Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk, EU 2013, Energienutzung - EU Bund |
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 812/2013 der Kommission vom 18. Februar 2013 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energieeffizienzkennzeichnung von Warmwasserbereitern, Warmwasserspeichern und Verbundanlagen aus Warmwasserbereitern und Solareinrichtungen
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. Nr. L 239 vom 06.09.2013 S. 83, ber. 2017 L 71 S. 23;
VO (EU) 518/2014 - ABl. Nr. L 147 vom 17.05.2014 S. 1 Inkrafttreten, ber. 2017 L 71 S. 25;
VO (EU) 2017/254 - ABl. Nr. L 38 vom 15.02.2017 S. 1 Inkrafttreten;
VO (EU) 2018/543 - ABl. L 239 vom 06.09.2013 S. 83 *)
Ergänzende Informationen |
Normenübersicht / Normen
EU - Liste zur Ergänzung der RL 2010/30/EU im Hinblick auf die Energiekennzeichnung von ... |
Hinweis: Die Änderung d. VO (EU) 2018/543 betrifft nicht die deutsche Fassung
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte 1 mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen, insbesondere auf Artikel 10,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Nach der Richtlinie 2010/30/EU hat die Kommission delegierte Rechtsakte zur Kennzeichnung energieverbrauchsrelevanter Produkte, die ein erhebliches Potenzial für die Einsparung von Energie aufweisen, sich aber bei gleichwertigen Funktionen im Leistungsniveau erheblich unterscheiden, zu erlassen.
(2) Auf den Energieverbrauch von Warmwasserbereitern und Warmwasserspeichern entfällt ein beträchtlicher Anteil der Gesamtenergienachfrage in der Union, wobei Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher mit gleichwertigen Funktionen große Unterschiede in Bezug auf die Energieeffizienz bei der Warmwasserbereitung und die Warmhalteverluste aufweisen. Es besteht ein beträchtlicher Spielraum zur Reduzierung ihres Energieverbrauchs, etwa durch die Kombination von Warmwasserbereitern mit geeigneten Solareinrichtungen. Für Warmwasserbereiter, Warmwasserspeicher und Verbundanlagen aus Warmwasserbereitern und Solareinrichtungen sollten daher Anforderungen an die Energieeffizienzkennzeichnung gelten.
(3) Warmwasserbereiter, die für den Einsatz von gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen ausgelegt sind, die vorwiegend (zu mehr als 50 %) aus Biomasse hergestellt werden, weisen spezifische technische Merkmale auf, die weitere technische, wirtschaftliche und ökologische Analysen erfordern. In Abhängigkeit vom Ergebnis der Analysen sollten Anforderungen an die Energieeffizienzkennzeichnung solcher Warmwasserbereiter gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden.
(4) Es sollten harmonisierte Vorschriften für die Kennzeichnung und für einheitliche Produktinformationen in Bezug auf die Energieeffizienz von Warmwasserbereitern und Warmwasserspeichern festgelegt werden, um für die Hersteller Anreize zur Verbesserung der Energieeffizienz dieser Produkte zu schaffen, die Endnutzer zum Kauf energieeffizienter Produkte zu bewegen und zum Funktionieren des Binnenmarktes beizutragen.
(5) Um beträchtliche Energie- und Kosteneinsparungen bei jedem Typ von Warmwasserbereitern und Warmwasserspeichern zu erzielen, sollte diese Verordnung eine neue einheitliche Kennzeichnungsskala von A bis G für konventionelle Warmwasserbereiter, für solarbetriebene Warmwasserbereiter, für Warmwasserbereiter mit Wärmepumpe und für Warmwasserspeicher einführen. Nach zwei Jahren sollte der Klassifizierung eine dynamische Klasse A+ hinzugefügt werden, um die Marktdurchdringung der effizientesten Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher zu beschleunigen.
(6) Diese Verordnung sollte sicherstellen, dass die Verbraucher für drei europäische Klimazonen genauere vergleichende Informationen über die Leistung von solarbetriebenen Warmwasserbereitern und von Warmwasserbereitern mit Wärmepumpe erhalten.
(7) Der Schallleistungspegel eines Warmwasserbereiters könnte für die Endnutzer einen wichtigen Gesichtspunkt darstellen. Die Etiketten von Warmwasserbereitern sollten auch Informationen zum Schallleistungspegel enthalten.
(8) Es wird erwartet, dass diese Verordnung zusammen mit der Verordnung (EU) Nr. 814/2013 der Kommission vom 2. August 2013 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Warmwasserbereitern und Warmwasserspeichern 2 gegenüber dem Szenario ohne Maßnahmen bis 2020 zu geschätzten jährlichen Energieeinsparungen von etwa 450 PJ (11 Mio. t RÖE) führen, was einer Verminderung des CO2-Ausstoßes um etwa 26 Mio. t entspricht.
(9) Die Angaben auf den Etiketten sollten unter Verwendung zuverlässiger, genauer und reproduzierbarer Mess- und Berechnungsmethoden ermittelt werden, die dem anerkannten Stand der Messtechnik und der Berechnungsmethoden sowie gegebenenfalls harmonisierten Normen Rechnung tragen, welche zum Zweck der Festlegung von Ökodesign-Anforderungen auf Aufforderung der Kommission nach den Verfahren der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft 3 von den europäischen Normungsgremien erlassen wurden.
(10) In der vorliegenden Verordnung sollten eine einheitliche Gestaltung und ein einheitlicher Inhalt der Produktetiketten für Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher festgelegt werden.
(11) Außerdem sollten in dieser Verordnung Anforderungen an das Produktdatenblatt und die technischen Unterlagen für Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher festgelegt werden.
(12) Überdies sollte die vorliegende Verordnung Anforderungen hinsichtlich der Informationen enthalten, die bei allen Formen des Fernabsatzes von Warmwasserbereitern und Warmwasserspeichern sowie in der Werbung und in technischem Werbematerial für solche Produkte zu liefern sind.
(13) Zusätzlich zu den Produktetiketten und -datenblättern für Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher gemäß dieser Verordnung sollte durch ein Etikett und ein Datenblatt für Verbundanlagen, beruhend auf Produktdatenblättern der Lieferanten, sichergestellt werden, dass Informationen zur Energieeffizienz von Verbundanlagen aus Warmwasserbereitern und Solareinrichtungen für den Endnutzer leicht zugänglich sind. Die der höchsten Effizienz entsprechende Klasse A+++ kann von einer solchen Verbundanlage erreicht werden.
(14) Es ist zweckmäßig, eine Überprüfung der Bestimmungen dieser Verordnung unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts vorzusehen -
Hat folgende Verordnung erlassen:
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
(1) In dieser Verordnung werden Vorschriften für die Energieeffizienzkennzeichnung von Warmwasserbereitern mit einer Wärmenennleistung von höchstens 70 kW, Warmwasserspeichern mit einem Speichervolumen von höchstens 500 Litern und Verbundanlagen aus Warmwasserbereitern mit einer Wärmenennleistung von höchstens 70 kW und Solareinrichtungen sowie für die Bereitstellung zusätzlicher Produktinformationen für diese Geräte festgelegt.
(2) Diese Verordnung gilt nicht für
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Zusätzlich zu den Begriffsbestimmungen des Artikels 2 der Richtlinie 2010/30/EU gelten für die Zwecke dieser Verordnung folgende Begriffsbestimmungen:
1. "Warmwasserbereiter" bezeichnet eine Vorrichtung, die
- an eine externe Trink- oder Sanitärwasserzufuhr angeschlossen ist,
- Wärme erzeugt und überträgt, um innerhalb bestimmter Zeiträume warmes Trink- oder Sanitärwasser in einer bestimmten Menge, mit einem bestimmten Temperaturniveau und einem bestimmten Durchsatz zu bereiten, und
- mit einem oder mehreren Wärmeerzeugern ausgestattet ist;
2. "Wärmeerzeuger" bezeichnet den Teil eines Warmwasserbereiters, der mithilfe eines oder mehrerer der folgenden Verfahren Wärme erzeugt:
- Verbrennung von fossilen und/oder Biomasse-Brennstoffen,
- Nutzung des Joule-Effektes in elektrischen Widerstandsheizelementen,
- Aufnahme von Umgebungswärme aus Luft, Wasser oder Boden und/oder von Abwärme;
3. "Wärmenennleistung" bezeichnet die angegebene Wärmeleistung eines Warmwasserbereiters bei der Warmwasserbereitung unter Norm-Nennbedingungen in kW;
4. "Speichervolumen" (V) bezeichnet das Nennvolumen eines Warmwasserspeichers in Litern;
5. "Norm-Nennbedingungen" bezeichnet die Betriebsbedingungen für Warmwasserbereiter, unter denen die Wärmenennleistung, die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz und der Schallleistungspegel zu bestimmen sind, sowie die Betriebsbedingungen für Warmwasserspeicher zur Bestimmung der Warmhalteverluste;
6. "Biomasse" bezeichnet den biologisch abbaubaren Teil von Erzeugnissen, Abfällen und Reststoffen der Landwirtschaft mit biologischem Ursprung (einschließlich pflanzlicher und tierischer Stoffe), der Forstwirtschaft und damit verbundener Wirtschaftszweige einschließlich der Fischerei und der Aquakultur sowie den biologisch abbaubaren Teil von Industrie- und Siedlungsabfällen;
7. "Biomasse-Brennstoff" bezeichnet einen gasförmigen oder flüssigen aus Biomasse hergestellten Brennstoff;
8. "fossiler Brennstoff" bezeichnet einen gasförmigen oder flüssigen Brennstoff fossilen Ursprungs;
9. "Warmwasserspeicher" bezeichnet einen Behälter zur Speicherung von Warmwasser einschließlich Zusatzmitteln zur Warmwasserbereitung und/oder zur Raumheizung, der mit keinerlei Wärmeerzeugern außer eventuell einem oder mehreren Hilfs-Tauchheizelementen ausgestattet ist;
10. "Hilfs-Tauchheizelement" bezeichnet ein auf dem Joule-Effekt beruhendes elektrisches Widerstandsheizelement, das als Teil eines Warmwasserspeichers nur bei Unterbrechung der Versorgung durch die externe Wärmequelle (auch während der Wartung) oder bei deren Ausfall Wärme erzeugt oder Teil eines solarbetriebenen Warmwasserspeichers ist und Wärme liefert, wenn die Solarwärmequelle für das gewünschte Temperaturniveau nicht ausreicht;
11. "Solareinrichtung" bezeichnet eine reine Solaranlage, einen Sonnenkollektor, einen solarbetriebenen Warmwasserspeicher oder eine Pumpe im Kollektorkreislauf, die separat in Verkehr gebracht werden;
12. "reine Solaranlage" bezeichnet eine Vorrichtung, die mit einem oder mehreren Sonnenkollektoren und solarbetriebenen Warmwasserspeichern sowie möglicherweise mit Pumpen im Kollektorkreislauf und sonstigen Bauteilen ausgestattet ist, als Einheit in Verkehr gebracht wird und mit keinerlei Wärmeerzeugern außer eventuell einem oder mehreren Hilfs-Tauchheizelementen ausgestattet ist;
13. "Verbundanlage aus Warmwasserbereitern und Solareinrichtungen" bezeichnet eine für den Endnutzer erhältliche Verbundanlage aus einem oder mehreren Warmwasserbereitern und einer oder mehreren Solareinrichtungen;
14. "Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz" (ηwh) bezeichnet den Quotienten zwischen der von einem Warmwasserbereiter oder einer Verbundanlage aus Warmwasserbereiter und Solareinrichtung gelieferten Nutzenergie und der zu ihrer Erzeugung notwendigen Energie in %;
15. "Schallleistungspegel" (LWA) bezeichnet den A-bewerteten Schallleistungspegel in Innenräumen und/oder im Freien in dB;
16. "Warmhalteverluste" (S) bezeichnet die Verlustleistung eines Warmwasserspeichers bei einer bestimmten Wasser- und Umgebungstemperatur in W;
17. "Warmwasserbereiter mit Wärmepumpe" bezeichnet einen Warmwasserbereiter, der zur Wärmeerzeugung Umgebungswärme aus Luft, Wasser oder Boden und/oder Abwärme nutzt.
In Anhang I sind zusätzliche Begriffsbestimmungen für die Zwecke der Anhänge II bis IX aufgeführt.
Artikel 3 Pflichten der Lieferanten und Zeitplan 14
(1) Ab dem 26. September 2015 müssen Lieferanten, die Warmwasserbereiter, einschließlich solcher, die in Verbundanlagen aus Warmwasserbereitern und Solareinrichtungen integriert sind, in Verkehr bringen und/oder in Betrieb setzen, sicherstellen, dass
Ab dem 26. September 2017 ist für jeden Warmwasserbereiter ein gedrucktes, in Format und Inhalt den Angaben von Anhang III Nummer 1.2 entsprechendes Etikett mit Angabe der Klassen für die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz gemäß Anhang II Nummer 1 bereitzustellen, wobei für Warmwasserbereiter mit Wärmepumpe das gedruckte Etikett mindestens in der Verpackung des Wärmeerzeugers zu liefern ist.
Ab dem 26. September 2017 ist für jedes Warmwasserbereitermodell ein in Format und Inhalt den Angaben von Anhang III Nummer 1.2 entsprechendes elektronisches Etikett mit Angabe der Warmwasserbereitungs-Energieeffizienzklassen gemäß Anhang II Nummer 1 bereitzustellen.
(2) Ab dem 26. September 2015 müssen Lieferanten, die Warmwasserspeicher in Verkehr bringen und/oder in Betrieb setzen, sicherstellen, dass
Ab dem 26. September 2017 ist für jeden Warmwasserspeicher ein gedrucktes, in Format und Inhalt den Angaben von Anhang III Nummer 2.2 entsprechendes Etikett nach den Energieeffizienzklassen gemäß Anhang II Nummer 2 bereitzustellen.
Ab dem 26. September 2017 ist für jedes Warmwasserspeichermodell ein in Format und Inhalt den Angaben von Anhang III Nummer 2.2 entsprechendes elektronisches Etikett mit Angabe der Klassen für die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz gemäß Anhang II Nummer 2 bereitzustellen.
(3) Ab dem 26. September 2015 müssen Lieferanten, die Solareinrichtungen in Verkehr bringen und/oder in Betrieb setzen, sicherstellen, dass
(4) Ab dem 26. September 2015 müssen Lieferanten, die Verbundanlagen aus Warmwasserbereitern und Solareinrichtungen in Verkehr bringen und/oder in Betrieb setzen, sicherstellen, dass
Artikel 4 Pflichten der Händler 14
(1) Händler, die Warmwasserbereiter anbieten, müssen sicherstellen, dass
(2) Händler, die Warmwasserspeicher anbieten, müssen sicherstellen, dass
(3) Händler, die Verbundanlagen aus Warmwasserbereitern und Solareinrichtungen anbieten, müssen auf der Grundlage des Etiketts und der Datenblätter, die von den Lieferanten gemäß Artikel 3 Absätze 1, 3 und 4 zu liefern sind, sicherstellen, dass
Artikel 5 Mess- und Berechnungsmethoden
Die gemäß den Artikeln 3 und 4 bereitzustellenden Informationen sind in Einklang mit Anhang VII und Anhang VIII mithilfe zuverlässiger, genauer und reproduzierbarer Mess- und Berechnungsmethoden, die dem anerkannten Stand der Technik Rechnung tragen, zu ermitteln.
Artikel 6 Nachprüfungsverfahren zur Marktaufsicht
Die Mitgliedstaaten führen die Konformitätsbewertung für die Angaben zur Warmwasserbereitungs-Energieeffizienzklasse, zur Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz, zum jährlichen Energieverbrauch und zum Schallleistungspegel von Warmwasserbereitern und für die angegebene Energieeffizienzklasse sowie für die Angaben zur Energieeffizienzklasse und zu den Warmhalteverlusten von Warmwasserspeichern nach dem in Anhang IX beschriebenen Verfahren durch.
Artikel 7 Überprüfung
Die Kommission überprüft diese Verordnung spätestens fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts. Hierbei werden insbesondere eventuelle erhebliche Veränderungen beim Marktanteil verschiedener Gerätetypen sowie die Zweckmäßigkeit des Datenblatts und des Etiketts für Verbundanlagen gemäß Anhang III Nummer 3 und gemäß Anhang IV Nummer 4 bewertet.
Artikel 8 Inkrafttreten und Anwendung
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 18. Februar 2013
_____
1) ABl. Nr. L 153 vom 18.06.2010 S. 1.
2) Siehe Seite 162 dieses Amtsblatts.
3) ABl. Nr. L 204 vom 21.07.1998 S. 37.
4) ABl. Nr. L 334 vom 17.12.2010 S. 17.
5) Siehe Seite 1 dieses Amtsblatts.
Begriffsbestimmungen für die Anhänge II bis IX | Anhang I |
Für die Zwecke der Anhänge II bis IX gelten folgende Begriffsbestimmungen:
1. "konventioneller Warmwasserbereiter" bezeichnet einen Warmwasserbereiter, der durch Verbrennung von fossilen und/oder Biomasse-Brennstoffen und/oder durch Nutzung des Joule-Effekts in elektrischen Widerstandsheizelementen Wärme erzeugt;2. "solarbetriebener Warmwasserbereiter" bezeichnet einen Warmwasserbereiter, der mit einem oder mehreren Sonnenkollektoren, solarbetriebenen Warmwasserspeichern, Wärmeerzeugern und möglicherweise Pumpen im Kollektorkreislauf sowie mit sonstigen Bauteilen ausgestattet ist; solarbetriebene Warmwasserbereiter werden als Einheit in Verkehr gebracht;
3. "Lastprofil" bezeichnet eine bestimmte Abfolge von Wasserentnahmen gemäß Anhang VII Tabelle 3; jeder Warmwasserbereiter erfüllt mindestens ein Lastprofil;
4. "Wasserentnahme" bezeichnet eine bestimmte Kombination von nutzbarem Wasserdurchsatz, nutzbarer Wassertemperatur, nutzbarem Energiegehalt und Höchsttemperatur gemäß Anhang VII Tabelle 3;
5. "nutzbarer Wasserdurchsatz" (ƒ) bezeichnet den Mindestdurchsatz in Litern je Minute, bei dem Warmwasser zur Bezugsenergie beiträgt, gemäß Anhang VII Tabelle 3;
6. "nutzbare Wassertemperatur" (Tm) bezeichnet die Wassertemperatur in Grad Celsius, bei der Warmwasser zur Bezugsenergie beizutragen beginnt, gemäß Anhang VII Tabelle 3;
7. "nutzbarer Energiegehalt" (Qtap) bezeichnet den Energiegehalt von Warmwasser in kWh, das bei einer Temperatur, die gleich der nutzbaren Wassertemperatur oder höher ist, und bei Wasserdurchsätzen, die gleich dem nutzbaren Wasserdurchsatz oder höher sind, bereitgestellt wird, gemäß Anhang VII Tabelle 3;
8. "Energiegehalt von Warmwasser" bezeichnet das Produkt der spezifischen Wärmekapazität von Wasser, der durchschnittlichen Temperaturdifferenz zwischen dem Warmwasserablauf und dem Kaltwasserzulauf sowie der Gesamtmasse des bereitgestellten Warmwassers;
9. "Höchsttemperatur" (Tp) bezeichnet die bei der Wasserentnahme zu erreichende Mindestwassertemperatur in Grad Celsius gemäß Anhang VII Tabelle 3;
10. "Bezugsenergie" (Qref) bezeichnet die Summe des nutzbaren Energiegehalts von Wasserentnahmen in kWh für ein bestimmtes Lastprofil gemäß Anhang VII Tabelle 3;
11. "maximales Lastprofil" bezeichnet das Lastprofil mit der größten Bezugsenergie, die ein Warmwasserbereiter bei gleichzeitiger Einhaltung der Bedingungen für Temperatur und Durchsatz dieses Lastprofils bereitstellen kann;
12. "angegebenes Lastprofil" bezeichnet das Lastprofil, das bei der Bestimmung der Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz verwendet wird;
13. "Umrechnungskoeffizient" (CC) bezeichnet einen Beiwert, der dem in der Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates 1 auf 40 % geschätzten durchschnittlichen Wirkungsgrad der Stromerzeugung in der EU entspricht; der Wert des Umrechnungskoeffizienten beträgt CC = 2,5;
14. "täglicher Stromverbrauch" (Qelec) bezeichnet den Stromverbrauch während 24 aufeinanderfolgender Stunden bei dem angegebenen Lastprofil und bei bestimmten Klimaverhältnissen in kWh als Endenergie;
15. "täglicher Brennstoffverbrauch" (Qƒuel) bezeichnet den Brennstoffverbrauch während 24 aufeinanderfolgender Stunden bei dem angegebenen Lastprofil und bei bestimmten Klimaverhältnissen in kWh als Brennwert und, für die Zwecke von Anhang VIII Nummer 4, in GJ als Brennwert;
16. "Brennwert" bezeichnet die gesamte Wärmemenge, die eine Einheit Brennstoff abgibt, wenn sie mit Sauerstoff vollständig verbrannt wird und die Verbrennungsprodukte auf Umgebungstemperatur abkühlen; diese Wärmemenge umfasst die Kondensationswärme des gesamten im Brennstoff enthaltenen Wasserdampfes ebenso wie die des Wasserdampfes, der durch die Verbrennung des im Brennstoff gegebenenfalls enthaltenen Wasserstoffs entsteht;
17. "Einrichtung zur intelligenten Regelung" ("Smart-Control-Einrichtung") bezeichnet eine Vorrichtung, die das Verfahren der Warmwasserbereitung automatisch an individuelle Nutzungsbedingungen anpasst, um den Energieverbrauch zu senken;
18. "Erfüllung des Smart-Control-Kriteriums" (smart) bezeichnet ein Maß, das angibt, ob ein mit Einrichtungen zur intelligenten Regelung ausgestatteter Warmwasserbereiter das in Anhang VIII Nummer 5 beschriebene Kriterium erfüllt;
19. "Smart-Control-Faktor" (SCF) bezeichnet die Erhöhung der Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz durch den Einsatz der intelligenten Regelung unter den in Anhang VII Nummer 3 angegebenen Bedingungen;
20. "wöchentlicher Stromverbrauch mit intelligenter Regelung" (Qelec,week,smart) bezeichnet den wöchentlichen Stromverbrauch eines Warmwasserbereiters mit eingeschalteten Einrichtungen zur intelligenten Regelung in kWh als Endenergie;
21. "wöchentlicher Brennstoffverbrauch mit intelligenter Regelung" (Qƒuel,week,smart) bezeichnet den wöchentlichen Brennstoffverbrauch eines Warmwasserbereiters mit eingeschalteten Einrichtungen zur intelligenten Regelung in kWh als Brennwert;
22. "wöchentlicher Stromverbrauch ohne intelligente Regelung" (Qelec,week) bezeichnet den wöchentlichen Stromverbrauch eines Warmwasserbereiters mit abgeschalteten Einrichtungen zur intelligenten Regelung in kWh als Endenergie;
23. "wöchentlicher Brennstoffverbrauch ohne intelligente Regelung" (Qƒuel,week) bezeichnet den wöchentlichen Brennstoffverbrauch eines Warmwasserbereiters mit abgeschalteten Einrichtungen zur intelligenten Regelung in kWh als Brennwert;
24. "jährlicher Stromverbrauch" (AEC) bezeichnet den jährlichen Stromverbrauch eines Warmwasserbereiters bei dem angegebenen Lastprofil und bei bestimmten Klimaverhältnissen in kWh als Endenergie;
25. "jährlicher Brennstoffverbrauch" (AFC) bezeichnet den jährlichen Verbrauch eines Warmwasserbereiters an fossilen und/oder Biomasse-Brennstoffen bei dem angegebenen Lastprofil und bei bestimmten Klimaverhältnissen in GJ als Brennwert;
26. "Umgebungstemperatur-Korrekturterm" (Qcor) bezeichnet einen Term in kWh, der der Tatsache Rechnung trägt, dass die Temperatur am Installationsort eines Warmwasserbereiters nicht unveränderlich ist;
27. "Wärmeverlust im Bereitschaftszustand" (Pstby) bezeichnet den Wärmeverlust eines Warmwasserbereiters mit Wärmepumpe in Betriebszuständen ohne Wärmebedarf in kW;
28. "durchschnittliche Klimaverhältnisse", "kältere Klimaverhältnisse" und "wärmere Klimaverhältnisse" bezeichnen die für die Städte Straßburg, Helsinki und Athen jeweils charakteristischen Bedingungen im Hinblick auf die Temperaturen und die Gesamtsonneneinstrahlung;
29. "jährlicher Energieverbrauch" (Qtota) bezeichnet den jährlichen Energieverbrauch eines solarbetriebenen Warmwasserbereiters in kWh als Primärenergie und/oder in kWh als Brennwert;
30. "jährlicher nichtsolarer Wärmebeitrag" (Qnonsol) bezeichnet den jährlichen Beitrag von Strom (in kWh als Primärenergie) und/oder Brennstoffen (in kWh als Brennwert) zur Nutzwärmeerzeugung eines solarbetriebenen Warmwasserbereiters oder einer Verbundanlage aus Warmwasserbereitern und Solareinrichtungen unter Berücksichtigung der jährlich von dem Sonnenkollektor aufgenommenen Wärmemenge und der Wärmeverluste des solarbetriebenen Warmwasserspeichers;
31. "Sonnenkollektor" bezeichnet eine Vorrichtung, die dazu ausgelegt ist, Gesamtsonneneinstrahlung zu absorbieren und die so erzeugte Wärmeenergie an ein durch den Kollektor strömendes Fluid weiterzugeben; sie wird durch die Kollektor-Aperturfläche, den optischen Wirkungsgrad, den linearen Wärmedurchgangskoeffizienten, den quadratischen Wärmedurchgangskoeffizienten und den Einfallswinkel-Korrekturfaktor charakterisiert;
32. "Gesamtsonneneinstrahlung" bezeichnet die sich aus direkter und diffuser Strahlung zusammensetzende gesamte Sonnenstrahlung in W/m2, die auf eine südlich ausgerichtete Kollektorfläche auf der Erdoberfläche mit einem Neigungswinkel von 45 Grad trifft;
33. "Kollektor-Aperturfläche" (Asol) bezeichnet die maximale Projektionsfläche, durch die unkonzentrierte Sonnenstrahlung in den Kollektor eintritt, in m2;
34. "optischer Wirkungsgrad" (η0) bezeichnet den Wirkungsgrad des Sonnenkollektors, den dieser aufweist, wenn die mittlere Temperatur des Fluids des Sonnenkollektors gleich der Umgebungstemperatur ist;
35. "linearer Wärmedurchgangskoeffizient" (α1) bezeichnet den Wärmeverlustkoeffizienten eines Sonnenkollektors in W/(m2 K);
36. "quadratischer Wärmedurchgangskoeffizient" (α2) bezeichnet den Koeffizienten, der die Temperaturabhängigkeit des linearen Wärmedurchgangskoeffizienten angibt, in W/(m2 K2);
37. "Einfallswinkel-Korrekturfaktor" (IAM) bezeichnet den Quotienten zwischen der nutzbaren Wärmeleistung eines Sonnenkollektors bei einem bestimmten Einfallswinkel und der nutzbaren Wärmeleistung bei einem Einfallswinkel von 0 Grad;
38. "Einfallswinkel" bezeichnet den Winkel zwischen der Sonnenstrahlung und einer zur Aperturfläche des Sonnenkollektors rechtwinkligen Ebene;
39. "solarbetriebener Warmwasserspeicher" bezeichnet einen Warmwasserspeicher, der die von einem oder mehreren Sonnenkollektoren erzeugte Wärmeenergie speichert;
40. "Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz eines Wärmeerzeugers" (ηwh,nonsol) bezeichnet die Warmwasserbereitungs- Energieeffizienz eines Wärmeerzeugers als Teil eines solarbetriebenen Warmwasserbereiters in Prozent, der bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen und ohne Nutzung von Solarwärme ermittelt wird;
41. "Hilfsstromverbrauch" (Qaux), in Anhang IV Abbildung 1 "Hilfsstrom" genannt, bezeichnet den auf die Leistungsaufnahme der Pumpen und die Leistungsaufnahme im Bereitschaftszustand zurückgehenden jährlichen Stromverbrauch eines solarbetriebenen Warmwasserbereiters oder einer reinen Solaranlage in kWh als Endenergie;
42. "Leistungsaufnahme der Pumpe" (solpump) bezeichnet den Nenn-Stromverbrauch der Pumpe im Kollektorkreislauf eines solarbetriebenen Warmwasserbereiters oder einer reinen Solaranlage in W;
43. "Leistungsaufnahme im Bereitschaftszustand" (solstandby) bezeichnet den Nenn-Stromverbrauch eines solarbetriebenen Warmwasserbereiters oder einer reinen Solaranlage, wenn die Pumpe und der Wärmeerzeuger ausgeschaltet sind, in W;
44. "Modellkennung" bezeichnet den üblicherweise alphanumerischen Code, der ein bestimmtes Modell eines Warmwasserbereiters, eines Warmwasserspeichers, einer Solareinrichtung oder einer Verbundanlage aus Warmwasserbereiter und Solareinrichtung von anderen Modellen mit demselben Warenzeichen oder demselben Lieferanten- oder Händlernamen unterscheidet.
_____
1) ABl. Nr. L 315 vom 14.11.2012 S. 1.
Energieeffizienzklassen | Anhang II |
1. Klassen für die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz von Warmwasserbereitern
Die Klasse für die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz eines Warmwasserbereiters wird auf der Grundlage seiner Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz gemäß Tabelle 1 ermittelt.
Die Berechnung der Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz eines Warmwasserbereiters erfolgt gemäß Anhang VIII Nummer 3, bei solarbetriebenen Warmwasserbereitern und bei Warmwasserbereitern mit Wärmepumpe bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen.
Tabelle 1: Klassen für die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz von Warmwasserbereitern, eingeteilt nach angegebenen Lastprofilen,ηwh in %
3XS | XXS | XS | S | M | L | XL | XXL | |
A+++ |
ηwh ≥ 62 |
ηwh ≥ 62 |
ηwh ≥ 69 |
ηwh ≥ 90 |
ηwh ≥ 163 |
ηwh ≥ 188 |
ηwh ≥ 200 |
ηwh ≥ 213 |
A++ | 53 ≤ηwh < 62 | 53 ≤ηwh < 62 | 61 ≤ ηwh < 69 | 72 ≤ηwh < 90 | 130 ≤ ηwh < 163 | 150 ≤ηwh < 188 | 160 ≤ηwh < 200 | 170 ≤ηwh < 213 |
A+ | 44 ≤ηwh < 53 | 44 ≤ηwh < 53 | 53 ≤ηwh < 61 | 55 ≤ηwh < 72 | 100 ≤ηwh < 130 | 115 ≤ ηwh < 150 | 123 ≤ηwh < 160 | 131 ≤ηwh < 170 |
A | 35 ≤ηwh < 44 | 35 ≤ηwh < 44 | 38 ≤ ηwh < 53 | 38 ≤ηwh < 55 | 65 ≤ηwh < 100 | 75 ≤ ηwh < 115 | 80 ≤ηwh < 123 | 85 ≤ηwh < 131 |
B | 32 ≤ηwh < 35 | 32 ≤ηwh < 35 | 35 ≤ηwh < 38 | 35 ≤ηwh < 38 | 39 ≤ηwh < 65 | 50 ≤ηwh < 75 | 55 ≤ηwh < 80 | 60 ≤ ηwh < 85 |
C | 29 ≤ ηwh < 32 | 29 ≤ηwh < 32 | 32 ≤ηwh < 35 | 32 ≤ηwh < 35 | 36 ≤ ηwh < 39 | 37 ≤ ηwh < 50 | 38 ≤ ηwh < 55 | 40 ≤ ηwh < 60 |
D | 26 ≤ ηwh < 29 | 26 ≤ ηwh < 29 | 29 ≤ ηwh < 32 | 29 ≤ ηwh < 32 | 33 ≤ ηwh < 36 | 34 ≤ ηwh < 37 | 35 ≤ ηwh < 38 | 36 ≤ ηwh < 40 |
E | 22 ≤ ηwh < 26 | 23 ≤ ηwh < 26 | 26 ≤ ηwh < 29 | 26 ≤ηwh < 29 | 30 ≤ ηwh < 33 | 30 ≤ ηwh < 34 | 30 ≤ ηwh < 35 | 32 ≤ ηwh < 36 |
F | 19 ≤ ηwh < 22 | 20 ≤ ηwh < 23 | 23 ≤ ηwh < 26 | 23 ≤ ηwh < 26 | 27 ≤ ηwh < 30 | 27≤ ηwh < 30 | 27 ≤ ηwh < 30 | 28 ≤ ηwh < 32 |
G |
ηwh < 19 |
ηwh < 20 |
ηwh < 23 |
ηwh < 23 |
ηwh < 27 |
ηwh < 27 |
ηwh < 27 |
ηwh < 28 |
2. Energieeffizienzklassen von Warmwasserspeichern
Die Energieeffizienzklasse eines Warmwasserspeichers wird auf der Grundlage seiner Warmhalteverluste gemäß Tabelle 2 bestimmt.
Tabelle 2: Energieeffizienzklassen von Warmwasserspeichern
Energieeffizienzklasse | Warmhalteverluste S in Watt mit Speichervolumen V in Litern |
A+ | S < 5,5 + 3,16 · V0,4 |
A | 5,5 + 3,16 · V0,4 ≤S < 8,5 + 4,25 · V0,4 |
B | 8,5 + 4,25 · V0,4 ≤S < 12 + 5,93 · V0,4 |
C | 12 + 5,93 · V0,4 ≤S < 16,66 + 8,33 · V0,4 |
D | 16,66 + 8,33 · V0,4 ≤S < 21 + 10,33 · V0,4 |
E | 21 + 10,33 ·V0,4 ≤S < 26 + 13,66 · V0,4 |
F | 26 + 13,66 · V0,4 ≤S < 31 + 16,66 · V0,4 |
G | S > 31 + 16,66 · V0,4 |
Etiketten | Anhang III |
1. Warmwasserbereiter
1.1. Etikett 1
1.1.1 Konventionelle Warmwasserbereiter, die hinsichtlich der Warmwasserbereitung in die Energieeffizienzklassen A bis G eingestuft sind
1.1.2 Solarbetriebene Warmwasserbereiter, die hinsichtlich der Warmwasserbereitung in die Energieeffizienzklassen A bis G eingestuft sind
1.1.3 Warmwasserbereiter mit Wärmepumpe, die hinsichtlich der Warmwasserbereitung in die Energieeffizienzklassen A bis G eingestuft sind
1.2. Etikett 2
1.2.1. Konventionelle Warmwasserbereiter, die hinsichtlich der Warmwasserbereitung in die Energieeffizienzklassen A+ bis F eingestuft sind
1.2.2. Solarbetriebene Warmwasserbereiter, die hinsichtlich der Warmwasserbereitung in die Energieeffizienzklassen A+ bis F eingestuft sind
1.2.3. Warmwasserbereiter mit Wärmepumpe, die hinsichtlich der Warmwasserbereitung in die Energieeffizienzklassen A+ bis F eingestuft sind
2. Warmwasserspeicher
2.1. Etikett 1 für Warmwasserspeicher, die in die Energieeffizienzklassen A bis G eingestuft sind
2.2. Etikett 2 für Warmwasserspeicher, die in die Energieeffizienzklassen A+ bis F eingestuft sind
3. Verbundanlagen aus Warmwasserbereitern und Solareinrichtungen
Etikett für Verbundanlagen aus Warmwasserbereitern und Solareinrichtungen, die hinsichtlich der Warmwasserbereitung in die Energieeffizienzklassen A+++ bis G eingestuft sind:
4. Die Gestaltung des Etiketts für konventionelle Warmwasserbereiter muss folgender Vorlage entsprechen:
Dabei gilt:
5. Die Gestaltung des Etiketts für solarbetriebene Warmwasserbereiter muss folgender Vorlage entsprechen:
Dabei gilt:
6. Die Gestaltung des Etiketts für Warmwasserbereiter mit Wärmepumpe muss folgender Vorlage entsprechen:
Dabei gilt:
7. Die Gestaltung des Etiketts für Warmwasserspeicher muss folgender Vorlage entsprechen:
Dabei gilt:
8. Die Gestaltung des Etiketts für Verbundanlagen aus Warmwasserbereitern und Solareinrichtungen muss folgender Vorlage entsprechen:
Dabei gilt:
____
1) ABl. Nr. L 27 vom 30.01.2010 S. 1.
Produktdatenblatt | Anhang IV |
1. Warmwasserbereiter
1.1. Die Angaben auf dem Produktdatenblatt des Warmwasserbereiters sind in nachstehender Reihenfolge aufzuführen und in die Produktbroschüre oder andere mit dem Produkt bereitgestellte Unterlagen aufzunehmen.
sowie ferner für solarbetriebene Warmwasserbereiter und für Warmwasserbereiter mit Wärmepumpe:
für solarbetriebene Warmwasserbereiter ist außerdem Folgendes zu ermitteln:
für Warmwasserbereiter mit Wärmepumpe ist außerdem Folgendes zu ermitteln:
1.2. Ein Datenblatt kann eine Reihe von Warmwasserbereitermodellen desselben Lieferanten abdecken.
1.3. Die Angaben auf dem Datenblatt können in Form einer Kopie des Etiketts in Farbe oder Schwarz/Weiß erfolgen. In diesem Fall sind die unter Nummer 1.1 aufgeführten Angaben, die nicht bereits auf dem Etikett vorhanden sind, ebenfalls aufzuführen.
2. Warmwasserspeicher
2.1. Die Angaben auf dem Produktdatenblatt des Warmwasserspeichers sind in nachstehender Reihenfolge aufzuführen und in die Produktbroschüre oder andere mit dem Produkt bereitgestellte Unterlagen aufzunehmen:
2.2. Ein Datenblatt kann eine Reihe von Warmwasserspeichermodellen desselben Lieferanten abdecken.
2.3. Die Angaben auf dem Datenblatt können in Form einer Kopie des Etiketts in Farbe oder Schwarz/Weiß erfolgen. In diesem Fall sind die unter Nummer 2.1 aufgeführten Angaben, die nicht bereits auf dem Etikett vorhanden sind, ebenfalls aufzuführen.
3. Solareinrichtungen
3.1. Die Angaben auf dem Produktdatenblatt der Solareinrichtung sind in nachstehender Reihenfolge aufzuführen und in die Produktbroschüre oder andere mit dem Produkt bereitgestellte Unterlagen aufzunehmen (ggf. auch für Pumpen im Kollektorkreislauf):
3.2. Ein Datenblatt kann eine Reihe von Solareinrichtungsmodellen desselben Lieferanten abdecken.
4. Verbundanlagen aus Warmwasserbereitern und Solareinrichtungen
Das Datenblatt für Verbundanlagen aus Warmwasserbereitern und Solareinrichtungen muss die in Abbildung 1 dargestellten Angaben für die Bewertung der Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz einer Verbundanlage aus Warmwasserbereiter und Solareinrichtung einschließlich folgender Angaben enthalten:
Abbildung 1
Datenblatt für eine Verbundanlage aus Warmwasserbereiter und Solareinrichtung mit Angabe der Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz der angebotenen Verbundanlage
Technische Unterlagen | Anhang V |
1. Warmwasserbereiter
Bei Warmwasserbereitern umfassen die in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe c genannten technischen Unterlagen:
2. Warmwasserspeicher
Bei Warmwasserbereitern umfassen die in Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe c genannten technischen Unterlagen:
3. Solareinrichtungen
Bei Solareinrichtungen umfassen die in Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe b genannten technischen Unterlagen:
4. Verbundanlagen aus Warmwasserbereitern und Solareinrichtungen
Bei Verbundanlagen aus Warmwasserbereitern und Solareinrichtungen umfassen die in Artikel 3 Absatz 4 Buchstabe c genannten technischen Unterlagen:
Informationen, die in Fällen bereitzustellen sind, in denen nicht davon auszugehen ist, dass die Endnutzer das Produkt ausgestellt sehen, außer im Internet | Anhang VI 14 |
1. Warmwasserbereiter
1.1. Die in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b genannten Informationen sind in der folgenden Reihenfolge anzugeben:
sowie ferner für solarbetriebene Warmwasserbereiter und für Warmwasserbereiter mit Wärmepumpe:
für solarbetriebene Warmwasserbereiter ist außerdem Folgendes zu ermitteln:
für Warmwasserbereiter mit Wärmepumpe ist außerdem Folgendes zu ermitteln:
1.2. Werden weitere Angaben, die im Produktdatenblatt enthalten sind, ebenfalls bereitgestellt, sind sie in der Form und Reihenfolge gemäß Anhang IV Nummer 1 aufzuführen.
1.3. Schrifttyp und -größe, in der alle unter Nummer 1.1 und 1.2 genannten Angaben aufgeführt werden, müssen gut lesbar sein.
2. Warmwasserspeicher
2.1. Die in Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b genannten Informationen sind in der folgenden Reihenfolge anzugeben:
2.2. Schrifttyp und -größe, in der alle unter Nummer 2.1 genannten Angaben aufgeführt werden, müssen gut lesbar sein.
3. Verbundanlagen aus Warmwasserbereitern und Solareinrichtungen
3.1. Die in Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe b genannten Informationen sind in der folgenden Reihenfolge anzugeben:
3.2. Schrifttyp und -größe, in der alle unter Nummer 3.1 genannten Angaben aufgeführt werden, müssen gut lesbar sein.
Messungen | Anhang VII |
1. Zur Feststellung und Überprüfung der Konformität mit den Anforderungen dieser Verordnung werden Messungen unter Verwendung harmonisierter Normen, deren Nummern im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, oder anderer zuverlässiger, genauer und reproduzierbarer Messmethoden vorgenommen, die dem anerkannten Stand der Technik Rechnung tragen. Dabei sind die Bedingungen und technischen Parameter der Nummern 2 bis 9 zu beachten.
2. Allgemeine Bedingungen für die Prüfung von Warmwasserbereitern:
Tabelle 3: Lastprofile von Warmwasserbereitern
h | 3XS | XXS | XS | S | |||||||||
Qtap | ƒ | Tm | Qtap | ƒ | Tm | Qtap | ƒ | Tm | Qtap | ƒ | Tm | Tp | |
kWh | l/min | °C | kWh | l/min | °C | kWh | l/min | °C | kWh | l/min | °C | °C | |
07:00 | 0,015 | 2 | 25 | 0,105 | 2 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | ||||
07:05 | 0,015 | 2 | 25 | ||||||||||
07:15 | 0,015 | 2 | 25 | ||||||||||
07:26 | 0,015 | 2 | 25 | ||||||||||
07:30 | 0,015 | 2 | 25 | 0,105 | 2 | 25 | 0,525 | 3 | 35 | 0,105 | 3 | 25 | |
07:45 | |||||||||||||
08:01 | |||||||||||||
08:05 | |||||||||||||
08:15 | |||||||||||||
08:25 | |||||||||||||
08:30 | 0,105 | 2 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | |||||||
08:45 | |||||||||||||
09:00 | 0,015 | 2 | 25 | ||||||||||
09:30 | 0,015 | 2 | 25 | 0,105 | 2 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | ||||
10:00 | |||||||||||||
10:30 | |||||||||||||
11:00 | |||||||||||||
11:30 | 0,015 | 2 | 25 | 0,105 | 2 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | ||||
11:45 | 0,015 | 2 | 25 | 0,105 | 2 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | ||||
12:00 | 0,015 | 2 | 25 | 0,105 | 2 | 25 | |||||||
12:30 | 0,015 | 2 | 25 | 0,105 | 2 | 25 | |||||||
12:45 | 0,015 | 2 | 25 | 0,105 | 2 | 25 | 0,525 | 3 | 35 | 0,315 | 4 | 10 | 55 |
14:30 | 0,015 | 2 | 25 | ||||||||||
15:00 | 0,015 | 2 | 25 | ||||||||||
15:30 | 0,015 | 2 | 25 | ||||||||||
16:00 | 0,015 | 2 | 25 | ||||||||||
16:30 | |||||||||||||
17:00 | |||||||||||||
18:00 | 0,105 | 2 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | |||||||
18:15 | 0,105 | 2 | 25 | 0,105 | 3 | 40 | |||||||
18:30 | 0,015 | 2 | 25 | 0,105 | 2 | 25 | |||||||
19:00 | 0,015 | 2 | 25 | 0,105 | 2 | 25 | |||||||
19:30 | 0,015 | 2 | 25 | 0,105 | 2 | 25 | |||||||
20:00 | 0,105 | 2 | 25 | ||||||||||
20:30 | 1,05 | 3 | 35 | 0,42 | 4 | 10 | 55 | ||||||
20:45 | 0,105 | 2 | 25 | ||||||||||
20:46 | |||||||||||||
21:00 | 0,105 | 2 | 25 | ||||||||||
21:15 | 0,015 | 2 | 25 | 0,105 | 2 | 25 | |||||||
21:30 | 0,015 | 2 | 25 | 0,525 | 5 | 45 | |||||||
21:35 | 0,015 | 2 | 25 | 0,105 | 2 | 25 | |||||||
21:45 | 0,015 | 2 | 25 | 0,105 | 2 | 25 | |||||||
Qref | 0,345 | 2,100 | 2,100 | 2,100 |
Fortsetzung von Tabelle 3: Lastprofile von Warmwasserbereitern
h | M | L | XL | |||||||||
Qtap | ƒ | Tm | Tp | Qtap | ƒ | Tm | Tp | Qtap | ƒ | Tm | Tp | |
kWh | l/min | °C | °C | kWh | l/min | °C | °C | kWh | l/min | °C | °C | |
07:00 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | |||
07:05 | 1,4 | 6 | 40 | 1,4 | 6 | 40 | ||||||
07:15 | 1,82 | 6 | 40 | |||||||||
07:26 | 0,105 | 3 | 25 | |||||||||
07:30 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | ||||||
07:45 | 0,105 | 3 | 25 | 4,42 | 10 | 10 | 40 | |||||
08:01 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | ||||||
08:05 | 3,605 | 10 | 10 | 40 | ||||||||
08:15 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | ||||||
08:25 | 0,105 | 3 | 25 | |||||||||
08:30 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | |||
08:45 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | |||
09:00 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | |||
09:30 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | |||
10:00 | 0,105 | 3 | 25 | |||||||||
10:30 | 0,105 | 3 | 10 | 40 | 0,105 | 3 | 10 | 40 | 0,105 | 3 | 10 | 40 |
11:00 | 0,105 | 3 | 25 | |||||||||
11:30 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | |||
11:45 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | |||
12:00 | ||||||||||||
12:30 | ||||||||||||
12:45 | 0,315 | 4 | 10 | 55 | 0,315 | 4 | 10 | 55 | 0,735 | 4 | 10 | 55 |
14:30 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | |||
15:00 | 0,105 | 3 | 25 | |||||||||
15:30 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | |||
16:00 | 0,105 | 3 | 25 | |||||||||
16:30 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | |||
17:00 | 0,105 | 3 | 25 | |||||||||
18:00 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | |||
18:15 | 0,105 | 3 | 40 | 0,105 | 3 | 40 | 0,105 | 3 | 40 | |||
18:30 | 0,105 | 3 | 40 | 0,105 | 3 | 40 | 0,105 | 3 | 40 | |||
19:00 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | |||
19:30 | ||||||||||||
20:00 | ||||||||||||
20:30 | 0,735 | 4 | 10 | 55 | 0,735 | 4 | 10 | 55 | 0,735 | 4 | 10 | 55 |
20:45 | ||||||||||||
20:46 | 4,42 | 10 | 10 | 40 | ||||||||
21:00 | 3,605 | 10 | 10 | 40 | ||||||||
21:15 | 0,105 | 3 | 25 | 0,105 | 3 | 25 | ||||||
21:30 | 1,4 | 6 | 40 | 0,105 | 3 | 25 | 4,42 | 10 | 10 | 40 | ||
21:35 | ||||||||||||
21:45 | ||||||||||||
Qref | 5,845 | 11,655 | 19,07 |
Fortsetzung von Tabelle 3: Lastprofile von Warmwasserbereitern
h | XXL | |||
Qtap | ƒ | Tm | Tp | |
kWh | l/min | °C | °C | |
07:00 | 0,105 | 3 | 25 | |
07:05 | ||||
07:15 | 1,82 | 6 | 40 | |
07:26 | 0,105 | 3 | 25 | |
07:30 | ||||
07:45 | 6,24 | 16 | 10 | 40 |
08:01 | 0,105 | 3 | 25 | |
08:05 | ||||
08:15 | 0,105 | 3 | 25 | |
08:25 | ||||
08:30 | 0,105 | 3 | 25 | |
08:45 | 0,105 | 3 | 25 | |
09:00 | 0,105 | 3 | 25 | |
09:30 | 0,105 | 3 | 25 | |
10:00 | 0,105 | 3 | 25 | |
10:30 | 0,105 | 3 | 10 | 40 |
11:00 | 0,105 | 3 | 25 | |
11:30 | 0,105 | 3 | 25 | |
11:45 | 0,105 | 3 | 25 | |
12:00 | ||||
12:30 | ||||
12:45 | 0,735 | 4 | 10 | 55 |
14:30 | 0,105 | 3 | 25 | |
15:00 | 0,105 | 3 | 25 | |
15:30 | 0,105 | 3 | 25 | |
16:00 | 0,105 | 3 | 25 | |
16:30 | 0,105 | 3 | 25 | |
17:00 | 0,105 | 3 | 25 | |
18:00 | 0,105 | 3 | 25 | |
18:15 | 0,105 | 3 | 40 | |
18:30 | 0,105 | 3 | 40 | |
19:00 | 0,105 | 3 | 25 | |
19:30 | ||||
20:00 | ||||
20:30 | 0,735 | 4 | 10 | 55 |
20:45 | ||||
20:46 | 6,24 | 16 | 10 | 40 |
21:00 | ||||
21:15 | 0,105 | 3 | 25 | |
21:30 | 6,24 | 16 | 10 | 40 |
21:35 | ||||
21:45 | ||||
Qref |
24,53 |
3. Bedingungen für die Prüfung der Erfüllung des Smart-Control-Kriteriums (smart) bei Warmwasserbereitern
Ist nach Ansicht des Herstellers der Wert smart = "1" anzugeben, werden anhand des folgenden zweiwöchigen Messzyklus Messungen des wöchentlichen Strom- und/oder Brennstoffverbrauchs mit intelligenter Regelung sowie des wöchentlichen Strom- und/oder Brennstoffverbrauchs ohne intelligente Regelung durchgeführt:
4. Bedingungen für die Prüfung solarbetriebener Warmwasserbereiter
Der Sonnenkollektor, der solarbetriebene Warmwasserspeicher, die Pumpe des Kollektorkreislaufs (falls vorhanden) und der Wärmeerzeuger werden getrennt geprüft. Falls der Sonnenkollektor und der solarbetriebene Warmwasserspeicher nicht getrennt geprüft werden können, werden sie gemeinsam geprüft. Der Wärmeerzeuger wird unter den unter Nummer 2 angegebenen Bedingungen geprüft.
Die Ergebnisse werden bei den Berechnungen gemäß Anhang VIII Nummer 3 Buchstabe b unter den in den Tabellen 4 und 5 angegebenen Bedingungen verwendet. Bei der Ermittlung von Qtota wird davon ausgegangen, dass der Wirkungsgrad des Wärmeerzeugers bei Nutzung des Joule-Effekts in elektrischen Widerstandsheizelementen 100/CC (in Prozent) beträgt.
5. Bedingungen für die Prüfung von Warmwasserbereitern mit Wärmepumpe
6. Bedingungen für die Prüfung von Solareinrichtungen
Der Sonnenkollektor, der solarbetriebene Warmwasserspeicher und die Pumpe des Kollektorkreislaufs (falls vorhanden) werden getrennt geprüft. Falls der Sonnenkollektor und der solarbetriebene Warmwasserspeicher nicht getrennt geprüft werden können, werden sie gemeinsam geprüft.
Die Ergebnisse werden zur Berechnung von Qnonsol für die Lastprofile M, L, XL und XXL bei den in den Tabellen 4 und 5 aufgeführten durchschnittlichen Klimaverhältnissen sowie für die Berechnung von Qaux verwendet.
Tabelle 4: Durchschnittliche Tagestemperatur (°C)
Januar | Februar | März | April | Mai | Juni | Juli | August | September | Oktober | November | Dezember | |
Durchschnittliche Klimaverhältnisse | + 2,8 | + 2,6 | + 7,4 | + 12,2 | + 16,3 | + 19,8 | + 21,0 | + 22,0 | + 17,0 | + 11,9 | + 5,6 | + 3,2 |
Kältere Klimaverhältnisse | - 3,8 | - 4,1 | - 0,6 | + 5,2 | + 11,0 | + 16,5 | + 19,3 | + 18,4 | + 12,8 | + 6,7 | + 1,2 | - 3,5 |
Wärmere Klimaverhältnisse | + 9,5 | + 10,1 | + 11,6 | + 15,3 | + 21,4 | + 26,5 | + 28,8 | + 27,9 | + 23,6 | + 19,0 | + 14,5 | + 10,4 |
Tabelle 5: Durchschnittliche Gesamtsonneneinstrahlung (W/m2)
Januar | Februar | März | April | Mai | Juni | Juli | August | September | Oktober | November | Dezember | |
Durchschnittliche Klimaverhältnisse | 70 | 104 | 149 | 192 | 221 | 222 | 232 | 217 | 176 | 129 | 80 | 56 |
Kältere Klimaverhältnisse | 22 | 75 | 124 | 192 | 234 | 237 | 238 | 181 | 120 | 64 | 23 | 13 |
Wärmere Klimaverhältnisse | 128 | 137 | 182 | 227 | 248 | 268 | 268 | 263 | 243 | 175 | 126 | 109 |
Tabelle 6: Norm-Nennbedingungen für Warmwasserbereiter mit Wärmepumpe, Temperaturangaben als Trockentemperaturen (Feuchttemperaturen in Klammern)
Wärmequelle | Außenluft | Innenluft | Abluft | Sole | Wasser | ||
Klimaverhältnisse | Durchschnittliche Klimaverhältnisse | Kältere Klimaverhältnisse | Wärmere Klimaverhältnisse | Entfällt | Alle Klimaverhältnisse | ||
Temperatur | + 7 °C (+ 6 °C) | + 2 °C (+ 1 °C) | + 14 °C (+ 13 °C) | + 20 °C (höchstens + 15 °C) | + 20 °C (+ 12 °C) | 0 °C (Einlass) / - 3 °C (Auslass) | + 10 °C (Einlass) / + 7 °C (Auslass) |
Tabelle 7: Höchstens verfügbare Abluft (m3/h) bei einer Temperatur von 20 °C und einer Feuchte von 5,5 g/m3
Angegebenes Lastprofil | XXS | XS | S | M | L | XL | XXL |
Höchstens verfügbare Abluft | 109 | 128 | 128 | 159 | 190 | 870 | 1.021 |
7. Technische Parameter von Warmwasserbereitern
Für Warmwasserbereiter sind folgende Parameter zu ermitteln:
für Warmwasserbereiter, die mit fossilen und/oder Biomasse-Brennstoffen betrieben werden, ist außerdem Folgendes zu ermitteln:
für solarbetriebene Warmwasserbereiter ist außerdem Folgendes zu ermitteln:
für Warmwasserbereiter mit Wärmepumpe ist außerdem Folgendes zu ermitteln:
8. Technische Parameter von Warmwasserspeichern
Für Warmwasserspeicher sind folgende Parameter zu ermitteln:
9. Technische Parameter von Solareinrichtungen
Für Solareinrichtungen sind folgende Parameter zu ermitteln:
Methode zur Berechnung der Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz von Warmwasserbereitern | Anhang VIII |
1. Zur Feststellung und Überprüfung der Konformität mit den Anforderungen dieser Verordnung werden Berechnungen anhand harmonisierter Normen, deren Nummern im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, oder anderer zuverlässiger, genauer und reproduzierbarer Verfahren vorgenommen, die dem anerkannten Stand der Technik Rechnung tragen. Dabei sind die technischen Parameter und Berechnungen der Nummern 2 bis 6 zu beachten.
Die bei den Berechnungen verwendeten technischen Parameter werden gemäß Anhang VII gemessen.
2. Technische Parameter von Warmwasserbereitern
Für Warmwasserbereiter werden folgende Parameter bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen berechnet:
für brennstoffbetriebene Warmwasserbereiter ist bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen außerdem Folgendes zu berechnen:
für solarbetriebene Warmwasserbereiter und für Warmwasserbereiter mit Wärmepumpen ist bei wärmeren und kälteren Klimaverhältnissen außerdem Folgendes zu berechnen:
für solarbetriebene Warmwasserbereiter ist bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen außerdem Folgendes zu berechnen:
3. Berechnung der Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz ηwh
Die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz wird wie folgt berechnet:
ηwh = (Qref) / ((Qƒuel + CC · Qelec) (1 - SCF · smart) + Qcor )
Bei Warmwasserbereitern mit Wasser-/Sole-Wasser-Wärmepumpen wird der Stromverbrauch einer oder mehrerer Grundwasserpumpen berücksichtigt.
Die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz wird wie folgt berechnet:
ηwh = (0,6 · 366 · Qref) / Qtota
Dabei gilt:
Qtota = Qnonsol / (1,1 · ηwh,nonsol - 0,1) + Qaux · CC
4. Berechnung des jährlichen Stromverbrauchs AEC und des jährlichen Brennstoffverbrauchs AFC
Der jährliche Stromverbrauch AEC in kWh als Endenergie wird wie folgt berechnet:
AEC = 0,6 · 366 · ((Qelec · (1 - SCF · smart) + (Qcor/CC))
Der jährliche Brennstoffverbrauch AFC in GJ als Brennwert wird wie folgt berechnet:
AEC = 0,6 · 366 · (Qƒuel · (1 - SCF · smart) + Qcor)
Der jährliche Stromverbrauch AEC in kWh als Endenergie wird wie folgt berechnet:
AEC = ((CC · Qelec) / (Qƒuel + CC · Qelec) ) · (Qtota / CC)
Der jährliche Brennstoffverbrauch AFC in GJ als Brennwert wird wie folgt berechnet:
AFC = (Qƒuel / (Qƒuel + CC · Qelec) ) · Qtota
5. Bestimmung des Smart-Control-Faktors SCF und der Erfüllung des Smart-Control-Kriteriums smart
SFC = 1 - (Qƒuel,week,smart + CC · Qelec,week,smart) / (Qƒuel,week + CC · Qelec,week)
6. Bestimmung des Umgebungstemperatur-Korrekturterms Qcor
Der Umgebungstemperatur-Korrekturterm wird wie folgt berechnet:
Qcor = -k · (CC · (Qelec · (1 - SCF · smart) - Qref))
Qcor = -k · (Qƒuel · (1 - SCF · smart) - Qref)
Qcor = -k · 24h · Pstby
Dabei gilt:
Die k-Werte für die einzelnen Lastprofile sind Tabelle 8 zu entnehmen.
Tabelle 8: k-Werte
3XS | XXS | XS | S | M | L | XL | XXL | |
k | 0,23 | 0,23 | 0,23 | 0,23 | 0,23 | 0,23 | 0,23 | 0,0 |
Prüfung der Produktkonformität durch die Marktaufsichtsbehörden | Anhang IX 17 |
Die in diesem Anhang festgelegten Prüftoleranzen betreffen nur die Nachprüfung der gemessenen Parameter durch die Behörden der Mitgliedstaaten und dürfen vom Lieferanten keinesfalls als zulässige Toleranzen für die Angabe der Werte in den technischen Unterlagen verwendet werden. Die auf dem Etikett und dem Produktdatenblatt angegebenen Werte und Klassen dürfen für den Lieferanten nicht günstiger sein als die in den technischen Unterlagen vermerkten Werte.
Wenn die Behörden der Mitgliedstaaten prüfen, ob das Modell eines Produkts den in dieser Delegierten Verordnung festgelegten Anforderungen in Bezug auf die in diesem Anhang genannten Anforderungen entspricht, wenden sie folgendes Verfahren an:
(1) Die Behörden der Mitgliedstaaten prüfen ein einziges Exemplar des Modells.
(2) Das Modell gilt als konform mit den geltenden Anforderungen, wenn
(3) Werden die in Absatz 2 Buchstaben a oder b genannten Ergebnisse nicht erreicht, gelten das Modell und alle gleichwertigen Modelle von Warmwasserbereitern, Warmwasserspeichern, Solareinrichtungen oder Verbundanlagen aus Warmwasserbereitern und Solareinrichtungen als nicht konform mit dieser Delegierten Verordnung.
(4) Wird das in Absatz 2 Buchstabe c genannte Ergebnis nicht erreicht, wählen die Behörden des Mitgliedstaats drei weitere Exemplare des gleichen Modells für die Prüfung aus. Alternativ können für die Auswahl der drei weiteren Exemplare eines oder mehrere andere gleichwertige Modelle herangezogen werden.
(5) Das Modell gilt als konform mit den geltenden Anforderungen, wenn für diese drei Exemplare das arithmetische Mittel der ermittelten Werte innerhalb der in Tabelle 9 angegebenen Toleranzen liegt.
(6) Wird das in Absatz 5 genannte Ergebnis nicht erreicht, gelten das Modell und alle gleichwertigen Modelle von Warmwasserbereitern, Warmwasserspeichern, Solareinrichtungen oder Verbundanlagen aus Warmwasserbereitern und Solareinrichtungen als nicht konform mit dieser Delegierten Verordnung.
(7) Die Behörden des Mitgliedstaats übermitteln den Behörden der anderen Mitgliedstaaten und der Kommission alle relevanten Informationen unverzüglich nach einer Entscheidung über die Nichtkonformität des Modells gemäß den Absätzen 3 und 6.
Die Behörden der Mitgliedstaaten verwenden die Mess- und Berechnungsmethoden, die in den Anhängen VII und VIII beschrieben werden.
Die Behörden der Mitgliedstaaten wenden nur die in Tabelle 9 aufgeführten Prüftoleranzen und in Bezug auf die in diesem Anhang genannten Anforderungen nur das in den Absätzen 1 bis 7 beschriebene Verfahren an. Es finden keine anderen Toleranzen Anwendung, die etwa in harmonisierten Normen oder in anderen Messverfahren festgelegt sind.
Tabelle 9: Prüftoleranzen
Parameter | Prüftoleranzen |
Täglicher Stromverbrauch Qelec | Der ermittelte Wert darf den angegebenen Wert nicht um mehr als 5 % überschreiten. |
Schallleistungspegel LWA in Innenräumen und/oder im Freien | Der ermittelte Wert darf den angegebenen Wert nicht um mehr als 2 dB überschreiten. |
Täglicher Brennstoffverbrauch Qfuel | Der ermittelte Wert darf den angegebenen Wert nicht um mehr als 5 % überschreiten. |
Wöchentlicher Brennstoffverbrauch mit intelligenter Regelung Qfuel,week,smart | Der ermittelte Wert darf den angegebenen Wert nicht um mehr als 5 % überschreiten. |
Wöchentlicher Stromverbrauch mit intelligenter Regelung Qelec,week,smart | Der ermittelte Wert darf den angegebenen Wert nicht um mehr als 5 % überschreiten. |
Wöchentlicher Brennstoffverbrauch ohne intelligente Regelung Qfuel,week | Der ermittelte Wert darf den angegebenen Wert nicht um mehr als 5 % überschreiten. |
Wöchentlicher Stromverbrauch ohne intelligente Regelung Qelec,week | Der ermittelte Wert darf den angegebenen Wert nicht um mehr als 5 % überschreiten. |
Speichervolumen V | Der ermittelte Wert darf den angegebenen Wert nicht um mehr als 2 % unterschreiten. |
Kollektor-Aperturfläche Asol | Der ermittelte Wert darf den angegebenen Wert nicht um mehr als 2 % unterschreiten. |
Leistungsaufnahme der Pumpe solpump | Der ermittelte Wert darf den angegebenen Wert nicht um mehr als 3 % überschreiten. |
Leistungsaufnahme im Bereitschaftszustand solstandby | Der ermittelte Wert darf den angegebenen Wert nicht um mehr als 5 % überschreiten. |
Warmhalteverluste S | Der ermittelte Wert darf den angegebenen Wert nicht um mehr als 5 % überschreiten. |
Informationen, die im Fall des Verkaufs, der Vermietung oder des Mietkaufs über das Internet bereitzustellen sind | Anhang X 14 |
(1) Für die Zwecke der Nummern 2 bis 5 gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:
(2) Das von den Lieferanten gemäß Artikel 3 bereitgestellte Etikett bzw. das Etikett, das im Falle einer Verbundanlage auf der Grundlage des gemäß Artikel 3 von den Lieferanten bereitgestellten Etiketts und der von ihnen bereitgestellten Datenblätter ordnungsgemäß ausgefüllt wurde, ist nach dem in Artikel 3 festgelegten Zeitplan auf dem Anzeigemechanismus in der Nähe des Produktpreises darzustellen. Werden sowohl ein Produkt als auch eine Verbundanlage gezeigt und wird der Preis dabei nur für die Verbundanlage angegeben, so ist nur das Etikett der Verbundanlage darzustellen. Die Größe ist so zu wählen, dass das Etikett gut sichtbar und leserlich ist, und die Proportionen müssen der in Anhang III festgelegten Größe entsprechen. Das Etikett kann mit Hilfe einer geschachtelten Anzeige angezeigt werden, wobei das für den Zugang zum Etikett verwendete Bild den Vorgaben in Nummer 3 entsprechen muss. Bei Anwendung einer geschachtelten Anzeige muss das Etikett beim ersten Mausklick auf das Bild, beim ersten Maus-Rollover über das Bild bzw. beim ersten Berühren oder Aufziehen des Bildes auf einem Touchscreen erscheinen.
(3) Das für den Zugang zum Etikett genutzte Bild muss bei einer geschachtelten Anzeige
(4) Bei einer geschachtelten Anzeige muss die Reihenfolge, in der das Etikett angezeigt wird, folgenden Vorgaben entsprechen:
(5) Das von den Lieferanten gemäß Artikel 3 bereitgestellte Produktdatenblatt ist auf dem Anzeigemechanismus in der Nähe des Preises des Produkts oder der Verbundanlage darzustellen.
Die Größe ist so zu wählen, dass das Produktdatenblatt gut sichtbar und leserlich ist. Das Produktdatenblatt kann mit Hilfe einer geschachtelten Anzeige dargestellt werden; in diesem Fall muss auf dem Link für den Zugriff auf das Datenblatt klar und leserlich ,Produktdatenblatt' angegeben sein.
Bei Anwendung einer geschachtelten Anzeige muss das Produktdatenblatt beim ersten Mausklick auf den Link, beim ersten Maus-Rollover über den Link bzw. beim ersten Berühren oder Aufziehen des Links auf einem Touchscreen erscheinen.
ENDE |