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Verordnung (EU) Nr. 446/2014 der Kommission vom 2. Mai 2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 295/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die strukturelle Unternehmensstatistik, der Verordnung (EG) Nr. 251/2009 der Kommission und der Verordnung (EU) Nr. 275/2010 der Kommission im Hinblick auf die zu erstellenden Datenreihen und die Kriterien für die Bewertung der Qualität der strukturellen Unternehmensstatistik
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. Nr. L 132 vom 03.05.2014 S. 13)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 295/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008 über die strukturelle Unternehmensstatistik 1, insbesondere auf Artikel 11 Absatz 2 Buchstaben a, b, d, e und j,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Mit der Verordnung (EG) Nr. 295/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde ein gemeinsamer Rahmen für die Erhebung, Übermittlung und Bewertung europäischer Statistiken über die Struktur, die Tätigkeit, die Wettbewerbsfähigkeit und die Leistungen der Unternehmen in der Union geschaffen.
(2) Mit der Verordnung (EG) Nr. 251/2009 der Kommission 2 wurden die Häufigkeit der Erstellung der mehrjährlichen strukturellen Unternehmensstatistiken und die Aufschlüsselung der Ergebnisse für die Erstellung der strukturellen Unternehmensstatistik festgelegt, damit vergleichbare und harmonisierte Daten für die Mitgliedstaaten erstellt werden können.
(3) Mit der Verordnung (EU) Nr. 275/2010 der Kommission 3 wurden die Kriterien für die Bewertung der Qualität und der Inhalt der von den Mitgliedstaaten vorzulegenden Qualitätsberichte festgelegt.
(4) Es ist notwendig, die Liste der Merkmale zu aktualisieren und Datenreihen über die Demografie von Unternehmen mit mindestens einem Lohn- und Gehaltsempfänger festzulegen, um dem Bedarf an einer stärkeren internationalen Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu entsprechen, insbesondere im Hinblick auf Statistiken zur Unternehmertätigkeit. Das erste Bezugsjahr, die Periodizität und die Aufschlüsselung der Ergebnisse für diese Merkmale sollten ebenfalls festgelegt werden. Anhang IX der Verordnung (EG) Nr. 295/2008 und Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 251/2009 sollten daher entsprechend geändert werden.
(5) Die Erfahrung hat gezeigt, dass die in den Anhängen V bis VII der Verordnung (EG) Nr. 295/2008 festgelegten Merkmale nicht mit der derzeitigen jährlichen Periodizität benötigt werden. Die Periodizität der Datenerstellung sollte daher auf alle zehn Jahre festgelegt werden. Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 251/2009 sollte entsprechend geändert werden.
(6) Die Qualitätsberichte über die gemäß den Anhängen V bis VII der Verordnung (EG) Nr. 295/2008 erstellten Statistiken werden nicht mehr auf jährlicher Grundlage benötigt. Die Periodizität ihrer Übermittlung sollte daher im Einklang mit dem Datenbedarf auf alle zehn Jahre festgelegt werden. Der Anhang der Verordnung (EG) Nr. 275/2010 sollte entsprechend geändert werden.
(7) Um eine verbesserte Überwachung der Fortschritte bei der Innovation im Rahmen der Strategie Europa 2020 zu gewährleisten, haben die Union und nationale Interessenträger einen einheitlichen integrierten Indikator gefordert. Dieser Indikator soll u. a. als Vergleichsmaßstab für die Beschäftigung in innovativen, schnell wachsenden Unternehmen in Europa und weltweit dienen. Die Bereitstellung der Daten für diesen neuen Indikator ist dringend erforderlich, damit er im Europäischen Semester 2014 verwendet werden kann. Die Verordnung (EG) Nr. 295/2008 sollte daher entsprechend geändert werden.
(8) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des Ausschusses für das Europäische Statistische System
- hat folgende Verordnung erlassen:
Die Anhänge I, V, VI, VII und IX der Verordnung (EG) Nr. 295/2008 werden gemäß Anhang I dieser Verordnung geändert.
Die Anhänge I und II der Verordnung (EG) Nr. 251/2009 werden gemäß Anhang II dieser Verordnung geändert.
Der Anhang der Verordnung (EU) Nr. 275/2010 wird gemäß Anhang III dieser Verordnung geändert.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 2. Mai 2014
2) Verordnung (EG) Nr. 251/2009 der Kommission vom 11. März 2009 zur Durchführung und Änderung der Verordnung (EG) Nr. 295/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die zu erstellenden Datenreihen für die strukturelle Unternehmensstatistik bzw. die nach der Überarbeitung der statistischen Güterklassifikation in Verbindung mit den Wirtschaftszweigen (CPA) erforderlichen Anpassungen (ABl. Nr. L 86 vom 31.03.2009 S. 170).
3) Verordnung (EU) Nr. 275/2010 der Kommission vom 30. März 2010 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 295/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Kriterien für die Bewertung der Qualität der strukturellen Unternehmensstatistik (ABl. Nr. L 86 vom 01.04.2010 S. 1).
.
Anhang I |
Die Anhänge I, V, VI, VII und IX der Verordnung (EU) Nr. 295/2008 werden wie folgt geändert:
1. Im Anhang I erhält Nummer 1 von Abschnitt 8 "Übermittlung der Ergebnisse" folgende Fassung:
"1. Die Ergebnisse werden innerhalb von 18 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahrs, das Bezugszeitraum ist, übermittelt; dies gilt jedoch nicht für die Klassen 64.11 und 64.19 der NACE Rev. 2. Für die Klassen 64.11 und 64.19 der NACE Rev. 2 beträgt die Übermittlungsfrist zehn Monate. Die Frist für die Übermittlung der Ergebnisse für die Klassen der Gruppen 64.2, 64.3 und 64.9 sowie der Abteilung 66 der NACE Rev. 2 wird nach dem in Artikel 12 Absatz 3 genannten Regelungsverfahren mit Kontrolle festgelegt."
2. In Anhang V erhält Abschnitt 5 folgende Fassung:
"Abschnitt 5
Erstes Bezugsjahr
Das erste Bezugsjahr, für das Statistiken für die in Abschnitt 4 aufgeführten Merkmale erstellt werden, ist das Kalenderjahr 2008."
3. Anhang VI wird wie folgt geändert:
a) In Abschnitt 4 Buchstabe d wird das Word "jährliche" durch "mehrjährliche" ersetzt;
b) Abschnitt 5 erhält folgende Fassung:
"Abschnitt 5
Erstes Bezugsjahr
Das erste Bezugsjahr, für das Statistiken für die in Abschnitt 4 aufgeführten Merkmale erstellt werden, ist das Kalenderjahr 2008."
4. Anhang VII wird wie folgt geändert:
a) In Abschnitt 4 Nummer 2 und Nummer 3 wird das Word "jährliche" durch "mehrjährliche" ersetzt;
b) Abschnitt 5 erhält folgende Fassung:
"Abschnitt 5
Erstes Bezugsjahr
Das erste Bezugsjahr, für das Statistiken für die in Abschnitt 4 aufgeführten Merkmale erstellt werden, ist das Kalenderjahr 2008."
5. Anhang IX wird wie folgt geändert:
a) Die folgenden Merkmale werden Abschnitt 5 Nummer 1 hinzugefügt:
"11 01 0 | Grundgesamtheit der aktiven Unternehmen mit mindestens einem Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t |
11 02 0 | Zahl der aktiven Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t haben |
11 03 0 | Zahl der Unternehmen, die ab einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t keine Lohn- und Gehaltsempfänger mehr haben |
11 04 1 | Zahl der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t - 1 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t hatten |
11 04 2 | Zahl der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t - 2 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t hatten |
11 04 3 | Zahl der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t - 3 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t hatten |
11 04 4 | Zahl der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t - 4 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t hatten |
11 04 5 | Zahl der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t - 5 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t hatten |
11 96 0 | Zahl der schnell wachsenden Unternehmen gemessen an der Beschäftigung im Zeitraum t" |
b) Die folgenden Merkmale werden Abschnitt 5 Nummer 2 hinzugefügt:
"16 01 0 | Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t in der Grundgesamtheit aktiver Unternehmen, die zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger haben |
16 01 1 | Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t in der Grundgesamtheit aktiver Unternehmen, die zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger haben |
16 02 0 | Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t haben |
16 02 1 | Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t haben |
16 03 0 | Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die ab einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t keine Lohn- und Gehaltsempfänger mehr haben |
16 03 1 | Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die ab einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t keine Lohn- und Gehaltsempfänger mehr haben |
16 04 1 | Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t - 1 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t haben |
16 04 2 | Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t - 2 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t haben |
16 04 3 | Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t - 3 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t haben |
16 04 4 | Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t - 4 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t haben |
16 04 5 | Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t - 5 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t haben |
16 05 1 | Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t - 1 in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t - 1 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t haben |
16 05 2 | Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t - 2 in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t - 2 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t haben |
16 05 3 | Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t - 3 in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t - 3 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t haben |
16 05 4 | Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t - 4 in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t - 4 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t haben |
16 05 5 | Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t - 5 in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t - 5 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t haben |
16 96 1 | Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in schnell wachsenden Unternehmen gemessen an der Beschäftigung im Zeitraum t" |
c) Abschnitt 9 erhält folgende Fassung:
"Abschnitt 9
Vorläufige Ergebnisse für die Merkmale für Unternehmensschließungen (11 93 0, 16 93 0, 16 93 1) werden innerhalb von 18 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres, das Bezugszeitraum ist, übermittelt. Nach der Bestätigung der Unternehmensschließung, d. h. wenn zwei Jahre lang keine Geschäftstätigkeit stattgefunden hat, werden für diese Merkmale innerhalb von 30 Monaten nach demselben Bezugszeitraum berichtigte Ergebnisse übermittelt.
Vorläufige Ergebnisse für die Merkmale 11 03 0, 16 03 0 und 16 03 1 werden innerhalb von 20 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres, das Bezugszeitraums ist, übermittelt. Nach der Bestätigung des Status nach zwei Jahren werden für diese Merkmale innerhalb von 32 Monaten nach demselben Bezugszeitraum berichtigte Ergebnisse übermittelt.
Alle anderen Ergebnisse für jährliche demografische Statistiken über Unternehmen mit mindestens einem Lohn- und Gehaltsempfänger werden innerhalb von 20 Monaten nach Ablauf des Bezugszeitraums übermittelt.
Vorläufige Ergebnisse für die Merkmale für schnell wachsende Unternehmen gemessen an der Beschäftigung werden innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf des Bezugszeitraums übermittelt.
Alle anderen Ergebnisse werden innerhalb von 18 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres, das Bezugszeitraum ist, übermittelt."
Anhang II |
Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 251/2009 wird wie folgt geändert:
1. Nummer 1 wird wie folgt geändert:
a) In der "Übersicht" erhält die Bezeichnung des Codes der Reihe 1D folgende Fassung:
"Jährliche Unternehmensstatistiken für Zentralbanken und Kreditinstitute nach NACE Rev. 2 64.19" |
b) Die folgende Reihe wird der "Übersicht" hinzugefügt:
Code der Reihe | Bezeichnung |
"1G | Jährliche Unternehmensstatistiken für Versicherungsdienstleistungen und Pensionsfonds" |
c) Die Tabelle mit der Bezeichnung "Jährliche Unternehmensstatistiken für Zentralbanken" erhält folgende Fassung:
"Jährliche Unternehmensstatistiken für Zentralbanken und Kreditinstitute nach NACE Rev.2 64.19 gemäß Anhang I Abschnitt 4 Nummern 3 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 295/2008
Reihe 1D
Name der Reihe | Jährliche Unternehmensstatistiken für Zentralbanken und Kreditinstitute nach NACE Rev. 2 64.19 |
Erstes Bezugsjahr | 2013 |
Periodizität | Jährlich |
Erfasste Tätigkeiten | NACE Rev. 2, Klassen 64.11 und 64.19 |
Merkmale | Merkmal in Anhang I Abschnitt 4 Nummer 3:
11 11 0 Zahl der Unternehmen Merkmale in Anhang I Abschnitt 4 Nummer 4: 12 12 0 Produktionswert 13 11 0 Waren- und Dienstleistungskäufe insgesamt 15 11 0 Bruttoinvestitionen in Sachanlagen 16 11 0 Zahl der Beschäftigten |
Ebene der Aufschlüsselung nach Tätigkeiten | NACE Rev. 2: 4-stellig (Klasse)" |
d) Die folgende Tabelle wird den bestehenden Tabellen hinzugefügt:
"Jährliche Unternehmensstatistiken für Versicherungsdienstleistungen und Pensionsfonds gemäß Anhang I Abschnitt 4 Nummern 3 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 295/2008
Reihe 1G
Name der Reihe | Jährliche Unternehmensstatistiken für Versicherungsdienstleistungen und Pensionsfonds |
Erstes Bezugsjahr | 2013 |
Periodizität | Jährlich |
Erfasste Tätigkeiten | NACE Rev. 2, Abteilung 65 |
Merkmale | Merkmal in Anhang I Abschnitt 4 Nummer 3:
11 11 0 Zahl der Unternehmen Merkmale in Anhang I Abschnitt 4 Nummer 4: 12 11 0 Umsatz 13 11 0 Waren- und Dienstleistungskäufe insgesamt 15 11 0 Bruttoinvestitionen in Sachanlagen (ohne NACE Rev. 2, Gruppen 65.1 und 65.2) 16 11 0 Zahl der Beschäftigten |
Ebene der Aufschlüsselung nach Tätigkeiten | NACE Rev. 2: 4-stellig (Klasse)" |
2. Die Nummern 5, 6 und 7 werden wie folgt geändert:
a) In den Übersichten wird das Wort "Jährliche" gestrichen.
b) Die Tabellen werden wie folgt geändert:
i) In den Bezeichnungen und in den Namen der Reihen wird das Wort "Jährliche" gestrichen;
ii) unter Periodizität wird das Wort "Jährlich" durch "Alle 10 Jahre" ersetzt.
3. Nummer 9 wird wie folgt geändert:
a) Die folgende Reihen werden der "Übersicht" hinzugefügt:
Code der Reihe | Bezeichnung |
"9E | Jährliche demografische Statistiken über Unternehmen mit mindestens einem Lohn- und Gehaltsempfänger nach der Rechtsform |
9F | Jährliche demografische Statistiken über Unternehmen mit mindestens einem Lohn- und Gehaltsempfänger nach Größenklassen der Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger |
9G | Vorläufige jährliche Ergebnisse für Schließungen von Unternehmen mit mindestens einem Lohn- und Gehaltsempfänger nach der Rechtsform |
9H | Vorläufige jährliche Ergebnisse für Schließungen von Unternehmen mit mindestens einem Lohn- und Gehaltsempfänger nach Größenklassen der Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger |
9M | Jährliche Statistiken über schnell wachsende Unternehmen gemessen an der Beschäftigung |
9P | Vorläufige jährliche Statistiken über schnell wachsende Unternehmen, gemessen an der Beschäftigung" |
b) Folgende Tabellen werden hinzugefügt:
"Jährliche demografische Statistiken über Unternehmen mit mindestens einem Lohn- und Gehaltsempfänger nach der Rechtsform gemäß Anhang IX Abschnitt 5 Nummern 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 295/2008
Reihe 9E
Name der Reihe | Jährliche demografische Statistiken über Unternehmen mit mindestens einem Lohn- und Gehaltsempfänger nach der Rechtsform |
Erstes Bezugsjahr | 2012 |
Periodizität | Jährlich |
Erfasste Tätigkeiten | NACE Rev. 2 Abschnitte B bis N |
Merkmale | 11 01 0 Grundgesamtheit der aktiven Unternehmen mit mindestens einem Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t
11 02 0 Zahl der aktiven Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t haben 11 03 0 Zahl der Unternehmen, die keine Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t mehr haben 16 01 0 Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t in der Grundgesamtheit aktiver Unternehmen, die im Zeitraum t zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger haben 16 01 1 Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t in der Grundgesamtheit aktiver Unternehmen, die im Zeitraum t zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger haben 16 02 0 Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t haben 16 02 1 Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t haben 16 03 0 Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die keine Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t mehr haben 16 03 1 Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die keine Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t mehr haben |
Ebene der Aufschlüsselung nach Tätigkeiten | B BERGBAU UND GEWINNUNG VON STEINEN UND ERDEN
C VERARBEITENDES GEWERBE/HERSTELLUNG VON WAREN 10 + 11 + 12 Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln; Getränkeherstellung; Tabakverarbeitung 13 + 14 Herstellung von Textilien und Bekleidung 15. Herstellung von Leder, Lederwaren und Schuhen 16. Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren (ohne Möbel) 17 + 18 Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus; Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern 19. Kokerei und Mineralölverarbeitung 20 + 21 Herstellung von chemischen Erzeugnissen; Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen 22. Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren 23. Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden 24 + 25 Metallerzeugung und -bearbeitung; Herstellung von Metallerzeugnissen 26 + 27 Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen; Herstellung von elektrischen Ausrüstungen 28. Maschinenbau 29 + 30 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen; sonstiger Fahrzeugbau 31 + 32 Herstellung von Möbeln und sonstigen Waren 33. Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen D ENERGIEVERSORGUNG E WASSERVERSORGUNG; ABWASSER- UND ABFALLENTSORGUNG UND BESEITIGUNG VON UMWELTVERSCHMUTZUNGEN F BAUGEWERBE/BAU G HANDEL; INSTANDHALTUNG UND REPARATUR VON KRAFTFAHRZEUGEN 45. Handel mit Kraftfahrzeugen; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 46. Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen und Krafträdern) 47. Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) 47.1. Einzelhandel mit Waren verschiedener Art (in Verkaufsräumen) 47.2. Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren (in Verkaufsräumen) 47.3. Einzelhandel mit Motorenkraftstoffen (Tankstellen) 47.4. Einzelhandel mit Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik (in Verkaufsräumen) 47.5. Einzelhandel mit sonstigen Haushaltsgeräten, Textilien, Heimwerker- und Einrichtungsbedarf (in Verkaufsräumen) 47.6. Einzelhandel mit Verlagsprodukten, Sportausrüstungen und Spielwaren (in Verkaufsräumen) 47.7. Einzelhandel mit sonstigen Gütern (in Verkaufsräumen) 47.8. Einzelhandel an Verkaufsständen und auf Märkten 47.9. Einzelhandel, nicht in Verkaufsräumen, an Verkaufsständen oder auf Märkten H VERKEHR UND LAGEREI 49. Landverkehr und Transport in Rohrfernleitungen 50. Schifffahrt 51. Luftfahrt 52. Lagerei sowie Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr 53. Post-, Kurier- und Expressdienste I GASTGEWERBE/BEHERBERGUNG UND GASTRONOMIE 55. Beherbergung 56. Gastronomie J INFORMATION UND KOMMUNIKATION 58. Verlagswesen 59. Herstellung, Verleih und Vertrieb von Filmen und Fernsehprogrammen; Kinos; Tonstudios und Verlegen von Musik 60. Rundfunkveranstalter 61. Telekommunikation 62. Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie 62.0. Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie 62.01. Programmierungstätigkeiten 62.02. Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie 62.03. Betrieb von Datenverarbeitungseinrichtungen für Dritte 62.09. Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie 63. Informationsdienstleistungen K_X_K642 ERBRINGUNG VON FINANZ- UND VERSICHERUNGSDIENSTLEISTUNGEN OHNE BETEILIGUNGSGESELLSCHAFTEN (NACE Rev. 2, 642) 64.1 + 64.3 + 64.9 Erbringung von Finanzdienstleistungen ohne Beteiligungsgesellschaften 65. Versicherungen, Rückversicherungen und Pensionskassen (ohne Sozialversicherung) 66. Mit Finanz- und Versicherungsdienstleistungen verbundene Tätigkeiten L GRUNDSTÜCKS- UND WOHNUNGSWESEN 68. Grundstücks- und Wohnungswesen 68.1. Kauf und Verkauf von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen 68.2. Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen 68.3. Vermittlung und Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte 68.31. Vermittlung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte 68.32. Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte M ERBRINGUNG VON FREIBERUFLICHEN, WISSENSCHAFTLICHEN UND TECHNISCHEN DIENSTLEISTUNGEN 69. Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung 69.1. Rechtsberatung 69.2. Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung; Buchführung 70. Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben; Unternehmensberatung 70.1. Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben 70.2. Public-Relations- und Unternehmensberatung 70.21. Public-Relations-Beratung 70.22. Unternehmensberatung 71. Architektur- und Ingenieurbüros; technische, physikalische und chemische Untersuchung 71.1. Architektur- und Ingenieurbüros 71.11. Architekturbüros 71.12. Ingenieurbüros 71.2. Technische, physikalische und chemische Untersuchung 72. Forschung und Entwicklung 72.1. Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin 72.11. Forschung und Entwicklung im Bereich Biotechnologie 72.19. Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin 72.2. Forschung und Entwicklung im Bereich Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sowie im Bereich Sprach-, Kultur- und Kunstwissenschaften 73. Werbung und Marktforschung 73.1. Werbung 73.11. Werbeagenturen 73.12. Vermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und Werbeflächen 73.2. Markt- und Meinungsforschung 74. Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten 74.1. Ateliers für Textil-, Schmuck-, Grafik- u. Ä. Design 74.2. Fotografie und Fotolabors 74.3. Übersetzen und Dolmetschen 74.9. Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten a. n. g. 75. Veterinärwesen N ERBRINGUNG VON SONSTIGEN WIRTSCHAFTLICHEN DIENSTLEISTUNGEN 77. Vermietung von beweglichen Sachen 77.1. Vermietung von Kraftwagen 77.11. Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger 77.12. Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t 77.2. Vermietung von Gebrauchsgütern 77.21. Vermietung von Sport- und Freizeitgeräten 77.22. Videotheken 77.29. Vermietung von sonstigen Gebrauchsgütern 77.3. Vermietung von Maschinen, Geräten und sonstigen beweglichen Sachen 77.31. Vermietung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten 77.32. Vermietung von Baumaschinen und -geräten 77.33. Vermietung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen 77.34. Vermietung von Wasserfahrzeugen 77.35. Vermietung von Luftfahrzeugen 77.39. Vermietung von sonstigen Maschinen, Geräten und beweglichen Sachen a. n. g. 77.4. Leasing von nicht finanziellen immateriellen Vermögensgegenständen (ohne Copyrights) 78. Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften 78.1. Vermittlung von Arbeitskräften 78.2. Befristete Überlassung von Arbeitskräften 78.3. Sonstige Überlassung von Arbeitskräften 79. Reisebüros, Reiseveranstalter und Erbringung sonstiger Reservierungsdienstleistungen 79.1. Reisebüros und Reiseveranstalter 79.11. Reisebüros 79.12. Reiseveranstalter 79.9. Erbringung sonstiger Reservierungsdienstleistungen 80. Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien 80.1. Private Wach- und Sicherheitsdienste 80.2. Sicherheitsdienste mit Hilfe von Überwachungs- und Alarmsystemen 80.3. Detekteien 81. Gebäudebetreuung; Garten- und Landschaftsbau 81.1. Hausmeisterdienste 81.2. Reinigung von Gebäuden, Straßen und Verkehrsmitteln 81.21. Allgemeine Gebäudereinigung 81.22. Spezielle Reinigung von Gebäuden und Reinigung von Maschinen 81.29. Reinigung a. n. g. 81.3. Garten- und Landschaftsbau sowie Erbringung von sonstigen gärtnerischen Dienstleistungen 82. Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a. n. g. 82.1. Sekretariats- und Schreibdienste, Copy-Shops 82.11. Allgemeine Sekretariats- und Schreibdienste 82.19. Copy-Shops; Dokumentenvorbereitung und Erbringung sonstiger spezieller Sekretariatsdienste 82.2. Call centers 82.3. Messe-, Ausstellungs- und Kongressveranstalter 82.9. Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen 82.91. Inkassobüros und Auskunfteien 82.92. Abfüllen und Verpacken 82.99. Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a. n. g. Besondere Aggregate B_TO_N Gewerbliche Wirtschaft ohne NACE Rev. 2, 642 Beteiligungsgesellschaften B_TO_E Industrie ICT_M IKT-Branchen der Herstellung von Waren (NACE Rev. 2: G_TO_N_X_K642 Dienstleistungen der gewerblichen Wirtschaft ohne NACE 642 Beteiligungsgesellschaften ICT_T IKT insgesamt (NACE Rev. 2: ICT_S IKT-Dienstleistungen (NACE Rev. 2: ICT_W IKT-Großhandel (NACE Rev. 2, 465) |
Ebene der Aufschlüsselung nach der Rechtsform |
|
Abgesehen von den Daten für die Merkmale 11 03 0, 16 03 0 und 16 03 1 werden die in diese Reihe einbezogenen Daten innerhalb von 20 Monaten nach Ablauf des Bezugsjahres übermittelt.
Die in diese Reihe einbezogenen Daten für die Merkmale 11 03 0, 16 03 0 und 16 03 1 werden innerhalb von 32 Monaten nach Ablauf des Bezugsjahres übermittelt.
Jährliche demografische Statistiken über Unternehmen mit mindestens einem Lohn- und Gehaltsempfänger nach Größenklassen der Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger gemäß Anhang IX Abschnitt 5 Nummern 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 295/2008
Reihe 9F
Name der Reihe | Jährliche demografische Statistiken über Unternehmen mit mindestens einem Lohn- und Gehaltsempfänger nach Größenklasse der Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger |
Erstes Bezugsjahr | 2012 2013 für die Merkmale 11 04 1, 16 04 1 und 16 05 1 2014 für die Merkmale 11 04 2, 16 04 2 und 16 05 2 2015 für die Merkmale 11 04 3, 16 04 3 und 16 05 3 2016 für die Merkmale 11 04 4, 16 04 4 und 16 05 4 2017 für die Merkmale 11 04 5, 16 04 5 und 16 05 5 |
Periodizität | Jährlich |
Erfasste Tätigkeiten | NACE Rev. 2 Abschnitte B bis N |
Merkmale | 11 01 0 Grundgesamtheit der aktiven Unternehmen mit mindestens einem Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t
11 02 0 Zahl der aktiven Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t haben 11 03 0 Zahl der Unternehmen, die keine Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t mehr haben 11 04 1 Zahl der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t - 1 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t hatten 11 04 2 Zahl der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t - 2 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t hatten 11 04 3 Zahl der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t - 3 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t hatten 11 04 4 Zahl der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t - 4 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t hatten 11 04 5 Zahl der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t - 5 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t hatten 16 01 0 Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t in der Grundgesamtheit aktiver Unternehmen, die im Zeitraum t zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger haben 16 01 1 Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t in der Grundgesamtheit aktiver Unternehmen, die im Zeitraum t zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger haben 16 02 0 Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t haben 16 02 1 Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t haben 16 03 0 Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die keine Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t mehr haben 16 03 1 Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die keine Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t mehr haben 16 04 1 Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t - 1 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t haben 16 04 2 Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t - 2 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t haben 16 04 3 Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t - 3 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t haben 16 04 4 Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t - 4 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t haben 16 04 5 Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t - 5 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t haben 16 05 1 Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t - 1 in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t - 1 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t haben 16 05 2 Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t - 2 in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t - 2 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t haben 16 05 3 Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t - 3 in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t - 3 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t haben 16 05 4 Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t - 4 in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t - 4 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t haben 16 05 5 Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t - 5 in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t - 5 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t haben |
Ebene der Aufschlüsselung nach Tätigkeiten | Siehe Reihe 9E |
Ebene der Aufschlüsselung nach Größenklassen | Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger: 1 bis 4, 5 bis 9, 10 oder mehr, insgesamt |
Abgesehen von den Daten für die Merkmale 11 03 0, 16 03 0 und 16 03 1 werden die in diese Reihe einbezogenen Daten innerhalb von 20 Monaten nach Ablauf des Bezugsjahres übermittelt.
Die in diese Reihe einbezogenen Daten für die Merkmale 11 03 0, 16 03 0 und 16 03 1 werden innerhalb von 32 Monaten nach Ablauf des Bezugsjahres übermittelt.
Vorläufige jährliche Ergebnisse für Schließungen von Unternehmen mit mindestens einem Lohn- und Gehaltsempfänger nach der Rechtsform gemäß Anhang IX Abschnitt 5 Nummern 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 295/2008
Reihe 9G
Name der Reihe | Vorläufige jährliche Ergebnisse für Schließungen von Unternehmen mit mindestens einem Lohn- und Gehaltsempfänger nach der Rechtsform |
Erstes Bezugsjahr | 2012 |
Periodizität | Jährlich |
Erfasste Tätigkeiten | NACE Rev. 2 Abschnitte B bis N |
Merkmale | 11 03 0 Zahl der Unternehmen, die keine Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t mehr haben
16 03 0 Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die keine Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t mehr haben 16 03 1 Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die keine Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t mehr haben |
Ebene der Aufschlüsselung nach Tätigkeiten | Siehe Reihe 9E |
Ebene der Aufschlüsselung nach der Rechtsform |
|
Die in diese Reihe einbezogenen Daten werden innerhalb von 20 Monaten nach Ablauf des Bezugsjahres übermittelt.
Vorläufige jährliche Ergebnisse für Schließungen von Unternehmen mit mindestens einem Lohn- und Gehaltsempfänger nach Größenklassen der Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger gemäß Anhang IX Abschnitt 5 Nummern 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 295/2008
Reihe 9H
Name der Reihe | Vorläufige jährliche Ergebnisse für Schließungen von Unternehmen mit mindestens einem Lohn- und Gehaltsempfänger nach Größenklassen der Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger |
Erstes Bezugsjahr | 2012 |
Periodizität | Jährlich |
Erfasste Tätigkeiten | NACE Rev. 2 Abschnitte B bis N |
Merkmale | 11 03 0 Zahl der Unternehmen, die keine Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t mehr haben
16 03 0 Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die keine Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t mehr haben 16 03 1 Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die keine Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t mehr haben |
Ebene der Aufschlüsselung nach Tätigkeiten | Siehe Reihe 9E |
Ebene der Aufschlüsselung nach Größenklassen | Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger: 1 bis 4, 5 bis 9, 10 oder mehr, insgesamt |
Die in diese Reihe einbezogenen Daten werden innerhalb von 20 Monaten nach Ablauf des Bezugsjahres übermittelt.
Jährliche Statistiken über schnell wachsende Unternehmen gemessen an der Beschäftigung gemäß Anhang IX Abschnitt 5 Nummern 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 295/2008.
Reihe 9M
Name der Reihe | Jährliche Statistiken über schnell wachsende Unternehmen gemessen an der Beschäftigung |
Erstes Bezugsjahr | 2012 |
Periodizität | Jährlich |
Erfasste Tätigkeiten | NACE Rev. 2, Abschnitte B bis N und Abteilung S95 |
Merkmale | 11 96 0 Zahl der schnell wachsenden Unternehmen gemessen an der Beschäftigung im Zeitraum t
16 96 1 Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in der Grundgesamtheit schnell wachsender Unternehmen gemessen an der Beschäftigung im Zeitraum t |
Ebene der Aufschlüsselung nach Tätigkeiten | NACE Rev. 2: 3-stellig (Gruppen) NACE Rev. 2: 2-stellig (Abteilungen) NACE Rev. 2: 1-stellig (Abschnitte) Besonderes Aggregat |
Die in diese Reihe einbezogenen Daten über schnell wachsende Unternehmen gemessen an der Beschäftigung werden innerhalb von 18 Monaten nach Ablauf des Bezugsjahres übermittelt.
Reihe 9P
Name der Reihe | Vorläufige jährliche Statistiken über schnell wachsende Unternehmen gemessen an der Beschäftigung |
Erstes Bezugsjahr | 2013 |
Periodizität | Jährlich |
Erfasste Tätigkeiten | NACE Rev. 2, Abschnitte B bis N und Abteilung S95 |
Merkmale | 11 96 0 Zahl der schnell wachsenden Unternehmen gemessen an der Beschäftigung im Zeitraum t
16 96 1 Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in der Grundgesamtheit schnell wachsender Unternehmen gemessen an der Beschäftigung im Zeitraum t |
Ebene der Aufschlüsselung nach Tätigkeiten | Siehe Reihe 9M |
Die in diese Reihe einbezogenen Daten über schnell wachsende Unternehmen gemessen an der Beschäftigung werden innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf des Bezugsjahres übermittelt."
Anhang III |
Abschnitt II des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 275/2010 erhält folgende Fassung:
"Abschnitt II
Zeitplan
Ab 2011 übermittelt die Kommission (Eurostat) den Mitgliedstaaten jedes Jahr bis Ende Januar die Qualitätsberichte über das Berichtsjahr t-3 gemäß dem Standardaufbau für ESS-Qualitätsberichte, in die die quantitativen Indikatoren und sonstige der Kommission (Eurostat) bekannte Daten zu den Anhängen I, II, III, IV, VIII und IX teilweise bereits eingetragen sind. Für diese Anhänge übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission (Eurostat) jedes Jahr bis 31. März die fertiggestellten Qualitätsberichte.
Ab 2021 übermittelt die Kommission (Eurostat) den Mitgliedstaaten alle zehn Jahre bis Ende Januar die Qualitätsberichte über das Berichtsjahr t-3 gemäß dem Standardaufbau für ESS-Qualitätsberichte, in die die quantitativen Indikatoren und sonstige der Kommission (Eurostat) bekannte Daten zu den Anhängen V, VI und VII teilweise bereits eingetragen sind.
Für diese Anhänge übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission (Eurostat) ab 2021 alle zehn Jahre bis 31. März die fertiggestellten Qualitätsberichte."
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