Regelwerk, EU 2015

VO (EU) 2015/705
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Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Anhang

Teil A: Definitionen

Teil B: Probenahmeverfahren

B.1. Allgemeine Bestimmungen

B.2. Stichprobenpläne

B.3. Probenahme im Einzelhandel

Tabelle 1: Aufteilung von Partien in Teilpartien bei Massengütern

Tabelle 2: Aufteilung von Partien in Teilpartien bei anderen Erzeugnissen

Tabelle 3: Mindestzahl der Einzelproben, die aus der Partie oder Teilpartie zu ziehen sind

Tabelle 4: Anzahl der Packungen oder Einheiten (Einzelproben), die die Sammelprobe bilden, wenn die Partie oder Teilpartie aus einzelnen Packungen oder Einheiten besteht

Teil C: Probenvorbereitung und Probenanalyse

C.1. Laborqualitätsnormen

C.2. Vorbereitung der Proben

C.3. Leistungskriterien für die Analysemethoden

Tabelle 5: Leistungskriterien für Methoden zur Analyse auf Erucasäure

Teil D: Darstellung und Interpretation der Ergebnisse

D.1. Berichterstattung

D.2. Auswertung der Ergebnisse