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Verordnung (EU) Nr. 1149/2011 der Kommission vom 21. Oktober 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2042/2003 über die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen und luftfahrttechnischen Erzeugnissen, Teilen und Ausrüstungen und die Erteilung von Genehmigungen für Organisationen und Personen, die diese Tätigkeiten ausführen
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. Nr. L 298 vom 16.11.2011 S. 1)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 100 Absatz 2,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Februar 2008 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Flugsicherheit, zur Aufhebung der Richtlinie 91/670/EWG des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 und der Richtlinie 2004/36/EG 1, insbesondere auf Artikel 5 Absatz 5,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Zur Aufrechterhaltung eines einheitlich hohen Niveaus der Flugsicherheit in Europa ist es erforderlich, dass die derzeitigen Anforderungen und Verfahren für die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen und luftfahrttechnischen Erzeugnissen, Teilen und Ausrüstungen sowie für die Zulassung von Organisationen und Personen, die diese Tätigkeiten ausführen, geändert werden, insbesondere um die Anforderungen an Ausbildung, Prüfung, Wissensstand und Erfahrung, die für die Erteilung von Genehmigungen zur Instandhaltung von Luftfahrzeugen zu erfüllen sind, zu aktualisieren und der Komplexität der verschiedenen Kategorien von Luftfahrzeugen anzupassen.
(2) Die Verordnung (EG) Nr. 2042/2003 der Kommission 2 sollte daher entsprechend geändert werden.
(3) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen fußen auf den gemäß Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe b und Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 abgegebenen Stellungnahmen 3 der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (im Folgenden "die Agentur").
(4) Es ist notwendig, den Personen, die für die mit dieser Verordnung eingeführten neuen Lizenzkategorie B3 für die Luftfahrzeuginstandhaltung in Frage kommen, den Ausbildungsbetrieben und den Instandhaltungsbetrieben sowie den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten ausreichend Zeit für die Anpassung an den neuen Rechtsrahmen zu geben.
(5) Angesichts der geringeren Komplexität von Leichtluftfahrzeugen kann es angebracht sein, ein einfaches und angemessenes System für die Lizenzierung der an der Instandhaltung solcher Luftfahrzeuge beteiligten Personen festzulegen. Der Agentur sollte es erlaubt werden, diese Angelegenheit weiter zu bearbeiten, und den Mitgliedstaaten sollte es gestattet sein, die entsprechenden nationalen Lizenzen weiter zu verwenden.
(6) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß Artikel 65 der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 eingesetzten Ausschusses
- hat folgende Verordnung erlassen:
Die Verordnung (EG) Nr. 2042/2003 wird wie folgt geändert:
1. Dem Artikel 5 werden die folgenden Absätze angefügt:
"(3) Freigabeberechtigtes Personal mit einer gemäß Anhang III (Teil-66) erteilten Lizenz in einer bestimmten Kategorie/Unterkategorie gilt als über die in 66.A.20(a) dieses Anhangs beschriebenen Rechte entsprechend der jeweiligen Kategorie/Unterkategorie verfügend. Die Anforderungen an das geforderte Grundwissen bezüglich dieser neuen Rechte gelten für die Zwecke der Erweiterung einer solchen Lizenz auf eine neue Kategorie/Unterkategorie als erfüllt.
(4) Freigabeberechtigtes Personal mit einer Lizenz, die Luftfahrzeuge einschließt, für die keine individuelle Musterberechtigung erforderlich ist, kann seine Rechte bis zur ersten Erneuerung oder Änderung weiter ausüben, zu welchem Zeitpunkt die Lizenz gemäß dem Verfahren von 66.B.125 von Anhang III (Teil-66) in die in 66.A.45 dieses Anhangs festgelegten Berechtigungen umzuwandeln ist.
(5) Umwandlungsberichte und Anrechnungsberichte für die Prüfung, die den vor der Anwendung dieser Verordnung geltenden Anforderungen entsprechen, gelten als dieser Verordnung entsprechend.
(6) Bis zu dem Zeitpunkt, ab dem in dieser Verordnung Anforderungen für freigabeberechtigtes Personal festgelegt sind
werden die in dem jeweiligen Mitgliedstaat geltenden Anforderungen weiterhin angewendet, außer im Fall von Instandhaltungsbetrieben außerhalb der Europäischen Union, für die die Anforderungen von der Agentur genehmigt werden."
2. In Artikel 6 werden die folgenden Absätze angefügt:
"(3) Grundlagenausbildung, die den vor der Anwendung dieser Verordnung geltenden Anforderungen entspricht, kann innerhalb eines Jahres nach dem Zeitpunkt, ab dem diese Verordnung angewendet wird, begonnen werden. Prüfungen des Grundwissens, die als Teil dieser Ausbildung durchgeführt werden, können den vor der Anwendung dieser Verordnung geltenden Anforderungen entsprechen.
(4) Prüfungen des Grundwissens, die den vor der Anwendung dieser Verordnung geltenden Anforderungen entsprechen und von der zuständigen Behörde oder einem gemäß Anhang IV (Part-147) genehmigten Ausbildungsbetrieb durchgeführt werden und nicht Teil einer Grundlagenausbildung sind, können innerhalb eines Jahres nach dem Zeitpunkt, ab dem diese Verordnung angewendet wird, durchgeführt werden.
(5) Lehrgänge und Prüfungen zum Erwerb von Musterberechtigungen, die den vor der Anwendung dieser Verordnung geltenden Anforderungen entsprechen, sind innerhalb eines Jahres nach dem Zeitpunkt, ab dem diese Verordnung angewendet wird, zu beginnen und abzuschließen."
3. Artikel 7 wird wie folgt geändert:
i) In Absatz 3 werden die folgenden Buchstaben h und i angefügt:
"h) für die Instandhaltung von Flugzeugen mit Kolbenmotor und mit einer Kabine ohne Druckausgleich mit einer höchstzulässigen Startmasse von 2.000 kg und weniger, die nicht für die gewerbsmäßige Beförderung genutzt werden:
i) für die Instandhaltung von ELA1-Flugzeugen, die nicht für die gewerbsmäßige Beförderung genutzt werden, bis 28. September 2015
ii) Absatz 7 Buchstabe e wird gestrichen;
iii) die folgenden Absätze 8 und 9 werden angefügt:
"(8) Bezüglich der Fristen in 66.A.25, 66.A.30 und Anlage III von Anhang III (Teil-66) im Zusammenhang mit Prüfungen des Grundwissens, der grundlegenden Erfahrung, den theoretischen Lehrgängen und Prüfungen zum Erwerb von Musterberechtigungen, den praktischen Lehrgängen und der Bewertung, den Musterprüfungen und der Ausbildung am Arbeitsplatz, die vor der Anwendung dieser Verordnung abgeschlossen wurden, beginnt die Frist mit dem Zeitpunkt, ab dem diese Verordnung angewendet wird.
(9) Die Agentur legt der Kommission eine Stellungnahme vor einschließlich Vorschlägen für ein einfaches und angemessenes System der Lizenzierung des freigabeberechtigten Personals, das an der Instandhaltung von ELA1-Flugzeugen sowie von anderen Luftfahrzeugen als Flugzeugen und Hubschraubern beteiligt ist."
4. Folgender Artikel 8 wird angefügt:
"Artikel 8 Maßnahmen der Agentur
(1) Die Agentur arbeitet annehmbare Nachweisverfahren (Acceptable Means of Compliance, im Folgenden 'AMC') aus, die von zuständigen Behörden, Organisationen und Personal angewendet werden können, um die Einhaltung der Bestimmungen der Anhänge dieser Verordnung nachzuweisen.
(2) Mit von der Agentur herausgegebenen AMC werden weder neue Anforderungen eingeführt noch die Anforderungen der Anhänge dieser Verordnung gelockert.
(3) Unbeschadet der Artikel 54 und 55 der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 gelten bei Anwendung der von der Agentur herausgegebenen annehmbaren Nachweisverfahren die diesbezüglichen Anforderungen der Anhänge dieser Verordnung ohne weiteren Nachweis als erfüllt."
5. Anhang I (Teil-M), Anhang II (Teil-145), Anhang III (Teil-66) und Anhang IV (Teil-147) werden gemäß dem Anhang dieser Verordnung geändert.
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung gilt ab dem ersten Tag des neunten Monats, der auf ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union folgt, ausgenommen Artikel 1 Nummer 3 Ziffer i, der am ersten Tag nach der Veröffentlichung der Verordnung angewendet wird.
Genehmigungen/Bescheinigungen, die in Übereinstimmung mit Anhang I (Teil-M), Anhang II (Teil-145), Anhang III (Teil-66) oder Anhang IV (Teil-147) vor Anwendung dieser Verordnung ausgestellt wurden, bleiben gültig, bis sie geändert, ausgesetzt oder widerrufen werden.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 21. Oktober 2011
2) ABl. Nr. L 315 vom 28.11.2003 S. 1.
3) EASA-Stellungnahmen Nr. 05/2008 "Frist für die Erbringung des Nachweises darüber, dass die Anforderungen bezüglich des Wissensstandes und der Erfahrung erfüllt wurden", Nr. 04/2009 "Lizenzen für instandhaltungsberechtigtes Personal für Einfachluftfahrzeuge" sowie Nr. 05/2009 "Rechte der B1- und B2-Lizenzen für freigabeberechtigtes Personal", "Musterberechtigungen und Gruppenberechtigungen" und "Ausbildung für die Musterberechtigung".
Anhang |
1. In Anhang I (Teil-M) der Verordnung (EG) Nr. 2042/2003 wird M.B.103 gestrichen.
2. Anhang II (Teil-145) der Verordnung (EG) Nr. 2042/2003 wird wie folgt geändert:
1. Das Inhaltsverzeichnis erhält folgende Fassung:
"Inhalt
145.1 Allgemeines
Abschnitt A - Technische Anforderungen
145.A.10 Geltungsbereich
145.A.15 Antrag
145.A.20 Umfang der Genehmigung
145.A.25 Anforderungen an die Betriebsstätte
145.A.30 Anforderungen an das Personal
145.A.35 Freigabeberechtigtes Personal und Unterstützungspersonal
145.A.40 Ausrüstung, Werkzeuge und Material
145.A.42 Abnahme von Komponenten
145.A.45 Instandhaltungsunterlagen
145.A.47 Produktionsplanung
145.A.50 Instandhaltungsbescheinigung
145.A. 55 Instandhaltungsaufzeichnungen
145.A.60 Meldung besonderer Ereignisse
145.A.65 Sicherheits- und Qualitätsstrategie, Instandhaltungsverfahren und Qualitätssicherungssystem
145.A.70 Instandhaltungsbetriebshandbuch
145.A.75 Rechte des Betriebs
145.A.80 Einschränkungen für den Betrieb
145.A.85 Änderungen beim genehmigten Betrieb
145.A.90 Fortdauer der Gültigkeit
145.A.95 Beanstandungen
Abschnitt B - Verfahren für zuständige Behörden
145.B.1 Geltungsbereich
145.B.10 Zuständige Behörde
145.B.15 In mehreren Mitgliedstaaten ansässige Betriebe
145.B.20 Erstgenehmigung
145.B.25 Erteilung der Genehmigung
145.B.30 Fortdauer der Gültigkeit der Genehmigung
145.B.35 Änderungen
145.B.40 Änderungen des Instandhaltungsbetriebshandbuchs
145.B.45 Rücknahme, Aussetzung und Einschränkung der Genehmigung
145.B.50 Beanstandungen
145.B.55 Führen von Aufzeichnungen
145.B.60 Ausnahmen
Anlage I - Freigabebescheinigung - EASA-Formblatt 1
Anlage II - System von Klassen und Berechtigungen für die Genehmigung von Instandhaltungsbetrieben gemäß Anhang I (Teil-M) Unterabschnitt F und Anhang II (Teil-145)
Anlage III - Genehmigung als Instandhaltungsbetrieb gemäß Anhang II (Teil-145)
Anlage IV - Bedingungen für den Einsatz von nicht in Übereinstimmung mit Anhang III (Teil-66) qualifiziertem Personal gemäß 145.A.30 Buchstabe j Nummern 1 und 2"
2. 145.A.30 wird wie folgt geändert:
i) Unter Buchstabe f wird der Wortlaut "das nach Teil-66 in der Kategorie B1 qualifiziert ist" ersetzt durch "das nach Anhang III (Teil-66) in der Kategorie B1 oder B3 qualifiziert ist";
ii) Buchstabe g erhält folgende Fassung:
"g) Sofern unter Buchstabe j nichts anderes angegeben ist, müssen Betriebe, die Luftfahrzeuge in der 'Line Maintenance' instand halten, über entsprechendes freigabeberechtigtes Personal mit einer Musterberechtigung der Kategorie B1, B2 oder B3 für die Freigabe gemäß Anhang III (Teil-66) und 145.A.35 verfügen.
Zusätzlich können solche Betriebe auch auf freigabeberechtigtes Personal zurückgreifen, das die Rechte gemäß 66.A.20(a) (1) und 66.A.20(a) (3) (ii) besitzt und über die entsprechende aufgabenbezogene Ausbildung gemäß Anhang III (Teil-66) und 145.A.35 verfügt, um kleinere geplante 'Line Maintenance'-Arbeiten und einfache Mängelbehebung durchzuführen. Die Verfügbarkeit dieses freigabeberechtigten Personals ist kein Ersatz für das erforderliche freigabeberechtigte Personal der Kategorie B1, B2 oder B3."
iii) Unter Buchstabe h Nummer 1 wird der Wortlaut "der Kategorien B1 und B2" ersetzt durch "der Kategorien B1 oder B2";
iv) Buchstabe h Nummer 2 erhält folgende Fassung:
"2. Im Fall von 'Base Maintenance' an anderen als großen Luftfahrzeugen muss entweder:
v) Unter Buchstabe j wird der Wortlaut "Abweichend von den Buchstaben g und h" ersetzt durch "Abweichend von den Buchstaben g und h bezüglich der Bestimmungen von Anhang III (Teil 66) ";
3. 145.A.35 wird wie folgt geändert:
i) Die Überschrift erhält folgende Fassung:
"145.A.35 Freigabeberechtigtes Personal und Unterstützungspersonal";
ii) Buchstabe a erhält folgende Fassung:
"a) Zusätzlich zu den entsprechenden Anforderungen in 145.A.30(g) und (h) hat der Betrieb zu gewährleisten, dass das freigabeberechtigte Personal und Unterstützungspersonal angemessene Kenntnisse des relevanten Luftfahrzeugs und/oder der Komponenten, die instand gehalten werden sollen, sowie der zugehörigen betrieblichen Verfahren besitzt. Im Fall von freigabeberechtigtem Personal muss diese Bestimmung erfüllt sein, bevor die Freigabeberechtigung erteilt oder neu ausgestellt wird.
iii) Buchstabe b erhält folgende Fassung:
"b) Mit Ausnahme der unter 145.A.30 Buchstabe j und 66.A.20(a) 3(ii) genannten Fälle darf der Betrieb eine Freigabeberechtigung nur für freigabeberechtigtes Personal in Verbindung mit den Kategorien oder Unterkategorien und Musterberechtigungen ausstellen, die in der Lizenz für die Instandhaltung von Luftfahrzeugen gemäß Anhang III (Teil-66) aufgeführt sind, sofern die Lizenz über die gesamte Gültigkeitsdauer der Berechtigung besteht und das freigabeberechtigte Personal die Bestimmungen des Anhangs III (Teil-66) erfüllt."
iv) Buchstabe c erhält folgende Fassung:
"c) Der Betrieb hat sicherzustellen, dass sämtliches freigabeberechtigtes Personal und Unterstützungspersonal mindestens sechs Monate innerhalb eines aufeinander folgenden Zeitraums von zwei Jahren Erfahrungen in der tatsächlichen relevanten Instandhaltung von Luftfahrzeugen oder Komponenten erworben hat.
Im Sinne dieses Absatzes bedeutet "Erfahrungen in der tatsächlichen relevanten Instandhaltung von Luftfahrzeugen oder Komponenten", dass die Person im Rahmen der Instandhaltung von Luftfahrzeugen oder Komponenten entweder die mit einer Freigabeberechtigung verbundenen Rechte ausgeübt oder tatsächlich Instandhaltungsarbeiten an wenigstens einem der Systeme des Luftfahrzeugmusters oder der Luftfahrzeuggruppe ausgeführt hat, das in der betreffenden Freigabeberechtigung aufgeführt ist."
v) Unter Buchstabe d, e, j und m wird der Wortlaut "Unterstützungspersonals der Kategorien B1 und B2" ersetzt durch "Unterstützungspersonals";
vi) Folgende Buchstaben werden angefügt:
"n) Der Inhaber einer Lizenz für freigabeberechtigtes Personal der Kategorie A darf die Ausstellung von Freigabebescheinigungen nur bei einem bestimmten Luftfahrzeugmuster nach Abschluss der relevanten aufgabenbezogenen Ausbildung für Luftfahrzeuge der Kategorie A, die von einem entsprechenden gemäß Anhang II (Teil-145) oder Anhang IV (Teil-147) genehmigten Betrieb durchgeführt wird, vornehmen. Die Ausbildung muss eine für die jeweilige Berechtigung angemessene praktische Tätigkeit und theoretische Ausbildung beinhalten. Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung ist durch eine Prüfung oder eine Arbeitsplatzbewertung nachzuweisen, die von dem Betrieb durchgeführt wird.
o) Der Inhaber einer Lizenz für freigabeberechtigtes Personal der Kategorie B2 darf die Ausstellung von Freigabebescheinigungen gemäß 66.A.20(a) (3) (ii) von Anhang III (Teil-66) nur nach (i) Abschluss der relevanten aufgabenbezogenen Ausbildung für Luftfahrzeuge der Kategorie A und (ii) sechs Monaten nachgewiesener praktischer Erfahrung in dem durch die zu erteilende Berechtigung abgedeckten Bereich vornehmen. Die aufgabenbezogene Ausbildung muss eine für die jeweilige Berechtigung angemessene praktische Tätigkeit und theoretische Ausbildung beinhalten. Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung ist durch eine Prüfung oder eine Arbeitsplatzbewertung nachzuweisen. Die aufgabenbezogene Ausbildung und die Prüfung/Arbeitsplatzbewertung sind von dem Instandhaltungsbetrieb durchzuführen, der die Freigabeberechtigung erteilt. Die praktische Erfahrung ist ebenfalls in einem solchen Betrieb zu erlangen.";
4. In 145.A.70(a) 6 wird der Wortlaut "Unterstützungspersonals der Kategorien B1 und B2" ersetzt durch "Unterstützungspersonals";
6. Anlage IV zum Teil-145 erhält folgende Fassung:
"Anlage IV
Bedingungen für den Einsatz von nicht in Übereinstimmung mit Anhang III (Teil-66) qualifiziertem Personal gemäß 145.A.30(j) 1 und 2
1. Freigabeberechtigtes Personal, das die folgenden Bedingungen erfüllt, gilt als Personal im Sinne von 145A.30(j) (1) und (2):
2. Recht auf Bestandsschutz
3. Anhang III (Teil-66) der Verordnung (EG) Nr. 2042/2003 erhält folgende Fassung:
"Anhang III
(Teil-66)
Inhalt
66.1 Zuständige Behörde
Abschnitt A - Technische Anforderungen
Unterabschnitt A - Lizenz für freigabeberechtigtes Personal
66.A.1 Geltungsbereich
66.A.3 Lizenzkategorien
66.A.5 Luftfahrzeuggruppen
66.A.10 Antragstellung
66.A.15 Teilnahmebedingungen
66.A.20 Rechte
66.A.25 Gefordertes Grundwissen
66.A.30 Erfahrung
66.A.40 Verlängerung der Lizenz für freigabeberechtigtes Personal
66.A.45 Eintragung von Luftfahrzeugberechtigungen
66.A.50 Einschränkungen
66.A.55 Qualifikationsnachweis
66.A.70 Bestimmungen für die Umwandlung
Abschnitt B - Verfahren für zuständige Behörden
Unterabschnitt A - Allgemeines
66.B.1 Geltungsbereich
66.B.10 Zuständige Behörde
66.B.20 Führen von Aufzeichnungen
66.B.25 Gegenseitiger Informationsaustausch
66.B.30 Ausnahmen
Unterabschnitt B - Erteilung einer Lizenz für freigabeberechtigtes Personal
66.B.100 Verfahren für die Erteilung einer Lizenz für freigabeberechtigtes Personal durch die zuständige Behörde
66.B.105 Verfahren für die Erteilung einer Lizenz für freigabeberechtigtes Personal über den gemäß Teil-145 genehmigten Instandhaltungsbetrieb
66.B.110 Verfahren für die Änderung einer Lizenz für freigabeberechtigtes Personal zur Einbeziehung einer zusätzlichen Kategorie oder Unterkategorie
66.B.115 Verfahren für die Änderung einer Lizenz für freigabeberechtigtes Personal zur Einbeziehung einer Luftfahrzeugberechtigung oder Aufhebung von Einschränkungen
66.B.120 Verfahren für die Erneuerung der Gültigkeit einer Lizenz für freigabeberechtigtes Personal
66.B.125 Verfahren für die Umwandlung von Lizenzen mit Gruppenberechtigungen
66.B.130 Verfahren für die direkte Genehmigung der Luftfahrzeugmusterausbildung
Unterabschnitt C - Prüfungen
66.B.200 Prüfung durch die zuständige Behörde
Unterabschnitt D - Umwandlung der Qualifikationen von freigabeberechtigtem Personal
66.B.300 Allgemeines
66.B.305 Umwandlungsbericht für nationale Qualifikationen
66.B.310 Umwandlungsbericht für Berechtigungen für genehmigte Instandhaltungsbetriebe
Unterabschnitt E - Anrechnungen für die Prüfung
66.B.400 Allgemeines
66.B.405 Bericht über Anrechnungen für die Prüfung
66.B.410 Gültigkeit von Anrechnungen für die Prüfung
Unterabschnitt F - Fortdauernde Aufsicht
66.B.500 Widerruf, Aussetzen oder Einschränken der Lizenz für freigabeberechtigtes Personal
Anlagen
Anlage I - Gefordertes Grundwissen
Anlage II - Grundprüfungsstandard
Anlage III - Luftfahrzeugmusterlehrgang und Prüfungsstandard. Schulung am Arbeitsplatz
Anlage IV - Erforderliche Erfahrung für die Erweiterung einer Lizenz für freigabeberechtigtes Personal
Anlage V - EASA-Formblatt 19 - Antragsformblatt
Anlage VI - EASA-Formblatt 26 - Lizenz für freigabeberechtigtes Personal gemäß Anhang III (Teil-66).
66.1 Zuständige Behörde
Abschnitt A
Technische Anforderungen
Unterabschnitt A
Lizenz für freigabeberechtigtes Personal
66.A.1 Geltungsbereich
In diesem Abschnitt werden die Bestimmungen für die Erteilung einer Lizenz für freigabeberechtigtes Personal sowie die Bedingungen für ihre Beantragung, Erteilung und Gültigkeit festgelegt.
66.A.3 Lizenzkategorien
66.A.5 Luftfahrzeuggruppen
Für die Zwecke der Berechtigungen auf den Lizenzen für freigabeberechtigtes Personal werden Flugzeuge in folgende Gruppen unterteilt:
66.A.10 Antrag
66.A.15 Antragsvoraussetzungen
Das Mindestalter eines Antragstellers auf eine Lizenz für freigabeberechtigtes Personal ist 18 Jahre.
66.A.20 Rechte
Die Kategorie B1 schließt die entsprechende Unterkategorie A mit ein.
Die Kategorie B2 schließt keine der Unterkategorien A mit ein.
66.A.25 Gefordertes Grundwissen
Die Anrechnung erfolgt gemäß Abschnitt B Unterabschnitt E dieses Anhangs (Teil-66).
66.A.30 Erfahrung
66.A.40 Verlängerung der Lizenz für freigabeberechtigtes Personal
66.A.45 Eintragung von Luftfahrzeugberechtigungen
Im Falle von Personen mit einer Einstufung nach Kategorie C, die durch einen akademischen Grad gemäß 66.A.30(a) (5) qualifiziert sind, muss die erste relevante Luftfahrzeugmusterprüfung für die Kategorie B1 oder B2 abgelegt werden.
66.A.50 Einschränkungen
66.A.55 Qualifikationsnachweis
Freigabebescheinigungen ausstellendes Personal sowie Unterstützungspersonal muss innerhalb von 24 Stunden nach Aufforderung durch eine befugte Person eine Lizenz als Qualifizierungsnachweis beibringen.
66.A.70 Bestimmungen für die Umwandlung
Abschnitt B
Verfahren für zuständige Behörden
Unterabschnitt A
Allgemeines
66.B.1 Geltungsbereich
In diesem Abschnitt werden die Verfahren und Verwaltungsvorschriften festgelegt, die von den zuständigen Behörden, die mit der Anwendung und Durchsetzung von Abschnitt A dieses Anhangs (Teil-66) befasst sind, einzuhalten sind.
66.B.10 Zuständige Behörde
Der Mitgliedstaat muss eine geeignete Behörde einrichten, die für Erteilung, Erneuerung, Verlängerung, Änderung, Aussetzung und Widerruf von Lizenz für freigabeberechtigtes Personal verantwortlich ist.
Diese zuständige Behörde muss eine angemessene Organisationsstruktur festlegen, um die Einhaltung dieses Anhangs (Teil-66) sicherzustellen.
Die zuständige Behörde muss über eine ausreichende Anzahl an Mitarbeitern zur Erfüllung der Anforderungen dieses Anhangs (Teil-66) verfügen.
Die zuständige Behörde muss dokumentierte Verfahren mit Angaben zur Einhaltung der Vorschriften dieses Anhangs (Teil-66) festlegen. Die Verfahren müssen überprüft und geändert werden, um die kontinuierliche Einhaltung zu gewährleisten.
66.B.20 Führen von Aufzeichnungen
66.B.25 Informationsaustausch
66.B.30 Ausnahmen
Über alle gemäß Artikel 14 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 gewährten Ausnahmen müssen von der zuständigen Behörde Aufzeichnungen geführt und aufbewahrt werden.
Unterabschnitt B
Erteilung einer Lizenz für freigabeberechtigtes Personal
Dieser Unterabschnitt enthält die Verfahren, die von der zuständigen Behörde bei der Erteilung, Änderung oder Verlängerung von Lizenzen für freigabeberechtigtes Personal zu befolgen sind.
66.B.100 Verfahren für die Erteilung einer Lizenz für freigabeberechtigtes Personal durch die zuständige Behörde
66.B.105 Verfahren für die Erteilung einer Lizenz für freigabeberechtigtes Personal über einen gemäß Anhang II (Teil-145) genehmigten Instandhaltungsbetrieb
66.B.110 Verfahren für die Änderung einer Lizenz für freigabeberechtigtes Personal zur Einbeziehung einer zusätzlichen Kategorie oder Unterkategorie
66.B.115 Verfahren für die Änderung einer Lizenz für freigabeberechtigtes Personal zur Einbeziehung einer Luftfahrzeugberechtigung oder Aufhebung von Einschränkungen
Die Aufzeichnungen der zuständigen Behörde sind entsprechend zu ändern.
66.B.120 Verfahren für die Erneuerung der Gültigkeit einer Lizenz für freigabeberechtigtes Personal
66.B.125 Verfahren für die Umwandlung von Lizenzen mit Gruppenberechtigungen
66.B.130 Verfahren für die direkte Genehmigung der Luftfahrzeugmusterausbildung
Gemäß Nummer 1 der Anlage III von diesem Anhang (Teil-66) kann die zuständige Behörde eine luftfahrzeugmusterbezogene Ausbildung genehmigen, die nicht von einem gemäß Teil-147 genehmigten Betrieb durchgeführt wird. In einem derartigen Fall muss die zuständige Behörde über ein Verfahren verfügen, anhand dessen überprüft werden kann, ob die genehmigte luftfahrzeugmusterbezogene Ausbildung Anlage III dieses Anhangs (Teil-66) entspricht.
Unterabschnitt C
Prüfungen
Dieser Unterabschnitt enthält die Verfahren für die von der zuständigen Behörde durchzuführenden Prüfungen.
66.B.200 Prüfung durch die zuständige Behörde
Unterabschnitt D
Umwandlung der Qualifikationen von freigabeberechtigtem Personal
Dieser Unterabschnitt enthält die Verfahren für die Umwandlung der Qualifikationen von freigabeberechtigtem Personal gemäß 66.A.70 in Lizenzen für freigabeberechtigtes Personal.
66.B.300 Allgemeines
66.B.305 Umwandlungsbericht für nationale Qualifikationen
66.B.310 Umwandlungsbericht für Berechtigungen genehmigter Instandhaltungsbetriebe
Unterabschnitt E
Anrechnungen für die Prüfung
Dieser Unterabschnitt enthält die Bedingungen für die Gewährung von Anrechnungen gemäß 66.A.25(c).
66.B.400 Allgemeines
66.B.405 Bericht über Anrechnungen für die Prüfung
Der Vergleich muss eine Erklärung über die Erfüllung der Anforderungen sowie für jede Erklärung eine entsprechende Begründung enthalten.
66.B.410 Gültigkeit von Anrechnungen für die Prüfung
Unterabschnitt F
Fortdauernde Aufsicht
Dieser Unterabschnitt enthält die Verfahren für die fortdauernde Aufsicht über die Lizenz für freigabeberechtigtes Personal, insbesondere für deren Widerruf, Aussetzen oder Einschränkung.
66.B.500 Widerruf, Aussetzen oder Einschränken der Lizenz für freigabeberechtigtes Personal
Die zuständige Behörde hat die Lizenz für freigabeberechtigtes Personal ruhen zu lassen, einzuschränken oder zu widerrufen, wenn sie ein Sicherheitsproblem festgestellt hat oder wenn sie über eindeutige Beweise verfügt, dass die Person eine oder mehrere der folgenden Aktivitäten durchgeführt hat oder daran beteiligt war:
.
Gefordertes Grundwissen | Anlage I |
1. Wissensstand - lizenz für freigabeberechtigtes personal der Kategorien A, B1, B2, B3 und C
Das Grundwissen für die Kategorien A, B1, B2 und B3 wird durch Wissensstandindikatoren (1, 2 oder 3) zu jedem betreffenden Thema angegeben. Antragsteller für Kategorie C müssen über den Grundwissensstand der Kategorie B1 oder B2 verfügen.
Die Wissensstandindikatoren sind in folgende drei Stufen unterteilt:
Ziele:
Ziele:
Ziele:
2. Modularisierung
Die Qualifikation in Grundthemen für jede Kategorie oder Unterkategorie der Lizenz für freigabeberechtigtes Personal sollte mit der folgenden Matrix übereinstimmen (die Themen sind gegebenenfalls mit einem 'X' gekennzeichnet).
Fachmodule | A oder B1 Flugzeug mit: | A oder B1 Hubschrauber mit: | B2 | B3 | ||
Turbinentrieb- werk(en) | Kolbentrieb- werk(en) | Turbinentrieb- werk(en) | Kolbentrieb- werk(en) | Avionik | Nicht druckbelüftete Flugzeuge mit Kolbentriebwerk mit Höchststart- masse bis 2.000 kg | |
1 | X | X | X | X | X | X |
2 | X | X | X | X | X | X |
3 | X | X | X | X | X | X |
4 | X | X | X | X | X | X |
5 | X | X | X | X | X | X |
6 | X | X | X | X | X | X |
7A | X | X | X | X | X | |
7B | X | |||||
8 | X | X | X | X | X | X |
9A | X | X | X | X | X | |
9B | X | |||||
10 | X | X | X | X | X | X |
11A | X | |||||
11B | X | |||||
11C | X | |||||
12 | X | X | ||||
13 | X | |||||
14 | X | |||||
15 | X | X | ||||
16 | X | X | X | |||
17A | X | X | ||||
17B | X |
Modul 1. Mathematik
Stufe | |||||
A | B1 | B2 | B3 | ||
1.1 | Arithmetik | 1 | 2 | 2 | 2 |
Arithmetische Begriffe und Zeichen, Methoden der Multiplikation und Division, Brüche und Dezimalsystem, Faktoren und Vielfache, Gewichte, Maße und Umrechnungsfaktoren, Verhältnis und Proportion, Durchschnitt und Prozentzahlen, Flächen, Volumen, Quadrat- und Kubikwurzeln. | |||||
1.2 | Algebra | ||||
(a) Bewertung einfacher algebraischer Ausdrücke, Addition, Subtraktion, Multiplikation und Division, Verwendung von Klammern, einfache algebraische Brüche; | 1 | 2 | 2 | 2 | |
(b) Lineargleichungen und ihre Lösungen;
Exponenten und Potenzen, negative und Bruchexponenten; Binär- und andere relevante Zahlensysteme; Simultane Gleichungen und Gleichungen zweiten Grades mit einer Unbekannten; Logarithmen. | - | 1 | 1 | 1 | |
1.3 | Geometrie | ||||
(a) Einfache geometrische Konstruktionen; | - | 1 | 1 | 1 | |
(b) Grafische Darstellung; Art und Anwendungen von Grafiken, Grafiken von Gleichungen/Funktionen; | 2 | 2 | 2 | 2 | |
(c) Einfache Trigonometrie; trigonometrische Beziehungen, Anwendung von Tabellen und rechteckigen und Polarkoordinaten. | - | 2 | 2 | 2 |
Modul 2. Physik
Stufe | |||||
A | B1 | B2 | B3 | ||
2.1 | Materie
Art der Materie: chemische Elemente, Struktur von Atomen, Molekülen; Chemische Zusammensetzungen; Zustände: fest, flüssig und gasförmig; Umwandlungen zwischen den Zuständen. | 1 | 1 | 1 | 1 |
2.2 | Mechanik | ||||
2.2.1 | Statik
Kräfte, Momente und Kopplungen, Darstellung als Vektoren; Schwerpunkte, Elemente der Spannungstheorie, Dehnung und Elastizität: Spannung, Kompression, Scheren und Torsion; Art und Eigenschaften von festen, flüssigen und gasförmigen Stoffen; Druck und Auftrieb in Flüssigkeiten (Barometer). | 1 | 2 | 1 | 1 |
2.2.2 | Kinetik | 1 | 2 | 1 | 1 |
Linearbewegung: gleichmäßige Bewegung auf einer Geraden, Bewegung unter ständiger Beschleunigung (Bewegung durch Schwerkraft);
Drehbewegung: gleichmäßige, kreisförmige Bewegung (Zentrifugal-/Zentripetalkräfte);
Einfache Theorie der Vibration, Harmonik und Resonanz; Geschwindigkeitsverhältnis, mechanischer Vorteil und Wirkungsgrad. | |||||
2.2.3 | Dynamik | ||||
(a) Gewicht
Kraft, Trägheit, Arbeit, Leistung, Energie (potentielle, kinetische und gesamte Energie), Wärme, Wirkungsgrad; | 1 | 2 | 1 | 1 | |
(b) Bewegungsenergie, Erhaltung der Bewegungsenergie;
Impuls; gyroskopische Grundsätze; Reibung: Art und Wirkungen, Reibungsbeiwert (Rollwiderstand). | 1 | 2 | 2 | 1 | |
2.2.4 | Flüssigkeitsdynamik | ||||
(a) Spezifisches Gewicht und spezifische Dichte; | 2 | 2 | 2 | 2 | |
(b) Viskosität, Flüssigkeitswiderstand, Auswirkungen von Stromlinienformgebung;
Auswirkungen der Kompressibilität auf Flüssigkeiten; Statischer, dynamischer und Gesamtdruck: Bernoullische Theorie, Venturi. | 1 | 2 | 1 | 1 | |
2.3 | Thermodynamik | ||||
(a) Temperatur: Thermometer und Temperaturskalen: Celsius, Fahrenheit und Kelvin; Wärmedefinition; | 2 | 2 | 2 | 2 | |
(b) Wärmekapazität, spezifische Wärme;
Wärmeübertragung: Konvektion, Strahlung und Leitung; Volumetrische Ausdehnung; Erstes und zweites Gesetz der Thermodynamik; Gase: Gesetze der idealen Gase; spezifische Wärme bei konstantem Volumen und konstantem Druck, Arbeit durch ausdehnendes Gas; Isotherme, adiabatische Ausdehnung und Verdichtung, Motorzyklen, konstantes Volumen und konstante Drücke, Kühlanlagen und Wärmepumpen; Latente Schmelz- und Verdunstungswärme, thermische Energie, Verbrennungswärme. | - | 2 | 2 | 1 | |
2.4 | Optik (Licht)
Lichtart; Lichtgeschwindigkeit; Reflektions- und Brechungsgesetze; Reflektion auf ebenen Flächen, Reflektion durch Kugelspiegel, Refraktion, Linsen; Faseroptik. | - | 2 | 2 | - |
2.5 | Wellenbewegung und Lärm
Wellenbewegung: mechanische Wellen, Sinuswellenbewegung, Störeinflussphänomene, stehende Wellen; Lärm: Lärmgeschwindigkeit, Lärmerzeugung, Intensität, Höhe und Qualität, Doppler-Effekt. | - | 2 | 2 | - |
Modul 3. Grundlagen der Elektrik
Stufe | |||||
A | B1 | B2 | B3 | ||
3.1 | Elektronentheorie
Struktur und Verteilung elektrischer Ladungen innerhalb von: Atomen, Molekülen, Ionen, Verbindungen; Molekularstruktur von Leitern, Halbleitern und Isolatoren. | 1 | 1 | 1 | 1 |
3.2 | Statische Elektrizität und Leitung
Statische Elektrizität und Verteilung von elektrostatischen Aufladungen; Elektrostatische Gesetze der Anziehung und Abstoßung; Aufladungseinheiten, Coulombsches Gesetz; Leitung von Elektrizität in Feststoffen, Flüssigkeiten, Gasen und im Vakuum. | 1 | 2 | 2 | 1 |
3.3 | Elektrische Begriffe
Die folgenden Begriffe, ihre Einheiten und die auf sie einwirkenden Faktoren: Spannungsunterschied, elektromotorische Kraft, Spannung, Strom, Widerstand, Leitung, Ladung, konventioneller Stromfluss, Elektronenfluss. | 1 | 2 | 2 | 1 |
3.4 | Stromerzeugung
Stromerzeugung mit den folgenden Methoden: Licht, Wärme, Reibung, Druck, chemische Vorgänge, Magnetismus und Bewegung. | 1 | 1 | 1 | 1 |
3.5 | Gleichstromquellen
Konstruktion und chemische Grundprozesse von: Primärzellen, Sekundärzellen, Blei-Säure-Zellen, Nickel-Kadmium-Zellen, anderen alkalischen Zellen; seriell und parallel geschaltete Zellen; Innenwiderstand und seine Auswirkung auf eine Batterie; Konstruktion, Werkstoffe und Arbeitsweise von Thermoelementen; Arbeitsweise von Fotozellen. | 1 | 2 | 2 | 2 |
3.6 | Gleichstromkreise
Ohmsches Gesetz, erstes und zweites Kirchhoffsches Gesetz; Berechnungen unter Anwendung der obigen Gesetze zum Erhalt von Widerstand, Spannung und Strom; Bedeutung des Innenwiderstands einer Versorgung. | - | 2 | 2 | 1 |
3.7 | Widerstand | ||||
(a) Widerstand und Einflussfaktoren;
spezifischer Widerstand; Widerstandsfarbcodes, Werte und Toleranzen, Vorzugswerte, Wattnennleistung; Serien- und Parallelwiderstände; Berechnung des Gesamtwiderstands unter Verwendung von Serien-, Parallel- und Serien-/Parallel-Kombinationen; Arbeitsweise und Verwendung von Potentiometern und Widerstandsreglern; Arbeitsweise von Wheatstone-Brücken. | - | 2 | 2 | 1 | |
(b) Konduktanz, positiver und negativer Temperaturkoeffizient;
Festwiderstände, Stabilität, Toleranz und Begrenzungen, Konstruktionsmethoden; Stellwiderstände, Thermistoren, spannungsabhängige Widerstände; Konstruktion von Potentiometern und Widerstandsreglern; Konstruktion von Wheatstone-Brücken. | - | 1 | 1 | - | |
3.8 | Leistung
Leistung, Arbeit und Energie (Kinetik und Potenzial); Ableitung der Leistung durch einen Widerstand; Leistungsformel; Berechnungen mit Leistung, Arbeit und Energie. | - | 2 | 2 | 1 |
3.9 | Kapazität/Kondensator
Arbeitsweise und Funktion eines Kondensators; Faktoren, die die Kapazitanzfläche von Platten, die Distanz zwischen den Platten, die Zahl der Platten und die Dielektrik beeinflussen; dielektrische Konstante, Betriebsspannung, Nennspannung Kondensatortypen, Konstruktion und Funktion; Kondensatorfarbkodierung; Berechnungen von Kapazitanz und Spannung in seriellen und parallelen Stromkreisen; Exponentielle Aufladung und Entladung eines Kondensators, Zeitkonstanten; Prüfen der Kondensatoren. | - | 2 | 2 | 1 |
3.10 | Magnetismus | ||||
(a) Theorie des Magnetismus;
Eigenschaften eines Magneten; Wirkungsweise eines Magneten, der in dem Magnetfeld der Erde aufgehängt ist; Magnetisierung und Entmagnetisierung; Magnetische Abschirmung; Verschiedene Arten von magnetischen Werkstoffen; Konstruktion von Elektromagneten und Betriebsprinzip; Dreifingerregel zur Bestimmung von: Magnetfeld um stromführenden Leiter. | - | 2 | 2 | 1 | |
(b) Magnetische Spannung, Feldstärke, magnetische Induktion, Durchlässigkeit, Hystereseschleife, Remanenz, Koerzitivkraftwiderstand, Sättigungspunkt, Wirbelstrom;
Vorsorgemaßnahmen für die Pflege und Lagerung von Magneten. | - | 2 | 2 | 1 | |
3.11 | Induktion/Induktor
Faradaysches Gesetz; Aktion der Induktion einer Spannung in einem Leiter, der sich in einem Magnetfeld bewegt; Induktionsprinzip; Auswirkung folgender Faktoren auf die Magnitude einer induzierten Spannung: Magnetfeldstärke, Geschwindigkeit der Flussänderung, Zahl der Leitungswindungen; Gegenseitige Induktion; Die Auswirkung der Änderungsgeschwindigkeit von Primärstrom und gegenseitiger Induktion auf die induzierte Spannung; Faktoren, welche sich auf die gegenseitige Induktion auswirken: Zahl der Spulenwindungen, physikalische Größe der Spule, Permeabilität der Spule, Position der Spulen zueinander; Lenzsches Gesetz und polaritätsbestimmende Regeln; Elektromotorische Gegenkraft, Selbstinduktion; Sättigungspunkt; Hauptanwendungen von Induktoren. | - | 2 | 2 | 1 |
3.12 | Theorie von Gleichstrommotor/Generatortheorie
Grundtheorie von Motor und Generator; Konstruktion und Zweck von Komponenten in einem Gleichstromgenerator; Arbeitsweise von Gleichstromgeneratoren und Faktoren, welche Leistung und Richtung des Stromflusses in Gleichstromgeneratoren beeinflussen; Arbeitsweise von Gleichstromgeneratoren und Faktoren, welche Leistung, Drehmoment, Geschwindigkeit und Drehrichtung von Gleichstrommotoren beeinflussen; Reihenschluss-, Nebenschluss- und Doppelschlussmotoren; Konstruktion von Starter-Generatoren | - | 2 | 2 | 1 |
3.13 | Wechselstromtheorie
Sinuswellenform: Phase, Periode, Frequenz, Takt; Momentanwerte, Durchschnittswerte, quadratische Mittelwerte, Spitzenwerte, Spitze-Spitze-Stromwerte und Berechnungen dieser Werte in Relation zu Spannung, Strom und Leistung; Dreiecks-/Rechteckwellen; Einphasen-/Dreiphasenprinzip. | 1 | 2 | 2 | 1 |
3.14 | Ohmsche (R), kapazitive (C) und induktive (L) Stromkreise
Leistungsableitung in L-, C- und R-Stromkreisen; Berechnungen von Impedanz, Phasenwinkel, Leistungsfaktor und Strom; Berechnungen von echter Leistung, Scheinleistung und Blindleistung. | - | 2 | 2 | 1 |
3.15 | Transformator
Konstruktionsprinzipien und Arbeitsweise von Transformatoren; Transformatorenverluste und Methoden zu ihrer Überwindung; Transformatoraktion mit oder ohne Last; Leistungsweitergabe, Wirkungsgrad, Polaritätskennzeichnungen; Berechnungen von Netz- und Phasenspannungen und Strömen; Berechnung der Leistung in einem dreiphasigen System;
Umspanner. | - | 2 | 2 | 1 |
3.16 | Filter
Arbeitsweise, Anwendung und Gebrauch der folgenden Filter: Tiefpass-, Hochpass-, Bandpass-, Bandsperrfilter. | - | 1 | 1 | - |
3.17 | Wechselstromgeneratoren
Drehung einer Schleife in einem Magnetfeld und erzeugte Wellenform; Arbeitsweise und Konstruktion der Wechselstromgeneratoren mit drehender Armatur und drehendem Feld; einphasige, zweiphasige und dreiphasige Generatoren; Vorteile und Verwendung von dreiphasigen Stern- und Deltaverbindungen; Permanentmagnetgeneratoren. | - | 2 | 2 | 1 |
3.18 | Wechselstrommotoren
Konstruktion, Betriebsprinzip und Merkmale: Wechselstromsynchron- und Induktionsmotoren, sowohl ein- als auch mehrphasig; Methoden der Drehzahlkontrolle und Drehrichtung; Methoden zum Herstellen eines Drehfeldes: Kondensator, Induktor, Spaltpol oder Hilfspol. | - | 2 | 2 | 1 |
Modul 4. Grundlagen der Elektronik
Stufe | |||||
A | B1 | B2 | B3 | ||
4.1 | Halbleiter | ||||
4.1.1 | Dioden | ||||
(a) Diodensymbole;
Merkmale und Eigenschaften von Dioden; seriell und parallel geschaltete Dioden; Hauptmerkmale und Verwendung von Thyristoren, Leuchtdioden, Photoleitungsdioden, Varistoren, Gleichrichterdioden; Funktionsprüfung von Dioden. | - | 2 | 2 | 1 | |
(b) Werkstoffe, Elektronenkonfiguration, elektrische Eigenschaften;
Werkstoffe des Typs P und N: Auswirkungen von Verunreinigungen auf die Leitung, Majoritäts- und Minoritätszeichen;
Diodenparameter: Spitzensperrspannung, Vorwärtshöchststrom, Temperatur, Frequenz, Leckstrom, Verlustleistung; Arbeitsweise und Funktion von Dioden in den folgenden Stromkreisen: Spitzenbegrenzer, Klemmschaltungen, Vollwellen- und Halbwellengleichrichter, Brückengleichrichter, Spannungsverdoppler und -verdreifacher; detaillierte Arbeitsweise und Merkmale der folgenden Komponenten: Thyristoren, Leuchtdioden, Schottky-Dioden, Fotoleitungsdioden, Reaktanzdidoden, Varistoren, Gleichrichterdioden, Zenerdioden. | - | - | 2 | - | |
4.1.2 | Transistoren | ||||
(a) Transistorsymbole;
Bauteilbezeichnung und Ausrichtung; Merkmale und Eigenschaften von Transistoren; | - | 1 | 2 | 1 | |
(b) Konstruktion und Arbeitsweise von PNP- und NPN-Transistoren;
Basis-, Kollektor- und Emitterkonfigurationen;
Grundverständnis anderer Transistortypen und ihrer Verwendung; Anwendung von Transistoren: Verstärkerklassen (A, B, C); Einfache Schaltungen einschließlich: Vorspannung, Entkopplung, Rückkopplung und Stabilisierung;
| - | - | 2 | - | |
4.1.3 | Integrierte Schaltungen | ||||
(a) Beschreibung und Arbeitsweise logischer und linearer Schaltungen/Operationsverstärker; | - | 1 | 2 | - | |
(b) Beschreibung und Arbeitsweise logischer und linearer Schaltungen;
Einführung in Arbeitsweise und Funktion eines Operationsverstärkers, der verwendet wird als: Integrator, Differentiator, Spannungsfolger, Komparator; Anschlussmethoden für Betriebs- und Verstärkerstufen: resistivkapazitiv (Transformator), induktivresistiv (IR), direkt; Vorteile und Nachteile von positiver und negativer Rückkopplung. | - | - | 2 | - | |
4.2 | Leiterplatten
Beschreibung und Verwendung von Leiterplatten. | - | 1 | 2 | - |
4.3 | Servomechanismen | ||||
(a) Verstehen der folgenden Begriffe:
Steuer- und Regelsysteme, Rückkopplung, Folgeregelung, Analoggeber;
| - | 1 | - | - | |
(b) Verstehen der folgenden Begriffe: offener und geschlossener Regelkreis,
Folgeregelung, Servomechanismen, Analoggeber, Null, Dämpfung, Rückkopplung, Totzone; Konstruktion, Arbeitsweise und Anwendung der folgenden Synchronisationssystemkomponenten: Resolver, Differential, Steuerung und Drehmoment, E- und I-Transformatoren, Induktionsgeber, Kapazitätsgeber, Synchrongeber; Fehler im Servomechanismus, Umkehr von Synchronisationsleitungen, Pendelung. | - | - | 2 | - |
Modul 5. Digitaltechniken/elektronische Instrumentensysteme
Stufe | ||||||
A | B1-1 B1-3 | B1-2 B1-4 | B2 | B3 | ||
5.1 | Elektronische Instrumentensysteme
Typische Systemanordnungen und Anordnung von elektronischen Instrumentensystemen im Cockpit. | 1 | 2 | 2 | 3 | 1 |
5.2 | Nummernsysteme
Nummernsysteme: binär, oktal und hexadezimal; Nachweis der Umwandlungen zwischen Dezimal- und Binärsystem, Oktal- und Hexadezimalsystem und umgekehrt. | - | 1 | - | 2 | - |
5.3 | Datenumwandlung Analogdaten, Digitaldaten;
Arbeitsweise und Anwendung von Analog-/Digital- und Digital-/Analogkonvertern, Eingänge und Ausgänge, Begrenzungen verschiedener Typen. | - | 1 | - | 2 | - |
5.4 | Datenbusse
Arbeitsweise von Datenbussenin Luftfahrzeugsystemen, einschließlich Kenntnissen von ARINC und anderen Spezifikationen; Luftfahrzeugnetze/Ethernet. | - | 2 | - | 2 | - |
5.5 | Logikschaltungen | |||||
(a) Identifikation von üblichen Verknüpfungsgliedsymbolen, Tabellen und äquivalenten Schaltungen;
für Luftfahrzeugsysteme benutzte Anwendungen, schematische Schaltpläne; | - | 2 | - | 2 | 1 | |
(b) Interpretation von logischen Schaltplänen. | - | - | - | 2 | - | |
5.6 | Computergrundstruktur | |||||
(a) Computerterminologie(einschließlich Bit, Byte, Software, Hardware, CPU, IC und verschiedene Speicher, z.B. RAM, ROM, PROM);
Computertechnologie (wie in Luftfahrzeugsystemen verwendet). | 1 | 2 | - | - | - | |
(b) In Verbindung mit Computern verwendete Terminologie;
Arbeitsweise, Layout und Schnittstellen der Hauptkomponenten in einem Mikrocomputer, einschließlich der zugehörigen Bussysteme; Informationen, die in Einfach- und Mehradressbefehlen enthalten sind; auf den Speicher bezogene Begriffe; Arbeitsweise typischer Speichervorrichtungen; Arbeitsweise, Vorteile und Nachteile der verschiedenen Datenspeichersysteme. | - | - | - | 2 | - | |
5.7 | Mikroprozessoren
Durchgeführte Funktionen und globale Arbeitsweise eines Mikroprozessors; Arbeitsweise der folgenden Mikroprozessorelemente: Steuerung und Prozessor, Takt, Register, arithmetischlogische Einheit. | - | - | - | 2 | - |
5.8 | Integrierte Schaltungen
Arbeitsweise und Verwendung von Encodern und Decodern; Funktion der Encoder-Typen; Anwendung von 'Medium Scale Integration' 'Large Scale Integration' und 'Very Large Scale Integration'. | - | - | - | 2 | - |
5.9 | Multiplexing
Arbeitsweise, Anwendung und Kennzeichnung von Multiplexern und Demultiplexern in logischen Schaltplänen. | - | - | - | 2 | - |
5.10 | Faseroptik
Vorteile und Nachteile von faseroptischer Datenübertragung im Vergleich zur Übertragung über elektrische Leitungen; faseroptischer Datenbus; Begriffe in Verbindung mit Faseroptik; Abschlüsse; Koppler, Steuerterminals, abgesetzte Terminals; Anwendung von Faseroptik in Luftfahrzeugsystemen. | - | 1 | 1 | 2 | - |
5.11 | Elektronische Anzeigen
Betriebsgrundlagen der in modernen Luftfahrzeugen verwendeten üblichen Anzeigen, einschließlich Kathodenstrahlröhren, Leuchtdioden und Flüssigkristallanzeigen. | - | 2 | 1 | 2 | 1 |
5.12 | Elektrostatisch empfindliche Komponenten
Spezielle Handhabung von Komponenten, die für elektrostatische Entladungen empfindlich sind; Bewusstsein um die Risiken und möglichen Schäden; Antistatikschutzeinrichtungen für Komponenten und Personal. | 1 | 2 | 2 | 2 | 1 |
5.13 | Software-Management-Kontrolle
Bewusstsein um die Einschränkungen, Lufttüchtigkeitsanforderungen und möglichen katastrophalen Auswirkungen von ungenehmigten Änderungen der Software. | - | 2 | 1 | 2 | 1 |
5.14 | Elektromagnetische Umgebung
Einfluss der folgenden Phänomene auf die Instandhaltungsverfahren für elektronische Systeme: EMV - Elektromagnetische Verträglichkeit EMI - Electromagnetic Interference [elektromagnetische Störung] HIRF- High Intensity Radiated Field [elektromagnetisches Feld hoher Intensität] Blitz/Blitzschutz. | - | 2 | 2 | 2 | 1 |
5.15 | Typische elektronische/digitale Luftfahrzeugsysteme
Allgemeine Anordnung von typischen elektronischen/digitalen Luftfahrzeugsystemen und Prüfung durch das zugehörige BITE (Built In Test Equipment = eingebaute Prüfeinrichtung), wie z.B.: | - | 2 | 2 | 2 | 1 |
a) Nur für B1 und B2:
ACARS - ARINC Communication and Addressing and Reporting System [Kommuniations- und Adressierungs- und Berichtssystem] | ||||||
b) Für B1, B2 und B3:
ECAM - Electronic Centralised Aircraft Monitoring [elektronische zentralisierte Luftfahrzeugüberwachung] |
Modul 6. Werkstoffe und Komponenten
Stufe | |||||
A | B1 | B2 | B3 | ||
6.1 | Luftfahrzeugwerkstoffe - eisenhaltig
(a) Merkmale, Eigenschaften und Kennzeichnung von in Luftfahrzeugen verwendeten üblichen legierten Stählen; Wärmebehandlung und Verwendung von legierten Stählen. | 1 | 2 | 1 | 2 |
(b) Prüfen von Eisenwerkstoffen auf Härte, Zugfestigkeit, Dauerfestigkeit und Schlagbiegefestigkeit. | - | 1 | 1 | 1 | |
6.2 | Luftfahrzeugwerkstoffe - nicht eisenhaltig | ||||
(a) Merkmale, Eigenschaften und Kennzeichnung von in Luftfahrzeugen verwendeten üblichen nicht eisenhaltigen Werkstoffen;
Wärmebehandlung und Verwendung von nicht eisenhaltigen Werkstoffen; | 1 | 2 | 1 | 2 | |
(b) Prüfen von nicht eisenhaltigen Werkstoffen auf Härte, Zugfestigkeit, Dauerfestigkeit und Schlagbiegefestigkeit. | - | 1 | 1 | 1 | |
6.3 | Luftfahrzeugwerkstoffe - Verbund- und nichtmetallische Werkstoffe | ||||
6.3.1 | Verbund- und nichtmetallische Werkstoffe mit Ausnahme von Holz und Gewebe | ||||
(a) Merkmale, Eigenschaften und Identifizierung von in Luftfahrzeugen verwendeten üblichen Verbund- und nichtmetallischen Werkstoffen, mit Ausnahme von Holz;
Dichtmittel und Haftmittel. | 1 | 2 | 2 | 2 | |
(b) Erkennung von Mängeln/Beeinträchtigung von Verbund- und nicht- metallischen Werkstoffen;
Reparatur von Verbund- und nichtmetallischen Werkstoffen. | 1 | 2 | - | 2 | |
6.3.2 | Holzstrukturen
Konstruktionsmethoden von hölzernen Luftfahrzeugzellenstrukturen; Merkmale, Eigenschaften und Typen des in Flugzeugen verwendeten Holzes und der Klebstoffe; Konservierung und Instandhaltung von Holzstrukturen; Fehlerarten in Holzwerkstoffen und Holzstrukturen; Erkennung von Fehlern in Holzstrukturen; Reparatur von Holzstrukturen. | 1 | 2 | - | 2 |
6.3.3 | Gewebeverkleidung
Merkmale, Eigenschaften und Typen der in Flugzeugen verwendeten Gewebe;
Fehlerarten im Gewebe; Reparatur von Gewebeverkleidungen. | 1 | 2 | - | 2 |
6.4 | Korrosion | ||||
(a) Chemische Grundlagen;
Bildung durch, galvanische Prozesse, mikrobiologisch, Beanspruchung; | 1 | 1 | 1 | 1 | |
(b) Korrosionsarten und ihre Identifikation;
Ursachen der Korrosion; Werkstofftypen, Korrosionsanfälligkeit. | 2 | 3 | 2 | 2 | |
6.5 | Verbindungselemente | ||||
6.5.1 | Schraubengewinde Schraubenbezeichnungen;
Gewindeformen, Maße und Toleranzen für die in Luftfahrzeugen verwendeten Standardgewinde; Messen von Schraubengewinden. | 2 | 2 | 2 | 2 |
6.5.2 | Bolzen, Nieten, Schrauben
Bolzentypen: Spezifikation, Identifikation und Markierung von Luftfahrzeugbolzen, internationale Normen; Muttern: selbstsichernd, Anker, Standardtypen; Maschinenschrauben: Luftfahrzeugspezifikationen; Nieten: Typen und Verwendung, Ein- und Ausbau; selbstschneidende Schrauben, Passstifte. | 2 | 2 | 2 | 2 |
6.5.3 | Sperrvorrichtungen
Sicherungsbleche und Federringe, Sicherungsplatten, Splinte, Palmuttern, Drahtsicherung, Schnellverschlüsse, Keile, Sicherungsringe. | 2 | 2 | 2 | 2 |
6.5.4 | Luftfahrzeugnieten
Vollnieten- und Blindnietentypen: Spezifikationen und Identifikation, Wärmebehandlung. | 1 | 2 | 1 | 2 |
6.6 | Rohre und Anschlüsse | ||||
(a) Kennzeichnung und Typen der starren und flexiblen Rohre und ihrer Verbindungen, die in Luftfahrzeugen verwendet werden; | 2 | 2 | 2 | 2 | |
(b) Standardanschlüsse für Luftfahrzeughydraulik-, Kraftstoff-, Öl-, Pneumatik- und Luftsystemrohre. | 2 | 2 | 1 | 2 | |
6.7 | Federn
Typen von Federn, Werkstoffen, Merkmalen und Anwendungen. | - | 2 | 1 | 1 |
6.8 | Lager
Zweck der Lager, Lasten, Werkstoffe, Konstruktion; Lagertypen und ihre Anwendung. | 1 | 2 | 2 | 1 |
6.9 | Getriebe
Getriebetypen und ihre Anwendung; Übersetzungsverhältnisse, Untersetzungs- und Übersetzungsgetriebesysteme, getriebenes Rad und Triebrad, Zwischenrad, ineinandergreifende Muster; Riemen und Riemenscheiben, Ketten und Kettenräder. | 1 | 2 | 2 | 1 |
6.10 | Steuerkabel | 1 | 2 | 1 | 2 |
Kabeltypen; | |||||
Endbeschläge, Spannschrauben und Ausgleichseinrichtungen; | |||||
Riemenscheiben und Kabelsystemkomponenten; | |||||
Bowdenkabel; | |||||
Flexible Luftfahrzeug-Steuereinrichtungen. | |||||
6.11 | Elektrokabel und -stecker | 1 | 2 | 2 | 2 |
Kabeltypen, Konstruktion und Merkmale; | |||||
Hochspannungs- und Koaxialkabel; | |||||
Crimpen; | |||||
Steckertypen, Stifte, Stecker, Steckdosen, Isolatoren, Nennstrom und Nennspannung, Kopplung, Kennzeichnungskodes. |
Modul 7A. Instandhaltung
Anmerkung: Dieses Modul gilt nicht für die Kategorie B3. Die entsprechenden Themen für die Kategorie B3 sind in Modul 7B festgelegt.
Stufe | ||||
A | B1 | B2 | ||
7.1 | Sicherheitsmaßnahmen - Luftfahrzeug und Werkstatt | 3 | 3 | 3 |
Aspekte sicherer Arbeitsverfahren, einschließlich der zu ergreifenden Vorsichtsmaßnahmen bei der Arbeit mit Strom, Gasen, insbesondere Sauerstoff, Öle und Chemikalien.
Ebenso Anweisungen zu Abhilfemaßnahmen im Falle eines Feuers oder eines anderen Unfalls mit einer oder mehrerer dieser Gefahren, einschließlich Kenntnisse über Löschmittel. | ||||
7.2 | Werkstattverfahren
Maße, Zugaben und Toleranzen, Ausführungsqualität; Kalibrierung von Werkzeugen und Geräten, Kalibrierstandards. | 3 | 3 | 3 |
7.3 | Werkzeuge
Übliche Handwerkzeugtypen; Übliche Elektrowerkzeugtypen; Arbeitsweise und Verwendung von Präzisionsmessgeräten; Schmiergeräte und Methoden. Arbeitsweise, Funktion und Verwendung von allgemeinen elektrischen Prüfgeräten. | 3 | 3 | 3 |
7.4 | Allgemeine Avionikprüfgeräte
Arbeitsweise, Funktion und Anwendung von allgemeinen Avionikprüfgeräten. | - | 2 | 3 |
7.5 | Technische Zeichnungen, Diagramme und Normen
Zeichnungstypen und Diagramme, ihre Symbole, Maße, Toleranzen und Darstellungen; Identifizieren der Informationen im Zeichnungskopf; Mikrofilm-, Mikrofiche- und computergestützte Darstellungen; Spezifikation 100 der "Air Transport Association (ATA) of America"; Luftfahrtnormen und andere geltenden Normen, einschließlich ISO, AN, MS, NAS und MIL; Stromlaufpläne und Schaltpläne. | 1 | 2 | 2 |
7.6 | Passungen und Abstände
Bohrgrößen für Schraubenlöcher, Passungsklassen; allgemeines System von Passungen und Abständen;
Begrenzungen für Biegen, Verdrehen und Verschleiß; Standardmethoden für die Prüfung von Wellen, Lagern und anderen Teilen. | 1 | 2 | 1 |
7.7 | Verbindungssystem zur elektrischen Verkabelung (EWIS)
Durchgängigkeit, Isolierung und Verbindungstechniken und Prüfungen; Verwendung von Crimpwerkzeugen: Hand- und Hydraulikbetrieb;
Ausbau und Einbau von Steckerstiften; Koaxialkabel: Vorsichtsmaßnahmen bei Prüfung und Einbau; Identifizierung von Verdrahtungstypen, Kriterien für deren Inspektion und Schadenstoleranz; Verdrahtungsschutztechniken:Kabelbaumund Kabelbaumträger, Kabelklemmen, Schutzhülsentechniken einschließlich Schrumpfhülsen, Schirmung; Standards für Einbau, Inspektion, Reparatur, Instandhaltung und Sauberkeit des EWIS. | 1 | 3 | 3 |
7.8 | Nietverbindungen
Nietverbindungen, Nietabstand; Werkzeuge für Nieten und Vertiefungen;
| 1 | 2 | - |
7.9 | Rohre und Schläuche
Biegen und Aufweiten/Bördeln von Luftfahrzeugrohren;
Einbau und Klemmen von Rohren. | 1 | 2 | - |
7.10 | Federn
| 1 | 2 | - |
7.11 | Lager
Testen, Reinigen und Prüfen von Lagern; Schmieranforderungen für Lager; Mängel in Lagern und ihre Ursachen. | 1 | 2 | - |
7.12 | Getriebe
| 1 | 2 | - |
7.13 | Steuerkabel
Stauchen von Endbeschlägen;
Bowdenkabel; flexible Luftfahrzeugsteuerungssysteme. | 1 | 2 | - |
Stufe | ||||
A | B1 | B2 | ||
7.14 | Werkstoffbearbeitung | |||
7.14.1 | Blech
Anzeichnen und Berechnen von Biegungszugaben; Blechbearbeitung, einschließlich Biegen und Formen;
| - | 2 | - |
7.14.2 | Verbund- und nichtmetallisches Material
Verbindungsmethoden; Umweltbedingungen;
| - | 2 | - |
7.15 | Schweißen, Hartlöten, Löten und Verbinden | |||
(a) Lötmethoden, Prüfung von Lötverbindungen; | - | 2 | 2 | |
(b) Schweiß- und Hartlötmethoden;
Verbindungsmethoden und Prüfung von Verbindungen. | - | 2 | - | |
7.16 | Luftfahrzeuggewicht und -gleichgewicht | |||
(a) Schwerpunkt-/Gleichgewichtsgrenzberechnung: Gebrauch von relevanten Dokumenten; | - | 2 | 2 | |
(b) Vorbereitung des Luftfahrzeugs zur Wägung; Wägung des Luftfahrzeugs. | - | 2 | - | |
7.17 | Handhabung und Lagerung des Luftfahrzeugs
Rollen/Schleppen des Luftfahrzeugs und zugehörige Sicherheitsmaßnahmen; Aufbocken, Unterlegen und Sichern des Luftfahrzeugs und zugehörige Sicherheitsmaßnahmen; Methoden zur Lagerung des Luftfahrzeugs; Verfahren zum Auftanken/Enttanken; Enteisungs-/Vereisungsschutzverfahren; elektrische, hydraulische und pneumatische Außenbordversorgung. Auswirkungen von Umweltbedingungen auf Luftfahrzeughandhabung und -betrieb. | 2 | 2 | 2 |
7.18 | Demontage-, Prüf-, Reparatur- und Montagetechniken | |||
(a) Mängeltypen und Sichtprüfungstechniken;
Korrosionsbeseitigung, -bewertung und Wiederherstellen von Korrosionsschutz; | 2 | 3 | 3 | |
(b) Allgemeine Reparaturmethoden, Strukturreparaturhandbuch (Structural Repair Manual);
Alterungs-, Ermüdungs- und Korrosionskontrollmethoden; | - | 2 | - | |
(c) Zerstörungsfreie Prüftechniken, einschließlich Eindringverfahren, Röntgen, Wirbelstrom, Ultraschall und Boroskop. | - | 2 | 1 | |
(d) Demontage- und Wiedermontagetechniken; | 2 | 2 | 2 | |
(e) Fehlerlokalisierungstechniken. | - | 2 | 2 | |
7.19 | Abnormale Ereignisse | |||
(a) Prüfungen nach Blitzschlägen und HIRF; | 2 | 2 | 2 | |
(b) Prüfungen nach abnormalen Ereignissen, wie harten Landungen Flug durch Turbulenzen. | 2 | 2 | - | |
7.20 | Instandhaltungsverfahren
Instandhaltungsplanung; Änderungsverfahren; Lagerhaltungsverfahren; Zertifizierungs-/Freigabeverfahren; Schnittstelle zum Luftfahrzeugbetrieb; Instandhaltungsinspektion/Qualitätskontrolle/Qualitätssicherung; zusätzliche Instandhaltungsverfahren; Kontrolle von Komponenten mit begrenzter Lebensdauer. | 1 | 2 | 2 |
Modul 7B. Instandhaltung
Anmerkung: Der Umfang dieses Moduls muss die Technologie von Flugzeugen entsprechend der Unterkategorie B3 widerspiegeln.
Stufe B3 | ||
7.1 | Sicherheitsmaßnahmen - Luftfahrzeug und Werkstatt
Aspekte sicherer Arbeitsverfahren, einschließlich der zu ergreifenden Vorsichtsmaßnahmen bei der Arbeit mit Strom, Gasen, insbesondere Sauerstoff, Öle und Chemikalien. Ebenso Anweisungen zu Abhilfemaßnahmen im Falle eines Feuers oder eines anderen Unfalls mit einer oder mehrerer dieser Gefahren, einschließlich Kenntnisse über Löschmittel. | 3 |
7.2 | Werkstattverfahren
Maße, Zugaben und Toleranzen, Ausführungsqualität; Kalibrierung von Werkzeugen und Geräten, Kalibrierstandards. | 3 |
7.3 | Werkzeuge
Übliche Handwerkzeugtypen; Übliche Elektrowerkzeugtypen; Arbeitsweise und Verwendung von Präzisionsmessgeräten; Schmiergeräte und Methoden; Arbeitsweise, Funktion und Verwendung von allgemeinen elektrischen Prüfgeräten. | 3 |
7.4 | Allgemeine Avionikprüfgeräte
Arbeitsweise, Funktion und Anwendung von allgemeinen Avionikprüfgeräten. | - |
7.5 | Technische Zeichnungen, Diagramme und Normen
Zeichnungstypen und Diagramme, ihre Symbole, Maße, Toleranzen und Darstellungen; Identifizieren der Informationen im Zeichnungskopf; Mikrofilm-, Mikrofiche- und computergestützte Darstellungen; Spezifikation 100 der 'Air Transport Association (ATA) of America'; Luftfahrtnormen und andere geltenden Normen, einschließlich ISO, AN, MS, NAS und MIL; Stromlaufpläne und Schaltpläne. | 2 |
7.6 | Passungen und Abstände
Bohrgrößen für Schraubenlöcher, Passungsklassen; allgemeines System von Passungen und Abständen;
Begrenzungen für Biegen, Verdrehen und Verschleiß; Standardmethoden für die Prüfung von Wellen, Lagern und anderen Teilen. | 2 |
7.7 | Elektrokabel und -stecker
Durchgängigkeit, Isolierung und Verbindungstechniken und Prüfungen; Verwendung von Crimpwerkzeugen: Hand- und Hydraulikbetrieb;
Ausbau und Einbau von Steckerstiften; Koaxialkabel: Vorsichtsmaßnahmen bei Prüfung und Einbau; Verdrahtungsschutztechniken: Kabelbaum und Kabelbaumträger, Kabelklemmen, Schutzhülsentechniken einschließlich Schrumpfhülsen, Schirmung; | 2 |
7.8 | Nietverbindungen
Nietverbindungen, Nietabstand; Werkzeuge für Nieten und Vertiefungen;
| 2 |
7.9 | Rohre und Schläuche
Biegen und Aufweiten/Bördeln von Luftfahrzeugrohren;
Einbau und Klemmen von Rohren. | 2 |
7.10 | Federn
| 1 |
7.11 | Lager
Testen, Reinigen und Prüfen von Lagern; Schmieranforderungen für Lager; Mängel in Lagern und ihre Ursachen. | 2 |
7.12 | Getriebe
| 2 |
7.13 | Steuerkabel
Stauchen von Endbeschlägen;
Bowdenkabel; flexible Luftfahrzeugsteuerungssysteme. | 2 |
7.14 | Werkstoffbearbeitung | |
7.14.1 | Blech
Anzeichnen und Berechnen von Biegungszugaben; Blechbearbeitung, einschließlich Biegen und Formen;
| 2 |
7.14.2 | Verbund- und nichtmetallisches Material
Verbindungsmethoden; Umweltbedingungen;
| |
7.15 | Schweißen, Hartlöten, Löten und Verbinden
(a) Lötmethoden, Prüfung von Lötverbindungen. | 2 |
(b) Schweiß- und Hartlötmethoden;
Verbindungsmethoden und Prüfung von Verbindungen. | 2 | |
7.16 | Luftfahrzeuggewicht und -gleichgewicht | |
(a) Schwerpunkt-/Gleichgewichtsgrenzberechnung: Gebrauch von relevanten Dokumenten; | 2 | |
(b) Vorbereitung des Luftfahrzeugs zur Wägung;
Wägung des Luftfahrzeugs. | 2 | |
7.17 | Handhabung und Lagerung des Luftfahrzeugs
Rollen/Schleppen des Luftfahrzeugs und zugehörige Sicherheitsmaßnahmen; Aufbocken, Unterlegen und Sichern des Luftfahrzeugs und zugehörige Sicherheitsmaßnahmen; Methoden zur Lagerung des Luftfahrzeugs; Verfahren zum Auftanken/Enttanken; Enteisungs-/Vereisungsschutzverfahren; elektrische, hydraulische und pneumatische Außenbordversorgung; Auswirkungen von Umweltbedingungen auf Luftfahrzeughandhabung und -betrieb. | 2 |
7.18 | Demontage-, Prüf-, Reparatur- und Montagetechniken | |
(a) Mängeltypen und Sichtprüfungstechniken;
Korrosionsbeseitigung, -bewertung und Wiederherstellen von Korrosionsschutz; | 3 | |
(b) Allgemeine Reparaturmethoden, Strukturreparaturhandbuch (Structural Repair Manual);
Alterungs-, Ermüdungs- und Korrosionskontrollmethoden; | 2 | |
(c) Zerstörungsfreie Prüftechniken, einschließlich Eindringverfahren, Röntgen, Wirbelstrom, Ultraschall und Boroskop; | 2 | |
(d) Demontage- und Wiedermontagetechniken; | 2 | |
(e) Fehlerlokalisierungstechniken. | 2 | |
7.19 | Abnormale Ereignisse | |
(a) Prüfungen nach Blitzschlägen und HIRF; | 2 | |
(b) Prüfungen nach abnormalen Ereignissen, wie harten Landungen Flug durch Turbulenzen. | 2 | |
7.20 | Instandhaltungsverfahren
Instandhaltungsplanung; Änderungsverfahren; Lagerhaltungsverfahren; Zertifizierungs-/Freigabeverfahren; Schnittstelle zum Luftfahrzeugbetrieb; Instandhaltungsinspektion/Qualitätskontrolle/Qualitätssicherung; zusätzliche Instandhaltungsverfahren; Kontrolle von Komponenten mit begrenzter Lebensdauer. | 2 |
Modul 8. Grundlagen der Aerodynamik
Stufe | |||||
A | B1 | B2 | B3 | ||
8.1 | Atmosphärenphysik
Internationale Standardatmosphäre (ISA), Anwendung auf die Aerodynamik. | 1 | 2 | 2 | 1 |
8.2 | Aerodynamik Luftströmung um einen Körper;
Grenzschicht, Laminar- und Turbulenzströmung, ungestörte Luftströmung, relative Luftströmung, Aufwind und Abwind, Wirbel, Stau; Die Begriffe: Wölbung, Flügeltiefe, mittlere aerodynamische Tiefe, Profilwiderstand (schädlicher Widerstand), induzierter Widerstand, Druckzentrum, Anstellwinkel, positive Flügelverwindung und negative Flügelverwindung, Schlankheitsgrad, Flügelform und Flügelstreckung; Schub, Gewicht, aerodynamische Resultierende; Generation von Auftrieb und Widerstand: Anstellwinkel, Auftriebsbeiwert, Widerstandsbeiwert, Polarkurve, Strömungsabriss; Tragflächenverunreinigung, einschließlich Eis, Schnee, Frost. | 1 | 2 | 2 | 1 |
8.3 | Flugtheorie
Beziehung zwischen Auftrieb, Gewicht, Schub und Widerstand; Gleitzahl; stabile Flüge, Leistung; Kurventheorie; Einfluss des Lastfaktors: Strömungsabriss, Flugleistungshüllkurve und strukturelle Begrenzungen; Auftriebsverstärkung. | 1 | 2 | 2 | 1 |
8.4 | Flugstabilität und Dynamik
Längs-, Seiten- und Richtungsstabilität. | 1 | 2 | 2 | 1 |
Modul 9A. Menschliche Faktoren
Anmerkung: Dieses Modul gilt nicht für die Kategorie B3. Die entsprechenden Themen für die Kategorie B3 sind in Modul 9B festgelegt.
Stufe | ||||
A | B1 | B2 | ||
9.1 | Allgemeines
Die Notwendigkeit der Berücksichtigung menschlicher Faktoren; auf menschliche Faktoren/menschliche Fehler zurückzuführende Zwischenfälle; Murphys Gesetz. | 1 | 2 | 2 |
9.2 | Menschliche Leistung und Einschränkungen
Sehen; Hören; Informationsverarbeitung; Aufmerksamkeit und Wahrnehmung; Gedächtnis; Klaustrophobie und Zugänglichkeit. | 1 | 2 | 2 |
9.3 | Sozialpsychologie
Verantwortung: Einzelner und Gruppe; Motivation und Demotivation; Gruppendruck; 'kulturelle' Belange; Teamarbeit; Management, Überwachung und Führung. | 1 | 1 | 1 |
9.4 | Leistungsbeeinflussende Faktoren
Fitness/Gesundheit; Stress: häuslich und arbeitsbezogen; Zeitdruck und Termine; Arbeitsbelastung: Überforderung und Unterforderung; Schlaf und Müdigkeit, Schichtarbeit; Alkohol, Medikamente, Drogenmissbrauch. | 2 | 2 | 2 |
9.5 | Physikalische Umgebung Lärm und Abgase;
Beleuchtung; Klima und Temperatur; Bewegung und Vibration; Arbeitsumgebung. | 1 | 1 | 1 |
9.6 | Aufgaben
Körperliche Arbeit; Routineaufgaben; Sichtprüfung; Komplexe Systeme. | 1 | 1 | 1 |
9.7 | Kommunikation
Innerhalb des Teams und zwischen Teams; Arbeitsprotokollierung und -aufzeichnung; 'auf dem Laufenden bleiben', Aktualität; Informationsverbreitung. | 2 | 2 | 2 |
9.8 | Menschlicher Fehler
Fehlermodelle und -theorien; Fehlerarten bei Instandhaltungsarbeiten; Fehlerauswirkungen (d. h. Unfälle); Vermeiden und Bewältigen von Fehlern. | 1 | 2 | 2 |
9.9 | Gefahren am Arbeitsplatz
Erkennen und Vermeiden von Gefahren; Umgang mit Notfällen. |
Modul 9B. Menschliche Faktoren
Anmerkung: Der Umfang dieses Moduls muss die weniger anspruchsvolle Instandhaltungsumgebung der Inhaber von Lizenzen der Kategorie B3 widerspiegeln.
Stufe B3 | ||
9.1 | Allgemeines
Die Notwendigkeit der Berücksichtigung menschlicher Faktoren; auf menschliche Faktoren/menschliche Fehler zurückzuführende Zwischenfälle; Murphys Gesetz. | 2 |
9.2 | Menschliche Leistung und Einschränkungen
Sehen; Hören; Informationsverarbeitung; Aufmerksamkeit und Wahrnehmung; Gedächtnis; Klaustrophobie und Zugänglichkeit. | 2 |
9.3 | Sozialpsychologie
Verantwortung: Einzelner und Gruppe; Motivation und Demotivation; Gruppendruck; 'kulturelle' Belange; Teamarbeit; Management, Überwachung und Führung. | 1 |
9.4 | Leistungsbeeinflussende Faktoren
Fitness/Gesundheit; Stress: häuslich und arbeitsbezogen; Zeitdruck und Termine; Arbeitsbelastung: Überforderung und Unterforderung; Schlaf und Müdigkeit, Schichtarbeit; Alkohol, Medikamente, Drogenmissbrauch. | 2 |
9.5 | Physikalische Umgebung
Lärm und Abgase; Beleuchtung; Klima und Temperatur; Bewegung und Vibration; Arbeitsumgebung. | |
9.6 | Aufgaben
Körperliche Arbeit; Routineaufgaben; Sichtprüfung; Komplexe Systeme. | |
9.7 | Kommunikation
Innerhalb des Teams und zwischen Teams; Arbeitsprotokollierung und -aufzeichnung; 'auf dem Laufenden bleiben', Aktualität; Informationsverbreitung. | |
9.8 | Menschlicher Fehler
Fehlermodelle und -theorien; Fehlerarten bei Instandhaltungsarbeiten; Fehlerauswirkungen (d. h. Unfälle); Vermeiden und Bewältigen von Fehlern. | |
9.9 | Gefahren am Arbeitsplatz
Erkennen und Vermeiden von Gefahren; Umgang mit Notfällen. |
Modul 10. Luftfahrtgesetzgebung
Stufe | |||||
A | B1 | B2 | B3 | ||
10.1 | Rechtsvorschriften
Rolle der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation; Rolle der Europäischen Kommission; Rolle der EASA; Rolle der Mitgliedstaaten und der nationalen Luftfahrtbehörden; Verordnung (EG) Nr. 216/2008 und ihre Durchführungsverordnungen (EG) Nr. 1702/2003 und (EG) Nr. 2042/2003 Beziehungen zwischen den verschiedenen Anhängen (Teilen), u. a. Teil-21, Teil-M, Teil-145, Teil-66, Teil-147 und EU-OPS. | 1 | 1 | 1 | 1 |
10.2 | Freigabeberechtigtes Personal - Instandhaltung
Detailliertes Verständnis von Teil-66. | 2 | 2 | 2 | 2 |
10.3 | Genehmigter Instandhaltungsbetrieb
Detailliertes Verständnis von Teil-145 und Teil-M Unterabschnitt F. | 2 | 2 | 2 | 2 |
10.4 | Flugbetrieb
Allgemeines Verständnis der EU-OPS; Luftverkehrsbetreiberzeugnisse (AOC);
Luftfahrzeug-Instandhaltungsprogramm; MEL//CDL; an Bord mitzuführende Dokumente; Luftfahrzeughinweisschilder (Markierungen). | 1 | 1 | 1 | 1 |
10.5 | Zulassung von Luftfahrzeugen, Bau- und Ausrüstungsteilen | ||||
a) Allgemeines
Allgemeines Verständnis von Teil-21 und der EASA-Spezifikationen für Zulassungen CS-23, 25, 27, 29. | - | 1 | 1 | 1 | |
b) Dokumente
Lufttüchtigkeitszeugnis; eingeschränkte Lufttüchtigkeitszeugnisse und Fluggenehmigungen; Eintragungs- und Zulassungszeugnis; Lärmbescheinigung; Wägeprotokoll; Funklizenz und Genehmigung. | - | 2 | 2 | 2 | |
10.6 | Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit
Allgemeines Verständnis der Bestimmungen von Teil-21 zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit; Detailliertes Verständnis von Teil-M. | 2 | 2 | 2 | 2 |
10.7 | Geltende nationale und internationale Anforderungen für (wenn nicht durch EU-Anforderungen ersetzt) | ||||
(a) Instandhaltungsprogramme, Instandhaltungskontrollen und -prüfungen;
Lufttüchtigkeitsforderungen; Kundendienstmitteilungen, Herstellerservice-Informationen; Änderungen und Reparaturen; Instandhaltungsdokumentation: Wartungshandbücher, Strukturreparaturhandbuch, illustrierter Teilekatalog usw. Nur für Lizenzen der Kategorien A bis B2: Basis-Mindestausrüstungslisten, Mindestausrüstungslisten, Abfertigungsabweichungslisten; | 1 | 2 | 2 | 2 | |
(b) Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit; Mindestausrüstungsanforderungen - Testflüge.
Nur für Lizenzen der Kategorien B1 und B2: ETOPS, Instandhaltungs- und Abfertigungsanforderungen; Allwetterbetrieb, Betrieb der Kategorien 2/3. | - | 1 | 1 | 1 |
Modul 11A. Aerodynamik, Strukturen und Systeme von Flugzeugen mit Turbinentriebwerk
Stufe | |||
A1 | B1.1 | ||
11.1 | Flugtheorie | ||
11.1.1. | Flugzeugaerodynamik und Flugsteuerung
Arbeitsweise und Auswirkung von:
Steuerung unter Verwendung von Höhen-/Querruderkombinationen und Höhen-/Seitenruderkombinationen; auftriebserhöhende Einrichtungen, schlitzförmige Öffnungen, Vorflügel, Flügelklappen, Flaperons; widerstandserzeugende Einrichtungen, Luftruder, Auftriebsvernichter, Bremsklappen; Auswirkungen von Grenzschichtzäunen, Sägezahneintrittskanten; Grenzschichtbeeinflussung unter Verwendung von Wirbelerzeugern, Blockierkeilen oder Eintrittskanteneinrichtungen; Arbeitsweise und Auswirkung von Trimmklappen, Ausgleich und Gegenausgleich von (Vorder-) klappen, Servorudern, Federrudern, Massenausgleich, Steuerflächenvorspannung, aerodynamischer Innenausgleich. | 1 | 2 |
11.1.2. | Hochgeschwindigkeitsflug
Schallgeschwindigkeit, Unterschallflug, Flug im schallnahen Bereich, Überschallflug; Machzahl, kritische Machzahl, Kompressibilitätsflattern, Druckwelle, aerodynamische Aufheizung, Flächenregel; die Luftströmung im Triebwerkslufteinlauf von Hochgeschwindigkeitsflugzeugen beeinflussende Faktoren; Auswirkungen der Pfeilung auf die kritische Machzahl. | 1 | 2 |
11.2 | Luftfahrzeugzellenstrukturen - allgemeine Begriffe | ||
(a) Lufttüchtigkeitsforderungen für Zellenfestigkeit;
Zellenklassifizierung, primär, sekundär und tertiär; ausfallsicher, zuverlässige Lebensdauer, Schadenunempfindlichkeitskonzepte; Zonen- und Stationskennzeichnungssysteme; Beanspruchung, Belastung, Biegen, Verdichtung, Scheren, Torsion, Spannung, Ringspannung, Ermüdung; Vorkehrungen für Abläufe und Belüftung; Vorkehrungen für den Systemeinbau; Vorkehrung gegen Blitzschlag; Bordmasseverbindung. | 2 | 2 | |
(b) Konstruktionsmethoden von: Rumpf in Schalenbauweise, Formspanten, Stringern, Längs- trägern, Rumpfspanten, Spanten, Dopplungsstücken, Streben, Verbindungsteilen, Holmen, Bodenstrukturen, Verstärkung, Außenhautmethoden, Korrosionsschutz, Flügel, Leitwerk und Triebwerksbefestigungen;
Zellenmontagetechniken: Nieten, Verschrauben, Verbinden; Oberflächenschutzmethoden, wie Chromatisieren, Anodisieren, Lackieren; Oberflächenreinigung; Luftfahrzeugzellensymmetrie: Abgleichmethoden und Symmetrieprüfungen. | 1 | 2 | |
11.3 | Luftfahrzeugzellenstrukturen - Flugzeuge | ||
11.3.1 | Rumpf (ATA 52/53/56)
Konstruktion und Druckabdichtung; Flügel, Höhenflosse, Ausleger und Fahrwerkbefestigung; Sitzeinbau und Frachtladesystem; Türen und Notausgänge: Konstruktion, Mechanismen, Bedienungs- und Sicherheitseinrichtungen; Konstruktion und Mechanismen von Fenstern und Windschutzscheibe. | 1 | 2 |
11.3.2 | Flügel (ATA 57)
Konstruktion; Kraftstofflagerung; Fahrwerk, Ausleger, Steuerfläche und auftriebserhöhende-/widerstandserzeugende Befestigungen. | 1 | 2 |
11.3.3 | Höhenflossen (ATA 55)
Konstruktion; Steuerflächenbefestigung. | 1 | 2 |
11.3.4 | Steuerflächen (ATA 55/57)
Konstruktion und Befestigung; Auswuchten - Masse und Aerodynamik. | 1 | 2 |
11.3.5 | Gondeln/Ausleger (ATA 54)
Gondeln/Ausleger:
| 1 | 2 |
11.4 | Klima- und Druckbeaufschlagungsanlage (ATA 21) | ||
11.4.1 | Luftversorgung
Luftversorgungsquellen, einschließlich Triebwerkabzapfluft, Hilfstriebwerk und Versorgungswagen. | 1 | 2 |
11.4.2 | Klimaanlage
Klimaanlagen; Luftumwälzungs- und Dampfumlaufkühlmaschinen; Verteilungssysteme; Fluss-, Temperatur- und Feuchtigkeitssteuersystem. | 1 | 3 |
11.4.3 | Druckbeaufschlagung
Druckbeaufschlagungssysteme; Steuerung und Anzeige einschließlich Steuerungs- und Sicherheitsventilen; Kabinendruckregler. | 1 | 3 |
11.4.4 | Sicherheits- und Warneinrichtungen
Schutz- und Warneinrichtungen. | 1 | 3 |
11.5 | Instrumenten-/Avioniksysteme | ||
11.5.1 | Instrumentensysteme (ATA 31)
Staudruck: Höhenmesser, Fahrtmesser, Steig-/Sinkgeschwindigkeitsmesser; Kreisel: künstlicher Horizont, Fluglageanzeiger, Flugrichtungsanzeiger, Leitkursanzeiger, Wendeanzeiger, Scheinlotanzeiger; Kompasse: direkt anzeigender Kompass, Fernkompass; Anstellwinkelanzeiger, Überziehwarnanzeigesysteme; Glascockpit; andere Luftfahrzeugsystemanzeigen. | 1 | 2 |
11.5.2 | Avioniksysteme
Grundlagen von System-Layouts und Arbeitsweise von:
| 1 | 1 |
11.6 | Elektrische Leistung (ATA 24)
Einbau und Arbeitsweise von Batterien; Gleichstromerzeugung; Wechselstromerzeugung; Notstromerzeugung; Spannungsregelung; Energieverteilung; Wechselrichter, Transformatoren, Gleichrichter; Schaltungsschutz; Externe/Außenbordstromversorgung. | 1 | 3 |
11.7 | Geräte und Ausstattungen (ATA 25) | ||
(a) Anforderungen an Notausrüstung;
Sitze, Gurtzeug und Gurte. | 2 | 2 | |
(b) Kabinenlayout;
Gerätelayout; Kabinenausstattung; Kabinenunterhaltungseinrichtung; Bordküchenausstattung; Frachtverlade- und Befestigungseinrichtung;
| 1 | 1 | |
11.8 | Brandschutz (ATA 26) | 1 | 3 |
(a) Feuer- und Raucherkennungs- und Warnsysteme;
Feuerlöschanlagen; Systemprüfungen. | |||
(b) Tragbarer Feuerlöscher. | 1 | 1 | |
11.9 | Flugsteuerung (ATA 27)
Leitsteuerung: Querruder, Höhenruder, Seitenruder, Luftruder; Trimmknopf; Wirklaststeuerung; auftriebserhöhende Einrichtungen; Auftriebsvernichter, Bremsklappe; Systembetrieb: manuell, hydraulisch, pneumatisch, elektrisch, elektrisch signalisierte Flugsteuerung; Steuerdrucksimulierung, Gierdämpfer, Machtrimmregler, Ruderlagebegrenzer, Rudersperrsysteme; Trimmen und Aufrüsten; Überziehschutz/Warnsystem. | 1 | 3 |
11.10 | Kraftstoffanlage (ATA 28)
Systemlayout; Kraftstoffbehälter; Versorgungssysteme; Schnellablassen, Entlüften und Entleeren; Umfüllen und Übernehmen; Anzeige- und Warneinrichtungen. Betanken und Enttanken; Kraftstoffanlagen mit Längsausgleich. | 1 | 3 |
11.11 | Hydraulik (ATA 29) | 1 | 3 |
Systemlayout;
Hydraulikflüssigkeiten; Hydraulikbehälter und Akkumulatoren; Druckerzeugung: elektrisch, mechanisch, pneumatisch; Notdruckgenerierung; Filter; Druckbegrenzung; Energieverteilung; Anzeige- und Warnsysteme; Schnittstelle zu anderen Systemen. | |||
11.12 | Eis- und Regenschutz (ATA 30)
Bildung, Klassifizierung und Erkennung von Eis; Vereisungsschutzsysteme: elektrisch, Heißluft und chemisch; Enteisungssysteme: elektrisch, Heißluft, pneumatisch und chemisch; wasserabweisender Stoff; Sonden- und Abflussheizung; Wischeranlage. | 1 | 3 |
11.13 | Fahrwerk (ATA 32)
Konstruktion, stoßdämpfend; Ausfahr- und Einfahrsysteme: normal und Notfall; Anzeige- und Warneinrichtungen; Räder, Bremsen, Antiblockiersystem und automatisches Bremssystem; Bereifung; Lenkung; Luft-Boden-Schaltung. | 2 | 3 |
11.14 | Lampen (ATA 33)
Außen: Navigation, Kollisionsschutz, Landung, Rollen, Eis; innen: Kabine, Cockpit, Frachtraum; Notbeleuchtung. | 2 | 3 |
11.15 | Sauerstoff (ATA 35)
Systemlayout: Cockpit, Kabine; Quellen, Lagerung, Aufladen und Verteilung; Versorgungsregelung; Anzeige- und Warneinrichtungen. | 1 | 3 |
11.16 | Pneumatisch/Vakuum (ATA 36)
Systemlayout; Quellen: Triebwerk/Hilfstriebwerk, Verdichter, Behälter, Außenbordversorgung; Druckbegrenzung; Verteilung; Anzeige- und Warneinrichtungen. Schnittstellen zu anderen Systemen. | 1 | 3 |
11.17 | Wasser/Abfall (ATA 38)
Wassersystem-Layout, Versorgung, Verteilung, Wartung und Abfluss; Toilettensystem-Layout, Spülen und Wartung; Korrosionsaspekte. | 2 | 3 |
11.18 | Bordinstandhaltungssysteme (ATA 45)
Zentrale Instandhaltungsrechner; Datenladesystem; elektronisches Bibliothekssystem; Drucken; Zellenüberwachung (Schadenstoleranzüberwachung). | 1 | 2 |
11.19 | Integrierte modulare Avionik (ATA42)
Zu den Funktionen, die typischerweise in die Module der integrierten modularen Avionik (Integrated Modular Avionic - IMA) integriert werden können, zählen: Zapfluftmanagement, Luftdruckregelung, Belüftung und Luftregelung, Avionik- und Cockpit- Belüftungsregelung, Temperaturregelung, Luftverkehrskommunikation, Avionikkommunikationsrouter, elektrisches Lastmanagement, Trennschalterüberwachung, elektrisches System BITE, Treibstoffmanagement, Bremsregelung, Lenkregelung, Ausfahren und Einfahren des Fahrwerks, Reifendruckanzeige, Öldruckanzeige, Bremstemperaturüberwachung usw.; Kernsystem; Netzwerkkomponenten. | 1 | 2 |
11.20 | Kabinensysteme (ATA44)
Hierzu zählen die Baugruppen und Bauteile, die für die Unterhaltung der Passagiere und für die Kommunikation innerhalb des Luftfahrzeugs (Kabinen-Interkommunikations- und Datensystem) sowie für die Kommunikation zwischen Luftfahrzeugkabine und Bodenstationen (Kabinennetzwerkdienst) eingesetzt werden. Hierzu zählen Sprach-, Daten-, Musik- und Videodatenübertragungen. Das Kabinen-Interkommunikations- und Datensystem bildet die Schnittstelle zwischen den Cockpit-/Kabinenbesatzungs- und Kabinensystemen. Diese Systeme unterstützen den Datenaustausch über die verschiedenen miteinander verbundenen Schnellwechseleinheiten (LRU) und werden üblicherweise von Flugbegleitpersonal bedient. Der Kabinennetzwerkdienst (Cabin Network Service) besteht typischerweise aus einem Server, der typischerweise unter anderem mit den folgenden Systemen über eine Schnittstelle verbunden ist:
Der Kabinennetzwerkdienst kann beispielsweise folgende Funktionen aufnehmen: - Zugriff auf Berichte vor Abflug/bei Abflug,
Kabinen-Kernsystem; Flugunterhaltungssystem; Externes Kommunikationssystem; Kabinen-Massenspeichersystem; Kabinenüberwachungssystem; diverse Kabinensysteme. | 1 | 2 |
11.21 | Informationssysteme (ATA46)
Hierzu zählen die Baugruppen und Bauteile, die die Speicherung, Aktualisierung und den Abruf digitaler Informationen ermöglichen, welche herkömmlicherweise auf Papier, Microfilm oder Microfiche vorlagen. Hierunter fallen auch Baugruppen, die eigens für Informationsspeicherungs- und -abruffunktionen eingesetzt werden, beispielsweise der elektronische Massenspeicher und Controller. Baugruppen und Bauteile, die für andere Zwecke eingebaut und mit anderen Systemen gemeinsam genutzt werden, beispielsweise Besatzungsraumdrucker oder allgemeine Anzeigegeräte, sind hierin nicht eingeschlossen. Zu den typischen Beispielen zählen Flugverkehr- und -informationsmanagementsysteme sowie Netzserver. Allgemeines Flugzeug-Informationssystem; Besatzungsraum-Informationssystem; Instandhaltungsinformationssystem; Fluggastkabinen-Informationssystem; diverse sonstige Informationssysteme. | 1 | 2 |
Modul 11B. Aerodynamik, Strukturen und Systeme von Flugzeugen mit Kolbentriebwerk
Anmerkung 1: Dieses Modul gilt nicht für die Kategorie B3. Die entsprechenden Themen für die Kategorie B3 sind in Modul 11C festgelegt.
Anmerkung 2: Der Umfang dieses Moduls muss die Technologie von Flugzeugen entsprechend den Unterkategorien A2 und B1.2 widerspiegeln.
Stufe | |||
A2 | B1.2 | ||
11.1 | Flugtheorie | ||
11.1.1 | Flugzeugaerodynamik und Flugsteuerung
Arbeitsweise und Auswirkung von:
Steuerung unter Verwendung von Höhen-/Querruderkombinationen und Höhen-/Seitenruderkombinationen; auftriebserhöhende Einrichtungen, schlitzförmige Öffnungen, Vorflügel, Flügelklappen, Flaperons; widerstandserzeugende Einrichtungen, Luftruder, Auftriebsvernichter, Bremsklappen; Auswirkungen von Grenzschichtzäunen, Sägezahneintrittskanten; Grenzschichtbeeinflussung unter Verwendung von Wirbelerzeugern, Blockierkeilen oder Eintrittskanteneinrichtungen; Arbeitsweise und Auswirkung von Trimmklappen, Ausgleich und Gegenausgleich von (Vorder- ) klappen, Servorudern, Federrudern, Massenausgleich, Steuerflächenvorspannung, aerodynamischer Innenausgleich. | 1 | 2 |
11.1.2 | Hochgeschwindigkeitsflug - nicht zutreffend | - | - |
11.2 | Luftfahrzeugzellenstrukturen - allgemeine Begriffe | ||
(a) Lufttüchtigkeitsforderungen für Zellenfestigkeit;
Zellenklassifizierung, primär, sekundär und tertiär; ausfallsicher, zuverlässige Lebensdauer, Schadenunempfindlichkeitskonzepte; Zonen- und Stationskennzeichnungssysteme; Beanspruchung, Belastung, Biegen, Verdichtung, Scheren, Torsion, Spannung, Ringspannung, Ermüdung; Vorkehrungen für Abläufe und Belüftung; Vorkehrungen für den Systemeinbau; Vorkehrung gegen Blitzschlag; Bordmasseverbindung. | 2 | 2 | |
(b) Konstruktionsmethoden von: Rumpf in Schalenbauweise, Formspanten, Stringern, Längs- trägern, Rumpfspanten, Spanten, Dopplungsstücken, Streben, Verbindungsteilen, Holmen, Bodenstrukturen, Verstärkung, Außenhautmethoden, Korrosionsschutz, Flügel, Leitwerk und Triebwerksbefestigungen;
Zellenmontagetechniken: Nieten, Verschrauben, Verbinden; Oberflächenschutzmethoden, wie Chromatisieren, Anodisieren, Lackieren; Oberflächenreinigung; Luftfahrzeugzellensymmetrie: Abgleichmethoden und Symmetrieprüfungen. | 1 | 2 | |
11.3 | Luftfahrzeugzellenstrukturen - Flugzeuge | ||
11.3.1 | Rumpf (ATA 52/53/56) | 1 | 2 |
Konstruktion und Druckabdichtung;
Flügel, Höhenflosse, Ausleger und Fahrwerkbefestigung; Sitzeinbau; Türen und Notausgänge: Konstruktion und Arbeitsweise; Befestigung von Fenstern und Windschutzscheibe. | |||
11.3.2 | Flügel (ATA 57) Konstruktion;
Kraftstofflagerung; Fahrwerk, Ausleger, Steuerfläche und auftriebserhöhende-/widerstandserzeugende Befestigungen. | 1 | 2 |
11.3.3 | Höhenflossen (ATA 55)
Konstruktion; Steuerflächenbefestigung. | 1 | 2 |
11.3.4 | Steuerflächen (ATA 55/57)
Konstruktion und Befestigung; Auswuchten - Masse und Aerodynamik. | 1 | 2 |
11.3.5 | Gondeln/Ausleger (ATA 54)
Gondeln/Ausleger: - Konstruktion; - Brandschotte; - Triebwerksaufhängungen. | 1 | 2 |
11.4 | Klima- und Druckbeaufschlagungsanlage (ATA 21)
Druckbeaufschlagungs- und Klimaanlage; Kabinendruckregler, Schutz- und Warneinrichtungen; Heizung. | 1 | 3 |
11.5 | Instrumenten-/Avioniksysteme | ||
11.5.1 | Instrumentensysteme (ATA 31)
Staudruck: Höhenmesser, Fahrtmesser, Steig-/Sinkgeschwindigkeitsmesser; Kreisel: künstlicher Horizont, Fluglageanzeiger, Flugrichtungsanzeiger, Leitkursanzeiger, Wendeanzeiger, Scheinlotanzeiger; Kompasse: direkt anzeigender Kompass, Fernkompass; Anstellwinkelanzeiger, Überziehwarnanzeigesysteme; Glascockpit; andere Luftfahrzeugsystemanzeigen. | 1 | 2 |
11.5.2 | Avioniksysteme
Grundlagen von System-Layouts und Arbeitsweise von:
| 1 | 1 |
11.6 | Elektrische Leistung (ATA 24)
Einbau und Arbeitsweise von Batterien; Gleichstromerzeugung; Spannungsregelung; Energieverteilung; Schaltungsschutz; Wechselrichter, Transformatoren. | 1 | 3 |
11.7 | Geräte und Ausstattungen (ATA 25) | ||
(a) Anforderungen an Notausrüstung;
Sitze, Gurtzeug und Gurte. | 2 | 2 | |
(b) Kabinenlayout;
Gerätelayout; Kabinenausstattung; Kabinenunterhaltungseinrichtung; Bordküchenausstattung; Frachtverlade- und Befestigungseinrichtung;
| 1 | 1 | |
11.8 | Brandschutz (ATA 26) | ||
(a) Feuer- und Raucherkennungs- und Warnsysteme;
Feuerlöschanlagen; Systemprüfungen. | 1 | 3 | |
(b) Tragbarer Feuerlöscher. | 1 | 3 | |
11.9 | Flugsteuerung (ATA 27) | 1 | 3 |
Leitsteuerung:
Querruder, Höhenruder, Seitenruder, Luftruder;
Trimmruder; auftriebserhöhende Einrichtungen; Systembetrieb: manuell; Rudersperrsysteme; Trimmen und Aufrüsten; Überziehwarnsystem. | |||
11.10 | Kraftstoffanlage (ATA 28)
Systemlayout; Kraftstoffbehälter; Versorgungssysteme; Umfüllen und Übernehmen; Anzeige- und Warneinrichtungen; Betanken und Enttanken. | 1 | 3 |
11.11 | Hydraulik (ATA 29)
Systemlayout; Hydraulikflüssigkeiten; Hydraulikbehälter und Akkumulatoren; Druckerzeugung: elektrisch, mechanisch, pneumatisch; Filter; Druckbegrenzung; Energieverteilung; Anzeige- und Warnsysteme. | 1 | 3 |
11.12 | Eis- und Regenschutz (ATA 30)
Bildung, Klassifizierung und Erkennung von Eis; Enteisungssysteme: elektrisch, Heißluft, pneumatisch und chemisch; Sonden- und Abflussheizung; Wischeranlage. | 1 | 3 |
11.13 | Fahrwerk (ATA 32)
Konstruktion, stoßdämpfend; Ausfahr- und Einfahrsysteme: normal und Notfall; Anzeige- und Warneinrichtungen; Räder, Bremsen, Antiblockiersystem und automatisches Bremssystem; Bereifung; Lenkung; Luft-Boden-Schaltung. | 2 | 3 |
11.14 | Lampen (ATA 33)
Außen: Navigation, Kollisionsschutz, Landung, Rollen, Eis; innen: Kabine, Cockpit, Frachtraum; Notbeleuchtung. | 2 | 3 |
11.15 | Sauerstoff (ATA 35)
Systemlayout: Cockpit, Kabine; Quellen, Lagerung, Aufladen und Verteilung; Versorgungsregelung; Anzeige- und Warneinrichtungen. | 1 | 3 |
11.16 | Pneumatisch/Vakuum (ATA 36)
Systemlayout; Quellen: Triebwerk/Hilfstriebwerk, Verdichter, Behälter, Außenbordversorgung; Druckbegrenzung; Verteilung; Anzeige- und Warneinrichtungen; Schnittstellen zu anderen Systemen. | 1 | 3 |
11.17 | Wasser/Abfall (ATA 38)
Wassersystem-Layout, Versorgung, Verteilung, Wartung und Abfluss; Toilettensystem-Layout, Spülen und Wartung; Korrosionsaspekte. | 2 | 3 |
Modul 11C. Aerodynamik, Strukturen und Systeme von Flugzeugen mit Kolbentriebwerk
Anmerkung: Der Umfang dieses Moduls muss die Technologie von Flugzeugen entsprechend der Unterkategorie B3 widerspiegeln.
Stufe | ||
B3 | ||
11.1 | Flugtheorie | |
Flugzeugaerodynamik und Flugsteuerung
Arbeitsweise und Auswirkung von:
Steuerung unter Verwendung von Höhen-/Querruderkombinationen und Höhen-/Seitenruderkombinationen; auftriebserhöhende Einrichtungen, schlitzförmige Öffnungen, Vorflügel, Flügelklappen, Flaperons; widerstandserzeugende Einrichtungen, Auftriebsvernichter, Bremsklappen; Auswirkungen von Grenzschichtzäunen, Sägezahneintrittskanten; Grenzschichtbeeinflussung unter Verwendung von Wirbelerzeugern, Blockierkeilen oder Eintrittskanteneinrichtungen; Arbeitsweise und Auswirkung von Trimmklappen, Ausgleich und Gegenausgleich von (Vorder-) klappen, Servorudern, Federrudern, Massenausgleich, Steuerflächenvorspannung, aerodynamischer Innenausgleich. | 1 | |
11.2 | Luftfahrzeugzellenstrukturen - allgemeine Begriffe | |
(a) Lufttüchtigkeitsforderungen für Zellenfestigkeit;
Zellenklassifizierung, primär, sekundär und tertiär; ausfallsicher, zuverlässige Lebensdauer, Schadenunempfindlichkeitskonzepte; Zonen- und Stationskennzeichnungssysteme; Beanspruchung, Belastung, Biegen, Verdichtung, Scheren, Torsion, Spannung, Ringspannung, Ermüdung; Vorkehrungen für Abläufe und Belüftung; Vorkehrungen für den Systemeinbau; Vorkehrung gegen Blitzschlag; Bordmasseverbindung. | 2 | |
(b) Konstruktionsmethoden von: Rumpf in Schalenbauweise, Formspanten, Stringern, Längsträgern, Rumpfspanten, Spanten, Dopplungsstücken, Streben, Verbindungsteilen, Holmen, Bodenstrukturen, Verstärkung, Außenhautmethoden, Korrosionsschutz, Flügel, Leitwerk und Triebwerksbefestigungen;
Zellenmontagetechniken: Nieten, Verschrauben, Verbinden; Oberflächenschutzmethoden, wie Chromatisieren, Anodisieren, Lackieren; Oberflächenreinigung; Luftfahrzeugzellensymmetrie: Abgleichmethoden und Symmetrieprüfungen. | 2 | |
11.3 | Luftfahrzeugzellenstrukturen - Flugzeuge | |
11.3.1 | Rumpf (ATA 52/53/56)
Konstruktion; Flügel, Höhenflosse, Ausleger und Fahrwerkbefestigung; Sitzeinbau; Türen und Notausgänge: Konstruktion und Arbeitsweise; Befestigung von Fenstern und Windschutzscheibe. | 1 |
11.3.2 | Flügel (ATA 57)
Konstruktion; Kraftstofflagerung; Fahrwerk, Ausleger, Steuerfläche und auftriebserhöhende-/widerstandserzeugende Befestigungen. | 1 |
11.3.3 | Höhenflossen (ATA 55)
Konstruktion; Steuerflächenbefestigung. | 1 |
11.3.4 | Steuerflächen (ATA 55/57)
Konstruktion und Befestigung; Auswuchten - Masse und Aerodynamik. | 1 |
11.3.5 | Gondeln/Ausleger (ATA 54) | |
Gondeln/Ausleger:
| 1 | |
11.4 | Klimaanlage (ATA 21) | |
Heizung und Lüftung | 1 | |
11.5 | Instrumenten-/Avioniksysteme | |
11.5.1 | Instrumentensysteme (ATA 31)
Staudruck: Höhenmesser, Fahrtmesser, Steig-/Sinkgeschwindigkeitsmesser; Kreisel: künstlicher Horizont, Fluglageanzeiger, Flugrichtungsanzeiger, Leitkursanzeiger, Wendeanzeiger, Scheinlotanzeiger; Kompasse: direkt anzeigender Kompass, Fernkompass; Anstellwinkelanzeiger, Überziehwarnanzeigesysteme; Glascockpit; andere Luftfahrzeugsystemanzeigen. | 1 |
11.5.2 | Avioniksysteme
Grundlagen von System-Layouts und Arbeitsweise von:
| 1 |
11.6 | Elektrische Leistung (ATA 24)
Einbau und Arbeitsweise von Batterien; Gleichstromerzeugung; Spannungsregelung; Energieverteilung; Schaltungsschutz; Wechselrichter, Transformatoren. | 2 |
11.7 | Geräte und Ausstattungen (ATA 25)
Anforderungen an Notausrüstung; Sitze, Gurtzeug und Gurte. | 2 |
11.8 | Brandschutz (ATA 26)
Tragbarer Feuerlöscher | 2 |
11.9 | Flugsteuerung (ATA 27)
Leitsteuerung: Querruder, Höhenruder, Seitenruder, Luftruder; Trimmruder; auftriebserhöhende Einrichtungen; Systembetrieb: manuell; Rudersperrsysteme; Trimmen und Aufrüsten; Überziehwarnsystem. | 3 |
11.10 | Kraftstoffanlage (ATA 28)
Systemlayout; Kraftstoffbehälter; Versorgungssysteme; Umfüllen und Übernehmen; Anzeige- und Warneinrichtungen. Betanken und Enttanken. | 2 |
11.11 | Hydraulik (ATA 29)
Systemlayout; Hydraulikflüssigkeiten; Hydraulikbehälter und Akkumulatoren; Druckerzeugung: elektrisch, mechanisch, pneumatisch; Filter; Druckbegrenzung; Energieverteilung; Anzeige- und Warnsysteme. | 2 |
11.12 | Eis- und Regenschutz (ATA 30)
Bildung, Klassifizierung und Erkennung von Eis; Enteisungssysteme: elektrisch, Heißluft, pneumatisch und chemisch; Sonden- und Abflussheizung; Wischeranlage. | 1 |
11.13 | Fahrwerk (ATA 32)
Konstruktion, stoßdämpfend; Ausfahr- und Einfahrsysteme: normal und Notfall; Anzeige- und Warneinrichtungen; Räder, Bremsen, Antiblockiersystem und automatisches Bremssystem; Bereifung; Lenkung. | 2 |
11.14 | Lampen (ATA 33)
Außen: Navigation, Kollisionsschutz, Landung, Rollen, Eis; innen: Kabine, Cockpit, Frachtraum; Notbeleuchtung. | 2 |
11.15 | Sauerstoff (ATA 35)
Systemlayout: Cockpit, Kabine; Quellen, Lagerung, Aufladen und Verteilung; Versorgungsregelung; Anzeige- und Warneinrichtungen. | 2 |
11.16 | Pneumatisch/Vakuum (ATA 36)
Systemlayout; Quellen: Triebwerk/Hilfstriebwerk, Verdichter, Behälter, Außenbordversorgung; Druck- und Vakuumpumpen; Druckbegrenzung; Verteilung; Anzeige- und Warneinrichtungen. Schnittstellen zu anderen Systemen. | 2 |
Modul 12. Aerodynamik, Strukturen und Systeme von Hubschraubern
Stufe | |||
A3 | B1.3 | ||
A4 | B1.4 | ||
12.1 | Flugtheorie - Drehflügleraerodynamik
Terminologie; Auswirkungen der Kreiselpräzession; Gegenmoment und Richtungssteuerung; Auftriebsasymmetrie, Strömungsabriss an Blattspitze; Umsetzungstendenz und ihre Korrektur; Corioliseffekt und Ausgleich; Wirbelringzustand, Leistungseinstellung, zu starke Nickbewegung; Autorotation; Bodeneffekt. | 1 | 2 |
12.2 | Flugsteueranlage
kollektive Blattverstellung; Taumelscheibe; Giersteuerung: Drehmomentausgleich, Heckrotor, Abzapfluft; Hauptrotorkopf: Merkmale von Design und Arbeitsweise; Rotorblatt-Schwenkgelenkdämpfer: Funktion und Konstruktion; Rotorblätter: Konstruktion und Befestigung von Haupt- und Heckrotorblatt; Trimmknopf, feste und trimmbare Höhenflossen; Systembetrieb: manuell, hydraulisch, elektrisch und elektrisch signalisierte Flugsteuerung; Steuerdrucksimulierung; Trimmen und Aufrüstung. | 2 | 3 |
12.3 | Blattspurprüfung und Vibrationsanalyse
Rotorabgleich; Haupt- und Heckrotorspurprüfung; Statische und dynamische Auswuchtung; Vibrationsarten, Möglichkeiten zur Vibrationsreduzierung; Bodenresonanz. | 1 | 3 |
12.4 | Getriebe
Getriebe, Haupt- und Heckrotoren; Kupplungen, Freilaufeinheiten und Rotorbremse; Heckrotor-Antriebswellen, flexible Kupplungen, Lager, Schwingungsdämpfer und Lageraufhängungen. | 1 | 3 |
12.5 | Luftfahrzeugzellenstrukturen | ||
(a) Lufttüchtigkeitsforderungen für Zellenfestigkeit;
Zellenklassifizierung, primär, sekundär und tertiär; ausfallsicher, zuverlässige Lebensdauer, Schadenunempfindlichkeitskonzepte; Zonen- und Stationskennzeichnungssysteme; Beanspruchung, Belastung, Biegen, Verdichtung, Scheren, Torsion, Spannung, Ringspannung, Ermüdung; Vorkehrungen für Abläufe und Belüftung; Vorkehrungen für den Systemeinbau; Vorkehrung gegen Blitzschlag. | 2 | 2 | |
(b) Konstruktionsmethoden von: Rumpf in Schalenbauweise, Formspanten, Stringern, Längsträgern, Rumpfspanten, Spanten, Dopplungsstücken, Streben, Verbindungsteilen, Holmen, Bodenstrukturen, Verstärkung, Außenhautmethoden und Korrosionsschutz;
Auslegern, Höhenflosse und Fahrwerkbefestigungen; Sitzeinbau; Türen: Konstruktion, Mechanismen, Bedienungs- und Sicherheitseinrichtungen; Konstruktion von Fenstern und Windschutzscheiben; Kraftstofflagerung; Brandschotte; Triebwerksaufhängungen. Zellenmontagetechniken: Nieten, Verschrauben, Verbinden; Oberflächenschutzmethoden, wie Chromatisieren, Anodisieren, Lackieren; Oberflächenreinigung; Luftfahrzeugzellensymmetrie: Abgleichmethoden und Symmetrieprüfungen. | 1 | 2 | |
12.6 | Klimaanlage (ATA 21) | ||
12.6.1 | Luftversorgung
Luftversorgungsquellen, einschließlich Triebwerkabzapfluft und Versorgungswagen. | 1 | 2 |
12.6.2 | Klimaanlagen
Klimaanlagen; Verteilungssysteme; Fluss- und Temperaturregelsysteme; Schutz- und Warneinrichtungen. | 1 | 3 |
12.7 | Instrumenten-/Avioniksysteme | ||
12.7.1 | Instrumentensysteme (ATA 31)
Staudruck: Höhenmesser, Fahrtmesser, Steig-/Sinkgeschwindigkeitsmesser; Kreisel: künstlicher Horizont, Fluglageanzeiger, Flugrichtungsanzeiger, Leitkursanzeiger, Wendeanzeiger, Scheinlotanzeiger; Kompasse: direkt anzeigender Kompass, Fernkompass; Vibrationsanzeigesysteme - HUMS; Glascockpit; andere Luftfahrzeugsystemanzeigen. | 1 | 2 |
12.7.2 | Avioniksysteme
Grundlagen von System-Layouts und Arbeitsweise von; Flugregelung (ATA 22); Kommunikation (ATA 23); Navigationssystem (ATA 34). | 1 | 1 |
12.8 | Elektrische Leistung (ATA 24)
Einbau und Arbeitsweise von Batterien; Gleichstromerzeugung, Wechselstromerzeugung; Notstromerzeugung; Spannungsregelung, Schaltungsschutz. Energieverteilung; Wechselrichter, Transformatoren, Gleichrichter; externe/Außenbordversorgung. | 1 | 3 |
12.9 | Geräte und Ausstattungen (ATA 25) | ||
(a) Anforderungen an Notausrüstung;
Sitze, Sicherheitsgurte und Gurte; Auftriebssysteme. | 2 | 2 | |
(b) Notschwimmsysteme;
Kabinenlayout, Frachtbefestigung; Gerätelayout; Kabinenausstattung. | 1 | 1 | |
12.10 | Brandschutz (ATA 26)
Feuer- und Raucherkennungs- und Warnsysteme; Feuerlöschanlagen; Systemprüfungen. | 1 | 3 |
12.11 | Kraftstoffanlage (ATA 28)
Systemlayout; Kraftstoffbehälter; Versorgungssysteme; Schnellablassen, Entlüften und Entleeren; Umfüllen und Übernehmen; Anzeige- und Warneinrichtungen; Betanken und Enttanken. | 1 | 3 |
12.12 | Hydraulik (ATA 29)
Systemlayout; Hydraulikflüssigkeiten; Hydraulikbehälter und Akkumulatoren; Druckerzeugung: elektrisch, mechanisch, pneumatisch; Notdruckgenerierung; Filter; Druckbegrenzung; Energieverteilung; Anzeige- und Warnsysteme; Schnittstelle zu anderen Systemen. | 1 | 3 |
12.13 | Eis- und Regenschutz (ATA 30)
Bildung, Klassifizierung und Erkennung von Eis; Vereisungsschutz- und Enteisungssysteme: elektrisch, Heißluft und chemisch; Regenwasserabweisende Mittel und Regenwasserentfernung; Sonden- und Abflussheizung; Wischersystem. | 1 | 3 |
12.14 | Fahrwerk (ATA 32)
Konstruktion, stoßdämpfend; Ausfahr- und Einfahrsysteme: normal und Notfall; Anzeige- und Warneinrichtungen; Räder, Bereifung, Bremsen; Lenkung; Luft-Boden-Schaltung; Kufen, Schwimmkörper. | 2 | 3 |
12.15 | Lampen (ATA 33)
Außen: Navigation, Landung, Rollen, Eis; innen: Kabine, Cockpit, Frachtraum; Notbeleuchtung. | 2 | 3 |
12.16 | Pneumatisch/Vakuum (ATA 36)
Systemlayout; Quelle: Triebwerk/Hilfstriebwerk, Verdichter, Behälter, Außenbordversorgung; Druckbegrenzung; Verteilung; Anzeige- und Warneinrichtungen; Schnittstellen zu anderen Systemen. | 1 | 3 |
12.17 | Integrierte modulare Avionik (ATA42)
Zu den Funktionen, die typischerweise in die Module der integrierten modularen Avionik (Integrated Modular Avionic - IMA) integriert werden können, zählen: Zapfluftmanagement, Luftdruckregelung, Belüftung und Luftregelung, Avionik- und Cockpit- Belüftungsregelung, Temperaturregelung, Luftverkehrskommunikation, Avionikkommunikationsrouter, elektrisches Lastmanagement, Trennschalterüberwachung, elektrisches System BITE, Treibstoffmanagement, Bremsregelung, Lenkregelung, Ausfahren und Einfahren des Fahrwerks, Reifendruckanzeige, Öldruckanzeige, Bremstemperaturüberwachung usw.; Kernsystem; Netzwerkkomponenten. | 1 | 2 |
12.18 | Bordinstandhaltungssysteme (ATA45)
Zentrale Instandhaltungsrechner; Datenladesystem; elektronisches Bibliothekssystem; Drucken; Zellenüberwachung (Schadenstoleranzüberwachung). | 1 | 2 |
12.19 | Informationssysteme (ATA46)
Hierzu zählen die Baugruppen und Bauteile, die die Speicherung, Aktualisierung und den Abruf digitaler Informationen ermöglichen, welche herkömmlicherweise auf Papier, Microfilm oder Microfiche vorlagen. Hierunter fallen auch Baugruppen, die eigens für Informationsspeicherungs- und -abruffunktionen eingesetzt werden, beispielsweise der elektronische Massenspeicher und Controller. Baugruppen und Bauteile, die für andere Zwecke eingebaut und mit anderen Systemen gemeinsam genutzt werden, beispielsweise Besatzungsraumdrucker oder allgemeine Anzeigegeräte, sind hierin nicht eingeschlossen. Zu den typischen Beispielen zählen Flugverkehr- und -informationsmanagementsysteme sowie Netzserver. Allgemeines Flugzeug-Informationssystem; Besatzungsraum-Informationssystem; Instandhaltungsinformationssystem; Fluggastkabinen-Informationssystem; diverse sonstige Informationssysteme. | 1 | 2 |
Modul 13. Aerodynamik, Strukturen und Systeme von Luftfahrzeugen
Stufe | ||
B2 | ||
13.1 | Flugtheorie | |
a) Flugzeugaerodynamik und Flugsteuerung
Arbeitsweise und Auswirkung von: | 1 | |
b) Hochgeschwindigkeitsflug
Schallgeschwindigkeit, Unterschallflug, | 1 | |
c) Drehflügleraerodynamik
Terminologie; | 1 | |
13.2 | Zellenstrukturen - allgemeine Begriffe | |
(a) Grundlagen von Struktursystemen. | 1 | |
(b) Zonen- und Stationskennzeichnungssysteme;
Masseverbindung; | 2 | |
13.3 | Flugregelung (ATA22)
Grundlagen der Flugregelung einschließlich Funktionsprinzip und aktueller Terminologie; Befehlssignalverarbeitung; Betriebsarten: Rollkanal, Nickkanal und Gierkanal; Gierdämpfer; Dämpfungsregelungsanlage in Hubschraubern; automatische Trimmsteuerung; Schnittstelle Autopilot-Navigationshilfe; automatische Leistungseinstellungssysteme; Automatische Landesysteme: Prinzipien und Kategorien, Betriebsarten, Anflug, Gleitwegebene, Landung, Durchstarten, Systemüberwachungen und Ausfallbedingungen. | 3 |
13.4 | Kommunikation/Navigation (ATA23/34)
Grundlagen von Funkwellenausbreitung, Antennen, Übertragungsleitungen, Kommunikation, Empfänger und Sender; Funktionsprinzip der folgenden Systeme:
| 3 |
13.5 | Elektrische Leistung (ATA 24)
Einbau und Arbeitsweise von Batterien; Gleichstromerzeugung; Wechselstromerzeugung; Notstromerzeugung; Spannungsregelung; Energieverteilung; Wechselrichter, Transformatoren, Gleichrichter; Schaltungsschutz; externe/Außenbordversorgung. | 3 |
13.6 | Geräte und Ausstattungen (ATA 25)
Anforderungen an die elektronische Notausrüstung; Kabinenunterhaltungseinrichtung. | 3 |
13.7 | Flugsteuerung (ATA 27) | |
(a) Leitsteuerung:
Querruder, Höhenruder, Seitenruder, Luftruder;
Trimmknopf; | 2 | |
(b) Systembetrieb: elektrisch, elektrisch signalisierte Flugsteuerung. | 3 | |
13.8 | Instrumentensysteme (ATA 31)
Klassifizierung; Atmosphäre; Terminologie; Druckmessvorrichtungen und -systeme; Staudrucksysteme; Höhenmesser; Steig-/Sinkgeschwindigkeitsmesser; Fluggeschwindigkeitsanzeiger; Machmeter; Höhenmelde-/-warnsysteme; Luftdatencomputer; Instrumentendruckluftsysteme; direkt anzeigende Druck- und Temperaturanzeigen; Temperaturanzeigesysteme; Kraftstoffmengenanzeigesysteme; gyroskopische Grundsätze; künstliche Horizonte; Wendeanzeiger; Kurskreisel; Bodennähewarnsysteme; Kompasssysteme; Flugdatenaufzeichnungssysteme; elektronische Fluginstrumentensysteme; Instrumentenwarnsysteme, einschließlich Hauptwarnsystemen und zentralisierter Warntafeln; Überziehwarnanlagen und Anstellwinkel-Anzeigesysteme; Vibrationsmessung und -anzeige; Glascockpit. | 3 |
13.9 | Lampen (ATA 33)
Außen: Navigation, Landung, Rollen, Eis; innen: Kabine, Cockpit, Frachtraum; Notbeleuchtung. | 3 |
13.10 | Bordinstandhaltungssysteme (ATA 45)
Zentrale Instandhaltungsrechner; Datenladesystem; elektronisches Bibliothekssystem; Drucken; Zellenüberwachung (Schadenstoleranzüberwachung). | 3 |
13.11 | Klima- und Druckbeaufschlagungsanlage (ATA21) | |
13.11.1 | Luftversorgung
Luftversorgungsquellen, einschließlich Triebwerkabzapfluft, Hilfstriebwerk und Versorgungswagen. | 2 |
13.11.2. | Klimaanlage | |
Klimaanlagen; | 2 | |
Luftumwälzungs- und Dampfumlaufkühlmaschinen; | 3 | |
Verteilungssysteme; | 1 | |
Fluss-, Temperatur- und Feuchtigkeitssteuersystem. | 3 | |
13.11.3 | Druckbeaufschlagung
Druckbeaufschlagungssysteme; Steuerung und Anzeige einschließlich Steuerungs- und Sicherheitsventilen; Kabinendruckregler. | 3 |
13.11.4. | Sicherheits- und Warneinrichtungen
Schutz- und Warneinrichtungen. | 3 |
13.12 | Brandschutz (ATA 26) | |
(a) Feuer- und Raucherkennungs- und Warnsysteme;
Feuerlöschanlagen; | 3 | |
(b) Tragbarer Feuerlöscher. | 1 | |
13.13 | Kraftstoffanlage (ATA 28) | |
Systemlayout; | 1 | |
Kraftstoffbehälter; | 1 | |
Versorgungssysteme; | 1 | |
Schnellablassen, Entlüften und Entleeren; | 1 | |
Umfüllen und Übernehmen; | 2 | |
Anzeige- und Warneinrichtungen. | 3 | |
Betanken und Enttanken; | 2 | |
Kraftstoffanlagen mit Längsausgleich. | 3 | |
13.14 | Hydraulik (ATA 29) | |
Systemlayout; | 1 | |
Hydraulikflüssigkeiten; | 1 | |
Hydraulikbehälter und Akkumulatoren; | 1 | |
Druckerzeugung: elektrisch, mechanisch, pneumatisch; | 3 | |
Notdruckgenerierung; | 3 | |
Filter; | 1 | |
Druckbegrenzung; | 3 | |
Energieverteilung; | 1 | |
Anzeige- und Warnsysteme; | 3 | |
Schnittstelle zu anderen Systemen. | 3 | |
13.15 | Eis- und Regenschutz (ATA 30) | |
Bildung, Klassifizierung und Erkennung von Eis; | 2 | |
Vereisungsschutzsysteme: elektrisch, Heißluft und chemisch; | 2 | |
Enteisungssysteme: elektrisch, Heißluft, pneumatisch und chemisch; | 3 | |
wasserabweisender Stoff; | 1 | |
Sonden- und Abflussheizung; | 3 | |
Wischersystem. | 1 | |
13.16 | Fahrwerk (ATA 32) | |
Konstruktion, stoßdämpfend; | 1 | |
Ausfahr- und Einfahrsysteme: normal und Notfall; | 3 | |
Anzeige- und Warneinrichtungen. | 3 | |
Räder, Bremsen, Antiblockiersystem und automatisches Bremssystem; | 3 | |
Bereifung; | 1 | |
Lenkung; | 3 | |
Luft-Boden-Schaltung. | 3 | |
13.17 | Sauerstoff (ATA 35) | |
Systemlayout: Cockpit, Kabine; | 3 | |
Quellen, Lagerung, Aufladen und Verteilung; | 3 | |
Versorgungsregelung; | 3 | |
Anzeige- und Warneinrichtungen. | 3 | |
13.18 | Pneumatisch/Vakuum (ATA 36) | |
Systemlayout; | 2 | |
Quellen: Triebwerk/Hilfstriebwerk, Verdichter, Behälter, Außenbordversorgung; | 2 | |
Druckbegrenzung; | 3 | |
Verteilung; | 1 | |
Anzeige- und Warneinrichtungen. | 3 | |
Schnittstellen zu anderen Systemen. | 3 | |
13.19 | Wasser/Abfall (ATA 38)
Wassersystem-Layout, Versorgung, Verteilung, Wartung und Abfluss; Toilettensystem-Layout, Spülen und Wartung. | 2 |
13.20 | Integrierte modulare Avionik (ATA42)
Zu den Funktionen, die typischerweise in die Module der integrierten modularen Avionik (Integrated Modular Avionic - IMA) integriert werden können, zählen: Zapfluftmanagement, Luftdruckregelung, Belüftung und Luftregelung, Avionik- und Cockpit-Belüftungsregelung, Temperaturregelung, Luftverkehrskommunikation, Avionikkommunikationsrouter, elektrisches Lastmanagement, Trennschalterüberwachung, elektrisches System BITE, Treibstoffmanagement, Bremsregelung, Lenkregelung, Ausfahren und Einfahren des Fahrwerks, Reifendruckanzeige, Öldruckanzeige, Bremstemperaturüberwachung usw.; Kernsystem; Netzwerkkomponenten. | 3 |
13.21 | Kabinensysteme (ATA44)
Hierzu zählen die Baugruppen und Bauteile, die für die Unterhaltung der Passagiere und für die Kommunikation innerhalb des Luftfahrzeugs (Kabinen-Interkommunikations- und Datensystem) sowie für die Kommunikation zwischen Luftfahrzeugkabine und Bodenstationen (Kabinennetzwerkdienst) eingesetzt werden. Hierzu zählen Sprach-, Daten-, Musik- und Videodatenübertragungen. Das Kabinen-Interkommunikations- und Datensystem bildet die Schnittstelle zwischen den Cockpit-/ Kabinenbesatzungs- und Kabinensystemen. Diese Systeme unterstützen den Datenaustausch über die verschiedenen miteinander verbundenen Schnellwechseleinheiten (LRU) und werden üblicherweise von Flugbegleitpersonal bedient. Der Kabinennetzwerkdienst (Cabin Network Service) besteht typischerweise aus einem Server, der typischerweise unter anderem mit den folgenden Systemen über eine Schnittstelle verbunden ist:
Der Kabinennetzwerkdienst kann beispielsweise folgende Funktionen aufnehmen:
Kabinen-Kernsystem; Flugunterhaltungssystem; Externes Kommunikationssystem; Kabinen-Massenspeichersystem; Kabinenüberwachungssystem; diverse sonstige Kabinensysteme. | 3 |
13.22 | Informationssysteme (ATA46)
Hierzu zählen die Baugruppen und Bauteile, die die Speicherung, Aktualisierung und den Abruf digitaler Informationen ermöglichen, welche herkömmlicherweise auf Papier, Microfilm oder Microfiche vorlagen. Hierunter fallen auch Baugruppen, die eigens für Informationsspeicherungs- und -abruffunktionen eingesetzt werden, beispielsweise der elektronische Massenspeicher und Controller. Baugruppen und Bauteile, die für andere Zwecke eingebaut und mit anderen Systemen gemeinsam genutzt werden, beispielsweise Besatzungsraumdrucker oder allgemeine Anzeigegeräte, sind hierin nicht eingeschlossen. Zu den typischen Beispielen zählen Flugverkehr- und -informationsmanagementsysteme sowie Netzserver. Allgemeines Flugzeug-Informationssystem; Besatzungsraum-Informationssystem; Instandhaltungsinformationssystem; Fluggastkabinen-Informationssystem; diverse sonstige Informationssysteme. | 3 |
Modul 14. Antrieb
STUFE | ||
B2 | ||
14.1 | Turbinentriebwerke | |
(a) Konstruktionsanordnung und Arbeitsweise von Turbostrahltriebwerk, Mantelstromtriebwerk, Wellen- leistungstriebwerk und Turboproptriebwerk. | 1 | |
(b) Elektronisches Triebwerksregelungs- und Kraftstoffmesssystem (FADEC). | 2 | |
14.2 | Triebwerksanzeigesystem
Abgastemperatur/Zwischenturbinentemperatursysteme; Triebwerksdrehzahl; Triebwerksschubanzeige: Triebwerkdruckverhältnis, Triebwerksturbinen-Auslassdruck oder Strahlrohrdrucksysteme; Öldruck und Temperatur; Kraftstoffdruck, Temperatur und Fluss; Ladedruck; Triebwerksdrehmoment;
| 2 |
14.3 | Anlass- und Zündsysteme
Bedienung von Triebwerks-Anlasssystemen und deren Bestandteilen; Zündungssysteme und deren Bestandteile; Instandhaltungs-Sicherheitsanforderungen. | 2 |
Modul 15. Gasturbinentriebwerk
Stufe | |||
A | B1 | ||
15.1 | Grundlagen
Beziehung zwischen Kraft, Arbeit, Leistung, Energie, Geschwindigkeit, Beschleunigung; Konstruktionsaufbau und Arbeitsweise von Turbostrahltriebwerk, Mantelstromtriebwerk, Wellenleistungstriebwerk, Turboproptriebwerk. | 1 | 2 |
15.2 | Triebwerksleistung
Bruttoschub, Nettoschub, gedrosselter Düsenschub, Schubverteilung, resultierender Schub, Schubleistung in PS, äquivalente Wellenbezugsleistung, spezifischer Kraftstoffverbrauch; Triebwerkswirkungsgrade; Mantelströmverhältnis und Triebwerkdruckverhältnis; Druck, Temperatur und Geschwindigkeit des Gasflusses; Triebwerksleistungen, Standschub, Einfluss von Geschwindigkeit, Höhe und heißem Klima, Höchstleistung, Begrenzungen. | - | 2 |
15.3 | Einlass
Verdichtereinlasskanäle Auswirkungen verschiedener Einlasskonfigurationen; Eisschutz. | 2 | 2 |
15.4 | Verdichter
Axial- und Zentrifugaltypen; Konstruktionsmerkmale und Arbeitsweise und Anwendungen; Ventilatorauswuchtung; Arbeitsweise: Ursachen und Auswirkungen von Strömungsabriss im Verdichter und Verdichterpumpen; Methoden von Luftdurchflussregelung: Ablassventile, verstellbare Einlassleitschaufeln, verstellbare Leitschaufeln, umlaufende Leitschaufeln; Verdichterverhältnis. | 1 | 2 |
15.5 | Verbrennungsbereich
Konstruktionsmerkmale und Arbeitsweise. | 1 | 2 |
15.6 | Turbinenabschnitt
Arbeitsweise und Merkmale von verschiedenen Turbinenschaufeltypen; Befestigung Schaufel an Scheibe; Turbinenleitschaufeln; Ursachen und Auswirkungen von Beanspruchung und Kriechverformung der Turbinenschaufel. | 2 | 2 |
15.7 | Auslass
Konstruktionsmerkmale und Arbeitsweise; konvergente, divergente und verstellbare Schubdüsen; Triebwerkslärmreduzierung; Schubumkehrer. | 1 | 2 |
15.8 | Lager und Dichtungen
Konstruktionsmerkmale und Arbeitsweise. | - | 2 |
15.9 | Schmiermittel und Kraftstoffe
Eigenschaften und Spezifikationen; Kraftstoffzusätze; Sicherheitsmaßnahmen. | 1 | 2 |
15.10 | Schmiersysteme
Systembetrieb/-layout und -bauteile. | 1 | 2 |
15.11 | Kraftstoffanlage
Arbeitsweise von Triebwerksregelungs- und Kraftstoffzumesssystemen, einschließlich elektronischer Triebwerksregelung (FADEC); Systemlayout und -bauteile. | 1 | 2 |
15.12 | Luftsysteme
Arbeitsweise von Triebwerksluftverteilungs- und Vereisungsschutzsystemen, einschließlich Innenkühlung, Abdichtung und Außenbordluftversorgung. | 1 | 2 |
15.13 | Anlass- und Zündsysteme
Arbeitsweise von Motoranlasssystemen und -bauteilen; Zündungssysteme und -bauteile; Sicherheitsanforderungen für die Instandhaltung. | 1 | 2 |
15.14 | Triebwerksanzeigesysteme
Abgastemperatur/Zwischenturbinentemperatursysteme; Triebwerksschubanzeige:Triebwerkdruckverhältnis, Triebwerksturbinen-Auslassdruck oder Strahlrohrdrucksysteme; Öldruck und Temperatur; Kraftstoffdruck und Fluss; Triebwerksdrehzahl; Vibrationsmessung und -anzeige; Drehmoment; Leistung. | 1 | 2 |
15.15 | Leistungserhöhungssysteme
Bedienung und Anwendungen; Wassereinspritzung, Wasser-Methanol; Nachbrennersysteme. | - | 1 |
15.16 | Turboproptriebwerke
Gasgekoppelte/freie Turbine und getriebegekoppelte Turbinen; Untersetzungsgetriebe; integrierte Triebwerks- und Propellerregler; Überdrehzahlsicherheitseinrichtungen. | 1 | 2 |
15.17 | Wellenleistungstriebwerke
Anordnungen, Antriebssysteme, Untersetzungsgetriebe, Kupplungen, Steuersysteme. | 1 | 2 |
15.18 | Hilfstriebwerke (APUs)
Zweck, Arbeitsweise, Schutzarten. | 1 | 2 |
15.19 | Triebwerkseinbau
Konfiguration von Brandschotten, Triebwerksverkleidungen, Schallschluckplatten, Triebwerksaufhängungen, vibrationsdämpfenden Aufhängungen, Schläuchen, Rohren, Zuführungen, Steckern, Kabelbäumen, Steuerkabeln und -stangen, Hebepunkten und Abläufen. | 1 | 2 |
15.20 | Brandschutzsysteme
Arbeitsweise von Feuermelde- und Löschsystemen. | 1 | 2 |
15.21 | Triebwerksüberwachung und Bodenbetrieb
Verfahren für Anlassen und Prüflauf am Boden; Interpretation der Triebwerksleistung und der Parameter; Trendüberwachung (einschließlich Ölanalyse, Vibration und Endoskop);
Waschen/Reinigen des Kompressors; Fremdkörperschäden. | 1 | 3 |
15.22 | Lagerung und Konservierung des Triebwerks
Konservierung und Entkonservierung von Triebwerk und Zubehörteilen/Systemen. | - | 2 |
Modul 16. Kolbentriebwerk
Stufe | ||||
A | B1 | B3 | ||
16.1 | Grundlagen
Mechanische, thermische und volumetrische Wirkungsgrade; Betriebsprinzipen - 2-Takt, 4-Takt, Otto und Diesel; Hubraum und Verdichtungsverhältnis; Triebwerkskonfiguration und Zündfolge. | 1 | 2 | 2 |
16.2 | Triebwerksleistung
Leistungsberechnung und Messung; die Triebwerksleistung beeinflussende Faktoren; Gemisch/Verarmung, Frühzündung. | 1 | 2 | 2 |
16.3 | Triebwerkskonstruktion
Kurbelgehäuse, Kurbelwelle, Nockenwellen, Ölwannen; Anbaugerätegetriebe; Zylinder- und Kolbenbaugruppen;
Ventilmechanismen;
| 1 | 2 | 2 |
16.4 | Triebwerkskraftstoffanlage | |||
16.4.1 | Vergaser
Typen, Konstruktion und Betriebsgrundsätze; Vereisung und Heizung. | 1 | 2 | 2 |
16.4.2 | Kraftstoffeinspritzsystetne
Typen, Konstruktion und Betriebsgrundsätze; | 1 | 2 | 2 |
16.4.3 | Elektronische Triebwerksregelung
Arbeitsweise von Triebwerksregelungs- und Kraftstoffzumesssystemen, einschließlich elektronischer Triebwerksregelung (FADEC); Systemlayout und -bauteile. | 1 | 2 | 2 |
16.5 | Anlass- und Zündsysteme
Anlasssysteme, Vorheizsysteme; Magnetzündtypen, Konstruktion und Betriebsgrundsätze; Zündkabel, Zündkerzen; Nieder- und Hochspannungssysteme. | 1 | 2 | 2 |
16.6 | Ansaug-, Abgas- und Kühlsysteme
Konstruktion und Arbeitsweise von Ansauganlagen, einschließlich Ersatzluftsystemen; Abgasanlage, Motorkühlungssysteme - Luft und Flüssigkeit. | 1 | 2 | 2 |
16.7 | Aufladen/Turboladen
Konstruktion und Arbeitsweise von Auflade-/Turboladesystemen; Systemterminologie; Steuerungssysteme; Systemschutz. | 1 | 2 | 2 |
16.8 | Schmiermittel und Kraftstoffe
Eigenschaften und Spezifikationen; Kraftstoffzusätze; Sicherheitsmaßnahmen. | 1 | 2 | 2 |
16.9 | Schmiersysteme
Systembetrieb/-layout und -bauteile. | 1 | 2 | 2 |
16.10 | Triebwerksanzeigesysteme
Triebwerksdrehzahl; Zylinderkopftemperatur; Kühlmitteltemperatur; Öldruck und Temperatur; Abgastemperatur; Kraftstoffdruck und Fluss; Ladedruck; | 1 | 2 | 2 |
16.11 | Triebwerkseinbau
Konfiguration von Brandschotten, Triebwerksverkleidungen, Schallschluckplatten, Triebwerksaufhängungen, vibrationsdämpfenden Aufhängungen, Schläuchen, Rohren, Zuführungen, Steckern, Kabelbäumen, Steuerkabeln und -stangen, Hebepunkten und Abläufen. | 1 | 2 | 2 |
16.12 | Triebwerksüberwachung und Bodenbetrieb
Verfahren für Anlassen und Prüflauf am Boden; Interpretation der Triebwerksleistung und der Parameter;
| 1 | 3 | 2 |
16.13 | Lagerung und Konservierung des Triebwerks
Konservierung und Entkonservierung von Triebwerk und Zubehörteilen/Systemen. | - | 2 | 1 |
Modul 17A. Propeller
Anmerkung: Dieses Modul gilt nicht für die Kategorie B3. Die entsprechenden Themen für die Kategorie B3 sind in Modul 17B festgelegt.
Stufe | |||
A | B1 | ||
17.1 | Grundlagen
Blattelementtheorie; hoher/niedriger Blattwinkel, umgekehrter Winkel, Anstellwinkel, Drehgeschwindigkeit;
aerodynamische, Zentrifugal- und Schubkräfte; Drehmoment; relative Luftströmung auf dem Blattanstellwinkel; Vibration und Resonanz. | 1 | 2 |
17.2 | Propellerkonstruktion
Konstruktionsmethoden und Werkstoffe, die in Holz-, Verbund- und Metallpropellern verwendet werden; Blattstation, Blattdruckseite, Blattschaft, Blattsaugseite und Nabenbaugruppe; Festpropeller, Verstellpropeller, Propeller mit konstanter Drehzahl;
| 1 | 2 |
17.3 | Propellerverstelleinrichtung
Drehzahlkontroll- und Blattverstellungsmethoden, mechanisch und elektrisch/elektronisch; Segelstellung und Bremssteigung; Überdrehzahlschutz. | 1 | 2 |
17.4 | Propellersynchronisierung
Synchronisier- und Synchronphasenausrüstung. | - | 2 |
17.5 | Propellervereisungsschutz
Geräte für flüssige und elektrische Enteisung. | 1 | 2 |
17.6 | Propellerinstandhaltung
Statische und dynamische Auswuchtung; Blattspurprüfung; Bewertung von Schneideschaden, Erosion, Korrosion, Aufschlagschäden, Schichtablösung;
| 1 | 3 |
17.7 | Lagerung und Konservierung des Propellers
Konservierung und Entkonservierung des Propellers. | 1 | 2 |
Modul 17B. Propeller
Anmerkung: Der Umfang dieses Moduls muss die Propellertechnologie von Flugzeugen entsprechend der Unterkategorie B3 widerspiegeln.
Stufe | ||
B3 | ||
17.1 | Grundlagen
Blattelementtheorie; hoher/niedriger Blattwinkel, umgekehrter Winkel, Anstellwinkel, Drehgeschwindigkeit;
aerodynamische, Zentrifugal- und Schubkräfte; Drehmoment; relative Luftströmung auf dem Blattanstellwinkel; Vibration und Resonanz. | 2 |
17.2 | Propellerkonstruktion
Konstruktionsmethoden und Werkstoffe, die in Holz-, Verbund- und Metallpropellern verwendet werden; Blattstation, Blattdruckseite, Blattschaft, Blattsaugseite und Nabenbaugruppe; Festpropeller, Verstellpropeller, Propeller mit konstanter Drehzahl;
| 2 |
17.3 | Propellerverstelleinrichtung
Drehzahlkontroll- und Blattverstellungsmethoden, mechanisch und elektrisch/elektronisch; Segelstellung und Bremssteigung; Überdrehzahlschutz. | 2 |
17.4 | Propellersynchronisierung
Synchronisier- und Synchronphasenausrüstung. | 2 |
17.5 | Propellervereisungsschutz
Geräte für flüssige und elektrische Enteisung. | 2 |
17.6 | Propellerinstandhaltung
Statische und dynamische Auswuchtung; Blattspurprüfung; Bewertung von Schneideschaden, Erosion, Korrosion, Aufschlagschäden, Schichtablösung;
| 2 |
17.7 | Lagerung und Konservierung des Propellers
Konservierung und Entkonservierung des Propellers. | 2 |
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Grundprüfungsstandard | Anlage II |
1 Allgemeines
1.1 Alle Grundprüfungen müssen, wie nachstehend festgelegt, unter Verwendung der Auswahlfragen sowie der Textfragen durchgeführt werden Die falschen Alternativantworten müssen für nicht Fachkundige gleichermaßen plausibel erscheinen. Sämtliche Alternativantworten müssen sich eindeutig auf die Frage beziehen und in Wortwahl, grammatischem Aufbau und Länge ähnlich gehalten sein. Bei Fragen nach Zahlenwerten müssen die falschen Antworten Verfahrensfehlern entsprechen, beispielsweise in falschem Sinne angewandten Berichtigungen oder fehlerhaften Umrechnungen von Einheiten; es darf sich nicht um reine Zufallszahlen handeln.
1.2 Für jede Auswahlfrage müssen drei alternative Antworten vorhanden sein, von denen eine die richtige Antwort sein muss, und dem Kandidaten muss pro Modul ein Zeitraum von durchschnittlich 75 Sekunden pro Frage zur Verfügung stehen.
1.3 Für jede Textfrage ist die Erstellung einer schriftlichen Antwort erforderlich, und dem Kandidaten müssen 20 Minuten zur Beantwortung jeder dieser Fragen zur Verfügung stehen.
1.4 Geeignete Textfragen müssen unter Verwendung des Lehrplans in Anlage I Module 7A, 7B, 9A, 9B und 10 entworfen und bewertet werden.
1.5 Für jede Frage liegt eine Modellantwort vor, die ebenfalls alle bekannten Alternativantworten, die für andere Unterabteilungen relevant sein können, enthält.
1.6 Die Modellantwort wird ebenfalls in eine Liste der wichtigen Punkte, der so genannten Schlüsselpunkte, unterteilt.
1.7 Die Erfolgsnote für jeden Auswahlfragenteil der Module und Teilmodule ist 75 %.
1.8 Die Erfolgsnote für jede Textfrage ist 75 %, d. h. die Antwort der Kandidaten muss 75 % der erforderlichen, in der Frage behandelten Schlüsselpunkte enthalten und darf keinen wesentlichen Fehler in Bezug auf einen erforderlichen Schlüsselpunkt enthalten.
1.9 Wird entweder nur der Auswahlfragenteil oder der Textfragenteil nicht bestanden, ist nur die Wiederholung des Auswahlfragenteils bzw. Textfragenteils erforderlich.
1.10 Strafpunktbenotungssysteme dürfen zur Feststellung, ob ein Kandidat bestanden hat, nicht verwendet werden.
1.11 Ein nicht bestandenes Modul darf erst nach Ablauf von 90 Tagen nach dem Datum der Prüfung des nicht bestandenen Moduls wiederholt werden, außer im Falle eines gemäß Anhang IV (Teil-147) zugelassenen Ausbildungsbetriebs, der einen Wiederholungslehrgang durchführt, der auf die nicht bestandenen Themen in dem jeweiligen Modul zugeschnitten ist, in welchem Fall die Prüfung für das nicht bestandene Modul innerhalb von 30 Tagen erneut abgelegt werden darf.
1.12 Die in 66.A.25 vorgeschriebenen Zeiträume gelten für jede Einzelprüfung des betreffenden Moduls, mit Ausnahme der Prüfungen, die bei bereits ausgestellten Lizenzen als Teil einer anderen Lizenzkategorie abgelegt wurden.
1.13 Für jedes Modul sind maximal drei Prüfungsversuche zulässig. Nach einer Wartezeit von einem Jahr stehen drei weitere Prüfungsversuche zur Verfügung.
Der Antragsteller teilt dem zugelassenen Ausbildungsbetrieb für Instandhaltungspersonal oder der zuständigen Behörde, bei der die Prüfung beantragt wird, schriftlich die Anzahl und die Daten der Prüfungsversuche im vorausgegangenen Jahr sowie den Betrieb oder die zuständige Behörde mit, wo diese Versuche stattfanden. Es ist Aufgabe des zugelassenen Ausbildungsbetriebs bzw. der zuständigen Behörde, die Anzahl der Prüfungsversuche in den vorgeschriebenen Zeiträumen zu überprüfen.
2 Anzahl der Fragen je Modul
2.1 Modul 1 - Mathematik
Kategorie A: 16 Auswahfragen und 0 Textfragen. Zur Verfügung stehende Zeit: 20 Minuten.
Kategorie B1: 32 Auswahfragen und 0 Textfragen. Zur Verfügung stehende Zeit: 40 Minuten.
Kategorie B2: 32 Auswahfragen und 0 Textfragen. Zur Verfügung stehende Zeit: 40 Minuten.
Kategorie B3: 28 Auswahfragen und 0 Textfragen. Zur Verfügung stehende Zeit: 35 Minuten.
2.2 Modul 2 - Physik
Kategorie A: 32 Auswahfragen und 0 Textfragen. Zur Verfügung stehende Zeit: 40 Minuten.
Kategorie B1: 52 Auswahfragen und 0 Textfragen. Zur Verfügung stehende Zeit: 65 Minuten.
Kategorie B2: 52 Auswahfragen und 0 Textfragen. Zur Verfügung stehende Zeit: 65 Minuten.
Kategorie B3: 28 Auswahfragen und 0 Textfragen. Zur Verfügung stehende Zeit: 35 Minuten.
2.3 Modul 3 - Grundlagen der Elektrik
Kategorie A: 20 Auswahfragen und 0 Textfragen. Zur Verfügung stehende Zeit: 25 Minuten.
Kategorie B1: 52 Auswahfragen und 0 Textfragen. Zur Verfügung stehende Zeit: 65 Minuten.
Kategorie B2: 52 Auswahfragen und 0 Textfragen. Zur Verfügung stehende Zeit: 65 Minuten.
Kategorie B3: 24 Auswahfragen und 0 Textfragen. Zur Verfügung stehende Zeit: 30 Minuten.
2.4 Modul 4 - Grundlagen der Elektronik
Kategorie B1: 20 Auswahfragen und 0 Textfragen. Zur Verfügung stehende Zeit: 25 Minuten.
Kategorie B2: 40 Auswahfragen und 0 Textfragen. Zur Verfügung stehende Zeit: 50 Minuten.
Kategorie B3: 8 Auswahfragen und 0 Textfragen. Zur Verfügung stehende Zeit: 10 Minuten.
2.5 Modul 5 - Digitaltechniken und elektronische Instrumentensysteme
Kategorie A: 16 Auswahfragen und 0 Textfragen. Zur Verfügung stehende Zeit: 20 Minuten.
Kategorie B1.1 und B1.3: 40 Auswahfragen und 0 Textfragen. Zur Verfügung stehende Zeit: 50 Minuten.
Kategorie B1.2 und B1.4: 20 Auswahfragen und 0 Textfragen. Zur Verfügung stehende Zeit: 25 Minuten.
Kategorie B2: 72 Auswahfragen und 0 Textfragen. Zur Verfügung stehende Zeit: 90 Minuten.
Kategorie B3: 16 Auswahfragen und 0 Textfragen. Zur Verfügung stehende Zeit: 20 Minuten.
2.6 Modul 6 - Werkstoffe und Komponenten
Kategorie A: 52 Auswahfragen und 0 Textfragen. Zur Verfügung stehende Zeit: 65 Minuten.
Kategorie B1: 72 Auswahfragen und 0 Textfragen. Zur Verfügung stehende Zeit: 90 Minuten.
Kategorie B2: 60 Auswahfragen und 0 Textfragen. Zur Verfügung stehende Zeit: 75 Minuten.
Kategorie B3: 60 Auswahfragen und 0 Textfragen. Zur Verfügung stehende Zeit: 75 Minuten.
2.7 Modul 7A - Instandhaltung
Kategorie A: 72 Auswahfragen und 2 Textfragen. Zur Verfügung stehende Zeit: 90 Minuten plus 40 Minuten.
Kategorie B1: 80 Auswahfragen und 2 Textfragen. Zur Verfügung stehende Zeit: 100 Minuten plus 40 Minuten.
Kategorie B2: 60 Auswahfragen und 2 Textfragen. Zur Verfügung stehende Zeit: 75 Minuten plus 40 Minuten.
2.7 Modul 7B - Instandhaltung
Kategorie B3: 60 Auswahfragen und 2 Textfragen. Zur Verfügung stehende Zeit: 75 Minuten plus 40 Minuten.
2.8 Modul 8 - Grundlagen der Aerodynamik:
Kategorie A: 20 Auswahfragen und 0 Textfragen. Zur Verfügung stehende Zeit: 25 Minuten.
Kategorie B1: 20 Auswahfragen und 0 Textfragen. Zur Verfügung stehende Zeit: 25 Minuten.
Kategorie B2: 20 Auswahfragen und 0 Textfragen. Zur Verfügung stehende Zeit: 25 Minuten.
Kategorie B3: 20 Auswahfragen und 0 Textfragen. Zur Verfügung stehende Zeit: 25 Minuten.
2.9 Modul 9A - Menschliche Faktoren
Kategorie A: 20 Auswahfragen und 1 Textfrage. Zur Verfügung stehende Zeit: 25 Minuten plus 20 Minuten.
Kategorie B1: 20 Auswahfragen und 1 Textfrage. Zur Verfügung stehende Zeit: 25 Minuten plus 20 Minuten.
Kategorie B2: 20 Auswahfragen und 1 Textfrage. Zur Verfügung stehende Zeit: 25 Minuten plus 20 Minuten.
Modul 9B - Menschliche Faktoren
Kategorie B3: 16 Auswahfragen und 1 Textfrage. Zur Verfügung stehende Zeit: 20 Minuten plus 20 Minuten.
2.10 Modul 10 - Luftfahrtgesetzgebung
Kategorie A: 32 Auswahfragen und 1 Textfrage. Zur Verfügung stehende Zeit: 40 Minuten plus 20 Minuten.
Kategorie B1: 40 Auswahfragen und 1 Textfrage. Zur Verfügung stehende Zeit: 50 Minuten plus 20 Minuten.
Kategorie B2: 40 Auswahfragen und 1 Textfrage. Zur Verfügung stehende Zeit: 50 Minuten plus 20 Minuten.
Kategorie B3: 32 Auswahfragen und 1 Textfrage. Zur Verfügung stehende Zeit: 40 Minuten plus 20 Minuten.
2.11 Modul 11A - Aerodynamik, Strukturen und Systeme von Flugzeugen mit Turbinentriebwerk
Kategorie A: 108 Auswahfragen und 0 Textfragen. Zur Verfügung stehende Zeit: 135 Minuten.
Kategorie B1: 140 Auswahfragen und 0 Textfragen. Zur Verfügung stehende Zeit: 175 Minuten.
Modul 11B - Aerodynamik, Strukturen und Systeme von Flugzeugen mit Kolbentriebwerk
Kategorie A: 72 Auswahfragen und 0 Textfragen. Zur Verfügung stehende Zeit: 90 Minuten.
Kategorie B1: 100 Auswahfragen und 0 Textfragen. Zur Verfügung stehende Zeit: 125 Minuten.
Modul 11C - Aerodynamik, Strukturen und Systeme von Flugzeugen mit Kolbentriebwerk
Kategorie B3: 60 Auswahfragen und 0 Textfragen. Zur Verfügung stehende Zeit: 75 Minuten.
2.12 Modul 12 - Aerodynamik, Strukturen und Systeme von Hubschraubern
Kategorie A: 100 Auswahfragen und 0 Textfragen. Zur Verfügung stehende Zeit: 125 Minuten.
Kategorie B1: 128 Auswahfragen und 0 Textfragen. Zur Verfügung stehende Zeit: 160 Minuten.
2.13 Modul 13 - Aerodynamik, Strukturen und Systeme von Luftfahrzeugen
Kategorie B2: 180 Auswahfragen und 0 Textfragen. Zur Verfügung stehende Zeit: 225 Minuten. Die Fragen und die zur Verfügung stehende Zeit können gegebenenfalls auf zwei Prüfungen aufgeteilt werden.
2.14 Modul 14 - Antrieb
Kategorie B2: 24 Auswahfragen und 0 Textfragen. Zur Verfügung stehende Zeit: 30 Minuten.
2.15 Modul 15 - Gasturbinentriebwerk
Kategorie A: 60 Auswahfragen und 0 Textfragen. Zur Verfügung stehende Zeit: 75 Minuten.
Kategorie B1: 92 Auswahfragen und 0 Textfragen. Zur Verfügung stehende Zeit: 115 Minuten.
2.16 Modul 16 - Kolbentriebwerk
Kategorie A: 52 Auswahfragen und 0 Textfragen. Zur Verfügung stehende Zeit: 65 Minuten.
Kategorie B1: 72 Auswahfragen und 0 Textfragen. Zur Verfügung stehende Zeit: 90 Minuten.
Kategorie B3: 68 Auswahfragen und 0 Textfragen. Zur Verfügung stehende Zeit: 85 Minuten.
2.17 Modul 17A - Propeller
Kategorie A: 20 Auswahfragen und 0 Textfragen. Zur Verfügung stehende Zeit: 25 Minuten.
Kategorie B1: 32 Auswahfragen und 0 Textfragen. Zur Verfügung stehende Zeit: 40 Minuten.
Modul 17B - Propeller
Kategorie B3: 28 Auswahfragen und 0 Textfragen. Zur Verfügung stehende Zeit: 35 Minuten.
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Anlage III |
Musterlehrgang und Prüfungsstandard,
Ausbildung am Arbeitsplatz
1. Allgemeines
Die luftfahrzeugmusterbezogene Ausbildung besteht aus einer theoretischen Schulung und Prüfung sowie, mit Ausnahme von Berechtigungen der Kategorie C, einer praktischen Schulung und Prüfung.
2. Musterlehrgangsstufen
Die drei nachstehend aufgeführten Stufen legen die Ziele, die Ausbildungstiefe und das Niveau der Fragen fest, die durch die Ausbildung abgedeckt werden sollen.
Lehrgangsziele: Nach Abschluss des Lehrgangs der Stufe 1 kann der Teilnehmer:
Lehrgangsziele: Zusätzlich zu den Informationen, die in dem Lehrgang der Stufe 1 enthalten sind, kann der Teilnehmer nach Abschluss dieses Lehrgangs der Stufe 2:
Lehrgangsziele: Zusätzlich zu den Informationen, die in der Ausbildung für Stufe 1 und Stufe 2 enthalten sind, kann der Teilnehmer nach Abschluss des Lehrgangs auf Stufe 3 der Ausbildung:
3. Musterlehrgangsstandard
Die luftfahrzeugmusterbezogene Ausbildung enthält zwar sowohl theoretische wie praktische Teile, doch die Lehrgänge können für den theoretischen Teil, den praktischen Teil oder für eine Kombination beider Teile genehmigt werden.
3.1. Theoretischer Teil
Nach Absolvierung eines theoretischen Ausbildungslehrgangs muss der Teilnehmer in der Lage sein, auf der Ausbildungsstufe gemäß dem Lehrplan in Anlage III detaillierte theoretische Kenntnisse der maßgeblichen Systeme des Luftfahrzeugs und von Struktur, Betrieb, Instandhaltung, Reparatur und Störungsbehebung entsprechend den genehmigten Instandhaltungsdaten nachzuweisen. Der Teilnehmer muss in der Lage sein, die Verwendung der Handbücher und freigegebenen Verfahren, einschließlich Kenntnis aller maßgeblichen Inspektionen und Einschränkungen, nachzuweisen.
Bei den Ausbildungsstufen handelt es sich um die in Abschnitt 2 oben festgelegten Ausbildungsstufen.
Nach dem ersten Musterlehrgang für freigabeberechtigtes Personal der Kategorie C müssen alle weiteren Lehrgänge nur gemäß Stufe 1 durchgeführt werden.
Im Rahmen einer theoretischen Ausbildung der Stufe 3 können Ausbildungsmaterialien der Stufen 1 und 2 gegebenenfalls zur Unterrichtung des gesamten Inhalts des Lehrgangsabschnitts herangezogen werden. Während des Ausbildungslehrgangs muss jedoch der überwiegende Teil der Lehrgangsmaterialien und der Ausbildungszeit der höheren Ausbildungsstufe entsprechen.
Kategorie | Stunden |
Flugzeuge mit einer höchstzulässigen Startmasse über 30.000 kg: | |
B1.1 | 150 |
Kategorie | Stunden |
B1.2 | 120 |
B2 | 100 |
C | 30 |
Flugzeuge mit einer höchstzulässigen Startmasse gleich oder unter 30.000 kg und über 5.700 kg: | |
B1.1 | 120 |
B1.2 | 100 |
B2 | 100 |
C | 25 |
Flugzeuge mit einer höchstzulässigen Startmasse von 5.700 kg und weniger *: | |
B1.1 | 80 |
B1.2 | 60 |
B2 | 60 |
C | 15 |
Hubschrauber ** | |
B1.3 | 120 |
B1.4 | 100 |
B2 | 100 |
C | 25 |
*) Bei nicht druckbelüfteten Flugzeugen mit Kolbentriebwerk mit einer höchstzulässigen Startmasse unter 2.000 kg kann die Mindestdauer um 50 % verringert werden.
**) Bei Hubschraubern in Gruppe 2 (gemäß Definition in 66.A.42) kann die Mindestdauer um 30 % verringert werden. |
Für die Zwecke der obigen Tabelle entspricht eine Unterrichtsstunde einer Unterrichtsdauer von 60 Minuten; Pausen, Prüfung, Vertiefung, Vorbereitung und Besuch von Luftfahrzeugen sind darin nicht enthalten.
Diese Stundenzahlen gelten nur für theoretische Lehrgänge für vollständige Flugzeug-Triebwerks-Kombinationen entsprechend der von der Agentur definierten Musterberechtigung.
Bei Lehrgängen, die in einem gemäß Anhang IV (Teil-147) zugelassenen Ausbildungsbetrieb stattfinden oder direkt von der zuständigen Behörde genehmigt wurden, ist die Dauer (in Stunden) und die Abdeckung des vollständigen Lehrplans durch eine Ausbildungsbedarfsanalyse auf Grundlage der folgenden Kriterien nachzuweisen:
Geht aus der Ausbildungsbedarfsanalyse hervor, dass eine höhere Stundenzahl erforderlich ist, muss die Länge der Lehrgänge über dem in der Tabelle angegebenen Minimum liegen.
In ähnlicher Weise sind die Ausbildungsstunden von Unterschiedsschulungslehrgängen oder von anderen Kombinationen von Ausbildungslehrgängen (beispielsweise kombinierte B1/B2-Lehrgänge) sowie bei theoretischen Musterausbildungslehrgängen, bei denen die in Unterabschnitt 3.1(c) oben angegebenen Zahlen unterschritten werden, diese Zahlen in der oben beschriebenen Weise durch die Ausbildungsbedarfsanalyse der zuständigen Behörde nachzuweisen.
Darüber hinaus ist für den Lehrgang Folgendes zu beschreiben und zu begründen: - die zur Erreichung der Lehrgangsziele notwendige Mindestteilnahmezeit;
Wird diese Mindestteilnahmezeit nicht erfüllt, darf die Anerkennungsurkunde nicht ausgestellt werden. Um die Mindestteilnahmezeit zu erreichen, kann der ausbildende Betrieb zusätzliche Ausbildungseinheiten durchführen.
Als Minimum sind die Bestandteile des nachstehenden Lehrplans, die spezifisch auf das jeweilige Luftfahrzeugmuster zutreffen, abzudecken. Zusätzliche aufgrund von Musterabweichungen, technischen Änderungen usw. eingeführte Bestandteile sind ebenfalls einzubeziehen.
Der Schwerpunkt des Ausbildungslehrplans muss bei B1-Personal auf mechanischen und elektrischen Gesichtspunkten liegen, bei B2-Personal auf Elektrik- und Avionikaspekten.
Stufe
Kapitel | Flugzeug/ Turbinentrieb- werk | Flugzeug/ Kolbentrieb- werk | Hubschrauber/ Turbinentrieb- werk | Hubschrauber/ Kolbentrieb- werk | Avionik | |||||
Lizenzkategorie | B1 | C | B1 | C | B1 | C | B1 | C | B2 | |
Einführungsmodul: | ||||||||||
05 | Zeitgrenzen/Instandhaltungsprüfungen | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
06 | Abmessungen/Flächen (MTOM usw.) | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
07 | Heben und Abstützen | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
08 | Lagestabilisierung und Wägung | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
09 | Abschleppen und Rollen | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
10 | Abstellen/Verankern, Einlagern und Wiederinbetriebnahme | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
11 | Schilder und Markierungen | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
12 | Wartung | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
20 | Standardverfahren - nur musterspezifisch | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
Hubschrauber: | ||||||||||
18 | Schwingungs- und Geräuschanalyse (Blattspurprüfung) | - | - | - | - | 3 | 1 | 3 | 1 | - |
60 | Standardverfahren Rotor | - | - | - | - | 3 | 1 | 3 | 1 | - |
62 | Rotoren | - | - | - | - | 3 | 1 | 3 | 1 | 1 |
62A | Rotoren - Überwachung und Anzeige | - | - | - | - | 3 | 1 | 3 | 1 | 3 |
63 | Rotorantriebe | - | - | - | - | 3 | 1 | 3 | 1 | 1 |
63A | Rotorantriebe - Überwachung und Anzeige | - | - | - | - | 3 | 1 | 3 | 1 | 3 |
64 | Heckrotor | - | - | - | - | 3 | 1 | 3 | 1 | 1 |
64A | Heckrotor - Überwachung und Anzeige | - | - | - | - | 3 | 1 | 3 | 1 | 3 |
65 | Heckrotorantrieb | - | - | - | - | 3 | 1 | 3 | 1 | 1 |
65A | Heckrotorantrieb - Überwachung und Anzeige | - | - | - | - | 3 | 1 | 3 | 1 | 3 |
66 | Klapprotoren/Ausleger | - | - | - | - | 3 | 1 | 3 | 1 | - |
67 | Rotorflugsteuerung | - | - | - | - | 3 | 1 | 3 | 1 | - |
53 | Luftfahrzeugzellenstruktur (Hubschrauber) | - | - | - | - | 3 | 1 | 3 | 1 | - |
25 | Notschwimmausrüstung | - | - | - | - | 3 | 1 | 3 | 1 | 1 |
Luftfahrzeugzellenstrukturen: | ||||||||||
51 | Standardverfahren und Zellen (Klassifizierung, Bewertung und Instandsetzung von Schäden) | 3 | 1 | 3 | 1 | - | - | - | - | 1 |
53 | Rumpf | 3 | 1 | 3 | 1 | - | - | - | - | 1 |
54 | Gondeln/Ausleger | 3 | 1 | 3 | 1 | - | - | - | - | 1 |
55 | Höhenflossen | 3 | 1 | 3 | 1 | - | - | - | - | 1 |
56 | Fenster | 3 | 1 | 3 | 1 | - | - | - | - | 1 |
57 | Flügel | 3 | 1 | 3 | 1 | - | - | - | - | 1 |
27A | Steuerflächen (alle) | 3 | 1 | 3 | 1 | - | - | - | - | 1 |
52 | Türen | 3 | 1 | 3 | 1 | - | - | - | - | 1 |
Zonen und Stationskennzeichnungssysteme | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | |
Luftfahrzeugzellensysteme: | ||||||||||
21 | Klimaanlage | 3 | 1 | 3 | 1 | 3 | 1 | 3 | 1 | 3 |
21A | Luftversorgung | 3 | 1 | 3 | 1 | 1 | 3 | 3 | 1 | 2 |
21B | Druckbeaufschlagung | 3 | 1 | 3 | 1 | 3 | 1 | 3 | 1 | 3 |
21C | Sicherheits- und Warneinrichtungen | 3 | 1 | 3 | 1 | 3 | 1 | 3 | 1 | 3 |
22 | Flugregelung | 2 | 1 | 2 | 1 | 2 | 1 | 2 | 1 | 3 |
23 | Kommunikation | 2 | 1 | 2 | 1 | 2 | 1 | 2 | 1 | 3 |
24 | Stromversorgung | 3 | 1 | 3 | 1 | 3 | 1 | 3 | 1 | 3 |
25 | Einrichtung und Ausstattung | 3 | 1 | 3 | 1 | 3 | 1 | 3 | 1 | 1 |
25A | Elektronische Ausrüstung einschließlich Notausrüstung | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 3 |
26 | Brandschutz | 3 | 1 | 3 | 1 | 3 | 1 | 3 | 1 | 3 |
27 | Flugsteuerung | 3 | 1 | 3 | 1 | 3 | 1 | 3 | 1 | 2 |
27A | Systembedienung: elektrische/elektrisch signalisierte Flugsteuerung | 3 | 1 | - | - | - | - | - | - | 3 |
28 | Kraftstoffsysteme | 3 | 1 | 3 | 1 | 3 | 1 | 3 | 1 | 2 |
28A | Kraftstoffsysteme - Überwachung und Anzeige | 3 | 1 | 3 | 1 | 3 | 1 | 3 | 1 | 3 |
29 | Hydraulikantrieb | 3 | 1 | 3 | 1 | 3 | 1 | 3 | 1 | 2 |
29A | Hydraulikantrieb - Überwachung und Anzeige | 3 | 1 | 3 | 1 | 3 | 1 | 3 | 1 | 3 |
30 | Eis- und Regenschutz | 3 | 1 | 3 | 1 | 3 | 1 | 3 | 1 | 3 |
31 | Anzeige-/Aufzeichnungssysteme | 3 | 1 | 3 | 1 | 3 | 1 | 3 | 1 | 3 |
31A | Instrumentensysteme | 3 | 1 | 3 | 1 | 3 | 1 | 1 | 3 | 3 |
32 | Fahrwerk | 3 | 1 | 3 | 1 | 3 | 1 | 3 | 1 | 2 |
32A | Fahrwerk - Überwachung und Anzeige | 3 | 1 | 3 | 1 | 3 | 1 | 3 | 1 | 3 |
33 | Leuchten | 3 | 1 | 3 | 1 | 3 | 1 | 3 | 1 | 3 |
34 | Navigation | 2 | 1 | 2 | 1 | 2 | 1 | 2 | 1 | 3 |
35 | Sauerstoff | 3 | 1 | 3 | 1 | - | - | - | - | 2 |
36 | Pneumatik | 3 | 1 | 3 | 1 | 3 | 1 | 3 | 1 | 2 |
36A | Pneumatik - Überwachung und Anzeige | 3 | 1 | 3 | 1 | 3 | 1 | 3 | 1 | 3 |
37 | Vakuum | 3 | 1 | 3 | 1 | 3 | 1 | 3 | 1 | 2 |
38 | Wasser/Abwasser | 3 | 1 | 3 | 1 | - | - | - | - | 2 |
41 | Wasserballast | 3 | 1 | 3 | 1 | - | - | - | - | 1 |
42 | Integrierte modulare Avionik | 2 | 1 | 2 | 1 | 2 | 1 | 2 | 1 | 3 |
44 | Kabinensysteme | 2 | 1 | 2 | 1 | 2 | 1 | 2 | 1 | 3 |
45 | Bordinstandhaltungssystem (oder unter 31 abgedeckt) | 3 | 1 | 3 | 1 | 3 | 1 | - | - | 3 |
46 | Informationssysteme | 2 | 1 | 2 | 1 | 2 | 1 | 2 | 1 | 3 |
50 | Frachtraum und Zubehörräume | 3 | 1 | 3 | 1 | 3 | 1 | 3 | 1 | 1 |
Turbinentriebwerke: | ||||||||||
70 | Standardverfahren - Triebwerke | 3 | 1 | - | - | 3 | 1 | - | - | 1 |
70A | Konstruktionsanordnung und Betrieb (Einbau, Verdichter, Verbren- nungsbereich, Turbinenteil, Lager und Dichtungen, Schmiersysteme) | 3 | 1 | - | - | 3 | 1 | - | - | 1 |
70B | Triebwerksleistung | 3 | 1 | - | - | 3 | 1 | - | - | 1 |
71 | Triebwerk | 3 | 1 | - | - | 3 | 1 | - | - | 1 |
72 | Triebwerksturbine/Turboprop/Mantelgebläse/mantelloses Gebläse | 3 | 1 | - | - | 3 | 1 | - | - | 1 |
73 | Triebwerkskraftstoff und -regelung | 3 | 1 | - | - | 3 | 1 | - | - | 1 |
75 | Luft | 3 | 1 | - | - | 3 | 1 | - | - | 1 |
76 | Triebwerksregelung | 3 | 1 | - | - | 3 | 1 | - | - | 1 |
78 | Auslass | 3 | 1 | - | - | 3 | 1 | - | - | 1 |
79 | Öl | 3 | 1 | - | - | 3 | 1 | - | - | 1 |
80 | Anlassen | 3 | 1 | - | - | 3 | 1 | - | - | 1 |
82 | Wassereinspritzung | 3 | 1 | - | - | 3 | 1 | - | - | 1 |
83 | Anbaugeräte-Getriebe | 3 | 1 | - | - | 3 | 1 | - | - | 1 |
84 | Antriebsleistungssteigerung | 3 | 1 | - | - | 3 | 1 | - | - | 1 |
73A | FADEC | 3 | 1 | - | - | 3 | 1 | - | - | 3 |
74 | Zündung | 3 | 1 | - | - | 3 | 1 | - | - | 3 |
77 | Triebwerksanzeigesysteme | 3 | 1 | - | - | 3 | 1 | - | - | 3 |
49 | Hilfstriebwerke (APUs) | 3 | 1 | - | - | - | - | - | - | 2 |
Kolbentriebwerke: | ||||||||||
70 | Standardverfahren - Triebwerke | - | - | 3 | 1 | - | - | 3 | 1 | 1 |
70A | Konstruktionsanordnung und Betrieb (Einbau, Vergaser, Kraftstoffein- spritzanlagen, Ansaugtrakt, Auslass und Kühlung, Aufladung/Turbolader, Schmiersysteme) | - | - | 3 | 1 | - | - | 3 | 1 | 1 |
70B | Triebwerksleistung | - | - | 3 | 1 | - | - | 3 | 1 | 1 |
71 | Triebwerk | - | - | 3 | 1 | - | - | 3 | 1 | 1 |
73 | Triebwerkskraftstoff und -regelung | - | - | 3 | 1 | - | - | 3 | 1 | 1 |
76 | Triebwerksregelung | - | - | 3 | 1 | - | - | 3 | 1 | 1 |
79 | Öl | - | - | 3 | 1 | - | - | 3 | 1 | 1 |
80 | Anlassen | - | - | 3 | 1 | - | - | 3 | 1 | 1 |
81 | Turbinen | - | - | 3 | 1 | - | - | 3 | 1 | 1 |
82 | Wassereinspritzung | - | - | 3 | 1 | - | - | 3 | 1 | 1 |
83 | Anbaugeräte-Getriebe | - | - | 3 | 1 | - | - | 3 | 1 | 1 |
84 | Antriebsleistungssteigerung | - | - | 3 | 1 | - | - | 3 | 1 | 1 |
73A | FADEC | - | - | 3 | 1 | - | - | 3 | 1 | 3 |
74 | Zündung | - | - | 3 | 1 | - | - | 3 | 1 | 3 |
77 | Triebwerksanzeigesysteme | - | - | 3 | 1 | - | - | 3 | 1 | 3 |
Propeller: | ||||||||||
60A | Standardverfahren - Propeller | 3 | 1 | 3 | 1 | - | - | - | - | 1 |
61 | Propeller/Antrieb | 3 | 1 | 3 | 1 | - | - | - | - | 1 |
61A | Propellerkonstruktion | 3 | 1 | 3 | 1 | - | - | - | - | - |
61B | Propellerverstelleinrichtung | 3 | 1 | 3 | 1 | - | - | - | - | - |
61C | Propellersynchronisierung | 3 | 1 | 3 | 1 | - | - | - | - | 1 |
61D | Propeller, elektronische Steuerung | 2 | 1 | 2 | 1 | - | - | - | - | 3 |
61E | Propellervereisungsschutz | 3 | 1 | 3 | 1 | - | - | - | - | - |
61F | Propellerinstandhaltung | 3 | 1 | 3 | 1 | - | - | - | - | 1 |
3.2 Praktisches Element
Ziel der praktischen Ausbildung ist der Erwerb der erforderlichen Kompetenzen in der Durchführung sicherer Instandhaltungs-, Inspektions- und routinemäßiger Wartungsarbeiten nach dem Instandhaltungshandbuch und anderen maßgeblichen Anweisungen sowie von Aufgaben, die für das Luftfahrzeugmuster vorgesehen sind, beispielsweise Fehlerbehebung, Instandsetzungen, Einstellarbeiten, Austausch, Rüsten und Funktionskontrollen. Hierzu zählen auch Kenntnisse in der Nutzung aller technischen Handbücher und Dokumentationen zum Luftfahrzeug, die Verwendung von Spezial-/Sonderwerkzeugen und Prüfgeräten für Ausbau und Austausch von typspezifischen Komponenten und Modulen, einschließlich Instandhaltungstätigkeiten auf dem Tragwerk.
Mindestens 50 % der in der nachstehenden Tabelle angekreuzten Punkte, die für das jeweilige Luftfahrzeugmuster relevant sind, müssen im Rahmen der praktischen Ausbildung absolviert werden.
Die angekreuzten Aufgaben bezeichnen Themen, die für die praktische Ausbildung von Bedeutung sind, um zu gewährleisten, dass Betrieb, Funktion, Einbau und Sicherheitsbedeutung von wichtigen Instandhaltungsaufgaben angemessen abgedeckt werden; dies gilt insbesondere dann, wenn diese durch die theoretische Ausbildung allein nicht umfassend erläutert werden können. Die Liste gibt zwar eine Aufstellung des Mindestumfangs der Themen der praktischen Ausbildung, doch können weitere Punkte zusätzlich aufgenommen werden, wenn diese für das betreffende Luftfahrzeugmuster relevant sind.
Die durchzuführenden Aufgaben müssen hinsichtlich der Komplexität und des für die Durchführung der Aufgabe erforderlichen technischen Aufwands repräsentativ für das Luftfahrzeug und seine Systeme sein. Relativ einfache Aufgaben können einbezogen werden, doch sind weitere, komplexere Aufgaben entsprechend den Erfordernissen des Luftfahrzeugmusters ebenfalls einzubeziehen und durchzuführen.
Abkürzungen in der Tabelle: LOC: Einbauort; FOT: Funktions-/Betriebsprüfung; SGH: Wartung und Bodenabfertigung; R/I: Ausbau/Einbau; MEL: Mindestausrüstungsliste; TS: Fehlersuche bzw. Fehlerbehebung.
Kapitel | B1/B2 | B1 | B2 | |||||||||
LOC | THF | SGH | R/l | MEL | TS | THF | SGH | R/l | MEL | TS | ||
Einführungsmodul: | ||||||||||||
5 | Zeitgrenzen/Instandhaltungsprüfungen | X/X | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - |
6 | Abmessungen/Flächen (MTOM usw.) | X/X | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - |
7 | Heben und Abstützen | X/X | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - |
8 | Lagestabilisierung und Wägung | X/X | - | X | - | - | - | - | X | - | - | - |
9 | Abschleppen und Rollen | X/X | - | X | - | - | - | - | X | - | - | - |
10 | Abstellen/Verankern, Einlagern und Wiederinbetriebnahme | X/X | - | X | - | - | - | - | X | - | - | - |
11 | Schilder und Markierungen | X/X | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - |
12 | Wartung | X/X | - | X | - | - | - | - | X | - | - | - |
20 | Standardverfahren - nur musterspezifisch | X/X | - | X | - | - | - | - | X | - | - | - |
Hubschrauber: | ||||||||||||
18 | Schwingungs- und Geräuschanalyse (Blattspurprüfung) | X/- | - | - | - | - | X | - | - | - | - | - |
60 | Standardverfahren - nur musterspezifisch | X/X | - | X | - | - | - | - | X | - | - | - |
62 | Rotoren | X/- | - | X | X | - | X | - | - | - | - | - |
62A | Rotoren - Überwachung und Anzeige | X/X | X | X | X | X | X | - | - | X | - | X |
63 | Rotorantriebe | X/- | X | - | - | - | X | - | - | - | - | - |
63A | Rotorantriebe - Überwachung und Anzeige | X/X | X | - | X | X | X | - | - | X | - | X |
64 | Heckrotor | X/- | - | X | - | - | X | - | - | - | - | - |
64A | Heckrotor - Überwachung und Anzeige | X/X | X | - | X | X | X | - | - | X | - | X |
65 | Heckrotorantrieb | X/- | X | - | - | - | X | - | - | - | - | - |
65A | Heckrotorantrieb - Überwachung und Anzeige | X/X | X | - | X | X | X | - | - | X | - | X |
66 | Klapprotoren/Ausleger | X/- | X | X | - | - | X | - | - | - | - | - |
67 | Rotorflugsteuerung | X/- | X | X | - | X | X | - | - | - | - | - |
53 | Luftfahrzeugzellenstruktur (Hubschrauber)
Anmerkung: Behandelt unter Luftfahrzeugzellenstrukturen | |||||||||||
25 | Notschwimmausrüstung | X/X | X | X | X | X | X | X | X | - | - | - |
Luftfahrzeugzellenstrukturen: | ||||||||||||
51 | Standardverfahren und Zellen (Klassifizierung, Bewertung und Instandsetzung von Schäden) | |||||||||||
53 | Rumpf | X/- | - | - | - | - | X | - | - | - | - | - |
54 | Gondeln/Ausleger | X/- | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - |
55 | Höhenflossen | X/- | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - |
56 | Fenster | X/- | - | - | - | - | X | - | - | - | - | - |
57 | Flügel | X/- | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - |
27A | Steuerfläche | X/- | - | - | - | - | X | - | - | - | - | - |
52 | Türen | X/X | X | X | - | - | - | - | X | - | - | - |
Luftfahrzeugzellensysteme: | ||||||||||||
21 | Klimaanlage | X/X | X | X | - | X | X | X | X | - | X | X |
21A | Luftversorgung | X/X | X | - | - | - | - | X | - | - | - | - |
21B | Druckbeaufschlagung | X/X | X | - | - | X | X | X | - | - | X | X |
21C | Sicherheits- und Warneinrichtungen | X/X | - | X | - | - | - | - | X | - | - | - |
22 | Flugregelung | X/X | - | - | - | X | - | X | X | X | X | X |
23 | Kommunikation | X/X | - | X | - | X | - | X | X | X | X | X |
24 | Stromzufuhr | X/X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X |
25 | Einrichtung und Ausstattung | X/X | X | X | X | - | - | X | X | X | - | - |
25A | Elektronische Ausrüstung einschließlich Notausrüstung Ausstattung | X/X | X | X | X | - | - | X | X | X | - | - |
26 | Brandschutz | X/X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X |
27 | Flugsteuerung | X/X | X | X | X | X | X | X | - | - | - | - |
27A | Sys. Arbeitsweise: elektrische/elektrisch signalisierte Flugsteuerung | X/X | X | X | X | X | - | X | - | X | - | X |
28 | Kraftstoffanlage | X/X | X | X | X | X | X | X | X | - | X | - |
28A | Kraftstoffsysteme - Überwachung und Anzeige | X/X | X | - | - | - | - | X | - | X | - | X |
29 | Hydraulikantrieb | X/X | X | X | X | X | X | X | X | - | X | - |
29A | Hydraulikantrieb - Überwachung und Anzeige | X/X | X | - | X | X | X | X | - | X | X | X |
30 | Eis- und Regenschutz | X/X | X | X | - | X | X | X | X | - | X | X |
31 | Anzeige-/Aufzeichnungssysteme | X/X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X |
31A | Instrumentensysteme | X/X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X |
32 | Fahrwerk | X/X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | - |
32A | Fahrwerk - Überwachung und Anzeige | X/X | X | - | X | X | X | X | - | X | X | X |
33 | Leuchten | X/X | X | X | - | X | - | X | X | X | X | - |
34 | Navigation | X/X | - | X | - | X | - | X | X | X | X | X |
35 | Sauerstoff | X/- | X | X | X | - | - | X | X | - | - | - |
36 | Pneumatik | X/- | X | - | X | X | X | X | - | X | X | X |
36A | Pneumatik - Überwachung und Anzeige | X/X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X |
37 | Vakuum | X/- | X | - | X | X | X | - | - | - | - | - |
38 | Wasser/Abwasser | X/- | X | X | - | - | - | X | X | - | - | - |
41 | Wasserballast | X/- | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - |
42 | Integrierte modulare Avionik | X/X | - | - | - | - | - | X | X | X | X | X |
44 | Kabinensysteme | X/X | - | - | - | - | - | X | X | X | X | X |
45 | Bordinstandhaltungssystem (oder unter 31 abgedeckt) | X/X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X |
46 | Informationssysteme | X/X | - | - | - | - | - | X | - | X | X | X |
50 | Frachtraum und Zubehörräume | X/X | - | X | - | - | - | - | - | - | - | - |
Turbinen-/Kolbentriebwerksmodul: | ||||||||||||
70 | Standardverfahren - nur musterspezifisch | - | - | X | - | - | - | - | X | - | - | - |
70A | Konstruktionsanordnung und Betrieb (Einbau, Verdichter, Verbrennungsbereich, Turbinenteil, Lager und Dichtungen, Schmiersysteme) | X/X | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - |
Turbinentriebwerke: | ||||||||||||
70B | Triebwerksleistung | - | - | - | - | - | X | - | - | - | - | - |
71 | Triebwerk | X/- | X | X | - | - | - | - | X | - | - | - |
72 | Triebwerksturbine/Turboprop/Mantelgebläse/ mantelloses Gebläse | X/- | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - |
73 | Triebwerkskraftstoff und -regelung | X/X | X | - | - | - | - | - | - | - | - | - |
73A | FADEC-Systeme | X/X | X | - | X | X | X | X | - | X | X | X |
74 | Zündung | X/X | X | - | - | - | - | X | - | - | - | - |
75 | Luft | X/- | - | - | X | - | X | - | - | - | - | - |
76 | Triebwerksregelung | X/- | X | - | - | - | X | - | - | - | - | - |
77 | Triebwerksanzeigen | X/X | X | - | - | X | X | X | - | - | X | X |
78 | Auslass | X/- | X | - | - | X | - | - | - | - | - | - |
79 | Öl | X/- | - | X | X | - | - | - | - | - | - | - |
80 | Anlassen | X/- | X | - | - | X | X | - | - | - | - | - |
82 | Wassereinspritzung | X/- | X | - | - | - | - | - | - | - | - | - |
83 | Anbaugeräte-Getriebe | X/- | - | X | - | - | - | - | - | - | - | - |
84 | Antriebsleistungssteigerung | X/- | X | - | - | - | - | - | - | - | - | - |
Hilfstriebwerke (APUs) | ||||||||||||
49 | Hilfstriebwerke (APUs) | X/- | X | X | - | - | X | - | - | - | - | - |
Kolbentriebwerke: | ||||||||||||
70 | Standardverfahren - nur musterspezifisch | - | - | X | - | - | - | - | X | - | - | - |
70A | Konstruktionsanordnung und Betrieb (Einbau, Verdichter, Verbrennungsbereich, Turbinenteil, Lager und Dichtungen, Schmiersysteme) | X/X | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - |
70B | Triebwerksleistung | - | - | - | - | - | X | - | - | - | - | - |
71 | Triebwerk | X/- | X | X | - | - | - | - | X | - | - | - |
73 | Triebwerkskraftstoff und -regelung | X/X | X | - | - | - | - | - | - | - | - | - |
73A | FADEC-Systeme | X/X | X | - | X | X | X | X | X | X | X | X |
74 | Zündung | X/X | X | - | - | - | - | X | - | - | - | - |
76 | Triebwerksregelung | X/- | X | - | - | - | X | - | - | - | - | - |
77 | Triebwerksanzeigen | X/X | X | - | - | X | X | X | - | - | X | X |
78 | Auslass | X/- | X | - | - | X | X | - | - | - | - | - |
79 | Öl | X/- | - | X | X | - | - | - | - | - | - | - |
80 | Anlassen | X/- | X | - | - | X | X | - | - | - | - | - |
81 | Turbinen | X/- | X | X | X | - | X | - | - | - | - | - |
82 | Wassereinspritzung | X/- | X | - | - | - | - | - | - | - | - | - |
83 | Anbaugeräte-Getriebe | X/- | - | X | X | - | - | - | - | - | - | - |
84 | Antriebsleistungssteigerung | X/- | X | - | - | - | - | - | - | - | - | - |
Propeller: | ||||||||||||
60A | Standardverfahren - Propeller | - | - | - | X | - | - | - | - | - | - | - |
61 | Propeller/Antrieb | X/X | X | X | - | X | X | - | - | - | - | - |
61A | Propellerkonstruktion | X/X | - | X | - | - | - | - | - | - | - | - |
61B | Propellerverstelleinrichtung | X/- | X | - | X | X | X | - | - | - | - | - |
61C | Propellersynchronisierung | X/- | X | - | - | - | X | - | - | - | X | - |
61D | Propeller, elektronische Steuerung | X/X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X |
61E | Propellervereisungsschutz | X/- | X | - | X | X | X | - | - | - | - | - |
61F | Propellerinstandhaltung | X/X | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X |
4. Prüfungsstandard für den Musterlehrgang
4.1 Prüfungsstandard für den theoretischen Teil
Nach Abschluss des theoretischen Teils der luftfahrzeugmusterbezogenen Ausbildung ist eine schriftliche Prüfung durchzuführen, bei der die nachstehenden Anforderungen erfüllt sein müssen:
Die zuständige Behörde des Mitgliedstaats bewertet bei der Genehmigung des Lehrgangs die Zahl und das Niveau der Fragen.
4.2 Prüfungsstandard für den praktischen Teil
Nach Abschluss des praktischen Teils der luftfahrzeugmusterbezogenen Ausbildung ist eine Prüfung durchzuführen, bei der die nachstehenden Anforderungen erfüllt sein müssen:
5. Musterprüfungsstandard
Die Musterprüfung wird von geeigneten, nach Teil-147 zugelassenen Ausbildungsbetrieben oder durch die zuständige Behörde durchgeführt.
Die Prüfung muss mündlich, schriftlich oder auf der Grundlage einer praktischen Bewertung oder einer Kombination daraus erfolgen:
Der Antragsteller teilt dem Ausbildungsbetrieb für Instandhaltungspersonal oder der zuständigen Behörde, bei der die Prüfung beantragt wird, schriftlich die Anzahl und die Daten der Prüfungsversuche im vorausgegangenen Jahr sowie den Ausbildungsbetrieb oder die zuständige Behörde mit, wo diese Versuche stattfanden. Es ist Aufgabe des zugelassenen Ausbildungsbetriebs bzw. der zuständigen Behörde, die Anzahl der Prüfungsversuche in den vorgeschriebenen Zeiträumen zu überprüfen.
6. Ausbildung am Arbeitsplatz
Die Ausbildung am Arbeitsplatz ist von der zuständigen Behörde zu genehmigen, von der die Lizenz erteilt wurde.
Die Ausbildung ist in und unter der Aufsicht eines für die Instandhaltung des betreffenden Luftfahrzeugmusters zugelassenen Betriebs durchzuführen; die Prüfungen sind von hierfür benannten Prüfern mit entsprechenden Qualifikationen abzunehmen.
Die Ausbildung muss innerhalb der letzten drei Jahre vor Beantragung der Eintragung einer Berechtigung in die Lizenz für freigabeberechtigtes Personal begonnen und abgeschlossen werden.
Das Ziel der Ausbildung am Arbeitsplatz ist der Erwerb der erforderlichen Kompetenzen und Erfahrung bei der Durchführung sicherer Instandhaltungsarbeiten.
Die Ausbildung am Arbeitsplatz muss einen für die zuständige Behörde akzeptablen Querschnitt der ausgeführten Aufgaben abdecken. Die bei der Ausbildung am Arbeitsplatz durchzuführenden Aufgaben müssen hinsichtlich Komplexität und des für die Durchführung der Aufgaben erforderlichen technischen Aufwands repräsentativ für das Luftfahrzeug und die zugehörigen Systeme sein. Es können auch relativ einfache Aufgaben einbezogen werden, komplexere Instandhaltungsaufgaben sind jedoch entsprechend dem jeweiligen Luftfahrzeugmuster ebenfalls einzubeziehen und durchzuführen.
Jede Aufgabe ist vom Teilnehmer abzuzeichnen und von einer hierfür benannten Aufsichtsperson gegenzuzeichnen. Die angegebenen Aufgaben müssen sich auf einen tatsächlichen Arbeitsauftragsschein/Arbeitsblatt usw. beziehen.
Die abschließende Bewertung der abgeschlossenen Ausbildung am Arbeitsplatz ist verbindlich vorgeschrieben
und ist von einem hierfür benannten Prüfer mit entsprechenden Qualifikationen durchzuführen.
Die folgenden Daten sind in den/dem Arbeitsblättern/Arbeitsbuch der Ausbildung am Arbeitsplatz anzugeben:
Zur Erleichterung der Überprüfung durch die zuständige Behörde muss der Nachweis der Ausbildung am Arbeitsplatz folgende Unterlagen einschließen: (i) detaillierte Arbeitsblätter/Arbeitsbuch und (ii) einen Durchführungsbericht, mit dem nachgewiesen wird, auf welche Weise die Ausbildung am Arbeitsplatz die Anforderungen dieses Teils erfüllt.
___________
*) Im Sinne dieses Abschnitts 4 ist unter einem 'Kapitel' jeweils eine der Zeilen mit vorgestellter Nummer in der Tabelle in Unterabschnitt 3.1(e) zu verstehen.
**) Im Sinne dieses Abschnitts 5 ist unter einem 'Kapitel' jeweils eine der Zeilen mit vorgestellter Nummer in der Tabelle in den Unterabschnitten 3.1(e) und 3.2(b) zu verstehen.
.
Erforderliche Erfahrung für die Erweiterung einer Teil-66-Lizenz für freigabeberechtigtes Personal | Anlage IV |
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Erfahrung, die für das Hinzufügen einer neuen Kategorie oder Unterkategorie zu einer bestehenden Teil-66-Lizenz erforderlich ist.
Bei der Erfahrung muss es sich um praktische Erfahrung in der Instandhaltung eingesetzter Flugzeuge in der für den Antrag relevanten Unterkategorie handeln.
Die erforderliche Erfahrung wird um 50 % reduziert, wenn der Antragsteller einen für die Unterkategorie relevanten Teil-147-Lehrgang abgeschlossen hat.
An/ Absender | A1 | A2 | A3 | A4 | B1.1 | B1.2 | B1.3 | B1.4 | B2 | B3 |
A1 | - | 6 Monate | 6 Monate | 6 Monate | 2 Jahre | 6 Monate | 2 Jahre | 2 Jahre | 2 Jahre | 6 Monate |
A2 | 6 Monate | - | 6 Monate | 6 Monate | 2 Jahre | 6 Monate | 2 Jahre | 2 Jahre | 2 Jahre | 6 Monate |
A3 | 6 Monate | 6 Monate | - | 6 Monate | 2 Jahre | 2 Jahre | 2 Jahre | 6 Monate | 2 Jahre | 2 Jahre |
A4 | 6 Monate | 6 Monate | 6 Monate | - | 2 Jahre | 2 Jahre | 2 Jahre | 6 Monate | 2 Jahre | 2 Jahre |
B1.1 | keine | 6 Monate | 6 Monate | 6 Monate | - | 6 Monate | 6 Monate | 6 Monate | 2 Jahre | 6 Monate |
B1.2 | 6 Monate | keine | 6 Monate | 6 Monate | 2 Jahre | - | 2 Jahre | 6 Monate | 2 Jahre | keine |
B1.3 | 6 Monate | 6 Monate | keine | 6 Monate | 6 Monate | 6 Monate | - | 6 Monate | 2 Jahre | 6 Monate |
B1.4 | 6 Monate | 6 Monate | 6 Monate | keine | 2 Jahre | 6 Monate | 2 Jahre | - | 2 Jahre | 6 Monate |
B2 | 6 Monate | 6 Monate | 6 Monate | 6 Monate | 2 Jahre | 2 Jahre | 2 Jahre | 2 Jahre | - | 2 Jahre |
B3 | 6 Monate | keine | 6 Monate | 6 Monate | 2 Jahre | 6 Monate | 2 Jahre | 2 Jahre | 2 Jahre | - |
.
Antragsformular - EASA-Formblatt 19 | Anlage V |
EASA-Formblatt 19 Ausgabe 3
.
Lizenz für freigabeberechtigtes Personal gemäß Anhang III (Teil-66) - EASA-Formblatt 26 | Anlage VI |
EASA-Formblatt 26 Ausgabe 3
4. Anhang IV (Teil-147) der Verordnung (EG) 2042/2003 wird wie folgt geändert:
1. Das Inhaltsverzeichnis erhält folgende Fassung:
"Inhaltsverzeichnis
147.1
ABSCHNITT A - TECHNISCHE ANFORDERUNGEN
UNTERABSCHNITT A - ALLGEMEINES
147.A.05 Geltungsbereich
147.A.10 Allgemeines
147.A.15 Antrag
UNTERABSCHNITT B - ANFORDERUNGEN AN DEN BETRIEB
147.A.100 Anforderungen an die Betriebseinrichtung
147.A.105 Anforderungen an das Personal
147.A.110 Aufzeichnungen über die Ausbilder und die Prüfer für theoretische und praktische Prüfungen
147.A.115 Lehrmittel
147.A.120 Unterrichtsmaterial
147.A.125 Aufzeichnungen
147.A.130 Ausbildungsmethoden und Qualitätssicherungssystem
147.A.135 Prüfungen
147.A.140 Handbuch des Ausbildungsbetriebs für Instandhaltungspersonal
147.A.145 Rechte des Ausbildungsbetriebs für Instandhaltungspersonal
147.A.150 Veränderungen des Ausbildungsbetriebs für Instandhaltungspersonal
147.A.155 Verlängerung
147.A.160 Beanstandungen
UNTERABSCHNITT C - ANERKANNTER GRUNDLEHRGANG
147.A.200 Anerkannter Grundlehrgang
147.A.205 Prüfung der theoretischen Grundkenntnisse
147.A.210 Prüfungen der praktischen Grundlagen
UNTERABSCHNITT D - MUSTERLEHRGANG/AUFGABENBEZOGENE AUSBILDUNG
147.A.300 Musterlehrgang/aufgabenbezogene Ausbildung
147.A.305 Prüfungen im Rahmen eines Musterlehrgangs oder einer aufgabenbezogenen Ausbildung
ABSCHNITT B - VERFAHREN FÜR ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN UNTERABSCHNITT A - ALLGEMEINES
147.B.05Geltungsbereich
147.B.10 Zuständige Behörde
147.B.20 Führung von Aufzeichnungen
147.B.25 Ausnahmen
UNTERABSCHNITT B - ERTEILUNG EINER GENEHMIGUNG
147.B.110 Verfahren für die Genehmigung und für Änderungen der Genehmigung
147.B.120 Verlängerungsverfahren
147.B.125 Genehmigungsurkunde des Ausbildungsbetriebes für Instandhaltungspersonal
147.B.130 Beanstandungen
UNTERABSCHNITT C - WIDERRUF, AUSSETZUNG UND EINSCHRÄNKUNG DER GENEHMIGUNG DES AUSBILDUNGSBETRIEBS FÜR INSTANDHALTUNGSPERSONAL
147.B.200 Widerruf, Aussetzung und Einschränkung der Genehmigung des Ausbildungsbetriebes für Instandhaltungspersonal
Anlage I - Dauer des Grundlehrgangs
Anlage II - Genehmigung des Ausbildungsbetriebs für Instandhaltungspersonal gemäß Anhang IV (Teil-147) - EASA-Formblatt 11
Anlage III - Anerkennungsurkunden gemäß Anhang IV (Teil-147) - EASA-Formblätter 148 und 149";
2. Der Titel von Abschnitt A erhält folgende Fassung:
"Abschnitt A
Technische Anforderungen"
3. 147.A.125 erhält folgende Fassung:
"147.A.125 Aufzeichnungen
Ein Betrieb muss für jeden Auszubildenden sämtliche Aufzeichnungen über die Ausbildung und die theoretischen und praktischen Prüfungen über einen unbegrenzten Zeitraum aufbewahren."
4. 147.A.145 wird wie folgt geändert:
i) Buchstabe e) erhält folgende Fassung:
"e) Ein Betrieb kann nicht für die Durchführung von Prüfungen genehmigt werden, sofern er keine entsprechende Ausbildungsgenehmigung besitzt."
ii) Folgender Buchstabe f wird angefügt:
"f) Abweichend von Buchstabe e kann ein für die Durchführung theoretischer Grundlehrgänge oder Luftfahrzeugmusterlehrgänge genehmigter Betrieb auch für die Durchführung von Luftfahrzeugmusterprüfungen genehmigt werden in den Fällen, in denen kein Luftfahrzeugmusterlehrgang erforderlich ist."
5. Der Titel von Abschnitt A Unterabschnitt C erhält folgende Fassung:
"Unterabschnitt C
Anerkannter Grundlehrgang"
6. 147.A.200 Buchstabe b wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:
"b) Der Bereich theoretische Schulung muss den Lehrstoff für eine der in Anhang III (Teil-66) genannten Kategorien oder Unterkategorien der Lizenz für freigabeberechtigtes Personal umfassen."
7. Der Titel von Abschnitt B erhält folgende Fassung:
"Teil B
Verfahren für zuständige Behörden"
9. 147.B.120 Buchstabe a erhält folgende Fassung:
"a) Jeder Betrieb muss in Abständen von höchstens 24 Monaten vollständig auf Einhaltung der Bestimmungen dieses Anhangs (Teil-147) überprüft werden. Dazu gehört die Überprüfung mindestens eines Lehrgangs und einer Prüfung, die von dem Ausbildungsbetrieb für Instandhaltungspersonal durchgeführt werden."
10. Anlage I erhält folgende Fassung:
"Anlage I
Dauer des Grundlehrgangs
Die vollständigen Grundlehrgänge müssen folgende Mindestdauer haben:
Grundlehrgang | Anzahl der Unterrichtsstunden | Anteil der theoretischen Ausbildung (in %) |
A1 | 800 | 30 bis 35 |
A2 | 650 | 30 bis 35 |
A3 | 800 | 30 bis 35 |
A4 | 800 | 30 bis 35 |
B1.1 | 2.400 | 50 bis 60 |
B1.2 | 2.000 | 50 bis 60 |
B1.3 | 2.400 | 50 bis 60 |
B1.4 | 2.400 | 50 bis 60 |
B2 | 2.400 | 50 bis 60 |
B3 | 1.000 | 50 bis 60" |
11. Anlage II wird wie folgt geändert:
"Anlage II
Genehmigung des Ausbildungsbetriebs für Instandhaltungspersonal gemäß Anhang IV (Teil-147) - EASA-Formblatt 11
EASA-Formblatt 11 Ausgabe 3
EASA-Formblatt 11 Ausgabe 3
12. Anlage III erhält folgende Fassung:
"Anlage III
Anerkennungsurkunden gemäß Anhang IV (Teil-147) - EASA-Formblätter 148 und 149
1. Grundlehrgang/Grundprüfung
Das nachstehende Muster einer Urkunde für einen Grundlehrgang gemäß Teil-147 ist sowohl für die Anerkennung des Abschlusses des Grundlehrgangs, der Grundprüfung oder von beidem zu verwenden.
In der Urkunde sind die Prüfungen für jedes Modul mit dem jeweiligen Prüfungsdatum und der entsprechenden Fassung der Anlage I von Anhang III (Teil-66) anzugeben.
EASA-Formblatt 148 Ausgabe 1
2. Musterlehrgang/Musterprüfung
Das nachstehende Muster einer Urkunde für einen Musterlehrgang ist sowohl für die Anerkennung des Abschlusses des theoretischen Teil, des praktischen Teils oder des theoretischen und des praktischen Teils der Ausbildung für die Musterberechtigung zu verwenden.
In der Urkunde ist die in dem Lehrgang behandelte Kombination aus Luftfahrzeugzelle und Triebwerk anzugeben.
Die entsprechenden Referenzzeilen sind gegebenenfalls zu streichen, und im Kasten 'Art des Musterlehrgangs' ist anzugeben, ob lediglich der theoretische Teil, der praktische Teil oder der theoretische und der praktische Teil absolviert wurden.
Aus der Urkunde muss eindeutig hervorgehen, ob es sich bei dem Lehrgang um einen vollständigen oder einen reduzierten Lehrgang (z.B. über die Luftfahrzeugzelle, Triebwerke, Avionik/Elektrik) oder eine Unterschiedsschulung auf der Grundlage der bisherigen Erfahrungen des Teilnehmers handelt, z.B. A340-Lehrgang (CFM) für A320-Techniker. Bei reduzierten Lehrgängen ist in der Urkunde anzugeben, ob die Schnittstellenbereiche abgedeckt wurden oder nicht.
EASA-Formblatt 149 Ausgabe 1
ENDE |