Regelwerk, EU 2013, Strahlenschutz
RL 2013/59/EURATOM
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Kapitel I
Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Ausschluss vom Anwendungsbereich Diese Richtlinie gilt nicht für
Kapitel II
Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Begriffsbestimmungen
Kapitel III
Strahlenschutzsystem
Artikel 5 Allgemeine Grundsätze des Strahlenschutzes
Abschnitt 1
Optimierungsinstrumente
Artikel 6 Dosisrichtwerte für berufliche Expositionen, Expositionen der Bevölkerung und medizinische Expositionen
Artikel 7 Referenzwerte
Abschnitt 2
Dosisbegrenzung
Artikel 8 Altersbegrenzung für strahlenexponierte Arbeitskräfte
Artikel 9 Dosisgrenzwerte für die berufliche Exposition
Artikel 10 Schutz von schwangeren oder stillenden Arbeitskräften
Artikel 11 Dosisgrenzwerte für Auszubildende und Studierende
Artikel 12 Dosisgrenzwerte für die Exposition der Bevölkerung
Artikel 13 Schätzung der effektiven Dosis und der Organ-Äquivalentdosis
Kapitel IV
Anforderungen an Ausbildung, Fortbildung und Unterweisung im Strahlenschutz
Artikel 14 Allgemeine Verantwortlichkeiten für Ausbildung, Fortbildung und Unterweisung
Artikel 15 Fortbildung von strahlenexponierten Arbeitskräften und deren Unterweisung
Artikel 16 Unterweisung und Fortbildung von Arbeitskräften, die einer potenziellen Exposition durch herrenlose Strahlenquellen ausgesetzt sind
Artikel 17 Vorherige Unterweisung und Fortbildung der Notfalleinsatzkräfte
Artikel 18 Ausbildung, Unterweisung und Fortbildung im Bereich medizinischer Exposition
Kapitel V
Rechtfertigung und regulatorische Kontrolle der Tätigkeiten
Abschnitt 1
Rechtfertigung und verbot von Tätigkeiten
Artikel 19 Rechtfertigung von Tätigkeiten
Artikel 20 Tätigkeiten, die Verbraucherprodukte betreffen
Artikel 21 Verbot von Tätigkeiten
Artikel 22 Tätigkeiten mit einer absichtlichen Exposition von Menschen zwecks nicht-medizinischer Bildgebung
Abschnitt 2
Regulatorische Kontrolle
Artikel 23 Ermittlung von Tätigkeiten mit natürlich vorkommendem radioaktivem Material
Artikel 24 Abgestufte Vorgehensweise bei der regulatorischen Kontrolle
Artikel 25 Anmeldung
Artikel 26 Freistellung von der Anmeldungspflicht
Artikel 27 Anzeige oder Einholung einer Genehmigung
Artikel 28 Genehmigung
Artikel 29 Zulassungsverfahren
Artikel 30 Freigabe aus der regulatorischen Kontrolle
Kapitel VI
Berufliche Exposition
Artikel 31 Verantwortung
Artikel 32 Maßnahmen zum Schutz strahlenexponierter Arbeitskräfte
Artikel 33 Maßnahmen zum Schutz von Auszubildenden und Studierenden
Artikel 34 Beratung mit Strahlenschutzexperten
Artikel 35 Vorkehrungen am Arbeitsplatz
Artikel 36 Einstufung der Arbeitsplätze
Artikel 37 Kontrollbereiche
Artikel 38 Überwachungsbereiche
Artikel 39 Radiologische Überwachung des Arbeitsplatzes
Artikel 40 Kategorien strahlenexponierter Arbeitskräfte
Artikel 41 Individuelle Überwachung
Artikel 42 Dosisermittlung bei unfallbedingter Exposition
Artikel 43 Erfassung und Übermittlung der Ergebnisse
Artikel 44 Zugang zu den Ergebnissen der individuellen Überwachung
Artikel 45 Medizinische Überwachung strahlenexponierter Arbeitskräfte
Artikel 46 Medizinische Einstufung
Artikel 47 Verbot der Beschäftigung oder Einstufung nicht tauglicher Arbeitskräfte
Artikel 48 Gesundheitsakten
Artikel 49 Besondere medizinische Überwachung
Artikel 50 Rechtsbehelfe
Artikel 51 Schutz externer Arbeitskräfte
Artikel 52 Gesondert zugelassene Expositionen
Artikel 53 Berufsbedingte Notfallexposition
Artikel 54 Radon am Arbeitsplatz
Kapitel VII
Medizinische Expositionen
Artikel 55 Rechtfertigung
Artikel 56 Optimierung
Artikel 57 Verantwortlichkeiten
Artikel 58 Verfahren
Artikel 59 Fortbildung und Anerkennung
Artikel 60 Ausrüstung
Artikel 61 Besondere Tätigkeiten
Artikel 62 Besonderer Schutz während Schwangerschaft und Stillzeit
Artikel 63 Unfallbedingte und unbeabsichtigte Expositionen
Artikel 64 Schätzung der Bevölkerungsdosis
Kapitel VIII
Exposition der Bevölkerung
Abschnitt 1
Schutz von Einzelpersonen der Bevölkerung und langfristiger Gesundheitsschutz unter normalen Bedingungen
Artikel 65 Schutz von Einzelpersonen der Bevölkerung
Artikel 66 Schätzung der Dosen für Einzelpersonen der Bevölkerung
Artikel 67 Überwachung der Ableitung radioaktiver Stoffe
Artikel 68 Aufgaben der Unternehmen
Abschnitt 2
Notfall-Expositionssituationen
Artikel 69 Notfallreaktion
Artikel 70 Informationen für die von einem Notfall wahrscheinlich betroffenen Einzelpersonen der Bevölkerung
Artikel 71 Informationen für die von einem Notfall tatsächlich betroffenen Einzelpersonen der Bevölkerung
Abschnitt 3
Bestehende Expositionssituationen
Artikel 72 Umweltüberwachungsprogramm
Artikel 73 Kontaminierte Gebiete
Artikel 74 Radonexposition in Innenräumen
Artikel 75 Von Baustoffen ausgehende Gammastrahlung
Kapitel IX
Allgemeine Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten und der zuständigen Behörden sowie weitere Anforderungen an die regulatorische Kontrolle
Abschnitt 1
Institutionelle Infrastruktur
Artikel 76 Zuständige Behörde
Artikel 77 Transparenz
Artikel 78 Informationen über die Ausrüstung
Artikel 79 Anerkennung von Diensten und Experten
Artikel 80 Arbeitsmedizinische Dienste
Artikel 81 Dosimetrie-Dienste
Artikel 82 Strahlenschutzexperte
Artikel 83 Medizinphysik-Experte
Artikel 84 Strahlenschutzbeauftragter
Abschnitt 2
Kontrolle radioaktiver Strahlenquellen
Artikel 85 Allgemeine Anforderungen an offene Strahlenquellen
Artikel 86 Allgemeine Anforderungen an umschlossene Strahlenquellen
Artikel 87 Anforderungen an die Kontrolle hoch radioaktiver umschlossener Strahlenquellen
Artikel 88 Besondere Anforderungen an die Genehmigung für den Umgang mit hoch radioaktiven umschlossenen Strahlenquellen
Artikel 89 Aufzeichnungen des Unternehmens
Artikel 90 Aufzeichnungen der zuständigen Behörde
Artikel 91 Kontrolle hoch radioaktiver umschlossener Strahlenquellen
Abschnitt 3
Herrenlose Strahlenquellen
Artikel 92 Entdeckung herrenloser Strahlenquellen
Artikel 93 Metall-Kontaminierung
Artikel 94 Bergung, Handhabung, Kontrolle und Entsorgung herrenloser Strahlenquellen
Artikel 95 Finanzielle Absicherung für den Umgang mit herrenlosen Strahlenquellen
Abschnitt 4
Signifikante Ereignisse
Artikel 96 Meldung und Aufzeichnung signifikanter Ereignisse
Abschnitt 5
Notfall-Expositionssituationen
Artikel 97 Notfallmanagementsystem
Artikel 98 Notfallvorsorge
Artikel 99 Internationale Zusammenarbeit
Abschnitt 6
Bestehende Expositionssituationen
Artikel 100 Programme für bestehende Expositionssituationen
Artikel 101 Festlegung von Strategien
Artikel 102 Durchführung der Strategien
Artikel 103 Radon-Maßnahmenplan
Abschnitt 7
Durchsetzungssystem
Artikel 104 Inspektionen
Artikel 105 Durchsetzung
Kapitel X
Schlussbestimmungen
Artikel 106 Umsetzung
Artikel 107 Aufhebung
Artikel 108 Inkrafttreten
Artikel 109 Adressaten
Anhang I Referenzwerte für die Exposition der Bevölkerung nach den Artikeln 7 und 101
Anhang II Strahlungs- und Gewebewichtungsfaktoren nach Artikel 4 Abätze 25 und 33
A. Strahlungswichtungsfaktoren
B. Gewebewichtungsfaktoren
Anhang III Aktivitätswerte zur Definition hoch radioaktiver umschlossener Strahlenquellen nach Artikel 4 Nummer 41
Anhang IV Rechtfertigung von neuen Kategorien oder Arten von Tätigkeiten, die Verbraucherprodukte betreffen, nach Artikel 20
Anhang V Als Anhaltspunkt dienende Liste der Tätigkeiten, die mit einer Exposition zwecks nicht-medizinischer Bildgebung verbunden sind, nach Artikel 22
Anhang VI Liste der Industriezweige, in denen natürlich vorkommende radioaktive Materialien eingesetzt werden, nach Artikel 23
Anhang VII Freistellungs- und Freigabekriterien nach den Artikeln 24, 26 und 30
1. Freistellung
2. Freigrenzen und Freigabewerte
3. Allgemeine Freistellungs- und Freigabekriterien
Tabelle A
Aktivitätskonzentrationswerte für die Freistellung oder Freigabe von Materialien, die für jede Menge und jede Art von Feststoff als Standardwerte dienen könnenTabelle A Teil 1
Künstliche RadionuklideTabelle A Teil 2
Natürlich vorkommende RadionuklideTabelle B
Freigrenzen für die Gesamtaktivität (Spalte 3) und Freigrenzen für die Aktivitätskonzentration in geringen Materialmengen jeder Art (Spalte 2)
Anhang VIII Definition und Verwendung des Aktivitätskonzentrationsindex für die von Baustoffen emittierte Gammastrahlung nach Artikel 75
Anhang IX Als Anhaltspunkt dienende Liste der Informationen für Genehmigungsanträge nach Artikel 28
Anhang X Datensystem für die individuelle Strahlenüberwachung nach den Artikeln 43, 44 und 51
A. Daten, die in das Datensystem für die individuelle Strahlenüberwachung aufzunehmen sind
B. Daten zu externen Arbeitskräften, die über das Datensystem für die individuelle Strahlenüberwachung zu übermitteln sind
C. Bestimmungen für den persönlichen Strahlenschutzpass
Anhang XI
Notfallmanagementsysteme und Notfallpläne nach den Artikeln 69, 97 und 98
A. Im Rahmen eines Notfallmanagementsystems zu berücksichtigende Aspekte
B. Im Rahmen eines Notfallplans zu berücksichtigende Aspekte
Anhang XII Unterrichtung von Einzelpersonen der Bevölkerung über die bei einer Notfallsituation zu ergreifenden Gesundheitsschutzmaßnahmen und geltenden Verhaltensmaßregeln nach den Artikeln 70 und 71
A. Im Voraus bereitzustellende Informationen für die in einer Notfallsituation voraussichtlich betroffenen Einzelpersonen der Bevölkerung
B. In einem Notfall bereitzustellende Informationen für die betroffenen Einzelpersonen der Bevölkerung
Anhang XIII Als Anhaltspunkt dienende Liste von Baustoffen, die hinsichtlich ihrer emittierten Gammastrahlung in Betracht zu ziehen sind, nach Artikel 75
Anhang XIV Informationen in den Aufzeichnungen über hoch radioaktive umschlossene Strahlenquellen (HRQ) nach Artikel 89
Anhang XV Anforderungen an für hoch radioaktive umschlossene Strahlenquellen verantwortliche Unternehmen nach Artikel 91
Anhang XVI Identifizierung und Kennzeichnung hoch radioaktiver umschlossener Strahlenquellen nach Artikel 91
Anhang XVII Als Anhaltspunkt dienende Liste bestehender Expositionssituationen nach Artikel 100
Anhang XVIII Liste von Punkten, die bei der Ausarbeitung des nationalen Maßnahmenplans zum Angehen langfristiger Risiken durch Radon-Expositionen in Betracht zu ziehen sind, nach den Artikeln 54, 74 und 103
Anhang XIX Entsprechungstabelle nach Artikel 107