umwelt-online: Durchführungsverordnung (EU) 2016/1375 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 über restriktive Maßnahmen gegen Iran (2)

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Kategorie 3 - Allgemeine Elektronik

3A Systeme, Ausrüstung und Bestandteile

Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem VerwendungszweckKontrollliste der Gruppe der Kernmaterial-Lieferländer (NSG) gemäß Dokument INFCIRC/254/Rev.9/Part 2
3A201Elektronische Ausrüstung, die nicht von Nummer 3A001 erfasst wird, wie folgt:

a) Kondensatoren mit einer der folgenden Kombinationen von Eigenschaften:

    1. Betriebsspannung größer als 1,4 kV,
    2. gespeicherte Energie größer als 10 J,
    3. Kapazität größer als 0,5 µF und
    4. Reiheninduktivität kleiner als 50 nH; oder
    1. Betriebsspannung größer als 750 V,
    2. Kapazität größer als 0,25 µF und
    3. Reiheninduktivität kleiner als 10 nH;
6.A.4.Impulsentladungskondensatoren mit einer der folgenden Kombinationen von Eigenschaften:
    1. Betriebsspannung größer als 1,4 kV,
    2. gespeicherte Energie größer als 10 J,
    3. Kapazität größer als 0,5 µF und
    4. Reiheninduktivität kleiner als 50 nH; oder
    1. Betriebsspannung größer als 750 V,
    2. Kapazität größer als 0,25 µF und
    3. Reiheninduktivität kleiner als 10 nH.
3A201b) Supraleitende Solenoid-Elektromagnete mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. geeignet zum Aufbau magnetischer Felder größer als 2 Tesla,
  2. Verhältnis Länge/Innendurchmesser größer als 2,
  3. Innendurchmesser größer als 300 mm und
  4. Gleichmäßigkeit des Magnetfeldes im Bereich der innenliegenden 50 % des inneren Volumens besser als 1 %;

Anmerkung: Unternummer 3A201b erfasst nicht Magnete, die besonders konstruiert sind für medizinische NMR-Bildsysteme (nuclear magnetic resonance imaging systems) und als Teile davon exportiert werden. Dabei ist es nicht notwendig, dass alle Teile in einer Lieferung zusammengefasst sind. Jedoch muss aus den Ausfuhr-Dokumenten jeder Einzellieferung eindeutig hervorgehen, dass es sich um Teile der Gesamtlieferung handelt.

3.A.4.Supraleitende Solenoid-Elektromagnete mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. geeignet zum Aufbau magnetischer Felder größer als 2 Tesla,
  2. Verhältnis Länge/innerer Durchmesser größer als 2,
  3. Innendurchmesser größer als 300 mm und
  4. Gleichmäßigkeit des Magnetfeldes im Bereich der innenliegenden 50 % des inneren Volumens besser als 1 %;

Anmerkung: Position 3.A.4 erfasst nicht Magnete, die besonders konstruiert sind für medizinische NMR-Bildsysteme (nuclear magnetic resonance imaging systems) und als Teile davon ausgeführt werden.

NB: Dabei ist es nicht notwendig, dass alle Teile in einer Lieferung zusammengefasst sind.

Einzellieferungen von verschiedenen Quellen sind zulässig, jedoch muss aus den Ausfuhr-Dokumenten jeder Einzellieferung eindeutig hervorgehen, dass es sich um Teile der Gesamtlieferung handelt.

3A201c) Röntgenblitzgeneratoren oder gepulste Elektronenbeschleuniger mit einer der folgenden Kombinationen von Eigenschaften:
    1. Spitzenelektronenenergie des Beschleunigers größer/gleich 500 keV und kleiner als 25 MeV und
    2. 'Gütefaktor' K größer/gleich 0,25 oder
    1. Spitzenelektronenenergie des Beschleunigers größer/gleich 25 MeV und
    2. 'Spitzenleistung' größer als 50 MW.

Anmerkung: Unternummer 3A201c erfasst nicht Beschleuniger als Bestandteile von Geräten, die für die Anwendungsgebiete außerhalb der Elektronen- oder Röntgenbestrahlung (z.B. Elektronenmikroskopie) oder für medizinische Zwecke entwickelt wurden.

Technische Anmerkungen:

  1. Der 'Gütefaktor' K ist definiert als:

    K = 1,7 x 103V2.65Q

    V = Spitzenelektronenenergie in MeV

    Bei einer Dauer des Strahlpulses kleiner/gleich 1 µs ist Q die gesamte beschleunigte Ladung in Coulomb. Falls die Dauer größer ist als 1 µs, ist Q die maximale beschleunigte Ladung in 1 µs.

    Q = Integral des Strahlstromes i in Ampere über der Dauer t in Sekunden bis zum kleineren Wert von 1 µs oder der Dauer des Strahlpulses (Q = ò idt).

  2. 'Spitzenleistung' = Produkt aus Spitzenpotenzial in Volt und Spitzenstrahlstrom in Ampere.
  3. Bei Beschleunigern, die auf Hohlraumresonatoren basieren (microwave accelerating cavities), ist die Dauer des Strahlpulses der kleinere Wert von 1 µs oder der Dauer des Strahlbündels, das durch einen Modulatorimpuls erzeugt wird.
  4. Bei Beschleunigern, die auf Hohlraumresonatoren basieren, ist der Spitzenstrahlstrom der Durchschnittsstrom während der Dauer eines Strahlbündels.
5.B.1.Röntgenblitzgeneratoren oder gepulste Elektronenbeschleuniger mit einer der folgenden Kombinationen von Eigenschaften:
    1. Spitzenelektronenenergie des Beschleunigers größer/gleich 500 keV und kleiner als 25 MeV und
    2. Gütefaktor K größer/gleich 0,25 oder
    1. Spitzenelektronenenergie des Beschleunigers größer/gleich 25 MeV und
    2. "Spitzenleistung" größer als 50 MW.

Anmerkung: Die Position 5.B.1 erfasst nicht Beschleuniger als Bestandteile von Geräten, die für die Anwendungsgebiete außerhalb der Elektronen- oder Röntgenbestrahlung (z.B. Elektronenmikroskopie) oder für medizinische Zwecke entwickelt wurden.

Technische Anmerkungen:

  1. Der Gütefaktor K ist definiert als: K=1,7 x 103 V2,65 Q. V = Spitzenelektronenenergie in MeV Bei einer Dauer des Strahlpulses kleiner/gleich 1 µs ist Q die gesamte beschleunigte Ladung in Coulomb. Falls die Dauer größer ist als 1 µs, ist Q die maximale beschleunigte Ladung in 1 µs. Q = Integral des Strahlstromes i in Ampere über der Dauer t in Sekunden bis zum kleineren Wert von 1 µs oder der Dauer des Strahlpulses (Q = ò idt).
  2. Spitzenleistung = Produkt aus Spitzenpotenzial in Volt und Spitzenstrahlstrom in Ampere.
  3. Bei Beschleunigern, die auf Hohlraumresonatoren basieren (microwave accelerating cavities), ist die Dauer des Strahlpulses der kleinere Wert von 1 µs oder der Dauer des StrahlbÌndels, das durch einen Modulatorimpuls erzeugt wird.
  4. Bei Beschleunigern, die auf Hohlraumresonatoren basieren, ist der Spitzenstrahlstrom der Durchschnittsstrom während der Dauer eines Strahlbündels.
3A225Frequenzumwandler oder Generatoren, die nicht von Unternummer 0B001b13 erfasst werden, verwendbar zur Motorsteuerung mit variabler oder fester Frequenz, mit allen folgenden Eigenschaften:

Anmerkung 1: "Software", besonders entwickelt zur Leistungssteigerung oder Aufhebung der Beschränkungen der Frequenzumwandler oder Generatoren, um den Eigenschaften der Nummer 3A255 zu entsprechen, wird von Nummer 3D225 erfasst.

Anmerkung 2: "Technologie" in Form von Lizenzschlüsseln oder Produkt-Keys zur Leistungssteigerung oder Aufhebung der Beschränkungen der Frequenzumwandler oder Generatoren, um den Eigenschaften der Nummer 3A225 zu entsprechen, wird von Nummer 3E225 erfasst.

a) Mehrphasenausgang mit einer Leistung größer/gleich 40 VA;

b) Betriebsfrequenz größer/gleich 600 Hz und

c) Frequenzstabilisierung kleiner (besser) als 0,2 %.

Anmerkung: Nummer 3A225 erfasst nicht Frequenzumwandler oder Generatoren, wenn sie Hardware-, "Software"- oder "Technologie"-Beschränkungen aufweisen, welche die Leistung auf eine geringere als die oben angegebene Leistung begrenzen, sofern sie eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  1. sie müssen zum Originalhersteller zurückgeschickt werden, um die Leistungssteigerung vorzunehmen oder die Beschränkung aufzuheben,
  2. Sie benötigen für die Leistungssteigerung oder die Aufhebung der Beschränkung die von Nummer 3D225 erfasste "Software", um den Eigenschaften der Nummer 3A225 zu entsprechen, oder
  3. Sie benötigen für die Leistungssteigerung oder die Aufhebung der Beschränkung die von Nummer 3E225 erfasste "Technologie" in Form von Lizenzschlüsseln oder Produkt-Keys, um den Eigenschaften der Nummer 3A225 zu entsprechen.

Technische Anmerkungen:

  1. Frequenzumwandler im Sinne der Nummer 3A225 werden auch als Konverter oder Inverter bezeichnet.
  2. Frequenzumwandler im Sinne der Nummer 3A225 können als Generatoren, elektronische Testausrüstung, Wechselstromversorgungsgeräte, Regelantriebe (VSDs, ASDs) oder Verstellantriebe (VFDs, AFDs) bzw. Motoren mit regelbarer Drehzahl in Verkehr gebracht werden.
3.A.1.Frequenzumwandler oder Generatoren, verwendbar als variabler oder fester Frequenz-Motorantrieb, mit allen folgenden Eigenschaften:

NB 1: Frequenzumwandler oder Generatoren, besonders konstruiert oder hergerichtet für den Gaszentrifugenprozess, werden unter INFCIRC/254 Part 1 (in der jeweils gültigen Fassung) kontrolliert.

NB 2: "Software", besonders konstruiert zur Leistungssteigerung oder Aufhebung der Beschränkungen der Frequenzumwandler oder Generatoren, um die unten genannten Eigenschaften zu erreichen, wird in Position 3.D.2 und 3.D.3 erfasst.

a) Mehrphasenausgang mit einer Leistung größer/gleich 40 W;

b) Betriebsfrequenz größer/gleich 600 Hz und

c) Frequenzstabilisierung kleiner (besser) als 0,2 %.

Anmerkungen:

  1. In Position 3.A.1 sind nur Frequenzumwandler erfasst, die für Industriemaschinen und/oder Konsumgüter (Werkzeugmaschinen, Fahrzeuge, etc.) bestimmt sind, wenn die Frequenzumwandler die obengenannten Eigenschaften auch dann noch besitzen, wenn sie entfernt wurden und unter die Allgemeine Anmerkung 3 fallen.
  2. Für die Zwecke der Ausfuhrkontrolle bestimmt die Regierung, ob ein bestimmter Frequenzwandler die obigen Merkmale unter Berücksichtigung von Hardware- und Softwarebeschränkungen erfüllt oder nicht.

Technische Anmerkungen:

  1. Frequenzumwandler im Sinne der Position 3.A.1 werden auch als Konverter oder Inverter bezeichnet.
  2. Die in der Position 3.A.1 erfassten Eigenschaften können auf bestimmte Geräte zutreffen, die als folgende Geräte vermarktet werden: Generatoren, elektronische Testausrüstung, Wechselstromversorgungsgeräte, Regelantriebe (VSDs, ASDs), Verstellantriebe (VFDs, AFDs), Motoren mit regelbarer Drehzahl.
3A226Hochenergie-Gleichstromversorgungsgeräte, die nicht von Unternummer 0B001j6 erfasst werden, mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. Erzeugung von 100 V oder mehr im Dauerbetrieb über einen Zeitraum von 8 h mit einem Ausgangsstrom größer/gleich 500 A und
  2. Strom- oder Spannungsregelung kleiner (besser) als 0,1 % über einen Zeitraum von 8 h.
3.A.5.Hochenergie-Gleichstromversorgungsgeräte mit beiden folgenden Eigenschaften:
  1. Erzeugung von 100 V oder mehr im Dauerbetrieb über einen Zeitraum von 8 h mit einem Ausgangsstrom größer/gleich 500 A und und
  2. Strom- oder Spannungsregelung kleiner (besser) als 0,1 % über einen Zeitraum von 8 h.


Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem VerwendungszweckKontrollliste der Gruppe der Kernmaterial-Lieferländer (NSG) gemäß Dokument INFCIRC/254/Rev.9/Part 2
3A227Hochspannungs-Gleichstromversorgungsgeräte, die nicht von Unternummer 0B001j5 erfasst werden, mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. Erzeugung von 20 kV oder mehr im Dauerbetrieb über einen Zeitraum von 8 h mit einem Ausgangsstrom größer/gleich 1 A und
  2. Strom- oder Spannungsregelung kleiner (besser) als 0,1 % über einen Zeitraum von 8 h.
3.A.6.Hochspannungs-Gleichstromversorgungsgeräte mit beiden folgenden Eigenschaften:
  1. Erzeugung von 20 kV oder mehr im Dauerbetrieb über einen Zeitraum von 8 h mit einem Ausgangsstrom größer/gleich 1 A und
  2. Strom- oder Spannungsregelung kleiner (besser) als 0,1 % über einen Zeitraum von 8 h.
3A228Schaltelemente wie folgt:
  1. Kaltkathodenröhren mit oder ohne Gasfüllung, die wie Schaltfunkenstrecken funktionieren, mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. mit drei oder mehr Elektroden,
    2. spezifizierte Anodenspitzenspannung größer/gleich 2,5 kV,
    3. spezifizierte Anodenspitzenspannung größer/gleich 100 A, und
    4. Zündverzögerungszeit kleiner/gleich 10 µs;

    Anmerkung: Nummer 3A228 schließt gasgefüllte Krytrons und Vakuum-Sprytrons ein.

  2. getriggerte Schaltfunkenstrecken mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. Zündverzögerungszeit kleiner/gleich 15 µs; und
    2. spezifiziert für Spitzenströme größer/gleich 500 A;
  3. Module oder Baugruppen zum schnellen Schalten, die nicht von Unternummer 3A001g oder 3A001h erfasst werden, mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. spezifizierte Anodenspitzenspannung größer als 2 kV,
    2. spezifizierte Anodenspitzenspannung größer/gleich 500 A, und
    3. Einschaltzeit kleiner/gleich 1 µs.
6.A.3.Schaltelemente wie folgt:
  1. Kaltkathodenröhren mit oder ohne Gasfüllung, die wie Schaltfunkenstrecken funktionieren, mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. mit drei oder mehr Elektroden,
    2. spezifizierte Anodenspitzenspannung größer/gleich 2,5 kV,
    3. spezifizierte Anodenspitzenstrom größer/gleich 100 A, und
    4. Zündverzögerungszeit kleiner/gleich 10 µs;

    Anmerkung: Die Position 6.A.3a schließt gasgefüllte Krytrons und Vakuum-Sprytrons ein.

  2. getriggerte Schaltfunkenstrecken mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. Zündverzögerungszeit kleiner/gleich 15 µs; und
    2. spezifiziert für Spitzenströme größer/gleich 500 A;
  3. Module oder Baugruppen zum schnellen Schalten mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. spezifizierte Anodenspitzenspannung größer als 2 kV,
    2. spezifizierte Anodenspitzenstrom größer/gleich 500 A, und
    3. Einschaltzeit kleiner/gleich 1 µs.
3A229Hochstrom-Impulsgeneratoren wie folgt:

Anmerkung: SIEHE AUCH LISTE FÜR WAFFEN, MUNITION UND RÜSTUNGSMATERIAL.

a) Zündvorrichtungen für Detonatoren (Aktivierungssysteme und Zünder), einschließlich elektronisch-aufgeladenen, explosionsgetriebenen und optisch -getriebenen Zündvorrichtungen, soweit nicht von Unternummer 1A007a erfasst, entwickelt um mehrere von Unternummer 1A007b erfasste Detonatoren kontrolliert zu zünden,

b) modulare elektrische Impulsgeneratoren (Impulsgeber), mit allen folgenden Eigenschaften:

  1. konstruiert für den mobilen oder robusten Einsatz,
  2. Energieabgabe in weniger als 15 µs bei Lasten kleiner als 40 Ohm,
  3. Ausgangsstrom größer als 100 A,
  4. keine Abmessung größer als 30 cm,
  5. Gewicht kleiner als 30 kg und
  6. spezifiziert für einen erweiterten Temperaturbereich zwischen 223 K (- 50 °C) und 373 K (100 °C) oder luftfahrttauglich.

Anmerkung: Unternummer 3A229b schließt Xenon-Blitzlampentreiber ein.

c) Mikrozünder mit allen folgenden Eigenschaften:

  1. keine Abmessung größer als 35 mm,
  2. Spannung größer/gleich 1 kV und
  3. elektrische Kapazität größer/gleich 100 nF.
6.A.2.Zündvorrichtungen und gleichwertige Hochstrom-Impulsgeneratoren wie folgt:
  1. Zündvorrichtungen (Aktivierungssysteme und Zünder) einschließlich elektronisch-aufgeladenen, explosionsgetrieben und optisch-getriebenen Zündvorrichtungen, konstruiert zur gleichzeitigen Zündung mehrerer in Position 6.A.1 erfasster Detonatoren;
  2. modulare elektrische Impulsgeneratoren (Impulsgeber), mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. konstruiert für beweglichen oder besonders robusten (ruggedized) Einsatz,
    2. Energieabgabe in weniger als 15 µs bei Lasten kleiner als 40 Ohm,
    3. Ausgangsstrom größer als 100 A,
    4. keine Abmessung größer als 30 cm,
    5. Gewicht kleiner als 30 kg und
    6. spezifiziert für einen erweiterten Temperaturbereich zwischen 223 K (- 50 °C) und 373 K (100 °C) oder luftfahrttauglich.
  3. Mikrozünder mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. keine Abmessung größer als 35 mm,
    2. Spannung größer/gleich 1 kV und
    3. elektrische Kapazität größer/gleich 100 nF.

Anmerkung: Optisch-getriebene Zündvorrichtungen schließen sowohl jene mit Laserzündung als auch Laseraufladung ein. Explosionsgetriebene Zündvorrichtungen schließen sowohl jene ferroelektrische als auch ferromagnetische Typen ein. Die Position 6.A.2b schließt Xenon-Blitzlampentreiber ein.

3A230Hochgeschwindigkeits-Impulsgeneratoren und 'Impulsköpfe' hierfür mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. Ausgangsspannung größer als 6 V an einer ohmschen Last kleiner als 55 Ohm und
  2. 'Impulsanstiegszeit' kleiner als 500 ps.

Technische Anmerkungen:

  1. 'Impulsanstiegszeit' im Sinne der Nummer 3A230 ist das Zeitintervall, in dem die Spannungsamplitude zwischen 10 % und 90 % des Maximalwertes beträgt.
  2. 'Impulsköpfe' sind impulsgebende Netzwerke, entwickelt zur Verarbeitung einer Spannungsschrittfunktion und deren Umformung zu einer Reihe von Impulsformen, zu denen rechteckige, dreieckige, Stufen-, Sinus-, Exponential- oder monozyklische Formen gehören können. 'Impulsköpfe' können integraler Bestandteil des Impulsgenerators, Einsteckmodul oder extern angeschlossen sein.
5.B.6.Hochgeschwindigkeits-Impulsgeneratoren und Pulsköpfe mit den beiden folgenden Eigenschaften:
  1. Ausgangsspannung größer als 6 V an einer ohmschen Last kleiner als 55 Ohm und
  2. 'Impulsanstiegszeit' kleiner als 500 ps.

Technische Anmerkungen:

  1. In Position 5.B.6b ist 'Impulsanstiegszeit' das Zeitintervall, in dem die Spannungsamplitude zwischen 10 % und 90 % des Maximalwertes beträgt.
  2. Pulsköpfe sind Impulsgebende Netzwerke, entwickelt, um eine Spannungsschritt- Funktion zu übernehmen und sie in verschiedenen Impulsformen, wie rechteckig, dreieckig, als Stufen-, Sinus-, Exponential-, oder monozyklische Typen, zu formen. Impulsköpfe können integrierter Bestandteil des Pulsgenerators, ein Plug-in-Modul zum Gerät oder eine extern angeschlossene Vorrichtung sein.
3A231Neutronengeneratorsysteme einschließlich Neutronengeneratorröhren mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. konstruiert für den Betrieb ohne äußeres Vakuumsystem und
  2. mit einer der folgenden Vorrichtungen:
    1. elektrostatische Beschleunigung zur Auslösung einer Tritium-Deuterium-Kernreaktion oder
    2. elektrostatische Beschleunigung zur Auslösung einer Deuterium-Deuterium-Kernreaktion und mit der Fähigkeit zur Freisetzung von größer/gleich 3 x 109 Neutronen/s.
6.A.5.Neutronengeneratorsysteme einschließlich Neutronengeneratorröhren mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. konstruiert für den Betrieb ohne äußeres Vakuumsystem und
    1. mit elektrostatischer Beschleunigung zur Auslösung einer Tritium-Deuterium-Kernreaktion oder
    2. mit elektrostatischer Beschleunigung zur Auslösung einer Deuterium-Deuterium-Kernreaktion und mit der Fähigkeit zur Freisetzung von größer/gleich 3 x 109 Neutronen/s zu erbringen.
3A232Mehrfachzündersysteme, soweit nicht erfasst von Nummer 1A007, wie folgt:

Anmerkung: SIEHE AUCH LISTE FÜR WAFFEN, MUNITION UND RÜSTUNGSMATERIAL.

ANMERKUNG: Zur Erfassung von Detonatoren: siehe Unternummer 1A007b.

a) nicht belegt,

b) Vorrichtungen mit einzelnen oder mehreren Detonatoren zum annähernd gleichzeitigen Zünden explosiver Oberflächen größer als 5.000 mm2 mit nur einem Zündsignal und mit einer maximalen zeitlichen Abweichung vom ursprünglichen Zündsignal über der gesamten zu zündenden Oberfläche kleiner als 2,5 µs.

Anmerkung: Nummer 3A232 erfasst keine Detonatoren, die nur Initialsprengstoffe wie Bleiazid, verwenden.

6.A.1.Detonatoren und Mehrfachzündersysteme wie folgt:
  1. elektrisch betriebene Detonatoren wie folgt:
    1. Brückenzünder (EB),
    2. Brückenzünderdraht (EBW),
    3. Slapperzünder,
    4. Folienzünder (EFI).

    (siehe 3A232)

  2. Vorrichtungen mit einzelnen oder mehreren Detonatoren zum annähernd gleichzeitigen Zünden explosiver Oberflächen größer als 5.000 mm2, mit nur einem Zündsignal und mit einer maximalen zeitlichen Abweichung vom ursprünglichen Zündsignal über der gesamten zu zündenden Oberfläche kleiner als 2,5 µs.

Anmerkung: Die Position 6.A.1 erfasst keine Detonatoren, die nur Initialsprengstoffe, wie z.B. Bleiazid, verwenden.

Technische Anmerkung: Die von Position 6.A.1 erfassten Detonatoren basieren auf einem elektrischen Leiter (Brücke, Drahtbrücke, Folien), der explosionsartig verdampft, wenn ein schneller Hochstromimpuls angelegt wird. Außer bei den Slapperzündern wird durch den explodierenden Leiter die chemische Detonation im Material, wie z.B. PETN (Pentaerythrittetranitrat), in Gang gesetzt. Bei den Slapperzündern wird durch den explodierenden Leiter ein Zündhammer getrieben, der bei Aufschlag auf eine Zündmasse die chemische Detonation startet. Bei einigen Ausführungen wird der Zündhammer magnetisch angetrieben. Der Begriff Folienzünder kann sich sowohl auf Brückenzünder als auch auf Slapperzünder beziehen. Anstelle des Begriffes Detonator wird auch der Begriff Sprengzünder oder Initialzünder verwendet.

3A233Massenspektrometer, die nicht von Unternummer 0B002g erfasst werden, für die Messung von Ionen einer Atommasse größer/gleich 230 u (oder Da) (atomare Masseneinheit) mit einer Auflösung besser als 2 u bei 230 u oder größer, und Ionenquellen hierfür wie folgt:
  1. induktiv gekoppelte Plasma-Massenspektrometer (ICP/MS),
  2. Glühentladungs-Massenspektrometer (GDMS),
  3. Thermoionisations-Massenspektrometer (TIMS),
  4. Elektronenstoß-Massenspektrometer mit beiden folgenden Eigenschaften:
    1. Molekularstrahl-Einlasssystem, das ein kollimiertes Strahlenbündel der zu analysierenden Moleküle in den Bereich der Ionenquelle injiziert, in der die Moleküle durch einen Elektronenstrahl ionisiert werden, und
    2. eine oder mehrere 'Kühlfallen', die auf 193 K (-80 °C) kühlen können,
  5. nicht belegt,
  6. Massenspektrometer, ausgestattet mit einer Mikrofluorierungs-Ionenquelle, konstruiert für Aktinide oder Aktinidenfluoride.

Technische Anmerkungen:

  1. Elektronenstoß-Massenspektrometer (electron bombardment mass spectrometers) der Unternummer 3A233d sind auch als Elektronenstoßionisations- Massenspektrometer bekannt.
  2. Eine 'Kühlfalle' der Unternummer 3A233d2 ist eine Vorrichtung, mit der sich Gasmoleküle abscheiden lassen, indem sie auf kalten Oberflächen kondensieren oder gefrieren. Im Sinne der Unternummer 3A233d2 ist eine mit geschlossenem Kreislauf arbeitende Helium-Kryopumpe keine 'Kühlfalle'.
3.B.6.Massenspektrometer für die Messung von Ionen einer Atommasse größer/gleich 230 AME (atomare Masseneinheit) mit einer Auflösung besser als 2/230, wie folgt, und Ionenquellen hierfür:

NB: Massenspektrometer, besonders konstruiert oder ausgerüstet für die Analyse von Online-Proben von Uranhexafluorid, werden von INFCIRC/254 Part 1 (in der jeweils gültigen Fassung) erfasst.

a) induktiv gekoppelte Plasma-Massenspektrometer (ICP/MS),

b) Glühentladungs-Massenspektrometer (GDMS),

c) Thermoionisations-Massenspektrometer (TIMS),

d) Elektronenstoß-Massenspektrometer mit beiden folgenden Eigenschaften:

  1. mit einem Molekularstrahl-Einlasssystem, das ein kollimiertes Strahlenbündel von Analyt-Moleküle in einem Bereich der Ionenquelle einspritzt, wobei die Moleküle durch einen Elektronenstrahl ionisiert werden und
  2. mit einer oder mehreren Kühlfallen, die auf eine Temperatur kleiner/gleich 193 K (-80 °C) gekühlt werden kann, um die Analyt-Moleküle, die nicht durch den Elektronenstrahl ionisiert wurden, zu fangen;

e) Massenspektrometer, ausgestattet mit einer Mikrofluorierungs-Ionenquelle, konstruiert für Aktinide oder Aktinidenfluoride.

3A234Streifenbandleitungen für den induktionsarmen Weg zu Detonatoren, mit den folgenden Eigenschaften:
  1. Betriebsspannung größer als 2 kV, und
  2. Induktivität kleiner 20 nH.
6.A.6.Streifenbandleitungen/Streifenleitungen für den induktionsarmen Weg zu Detonatoren, mit folgenden Merkmalen:
  1. Betriebsspannung größer als 2 kV, und
  2. Induktivität kleiner 20 nH.

3D Datenverarbeitungsprogramme (Software)

Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem VerwendungszweckKontrollliste der Gruppe der Kernmaterial-Lieferländer (NSG) gemäß Dokument INFCIRC/254/Rev.9/Part 2
3D002"Software", besonders entwickelt für die "Verwendung" von Ausrüstung, die von den Unternummern 3B001a bis f, Nummer 3B002 oder Nummer 3A225 erfasst wird.3.D.1."Software", besonders konstruiert für die "Verwendung" von Ausrüstung, erfasst von Position 3.A.1., 3.B.3. oder 3.B.4.
3D225"Software" besonders entwickelt zur Leistungssteigerung oder Aufhebung der Beschränkungen der Frequenzumwandler oder Generatoren, um den Eigenschaften der Nummer 3A225 zu entsprechen.3.D.3."Software", besonders konstruiert, um die Leistungseigenschaften der von der Position 3.A.1 fallenden Ausrüstung zu verbessern oder freizugeben.

3E Technologie

Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem VerwendungszweckKontrollliste der Gruppe der Kernmaterial-Lieferländer (NSG) gemäß Dokument INFCIRC/254/Rev.9/Part 2
3E001"Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung" oder "Herstellung" von Ausrüstung, Werkstoffen oder Materialien, die von Nummer 3A, 3B oder 3C erfasst werden;

Anmerkung 1: Nummer 3E001 erfasst nicht "Technologie" für die "Herstellung" von Ausrüstung oder Bestandteilen, die von Nummer 3A003 erfasst werden.

Anmerkung 2: Nummer 3E001 erfasst nicht "Technologie" für die "Entwicklung" oder "Herstellung" von integrierten Schaltungen, die von den Unternummern 3A001a3 bis 3A001a12 erfasst werden und alle folgenden Eigenschaften aufweisen:

  1. Verwendung einer "Technologie" mit minimalen Strukturbreiten größer/gleich 0,130 µm und
  2. enthält Multilayer-Strukturen mit drei oder weniger Metallisierungsebenen.
3.E.1."Technologie" entsprechend der Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" von Ausrüstung, Material oder "Software", erfasst in den Positionen 3.A bis 3.D.
3E201"Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Verwendung" von Ausrüstung erfasst von den Unternummern 3A001e2, 3A001e3 und 3A001g sowie den Nummern 3A201 und 3A225 bis 3A234.3.E.1."Technologie" entsprechend der Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" von Ausrüstung, Material oder "Software", erfasst in den Positionen 3.A bis 3.D.
3E225"Technologie" in Form von Lizenzschlüsseln oder Produkt-Keys zur Leistungssteigerung oder Aufhebung der Beschränkungen der Frequenzumwandler oder Generatoren, um den Eigenschaften der Nummer 3A225 zu entsprechen.3.E.1."Technologie" entsprechend der Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" von "Software", erfasst in den Positionen 3.A bis 3.D.

Kategorie 6 - Sensoren und Laser

6A Systeme, Ausrüstung und Bestandteile

Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem VerwendungszweckKontrollliste der Gruppe der Kernmaterial-Lieferländer (NSG) gemäß Dokument INFCIRC/254/Rev.9/Part 2
6A005"Laser", die nicht von Unternummer 0B001g5 oder 0B001h6 erfasst werden, Bauteile und optische Ausrüstung wie folgt:

Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMER 6A205.

Anmerkung 1: Gepulste "Laser" schließen solche ein, die im Dauerstrichbetrieb mit überlagerten Pulsen arbeiten.

Anmerkung 2: Excimer-, Halbleiter-, chemische-, CO- und CO2-"Laser" sowie Nd: Glas- 'Einzelpuls'"laser" sind ausschließlich in Unternummer 6A005d aufgeführt.

Technische Anmerkung: 'Einzelpuls' (non-repetitive pulsed) bezieht sich auf "Laser", die entweder einen einzigen Ausgangspuls erzeugen oder bei denen das Zeitintervall zwischen den Pulsen mehr als eine Minute beträgt.

Anmerkung 3: Nummer 6A005 schließt Faser"laser" ein.

Anmerkung 4: Der Erfassungsstatus von "Lasern" mit Frequenzumwandlung (d. h. Veränderung der Wellenlänge) durch andere Methoden als das Pumpen eines "Lasers" durch einen anderen "Laser", richtet sich sowohl nach dem Grenzwert für den Quellen"laser" als auch nach dem Grenzwert für den frequenzgewandelten optischen Ausgang.

Anmerkung 5: Nummer 6A005 erfasst nicht folgende "Laser":

  1. Rubin"laser" mit Ausgangsenergien kleiner 20 J;
  2. Stickstoff"laser";
  3. Kryptonionen"laser".

Technische Anmerkung: Im Sinne von Nummer 6A005 ergibt sich der 'Gesamtwirkungsgrad' (wall-plug efficiency) aus dem Verhältnis der Ausgangsleistung, bzw. mittleren Ausgangsleistung, eines "Lasers" zur elektrischen Gesamtleistung, die nötig ist, um den "Laser" zu betreiben. Dies schließt die Stromversorgung bzw. -anpassung und die Kühlung bzw. das thermische Management ein.

a) nicht"abstimmbare""Dauerstrichlaser" (CW-"Laser") mit einer der folgenden Eigenschaften:

  1. Ausgangswellenlänge kleiner 150 nm und Ausgangsleistung größer 1 W;
  2. Ausgangswellenlänge größer/gleich 150 nm und kleiner/gleich 510 nm und Ausgangsleistung größer 30 W;

    Anmerkung: Unternummer 6A005a2 erfasst nicht Argonionen"laser" mit einer Ausgangsleistung kleiner/gleich 50 W.

  3. Ausgangswellenlänge größer 510 nm und kleiner/gleich 540 nm und mit einer der folgenden Eigenschaften:
    1. Ausgangsleistung im transversalen Singlemodebetrieb größer 50 W oder
    2. Ausgangsleistung im transversalen Multimodebetrieb größer 150 W;
  4. Ausgangswellenlänge größer 540 nm und kleiner/gleich 800 nm und Ausgangsleistung größer 30 W;
  5. Ausgangswellenlänge größer 800 nm und kleiner/gleich 975 nm und mit einer der folgenden Eigenschaften:
    1. Ausgangsleistung im transversalen Singlemodebetrieb größer 50 W oder
    2. Ausgangsleistung im transversalen Multimodebetrieb größer 80 W;
  6. Ausgangswellenlänge größer 975 nm und kleiner/gleich 1.150 nm und mit einer der folgenden Eigenschaften:
    1. Ausgangsleistung im transversalen Singlemodebetrieb größer 200 W oder
    2. Ausgangsstrahlung im transversalen Multimodebetrieb mit einer der folgenden Eigenschaften:
      1. 'Gesamtwirkungsgrad' größer 18 % und Ausgangsleistung größer 500 W; oder
      2. Ausgangsleistung größer 2 kW;

      Anmerkung 1: Unternummer 6A005a6b erfasst nicht Industrie"laser" mit einer Ausgangsleistung im transversalen Multimodebetrieb größer 2 kW und kleiner/gleich 6 kW und einer Gesamtmasse größer 1.200 kg. Im Sinne dieser Anmerkung schließt Gesamtmasse alle Komponenten ein, die benötigt werden, um den "Laser" zu betreiben, z.B."Laser", Stromversorgung, Kühlung. Nicht eingeschlossen sind jedoch externe Optiken für die Strahlformung und/oder Strahlführung.

      Anmerkung 2: Unternummer 6A005a6b erfasst nicht Industrie"laser" mit einem Ausgang im transversalen Multimodebetrieb und mit einer der folgenden Eigenschaften:

      1. Ausgangsleistung größer als 500 W und kleiner/gleich 1 kW mit allen folgenden Eigenschaften:
        1. Strahlparameterprodukt (BPP) größer als 0,7 mm · mrad und
        2. 'Brillianz' kleiner/gleich 1.024 W/(mm · mrad)2;
      2. Ausgangsleistung größer als 1 kW und kleiner/gleich 1,6 kW mit einem BPP größer als 1,25 mm · mrad;
      3. Ausgangsleistung größer als 1,6 kW und kleiner/gleich 2,5 kW mit einem BPP größer als 1,7 mm · mrad;
      4. Ausgangsleistung größer als 2,5 kW und kleiner/gleich 3,3 kW mit einem BPP größer als 2,5 mm · mrad;
      5. Ausgangsleistung größer als 3,3 kW und kleiner/gleich 4 kW mit einem BPP größer als 3,5 mm · mrad;
      6. Ausgangsleistung größer als 4 kW und kleiner/gleich 5 kW mit einem BPP größer als 5 mm · mrad;
      7. Ausgangsleistung größer als 5 kW und kleiner/gleich 6 kW mit einem BPP größer als 7,2 mm · mrad;
      8. Ausgangsleistung größer als 6 kW und kleiner/gleich 8 kW mit einem BPP größer als 12 mm · mrad; oder
      9. Ausgangsleistung größer als 8 kW und kleiner/gleich 10 kW mit einem BPP größer als 24 mm · mrad;

        Technische Anmerkung: Im Sinne der Unternummer 6A005a6b, Anmerkung 2a wird 'Brillianz' wie folgt definiert: Ausgangsleistung des "Lasers" dividiert durch das Strahlparameterprodukt (BPP) im Quadrat, d. h., (Ausgangsleistung)/BPP2.

  7. Ausgangswellenlänge größer 1.150 nm und kleiner/gleich 1.555 nm und mit einer der folgenden Eigenschaften:
    1. Ausgangsleistung im transversalen Singlemodebetrieb größer 50 W oder
    2. Ausgangsleistung im transversalen Multimodebetrieb größer 80 W oder
  8. Ausgangswellenlänge größer 1.555 nm und Ausgangsleistung größer 1 W;
3.A.2.NB: Siehe auch 6A205
b) nicht "abstimmbare" "gepulste Laser" mit einer der folgenden Eigenschaften:
  1. Ausgangswellenlänge kleiner 150 nm und mit einer der folgenden Eigenschaften:
    1. Ausgangsenergie pro Puls größer als 50 mJ und "Spitzenleistung" größer als 1 W; oder
    2. "mittlere Ausgangsleistung" größer 1 W;
  2. Ausgangswellenlänge größer/gleich 150 nm und kleiner/gleich 510 nm und mit einer der folgenden Eigenschaften:
    1. Ausgangsenergie pro Puls größer als 1,5 J und "Spitzenleistung" größer als 30 W; oder
    2. "mittlere Ausgangsleistung" größer 30 W;

    Anmerkung: Unternummer 6A005b2b erfasst nicht Argonionen"laser" mit einer "mittleren Ausgangsleistung" kleiner/gleich 50 W.

  3. Ausgangswellenlänge größer als 510 nm und kleiner/gleich 540 nm und mit einer der folgenden Eigenschaften:
    1. Ausgangsstrahlung im transversalen Singlemodebetrieb mit einer der folgenden Eigenschaften:
      1. Ausgangsenergie pro Puls größer als 1,5 J und "Spitzenleistung" größer als 50 W; oder
      2. "mittlere Ausgangsleistung" größer 50 W; oder
    2. Ausgangsstrahlung im transversalen Multimodebetrieb mit einer der folgenden Eigenschaften:
      1. Ausgangsenergie pro Puls größer als 1,5 J und "Spitzenleistung" größer als 150 W; oder
      2. "mittlere Ausgangsleistung" größer 150 W;
  4. Ausgangswellenlänge größer 540 nm und kleiner/gleich 800 nm und mit einer der folgenden Eigenschaften:
    1. "Pulsdauer" kleiner als 1 ps und mit einer der folgenden Eigenschaften:
      1. Ausgangsenergie pro Puls größer als 0,005 J und "Spitzenleistung" größer als 5 GW; oder
      2. "mittlere Ausgangsleistung" größer 20 W; oder
    2. "Pulsdauer" größer/gleich 1 ps und mit einer der folgenden Eigenschaften:
      1. Ausgangsenergie pro Puls größer als 1,5 J und "Spitzenleistung" größer als 30 W; oder
      2. "mittlere Ausgangsleistung" größer 30 W;
  5. Ausgangswellenlänge größer 800 nm und kleiner/gleich 975 nm und mit einer der folgenden Eigenschaften:
    1. "Pulsdauer" kleiner als 1 ps und mit einer der folgenden Eigenschaften:
      1. Ausgangsenergie pro Puls größer als 0,005 J und "Spitzenleistung" größer als 5 GW; oder
      2. "mittlere Ausgangsleistung" im transversalen Singlemodebetrieb größer als 20 W
    2. "Pulsdauer" größer/gleich 1 ps und kleiner/gleich 1 µs und mit einer der folgenden Eigenschaften
      1. Ausgangsenergie pro Puls größer als 0,5 J und "Spitzenleistung" größer als 50 W;
      2. "mittlere Ausgangsleistung" im transversalen Singlemodebetrieb größer als 20 W oder
      3. "mittlere Ausgangsleistung" im transversalen Multimodebetrieb größer als 50 W; oder
    3. "Pulsdauer" größer als 1 µs und mit einer der folgenden Eigenschaften:
      1. Ausgangsenergie pro Puls größer als 2 J und "Spitzenleistung" größer als 50 W;
      2. "mittlere Ausgangsleistung" im transversalen Singlemodebetrieb größer als 50 W oder
      3. "mittlere Ausgangsleistung" im transversalen Multimodebetrieb größer als 80 W;
  6. Ausgangswellenlänge größer 975 nm und kleiner/gleich 1.150 nm und mit einer der folgenden Eigenschaften:
    1. "Pulsdauer" kleiner als 1 ps und mit einer der folgenden Eigenschaften:
      1. "Spitzenleistung" pro Puls größer als 2 GW,
      2. "mittlere Ausgangsleistung" größer 10 W; oder
      3. Ausgangsenergie pro Puls größer als 0,002 J;
    2. "Pulsdauer" größer/gleich 1 ps und kleiner 1 ns und mit einer der folgenden Eigenschaften:
      1. "Spitzenleistung" pro Puls größer als 5 GW,
      2. "mittlere Ausgangsleistung" größer 10 W; oder
      3. Ausgangsenergie pro Puls größer als 0,1 J;
    3. "Pulsdauer" größer/gleich 1 ns und kleiner/gleich 1 µs und mit einer der folgenden Eigenschaften:
      1. Ausgangsstrahlung im transversalen Singlemodebetrieb mit einer der folgenden Eigenschaften:
        1. "Spitzenleistung" größer 100 MW;
        2. "mittlere Ausgangsleistung" größer als 20 W und maximale, durch die Konstruktion begrenzte Pulsfrequenz kleiner/gleich 1 kHz;
        3. 'Gesamtwirkungsgrad' größer als 12 % und "mittlere Ausgangsleistung" größer als 100 W und Pulsfrequenz größer als 1 kHz;
        4. "mittlere Ausgangsleistung" größer als 150 W und Pulsfrequenz größer als 1 kHz oder oder
        5. Ausgangsenergie pro Puls größer als 2 J; oder
      2. Ausgangsstrahlung im transversalen Multimodebetrieb mit einer der folgenden Eigenschaften:
        1. "Spitzenleistung" größer 400 MW;
        2. 'Gesamtwirkungsgrad' größer als 18 % und "mittlere Ausgangsleistung" größer als 500 W,
        3. "mittlere Ausgangsleistung" größer 2 kW; oder
        4. Ausgangsenergie pro Puls größer als 4 J; oder
    4. "Pulsdauer" größer als 1 µs und mit einer der folgenden Eigenschaften:
      1. Ausgangsstrahlung im transversalen Singlemodebetrieb mit einer der folgenden Eigenschaften:
        1. "Spitzenleistung" größer 500 kW;
        2. 'Gesamtwirkungsgrad' größer als 12 % und "mittlere Ausgangsleistung" größer als 100 W, oder
        3. "mittlere Ausgangsleistung" größer 150 W; oder
      2. Ausgangsstrahlung im transversalen Multimodebetrieb mit einer der folgenden Eigenschaften:
        1. "Spitzenleistung" größer 1 MW;
        2. 'Gesamtwirkungsgrad' größer als 18 % und "mittlere Ausgangsleistung" größer als 500 W, oder
        3. "mittlere Ausgangsleistung" größer 2 kW;
  7. Ausgangswellenlänge größer 1.150 nm und kleiner/gleich 1.555 nm und mit einer der folgenden Eigenschaften:
    1. "Pulsdauer" kleiner/gleich 1 µs und mit einer der folgenden Eigenschaften:
      1. Ausgangsenergie pro Puls größer als 0,5 J und "Spitzenleistung" größer als 50 W;
      2. "mittlere Ausgangsleistung" im transversalen Singlemodebetrieb größer als 20 W oder
      3. "mittlere Ausgangsleistung" im transversalen Multimodebetrieb größer als 50 W; oder
    2. "Pulsdauer" größer als 1 µs und mit einer der folgenden Eigenschaften:
      1. Ausgangsenergie pro Puls größer als 2 J und "Spitzenleistung" größer als 50 W;
      2. "mittlere Ausgangsleistung" im transversalen Singlemodebetrieb größer als 50 W oder
      3. "mittlere Ausgangsleistung" im transversalen Multimodebetrieb größer als 80 W; oder
  8. Ausgangswellenlänge größer als 1.555 nm und mit einer der folgenden Eigenschaften:
    1. Ausgangsenergie pro Puls größer als 100 mJ und "Spitzenleistung" größer als 1 W; oder
    2. "mittlere Ausgangsleistung" größer 1 W;

c) "abstimmbare" "Laser" mit einer der folgenden Eigenschaften:

  1. Ausgangswellenlänge kleiner 600 nm und mit einer der folgenden Eigenschaften:
    1. Ausgangsenergie pro Puls größer als 50 mJ und "Spitzenleistung" größer als 1 W; oder
    2. mittlere oder Dauerstrich-(CW)-Ausgangsleistung größer 1 W;

    Anmerkung: Unternummer 6A005c1 erfasst nicht Farbstoff"laser" oder andere Flüssigkeits"laser" mit einem Multimode-Ausgang und einer Wellenlänge größer/gleich 150 nm und kleiner/gleich 600 nm, mit allen folgenden Eigenschaften:

    1. Ausgangsenergie pro Puls kleiner als 1,5 J oder "Spitzenleistung" kleiner als 20 W und
    2. mittlere oder Dauerstrich-(CW)-Ausgangsleistung kleiner als 20 W.
  2. Ausgangswellenlänge größer/gleich 600 nm und kleiner/gleich 1.400 nm und mit einer der folgenden Eigenschaften:
    1. Ausgangsenergie pro Puls größer als 1 J und "Spitzenleistung" größer als 20 W; oder
    2. mittlere oder Dauerstrich-(CW)-Ausgangsleistung größer 20 W; oder
  3. Ausgangswellenlänge größer als 1.400 nm und mit einer der folgenden Eigenschaften:
    1. Ausgangsenergie pro Puls größer als 50 mJ und "Spitzenleistung" größer als 1 W; oder
    2. mittlere oder Dauerstrich-(CW)-Ausgangsleistung größer 1 W;

d) andere "Laser", die nicht von Unternummern 6A005a, 6A005b oder 6A005c erfasst werden, wie folgt:

  1. Halbleiter"laser" wie folgt:

    Anmerkung 1: Unternummer 6A005d1 schließt Halbleiter"laser" mit faseroptischen Anschlussstücken (fibre optic pigtails) ein.

    Anmerkung 2: Die Erfassung von Halbleiter"lasern", besonders konstruiert für andere Ausrüstung, richtet sich nach dem Erfassungstatus der anderen Ausrüstung.

    1. einzelne Halbleiter"laser", die im transversalen Singlemodebetrieb arbeiten, mit einer der folgenden Eigenschaften:
      1. Wellenlänge kleiner/gleich 1.510 nm und mittlere oder Dauerstrich-(CW)-Ausgangsleistung größer 1,5 W oder
      2. Wellenlänge größer 1.510 nm und mittlere oder Dauerstrich-(CW)-Ausgangsleistung größer 500 mW;
    2. einzelne Halbleiter"laser", die im transversalen Multimodebetrieb arbeiten, mit einer der folgenden Eigenschaften:
      1. Wellenlänge kleiner 1.400 nm und mittlere oder Dauerstrich-(CW)-Ausgangsleistung größer15 W,
      2. Wellenlänge größer/gleich 1.400 nm und kleiner 1.900 nm und mittlere oder Dauerstrich-(CW)-Ausgangsleistung größer 2,5 W oder
      3. Wellenlänge größer/gleich 1.900 nm und mittlere oder Dauerstrich-(CW)-Ausgangsleistung größer 1 W;
    3. einzelne Halbleiter'laserbarren' mit einer der folgenden Eigenschaften:
      1. Wellenlänge kleiner 1.400 nm und mittlere oder Dauerstrich-(CW)-Ausgangsleistung größer 100 W;
      2. Wellenlänge größer/gleich 1.400 nm und kleiner 1.900 nm und mittlere oder Dauerstrich-(CW)-Ausgangsleistung größer 25 W oder
      3. Wellenlänge größer/gleich 1.900 nm und mittlere oder Dauerstrich-(CW)-Ausgangsleistung größer 10 W;
    4. 'Stacks' aus Halbleiterlasern (zweidimensionale Anordnungen) mit einer der folgenden Eigenschaften:
      1. Wellenlänge kleiner 1.400 nm und mit einer der folgenden Eigenschaften:
        1. mittlere oder Dauerstrich-(CW)-Ausgangsleistung kleiner 3 kW und mittlere oder Dauerstrich-(CW)-Ausgangs'leistungsdichte' größer 500 W/cm2,
        2. mittlere oder Dauerstrich-(CW)-Ausgangsleistung größer/gleich 3 kW und kleiner 5 kW und mittlere oder Dauerstrich-(CW)-Ausgangs'leistungsdichte' größer 350 W/cm2,
        3. mittlere oder Dauerstrich-(CW)-Ausgangsleistung größer 5 kW,
        4. gepulste Spitzen'leistungsdichte' größer 2.500 W/cm2 oder oder
        5. räumlich kohärente mittlere oder Dauerstrich-(CW)-Ausgangsleistung größer 150 W;
      2. Wellenlänge größer/gleich 1.400 nm und kleiner 1.900 nm und mit einer der folgenden Eigenschaften:
        1. mittlere oder Dauerstrich-(CW)-Ausgangsleistung kleiner 250 W und mittlere oder Dauerstrich-(CW)-Ausgangs'leistungsdichte' größer 150 W/cm2,
        2. mittlere oder Dauerstrich-(CW)-Ausgangsleistung größer/gleich 250 W und kleiner 500 W und mittlere oder Dauerstrich-(CW)-Ausgangs'leistungsdichte' größer 50 W/cm2,
        3. mittlere oder Dauerstrich-(CW)-Ausgangsleistung größer 500 W,
        4. gepulste Spitzen'leistungsdichte' größer 500 W/cm2 oder
        5. räumlich kohärente mittlere oder Dauerstrich-(CW)-Ausgangsleistung größer 15 W;
      3. Wellenlänge größer/gleich 1.900 nm und mit einer der folgenden Eigenschaften:
        1. mittlere oder Dauerstrich-(CW)-Ausgangs'leistungsdichte' größer 50 W/cm2,
        2. mittlere oder Dauerstrich-(CW)-Ausgangsleistung größer 10 W oder
        3. räumlich kohärente mittlere oder Dauerstrich-(CW)-Ausgangsleistung größer 1,5 W; oder
      4. enthält wenigstens einen von Unternummer 6A005d1c erfassten "Laserbarren".

      Technische Anmerkung: 'Leistungsdichte' in Unternummer 6A005d1d bedeutet die gesamte Ausgangsleistung des "Lasers" dividiert durch die Emitterfläche des 'Stacks' (stacked array).

    5. 'Stacks' aus Halbleiterlasern (semiconductor laser stacked arrays), die nicht von Unternummer 6A005d1d erfasst werden, mit allen folgenden Eigenschaften:
      1. besonders konstruiert oder geändert für die Verbindung mit weiteren 'Stacks' (stacked arrays), um ein 'Stack' (stacked array) größerer Ordnung zu erhalten, und
      2. integrierte, gemeinsame Verbindungen sowohl für die Elektronik als auch für die Kühlung.

        Anmerkung 1: 'Stacks' (stacked arrays), die durch die Verbindung von durch Unternummer 6A005d1e erfassten 'Stacks' aus Halbleiterlasern (semiconductor laser stacked arrays) gebildet werden und die nicht konstruiert sind, um weiter verbunden oder modifiziert zu werden, sind von Unternummer 6A005d1d erfasst.

        Anmerkung 2: 'Stacks' (stacked arrays), die durch die Verbindung von durch Unternummer 6A005d1e erfassten 'Stacks' aus Halbleiterlasern (semiconductor laser stacked arrays) gebildet werden, und die konstruiert sind, um weiter verbunden oder modifiziert zu werden, sind von Unternummer 6A005d1e erfasst.

        Anmerkung 3: Unternummer 6A005d1e erfasst nicht modulare Baugruppen aus einzelnen 'Laserbarren', die konstruiert sind, um an den Enden verbundene lineare Anordnungen (end-to-end stacked linear arrays) herstellen zu können.

      Technische Anmerkungen

      1. Halbleiterlaser werden gewöhnlich Laserdioden genannt.
      2. Ein 'Laserbarren' (auch Halbleiterlaserbarren, Laserdiodenbarren oder Diodenbarren genannt) besteht aus mehreren Halbleiterlasern in einer eindimensionalen Anordnung (one-dimensional array).
      3. Ein 'Stack' (stacked array) besteht aus mehreren Laserbarren, die eine zweidimensionale Anordnung (two-dimensional array) von Halbleiterlasern bilden.
  2. Kohlenmonoxid"laser" (CO-"Laser") mit einer der folgenden Eigenschaften:
    1. Ausgangsenergie pro Puls größer als 2 J und "Spitzenleistung" größer als 5 kW; oder
    2. mittlere oder Dauerstrich-(CW)-Ausgangsleistung größer 5 kW;
  3. Kohlendioxid"laser" (CO2-"Laser") mit einer der folgenden Eigenschaften:
    1. Dauerstrich-(CW)-Ausgangsleistung größer 15 kW;
    2. gepulster Ausgang mit einer "Pulsdauer" größer 10 µs und einer der folgenden Eigenschaften:
      1. "mittlere Ausgangsleistung" größer 10 kW; oder
      2. "Spitzenleistung" größer 100 kW; oder
    3. gepulster Ausgang mit einer "Pulsdauer" kleiner/gleich 10 µs und einer der folgenden Eigenschaften:
      1. Pulsenergie pro Puls größer 5 J oder oder
      2. "mittlere Ausgangsleistung" größer 2,5 kW;
3.A.2.a) Kupferdampf-Laser mit den beiden folgenden Eigenschaften:
  1. Ausgangswellenlänge zwischen 500 und 600 nm, und
  2. mittlere Ausgangsleistung größer/gleich 30 W;
  1. Excimer"laser" mit einer der folgenden Eigenschaften:
    1. Ausgangswellenlänge kleiner/gleich 150 nm und mit einer der folgenden Eigenschaften:
      1. Ausgangsenergie pro Puls größer als 50 mJ; oder
      2. "mittlere Ausgangsleistung" größer 1 W;
    2. Ausgangswellenlänge größer 150 nm und kleiner/gleich 190 nm und mit einer der folgenden Eigenschaften:
      1. Ausgangsenergie pro Puls größer als 1,5 J; oder
      2. "mittlere Ausgangsleistung" größer 120 W;
    3. Ausgangswellenlänge größer 190 nm und kleiner/gleich 360 nm und mit einer der folgenden Eigenschaften:
      1. Ausgangsenergie pro Puls größer als 10 J; oder
      2. "mittlere Ausgangsleistung" größer 500 W; oder
    4. Ausgangswellenlänge größer als 360 nm und mit einer der folgenden Eigenschaften:
      1. Ausgangsenergie pro Puls größer als 1,5 J; oder
      2. "mittlere Ausgangsleistung" größer 30 W;

    Anmerkung: Für Excimer"laser", besonders konstruiert für Lithographie-Ausrüstung: Siehe Nummer 3B001.

  2. chemische "Laser" wie folgt:
    1. Wasserstofffluorid-(HF)-"Laser";
    2. Deuteriumfluorid-(DF)-"Laser";
    3. "Transferlaser" wie folgt:
      1. Sauerstoff-Jod-(O2-J)-"Laser";
      2. Deuteriumfluorid-Kohlendioxid-(DF-CO2)-"Laser";
  3. 'Einzelpuls' Nd: Glas-"Laser" mit einer der folgenden Eigenschaften:
    1. "Pulsdauer" kleiner/gleich 1 µs und Ausgangsenergie pro Puls größer 50 J oder oder
    2. "Pulsdauer" größer 1 µs und Ausgangsenergie pro Puls größer 100 J;

    Anmerkung: 'Einzelpuls' (non-repetitive pulsed) bezieht sich auf "Laser", die entweder einen einzigen Ausgangspuls erzeugen oder bei denen das Zeitintervall zwischen den Pulsen mehr als eine Minute beträgt.

e) Bauteile wie folgt:

  1. gekühlte Spiegel mit 'aktiver Kühlung' oder mit Kühlung durch Wärmeübertragungsrohre (heat pipe),

    Technische Anmerkung: 'Aktive Kühlung' ist ein Kühlverfahren für optische Bauteile, bei dem strömende Medien im oberflächennahen Bereich (allgemein weniger als 1 mm unter der optischen Oberfläche) des optischen Bauteils verwendet werden, um Wärme von der Optik abzuleiten.

  2. optische Spiegel und vollkommen oder teilweise lichtdurchlässige, optische oder elektrooptische Bauteile, die keine verschmolzenen, konischen Faserkoppler (fused tapered fibre combiners) oder dielektrische Mehrschicht-Beugungsgitter (Multi-Layer Dielectric gratings (MLDs)) sind, besonders konstruiert für die Verwendung in Verbindung mit erfassten "Lasern";

    Anmerkung: Faserkoppler und dielektrische Mehrschicht-Beugungsgitter (MLDs) sind in Unternummer 6A005e3 erfasst.

  3. Bauteile mit optischen Fasern für Laseranwendungen wie folgt:
    1. verschmolzene, konische Multimode-zu-Multimode-Faserkoppler (multimode to multimode fused tapered fibre combiners) mit allen folgenden Eigenschaften:
      1. Dämpfung (insertion loss) kleiner/gleich 0,3 dB, bei einer spezifizierten mittleren oder Dauerstrich-(CW)-Ausgangsleistung von mehr als 1.000 W (ausgenommen die Ausgangsleistung, die durch einen etwaigen Singlemode-Kern übertragen wird) und
      2. Anzahl der Eingangsfasern größer/gleich 3
    2. verschmolzene, konische Singlemode-zu-Multimode-Faserkoppler (singlemode to multimode fused tapered fibre combiners) mit allen folgenden Eigenschaften:
      1. Dämpfung (insertion loss) kleiner 0,5 dB, bei einer spezifizierten mittleren oder Dauerstrich-(CW)-Ausgangsleistung von mehr als 4.600 W
      2. Anzahl der Eingangsfasern größer/gleich 3 und
      3. mit einer der folgenden Eigenschaften:
        1. ein am Ausgang gemessenes Strahlparameterprodukt (BPP) von 1,5 mm mrad oder weniger bei einer Anzahl von Eingangsfasern kleiner/gleich 5 oder
        2. ein am Ausgang gemessenes Strahlparameterprodukt (BPP) von 2,5 mm mrad oder weniger bei einer Anzahl von Eingangsfasern größer 5
    3. dielektrische Mehrschicht-Beugungsgitter (MLDs) mit allen folgenden Eigenschaften:
      1. entwickelt für die spektrale oder kohärente Strahlkopplung von 5 oder mehr Faserlasern und
      2. eine laserinduzierte Zerstörschwelle (LIDT) größer/gleich 10 kW/cm2 bei Bestrahlung mit Dauerstrich-(CW)-Lasern

f) optische Ausrüstung wie folgt:

Anmerkung: Optische Elemente mit gemeinsamer Blende (shared aperture optical elements), geeignet zum Einsatz in Verbindung mit "Super-High Power Lasern""SHPL": siehe Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial.

  1. Ausrüstung zur Messung dynamischer Wellenfronten (Phasenlage), die in der Lage ist, mindestens 50 Positionen einer Wellenfront zu messen, und eine der folgenden Eigenschaften hat:
    1. Bildwechselfrequenz größer/gleich 100 Hz und Phasendiskriminierung von mindestens 5 % der Wellenlänge des Signals oder
    2. Bildwechselfrequenz größer/gleich 1.000 Hz und Phasendiskriminierung von mindestens 20 % der Wellenlänge des Signals
  2. Ausrüstung zur Diagnose von Strahlführungs-Winkelfehlern kleiner/gleich 10 µrad an "Super-High Power Lasern""SHPL",
  3. optische Ausrüstung und Bauteile, besonders entwickelt für ein "Super-High Power Laser"-System mit Gruppenstrahlern (phased array "SHPL"-system) zur kohärenten Strahlzusammenführung, mit einer Genauigkeit von ≫/10 der ausgelegten Wellenlänge oder 0,1 µm, wobei der kleinere Wert zählt,
  4. Projektionsteleskope, besonders konstruiert für die Verwendung mit "Super-High Power Lasern""SHPL".

g) 'Laser-akustische Detektionsausrüstung' mit allen folgenden Eigenschaften:

  1. Dauerstrich-(CW)-Ausgangsleistung des Lasers größer/gleich 20 mW,
  2. Frequenzstabilität des Lasers kleiner/gleich 10 MHz,
  3. Wellenlänge des Lasers größer/gleich 1.000 nm und kleiner/gleich 2.000 nm,
  4. Auflösungsvermögen des optischen Systems kleiner 1 nm und
  5. optisches Signal-/Rausch-Verhältnis größer/gleich 103.

Technische Anmerkung: 'Laser-akustische Detektionsausrüstung' (laser acoustic detection equipment) wird auch Lasermikrofon oder Partikelflussdetektionsmikrofon (particle flow detection microphone) genannt.

3.A.2.h) gepulste Excimer-Laser (XeF, XeCl, KrF) mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. Ausgangswellenlänge zwischen 240 und 360 nm,
  2. Pulsfrequenz größer als 250 Hz, und
  3. mittlere Ausgangsleistung größer als 500 W;


Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem VerwendungszweckKontrollliste der Gruppe der Kernmaterial-Lieferländer (NSG) gemäß Dokument INFCIRC/254/Rev.9/Part 2
6A202Fotoelektronenvervielfacherröhren mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. Fotokathodenfläche größer als 20 cm2 und
  2. Pulsanstiegszeit an der Anode kleiner als 1 ns.
5.A.1.Fotoelektronenvervielfacherröhren mit den beiden folgenden Eigenschaften:
  1. Fotokathodenfläche größer als 20 cm2 und
  2. Pulsanstiegszeit an der Anode kleiner als 1 ns.
6A203Kameras und Bestandteile, die nicht von Nummer 6A003 erfasst werden, wie folgt:

Ergänzende Anmerkung 1: "Software", die besonders zur Leistungssteigerung oder Aufhebung der Beschränkungen von Kameras oder Bildsensoren entwickelt wurde, um den Eigenschaften der Unternummern 6A203a, 6A203b oder 6A203c zu entsprechen, wird in Nummer 6D203 erfasst.

Ergänzende Anmerkung 2: "Technologie" in Form von Lizenzschlüsseln oder Produkt-Keys zur Leistungssteigerung oder Aufhebung der Beschränkungen von Kameras oder Bildsensoren, um den Eigenschaften der Unternummern 6A203a, 6A203b oder 6A203c zu entsprechen, wird in Nummer 6E203 erfasst.

Anmerkung: Die Unternummern 6A203a bis 6A203c erfassen nicht Kameras oder Bildsensoren mit Beschränkungen in Bezug auf Hardware, "Software" oder "Technologie", die die Leistung unter das spezifizierte Niveau senken, soweit sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  1. sie müssen zum Originalhersteller zurückgeschickt werden, um die Leistungssteigerung vorzunehmen oder die Beschränkung aufzuheben,
  2. sie benötigen "Software" gemäß Nummer 6D203 zur Leistungssteigerung oder Aufhebung der Beschränkungen, um den Eigenschaften der Nummer 6A203 zu entsprechen oder
  3. sie benötigen "Technologie" in Form von Lizenzschlüsseln oder Produkt-Keys gemäß Nummer 6E203 zur Leistungssteigerung oder Aufhebung der Beschränkungen, um den Eigenschaften der Nummer 6A203 zu entsprechen.
5.B.3.Hochgeschwindigkeitskameras und Bildaufnahmegeräte und Bestandteile dafür, wie folgt:

NB: "Software", besonders konstruiert, um die Leistungseigenschaften der Kameras oder Bildaufnahmegeräte zu verbessern oder freizugeben, damit den nachstehenden Merkmalen entsprochen wird, wird von den Positionen 5.D.1 und 5.D.2 erfasst.

6A203a) Streakkameras und besonders konstruierte Bauteile hierfür wie folgt:
  1. Streakkameras mit Aufzeichnungsgeschwindigkeiten größer als 0,5 mm/µs,
  2. elektronische Streakkameras mit einer Zeitauflösung kleiner/gleich 50 ns,
  3. Streak-Elektronenröhren für Kameras, die von Unternummer 6A203a2 erfasst werden,
  4. Bestandteile mit Modulstruktur (Plug-ins), die speziell zur Verwendung mit Streakkameras mit modularen Strukturen entwickelt wurden und es ermöglichen, den Leistungsspezifikationen der Unternummern 6A203a1 oder 6A203a2 zu entsprechen,
  5. Elektronikbaugruppen zur Synchronisation und Rotationsbaugruppen, bestehend aus Antriebsturbinen, Spiegeln und Lagern, die speziell für die in Unternummer 6A203a1 erfassten Kameras entwickelt wurden,
5.B.3.a.a) Streakkameras und besonders konstruierte Bauteile hierfür wie folgt:
  1. Streakkameras mit Schreibgeschwindigkeiten größer als 0,5 mm/µs;
  2. elektronische Streakkameras mit einer Zeitauflösung kleiner/gleich 50 ns,
  3. Streak-Elektronenröhren für Kameras nach Position 5.B.3.a.2;
  4. Bestandteile mit Modulstruktur (Plug-ins) solcher Kameras, die die Leistungsmerkmale der Position 5.B.3.a.1 oder 5.B.3.a.2 ermöglichen;
  5. Elektronikbaugruppen zur Synchronisation und Rotationsbaugruppen, bestehend aus Antriebsturbinen, Spiegeln und Lagern, besonders konstruiert für Kameras der Position 5.B.3.a.1.
6A203b) Framingkameras und besonders konstruierte Bestandteile hierfür wie folgt:
  1. Framingkameras mit einer Aufzeichnungsgeschwindigkeit größer als 225.000 Einzelbilder/s,
  2. Framingkameras mit einer Frame-Belichtungszeit kleiner/gleich 50 ns,
  3. Bildwandler-Röhren und Halbleiter-Bildsensoren, die eine Verschlusszeit (fast image gating time) kleiner als 50 ns haben und besonders konstruiert sind für Kameras, die von Unternummer 6A203b1 oder 6A203b2 erfasst werden,
  4. Plug-ins, die speziell zur Verwendung mit Framingkameras mit modularen Strukturen entwickelt wurden und es ermöglichen, den Leistungsspezifikationen der Unternummern 6A203b1 oder 6A203b2 zu entsprechen,
  5. Elektronikbaugruppen zur Synchronisation und Rotationsbaugruppen, bestehend aus Antriebsturbinen, Spiegeln und Lagern, die speziell für die in Unternummer 6A203b1 oder 6A203b2 erfassten Kameras entwickelt wurden,

Technische Anmerkung: In 6A203b können Hochgeschwindigkeits-Framingkameras einzeln verwendet werden, um ein Einzelbild von einem dynamischen Ereignis zu machen, oder es können mehrere solcher Kameras zu einem sequenziell getriggerten System kombiniert werden, um mehrere Bilder von einem Ereignis zu machen.

5.B.3.bb) Framing-Kameras und besonders konstruierte Bestandteile dafür, wie folgt:
  1. Framing-Kameras mit Aufnahmegeschwindigkeiten größer als 225.000 Einzelbilder/s,
  2. Framingkameras mit einer Frame-Belichtungszeit kleiner/gleich 50 ns,
  3. Bildwandler-Röhren und Halbleiter-Bildsensoren, die eine Schnellbild-Abtastzeit kleiner/gleich 50 ns haben und besonders konstruiert sind für Kameras der Position 5.B.3.b.1 oder 5.B.3.b.2,
  4. Bestandteile mit Modulstruktur (plug-ins) solcher Kameras, die die Leistungsmerkmale der Positionen 5.B.3.b.1 oder 5.B.3.b.2 ermöglichen;
  5. Elektronikbaugruppen zur Synchronisation und Rotationsbaugruppen, bestehend aus Antriebsturbinen, Spiegeln und Lagern, besonders konstruiert für Kameras der Position 5.B.3.b.1 oder 5.B.3.b.2.
6A203c) Halbleiter- oder Elektronenröhrenkameras und besonders konstruierte Bestandteile hierfür wie folgt:
  1. Halbleiter- oder Elektronenröhrenkameras, die eine Verschlusszeit (fast image gating time) kleiner/gleich 50 ns haben,
  2. Halbleiter-Bildsensoren und Bildverstärkerröhren, die eine Verschlusszeit (fast image gating time) kleiner/gleich 50 ns haben und besonders konstruiert sind für Kameras, die von Unternummer 6A203c1 erfasst werden,
  3. Elektrooptische Verschlusseinrichtungen (Kerr- oder Pockels-Zellen), die eine Verschlusszeit (fast image gating time) kleiner/gleich 50 ns haben,
  4. Plug-ins, die speziell zur Verwendung mit Kameras mit modularen Strukturen entwickelt wurden und es ermöglichen, den Leistungsspezifikationen der Unternummer 6A203c1 zu entsprechen,
5.B.3cc) Halbleiter- oder Elektronenröhrenkameras und besonders konstruierte Bestandteile hierfür wie folgt:
  1. Kameras oder Bildaufnahmeröhren mit einer Einzelbild-Belichtungszeit kleiner/gleich 50 ns,
  2. Bildaufnahmegeräte und Bildverstärkerröhren, die eine Schnellbild-Abtastzeit kleiner als 50 ns haben und besonders konstruiert sind für Kameras der Position 5.B.3.c.1.,
  3. elektrooptische Verschlussvorrichtungen (Kerr- oder Pockels-Zellen) mit einer Schnellbild-Abtastzeit kleiner als 50 ns,
  4. Bestandteile mit Modulstruktur (plug-ins) solcher Kameras, die die Leistungsmerkmale der Positionen 5.B.3.c.1. ermöglichen.

Technische Anmerkung: Hochgeschwindigkeits-Einzelbildkameras können allein, für ein einzelnes Bild eines dynamischen Ereignisses, verwendet werden, oder mehrere solcher Kameras können in einem fortlaufend geschalteten System kombiniert werden, um mehrere Bilder eines Ereignisses zu erzeugen.

6A203d) strahlungsfeste TV-Kameras oder Linsen hierfür, besonders konstruiert oder ausgelegt als unempfindlich gegen Strahlungsbelastungen größer als 50 x 103 Gy (Silizium) (5 x 106 Rad [Silizium]) ohne Qualitätsverlust beim Betrieb.

Technische Anmerkung: Der Ausdruck Gy (Silizium) bezieht sich auf die in Joule pro Kilogramm ausgedrückte Energie, die von einer ionisierender Strahlung ausgesetzten Probe von nicht abgeschirmtem Silizium absorbiert wird.

1.A.2.Strahlungsbeständige TV-Kameras oder Linsen hierfür, besonders konstruiert oder ausgelegt als unempfindlich gegen Strahlungsbelastungen größer als 50 x 104 Gy (Silizium) ohne betriebsbedingten Qualitätsverlust.

Technische Anmerkung: Der Ausdruck Gy (Silizium) bezieht sich auf die in Joule pro Kilogramm ausgedrückte Energie, die von einer ionisierender Strahlung ausgesetzten Probe von nicht abgeschirmtem Silizium absorbiert wird.

6A205"Laser", "Laser"verstärker und Oszillatoren, die nicht von Unternummer 0B001g5 oder 0B001h6 oder Nummer 6A005 erfasst werden, wie folgt:

Anmerkung: Kupferdampflaser: siehe Unternummer 6A005B.

3.A.2.Laser, Laserverstärker und Oszillatoren, wie folgt:

NB: Siehe auch 6A005

6A205a) Argonionen-"Laser" mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. Ausgangswellenlänge größer/gleich 400 nm und kleiner/gleich 515 nm, und
  2. mittlere Ausgangsleistung größer als 40 W;
3.A.2bArgonionen-Laser mit den beiden folgenden Eigenschaften:
  1. Ausgangswellenlänge zwischen 400 und 515 nm, und
  2. 2. mittlere Ausgangsleistung größer als 40 W;
6A205b) abstimmbare, gepulste Farbstoff-(Dye-)Oszillatoren für Single-Mode-Betrieb mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. Ausgangswellenlänge größer/gleich 300 nm und kleiner/gleich 800 nm,
  2. mittlere Ausgangsleistung größer als 1 W;
  3. Pulsfrequenz größer als 1 kHz, und
  4. Pulsdauer kleiner als 100 ns;
3.A.2dabstimmbare, gepulste Farbstoff-(Dye-)Oszillatoren für Single-Mode-Betrieb mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. Ausgangswellenlänge zwischen 300 und 800 nm,
  2. mittlere Ausgangsleistung größer als 1 W;
  3. Pulsfrequenz größer als 1 kHz, und
  4. Pulsdauer kleiner als 100 ns;
6A205c) Abstimmbare, gepulste Farbstoff-(Dye-)"Laser"verstärker und -Oszillatoren mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. Ausgangswellenlänge größer/gleich 300 nm und kleiner/gleich 800 nm,
  2. mittlere Ausgangsleistung größer als 30 W;
  3. Pulsfrequenz größer als 1 kHz, und
  4. Pulsdauer kleiner als 100 ns;

Anmerkung: Unternummer 6A205c erfasst nicht Single-Mode-Oszillatoren.

3.A.2.eAbstimmbare, gepulste Farbstoff-(Dye-)Laserverstärker und -Oszillatoren mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. Ausgangswellenlänge zwischen 300 und 800 nm,
  2. mittlere Ausgangsleistung größer als 30 W;
  3. Pulsfrequenz größer als 1 kHz, und
  4. Pulsdauer kleiner als 100 ns;

Anmerkung: Die Position 3.A.2e erfasst nicht Single-Mode-Oszillatoren.

6A205d) gepulste CO2-"Laser" mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. Ausgangswellenlänge größer/gleich 9.000 nm und kleiner/gleich 11.000 nm,
  2. Pulsfrequenz größer als 250 Hz,
  3. mittlere Ausgangsleistung größer als 500 W; und
  4. Pulsdauer kleiner als 200 ns;
3.A.2ggepulste CO2-"Laser" mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. Ausgangswellenlänge zwischen 9.000 und 11.000 nm,
  2. Pulsfrequenz größer als 250 Hz,
  3. mittlere Ausgangsleistung größer als 500 W; und
  4. Pulsdauer kleiner als 200 ns;

Anmerkung: Die Position 3.A.2g erfasst keine industriellen CO2-Laser mit höheren Ausgangsleistungen (typischerweise 1 bis 5 kW) zum Schneiden oder Schweißen, wenn die zuletzt genannten Laser entweder kontinuierlich oder mit einer Pulsdauer größer als 200 ns arbeiten.

6A205e) Para-Wasserstoff-Raman-Shifter, entwickelt für Ausgangswellenlängen von 16 µm und eine Pulsfrequenz größer als 250 Hz;3.A.2iPara-Wasserstoff-Raman-Shifter, entwickelt für Ausgangswellenlängen von 16 mm und eine Pulsfrequenz größer als 250 Hz;
6A205f) neodymdotierte (andere als Glas) "Laser", mit einer Ausgangswellenlänge zwischen 1.000 und 1.100 nm mit einer der folgenden Eigenschaften:
  1. pulserregt (pulse-excited) und gütegeschaltet (Q-switched), mit einer "Pulsdauer" größer/gleich 1 ns und einer der folgenden Eigenschaften:
    1. mittlere Ausgangsleistung im transversalen Singlemodebetrieb größer 40 W oder
    2. mittlere Ausgangsleistung im transversalen Multimodebetrieb größer 50 W oder
  2. mit Frequenzverdopplung, so dass die Ausgangswellenlänge zwischen 500 nm und 550 nm liegt, mit einer mittleren Ausgangsleistung größer 40 W.
3.A.2.cneodymdotierte (andere als Glas) Laser, mit einer Ausgangswellenlänge zwischen 1.000 nm und 1.100 nm, mit einer der folgenden Eigenschaften:
  1. pulserregt (pulse-excited) und gütegeschaltet (Q-switched), mit einer Pulsdauer größer/gleich 1 ns mit einer der folgenden Eigenschaften:
    1. mittlere Ausgangsleistung im transversalen Singlemodebetrieb größer 40 W oder
    2. mittlere Ausgangsleistung im transversalen Multimodebetrieb größer 50 W

    oder

  2. mit Frequenzverdopplung, so das die Ausgangswellenlänge zwischen 500 nm und 550 nm liegt, mit einer mittleren Ausgangsleistung größer 40 W;
6A205g) gepulste Kohlenmonoxidlaser, die nicht von Unternummer 6A005d2 erfasst werden, mit folgenden Eigenschaften:
  1. Ausgangswellenlänge zwischen 5.000 und 6.000 nm,
  2. Pulsfrequenz größer als 250 Hz,
  3. mittlere Ausgangsleistung größer als 200 W; und
  4. Pulsdauer kleiner als 200 ns;
3.A.2jGepulste CO-Laser mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. Ausgangswellenlänge zwischen 5.000 und 6.000 nm,
  2. Pulsfrequenz größer als 250 Hz,
  3. mittlere Ausgangsleistung größer als 200 W; und
  4. Pulsdauer kleiner als 200 ns;

Anmerkung: Position 3.A.2j erfasst keine industriellen CO2-Laser mit höheren Ausgangsleistungen (typischerweise 1 bis 5 kW) zum Schneiden oder Schweißen, wenn die zuletzt genannten Laser entweder kontinuierlich oder mit einer Pulsdauer größer als 200 ns arbeiten.

6A225Interferometer zum Messen von Geschwindigkeiten größer als 1 km/s in Zeitintervallen kleiner als 10 µs.

Anmerkung: Nummer 6A225 erfasst auch Geschwindigkeitsinterferometer wie VISAR (Velocity Interferometer Systems for Any Reflector), DLI (Doppler Laser Interferometer) und PDV (Photonic Doppler Velocimeter), auch bezeichnet als Het-V (Heterodyne Velocimeter).

5.B.5aSpezielle Geräte für hydrodynamische Experimente, wie folgt:

a) Interferometer zum Messen von Geschwindigkeiten größer als 1 km/s in Zeitintervallen kleiner als 10 ms;

6A226Drucksensoren wie folgt:
  1. Schock-Druckmessgeräte zum Messen von Drücken über 10 GPa, einschließlich Messgeräte aus Manganin, Ytterbium und Polyvinyliden-Bifluorid (PVBF, PVF2),
  2. Quarz-Messwertaufnehmer für Drücke größer als 10 GPa.
5.B.5bb. Druckmessgeräte, die in der Lage sind, Drücke größer als 10 GPa zu messen, einschließlich Messinstrumente, hergestellt aus Manganin, Ytterbium und Polyvinylidenbifluorid (PVBF, PVF2);
5.B.5cc. Quarz-Messwertaufnehmer für Drücke größer als 10 GPa.

Anmerkung: Die Position 5.B.5a schließt Interferometer zum Messen von Geschwindigkeiten ein, wie z.B. VISARs (Velocity interferometer systems for any reflector), DLIs (Laser-Doppler-Interferometer), PDV (Photonisches Doppler-Velozimeter), auch bekannt als Het-V (Heterodyn-Verfahren).

6D Datenverarbeitungsprogramme (Software)

Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem VerwendungszweckKontrollliste der Gruppe der Kernmaterial-Lieferländer (NSG) gemäß Dokument INFCIRC/254/Rev.9/Part 2
6D203"Software", besonders entwickelt zur Leistungssteigerung oder Aufhebung der Beschränkungen von Kameras oder Bildsensoren, um den Eigenschaften der Unternummern 6A203a bis 6A203c zu entsprechen.5.D.2."Software" oder Lizenzschlüssel/Produkt-Keys, besonders konstruiert, um die Leistungseigenschaften der von Position 5.B.3 erfassten Ausrüstung zu verbessern oder freizugeben.

6E Technologie

Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem VerwendungszweckKontrollliste der Gruppe der Kernmaterial-Lieferländer (NSG) gemäß Dokument INFCIRC/254/Rev.9/Part 2
6E201"Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Verwendung" von Ausrüstung, erfasst von Nummer 6A003, Unternummer 6A005a2, 6A005b2, 6A005b3, 6A005b4, 6A005b6, 6A005c2, 6A005d3c, 6A005d4c, Nummer 6A202, 6A203, 6A205, 6A225 oder 6A226.5.D.1."Technologie" entsprechend der Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" der in Abschnitt 5.A bis 5.D spezifizierten Ausrüstung, Materialien oder "Software".
6E203"Technologie" in Form von Lizenzschlüsseln oder Produkt-Keys zur Leistungssteigerung oder Aufhebung der Beschränkungen von Kameras oder Bildsensoren, um den Eigenschaften der Unternummern 6A203a bis 6A203c zu entsprechen.5.D.1."Technologie" entsprechend der Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" der in Abschnitt 5.A bis 5.D spezifizierten Ausrüstung, Materialien oder "Software"."

.

-Anhang II

"Anhang III

Kategorie 1 - Besondere Werkstoffe und Materialien und zugehörige Ausrüstung

1 A Systeme, Ausrüstung und Bestandteile

Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem VerwendungszweckTrägertechnologie-Kontrollregime (MTCR): Anhang über Ausrüstung, Software und Technologie
1A002"Verbundwerkstoff"-Strukturen oder Laminate mit einer der folgenden Eigenschaften:
  1. bestehend aus einer organischen "Matrix" und aus von Unternummer 1C010c, 1C010d oder 1C010e erfassten Materialien oder
  2. bestehend aus einer Metall- oder Kohlenstoff-"Matrix" und aus einem der folgenden Materialien:
    1. "faser- oder fadenförmige Materialien" aus Kohlenstoff mit allen folgenden Eigenschaften:
      1. "spezifischer Modul" größer als 10,15 x 106 m und
      2. "spezifische Zugfestigkeit" größer 17,7 x 104 m oder
    2. Werkstoffe oder Materialien, die von Unternummer 1C010c erfasst werden.

Anmerkung 1: Nummer 1A002 erfasst nicht "Verbundwerkstoff"- Strukturen oder Laminate, hergestellt aus epoxyharzimprägnierten "faser- oder fadenförmigen Materialien" aus Kohlenstoff für die Reparatur von "zivilen Luftfahrzeug"-Strukturen oder Laminaten, mit allen folgenden Eigenschaften:

  1. Fläche nicht größer als 1 m2,
  2. Länge nicht größer als 2,5 m und
  3. Breite größer als 15 mm.

Anmerkung 2: Nummer 1A002 erfasst nicht Halbfertigprodukte, besonders konstruiert für rein zivile Verwendungen wie folgt:

  1. Sportartikel,
  2. Automobilindustrie,
  3. Werkzeugmaschinenindustrie,
  4. medizinischer Bereich.

Anmerkung 3: Unternummer 1A002b1 erfasst nicht Halbfertigprodukte mit höchstens zwei Dimensionen verflochtener Filamente, besonders konstruiert für Verwendungen wie folgt:

  1. Öfen zur Wärmebehandlung von Metallen,
  2. Ausrüstung zur Herstellung von Silizium-Rohkristallen.

Anmerkung 4: Nummer 1A002 erfasst nicht Fertigprodukte, besonders konstruiert für eine definierte Verwendung

M6A1Verbundwerkstoff-Strukturen, Laminate und Erzeugnisse daraus, besonders konstruiert für die Verwendung in den von Position 1.A., 19.A.1. oder 19.A.2. erfassten Systemen und den von Position 2.A. oder 20.A. erfassten Subsystemen.
1A102Resaturierte, pyrolysierte Kohlenstoff-Kohlenstoff-Komponenten, konstruiert für von Nummer 9A004 erfasste Trägerraketen oder von Nummer 9A104 erfasste Höhenforschungsraketen.M6A2Resaturierte, pyrolysierte (d. h. Kohlenstoff-Kohlenstoff-) Komponenten mit allen folgenden Eigenschaften: a) konstruiert für Raketensysteme; und b) geeignet für die von Position 1.A. oder 19.A.1. erfassten Systeme.

1 B Prüf-, Test- und Herstellungseinrichtungen

Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem VerwendungszweckTrägertechnologie-Kontrollregime (MTCR): Anhang über Ausrüstung, Software und Technologie
1B001Ausrüstung für die Herstellung oder Prüfung der von Nummer 1A002 erfassten "Verbundwerkstoff"-Strukturen oder Laminate oder der von Nummer 1C010 erfassten "faser- oder fadenförmigen Materialien" wie folgt sowie besonders konstruierte Bestandteile und besonders konstruiertes Zubehör hierfür:

Ergänzende Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMERN 1B101 UND 1B201.

a) Faserwickelmaschinen, deren Bewegungen zum Positionieren, Wickeln und Aufrollen von Fäden in drei oder mehr 'primären Servo-Positionier-Achsen' koordiniert und programmiert sind, besonders konstruiert für die Fertigung von "Verbundwerkstoff"-Strukturen oder Laminaten aus "faser- oder fadenförmigen Materialien";M6B1aFaserwickelmaschinen oder 'Faden-/Faserlegemaschinen (fibre/tow-placement machines)', deren Bewegungen zum Positionieren, Wickeln und Aufrollen von Fäden in drei oder mehr Achsen koordiniert und programmiert werden können, konstruiert für die Fertigung von Verbundwerkstoff-Strukturen oder Laminaten aus faser- oder fadenförmigen Materialien und Steuereinrichtungen zum Koordinieren und Programmieren hierfür;
b) 'Bandlegemaschinen' (tape-laying machines), deren Bewegungen zum Positionieren und Legen von Bändern in fünf oder mehr 'primären Servo-Positionier-Achsen' koordiniert und programmiert sind, besonders konstruiert zur Fertigung von Luftfahrzeugzellen und 'Flugkörper'-Strukturen aus "Verbundwerkstoffen";

Anmerkung: 'Flugkörper' im Sinne der Unternummer 1B001b bedeutet vollständige Raketensysteme und unbemannte Luftfahrzeugsysteme.

Technische Anmerkung: Im Sinne der Unternummer 1B001b verfügen 'Bandlegemaschinen (tape-laying machines)' über die Fähigkeit, ein oder mehrere 'Filamentbänder (filament bands)' mit einer Breite größer 25 mm und kleiner/gleich 305 mm zu legen und während des Legeprozesses einzelne 'Filamentband (filament band)'-Lagen zu schneiden und neu zu starten.

M6B1b'Bandlegemaschinen (tape-laying machines)', deren Bewegungen zum Positionieren und Legen von Bändern oder Bahnen in zwei oder mehr Achsen koordiniert und programmiert werden können, konstruiert zur Fertigung von Luftfahrzeugzellen und Flugkörper-Strukturen aus Verbundwerkstoffen;

Anmerkung: Für die Zwecke von Positionen 6.B.1.a und Position 6.B.1.b gelten folgende Begriffsbestimmungen:

  1. Ein 'Filamentband' (filament band) ist ein Band (tape), eine Faser (tow) oder ein Faden, vollständig oder teilweise harzimprägniert, mit einer einheitlich durchgängigen Breite. Zu 'vollständig oder teilweise harzimprägnierten Filamentbändern (filament bands)' zählen auch solche, die mit Trockenpulver beschichtet wurden, das bei Erwärmen anhaftet.
  2. 'Faden-/Faserlegemaschinen (fibre/tow-placement machines)' und 'Bandlegemaschinen (tape-laying machines)' führen unter Verwendung computergeführter Köpfe ähnliche Prozesse aus, bei denen ein oder mehrere 'Filamentbänder (filament bands)' auf eine Form gelegt werden, um ein Bauteil oder eine Struktur zu schaffen. Diese Maschinen verfügen über die Fähigkeit, während des Legeprozesses einzelne 'Filamentband (filament band)'-Lagen zu schneiden und neu zu starten.
  3. 'Faden-/Faserlegemaschinen (fibre/tow-placement machines)' verfügen über die Fähigkeit, ein oder mehrere 'Filamentbänder (filaments bands)' mit einer Breite kleiner/gleich 25,4 mm zu legen. Dies bezieht sich auf die Mindestbreite des Materials, das die Maschine legen kann, ungeachtet der möglichen Höchstbreite.
  4. 'Bandlegemaschinen (tape-laying machines)' verfügen über die Fähigkeit, ein oder mehrere 'Filamentbänder (filaments bands)' mit einer Breite kleiner/gleich 304,8 mm zu legen, können aber keine 'Filamentbänder (filaments bands)' mit einer Breite kleiner/gleich 25,4 mm legen. Dies bezieht sich auf die Mindestbreite des Materials, das die Maschine legen kann, ungeachtet der möglichen Höchstbreite.
c) mehrfachgerichtete und mehrdimensionale Web- oder Interlacing-Maschinen einschließlich Anpassungsteilen und Umbauteilsätzen, besonders konstruiert oder geändert zum Weben, Verflechten oder Spinnen von Fasern für "Verbundwerkstoffe";

Technische Anmerkung: Interlacing-Verfahren im Sinne der Unternummer 1B001c schließen Stricken und Wirken ein.

M6B1cMehrfachgerichtete und mehrdimensionale Web- oder Interlacing-Maschinen einschließlich Anpassungsteilen und Umbauteilsätzen zum Weben, Stricken, Wirken, Flechten oder Umspinnen von Fasern für die Fertigung von Verbundwerkstoff-Strukturen;

Anmerkung: Position 6.B.1.c. erfasst nicht Textilmaschinen, die nicht für die genannten Endverwendungen geändert worden sind.

d) Ausrüstung, besonders konstruiert oder angepasst für die Herstellung von Verstärkungsfasern, wie folgt:Ausrüstung, konstruiert oder geändert für die Herstellung von faser- oder fadenförmigen Materialien, wie folgt:
1. Ausrüstung für die Umwandlung von Polymerfasern (wie Polyacrylnitril, Rayon, Pech oder Polycarbosilan) in Kohlenstofffasern oder Siliziumkarbidfasern, einschließlich besonderer Vorrichtungen zum Strecken der Faser während der Wärmebehandlung,M6B1d11. Ausrüstung für die Umwandlung von Polymerfasern (wie Polyacrylnitril, Rayon oder Polycarbosilan) einschließlich besonderer Vorrichtungen zum Strecken der Faser während der Wärmebehandlung,
2. Ausrüstung für die chemische Beschichtung aus der Gasphase (CVD) mit Elementen oder Verbindungen auf erhitzte fadenförmige Substrate zur Fertigung von Siliziumkarbidfasern,M6B1d22. Ausrüstung für die Beschichtung aus der Gasphase (VD) mit Elementen oder Verbindungen auf erhitzte fadenförmige Substrate,
3. Ausrüstung für das Nassverspinnen hochtemperaturbeständiger Keramiken (z.B. Aluminiumoxid),M6B1d33. Ausrüstung für das Nassverspinnen hochtemperaturbeständiger Keramiken (z.B. Aluminiumoxid),
4. Ausrüstung für die Umwandlung durch Wärmebehandlung von aluminiumhaltigen Faser-Preforms in Aluminiumoxid-Fasern;

e) Ausrüstung zur Herstellung der von Unternummer 1C010e erfassten Prepregs durch Heißschmelz-Verfahren;

f) Ausrüstung für die zerstörungsfreie Werkstoffprüfung, besonders konstruiert für "Verbundwerkstoffe", wie folgt:

  1. Röntgentomografiesysteme für die dreidimensionale Fehlerprüfung,
  2. numerisch gesteuerte Ultraschallprüfmaschinen, bei denen die Bewegungen zur Positionierung der Sender oder Empfänger simultan in vier oder mehr Achsen koordiniert und programmiert sind, um den dreidimensionalen Konturen des Prüflings zu folgen;

g) 'Faserlegemaschinen' (tow-placement machines), deren Bewegungen zum Positionieren und Legen von Fasern (tows) in zwei oder mehr 'primären Servo-Positionier-Achsen' koordiniert und programmiert sind, besonders konstruiert zur Fertigung von Luftfahrzeugzellen oder 'Flugkörper'-Strukturen aus "Verbundwerkstoffen".

Technische Anmerkung: Im Sinne der Unternummer 1B001g verfügen 'Faserlegemaschinen (tow-placement machines)' über die Fähigkeit, ein oder mehrere 'Filamentbänder (filaments bands)' mit einer Breite kleiner/gleich 25 mm zu legen und während des Legeprozesses einzelne 'Filamentband (filament band)'-Lagen zu schneiden und neu zu starten.

Technische Anmerkung:

  1. Im Sinne der Nummer 1B001 steuern 'primäre Servo-Positionier-Achsen' nach Vorgaben eines Rechenprogramms die Position des Endeffektors (d. h. des Legekopfes) im Raum relativ zum Werkstück in der richtigen Winkellage und Ausrichtung, um das gewünschte Ergebnis zu erhalten.
  2. Im Sinne der Nummer 1B001 ist ein 'Filamentband (filament band)' ein Band (tape), eine Faser (tow) oder ein Faden, vollständig oder teilweise harzimprägniert, mit einer einheitlich durchgängigen Breite.
M6B1eAusrüstung, konstruiert oder geändert zur speziellen Faseroberflächenbehandlung oder für die Herstellung von Prepregs oder Preforms, einschließlich Rollen, Streckeinrichtungen, Beschichtungs- und Schneideinrichtungen sowie Stanzformen (clicker dies).

Anmerkung: Beispiele für von Position 6.B.1. erfasste Bestandteile und erfasstes Zubehör sind Gussformen, Dorne, Gesenke, Vorrichtungen und Werkzeuge zum Formpressen, Aushärten, Gießen, Sintern oder Kleben von Verbundwerkstoff-Strukturen und Laminaten sowie Erzeugnisse daraus.

1B002Ausrüstung zum Herstellen von Metalllegierungen, Metalllegierungspulver oder legierten Werkstoffen, besonders konstruiert zur Vermeidung von Verunreinigungen und besonders konstruiert zur Verwendung in einem der in Unternummer 1C002c2 genannten Verfahren.

Ergänzende Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMER 1B102.

M4B3d"Herstellungsausrüstung" für Metallpulver, verwendbar zur "Herstellung" von kugelförmigen, kugelähnlichen oder atomisierten Materialien, die von Position 4.C.2.c., 4.C.2.d. oder 4.C.2.e erfasst sind, in einer kontrollierten Umgebung. Anmerkung: 4.B.3.d. schließt ein: a) Plasmageneratoren (high frequency arc-jet), geeignet zur Erzeugung von gesputterten oder kugelförmigen Metallpulvern unter Argon-Wasser-Umgebung; b) Elektroburst-Ausrüstung, geeignet zur Erzeugung von gesputterten oder kugelförmigen Metallpulvern unter Argon-Wasser-Umgebung; c) Ausrüstung, geeignet zur "Herstellung" von kugelförmigen Aluminiumpulvern durch Pulverisieren einer Schmelze unter Schutzgas (z.B. Stickstoff).

Anmerkungen:

  1. Position 4.B.3. erfasst nur Chargenmischer und Durchlaufmischer, die für Festtreibstoffe oder Treibstoffzusätze, die von Position 4.C. erfasst sind, verwendet werden können, und Strahlmühlen (fluid energy mills), die von Position 4.B. erfasst sind.
  2. Formen der "Herstellungsausrüstung" für Metallpulver, die nicht von Position 4.B.3.d erfasst sind, sind gemäß Position 4.B.2. zu bewerten.
1B101Ausrüstung, die nicht von Nummer 1B001 erfasst wird, für die "Herstellung" von Struktur-"Verbundwerkstoffen", wie folgt sowie besonders konstruierte Bestandteile und besonders konstruiertes Zubehör hierfür:

Ergänzende Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMER 1B201.

Anmerkung: Von Nummer 1B101 erfasste Bestandteile und erfasstes Zubehör schließt Gussformen, Dorne, Gesenke, Vorrichtungen und Werkzeuge zum Formpressen, Aushärten, Gießen, Sintern oder Kleben von "Verbundwerkstoff"-Strukturen und Laminaten sowie Erzeugnisse daraus ein.

a) Faserwickelmaschinen oder Faserlegemaschinen (fibre placement machines), deren Bewegungen zum Positionieren, Wickeln und Aufrollen von Fäden in drei oder mehr Achsen koordiniert und programmiert werden können, konstruiert für die Fertigung von "Verbundwerkstoff"-Strukturen oder Laminaten aus "faser- oder fadenförmigen Materialien" und Steuereinrichtungen zum Koordinieren und Programmieren hierfür;M6B1aFaserwickelmaschinen oder 'Faser-/Fadenlegemaschinen' (fibre/tow-placement machines), deren Bewegungen zum Positionieren, Wickeln und Aufrollen von Fäden in drei oder mehr Achsen koordiniert und programmiert werden können, konstruiert für die Fertigung von Verbundwerkstoff-Strukturen oder Laminaten aus faser- oder fadenförmigen Materialien und Steuereinrichtungen zum Koordinieren und Programmieren hierfür;
b) Bandlegemaschinen (tape-laying machines), deren Bewegungen zum Positionieren und Legen von Bändern oder Bahnen in zwei oder mehr Achsen koordiniert und programmiert werden können, konstruiert zur Fertigung von Luftfahrzeugzellen und "Flugkörper"-Strukturen aus "Verbundwerkstoffen";M6B1b'Bandlegemaschinen (tape-laying machines)', deren Bewegungen zum Positionieren und Legen von Bändern oder Bahnen in zwei oder mehr Achsen koordiniert und programmiert werden können, konstruiert zur Fertigung von Luftfahrzeugzellen und Flugkörper-Strukturen aus Verbundwerkstoffen;

Anmerkung: Für die Zwecke von Positionen 6.B.1.a und Position 6.B.1.b gelten folgende Begriffsbestimmungen:

  1. Ein 'Filamentband' (filament band) ist ein Band (tape), eine Faser (tow) oder ein Faden, vollständig oder teilweise harzimprägniert, mit einer einheitlich durchgängigen Breite. Zu 'vollständig oder teilweise harzimprägnierten Filamentbändern (filament bands)' zählen auch solche, die mit Trockenpulver beschichtet wurden, das bei Erwärmen anhaftet.
  2. 'Faden-/Faserlegemaschinen (fibre/tow-placement machines)' und 'Bandlegemaschinen (tape-laying machines)' führen unter Verwendung computergeführter Köpfe ähnliche Prozesse aus, bei denen ein oder mehrere 'Filamentbänder (filament bands)' auf eine Form gelegt werden, um ein Bauteil oder eine Struktur zu schaffen. Diese Maschinen verfügen über die Fähigkeit, während des Legeprozesses einzelne 'Filamentband (filament band)'-Lagen zu schneiden und neu zu starten.
  3. 'Faden-/Faserlegemaschinen (fibre/tow-placement machines)' verfügen über die Fähigkeit, ein oder mehrere 'Filamentbänder (filaments bands)' mit einer Breite kleiner/gleich 25,4 mm zu legen. Dies bezieht sich auf die Mindestbreite des Materials, das die Maschine legen kann, ungeachtet der möglichen Höchstbreite.
  4. 'Bandlegemaschinen (tape-laying machines)' verfügen über die Fähigkeit, ein oder mehrere 'Filamentbänder (filaments bands)' mit einer Breite kleiner/gleich 304,8 mm zu legen, können aber keine 'Filamentbänder (filaments bands)' mit einer Breite kleiner/gleich 25,4 mm legen. Dies bezieht sich auf die Mindestbreite des Materials, das die Maschine legen kann, ungeachtet der möglichen Höchstbreite.
c) Ausrüstung, konstruiert oder geändert für die "Herstellung" von "faser- oder fadenförmigen Materialien", wie folgt:
  1. Ausrüstung für die Umwandlung von Polymerfasern (z.B. Polyacrylnitril, Rayon oder Polycarbosilan) einschließlich besonderer Einrichtungen zum Strecken der Faser während der Wärmebehandlung,
  2. Ausrüstung für die Beschichtung aus der Gasphase (VD) mit Elementen oder Verbindungen auf erhitzte fadenförmige Substrate,
  3. Ausrüstung für das Nassverspinnen hochtemperaturbeständiger Keramiken (z.B. Aluminiumoxid),
M6B1dAusrüstung, konstruiert oder geändert für die Herstellung von faser- oder fadenförmigen Materialien, wie folgt:
  1. Ausrüstung für die Umwandlung von Polymerfasern (wie Polyacrylnitril, Rayon oder Polycarbosilan) einschließlich besonderer Vorrichtungen zum Strecken der Faser während der Wärmebehandlung,
  2. Ausrüstung für die Beschichtung aus der Gasphase (VD) mit Elementen oder Verbindungen auf erhitzte fadenförmige Substrate,
  3. Ausrüstung für das Nassverspinnen hochtemperaturbeständiger Keramiken (z.B. Aluminiumoxid),
d) Ausrüstung, konstruiert oder geändert zur speziellen Faseroberflächenbehandlung oder für die Herstellung von Prepregs oder Preforms, erfasst von Nummer 9C110.

Anmerkung: Von Unternummer 1B101d erfasste Ausrüstung schließt Rollen, Streckeinrichtungen, Beschichtungs- und Schneideinrichtungen sowie Stanzformen (clicker dies) ein.

M6B1eAusrüstung, konstruiert oder geändert zur speziellen Faseroberflächenbehandlung oder für die Herstellung von Prepregs oder Preforms, einschließlich Rollen, Streckeinrichtungen, Beschichtungs- und Schneideinrichtungen sowie Stanzformen (clicker dies).

Anmerkung: Beispiele für von Position 6.B.1. erfasste Bestandteile und erfasstes Zubehör sind Gussformen, Dorne, Gesenke, Vorrichtungen und Werkzeuge zum Formpressen, Aushärten, Gießen, Sintern oder Kleben von Verbundwerkstoff-Strukturen und Laminaten sowie Erzeugnisse daraus.

1B102"Herstellungsausrüstung" für Metallpulver, die nicht von Nummer 1B002 erfasst wird, und Bestandteile wie folgt:

Ergänzende Anmerkung: SIEHE AUCH UNTERNUMMER 1B115b.

a) "Herstellungsausrüstung" für Metallpulver, verwendbar zur "Herstellung" von kugelförmigen, kugelähnlichen oder atomisierten Materialien, die von Unternummer 1C011a, 1C011b, 1C111a1, 1C111a2 oder der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial erfasst werden, in einer kontrollierten Umgebung;

b) besonders konstruierte Bestandteile für "Herstellungsausrüstung", die von Nummer 1B002 oder Unternummer 1B102a erfasst wird.

Anmerkung: 1B102 schließt ein:

  1. Plasmageneratoren (high frequency arc-jet), geeignet zur Erzeugung von gesputterten oder kugelförmigen Metallpulvern unter Argon-Wasser-Umgebung,
  2. Elektroburst-Ausrüstung, geeignet zur Erzeugung von gesputterten oder kugelförmigen Metallpulvern unter Argon-Wasser-Umgebung,
  3. Ausrüstung, geeignet zur "Herstellung" von kugelförmigen Aluminiumpulvern durch Pulverisieren einer Schmelze unter Schutzgas (z.B. Stickstoff).
M4B3d"Herstellungsausrüstung" für Metallpulver, verwendbar zur "Herstellung" von kugelförmigen, kugelähnlichen oder atomisierten Materialien, die von Position 4.C.2.c., 4.C.2.d. oder 4.C.2.e erfasst sind, in einer kontrollierten Umgebung.

Anmerkung: 4.B.3.d. schließt ein:

  1. Plasmageneratoren (high frequency arc-jet), geeignet zur Erzeugung von gesputterten oder kugelförmigen Metallpulvern unter Argon-Wasser-Umgebung,
  2. Elektroburst-Ausrüstung, geeignet zur Erzeugung von gesputterten oder kugelförmigen Metallpulvern unter Argon-Wasser-Umgebung,
  3. Ausrüstung, geeignet zur "Herstellung" von kugelförmigen Aluminiumpulvern durch Pulverisieren einer Schmelze unter Schutzgas (z.B. Stickstoff).

Anmerkungen:

  1. Position 4.B.3. erfasst nur Chargenmischer und Durchlaufmischer, die für Festtreibstoffe oder Treibstoffzusätze, die von Position 4.C. erfasst sind, verwendet werden können, und Strahlmühlen (fluid energy mills), die von Position 4.B. erfasst sind.
  2. Formen der "Herstellungsausrüstung" für Metallpulver, die nicht von Position 4.B.3.d erfasst sind, sind gemäß Position 4.B.2. zu bewerten.
1B115Ausrüstung, die nicht von Nummer 1B002 oder 1B102 erfasst wird, für die "Herstellung" von Treibstoffen oder Treibstoffzusätzen, wie folgt, und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
a) "Herstellungsausrüstung" für die "Herstellung", Handhabung oder Abnahmeprüfung von Flüssigtreibstoffen oder Treibstoffzusätzen, die von Unternummer 1C011a, 1C011b, Nummer 1C111 oder der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial erfasst werden;M4B1"Herstellungsausrüstung", und besonders konstruierte Bestandteile hierfür, für die "Herstellung", Handhabung oder Abnahmeprüfung von Flüssigtreibstoffen oder Treibstoffzusätzen, die von Position 4.C. erfasst sind.
b) "Herstellungsausrüstung" für die "Herstellung", Handhabung, das Mischen, Aushärten, Gießen, Pressen, Bearbeiten, Extrudieren oder die Abnahmeprüfung von Festtreibstoffen oder Treibstoffzusätzen, die von Unternummer 1C011a, 1C011b, Nummer 1C111 oder der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial erfasst werden.

Anmerkung: Unternummer 1B115b erfasst nicht Chargenmischer, Durchlaufmischer oder Strahlmühlen. Für die Erfassung von Chargenmischern, Durchlaufmischern oder Strahlmühlen siehe Nummer 1B117, 1B118 oder 1B119.

Anmerkung 1: Ausrüstung, besonders konstruiert für die "Herstellung" militärischer Güter: siehe Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial.

Anmerkung 2: Nummer 1B115 erfasst nicht Ausrüstung für die "Herstellung", Handhabung oder Abnahmeprüfung von Borkarbid.

M4B2"Herstellungsausrüstung", die nicht von Position 4.B.3. erfasst wird, und besonders konstruierte Bestandteile hierfür, für die "Herstellung", Handhabung, das Mischen, Aushärten, Gießen, Pressen, Bearbeiten, Extrudieren oder die Abnahmeprüfung von Festtreibstoffen oder Treibstoffzusätzen, die von Position 4.C. erfasst sind.
1B116Düsen, besonders konstruiert zur Fertigung pyrolytisch erzeugter Materialien, die in einer Form, auf einem Dorn oder einem anderen Substrat aus Vorstufengasen abgeschieden werden, die in einem Temperaturbereich von 1.573 K (1.300 °C) bis 3.173 K (2.900 °C) und bei einem Druck von 130 Pa bis 20 kPa zerfallen.M6B2Düsen, besonders konstruiert für die in Position 6.E.3. genannten Verfahren.
1B117Chargenmischer, die für das Mischen im Vakuum im Bereich von 0 bis 13,326 kPa geeignet sind, mit Temperaturregelung der Mischkammer und allen folgenden Eigenschaften und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
  1. Gesamtfassungsvermögen größer/gleich 110 l; und
  2. mindestens eine exzentrische 'Misch-/Knetwelle'.

Anmerkung: Der Begriff 'Misch-/Knetwelle' im Sinne der Unternummer 1B117b bezieht sich nicht auf Desagglomeratoren oder Messerspindeln.

M4B3aChargenmischer, die für das Mischen im Vakuum im Bereich von 0 bis 13,326 kPa geeignet sind, mit Temperaturregelung der Mischkammer und allen folgenden Eigenschaften:
  1. Gesamtfassungsvermögen größer/gleich 110 l; und
  2. mindestens eine exzentrische 'Misch-/Knetwelle'.

Anmerkung: Der Begriff 'Misch-/Knetwelle' im Sinne der Position 4.B.3.a.2. bezieht sich nicht auf Desagglomeratoren oder Messerspindeln.

1B118Durchlaufmischer, die für das Mischen im Vakuum im Bereich von 0 bis 13,326 kPa geeignet sind, mit einer Temperaturregelung der Mischkammer und einer der folgenden Eigenschaften, sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
  1. zwei oder mehrere Misch-/Knetwellen; oder
  2. eine einzige rotierende und oszillierende Welle mit Zähnen/Nocken sowohl auf der Welle als auch innen im Mischkammergehäuse.
M4B3bDurchlaufmischer, die für das Mischen im Vakuum im Bereich von 0 bis 13,326 kPa geeignet sind, mit einer Temperaturregelung der Mischkammer und einer der folgenden Eigenschaften:
  1. zwei oder mehrere Misch-/Knetwellen; oder
  2. eine einzige rotierende und oszillierende Welle mit Zähnen/Nocken sowohl auf der Welle als auch innen im Mischkammergehäuse.
1B119Strahlmühlen (fluid energy mills), geeignet zum Zerkleinern oder Zermahlen von Materialien, die von Unternummer 1C011a, 1C011b, Nummer 1C111 oder der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial erfasst werden, und besonders konstruierte Bestandteile hierfür.M4B3cStrahlmühlen (fluid energy mills), geeignet zum Zerkleinern oder Zermahlen von Materialien, die von Position 4.C. erfasst sind.

1 C Werkstoffe und Materialien

Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem VerwendungszweckTrägertechnologie-Kontrollregime (MTCR): Anhang über Ausrüstung, Software und Technologie
1C001Werkstoffe oder Materialien, besonders entwickelt zum Gebrauch als Absorptionsmittel für elektromagnetische Wellen, oder eigenleitfähige Polymere wie folgt:

Ergänzende Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMER 1C101.

a) Werkstoffe oder Materialien für die Absorption von Frequenzen größer als 2 x 108 Hz und kleiner als 3 x 1012 Hz;

Anmerkung 1: Unternummer 1C001a erfasst nicht:

  1. Absorptionsmittel (absorber) aus haarförmigen natürlichen oder synthetischen Fasern mit nichtmagnetischen Einlagerungen für die Absorption,
  2. Absorptionsmittel (absorber) mit nichtebener Einfallfläche, einschließlich Pyramiden, Kegeln, Keilen und gefalteten Oberflächen, die keinen Magnetverlust haben,
  3. ebene Absorptionsmittel (absorber) mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. hergestellt aus einem der folgenden Materialien
      1. Schaumkunststoffen (biegsam oder nichtbiegsam) mit eingelagertem Kohlenstoff oder organischen Werkstoffen einschließlich Bindemitteln, mit Rückstrahlung (Echo) größer als 5 % im Vergleich zu Metall über eine Bandbreite größer als ± 15 % der Mittenfrequenz der einfallenden Energie und nicht geeignet, Temperaturen größer als 450 K (177°C) zu widerstehen, oder
      2. keramischen Werkstoffen mit Rückstrahlung (Echo) größer als 20 % im Vergleich zu Metall über eine Bandbreite größer als ± 15 % der Mittenfrequenz der einfallenden Energie und nicht geeignet, Temperaturen größer als 800 K (527°C) zu widerstehen,

      Technische Anmerkung: Probekörper für Absorptionstests gemäß Anmerkung 1.c.1. zu Unternummer 1C001a sollten ein Quadrat der Seitenlänge von mindestens 5 Wellenlängen der Mittenfrequenz bilden und in das Fernfeld des abstrahlenden Teils gegeben werden.

    2. Zugfestigkeit kleiner als 7 x 106 N/m2 und
    3. Druckfestigkeit kleiner als 14 x 106 N/m2;
  4. ebene Absorptionsmittel aus gesintertem Ferrit mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. spezifische Dichte größer als 4,4 und
    2. maximale Betriebstemperatur 548 K (275°C).

Anmerkung 2: Für Absorptionszwecke benutzte magnetische Stoffe, die in Farben enthalten sind, bleiben von Unternummer 1C001a erfasst.

b) Werkstoffe oder Materialien für die Absorption von Frequenzen größer als 1,5 x 1014 Hz und kleiner als 3,7 x 1014 Hz und nicht transparent für sichtbares Licht;

Anmerkung: Unternummer 1C001b erfasst nicht Materialien, besonders entwickelt oder formuliert für eine der folgenden Verwendungen:

  1. Lasermarkierung von Polymeren oder
  2. Laserschweißen von Polymeren.

c) eigenleitfähige polymere Werkstoffe oder Materialien mit einer 'elektrischen Volumenleitfähigkeit' größer als 10.000 S/m (Siemens pro m) oder einem 'Schicht-/Oberflächenwiderstand' kleiner als 100 Ohm/Flächenquadrat, auf der Grundlage eines oder mehrerer der folgenden Polymere:

  1. Polyanilin,
  2. Polypyrrol,
  3. Polythiophen,
  4. Polyphenylenvinylen oder
  5. Polythienylenvinylen.

Anmerkung: Unternummer 1C001c erfasst nicht Materialien in flüssiger Form.

Technische Anmerkung: Die 'elektrische Volumenleitfähigkeit' und der 'Schicht-/Oberflächenwiderstand' werden gemäß ASTM D-257 oder vergleichbaren nationalen Verfahren bestimmt.

M17C1Werkstoffe und Materialien zur Verminderung von Messgrößen wie Radarreflexion, Ultraviolett-/Infrarot-Rückstrahlung und Schallsignatur (d. h. Stealth-Technologie), für Anwendungen geeignet für die von Position 1.A. oder 19.A. erfassten Systeme oder für die von Position 2.A. erfassten Subsysteme.

Anmerkungen:

  1. Position 17.C.1. erfasst Strukturwerkstoffe und Beschichtungen (einschließlich Farbanstriche), besonders konstruiert für reduzierte oder speziell zugeschnittene Reflexion oder Emission im Mikrowellen-, IR- oder UV-Spektrum.
  2. Position 17.C.1. erfasst keine Beschichtungen (einschließlich Farbanstriche), die speziell zur Temperaturregelung von Satelliten verwendet werden.
1C007Keramikpulver, keramische Nicht-"Verbundwerkstoffe", "Verbundwerkstoffe" mit keramischer "Matrix" und keramische Vormaterialien wie folgt:

Ergänzende Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMER 1C107.

M6C5Keramische Verbundwerkstoffe mit einer Dielektrizitätskonstanten kleiner als 6 bei jeder Frequenz von 100 MHz bis 100 GHz, zur Verwendung in Flugkörper-Radomen, die für von Position 1.A. oder 19.A.1. erfasste Systeme geeignet sind.
a) Keramikpulver aus einfachen oder komplexen Boriden des Elements Titan, wobei die Summe der metallischen Verunreinigungen, ohne beigemischte Zusätze, weniger als 5.000 ppm beträgt, die durchschnittliche Partikelgröße kleiner/gleich 5 µm misst und nicht mehr als 10 % der Partikel größer als 10 µm sind;

b) keramische Nicht-"Verbundwerkstoffe" in Roh- oder Halbzeugformen aus Boriden des Elements Titan mit einer Dichte größer/gleich 98 % der theoretischen Dichte;

Anmerkung: Unternummer 1C007b erfasst nicht Schleifmittel.

c) Keramik-Keramik-"Verbundwerkstoffe" mit einer Glas- oder Oxid-"Matrix" und verstärkt mit Fasern, mit allen folgenden Eigenschaften:

  1. hergestellt aus einem der folgenden Werkstoffen oder Materialien:
    1. Si-N,
    2. Si-C,
    3. Si-Al-O-N oder
    4. Si-O-N und
  2. mit einer "spezifischen Zugfestigkeit" größer als 12,7 x 103 m;

d) Keramik-Keramik-"Verbundwerkstoffe" mit einer kontinuierlichen metallischen Phase oder ohne diese, die Partikel oder Phasen beliebiger Faser- oder Whiskermaterialien enthalten, wobei Karbide oder Nitride von Silizium, Zirkon oder Bor die "Matrix" bilden;

e) Vormaterialien (d. h. spezielle Polymere oder metallorganische Verbindungen) zur Herstellung einer beliebigen Phase oder beliebiger Phasen der von Unternummer 1C007c erfassten Materialien, wie folgt:

  1. Polydiorganosilane (zur Herstellung von Siliziumkarbid),
  2. Polysilazane (zur Herstellung von Siliziumnitrid),
  3. Polycarbosilazane (zur Herstellung von Keramikprodukten, die Silizium, Kohlenstoff und Stickstoff enthalten);

f) Keramik-Keramik-"Verbundwerkstoffe" mit einer Oxid- oder Glas-"Matrix" und verstärkt mit Endlosfasern aus einem der folgenden Systeme:

  1. Al2O3 (CAS 1344-28-1) oder
  2. Si-C-N.

Anmerkung: Unternummer 1C007f erfasst nicht "Verbundwerkstoffe", die Fasern dieser Systeme mit einer Zugfestigkeit kleiner als 700 MPa bei 1.273 K (1.000 °C) oder einer Dauerstandzugfestigkeit größer als 1 % Kriechdehnung bei einer Belastung von 100 MPa bei 1.273 K (1.000 °C) über eine Zeitdauer von 100 Stunden enthalten.

M6C6Siliziumkarbid-Materialien wie folgt:

a. Maschinell bearbeitbare, mit Siliziumkarbid verstärkte, ungebrannte keramische Werkstoffe, geeignet für Bugspitzen, die für von Position 1.A. oder 19.A.1. erfasste Systeme geeignet sind;

Verstärkte Siliziumkarbid-Keramik-Verbundwerkstoffe, geeignet für Bugspitzen, Wiedereintrittskörper, Strahlruder, verwendbar für von Position 1.A. oder 19.A.1. erfasste Systeme.


Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem VerwendungszweckTrägertechnologie-Kontrollregime (MTCR): Anhang über Ausrüstung, Software und Technologie
1C010"Faser- oder fadenförmige Materialien" wie folgt:

Ergänzende Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMERN 1C210 UND 9C110.

a) organische "faser- oder fadenförmige Materialien" mit allen folgenden Eigenschaften:

  1. "spezifischer Modul" größer als 12,7 x 106 m und
  2. "spezifische Zugfestigkeit" größer als 23,5 x 104 m;

Anmerkung: Unternummer 1C010a erfasst nicht Polyethylen.

b) "faser- oder fadenförmige Materialien" aus Kohlenstoff mit allen folgenden Eigenschaften:

  1. "spezifischer Modul" größer als 14,65 x 106 m und
  2. "spezifische Zugfestigkeit" größer als 26,82 x 104 m;

Anmerkung: Unternummer 1C010b erfasst nicht:

  1. "faser- oder fadenförmige Materialien" für die Reparatur von "zivilen Luftfahrzeug"-Strukturen oder Laminaten, mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. Fläche nicht größer als 1 m2,
    2. Länge nicht größer als 2,5 m und
    3. Breite größer als 15 mm.
  2. mechanisch zerhackte, gemahlene oder geschnittene "faser- oder fadenförmige" Kohlenstoff-"Materialien" mit einer Länge kleiner/gleich 25,0 mm.

c) anorganische "faser- oder fadenförmige Materialien" mit allen folgenden Eigenschaften:

  1. "spezifischer Modul" größer als 2,54 x 106 m und
  2. Schmelz-, Erweichungs-, Zersetzungs- oder Sublimationspunkt größer als 1.922 K (1.649 °C) in einer inerten Umgebung;

Anmerkung: Unternummer 1C010c erfasst nicht:

  1. diskontinuierliche, vielphasige, polykristalline Aluminiumoxidfasern als geschnittene Fasern oder regellos geschichtete Matten mit einem Siliziumoxidgehalt größer/gleich 3 Gew.-% und einem "spezifischen Modul" kleiner als 10 x 106 m,
  2. Fasern aus Molybdän und Molybdänlegierungen,
  3. Borfasern,
  4. diskontinuierliche Keramikfasern mit einem Schmelz-, Erweichungs-, Zersetzungs- oder Sublimationspunkt kleiner als 2.043 K (1.770 °C) in einer inerten Umgebung.

Technische Anmerkungen:

  1. Für die Berechnung der "spezifischen Zugfestigkeit", des "spezifischen Moduls" oder des spezifischen Gewichts "faser- oder fadenförmiger Materialien" der Unternummern 1C010a, 1C010b oder 1C010c sollten Zugfestigkeit und Modul nach der in ISO 10618 (2004) beschriebenen Methode A oder vergleichbaren nationalen Verfahren bestimmt werden.
  2. Die Bestimmung der "spezifischen Zugfestigkeit", des "spezifischen Moduls" oder des spezifischen Gewichts nicht unidirektionaler "faser- oder fadenförmiger Materialien" (z.B. Webwaren, regellos geschichtete Matten und Flechtwaren) der Nummer 1C010 muss auf der Grundlage der mechanischen Eigenschaften der einzelnen unidirektionalen Einzelfäden (monofilaments) (z.B. Einzelfäden (monofilaments), Garne (yarns), Faserbündel (rovings) oder Seile (tows)) vor deren Verarbeitung zu nicht unidirektionalen "faser- oder fadenförmigen Materialien" erfolgen.

d) "faser- oder fadenförmige Materialien" mit einer der folgenden Eigenschaften:

  1. bestehend aus einem der folgenden Stoffe:
    1. von Unternummer 1C008a erfasste Polyetherimide oder
    2. von Unternummer 1C008d bis 1C008f erfasste Materialien oder
  2. bestehend aus den von Unternummer 1C010d1a oder 1C010d1b erfassten Stoffen, auch "vermischt" (commingled) mit anderen von Unternummer 1C010a, 1C010b oder 1C010c erfassten Fasern;
e) vollständig oder teilweise harz- oder pechimprägnierte "faser- oder fadenförmige Materialien" (Prepregs), metall- oder kohlenstoffbeschichtete "faser- oder fadenförmige Materialien" (Preforms) oder "Kohlenstofffaser-Preforms", mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. mit einer der folgenden Eigenschaften:
    1. hergestellt aus anorganischen "faser- oder fadenförmigen Materialien", erfasst von Unternummer 1C010c oder
    2. hergestellt aus "faser- oder fadenförmigen Materialien" aus organischen Stoffen oder Kohlenstoff, mit allen folgenden Eigenschaften:
      1. "spezifischer Modul" größer als 10,15 x 106 m und
      2. "spezifische Zugfestigkeit" größer als 17,7 x 104 m; und
  2. mit einer der folgenden Eigenschaften:
    1. hergestellt aus Harz oder Pech, erfasst von Nummer 1C008 oder Unternummer 1C009b;
    2. mit einer 'Glasübergangstemperatur, bestimmt mittels dynamisch-mechanischer Analyse' (Dynamic Mechanical Analysis Glas Transition Temperature (DMA Tg)), größer/gleich 453 K (180 °C) bei Imprägnierung mit Phenolharz oder
    3. mit einer 'Glasübergangstemperatur, bestimmt mittels dynamisch-mechanischer Analyse' (Dynamic Mechanical Analysis Glas Transition Temperature (DMA Tg)), größer/gleich 505 K (232 °C) bei Imprägnierung mit Harz oder Pech, nicht erfasst von Nummer 1C008 oder Unternummer 1C009b und nicht Phenolharz.

Anmerkung 1: Zur Erfassung von nicht harz- oder pechimprägnierten metall- oder kohlenstoffbeschichteten "faser- oder fadenförmigen Materialien" (Preforms) oder "Kohlenstofffaserpreforms" siehe Unternummern 1C010a, 1C010b oder 1C010c.

Anmerkung 2: Unternummer 1C010e erfasst nicht:

  1. mit einer Epoxyharz-"Matrix" imprägnierte "faser- oder fadenförmige" Kohlenstoff-"Materialien" (Prepregs) für die Reparatur von "zivilen Luftfahrzeug"-Strukturen oder Laminaten, mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. Fläche nicht größer als 1 m2,
    2. Länge nicht größer als 2,5 m und
    3. Breite größer als 15 mm.
  2. vollständig oder teilweise harz- oder pechimprägnierte, mechanisch zerhackte, gemahlene oder geschnittene "faser- oder fadenförmige" Kohlenstoff-"Materialien" mit einer Länge kleiner/gleich 25,0 mm, wenn ein nicht von Nummer 1C008 oder Unternummer 1C009b erfasstes Harz oder Pech verwendet wird.

Technische Anmerkung: Die 'Glasübergangstemperatur, bestimmt mittels dynamisch-mechanischer Analyse' (Dynamic Mechanical Analysis Glas Transition Temperature (DMA Tg)), für die von Unternummer 1C010e erfassten Materialien wird nach der in ASTM D 7028-07 beschriebenen Methode oder vergleichbaren nationalen Standards an einer trockenen Probe bestimmt. Bei duroplastischen Materialien muss der Aushärtungsgrad einer trockenen Probe mindestens 90 % nach ASTM E 2160-04 oder vergleichbaren nationalen Standards betragen.

M6C1Harzimprägnierte Faser-Prepregs und metallbeschichtete Faser-Preforms für die von Position 6.A.1. erfassten Güter, hergestellt aus organischer Matrix oder Metall-Matrix unter Verwendung einer Faser- oder Fadenverstärkung mit einer spezifischen Zugfestigkeit größer als 7,62 x 104 m und einem spezifischen Modul größer als 3,18 x 106 m.

Anmerkung: Position 6.C.1. erfasst nur harzimprägnierte Faser-Prepregs mit solchen Harzen, die nach dem Aushärten eine Glasübergangstemperatur (Tg) von mehr als 145 °C erreichen (bestimmt nach ASTM D 4065 oder gleichwertigen nationalen Standards).

Technische Anmerkungen:

  1. In Position 6.C.1. bezeichnet 'spezifische Zugfestigkeit' (specific tensile strength) die Höchstfestigkeit gemessen in N/m2, dividiert durch das spezifische Gewicht gemessen in N/m3, bei einer Temperatur von 296 K ± 2 K (23°C ± 2°C) und bei einer relativen Luftfeuchtigkeit von 50 % ± 5 %.
  2. In Position 6.C.1. bezeichnet 'spezifischer Modul' den Youngschen Modul in N/m2, dividiert durch das spezifische Gewicht gemessen in N/m3, bei einer Temperatur von 296 K ± 2 K (23°C ± 2°C) und bei einer relativen Luftfeuchtigkeit von 50 % ± 5 %.
1C011Metalle und Verbindungen, wie folgt:

Ergänzende Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMER 1C111.

a) Metalle mit Partikelgrößen kleiner als 60 µm (kugelförmig, staubförmig, kugelähnlich, flockenförmig oder gemahlen), die mindestens zu 99 % aus Zirkonium, Magnesium oder Legierungen dieser Metalle bestehen;

Technische Anmerkung: Der natürliche Hafnium-Gehalt im Zirkonium (typischerweise 2 % bis 7 %) wird dem Zirkonium-Gehalt hinzugerechnet.

Anmerkung: Die in Unternummer 1C011a aufgeführten Metalle und Legierungen werden auch dann erfasst, wenn sie in Aluminium, Magnesium, Zirkonium oder Beryllium eingekapselt sind.

M4C2dMetallpulver aus einem der folgenden Metalle: Zirkonium (CAS-Nr. 7440-67-7), Beryllium (CAS-Nr. 7440-41-7), Magnesium (CAS-Nr. 7439-95-4) oder Legierungen davon, wenn mindestens 90 % des Gesamtteilchenvolumens oder -gewichts aus Teilchen kleiner als 60 µm bestehen (bestimmt mit Messverfahren wie Verwendung eines Siebs, Laserdiffraktion oder optisches Scannen), kugelförmig, staubförmig, kugelähnlich, flockenförmig oder gemahlen, die mindestens zu 97 Gew.-% aus einem der obengenannten Metalle bestehen;

Anmerkung: In einer multimodalen Teilchenverteilung (z.B. Mischungen mit unterschiedlichen Korngrößen), bei der ein oder mehrere Modalwerte geprüft werden, wird die gesamte Pulvermischung geprüft.

Technische Anmerkung: Der natürliche Hafnium-Gehalt (CAS-Nr. 7440-58-6) im Zirkonium (typischerweise 2 % bis 7 %) wird dem Zirkonium-Gehalt hinzugerechnet.

b) Bor oder Borlegierungen, mit einer Partikelgröße kleiner/gleich 60 µm, wie folgt:
  1. Bor mit einer Reinheit von mindestens 85 Gew.-%,
  2. Borlegierungen mit einem Borgehalt von mindestens 85 Gew.-%.

Anmerkung: Die in Unternummer 1C011b aufgeführten Stoffe werden auch dann erfasst, wenn sie in Aluminium, Magnesium, Zirkonium oder Beryllium eingekapselt sind.

c) Guanidinnitrat (CAS-Nr. 506-93-4);

d) Nitroguanidin (NQ) (CAS-Nr. 556-88-7).

Ergänzende Anmerkung: Zur Erfassung von Metallpulvern, die mit anderen Stoffen gemischt sind, um eine für militärische Zwecke formulierte Mischung zu bilden: Siehe auch Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial.

M4C2eMetallpulver aus Bor (CAS-Nr. 7440-42-8) oder Borlegierungen mit einem Borgehalt von größer/gleich 85 Gew.- %, wenn mindestens 90 % des Gesamtteilchenvolumens oder -gewichts aus Teilchen kleiner als 60 µm bestehen (bestimmt mit Messverfahren wie Verwendung eines Siebs, Laserdiffraktion oder optisches Scannen), kugelförmig, staubförmig, kugelähnlich, flockenförmig oder gemahlen;

Anmerkung: In einer multimodalen Teilchenverteilung (z.B. Mischungen mit unterschiedlichen Korngrößen), bei der ein oder mehrere Modalwerte geprüft werden, wird die gesamte Pulvermischung geprüft.


Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem VerwendungszweckTrägertechnologie-Kontrollregime (MTCR): Anhang über Ausrüstung, Software und Technologie
1C101Andere als die von Nummer 1C001 erfassten Werkstoffe, Materialien und Geräte zur Verminderung von Messgrößen wie Radarreflexion, Ultraviolett-/Infrarot-Rückstrahlung und Schallsignatur, geeignet für 'Flugkörper', "Flugkörper"-Subsysteme oder von Nummer 9A012 oder Unternummer 9A112a erfasste unbemannte Luftfahrzeuge.

Anmerkung 1: Nummer 1C101 schließt Folgendes ein:

  1. Strukturwerkstoffe und Beschichtungen, besonders konstruiert für reduzierte Radarreflexion,
  2. Beschichtungen einschließlich Farbanstrichen, besonders konstruiert für reduzierte oder speziell zugeschnittene Reflexion oder Emission im Mikrowellen-, IR- oder UV-Spektrum.

Anmerkung 2: Nummer 1C101 erfasst nicht Materialien für die Verwendung zur Temperaturregelung von Satelliten.

Technische Anmerkung: 'Flugkörper' im Sinne der Nummer 1C101 bedeutet vollständige Raketensysteme und unbemannte Luftfahrzeuge mit einer Reichweite größer als 300 km.

M17A1Geräte zur Verminderung von Messgrößen wie Radarreflexion, Ultraviolett-/Infrarot-Rückstrahlung und Schallsignatur (d. h. Stealth-Technologie), für Anwendungen mit Eignung für die von Position 1.A. oder 19.A. erfassten Systeme oder für die von Position 2.A. oder 20.A. erfassten Subsysteme.
M17C1Werkstoffe und Materialien zur Verminderung von Messgrößen wie Radarreflexion, Ultraviolett-/Infrarot-Rückstrahlung und Schallsignatur (d. h. Stealth-Technologie), für Anwendungen geeignet für die von Position 1.A. oder 19.A. erfassten Systeme oder für die von Position 2.A. erfassten Subsysteme.

Anmerkungen:

  1. Position 17.C.1. erfasst Strukturwerkstoffe und Beschichtungen (einschließlich Farbanstriche), besonders konstruiert für reduzierte oder speziell zugeschnittene Reflexion oder Emission im Mikrowellen-, IR- oder UV-Spektrum.
  2. Position 17.C.1. erfasst keine Beschichtungen (einschließlich Farbanstriche), die speziell zur Temperaturregelung von Satelliten verwendet werden.
1C102Resaturierte, pyrolysierte Kohlenstoff-Kohlenstoff-Materialien, konstruiert für von Nummer 9A004 erfasste Trägerraketen oder von Nummer 9A104 erfasste Höhenforschungsraketen.M6C2Resaturierte, pyrolysierte (d. h. Kohlenstoff-Kohlenstoff-) Werkstoffe und Materialien mit allen folgenden Eigenschaften: a) konstruiert für Raketensysteme; und b) geeignet für die von Position 1.A. oder 19.A.1. erfassten Systeme.
1C107Keramik- oder Grafitmaterialien, die nicht von Nummer 1C007 erfasst werden, wie folgt:
a) feinkörnige Grafite mit einer Dichte größer/gleich 1,72 g/cm3, gemessen bei 288 K (15 °C), und einer Korngröße kleiner/gleich 100 µm, geeignet fÌr Raketendüsen oder Bugspitzen von Wiedereintrittskörpern, mit denen eines der folgenden Erzeugnisse hergestellt werden kann:
  1. Zylinder mit einem Durchmesser von größer/gleich 120 mm und einer Länge von größer/gleich 50 mm,
  2. Rohre mit einem Innendurchmesser von größer/gleich 65 mm, einer Wandstärke von größer/gleich 25 mm und einer Länge von größer/gleich 50 mm oder
  3. Blöcke mit Abmessungen von größer/gleich 120 mm x 120 mm x 50 mm;

Ergänzende Anmerkung: siehe auch Nummer 0C004

M6C3Feinkörnige Grafite mit einer Dichte von mindestens 1,72 g/cm3, gemessen bei 15 °C, und einer Korngröße kleiner/gleich 100 x 10-6 (100 µm), geeignet fÌ3r Raketendüsen oder Bugspitzen von Wiedereintrittskörpern, mit denen eines der folgenden Erzeugnisse hergestellt werden kann:
  1. Zylinder mit einem Durchmesser von größer/gleich 120 mm und einer Länge von größer/gleich 50 mm,
  2. Rohre mit einem Innendurchmesser von größer/gleich 65 mm, einer Wandstärke von größer/gleich 25 mm und einer Länge von größer/gleich 50 mm oder
  3. Blöcke mit Abmessungen von größer/gleich 120 m x 120 mm x 50 mm.
b) pyrolytische oder faserverstärkte Grafite, geeignet für Raketen-Düsen und Bugspitzen von Wiedereintrittskörpern, die für "Flugkörper", von Nummer 9A004 erfasste Trägerraketen (für "Raumfahrzeuge") oder von Nummer 9A104 erfasste Höhenforschungsraketen geeignet sind;

Ergänzende Anmerkung: siehe auch Nummer 0C004

M6C4Pyrolytische oder faserverstärkte Grafite, geeignet für Raketen-Düsen und Bugspitzen von Wiedereintrittskörpern, die für von Position 1.A. oder 19.A.1. erfasste Systeme geeignet sind.
c) keramische "Verbundwerkstoffe" mit einer Dielektrizitätskonstanten kleiner als 6 bei jeder Frequenz von 100 MHz bis 100 GHz, zur Verwendung in Radomen, die für "Flugkörper", von Nummer 9A004 erfasste Trägerraketen (für "Raumfahrzeuge") oder von Nummer 9A104 erfasste Höhenforschungsraketen geeignet sind;M6C5Keramische Verbundwerkstoffe mit einer Dielektrizitätskonstanten kleiner als 6 bei jeder Frequenz von 100 MHz bis 100 GHz, zur Verwendung in Flugkörper-Radomen, die für von Position 1.A. oder 19.A.1. erfasste Systeme geeignet sind.
d) maschinell bearbeitbare, mit Siliziumkarbid verstärkte, ungebrannte keramische Werkstoffe, geeignet für Bugspitzen, die für "Flugkörper", von Nummer 9A004 erfasste Trägerraketen (für "Raumfahrzeuge") oder von Nummer 9A104 erfasste Höhenforschungsraketen geeignet sind;M6C6aMaschinell bearbeitbare, mit Siliziumkarbid verstärkte, ungebrannte keramische Werkstoffe, geeignet für Bugspitzen, die für von Position 1.A. oder 19.A.1. erfasste Systeme geeignet sind;
e) verstärkte Siliziumkarbid-Verbundkeramiken, geeignet für Bugspitzen, Wiedereintrittsfahrzeuge und Düsensteuerungsklappen, die für "Flugkörper", von Nummer 9A004 erfasste Trägerraketen (für "Raumfahrzeuge") oder von Nummer 9A104 erfasste Höhenforschungsraketen geeignet sind.M6C6bVerstärkte Siliziumkarbid-Keramik-Verbundwerkstoffe, geeignet für Bugspitzen, Wiedereintrittskörper, Strahlruder, verwendbar für von Position 1.A. oder 19.A.1. erfasste Systeme.
1C111Treibstoffe und chemische Bestandteile für Treibstoffe, die nicht von Nummer 1C011 erfasst werden, wie folgt:

a) Treibstoffzusätze wie folgt:

1. Kugelförmiges oder kugelähnliches Aluminiumpulver, das nicht von der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial erfasst wird, mit einer Teilchengröße kleiner 200 µm und einem Aluminiumgehalt von mindestens 97 Gew.-%, falls mindestens 10 % des Gesamtgewichts aus Teilchen kleiner als 63 µm bestehen, entsprechend ISO 2591-1:(1988) oder vergleichbaren nationalen Standards;

Technische Anmerkung: Eine Teilchengröße von 63 µm (ISO R-565) entspricht 250 mesh (Tyler) oder 230 mesh (ASTM-Standard E-11).

2. Metallpulver, die nicht von der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial erfasst werden, wie folgt:

M4C2ckugelförmiges oder kugelähnliches Aluminiumpulver (CAS-Nr. 7429-90-5) mit einer Teilchengröße kleiner 200 x 10- 6 m (200 µm) und einem Aluminiumgehalt von mindestens 97 Gew.- %, falls mindestens 10 % des Gesamtgewichts aus Teilchen kleiner als 63 µm bestehen, entsprechend ISO 2591 (1988) oder vergleichbaren nationalen Standards;

Technische Anmerkung: Eine Teilchengröße von 63 µm (ISO R-565) entspricht 250 mesh (Tyler) oder 230 mesh (ASTM-Standard E-11).

a) Metallpulver aus Zirkonium, Beryllium, Magnesium oder Legierungen dieser Metalle, wenn mindestens 90 % des Gesamtteilchenvolumens oder -gewichts aus Teilchen kleiner als 60 µm bestehen (bestimmt mit Messverfahren wie Verwendung eines Siebs, Laserdiffraktion oder optisches Scannen), kugelförmig, staubförmig, kugelähnlich, flockenförmig oder gemahlen, die mindestens zu 97 Gew.-% aus einem der folgenden Elemente bestehen:
  1. Zirkonium,
  2. Beryllium oder
  3. Magnesium;

Technische Anmerkung: Der natürliche Hafnium-Gehalt im Zirkonium (typischerweise 2 % bis 7 %) wird dem Zirkonium-Gehalt hinzugerechnet.

M4C2dMetallpulver aus einem der folgenden Metalle: Zirkonium (CAS-Nr. 7440-67-7), Beryllium (CAS-Nr. 7440-41-7), Magnesium (CAS-Nr. 7439-95-4) oder Legierungen davon, wenn mindestens 90 % des Gesamtteilchenvolumens oder -gewichts aus Teilchen kleiner als 60 µm bestehen (bestimmt mit Messverfahren wie Verwendung eines Siebs, Laserdiffraktion oder optisches Scannen), kugelförmig, staubförmig, kugelähnlich, flockenförmig oder gemahlen, die mindestens zu 97 Gew.-% aus einem der obengenannten Metalle bestehen;

Anmerkung: In einer multimodalen Teilchenverteilung (z.B. Mischungen mit unterschiedlichen Korngrößen), bei der ein oder mehrere Modalwerte geprüft werden, wird die gesamte Pulvermischung geprüft.

Technische Anmerkung: Der natürliche Hafnium-Gehalt (CAS-Nr. 7440-58-6) im Zirkonium (typischerweise 2 % bis 7 %) wird dem Zirkonium-Gehalt hinzugerechnet.

b) Metallpulver aus Bor oder Borlegierungen mit einem Borgehalt von größer/gleich 85 Gew.-%, wenn mindestens 90 % des Gesamtteilchenvolumens oder -gewichts aus Teilchen kleiner als 60 µm bestehen (bestimmt mit Messverfahren wie Verwendung eines Siebs, Laserdiffraktion oder optisches Scannen), kugelförmig, staubförmig, kugelähnlich, flockenförmig oder gemahlen;

Anmerkung: Die Unternummern 1C111a2a und 1C111a2b erfassen Pulvermischungen mit einer multimodalen Teilchenverteilung (z.B. Mischungen mit unterschiedlichen Korngrößen), sofern ein oder mehrere Modalwerte geprüft werden.

M4C2eMetallpulver aus Bor (CAS-Nr. 7440-42-8) oder Borlegierungen mit einem Borgehalt von größer/gleich 85 Gew.-%, wenn mindestens 90 % des Gesamtteilchenvolumens oder -gewichts aus Teilchen kleiner als 60 µm bestehen (bestimmt mit Messverfahren wie Verwendung eines Siebs, Laserdiffraktion oder optisches Scannen), kugelförmig, staubförmig, kugelähnlich, flockenförmig oder gemahlen;

Anmerkung: In einer multimodalen Teilchenverteilung (z.B. Mischungen mit unterschiedlichen Korngrößen), bei der ein oder mehrere Modalwerte geprüft werden, wird die gesamte Pulvermischung geprüft.

3. Oxidationsmittel, verwendbar in Flüssigtreibstoff für Raketenmotoren wie folgt:
  1. Distickstofftrioxid (CAS-Nr. 10544-73-7);
  2. Stickstoffdioxid (CAS-Nr. 10102-44-0)/Distickstofftetroxid (CAS-Nr. 10544-72-6);
  3. Distickstoffpentoxid (CAS-Nr. 10102-03-1);
  4. Stickstoffmischoxide (MON);

    Technische Anmerkung: Stickstoffmischoxide (MON = Mixed Oxide of Nitrogen) sind Lösungen von Stickstoffoxid (NO) in Distickstofftetroxid/Stickstoffdioxid (N2O4/NO2), die in Flugkörpersystemen verwendet werden können. Es gibt unterschiedliche Konzentrationen, die mit MONi oder MONij gekennzeichnet werden, wobei i und j ganze Zahlen bedeuten, die den Prozentsatz des Stickstoffoxids in der Mischung angeben (z.B. MON3 enthält 3 % Stickstoffoxid, MON25 enthält 25 % Stickstoffoxid. Eine Obergrenze ist MON40 entsprechend 40 Gew.-%).

  5. Zur Erfassung von inhibierter rauchender Salpetersäure (IRFNA): SIEHE LISTE FÜR WAFFEN, MUNITION UND RÜSTUNGSMATERIAL;
  6. Zur Erfassung von Verbindungen, die aus Fluor und einem oder mehreren der folgenden Elemente zusammengesetzt sind: sonstige Halogene, Sauerstoff oder Stickstoff: SIEHE LISTE FÜR WAFFEN, MUNITION UND RÜSTUNGSMATERIAL UND NUMMER 1C238.
M4C4aOxidationsmittel, verwendbar in Flüssigtreibstoff für Raketenmotoren wie folgt:
  1. Distickstofftrioxid (CAS-Nr. 10544-73-7);
  2. Stickstoffdioxid (CAS-Nr. 10102-44-0)/Distickstofftetroxid (CAS-Nr. 10544-72-6);
  3. Distickstoffpentoxid (CAS-Nr. 10102-03-1);
  4. Stickstoffmischoxide (MON);

    Technische Anmerkung: Stickstoffmischoxide (MON = Mixed Oxide of Nitrogen) sind Lösungen von Stickstoffoxid (NO) in Distickstofftetroxid/Stickstoffdioxid (N2O4/NO2), die in Flugkörpersystemen verwendet werden können. Es gibt unterschiedliche Konzentrationen, die mit MONi oder MONij gekennzeichnet werden, wobei i und j ganze Zahlen bedeuten, die den Prozentsatz des Stickstoffoxids in der Mischung angeben (z.B. MON3 enthält 3 % Stickstoffoxid, MON25 enthält 25 % Stickstoffoxid. Eine Obergrenze ist MON40 entsprechend 40 Gew.-%).

  5. inhibierte rauchende Salpetersäure (IRFNA) (CAS-Nr. 8007-58-7);
  6. Verbindungen, die aus Fluor und einem oder mehreren sonstigen Halogenen, Sauerstoff oder Stickstoff zusammengesetzt sind;

    Anmerkung: Position 4.C.4.a.6. erfasst nicht Stickstofftrifluorid (NF3) (CAS-Nr. 7783-542) in gasförmigem Zustand, da es nicht im Flugkörpersektor verwendet werden kann.

4. Hydrazinderivate wie folgt:

Ergänzende Anmerkung: SIEHE AUCH LISTE FÜR WAFFEN, MUNITION UND RÜSTUNGSMATERIAL.

  1. Trimethylhydrazin (CAS-Nr. 1741-01-1);
  2. Tetramethylhydrazin (CAS-Nr. 6415-12-9);
  3. N,N-Diallylhydrazin (CAS-Nr. 5164-11-4);
  4. Allylhydrazin (CAS-Nr.-7422-78-8);
  5. Ethylendihydrazin;
  6. Monomethylhydrazindinitrat;
  7. unsymmetrisches Dimethylhydrazinnitrat;
  8. Hydrazinazid (CAS-Nr. 14546-44-2);
  9. Dimethylhydrazinazid;
  10. Hydrazindinitrat (CAS-Nr. 13464-98-7);
  11. Diimidooxalsäuredihydrazid (CAS-Nr. 3457-37-2);
  12. 2-Hydroxyethylhydrazinnitrat;
  13. Zur Erfassung von Hydrazinperchlorat: siehe Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial;
  14. Hydrazindiperchlorat (CAS-Nr. 13812-39-0);
  15. Methylhydrazinnitrat (MHN) (CAS-Nr. 29674-96-2);
  16. Diethylhydrazinnitrat (DEHN);
  17. 3,6-Dihydrazinotetrazinnitrat (1,4-Dihydrazinnitrat (DHTN);
M4C2bHydrazinderivate wie folgt:
  1. Monomethylhydrazin (MMH) (CAS-Nr. 60-34-4);
  2. unsymmetrisches Dimethylhydrazin (UDMH) (CAS-Nr. 57-14-7);
  3. Hydrazinmononitrat (CAS-Nr. 13464-97-6);
  4. Trimethylhydrazin (CAS-Nr. 1741-01-1);
  5. Tetramethylhydrazin (CAS-Nr. 6415-12-9);
  6. N,N-Diallylhydrazin (CAS-Nr. 5164-11-4);
  7. Allylhydrazin (CAS-Nr. 7422-78-8);
  8. Ethylendihydrazin (CAS-Nr. 6068-98-0);
  9. Monomethylhydrazindinitrat;
  10. unsymmetrisches Dimethylhydrazinnitrat;
  11. Hydrazinazid (CAS-Nr. 14546-44-2);
  12. 1,1-Dimethylhydrazinazid (CAS 227955-52-4) / 1,2-Dimethylhydrazinazid (CAS 299177-50-7);
  13. Hydrazindinitrat (CAS-Nr. 13464-98-7);
  14. Diimidooxalsäuredihydrazid (CAS-Nr. 3457-37-2);
  15. 2-Hydroxyethylhydrazinnitrat;
  16. Hydrazinperchlorat (CAS-Nr. 27978-54-7);
  17. Hydrazindiperchlorat (CAS-Nr. 13812-39-0);
  18. Methylhydrazinnitrat (MHN) (CAS-Nr. 29674-96-2);
  19. 1,1-Diethylhydrazinnitrat (DEHN) / 1,2-Diethylhydrazinnitrat (DEHN) (CAS 363453-17-2);
  20. 3,6-Dihydrazinotetrazinnitrat (DHTN);

Technische Anmerkung: 3,6-Dihydrazinotetrazinnitrat wird auch bezeichnet als 1,4-Dihydrazinnitrat

5. Materialien hoher Energiedichte, soweit nicht erfasst von der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial, geeignet für 'Flugkörper' und unbemannte Luftfahrzeuge (UAV), erfasst von Nummer 9A012 oder Unternummer 9A112a;
  1. Treibstoffgemisch mit sowohl festen wie flüssigen Bestandteilen, wie Borschlamm, mit einer massespezifischen Energiedichte von größer/gleich 40 x 106 J/kg;
  2. andere Treibstoffe mit hoher Energiedichte und Treibstoffzusätze (z B. Cuban, ionische Lösungen, JP-10), mit einer volumenspezifischen Energiedichte von größer/gleich 37,5 x 109 J/m3, gemessen bei 20 °C und 1 Atmosphäre Druck (101,325 kPa);

Anmerkung: Unternummer 1C111a5b erfasst nicht fossile raffinierte Treibstoffe und Biotreibstoffe auf pflanzlicher Basis, einschließlich Treibstoffe für Antrieb, zertifiziert für zivile Anwendungen, außer wenn besonders formuliert für 'Flugkörper', erfasst von Nummer 9A012 oder Unternummer 9A112.a.

Technische Anmerkung: 'Flugkörper' im Sinne der Unternummer 1C111a5 bedeutet vollständige Raketensysteme und unbemannte Luftfahrzeugsysteme mit einer Reichweite größer als 300 km.

M4C2fMaterialien hoher Energiedichte, geeignet für von Position 1.A. oder 19.A. erfasste Systeme, wie folgt:
  1. Treibstoffgemisch mit sowohl festen wie flüssigen Bestandteilen, wie z.B. Borschlamm, mit einer massespezifischen Energiedichte von größer/gleich 40 x 106 J/kg;
  2. andere Treibstoffe mit hoher Energiedichte und Treibstoffzusätze (z.B. Cuban, ionische Lösungen, JP-10), mit einer volumenspezifischen Energiedichte von größer/gleich 37,5 x 109 J/m3, gemessen bei 20 °C und 1 Atmosphäre Druck (101,325 kPa);

Anmerkung: Position 4.C.2.f.2. erfasst nicht fossile raffinierte Treibstoffe und Biotreibstoffe auf pflanzlicher Basis, einschließlich Treibstoffe für Antrieb, zertifiziert für zivile Anwendungen, außer wenn besonders formuliert für Systeme, die von Position 1.A. oder 19.A. erfasst sind.

6. Hydrazinersatztreibstoffe wie folgt:

a. 2-Dimethylaminoethylazid (DMAZ) (CAS-Nr. 86147-04-8).

M4C2gHydrazinersatztreibstoffe wie folgt: 1. 2-Dimethylaminoethylazid (DMAZ) (CAS-Nr. 86147-04-8).
b) Polymere wie folgt:
  1. Carboxy-terminiertes Polybutadien (einschließlich Carboxyl-terminiertes Polybutadien) (CTPB),
  2. Hydroxy-terminiertes Polybutadien (einschließlich Hydroxyl-terminiertes Polybutadien) (HTPB), das nicht von der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial erfasst wird,
  3. Polybutadien-Akrylsäure (PBAA),
  4. Polybutadien-Akrylsäure-Akrylnitril (PBAN),
  5. Polytetrahydrofuran-Polyethylenglycol (TPEG);

    Technische Anmerkung: Polytetrahydrofuran-Polyethylenglycol (TPEG) ist ein Block-Copolymer aus Poly-1,4-Butandiol (CAS-Nr. 110-63-4) und Polyethylenglycol (PEG) (CAS-Nr. 25322-68-3).

  6. Polyglycidylnitrat (PGN oder Poly-GLYN) (CAS-Nr. 27814-48- -8).
M4C5Polymere wie folgt:
  1. Carboxy-terminiertes Polybutadien (einschließlich Carboxyl-terminiertes Polybutadien) (CTPB);
  2. Hydroxy-terminiertes Polybutadien (einschließlich Hydroxyl-terminiertes Polybutadien) (HTPB);
  3. Glycidylazidpolymer (GAP);
  4. Polybutadien-Akrylsäure (PBAA);
  5. Polybutadien-Akrylsäure-Akrylnitril (PBAN) (CAS 25265-19-4 / CAS 68891-50-9);
  6. Polytetrahydrofuran-Polyethylenglycol (TPEG);

    Technische Anmerkung: Polytetrahydrofuran-Polyethylenglycol (TPEG) ist ein Block-Copolymer aus Poly-1,4-Butandiol (CAS-Nr. 110-63-4) und Polyethylenglycol (PEG) (CAS-Nr. 25322-68-3).

  7. Polyglycidylnitrat (PGN oder Poly-GLYN) (CAS-Nr. 27814-48-8).
c) andere Additive und Agenzien wie folgt:
1. Zur Erfassung von Carboranen, Decarboranen, Pentaboranen und Derivaten daraus:

SIEHE LISTE FÜR WAFFEN, MUNITION UND RÜSTUNGSMATERIAL

M4C6c1Carborane, Decarborane, Pentaborane und Derivate daraus;
2. Triethylenglykoldinitrat (TEGDN) (CAS-Nr. 111-22-8);M4C6d1Triethylenglykoldinitrat (TEGDN) (CAS-Nr. 111-22-8);
3. 2-Nitrodiphenylamin (CAS-Nr. 119-75-5);M4C6e12-Nitrodiphenylamin (CAS-Nr. 119-75-5);
4. Trimethylolethantrinitrat (TMETN) (CAS-Nr. 3032-55-1);M4C6d2Trimethylolethantrinitrat (TMETN) (CAS-Nr. 3032-55-1);
5. Diethylenglykoldinitrat (DEGDN) (CAS-Nr. 693-21-0);M4C6d4Diethylenglykoldinitrat (DEGDN) (CAS-Nr. 693-21-0);
6. Ferrocenderivate wie folgt:
  1. Zur Erfassung von Catocen: Siehe Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial;
  2. Zur Erfassung von Ethylferrocen: Siehe Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial;
  3. Zur Erfassung von Propylferrocen: Siehe Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial;
  4. Zur Erfassung von n-Butylferrocen: Siehe Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial;
  5. Zur Erfassung von Pentylferrocen: Siehe Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial;
  6. Zur Erfassung von Dicyclopentylferrocen: Siehe Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial;
  7. Zur Erfassung von Dicyclohexylferrocen: Siehe Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial;
  8. Zur Erfassung von Diethylferrocen: Siehe Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial;
  9. Zur Erfassung von Dipropylferrocen: Siehe Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial;
  10. Zur Erfassung von Dibutylferrocen: Siehe Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial;
  11. Zur Erfassung von Dihexylferrocen: Siehe Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial;
  12. Zur Erfassung von Acetylferrocen / 1,1'-Diacetylferrocen: Siehe Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial;
  13. Zur Erfassung von Ferrocencarbonsäuren: Siehe Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial;
  14. Zur Erfassung von Butacen: Siehe Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial;
  15. andere Ferrocenderivate, verwendbar als Abbrandmoderatoren in Raketentreibmitteln, die nicht von der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial erfasst werden;

    Anmerkung: Unternummer 1C111c6o erfasst keine Ferrocenderivate, die einen oder mehrere an das Ferrocen-Molekül gebundene (auch substituierte) Benzol-Ringe (six carbon aromatic functional group) enthalten.

M4C6c2Ferrocenderivate wie folgt:
  1. Catocen (CAS-Nr. 37206-42-1);
  2. Ethylferrocen (CAS-Nr. 1273-89-8);
  3. Propylferrocen;
  4. n-Butylferrocen (CAS-Nr. 31904-29-7);
  5. Pentylferrocen (CAS-Nr. 1274-00-6);
  6. Dicyclopentylferrocen (CAS-Nr. 125861-17-8);
  7. Dicyclohexylferrocen;
  8. Diethylferrocen (CAS-Nr. 1273-97-8);
  9. Dipropylferrocen;
  10. Dibutylferrocen (CAS-Nr. 1274-08-4);
  11. Dihexylferrocen (CAS-Nr. 93894-59-8);
  12. Acetylferrocen (CAS-Nr. 1271-55-2)/1,12-Diacetylferrocen (CAS-Nr. 1273-94-5);
  13. Ferrocencarbonsäure (CAS-Nr. 1271-42-7)/1,12 Ferrocendicarbonsäure (CAS-Nr. 1293-87-4);
  14. Butacen (CAS-Nr. 125856-62-4);
  15. andere Ferrocenderivate, verwendbar als Abbrandmoderatoren in Raketentreibmitteln;

Anmerkung: Position 4.C.6.c.2.o erfasst keine Ferrocenderivate, die einen oder mehrere an das Ferrocen-Molekül gebundene (auch substituierte) Benzol-Ringe (six carbon aromatic functional group) enthalten.

7. 4,5-Diazidomethyl-2-Methyl-1,2,3-Triazol (iso- DAMTR), das nicht von der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial erfasst wird.

Anmerkung: Treibstoffe und chemische Treibstoffzusätze, die nicht von Nummer 1C111 erfasst werden: siehe Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial.

M4C6d54,5 Diazidomethyl-2-Methyl-1,2,3-Triazol (iso- DAMTR);


Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem VerwendungszweckTrägertechnologie-Kontrollregime (MTCR): Anhang über Ausrüstung, Software und Technologie
1C116Martensitaushärtender Stahl (maraging steel), geeignet für 'Flugkörper', mit allen folgenden Eigenschaften:

Ergänzende Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMER 1C216.

M6C8Martensitaushärtender Stahl (maraging steel), geeignet für die von Position 1.A. oder 19.A.1. erfassten Systeme, mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. erreichbare Zugfestigkeit, gemessen bei 20°C, größer/gleich
    1. 0,9 GPa im lösungsgeglühten Zustand oder
    2. 1,5 GPa im ausscheidungsgehärteten Zustand; und
  2. in einer der folgenden Formen:
    1. Bleche, Platten oder Rohre mit einer Wand-/Plattenstärke kleiner/gleich 5 mm, oder
    2. Röhrenform mit einer Wandstärke kleiner/gleich 50 mm und einem Innendurchmesser größer/gleich 270 mm.

Technische Anmerkung: Martensitaushärtende Stähle sind Eisenlegierungen, die:

  1. im Allgemeinen gekennzeichnet sind durch einen hohen Nickel- und sehr geringen Kohlenstoffgehalt sowie die Verwendung von Substitutions- oder Ausscheidungselementen zur Festigkeitssteigerung und Ausscheidungshärtung der Legierung und
  2. Wärmebehandlungen unterzogen werden, um die martensitische Umwandlung (lösungsgeglühter Zustand) zu erleichtern und anschließend ausgehärtet werden (ausscheidungsgehärteter Zustand).
1C117Werkstoffe für die Herstellung von 'Flugkörper'-Bauteilen wie folgt:
  1. Wolfram und Legierungen in Partikelform mit einem Wolfram-Gehalt von 97 Gew.-% oder mehr und einer Partikelgröße kleiner/gleich 50 x 10-6 m (50 µm);
  2. Molybdän und Legierungen in Partikelform mit einem Molybdän-Gehalt von 97 Gew.-% oder mehr und einer Partikelgröße kleiner/gleich 50 x 10-6 m (50 µm);
  3. Wolframwerkstoffe in massiver Form, mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. mit einer der folgenden Materialzusammensetzungen:
      1. Wolfram und Legierungen mit einem Wolfram-Gehalt von 97 Gew.-% oder mehr,
      2. kupfer-infiltriertes Wolfram mit einem Wolfram-Gehalt von 80 Gew.- % oder mehr; oder
      3. silber-infiltriertes Wolfram mit einem Wolfram-Gehalt von 80 Gew.-% oder mehr und
    2. aus denen eines der folgenden Produkte hergestellt werden kann:
      1. Zylinder mit einem Durchmesser von größer/gleich 120 mm und einer Länge von größer/gleich 50 mm,
      2. Rohre mit einem Innendurchmesser von größer/gleich 65 mm, einer Wandstärke von größer/gleich 25 mm und einer Länge von größer/gleich 50 mm oder
      3. Blöcke mit einer Abmessung größer/gleich 120 mm x 120 mm x 50 mm.

Technische Anmerkung: 'Flugkörper' im Sinne der Nummer 1C117 sind vollständige Raketensysteme und unbemannte Luftfahrzeugsysteme mit einer Reichweite größer als 300 km.

M6C7Werkstoffe für die Herstellung von Flugkörper-Bauteilen in den von Position 1.A., 19.A.1. oder 19.A.2. erfassten Systemen wie folgt:
  1. Wolfram und Legierungen in Partikelform mit einem Wolfram-Gehalt von 97 Gew.-% oder mehr und einer Partikelgröße kleiner/gleich 50 x 10-6 m (50 µm);
  2. Molybdän und Legierungen in Partikelform mit einem Molybdän-Gehalt von 97 Gew.-% oder mehr und einer Partikelgröße kleiner/gleich 50 x 10-6 m (50 µm);
  3. Wolframwerkstoffe in massiver Form, mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. mit einer der folgenden Materialzusammensetzungen: i) Wolfram und Legierungen mit einem Wolfram-Gehalt von 97 Gew.-% oder mehr; ii) kupfer-infiltriertes Wolfram mit einem Wolfram-Gehalt von 80 Gew.-% oder mehr; iii) silber-infiltriertes Wolfram mit einem Wolfram-Gehalt von 80 Gew.-% oder mehr; und
    2. aus denen eines der folgenden Produkte hergestellt werden kann: i) Zylinder mit einem Durchmesser größer/gleich 120 mm und einer Länge größer/gleich 50 mm; ii) Rohre mit einem Innendurchmesser größer/gleich 65 mm, einer Wandstärke größer/gleich 25 mm und einer Länge größer/gleich 50 mm; oder iii) Blöcke mit Abmessungen von größer/gleich 120 mm x 120 mm x 50 mm.
1C118Titanstabilisierter Duplexstahl (Ti-DSS) mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. 17,0-23,0 Gew.-% Chrom-Gehalt und 4,5-7,0 Gew.-% Nickel-Gehalt,
    2. Titangehalt größer als 0,10 Gew.-%; und
    3. Zwei-Phasen-Mikrostruktur (ferritic-austenitic microstructure), wovon mindestens 10 % (gemäß ASTM E-1181-87 oder vergleichbaren nationalen Standards) volumenbezogen Austenit ist, und
  2. in einer der folgenden Formen:
    1. Blöcke oder Stangen, größer/gleich 100 mm in jeder Dimension;
    2. Bleche mit einer Breite von größer/gleich 600 mm und einer Dicke von kleiner/gleich 3 mm; oder
    3. Rohre mit einem Außendurchmesser von größer/gleich 600 mm und einer Wandstärke von kleiner/gleich 3 mm.
M6C9Titanstabilisierter Duplexstahl (Ti-DSS), geeignet für die von Position 1.A. oder 19.A.1. erfassten Systeme, mit allem Folgenden:
  1. mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. 17,0-23,0 Gew.-% Chrom-Gehalt und 4,5-7,0 Gew.-% Nickel-Gehalt,
    2. Titangehalt größer als 0,10 Gew.-%; und
    3. Zwei-Phasen-Mikrostruktur (ferritic-austenitic microstructure), wovon mindestens 10 % (gemäß ASTM E-1181-87 oder gleichwertigen nationalen Standards) volumenbezogen Austenit ist; und
  2. in einer der folgenden Formen:
    1. Blöcke oder Stangen, größer/gleich 100 mm in jeder Dimension;
    2. Bleche mit einer Breite von größer/gleich 600 mm und einer Dicke von kleiner/gleich 3 mm; oder
    3. Rohre mit einem Außendurchmesser von größer/gleich 600 mm und einer Wandstärke von kleiner/gleich 3 mm.
1C238Chlortrifluorid (ClF3).M4C4a6Verbindungen, die aus Fluor und einem oder mehreren sonstigen Halogenen, Sauerstoff oder Stickstoff zusammengesetzt sind;

Anmerkung: Position 4.C.4.a.6. erfasst nicht Stickstofftrifluorid (NF3) (CAS-Nr. 7783-542) in gasförmigem Zustand, da es nicht im Flugkörpersektor verwendet werden kann.

1 D Datenverarbeitungsprogramme (Software)

Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem VerwendungszweckTrägertechnologie-Kontrollregime (MTCR): Anhang über Ausrüstung, Software und Technologie
1D001"Software", besonders entwickelt oder geändert für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" der von den Nummern 1B001 bis 1B003 erfassten Ausrüstung.M6D1"Software", besonders konstruiert oder geändert für Betrieb oder Wartung der von Position 6.B.1. erfassten Ausrüstung.
1D101"Software", besonders entwickelt oder geändert für den Betrieb oder die Wartung der von Nummer 1B101, 1B102, 1B115, 1B117, 1B118 oder 1B119 erfassten Ausrüstung.M4D1"Software" besonders konstruiert oder geändert für Betrieb oder Wartung der von Position 4.B. erfassten Ausrüstung für die "Herstellung" und Handhabung der von Position 4.C. erfassten Materialien.
M6D1"Software", besonders konstruiert oder geändert für Betrieb oder Wartung der von Position 6.B.1. erfassten Ausrüstung.
1D103"Software", besonders entwickelt für die Analyse zur Reduktion von Messgrößen, wie Radarreflexion, Ultraviolett-/Infrarot-Rückstrahlung oder Schallsignatur.M17D1"Software", besonders konstruiert zur Verminderung von Messgrößen wie Radarreflexion, Ultraviolett-/Infrarot-Rückstrahlung und Schallsignatur (d. h. Stealth-Technologie), für Anwendungen geeignet für die von Position 1.A. oder 19.A. erfassten Systeme oder für die von Position 2.A. erfassten Subsysteme.

Anmerkung: Position 17.D.1. erfasst "Software", besonders konstruiert für die Analyse von Signaturreduzierung.

1 E Technologie

Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem VerwendungszweckTrägertechnologie-Kontrollregime (MTCR): Anhang über Ausrüstung, Software und Technologie
1E001"Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung" oder "Herstellung" von Ausrüstung, Werkstoffen oder Materialien, die von Unternummer 1A001b, 1A001c, Nummer 1A002 bis 1A005, Unternummer 1A006b oder Nummer 1A007, 1B oder 1C erfasst werden.M"Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" von Ausrüstung oder "Software", erfasst von Position 1.A., 1.B. oder 1.D.
1E101"Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Verwendung" von Waren oder "Software", erfasst von den Nummern 1A102, 1B001, 1B101, 1B102, 1B115 bis 1B119, 1C001, 1C101, 1C107, 1C111 bis 1C118, 1D101 oder 1D103.M"Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" von Ausrüstung oder "Software", erfasst von Position 1.A., 1.B. oder 1.D.
1E102"Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung" von "Software", erfasst von Nummer 1D001, 1D101 oder 1D103.M6E1"Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" von Ausrüstung, Werkstoffen oder Materialien oder "Software", erfasst von Position 6.A., 6.B., 6.C. oder 6.D.
M17E1"Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" von Ausrüstung, Werkstoffen oder Materialien oder "Software", erfasst von Position 17.A., 17.B., 17.C. oder 17.D.

Anmerkung: Position 17.E.1. erfasst Datenbanken, besonders konstruiert für die Analyse von Signaturreduzierung.

1E103[M6E2] "Technologie" zur Temperatur-, Druck- und Atmosphärenregelung in Autoklaven oder Hydroklaven für die "Herstellung" von "Verbundwerkstoffen" oder von teilweise verarbeiteten "Verbundwerkstoffen".M6E2"Technische Unterlagen" (einschließlich Verarbeitungsbedingungen) und Verfahren zur Temperatur-, Druck- und Atmosphärenregelung in Autoklaven oder Hydroklaven für die Herstellung von Verbundwerkstoffen oder von teilweise verarbeiteten Verbundwerkstoffen, die für von Position 6.A. oder 6.C. erfasste Ausrüstung oder Werkstoffe und Materialien geeignet sind.
1E104"Technologie" zur "Herstellung" pyrolytisch erzeugter Materialien, die in einer Form, auf einem Dorn oder einem anderen Substrat aus Vorstufengasen abgeschieden werden, die in einem Temperaturbereich von 1.573 K (1.300 °C) bis 3.173 K (2.900 °C) bei einem Druck von 130 Pa bis 20 kPa zerfallen.

Anmerkung: Nummer 1E104 gilt auch für "Technologie" für die Bildung von Vorstufengasen, Durchflussraten sowie Prozesssteuerungsplänen und -parametern.

M6E1

Kategorie 2 Werkstoffbearbeitung

Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem VerwendungszweckTrägertechnologie-Kontrollregime (MTCR): Anhang über Ausrüstung, Software und Technologie
2A001Wälzlager und Lagersysteme wie folgt und Bestandteile hierfür:

Ergänzende Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMER 2A101.

Anmerkung: Nummer 2A001 erfasst nicht Kugeln mit einer vom Hersteller spezifizierten Toleranz gemäß ISO 3290 Grad 5 oder schlechter.

a) Kugel- und Rollenlager mit allen vom Hersteller spezifizierten Toleranzen gemäß ISO 492 Klasse 4 (oder vergleichbaren nationalen Normen) oder besser, und bei denen sowohl Ringe als auch Wälzkörper (ISO 5593) aus Monel-Metall oder Beryllium sind;

Anmerkung: Unternummer 2A001a erfasst nicht Kegelrollenlager.

b) nicht belegt,

c) aktive Magnetlagersysteme mit einer der folgenden Eigenschaften:

  1. Einsatz von Materialien mit einer magnetischen Flussdichte größer/gleich 2,0 T und einer Streckgrenze größer als 414 MPa,
  2. Verwendung von vollelektromagnetischen 3D homopolar vormagnetisierten Konstruktionen für Aktuatoren oder
  3. Verwendung von Hochtemperatur (450 K (177 °C) und höher)-Positionssensoren.
M3A7Kugellager für Radialbelastungen mit Toleranzwerten gemäß ISO 492 Toleranzklasse 2 (oder ANSI/ABMA Std 20 mit der Toleranzklasse ABEC-9 oder gleichwertigen nationalen Standards) oder besser und mit allen folgenden Kenndaten:
  1. Durchmesser der Bohrung zwischen 12 und 50 mm;
  2. äußerer Durchmesser zwischen 25 und 100 mm; und
  3. Maß für die Breite zwischen 10 und 20 mm.
2A101Kugellager für Radialbelastungen, die nicht von Nummer 2A001 erfasst sind, mit Toleranzwerten gemäß ISO 492 Toleranzklasse 2 (oder ANSI/ABMA Std 20 mit der Toleranzklasse ABEC-9 oder vergleichbaren nationalen Normen) oder besser und mit allen folgenden Kenndaten:
  1. Durchmesser der Bohrung zwischen 12 mm und 50 mm,
  2. äußerer Durchmesser zwischen 25 mm und 100 mm und
  3. Maß für die Breite zwischen 10 mm und 20 mm.
M3A7Kugellager für Radialbelastungen mit Toleranzwerten gemäß ISO 492 Toleranzklasse 2 (oder ANSI/ABMA Std 20 mit der Toleranzklasse ABEC-9 oder gleichwertigen nationalen Standards) oder besser und mit allen folgenden Kenndaten:
  1. Durchmesser der Bohrung zwischen 12 und 50 mm;
  2. äußerer Durchmesser zwischen 25 und 100 mm; und
  3. Maß für die Breite zwischen 10 und 20 mm.
2B004Heiß-"Isostatische Pressen" mit allen folgenden Eigenschaften und besonders konstruierte Bestandteile und Zubehör hierfür:

Ergänzende Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMERN 2B104 UND 2B204.

a) mit geregelter thermischer Umgebung innerhalb des geschlossenen Kammerraums und Innendurchmesser (lichte Weite) des Kammerraums von 406 mm oder mehr und

b) mit einer der folgenden Eigenschaften:

  1. maximaler Arbeitsdruck größer als 207 MPa,
  2. geregelte thermische Umgebung größer als 1.773 K (1.500 °C) oder
  3. mit einer Einrichtung zum Imprägnieren mit Kohlenwasserstoffen und zur Entfernung entstehender gasförmiger Reaktionsprodukte.

Technische Anmerkung: Die lichte Weite des Kammerraums bezieht sich auf die Kammer, in der sowohl die Arbeitstemperatur als auch der Arbeitsdruck erreicht werden, und schließt Spannvorrichtungen nicht mit ein. Sie ist die Abmessung der kleineren Kammer, entweder die lichte Weite der Druckkammer oder die lichte Weite der isolierten Ofenkammer, je nachdem, welche der beiden Kammern sich innerhalb der anderen befindet.

Ergänzende Anmerkung: Für besonders konstruierte Formen, Gesenke und Werkzeuge siehe Nummer 1B003, 9B009 und Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial.

M6B3Isostatische Pressen, mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. maximaler Arbeitsdruck größer/gleich 69 Mpa;
  2. konstruiert, um eine geregelte thermische Umgebung größer/gleich 600 °C zu erreichen und aufrechtzuerhalten; und
  3. lichte Weite des Kammerraums (Innendurchmesser) größer/gleich 254 mm.
2B009Drück- und Fließdrückmaschinen, die nach der technischen Beschreibung des Herstellers mit "numerischen Steuerungen" oder Rechnersteuerungen ausgerüstet werden können, und mit allen folgenden Eigenschaften:

Ergänzende Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMERN 2B109 UND 2B209.

a) drei oder mehr Achsen zur simultanen "Bahnsteuerung"und

b) mit einer Supportkraft größer als 60 kN.

Technische Anmerkung: Im Sinne der Nummer 2B009 werden Maschinen mit kombinierter Drück- und Fließdrückfunktion als Fließdrückmaschinen betrachtet.

M3B3Fließdrückmaschinen und besonders konstruierte Bauteile hierfür, die
  1. nach der technischen Spezifikation des Herstellers mit einer numerischen Steuerung oder einer Rechnersteuerung ausgerüstet werden können, auch wenn sie zum Zeitpunkt der Lieferung nicht damit ausgestattet sind; und
  2. über mehr als zwei Achsen verfügen, die simultan für die Bahnsteuerung koordiniert werden können.

Anmerkung: Diese Position erfasst nur Maschinen, die zur "Herstellung" von Antriebsbestandteilen und -ausrüstung (z.B. Motorgehäuse) für von Position 1.A. erfasste Systeme geeignet sind.

Technische Anmerkung: Maschinen mit kombinierter Fließdrück- und Drückfunktion werden im Sinne dieser Position als Fließdrückmaschinen betrachtet.

2B104"Isostatische Pressen", die nicht von Nummer 2B004 erfasst werden, mit allen folgenden Eigenschaften:

Ergänzende Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMER 2B204.

a) maximaler Arbeitsdruck größer/gleich 69 MPa,

b) konstruiert, um eine geregelte thermische Umgebung größer/gleich 873 K (600°C) zu erreichen und aufrechtzuerhalten, und

c) lichte Weite des Kammerraums (Innendurchmesser) größer/gleich 254 mm.

M6B3Isostatische Pressen, mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. maximaler Arbeitsdruck größer/gleich 69 Mpa;
  2. konstruiert, um eine geregelte thermische Umgebung größer/gleich 600 °C zu erreichen und aufrechtzuerhalten; und
  3. lichte Weite des Kammerraums (Innendurchmesser) größer/gleich 254 mm.
2B105Öfen zur chemischen Beschichtung aus der Gasphase (CVD), die nicht von Unternummer 2B005a erfasst werden, konstruiert oder geändert für die Verdichtung von Kohlenstoff-Kohlenstoff-"Verbundwerkstoffen".M6B4Öfen zur chemischen Beschichtung aus der Gasphase, konstruiert oder geändert für die Verdichtung von Kohlenstoff-Kohlenstoff-Verbundwerkstoffen.
2B109Fließdrückmaschinen, die nicht von Nummer 2B009 erfasst werden, und besonders konstruierte Bestandteile wie folgt:

Ergänzende Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMER 2B209.

a) Fließdrückmaschinen mit allen folgenden Eigenschaften:

  1. die nach der technischen Spezifikation des Herstellers mit einer "numerischen Steuerung" oder einer Rechnersteuerung ausgerüstet werden können, auch wenn sie zum Zeitpunkt der Lieferung nicht damit ausgestattet sind, und
  2. die über mehr als zwei Achsen verfügen, die simultan für die "Bahnsteuerung" koordiniert werden können;

b) besonders konstruierte Bestandteile für Fließdrückmaschinen, die von Nummer 2B009 oder Unternummer 2B109a erfasst werden.

Anmerkung: Nummer 2B109 erfasst nur Maschinen, die zur Herstellung von Antriebskomponenten und -ausrüstung (z.B. Motorgehäuse) für von Nummer 9A005, Unternummer 9A007a oder 9A105a erfasste Systeme geeignet sind.

Technische Anmerkung: Maschinen mit kombinierter Fließdrück- und Drückfunktion werden im Sinne der Nummer 2B109 als Fließdrückmaschinen betrachtet.

M3B3Fließdrückmaschinen und besonders konstruierte Bauteile hierfür, die
  1. nach der technischen Spezifikation des Herstellers mit einer numerischen Steuerung oder einer Rechnersteuerung ausgerüstet werden können, auch wenn sie zum Zeitpunkt der Lieferung nicht damit ausgestattet sind; und
  2. über mehr als zwei Achsen verfügen, die simultan für die Bahnsteuerung koordiniert werden können.

Anmerkung: Diese Position erfasst nur Maschinen, die zur "Herstellung" von Antriebsbestandteilen und -ausrüstung (z.B. Motorgehäuse) für von Position 1.A. erfasste Systeme geeignet sind.

Technische Anmerkung: Maschinen mit kombinierter Fließdrück- und Drückfunktion werden im Sinne dieser Position als Fließdrückmaschinen betrachtet.

2B116Vibrationsprüfsysteme, Ausrüstung und Bestandteile hierfür, wie folgt:
  1. Vibrationsprüfsysteme mit Rückkopplungs- oder Closed-Loop-Technik mit integrierter digitaler Steuerung, geeignet für Vibrationsbeanspruchungen des Prüflings mit einer Beschleunigung größer/gleich 10 g rms zwischen 20 Hz und 2 kHz bei Übertragungskräften größer/gleich 50 kN, gemessen am 'Prüftisch';
  2. digitale Steuerungen in Verbindung mit besonders für Vibrationsprüfung entwickelter "Software", mit einer 'Echtzeit-Bandbreite' größer/gleich 5 kHz und konstruiert zum Einsatz in den von Unternummer 2B116a erfassten Systemen;

    Technische Anmerkung: In Unternummer 2B116b bezeichnet 'Echtzeit-Bandbreite' die maximale Rate, bei der eine Steuerung vollständige Zyklen der Abtastung, Verarbeitung der Daten und Übermittlung von Steuersignalen ausführen kann.

  3. Schwingerreger (Shaker units) mit oder ohne zugehörige Verstärker, geeignet für Übertragungskräfte von größer/gleich 50 kN, gemessen am 'Prüftisch', und geeignet für die von Unternummer 2B116a erfassten Systeme;
  4. Prüflingshaltevorrichtungen und Elektronikeinheiten, konstruiert, um mehrere Schwingerreger zu einem Schwingerregersystem, das Übertragungskräfte größer/gleich 50 kN, gemessen am 'Prüftisch', erzeugen kann, zusammenzufassen, und geeignet für die von Unternummer 2B116a erfassten Systeme.

Technische Anmerkung: Ein 'Prüftisch' im Sinne der Nummer 2B116 ist ein flacher Tisch oder eine flache Oberfläche ohne Aufnahmen oder Halterungen.

M15B1Vibrationsprüfausrüstung, geeignet für die von Position 1.A., 19.A.1. oder 19.A.2. erfassten Systeme oder für die von den Position 2.A. oder 20.A. erfassten Subsysteme, sowie Bestandteile hierfür wie folgt:
  1. Vibrationsprüfsysteme mit Rückkopplungs- oder Closed-Loop-Technik mit integrierter digitaler Steuerung, geeignet für Vibrationsbeanspruchungen des Prüflings mit einer Beschleunigung größer/gleich 10 g rms zwischen 20 Hz und 2 kHz bei Übertragungskräften größer/gleich 50 kN, gemessen am 'Prüftisch';
  2. digitale Steuerungen in Verbindung mit besonders für Vibrationsprüfung konstruierter "Software", mit einer 'Echtzeit-Bandbreite' größer/gleich 5 kHz und konstruiert für den Einsatz mit den von Position 15.B.1.a. erfassten Systemen;

    Technische Anmerkung: 'Echtzeit-Bandbreite' bezeichnet die maximale Rate, bei der eine Steuerung vollständige Zyklen der Abtastung, Verarbeitung der Daten und Übermittlung von Steuersignalen ausführen kann.

  3. Schwingerreger (Shaker units) mit oder ohne zugehörige Verstärker, geeignet für Übertragungskräfte von größer/gleich 50 kN, gemessen am 'Prüftisch', und geeignet für die von Position 15.B.1.a. erfassten Systeme;
  4. Prüflingshaltevorrichtungen und Elektronikeinheiten, konstruiert, um mehrere Schwingerreger zu einem Schwingerregersystem, das Übertragungskräfte größer/gleich 50 kN, gemessen am 'Prüftisch', erzeugen kann, zusammenzufassen, und geeignet für die von Position 15.B.1.a. erfassten Systeme.

Technische Anmerkung: Vibrationsprüfsysteme mit integrierter digitaler Steuerung sind solche, deren Funktionen - zum Teil oder vollständig - anhand gespeicherter und digital codierter elektrischer Signale automatisch angesteuert werden.

2B117Ausrüstung und Prozesssteuerungen, die nicht von Nummer 2B004, Unternummer 2B005a, Nummer 2B104 oder 2B105 erfasst werden, konstruiert oder geändert zur Verdichtung und Pyrolyse von Raketendüsen und Bugspitzen von Wiedereintrittskörpern aus Struktur-"Verbundwerkstoffen".M6B5Ausrüstung und Prozesssteuerungen, die nicht von Position 6.B.3. oder 6.B.4. erfasst werden, konstruiert oder geändert zur Verdichtung und Pyrolyse von Raketendüsen und Bugspitzen von Wiedereintrittskörpern aus Struktur-Verbundwerkstoffen.
2B119Auswuchtmaschinen und zugehörige Ausrüstung, wie folgt:

Ergänzende Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMER 2B219.

a) Auswuchtmaschinen mit allen folgenden Eigenschaften:

  1. nicht geeignet zum Auswuchten von Rotoren/Baugruppen mit einer Masse größer als 3 kg,
  2. geeignet zum Auswuchten von Rotoren/Baugruppen bei Drehzahlen größer als 12.500 U/min,
  3. geeignet zur Korrektur von Unwuchten in zwei oder mehr Ebenen und
  4. geeignet zum Auswuchten bis zu einer spezifischen Restunwucht von 0,2 g mm/kg der Rotormasse;

Anmerkung: Unternummer 2B119a erfasst nicht Auswuchtmaschinen, konstruiert oder geändert für zahnmedizinische oder andere medizinische Ausrüstung.

M9B2aAusrüstung wie folgt:

1. Auswuchtmaschinen mit allen folgenden Eigenschaften:

  1. nicht geeignet zum Auswuchten von Rotoren/Baugruppen mit einer Masse größer als 3 kg,
  2. geeignet zum Auswuchten von Rotoren/Baugruppen bei Drehzahlen größer als 12.500 U/min,
  3. geeignet zur Korrektur von Unwuchten in zwei oder mehr Ebenen und
  4. geeignet zum Auswuchten bis zu einer spezifischen Restunwucht von 0,2 g mm/kg der Rotormasse;
b) Messgeräte (indicator heads/balancing instrumentation), konstruiert oder geändert für den Einsatz in Maschinen, erfasst von Unternummer 2B119a.

Technische Anmerkung: Indicator heads werden auch als balancing instrumentation bezeichnet.

M9B2bMessgeräte (indicator heads) (auch als balancing instrumentation bezeichnet), konstruiert oder geändert für den Einsatz in Maschinen, erfasst von Position 9.B.2.a..
2B120Bewegungssimulatoren oder Drehtische mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. zwei oder mehr Achsen;
  2. konstruiert oder geändert für den Einbau von Schleifringen oder integrierten kontaktlosen Geräten, geeignet zur Übertragung von elektrischer Energie, von Signalen oder von beidem und
  3. mit einer der folgenden Eigenschaften:
    1. mit allen folgenden Eigenschaften für jede einzelne Achse:
      1. geeignet für Drehraten (rate) größer/gleich 400°/s oder kleiner/gleich 30°/s und
      2. Auflösung der Drehrate (rate resolution) kleiner/gleich 6°/s und Genauigkeit kleiner/gleich 0,6°/s;
    2. Mindeststabilität der Drehrate (worst-case rate stability) besser (kleiner)/gleich ± 0,05 %, gemittelt über einen Bereich größer/gleich 10° oder
    3. Positionier"genauigkeit" kleiner (besser)/gleich 5 Bogensekunden.

    Anmerkung 1: Nummer 2B120 erfasst nicht Drehtische, konstruiert oder geändert für Werkzeugmaschinen oder für medizinische Ausrüstung. Zur Erfassung von Rundtischen für Werkzeugmaschinen: siehe Nummer 2B008.

    Anmerkung 2: Bewegungssimulatoren oder Drehtische, die von Nummer 2B120 erfasst werden, sind erfasst, unabhängig davon, ob Schleifringe oder integrierte kontaktlose Geräte eingebaut sind oder nicht.

M9B2cBewegungssimulatoren/Drehtische (Ausrüstung geeignet zur Bewegungssimulation) mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. zwei oder mehr Achsen;
  2. konstruiert oder geändert für den Einbau von Schleifringen oder integrierten kontaktlosen Geräten, geeignet zur Übertragung von elektrischer Energie, von Signalen oder von beidem; und
  3. mit einer der folgenden Eigenschaften:
    1. mit allen folgenden Eigenschaften für jede einzelne Achse:
      1. geeignet für Drehraten (rate) größer/gleich 400°/s oder kleiner/gleich 30°/s und
      2. Auflösung der Drehrate (rate resolution) kleiner/gleich 6°/s und Genauigkeit kleiner/gleich 0,6°/s;
    2. Mindeststabilität der Drehrate (worst-case rate stability) besser (kleiner)/gleich ± 0,05 %, gemittelt über einen Bereich größer/gleich 10° oder
    3. Positionier"genauigkeit" kleiner (besser)/gleich 5 Bogensekunden.
2B121Positioniertische (Ausrüstung, geeignet für Präzisionsteilung in jeder Achse) die nicht von Nummer 2B120 erfasst werden, mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. zwei oder mehr Achsen; und
  2. Positionier"genauigkeit" kleiner (besser)/gleich 5 Bogensekunden.

Anmerkung: Nummer 2B120 erfasst nicht Drehtische, konstruiert oder geändert für Werkzeugmaschinen oder für medizinische Ausrüstung. Zur Erfassung von Rundtischen für Werkzeugmaschinen: siehe Nummer 2B008.

M9B2dPositioniertische (Ausrüstung, geeignet für Präzisionsteilung in jeder Achse) mit folgenden Eigenschaften:
  1. zwei oder mehr Achsen; und
  2. Positionier"genauigkeit" kleiner (besser)/gleich 5 Bogensekunden.
2B122Zentrifugen, die Beschleunigungen größer als 100 g erzeugen können, konstruiert oder geändert für den Einbau von Schleifringen oder integrierten kontaktlosen Geräten, geeignet zur Übertragung von elektrischer Energie, von Signalen oder von beidem.

Anmerkung: Zentrifugen, die von Nummer 2B122 erfasst werden, sind erfasst, unabhängig davon, ob Schleifringe oder integrierte kontaktlose Geräte eingebaut sind oder nicht.

M9B2eZentrifugen, die Beschleunigungen größer als 100 g erzeugen können, konstruiert oder geändert für den Einbau von Schleifringen oder integrierten kontaktlosen Geräten, geeignet zur Übertragung von elektrischer Energie, von Signalen oder von beidem.

2 D Datenverarbeitungsprogramme (Software)

Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem VerwendungszweckTrägertechnologie-Kontrollregime (MTCR): Anhang über Ausrüstung, Software und Technologie
2D001"Software", andere als von Nummer 2D002 erfasst, wie folgt:
  1. "Software", besonders entwickelt oder geändert für die "Entwicklung" oder "Herstellung" von Ausrüstung, die von Nummer 2A001 oder 2B001 erfasst wird;
  2. "Software", besonders entwickelt oder geändert für die "Verwendung" von Ausrüstung, die von Unternummer 2A001c, Nummer 2B001 oder den Nummern 2B003 bis 2B009 erfasst wird.

Anmerkung: Nummer 2D001 erfasst keine Programmierungs-"Software" für Bauteile, die "numerische Steuerungs"codes für die Bearbeitung verschiedener Bauteile erzeugt.

M3DSOFTWARE
2D101"Software", besonders entwickelt oder geändert für die "Verwendung" von Ausrüstung, erfasst von Nummer 2B104, 2B105, 2B109, 2B116, 2B117 oder 2B119 bis 2B122.

Ergänzende Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMER 9D004.

M3D1"Software", besonders konstruiert oder geändert für die "Verwendung" der von Position 3.B.1. oder 3.B.3. erfassten "Herstellungsanlagen" und Fließdrückmaschinen.
M6D2"Software", besonders konstruiert oder geändert für die von Position 6.B.3., 6.B.4. oder 6.B.5. erfasste Ausrüstung.
M15D1"Software", besonders konstruiert oder geändert für die "Verwendung" der von Position 15.B. erfassten Ausrüstung, geeignet für die Prüfung der von Position 1.A., 19.A.1. oder 19.A.2. erfassten Systeme oder der die von Position 2.A. oder 20.A. erfassten Subsysteme.

2 E Technologie

Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem VerwendungszweckTrägertechnologie-Kontrollregime (MTCR): Anhang über Ausrüstung, Software und Technologie
2E001"Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung" von Ausrüstung, oder "Software", die von Nummer 2A, 2B oder 2D erfasst wird.

Anmerkung: Nummer 2E001 erfasst "Technologie" für die Integration von Tastsystemen in von Unternummer 2B006a erfasste Koordinatenmessmaschinen.

MSpezifisches technisches Wissen, das für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" eines Produkts nötig ist. Das technische Wissen kann in Form von "technischen Unterlagen" oder "technischer Unterstützung" vorliegen.
2E002"Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Herstellung" von Ausrüstung, die von Nummer 2A oder 2B erfasst wird.MSpezifisches technisches Wissen, das für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" eines Produkts nötig ist. Das technische Wissen kann in Form von "technischen Unterlagen" oder "technischer Unterstützung" vorliegen.
2E101"Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Verwendung" von Ausrüstung oder "Software", erfasst von Nummer 2B004, 2B009, 2B104, 2B109, 2B116, 2B119 bis 2B122 oder 2D101.MSpezifisches technisches Wissen, das für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" eines Produkts nötig ist. Das technische Wissen kann in Form von "technischen Unterlagen" oder "technischer Unterstützung" vorliegen.

Kategorie 3 - Allgemeine Elektronik

3 A Systeme, Ausrüstung und Bestandteile

Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem VerwendungszweckTrägertechnologie-Kontrollregime (MTCR): Anhang über Ausrüstung, Software und Technologie
3A001Elektronische Bauelemente und Baugruppen und besonders konstruierte Bestandteile hierfür wie folgt:

a) integrierte Schaltungen für allgemeine Anwendungen wie folgt:

Anmerkung 1: Die Erfassung von (fertigen oder noch nicht fertigen) Wafern, deren Funktion festliegt, richtet sich nach den Parametern von Unternummer 3A001a.

Anmerkung 2: Zu den integrierten Schaltungen gehören:

  • "monolithisch integrierte Schaltungen",
  • "integrierte Hybrid-Schaltungen",
  • "integrierte Multichip-Schaltungen",
  • "integrierte Schichtschaltungen" einschließlich integrierter Schaltungen in SOS-Technologie,
  • "integrierte optische Schaltungen",
  • "dreidimensionale integrierte Schaltungen".
1. integrierte Schaltungen, entwickelt oder ausgelegt für eine der folgenden Strahlungsfestigkeiten:
  1. Gesamtdosis größer/gleich 5 x 103 Gy (Silizium),
  2. Dosisrate größer/gleich 5 x 106 Gy (Silizium)/s oder
  3. integrierter Teilchenfluss (integrated flux) der Neutronen (1 MeV-Äquivalent) größer/gleich 5 x 1013 n/cm2 bezogen auf Silizium oder der äquivalente Wert für andere Materialien;

Anmerkung: Unternummer 3A001a1c erfasst nicht Metall/Isolator/Halbleiter-Strukturen (MIS-Strukturen).

M18A1"Strahlungsbeständige""Mikroschaltkreise", geeignet zum Schutz von Raketensystemen und unbemannten Luftfahrzeugen gegen atomare Detonationswirkungen (z.B. elektromagnetischer Impuls - EMP, Röntgenstrahlung, kombinierte Druck- und Wärmewirkung) und geeignet für von Position 1.A. erfasste Systeme.
M18A2'Detektoren', besonders konstruiert oder geändert zum Schutz von Raketensystemen und unbemannten Luftfahrzeugen gegen atomare Detonationswirkungen (z.B. elektromagnetischer Impuls - EMP, Röntgenstrahlung, kombinierte Druck- und Wärmewirkung) und geeignet für von Position 1.A. erfasste Systeme.

Technische Anmerkung: Ein 'Detektor' ist definiert als eine mechanische, elektrische, optische oder chemische Vorrichtung, die automatisch identifiziert, aufzeichnet oder ein Signal registriert, wie z.B. Änderungen von Umgebungstemperatur oder -druck, elektrische oder elektromagnetische Signale oder die Strahlung eines radioaktiven Materials. Dies schließt Vorrichtungen ein, die durch einmaliges Ansprechen oder Versagen wirksam werden.

3A101Elektronische Ausrüstung, Geräte und Komponenten, die nicht von Nummer 3A001 erfasst werden, wie folgt:

a) Analog-Digital-Wandler, geeignet für "Flugkörper", besonders robust konstruiert (ruggedized), um militärischen Spezifikationen zu genügen;

M14A1Analog-Digital-Wandler, geeignet für die von Position 1.A. erfassten Systeme, mit einer der folgenden Eigenschaften:
  1. besonders robust konstruiert (ruggedized), um militärischen Spezifikationen zu genügen; oder
  2. konstruiert oder geändert für militärische Zwecke und einem der folgenden Typen zuzuordnen:
M14A1b11. Analog-Digital-Wandler-"Mikroschaltkreise", die "strahlungsbeständig" (radiation-hardened) sind oder alle folgende Eigenschaften besitzen:
  1. ausgelegt für den Betrieb in einem Temperaturbereich von kleiner - 54 °C bis größer + 125 °C; und
  2. hermetisch dicht; oder
M14A1b22. Analog-Digital-Wandler-Leiterplatten oder -Module mit elektrischem Input, die alle folgenden Eigenschaften besitzen:
  1. ausgelegt für den Betrieb in einem Temperaturbereich von kleiner - 45 °C bis größer + 80 °C; und
  2. mit von Position 14.A.1.b.1. erfassten "Mikroschaltkreisen".
b) Beschleuniger, geeignet zur Erzeugung elektromagnetischer Strahlung, erzeugt durch Bremsstrahlung mit Elektronenenergien größer/gleich 2 MeV, und Systeme, die solche Beschleuniger enthalten.

Anmerkung: Unternummer 3A101b erfasst nicht Ausrüstung, besonders konstruiert für medizinische Zwecke.

M15B5Beschleuniger, geeignet zur Erzeugung elektromagnetischer Strahlung, erzeugt durch Bremsstrahlung mit Elektronenenergien größer/gleich 2 MeV, und Systeme, die solche Beschleuniger enthalten, geeignet für die von Position 1.A., 19.A.1. oder 19.A.2. erfassten Systeme oder für die von Position 2.A. oder 20.A. erfassten Subsysteme.

Anmerkung: Position 15.B.5. erfasst nicht Ausrüstung, besonders konstruiert für medizinische Zwecke.

Technische Anmerkung: Position 15.B. Ein 'Prüftisch' ist ein flacher Tisch oder eine flache Oberfläche ohne Aufnahmen oder Halterungen.

3A102'Thermalbatterien', entwickelt oder modifiziert für 'Flugkörper'.

Technische Anmerkungen:

  1. Im Sinne der Nummer 3A102 ist eine 'Thermalbatterie' eine Batterie zur einmaligen Verwendung, die ein festes, nichtleitendes, anorganisches Salz als Elektrolyt enthält. Solche Batterien enthalten ein pyrolytisches Material, das nach der Zündung den Elektrolyten aufschmilzt und die Batterie aktiviert.
  2. Im Sinne der Unternummer 3A102 bedeutet 'Flugkörper' vollständige Raketensysteme und unbemannte Luftfahrzeugsysteme, die für Entfernungen größer 300 km geeignet sind.
M12A6Thermalbatterien konstruiert oder geändert für die von Position 1.A., 19.A.1. oder 19.A.2. erfassten Systeme.

Anmerkung: Position 12.A.6. erfasst nicht Thermalbatterien, die besonders konstruiert sind für Raketensysteme oder unbemannte Luftfahrzeuge, die nicht geeignet sind für "Reichweiten" größer oder gleich 300 km.

Technische Anmerkung: Eine Thermalbatterie ist eine Batterie zur einmaligen Verwendung, die ein festes, nichtleitendes, anorganisches Salz als Elektrolyt enthält. Solche Batterien enthalten ein pyrolytisches Material, das nach der Zündung den Elektrolyten aufschmilzt und die Batterie aktiviert.

3 D Datenverarbeitungsprogramme (Software)

Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem VerwendungszweckTrägertechnologie-Kontrollregime (MTCR): Anhang über Ausrüstung, Software und Technologie
3D101"Software", besonders entwickelt oder geändert für die "Verwendung" der von Unternummer 3A101b erfassten Ausrüstung.M15D1"Software", besonders entwickelt oder geändert für die "Verwendung" der von Unternummer 3A101b erfassten Ausrüstung.

3 E Technologie

Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem VerwendungszweckTrägertechnologie-Kontrollregime (MTCR): Anhang über Ausrüstung, Software und Technologie
3E001"Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung" oder "Herstellung" von Ausrüstung, Werkstoffen oder Materialien, die von Nummer 3A, 3B oder 3C erfasst werden;

Anmerkung 1: Nummer 3E001 erfasst nicht "Technologie" für die "Herstellung" von Ausrüstung oder Bestandteilen, die von Nummer 3A003 erfasst werden.

Anmerkung 2: Nummer 3E001 erfasst nicht "Technologie" für die "Entwicklung" oder "Herstellung" von integrierten Schaltungen, die von den Unternummern 3A001a3 bis 3A001a12 erfasst werden und alle folgenden Eigenschaften aufweisen:

  1. Verwendung einer "Technologie" mit minimalen Strukturbreiten größer/gleich 0,130 µm und
  2. enthält Multilayer-Strukturen mit drei oder weniger Metallisierungsebenen.
MSpezifisches technisches Wissen, das für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" eines Produkts nötig ist. Das technische Wissen kann in Form von "technischen Unterlagen" oder "technischer Unterstützung" vorliegen.
3E101"Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Verwendung" von Ausrüstung oder "Software", erfasst von Unternummer 3A001a1, 3A001a2, Nummer 3A101, 3A102 oder 3D101.MSpezifisches technisches Wissen, das für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" eines Produkts nötig ist. Das technische Wissen kann in Form von "technischen Unterlagen" oder "technischer Unterstützung" vorliegen.
3E102"Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung" von "Software", erfasst von Nummer 3D101.M15E1"Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" von Einrichtungen oder "Software", erfasst von Position 15.B. oder 15.D.


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