Regelwerk, EU 2013

Beschl. 2013/84/EU
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Artikel 1

Artikel 2

Anhang BVT-Schlussfolgerungen für die Lederindustrie

Anwendungsbereich

Begriffsbestimmungen

1.1. Allgemeine BVT-Schlussfolgerungen für die Lederindustrie
1.1.1. Umweltmanagementsysteme

1.1.2. Gute Betriebsführung

1.2. Überwachung

1.3. Reduzierung des Wasserverbrauchs

Tabelle 1: Mit BVT verbundene Verbrauchswerte für Wasser für die Verarbeitung von Rinderhäuten

Tabelle 2: Mit BVT verbundene Verbrauchswerte für Wasser für die Verarbeitung von Schaffellen

1.4. Minderung der Emissionen in das Abwasser

1.4.1. Minderung der Emissionen in das Abwasser aus den Prozessschritten der Wasserwerkstatt

1.4.2. Minderung der Emissionen in das Abwasser aus den Prozessschritten bei der Gerbung

1.4.3. Minderung der Emissionen in das Abwasser aus den Prozessschritten der Nachgerbung und Nasszurichtung

1.4.4. Sonstige Minderung von Emissionen in das Abwasser

1.5. Behandlung von Emissionen in das Wasser

Tabelle 3: BVT-AEL für direkte Einleitungen von Abwasser nach Behandlung

Tabelle 4: BVT-AEL für die Chrom gesamt - und Sulfidemissionen durch indirekte Ableitungen von Abwasser aus Gerbereien in kommunale Abwasserbehandlungsanlagen

1.6. Emissionen in die Luft

1.6.1. Geruch

1.6.2. Flüchtige organische Verbindungen

Tabelle 5: Mit BVT verbundene Verbrauchswerte für Lösemittel und BVT-AEL für Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen

1.6.3. Staub

1.7. Abfallbehandlung

1.8. Energie

Tabelle 6: Mit BVT verbundener spezifischer Energieverbrauch