umwelt-online: Beschluss 2014/202/EU zur Festlegung des Standpunkts der Europäischen Union für einen Beschluss der nach dem Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte eingesetzten Verwaltungsorgane zur Aufnahme von Spezifikationen für Computerserver und die unterbrechungsfreie Stromversorgung in Anhang C des Abkommens und zur Überarbeitung der Spezifikationen für Displays und bildgebende Geräte in Anhang C des Abkommens (2)

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Bestimmung der Serverklasse für ausfallsichere ServerAnlage B


1. RAS und Skalierbarkeit von Prozessoren - Alle folgenden Merkmale müssen unterstützt werden:

1.1. Zuverlässigkeit, Verfügbarkeit und Wartbarkeit (RAS) von Prozessoren: Der Prozessor muss alle folgenden Funktionsmerkmale in Bezug auf die Erkennung, Korrektur und Eindämmung von Datenfehlern haben:

  1. Fehlererkennung in L1-Caches, Verzeichnissen und Adressübersetzungspuffern mit Paritätsschutz;
  2. Einzelbit-Fehlerkorrektur (oder bessere Fehlerkorrektur) mit ECC in Caches, die veränderte Daten enthalten können. An den Empfänger werden korrigierte Daten geschickt (d. h. die Fehlerkorrektur dient nicht nur der Bereinigung im Hintergrund);
  3. Wiederherstellung nach Fehlern und Fehlereindämmung durch 1. Neustart am Prozessor-Prüfpunkt und Wiederherstellung, 2. Kennzeichnung nicht behebbarer Datenfehler (Tagging) mit Propagation oder 3. beides. Betriebssystem oder Hypervisor werden durch die Mechanismen benachrichtigt, damit der Fehler innerhalb eines Prozesses oder einer Partition eingedämmt wird, so dass weniger Systemneustarts nötig werden, und
  4. 1. autonome Fehlerbegrenzungsfähigkeit innerhalb der Prozessor-Hardware, z.B. Deaktivieren fehlerhafter Cache-Bereiche, 2. Unterstützung der Analyse vorhersehbarer Fehler durch Melden der Position und/oder Grundursache von Fehlern in Betriebssystem, Hypervisor oder Dienstprozessor oder 3. beides.

1.2 Die in ausfallsicheren und skalierbaren Servern eingesetzte Prozessortechnik muss ohne die Notwendigkeit zusätzlicher Chipsätze zusätzliche Möglichkeiten und Funktionen zur Einbindung von Prozessoren in Systeme mit vier oder mehr Prozessorsockeln bieten. Die Prozessoren haben zusätzliche Infrastruktur zur Unterstützung weiterer integrierter Prozessorbusse, um die Ansprüche größerer Systeme erfüllen zu können.

1.3 Der Server bietet E/A-Schnittstellen mit großer Bandbreite für den Anschluss externer E/A-Erweiterungsgeräte oder dezentraler E/A-Geräte, ohne dass sich die Zahl der zusammen anschließbaren Prozessorsockel verringert. Dabei kann es sich um proprietäre Schnittstellen oder um Standardschnittstellen wie PCIe handeln. Der Hochleistungs-E/A-Controller für diese Steckplätze kann in den Hauptprozessorsockel oder auf der Systemplatine eingebettet sein.

2. RAS und Skalierbarkeit des Arbeitsspeichers - Alle folgenden Fähigkeiten und Merkmale müssen vorhanden sein:

  1. Erkennung von Speicherfehlern und Wiederherstellung durch erweiterte ECC;
  2. bei x4-DIMMs Wiederherstellung nach Ausfall zweier benachbarter Chips der gleichen Bank;
  3. Speichermigration: Fehlerhafter Arbeitsspeicher kann proaktiv freigegeben werden, und Daten können in verfügbaren Arbeitsspeicher migriert werden. Dies kann nach Granularität der DIMM-Module oder logischen Speicherblöcke realisiert werden. Alternativ dazu kann Arbeitsspeicher auch gespiegelt werden;
  4. Nutzung von Speicherpuffern zur Anbindung schnellerer Prozessor-Speicher-Links an DIMMs, die an langsamere DDR-Kanäle angeschlossen sind. Der Speicherpuffer kann ein separater, eigenständiger Pufferchip sein, der auf der Systemplatine oder auf eigens gefertigten Speicherkarten integriert ist. Der Einsatz des Pufferchips ist für eine erweiterte DIMM-Unterstützung erforderlich; solche Chips ermöglichen höhere Arbeitsspeicherkapazitäten, weil sie DIMMs mit höherer Kapazität, mehr DIMM-Steckplätze pro Speicherkanal und höhere Speicherbandbreiten pro Speicherkanal unterstützen als bei direkt angeschlossenen DIMMs. Die Speichermodule können auch eigens gefertigt sein und über Speicherpuffer und DRAM-Chips verfügen, die auf derselben Karte integriert sind;
  5. Nutzung ausfallsicherer Links zwischen Prozessoren und Speicherpuffern mit Mechanismen zur Wiederherstellung nach vorübergehenden Linkfehlern und
  6. Freihalten von Ersatzspuren (Lane-Sparing) in den Prozessor-Speicher-Links. Im Falle eines permanenten Fehlers stehen eine oder mehrere Ersatzspuren zur Übernahme zur Verfügung.

3. RAS der Netzteile: Alle im Server installierten oder mit ihm gelieferten Netzteile müssen redundant und gleichzeitig wartbar sein. Die redundanten und reparierbaren Komponenten können auch in einem einzigen Netzteil untergebracht sein, müssen aber repariert werden können, ohne dass dazu das System ausgeschaltet werden muss. Es muss möglich sein, das System in einem eingeschränkten Zustand zu betreiben, wenn die Stromversorgung aufgrund von Netzteilfehlern oder Eingangsstromausfällen verschlechtert ist.

4. RAS der Wärmesteuerung und Kühlung: Alle aktiven Kühlkomponenten, z.B. Ventilatoren oder Wasserkühlleitungen, müssen redundant und gleichzeitig wartbar sein. Der Prozessor muss Mechanismen haben, die es ermöglichen, ihn unter Überhitzungsbedingungen zu drosseln. Es muss möglich sein, das System in eingeschränktem Zustand zu betreiben, wenn Überhitzungen in Systemkomponenten festgestellt werden.

5. Ausfallsicherheit des Systems - Der Server muss mindestens sechs der folgenden Merkmale aufweisen:

  1. Unterstützung redundanter Speichercontroller oder redundanter Zugang zu externem Speicher;
  2. redundante Dienstprozessoren;
  3. redundante GS-GS-Reglerstufen hinter den Netzteilausgängen;
  4. die Server-Hardware unterstützt Laufzeit-Prozessorfreigabe (Runtime Processor Deallocation);
  5. Austauschbarkeit von E/A-Adapter oder Festplatten bei laufendem Betrieb;
  6. durchgängige Wiederholungfunktion nach Busfehlern in Prozessor-Arbeitsspeicher- und Prozessor-Prozessor- Verbindungen;
  7. unterstützt Online-Erweiterung/Entnahme von Hardwareressourcen, ohne dass ein Neustart des Betriebssystems nötig wird (nach Bedarf);
  8. Migration des Prozessorsockels: Mit Hilfe des Hypervisors und/oder Betriebssystems können Aufgaben, die in einem Prozessorsockel ausgeführt werden, auf einen anderen Prozessorsockel übertragen werden, ohne dass ein Neustart des Systems nötig wird;
  9. aktivierte Arbeitsspeicherüberwachung oder Hintergrundbereinigung für eine proaktive Erkennung und Korrektur von Fehlern, um die Wahrscheinlichkeit nicht korrigierbarer Fehler zu verringern, und
  10. Ausfallsicherheit des internen Speichers: Ausfallsichere Systeme verfügen in der Grundkonfiguration über eine RAID-Hardware, entweder auf der Systemplatine selbst oder durch einen dedizierten RAID-Controllerkarten- Steckplatz für die internen Laufwerke des Servers.

6. Systemskalierbarkeit - Der Server muss alle folgenden Merkmale aufweisen:

  1. höhere Arbeitsspeicherkapazität: mindestens 8 DDR3- oder DDR4-DIMM-Ports pro Sockel mit ausfallsicheren Links zwischen Prozessorsockel und Arbeitsspeicherpuffern und
  2. größere E/A-Erweiterbarkeit: größere E/A-Grundinfrastruktur und Unterstützung einer höheren Zahl von E/A- Steckplätzen. Mindestens 32 dedizierte PCIe-Gen-2-Spuren oder eine gleichwertige E/A-Bandbreite mit mindestens einem x16-Steckplatz oder einer anderen dedizierten Schnittstelle zur Unterstützung externer PCIe- Geräte, proprietärer E/A-Schnittstellen oder anderer branchenüblicher E/A-Schnittstellen.

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PrüfverfahrenAnlage C


1. Überblick

Zur Feststellung der Einhaltung der Anforderungen der ENERGY-STAR-Produktspezifikation für Computerserver und zur Erfassung von Prüfdaten für die Angaben über die Leistungsaufnahme im Leerlauf- und Aktivzustand im ENERGY-STAR-Power and Performance Data Sheet wird das folgende Prüfverfahren angewandt.

2. Anwendungsbereich

Das folgende Prüfverfahren ist für alle Produkte anwendbar, die für eine Einstufung nach der ENERGY-STAR- Produktspezifikation für Computerserver in Frage kommen.

3. Begriffsbestimmungen

Sofern nicht anders angegeben, stimmen alle in diesem Dokument verwendeten Begriffe mit den in der ENERGY- STAR-Produktspezifikation für Computerserver angegebenen Begriffsbestimmungen überein.

4. Prüfanordnung

4.1 Eingangsstrom: Die Eingangsstromversorgung muss Tabelle 6 und Tabelle 7 entsprechen. Die Eingangsfrequenz muss Tabelle 8 entsprechen.

Tabelle 6: Eingangsstromanforderungen für Produkte mit laut Typenschild ausgewiesener Nennleistung bis höchstens 1.500 W

ProduktartVersorgungsspannungSpannungstoleranzMaximale Gesamt-Oberschwingungsverzerrung
(THD)
Server mit WS-GS-Netzteilen mit Einzelausgang230 Volt (V) WS oder 115 V WS *+/- 1,0%2,0%
Server mit WS-GS-Netzteilen mit mehreren Ausgängen230 V WS oder 115 V WS *
Optionale Prüfbedingungen für WS-GS (japanischer Markt)100 V WS
Drehstrom-Server (nordamerikanischer Markt)208 V WS
Drehstrom-Server (europäischer Markt)400 V WS

Tabelle 7: Eingangsstromanforderungen für Produkte mit laut Typenschild ausgewiesener Nennleistung über 1.500 W

ProduktartVersorgungsspannungSpannungstoleranzMaximale Gesamt-Oberschwingungsverzerrung
(THD)
Server mit WS-GS-Netzteilen mit Einzelausgang230 V WS oder 115 V WS *+/- 4,0 %5,0 %
Server mit WS-GS-Netzteilen mit mehreren Ausgängen230 V WS oder 115 V WS *
Optionale Prüfbedingungen für WS-GS (japanischer Markt)100 V WS
Drehstrom-Server (nordamerikanischer Markt)208 V WS
Drehstrom-Server (europäischer Markt)400 V WS
*) Anmerkung: 230 V WS gilt für den europäischen Markt und 115 V WS gilt für den nordamerikanischen Markt.

Tabelle 8: Eingangsfrequenzanforderungen für alle Produkte

VersorgungsspannungFrequenzFrequenztoleranz
100 V WS50 Hz oder 60 Hz± 1,0 %
115 V WS60 Hz
230 V WS50 Hz oder 60 Hz
Drehstrom
(nordamerikanischer Markt)
60 Hz
Drehstrom
(europäischer Markt)
50 Hz

4.2 Umgebungstemperatur: Die Umgebungstemperatur muss 25 °C ± 5 °C betragen.

4.3 Relative Luftfeuchtigkeit: Die relative Luftfeuchtigkeit muss zwischen 15 % und 80 % liegen.

4.4 Leistungsanalysator: Der Leistungsanalysator muss Effektivwerte (RMS-Leistungswerte) und mindestens zwei der folgenden Messergebnisse ausgeben: Spannung, Stromstärke und Leistungsfaktor. Leistungsanalysatoren müssen folgende Eigenschaften haben:

  1. Konformität: Der Leistungsanalysator muss in der Liste der Leistungsmessgeräte, die im Server Efficiency Rating Tool (SERT)TM 11 Design Document 1.0.0 12 angegeben ist, aufgeführt sein.
  2. Kalibrierung: Der Leistungsanalysator muss innerhalb eines Jahres vor dem Datum der Prüfung nach einer Norm geprüft worden sein, die sich auf das US-amerikanische National Institute of Standards and Technology (NIST) oder auf ein entsprechendes nationales Institut für Messwesen in anderen Ländern zurückführen lässt.
  3. Scheitelfaktor: ein verfügbarer Stromscheitelfaktor von 3 oder mehr im Nennmessbereich. Messgeräte, die keinen Stromscheitelfaktor angeben, müssen in der Lage sein, Spitzenstromstärken zu messen, die mindestens dreimal so hoch wie die in einem 1-Sekunden-Intervall gemessene Höchststromstärke sind.
  4. Mindestfrequenzgang: 3,0 kHz.
  5. Mindestauflösung:
    1. 0,01 W für Messwerte unter 10 W;
    2. 0,1 W für Messwerte von 10 W bis 100 W;
    3. 1,0 W für Messwerte über 100 W.
  6. Protokollierung: Der Leistungsanalysator muss eine Messrate von mindestens 1 Messwertesatz pro Sekunde haben, wobei unter Satz eine Leistungsmessung in Watt zu verstehen ist. Das Mittelungsintervall des Leistungsanalysators muss dem Messintervall entsprechen. Das Datenmittelungsintervall ist der Zeitraum, über den aus allen von der Hochgeschwindigkeits-Messelektronik des Leistungsanalysators erfassten Messdaten die Mittelwerte gebildet werden, die den Messwertesatz bilden.
  7. Messgenauigkeit: Der Leistungsanalysator muss die gemessenen Werte mit einer Gesamtgenauigkeit von 1 % oder genauer für alle gemessenen Leistungswerte ausgeben.

4.5. Temperatursensor: Der Temperatursensor muss folgende Eigenschaften haben:

  1. Konformität: Der Temperatursensor muss in der Liste der Temperaturmessgeräte, die im SERT Design Document 1.0.0 angegeben ist, aufgeführt sein.
  2. Protokollierung: Der Sensor muss eine Messrate von mindestens 4 Messungen pro Minute haben.
  3. Messgenauigkeit: Die Temperatur muss in einem Abstand von höchstens 50 mm vor (stromaufwärts) der Haupt-Lufteintrittsöffnung des zu prüfenden Geräts gemessen und vom Sensor mit einer Gesamtgenauigkeit von ± 0,5 °C oder besser ausgegeben werden.

4.6 Prüfwerkzeug für den Aktivzustand: SERT 1.0.0, bereitgestellt von der Standard Performance Evaluation Corporation (SPEC) 13.

4.7 Steuersystem: Als Steuersystem zur Aufzeichnung der Leistungs- und Temperaturdaten kann ein Server, ein Desktop-Computer oder ein Laptop-Computer verwendet werden.

  1. Der Leistungsanalysator und der Temperatursensor werden an das Steuersystem angeschlossen.
  2. Steuersystem und zu prüfendes Gerät werden über einen Ethernet-Switch miteinander verbunden.

4.8 Allgemeine SERT-Anforderungen: Sofern in diesem Prüfverfahren nicht anders angegeben, sind etwaige zusätzliche Anforderungen zu beachten, die in weiteren SPEC- oder SERT-Unterlagen der Version 1.0.0 enthalten sind. Weitere SPEC-Unterlagen sind:

  1. SPEC Power and Performance Methodology (Strom- und Leistungsprüfverfahren),
  2. SPEC Power Measurement Setup Guide (Aufbauhinweise für Leistungsmessungen),
  3. SPEC PTDaemon Design Document (PTDaemon-Auslegungsdokument),
  4. SERT Design Document (Auslegungsdokument),
  5. SERT Run and Reporting Rules (Durchführungs- und Berichterstattungsvorschriften),
  6. SERT User Guide (Benutzerhandbuch),
  7. SERT JVM Options (JVM-Optionen),
  8. SERT Result File Fields (Ergebnisdateifelder).

5. Prüfdurchführung

5.1. Prüfkonfiguration

Es werden die Leistungsaufnahme und die Energieeffizienz (Wirkungsgrad) der zu testenden Computerserver geprüft und angegeben. Die Prüfung wird wie folgt durchgeführt:

5.1.1 Werkseitiger Zustand: Die Produkte werden in ihrer werkseitigen Konfiguration geprüft, was sowohl die Hardwarekonfiguration als auch die Systemeinstellungen umfasst, sofern in diesem Prüfverfahren nicht anders angegeben. Soweit zutreffend, sind alle Softwareoptionen in die Standardeinstellung zu bringen.

5.1.2 Messort: Alle Leistungsmessungen sind an einem Punkt zwischen der Wechselstromquelle und dem zu prüfenden Gerät vorzunehmen. Zwischen das Leistungsmessgerät und das zu prüfende Gerät dürfen keine USV-Geräte (unterbrechungsfreie Stromversorgung) geschaltet sein. Das Leistungsmessgerät muss angeschlossen bleiben, bis alle Leistungsmessdaten zum Leerlauf- und Aktivzustand vollständig aufgezeichnet worden sind. Bei der Prüfung eines Blade-Systems muss die Leistungsmessung am Eingang des Blade-Gehäuses erfolgen (d. h. an den Netzteilen, die die Stromzufuhr des Rechenzentrums in die Stromzufuhr des Gehäuses umwandeln.

5.1.3 Luftstrom: Das absichtliche Ausrichten eines Luftstroms in der Nähe des zu prüfenden Gerätes in einer Weise, die nicht den normalen Bedingungen in einem Rechenzentrum entspricht, ist untersagt.

5.1.4 Netzteile: Alle Netzteile müssen angeschlossen und betriebsbereit sein.

Zu prüfende Geräte mit mehreren Netzteilen: Alle Netzteile müssen während der Prüfung an die Wechselstromquelle angeschlossen und betriebsbereit sein. Falls notwendig kann ein Stromverteiler verwendet werden, um mehrere Netzteile an eine einzige Stromquelle anzuschließen. Bei Verwendung eines Stromverteilers wird ein etwaiger zusätzlicher Stromverbrauch durch den Stromverteiler bei den Leistungsmessungen für das zu prüfende Gerät berücksichtigt. Beim Prüfen von Blade-Servern mit halbbelegten Gehäuse-Konfigurationen können die Netzteile für die unbelegten Stromversorgungsbereiche abgeschaltet werden (siehe Abschnitt 5.2.4 Buchstabe b).

5.1.5 Energieverwaltung und Betriebssystem: Es muss ein werkseitiges Betriebssystem oder ein repräsentatives Betriebssystem installiert sein. In Produkten, die ohne Betriebssystem ausgeliefert werden, muss zur Prüfung ein kompatibles Betriebssystem installiert sein. Die Energieverwaltungs- und/oder Stromsparfunktionen müssen für alle Prüfungen im werkseitigen Zustand belassen werden. Bei Energieverwaltungsfunktionen, die ein Betriebssystem erfordern, (d. h., die nicht ausschließlich vom BIOS oder einem Verwaltungscontroller gesteuert werden) dürfen zur Prüfung standardmäßig nur diese Energieverwaltungsfunktionen im Betriebssystem aktiviert sein.

5.1.6 Speicher: Die Prüfung der Produkte zwecks Einstufung erfolgt mit mindestens einer installierten Festplatte (HDD) oder einer installierten Halbleiterfestplatte (SSD). Produkte, die keine vorinstallierten Festplatten enthalten (weder HDD noch SDD), werden mit einer Speicherkonfiguration geprüft, die in einem sonst identischen Verkaufsmodell mit vorinstallierten Festplatten verwendet wird. Produkte, in denen keine Festplatten (weder HDD noch SDD) installiert werden können, sondern die ausschließlich externe Speicherlösungen zulassen (z.B. ein SAN-Speichernetz) werden mit externen Speicherlösungen geprüft.

5.1.7 Blade-System und Dual/Multi-Node-Server: Ein Blade-System oder ein Dual/Multi-Node-Server muss für alle Node- und Blade-Server identische Konfigurationen, einschließlich aller Hardwarekomponenten und Software-/Energieverwaltungseinstellungen, aufweisen. Bei solchen Systemen müssen die Messungen so erfolgen, dass die gesamte Leistungsaufnahme aller geprüften Nodes/Blade-Server während der gesamten Prüfung vom Leistungsmessgerät erfasst wird.

5.1.8 Blade-Gehäuse: Das Blade-Gehäuse muss mindestens über Stromversorgungs-, Kühlungs- und Vernetzungsfunktionen für alle Blade-Server verfügen. Das Gehäuse muss gemäß Abschnitt 5.2.4 belegt sein. Alle Leistungsmessungen müssen bei Blade-Systemen am Gehäuseeingang erfolgen.

5.1.9 BIOS-Einstellungen und Systemeinstellungen des zu prüfenden Geräts: Sofern im Prüfverfahren nicht anders angegeben, müssen alle werkseitigen BIOS-Einstellungen unverändert bleiben.

5.1.10 Eingänge/Ausgänge (E/A) und Netzanschluss: Das zu prüfende Gerät muss mit mindestens einem Port an einen Ethernet-Switch angeschlossen sein. Der Switch muss die höchste und die niedrigste angegebene Netzgeschwindigkeit des zu prüfenden Gerätes unterstützen können. Die Netzverbindung muss während der Durchführung aller Prüfungen aktiv sein; die Verbindung muss zwar bereit sein und Datenpakete übertragen können, ein bestimmter Datenverkehr wird während der Prüfung aber nicht verlangt. Für die Zwecke der Prüfung muss das zu prüfende Gerät mindestens einen Ethernet-Port haben (auf einer einzelnen Zusatzkarte nur dann, wenn die Systemplatine selbst keine Ethernet-Unterstützung bietet).

5.1.11 Ethernet-Anschlüsse: Produkte, die mit Unterstützung für energieeffizientes Ethernet (Energy Effizient Ethernet gemäß IEEE 802.3az) ausgeliefert werden, dürfen während der Prüfungen ausschließlich an Netzausrüstungen angeschlossen werden, die mit energieeffizientem Ethernet (EEE) konform sind. Es sind geeignete Maßnahmen zu treffen, damit während der Durchführung aller Prüfungen EEE-Merkmale an beiden Seiten der Netzverbindung aktiviert sind.

5.2. Vorbereitung des zu prüfenden Geräts

5.2.1 Die Prüfung des zu prüfenden Geräts erfolgt mit der Prozessorsockelbelegung gemäß Abschnitt 6.1.2 der ENERGY-STAR-Einstufungskriterien Version 2.0.

5.2.2 Installieren Sie das zu prüfende Gerät in ein Prüf-Rack bzw. stellen Sie es am Prüfort auf. Solange die Prüfung nicht abgeschlossen ist, darf das zu prüfende Gerät nicht räumlich bewegt werden.

5.2.3 Ist das zu prüfende Gerät ein Multi-Node-System, wird die Leistungsaufnahme pro Node in der vollbelegten Gehäuse-Konfiguration geprüft. Alle in dem Gehäuse installierten Multi-Node-Server müssen identisch sein und die gleiche Konfiguration haben.

5.2.4. Ist das zu prüfende Gerät ein Blade-System, wird die Leistungsaufnahme der Blade-Server in der halbbelegten Gehäuse-Konfiguration geprüft; zusätzlich kann sie auch in der vollbelegten Gehäuse-Konfiguration geprüft werden. Bei Blade-Systemen wird das Gehäuse wie folgt belegt:

  1. Einzelne Blade-Server-Konfiguration
    Alle in dem Gehäuse installierten Blade-Server müssen identisch sein und die gleiche Konfiguration haben (homogen).
  2. Halbbelegtes Gehäuse (zwingend erforderlich)
    1. Ermitteln Sie, wie viele Blade-Server nötig sind, um die Hälfte der im Blade-Gehäuse vorhandenen Einschübe für einfachbreite Blade-Server zu belegen.
    2. Bei Blade-Gehäusen mit mehreren Stromversorgungsbereichen, wird die Zahl der Bereiche gewählt, die einem halbbelegten Gehäuse am nächsten kommt. Bestehen zwei Möglichkeiten, die der halben Gehäusebelegung gleich nahe kommen, wird mit dem Bereich bzw. der Kombination von Bereichen mit der höheren Zahl von Blade-Servern geprüft.
      Beispiel 1: Ein Blade-Gehäuse unterstützt bis zu 7 einfachbreite Blade-Server in zwei Stromversorgungsbereichen. Ein Stromversorgungsbereich unterstützt 3 Blade-Server und der andere Bereich 4 Blade-Server. In diesem Beispiel wird der Stromversorgungsbereich, der 4 Blade-Server unterstützt, während der Prüfung voll belegt, und der andere Stromversorgungsbereich bleibt unbelegt.
      Beispiel 2: Ein Blade-Gehäuse unterstützt bis zu 16 einfachbreite Blade-Server in vier Stromversorgungsbereichen. Jeder der vier Stromversorgungsbereiche unterstützt 4 Blade-Server. In diesem Beispiel werden zwei Stromversorgungsbereiche während der Prüfung voll belegt, und die anderen beiden Stromversorgungsbereiche bleiben unbelegt.
    3. Beachten Sie alle Hinweise im Benutzerhandbuch und die Empfehlungen des Herstellers für eine Teilbelegung des Gehäuses, was auch bedeuten kann, dass einige Netzteile oder Ventilatoren für die unbelegten Stromversorgungsbereiche abgeschaltet werden.
    4. Fehlen Hinweise im Handbuch oder sind diese unvollständig, gehen Sie folgendermaßen vor:
      1. Belegen Sie die Stromversorgungsbereiche vollständig.
      2. Falls möglich, schalten Sie die Netzteile und Ventilatoren für unbelegte Stromversorgungsbereiche ab.
      3. Füllen Sie alle leeren Fächer für die Dauer der Prüfung mit Abdeckblenden oder einer vergleichbaren Luftstromsperre.
  3. Vollbelegtes Gehäuse (fakultativ)
    Belegen Sie alle vorhandenen Gehäusefächer. Alle Netzteile und Ventilatoren müssen angeschlossen sein. Führen Sie alle geforderten Prüfungen gemäß dem Prüfverfahren in Abschnitt 6 durch.

5.2.5 Schließen Sie das zu prüfende Gerät an einen aktiven Ethernet-Switch (IEEE 802.3) an. Die aktive Verbindung wird für die Dauer der Prüfung aufrechterhalten, außer für kurze Unterbrechungen zum Wechsel zwischen Verbindungsgeschwindigkeiten.

5.2.6 Das Steuersystem, das für die SERT-Arbeitslaststeuerung, die Datenerfassung oder andere Unterstützungsvorgänge in Bezug auf das zu prüfende Gerät erforderlich ist, muss an demselben Netz-Switch angeschlossen sein wie das zu prüfende Gerät und alle anderen Anforderungen an die Vernetzung des zu prüfenden Geräts erfüllen. Das zu prüfende Gerät und das Steuersystem müssen so konfiguriert sein, dass sie über die Netzverbindung miteinander kommunizieren.

5.2.7 Verbinden Sie das Leistungsmessgerät mit einer Wechselstrom-Spannungsquelle, die auf eine für die Prüfung geeignete Spannung und Frequenz gemäß Abschnitt 4 eingestellt ist.

5.2.8 Schließen Sie das zu prüfende Gerät entsprechend den Hinweisen in 5.1.2 an den Messausgang des Leistungsmessgeräts an.

5.2.9 Verbinden Sie die Datenausgabeschnittstelle des Leistungsmessgeräts und des Temperatursensors mit den passenden Eingängen des Steuersystems.

5.2.10 Vergewissern Sie sich, dass sich das zu prüfende Gerät in der werkseitigen Konfiguration befindet.

5.2.11 Vergewissern Sie sich, dass das Steuersystem und das zu prüfende Gerät über einen Ethernet-Switch mit dem gleichen internen Netz verbunden sind.

5.2.12 Vergewissern Sie sich mit einem normalen Ping-Befehl, dass das Steuersystem und das zu prüfende Gerät miteinander kommunizieren können.

5.2.13 Installieren Sie das SERT 1.0.0 im zu prüfenden Gerät und im Steuersystem gemäß dem SERT User Guide 1.0.0 14 (Benutzerhandbuch).

6. Prüfverfahren für alle Produkte

6.1. Prüfung im Leerlaufzustand

6.1.1 Schalten Sie das zu prüfende Gerät ein, indem Sie entweder den Ein-Schalter betätigen oder es an das Stromnetz anschließen.

6.1.2 Schalten Sie das Steuersystem ein.

6.1.3 Beginnen Sie mit der Zeitmessung.

6.1.4 Zwischen 5 und 15 Minuten nach dem anfänglichen Hochfahren oder Einloggen stellen Sie das Leistungsmessgerät so ein, dass es mit der Aufzeichnung der gemessenen Leistungswerte im Leerlaufzustand in Intervallen von mindestens einer Messung pro Sekunde beginnt.

6.1.5 Zeichnen Sie die Leistungsmesswerte für den Leerlaufzustand über einen Zeitraum von 30 Minuten auf. Das zu prüfende Gerät muss in diesem Zeitraum im Leerlaufzustand bleiben und darf nicht in einen Zustand verminderter Leistungsaufnahme mit begrenztem Funktionsumfang (z.B. Ruhe- oder Schlafzustände) wechseln.

6.1.6 Zeichnen Sie die mittlere Leistungsaufnahme im Leerlaufzustand (arithmetisches Mittel) während des Zeitraums von 30 Minuten auf.

6.1.7. Bei der Prüfung eines Multi-Node- oder Blade-Systems gehen Sie folgendermaßen vor, um die Leistungsaufnahme eines einzelnen Nodes oder Blade-Servers zu ermitteln:

  1. Teilen Sie die in Abschnitt 6.1.6 gemessene Gesamtleistungsaufnahme im Leerlaufzustand durch die Zahl der für die Prüfung installierten Nodes bzw. Blade-Server.
  2. Protokollieren Sie die gemessenen Gesamtleistungswerte und die unter 6.1.7 Buchstabe a berechneten Werte pro Node bzw. Blade-Server für jede Messung.

6.2. Prüfung im Aktivzustand mit dem SERT

6.2.1 Führen Sie einen Neustart des zu prüfenden Geräts durch.

6.2.2 Zwischen 5 und 15 Minuten nach dem anfänglichen Hochfahren oder Einloggen starten Sie das SERT gemäß den Vorgaben im SERT User Guide 1.0.0 (Benutzerhandbuch).

6.2.3 Befolgen Sie alle Schritten im SERT User Guide 1.0.0, um das SERT erfolgreich auszuführen.

6.2.4 Manuelle Eingriffe oder Optimierungen am Steuersystem, dem zu prüfenden Gerät oder seiner internen und externen Umgebung sind während der SERT-Ausführung untersagt.

6.2.5. Legen Sie nach Abschluss des SERT die gesamten Prüfergebnisse in den folgenden Ausgabedateien vor:

  1. Results.xml,
  2. Results.html,
  3. Results.txt,
  4. alle "results-chart"-png-Dateien (z.B. results-chart0.png, results-chart1.png usw.),
  5. Results-details.html,
  6. Results-details.txt,
  7. alle "results-details-chart"-png-Dateien (z.B. results-details-chart0.png, results-details-chart1.png usw.).

IV. Spezifikation für bildgebende Geräte (Version 2.0)

1. Begriffsbestimmungen

1.1. Produktarten:

1.1.1 Drucker: ein Produkt, dessen Hauptfunktion das Ausgeben elektronisch eingegebener Daten auf Papier ist. Ein Drucker kann Informationen von Einzelplatzcomputern oder vernetzten Computern oder sonstigen Eingabegeräten (z.B. Digitalkameras) empfangen. Diese Begriffsbestimmung soll Produkte erfassen, die als Drucker in Verkehr gebracht werden, sowie Drucker, die vor Ort so aufgerüstet werden können, dass sie der Begriffsbestimmung eines Mehrzweckgeräts entsprechen.

1.1.2 Scanner: ein Produkt, dessen Hauptfunktion das Konvertieren auf Papier vorliegender Originale in elektronische Bilder ist, die vor allem mit einem Computer gespeichert, bearbeitet, konvertiert oder übertragen werden können. Diese Begriffsbestimmung soll Produkte erfassen, die als Scanner in Verkehr gebracht werden.

1.1.3 Kopierer: ein Produkt, dessen einzige Funktion darin besteht, Papierkopien von Papiervorlagen herzustellen. Diese Begriffsbestimmung soll Produkte erfassen, die als Kopierer und aufrüstbare Digitalkopierer in Verkehr gebracht werden.

1.1.4 Faxgerät (Fernkopierer): ein Produkt, dessen Hauptfunktionen 1. das Einscannen von Papiervorlagen zur elektronischen Übertragung an entfernte Geräte und 2. das Empfangen elektronischer Übertragungen zur Ausgabe auf Papier sind. Ein Faxgerät kann auch zur Herstellung von Papierkopien geeignet sein. Die elektronische Übertragung geschieht hauptsächlich über ein öffentliches Telefonsystem, kann aber auch über ein Computernetz oder das Internet erfolgen. Diese Begriffsbestimmung soll Produkte erfassen, die als Faxgeräte in Verkehr gebracht werden.

1.1.5 Mehrzweckgerät (MZG): ein Produkt, das zwei oder mehr Hauptfunktionen eines Druckers, Scanners, Kopierers oder Faxgerätes bietet. Ein MZG kann ein physisch integriertes Gerät sein oder aber aus einer Kombination funktional integrierter Komponenten bestehen. Die Kopierfunktion eines MZG unterscheidet sich von der Einzelblatt-Bedarfskopie-Funktion, wie sie bisweilen von Faxgeräten geboten wird. Diese Begriffsbestimmung erfasst Produkte, die als Mehrzweckgeräte oder Mehrzweckprodukte in Verkehr gebracht werden.

1.1.6 Digitalvervielfältiger: ein Produkt, das als vollautomatisches Vervielfältigungssystem in Verkehr gebracht wird und mit Hilfe von Matrizen digitale Reproduktionen erstellt. Diese Begriffsbestimmung soll Produkte erfassen, die als Digitalvervielfältiger in Verkehr gebracht werden.

1.1.7 Frankiermaschine: ein Produkt, dessen Hauptfunktion das Aufdrucken des Portos auf Postsendungen ist. Diese Begriffsbestimmung soll Produkte erfassen, die als Frankiermaschinen in Verkehr gebracht werden.

1.2. Druckverfahren:

1.2.1 Thermodirektdruck (TD): ein Druckverfahren, bei dem auf ein speziell beschichtetes Druckmedium beim Führen über einen Thermodruckkopf Punkte aufgebrannt werden. TD-Geräte benötigen keine Farbbänder.

1.2.2 Farbsublimationsdruck (FS): ein Druckverfahren, bei dem Farbstoff in dem Maße auf das Druckmedium aufgebracht (sublimiert) wird, wie Wärme von den Heizelementen erzeugt wird.

1.2.3 Elektrofotografie (EF): ein Druckverfahren, bei dem ein Fotoleiter über eine Lichtquelle mit einem Abbild der auszugebenden Vorlage belichtet wird. Das Bild wird dann mit Tonerpartikeln entwickelt. Dabei definiert das latente Bild auf dem Fotoleiter, wo sich Toner ablagert und wo nicht. Schließlich wird der Toner auf das Druckmedium übertragen und durch Erhitzen fixiert, damit das Ausgabebild haltbar wird. Für die Zwecke dieser Spezifikation verarbeiten Farb-EF-Geräte gleichzeitig mindestens drei verschiedene Tonerfarben, wogegen Einfarb-EF-Geräte gleichzeitig nur eine oder zwei verschiedene Tonerfarben bieten. Diese Begriffsbestimmung erfasst Geräte mit Laser-, Leuchtdioden-(LED-) und Flüssigkristallanzeige-(LCD-)Belichtungstechnik.

1.2.4 Anschlagdruck: ein Druckverfahren, bei dem das gewünschte Ausgabebild dadurch erzeugt wird, dass Farbstoff durch ein mechanisches Anschlagverfahren von einem "Farbband" auf das Druckmedium übertragen wird. Diese Begriffsbestimmung erfasst die Nadeldruck- und Typendrucktechnik.

1.2.5 Tintenstrahldruck (TS): ein Druckverfahren, bei dem kleine Farbstofftropfen matrizenartig unmittelbar auf das Druckmedium aufgebracht werden. Für die Zwecke dieser Spezifikation verarbeiten Farb-TS-Geräte gleichzeitig mindestens zwei verschiedene Farbstoffe, wogegen Einfarb-TS-Geräte jeweils nur einen Farbstoff bieten. Diese Begriffsbestimmung erfasst piezoelektrische (PE-)TS-Technik, TS-Sublimations-Technik und Thermo-TS-Technik. Diese Begriffsbestimmung erfasst keine Hochleistungs-TS-Produkte.

1.2.6 Hochleistungs-TS: ein TS-Druckverfahren, bei dem Düsen-Arrays eine ganze Seitenbreite überspannen und/oder die Tinte auf dem Druckmedium durch zusätzliche Heizvorrichtungen getrocknet wird. Hochleistungs-TS-Geräte werden in industriellen Anwendungen üblicherweise in Verbindung mit elektrofotografischen Druckmaschinen eingesetzt.

1.2.7 Festtinte (FT): ein Druckverfahren, bei dem die Tinte bei Zimmertemperatur fest ist und sich durch Erwärmen auf Auftragstemperatur verflüssigt. Diese Begriffsbestimmung erfasst sowohl das direkte Auftragen als auch die Offset- Übertragung über eine Trommel oder ein Band.

1.2.8 Matrizendruck: ein Druckverfahren, bei dem Bilder von einer Matrize, die sich auf einer mit Tinte versehenen Trommel befindet, auf das Druckmedium übertragen werden.

1.2.9 Thermotransferdruck (TT): ein Druckverfahren, bei dem kleine Tropfen festen Farbstoffs (üblicherweise gefärbtes Wachs) in geschmolzenem/flüssigem Zustand matrizenartig unmittelbar auf das Druckmedium aufgebracht werden. TT unterscheidet sich von TS dadurch, dass der Farbstoff bei Zimmertemperatur fest ist und durch Erwärmen verflüssigt wird.

1.3. Betriebszustände:

1.3.1. Ein-Zustand:

  1. Aktivzustand: der Leistungsaufnahmezustand, in dem das Produkt an eine Stromquelle angeschlossen ist und aktiv eine Ausgabe erzeugt oder andere Hauptfunktionen erfüllt.
  2. Bereitzustand: der Leistungsaufnahmezustand, in dem das Produkt keine Ausgabe erzeugt, jedoch die Betriebsbedingungen erreicht hat, noch nicht in einen Stromsparzustand übergegangen ist und mit minimaler Verzögerung in den Aktivzustand wechseln kann. In diesem Zustand können alle Gerätefunktionen aktiviert werden, und das Produkt kann infolge von Eingabesignalen wie externen elektrischen Impulsen (z.B. Netzimpulsen, Faxanrufen oder Fernsteuerung) und unmittelbaren Eingriffen (z.B. Betätigung eines Schalters oder Knopfs) in den Aktivzustand zurückwechseln.

1.3.2 Aus-Zustand: der Leistungsaufnahmezustand, in den das Produkt übergeht, wenn es manuell oder automatisch ausgeschaltet wurde, aber noch an das Stromnetz angeschlossen ist. Dieser Zustand wird durch ein Eingabesignal, z.B. durch einen manuellen Netzschalter oder eine Schaltuhr, beendet, durch das das Gerät in den Bereitzustand versetzt wird. Wird dieser Zustand manuell durch den Benutzer herbeigeführt, wird er häufig als manueller Aus- Zustand bezeichnet. Ist er auf ein automatisches oder voreingestelltes Signal zurückzuführen (z.B. eine Wartezeit oder Schaltuhr) wird er oft automatischer Aus-Zustand genannt. 15

1.3.3 Ruhezustand: ein Zustand verminderter Leistungsaufnahme, in den das Produkt entweder automatisch nach einer Zeit der Inaktivität (d. h. nach einer Standardwartezeit), infolge eines manuellen Eingriffs des Benutzers (z.B. zu einer vom Benutzer eingestellten Tageszeit, nach Betätigung eines Schalters oder Knopfs) oder infolge externer elektrischer Impulse (z.B. Netzimpulse, Faxanrufe oder Fernsteuerung) eintritt. Bei Produkten, die nach dem TSV- Prüfverfahren geprüft werden, erlaubt der Ruhezustand die Erfüllung aller Produktfunktionen (einschließlich Wahrung der Netzschaltung), allerdings mit einer möglichen Verzögerung des Übergangs zum Aktivzustand. Bei Produkten, die nach dem BM-Prüfverfahren geprüft werden, erlaubt der Ruhezustand den Betrieb einer einzelnen aktiven Netzschnittstelle sowie ggf. eines Faxanschlusses, allerdings mit einer möglichen Verzögerung des Übergangs zum Aktivzustand.

1.3.4 Standby-Zustand: Zustand mit der geringsten, vom Benutzer nicht ausschaltbaren (beeinflussbaren) Leistungsaufnahme, der unbegrenzt fortbesteht, solange das Produkt mit dem Stromnetz verbunden ist und entsprechend der Bedienungsanleitung des Herstellers genutzt wird 16. Der Standby-Zustand ist der Betriebszustand des Produkts mit der niedrigsten Leistungsaufnahme. Bei bildgebenden Geräten im Sinne dieser Spezifikation entspricht der Standby-Zustand üblicherweise dem Aus-Zustand, kann aber auch dem Bereitzustand oder Schlafzustand entsprechen. Ein Produkt kann den Standby-Zustand nicht verlassen und in einen Zustand noch niedrigerer Leistungsaufnahme wechseln, es sei denn, es wird manuell von der Stromversorgung getrennt.

1.4. Medienformat:

1.4.1 Großformat: Produkte, die auf Medien im Format A2 und größer ausgelegt sind, einschließlich Geräten für Endlosmedien mit einer Breite von mindestens 406 mm. Großformat-Geräte können sich auch zum Bedrucken von Standard- oder Kleinformaten eignen.

1.4.2 Standardformat: Produkte, die auf Medien mit Standardgrößen ausgelegt sind (z.B. Letter, Legal, Ledger, A3, A4, B4), einschließlich Geräten für Endlosmedien mit Breiten zwischen 210 mm und 406 mm. Standardformat-Geräte können sich auch zum Bedrucken von Kleinformaten eignen.

A3-fähig: Standardformat-Geräte mit einer Papiereinzugbreite von mindestens 275 mm.

1.4.3 Kleinformat: Produkte, die auf Medien ausgelegt sind, die kleiner als die festgelegten Standardformate sind (z.B. A6, 4" x 6", Mikrofilm), einschließlich Geräten für Endlosmedien mit einer Breite von weniger als 210 mm.

1.4.4 Endlosformat: Produkte, die keine zugeschnittenen Bögen verarbeiten und für Anwendungen wie das Drucken von Strichcodes, Etiketten, Belegen, Bannern und technischen Zeichnungen eingesetzt werden. Endlosformat- Geräte können Klein-, Standard- oder Großformat haben.

1.5. Zusätzliche Begriffe:

1.5.1 Autoduplex: die Fähigkeit eines Kopierers, Faxgerätes, Mehrzweckgerätes oder Druckers, Bilder auf beiden Seiten eines Blattes auszugeben, ohne dass der Ausdruck in einem manuellen Zwischenschritt umgedreht werden muss. Ein Produkt gilt nur dann als Produkt mit Autoduplex-Funktion, wenn es bei Auslieferung alles Zubehör umfasst, das zur Duplex-Ausgabe erforderlich ist.

1.5.2 Datenverbindung: eine Verbindung, die den Austausch von Informationen zwischen dem bildgebenden Gerät und einem extern mit Strom versorgten Gerät oder Speichermedium ermöglicht.

1.5.3 Standardwartezeit: die vom Hersteller voreingestellte Zeit, nach der das Produkt nach dem Abschluss seiner Hauptfunktion in einen Stromsparzustand (z.B. Ruhezustand, Selbstabschaltung) übergeht.

1.5.4. Digitales Front-End (DFE): ein funktional integrierter Server, der als Host für andere Computer und Anwendungen und als Schnittstelle zu bildgebenden Geräten dient. Durch ein DFE werden die Funktionen des bildgebenden Geräts erweitert.

  1. Ein DFE bietet mindestens drei der folgenden fortgeschrittenen Eigenschaften:
    1. Netzanbindung in unterschiedlichen Umgebungen,
    2. Mailbox-Funktion,
    3. Auftragswarteschlange,
    4. Geräteverwaltung (z.B. Aufwecken des bildgebenden Geräts aus einem Zustand verminderter Leistungsaufnahme),
    5. erweiterte grafische Benutzeroberfläche,
    6. Fähigkeit zur Aufnahme der Kommunikation mit anderen Host-Servern und Client-Computern (z.B. Scannen zum E-Mail-Versand, Abfragen von Druckaufträgen von entfernten Mailboxen) oder
    7. Fähigkeit zur Nachbearbeitung von Seiten (z.B. Umformatieren vor dem Ausdruck).
  2. DFE des Typs 1: ein DFE, das sich aus einem eigenen (internen oder externen) Wechselstromnetzteil mit Gleichstrom versorgt, das vom Netzteil des bildgebenden Geräts getrennt ist. Die Wechselstromversorgung des DFE kann dabei unmittelbar über eine Netzsteckdose oder ein internes Netzteil des bildgebenden Geräts erfolgen. Ein DFE des Typs 1 kann als Standardteil des bildgebenden Geräts oder als Zubehör verkauft werden.
  3. DFE des Typs 2: ein DFE, das sich aus dem Netzteil des bildgebenden Geräts, mit dem es betrieben wird, mit Gleichstrom versorgt. DFE des Typs 2 müssen eine Platine oder eine Baugruppe mit einer separaten Verarbeitungseinheit darstellen, die über das Netz Aktivitäten einleiten und mittels üblicher technischer Methoden physisch entfernt, isoliert oder deaktiviert werden kann, um Leistungsmessungen vornehmen zu können.
  4. Hilfs-Verarbeitungsbeschleuniger (APA - Auxiliary Processing Accelerator): eine Rechner-Erweiterungssteckkarte, die in einem universellen Erweiterungssteckplatz des DFE installiert wird (z.B. GPGPU in einem PCI- Steckplatz).

1.5.5 Netzverbindung: eine Verbindung, die den Austausch von Informationen zwischen dem bildgebenden Gerät und einem oder mehreren extern mit Strom versorgten Geräten ermöglicht.

1.5.6 Funktionszusatz: eine Daten- oder Netzschnittstelle oder eine andere Komponente, die den Funktionsumfang des Druckmoduls eines bildgebenden Geräts erweitert und bei der Einstufung von Produkten nach dem BM-Prüfverfahren zur Gewährung einer Leistungstoleranz führt.

1.5.7 Betriebsmodus (BM): für die Zwecke dieser Spezifikation ein Verfahren für den Vergleich der Energieeffizienz der Produkte anhand der Leistungsaufnahme (gemessen in Watt) in verschiedenen Betriebszuständen, ermittelt gemäß Abschnitt 9 des ENERGY-STAR-Prüfverfahrens für bildgebende Geräte.

1.5.8 Typischer Stromverbrauch (TSV): für die Zwecke dieser Spezifikation ein Verfahren für den Vergleich der Energieeffizienz der Produkte anhand des typischen Stromverbrauchs (gemessen in Kilowattstunden) im Normalbetrieb über einen bestimmten Zeitraum, ermittelt gemäß Abschnitt 8 des ENERGY-STAR-Prüfverfahrens für bildgebende Geräte.

1.5.9 Druckmodul: die grundlegende Funktionseinheit eines bildgebenden Geräts, die für die Bildausgabe zuständig ist. Ein Druckmodul benötigt Funktionszusätze für die Kommunikation und Bildverarbeitung. Ohne Funktionszusätze oder andere Komponenten kann ein Druckmodul keine Bilddaten zur Verarbeitung empfangen und ist daher nicht funktionsfähig.

1.5.10 Grundprodukt: die elementare Konfiguration eines bestimmten Produktmodells mit der Mindestzahl verfügbarer Funktionszusätze. Als Option angebotene Komponenten und Zubehörteile sind nicht Bestandteil des Grundprodukts.

1.5.11 Zubehör: ein Zusatzteil, das für den Betrieb des Grundprodukts nicht notwendig ist, aber vor oder nach der Auslieferung hinzugefügt werden kann, um den Funktionsumfang zu erweitern. Zubehör kann getrennt, mit eigener Modellnummer, oder zusammen mit einem Grundprodukt als Teil eines Pakets oder einer Konfiguration verkauft werden.

1.5.12 Produktmodell: ein bildgebendes Gerät, das unter eigener Modellnummer oder eigenem Handelsnamen beworben und verkauft wird. Ein Produktmodell kann aus einem Grundprodukt oder einem Grundprodukt mit Zubehör bestehen.

1.5.13 Produktfamilie: eine Gruppe von Produktmodellen, die 1. vom gleichen Hersteller stammen, 2. den gleichen ENERGY-STAR-Einstufungskriterien unterliegen und 3. einen gemeinsamen Grundaufbau haben. Produktmodelle innerhalb einer Produktfamilie unterscheiden sich voneinander durch eine oder mehrere Eigenschaften oder Funktionen, die sich entweder 1. nicht auf die Produktleistung im Sinne der ENERGY-STAR-Einstufungskriterien auswirken oder 2. darin als akzeptable Abweichungen innerhalb der Produktfamilie aufgeführt sind. Für bildgebende Geräte sind u. a. folgende Abweichungen akzeptabel:

  1. Farbe,
  2. Gehäuse,
  3. Zubehör für Papiereinzug und Papierausgabe,
  4. elektronische Komponenten, die nicht mit dem Druckmodul des bildgebenden Geräts zusammenhängen, auch DFE (Typ 1 und 2).

2. Anwendungsbereich

2.1. Einbezogene Produkte

2.1.1 Alle handelsüblichen Produkte, die einer der Begriffsbestimmungen in Abschnitt 1.1 entsprechen und über 1. eine Steckdose, 2. eine Daten- oder Netzverbindung oder 3. eine Steckdose und eine Daten- oder Netzverbindung mit Strom versorgt werden können, kommen für eine ENERGY-STAR-Einstufung in Frage, mit Ausnahme der in Abschnitt 2.2 aufgeführten Produkte.

2.1.2 Außerdem muss ein bildgebendes Gerät je nach dem ENERGY-STAR-Bewertungsverfahren in Tabelle 1 entweder dem "TSV"- oder dem "BM"-Verfahren zugeordnet werden.

Tabelle 1: Bewertungsverfahren für bildgebende Geräte

ProduktartMedienformatDruckverfahrenENERGY-STAR-Bewertungsverfahren
KopiererStandardTD, FS, EF, FT, TTTSV
GroßTD, FS, EF, FT, TTBM
DigitalvervielfältigerStandardMatrizeTSV
FaxgerätStandardTD, FS, EF, FT, TTTSV
TSBM
FrankiermaschineAlleTD, EF, TS, TTBM
Mehrzweckgerät (MZG)StandardHochleistungs-TS, TD, FS,
EF, FT, TT
TSV
TS, AnschlagBM
GroßTD, FS, EF, TS, FT, TTBM
DruckerStandardHochleistungs-TS, TD, FS,
EF, FT, TT
TSV
TS, AnschlagBM
Groß oder KleinTD, FS, EF, Anschlag, TS, FT,
TT
BM
KleinHochleistungs-TSTSV
ScannerAlleEntfälltBM

2.2. Ausgeschlossene Produkte

2.2.1 Produkte, die unter andere ENERGY-STAR-Produktspezifikationen fallen, kommen für eine Einstufung nach dieser Spezifikation nicht in Frage. Die Liste der jeweils geltenden Spezifikationen ist abrufbar unter www.eu-energystar.org.

2.2.2 Produkte, die mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen, kommen für eine ENERGY-STAR-Einstufung nach dieser Spezifikation nicht in Frage:


Produkte, die für den Betrieb mit direkter Drehstromversorgung (Drei-Phasen-Strom) ausgelegt sind.

3. Einstufungskriterien

3.1. Maßgebliche Kommastellen und Rundung

3.1.1 Alle Berechnungen werden mit direkt gemessenen (ungerundeten) Messwerten durchgeführt.

3.1.2 Soweit nicht anders festgelegt, wird die Einhaltung der Spezifikation aufgrund direkt gemessener oder berechneter Werte ohne jeglichen Rundungsvorteil beurteilt.

3.1.3 Direkt gemessene oder berechnete Werte, die zwecks Berichterstattung an die ENERGY-STAR-Website übermittelt werden, sind entsprechend der Angabe in den betreffenden Spezifikationsanforderungen auf die nächste maßgebliche Dezimalstelle zu runden.

3.2. Allgemeine Anforderungen

3.2.1. Externe Netzteile (External Power Supply - EPS):

Wird das Produkt mit einem externen Einzelspannungsnetzteil ausgeliefert, muss das externe Netzteil die Leistungsanforderungen der Stufe V des International Efficiency Marking Protocol (Internationales Protokoll zur Effizienzkennzeichnung) erfüllen und die "Stufe V"-Kennzeichnung aufweisen. Weitere Informationen über das Kennzeichnungsprotokoll: www.energystar.gov/powersupplies.

3.2.2 Zusätzliches Schnurlostelefon: Faxgeräte und Mehrzweckgeräte mit Faxfunktion, die mit zusätzlichem Schnurlostelefon verkauft werden, benötigen entweder ein ENERGY-STAR-gerechtes Schnurlostelefon oder eines, das die ENERGY-STAR-Spezifikation für Telefoniegeräte erfüllt, wenn es zu dem Zeitpunkt, zu dem das bildgebende Gerät als ENERGY-STAR-gerecht eingestuft wird, anhand des ENERGY-STAR-Prüfverfahrens überprüft wird. Die ENERGY-STAR-Spezifikation und das Prüfverfahren für Telefoniegeräte sind abrufbar unter www.energystar.gov/products.

3.2.3 Funktional integriertes Mehrzweckgerät: Besteht ein MZG aus einer Kombination funktional integrierter Komponenten (ist also kein integriertes Einzelgerät), muss die Summe der für alle Komponenten gemessenen Energieverbrauchs- oder Leistungsaufnahmewerte niedriger sein als die jeweiligen Energieverbrauchs- oder Leistungsaufnahmeanforderungen für die ENERGY-STAR-Einstufung.

3.2.4. DFE-Anforderungen: Der typische Stromverbrauch (TSV) von DFE des Typs 1 oder 2 (TEC DFE), die zum Verkaufszeitpunkt mit einem bildgebenden Gerät verkauft werden, wird für DFE ohne Ruhezustand nach Gleichung 1 und für DFE mit Ruhezustand nach Gleichung 2 berechnet. Der daraus resultierende TEC DFE -Wert darf nicht höher sein als der in Tabelle 2 angegebene maximale TEC DFE -Wert für den jeweiligen DFE-Typ.

  1. Entspricht der TSV-Wert (TEC) eines DFE bzw. dessen Leistungsaufnahme im Bereitzustand den maximalen TEC DFE -Anforderungen, so wird er/sie außer Acht gelassen oder vom gemessenen Stromverbrauch von TSV- Produkten bzw. von der Leistungsaufnahme von BM-Produkten abgezogen.
  2. Abschnitt 3.3.2 enthält nähere Angaben dazu, wie TEC DFE -Werte bei TSV-Produkten abgezogen werden;
  3. Abschnitt 3.4.2 enthält nähere Angaben dazu, wie DFE bei der Messung des Ruhe- und des Standby-Zustands von BM-Geräten außer Acht zu lassen sind.

Gleichung 1: TECDFE-Berechnung für digitale Front-Ends (DFE) ohne Ruhezustand

TECDFE = (168 x PDFE_READY) / 1.000

Dabei gilt:

Gleichung 2: TECDFE-Berechnung für digitale Front-Ends (DFE) mit Ruhezustand

(45 x PDFE_READY) + (123 x PDFE_SLEEP)
TECDFE =

1.000

Dabei gilt:

Tabelle 2: Maximale TSV-Anforderungen an DFE des Typs 1 und des Typs 2 (TECDFE)

DFE-KategorieKategoriebeschreibungMaximaler TECDFE
(kWh/Wo, zur Berichterstattung auf die nächste 0,1 kWh/Wo gerundet)
DFE Typ 1DFE Typ 2
AAlle DFE, die nicht der Definition der Kategorie B entsprechen, kommen unter Kategorie A für die ENERGY-STAR-Kennzeichnung in Frage.10,98,7
BFür die Einstufung unter Kategorie B müssen DFE über folgende Merkmale verfügen:

2 oder mehr physische CPU oder 1 CPU und mindestens 1 diskreter APA (Hilfs-Verarbeitungsbeschleuniger)

22,718,2

3.3. Anforderungen an TSV-Produkte (typischer Stromverbrauch)

3.3.1. Autoduplex-Funktion:

  1. Bei allen Kopierern, MZG und Druckern, die dem TSV-Prüfverfahren unterliegen, muss zum Verkaufszeitpunkt eine Autoduplex-Funktion gemäß Tabelle 3 und Tabelle 4 vorhanden sein. Drucker, deren Hauptfunktion das einseitige Bedrucken besonderer einseitiger Druckmedien ist (z.B. beschichtetes Ablösepapier für Etiketten, Thermodirektdruckmedien usw.), sind von dieser Anforderung befreit.

    Tabelle 3: Autoduplex-Anforderungen für alle TSV-Farbkopierer, -Mehrzweckgeräte und -Drucker

    Produktgeschwindigkeit s für den Einfarbdruck (ipm), nach dem Prüfverfahren berechnetAutoduplex-Anforderung
    s < 19Keine
    19 < s < 35Bestandteil des Grundprodukts oder optionales Zubehör
    s > 35Bestandteil des Grundprodukts

    Tabelle 4: Autoduplex-Anforderungen für alle Einfarb-TSV-Kopierer, -Mehrzweckgeräte und -Drucker

    Produktgeschwindigkeit s für den Einfarbdruck (ipm), nach dem Prüfverfahren berechnetAutoduplex-Anforderung
    s < 24Keine
    24 < s < 37Bestandteil des Grundprodukts oder optionales Zubehör
    s > 37Bestandteil des Grundprodukts
  2. Wenn nicht sicher ist, dass ein Produkt mit einem Autoduplexfach gebündelt wird, müssen die Partner in ihrer Produktdokumentation, auf ihrer Website und in ihren Vertriebsunterlagen klarstellen, dass das Produkt die ENERGY-STAR-Energieeffizienzanforderungen zwar erfüllt, aber nur dann vollständig ENERGY-STAR-gerecht ist, wenn es mit einem Autoduplexfach gebündelt oder benutzt wird. Das US-EPA und die Europäische Kommission fordern die Partner dazu auf, hierfür folgende Formulierung zu verwenden: "Erreicht Energieeinsparungen nach ENERGY STAR; Produkt ist nur in Verbindung (oder bei Benutzung) mit einem Duplexfach vollständig ENERGY-STAR-gerecht."

3.3.2. Typischer Stromverbrauch (TSV): Der nach Gleichung 3 oder Gleichung 4 berechnete typische Stromverbrauch (TEC) muss niedriger oder gleich der maximalen TSV-Anforderung (TECMAX) in Gleichung 6 sein.

  1. Bei bildgebenden Geräten mit einem DFE des Typs 2, die die maximale TSV-Anforderung für DFE (TECDFE) in Tabelle 2 erfüllen, wird der gemessene Stromverbrauch des DFE durch 0,80 geteilt, um den Verlusten des internen Netzteils Rechnung zu tragen, und dann beim Vergleich des gemessenen TSV-Werts mit dem maximalen TSV-Wert (TECMAX) außer Acht gelassen. Das DFE darf die Fähigkeit des bildgebenden Geräts nicht beeinträchtigen, in einen oder aus einem Stromsparzustand zu wechseln. Der Stromverbrauch eines DFE darf nur dann außer Acht gelassen werden, wenn das DFE der Begriffsbestimmung in Abschnitt 1 entspricht und eine separate Verarbeitungseinheit darstellt, die über das Netz Aktivitäten einleiten kann.
    Beispiel: Der TSV-Gesamtwert eines Druckers (TEC) beträgt 24,50 kWh/Wo und der nach Abschnitt 3.2.4 berechnete TSV seines DFE des Typs 2 (TECDFE) 9,0 kWh/Wo. Der TECDFE-Wert wird durch 0,80 geteilt, um den Verlusten des internen Netzteils Rechnung zu tragen, wenn sich das bildgebende Gerät im Bereitzustand befindet, was ein Ergebnis von 11,25 kWh/Wo ergibt. Der angepasste TSV-Wert des Netzteils wird nun vom gemessenen TSV-Wert abgezogen: 24,5 0 kWh/Wo - 11,2 5 kWh/Wo = 13,2 5 kWh/Wo. Dieses Ergebnis von 13,25 kWh/Wo wird dann zur Einstufung mit dem jeweiligen maximalen TSV-Wert (TECMAX) verglichen.
  2. Für Drucker, Faxgeräte, Digitalvervielfältiger mit Druckfunktion und Mehrzweckgeräte mit Druckfunktion wird der TSV (TEC) nach Gleichung 3 berechnet.
    Gleichung 3: TSV-Berechnung für Drucker, Faxgeräte, Digitalvervielfältiger mit Druckfunktion und Mehrzweckgeräte mit Druckfunktion

    Dabei gilt:

  3. Für Kopierer, Digitalvervielfältiger ohne Druckfunktion und Mehrzweckgeräte ohne Druckfunktion wird der TSV (TEC) nach Gleichung 4 berechnet.
    Gleichung 4: TSV-Berechnung für Kopierer, Digitalvervielfältiger ohne Druckfunktion und Mehrzweckgeräte ohne Druckfunktion

    Dabei gilt:

  4. Der tägliche Auftragsstromverbrauch wird nach Gleichung 5 berechnet.
    Gleichung 5: Berechnung des Auftragsstromverbrauchs für TSV-Produkte,

    Dabei gilt:

    Gleichung 6: Berechnung der maximalen TSV-Anforderung,

    TECMAX = TECREQ + AdderA3,

    Dabei gilt:

Tabelle 5: TSV-Anforderung vor A3-Toleranz (falls zutreffend)

FarbfähigkeitProduktgeschwindigkeit s für den Einfarbdruck (ipm), nach dem Prüfverfahren berechnetTECREQ
(kWh/Wo, zur Berichterstattung auf die nächste 0,1 kWh/Wo gerundet)
Einfarb-Nicht-MZGs < 50,3
5 < s < 20(s x 0,04) + 0,1
20 < s < 30(s x 0,06) - 0,3
30 < s < 40(s x 0,11) - 1, 8
40 < s < 65(s x 0,16) - 3,8
65 < s < 90(s x 0,2) - 6,4
s > 90(s x 0,55) - 37,9
Einfarb-MZGs < 50,4
5 < s < 30(s x 0,07) + 0,05
30 < s < 50(s x 0,11) - 1,15
50 < s < 80(s x 0,25) - 8,15
s > 80(s x 0,6) - 36,15
Farb-Nicht-MZGs < 101,3
10 < s < 15(s x 0,06) + 0,7
15 < s < 30(s x 0,15) - 0,65
30 < s < 75(s x 0,2) - 2,15
s > 75(s x 0,7) - 39,65
Farb-MZGs < 101,5
10 < s < 15(s x 0,1) + 0,5
15 < s < 30(s x 0,13) - 0,05
30 < s < 70(s x 0,2) - 2,05
70 < s < 80(s x 0,7) - 37,05
s > 80(s x 0,75) - 41,05

3.3.3. Zusätzliche Anforderungen an die Vorlage der Prüfergebnisse

  1. Die Wiederanlaufzeiten aus den verschiedenen Zuständen (Aktiv 0, Aktiv 1, Aktiv 2) und die Standardwartezeit müssen für alle nach dem TSV-Prüfverfahren geprüften Produkte angegeben werden.
  2. Die DFE-Modellbezeichnung und -nummer, die Leistungsaufnahme im Bereitzustand und Ruhezustand und der TSV des DFE (TECDFE) müssen für alle DFE des Typs 1 angegeben werden, die in Verbindung mit einem bildgebenden Gerät verkauft werden, auch sie nicht mit dem bildgebenden Gerät als Teil der Konfiguration mit dem höchsten Energieverbrauch gemäß Abschnitt 4.2.1 Buchstabe c geprüft wurden.

3.4. Anforderungen an Betriebsmodus-Produkte (BM-Produkte)

3.4.1 Mehrere Ruhezustände: Wenn ein Produkt automatisch in mehrere aufeinander folgende Ruhezustände übergehen kann, muss bezüglich der Anforderungen an die Standardwartezeit bis zum Ruhezustand in Abschnitt 3.4.3 und die Anforderungen an die Leistungsaufnahme im Ruhezustand in Abschnitt 3.4.4 für die Einstufung derselbe Ruhezustand verwendet werden.

3.4.2 DFE-Anforderungen: Bei bildgebenden Geräten mit funktional integriertem DFE, dessen Stromversorgung vom bildgebenden Gerät abhängt und das der betreffenden maximalen TSV-Anforderung (TECDFE) in Tabelle 2 entspricht, wird die Leistungsaufnahme des DFE unter folgenden Bedingungen außer Acht gelassen:

  1. Die im Prüfverfahren gemessene Leistungsaufnahme des DFE im Bereitzustand wird durch 0,60 geteilt, um den Verlusten des internen Netzteils Rechnung zu tragen.
    1. Anforderungen im Ruhezustand: Wenn die Leistungsaufnahme gemäß Buchstabe a niedriger oder gleich der Leistungsaufnahme des bildgebenden Gerätes im Bereit- oder Ruhezustand ist, wird sie zum Vergleich mit den Anforderungen im Ruhezustand in Abschnitt 3.4.4 von der im Bereit- oder Ruhezustand gemessenen Leistungsaufnahme des bildgebenden Gerätes abgezogen. Andernfalls wird die im Prüfverfahren gemessene Leistungsaufnahme des DFE im Ruhezustand durch 0,60 geteilt und zum Vergleich mit den Anforderungen von der im Bereit- oder Ruhezustand gemessenen Leistungsaufnahme des bildgebenden Gerätes abgezogen.
    2. Standby-Anforderungen: Wenn die Leistungsaufnahme gemäß Buchstabe a niedriger oder gleich der Leistungsaufnahme des bildgebenden Gerätes im Bereit-, Ruhe- oder Aus-Zustand ist, wird sie beim Vergleich mit den Standby-Anforderungen in Abschnitt 3.4.5 von der im Bereit- oder Ruhe oder Aus-Zustand gemessenen Leistungsaufnahme des bildgebenden Gerätes abgezogen. Andernfalls wird die im Prüfverfahren gemessene Leistungsaufnahme des DFE im Ruhezustand durch 0,60 geteilt und zum Vergleich mit den Anforderungen von der im Bereit-, Ruhe- oder Aus-Zustand gemessenen Leistungsaufnahme des bildgebenden Gerätes abgezogen.
  2. Das DFE darf die Fähigkeit des bildgebenden Geräts, in einen oder aus einem Stromsparzustand zu wechseln, nicht beeinträchtigen
  3. Der Abzug darf nur dann vorgenommen werden, wenn das DFE der Begriffsbestimmung in Abschnitt 1 entspricht und eine separate Verarbeitungseinheit darstellt, die über das Netz Aktivitäten einleiten kann.
    Beispiele: Produkt 1 ist ein bildgebendes Gerät, dessen DFE des Typs 2 keinen eigenen Ruhezustand hat. Das DFE des Typs 2 hat im Bereit- und Ruhezustand die gleiche gemessene Leistungsaufnahme von 30 Watt. Die im Ruhezustand gemessene Leistungsaufnahme des bildgebenden Gerätes beträgt 53 Watt. Durch Abzug von 50 Watt (30 W/0,60) von der im Ruhezustand gemessenen Leistungsaufnahme des Gerätes (53 W) ergibt sich ein Wert von 3 Watt, der für die folgenden Einstufungskriterien die Leistungsaufnahme des Gerätes im Ruhezustand darstellt.
    Produkt 2 ist ein bildgebendes Gerät, dessen DFE des Typs 2 in den Ruhezustand übergeht, wenn das bildgebende Gerät während der Prüfung in den Ruhezustand übergeht. Das DFE des Typs 2 hat im Bereit- und Ruhezustand eine gemessene Leistungsaufnahme von 30 Watt bzw. 5 Watt. Die im Ruhezustand gemessene Leistungsaufnahme des bildgebenden Gerätes beträgt 12 Watt. Durch Abzug von 50 Watt (30 W/0,60) von der im Ruhezustand gemessenen Leistungsaufnahme des Gerätes (12 W) ergibt sich ein Wert von -38 Watt. In diesem Fall werden hingegen 8,33 Watt (5 W/0,60) von der im Ruhezustand gemessenen Leistungsaufnahme des Gerätes (12 W) abgezogen, woraus sich für die folgenden Einstufungskriterien ein Wert von 3,67 Watt ergibt.

3.4.3 Standardwartezeit: Die gemessene Standardwartezeit bis zum Ruhezustand (tSLEEP) muss unter folgenden Bedingungen kleiner oder gleich der Anforderung an die Standardwartezeit bis zum Ruhezustand (tSLEEP_REQ) in Tabelle 6 sein:

  1. Die Standardwartezeit bis zum Ruhezustand darf vom Benutzer nicht so geändert werden, dass sie größer als die maximale Geräte-Wartezeit ist. Diese maximale Geräte-Wartezeit muss vom Hersteller so eingestellt werden, dass sie höchstens 4 Stunden beträgt.
  2. Bei der Angabe von Daten und anforderungsgerechten Produkten, die auf mehrere Arten in den Ruhezustand versetzt werden können, sollten sich die Partner auf einen Ruhezustand beziehen, der automatisch erreicht werden kann. Wenn das Produkt über mehrere aufeinander folgende Ruhezustände verfügt, entscheidet der Hersteller, welchen davon er für die Einstufung des Produkts verwendet. Die angegebene Standardwartezeit muss jedoch dem gewählten Ruhezustand entsprechen.
  3. Die Standardwartezeit gilt nicht für BM-Produkte, welche die Anforderungen im Ruhezustand schon im Bereitzustand erfüllen.

Tabelle 6: Geforderte Standardwartezeit bis zum Ruhezustand für BM-Produkte

ProduktartMedienformatProduktgeschwindigkeit s für den Einfarbdruck (ipm oder mppm), nach dem Prüfverfahren berechnetGeforderte Standardwartezeit bis zum Ruhezustand tSLEEP_REQ (in Minuten)
KopiererGroßs < 3030
s > 3060
FaxgerätKlein oder StandardAlle5
MZGKlein oder Standards < 1015
10 < s < 2030
s > 2060
Großs < 3030
s > 3060
DruckerKlein oder Standards < 105
10 < s < 2015
20 < s < 3030
s > 3060
Großs < 3030
s > 3060
ScannerAlleAlle15
FrankiermaschineAlles < 5020
50 < s < 10030
100 < s < 15040
s > 15060

3.4.4. Leistungsaufnahme im Ruhezustand: Die gemessene Leistungsaufnahme im Ruhezustand (PSLEEP) muss unter folgenden Bedingungen kleiner oder gleich der maximal zulässigen Leistungsaufnahme im Ruhezustand (PSLEEP_MAX) gemäß Gleichung 7 sein:

  1. Als Funktionszusätze gelten nur jene Schnittstellen (darunter auch Faxschnittstellen), die während der Prüfung vorhanden sind und verwendet werden.
  2. Produktfunktionen, die nur über ein DFE zur Verfügung stehen, gelten nicht als Funktionszusatz.
  3. Eine einzelne Schnittstelle, die mehrere Funktionen erfüllt, darf nur einmal gezählt werden.
  4. Eine Schnittstelle, die mehreren Schnittstellendefinitionen entspricht, wird der Funktion zugeordnet, die während der Prüfung verwendet wird.
  5. Bei Produkten, die bereits im Bereitzustand die Anforderungen an den Ruhezustand erfüllen, ist zur Einhaltung der Anforderungen für den Ruhezustand keine weitere automatische Verringerung der Leistungsaufnahme notwendig.

Gleichung 7: Berechnung der maximal zulässigen Leistungsaufnahme im Ruhezustand bei BM-Produkten

Dabei gilt:

Tabelle 7: Leistungstoleranz für das Druckmodul im Ruhezustand

ProduktartMedienformatDruckverfahrenPMAX_BASE
(Watt)
AnschlagdruckTintenstrahldruckAlle anderenEntfällt
KopiererGroßx8,2
FaxgerätStandardx0,6
FrankiermaschineEntfälltxx5,0
MZGStandardxx0,6
Großx4,9
x8,2
DruckerKleinxxx4,0
Standardxx0,6
Großxx2,5
x4,9
ScannerAllex2,5

Tabelle 8: Leistungstoleranzen für Funktionszusätze im Ruhezustand

ZusatzartVerbindungsartMax. Datengeschwindigkeit, r
(Mbit/s)
DetailsToleranz für den Funktionszusatz
(Watt)
Schnittstellemit Kabelanschlussr < 20Hierzu gehören: USB 1.x, IEEE 488, IEEE 1284/Parallel/Centronics, RS2320,2
20 < r < 500Hierzu gehören: USB 2.x, IEEE 1394/Fire-Wire/i.LINK, 100-Mbit-Ethernet0,4
r > 500Hierzu gehören: USB 3.x,1-Gbit-Ethernet0,5
AlleHierzu gehören: Lesegeräte für Flash-Speicherkarten/Chipkarten, Kameraschnittstellen, PictBridge0,2
FaxmodemAlleGilt nur für Faxgeräte und MZG0,2
Drahtlos, Funkfrequenz (RF)AlleHierzu gehören: Bluetooth, 802.112,0
Drahtlos, Infrarot
(IR)
AlleHierzu gehören: IrDA0,1
SchnurlostelefonEntfälltEntfälltFähigkeit des bildgebenden Geräts, mit einem Schnurlostelefon zu kommunizieren. Kann nur einmal geltend gemacht werden, unabhängig davon, mit wie vielen Schnurlostelefonen das Produkt genutzt werden kann. Bezieht sich nicht auf die Leistungsaufnahme des Schnurlostelefons selbst.0,8
ArbeitsspeicherEntfälltEntfälltGilt für die interne Kapazität des bild gebenden Geräts zur Speicherung von Daten. Bezieht sich auf alle Größen von internem Speicher und ist für RAM entsprechend anzupassen. Dieser Zusatz gilt nicht für Festplatten oder Flash-Speicher.0,5/GB
ScannerEntfälltEntfälltGilt nur für MZG und Kopierer.

Hierzu gehören: Kaltkathodenröhren   (CCFL) oder eine andere Technik, z.B. Leuchtdioden (LED), Halogen, Glühkathodenröhren (HCFT), Xenon oder Leuchtstoffröhren (TL). (Darf nur einmal geltend gemacht werden, unabhängig von der Röhrengröße und der Anzahl verwendeter Röhren/Lampen.)

0,5
NetzteilEntfälltEntfälltGilt für interne und externe Netzteile von Frankiermaschinen sowie Standardformatgeräten mit Tintenstrahl- und Anschlagdrucktechnik mit einer Ausgangsleistung laut Typenschild (POUT) von mehr als 10 Watt.0,02 x
(POUT - 10,0)
Berührungsempfindliches
Display
EntfälltEntfälltGilt für berührungsempfindliche Einfarb- und Farbdisplays0,2
Interne LaufwerkeEntfälltEntfälltUmfasst alle Speichergeräte mit hoher Kapazität, auch Festplatten und Halbleiterfestplatten. Umfasst keine Schnittstellen für externe Laufwerke.0,15

3.4.5 Standby-Leistungsaufnahme: die Leistungsaufnahme im Standby-Zustand, die dem niedrigsten Wert entspricht, der nach dem Prüfverfahren im Bereit-, Ruhe- und Aus-Zustand gemessen wurde; sie darf die maximal zulässige Leistungsaufnahme nach Tabelle 9 unter der folgenden Bedingung nicht übersteigen.

Das bildgebende Gerät muss die Standby-Leistungsaufnahmeanforderung unabhängig vom Zustand anderer angeschlossener Geräte (z.B. Host-PC) einhalten.

Tabelle 9: Maximal zulässige Standby-Leistungsaufnahme

ProduktartMaximale Standby-Leistungsaufnahme(Watt)
Alle BM-Produkte0,5

4. Prüfung

4.1. Prüfverfahren

Die ENERGY-STAR-Einstufung bildgebender Geräte erfolgt nach den in Tabelle 10 aufgeführten Prüfverfahren.

Tabelle 10: Prüfverfahren für die ENERGY-STAR-Einstufung

ProduktartPrüfverfahren
Alle ProdukteENERGY-STAR-Prüfverfahren für bildgebende Geräte, Rev. Mai 2012

4.2. Anzahl zu prüfender Geräte

4.2.1. Zur Prüfung werden repräsentative Modelle nach folgenden Anforderungen ausgewählt:

  1. Zur Einstufung eines einzelnen Modells wird als repräsentatives Modell eine Produktkonfiguration betrachtet, welche der entspricht, die als ENERGY-STAR-gerecht vermarktet und gekennzeichnet werden soll.
  2. Zur Einstufung einer Produktfamilie, die kein DFE des Typs 1 umfasst, wird die Konfiguration mit dem höchsten Energieverbrauch innerhalb der Produktfamilie als repräsentatives Modell betrachtet. Fällt ein beliebiges Modell der Produktfamilie bei nachfolgenden Prüfungen (z.B. bei einer Nachprüfung) durch, so wirkt sich dies auf alle Modelle der Familie aus.
  3. Zur Einstufung einer Produktfamilie, die ein DFE des Typs 1 enthält, werden die Konfiguration des bildgebenden Gerätes mit dem höchsten Energieverbrauch und das DFE mit dem höchsten Energieverbrauch innerhalb der Produktfamilie geprüft. Fällt ein beliebiges Modell der Produktfamilie oder ein mit dem bildgebenden Gerät verkauftes DFE des Typs 1 (auch ein DFE, das gar nicht mit dem bildgebenden Gerät geprüft wurde) bei nachfolgenden Prüfungen (z.B. bei einer Nachprüfung) durch, so wirkt sich dies auf alle Modelle der Familie aus. Bildgebende Geräte, die kein DFE des Typs 1 umfassen, dürfen zur Einstufung nicht in diese Produktfamilien einbezogen werden, sondern sind als eine separate Produktfamilie ohne DFE des Typs 1 einzustufen.

4.2.2 Zur Prüfung wird von jedem repräsentativen Modell ein einzelnes Gerät ausgewählt.

4.3. Einstufung für internationale Märkte

Die Prüfung der Produkte zwecks Einstufung erfolgt mit der betreffenden Netzspannungs-/Frequenzkombination für jeden Markt, in dem sie als ENERGY-STAR-gerecht verkauft und beworben werden sollen.

5. Benutzerschnittstelle

Die Hersteller werden ermuntert, ihre Produkte in Übereinstimmung mit der Benutzerschnittstellennorm IEEE 1621 "Standard for User Interface Elements in Power Control of Electronic Devices Employed in Office/Consumer Environments" (Bedienungselemente für die Leistungssteuerung elektronischer Büro- und Unterhaltungsgeräte) zu gestalten. Näheres dazu unter http://eetd.LBL.gov/Controls.

6. Inkrafttreten

Inkrafttreten: Die Version 2.0 der ENERGY-STAR-Spezifikation für bildgebende Geräte tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. Um als ENERGY-STAR-gerecht zu gelten, muss ein Produktmodell die zum Herstellungsdatum geltenden ENERGY-STAR-Spezifikationen erfüllen. Das Herstellungsdatum bezieht sich stets auf das jeweilige Einzelgerät und ist der Zeitpunkt, zu dem das Gerät vollständig zusammengebaut worden ist.

6.1 Künftige Änderungen der Spezifikationen: Das US-EPA und die Europäische Kommission behalten sich vor, diese Spezifikationen zu ändern, wenn deren Nützlichkeit für die Verbraucher, die Industrie oder die Umwelt aufgrund der technischen Entwicklung oder veränderter Marktbedingungen beeinträchtigt werden sollte. Wie bisher werden Änderungen der Spezifikationen stets im Gespräch mit den Interessengruppen ausgearbeitet. Für den Fall einer Änderung der Spezifikationen wird darauf hingewiesen, dass die ENERGY-STAR-Einstufung nicht automatisch für die gesamte Lebensdauer eines Produktmodells gilt.

6.2. Mögliche Gegenstände für künftige Änderungen:

  1. Änderungen des Prüfverfahrens: US-EPA, DOE und Europäische Kommission werden die Umsetzung der Proxying-Fähigkeit in der Hardware bildgebender Geräte fortlaufend beobachten und die Entwicklung eines Prüfverfahrens für die Erkennung von Netzproxys (z.B. konform mit ECMA-393 ProxZzzy für ruhende Hosts) in Erwägung ziehen. Ferner werden US-EPA, DOE und Europäische Kommission die Mess- und Berichterstattungsmöglichkeiten in Bezug auf die Produktgeschwindigkeit, die Wiederanlaufzeit aus dem Ruhe- oder Aus- Zustand für BM-Produkte und das Wecken aus dem Ruhezustand durch gängige Netzereignisse, jeweils in der werkseitigen Einstellung, prüfen.
  2. TSV-Anforderungen in Kilowattstunden pro Jahr: Das US-EPA und die Europäische Kommission haben in den TSV-Anforderungstabellen zusätzlich zu den derzeitigen Angaben in Kilowattstunden pro Woche weitere Spalten mit den Anforderungen in Kilowattstunden pro Jahr hinzugefügt. Diese Angaben sind derzeit zwar rein informativ, das US-EPA und die Europäische Kommission werden aber prüfen, ob diese Maßeinheit in einer künftigen Spezifikation nicht zur einzigen TSV-Einheit gemacht werden sollte, um Probleme mit der Genauigkeit der Angaben und der Vergleichbarkeit mit anderen ENERGY-STAR-Produkten (bei denen Angaben in Kilowattstunden/Jahr üblich sind) zu beseitigen.
  3. Geräte für andere Druck- und Scanmedien als Papier: Das US-EPA und die Europäische Kommission erhalten häufig Anfragen zur Einstufung von Produkten, die andere Druck- oder Scanmedien als Papier verarbeiten (z.B. Textilien, Mikrofilm usw.), und begrüßen die Einreichung von Daten zu deren Energieverbrauch. Solche Daten können als Grundlage für die Ausarbeitung von Anforderungen für solche Produkte in einer künftigen Version dieser Spezifikation dienen.
  4. Produkte für den gewerblichen Einsatz (Hochgeschwindigkeits-TSV-Produkte zum Bedrucken schwereren und größeren Papiers): Dem US-EPA und der Europäischen Kommission ist bekannt, dass einige Hochgeschwindigkeits-TSV-Produkte zusätzliche Anforderungen für die Verarbeitung größeren und schwereren Papiers haben. Das US-EPA und die Europäische Kommission werden erwägen, in einer künftigen Version dieser Spezifikation eine eigene Kategorie für solche Geräte zu schaffen.
  5. Getrennte Anforderungen für TSV-Geräte: In Version 1 und 2 der Spezifikationen für bildgebende Geräte gingen das US-EPA und die Europäische Kommission davon aus, dass Farbgeräte wegen ihrer zusätzlichen Komplexität einen höheren TSV als Einfarbgeräte und dass Geräte mit mehreren Funktionen einen höheren TSV als Geräte mit einer einzigen Funktion haben. Die TSV-Anforderungen wurden mit Blick auf diesen Sachverhalt strukturiert. Kürzlich haben das US-EPA und die Europäische Kommission jedoch erkannt, dass Farb-MZG (die hochwertige Produkte sind) Stromsparfunktionen haben können, die ihren Energieverbrauch sogar unter den von Einfarb-Nicht-MZG senken. Das US-EPA und die Europäische Kommission werden daher eine künftige Trennung der TSV-Anforderungen erwägen, um die leistungsfähigsten Geräte in allen TSV- Kategorien besser zu berücksichtigen.
  6. Überprüfung des Anwendungsbereichs: Das US-EPA und die Europäische Kommission können den gegenwärtigen Markt für bildgebende Geräte erneut untersuchen um festzustellen, ob die derzeit erfassten Produkte noch immer maßgeblich sind und ob die ENERGY-STAR-Kennzeichnung weiterhin eine hinreichende Marktdifferenzierung für alle erfassten Produktklassen erlaubt.
  7. Erweiterung der Duplex-Anforderungen: Das US-EPA und die Europäische Kommission können die Anforderungen in Bezug auf das Vorhandensein der Duplex-Funktion als fester Bestandteil des Grundprodukts neu bewerten und untersuchen, wie die optionalen Anforderungen verschärft werden könnten. Eine Änderung der Anforderungen, die dazu führt, dass mehr Produkte erfasst werden, bei denen die Duplex-Funktion fest in das grundlegende Druckmodul integriert ist, könnte den Papierverbrauch senken helfen.

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Prüfverfahren für die Bestimmung des Stromverbrauchs bildgebender GeräteAnlage D


1. Überblick

Zur Feststellung der Einhaltung der Anforderungen der ENERGY-STAR-Einstufungskriterien für bildgebende Geräte wird das folgende Prüfverfahren angewandt.

2. Anwendungsbereich

Die ENERGY-STAR-Prüfanforderungen hängen vom Funktionsumfang der zu prüfenden Geräte ab. Die Anwendbarkeit der einzelnen Abschnitte dieser Anlage wird anhand von Tabelle 11 bestimmt.

Tabelle 11: Anwendbarkeit der Prüfverfahren

ProduktartMedienformatDruckverfahrenENERGY-STAR-Bewertungsverfahren
KopiererStandardThermodirekt (TD), Farbsublimation (FS), Elektrofotografie (EF), Festtinte (FT), Thermotransfer (TT)Typischer Stromverbrauch (TSV)
GroßTD, FS, EF, FT, TTBetriebsmodus (BM)
DigitalvervielfältigerStandardMatrizeTSV
FaxgerätStandardTD, FS, EF, FT, TTTSV
Tintenstrahl (TS)BM
FrankiermaschineAlleTD, EF, TS, TTBM
Mehrzweckgerät (MZG)StandardHochleistungs-TS, TD, FS, EF, FT, TTTSV
TS, AnschlagBM
GroßTD, FS, EF, TS, FT, TTBM
DruckerStandardHochleistungs-TS, TD, FS, EF, FT, TTTSV
TS, AnschlagBM
Groß oder KleinTD, FS, EF, Anschlag, TS, FT, TTBM
KleinHochleistungs-TSTSV
ScannerAlleEntfälltBM

3. Begriffsbestimmungen

Sofern nicht anders angegeben, stimmen alle in diesem Dokument verwendeten Begriffe mit den in den ENERGY-STAR-Einstufungskriterien für bildgebende Geräte angegebenen Begriffsbestimmungen überein.

4. Prüfanordnung

Allgemeine Prüfanordnung

4.1 Prüfanordnung und -geräte: Die Prüfanordnung und die Prüfgeräte für alle Teile dieses Verfahrens müssen den Anforderungen der Norm IEC 62301 der Internationalen Elektrotechnischen Kommission, Ausgabe 2.0, "Measurement of Household Appliance Standby Power" (Messung der Standby-Leistungsaufnahme elektrischer Geräte für den Hausgebrauch), Abschnitt 4 "General Conditions for Measurements" (Allgemeine Messbedingungen) entsprechen. Im Falle sich widersprechender Anforderungen geht das ENERGY-STAR-Prüfverfahren vor.

4.2 WS-Eingangsstrom: Produkte, die von einem Wechselstromnetz versorgt werden sollen, müssen an eine für den jeweiligen Markt geeignete Spannungsquelle gemäß Tabelle 12 oder Tabelle 13 angeschlossen werden.

  1. Produkte, die mit externen Netzteilen (EPS) geliefert werden, müssen zuerst an das Netzteil und dann an die in Tabelle 12 oder Tabelle 13 angegebene Spannungsquelle angeschlossen werden.
  2. Wenn ein Produkt auf einem bestimmten Markt für den Betrieb mit einer Spannungs-/Frequenzkombination ausgewiesen ist, die sich von der für diesen Markt üblichen Kombination unterscheidet (z.B. 230 Volt/60 Hz in Nordamerika), wird das Produkt mit der vom Hersteller ausgewiesenen Spannungs-/Frequenzkombination geprüft. Die Spannungs-/Frequenzkombination muss im Prüfbericht angegeben werden.

Tabelle 12: Eingangsstromanforderungen für Produkte mit laut Typenschild ausgewiesener Nennleistung bis 1.500 W

MarktNetzspannungSpannungstoleranzMaximale Gesamt-Oberschwingungsverzerrung (THD)FrequenzFrequenztoleranz
115 V WS+/- 1,0 %2,0 %60 Hz+/- 1,0 %
230 V WS+/- 1,0 %2,0 %50 Hz+/- 1,0 %
100 V WS+/- 1,0 %2,0 %50 Hz/60 Hz+/- 1,0 %

Tabelle 13: Eingangsstromanforderungen für Produkte mit laut Typenschild ausgewiesener Nennleistung über 1.500 W Markt

MarktNetzspannungSpannungstoleranzMaximale Gesamt-Oberschwingungsverzerrung (THD)FrequenzFrequenztoleranz
Nordamerika, Taiwan115 V WS+/- 4,0 %5,0 %60 Hz+/- 1,0 %
Europa, Australien, Neuseeland230 V WS+/- 4,0 %5,0 %50 Hz+/- 1,0 %
Japan100 V WS+/- 4,0 %5,0 %50 Hz/60 Hz+/- 1,0 %

4.3. Niedrigspannungs-Gleichstromversorgung:

  1. Die Produkte dürfen nur dann von einer Niedrigspannungs-Gleichstromquelle (z.B. über eine Netz- oder Datenverbindung) versorgt werden, wenn die GS-Quelle die einzige praktikable Stromquelle für das Produkt ist (d. h. wenn kein WS-Anschluss oder externes Netzteil vorhanden ist).
  2. Produkte, die mit Niedrigspannungs-Gleichstrom versorgt werden, müssen für die Prüfung mit einer Wechselstromquelle für den Gleichstrom konfiguriert werden (z.B. mit einem WS-gespeisten USB-Hub).
    Die Wechselstromquelle des für die Prüfung verwendeten Gleichstroms muss für alle Prüfungen aufgezeichnet und angegeben werden.
  3. Die Stromversorgung des zu prüfenden Geräts umfasst folgende Werte, gemessen nach Abschnitt 5 dieses Prüfverfahrens:
    1. Wechselstrom-Leistungsaufnahme der Niedrigspannungs-Gleichstromquelle mit dem zu prüfenden Gerät als Last (PL) und
    2. Wechselstrom-Leistungsaufnahme der Niedrigspannungs-Gleichstromquelle ohne Last (PS).

4.4 Umgebungstemperatur: Die Umgebungstemperatur muss 23 °C ± 5 °C betragen.

4.5 Relative Luftfeuchtigkeit: Die relative Luftfeuchtigkeit muss zwischen 10 % und 80 % liegen.

4.6. Leistungsmessgerät: Leistungsmessgeräte müssen folgende Eigenschaften haben:

  1. Mindestfrequenzgang: 3,0 kHz
  2. Mindestauflösung:
    1. 0,01 W für Messwerte unter 10 W;
    2. 0,1 W für Messwerte von 10 W bis 100 W;
    3. 1 W für Messwerte von 100 W bis 1, 5 kW und
    4. 10 W für Messwerte über 1, 5 kW.
    5. Bei Messungen der kumulierten Energie sollte eine Messauflösung gegeben sein, die diesen Werten bei der Umrechnung in die Durchschnittsleistung entspricht. Für Messungen der kumulierten Energie wird die erforderliche Genauigkeit aufgrund der maximalen und nicht der durchschnittlichen Leistungsaufnahme während des Messzeitraums ermittelt, da der Maximalwert das benötigte Prüfgerät und die Vorgehensweise bestimmt.

4.7. Messunsicherheit 17:

  1. Bei Messungen ab 0,5 W darf die Messunsicherheit bei einem Vertrauensbereich von 95 % höchstens 2 % betragen.
  2. Bei Messungen unter 0,5 W darf die Messunsicherheit bei einem Vertrauensbereich von 95 % höchstens 0,02 W betragen.

4.8 Zeitmessung: Zeitmessungen werden mit einer üblichen Stoppuhr oder mit einem anderen Zeitmessgerät mit einer Auflösung von mindestens 1 Sekunde durchgeführt.

4.9. Papierspezifikationen:

  1. Standardformatgeräte werden in Übereinstimmung mit Tabelle 14 geprüft.
  2. Groß-, Klein- und Endlosformatgeräte werden mit einem kompatiblen Papierformat geprüft.

Tabelle 14: Papierformat und -gewicht

MarktPapierformatBasisgewicht
(g/m2)
Nordamerika/Taiwan8,53 x 11375
Europa/Australien/NeuseelandA480
JapanA464

5. Messung der Niedrigspannungs-Gleichstromquelle für alle Produkte

5.1 Verbinden Sie die Gleichstromquelle mit dem Leistungsmessgerät und der betreffenden Wechselstromversorgung wie in Tabelle 12 angegeben.

5.2 Vergewissern Sie sich, dass die Gleichstromquelle keine Last hat.

5.3 Warten Sie mindestens 30 Minuten, bis sich die Gleichstromquelle stabilisiert hat.

5.4 Messen und protokollieren Sie die Leistungsaufnahme der Gleichstromquelle ohne Last (PS) gemäß IEC 62301, Ed. 1.0.

6. Führen Sie für alle Produkte eine Vorprüfung der Konfiguration des zu prüfenden Gerätes durch

6.1. Allgemeine Konfiguration

6.1.1 Produktgeschwindigkeit für Berechnungen und die Berichterstattung: Als Produktgeschwindigkeit für alle Berechnungen und die Berichterstattung wird die höchste vom Hersteller für folgende Aspekte angegebene Geschwindigkeit verwendet, ausgedrückt in Bildern pro Minute (ipm) und gerundet auf die nächste ganze Zahl:

  1. Bei Geräten für Standardformate entspricht generell das einseitige Bedrucken/Kopieren/Scannen eines A4- oder 8,5" x 11"-Blattes innerhalb einer Minute einem Bild pro Minute (1 ipm).
    Beim Duplex-Betrieb entspricht das beidseitige Bedrucken/Kopieren/Scannen eines A4- oder 8,5" x 11"-Blattes innerhalb einer Minute zwei Bildern pro Minute (2 ipm).
  2. Die Produktgeschwindigkeit beruht bei allen Produkten auf:
    1. der vom Hersteller ausgewiesenen Druckgeschwindigkeit, es sei denn, das Produkt verfügt über keine Druckfunktion, in diesem Fall:
    2. der vom Hersteller ausgewiesenen Kopiergeschwindigkeit, es sei denn, das Produkt verfügt über keine Druck- oder Kopierfunktion, in diesem Fall:
    3. der vom Hersteller ausgewiesenen Scangeschwindigkeit.
    4. Wenn ein Hersteller ein Produkt für einen bestimmen Markt anhand von Prüfergebnissen einstufen lassen will, mit denen das Produkt für einen anderen Markt mit anderen Papierformaten (z.B. A4 gegenüber 8,5" x 11") eingestuft wurde, und wenn sich seine ausgewiesenen Höchstgeschwindigkeiten, die gemäß Tabelle 15 bestimmt werden, bei der Erzeugung von Bildern auf unterschiedlichen Papierformaten unterscheiden, so wird die höchste Geschwindigkeit verwendet.

    Tabelle 15: Berechnung der Produktgeschwindigkeit für Standard-, Klein- und Großformatgeräte außer Frankiermaschinen

    Medienformat MediengrößeProduktgeschwindigkeit, s
    (ipm)

    Dabei gilt:

    - sP ist die ausgewiesene Höchstgeschwindigkeit bei einfarbiger Verarbeitung des Mediums in Bildern pro Minute,

    - w ist die Breite des Mediums in Metern (m),

    - l ist die Länge des Mediums in Metern (m).

    Standard8,5" x 11"sP
    A4sP
    Klein4" x 6"0,25 x sP
    A60,25 x sP
    Kleiner als A6 oder
    4" x 6"
    16 x w x l x sP
    GroßA24 x sP
    A016 x sP
  3. Für Endlosformatgeräte wird die Produktgeschwindigkeit nach Gleichung 8 berechnet.
    Gleichung 8: Berechnung der Produktgeschwindigkeit

    s = 16 x w x sL

    Dabei gilt:

  4. Die Produktgeschwindigkeit von Frankiermaschinen wird in Postsendungen pro Minute (mppm) angegeben.
  5. Die obige Produktgeschwindigkeit für Berechnungen und die Berichterstattung kann sich von der in Prüfungen verwendeten Produktgeschwindigkeit unterscheiden.

6.1.2 Farbgeräte: Farbfähige Geräte werden anhand einfarbiger (schwarzer) Bilder geprüft.

  1. Bei Geräten ohne schwarze Tinte wird zusammengesetztes Schwarz verwendet.
    Netzverbindungen: Produkte, die werkseitig netzfähig sind, müssen an ein Netz angeschlossen werden.
  2. Der Anschluss der Produkte erfolgt während der Prüfung nur an ein Netz oder eine Datenverbindung.
    Nur ein Computer darf an das zu prüfende Gerät direkt oder über ein Netz angeschlossen sein.
  3. Die Art der Netzverbindung hängt von den Merkmalen des zu prüfenden Gerätes ab und muss die höchstplatzierte Verbindung in Tabelle 16 sein, über die das Gerät werkseitig verfügt.

    Tabelle 16: Netz- oder Datenverbindungen für zu prüfende Geräte

    Rangfolge für die Prüfung
    (soweit im Gerät verfügbar)
    Verbindungen für alle Produkte
    1Ethernet - 1 Gbit/s
    2Ethernet - 100/10 Mbit/s
    3USB 3.x
    4USB 2.x
    5USB 1.x
    6RS232
    7IEEE 1284 1
    8Wi-Fi
    9Andere Kabelverbindungen - von der höchsten zur niedrigsten Geschwindigkeit
    10Andere Drahtlosverbindungen - von der höchsten zur niedrigsten Geschwindigkeit
    11Falls keine der obigen Verbindungen zur Verfügung steht, erfolgt die Prüfung
    mit einer sonstigen vom Gerät bereitgestellten Verbindung (oder ohne Verbindung).
    1) Auch als Parallel- oder Centronics-Anschluss bezeichnet.
  4. Produkte, die gemäß Absatz 6.1.2 Buchstabe c per Ethernet verbunden werden und energieeffizientes Ethernet (Energy Efficient Ethernet gemäß IEEE-Norm 802.3az) 18 unterstützen, müssen für die Dauer der Prüfung mit einem Switch oder Router verbunden werden, der auch energieeffizientes Ethernet unterstützt.
  5. Auf jeden Fall muss die während der Prüfung verwendete Verbindungsart angegeben werden.
    Service-/Wartungsmodi: Die zu prüfenden Geräte dürfen sich während der Prüfung niemals in einem Service- /Wartungsmodus (einschließlich Farbkalibrierung) befinden.
  6. Service-/Wartungsmodi müssen vor Beginn der Prüfung deaktiviert werden.
  7. Die Hersteller müssen Anweisungen dafür geben, wie Service-/Wartungsmodi deaktiviert werden können, wenn diese Informationen nicht in der mit dem zu prüfenden Geräte mitgelieferten Produktdokumentation enthalten oder online leicht abrufbar sind.
  8. Wenn Service-/Wartungsmodi nicht deaktiviert werden können und ein Service-/Wartungsmodus während der Ausführung eines Auftrags (außer des ersten Auftrags) auftritt, können die Ergebnisse dieses Auftrags durch Ergebnisse eines Ersatzauftrags ersetzt werden. In diesem Fall wird der Ersatzauftrag unmittelbar nach Auftrag 4 in das Prüfverfahren eingefügt; die Einbeziehung des Ersatzauftrags muss angegeben werden. Jede Auftragsphase beträgt 15 Minuten.

6.2. Konfiguration von Faxgeräten

Alle Faxgeräte und alle MZG mit Faxfunktion, die an eine Telefonleitung angeschlossen werden können, müssen während der Prüfung an eine Telefonleitung angeschlossen sein, und zwar zusätzlich zu der in Tabelle 16 genannten Netzverbindung, falls das zu prüfende Gerät netzfähig ist.

  1. Falls keine funktionierende Telefonleitung zur Verfügung steht, kann diese durch einen Leitungssimulator ersetzt werden.
  2. Nur Faxgeräte werden mit Verwendung der Faxfunktion geprüft.

Faxgeräte werden mit einem Bild pro Auftrag geprüft.

6.3. Konfiguration von Digitalvervielfältigern

Außer in den unten genannten Fällen werden Digitalkopierer in Abhängigkeit von ihrem werkseitigen Funktionsumfang als Drucker, Kopierer oder MZG konfiguriert und geprüft.

  1. Digitalvervielfältiger werden mit ihrer ausgewiesenen Höchstgeschwindigkeit geprüft, anhand derer auch die Auftragsgröße zur Durchführung der Prüfung bestimmt wird, und nicht mit der werkseitig eingestellten Geschwindigkeit, falls diese von Ersterer abweicht.
  2. Bei Digitalkopierern wird nur ein Originalbild verwendet.

7. Führen Sie für alle Produkte eine Vorprüfung der Initialisierung des zu prüfenden Gerätes durch

Allgemeine Initialisierung

Vor dem Beginn der Prüfung muss das Gerät wie folgt initialisiert werden:

  1. Richten Sie das zu prüfende Gerät nach der Anleitung oder Dokumentation des Herstellers ein.
    1. Mit dem Grundprodukt geliefertes Zubehör, das vom Endnutzer zu installieren oder anzubringen ist, z.B. eine Papierquelle, muss wie für das Produktmodell vorgesehen installiert werden. Alle Papierquellen, die das zur Prüfung bestimmte Papier aufnehmen, müssen mit Papier gefüllt werden, und das zu prüfende Gerät muss das Papier aus der Standard-Papierquelle mit den werkseitig vorhandenen Einstellungen einziehen.
    2. Wenn das Produkt während der Prüfung direkt oder über ein Netz an einen Computer angeschlossen ist, muss in dem Computer die neueste, zum Zeitpunkt der Prüfung verfügbare Version des Standardtreibers des Herstellers mit Einstellungen laufen, die den werkseitigen Standardeinstellungen entsprechen, sofern in diesem Prüfverfahren nicht anders angegeben. Die Version des zur Prüfung verwendeten Druckertreibers muss aufgezeichnet werden.
      1. Falls eine Einstellung keinen Standardwert hat und in diesem Prüfverfahren nicht festgelegt ist, nimmt der Prüfer diese Einstellung nach eigenem Ermessen vor und zeichnet dies auf.
      2. Wenn beim Anschluss an ein Netz mehrere Computer mit dem Netz verbunden sind, betreffen die Druckertreiber-Einstellungen nur den Computer, der die Druckaufträge an das zu prüfende Gerät sendet.
    3. Bei Produkten, die für den Batteriebetrieb ausgelegt sind, wenn sie nicht an ein Stromnetz angeschlossen sind, muss für alle Prüfungen die Batterie entfernt werden. Bei zu prüfenden Geräten, bei denen der Betrieb ohne eingelegtes Batteriepack von der Konfiguration her nicht zugelassen ist, kann die Prüfung mit eingesetzten, voll aufgeladenen Batteriepacks durchgeführt werden, wobei sicherzustellen ist, dass die betreffende Konfiguration in den Prüfungsergebnissen festgehalten wird. Unternehmen Sie folgende Schritte, um sicherzustellen, dass die Batterie voll aufgeladen ist:
      1. Bei zu prüfenden Geräten, die eine Anzeige für die voll aufgeladene Batterie haben, setzten Sie das Aufladen nach Erscheinen der Anzeige noch weitere 5 Stunden lang fort.
      2. Wenn es keine Ladestandsanzeige gibt, die Anleitungen des Herstellers aber eine zeitliche Schätzung erlauben, wann das Laden der Batterie beendet oder die volle Kapazität erreicht wird, setzen Sie das Aufladen ab dem vom Hersteller genannten Zeitpunkt noch weitere 5 Stunden lang fort.
      3. Gibt es keine Anzeige und keine zeitliche Schätzung in der Anleitung, so beträgt die Ladezeit 24 Stunden.
  2. Schließen Sie das zu prüfende Gerät an seine Stromquelle an.
  3. Schalten Sie das zu prüfende Gerät ein und führen Sie ggf. die Initialisierung der Systemkonfiguration durch. Vergewissern Sie sich, dass die Standardwartezeiten entsprechend den Spezifikationen und/oder Empfehlungen des Herstellers eingestellt sind.
    1. Produktgeschwindigkeit bei der Prüfung: Das Produkt wird mit den Geschwindigkeitseinstellungen der werkseitig eingestellten Standardkonfiguration geprüft.
    2. Selbstabschaltung bei TSV-Produkten: Wenn ein Drucker, Digitalvervielfältiger, Faxgerät oder Mehrzweckgerät mit Druckfunktion über eine Selbstabschaltfunktion verfügt, die werkseitig aktiviert ist, muss diese vor der Prüfung deaktiviert werden.
    3. Selbstabschaltung bei BM-Produkten: Wenn ein Produkt eine werkseitig aktivierte Selbstabschaltung hat, muss diese während der Prüfung aktiviert bleiben.
  4. Durch den Benutzer regelbare Feuchtigkeitsschutzfunktionen müssen für die Dauer der Prüfung ausgeschaltet oder deaktiviert werden.
  5. Vorbereitung: Versetzen Sie das zu prüfende Gerät in den Aus-Zustand und lassen Sie es dann für 15 Minuten unbenutzt.
    1. Bei Elektrofotografie-TSV-Produkten lassen Sie das zu prüfende Gerät für weitere 105 Minuten unbenutzt, so dass mindestens 120 Minuten (2 Stunden) erreicht werden.
    2. Die Vorbereitung ist nur vor der ersten Prüfung jedes zu prüfenden Gerätes erforderlich.

8. Prüfverfahren für den typischen Stromverbrauch (TSV)

8.1. Struktur des Auftrags

8.1.1 Aufträge pro Tag: Die Zahl der Aufträge pro Tag (NJOBS) ist in Tabelle 17 angegeben.

Tabelle 17: Zahl der Aufträge pro Tag (NJOBS)

Produktgeschwindigkeit, s (Einfarbdruck)
(ipm)
Aufträge pro Tag
(NJOBS)
s < 88
8 < s < 32s
s > 3232

8.1.2 Bilder pro Auftrag: Außer bei Faxgeräten wird die Zahl der Bilder nach der folgenden Gleichung 9 berechnet. Tabelle 21 am Ende dieser Anlage enthält zur Erleichterung eine Auflistung der Anzahl von Bildern pro Auftrag, die sich aus jeder ganzzahligen Produktgeschwindigkeit von 1 bis 100 Bildern pro Minute (ipm) ergeben.

Gleichung 9: Berechnung der Zahl der Bilder pro Auftrag

Dabei gilt:

8.2. Messverfahren

Die TSV-Messungen erfolgen für Drucker, Faxgeräte, Digitalvervielfältiger mit Druckfunktion und MZG mit Druckfunktion gemäß Tabelle 18 und für Kopierer, Digitalvervielfältiger ohne Druckfunktion und MZG ohne Druckfunktion gemäß Tabelle 19 nach folgenden Vorgaben:

  1. Papier: Im zu prüfenden Gerät muss sich genügend Papier für die Durchführung des jeweiligen Druck- und Kopierauftrags befinden.
  2. Duplex-Geräte: Die Prüfung der Produkte erfolgt im Simplex-Modus, es sei denn, die Ausgabegeschwindigkeit ist im Duplex-Modus höher als im Simplex-Modus; in diesem Fall erfolgt die Prüfung im Duplex-Modus. In jedem Fall sind der Modus, in dem das Gerät geprüft wurde, und die Druckgeschwindigkeit aufzuzeichnen. Bei den zu kopierenden Originalvorlagen muss es sich um einseitige Bilder handeln.
  3. Energiemessverfahren: Alle Messungen werden als kumulierter Stromverbrauch über einen bestimmten Zeitraum in Wh aufgezeichnet; alle Zeiten werden in Minuten aufgezeichnet.
    Ein "Nullsetzen des Messgeräts" kann auch erreicht werden, indem der bis zu diesem Zeitpunkt angefallene Stromverbrauch festgehalten wird, anstatt das Messgerät tatsächlich auf Null zu setzen.

Tabelle 18: TSV-Prüfverfahren für Drucker, Faxgeräte, Digitalvervielfältiger mit Druckfunktion und Mehrzweckgeräte mit Druckfunktion

SchrittAusgangszustandVorgangAufzeichnung (nach Abschluss des Schritts)MaßeinheitMögliche gemessene Zustände
1AusZu prüfendes Gerät an das Messgerät anschließen. Das Gerät muss mit Strom versorgt werden und sich im Aus-Zustand befinden. Messgerät auf Null setzen. Stromverbrauch über mindestens 5 Minuten messen. Strom verbrauch und Zeit aufzeichnen.Stromverbrauch
Aus-Zustand
Wattstunden (Wh)Aus
Zeit PrüfintervallMinuten
(min)
2AusGerät einschalten. Abwarten, bis das Gerät bereit ist.---
3BereitAuftrag mit mindestens einem Ausgabebild, aber nicht mehr als einen Auftrag nach Tabelle 21 ausdrucken. Zeit bis zur Ausgabe des ersten Blatts messen und aufzeichnen.Zeit Aktiv0Minuten
(min)
-
4Bereit (oder anderer Zustand)Abwarten, bis das Messgerät anzeigt, dass das Gerät in den letzten Ruhezustand eingetreten ist, oder bis die vom Hersteller angegebene Zeit abgelaufen ist.---
5RuheMessgerät auf Null setzen. Stromverbrauch und Zeit über 1 Stunde messen. Stromverbrauch und Zeit aufzeichnen.Stromverbrauch
Ruhezustand
ESLEEP
Wattstunden (Wh)Ruhe
Zeit bis Ruhe-
zustand
tSLEEP

(< 1 Stunde)

Minuten
(min)
6RuheMessgerät und Stoppuhr auf Null setzen. Einen Auftrag ausdrucken (wie oben berechnet). Stromverbrauch und Zeit messen. Zeit bis zur Ausgabe des ersten Blatts aufzeichnen. Stromverbrauch über 15 Minuten nach Auftragsstart messen. Der Auftrag muss innerhalb von 15 Minuten abgeschlossen sein.Stromverbrauch
Auftrag1,
EJOB1
Wattstunden (Wh)Wiederanlaufen, Aktiv, Bereit, Ruhe
Zeit Aktiv1Minuten
(min)
7Bereit (oder anderer Zustand)Schritt 6 wiederholen.Stromverbrauch
Auftrag2,
EJOB2
Wattstunden (Wh)Wie oben
Zeit Aktiv2Minuten
(min)
8Bereit (oder anderer Zustand)Schritt 6 wiederholen (ohne Messung der Aktiv-Zeit).Stromverbrauch
Auftrag3,
EJOB3
Wattstunden (Wh)Wie oben
9Bereit (oder anderer Zustand)Schritt 6 wiederholen (ohne Messung der Aktiv-Zeit).Stromverbrauch
Auftrag4,
EJOB4
Wattstunden (Wh)Wie oben
10Bereit (oder anderer Zustand)Messgerät und Stoppuhr auf Null setzen. Stromverbrauch und Zeit messen, bis das Messgerät bzw. das Gerät an zeigt, dass es in den Ruhezustand oder den letzten Ruhezustand eingetreten ist, oder ggf. bis die vom Hersteller angegebene Zeit abgelaufen ist. Strom- verbrauch und Zeit aufzeichnen.Gesamtstromverbrauch,
EFINAL
Wattstunden (Wh)Bereit, Ruhe
Gesamtzeit,
tFINAL
Minuten
(min)
Erläuterungen: Schritte 4 und 10: Für Geräte, die nicht anzeigen, wann sie in den letzten Ruhezustand eintreten, müssen die Hersteller die Zeit bis zum letzten Ruhezustand zu Prüfzwecken angeben.

Tabelle 19: TSV-Prüfverfahren für Kopierer, Digitalvervielfältiger ohne Druckfunktion und Mehrzweckgeräte ohne Druckfunktion

SchrittAusgangszustandVorgangAufzeichnungMaßeinheitMögliche gemessene Zustände
1AusZu prüfendes Gerät an das Messgerät anschließen. Das Gerät muss mit Strom versorgt werden und sich im Aus-Zustand befinden. Messgerät auf Null setzen. Stromverbrauch über mindestens 5 Minuten messen. Strom verbrauch und Zeit aufzeichnen.Stromverbrauch
Aus-Zustand
Wattstunden (Wh)Aus
Zeit PrüfintervallMinuten
(min)
2AusGerät einschalten. Abwarten, bis das Gerät bereit ist.---
3BereitAuftrag mit mindestens einem Ausgabebild, aber nicht mehr als einen Auftrag laut Auftragstabelle kopieren. Zeit bis zur Ausgabe des ersten Blatts messen und aufzeichnen.Zeit Aktiv0Minuten
(min)
-
4Bereit (oder
anderer Zustand)
Abwarten, bis das Messgerät anzeigt, dass das Gerät in den letzten Ruhezustand eingetreten ist, oder bis die vom Hersteller angegebene Zeit abgelaufen ist.---
5RuheMessgerät auf Null setzen. Stromverbrauch und Zeit über 1 Stunde messen oder bis sich das Gerät selbst abschaltet. Stromverbrauch und Zeit auf zeichnen.Stromverbrauch
Ruhezustand
Wattstunden (Wh)Ruhe
Zeit bis Ruhe
zustand
(< 1 Stunde)
Minuten
(min)
6RuheMessgerät und Stoppuhr auf Null setzen. Einen Auftrag kopieren (wie oben berechnet). Stromverbrauch und Zeit bis zur Ausgabe des ersten Blatts messen und aufzeichnen. Stromverbrauch über 15 Minuten nach Auftragsstart messen. Der Auftrag muss innerhalb von 15 Minuten abgeschlossen sein.Stromverbrauch
Auftrag1,
EJOB1
Wattstunden (Wh)Wiederanlaufen, Aktiv, Bereit, Ruhe,
Selbstabschaltung
Zeit Aktiv1Minuten
(min)
7Bereit (oder anderer Zustand)Schritt 6 wiederholen.Stromverbrauch
Auftrag2,
EJOB2
Wattstunden (Wh)Wie oben
Zeit Aktiv2Minuten
(min)
8Bereit (oder anderer Zustand)Schritt 6 wiederholen (ohne Messung der Aktiv-Zeit).Stromverbrauch
Auftrag3,
EJOB3
Wattstunden (Wh)Wie oben
9Bereit (oder anderer Zustand)Schritt 6 wiederholen (ohne Messung der Aktiv-Zeit).Stromverbrauch
Auftrag4,
EJOB4
Wattstunden (Wh)Wie oben
10Bereit (oder anderer Zustand)Messgerät und Stoppuhr auf Null setzen. Stromverbrauch und Zeit messen, bis das Messgerät bzw. das Gerät an zeigt, dass sich das Gerät selbst abgeschaltet hat, oder bis die vom Hersteller angegebene Zeit abgelaufen ist. Stromverbrauch und Zeit aufzeichnen; Stromverbrauch und Zeit mit Null an geben, wenn sich das Gerät zu Beginn dieses Schritts im Selbstabschaltungszustand befand.Gesamtstromverbrauch,
EFINAL
Wattstun
den (Wh)
Bereit, Ruhe
Gesamtzeit,
tFINAL
Minuten
(min)
11SelbstabschaltungMessgerät auf Null setzen. Stromverbrauch und Zeit über mindestens 5 Minuten messen. Stromverbrauch und Zeit aufzeichnen.Stromverbrauch
Selbstabschaltung,
EAUTO
Wattstunden (Wh)Ruhe,
Selbstabschaltung
Zeit bis Selbstabschaltung,
tAUTO
Minuten
(min)
Erläuterungen: Schritte 4 und 10: Für Geräte, die nicht anzeigen, wann sie in den letzten Ruhezustand eintreten, müssen die Hersteller die Zeit bis zum letzten Ruhezustand zu Prüfzwecken angeben.

9. Betriebsmodus-Prüfverfahren (BM-Prüfverfahren)

Messverfahren

Die Messung der BM-Leistungsaufnahme und Wartezeiten erfolgen gemäß Tabelle 20 unter folgenden Bedingungen:

  1. Messung der Leistungsaufnahme: Alle Messungen der Leistungsaufnahme erfolgen entweder nach dem Verfahren der durchschnittlichen Leistungsaufnahme oder des kumulierten Stromverbrauchs wie folgt:
    1. Verfahren der durchschnittlichen Leistungsaufnahme: Die Messung der tatsächlichen durchschnittlichen Leistungsaufnahme erfolgt über einen vom Benutzer gewählten Zeitraum, der mindestens 5 Minuten beträgt.
      Für Zustände, die weniger als 5 Minuten dauern, wird die tatsächliche Leistungsaufnahme über die gesamte Dauer des jeweiligen Zustandes gemessen.
    2. Verfahren des kumulierten Stromverbrauchs: Wenn das Messgerät die tatsächliche durchschnittliche Leistungsaufnahme nicht messen kann, so wird der kumulierte Stromverbrauch über einen vom Benutzer gewählten Zeitraum gemessen. Der Prüfzeitraum darf nicht kürzer als 5 Minuten sein. Zur Ermittlung der durchschnittlichen Leistungsaufnahme wird der kumulierte Stromverbrauch durch die Dauer des Prüfzeitraums geteilt.
    3. Wenn die Leistungsaufnahme im geprüften Zustand zyklisch ist, muss der Prüfzeitraum einen oder mehrere vollständige Zyklen umfassen.

Tabelle 20: Betriebsmodus-Prüfverfahren (BM-Prüfverfahren)

SchrittAusgangszustandVorgängeAufzeichnungMaßeinheit
1AusMessgerät an das zu prüfende Gerät anschließen. Gerät einschalten. Abwarten, bis das Gerät bereit ist.-
2BereitEin Bild drucken, kopieren oder scannen.-
3BereitLeistungsaufnahme im Bereitzustand messen.Leistungsaufnahme
Bereitzustand,
PREADY
Watt (W)
4BereitStandardwartezeit bis Ruhezustand abwarten und messen.Standardwartezeit
bis Ruhezustand,
tSLEEP
Minuten (min)
5RuheLeistungsaufnahme im Ruhezustand messen.Leistungsaufnahme
Ruhezustand,
PSLEEP
Watt (W)
6RuheWarten und Standardwartezeit bis Selbstabschaltung messen. (Entfällt, wenn keine Selbstabschaltung vorhanden ist.)Standardwartezeit bis SelbstabschaltungMinuten (min)
7SelbstabschaltungLeistungsaufnahme im Selbstabschaltungszustand messen. (Entfällt, wenn keine Selbstabschaltung vorhanden ist.)Leistungsaufnahme
Selbstabschaltung
PAUTO-OFF
Watt (W)
8SelbstabschaltungGerät manuell ausschalten und abwarten, bis das Gerät ausgeschaltet ist. (Falls kein manueller Aus-Schalter vorhanden ist, dies vermerken und dann auf das Eintreten des Ruhezustands mit der niedrigsten Leistungsaufnahme warten.)
9AusLeistungsaufnahme im Aus-Zustand messen. (Falls kein manueller Aus-Schalter vorhanden ist, dies vermerken und die Leistungsaufnahme im Ruhezustand messen.)Leistungsaufnahme
Aus
POFF
Watt (W)
Erläuterungen:
  • Schritt 1: Wenn das Gerät über keine Bereitschaftsanzeige verfügt, wird jener Zeitpunkt herangezogen, zu dem sich die Leistungsaufnahme auf das Niveau des Bereitzustands stabilisiert hat, und dieser Umstand in den Produktprüfungsunterlagen vermerkt.
  • Schritt 4: Die Standardwartezeit wird vom Abschluss des Auftrags bis zum Eintritt des Gerätes in den Ruhezustand gemessen.
  • Schritte 4 und 5: Bei Produkten mit mehr als einem Ruhezustand werden die Schritte so oft wie nötig wiederholt, um sämtliche aufeinander folgenden Ruhezustände zu durchlaufen und diese Daten zu dokumentieren. Üblicherweise verfügen Großformat-Kopierer und Mehrzweckgeräte mit hitzeintensiven Druckverfahren über zwei Ruhezustände. Bei Produkten ohne diesen Betriebszustand sind die Schritte 4 und 5 zu überspringen.
  • Schritte 4 und 5: Bei Produkten ohne Ruhezustand werden die Werte im Bereitzustand gemessen und aufgezeichnet.
  • Schritte 4 und 6: Messungen der Standardwartezeiten sind parallel und kumulativ ab Beginn von Schritt 4 vorzunehmen. Beispielsweise hat ein Produkt, das nach 15 Minuten in den ersten und nach weiteren 30 Minuten in den zweiten Ruhezustand wechselt, eine 15-minütige Standardwartezeit für den ersten und eine 45-minütige Standardwartezeit für den zweiten Ruhezustand.

10. Prüfverfahren für Produkte mit digitalem Front-End (DFE)

Dieser Schritt betrifft nur Produkte mit einem digitalen Front-End gemäß der Begriffsbestimmung in Abschnitt 1 der Anforderungen des ENERGY-STAR-Programms für bildgebende Geräte.

10.1. DFE-Prüfung im Bereitzustand

10.1.1 Produkte, die werkseitig netzfähig sind, müssen während der Prüfung an ein Netz angeschlossen sein. Die zu verwendende Netzverbindung wird anhand von Tabelle 16 bestimmt.

10.1.2 Wenn das DFE über ein eigenes Stromnetzkabel verfügt, wird - unabhängig davon, ob sich Stromkabel und -regler innerhalb oder außerhalb des bildgebenden Geräts befinden - eine 10-minütige Messung der Leistungsaufnahme des DFE allein durchgeführt und die durchschnittliche Leistungsaufnahme aufgezeichnet, während sich das bildgebende Gerät im Bereitzustand befindet.

10.1.3 Wenn das DFE über kein eigenes Stromnetzkabel verfügt, misst der Prüfer die Gleichstrom-Leistung, die das DFE benötigt, wenn sich das Gerät als Ganzes im Bereitzustand befindet. Es wird eine 10-minütige Messung am Gleichstromeingang des DFE vorgenommen und dessen durchschnittliche Leistungsaufnahme aufgezeichnet, während sich das Hauptprodukt im Bereitzustand befindet. Dazu wird üblicherweise eine Messung der Momentanleistung am Gleichstromeingang des DFE vorgenommen.

10.2. DFE-Prüfung im Ruhezustand

Mit dieser Prüfung wird die Leistungsaufnahme eines DFE im Ruhezustand über einen Zeitraum von 1 Stunde ermittelt. Der daraus resultierende Wert dient zur Einstufung von bildgebenden Geräten, die DFE mit netzfähigen Ruhezuständen umfassen.

10.2.1 Produkte, die werkseitig netzfähig sind, müssen während der Prüfung an ein Netz angeschlossen sein. Die zu verwendende Netzverbindung wird anhand von Tabelle 16 bestimmt.

10.2.2 Wenn das DFE über ein eigenes Stromnetzkabel verfügt, wird - unabhängig davon, ob sich Stromkabel und -regler innerhalb oder außerhalb des bildgebenden Geräts befinden - eine 1-stündige Messung der Leistungsaufnahme des DFE allein durchgeführt und die durchschnittliche Leistungsaufnahme aufgezeichnet, während sich das bildgebende Gerät im Ruhezustand befindet. Zum Ende der 1-stündigen Messung wird ein Druckauftrag an das Hauptprodukt gesendet, um sicherzustellen, dass das DFE darauf reagiert.

10.2.3 Wenn das DFE über kein eigenes Stromnetzkabel verfügt, misst der Prüfer die Gleichstrom-Leistung, die das DFE benötigt, wenn sich das Gerät als Ganzes im Ruhezustand befindet. Es wird eine 1-stündige Messung am Gleichstromeingang des DFE vorgenommen und dessen durchschnittliche Leistungsaufnahme aufgezeichnet, während sich das Hauptprodukt im Ruhezustand befindet. Zum Ende der 1-stündigen Messung wird ein Druckauftrag an das Hauptprodukt gesendet, um sicherzustellen, dass das DFE darauf reagiert.

10.2.4. Für die Fälle 10.2.2 und 10.2.3 gelten folgende Anforderungen:

  1. Die Hersteller müssen folgende Angaben machen:
    1. ob der Ruhezustand des DFE werkseitig aktiviert ist und
    2. die erwartete Zeit bis zum Ruhezustand des DFE.
  2. Wenn das DFE nach 1 Stunde auf den Druckauftrag nicht reagiert, ist die bei der Prüfung im Bereitzustand gemessene Leistungsaufnahme als Leistungsaufnahme im Ruhezustand anzugeben.
    Hinweis: Alle Informationen, die von Herstellern für die Prüfung der Produkte angegeben oder übermittelt werden, müssen öffentlich zugänglich sein.

11. Verweise

11.1 ISO/IEC 10561:1999: Informationstechnik - Büro- und Datentechnik - Drucker - Messung der Druckleistung für Drucker der Klasse 1 und Klasse 2.

11.2 IEC 62301:2011 "Household Electrical Appliances - Measurement of Standby Power", Ed. 2.0 (Elektrische Geräte für den Hausgebrauch - Messung der Standby-Leistungsaufnahme, Ausgabe 2.0).

Tabelle 21: Zahl der Bilder pro Tag, berechnet für Produktgeschwindigkeiten von 1 bis 100 ipm

Geschwindigkeit
(ipm)
Aufträge/
Tag
Bilder / Auftrag (ungerundet)Bilder / AuftragBilder / TagGeschwindigkeit
(ipm)
Aufträge /
Tag
Bilder / Auftrag (ungerundet)Bilder / AuftragBilder / Tag
180,0618363220,2520640
280,2518373221,3921672
380,5618383222,5622704
481,0018393223,7723736
581,5618403225,0025800
682,25216413226,2726832
783,06324423227,5627864
884,00432433228,8928896
994,50436443230,2530960
10105,00550453231,6431992
11115,50555463233,06331.056
12126,00672473234,52341.088
13136,50678483236,00361.152
14147,00798493237,52371.184
15157,507105503239,06391.248
16168,008128513240,64401.280
17178,508136523242,25421.344
18189,009162533243,89431.376
19199,509171543245,56451.440
202010,0010200553247,27471.504
212110,5010210563249,00491.568
222211,0011242573250,77501.600
232311,5011253583252,56521.664
242412,0012288593254,39541.728
252512,5012300603256,25561.792
262613,0013338613258,14581.856
272713,5013351623260,06601.920
282814,0014392633262,02621.984
292914,5014406643264,00642.048
303015,0015450653266,02662.112
313115,5015465663268,06682.176
323216,0016512673270,14702.240
333217,0217544683272,25722.304
343218,0618576693274,39742.368
353219,1419608703276,56762.432
713278,77782.4968632115,561153.680
723281,00812.5928732118,271183.776
733283,27832.6568832121,001213.872
743285,56852.7208932123,771233.936
753287,89872.7849032126,561264.032
763290,25902.8809132129,391294.128
773292,64922.9449232132,251324.224
783295,06953.0409332135,141354.320
793297,52973.1049432138,061384.416
8032100,001003.2009532141,021414.512
8132102,521023.2649632144,001444.608
8232105,061053.3609732147,021474.704
8332107,641073.4249832150,061504.800
8432110,251103.5209932153,141534.896
8532112,891123.58410032156,251564.992'

_____
1) Internationale Elektrotechnische Kommission (IEC). IEC-Norm 62040-3:2011 "Uninterruptible power systems (UPS) - Part 3: Method of specifying the performance and test requirements", Ed. 2.0 (EN 62040-3:2011 "Unterbrechungsfreie Stromversorgungssysteme (USV) - Teil 3: Methoden zum Festlegen der Leistungs- und Prüfungsanforderungen").

2) Ein Ausfall der Eingangsstromversorgung tritt ein, wenn Spannung und Frequenz außerhalb der Bemessungswerte des stationären und des transienten Toleranzbereichs oder Verzerrungen und Unterbrechungen außerhalb der für die USV festgelegten Grenzen liegen.

3) Der VFD-USV-Ausgang ist von Änderungen der Eingangswechselspannung und -frequenz abhängig und ist nicht für zusätzliche Korrekturfunktionen vorgesehen, die sich beispielsweise aus der Anwendung eines Stufentransformators ergeben.

4) Ein Toleranzbereich der Ausgangsspannung, der schmaler als der Eingangsspannungsbereich ist, muss vom Hersteller festgelegt werden. Der Ausgang der VI-USV ist von der Frequenz des Wechselspannungseingangs abhängig, und die Ausgangsspannung muss innerhalb der zulässigen Spannungsgrenzwerte bleiben (stabilisiert durch zusätzliche Spannungsregelfunktionen wie beispielsweise durch Anwendung aktiver und/oder passiver Schaltungen).

5) Nach dieser Definition kann die USV-Ausgangsleistung, die 100.000 W übersteigt, in der Prüfbetriebsart und unter Beachtung der örtlichen Bestimmungen in die Eingangswechselstromversorgung zurückgespeist werden.

6) Pulse sind die von einem Gleichrichter pro Zyklus erzeugten Wellenspitzen. Sie hängen vom Aufbau des Gleichrichters und der Zahl der Eingangsphasen ab.

7) Internationale Elektrotechnische Kommission (IEC). IEC-Norm 62053-21 "Electricity metering equipment (a.c.) - Particular requirements - Part 21: Static meters for active energy (classes 1 and 2)", Ed. 1.0 ("Wechselstrom-Elektrizitätszähler - Besondere Anforderungen - Teil 21: Elektronische Wirkverbrauchszähler der Genauigkeitsklassen 1 und 2", Ausgabe 1.0).

8) Internationale Elektrotechnische Kommission (IEC). IEC-Norm 62053-22 "Electricity metering equipment (a.c.) - Particular requirements - Part 22: Static meters for active energy (classes 0,2 S and 0,5 S)", Ed. 1.0 ("Wechselstrom-Elektrizitätszähler - Besondere Anforderungen - Teil 22: Elektronische Wirkverbrauchszähler der Genauigkeitsklassen 0,2 und 0,5", Ausgabe 1.0).

9) American National Standards Institute. ANSI-Norm C12.1, "American National Standard for Electric Meters: Code for Electricity Metering" (Amerikanische Norm für Strommessgeräte: Leitfaden für die Elektrizitätsmessung), 2008.

10) GB ist definiert als 1.0243 oder 230 Bytes.

11) http://www.spec.org/sert/.

12) http://www.spec.org/sert/docs/SERT-Design_Document.pdf.

13) http://www.spec.org/

14) http://www.spec.org/sert/docs/SERT-User_Guide.pdf.

15) Für die Zwecke dieser Spezifikation bezeichnet "Stromnetz" die Eingangsstromquelle; dies umfasst auch ein Gleichstrom-Netzteil für Produkte, die nur mit Gleichstrom betrieben werden können.

16) IEC 62301 "Household Electrical Appliances - Measurement of Standby Power" Ed. 1.0 (Elektrische Geräte für den Hausgebrauch - Messung der Standby-Leistungsaufnahme, Ausgabe 1.0).

17) Berechnungen der Messunsicherheit erfolgen gemäß IEC 62301, Ausgabe 2.0, Anlage D. Berechnet wird nur die auf das Messinstrument zurückzuführende Unsicherheit.

18) Norm IEEE 802.3az-2010 des Institute of Electrical and Electronics Engineers: "IEEE Standard for Information Technology - Telecommunications and Information Exchange Between Systems - Local and Metropolitan Area Networks - Specific Requirements - Part 3: Carrier Sense Multiple Access with Collision Detection (CSMA/CD) Access Method and Physical Layer Specifications", 2010.

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