Regelwerk, EU 2012

Beschl. 2012/707/EU
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Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Anhang I

Berichtsformat für die Vorlage der Informationen gemäss Artikel 54 Absatz 1 der Richtlinie 2010/63/EU

A. Allgemeine Informationen

B. Strukturen und Rahmenvorschriften

C. Durchführung

D. Grundsatz der Vermeidung, Verminderung und Verbesserung

E. Durchsetzung

Anhang II

Teil A
Flussdiagramm der Kategorien für die Eingabe statistischer Daten gemäss Artikel 54 Absatz 2

Teil B
Ausführliche Anweisungen für die Angabe statistischer Daten über die Verwendung von Tieren für wissenschaftliche Zwecke gemäss Artikel 54 Absatz 2

A.Genetisch veränderte Tiere

B. Datenkategorien

1. Tierarten

2. Erneute Verwendung

3. Geburtsort

4. Nichtmenschliche Primaten - Bezugsquelle

5. Nichtmenschliche Primaten - Generation

6. Genetischer Status

7. Schaffung einer neuen genetisch veränderten Linie

8. Schweregrad

9. Verwendungszwecke

10. Untersuchungen im Rahmen der Grundlagenforschung

11. Translationale und angewandte Forschung

12. Verwendung zu regulatorischen Zwecken und Routineproduktion

13. Verwendung zu regulatorischen Zwecken und Routineproduktion, nach Typ

14. Prüfungen aufgrund von Rechtsvorschriften

15. Anforderungen aufgrund von Rechtsvorschriften

16. Qualitätskontrolle (einschließlich Chargenunbedenklichkeit und -potenzprüfungen)

17. Toxizitäts- und andere Unbedenklichkeitsprüfungen, nach Prüfungstypen

18. Akute und subakute Toxizität - Testmethoden

19. Toxizität bei wiederholter Applikation

20. Verwendung von Tieren zur regulierten Produktion, nach Produkttypen

21. Ökotoxizität

C. Anmerkungen des Mitgliedstaats

Anhang III

Berichtsformat für die Vorlage der in Artikel 54 Absatz 3 der Richtlinie 2010/63/EU vorgesehenen Informationen über die gemäss Artikel 6 Absatz 4 Buchstabe A der Richtlinie gewährten Ausnahmen