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Regelwerk, EU 2014, Allgemeines - EU Bund

Delegierte Verordnung (EU) Nr. 531/2014 der Kommission vom 12. März 2014 zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 211/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bürgerinitiative

(ABl. Nr. L 148 vom 20.05.2014 S. 52)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 211/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Bürgerinitiative 1, insbesondere auf Artikel 7 Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Nach Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 211/2011 muss in mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten die Mindestzahl der Unterzeichner einer Bürgerinitiative der mit 750 multiplizierten Zahl der im jeweiligen Mitgliedstaat gewählten Mitglieder des Europäischen Parlaments entsprechen. Diese Mindestzahlen sind in Anhang I der Verordnung aufgeführt.

(2) Am 28. Juni 2013 verabschiedete der Europäische Rat den Beschluss des Europäischen Rates 2013/312/EU über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments 2. Dieser am 30. Juni 2013 in Kraft getretene Beschluss legt die Zahl der in jedem Mitgliedstaat gewählten Abgeordneten des Europäischen Parlaments für die Wahlperiode 2014-2019 fest. Die Wahlperiode 2014-2019 beginnt am 1. Juli 2014.

(3) Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 211/2011 muss entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen.

Artikel 1

Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 211/2011 wird durch den Anhang zu dieser Verordnung ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab 1. Juli 2014.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 12. März 2014

1) ABl. Nr. L 65 vom 11.03.2011 S. 1.

2) ABl. Nr. L 181 vom 29.06.2013 S. 57.

.

Anhang

Mindestzahl der Unterzeichner je Mitgliedstaat

Belgien 15.750
Bulgarien 12.750
Dänemark 9.750
Deutschland 72.000
Estland 4.500
Finnland 9.750
Frankreich 55.500
Griechenland 15.750
Irland 8.250
Italien 54.750
Kroatien 8.250
Lettland 6.000
Litauen 8.250
Luxemburg 4.500
Malta 4.500
Niederlande 19.500
Österreich 13.500
Polen 38.250
Portugal 15.750
Rumänien 24.000
Schweden 15.000
Slowenien 6.000
Slowakei 9.750
Spanien 40.500
Tschechische Republik 15.750
Ungarn 15.750
Vereinigtes Königreich 54.750
Zypern 4.500


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