VO (EU) 2015/705
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Teil A: Definitionen
Teil B: Probenahmeverfahren
B.1. Allgemeine Bestimmungen
B.2. Stichprobenpläne
B.3. Probenahme im Einzelhandel
Tabelle 1: Aufteilung von Partien in Teilpartien bei Massengütern
Tabelle 2: Aufteilung von Partien in Teilpartien bei anderen Erzeugnissen
Tabelle 3: Mindestzahl der Einzelproben, die aus der Partie oder Teilpartie zu ziehen sind
Tabelle 4: Anzahl der Packungen oder Einheiten (Einzelproben), die die Sammelprobe bilden, wenn die Partie oder Teilpartie aus einzelnen Packungen oder Einheiten besteht
Teil C: Probenvorbereitung und Probenanalyse
C.1. Laborqualitätsnormen
C.2. Vorbereitung der Proben
C.3. Leistungskriterien für die Analysemethoden
Tabelle 5: Leistungskriterien für Methoden zur Analyse auf Erucasäure
Teil D: Darstellung und Interpretation der Ergebnisse
D.1. Berichterstattung
D.2. Auswertung der Ergebnisse