Regelwerk, EU 2014

RL 2014/31/EU
- Inhalt =>

Normenübersicht

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 Anwendungsbereich

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Bereitstellung auf dem Markt und Inbetriebnahme

Artikel 4 Wesentliche Anforderungen

Artikel 5 Freier Warenverkehr

Kapitel 2
Verpflichtungen der Wirtschaftsakteure

Artikel 6 Verpflichtungen der Hersteller

Artikel 7 Bevollmächtigte

Artikel 8 Verpflichtungen der Einführer

Artikel 9 Verpflichtungen der Händler

Artikel 10 Umstände, unter denen die Verpflichtungen des Herstellers auch für Einführer und Händler gelten

Artikel 11 Identifizierung der Wirtschaftsakteure

Kapitel 3
Konformität von Geräten

Artikel 12 Konformitätsvermutung bei Geräten

Artikel 13 Konformitätsbewertungsverfahren

Artikel 14 EU-Konformitätserklärung

Artikel 15 Konformitätskennzeichnung

Artikel 16 Allgemeine Grundsätze der CE-Kennzeichnung und der zusätzlichen Metrologie-Kennzeichnung

Artikel 17 Vorschriften und Bedingungen für die Anbringung der CE-Kennzeichnung, der zusätzlichen Metrologie-Kennzeichnung und anderer Kennzeichnungen

Artikel 18 Symbol für die Verwendungsbeschränkung

Kapitel 4
Benennung von Konformitätsbewertungsstellen

Artikel 19 Benennung

Artikel 20 Notifizierende Behörden

Artikel 21 Anforderungen an notifizierende Behörden

Artikel 22 Informationspflichten der notifizierenden Behörden

Artikel 23 Anforderungen an notifizierte Stellen

Artikel 24 Konformitätsvermutung bei notifizierten Stellen

Artikel 25 Zweigunternehmen von notifizierten Stellen und Vergabe von Unteraufträgen

Artikel 26 Anträge auf Benennung

Artikel 27 Benennungsverfahren

Artikel 28 Kennnummern und Verzeichnis benannter Stellen

Artikel 29 Änderungen der Benennungen

Artikel 30 Anfechtung der Kompetenz von notifizierten Stellen

Artikel 31 Verpflichtungen der benannten Stellen in Bezug auf ihre Arbeit

Artikel 32 Einspruch gegen Entscheidungen benannter Stellen

Artikel 33 Meldepflichten der benannten Stellen

Artikel 34 Erfahrungsaustausch

Artikel 35 Koordinierung der benannten Stellen

Kapitel 5
Überwachung des Unionsmarktes, Kontrolle der auf den Unionsmarkt eingeführten Geräte und Schutzklauselverfahren der Union

Artikel 36 Überwachung des Unionsmarktes und Kontrolle der auf den Unionsmarkt eingeführten Geräte

Artikel 37 Verfahren zur Behandlung von Geräten, mit denen ein Risiko verbunden ist, auf nationaler Ebene

Artikel 21 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 gilt für die in Unterabsatz 2 genannten Maßnahmen.

Artikel 38 Schutzklauselverfahren der Union

Artikel 39 Risiko durch konforme Geräte

Artikel 40 Formale Nichtkonformität

Kapitel 6
Ausschuss, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 41 Ausschussverfahren

Artikel 42 Sanktionen

Artikel 43 Übergangsbestimmungen

Artikel 44 Umsetzung

Artikel 45 Aufhebung

Artikel 46 Inkrafttreten und Anwendung

Artikel 47 Adressaten

Anhang I Wesentliche Anforderungen

Vorbemerkung

Messtechnische Anforderungen

1. Masseneinheiten

2. Genauigkeitsklassen

2.1. Folgende Genauigkeitsklassen sind festgelegt worden:

Tabelle 1

2.2. Eich- und Teilungswert

3. Klassifizierung

3.1. Geräte mit einem Wägebereich

3.2. Geräte mit mehreren Wägebereichen

3.3. Mehrteilungswaagen

Tabelle 2

4. Genauigkeit

Tabelle 3

7. Einflussgrößen und Zeitverhalten

Entwurf und herstellung

8. Allgemeine Anforderungen

9. Anzeige der Wägeergebnisse und sonstiger Gewichtswerte

10. Ausdruck der Wägeergebnisse und sonstiger Gewichtswerte

11. Ausrichten

12. Nullstellen

13. Taraeinrichtungen und Taraeingabeeinrichtungen

13. Taraeinrichtungen und Taraeingabeeinrichtungen

15. Preisauszeichnungsgeräte

Anhang II Verfahren zur Konformitätsbewertung

1. Modul B: EU-Baumusterprüfung

2. Modul D: Konformität mit dem Baumuster auf der Grundlage einer Qualitätssicherung des Produktionsprozesses

2.2. Herstellung

2.3. Qualitätssicherungssystem

2.4. Überwachung unter der Verantwortung der benannten Stelle

2.5. Konformitätskennzeichnung und EU-Konformitätserklärung

2.6. Der Hersteller hält zehn Jahre lang nach dem Inverkehrbringen des Geräts für die nationalen Behörden folgende Unterlagen bereit:

2.8. Bevollmächtigter

3. Modul D1: Qualitätssicherung bezogen auf den Produktionsprozess

3.2. Technische Unterlagen

3.4. Herstellung

3.5. Qualitätssicherungssystem

3.6. Überwachung unter der Verantwortung der benannten Stelle

3.7. Konformitätskennzeichnung und EU-Konformitätserklärung

3.8. Der Hersteller hält zehn Jahre lang nach dem Inverkehrbringen des Geräts für die nationalen Behörden folgende Unterlagen bereit:

3.10. Bevollmächtigter

4. Modul F: Konformität mit der Bauart auf der Grundlage einer Produktprüfung

4.2. Herstellung

4.3. Überprüfung

4.4. Überprüfung der Konformität durch Untersuchung und Prüfung jedes einzelnen Geräts

4.5. Konformitätskennzeichnung und EU-Konformitätserklärung

4.7. Bevollmächtigter

5. Modul F1: Konformität auf der Grundlage einer Prüfung der Produkte

5.2. Technische Unterlagen

5.3. Herstellung

5.4. Überprüfung

5.5. Überprüfung der Konformität durch Untersuchung und Prüfung jedes einzelnen Geräts

5.6. Konformitätskennzeichnung und EU-Konformitätserklärung

5.8. Bevollmächtigter

6. Modul G: Konformität auf der Grundlage einer Einzelprüfung

6.2. Technische Unterlagen

6.3. Herstellung

6.4. Überprüfung

6.5. Konformitätskennzeichnung und EU-Konformitätserklärung

6.6. Bevollmächtigter

7. Gemeinsame Bestimmungen

Anhang III Aufschriften

1. Geräte, die zu den in Artikel 1 Absatz 2 Buchstaben a bis f genannten Zwecken verwendet werden sollen

3. Symbol für die Verwendungsbeschränkung gemäß Artikel 18

Anhang IV EU-Konformitätserklärung (Nr. XXXX) 1

Anhang V

Teil A
Aufgehobene Richtlinie mit ihrer Änderung
(gemäß Artikel 45)

Teil B
Fristen für die Umsetzung in nationales Recht und Daten der Anwendung der Richtlinien gemäß Anhang VII Teil B der Richtlinie 2009/23/EG
(gemäß Artikel 45)

Anhang VI Entsprechungstabelle

Erklärung des Europäischen Parlaments