Regelwerk, EU 2014

Beschl. 2014/69/EU
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Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Anhang I Ausnahme des Vereinigten Königreichs von der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 in Bezug auf die Rechte von Prüfern für die Ausbildung an synthetischen Flugübungsgeräten (SFE)

Anhang II Ausnahme des Vereinigten Königreichs von der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 in Bezug auf die Rechte von Prüfern für die Ausbildung an synthetischen Flugübungsgeräten (SFE)

Anhang III
Ausnahme des Vereinigten Königreichs von der Verordnung (Eil) Nr. 1178/2011 in Bezug auf die beschränkten Rechte eines Lehrberechtigten für die Ausbildung an synthetischen Flugübungsgeräten (SFI) und die Möglichkeit, diese Beschränkungen abzuschaffen

Anhang IV Ausnahme des Vereinigten Königreichs von der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission in Bezug auf die Rechte und Bedingungen von Lehrberechtigten für die Ausbildung an synthetischen Flugübungsgeräten (SFI)

Anhang V Ausnahme des Vereinigten Königreichs von der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 in Bezug auf die Verlängerung und Erneuerung einer Instrumentenflugberechtigung (IR).

Anhang VI Ausnahme Schwedens von der Verordnung (Eil) Nr. 748/2012 der Kommission 1 in Bezug auf die geltenden Bestimmungen für die Erteilung von Lufttüchtigkeitszeugnissen für eingeführte Luftfahrzeuge