Regelwerk, EU 2012

Beschl. 2012/757/EU
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Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Anwendungsbereich

Artikel 3 Offene Punkte

Artikel 3a Sonderfälle

Artikel 3b Notifizierung bilateraler Vereinbarungen

Artikel 3c Notifizierung von Vorschriften über die Art des Zugschlusssignals

Artikel 3d Umsetzung

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Anhang I

1. Einleitung

1.1. Technischer Anwendungsbereich

1.2. Geografischer Anwendungsbereich

1.3. Inhalt der TSI

2. Beschreibung des Teilsystems/Anwendungsbereichs

2.1. Teilsystem

2.2. Anwendungsbereich

3. Grundlegende Anforderungen

3.1. Erfüllung der grundlegenden Anforderungen

3.2. Grundlegende Anforderungen - Übersicht

4. Merkmale des Teilsystems

4.1. Einleitung

4.2. Funktionelle und technische Spezifikationen des Teilsystems

4.3. Funktionelle und technische Spezifikationen zu den Schnittstellen

4.4. Betriebsvorschriften

4.5. Instandhaltungsvorschriften

4.6. Berufliche Qualifikation

4.7. Bedingungen für den Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz

4.8. Infrastruktur- und Fahrzeugregister

5. Interoperabilitätskomponenten

5.1. Definition

5.2. Komponentenliste

6. Bewertung der Konformität und/oder Gebrauchstauglichkeit von Komponenten und Prüfung des Teilsystems

6.1. Interoperabilitätskomponenten

6.2. Teilsystem Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung

7. Umsetzung

7.1. Grundsätze

7.2. Umsetzungsleitlinien

7.3. Sonderfälle

Anlage A ERTMS/ETCS-Betriebsvorschriften

Anlage B Gemeinsame betriebliche Grundsätze und Vorschriften

1. Sandstreuanlage

2. Abfahrt des Zugs

3. Keine Zulassung der Zugfahrt zur vorgesehenen Zeit

4. Vollständiger Ausfall der Frontscheinwerfer

4.1. Bei guten Sichtverhältnissen

4.2. Bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen

5. Vollständiger Ausfall des Zugschlusssignals

6. Ausfall des akustischen Warnsignals

7. Defekte Bahnübergänge

7.1. Verhinderung des Befahrens defekter Bahnübergänge

7.2. Befahren defekter Bahnübergänge (falls zulässig)

8. Ausfall der Sprechfunkkommunikation

8.1. Ausfall des Zugfunks bei der Zugvorbereitung

8.2. Ausfall des Zugfunks im Betrieb

9. Fahren auf Sicht

10. Bergung defekter Züge

11. Erlaubnis zur Vorbeifahrt an einem Halt zeigenden Signal

12. Unregelmäßigkeiten der streckenseitigen Signalgebung

13. Notruf

14. Sofortmaßnahmen zum Schutz von Zügen

Anlage C Sicherheitsrelevante Kommunikationsmethodik

1. Anwendungsbereich und Zweck

2. Kommunikationsstruktur

3. Kommunikationsmethodik

4. Kommunikationsregeln

5. Begriffe (Allgemein)

5.1 Verfahren zur Regelung des Sprachverkehrs

5.2 Verfahren beim Empfang einer Meldung

5.3 Verfahren zum Beenden der Kommunikation

6. Schriftliche Befehle

7. Begriffe (Schriftliche Befehle)

8. Formularheft

9. Glossar bahntechnischer Begriffe

Anlage D Vom Infrastrukturbetreiber dem Eisenbahnverkehrsunternehmen bereitzustellende Elemente für das Streckenbuch und die Kompatibilität zwischen Zug und der zu befahrenen Strecke

1 Allgemeine Informationen zum IB

2 Karten und Diagramme

2.1 Karte: Schematische Übersicht mit

2.2 Streckendiagramm

2.3 Diagramme für Personen-/Güterbahnhöfe und Betriebswerke

3 Spezifische Informationen zum Streckenabschnitt

3.1 Allgemeine Merkmale

3.2 Spezifische technische Daten

3.3 Teilsystem "Energie"

3.4 Teilsystem "Zugsteuerung/Zugsicherung und Signalgebung"

3.5 Teilsystem "Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung"

Anlage E Sprach- und Kommunikationsniveau

Anlage F Mindestanforderungen an die berufliche Qualifikation von Zugbegleitern

1. Allgemeine Anforderungen

2. Fachkenntnisse

2.1. Allgemeine Kenntnisse

2.2. Kenntnis der für die Aufgaben relevanten betrieblichen Verfahren und Sicherheitssysteme

2.3. Kenntnis der Fahrzeuge

2.4. Streckenkenntnis

2.5. Kenntnisse über die Sicherheit der Reisenden

3. Fähigkeit, die Kenntnisse in der Praxis anzuwenden

Anlage G Mindestanforderungen an die berufliche Qualifikation von Zugvorbereitern

1. Allgemeine Anforderungen

2. Fachkenntnisse

2.1. Allgemeine Kenntnisse

2.2. Kenntnis der für die Aufgaben relevanten betrieblichen Verfahren und Sicherheitssysteme

2.3. Kenntnis der Zugausrüstung

3. Fähigkeit, die Kenntnisse in der Praxis anzuwenden

Anlage H Europäische Fahrzeugnummer und entsprechende Kennbuchstaben

1. Allgemeine Bestimmungen zur europäischen Fahrzeugnummer

2. Allgemeine Bestimmungen zu Außenanschriften

3. Güterwagen

4. Reisezugwagen ohne Eigenantrieb

5. Lokomotiven, Triebfahrzeuge und Sonderfahrzeuge

6. Alphabetische Kennzeichnung der Interoperabilitätseignung

Anlage I Liste der offenen Punkte

Anlage J Glossar

Anhang II