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Regelwerk, EU 2016, Allgemeines - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2016/8 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Festlegung der technischen Merkmale des Ad-hoc-Moduls 2017 über Selbstständigkeit

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 3 vom 06.01.2016 S. 35)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates vom 9. März 1998 zur Durchführung einer Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte in der Gemeinschaft 1, insbesondere auf Artikel 7a Absatz 5,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Damit die Kommission die Fortschritte bei der Verwirklichung der in der Strategie Europa 2020 festgelegten Ziele überwachen kann, sollten ihr von den Mitgliedstaaten umfassende Daten zur Selbstständigkeit zur Verfügung gestellt werden, die Vergleiche zwischen den Mitgliedstaaten ermöglichen.

(2) Mit der Verordnung (EU) Nr. 318/2013 der Kommission 2 wird ein Ad-hoc-Modul über Selbstständigkeit eingeführt.

(3) In der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1397/2014 der Kommission 3 werden die Bereiche der speziellen Informationen (Ad-hoc-Untermodule) festgelegt und beschrieben, die in das Ad-hoc-Modul 2017 über Selbstständigkeit aufgenommen werden sollten.

(4) Die Kommission sollte für das Ad-hoc-Untermodul über Selbstständigkeit die technischen Merkmale, die Filter, die Codes und die Frist für die Übermittlung der Daten festlegen.

(5) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des Ausschusses für das Europäische Statistische System

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Die technischen Merkmale des Ad-hoc-Moduls 2017 über Selbstständigkeit, die zu verwendenden Filter und Codes und die Frist für die Übermittlung der Ergebnisse an die Kommission werden im Anhang dieser Verordnung festgelegt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 5. Januar 2016

1) ABl. Nr. L 77 vom 14.03.1998 S. 3.

2) Verordnung (EU) Nr. 318/2013 der Kommission vom 8. April 2013 zur Annahme des Programms von Ad-hoc-Modulen für die Jahre 2016 bis 2018 für die Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte gemäß der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates (ABl. Nr. L 99 vom 09.04.2013 S. 11).

3) Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1397/2014 der Kommission vom 22. Oktober 2014 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 318/2013 der Kommission zur Annahme des Programms von Ad-hoc-Modulen für die Jahre 2016 bis 2018 für die Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte gemäß der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates (ABl. Nr. L 370 vom 30.12.2014 S. 42).

.

Anhang

In diesem Anhang werden die im Rahmen des Ad-hoc-Moduls über Selbstständigkeit, dessen Durchführung für 2017 geplant ist, zu verwendenden technischen Merkmale, Filter und Codes festgelegt. Darüber hinaus werden die Fristen für die Übermittlung der Daten an die Kommission festgelegt.

Frist für die Übermittlung der Ergebnisse an die Kommission: 31. März 2018

Für die Übermittlung der Daten zu verwendende Filter und Codes: Diese sind in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 377/2008 der Kommission 1 festgelegt.

Spalten für fakultative Gewichtungsfaktoren, die bei Teilstichproben oder Nichtbeantwortung zu verwenden sind: Spalten 222 bis 225 mit ganzen Zahlen und Spalten 226 bis 227 mit Dezimalstellen.

(1) Untermodul "Wirtschaftlich abhängige Selbstständigkeit"

Bezeichnung/
Spalte
CodeBeschreibungFilter
MAINCLNTWirtschaftliche AbhängigkeitSTAPRO = 1,2
211Zahl und Bedeutung der Kunden in den vergangenen 12 Monaten
1Kein Kunde in den vergangenen 12 Monaten
2Nur ein Kunde in den vergangenen 12 Monaten
32-9 Kunden in den vergangenen 12 Monaten, einer davon war aber Hauptkunde
42-9 Kunden in den vergangenen 12 Monaten, keiner davon war Hauptkunde
5Über 9 Kunden in den vergangenen 12 Monaten, einer davon war aber Hauptkunde
6Über 9 Kunden in den vergangenen 12 Monaten, keiner davon war Hauptkunde
9Entfällt (nicht im Filter enthalten)
LeerKeine Angabe/Nicht bekannt
WORKORGOrganisatorische AbhängigkeitSTAPRO = 1,2 AND
MAINCLNT ≠ 1
212Einfluss auf Entscheidung über Arbeitsstunden
1Auskunftsperson entscheidet
2Kunde(n) der Auskunftsperson entscheidet (entscheiden)
3Sonstige Beteiligte entscheiden
9Entfällt (nicht im Filter enthalten)
LeerKeine Angabe/Nicht bekannt

(2) Untermodul "Arbeitsbedingungen für Selbstständige"

Bezeichnung/
Spalte
CodeBeschreibungFilter
REASSEWichtigster Grund dafür, sich selbstständig zu machenSTAPRO = 1,2
213Wichtigster Grund dafür, sich mit der derzeitigen Tätigkeit selbstständig zu machen
1Konnte keine Stelle als Arbeitnehmer finden
2Auskunftsperson machte sich auf Verlangen des früheren Arbeitgebers selbstständig
3Im Tätigkeitsbereich der Auskunftsperson übliche Praxis
4Es bot sich eine günstige Gelegenheit
5Übernahme des Familienunternehmens
6Machte sich ungewollt oder ungeplant, jedoch aus anderem Grund als oben angeführt selbstständig
7Wollte aufgrund flexibler Arbeitszeiten selbstständig sein
8Wollte aus anderem Grund selbstständig sein
9Entfällt (nicht im Filter enthalten)
LeerKeine Angabe/Nicht bekannt
SEDIFFICGrößte Schwierigkeit für SelbstständigeSTAPRO = 1,2
214Nach eigener Wahrnehmung größte Schwierigkeit als Selbstständiger in den vergangenen 12 Monaten
0Mangelnde Einflussnahme auf die Festsetzung des Preises der eigenen Arbeit
1Mangelnder Zugang zu Finanzmitteln für das Unternehmen
2Zahlungsverzug oder -ausfall
3Unangemessen hoher Verwaltungsaufwand
4Einkommensausfall wegen Erkrankung
5Zeiten mit finanziellen Engpässen
6Zeiten ohne Kunden, Aufträge oder Projekte
7Sonstige Schwierigkeiten
8Hatte keine Schwierigkeiten
9Entfällt (nicht im Filter enthalten)
LeerKeine Angabe/Nicht bekannt
REASNOEMWichtigster Grund dafür, niemanden einzustellenSTAPRO = 2
215Nach eigener Wahrnehmung wichtigster Grund dafür, niemanden einzustellen
0Auskunftsperson möchte in erster Linie alleine arbeiten
1Es gibt nicht genug Arbeit
2Schwierigkeiten, geeignetes Personal zu finden
3Rechtliche Rahmenbedingungen zu kompliziert
4Hohe Sozialbeiträge
5Im Beruf der Auskunftsperson nicht möglich
6Auskunftsperson arbeitet lieber mit Subunternehmern oder Partnern
7Kunde(n) der Auskunftsperson wünscht (wünschen), dass sie die Arbeit erledigt
8Sonstiger Grund
9Entfällt (nicht im Filter enthalten)
LeerKeine Angabe/Nicht bekannt
BPARTNERArbeiten mit GeschäftspartnernSTAPRO = 1,2
216Arbeiten mit einem Miteigentümer und/oder in einem Netzwerk anderer Selbstständiger
1Arbeitet zusammen mit einem Miteigentümer
2Arbeitet zusammen mit anderen Selbstständigen in einem Netzwerk
3Beide Möglichkeiten treffen zu
4Keine der Möglichkeiten trifft zu
9Entfällt (nicht im Filter enthalten)
LeerKeine Angabe/Nicht bekannt
PLANEMPLGeplante Einstellungen oder Vergabe an SubunternehmerSTAPRO = 1,2
217Plant in den kommenden 12 Monaten Einstellungen oder Vergabe an
Subunternehmer
1Plant, Arbeitnehmer nur unbefristet zu beschäftigen
2Plant, Arbeitnehmer nur befristet zu beschäftigen
3Plant, Arbeitnehmer sowohl unbefristet als auch befristet zu beschäftigen
4Plant nur Vergabe an Subunternehmer
5Plant Vergabe an Subunternehmer und Einstellungen
6Plant weder Vergabe an Subunternehmer noch Einstellungen
9Entfällt (nicht im Filter enthalten)
LeerKeine Angabe/Nicht bekannt

(3) Untermodul "Selbstständige und Arbeitnehmer"

Bezeichnung/ SpalteCodeBeschreibungFilter
JBSATISFArbeitszufriedenheitWSTATOR = 1,2
218Arbeitszufriedenheit in der Haupttätigkeit
1In hohem Maß zufrieden
2In gewissem Maß zufrieden
3In geringem Maß zufrieden
4Überhaupt nicht zufrieden
9Entfällt (nicht im Filter enthalten)
LeerKeine Angabe/Nicht bekannt
AUTONOMIEArbeitsautonomieWSTATOR = 1,2
219Einflussnahme auf Inhalte und Reihenfolge der im Rahmen der Haupttätigkeit zu erledigenden Aufgaben
1Es ist möglich, die Inhalte und die Reihenfolge der zu erledigenden Aufgaben zu beeinflussen
2Es ist möglich, die Inhalte der zu erledigenden Aufgaben zu beeinflussen, nicht aber deren Reihenfolge
3Es ist möglich, die Reihenfolge der zu erledigenden Aufgaben zu beeinflussen, nicht aber deren Inhalte
4Es ist nicht möglich, die Inhalte und die Reihenfolge der zu erledigenden Aufgaben zu beeinflussen
9Entfällt (nicht im Filter enthalten)
LeerKeine Angabe/Nicht bekannt
PREFSTAPFür die Haupttätigkeit bevorzugte Stellung im BerufWSTATOR = 1,2
220Tätigkeit als Arbeitnehmer bevorzugt, falls derzeit als Selbstständiger
tätig, oder Tätigkeit als Selbstständiger bevorzugt, falls derzeit als Arbeitnehmer tätig
1Möchte Stellung im Beruf nicht ändern
2Ist selbstständig, möchte aber als Arbeitnehmer tätig sein
3Ist als Arbeitnehmer oder mithelfender Familienangehöriger tätig, möchte aber selbstständig sein
9Entfällt (nicht im Filter enthalten)
LeerKeine Angabe/Nicht bekannt
OBSTACSEWichtigster Grund dafür, sich in der Haupttätigkeit nicht selbstständig zu machenWSTATOR = 3
221Der wichtigste Grund dafür, dass derzeit als Arbeitnehmer oder mithelfende Familienangehörige Tätige, die gem. selbstständig wären, sich nicht selbstständig machen
1Finanzielle Unsicherheit
2Schwierigkeit bei der Beschaffung von Finanzmitteln für das Unternehmen
3Zu viel Stress, Verantwortung oder Risiko
4Geringere Sozialleistungen
5Sonstiger Grund
9Entfällt (nicht im Filter enthalten)
LeerKeine Angabe/Nicht bekannt

1) Verordnung (EG) Nr. 377/2008 der Kommission vom 25. April 2008 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates zur Durchführung einer Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte in der Gemeinschaft im Hinblick auf die ab 2009 für die Datenübermittlung zu verwendende Kodierung, die Verwendung einer Teilstichprobe für die Datenerhebung zu Strukturvariablen und die Definition der Referenzquartale (ABl. Nr. L 114 vom 26.04.2008 S. 57).

UWS Umweltmanagement GmbHENDE