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Verordnung (EU) Nr. 622/2012 der Kommission vom 11. Juli 2012 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 641/2009 in Bezug auf die Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von externen Nassläufer-Umwälzpumpen und in Produkte integrierten Nassläufer-Umwälzpumpen
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. Nr. L 180 vom 12.07.2012 S. 4)
Hinweis: Reglungen zur Umsetzung der RL 2009/125/EG "Ökodesign-Richtlinie"
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte 1, insbesondere auf Artikel 15 Absatz 1,
nach Anhörung des Ökodesign-Konsultationsforums, in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 641/2009 der Kommission vom 22. Juli 2009 zur Durchführung der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von externen Nassläufer-Umwälzpumpen und in Produkte integrierten Nassläufer-Umwälzpumpen 2 ist die Kommission verpflichtet, die in Anhang II Nummer 2 der genannten Verordnung beschriebene Methode zur Berechnung des Energieeffizienzindex von in Produkte integrierten Nassläufer-Umwälzpumpen bis zum 1. Januar 2012 zu überprüfen.
(2) Die Überprüfung durch die Kommission und die bei der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 641/2009 gewonnenen Erfahrungen haben gezeigt, dass bestimmte Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 641/2009 geändert werden sollten, um unbeabsichtigte Auswirkungen auf die Märkte für Umwälzpumpen und auf die Leistung der von der genannten Verordnung erfassten Produkte zu vermeiden.
(3) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des in Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie 2009/125/EG genannten Ausschusses
- hat folgende Verordnung erlassen:
Artikel 1 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 641/2009
Die Verordnung (EG) Nr. 641/2009 wird wie folgt geändert:
1. Artikel 1 und 2 erhalten folgende Fassung:
"Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
(1) In dieser Verordnung werden Ökodesign-Anforderungen an externe Nassläufer-Umwälzpumpen und an Nassläufer-Umwälzpumpen, die in Produkte integriert sind, festgelegt.
(2) Diese Verordnung gilt nicht für
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieser Verordnung gelten folgende Begriffsbestimmungen:
_______
*) ABl. Nr. L 330 vom 05.12.1998 S. 32."
2. Artikel 7 erhält folgende Fassung:
Artikel 7 Überprüfung
Die Kommission überprüft diese Verordnung bis zum 1. Januar 2017 unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts.
Die Überprüfung schließt die Bewertung von Konstruktionsoptionen ein, die die Wiederverwendung und das Recycling erleichtern können.
Sie übermittelt dem Ökodesign-Konsultationsforum die Ergebnisse dieser Überprüfung."
3. Die Anhänge I und II der Verordnung (EG) Nr. 641/2009 werden gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Artikel 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 11. Juli 2012
Anhang |
Änderung der Anhänge I und II der Verordnung (EG) Nr. 641/2009
Die Anhänge I und II der Verordnung (EG) Nr. 641/2009 werden wie folgt geändert:
1. Anhang I Nummer 2 erhält folgende Fassung:
"2. Anforderungen an die Produktinformation
Die Hersteller geben an, wie die Umwälzpumpen zu installieren, zu verwenden und zu warten sind, damit die Umweltauswirkungen weitestmöglich verringert werden.
Die Hersteller von Umwälzpumpen veröffentlichen die oben genannten Informationen auf frei zugänglichen Internetseiten.
2. Anhang II Nummer 2 erhält folgende Fassung:
"2. Methode zur Berechnung des Energieeffizienzindex
Der Energieeffizienzindex von Umwälzpumpen ist wie folgt zu berechnen:
Externe Umwälzpumpen ohne Pumpengehäuse werden mit einem Pumpengehäuse geprüft, das identisch ist mit dem Pumpengehäuse, in dem die Pumpe verwendet werden soll.
In Produkte integrierte Umwälzpumpen werden aus dem Produkt ausgebaut und mit einem Referenzpumpengehäuse geprüft.
Umwälzpumpen ohne Pumpengehäuse, die in ein Produkt integriert werden sollen, werden mit einem Referenzpumpengehäuse geprüft.
'Referenzpumpengehäuse' bezeichnet ein vom Hersteller bereitgestelltes Pumpengehäuse, bei dem Einlass- und Auslassstutzen auf einer Achse liegen und das für die Verbindung mit dem Rohrleitungssystem einer Heizungsanlage oder dem Sekundärkreislauf eines Kühlverteilungssystems bestimmt ist.
Die 'Förderhöhe' (H) ist die Förderhöhe der Pumpe im angegebenen Arbeitspunkt in m.
Die 'Förderleistung' (Q) ist der Wasservolumenstrom durch die Pumpe in m3/h.
Die 'hydraulische Leistung' ist das Produkt der Förderleistung (Q), der Förderhöhe (H) und einer Konstanten.
'Phyd ' ist die von der Pumpe im angegebenen Arbeitspunkt an das Fördermedium abgegebene hydraulische Leistung in W.
Die "Bezugsleistung" drückt die Beziehung zwischen der hydraulischen Leistung der Pumpe und der von ihr aufgenommenen elektrischen Leistung aus, wobei die Abhängigkeit zwischen Größe und Wirkungsgrad der Pumpe berücksichtigt wird.
'Pref ' ist die Bezugsleistung für die von der Pumpe bei einer bestimmten Förderleistung und Förderhöhe aufgenommene Leistung in W.
'Anlagenkennlinie' bezeichnet den in folgender Abbildung dargestellten Zusammenhang zwischen der Förderhöhe und Förderleistung (H = f(Q)), der aus der Reibung in der Heizungsanlage oder der Kühlverteilungsanlage resultiert:
'P1' ist die von der Pumpe im angegebenen Arbeitspunkt aufgenommene elektrische Leistung in W.
Dabei ist Href die Förderhöhe auf der Bezugskurve bei den verschiedenen Förderleistungen.
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die gewichtete mittlere Leistung PL, gemittelt nach folgender Formel berechnen:
Den Energieeffizienzindex * nach folgender Formel berechnen:
Dies gilt nicht für in Produkte integrierte Umwälzpumpen, die speziell für Primärkreisläufe von thermischen Solaranlagen und von Wärmepumpen ausgelegt sind; für diese Produkte wird der Energieeffizienzindex wie folgt berechnet:
dabei gilt: C20% = 0,49 und ns ist die folgendermaßen definierte spezifische Drehzahl:
Dabei ist
ns die spezifische Drehzahl einer Umwälzpumpe in min -1;
n100 % die Drehzahl in min -1 im Arbeitspunkt bei Q100 % und H100 %.
________
*) CXX % ist ein Skalierungsfaktor, mit dem gewährleistet wird, dass zum Zeitpunkt seiner Festlegung nur XX % der Umwälzpumpen eines bestimmten Typs einen EEI < 0,20 aufweisen."
ENDE |