der Prüffolge
2.7. Überprüfung der Messungen
2.7.1. Überprüfung der Analysatoren
2.7.2. Nullpunktdrift
2.7.3. Messbereichsdrift
2.7.4. Driftüberprüfung
2.7.5. Driftkorrekturen
2.7.6. Überprüfung des Partikelzahlanalysators
3. Berechnung der Emissionen
3.1. Zeitabgleich der Daten
3.1.1. Daten der Analysatoren
3.1.3. PEMS- und Motordaten
3.1.4. Verfahren für einen verbesserten Zeitabgleich der PEMS-Daten
3.2. Prüfungen der Datenkonsistenz
3.2.1. Daten der Analysatoren und des Abgasdurchsatzmessers (EFM)
Tabelle 2: Toleranzen
3.2.2. ECU-Drehmomentdaten
3.2.3. Bremsspezifischer Kraftstoffverbrauch
3.2.4. Wegstreckenzähler
3.2.5. Umgebungsdruck
3.3. Umrechnung vom trockenen in den feuchten Bezugszustand
3.4. Korrektur der NOx-Konzentration unter Berücksichtigung von Temperatur und Feuchtigkeit
3.5. Berechnung der momentanen gasförmigen Emissionen
3.6. Berechnung der momentanen Partikelzahl-Emissionen
4. Bestimmung der Emissionen und Übereinstimmungsfaktoren
4.1. Prinzip des Mittelungsfensters
Abbildung 1 Fahrzeuggeschwindigkeit bezogen auf die Zeit und gemittelte Fahrzeugemissionen, beginnend vom ersten Mittelungsfenster, bezogen auf die Zeit.
4.2. Methode, die auf der Zyklusarbeit basiert
Abbildung 2 Methode, die auf der Zyklusarbeit basiert
4.2.1. Berechnung der spezifischen Emissionen
4.2.1.1. Berechnung der spezifischen Emissionen für einen angegebenen handelsüblichen Kraftstoff
4.2.2. Auswahl der gültigen Fenster
4.2.3. Berechnung der Übereinstimmungsfaktoren
4.3. Methode, die auf der CO2-Masse basiert
Abbildung 3 Methode, die auf der CO2-Masse basiert
4.3.1. Auswahl der gültigen Fenster
4.3.2. Berechnung der Übereinstimmungsfaktoren
4.4. Berechnung des endgültigen Übereinstimmungsfaktors für die Prüfung
Anlage 2 Transportable Messeinrichtungen
1. Allgemeines
2. Messeinrichtungen
2.1. Allgemeine Vorschriften für Gas-Analysatoren
2.2. Technologie der Gas-Analysatoren
2.3. Probenahme von gasförmigen Emissionen
2.4. Sonstige Instrumente
2.5. Partikelzahlanalysator
Abbildung 1
Beispiel für den Aufbau eines PartikelzahlanalysatorsTabelle 1 Anforderungen an die Effizienz des Partikelzahlanalysesystems (und der Probenahmeleitung)
Tabelle 2 Linearitätsanforderungen des Partikelzahlanalysators (und der Probenahmeleitung)
3. Hilfs- und Zusatzgeräte
3.1. Verbindung des Abgasdurchsatzmessers (EFM) mit dem Auspuffrohr
3.2. Anbringungsort der PEMS und Befestigungsteile
3.3. Stromzufuhr
Anlage 3 Kalibrierung der transportablen Messeinrichtungen
1. Kalibrierung und Überprüfung der Einrichtung
1.1. Kalibriergase
1.2. Dichtheitsprüfung
1.3. Überprüfung der Ansprechzeit des Analysesystems
1.4. Kalibrierung und Überprüfung des Partikelzahlanalysators
Anlage 4 Methode zur Prüfung der Übereinstimmung des ECU-Drehmomentsignals
1. Einleitung
2. Die Methode des "höchsten Drehmoments"
Anhang III Prüfung der Abgasemissionen
1. Einleitung
2. Allgemeine Anforderungen
Anlage 1 Verfahren zur Messung von Ammoniak2.1. Diodenlaserspektrometer (LDS)
2.1.1. Messprinzip
2.1.2. Anbringung
2.1.3. Kreuzinterferenz
2.2. FTIR-Analysator (FTIR - Fourier Transform Infrarot)
2.2.1. Messprinzip
2.2.2. Anbringung und Probenahme
2.2.3. Kreuzinterferenz
3. Verfahren und Auswertung der Emissionsprüfung
3.1. Überprüfung der Analysatoren
3.2. Erfassung emissionsrelevanter Daten
3.3. Arbeiten im Anschluss an die Prüfung
3.4. Analysator-Drift
3.5. Auswertung der Messergebnisse
4. Spezifikationen der Analysatoren und Überprüfung
4.1. Linearitätsanforderungen
4.2. Spezifikationen der Analysatoren
4.2.1. Minimale Nachweisgrenze
4.2.2. Messgenauigkeit
4.2.3. Nullpunktdrift
4.2.4. Messbereichsdrift
4.2.5. Systemansprechzeit
4.2.6. Anstiegzeit
4.2.7. NH3-Kalibriergase
5. Andere Systeme
Anlage 2 Bestimmung der Emissionen von mit Benzin oder E85 betriebenen Fremdzündungsmotoren
2.1.1. Berechnung der Emissionsmasse (Rohabgas)
Tabelle 3 u-Werte für das Rohabgas und Dichte der Abgasbestandteile
2.1.2. Berechnung der Emissionsmasse (verdünntes Abgas)
Tabelle 4 u-Werte für das verdünnte Abgas und Dichte der Abgasbestandteile
2.1.2.1. Hintergrundkorrektur
Anhang IV Emissionsdaten, die bei der Typgenehmigung für die Verkehrssicherheitsprüfung erforderlich sind
1. Einleitung
2. Allgemeine Anforderungen
3. Technische Anforderungen
Anhang V Prüfung der Gasemissionen aus dem Kurbelgehäuse
1. Einleitung
2. Allgemeine Anforderungen
3. Spezielle Anforderungen
Anhang VI Anforderungen zur Begrenzung der Off-Cycle-Emissionen (OCE) und der im Betrieb abgegebenen Emissionen
1. Einleitung
2. Begriffbestimmungen
3. Allgemeine Anforderungen
4. Leistungsanforderungen
5. Umgebungs- und Betriebsbedingungen
6. OFF-CYCLE-Laborprüfungen und Prüfungen des Fahrzeugs im Betrieb bei der Typgenehmigung
7. Erklärung über die Übereinstimmung der OFF-Cycle Emissionen
8. Dokumentation
9. - gestrichen -
10. - gestrichen -
Anlage 1 Nachweisprüfung mit transportablen Emissionsmesseinrichtungen (PEMS) bei der Typgenehmigung1. Einleitung
2. Prüffahrzeug
3. Prüfbedingungen
4. Bewertung der Emissionen
5. Bericht
Anlage 2 Methodik für die Bewertung der zusätzlichen Emissionsstrategie (AES)
Anhang VII Prüfung der Dauerhaltbarkeit von Motorsystemen
1. Einleitung
2. Auswahl der Motoren zur Bestimmung der Verschlechterungsfaktoren für die Lebensdauer
3. Bestimmung der Verschlechterungsfaktoren für die Lebensdauer
3.1. Allgemeines3.2. Betriebsakkumulationsprogramm
4. Wartung
4.1. Emissionsrelevante planmäßige Wartungsarbeiten
Anhang VIII Kohlendioxidemissionen und Kraftstoffverbrauch
1. Einleitung
2. Allgemeine Anforderungen
3. Bestimmung von CO2-Emissionen
4. Bestimmung des Kraftstoffverbrauchs
Anlage 1 - gestrichen
Anhang IX Technische Daten der Bezugskraftstoffe
Anhang X On-Board-Diagnosesysteme (OBD-Systeme)
1. Einleitung
2. Allgemeine Anforderungen
2.3 - gestrichen -2.4. Alternativgenehmigung
2.5. Übereinstimmung der Produktion
2.6. Zweistoffmotoren und -fahrzeuge
3. Leistungsanforderungen
3.2. OBD-Schwellenwerte
Tabelle 1: OBD-Schwellenwerte (Selbstzündungsmotoren)
Tabelle 2: OBD-Schwellenwerte (alle mit Gas betriebenen Motoren und Fremdzündungsmotoren, die in Fahrzeuge der Klasse M3, Fahrzeuge der Klasse N2 mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse von über 7,5 t und Fahrzeuge der Klasse N3 eingebaut sind)
4. Anforderungen für die Nachweise
5. Erforderliche Dokumentation
6. Anforderungen an die Leistung im Betrieb
Anlage 1 - gestrichen -Anlage 2 - gestrichen -
Anlage 3 - gestrichen -
Anlage 4 - gestrichen -
Anlage 5 Bewertung der Betriebsleistung des On-Board-Diagnosesystems während der Übergangszeit
1. Allgemeines
2. Verfahren zur Bewertung der Betriebsleistung des OBD-Systems
2.4 Datenverarbeitung während der in Artikel 4 Absatz 7 festgelegten Übergangszeit
3. Betriebsleistungsdaten des OBD-Systems
4. Auswahl des Fahrzeugs und des Motors
4.1. Auswahl des Motors
4.2. Auswahl des Fahrzeugs
5. Untersuchungen der Betriebsleistung
5.1. Erfassung von Betriebsleistungsdaten
5.2. Bewertung der Betriebsleistung
6. Bericht an die Genehmigungsbehörde und die Kommission
Anlage 6 - gestrichen -
Anhang XI EG-Typgenehmigung von emissionsmindernden Einrichtungen für den Austausch als selbstständige technische Einheit
1. Einleitung
2. Allgemeine Anforderungen
2.1. Kennzeichnung2.2. Unterlagen
3. EG-Typgenehmigungszeichen für eine selbstständige technische Einheit
4. Technische Anforderungen
4.1. Allgemeine Anforderungen4.2 Allgemeine Anforderungen an die Dauerhaltbarkeit
4.3. Anforderungen hinsichtlich der Emissionen
4.3.1. Beschreibung des Bewertungsverfahrens für Emissionen4.3.2. Verfahren zur Bewertung der Emissionsminderungsleistung einer emissionsmindernden Einrichtung für den Austausch
4.3.2.2. Abgasprüfung mit der emissionsmindernden Einrichtung für den Austausch
4.3.2.3 Ursprüngliche Bewertung der Schadstoffemissionen von Motoren, die mit emissionsmindernden Einrichtungen für den Austausch ausgestattet sind
4.3.2.4. Dauerhaltbarkeit der Emissionsminderungsleistung
4.3.2.5. Abgasprüfung mit der gealterten emissionsmindernden Einrichtung für den Austausch
4.3.2.6. Bestimmung des Alterungsfaktors (AF) für die emissionsmindernde Einrichtung für den Austausch
4.3.2.7. Bewertung der Schadstoffemissionen von Motoren, die mit emissionsmindernden Einrichtungen für den Austausch ausgestattet sind
4.3.3. Technologiefamilie für emissionsmindernde Einrichtungen für den Austausch
4.3.4. Bewertung der Dauerhaltbarkeit der Emissionsminderungsleistung einer emissionsmindernden Einrichtung für den Austausch unter Verwendung des Alterungsfaktors einer Technologiefamilie
4.3.4.1. Bestimmung der dauerhaften Leistung der Einrichtungen einer Familie
4.3.5. Kraftstoffe
4.4. Anforderungen hinsichtlich des Abgasgegendrucks
4.5. Anforderungen an die OBD-Kompatibilität (gilt nur für emissionsmindernde Einrichtungen für den Austausch, die für den Einbau in Fahrzeuge mit OBD-System bestimmt sind)
4.6. Anforderungen an die Kompatibilität der Einrichtungen zur Begrenzung von NOx (gilt nur für emissionsmindernde Einrichtungen für den Austausch, die für den Einbau in Fahrzeuge mit Sensoren zur direkten Messung der NOx-Konzentration im Abgas bestimmt sind)
5. Übereinstimmung der Produktion
5.2. Besondere Bestimmungen
Anlage 1 Muster0. Allgemeines
1. Beschreibung der Einrichtung
2. - gestrichen -
Anlage 2 Muster eines EG-Typgenehmigungsbogens
Anlage 3 Prüfverfahren für die Dauerhaltbarkeit zur Bewertung der Emissionsminderungsleistung einer emissionsmindernden Einrichtung für den Austausch
2. Beschreibung des Prüfverfahrens für die Dauerhaltbarkeit
2.2. Phase der Datenerfassung
Abbildung 1 Beispiel für die Lage von Temperatursensoren in einem schematisch dargestellten Abgasnachbehandlungssystem
Abbildung 2 Beispiel für die Lage von Temperatursensoren in einem DPF
Tabelle 1: Lebensdauer der emissionsmindernden Einrichtung für den Austausch für jede Fahrzeugklasse sowie entsprechende Anzahl an WHTC-Prüfzyklen und Betriebsstunden
2.3. Berechnung der gleichwertigen, einer Bezugstemperatur entsprechenden Alterungszeit
2.4. Betriebsakkumulationsprogramm
2.4.1. Allgemeine Anforderungen
2.4.2. Thermisches Akkumulationsprogramm
2.4.3. Modifiziertes thermisches Akkumulationsprogramm für Einrichtungen, die mit aktiver Regenerierung betrieben werden
2.4.4. Schmiermittelverbrauchsakkumulationsprogramm
2.4.5. Grundlegende Anforderungen für das vollständige Betriebsakkumulationsprogramm
2.4.6. Durchführung des vollständigen Betriebsakkumulationsprogramms
Anlage 4 Abfolge der thermischen Alterung
Anlage 5 Prüfzyklus für Datenerfassung auf Rollenprüfstand oder Straße
Anlage 6 Ablass- und Wiegeverfahren
Anlage 7 Beispiel für ein Betriebsakkumulationsprogramm mit thermischen, Schmiermittelverbrauchs- und Regenerierungsabfolgen
Anlage 8 Ablaufdiagramm für das Betriebsakkumulationsprogramm
Anhang XII Übereinstimmung in Betrieb befindlicher Motoren und Fahrzeuge, die nach Richtlinie 2005/55/EG typgenehmigt wurden
1. Einleitung
2. Verfahren für die Prüfung der Übereinstimmung im Betrieb
Anhang XIII Vorschriften zur Gewährleistung des ordnungsgemäßen Arbeitens von Einrichtungen zur Begrenzung der NOx-Emissionen
1. Einleitung
2. Allgemeine Anforderungen
2.1. Alternativgenehmigung
3. Instandhaltungsanforderungen
4. Fahrerwarnsystem
5. Fahreraufforderungssystem
6. Verfügbarkeit des Reagensmittels
7. Überwachung der Reagensqualität
8. Reagensverbrauch und -Dosierung
9. Überwachungsfehler, die auf Manipulation zurückzuführen sein könnten
10. Zweistoffmotoren und -fahrzeuge
Anlage 1 - gestrichen -Anlage 2 - gestrichen -
Anlage 3 - gestrichen -
Anlage 4 - gestrichen -
Anlage 5 - gestrichen -
Anlage 6 Nachweis der minimal akzeptablen Reagenskonzentration CDmin
Anhang XIV Messung der Nennleistung des Motors
1. Einleitung
2. Allgemeines
2.2. Prüfkraftstoff2.3 Vom Motor angetriebene Nebenaggregate
Anhang XV Änderung der Verordnung (EG) Nr. 595/2009
Anhang XVI Änderung der Richtlinie 2007/46/EG
Anhang XVII - gestrichen -
Anlage 1 Bescheinigung des Herstellers über den Zugang zu Informationen über OBD-Systeme sowie zu Reparatur- und Wartungsinformationen von FahrzeugenAnlage 2 OBD-Informationen
Anlage 3 Aufstellung der durch Artikel 2e erfassten übertragenen Systeme
Anhang XVIII Besondere technische Anforderungen für Zweistoffmotoren und -Fahrzeuge
1. Geltungsbereich
3. Zweistoffspezifische Genehmigungsanforderungen
4. Allgemeine Anforderungen
5. Leistungsanforderungen
6. Nachweisanforderungen
7. Dokumentation zum Einbau eines typgenehmigten Zweistoffmotors in ein Fahrzeug
Anlage 1 Typen von Zweistoffmotoren und -fahrzeugen - Verzeichnis der wichtigsten Betriebsanforderungen