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Regelwerk, EU 2015, Gefahrgut/Transport - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2015/2299 der Kommission vom 17. November 2015 zur Änderung der Entscheidung 2009/965/EG in Bezug auf eine aktualisierte Liste der Parameter für die Einstufung der nationalen Vorschriften

(Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 7869)
(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 324 vom 10.12.2015 S. 15)



Hinweis der Red.: Liste der TSI

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 2008/57/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Gemeinschaft 1, insbesondere auf Artikel 27 Absatz 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 30. November 2009 verabschiedete die Kommission die Entscheidung 2009/965/EG 2, die eine Liste der Parameter für die Einstufung der nationalen Vorschriften in dem in Artikel 27 der Richtlinie 2008/57/EG genannten Referenzdokument enthält.

(2) Auf der Grundlage einer Empfehlung der Europäischen Eisenbahnagentur (im Folgenden die "Agentur") ist eine Überarbeitung der Liste der Parameter notwendig, um sie mit den geänderten technischen Spezifikationen für die Interoperabilität ("TSI") über Fahrzeuge, Güterwagen, Lokomotiven und Personenwagen, Lärm, Infrastruktur, Energie, Zugsteuerung/Zugsicherung und Signalgebung, Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung, Telematikanwendungen für den Güter- und Personenverkehr, Sicherheit in Eisenbahntunneln und Zugänglichkeit für Personen mit eingeschränkter Mobilität in Einklang zu bringen.

(3) Um die für die einzelnen Parameter geltenden Anforderungen der geänderten TSI und die entsprechenden nationalen Vorschriften miteinander vergleichen und einander zuordnen zu können, sollte die Liste der Parameter, die im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme nicht TSI-konformer Fahrzeuge zu prüfen sind, zum einen mit bestehenden, auf nationalen Vorschriften beruhenden Vereinbarungen kompatibel sein und darauf aufbauen, und zum anderen die geänderten TSI widerspiegeln. Die Liste der Parameter sollte daher aktualisiert werden. Um ein gemeinsames Verständnis und die einheitliche Anwendung der Liste zu gewährleisten, sollten zusätzliche Erläuterungen hinzugefügt werden. Die gemäß der Empfehlung der Agentur (ERA-REC-118-2014/REC) vom 11. November 2014 erarbeitete detaillierte Liste der Parameter sollte als Grundlage für das Referenzdokument nach Artikel 27 Absatz 4 der Richtlinie 2008/57/EG angenommen werden.

(4) Die Entscheidung 2009/965/EG sollte daher entsprechend geändert werden.

(5) Aus Gründen der Klarheit sollte das Referenzdokument, das in Artikel 27 Absatz 4 der Richtlinie 2008/57/EG genannt und im Beschluss 2011/155/EU der Kommission 3 beschrieben wird, entsprechend aktualisiert werden.

(6) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des nach Artikel 29 Absatz 1 der Richtlinie 2008/57/EG eingesetzten Ausschusses

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Anhang der Entscheidung 2009/965/EG erhält die Fassung des Anhangs des vorliegenden Beschlusses.

Artikel 2

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten und die Europäische Eisenbahnagentur gerichtet.

Er gilt ab dem 1. Januar 2016.

Brüssel, den 17. November 2015

1) ABl. Nr. L 191 vom 18.07.2008 S. 1.

2) Entscheidung 2009/965/EG der Kommission vom 30. November 2009 über das Referenzdokument gemäß Artikel 27 Absatz 4 der Richtlinie 2008/57/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Gemeinschaft (ABl. Nr. L 341 vom 22.12.2009 S. 1).

3) Beschluss 2011/155/EU der Kommission vom 9. März 2011 über die Veröffentlichung und Verwaltung des Referenzdokuments gemäß Artikel 27 Absatz 4 der Richtlinie 2008/57/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Gemeinschaft (ABl. Nr. L 63 vom 10.03.2011 S. 22).

.

Anhang

" Anhang
Liste der Parameter für die Einstufung der nationalen Vorschriften im Referenzdokument gemäß Artikel 27 der Richtlinie 2008/57/EG

Ref.ParameterErläuterung
1Unterlagen
1.1Allgemeine UnterlagenAllgemeine Unterlagen, technische Beschreibung des Fahrzeugs, seiner Bauart und des vorgesehenen Verwendungszwecks für die jeweilige Verkehrsart (Fern-, Regional-, Nahverkehr usw.), einschl. vorgesehener Geschwindigkeit und Bauarthöchstgeschwindigkeit sowie Übersichtsplänen, Schemazeichnungen und erforderlicher Registerdaten, z.B. Fahrzeuglänge, Achsanordnung, Achsabstand, Fahrzeugmasse je Einheit usw.
1.2Instandhaltungsanweisungen und -anforderungen
1.2.1InstandhaltungsanweisungenInstandhaltungshandbücher und -merkblätter, einschl. Anforderungen zur Aufrechterhaltung der konstruktiven Sicherheit des Fahrzeugs. Berufliche Qualifikationen, d. h. die für die Instandhaltung notwendigen Fähigkeiten.
1.2.2Unterlagen zur Begründung des InstandhaltungskonzeptsDie Unterlagen zur Begründung des Instandhaltungskonzepts enthalten die Definition sowie Angaben zur Auslegung der Instandhaltungsaktivitäten, damit sichergestellt ist, dass die Merkmale des Fahrzeugs während dessen Lebensdauer innerhalb zulässiger Grenzen bleiben.
1.3Betriebsanweisungen und -unterlagen
1.3.1Anweisungen für normalen und eingeschränkten Fahrzeugbetrieb
1.4Nationale PrüfanforderungenUnter diesem Parameter sind etwaige Prüfvorschriften zu behandeln.
2Struktur und mechanische Teile
2.1Fahrzeugstruktur
2.1.1Festigkeit und UnversehrtheitAnforderungen an die mechanische Festigkeit des Wagenkastens, des Untergestells sowie von Federung, Bahnräumer und Schneepflug. Die mechanische Festigkeit einzelner Komponenten aus dieser Liste, u. a. Drehgestell/ Fahrwerk, Achslagergehäuse, Federung, Achswelle, Rad, Radsatzlager und Stromabnehmer, wird gesondert festgelegt.
2.1.2Ladefähigkeit
2.1.2.1Lastzustände und gewogene MasseLastzustände und gewogene Masse sind in erster Linie ein (auf die Streckenklasse bezogener) betrieblicher Aspekt. Der Parameter bezieht sich auf das Verständnis des Massesystems, um sicherzustellen, dass den Masse- und Lastberechnungen ein einheitliches Verständnis zugrunde liegt. Zwar ist die Belastbarkeit ein betrieblicher Aspekt, doch muss die Höchstlast an die Konstruktion (strukturellen Festigkeit) des Fahrzeugs angepasst sein.
2.1.2.2Radsatzlast und RadlastDie Radsatzlast und die Radlast sind in erster Linie ein (auf die Streckenklasse bezogener) betrieblicher Aspekt. Der Parameter bezieht sich auf das Verständnis des Massesystems, um sicherzustellen, dass den Masse- und Lastberechnungen (z.B. Mindest- und Höchstradsatzlast) ein einheitliches Verständnis zugrunde liegt.

Siehe Parameter 3.3 zur Strukturfestigkeit von Radsätzen und Rädern.

2.1.3VerbindungstechnikAnforderungen an Verbindungen und Verbindungstechnik (Schweißen, Kleben, Verschraubung, Bolzenverbindung usw.).
2.1.4Anheben und AbstützenBesondere Konstruktionsanforderungen in Bezug auf das Anheben, Abstützen und Aufgleisen von Fahrzeugen, die Widerstandsfähigkeit des Wagenkastens gegenüber dauerhafter Verformung sowie Geometrie und Anordnung der Anhebestellen.

Nicht enthalten sind Anweisungen für das Anheben und Aufgleisen (siehe hierzu Kapitel 1).

2.1.5Befestigung von Ausrüstung an der WagenkastenstrukturZ. B. für Anschweißteile, einschließlich fest installierter Vorrichtungen in Fahrgastbereichen.
2.1.6Verbindungen zwischen verschiedenen FahrzeugteilenZ. B. Verbindung/Aufhängung/Federung zwischen Wagenkasten und Drehgestell oder zwischen Radsatzlager und Drehgestellrahmen.
2.2Kupplungen/Kupplungssysteme
2.2.1Automatische KupplungZugelassene Arten von automatischen Kupplungssystemen und zugehörige Anforderungen. Dies umfasst elektrische, mechanische und pneumatische Systeme.
2.2.2Eigenschaften der AbschleppkupplungAnforderungen an Kupplungsadapter zur Gewährleistung der Kompatibilität verschiedener Kupplungssysteme; sowohl für normalen wie auch für eingeschränkten Betrieb (z.B. Abschleppkupplung).
2.2.3Konventionelle Schraubenkupplung und andere nicht automatische KupplungssystemeAnforderungen an konventionelle Schraubenkupplungen und andere nicht automatische Kupplungssysteme (z.B. halbpermanente innere Kupplungen) sowie deren Komponenten und Zusammenwirken.

Dies umfasst Zugvorrichtung, Zughaken und Federung der Zugvorrichtung.

Ausnahmen: Puffer und Puffersysteme (siehe Parameter 2.2.4 "Zug-/Stoßeinrichtung") sowie Luft-, Brems-, Energieversorgungs- und Steuerleitungen.

2.2.4Zug-/StoßeinrichtungAnforderungen an Puffer und Puffersysteme in Zusammenhang mit Fahrzeugkupplungen, einschließlich Pufferkennzeichnung.
2.2.5FahrzeugübergängeAnforderungen an Fahrzeugübergänge, die Personen (Bediensteten oder Fahrgästen) den Übergang zwischen gekuppelten Fahrzeugen ermöglichen.
2.3Passive SicherheitAnforderungen an die passive Fahrzeugsicherheit bei Zusammenstößen mit Hindernissen (z.B. Kollisionssicherheit usw.).

Bezieht sich z.B. auf Folgendes: Bahnräumer, Begrenzung der Verzögerung, Überlebensraum, strukturelle Unversehrtheit von Fahrgastbereichen, Verringerung der Entgleisungsgefahr, Aufkletterschutz, Folgenminderung bei Kollision mit Hindernissen auf dem Gleis und innere passive Sicherheitselemente. Bezugnahme auf Kollisionsszenarien, Überlebensräume und die strukturelle Unversehrtheit von Fahrgastbereichen, die Verringerung der Entgleisungsgefahr, Aufkletterschutz und Folgenminderung bei Kollision mit Hindernissen auf dem Gleis.

Anforderungen an Schienenräumer zum Schutz der Räder vor Fremdgegenständen und Hindernissen auf dem Gleis. Betrifft die Höhe des unteren Endes des Schienenräumers über der Schienenoberkante und die Mindestlängskraft, die der Schienenräumer ohne bleibende Verformung standhalten muss. Schneepflüge sind nicht Gegenstand dieses Parameters.


Ref.ParameterErläuterung
3Fahrzeug/Gleis-Wechselwirkung und Fahrzeugbegrenzungslinie
3.1FahrzeugbegrenzungslinieBetrifft alle Anforderungen in Zusammenhang mit der Fahrzeugbegrenzungslinie/dem Fahrzeugprofil. Bezeichnet die zulässige(n) kinematische(n) Begrenzungslinie(n) des Fahrzeugs einschließlich des Stromabnehmers.
3.2Fahrzeugdynamik
3.2.1Fahrsicherheit und -dynamikAnforderungen an das Fahrverhalten und die Fahrsicherheit des Fahrzeugs.

Dazu gehört u. a. die Fahrzeugtoleranz gegenüber Gleisverformungen, das Befahren von Gleisbögen und Gleisverwindungen und das sichere Befahren von Weichen und Doppelkreuzungsweichen.

3.2.2Äquivalente KonizitätEinzuhaltende Werte der äquivalenten Konizität.
3.2.3Radprofil und GrenzwerteAnforderungen an das Radprofil in Bezug auf das/die jeweilige(n) Gleissystem(e); Angabe der zulässigen Radprofile (weithin akzeptiert ist z.B. S1002).
3.2.4Beurteilungsgrößen der FahrwegbeanspruchungZ. B. dynamische Radlast, vom Radsatz auf das Gleis ausgeübte Radkräfte (quasistatische Radlast, maximale dynamische Gesamtquerkraft, quasistatische Führungskraft) einschließlich maximaler Vertikalbeschleunigung.
3.2.5Mindestbogenhalbmesser und kleinster befahrbarer Radius konkaver und konvexer vertikaler KurvenMechanische Fähigkeit eines Fahrzeugs zum Befahren horizontaler Kurven eines bestimmten Radius.

Anzugeben sind der befahrbare Mindestradius konvexer vertikaler Kurven (Kuppe) und konkaver vertikaler Kurven (Wanne) sowie die entsprechenden Bedingungen (z.B. gekuppeltes/entkuppeltes Fahrzeug).

3.3Drehgestelle/Fahrwerk
3.3.1DrehgestelleAnforderungen an die Konstruktion und Festigkeit des Drehgestellrahmens und die Gesamtauslegung des Drehgestells.
3.3.2Radsatz (komplett)Anforderungen an die Verbindung von Bauteilen (Radsatzwelle, Räder, Lager, Radsatzlagergehäuse, Antriebskomponenten usw.), Toleranzen, Impedanz zwischen Rädern.

Nicht eingeschlossen sind Anforderungen in Bezug auf die Festigkeit von Radsatzwellen, Rädern, Radsatzlagern und Antriebskomponenten, deren Berechnung und die Eignung zu zerstörungsfreier Prüfung.

3.3.3RadAnforderungen an das Rad (z.B. Festigkeit und deren Berechnung, Werkstoff, Herstellungsverfahren, innerer mechanischer Spannungszustand, Oberflächenrauigkeit, Oberflächenschutz/-anstrich, Markierung, Eignung zu zerstörungsfreier Prüfung).

Für Räder mit Radreifen: Anforderungen an den Radreifen, die Verbindung mit und Befestigung am Radkörper sowie die Markierung.

Für das Radprofil und die Grenzwerte siehe 3.2.3.

3.3.4Den Rad/Schiene-Kontakt beeinflussende SystemeAnforderungen an alle im Fahrzeug eingebauten Systeme mit Einfluss auf den Rad/Schiene-Kontakt, u. a. Spurkranzschmierung, traktionsbedingte(r) Vertikalschwingung/Verschleiß durch Rad/Schiene-Kontakt, Bremse, mit Ausnahme der Sandstreuanlage. Die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) mit streckenseitigen ZZS- Anlagen wird unter Parameter 8.4.2 behandelt; sonstige Kompatibilitätsanforderungen sind Gegenstand des Parameters 12.2.4.
3.3.5Sandstreuanlage
3.3.6RadsatzlagerAnforderungen an die Radsatzlager (z.B. Festigkeit und deren Berechnung, Werkstoff und Herstellungsverfahren).
3.3.7RadsatzwelleAnforderungen an die Radsatzwelle (z.B. Festigkeit und deren Berechnung, Werkstoff, Oberflächenrauigkeit, Oberflächenschutz/-anstrich, Markierung, Eignung zu zerstörungsfreier Prüfung).
3.3.8Überwachung des Zustands der RadsatzlagerDer Parameter umfasst die Radsatzlager und die Heißläuferortung (HABD) (fahrzeugseitige HABD und Schnittstellen zu streckenseitigen Detektoren).
3.4Begrenzung der maximalen Längsbeschleunigung/-verzögerungBegrenzung der Beschleunigung/Verzögerung aufgrund maximal zulässiger Längsbeanspruchungen im Gleis.
4Bremsen
4.1Funktionale Anforderungen an die Bremsung auf ZugebeneBetrifft die Verfügbarkeit von grundlegenden Bremsfunktionen (in der Regel Betriebsbremsung, Schnellbremsung, Feststellbremse) und die Eigenschaften des Hauptbremssystems (i. d. R. Selbsttätigkeit, Durchgängigkeit, Unerschöpfbarkeit).
4.2Sicherheitsrelevante Anforderungen an die Bremsung auf Zugebene
4.2.1Zuverlässigkeit des HauptbremssystemsAnforderung betreffend das sichere Ansprechen des Bremssystems, um nach einem Schnellbremsbefehl die erwartete Bremskraft bereitzustellen.
4.2.2Zuverlässigkeit des Verriegelungssystems Traktion/ BremseDiese Anforderung verlangt die sichere Abschaltung der Traktionskraft nach der Aktivierung eines Schnellbremsbefehls.
4.2.3Verlässliche Einhaltung des BremswegsAnforderung betreffend die Einhaltung des berechneten Bremswegs nach der Aktivierung eines Schnellbremsbefehls.
4.2.4Zuverlässigkeit der FeststellbremseAnforderung betreffend das sichere Ansprechen der Feststellbremse, um das Fahrzeug nach der Aktivierung eines Feststellbremsbefehls nach berechneten Bedingungen in stationärer Position festzuhalten.
4.3Bremssystem - Anerkannte Architektur und zugehörige NormenBezugnahme auf bestehende Lösungen, z.B. UIC-Bremssystem (Union International des Chemins de fer - Internationaler Eisenbahnverband).
4.4Bremsbefehl
4.4.1SchnellbremsbefehlAnforderungen an den Schnellbremsbefehl, z.B. Verfügbarkeit von unabhängigen Auslöseorganen für Schnellbremsbefehle, Spezifikation für die Gestaltung der Auslöseorgane, selbsteinrastende Vorrichtung der Auslöseorgane, Aktivierung eines Schnellbremsbefehls durch das fahrzeugseitige ZZS-System, Festlegung der Schnellbremsung nach der Aktivierung.
4.4.2BetriebsbremsbefehlAnforderungen an den Betriebsbremsbefehl, z.B. Spezifikationen für die Anpassung der Bremskraft durch das Auslöseorgan, die Vorschrift, dass immer nur ein Betriebsbremsbefehl aktiv sein darf, die Möglichkeit, die Betriebsbremsfunktion aus anderen Betriebsbremsauslöseorganen zu isolieren, automatische Abschaltung der Traktionskraft bei Aktivierung der Betriebsbremse.
4.4.3DirektbremsbefehlAnforderungen an den Direktbremsbefehl.
4.4.4Ansteuerung der dynamischen BremseAnforderungen an die Ansteuerung der dynamischen Bremse, z.B. die Möglichkeit, die dynamische Bremse unabhängig von bzw. zusammen mit anderen Bremssystemen zu verwenden sowie die Möglichkeit, die Verwendung der Nutzbremse zu unterbinden.
4.4.5FeststellbremsbefehlAnforderungen an den Feststellbremsbefehl, z.B. Bedingungen, unter denen die Feststellbremse durch den Feststellbremsbefehl angelegt und/oder gelöst werden können muss.
4.5Bremsleistung
4.5.1SchnellbremsvermögenAnforderungen an das Schnellbremsvermögen, z.B. Ansprechzeit, Verzögerung, Bremsweg, zu berücksichtigende Betriebsarten (normal/eingeschränkt).

Ausnahme: Rad-Schiene-Kraftschluss (siehe Parameter 4.6.1).

4.5.2BetriebsbremsvermögenAnforderungen an das Betriebsbremsvermögen, z.B. Niveau und Begrenzung des maximalen Betriebsbremsvermögens.
4.5.3Berechnungen in Verbindung mit der thermischen BelastbarkeitAnforderungen zur Berechnung der thermischen Belastbarkeit sowohl von Rädern als auch von Bremsvorrichtungen, z.B. zu betrachtende Szenarien, Lastzustände und Bremsabfolgen, maximales Streckengefälle, zugehörige Länge und Betriebsgeschwindigkeit.
4.5.4Bremsleistung der FeststellbremseAnforderungen an die Bremsleistung der Feststellbremse, z.B. Lastzustand, vorherrschendes Gleisgefälle.
4.5.5Berechnung der BremsleistungAnforderungen an die Berechnung der Bremsleistung, z.B. zu berücksichtigende Raddurchmesser, Lastzustände, Reibungskoeffizienten, Steuerungsmodi.
4.6Regelung der Bremsreibung
4.6.1Grenzwerte des Rad-Schiene-KraftschlussesAnforderungen an die Begrenzung des Rad-Schiene-Kraftschlusses, z.B. Auslegungswerte des Reibungskoeffizienten zur Begrenzung des Rad- Schiene-Kraftschlusses für den Gleitschutz, zu berücksichtigende Fahrzeugkonfigurationen, Raddurchmesser und zu berücksichtigende Lastzustände.


Ref.ParameterErläuterung
4.6.2GleitschutzsystemAnforderungen an das Gleitschutzsystem, z.B. welche Fahrzeuge/Fahrzeugkonfigurationen über Gleitschutzsysteme verfügen müssen, Leistungsanforderungen, Sicherheitsrelevanz.
4.7Bremskrafterzeugung
4.7.1Komponenten der Reibungsbremse
4.7.1.1Bremsklötze
4.7.1.2Bremsscheiben
4.7.1.3Bremsbeläge
4.7.2Traktionsgekoppelte dynamische BremseZulässigkeit von/Anforderungen an Schnellbremsungen unter Verwendung einer mit dem Antriebssystem verbundenen dynamischen Bremse, z.B. Verfügbarkeitsanforderungen, Einschränkungen usw.
4.7.3MagnetschienenbremseAnforderungen an Magnetschienenbremsen, z.B. zulässige Anwendungsfälle, geometrische Merkmale der Magnetelemente, Art der Anbringung (hoch/niedrig).
4.7.4WirbelstrombremseAnforderungen an Wirbelstrombremsen, z.B. zulässige Anwendungsfälle und Einsatzbeschränkungen.
4.7.5FeststellbremsenAnforderungen an die Erzeugung der Bremskraft von Feststellbremsen und die Bereitstellung der für deren Betätigung (Anlegen/Lösen) notwendigen Energie.
4.8Bremszustands- und FehleranzeigeAnforderungen an die Statusanzeige des Bremssystems für den Triebfahrzeugführer/das Personal, z.B. verfügbare Bremsenergie, Status der verschiedenen Bremssysteme.
4.9Anforderungen an die Bremsen zum Abschleppen von ZügenAnforderungen an das Bremssystem für das Abschleppen von Zügen/Fahrzeugen, z.B. die Möglichkeit, alle Bremsen zu lösen und abzusperren, Steuerbarkeit des Bremssystems des zu bergenden Zuges/Fahrzeugs, Kompatibilität mit anderen Bremssystemen im eingeschränkten Betrieb. Zur Bergung eines Zuges/Fahrzeugs ist es in der Regel erforderlich, alle Bremsen lösen und absperren zu können.
5Fahrgastspezifische Aspekte
5.1Zugang
5.1.1AußentürenDies beinhaltet Anforderungen für den Verriegelungsmechanismus sowie Einstiegsstufen/-spalte bei Außentüren.
5.1.2EinstiegshilfenBetrifft die technischen Spezifikationen von Einrichtungen, die zur Erleichterung des Ein- und Ausstiegs an Bord mitgeführt werden können.
5.2Innenraum
5.2.1InnentürenAnforderungen an die Gestaltung der Innentüren.
5.2.2ÜbergangstürenVerbindungstüren zwischen Fahrzeugen, die sich am Zugschluss befinden können.
5.2.3Lichte RäumeLichte Räume (Breite und Höhe) innerhalb des Fahrzeugs, die dem Fahrgast freien Zugang zu allen Einrichtungen ermöglichen (betrifft auch Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität).
5.2.4Änderung der Höhe des FußbodensDiese Anforderungen betreffen Änderungen der Fußbodenhöhe innerhalb von Reisezugwagen.

Ausnahmen: Einstiegsstufen und -spalte bei Außentüren (siehe 5.1.1).

5.2.5InnenbeleuchtungAnforderungen an die fahrgastspezifische Beleuchtung (ausgenommen die Beleuchtung von technischer Einrichtung, Signallichter und Notbeleuchtungssysteme, siehe Parameter 10.2.4).
5.3HandläufeAnforderungen an für Fahrgäste bestimmte Handläufe innerhalb und außerhalb des Fahrzeugs (Entwurfsspezifikationen, Anbringung).
5.4FensterAnforderungen an Fenster (an der Außenseite von Fahrzeugen), z.B. mechanische Eigenschaften.

Ausnahmen:

  • Stirnscheibe im Führerraum, siehe Parameter 9.1.3
  • Fenster innerhalb des Fahrzeugs
  • Brandschutz, Evakuierung und Notausstiege (siehe Parameter 10.2.1).
5.5ToilettenAnforderungen an die Gestaltung und Ausstattung von Toiletten (auch hinsichtlich der Nutzung durch Personen mit eingeschränkter Mobilität). Z. B. lichter Raum, Zugang, Notruf, Hygienevorschriften. Einschließlich der Notwendigkeit und der Gestaltung von Toiletten für das Personal.

Ausnahme: Emissionen aus Toiletten (siehe Parameter 6.2.1.1).

5.6Heizungs-, Lüftungs- und KlimaanlagenZ. B. Luftqualität im Inneren, Anforderungen im Brandfall (Abschaltung).
5.7Reiseinformationen
5.7.1LautsprecheranlageDieser Parameter ist als Anforderung an Durchsagen im Fahrzeug (Einweg- Kommunikation) zu verstehen. Für die Kommunikation zwischen Fahrgast und Personal siehe Parameter 10.2.3 "Fahrgastalarm".
5.7.2Zeichen und InformationAnforderungen an Zeichen, Piktogramme und Textanzeigen. Einschließlich Sicherheitshinweisen für Fahrgäste und Kennzeichnungen für den Notfall.
6Umweltbedingungen und aerodynamische Wirkungen
6.1Umwelteinwirkungen auf das Fahrzeug
6.1.1Fahrzeugbeeinflussende Umweltfaktoren
6.1.1.1Höhe ü. M.Betrifft die für Fahrzeuge zu berücksichtigende Höhenzone.
6.1.1.2TemperaturBetrifft den für Fahrzeuge zu berücksichtigenden Temperaturbereich.
6.1.1.3Luftfeuchtigkeit
6.1.1.4Regen
6.1.1.5Schnee, Eis und HagelAnforderungen zur Verhütung von Fahrzeugbeeinträchtigungen durch Schnee, Eis und Hagel. Zu beachtende Schnee/Eis/Hagel-Situationen; Szenarien wie Schneeverwehungen, Pulverschnee, Niederschläge großer Mengen von leichtem Schnee mit niedrigem äquivalenten Wassergehalt, Schwankungen von Temperatur und Feuchtigkeit während einer einzelnen Fahrt mit Eisbildung am Fahrzeug müssen berücksichtigt werden. Ggf. Spezifizierung der Möglichkeit, Schnee vor dem Zug zu räumen. Prüfung möglicher Auswirkungen von Schnee/Eis auf die Fahrstabilität, die Bremsfunktion und die Bremsenergieversorgung, erforderliche Ausstattung der Stirnscheibe zur Gewährleistung akzeptabler klimatischer Arbeitsbedingungen für den Triebfahrzeugführer.
6.1.1.6Sonneneinstrahlung
6.1.1.7VerschmutzungsbeständigkeitZu berücksichtigende Auswirkungen von Verschmutzung, z.B. durch chemisch aktive Stoffe, Kontaminationsfluide, biologisch aktive Stoffe, Staub, Steine, Schotter und andere Gegenstände, Gräser und Laub, Pollen, Fluginsekten, Fasern, Sand und Gischt.
6.1.2Aerodynamische Wirkungen auf das Fahrzeug
6.1.2.1SeitenwindBetrifft seitenwindbedingte Auswirkungen auf Einrichtungen und Funktionen des Fahrzeugs. Im Hinblick auf die Sicherheit, Funktionalität und Unversehrtheit der Fahrzeuge bei deren Auslegung zu berücksichtigende Windeigenschaften (z.B. Windgeschwindigkeit).
6.1.2.2Maximale Druckschwankungen in TunnelnAuswirkungen aufgrund rascher Druckänderungen bei der Tunnelein- und -ausfahrt und der Fahrt im Tunnel.
6.2Auswirkungen des Fahrzeugs auf die Umwelt
6.2.1Externe Emissionen
6.2.1.1Emissionen aus ToilettenEmissionen in die Umwelt durch Toilettenentleerungen.
6.2.1.2AbgasemissionenAbgasemissionen in die Umwelt (siehe auch Parameter 8.6).
6.2.1.3Emissionen von Chemikalien und PartikelnSonstige Emissionen/Freisetzungen aus dem Fahrzeug wie Öl und Fette, Spurkranzschmiermittel, Kraftstoff usw.
6.2.2Zulässige Geräuschpegel
6.2.2.1Auswirkungen von StandgeräuschenAuswirkungen fahrzeugbedingter Standgeräusche auf die Umwelt außerhalb des Eisenbahnsystems.
6.2.2.2Auswirkungen von AnfahrgeräuschenAuswirkungen fahrzeugbedingter Anfahrgeräusche auf die Umwelt außerhalb des Eisenbahnsystems.
6.2.2.3Auswirkungen von VorbeifahrgeräuschenAuswirkungen fahrzeugbedingter Vorbeifahrgeräusche auf die Umwelt außerhalb des Eisenbahnsystems.
6.2.3Grenzwerte für die Auswirkungen aerodynamischer BelastungenAuswirkungen aerodynamischer Belastungen z.B. auf Personen auf dem Bahnsteig und auf freier Strecke.
6.2.3.1Druckimpuls an der ZugspitzeStreckenseitige Auswirkungen des von der Zugspitze ausgehenden Druckimpulses
6.2.3.2Aerodynamische Auswirkungen auf Fahrgäste/Gegenstände auf dem BahnsteigAerodynamische Belastung von Fahrgästen/Gegenständen auf dem Bahnsteig, einschl. Bewertungsmethoden und betrieblicher Lastzustände.
6.2.3.3Aerodynamische Auswirkungen auf GleisarbeiterAerodynamische Belastungen für Gleisarbeiter.
6.2.3.4Schotterflug auf benachbartes GeländeKann sich auch auf Eisflug beziehen.
7Anforderungen an externe Warnvorrichtungen, Signalisierungen, Kennzeichnungen und die Softwareintegrität
7.1Integrität der Software für sicherheitsrelevante FunktionenAnforderungen an die Integrität der Software für sicherheitsrelevante Funktionen, die das Zugverhalten beeinflussen, z.B. Integrität der Zugbus-Software.
7.2Visuelle und akustische Fahrzeugerkennung und Warnfunktionen
7.2.1AnschriftenFahrzeuganschriften enthalten betriebliche und technische Informationen für das Eisenbahnpersonal und können sich sowohl im Fahrzeug als auch an der Fahrzeugaußenseite befinden.
7.2.2Außenleuchten
7.2.2.1Frontscheinwerfer"Frontscheinwerfer" bezieht sich auf die Funktion, die dem Triebfahrzeugführer hinreichende Sichtverhältnisse vor dem Zug gewährleistet. Dafür können entweder die gleichen Komponenten wie für die Spitzenlichter oder zusätzliche Vorrichtungen verwendet werden.
7.2.2.2Spitzenlichter"Spitzenlichter" sind an der Vorderseite des Zuges angebrachte Leuchten, deren Funktion darin besteht, die Zugspitze sichtbar zu machen. Zur Kennzeichnung der Zugspitze in verschiedenen Situationen (z.B. Fahrt auf gegenüberliegendem Gleis, Zug in Notsituation usw.) sind mehrere Signalstellungen möglich.
7.2.2.3ZugschlusssignalAnforderungen an Einrichtungen zur visuellen Kennzeichnung des Zugschlusses (z.B. rote Leuchten).

Ausnahmen: Halterungen für Zugschlusssignale, siehe Parameter 7.2.4.

7.2.2.4Beleuchtungsschalter
7.2.3Akustische WarnsystemeAnforderungen an fahrzeugseitige akustische Warnsysteme (z.B. Signalhörner). Betrifft Folgendes:
  • Signalhorntöne
  • Schalldruckpegel des Signalhorns (außerhalb des Führerraums; für den Innenschalldruckpegel siehe Parameter 9.2.1.2)
  • Schutz der Vorrichtung
  • Betätigung der Vorrichtung
  • Prüfung der Schalldruckpegel.
7.2.4HalterungenAnforderungen an das Material für die Montage/Befestigung von Signaleinrichtungen am Fahrzeug (z.B. Zugschlusssignale, Signalleuchten, Flaggen).


Ref.ParameterErläuterung
8Bordseitige Energieversorgung und Steuersysteme
8.1Anforderungen an die AntriebsleistungVorgeschriebene Antriebsleistung, z.B. Beschleunigung, Kraftschluss zwischen Antriebsrad und Schiene usw.
8.2Funktionale und technische Spezifikation für die Schnittstelle zwischen Fahrzeug und dem Teilsystem "Energie"
8.2.1Funktionale und technische Spezifikation für die Stromversorgung
8.2.1.1Besondere Anforderungen an die EnergieversorgungBesondere Anforderungen an die Energieversorgung, z.B. Leistungsfaktor und die Empfindlichkeit von Schutzeinrichtungen im Fahrzeug.
8.2.1.2Spannung und Frequenz der Stromversorgung für die Fahrleitung
8.2.1.3Nutzbremsung
8.2.1.4Maximale Leistungs- und Stromaufnahme aus der FahrleitungEinschließlich maximaler Stromaufnahme im Stillstand.
8.2.2Funktions-/Konstruktionsparameter der Stromabnehmer
8.2.2.1Gesamtkonzeption der Stromabnehmer
8.2.2.2Geometrie der Stromabnehmerwippe
8.2.2.3Kontaktkraft der Stromabnehmer (einschl. der statischen Kontaktkraft, des dynamischen Verhaltens und aerodynamischer Effekte)Dies umfasst auch die Qualität der Stromabnahme.
8.2.2.4Arbeitsbereich der Stromabnehmer
8.2.2.5Strombelastbarkeit der Stromabnehmer und der Schleifstücke
8.2.2.6Anordnung der Stromabnehmer
8.2.2.7Isolation des Stromabnehmers vom Fahrzeug
8.2.2.8Absenken der Stromabnehmer
8.2.2.9Befahren von Phasen- oder Systemtrennstrecken
8.2.3Funktions-/Konstruktionsparameter der Schleifstücke
8.2.3.1Geometrie der Schleifstücke
8.2.3.2Schleifstück-Werkstoff
8.2.3.3Bewertung der Schleifstücke
8.2.3.4Erkennung von Schleifstückbrüchen
8.3Stromversorgung und Antriebssystem
8.3.1Messung des Energieverbrauchs
8.3.2Anforderungen an elektrische Anlagen in Schienenfahrzeugen
8.3.3Hochspannungskomponenten
8.3.4Schutzerdung
8.4Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)
8.4.1EMV innerhalb des FahrzeugsLeitungsgeführte Emissionen und Störfestigkeit von Bordgeräten, Magnetfeldbelastung des Menschen im Fahrzeug (z.B. Expositionsgrenzwerte).
8.4.2EMV zwischen Fahrzeug und Eisenbahnsystem
8.4.2.1Maximale Stromaufnahme
8.4.2.1.1Rückstrom über die SchienenStörstrom an der Verbindung zum Bahnstromnetz - Stromabnehmer-/ Gleitstück-Ebene.
8.4.2.1.2Störstrom durch HeizkabelDurch die Heizung bedingter Störstrom in Verbrennungs-Triebfahrzeugen.
8.4.2.1.3Störstrom unter dem FahrzeugUnter dem Fahrzeug zwischen den Radsätzen fließende Störströme, die hauptsächlich durch die Bordausrüstung entstehen.
8.4.2.1.4Oberwellen und Überspannungen in der FahrleitungFahrzeuganforderungen hinsichtlich maximal zulässiger Oberwellen und daraus resultierender Überspannungen in der Fahrleitung.
8.4.2.1.5Wirkung des Gleichstromanteils in WechselstromsystemenFahrzeuganforderungen in Bezug auf den höchstzulässigen Gleichstromanteil in Wechselstromsystemen.
8.4.2.2Maximal zulässige elektromagnetische Felder/induzierte Spannungen
8.4.2.2.1Elektromagnetische Felder/induzierte Spannungen im Gleis/unter dem FahrzeugElektromagnetische Felder (oder induzierte bzw. Interferenzspannungen) in der Umgebung von Eisenbahneinrichtungen (Achszähler, automatische Zugsicherung (ATP), Antennen, Heißläuferortungsanlagen usw.).
8.4.2.2.2Elektromagnetische Felder/induzierte Spannungen außerhalb des GleisesElektromagnetische Felder (oder induzierte bzw. Interferenzspannungen) durch Rangierfunkgeräte, bordseitige Funkkommunikationssysteme (z.B. nationale Funksysteme oder GSM-R ("Global System for Mobile Communications - Railways") usw.
8.4.2.3Eingangsimpedanz des FahrzeugsEingangsimpedanz für die Frequenzen des Fahrspannungsspektrums, die die Gleisstromkreise des Netzes beeinflussen, z.B. Eingangsimpedanz bei 50 Hz für 50-Hz-Gleisstromkreise; Eingangsimpedanz zur Einschaltstrombegrenzung, z.B. für DC-Gleisstromkreise.
8.4.2.4Psophometrischer StromLaut Definition gemäß EN 50121-3-1 Anhang A "Beeinflussungen von Telekommunikationsleitungen - Psophometrische Ströme".
8.4.2.5Querspannungsgrenzen für die Kompatibilität von Sprach- und Datenleitungen
8.4.3EMV zwischen Fahrzeug und Umwelt
8.4.3.1Maximal zulässige elektromagnetische FelderMagnetfeldbelastung des Menschen außerhalb von Fahrzeugen (z.B. Expositionsgrenzwerte).
8.4.3.2Induzierte(r) Interferenzstrom/-spannung
8.4.3.3Psophometrischer StromLaut Definition gemäß EN 50121-3-1 Anhang A "Beeinflussungen von Telekommunikationsleitungen - Psophometrische Ströme".
8.5Schutz gegen elektrische GefahrenDie Anforderungen an die Schutzerdung sind Gegenstand des Parameters 8.3.4.
8.6Anforderungen an Diesel- und andere Verbrennungsantriebe"Abgasemissionen" siehe Parameter 6.2.1.2.
8.7Systeme mit besonderen Überwachungs- und Schutzanforderungen
8.7.1Tanks und Leitungen für entzündliche FlüssigkeitenSpezifische Anforderungen an Tanks und Leitungssysteme für entzündliche Flüssigkeiten (einschl. Kraftstoff).
8.7.2Druckbehälter/Druckgeräte
8.7.3Dampferzeuger
8.7.4Technische Systeme in explosionsgefährdeten BereichenSpezifische Anforderungen an technische Systeme in explosionsgefährdeten Bereichen (z.B. flüssiggas-, erdgas- oder batteriebetriebene Systeme, einschl. Schutz von Transformatorgehäusen).
8.7.5Hydraulische/pneumatische Versorgungs- und SteuersystemeFunktionale und technische Spezifikationen, z.B. Druckluftversorgung, Kapazität, Bauart, Temperaturbereich, Lufttrockner (Tower), Taupunktanzeiger, Isolierung, Ansaugeigenschaften, Fehleranzeigen usw.
9Einrichtungen für das Personal, Schnittstellen und Umgebung
9.1Gestaltung des Führerraums
9.1.1InnengestaltungAllgemeine Anforderungen an die Innengestaltung des Führerraums,

z.B. anthropometrische Maße des Triebfahrzeugführers, Bewegungsfreiheit des Personals im Führerraum, sitzende und stehende Fahrposition, Anzahl der Sitze (z.B. abhängig von Ein- oder Zweipersonenbetrieb).

9.1.2Einstieg in den Führerraum
9.1.2.1Einstieg, Ausstieg und TürenAnforderungen an die Zugänglichkeit des Führer- und des Maschinenraums (einschl. Außengängen bei Lokomotiven mit Motorhauben). Anforderungen bezüglich Innen- und Außentüren, Zugangstüren zu Hauben/Abdeckungen, Türbreite/-höhe, Trittstufen, Handläufe oder Griffe zum Öffnen, Türverriegelungen und Verhinderung des Zugangs unbefugter Personen.
9.1.2.2Notausstiege im FührerraumUmfasst alle Einrichtungen für den Notausstieg des Triebfahrzeugführers oder den Zugang von Rettungsdiensten zum Führerraum (in der Regel Außentüren, Seitenfenster oder Notluken); Bestimmung der lichten Breite/Höhe.
9.1.3Stirnscheibe des Führerraums
9.1.3.1Mechanische EigenschaftenAnforderungen an die Stirnscheibe in Bezug auf Abmessungen, Position und Widerstandsfähigkeit gegen Projektileinschlag.
9.1.3.2Optische EigenschaftenAnforderungen an die optischen Eigenschaften der Stirnscheibe, z.B. Winkel zwischen Primär- und Sekundärbild, zulässige optische Verzerrungen der Sicht, Materialtrübungen, Lichttransmission und Farbeigenschaft.
9.1.3.3Ausrüstungen der StirnscheibeZ. B. Enteisungs- und Antibeschlagvorrichtungen, externe Reinigungsvorrichtungen, Schutz vor Sonneneinstrahlung usw.
9.1.3.4Sicht nach vorn/SichtfeldDefinition des Sichtfeldes auf das Gleis in Abhängigkeit von der Fahrposition. Umfasst auch den Scheibenwischer-Reinigungsbereich.
9.1.4Ergonomie des FührertischsAnforderungen an die Ergonomie des Führertischs, z.B. Bedienrichtung von Hebeln und Schaltern, Ergonomie von Notsystemen.
9.1.5TriebfahrzeugführersitzAnforderungen an den Triebfahrzeugführersitz (z.B. anthropometrische Maße, Sitzeinstellung zur Erreichung der Referenzposition der Augen für die Sicht nach außen, keine Behinderung des Fluchtweges im Notfall, Ergonomie- und Arbeitsschutzaspekte der Sitzkonstruktion, Einstellbarkeit für stehende Fahrposition).
9.2Gesundheit und Sicherheit
9.2.1Umweltbedingungen
9.2.1.1Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen im FührerraumZ. B. zulässige CO2-Konzentration im Führerraum, vom Lüftungssystem verursachte Luftströme, die den für einen Arbeitsplatz als angemessen anerkannten Grenzwert nicht überschreiten dürfen, Temperaturbereiche und Temperaturen, die unter bestimmten Umgebungsbedingungen erreicht werden müssen.
9.2.1.2Geräuschpegel im FührerraumMaximal zulässiger Geräuschpegel (einschl. Signalhorn) im Führerraum.
9.2.1.3Beleuchtung im FührerraumZ. B. Beleuchtungsstärke, unabhängige Beleuchtung im Lesebereich des Führertisches, Ein-/Ausschalten, Einstellbarkeit der Beleuchtungsstärke, zulässige Farben.
9.2.2Sonstige Gesundheits- und SicherheitsanforderungenAndere Anforderungen als diejenigen der Parameter in Abschnitt 9.2 "Gesundheit und Sicherheit".
9.3Schnittstelle Triebfahrzeugführer-Maschine (Driver Machine Interface, DMI)
9.3.1GeschwindigkeitsanzeigeAnforderungen an die Geschwindigkeitsanzeige (Genauigkeit/Toleranzen usw.).

Ausnahme: Geschwindigkeitsaufzeichnung (siehe Parameter 9.6).

9.3.2Führerraum-Display und BildschirmeFunktionale Anforderungen hinsichtlich der im Führerraum verfügbaren Informationen und Befehle. Ausnahmen: Informationen und Befehle des ERTMS (Europäisches Eisenbahnverkehrsleitsystem), einschließlich der an einem Display bereitgestellten Befehle, die in Kapitel 12 spezifiziert sind.
9.3.3Bedienelemente und AnzeigenFunktionale Anforderungen werden zusammen mit anderen jeweils für eine bestimmte Funktion geltenden Anforderungen in dem Abschnitt mit der Beschreibung der betreffenden Funktion genannt.
9.3.4Überwachung des TriebfahrzeugführersAnforderungen an die Wachsamkeit des Triebfahrzeugführers, z.B. automatische Wachsamkeitskontrolle/Totmannschaltung.
9.3.5Sicht nach hinten und zur SeiteAnforderungen an die Sicht nach hinten und zur Seite: öffnende Seitenfenster/Klappen an jeder Seite des Führerraums (lichte Breite/Höhe), Außenspiegel, Kamerasystem.
9.4Beschriftungen und Kennzeichnungen im FührerraumAnforderungen betreffend Zeichen, Piktogramme, Kennzeichnungen und statische Textanzeigen für den Triebfahrzeugführer im Fahrzeug (Führerraum, Maschinenraum, Schaltschrank). Vorgeschriebene Informationen im Führerraum (in der Regel Vmax, Triebfahrzeugnummer, Aufbewahrungsorte von tragbarer Einrichtung (z.B. Gerät für die Selbstrettung, Signale, Notausgang). Verwendung harmonisierter Piktogramme.
9.5Bordausrüstung/-einrichtungen für das Personal
9.5.1Bordeinrichtungen für das Personal
9.5.1.1Zugang des Zugpersonals bei Kupplungs- und EntkupplungsvorgängenZ. B. Berner Raum, Kupplergriffe.
9.5.1.2Trittbretter und Handläufe für das Rangierpersonal
9.5.1.3Abstellräume für das Personal


Ref.ParameterErläuterung
9.5.2Zugangstüren für Personal und FrachtGegenstand dieses Parameters sind Türen zu Frachtbereichen sowie Türen, die ausschließlich vom Zugpersonal verwendet werden, mit Ausnahme von Führerraumtüren. Z. B. nur vom Personal (einschl. Cateringdiensten) zu öffnende Sicherheitstüren, auch Maschinenraumtüren.

Ausnahmen: Fahrgasttüren und Türen zum Führerraum (einschl. Außengängen bei Motorhaubenlokomotiven).

9.5.3Bordwerkzeuge und tragbare AusrüstungenVorgeschriebene Bordwerkzeuge und tragbare Ausrüstungen, z.B. Handlampe mit rotem und weißem Licht, Ausrüstung zum Kurzschließen von Gleisstromkreisen, Atemschutzgerät.

Ausnahmen: Betriebsausrüstungen wie Hemmschuhe, Kupplungsadapter, Abschleppkupplungen (siehe Kapitel 2), Feuerlöschausrüstung (siehe Kapitel 10); siehe auch Kapitel 13 "Spezifische Betriebsanforderungen".

9.5.4Akustische KommunikationsanlageZ. B. für die Kommunikation zwischen dem Zugpersonal bzw. zwischen Zugpersonal (siehe Parameter 10.2.3) und Personen inner- oder außerhalb des Zuges (Fahrgastalarm siehe Parameter 10.2.3).

Ausnahme: Zugfunk (siehe Kapitel 12).

9.6FahrdatenschreiberAufzeichnungsgerät zur Überwachung der Interaktion zwischen Triebfahrzeugführer und Zug sowie der Zugparameter. Anforderungen an das Aufzeichnungsgerät, z.B. aufzuzeichnende Informationen, Zeitschrittweite, Ereignis/Zeit-Korrelation, Aufzeichnungstechnik.
9.7FunkfernsteuerungsfunktionAnforderungen an die streckenseitige Funkfernsteuerung. In der Regel Funkfernsteuerung bei Rangiervorgängen, aber auch Fernsteuerung durch andere Mittel. Ausnahmen: Wendezugbetrieb und Betrieb mit zwei Triebköpfen.
10Brandschutz und Evakuierung
10.1Brandschutzkonzept und -SchutzmaßnahmenZ. B. Brandschutzklassen, Einstufung, Schutzmaßnahmen für Fahrzeuge und Fahrzeugbereiche (z.B. Führerraum), Materialeigenschaften, Brandschutzsperren, Feuermelder (einschl. Ionisationsdetektoren) und Feuerlöschausrüstung.
10.2Notsituationen
10.2.1Konzept für die ZugevakuierungAnforderungen an die Verfügbarkeit und Gestaltung der Notausstiege und ihre Kennzeichnung, Beschränkung der Zahl der Fahrgäste pro Fahrzeug.
10.2.2Informationen, Ausrüstung und Zugang für RettungsdiensteFahrzeugbeschreibungen für die Rettungsdienste, damit diese bei Notfällen wirksam helfen können.

Insbesondere die Bereitstellung von Informationen über den Zugang zum Fahrzeug-Innenraum.

10.2.3FahrgastalarmAnforderungen an den Fahrgastalarm, z.B. Verfügbarkeit von Auslösevorrichtungen (Standort, Anzahl), Funktionalität und Zurücksetzen des Systems, Kommunikationsverbindung zwischen Fahrgast und Triebfahrzeugführer/Personal, Aktivierung der Notbremse, Notbremsüberbrückung.
10.2.4NotbeleuchtungAnforderungen an das Notbeleuchtungssystem, z.B. Mindestbetriebsdauer, Helligkeit/Beleuchtungsstärke.
10.3Fahrfähigkeit in NotsituationenMaßnahmen zur Gewährleistung der Fahrfähigkeit von Reisezugwagen bei einem Brand im Fahrzeug.

Ausnahme: Notbremsüberbrückung, siehe Parameter 10.2.3.

11Wartung
11.1ZugreinigungsanlagenInnen-/Außenreinigung der Züge, z.B. Außenreinigung in einer Waschanlage.
11.2Betankungsanlagen
11.2.1AbwasserentsorgungAnforderungen an die Abwasserentsorgung, einschl. Anschluss für Toilettenentsorgungsanlagen. In der Regel die Spezifizierung des Entleerungsstutzens und des Spülanschlusses für den Toilettentank.

Ausnahme: Emissionen aus Toiletten (siehe Parameter 6.2.1.1).

11.2.2WasserversorgungEinhaltung gesundheitsrechtlicher Vorschriften in Bezug auf die Trinkwasserversorgung. Wird in der Regel durch Spezifikationen der Werkstoffe und der Qualität der Rohre und Versiegelungen gewährleistet. Spezifikation der Füllanschlüsse (Interoperabilitätskomponenten).
11.2.3Sonstige VersorgungssystemeAnforderungen an die übrigen Versorgungssysteme, z.B. externe Energieversorgung für das Abstellen von Zügen.
11.2.4Schnittstellen zu Betankungsanlagen für nichtelektrische FahrzeugeAnforderungen an Betankungsanlagen für Fahrzeuge, die mit Dieselkraftstoff, Flüssiggas oder anderen Brennstoffen betrieben werden.
12Fahrzeugseitige Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung
12.1Zugfunk
12.1.1Andere Funksysteme als GSM-RAnforderungen an nationale Funksysteme, wenn die Ausrüstung des Fahrzeugs eine Voraussetzung für dessen Zulassung ist.
12.1.2GSM-R-konformes Funksystem
12.1.2.1Verwendung tragbarer Funksprechgeräte für den ZugfunkAnforderungen an tragbare Funksprechgeräte, die Funktionen des Zugfunks erfüllen. Angabe, ob tragbare 2-Watt-Funkgeräte optional verwendet werden können oder nicht, sowie entsprechender Anforderungen, Einschränkungen usw. unter Berücksichtigung des Abschnitts 7.3.3 "Fahrzeugseitige ERTMS- Ausrüstung" des Beschlusses 2012/88/EU der Kommission 1.
12.1.2.2Sonstige GSM-R-AnforderungenSonstige Anforderungen im Zusammenhang mit GSM-R-Störungen, der Installation von Filtern u. a., die nicht unter die vorhergehenden Abschnitte fallen.
12.2Fahrzeugseitige Signalsysteme
12.2.1Nationale fahrzeugseitige SignalsystemeDie Vorschrift, dass im Fahrzeug nationale Zugsicherungssysteme (z.B. EBICAB) installiert sein müssen, sowie zugehörige Funktionsanforderungen.
12.2.2STM-AnforderungenAnforderungen in Bezug auf Lösungen für das spezifische Übertragungsmodul (STM) (entweder separates Modul oder integriert in die ETCS-Bordausrüstung).
12.2.3ÜbergängeAnforderungen an den Übergang zwischen nationalen fahrzeugseitigen Signalsystemen und ETCS, zwischen ETCS und ETCS usw. an der Grenze von bzw. innerhalb der Mitgliedstaaten.
12.2.4Kompatibilität zwischen Fahrzeugen und streckenseitigen ZZS- AnlagenAnforderungen an die Kompatibilität (außer EMV) zwischen Fahrzeugen und streckenseitigen ZZS-Zugortungsanlagen/Gleisfreimeldeeinrichtungen, (EMV siehe 8.4.2).
12.2.4.1MindestachsabstandAnforderung zur Funktion von Achszählern, für v > 350 km/h siehe § 3.1.2.3 des Dokuments ERA/ERTMS/033281: Schnittstellen zwischen streckenseitiger ZZS und anderen Teilsystemen.
12.2.4.2MindestraddurchmesserAnforderung zur Funktion von Achszählern, für v > 350 km/h siehe § 3.1.3.2 des Dokuments ERA/ERTMS/033281: Schnittstellen zwischen streckenseitiger ZZS und anderen Teilsystemen.
12.2.4.3Metall- und von induktiven Bauelementen freier Raum zwischen den RädernAnforderung zur Funktion von Achszählern, siehe § 3.1.3.5 des Dokuments ERA/ERTMS/033281: Schnittstellen zwischen streckenseitiger ZZS und anderen Teilsystemen.
12.2.4.4Metallische Masse des FahrzeugsAnforderung zur Funktion von Kabelschleifen.
12.2.4.5Kompatibilität mit ortsfesten ZZS- AnlagenZur Kompatibilität mit ortsfesten ZZS- Anlagen siehe § 3.1.10 des Dokuments ERA/ERTMS/033281: Schnittstellen zwischen streckenseitiger ZZS und anderen Teilsystemen.
12.2.5ETCS 2-Signalsysteme in Führerräumen
12.2.5.1BahnübergangsfunktionalitätAnforderungen für die Spezifikationen zur Bahnübergangsfunktionalität der ETCS-Bordausrüstung gemäß Tabelle A2 Ziffer 1 des Anhangs A der TSI ZZS (Beschluss 2012/88/EU).
12.2.5.2BremswegreserveAnforderungen für die Spezifikationen zur Zuverlässigkeit der Bremskurve für die Bordausrüstung gemäß Tabelle A2 Ziffer 1 des Anhangs A der TSI ZZS (Beschluss 2012/88/EU).
12.2.5.3Anforderungen an die Zuverlässigkeit/VerfügbarkeitEs sind Mindestanforderungen an die Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit festzulegen, um durch häufigen Betrieb in der Rückfallebene bedingte Beeinträchtigungen der Systemsicherheit zu begrenzen.
12.2.5.4SicherheitsanforderungenSicherheitsanforderungen in Bezug auf die Funktionen der ETCS-DMI für die Spezifikationen gemäß Tabelle A2 Ziffer 1 des Anhangs A der TSI ZZS (Beschluss 2012/88/EU).
12.2.5.5Ergonomische Aspekte der DMIErgonomische DMI-Anforderungen für die Spezifikationen gemäß Tabelle A2 Ziffer 1 des Anhangs A der TSI ZZS (Beschluss 2012/88/EU).
12.2.5.6Schnittstelle mit der BetriebsbremseAnforderungen an die Schnittstelle mit der Betriebsbremse für die Spezifikationen gemäß Tabelle A2 Ziffer 1 des Anhangs A der TSI ZZS (Beschluss 2012/88/EU).
12.2.5.7Sonstige ETCS-Anforderungen (für bestehende, nicht interoperable Netze)ETCS-Anforderungen in Bezug auf Bordausrüstung früherer Versionen als B2, Kompatibilität mit bestehenden, mit einer früheren Version als B2 ausgerüsteten Strecken. Oder optionale ETCS-Funktionen, die den sicheren Zugbetrieb beeinflussen können.
12.2.5.8Spezifikation der Einsatzbedingungen, falls nicht alle Funktionen, Schnittstellen und Leistungsmerkmale in der ETCS-Bordausrüstung vorhanden sindFolgenabschätzung für den Fall, dass nicht alle der in der TSI ZZS spezifizierten Funktionen, Leistungsmerkmale und Schnittstellen in der ETCS-Bordausrüstung vorhanden sind. Nützlich im Hinblick auf die Erteilung zusätzlicher Genehmigungen.
13Spezifische Betriebsanforderungen
13.1Spezifische im Fahrzeug zu installierende KomponentenAngabe spezifischer im Fahrzeug zu installierender Komponenten, die für den normalen und eingeschränkten Fahrzeugbetrieb erforderlich sind (z.B. Hemmschuhe, wenn die Leistung der Feststellbremse je nach Gleisgefälle nicht ausreicht, Kupplungsadapter, Abschleppkupplungen usw.). Anforderungen an die Verteilung und Verfügbarkeit der Komponenten können an dieser Stelle hinzugefügt werden. Siehe auch Parameter 9.5.3.
13.2FährverkehrAnforderungen für das Befahren von Fährschiffen; dies umfasst auch Einschränkungen bezüglich Fahrwerk und Lichtraumprofil sowie Anforderungen an das Sichern und Befestigen der Fracht.
14Frachtbezogene KomponentenFrachtspezifische Anforderungen.
14.1Konstruktive sowie für Betrieb und Instandhaltung relevante Vorgaben für den GefahrguttransportZ. B. RID-abgeleitete Anforderungen, nationale Bestimmungen oder sonstige Vorschriften für den Gefahrguttransport, einschl. Einrichtungen, die bei Gefahrgütern speziell erforderlich sind.
14.2Spezifische Einrichtungen für den GüterverkehrZ. B. Sichern der Fracht, Luftversorgung zu anderen als zu Bremszwecken, Bestimmungen zur hydraulischen/pneumatischen Ausrüstung von Güterwagen, Anforderungen an das Be- und Entladen, spezifische Anforderungen für Kippwagen.
14.3Türen und BeladungseinrichtungenAnforderungen an Frachtladetüren und -klappen sowie an deren Schließ- und Verriegelungsvorrichtungen.
1) Beschluss 2012/88/EU der Kommission vom 25. Januar 2012 über die Technische Spezifikation für die Interoperabilität der Teilsysteme "Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung" des transeuropäischen Eisenbahnsystems (ABl. Nr. L 51 vom 23.02.2012 S. 1). Geändert durch den Beschluss 2012/696/EU der Kommission.

2) Siehe Tabelle A2 Ziffer 1 des Anhangs A der TSI ZZS (Beschluss 2012/88/EU)."


UWS Umweltmanagement GmbHENDE