VO (EU) 230/2013
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Artikel 1 Marktrücknahme
Artikel 2 Übergangsmaßnahmen
Artikel 3 Inkrafttreten
Anhang Gemäß Artikel 1 vom Markt genommene Futtermittelzusatzstoffe, die in die Gruppe "Aroma- und appetitanregende Stoffe" einzuordnen sind
Teil A
Für alle Tierarten und Tierkategorien vom Markt genommene Futtermittelzusatzstoffe, die in die Gruppe "Aroma- und appetitanregende Stoffe" einzuordnen sind
1. Natürliche Stoffe und die ihnen entsprechenden synthetischen Stoffe
Teil B
Für bestimmte Tierarten oder Tierkategorien vom Markt genommene Futtermittelzusatzstoffe, die in die Gruppe "Aroma- und appetitanregende Stoffe" einzuordnen sind
1. Natürliche Stoffe und die ihnen entsprechenden synthetischen Stoffe
2. Künstliche Aromastoffe