VO (EU) 1388/2014
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Kapitel I
Gemeinsame Bestimmungen
Artikel 1 Geltungsbereich
Artikel 2 Anmeldeschwelle
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Freistellungsvoraussetzungen
Artikel 5 Transparenz der Beihilfen
Artikel 6 Anreizeffekt
Artikel 7 Beihilfeintensität und beihilfefähige Kosten
Artikel 8 Kumulierung
Artikel 9 Veröffentlichung und Informationen
Kapitel II
Monitoring
Artikel 10 Entzug des Rechtsvorteils der Gruppenfreistellung
Artikel 11 Berichterstattung
Artikel 11a Ausnahme von den Informations- und Veröffentlichungspflichten
Artikel 12 Monitoring
Kapitel III
Besondere Bestimmungen für einzelne Beihilfegruppen
Abschnitt 1
Nachhaltige Entwicklung der fischerei
Artikel 13 Innovationsbeihilfen
Artikel 14 Beihilfen für Beratungsdienste
Artikel 15 Beihilfen für Partnerschaften zwischen Wissenschaftlern und Fischern
Artikel 16 Beihilfen zur Förderung von Humankapital, der Schaffung von Arbeitsplätzen und des sozialen Dialogs
Artikel 17 Beihilfen zur Förderung der Diversifizierung und neuer Einkommensquellen
Artikel 18 Beihilfen für Unternehmensgründungen junger Fischer
Artikel 19 Beihilfen zur Förderung von Gesundheit und Sicherheit
Artikel 20 Beihilfen für Fonds auf Gegenseitigkeit für widrige Witterungsverhältnisse und Umweltvorfälle
Artikel 21 Beihilfen zur Unterstützung für die Systeme zur Zuteilung von Fangmöglichkeiten
Artikel 22 Beihilfen zur Unterstützung der Planung und der Durchführung von Bestandserhaltungsmaßnahmen und der regionalen Zusammenarbeit
Artikel 23 Beihilfen zur Begrenzung der Folgen des Fischfangs für die Meeresumwelt und zur Anpassung des Fischfangs im Interesse des Artenschutzes
Artikel 24 Beihilfen für Innovation im Zusammenhang mit der Erhaltung biologischer Meeresschätze
Artikel 25 Beihilfen für den Schutz und die Wiederherstellung von Meeresbiodiversität und Meeresökosystemen sowie für Ausgleichsregelungen im Rahmen nachhaltiger Fangtätigkeiten
Artikel 26 Beihilfen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Eindämmung der Folgen des Klimawandels
Artikel 27 Beihilfen für Mehrwert, Produktqualität und Nutzung unerwünschter Fänge
Artikel 28 Beihilfen für Fischereihäfen, Anlandestellen, Auktionshallen und Schutzeinrichtungen
Artikel 29 Beihilfen für Binnenfischerei sowie Fauna und Flora in Binnengewässern
Abschnitt 2
Nachhaltige entwicklung der Aquakultur
Artikel 30 Beihilfen für Innovation in der Aquakultur
Artikel 31 Beihilfen für produktive Investitionen in der Aquakultur
Artikel 32 Beihilfen für Betriebsführungs-, Vertretungs- und Beratungsdienste für Aquakulturunternehmen
Artikel 33 Beihilfen zur Förderung von Humankapital und Vernetzung im Aquakultursektor
Artikel 34 Beihilfen zur Steigerung des Potenzials von Aquakulturanlagen
Artikel 35 Beihilfen zur Förderung neuer Aquakulturproduzenten, die nachhaltige Aquakultur praktizieren
Artikel 36 Beihilfen für die Umstellung auf Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfungen und ökologische/biologische Aquakultur
Artikel 37 Beihilfen für Umweltleistungen erbringende Aquakultur
Artikel 38 Beihilfen für gesundheitspolitische Maßnahmen
Artikel 39 Beihilfen zur Förderung von Tiergesundheit und Tierschutz
Artikel 40 Beihilfen zur Versicherung von Aquakulturbeständen
Abschnitt 3
Massnahmen im Bereich Vermarktung und Verarbeitung
Artikel 41 Beihilfen für Vermarktungsmaßnahmen
Artikel 42 Beihilfen für die Verarbeitung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen
Abschnitt 4
Andere Beihilfegruppen
Artikel 43 Beihilfen für die Datenerhebung
Artikel 44 Beihilfen zur Beseitigung von Schäden durch Naturkatastrophen
Artikel 45 Steuerbefreiungen und Steuerermäßigungen gemäß der Richtlinie 2003/96/EG
Kapitel IV
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 46 Übergangsbestimmungen
Artikel 47 Inkrafttreten und Geltungsdauer
Anhang I Definition von KMU
Artikel 1 Unternehmen
Artikel 2 Mitarbeiterzahlen und finanzielle Schwellenwerte zur Definition der Unternehmenskategorien
Artikel 3 Bei der Berechnung der Mitarbeiterzahlen und der finanziellen Schwellenwerte berücksichtigte Unternehmenstypen
Artikel 4 Für die Mitarbeiterzahl und die finanziellen Schwellenwerte sowie für den Bezugszeitraum zugrunde zu legende Daten
Artikel 5 Mitarbeiterzahl
Artikel 6 Erstellung der Daten des Unternehmens
Anhang II Informationen über nach dieser Verordnung freigestellte staatliche Beihilfen Übermittlung über die IT-Anwendung der Kommission nach Artikel 11
Anhang III Bestimmungen für die Veröffentlichung der Informationen nach Artikel 9 Absatz 1