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Regelwerk, EU 2016, Allgemeines - EU Bund
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Delegierte Verordnung (EU) 2016/1969 der Kommission vom 12. September 2016 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck

(ABl. Nr. L 307 vom 15.11.2016 S. 1, ber. 2017 L 25 S. 36)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck 1, insbesondere auf Artikel 15 Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 müssen Güter mit doppeltem Verwendungszweck bei der Ausfuhr aus der Union, der Durchfuhr durch die Union und bei der Lieferung an einen Drittstaat aufgrund der Vermittlungstätigkeiten eines in der Union ansässigen oder niedergelassenen Vermittlers wirksam kontrolliert werden.

(2) In Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 ist die gemeinsame Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck festgelegt, die in der Union Kontrollen unterliegen. Über die kontrollpflichtigen Güter wird im Rahmen der Australischen Gruppe, des Trägertechnologie-Kontrollregimes, der Gruppe der Kernmaterial-Lieferländer, des Wassenaar-Arrangements und des Chemiewaffenübereinkommens entschieden.

(3) Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 aufgeführte Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck muss regelmäßig aktualisiert werden, damit die uneingeschränkte Einhaltung internationaler Sicherheitsverpflichtungen sichergestellt, Transparenz gewährleistet und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaftsakteure erhalten wird. Infolge der im Jahr 2015 im Rahmen der internationalen Nichtverbreitungsregime und der Ausfuhrkontrollvereinbarungen angenommenen Änderungen der Kontrolllisten ist nun eine erneute Änderung von Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 erforderlich. Um den Ausfuhrkontrollbehörden und den Wirtschaftsakteuren die Bezugnahme zu erleichtern, sollte Anhang I der Verordnung aktualisiert und konsolidiert werden.

(4) In den Anhängen IIa bis IIf der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 sind allgemeine Ausfuhrgenehmigungen der Union festgelegt.

(5) In Anhang IIg der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 ist eine Liste von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck enthalten, die vom Geltungsbereich nationaler allgemeiner Ausfuhrgenehmigungen und allgemeiner Ausfuhrgenehmigungen der Union ausgenommen werden.

(6) In Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 sind Genehmigungspflichten für bestimmte innergemeinschaftliche Verbringungen festgelegt.

(7) Die Änderungen der EU-Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck in Anhang I erfordern Folgeänderungen der Anhänge IIa bis IIg sowie von Anhang IV für Güter mit doppeltem Verwendungszweck, die auch in den Anhängen IIa bis IIg sowie in Anhang IV aufgeführt sind.

(8) Durch die Verordnung (EG) Nr. 428/2009 wurde der Kommission die Befugnis übertragen, die Liste von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck in Anhang I sowie die Anhänge IIa bis IIg und den Anhang IV im Einklang mit den einschlägigen Verpflichtungen und Bindungen und deren Änderungen, die die Mitgliedstaaten als Mitglieder der internationalen Nichtverbreitungsregime und Ausfuhrkontrollvereinbarungen oder durch die Ratifizierung einschlägiger internationaler Verträge übernommen haben, durch delegierte Rechtsakte zu aktualisieren.

(9) Die Verordnung (EG) Nr. 428/2009 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Die Anhänge I, IIa bis IIg und IV der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates werden gemäß den Anhängen der vorliegenden Verordnung geändert:

1. Anhang I erhält die Fassung von Anhang I der vorliegenden Verordnung.

2. Die Anhänge IIa bis IIg erhalten die Fassung von Anhang II der vorliegenden Verordnung.

3. Anhang IV erhält die Fassung von Anhang III der vorliegenden Verordnung.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

1) ABl. Nr. L 134 vom 29.05.2009 S. 1.

.

Anhang I

"Anhang I Liste gemäß Artikel 3 dieser Verordnung

Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck

Mit dieser Liste werden die international vereinbarten Kontrollen für Dual-Use-Güter - einschließlich des Wassenaar-Arrangements, des Missile Technology Control Regime (MTCR), der Nuclear Suppliers Group (NSG), der Australischen Gruppe und des Chemiewaffen-Übereinkommens (CWÜ) - umgesetzt.

Inhalt

Anmerkungen

Abkürzungen

Begriffsbestimmungen

Kategorie 0 Kerntechnische Materialien, Anlagen und Ausrüstung

Kategorie 1 Besondere Werkstoffe und Materialien und zugehörige Ausrüstung

Kategorie 2 Werkstoffbearbeitung

Kategorie 3 Allgemeine Elektronik

Kategorie 4 Rechner

Kategorie 5 Telekommunikation und "Informationssicherheit"

Kategorie 6 Sensoren und Laser

Kategorie 7 Luftfahrtelektronik und Navigation

Kategorie 8 Meeres- und Schiffstechnik

Kategorie 9 Luftfahrt, Raumfahrt und Antriebe

Allgemeine Anmerkungen zu Anhang I

1. Für die Kontrolle von Gütern, die für militärische Zwecke entwickelt oder geändert sind, gelten die entsprechenden Kontrolllisten für militärische Güter, die von den einzelnen Mitgliedstaaten geführt werden. Bei den in Anhang I verwendeten Verweisen mit dem Hinweis "SIEHE AUCH LISTE FÜR WAFFEN, MUNITION UND RÜSTUNGSMATERIAL" sind die genannten Listen gemeint.

2. Der Zweck der in Anhang I angegebenen Kontrollen darf nicht dadurch unterlaufen werden, dass nicht erfasste Güter (einschließlich Anlagen) mit einem oder mehreren erfassten Bestandteilen ausgeführt werden, wenn das (die) erfasste(n) Bestandteil(e) ein Hauptelement des Ausfuhrgutes ist (sind) und leicht entfernt oder für andere Zwecke verwendet werden kann (können).

Anmerkung: Bei der Beurteilung darüber, ob das (die) erfasste(n) Bestandteil(e) ein Hauptelement bildet (bilden), müssen Menge, Wert und eingesetztes technologisches Know-how sowie andere besondere Bedingungen berücksichtigt werden.

3. Die von Anhang I erfassten Güter umfassen sowohl neue als auch gebrauchte Güter.

4. Chemikalien werden in einigen Fällen mit Namen und CAS-Nummer (CAS = Chemical Abstract Service) aufgeführt. Diese Liste erfasst Chemikalien mit gleichen Strukturformeln (einschließlich Hydraten) unabhängig von Namen oder CAS-Nummer. CAS-Nummern werden angegeben, um die Bestimmung einer Chemikalie oder Mischung unabhängig von ihrer Benennung zu erleichtern. CAS-Nummern können nicht als einziges Identifikationskriterium verwendet werden, da verschiedene Formen einer erfassten Chemikalie verschiedene CAS-Nummern haben und Mischungen, die eine erfasste Chemikalie enthalten, ebenfalls verschiedene CAS-Nummern haben können.

Nukleartechnologie-Anmerkung (NTA)

(gültig im Zusammenhang mit Gattung E der Kategorie 0)

Die Kontrolle der Ausfuhr von "Technologie", die direkt mit den von Kategorie 0 erfassten Gütern in Verbindung steht, erfolgt entsprechend den Vorgaben der Kategorie 0.

"Technologie" für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" von erfassten Gütern bleibt auch dann erfasst, wenn sie für nicht erfasste Güter einsetzbar ist.

Mit einer Genehmigung der Ausfuhr von Gütern wird auch die Ausfuhr der "Technologie" an denselben Endverwender genehmigt, die für Aufbau, Betrieb, Wartung und Reparatur der jeweiligen Güter unbedingt erforderlich ist.

Die Beschränkungen hinsichtlich der Ausfuhr von "Technologie" gelten nicht für "allgemein zugängliche" Informationen oder "wissenschaftliche Grundlagenforschung".

Allgemeine Technologie-Anmerkung (ATA)

(Gültig im Zusammenhang mit Gattung E der Kategorien 1 bis 9)

Die Kontrolle der Ausfuhr von "Technologie", die für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" der von den Kategorien 1 bis 9 erfassten Güter "unverzichtbar" ist, erfolgt entsprechend den Vorgaben der Kategorien 1 bis 9.

"Technologie", die für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" von erfassten Gütern "unverzichtbar" ist, bleibt auch dann erfasst, wenn sie für nicht erfasste Güter einsetzbar ist.

Nicht erfasst ist "Technologie", die das unbedingt notwendige Minimum für Aufbau, Betrieb, Wartung oder Reparatur derjenigen Güter darstellt, die nicht erfasst sind oder für die eine Ausfuhrgenehmigung erteilt wurde.

Anmerkung: Hierdurch werden die von den Unternummern 1E002e, 1E002f, 8E002a und 8E002b erfassten Reparatur-"Technologien" nicht freigestellt.

Die Beschränkungen hinsichtlich der Ausfuhr von "Technologie" gelten nicht für "allgemein zugängliche" Informationen, "wissenschaftliche Grundlagenforschung" oder für die für Patentanmeldungen erforderlichen Informationen.

Allgemeine Software-Anmerkung (ASA)

(Soweit in Gattung D der Kategorien 0 bis 9 "Software" erfasst wird, entfallen die Kontrollen, wenn nachstehende Voraussetzungen erfüllt sind).

Die Gattungen der Kategorien 0 bis 9 dieser Liste erfassen keine "Software", auf die eines der Folgenden zutrifft:

  1. sie ist frei erhältlich und
    1. wird im Einzelhandel ohne Einschränkungen mittels einer der folgenden Geschäftspraktiken verkauft:
      1. Barverkauf,
      2. Versandverkauf,
      3. Verkauf über elektronische Medien oder
      4. Telefonverkauf und
    2. sie wurde so konzipiert, dass der Benutzer sie ohne umfangreiche Unterstützung durch den Anbieter installieren kann,
    Anmerkung: Buchstabe a der Allgemeinen Software-Anmerkung stellt keine "Software" frei, die von Kategorie 5, Teil 2 ("Informationssicherheit") erfasst wird.
  2. sie ist "allgemein zugänglich" oder
  3. der "Objektcode", stellt das unbedingt notwendige Minimum für Aufbau, Betrieb, Wartung oder Reparatur derjenigen Güter dar, für die eine Ausfuhrgenehmigung erteilt wurde.
    Anmerkung: Buchstabe c der Allgemeinen Software-Anmerkung stellt keine "Software" frei, die von Kategorie 5, Teil 2 ("Informationssicherheit") erfasst wird.

Allgemeine Anmerkung "Informationssicherheit" (AAI)

Güter oder Funktionen der "Informationssicherheit" sollten vor dem Hintergrund der Vorschriften in Kategorie 5 Teil 2 betrachtet werden, selbst wenn es sich um Komponenten, "Software" oder Funktionen anderer Güter handelt.

Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen

Abkürzungen, für die eine Definition vorliegt: siehe Begriffsbestimmungen

Abkürzungen
ABECQualitätsnorm des Verbandes der amerikanischen Wälzlagerhersteller (Annular Bearing Engineers Committee)
AGMAQualitätsnorm des Verbandes der amerikanischen Getriebehersteller (American Gear Manufacturers' Association)
AHRSLage- und Kurs-Referenzsystem (attitude and heading reference systems)
AISIAmerican Iron and Steel Institute
ALUArithmetisch-logische Einheit (arithmetic logic unit)
ANSIAmerican National Standards Institute
ASTMAmerican Society for Testing and Materials
AVLISIsotopentrennung nach dem atomaren Laserverfahren (Atomic Vapour Laser Isotope Separation)
CADRechnergestützter Entwurf (computer aided design)
CASChemical Abstracts Service
CDUcontrol and display unit
CEPCEP-Wert (circular error probable)
CNTDThermische Zersetzung mit geregelter Keimbildung (controlled nucleation thermal deposition)
CPUZentraleinheit (central processing unit)
CVDChemische Beschichtung aus der Gasphase (chemical vapour deposition)
CWChemische Kampfstoffe (chemical warfare)
CW (für Laser)Dauerstrich (continous wave)
DMEEntfernungsmesseinrichtung (distance measuring equipment)
DSGerichtete Erstarrung (directionally solidified)
EB-PVDPhysikalische Beschichtung aus der Gasphase durch thermisches Verdampfen (electron beam physical vapour deposition)
EBUEuropean Broadcasting Union
EDMFunkenerosionsmaschinen (electrical discharge machines)
EEPROMSElektrisch programmierbarer und löschbarer Festwertspeicher (electrically erasable programmable read only memory)
EIAVerband der Elektronikindustrie (Electronic Industries Association)
EMVElektromagnetische Verträglichkeit (electromagnetic compatibility)
ETSIEuropean Telecommunications Standards Institute
FFTSchnelle Fouriertransformation (Fast Fourier Transform)
GLONASSWeltweites Satellitennavigationssystem (global navigation satellite system)
GPSGlobales Positionierungssystem (global positioning system)
HBTHetero-Bipolartransistor (hetero-bipolar transistors)
HDDRDigitale Aufzeichnung hoher Dichte (high density digital recording)
HEMTTransistor auf der Basis hoher Elektronenbeweglichkeit (high electron mobility transistors)
ICAOInternationale Zivilluftfahrt-Organisation (International Civil Aviation Organisation)
IECInternationale Elektrotechnische Kommission (International Electrotechnical Commission)
IEEEInstitute of Electrical and Electronic Engineers
IFOVMomentaner Bildfeldwinkel (instantaneous-field-of-view)
ILSInstrumentenlandesystem (instrument landing system)
IRIGAusschuss zur Normung von Aufzeichnungsmethoden (inter-range instrumentation group)
ISAInternationale Normatmosphäre (international standard atmosphere)
ISARRadar mit inverser künstlicher Apertur (inverse synthetic aperture radar)
ISOInternationale Organisation für Standardisierung (International Organization for Standardization)
ITUInternationale Fernmeldeunion (International Telecommunication Union)
JISJapanischer Industriestandard (Japanese Industrial Standard)
JTJoule-Thomson
LIDARLaser- oder Lichtradar (light detection and ranging)
LRUAuswechselbare Einheit (line replaceable unit)
MACCode für die Nachrichtenauthentifizierung (message authentication code)
MachVerhältnis der Geschwindigkeit eines Objektes zu der von Schall (nach Ernst Mach)
MLISIsotopentrennung nach dem molekularen Laserverfahren (Molecular Laser Isotope Separation)
MLSMikrowellenlandesystem (microwave landing systems)
MOCVDCVD-Verfahren auf der Basis metallorganischer Verbindungen (metal organic chemical vapour deposition)
MTBFMittlere ausfallfreie Zeit (mean time between failures)
MtopsMillionen theoretischer Operationen pro Sekunde (million theoretical operations per second)
MTTFMittlere Zeit bis zum beobachteten Fehler (mean time to failure)
PARPräzisionsanflugradar (precision approach radar)
PINPersönliche Identifikationsnummer (personal identification number)
ppmEntspricht 1 x 10-6 (parts per million)
PSDSpektrale Leistungsdichte (power spectral density)
QAMQuadratur-Amplituden-Modulation (quadrature-amplitude-modulation)
RFHochfrequenz (radio frequency)
SACMAQualitätsnorm des Verbandes der amerikanischen Hersteller von modernen Verbundwerkstoffen (Suppliers of Advanced Composite Materials Association)
SARRadar mit künstlicher Apertur (synthetic aperture radar)
SCEinkristall [monokristallin] (single crystal)
SLARSeitensicht-Luftfahrzeug-Bordradarsystem (sidelooking airborne radar)
SMPTESociety of Motion Picture and Television Engineers
SRAAuswechselbare Baugruppe (shop replaceable assembly)
SRAMStatischer Schreib-Lese-Speicher (static random access memory)
SRMAusschuss zur Normung von Materialprüfmethoden (SACMA Recommended Methods)
SSBEinseitenband (single sideband)
SSRSekundärüberwachungsradar (secondary surveillance radar)
TIRGesamtmessuhrausschlag (total indicated reading)
UVultraviolett
VORUKW-Drehfunkfeuer (very high frequency omni-directional range)
YAGYttrium-Aluminium-Granat (yttrium/aluminium garnet)

Begriffsbestimmungen

Begriffe in 'einfachen Anführungszeichen' werden in einer Anmerkung zu dem entsprechenden Eintrag erläutert.

Begriffe in "doppelten Anführungszeichen" werden in folgenden Begriffsbestimmungen erläutert:

Anmerkung: Der Bezug zur Kategorie steht in Klammern nach dem definierten Begriff.

"Abgereichertes Uran" (0) (depleted uranium): Uran, dessen Gehalt an 235U-Isotopen so verringert wurde, dass er geringer ist als bei natürlichem Uran.

"Abschrecken aus der Schmelze" 1 (splat quenching): ein Verfahren, bei dem der Strom einer Metallschmelze zur 'schnellen Erstarrung' auf einen Abschreck-Block aufprallt, wobei ein flockiges Erzeugnis entsteht.

Anmerkung: 'Schnelle Erstarrung' (solidify rapidly) ist die Erstarrung geschmolzenen Materials bei Abkühlungsraten größer als 1.000 K/s.

"Abstimmbar" (6) (tunable): die Fähigkeit eines "Lasers", eine Ausgangsstrahlung mit jeder beliebigen Wellenlänge über den Bereich von mehreren "Laser"übergängen zu erzeugen. Ein "Laser", der verschiedene auswählbare Linien mit diskreten Wellenlängen innerhalb eines "Laser"übergangs erzeugt, gilt nicht als abstimmbar.

"Aktives Bildelement" (6 8) (active pixel): das kleinste Einzelelement einer Halbleiter-Matrix (Sensor), das eine fotoelektrische Übertragungsfunktion hat, wenn es Licht (elektromagnetischer Strahlung) ausgesetzt ist.

"Aktives Flugsteuerungssystem" (7) (active flight control system): Funktionseinheit zur Vermeidung unerwünschter "Luftfahrzeug"- und Flugkörperbewegungen oder unerwünschter Strukturbelastungen durch die autonome Verarbeitung der von mehreren Sensoren gelieferten Signale und die Bereitstellung der erforderlichen Steuerbefehle für die automatische Steuerung.

"Alle verfügbaren Kompensationen" (2) (all compensations available): alle dem Hersteller zur Verfügung stehenden Maßnahmen zur Minimierung aller systematischen Positionsfehler für die betreffende Werkzeugmaschine oder Messfehler für die betreffende Koordinatenmessmaschine sind berücksichtigt.

"Allgemein zugänglich" (ASA ATA NTA) (in the public domain): bezieht sich auf "Technologie" oder "Software", die ohne Beschränkung ihrer weiteren Verbreitung erhältlich ist (Copyright-Beschränkungen heben die allgemeine Zugänglichkeit nicht auf).

"Angepasste Spitzenleistung" (4) (adjusted peak performance): ist ein Parameter, der beschreibt, mit welcher Leistung ein "Digitalrechner" Gleitkomma-Additionen und Multiplikationen mit einer Wortlänge von 64 Bit oder mehr ausführen kann und ist eine Maßzahl für die Rechnerleistung, angegeben in gewichteten Teraflops (WT), d. h. in Einheiten von 1012 angepassten Gleitkomma-Operationen pro Sekunde.

Anmerkung: Siehe Kategorie 4, Technische Anmerkung.

"Angle random walk" (7): der Winkelfehler, der sich über die Zeit aufbaut, bedingt durch das der Drehrate überlagerte weiße Rauschen (IEEE STD 528-2001).

"Anwenderzugängliche Programmierbarkeit" (6) (user accessible programmability): die Möglichkeit für den Anwender, "Programme" einzufügen, zu ändern oder auszutauschen durch andere Maßnahmen als durch

  1. eine physikalische Veränderung der Verdrahtung oder von Verbindungen oder
  2. das Setzen von Funktionsbedienelementen einschließlich Parametereingaben.

"APP" (4): siehe "angepasste Spitzenleistung" (adjusted peak performance).

"Äquivalente Dichte" (6) (equivalent density): die Masse einer Optik pro Einheit der optischen Fläche, die auf die optisch wirksame Oberfläche projiziert wird.

"Asymmetrischer Algorithmus" (5) (asymmetric algorithm): ein kryptografischer Algorithmus, der für die Verschlüsselung und die Entschlüsselung unterschiedliche, mathematisch miteinander verknüpfte Schlüssel verwendet.

Anmerkung: Eine übliche Anwendung asymmetrischer Algorithmen ist das Schlüsselmanagement.

"Auflösung" (2) (resolution): das kleinste Inkrement einer Messeinrichtung, bei digitalen Geräten das kleinste bedeutsame Bit (Bezug: ANSI B-89.1.12).

"Automatische Zielverfolgung" (6) (automatic target tracking): ein Verarbeitungsverfahren, bei dem automatisch ein extrapolierter Wert der wahrscheinlichsten Position des Ziels in Echtzeit ermittelt und ausgegeben wird.

"Bahnsteuerung" (2) (contouring control): zwei oder mehr "numerisch gesteuerte" Bewegungen, die nach Befehlen ausgeführt werden, welche die nächste benötigte Position und die zum Erreichen dieser Position benötigten Vorschubgeschwindigkeiten vorgeben. Diese Vorschubgeschwindigkeiten werden im Verhältnis zueinander so geändert, dass eine gewünschte Bahn erzeugt wird (Bezug: ISO/DIS 2806-1980).

"Band" (1) (tape): ein Material aus geflochtenen oder in eine Richtung verlaufenden "Einzelfäden" (monofilaments), 'Litzen', "Faserbündeln" (rovings), "Seilen" oder "Garnen" usw., die normalerweise mit Harz imprägniert sind.

Anmerkung: 'Litze' (strand): ein Bündel von typischerweise mehr als 200 "Einzelfäden" (monofilaments), die annähernd parallel verlaufen.

"Besonderes spaltbares Material" (0) (special fissile material): Plutonium-239, Uran-233, "mit den Isotopen 235 oder 233 angereichertes Uran" und jedes Material, das die vorgenannten Stoffe enthält.

"Betrieb, Verwaltung oder Wartung" (5) (Operations, Administration or Maintenance ("OAM")): die Durchführung einer oder mehrerer der folgenden Aufgaben:

  1. Einrichtung oder Verwaltung von:
    1. Konten oder Privilegien von Nutzern oder Administratoren,
    2. Einstellungen eines Guts oder
    3. Authentisierungsdaten zur Unterstützung bei den Aufgaben nach Buchstabe a Nummer 1 oder 2.
  2. Überwachung oder Verwaltung der Betriebsbedingungen oder der Leistung eines Guts oder
  3. Verwaltung von Protokollen oder Prüfungsdaten zur Unterstützung bei einer der Aufgaben nach Buchstabe a oder b.
Anmerkung: "OAM" umfasst nicht die folgenden Aufgaben oder die dazugehörigen Schlüsselmanagement-Funktionen:
  1. Bereitstellung oder Erweiterung (Upgrade) einer kryptografischen Funktion, die nicht direkt mit der Einrichtung oder Verwaltung von Authentisierungsdaten zur Unterstützung der Aufgaben nach Buchstabe a Nummer 1 oder 2 zusammenhängt, oder
  2. Ausführung einer kryptografischen Funktion auf der Weiterleitungs- oder auf der Datenebene eines Guts.

"Bibliothek" (1) (library) (parametrische technische Datenbank) eine Sammlung technischer Informationen, deren Nutzung die Leistungsfähigkeit der betreffenden Systeme, Ausrüstung oder Bauteile erhöhen kann.

"Bildverarbeitung" (4) (image enhancement): Verarbeitung von außen abgeleiteter, informationstragender Bilddaten durch Algorithmen wie Zeitkompression, Filterung, Auszug, Auswahl, Korrelation, Konvolution oder Transformation zwischen Bereichen (z.B. Fast-Fourier-Transformation oder Walsh-Transformation). Dazu gehören keine Algorithmen, die nur lineare oder Drehtransformation eines einzelnen Bildes verwenden wie Translation, Merkmalauszug, Bilderfassung oder Falschfarbendarstellung.

"Brennstoffzelle" (8) (fuel cell): eine elektrochemische Einrichtung, die durch den Verbrauch von Brennstoff aus einer externen Quelle chemische Energie direkt in elektrischen Gleichstrom umwandelt.

"CEP-Wert" (7) (Kreisfehlerwahrscheinlichkeit) (CEP - circular error probable) in einer kreisförmigen Normalverteilung: Radius eines Kreises, in dem sich 50 % der ausgeführten Einzelmessungen befinden, oder Radius eines Kreises, in dem die Wahrscheinlichkeit, dass sie sich dort befinden, bei 50 % liegt.

"Chemischer Laser" (6) (chemical laser): ein "Laser", bei dem die angeregten Elemente durch die Ausgangsenergie einer chemischen Reaktion erzeugt werden.

"Datenbankgestützte Navigationssysteme" (7) (Data-Based Referenced Navigation, "DBRN"): Systeme, die verschiedene Quellen von vorher gemessenen geophysikalischen Daten kombinieren, um exakte Navigationsdaten unter veränderlichen Bedingungen bereitzustellen. Solche Datenquellen schließen Tiefseekarten, Sternenkarten, Gravitationskarten, Magnetismuskarten oder digitale 3-D-Geländekarten ein.

"Dauerstrichlaser" (6) (CW laser): ein "Laser", der eine nominell konstante Ausgangsenergie für mehr als 0,25 Sekunden liefert.

"Deckband" (9) (tip shroud): eine an der Innenseite eines Gasturbinentriebwerksgehäuses befestigte stationäre Ringkomponente (massiv oder segmentiert) oder eine Einrichtung an der äußeren Spitze einer Turbinenschaufel, die primär für eine Gasabdichtung zwischen den stationären und den rotierenden Komponenten sorgt.

"Diffusionsschweißen" (1 2 9) (diffusion bonding): Festkörperschweißen von mindestens zwei verschiedenen Werkstücken aus Metall zu einem Stück mit einer Festigkeit der Schweißverbindung, die der des schwächsten Werkstoffs entspricht, wobei der wesentliche Mechanismus in der Interdiffusion von Atomen über die Fügeflächen besteht.

"Digitale Übertragungsrate" (Def.) (digital transfer rate): die gesamte Informationsbitrate, die direkt über ein beliebiges Medium übertragen wird.

Anmerkung: Siehe auch "gesamte digitale Übertragungsrate".

"Digitalrechner" (4 5) (digital computer): Geräte, die alle folgenden Operationen in Form einer oder mehrerer diskreter Variablen ausführen können:

  1. Daten aufnehmen,
  2. Daten oder Befehle in einem festen oder veränderbaren (beschreibbaren) Speicher speichern,
  3. Daten durch eine gespeicherte und veränderbare Befehlsfolge verarbeiten und
  4. Daten ausgeben.
Anmerkung: Veränderungen einer gespeicherten Befehlsfolge schließen den Austausch von festprogrammierten Speichervorrichtungen mit ein, nicht aber physische Veränderungen der Verdrahtung oder von Verbindungen.

"Drehmomentausgleichs- oder Richtungssteuerungssysteme mit regelbarer Zirkulation" (7) (circulation-controlled anti-torque or circulation controlled direction control systems): Systeme, bei denen Luft über aerodynamische Oberflächen geblasen wird, um die von den Oberflächen erzeugten Luftkräfte zu erhöhen oder zu steuern.

"Dreidimensional integrierte Schaltungen" (3) (three dimensional integrated circuit): Sammlung miteinander integrierter Halbleiterchips mit Durchkontaktierungen, die mindestens einen Chip vollständig durchqueren, um die Chips miteinander zu verbinden.

"Driftrate" (Kreisel) (7) (drift rate (gyro)): die Komponente des Kreiselausgangs, die funktional unabhängig von der Einwirkung einer Drehung ist. Sie wird als angular rate ausgedrückt (IEEE STD 528-2001).

"Echtzeit-Bandbreite" (3) (real-time bandwidth): bei "Signalanalysatoren" die größte Frequenzbandbreite, für die der Analysator Zeitbereichdaten unter Verwendung der Fourier-Transformation oder anderer zeitdiskreter Transformationen, die jeden Eingangszeitpunkt ohne Lücken oder Windowing-Effekte, welche eine Verringerung der gemessenen Amplitude von mehr als 3 dB unterhalb der tatsächlichen Signalamplitude bewirken, verarbeiten, kontinuierlich in Frequenzbereichdaten transformieren und gleichzeitig die transformierten Daten ausgeben oder anzeigen kann.

"Echtzeitverarbeitung" (2 6 7) (real time processing): Verarbeitung von Daten durch ein Rechnersystem, das in Abhängigkeit der verfügbaren Mittel eine bestimmte Leistung innerhalb einer garantierten Antwortzeit als Reaktion auf ein äußeres Ereignis erbringt, unabhängig von der aktuellen Systemauslastung.

"Effektives Gramm" (0 1) (effective gramme): von "besonderem spaltbarem Material" ist

  1. für Plutonium und Uran-233 die Isotopen-Masse in Gramm,
  2. für angereichertes Uran mit 1 % oder mehr Uran-235 die Uran-Masse in Gramm multipliziert mit dem Quadrat seiner Anreicherung (in dezimaler Schreibweise),
  3. für angereichertes Uran mit weniger als 1 % Uran-235 die Uran-Masse in Gramm multipliziert mit 0,0001.

"Einseitige Wiederholgenauigkeit" (2) (unidirectional positioning repeatability): der kleinere der Werte R ↑ und R ↓ (Anfahren in positiver und negativer Richtung) gemäß der Definition in ISO 230-2:2014 oder entsprechenden nationalen Normen einer bestimmten Werkzeugmaschinenachse.

"Einstellzeit" (3) (settling time): die Zeit, welche der Ausgang beim Umschalten zwischen zwei beliebigen Werten benötigt, um bis auf ein halbes Bit den Endwert zu erreichen.

"Einzelfaden" (1) (monofilament): die kleinste Unterteilung einer Faser, normalerweise mit einem Durchmesser von einigen µm.

"Elektronisch phasengesteuerte Antennengruppen" (5 6) (electronically steerable phased array antenna): eine Antenne, deren Strahl durch Phasenkopplung gebildet wird (d. h. die Strahlungsrichtung wird durch die komplexen Erregungskoeffizienten der Strahlerelemente gesteuert), und die Strahlungsrichtung (beim Senden und beim Empfang) kann durch ein elektrisches Signal im Azimut und/oder Höhenwinkel verändert werden.

"Elektronische Baugruppe" (2 3 4 5) (electronic assembly): eine Anzahl elektronischer Bauelemente (d. h. 'Schaltungselemente', 'diskrete Bauelemente', integrierte Schaltungen u. Ä.), die miteinander verbunden sind, um eine bestimmte Funktion oder mehrere bestimmte Funktionen zu erfüllen. Die "elektronische Baugruppe" ist als Ganzes austauschbar und normalerweise demontierbar.

Anmerkung 1: 'Schaltungselement' (circuit element): eine einzelne aktive oder passive Funktionseinheit einer elektronischen Schaltung, z.B. eine Diode, ein Transistor, ein Widerstand, ein Kondensator.

Anmerkung 2: 'Diskretes Bauelement' (discrete component): ein in einem eigenen Gehäuse befindliches 'Schaltungselement' mit eigenen äußeren Anschlüssen.

"Endeffektoren" (2) (end-effectors): umfassen Greifer, 'aktive Werkzeugeinheiten' und alle anderen Werkzeuge, die am Anschlussflansch am Ende des "Roboter"-Greifarms bzw. der -Greifarme angebaut sind.

Anmerkung: Aktive Werkzeugeinheit (active tooling unit): eine Einrichtung, die dem Werkzeug Bewegungskraft, Prozessenergie oder Sensorsignale zuführt.

"Energetische Materialien" (1) (energetic materials): Substanzen oder Mischungen, die durch eine chemische Reaktion Energie freisetzen, welche für die beabsichtigte Verwendung benötigt wird."Explosivstoffe", "Pyrotechnika" und "Treibstoffe" sind Untergruppen von energetischen Materialien.

"Entwicklung" (ATA NTA 0 bis 9) (development): schließt alle Stufen vor der Serienfertigung ein, z.B. Konstruktion, Forschung, Analyse, Konzepte, Zusammenbau und Test von Prototypen, Pilotserienpläne, Konstruktionsdaten, Verfahren zur Umsetzung der Konstruktionsdaten ins Produkt, Konfigurationsplanung, Integrationsplanung, Layout.

"Erfassungsbereich" (6) (instrumented range): der spezifizierte Sichtanzeigebereich eines Radargeräts, in dem Ziele eindeutig dargestellt werden.

"Explosivstoffe" (1) (Explosives): feste, flüssige oder gasförmige Stoffe oder Stoffgemische, die erforderlich sind, um bei ihrer Verwendung als Primärladungen, Verstärker- oder Hauptladungen in Gefechtsköpfen, Geschossen und anderen Einsatzarten Detonationen herbeizuführen.

"FADEC-System" (9) (FADEC systems - Full Authority Digital Engine Control Systems): ein digitales elektronisches Regelungssystem für Gasturbinentriebwerke, das in der Lage ist, vom geforderten Triebwerksstart bis zur geforderten Triebwerksabstellung das Triebwerk über den gesamten Betriebsbereich autonom zu regeln, sowohl unter normalen Betriebsbedingungen als auch im Störungsfall.

"Faser- oder fadenförmige Materialien" (0 1 8) (fibrous or filamentary materials): umfassen

  1. endlose "Einzelfäden" (monofilaments),
  2. endlose "Garne" und "Faserbündel" (rovings),
  3. "Bänder", Webwaren, regellos geschichtete Matten und Flechtwaren,
  4. geschnittene Fasern, Stapelfasern und zusammenhängende Oberflächenvliese,
  5. frei gewachsene Mikrokristalle (Whiskers), monokristallin oder polykristallin, in jeder Länge,
  6. Pulpe aus aromatischen Polyamiden.

"Faserbündel" (1) (roving): ein Bündel von typischerweise 12-120 annähernd parallel verlaufenden 'Litzen'.

Anmerkung: 'Litze' (strand): ein Bündel von typischerweise mehr als 200 "Einzelfäden" (monofilaments), die annähernd parallel verlaufen.

"Flugkörper" (1 3 6 7 9) (missiles): vollständige Raketensysteme und unbemannte Luftfahrzeugsysteme, die eine Nutzlast von mindestens 500 kg über eine Reichweite von mindestens 300 km verbringen können.

"Flugwegoptimierung" (7) (flight path optimisation): ein Verfahren, mittels dessen Abweichungen von einem vierdimensionalen (Raum und Zeit) gewünschten Flugweg auf der Grundlage einer Maximierung der Leistung oder Effektivität für Einsätze minimiert werden.

"Fly-by-light-System" (7): ein primäres digitales Flugsteuerungssystem, das ein Luftfahrzeug während des Fluges mithilfe von Feedback steuert, bei dem die Befehle an die Steuerflächen/Aktuatoren optische Signale sind.

"Fly-by-wire-System" (7): ein primäres digitales Flugsteuerungssystem, das ein Luftfahrzeug während des Fluges mithilfe von Feedback steuert, bei dem die Befehle an die Steuerflächen/Aktuatoren elektrische Signale sind.

"Focal-plane-array" (6 8): eine lineare oder zweidimensionale planare Schicht aus einzelnen Detektorelementen bzw. die Kombination aus mehreren solchen Schichten, die in der fokalen Ebene arbeitet. Die Detektorelemente können sowohl mit als auch ohne Ausleseelektronik sein.

Anmerkung: Diese Definition beschreibt keine schichtweise Anordnung (Stack) von einzelnen Detektorelementen oder beliebige Detektoren mit zwei, drei oder vier Elementen, vorausgesetzt, sie arbeiten nicht nach dem Time-delay-and-integration-Prinzip.

"Frequenzmasken-Trigger" (3) für "Signalanalysatoren" (frequency mask trigger): Mechanismus, bei dem die Triggerfunktion in der Lage ist, einen Frequenzbereich als Teilbereich der Erfassungsbandbreite auszuwählen, in dem Triggerereignisse ausgelöst werden, während etwaige andere Signale, die ebenfalls innerhalb der selben Erfassungsbandbreite präsent sind, ignoriert werden. Ein "Frequenzmasken-Trigger" kann mehr als eine unabhängige Reihe von Grenzwerten enthalten.

"Frequenzsprung (Radar)" (6) (radar frequency agility): jedes Verfahren, bei dem die Trägerfrequenz eines Impulsradarsenders in pseudo-zufälliger Folge zwischen einzelnen Radarimpulsen oder Gruppen von Radarimpulsen um einen Betrag verändert wird, der gleich der oder größer als die Bandbreite des Radarimpulses ist.

"Frequenzsprungverfahren" (5) (frequency hopping): ein Verfahren des "gespreizten Spektrums". Dabei wird die Übertragungsfrequenz eines einzelnen Nachrichtenkanals durch eine zufällige oder pseudozufällige Folge von diskreten Stufen geändert.

"Frequenz-Syntheziser" (3) (frequency syntheziser): ungeachtet der im Einzelfall benutzten Technik jede Art von Frequenzquelle, die an einem oder mehreren Ausgängen eine Vielfalt gleichzeitig oder abwechselnd vorhandener Ausgangsfrequenzen liefert, die durch eine kleinere Anzahl von Normal- oder Steuerfrequenzen geregelt, von ihr abgeleitet oder von ihr gesteuert sind.

"Frequenzumschaltzeit" (3) (frequency switching time): die benötigte Zeit (d. h. Verzögerung) eines Signals bei der Umschaltung von einer gewählten Ausgangsfrequenz bis zum Erreichen der folgenden Frequenz oder des folgenden Frequenzbereichs:

  1. ± 100 Hz einer gewählten Endfrequenz von weniger als 1 GHz oder
  2. ± 0,1 Teile je Million (ppm) einer gewählten Endfrequenz gleich oder größer als 1 GHz.

"Für den Kriegsgebrauch" (1) (adapted for use in war): jede Änderung oder zielgerichtete Auslese (z.B. Änderung der Reinheit, Lagerbeständigkeit, Virulenz, Verbreitungsmerkmale oder Widerstandsfähigkeit gegen UV-Strahlung), die für die Steigerung der Wirksamkeit bei der Außergefechtsetzung von Menschen oder Tieren, der Schädigung von Ausrüstung, von Ernten oder der Umwelt ausgeführt wird.

"Garn" (1) (yarn): ein Bündel von verdrillten 'Litzen'.

Anmerkung: 'Litze' (strand): ein Bündel von typischerweise mehr als 200 "Einzelfäden" (monofilaments), die annähernd parallel verlaufen.

"Gaszerstäubung" (1) (gas atomisation): ein Verfahren, bei dem der Strom einer Metalllegierungsschmelze durch einen Hochdruck-Gasstrom zu Tröpfchen mit einem Durchmesser kleiner/gleich 500 µm zerstäubt wird.

"Genauigkeit" (2 3 6 7 8) (accuracy): die maximale positive oder negative Abweichung eines angezeigten Wertes von einem anerkannten Richtmaß oder dem wahren Wert. Sie wird gewöhnlich als Ungenauigkeit (Positionsunsicherheit, Messunsicherheit) gemessen.

"Geografisch verteilt" (6) (geographically dispersed): Sensoren gelten als geografisch verteilt, wenn der Abstand zwischen jedem Sensor mehr als 1.500 m in jeder Richtung beträgt. Mobile Sensoren gelten grundsätzlich als geografisch verteilt.

"Gepulster Laser" (6) (pulsed laser): ein "Laser", bei dem die "Pulsdauer" kleiner/gleich 0,25 Sekunden beträgt.

"Gesamte digitale Übertragungsrate" (5) (total digital transfer rate): die Anzahl Bits einschließlich der für Leitungscodierung, Overhead usw. pro Zeiteinheit, die zwischen korrespondierenden Geräten in einem digitalen Übertragungssystem übertragen wird.

Anmerkung: Siehe auch "digitale Übertragungsrate".

"Gesamtstromdichte" (3) (overall current density): die Gesamtzahl der Amperewindungen in der Spule (das ist die Summe der Windungen multipliziert mit dem maximalen Strom, der in jeder Windung fließt), geteilt durch die gesamte Querschnittfläche der Spule (einschließlich der supraleitenden Drähte, der metallischen Matrizen, in denen die supraleitenden Drähte eingebettet sind, des Ummantelungsmaterials, aller Kühlkanäle u. Ä.).

"Gespreiztes Spektrum (Radar)" (6) (radar spread spectrum): jedes Modulationsverfahren, um die Bandbreite des relativ schmalbandigen Spektrums eines Signals durch Zufalls- oder Pseudozufallscodierung zu verbreitern.

"Gespreiztes-Spektrum-Verfahren" (5) (spread spectrum): die Technik, bei der die Energie in einem relativ engen Nachrichtenkanal über ein wesentlich breiteres Spektrum verteilt wird.

"Hauptbestandteil" (4) (principal element): ein Bestandteil, dessen Austauschwert mehr als 35 % des Gesamtwertes für das vollständige System beträgt. Bestandteilwert ist der vom Systemhersteller oder -integrator für den Bestandteil gezahlte Preis. Gesamtwert ist der übliche internationale Verkaufspreis an unverbundene Käufer im Zeitpunkt der Fertigstellung oder Lieferung.

"Hauptspeicher" (4) (main storage): Primärspeicher für Daten oder Befehle zum schnellen Zugriff durch eine Zentraleinheit. Er besteht aus dem internen Speicher eines "Digitalrechners" und jeder Art von hierarchischer Erweiterung wie Pufferspeicher (cache) oder zusätzliche Speicher mit nichtsequenziellem Direktzugriff.

"Hauptsteuerung" (7) (primary flight control): Steuerorgane zum Stabilisieren oder Manövrieren eines "Luftfahrzeugs" unter Verwendung von Kraft/Momenterzeugern, d. h. aerodynamischer Steuerflächen oder Schubvektorsteuerung.

"Heißisostatisches Verdichten" (2) (hot isostatic densification): ein Verfahren, bei dem ein Gussstück bei Temperaturen größer als 375 K (+ 102 °C) in einer geschlossenen Kammer über verschiedene Medien (Gas, Flüssigkeit, Feststoffteilchen usw.) gleichmäßig in allen Richtungen so mit Druck beaufschlagt wird, dass Hohlräume im Innern des Gussstücks verkleinert oder beseitigt werden.

"Herstellung" (ATA NTA 0 bis 9) (production): schließt alle Fabrikationsstufen ein, z.B. Fertigungsvorbereitung, Fertigung, Integration, Zusammenbau, Kontrolle, Prüfung (Test), Qualitätssicherung.

"Herstellungsanlagen" (7 9) (production facilities): "Herstellungsausrüstung" und besonders entwickelte "Software" hierfür, eingebaut in Anlagen für die "Entwicklung" oder für eine oder mehrere Phasen der "Herstellung".

"Herstellungsausrüstung" (1 7 9) (production equipment): Werkzeuge, Schablonen, werkzeugführende Vorrichtungen, Dorne, Gussformen, Gesenke, Spann- und Ausrichtungsvorrichtungen, Prüfeinrichtungen sowie andere Einrichtungen und Bestandteile hierfür, besonders konstruiert oder geändert für die "Entwicklung" oder für eine oder mehrere Phasen der "Herstellung".

"Hydrostatisches Umformen mit direkter Druckbeaufschlagung" (2) (direct acting hydraulic pressing): ein Umformverfahren, bei dem ein flüssigkeitsgefülltes, elastisches Kissen in unmittelbarem Kontakt mit dem Werkstück steht.

"Immunotoxin" (1) (immunotoxin): ein Konjugat eines zellspezifischen monoklonalen Antikörpers und eines "Toxins" oder einer "Toxinuntereinheit", das selektiv erkrankte Zellen befällt.

"Impfstoff" (1) (vaccine): ein Arzneimittel, das dazu bestimmt ist, eine schützende Immunreaktion bei Menschen oder Tieren zur Verhütung einer Erkrankung derjenigen, denen es verabreicht wurde, hervorzurufen, und das in einer Darreichungsform (pharmaceutical formulation) von der zuständigen Behörde des Herstellungs- oder Verbrauchslandes für das Inverkehrbringen oder die klinische Prüfung genehmigt oder zugelassen wurde.

"Impulskompression" (6) (pulse compression): die Codierung und Verarbeitung eines Radarimpulses großer Impulsbreite mit dem Resultat eines Impulses geringerer Breite unter Beibehaltung der Vorteile hoher Impulsenergie.

"Informationssicherheit" (ASA AISA (Allgemeine Informationssicherheits-Anmerkung) 5) (information security): sämtliche Mittel und Funktionen, die die Zugriffsmöglichkeit, die Vertraulichkeit oder Unversehrtheit von Information oder Kommunikation sichern, ausgenommen die Mittel und Funktionen zur Absicherung gegen Funktionsstörungen. Eingeschlossen sind: "Kryptotechnik", "kryptografische Freischaltung", 'Kryptoanalyse', Schutz gegen kompromittierende Abstrahlung und Rechnersicherheit.

Technische Anmerkung: 'Kryptoanalyse' (cryptanalysis): die Analyse eines Kryptosystems oder seiner Eingänge und Ausgänge, um vertrauliche variable oder sensitive Daten einschließlich Klartext abzuleiten.

"Innenbeschichtung" (9) (interior lining): geeignet für die Nahtstelle zwischen dem Festtreibstoff und dem Gehäuse oder der Isolierschicht; normalerweise eine flüssige Dispersion auf Polymerbasis aus feuerfestem oder isolierendem Material, z.B. kohlenstoffgefülltes Hydroxyl Terminated Polybutadiene (HTPB) oder ein anderes Polymer mit Aushärtungszusatz, mit dem das Gehäuseinnere durch Besprühen oder Aufziehen beschichtet wird.

"Integrierte Hybrid-Schaltung" (3) (hybrid integrated circuit): jede Kombination aus integrierten Schaltungen oder integrierter Schaltung mit 'Schaltungselementen' oder 'diskreten Bauelementen', die miteinander verbunden sind, um eine bestimmte Funktion oder mehrere bestimmte Funktionen zu erfüllen, mit allen folgenden Eigenschaften:

  1. mit mindestens einem Bauelement ohne eigenes Gehäuse,
  2. miteinander verbunden unter Verwendung typischer IC-Herstellungsverfahren,
  3. als Ganzes austauschbar und
  4. üblicherweise nicht zerlegbar.
Anmerkung 1: 'Schaltungselement' (circuit element): eine einzelne aktive oder passive Funktionseinheit einer elektronischen Schaltung, z.B. eine Diode, ein Transistor, ein Widerstand, ein Kondensator.

Anmerkung 2: 'Diskretes Bauelement' (discrete component): ein in einem eigenen Gehäuse befindliches 'Schaltungselement' mit eigenen äußeren Anschlüssen.

"Integrierte Multichip-Schaltung" (3) (multichip integrated circuit): zwei oder mehrere "monolithisch integrierte Schaltungen", die auf ein gemeinsames "Substrat" aufgebracht sind.

"Integrierte optische Schaltung" (3) (optical integrated circuit): eine "monolithisch integrierte Schaltung" oder eine "integrierte Hybrid-Schaltung" mit einem oder mehreren integrierten Elementen, die als Fotosensor oder Fotosender oder zur Durchführung einer optischen oder elektrooptischen Funktion oder mehrerer optischer oder elektrooptischer Funktionen konstruiert sind.

"Integrierte Schichtschaltung" (3) (film type integrated circuit): eine Anordnung von 'Schaltungselementen' und metallischen Leitverbindungen, die durch Abscheiden einer dicken oder dünnen Schicht auf einem isolierenden "Substrat" gebildet wird.

Anmerkung: 'Schaltungselement' (circuit element): eine einzelne aktive oder passive Funktionseinheit einer elektronischen Schaltung, z.B. eine Diode, ein Transistor, ein Widerstand, ein Kondensator.

"Intrinsische Magnetfeldgradientenmesser" (6) (intrinsic magnetic gradiometers): Geräte zur Messung des Gradienten eines Magnetfelds, die einen einzelnen Magnetfeldgradienten-Messwertaufnehmer sowie zugehörige Elektronikschaltungen enthalten und ein zum gemessenen Magnetfeldgradienten proportionales Ausgangssignal liefern.

Anmerkung: Siehe auch "Magnetfeldgradientenmesser".

"Intrusion-Software" (4) (intrusion software): "Software", besonders entwickelt oder geändert, um die Erkennung durch 'Überwachungsinstrumente' zu vermeiden, oder 'Schutzmaßnahmen' eines Rechners oder eines netzfähigen Gerätes zu umgehen, und die eine der folgenden Operationen ausführen kann:

  1. Extraktion von Daten oder Informationen aus einem Rechner oder einem netzfähigen Gerät oder Veränderung von System- oder Benutzerdaten oder
  2. Veränderung des Standard-Ausführungspfades eines Programms oder Prozesses, um die Ausführung externer Befehle zu ermöglichen.
Anmerkungen:
  1. "Intrusion-Software" erfasst nicht Folgendes:
    1. Hypervisoren, Fehlersuchprogramme oder Tools für Software Reverse Engineering (SRE),
    2. "Software" für das digitale Rechtemanagement (DRM) oder
    3. "Software", entwickelt zur Installation durch Hersteller, Administratoren oder Benutzer zu Ortungs- und Wiederauffindungszwecken.
  2. Netzfähige Geräte schließen mobile Geräte und intelligente Zähler ein.

Technische Anmerkungen:

  1. 'Überwachungsinstrumente': "Software" oder Hardware-Geräte, die Systemverhalten oder auf einem Gerät laufende Prozesse überwachen. Dies beinhaltet Antiviren (AV)-Produkte, End Point Security Products, Personal Security Products (PSP), Intrusion Detection Systems (IDS), Intrusion-Prevention-Systems (IPS) oder Firewalls.
  2. 'Schutzmaßnahmen': zur Gewährleistung der sicheren Code-Ausführung entwickelte Techniken, wie Data Execution Prevention (DEP), Address Space Layout Randomisation (ASLR) oder Sandboxing.

"Isolierte lebende Kulturen" (1) (isolated live cultures): schließen lebende Kulturen in gefrorener Form und als Trockenpräparat ein.

"Isolierung" (9) (insulation): für die Bestandteile eines Raketenmotors (d. h. Gehäuse, Düseneinlass, Gehäusedeckel); schließt gehärtetes oder halbgehärtetes Gummiverbundmaterial ein, das isolierendes oder feuerfestes Material enthält. Es kann auch zur Spannungsentlastung eingebracht sein.

"Isostatische Pressen" (2) (isostatic presses): haben eine geschlossene Druckkammer, in der über verschiedene Medien (Gas, Flüssigkeit, Feststoffteilchen) ein in allen Richtungen gleicher, auf Werkstück oder Werkstoff wirkender Druck erzeugt wird.

"Kernreaktor" (0) (nuclear reactor): ein vollständiger Reaktor, geeignet für den Betrieb mit einer kontrollierten, sich selbst erhaltenden Kernspaltungs-Kettenreaktion. Ein "Kernreaktor" umfasst alle Bauteile im Inneren des Reaktorbehälters oder die mit dem Reaktorbehälter direkt verbundenen Bauteile, die Einrichtungen für die Steuerung des Leistungspegels des Reaktorkerns und die Bestandteile, die üblicherweise das Primärkühlmittel des Reaktorkerns enthalten und damit in unmittelbaren Kontakt kommen oder es steuern.

"Kohlenstofffaser-Preform" (1) (carbon fibre preform): eine geregelte Anordnung unbeschichteter oder beschichteter Fasern für die Errichtung der Rahmenkonstruktion von einem Teil, bevor die "Matrix" zur Bildung eines "Verbundwerkstoffs" eingefügt wird.

"Kombinierter Schwenkrundtisch" (2) (compound rotary table): ein Tisch, mit dem ein Werkstück in zwei nicht parallelen Achsen gedreht und geschwenkt werden kann, wobei die Achsen simultan durch eine "Bahnsteuerung" koordiniert werden können.

"Kommunikationskanalsteuerung" (4) (communications channel controller): physikalische Schnittstelle zur Steuerung des Ablaufs von synchronen oder asynchronen digitalen Datenströmen. Die Netzzugangssteuerung ist eine Baugruppe, die in Rechnern oder Telekommunikationseinrichtungen integriert sein kann, um diesen Telekommunikationszugang zu verschaffen.

"Kompensationssysteme" (6) (compensation systems): bestehen aus dem primären skalaren Sensor und einem oder mehreren Referenzsensoren (z.B. Vektormagnetometer) zusammen mit Software, die das Bewegungsrauschen (rigid body rotation noise) der Plattform reduziert.

"Kritische Temperatur (auch als Sprungtemperatur bezeichnet)" (1 3 5) (critical temperature (or transition temperature)) eines speziellen "supraleitenden" Materials ist die Temperatur, bei der das Material den Widerstand gegen den Gleichstromfluss vollständig verliert.

"Kryptografische Freischaltung" (5) (cryptographic activation): jedes Verfahren, das die kryptografischen Fähigkeiten eines Guts mittels eines vom Hersteller des Guts implementierten sicheren Mechanismus einschaltet oder aktiviert, sofern dieser Mechanismus eindeutig verbunden ist mit

  1. einem einzigen Exemplar des Guts oder
  2. einem Kunden für mehrere Exemplare des Guts.
Technische Anmerkungen:
  1. Verfahren oder Mechanismen zur "kryptografischen Freischaltung" können sowohl als Hardware, "Software" oder "Technologie" implementiert werden.
  2. Mechanismen zur kryptografischen Freischaltung können zum Beispiel auf einer Seriennummer basierende Lizenzschlüssel oder eine Methode zur Authentisierung wie ein digitales Zertifikat sein.

"Kryptotechnik" (5) (cryptography): die Technik der Prinzipien, Mittel und Methoden zur Transformation von Daten, um ihren Informationsinhalt unkenntlich zu machen, ihre unbemerkte Änderung oder ihren unerlaubten Gebrauch zu verhindern."Kryptotechnik" beschränkt sich auf die Transformation von Informationen unter Benutzung eines oder mehrerer 'geheimer Parameter' (z.B. Schlüssel-Variable) oder des zugehörigen Schlüssel-Managements.

Anmerkung: Der Begriff "Kryptotechnik" beinhaltet nicht 'feste' Datenkompressions- oder Codierungstechniken.
Technische Anmerkung:
  1. 'Geheimer Parameter' (secret parameter): eine Konstante oder ein Schlüssel, der vor anderen geheim gehalten wird oder nur innerhalb einer Gruppe bekannt ist.
  2. 'Fest' (5) (fixed): die Codier- oder Kompressions-Algorithmen sind nicht durch externe Parameter (z.B.: kryptografische oder Schlüssel-Variable) beeinflussbar und können nicht durch den Anwender geändert werden.

"Laser" (0 1 2 3 5 6 7 8 9) (laser): ein Gerät zum Erzeugen von räumlich und zeitlich kohärentem Licht durch Verstärkung mithilfe der stimulierten Emission von Strahlung.

Anmerkung: Siehe auch

"Chemische Laser"

"Dauerstrichlaser"

"Gepulste Laser"

"Super-High Power Laser"

"Transfer-Laser"

"Leistungsmanagement" (7) (power management): verändert die auf das Höhenmessersignal übertragene Leistung so, dass die erhaltene Leistung in der "Luftfahrzeug"-Höhe stets die geringstnötige zur Bestimmung der Höhe ist.

"Linearität" (2) (linearity): die maximale Abweichung der Ist-Kennlinie (Mittelwert der oberen und unteren Messwerte), in positiver oder negativer Richtung, von einer Geraden, die so gelegt ist, dass die größten Abweichungen ausgeglichen und so klein wie möglich gehalten werden.

"Local Area Network" (4 5) (local area network): ein Datenkommunikationssystem mit allen folgenden Eigenschaften:

  1. es erlaubt die direkte Kommunikation einer beliebigen Anzahl unabhängiger 'Datengeräte' miteinander und
  2. es ist beschränkt auf einen engen geografischen Bereich (z.B. Bürohaus, Fabrik, Universitätsgelände, Warenhaus).
Anmerkung: 'Datengerät' (data device): Geräte, die digitale Datenfolgen senden oder empfangen können.

"Luftfahrtgerät nach dem Prinzip leichter-als-Luft" (9) (lighter-than-air-vehicles): Ballone und "Luftschiffe", deren Auftrieb auf der Verwendung von Heißluft oder Gasen mit einer geringeren Dichte als der der Umgebungsluft wie Helium oder Wasserstoff beruht.

"Luftfahrzeug" (1 7 9) (aircraft): ein Fluggerät mit feststehenden, schwenkbaren oder rotierenden (Hubschrauber) Tragflächen, mit Kipprotoren oder Kippflügeln.

Anmerkung: Siehe auch "zivile Luftfahrzeuge".

"Luftschiff" (9) (airship): bezeichnet ein triebwerkgetriebenes Luftfahrzeug, dessen Auftrieb durch ein Traggas aufrechterhalten wird, das leichter als Luft ist (in der Regel Helium, früher Wasserstoff).

"Magnetfeldgradientenmesser" (6) (magnetic gradiometers): Geräte zur Messung der räumlichen Veränderung der Magnetfelder von Quellen außerhalb des Geräts. Ein Magnetfeldgradientenmesser besteht aus mehreren "Magnetometern" sowie zugehörigen Elektronikschaltungen, deren Ausgangssignal ein Maß für den Magnetfeldgradienten ist.

Anmerkung: Siehe auch "intrinsische Magnetfeldgradientenmesser".

"Magnetometer" (6) (magnetometers): Geräte zur Messung der Magnetfelder von Quellen außerhalb des Geräts. Ein "Magnetometer" besteht aus einem einzelnen Magnetfeld-Messwertaufnehmer sowie zugehörigen Elektronikschaltungen und liefert ein zum gemessenen Magnetfeld proportionales Ausgangssignal.

"Matrix" (1 2 8 9) (matrix): eine im Wesentlichen einheitliche Phase, die den Raum zwischen Partikeln, Whiskern oder Fasern füllt.

"Mechanisches Legieren" (1) (mechanical alloying): ein Legierungsverfahren, das sich aus der Bindung, Zerbrechung und Wiederbindung elementarer und Vorlegierungspulver durch mechanischen Aufprall ergibt. Nichtmetallische Teilchen können durch Zugabe des geeigneten Pulvers in die Legierung eingebracht werden.

"Messunsicherheit" (2) (measurement uncertainty): die Kenngröße, die angibt, in welchem Bereich um den angegebenen Wert der richtige Wert der Messgröße mit einer statistischen Sicherheit von 95 % liegt. Sie umfasst die nicht korrigierten, systematischen Abweichungen, die nicht korrigierte Umkehrspanne und die zufälligen Abweichungen (Bezug: ISO 10360-2).

"Mikrocomputer" (3) (microcomputer microcircuit): eine "monolithisch integrierte Schaltung" oder "integrierte Multichip-Schaltung" mit einer arithmetischen Logikeinheit (ALU), die geeignet ist, allgemeine Befehle aus einem internen Speicher zur Abarbeitung von Daten, die in dem internen Speicher enthalten sind, auszuführen.

Anmerkung: Der interne Speicher kann durch einen externen Speicher erweitert werden.

"Mikroorganismen" (1 2) (microorganisms): Bakterien, Viren, Mycoplasma, Rickettsiae, Chlamydiae oder Pilze in natürlicher, adaptierter oder modifizierter Form entweder in Form "isolierter lebender Kulturen" oder als Material, das gezielt mit solchen Kulturen geimpft oder kontaminiert wurde.

"Mikroprozessor" (3) (microprocessor microcircuit): eine "monolithisch integrierte Schaltung" oder "integrierte Multichip-Schaltung" mit einer arithmetischen Logikeinheit (ALU), die geeignet ist, eine Reihe allgemeiner Befehle von einem externen Speicher auszuführen.

Anmerkung 1: Der "Mikroprozessor" enthält üblicherweise keinen anwenderzugänglichen Speicher als integralen Bestandteil, es kann jedoch auf dem Chip vorhandener Speicherplatz zur Erfüllung seiner Logikfunktionen genutzt werden.

Anmerkung 2: Diese Definition schließt auch Chipsets ein, die entwickelt wurden, um zusammengeschaltet wie ein "Mikroprozessor" zu arbeiten.

"Mischungen von Chemikalien" (1) (chemical mixture): ein festes, flüssiges oder gasförmiges Produkt, zusammengesetzt aus zwei oder mehreren Komponenten, die unter den Bedingungen, unter denen die Mischung gelagert wird, nicht miteinander reagieren.

"Mit den Isotopen 235 oder 233 angereichertes Uran" (0) (uranium enriched in the isotopes 235 or 233): Uran, das die Isotope 235 oder 233 oder beide zusammen im Verhältnis zum Isotop 238 in einer größeren Menge enthält als natürliches Uran (Isotopenverhältnis im natürlichen Uran: 0,71 %).

"Mittlere Ausgangsleistung" (6) (average output power): die gesamte Ausgangsenergie eines "Lasers", in Joule, geteilt durch die Zeitspanne, in der eine Reihe aufeinanderfolgender Pulse ausgesendet wird, in Sekunden. Bei einer Reihe von in regelmäßigen Abständen ausgesendeten Pulsen entspricht sie der gesamten "Laser"-Ausgangsleistung eines einzelnen Pulses, in Joule, multipliziert mit der Pulsfrequenz des "Lasers" in Hertz.

"Momentan-Bandbreite" (3 5 7) (instantaneous bandwidth): die Bandbreite, bei der die Ausgangsleistung innerhalb einer Toleranz von 3 dB konstant bleibt, ohne dass andere Funktionsparameter angepasst werden müssen.

"Monolithisch integrierte Schaltung" (3) (monolithic integrated circuit): eine Kombination aus passiven oder aktiven 'Schaltungselementen' oder aus beiden, die

  1. durch Diffusions-, Implantations- oder Abscheidungsverfahren in oder auf einem einzelnen Halbleiter-Substrat, einem so genannten Chip, gebildet sind,
  2. unteilbar miteinander verbunden sind und
  3. eine oder mehrere Funktionen einer Schaltung ausführen.
Anmerkung: 'Schaltungselement' (circuit element): eine einzelne aktive oder passive Funktionseinheit einer elektronischen Schaltung, z.B. eine Diode, ein Transistor, ein Widerstand, ein Kondensator.

"Monolithische Substrate" (3 6) (substrate blanks): monolithische Verbindungen mit Abmessungen, die geeignet sind zur Herstellung optischer Bauteile wie Spiegel oder Linsen.

"Monospektrale Bildsensoren" (6) (monospectral imaging sensors): können Bilddaten von einem diskreten Spektralband erfassen.

"Multispektrale Bildsensoren" (6) (multispectral imaging sensors): können Bilddaten von zwei oder mehreren diskreten Spektralbändern gleichzeitig oder seriell erfassen. Sensoren mit mehr als zwanzig diskreten Spektralbändern werden auch als hyperspektrale Bildsensoren bezeichnet.

"Natürliches Uran" (0) (natural uranium): Uran mit einer natürlich vorkommenden Mischung von Isotopen.

"Netzzugangssteuerung" (4) (network access controller): physikalische Schnittstelle zu einem dezentralen Netzwerk. Hierbei wird ein gemeinsames Übertragungsmedium eingesetzt, das überall mit derselben "digitalen Übertragungsrate" arbeitet und beliebige Übermittlung durch das Netz bietet (z.B. Token oder Carrier sense). Es werden voneinander unabhängige Datenpakete oder Datengruppen, die entsprechend adressiert sind, angenommen (z.B. IEEE 802). Die "Netzzugangssteuerung" ist eine Baugruppe, die in Rechnern oder Telekommunikationseinrichtungen integriert sein kann, um diesen Telekommunikationszugang zu verschaffen.

"Neuronaler Rechner" (4) (neural computer): Rechengerät, konstruiert oder geändert zur Nachahmung des Verhaltens eines oder mehrerer Neuronen, d. h. ein Rechengerät, das durch seine Hardwareeigenschaften geeignet ist, die Gewichtungen und Anzahl von Verbindungen einer Vielzahl von Recheneinheiten in Abhängigkeit von verarbeiteten Daten zu regulieren.

"(Nicht-)Vertragsstaaten des Chemiewaffenübereinkommens" (1) (States (not) Party to the Chemical Weapons Convention): solche Staaten, für die das Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen (nicht) in Kraft getreten ist (siehe www.opcw.org).

"Normierte Bandbreite" (3 5) (fractional bandwidth): die "Momentan-Bandbreite" geteilt durch die Mittenfrequenz, angegeben in Prozent..

"Nullpunkt" (Beschleunigungsmesser) (7) (bias (accelerometer)): der Durchschnitt des über eine bestimmte Zeit und bei bestimmten Betriebsbedingungen gemessenen Beschleunigungsmesser-Ausgangswertes, der keine Wechselbeziehung mit der Eingangsbeschleunigung oder Rotation aufweist. "Nullpunkt" ("Bias") wird in g oder in Meter pro Sekunde im Quadrat (g oder m/s2) ausgedrückt (IEEE Std 528-2001) (Micro g entspricht 1 x10-6 g).

"Nullpunkt" (Kreisel) (7) (bias (gyro)): der Durchschnitt des über eine bestimmte Zeit und bei bestimmten Betriebsbedingungen gemessenen Kreisel-Ausgangswertes, der keine Wechselbeziehung mit der Eingangsrotation oder Beschleunigung aufweist."Nullpunkt" ("Gyro") hat typischerweise die Benennung Grad pro Stunde (°/h) (IEEE Std 528-2001).

"Numerische Steuerung" (2) (numerical control): die automatische Steuerung eines Prozesses durch ein Gerät, das numerische Daten benutzt, die normalerweise während des Arbeitsgangs eingegeben werden (Bezug: ISO 2382).

"Objektcode" (ASA) (object code): die maschinenlauffähige Form einer geeigneten Beschreibung eines oder mehrerer Prozesse, die durch ein Programmiersystem übersetzt wurde.

"Optische Sensor-Arrays für Flugsteuerungszwecke" (7) (flight control optical sensor array): miteinander verbundene optische Sensoren auf "Laser"basis, die Echtzeit-Flugdaten für die bordseitige Verarbeitung liefern.

"Optische Vermittlung" (5) (optical switching): das Vermitteln oder Durchschalten optischer Signale ohne Umwandlung in elektrische Signale.

"Optischer Rechner" (4) (optical computer): Rechner, konstruiert oder geändert zur Darstellung von Daten durch Licht. Seine logischen Schaltungen basieren auf direkt gekoppelten Optoschaltelementen.

"Personal Area Network" (5) (personal area network): ein Datenkommunikationssystem mit allen folgenden Eigenschaften:

  1. Es erlaubt die direkte Kommunikation einer beliebigen Anzahl unabhängiger oder miteinander verbundener 'Datengeräte' miteinander und
  2. es ist auf die Kommunikation zwischen Geräten in der unmittelbaren Nähe einer Einzelperson oder eines Geräte-Controllers (z.B. einzelner Raum, Büro oder Kraftfahrzeug und deren unmittelbare Umgebung) beschränkt.
Technische Anmerkung: 'Datengerät' (data device): Geräte, die digitale Datenfolgen senden oder empfangen können.

"Planlaufabweichung" (2) (camming): die axiale Verlagerung bei einer Umdrehung der Hauptspindel, gemessen senkrecht zur Stirnfläche der Spindel in der Nähe des Umfangs der Stirnfläche (Bezug: ISO 230/1 1986, Nr. 5.63).

"Plasmazerstäubung" (1) (plasma atomisation): ein Verfahren, bei dem der Strom einer Metallschmelze oder festes Metall mit Plasmabrennern in Schutzgasumgebung zu Tröpfchen mit einem Durchmesser kleiner/gleich 500 µm zerstäubt wird.

"Programm" (2 6) (programme): eine Folge von Befehlen zur Ausführung eines Prozesses in einer Form oder umsetzbar in eine Form, die von einem elektronischen Rechner ausführbar ist.

"Pulsdauer" (6) (pulse duration): die Dauer eines "Laser"-Pulses, d. h. das Zeitintervall zwischen den Punkten halber Intensität an der Vorderflanke und der Rückflanke eines Pulses.

"Pulverisierung" (1) (comminution): ein Verfahren, bei dem ein Material durch Zerbrechen, Zerstoßen oder Zerreiben zu Teilchen zerkleinert wird.

"Quantenkryptografie" (5) (quantum cryptography): eine Familie von Verfahren zum Austausch von geheimen Schlüsseln für die "Kryptotechnik", die auf der Messung von quantenmechanischen Eigenschaften eines physikalischen Systems beruhen (einschließlich solcher physikalischer Eigenschaften, die direkt durch Quantenoptik, Quantenfeldtheorie oder Quantenelektrodynamik bestimmt werden).

"Quellcode oder Quell-Programmiersprache" (6 7 9) (source code or source language): geeignete Beschreibung eines oder mehrerer Prozesse, die durch ein Programmiersystem in maschinenablauffähigen Code ("Objectcode" oder Object-Programmiersprache) umgewandelt werden kann.

"Raumfahrzeug-Plattform" (9) (spacecraft bus): Ausrüstung, die die Support-Infrastruktur des "Raumfahrzeugs" bereitstellt und die "Raumfahrzeug-Nutzlast" aufnimmt.

"Raumfahrzeuge" (7 9) (spacecraft): aktive und passive Satelliten und Raumsonden.

"Raumfahrzeug-Nutzlast" (9) (spacecraft payload): an der "Raumfahrzeug-Plattform" angebrachte Ausrüstung zur Durchführung einer Weltraummission (z.B. Kommunikation, Beobachtung, wissenschaftliche Mission).

"Reizstoffe" (1) (riot control agent): Stoffe, die, unter den zu erwartenden Bedingungen bei einem Einsatz zur Bekämpfung von Unruhen, beim Menschen spontan Reizungen der Sinnesorgane oder Handlungsunfähigkeit verursachende Wirkungen hervorrufen, welche innerhalb kurzer Zeit nach Beendigung der Exposition verschwinden.

Technische Anmerkung: Tränengase sind eine Untermenge von "Reizstoffen".

"Roboter" (2 8) (robot): ein Handhabungssystem, das bahn- oder punktgesteuert sein kann, Sensoren benutzen kann und alle folgenden Eigenschaften aufweist:

  1. multifunktional,
  2. fähig, Material, Teile, Werkzeuge oder Spezialvorrichtungen durch veränderliche Bewegungen im dreidimensionalen Raum zu positionieren oder auszurichten,
  3. mit drei oder mehr Regel- oder Stellantrieben, die Schrittmotoren einschließen können, und
  4. mit "anwenderzugänglicher Programmierbarkeit" durch Eingabe-/Wiedergabe-Verfahren (teach/playback) oder durch einen Elektronenrechner, der auch eine speicherprogrammierbare Steuerung sein kann, d. h. ohne mechanischen Eingriff.
Anmerkung: Diese Definition umfasst nicht folgende Geräte:
  1. ausschließlich hand- oder fernsteuerbare Handhabungssysteme,
  2. Handhabungssysteme mit festem Ablauf (Bewegungsautomaten), die mechanisch festgelegte Bewegungen ausführen. Das Programm wird durch feste Anschläge wie Stifte oder Nocken mechanisch begrenzt. Der Bewegungsablauf und die Wahl der Bahnen oder Winkel können mechanisch, elektronisch oder elektrisch nicht geändert werden,
  3. mechanisch gesteuerte Handhabungssysteme mit veränderlichem Ablauf (Bewegungsautomaten), die mechanisch festgelegte Bewegungen ausführen. Das Programm wird durch feste, aber verstellbare Anschläge wie Stifte und Nocken mechanisch begrenzt. Der Bewegungsablauf und die Wahl der Bahnen oder Winkel sind innerhalb des festgelegten Programmablaufs veränderbar. Veränderungen oder Modifikationen des Programmablaufs (z.B. durch Wechsel von Stiften oder Austausch von Nocken) in einer oder mehreren Bewegungsachsen werden nur durch mechanische Vorgänge ausgeführt,
  4. Handhabungssysteme mit festem Ablauf (Bewegungsautomaten), die mechanisch festgelegte Bewegungen ausführen. Das Programm ist veränderbar, der Ablauf erfolgt aber nur nach dem Binärsignal von mechanisch festgelegten elektrischen Binärgeräten oder verstellbaren Anschlägen,
  5. Regalförderzeuge, die als Handhabungssysteme mit kartesischen Koordinaten bezeichnet werden und als wesentlicher Bestandteil vertikaler Lagereinrichtungen gefertigt und so konstruiert sind, dass sie Lagergut in die Lagereinrichtungen einbringen und aus diesen entnehmen.

"Rotationsmassenkreisel" (7) (spinning mass gyros) sind Kreisel, die eine ständig rotierende Masse verwenden, um eine Winkelveränderung zu messen.

"Rotationszerstäubung" (1) (rotary atomisation): ein Verfahren, bei dem ein schmelzflüssiger Metallstrom oder eine Metallschmelze durch Zentrifugalkraft zu Tröpfchen mit einem Durchmesser kleiner/gleich 500 µm zerstäubt wird.

"Rundlaufabweichung" (2) (run-out): die radiale Verlagerung bei einer Umdrehung der Hauptspindel, gemessen senkrecht zur Spindelachse auf der zu prüfenden inneren und äußeren Oberfläche der Spindel (Bezug: ISO 230/1 1986, Nr. 5.61).

"Schmelzbar" (1) (fusible): die Eigenschaft, unter Einfluss von Hitze, Strahlung, Katalysatoren usw. vernetzt oder weiter polymerisiert (gehärtet) werden zu können oder ohne Pyrolyse schmelzen zu können (Verkohlen).

"Schmelzextraktion" (1) (melt extraction): ein Verfahren, bei dem zur 'schnellen Erstarrung' und Extraktion eines streifenförmigen Legierungserzeugnisses ein kurzes Segment eines rotierenden Abschreckblockes in eine Metalllegierungsschmelze eingetaucht wird.

Anmerkung: 'Schnelle Erstarrung' (solidify rapidly) ist die Erstarrung geschmolzenen Materials bei Abkühlungsraten größer als 1.000 K/s.

"Schmelzspinnen" (1) (melt spinning): ein Verfahren, bei dem der Strom einer Metallschmelze zur 'schnellen Erstarrung' auf einen rotierenden Abschreckblock aufprallt, wobei flockige, streifen- oder stäbchenförmige Erzeugnisse entstehen.

Anmerkung: 'Schnelle Erstarrung' (solidify rapidly) ist die Erstarrung geschmolzenen Materials bei Abkühlungsraten größer als 1.000 K/s.

"Schwenkspindel" (2) (tilting spindle): eine Werkzeugspindel, die die Winkelposition ihrer Spindel-Mittellinie zu jeder anderen Achse während des Bearbeitungsvorgangs verändert.

"Seil" (1) (tow): ein Bündel von "Einzelfäden" (monofilaments), die normalerweise annähernd parallel verlaufen.

"Signalanalysatoren" (3) (signal analysers): Geräte, die Hauptmerkmale der Einzelfrequenzanteile aus Mehrfrequenzsignalen messen und anzeigen können.

"Signaldatenverarbeitung" (3 4 5 6) (signal processing): die Verarbeitung von außen kommender, informationstragender Signale durch Algorithmen wie Zeitkompression, Filterung, Auszug, Auswahl, Korrelation, Konvolution oder Transformationen zwischen Bereichen (z.B. Fast-Fourier-Transformation oder Walsh-Transformation).

"Signallaufzeit des Grundgatters" (3) (basic gate propagation delay time): der Wert der Signallaufzeit, bezogen auf das Grundgatter, welches in einer "monolithisch integrierten Schaltung" verwendet wird. Für eine 'Familie' von "monolithisch integrierten Schaltungen" kann dieser Wert entweder als Signallaufzeit je typisches Grundgatter in dieser 'Familie' oder als typische Signallaufzeit je Gatter in dieser 'Familie' angegeben werden.

Anmerkung 1: Die "Signallaufzeit des Grundgatters" ist nicht mit der Eingangs-/Ausgangsverzögerungszeit einer komplexen, "monolithisch integrierten Schaltung" zu verwechseln.

Anmerkung 2: Eine 'Familie' besteht aus allen integrierten Schaltungen, bei denen alle folgenden Eigenschaften bei ihren Herstellmethoden und -regeln sowie Spezifikationen angewendet worden sind, ausgenommen ihre speziellen Funktionen:

  1. gemeinsame Hard- und Softwarearchitektur,
  2. gemeinsame Entwurfs- und Prozess-Technologie und
  3. gemeinsame Grundcharakteristiken.

"Skalierungsfaktor" (Kreisel oder Beschleunigungsmesser) (7) (scale factor (gyro or accelerometer)): das Verhältnis zwischen einer Änderung der Ausgangsgröße und der Änderung der zu messenden Größe. Als Skalierungsfaktor wird im Allgemeinen die Steigung einer geraden Linie bezeichnet, die nach dem Verfahren der kleinsten Quadrate an die Ein- und Ausgangswerte angepasst werden kann, indem die Eingangsgröße zyklisch über den Eingangsgrößenbereich verändert wird.

"Software" (ASA 0 bis 9) (software): eine Sammlung eines oder mehrerer "Programme" oder 'Mikroprogramme', die auf einem beliebigen greifbaren (Ausdrucks-)Medium fixiert sind.

Anmerkung: 'Mikroprogramm' (microprogramme): eine in einem speziellen Speicherbereich dauerhaft gespeicherte Folge von elementaren Befehlen, deren Ausführung durch das Einbringen des Referenzbefehls in ein Befehlsregister eingeleitet wird.

"Spezifische Zugfestigkeit" (0 1 9) (specific tensile strength): Höchstfestigkeit gemessen in Pascal, entsprechend N/m2, dividiert durch das spezifische Gewicht gemessen in N/m3, bei einer Temperatur von 296 K ± 2 K (23 °C ± 2 °C) und bei einer relativen Luftfeuchtigkeit von 50 % ± 5 %.

"Spezifischer Modul" (0 1 9) (specific modulus): der Youngsche Modul gemessen in Pascal, entsprechend N/m2, dividiert durch das spezifische Gewicht gemessen in N/m3, bei einer Temperatur von 296 K ± 2 K (23 °C ± 2 °C) und bei einer relativen Luftfeuchtigkeit von 50 % ± 5 %.

"Spitzenleistung" (6) (peak power): die höchste Leistung, die während der "Pulsdauer" erzielt wird.

"Stabilität" (7) (stability): die Standardabweichung (1 sigma) der Änderung eines bestimmten Parameters von seinem Kalibrierwert, der unter stabilen Temperaturbedingungen gemessen wurde. Die "Stabilität" kann als Funktion der Zeit ausgedrückt werden.

"Steuerungssysteme" (7) (guidance set): Systeme, die das Mess- und Berechnungsverfahren zur Ermittlung von Position und Geschwindigkeit (d. h. zur Navigation) eines Flugkörpers mit dem Verfahren integrieren, das für die Berechnung und Übertragung von Kommandos zu den Flugsteuerungssystemen des Flugkörpers eingesetzt wird, um die Flugbahn zu korrigieren.

"Strahlungsempfindlichkeit" (6) (radiant sensitivity): Strahlungsempfindlichkeit (mA/W) = 0,807 x Wellenlänge (nm) x Quantenausbeute.

Technische Anmerkung: Quantenausbeute (quantum efficiency, QE) wird üblicherweise in Prozent ausgedrückt, jedoch soll für die o.g. Formel die Quantenausbeute als eine Dezimalzahl kleiner Eins dargestellt werden, z.B. 78 % entspricht 0,78.

"Substrat" (3) (substrate): ein Träger aus Basismaterial mit oder ohne Leiterbahnen, auf oder in dem 'diskrete Bauelemente' oder integrierte Schaltungen oder beide angebracht werden können.

Anmerkung 1: 'Diskretes Bauelement' (discrete component): ein in einem eigenen Gehäuse befindliches 'Schaltungselement' mit eigenen äußeren Anschlüssen.

Anmerkung 2: 'Schaltungselement' (circuit element): eine einzelne aktive oder passive Funktionseinheit einer elektronischen Schaltung, z.B. eine Diode, ein Transistor, ein Widerstand, ein Kondensator.

"Super High Power Laser" (6) (SHPL): ein "Laser", der eine Ausgangsleistung von mehr als 1 kJ über 50 ms oder eine mittlere oder eine Dauerstrich-Ausgangsleistung von mehr als 20 kW abgeben kann.

"Superlegierungen" (2 9) (superalloys): Legierungen auf der Basis von Nickel, Kobalt oder Eisen mit höheren Festigkeiten als denen in der AISI-300-Serie bei Temperaturen über 922 K (649 °C) unter schweren Umwelt- und Betriebsbedingungen.

"Superplastisches Umformen" (1 2) (superplastic forming): ein Warmumformverfahren für Metalle, deren im herkömmlichen Zugversuch bei Raumtemperatur ermittelte Bruchdehnung weniger als 20 % beträgt; durch Wärmezufuhr werden Dehnungen erzielt, die mindestens das Zweifache des vorgenannten Wertes betragen.

"Supraleitend" (1 3 5 6 8) (superconductive): Materialien (d. h. Metalle, Legierungen oder Verbindungen), die ihren elektrischen Widerstand vollständig verlieren können, d. h., sie können unbegrenzte elektrische Leitfähigkeit erreichen und sehr große elektrische Ströme ohne Joulesche Erwärmung übertragen.

Anmerkung: Der "supraleitende" Zustand eines Materials ist jeweils gekennzeichnet durch eine "kritische Temperatur", ein kritisches Magnetfeld, das eine Funktion der Temperatur ist, und eine kritische Stromdichte, die eine Funktion des Magnetfelds und der Temperatur ist.

"Symmetrischer Algorithmus" (5) (symmetric algorithm): ein kryptografischer Algorithmus, der für die Verschlüsselung und die Entschlüsselung den identischen Schlüssel verwendet.

Anmerkung: Eine übliche Anwendung symmetrischer Algorithmen ist die Gewährleistung der Vertraulichkeit von Daten.

"Systolischer Array-Rechner" (4) (systolic array computer): ein Rechner, bei dem Datenfluss und -modifikation durch den Benutzer auf der Ebene der Schaltkreistechnik dynamisch gesteuert werden können.

"Technologie" (ATA NTA 0 bis 9) (technology): spezifisches technisches Wissen, das für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" eines Produkts nötig ist. Das technische Wissen wird in der Form von 'technischen Unterlagen' oder 'technischer Unterstützung' verkörpert.

Anmerkung 1: 'Technische Unterlagen' (technical data): können verschiedenartig sein, z.B. Blaupausen, Pläne, Diagramme, Modelle, Formeln, Tabellen, Konstruktionspläne und -spezifikationen, Beschreibungen und Anweisungen in Schriftform oder auf anderen Medien aufgezeichnet, wie Magnetplatten, Bändern oder Lesespeichern.

Anmerkung 2: 'Technische Unterstützung' (technical assistance): kann verschiedenartig sein, z.B. Unterweisung, Vermittlung von Fertigkeiten, Schulung, Arbeitshilfe, Beratungsdienste, und kann auch die Weitergabe von 'technischen Unterlagen' einbeziehen.

"Teilnehmerstaat" (7 9) (participating state): Mitgliedstaat des Wassenaar-Arrangements (siehe www.wassenaar.org).

"Toxine" (1 2) (toxins): Toxine in der Form gezielt isolierter Zubereitungen oder Mischungen, unabhängig von ihrer Herstellungsart, mit Ausnahme von Toxinen als Kontaminanten anderer Materialien wie pathologische Präparate, Kulturpflanzen, Lebensmittel oder Mutterkulturen von "Mikroorganismen".

"Toxinuntereinheit" (1) (sub-unit of toxin): ein strukturell und funktional diskreter Bestandteil eines ganzen "Toxins".

"Transfer-Laser" (6) (transfer laser): ein "Laser", bei dem das Laser-Material durch den Energietransfer erregt wird, der durch Stoß eines Nicht-Laser-Atoms oder -Moleküls mit einem Laser-Atom oder -Molekül bewirkt wird.

"UF6-resistente Werkstoffe" (0) (materials resistant to corrosion by UF6): umfassen Kupfer, Kupferlegierungen, rostfreier Stahl, Aluminium, Aluminiumoxid, Aluminiumlegierungen, Nickel und Nickellegierungen mit mindestens 60 Gew.- % Nickel und Fluorkohlenwasserstoff-Polymere.

"Unbemanntes Luftfahrzeug" ("UAV") (9) (unmanned aerial vehicle (UAV)): Luftfahrzeug, das in der Lage ist, ohne Anwesenheit einer Person an Bord einen Flug zu beginnen und einen kontrollierten Flug beizubehalten und die Navigation durchzuführen.

"Unverzichtbar" (ATA 1-9) (required): bezieht sich - auf "Technologie" angewendet - ausschließlich auf den Teil der "Technologie", der besonders dafür verantwortlich ist, dass die erfassten Leistungsmerkmale, Charakteristiken oder Funktionen erreicht oder überschritten werden. Diese "unverzichtbare" "Technologie" kann auch für verschiedenartige Produkte einsetzbar sein.

"Vakuum-Zerstäubung" (1) (vacuum atomisation): ein Verfahren, bei dem der Strom einer Metallschmelze durch die schnelle Abgabe eines verflüssigten Gases, das einem Vakuum ausgesetzt wird, zu Tröpfchen mit einem Durchmesser kleiner/gleich 500 µm zerstäubt wird.

"III/V-Verbindungen" (3 6) (III/V compounds): polykristalline, binäre oder komplexe monokristalline Produkte, die aus den Elementen der Gruppen IIIA und VA des Mendelejeffschen Periodensystems (z.B. Galliumarsenid, Galliumaluminiumarsenid, Indiumphosphid) bestehen.

"Verbundwerkstoff" (1 2 6 8 9) (composite): eine "Matrix" und eine oder mehrere zusätzliche Phasen, die aus Partikeln, Whiskern, Fasern oder beliebigen Kombinationen hiervon bestehen und die zum Erreichen von bestimmten Eigenschaften eingebracht werden.

"Verformbare Spiegel" (6) (deformable mirrors) (werden auch adaptive Spiegel genannt):

  1. Kontinuierlich verformbarer Spiegel (Einzelspiegel), dessen optisch wirksame Oberfläche dynamisch durch Drehmomente oder Kräfte verformt werden kann, um Verzerrungen der Form der optischen Welle, die auf den Spiegel auftrifft, auszugleichen, oder
  2. Segmentierter Spiegel, aus mehreren Einzelelementen bestehend; diese können jeweils für sich dynamisch durch Drehmomente oder Kräfte positioniert werden, um Verzerrungen der Form der optischen Welle, die auf den Gesamtspiegel auftrifft, auszugleichen.

"Vermischt" (1) (commingled): Mischung von Filamenten aus thermoplastischen Fasern und Verstärkungsfasern zur Herstellung eines Gemischs von Verstärkungs- und "Matrix"-Material in Form von Fasern.

"Verstellbare Blattprofilgeometrie" (7) (variable geometry airfoils): Verwendung von Klappen oder Trimmblechen an der Blatthinterkante oder an der Blattvorderkante, angebauten Vorflügeln oder einer beweglichen Blattnase, deren Position während des Fluges gesteuert werden kann.

"Verwendung" (ATA NTA 0 bis 9) (use): Betrieb, Aufbau (einschließlich Vor-Ort-Aufbau), Wartung (Test), Reparatur, Überholung, Wiederaufarbeitung.

"Vollautomatische Regelung eines Fluges" (7) (total control of flight): bedeutet eine automatisierte Regelung der Zustandsgrößen oder des Flugweges von "Luftfahrzeugen" zur Erfüllung von Einsatzzielen, die auf Echtzeitänderungen von Daten bezüglich Zielen, Gefahren oder anderer "Luftfahrzeuge" anspricht.

"Von der ITU zugewiesen" (3 5) (allocated by the ITU): die Zuweisung von Frequenzbändern in Übereinstimmung mit der aktuellen Ausgabe der ITU Radio Regulations für primäre, zugelassene und sekundäre Funkdienste.

Anmerkung: Zusätzliche und alternative Zuweisungen sind nicht eingeschlossen.

"Vorher abgetrennt" (0 1) (previously separated): Material, das nach seiner Abtrennung durch einen Prozess hergestellt wurde, der zu einer Erhöhung der Konzentration des erfassten Isotops führt.

"Weltraumgeeignet" (3 6 7) (space qualified): konstruiert oder gefertigt oder nach erfolgreicher Erprobung als geeignet befunden für den Einsatz in Höhen von mehr als 100 km über der Erdoberfläche.

Anmerkung: Wird für einen konkreten Gegenstand durch Erprobung festgestellt, dass er "weltraumgeeignet" ist, so bedeutet dies nicht, dass andere Gegenstände desselben Fertigungsloses oder derselben Modellreihe "weltraumgeeignet" sind, es sei denn, sie wurden einzeln erprobt.

"Wiederholbarkeit" (7) (repeatability): der Grad der Übereinstimmung derselben Messgröße über wiederholte Messungen bei gleichen Bedingungen, wenn zwischen den Messungen Änderungen dieser Bedingungen oder Stillstandszeiten auftreten (Referenz: IEEE Standard 528-2001 (1-Sigma-Standardabweichung)).

"Winkelpositionsabweichung" (2) (angular position deviation): die maximale Differenz zwischen der angezeigten Winkelposition und der richtigen Winkelposition, die mit Hilfe eines genauen Messverfahrens nach Drehung der Werkstückaufnahme eines Drehtisches aus einer Anfangsposition ermittelt wird.

"Wissenschaftliche Grundlagenforschung" (ATA NTA) (basic scientific research): experimentelle oder theoretische Arbeiten hauptsächlich zur Erlangung von neuen Erkenntnissen über grundlegende Prinzipien von Phänomenen oder Tatsachen, die nicht in erster Linie auf ein spezifisches praktisches Ziel oder einen spezifischen praktischen Zweck gerichtet sind.

"Zeitkonstante" (6) (time constant): die Zeit, gerechnet vom Beginn des Lichteinfalls, in der der Strom auf das 1-1/e-fache des Endwertes anwächst (das sind 63 % des Endwertes).

"Zivile Luftfahrzeuge" (1 3 4 7) (civil aircraft): sind solche "Luftfahrzeuge", die mit genauer Bezeichnung in veröffentlichten Zulassungsverzeichnissen der zivilen Luftfahrtbehörden eines oder mehrerer Mitgliedstaaten der EU oder Teilnehmerstaaten des Wassenaar-Arrangements für den zivilen Verkehr auf Inlands- und Auslandsrouten oder für rechtmäßige zivile Privat- oder Geschäftsflüge registriert sind.

Anmerkung: Siehe auch "Luftfahrzeug".

Kategorie 0
Kerntechnische Materialien, Anlagen und Ausrüstung

0A Systeme, Ausrüstung und Bestandteile

0A001 "Kernreaktoren" und besonders konstruierte oder hergerichtete Ausrüstung und Bestandteile hierfür wie folgt:

  1. "Kernreaktoren";
  2. Metallbehälter oder wichtige vorgefertigte Teile hierfür, einschließlich des Reaktorbehälter-Deckels des Reaktordruckbehälters, besonders konstruiert oder hergerichtet zur Aufnahme des Kerns eines "Kernreaktors";
  3. Bedienungseinrichtungen, besonders konstruiert oder hergerichtet zum Be- und Entladen von Kernbrennstoff in einem "Kernreaktor";
  4. Steuerstäbe, Trage- oder Aufhängevorrichtungen hierfür, Steuerstabantriebe und Stabführungsrohre besonders konstruiert oder hergerichtet für die Steuerung der Spaltprozesse in einem "Kernreaktor";
  5. Druckrohre, besonders konstruiert oder hergerichtet für die Aufnahme der Brennelemente und des Primärkühlmittels in einem "Kernreaktor";
  6. Rohre (oder Rohrsysteme) aus Zirkoniummetall oder -legierungen, besonders konstruiert oder hergerichtet zur Verwendung als Hüllrohre in einem "Kernreaktor", in Mengen von mehr als 10 kg;
    Anmerkung: Zu Zirkoniumdruckrohren siehe 0A001e, zu Druckröhren siehe 0A001h.
  7. Pumpen oder Kompressoren, besonders konstruiert oder hergerichtet für den Kreislauf des Primärkühlmittels von "Kernreaktoren";
  8. 'innere Einbauten eines Kernreaktors', besonders konstruiert oder hergerichtet für die Verwendung in einem "Kernreaktor", einschließlich Trägerkonstruktionen für den Reaktorkern, Brennelementkanäle, Druckröhren, thermische Abschirmungen, Leitbleche, Kerngitter- und Strömungsplatten;
    Technische Anmerkung: 'Innere Einbauten eines Kernreaktors' (nuclear reactor internals) im Sinne von Unternummer 0A001h sind Hauptstrukturen innerhalb des Reaktorbehälters mit einer oder mehreren Aufgaben wie z.B. Stützfunktion für den Kern, Aufrechterhaltung der Brennstoff-Anordnung, Führung des Primärkühlmittelflusses, Bereitstellung von Strahlungsabschirmungen für den Reaktorbehälter und Steuerung der Innenkern-Instrumentierung.
  9. Wärmetauscher wie folgt:
    1. Dampferzeuger, besonders konstruiert oder hergerichtet für die Verwendung im Primär- oder Zwischenkühlkreislauf eines "Kernreaktors";
    2. andere Wärmetauscher, besonders konstruiert oder hergerichtet für die Verwendung im Primär- oder Zwischenkühlkreislauf eines "Kernreaktors";
    Anmerkung: 0A001i erfasst nicht Wärmeaustauscher für unterstützende Systeme des Reaktors, wie z.B. Notkühlsysteme oder Nachwärme-Kühlsysteme.
  10. Neutronendetektoren, besonders konstruiert oder hergerichtet für die Bestimmung von Neutronenflusshöhen innerhalb des Kerns eines "Kernreaktors";
  11. 'externe thermische Abschirmungen', besonders konstruiert oder hergerichtet zur Verwendung in einem "Kernreaktor" zwecks Reduzierung des Wärmeverlusts sowie als Sicherheitshülle für den Reaktorbehälter.
    Technische Anmerkung: 'Externe thermische Abschirmungen' im Sinne von Unternummer 0A001k sind Hauptstrukturen, die am Reaktorbehälter angebracht sind, um den Wärmeverlust des Reaktors und die Temperatur in der Sicherheitshülle zu reduzieren.

0B Prüf-, Test- und Herstellungseinrichtungen

0B001 Anlagen für die Isotopentrennung von "natürlichem Uran", "abgereichertem Uran" oder "besonderem spaltbaren Material" sowie besonders konstruierte oder hergerichtete Ausrüstung und Bestandteile hierfür, wie folgt:

  1. Anlagen, besonders konstruiert für die Isotopentrennung von "natürlichem Uran", "abgereichertem Uran" oder "besonderem spaltbaren Material", wie folgt:
    1. Gaszentrifugen-Trennanlagen,
    2. Gasdiffusions-Trennanlagen,
    3. aerodynamische Trennanlagen,
    4. Trennanlagen durch chemischen Austausch,
    5. Trennanlagen durch Ionenaustausch,
    6. Isotopentrennanlagen nach dem atomaren "Laser"verfahren,
    7. Isotopentrennanlagen nach dem molekularen "Laser"verfahren,
    8. Plasmatrennanlagen,
    9. Trennanlagen nach dem elektromagnetischen Verfahren;
  2. Gaszentrifugen sowie Zentrifugensysteme und Bestandteile, besonders konstruiert oder hergerichtet für das Gaszentrifugen-Trennverfahren, wie folgt:
    Technische Anmerkung: 'Hochfeste Materialien' im Sinne von Unternummer 0B001b sind die folgenden Materialien:
    1. martensitaushärtender Stahl (maraging steel) mit einer erreichbaren Zugfestigkeit größer/gleich 1,95 GPa,
    2. Aluminiumlegierungen mit einer erreichbaren Zugfestigkeit größer/gleich 0,46 GPa oder
    3. "faser- oder fadenförmige Materialien" mit einem "spezifischen Modul" größer als 3,18 x 106 m und einer "spezifischen Zugfestigkeit" größer als 7,62 x 104 m.
    1. Gaszentrifugen,
    2. vollständige Rotorsysteme,
    3. Rotorrohre mit einer Wandstärke kleiner/gleich 12 mm, einem Durchmesser zwischen 75 mm und 650 mm, hergestellt aus 'hochfesten Materialien',
    4. Ringe oder Sickenbänder mit einer Wandstärke kleiner/gleich 3 mm, einem Durchmesser zwischen 75 mm und 650 mm und konstruiert für die Verstärkung oder Verbindung der Rotorteile untereinander, hergestellt aus 'hochfesten Materialien',
    5. Leitbleche mit einem Durchmesser zwischen 75 mm und 650 mm zur Montage innerhalb der Rotorrohre, hergestellt aus 'hochfesten Materialien',
    6. obere und untere Deckel mit einem Durchmesser zwischen 75 mm und 650 mm als Rotorrohrenden, hergestellt aus 'hochfesten Materialien',
    7. magnetisch aufgehängte Lager wie folgt:
      1. Lagerbaugruppen, bestehend aus einem Ringmagneten, der innerhalb eines Gehäuses aufgehängt ist, das aus "UF6-resistenten Werkstoffen" hergestellt oder mit solchen geschützt ist und ein Dämpfungsmedium enthält; der Magnet ist mit einem am Rotordeckel montierten Polstück oder einem zweiten Magneten gekoppelt,
      2. aktive magnetische Lager, besonders konstruiert oder hergerichtet zur Verwendung in Gaszentrifugen.
    8. besonders hergerichtete Lager, die ein halbkugelförmiges Gegenlager (pivot-cup) enthalten und auf einem Dämpfer montiert sind,
    9. Molekularpumpen aus Zylindern mit inneren spiralförmigen gepressten oder gefrästen Nuten und inneren Bohrungen,
    10. ringförmige Motorstatoren für mehrphasige Wechselstromhysteresemotoren (oder -reluktanzmotoren) für Synchronbetrieb unter Vakuumbedingungen im Frequenzbereich größer/gleich 600 Hz und mit einem Leistungsbereich größer/gleich 40 VA,
    11. Zentrifugenrezipienten oder Zentrifugengehäuse zur Aufnahme des Gesamtrotors der Gaszentrifuge, bestehend aus einem starren Zylinder mit einer Wandstärke bis zu 30 mm mit präzisionsgefertigten Enden, die parallel zueinander und senkrecht zur Längsachse des Zylinders sind, mit einer Abweichung kleiner/gleich 0,05°;
    12. Entnahmevorrichtungen, bestehend aus besonders konstruierten oder hergerichteten Rohren für die Entnahme von UF6-Gas aus dem Inneren des Zentrifugenrotors nach dem Pitot-Prinzip und anschließbar an das zentrale Gaserfassungssystem;
    13. Frequenzumwandler (Konverter oder Inverter), besonders konstruiert oder hergerichtet für die Spannungsversorgung von Motorstatoren für die Gaszentrifugenanreicherung, mit allen folgenden Eigenschaften, und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
      1. Mehrphasenausgang größer/gleich 600 Hz und
      2. hohe Stabilität (mit Frequenzstabilisierung besser als 0,2 %)
    14. Schnellschluss- und Regelventile wie folgt:
      1. Schnellschlussventile, besonders konstruiert oder hergerichtet, um UF6-Gasstrom für Produktfraktion("angereichertes Uran")- und Restfraktion("abgereichertes Uran") innerhalb einer Gaszentrifuge zu regeln;
      2. Faltenbalgventile (Schnellschluss- oder Regelventile), hergestellt aus oder geschützt mit "UF6-resistenten Werkstoffen" mit einem Innendurchmesser zwischen 10 mm und 160 mm, besonders konstruiert oder hergerichtet für die Verwendung in Haupt- oder Nebensystemen von Gaszentrifugenanreicherungsanlagen;
  3. Ausrüstung und Bestandteile, besonders konstruiert oder hergerichtet für das Gasdiffusions-Trennverfahren, wie folgt:
    1. Gasdiffusionstrennwände aus porösen metallischen, polymeren oder keramischen "UF6-resistenten Werkstoffen" mit einer Porengröße von 10 nm bis 100 nm, einer Dicke kleiner/gleich 5 mm und, bei Röhrenform, mit einem Durchmesser kleiner/gleich 25 mm,
    2. Gasdiffusorgehäuse, hergestellt aus oder geschützt mit "UF6-resistenten Werkstoffen",
    3. Kompressoren oder Ventilatoren mit einem Ansaugvermögen größer/gleich 1 m3/min UF6, einem Förderdruck bis zu 500 kPa und einem Druckverhältnis von kleiner/gleich 10:1, hergestellt aus oder geschützt mit "UF6-resistenten Werkstoffen",
    4. Wellendichtungen für Kompressoren oder Ventilatoren, erfasst von Unternummer 0B001c3, konstruiert für eine Einwärtsleckrate des Puffergases von weniger als 1.000 cm3/min,
    5. Wärmetauscher, hergestellt aus oder geschützt mit "UF6-resistenten Werkstoffen" und konstruiert für eine Leckrate von weniger als 10 Pa/h bei einem Druckunterschied von 100 kPa,
    6. Faltenbalgventile (manuell oder automatisch, Schnellschluss- oder Regelventile), hergestellt aus oder geschützt mit "UF6-resistenten Werkstoffen".
  4. Ausrüstung und Bestandteile, besonders konstruiert oder hergerichtet für das aerodynamische Trennverfahren, wie folgt:
    1. Trenndüsen mit schlitzförmigen, gekrümmten Kanälen mit einem Krümmungsradius kleiner als 1 mm, hergestellt aus "UF6-resistenten Werkstoffen", mit einem Trennblech innerhalb der Düse, welches das durch die Düse strömende Gas in zwei Ströme teilt,
    2. zylindrische oder konische Rohre (Wirbelrohre), hergestellt aus oder geschützt mit "UF6-resistenten Werkstoffen", mit einem oder mehreren tangentialen Gaseinlässen,
    3. Kompressoren oder Ventilatoren, hergestellt aus oder geschützt mit "UF6-resistenten Werkstoffen", und Kompressorwellendichtungen hierfür,
    4. Wärmetauscher, hergestellt aus oder geschützt mit "UF6-resistenten Werkstoffen",
    5. Gehäuse für Trennelemente, hergestellt aus oder geschützt mit "UF6-resistenten Werkstoffen", entwickelt zur Aufnahme von Wirbelrohren oder Trenndüsen,
    6. Faltenbalgventile (manuell oder automatisch, Schnellschluss- oder Regelventile), hergestellt aus oder geschützt mit "UF6-resistenten Werkstoffen", mit einem Durchmesser von größer/gleich 40 mm,
    7. Prozesssysteme zur Trennung von UF6 und Trägergas (Wasserstoff oder Helium) bis zu einem UF6-Gehalt von kleiner/gleich 1 ppm, einschließlich:
      1. Tieftemperatur-Wärmetauscher und -Trennanlagen, ausgelegt für Temperaturen kleiner/gleich 153 K (- 120 °C),
      2. Tieftemperatur-Kühlgeräte, ausgelegt für Temperaturen kleiner/gleich 153 K (- 120 °C),
      3. Trenndüsen oder Wirbelrohre zum Trennen von UF6 und Trägergas,
      4. UF6-Kühlfallen, geeignet zum Ausfrieren von UF6,
  5. Ausrüstung und Bestandteile, besonders konstruiert oder hergerichtet für das Trennverfahren durch chemischen Austausch, wie folgt:
    1. Pulsationskolonnen für schnelle Flüssig-Flüssig-Extraktion mit Stufenverweilzeiten kleiner/gleich 30 Sekunden und resistent gegen konzentrierte Salzsäure (HCl) (z.B. hergestellt aus oder geschützt mit geeigneten Kunststoffmaterialien, wie Fluorkohlenwasserstoff-Polymere, oder Glas),
    2. Flüssig-Flüssig-Zentrifugalextraktoren mit Stufenverweilzeiten kleiner/gleich 30 Sekunden und resistent gegen konzentrierte Salzsäure (HCl) (z.B. hergestellt aus oder geschützt mit geeigneten Kunststoffmaterialien, wie Fluorkohlenwasserstoff-Polymere, oder Glas),
    3. elektrochemische Reduktionszellen, resistent gegen konzentrierte Salzsäure (HCl), entwickelt zur Reduktion von Uran von einer Valenzstufe zu einer anderen,
    4. Einspeiseausrüstung für elektrochemische Reduktionszellen zur Entnahme von U+4 aus dem organischen Materialstrom und Teile, die im Kontakt mit dem Prozessstrom stehen, hergestellt aus oder geschützt mit geeigneten Materialien (z.B. Glas, Fluorkohlenwasserstoff-Polymere, Polyphenylsulfat, Polyethersulfon und harzimprägniertes Grafit),
    5. Einspeise-Aufbereitungssysteme zur Herstellung hochreiner Uranchloridlösung, bestehend aus Lösemitteltrennungs-, Lösungsabscheidungs- und/oder Ionenaustauschausrüstung für die Reinigung, sowie Elektrolysezellen zur Reduzierung von U+6 oder U+4 zu U+3,
    6. Uranoxidationssysteme zur Oxidation von U+3 zu U+4;
  6. Ausrüstung und Bestandteile, besonders konstruiert oder hergerichtet für das Trennverfahren durch Ionenaustausch, wie folgt:
    1. schnell reagierende Ionenaustauschharze, membranartig- oder porös-makrovernetzte Harze, in denen die aktiven chemischen Austauschgruppen auf eine Oberflächenschicht eines inaktiven porösen Trägermaterials begrenzt sind und andere zusammengesetzte Strukturen in geeigneter Form, einschließlich Teilchen oder Fasern mit Durchmessern kleiner/gleich 0,2 mm, resistent gegen konzentrierte Salzsäure, präpariert für eine Austauschhalbwertszeit von weniger als 10 Sekunden und geeignet für den Betrieb bei Temperaturen im Bereich von 373 K (100 °C) bis 473 K (200 °C),
    2. Ionenaustauschsäulen (zylindrisch) mit einem Durchmesser größer als 1.000 mm, hergestellt aus oder geschützt mit Materialien, die resistent sind gegen konzentrierte Salzsäure (z B. Titan oder fluorkohlenwasserstoffhaltige Kunststoffe) und die geeignet sind zum Betrieb bei Temperaturen im Bereich von 373 K (100 °C) bis 473 K (200 °C) und Drücken oberhalb 0,7 MPa,
    3. Ionenaustausch-Rückflusssysteme (chemische oder elektrochemische Oxidations- oder Reduktionssysteme) zur Wiederaufbereitung der chemischen Reduktions- oder Oxidationsmittel, die in Anreicherungskaskaden nach dem Ionenaustauschverfahren benutzt werden;
  7. Ausrüstung und Bestandteile, besonders konstruiert oder hergerichtet für die Laserisotopentrennung mit Isotopentrennanlagen nach dem atomaren Laserverfahren wie folgt:
    1. Uranmetall-Verdampfungssysteme zur Verwendung in der Laseranreicherung, konstruiert für eine Ausgangsleistung von größer/gleich 1 kW auf das Target.
    2. Handhabungssysteme für flüssiges oder gasförmiges Uranmetall, besonders konstruiert oder hergerichtet für die Handhabung von geschmolzenem Uran, geschmolzenen Uranlegierungen oder Uranmetalldampf zur Verwendung bei der Laseranreicherung sowie eigens hierfür konstruierte Bestandteile,
      Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMER 2A225.
    3. Produktfraktion("angereichertes Uran")- und Restfraktion("abgereichertes Uran")-Entnahmesysteme für Uranmetall in flüssiger oder fester Form, hergestellt aus oder geschützt mit Materialien, die wärme- und korrosionsbeständig gegenüber Uranmetalldampf oder flüssigem Uran sind, wie yttriumoxid(Y2O3)-beschichteter Grafit oder Tantal,
    4. Behälter für Separatoren (zylindrische oder rechteckige Kessel) zur Aufnahme der Uranmetalldampfquelle, der Elektronenstrahlkanone und der Sammler für Produktfraktion("angereichertes Uran") und Restfraktion("abgereichertes Uran"),
    5. "Laser" oder "Laser"systeme, besonders konstruiert oder hergerichtet zur Trennung von Uranisotopen mit einer Wellenlängenstabilisierung, geeignet für den Betrieb über längere Zeiträume,
      Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMERN 6A005 UND 6A205.
  8. Ausrüstung und Bestandteile, besonders konstruiert oder hergerichtet für die Laserisotopentrennung mit Isotopentrennanlagen nach dem molekularen Laserverfahren wie folgt:
    1. Überschallexpansionsdüsen zur Kühlung von Mischungen aus UF6 und Trägergas auf Temperaturen kleiner/gleich 150 K (- 123 °C), hergestellt aus "UF6-resistenten Werkstoffen",
    2. Produktfraktion("angereichertes Uran")- und Restfraktion("abgereichertes Uran")-Entnahmesysteme, besonders konstruiert oder hergerichtet für das Sammeln von Uranmaterial oder -Restfraktion("abgereichertem Uran") nach der Bestrahlung mit Laser, hergestellt aus "UF6-resistenten Werkstoffen",
    3. Kompressoren, hergestellt aus oder geschützt mit "UF6-resistenten Werkstoffen", und Kompressorwellendichtungen hierfür,
    4. Ausrüstung zur Fluorierung von UF5 (fest) zu UF6 (gasförmig),
    5. Prozesssysteme zur Trennung von UF6 und Trägergas (z.B. Stickstoff, Argon oder andere Gase), einschließlich:
      1. Tieftemperatur-Wärmetauscher und -Trennanlagen, ausgelegt für Temperaturen kleiner/gleich 153 K (- 120 °C),
      2. Tieftemperatur-Kühlgeräte, ausgelegt für Temperaturen kleiner/gleich 153 K (- 120 °C),
      3. UF6-Kühlfallen, geeignet zum Ausfrieren von UF6,
    6. "Laser" oder "Laser"systeme, besonders konstruiert oder hergerichtet zur Trennung von Uranisotopen mit einer Wellenlängenstabilisierung, geeignet für den Betrieb über längere Zeiträume,
      Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMERN 6A005 UND 6A205.
  9. Ausrüstung und Bestandteile, besonders konstruiert oder hergerichtet für das Plasmatrennverfahren, wie folgt:
    1. Mikrowellenenergiequellen und -strahler zur Produktion oder Beschleunigung von Ionen mit einer Ausgangsfrequenz größer als 30 GHz und einer mittleren Ausgangsleistung größer als 50 kW,
    2. Hochfrequenzanregungsspulen für Frequenzen größer als 100 kHz und geeignet für eine mittlere Ausgangsleistung größer als 40 kW,
    3. Uranplasmaerzeugungssysteme,
    4. nicht belegt,
    5. Produktfraktion("angereichertes Uran")- und Restfraktion("abgereichertes Uran")-Entnahmesysteme für Uranmetall in fester Form, hergestellt aus oder geschützt mit Materialien, die wärme- und korrosionsbeständig gegenüber Uranmetalldampf sind, wie yttriumoxid(Y2O3)-beschichteter Grafit oder Tantal,
    6. Separatorbehälter (zylindrisch) zur Aufnahme der Uranplasmaquelle, Hochfrequenzanregungsspulen und der Produktfraktion("angereichertes Uran")- und Restfraktion("abgereichertes Uran")-Entnahmesysteme und hergestellt aus geeigneten nichtmagnetischen Materialien (z.B. rostfreier Stahl);
  10. Ausrüstung und Bestandteile, besonders konstruiert oder hergerichtet für den Trennprozess nach dem elektromagnetischen Verfahren, wie folgt:
    1. Einzel- oder Mehrfach-Ionenquellen, bestehend aus Strahlquelle, Ionisierer und Strahlbeschleuniger, hergestellt aus geeigneten nichtmagnetischen Materialien (z.B. Grafit, rostfreier Stahl oder Kupfer) und geeignet zur Erzeugung eines Gesamtionenstroms größer/gleich 50 mA,
    2. Ionenkollektorplatten zum Aufsammeln von angereicherten oder abgereicherten Uranionenstrahlen, die zwei oder mehr Spalte einschließlich Sammelbehälter enthalten und hergestellt sind aus geeigneten nichtmagnetischen Materialien (z.B. Grafit oder rostfreier Stahl),
    3. Vakuumbehälter für elektromagnetische Uranseparatoren, hergestellt aus nichtmagnetischen Materialien (z.B. rostfreier Stahl) und konstruiert zum Betrieb bei Drücken kleiner/gleich 0,1 Pa,
    4. Magnetpolstücke mit einem Durchmesser größer als 2 m,
    5. Hochspannungsversorgungen für Ionenquellen mit allen folgenden Eigenschaften:
      1. geeignet für kontinuierlichen Betrieb,
      2. Ausgangsspannung größer/gleich 20.000 V,
      3. Ausgangsstrom größer/gleich 1 A und
      4. Spannungsstabilisierung besser als 0,01 % über eine Zeitdauer von 8 Stunden,
      Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMER 3A227.
    6. Leistungsversorgungen für die Magnete (Hochleistung, Gleichstrom) mit allen folgenden Eigenschaften:
      1. geeignet für kontinuierlichen Betrieb mit einem Ausgangsstrom größer/gleich 500 A bei einer Spannung größer/gleich 100 V und
      2. Strom- oder Spannungsstabilisierung besser als 0,01 % über eine Zeitdauer von 8 Stunden.
      Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMER 3A226.

0B002 Zusatzsysteme, Ausrüstung und Bestandteile, besonders konstruiert oder hergerichtet für von Nummer 0B001 erfasste Anlagen zur Isotopentrennung, hergestellt aus oder geschützt mit "UF6-resistenten Werkstoffen", wie folgt:

  1. Speiseautoklaven, Öfen oder Systeme, mit denen UF6 zum Anreicherungsort geleitet wird;
  2. Desublimatoren (Phasenübergang gasförmig-fest) oder Kühlfallen zur Entnahme von UF6 aus dem Anreicherungsprozess und zur nachfolgenden Weiterleitung mittels Heizung;
  3. Produktfraktion("angereichertes Uran")- und Restfraktion("abgereichertes Uran")-Ausspeisesysteme zur Weiterleitung von UF6 in Behälter;
  4. Verflüssigungs- oder Erstarrungsstationen zur Entnahme von UF6 aus dem Anreicherungsprozess mittels Kompression, Kühlung und Umwandlung von UF6 in die flüssige oder feste Form;
  5. Rohr- und Verteilersysteme, besonders konstruiert oder hergerichtet zur Führung von UF6 innerhalb von Gasdiffusions-, Zentrifugen- oder aerodynamischen Kaskaden;
  6. Vakuumsysteme und -pumpen wie folgt:
    1. Vakuumverteiler, Vakuumsammelleitungen oder Vakuumpumpen mit einem Durchsatz von größer/gleich 5 m3/min,
    2. Vakuumpumpen, besonders konstruiert zum Gebrauch in UF6-haltiger Atmosphäre, hergestellt aus oder geschützt mit "UF6-resistenten Werkstoffen", oder
    3. Vakuumsysteme, die aus Vakuumrohrleitungssystemen, Vakuumsammelleitungen und Vakuumpumpen bestehen und für den Einsatz in UF6-haltiger Atmosphäre konstruiert sind,
  7. Massenspektrometer/Ionenquellen, die Online-Proben des UF6-Gasstromes entnehmen können, mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. geeignet zur Messung von Ionen einer Atommasse größer/gleich 320 u (atomare Masseneinheit) mit einer Auflösung besser als 1/320 u,
    2. Ionenquellen, hergestellt aus oder beschichtet mit Nickel, Nickel-Kupferlegierungen mit einem Nickelgehalt von größer/gleich 60 Gew.- % oder Nickel-Chromlegierungen,
    3. Elektronenstoß-Ionenquellen und
    4. mit einem für die Isotopenanalyse geeigneten Kollektorsystem.

0B003 Anlagen zur Konversion von Uran und besonders konstruierte oder hergerichtete Ausrüstung hierfür, wie folgt:

  1. Systeme zur Umwandlung von Uranerzkonzentraten zu UO3;
  2. Systeme zur Umwandlung von UO3 zu UF6;
  3. Systeme zur Umwandlung von UO3 zu UO2;
  4. Systeme zur Umwandlung von UO2 zu UF4;
  5. Systeme zur Umwandlung von UF4 zu UF6;
  6. Systeme zur Umwandlung von UF4 zu Uranmetall;
  7. Systeme zur Umwandlung von UF6 zu UO2;
  8. Systeme zur Umwandlung von UF6 zu UF4;
  9. Systeme zur Umwandlung von UO2 zu UCl4;

0B004 Anlagen zur Herstellung oder Konzentration von Schwerem Wasser, Deuterium oder Deuteriumverbindungen und besonders konstruierte oder hergerichtete Ausrüstung und Bestandteile hierfür, wie folgt:

  1. Anlagen zur Herstellung von Schwerem Wasser, Deuterium oder Deuteriumverbindungen wie folgt:
    1. Schwefelwasserstoff-Wasser-Austauschanlagen,
    2. Ammoniak-Wasserstoff-Austauschanlagen,
  2. Ausrüstung und Bestandteile wie folgt:
    1. Schwefelwasserstoff-Wasser-Austauschkolonnen mit Durchmessern größer/gleich 1,5 m, geeignet zum Betrieb bei Drücken größer/gleich 2 MPa,
    2. einstufige Niederdruck (d. h. 0,2 MPa)-Zentrifugalgebläse oder Kompressoren für die Umwälzung von Schwefelwasserstoffgas (d. h. Gas mit mehr als 70 % H2S) mit einem Durchsatz größer/gleich 56 m3/s bei einem Ansaugdruck größer/gleich 1,8 MPa und ausgestattet mit Dichtungen, konstruiert zum Gebrauch bei feuchtem Schwefelwasserstoff,
    3. Ammoniak-Wasserstoff-Austauschkolonnen mit einer Höhe größer/gleich 35 m und Durchmessern von 1,5 m bis 2,5 m, geeignet zum Betrieb bei Drücken größer als 15 MPa,
    4. Kolonneneinrichtungen, einschließlich Stufenreaktoren und Stufenpumpen (einschließlich Tauchpumpen), zur Produktion von Schwerem Wasser nach dem Ammoniak-Wasserstoff-Austauschverfahren,
    5. Ammoniak-Cracker mit Betriebsdrücken größer/gleich 3 MPa zur Produktion von Schwerem Wasser nach dem Ammoniak-Wasserstoff-Austauschverfahren,
    6. Infrarot-Absorptionsanalysegeräte, geeignet zur laufenden (online) Messung des Wasserstoff-Deuterium-Verhältnisses bei Deuterium-Konzentrationen größer/gleich 90 Gew.- %,
    7. katalytische Verbrennungsanlagen zur Umwandlung von angereichertem Deuteriumgas zu Schwerem Wasser nach dem Ammoniak-Wasserstoff-Austauschverfahren,
    8. vollständige Systeme zur Anreicherung oder Reinigung (upgrade systems) von Schwerem Wasser oder Säulen hierfür, zur Anreicherung oder Reinigung von Schwerem Wasser auf Reaktorkonzentration.
    9. Konverter oder Ausrüstung für die Ammoniak-Synthese, besonders konstruiert oder hergerichtet zur Produktion von Schwerem Wasser nach dem Ammoniak-Wasserstoff-Austauschverfahren.

0B005 Anlagen, besonders konstruiert für die Herstellung von "Kernreaktor"-Brennelementen, und besonders konstruierte oder hergerichtete Ausrüstung hierfür.

Technische Anmerkung: Ausrüstung, besonders konstruiert oder hergerichtet für die Herstellung von "Kernreaktor"-Brennelementen schließt Ausrüstung ein, die
  1. üblicherweise mit dem Kernmaterial im Produktionsfluss in unmittelbaren Kontakt kommt oder dieses bearbeitet oder den Produktionsfluss steuert,
  2. das Kernmaterial innerhalb der Umhüllung verschließt,
  3. die Unversehrtheit der Umhüllung oder des Verschlusses prüft,
  4. die Endbehandlung des umschlossenen Brennstoffs prüft oder
  5. zum Zusammenbau von Reaktorelementen verwendet wird.

0B006 Anlagen für die Wiederaufarbeitung bestrahlter "Kernreaktor"-Brennelemente und besonders konstruierte oder hergerichtete Ausrüstung und Bestandteile hierfür.

Anmerkung: Nummer 0B006 schließt ein:
  1. Anlagen für die Wiederaufarbeitung von bestrahlten "Kernreaktor"-Brennelementen, einschließlich Ausrüstung und Bestandteile, die üblicherweise mit dem bestrahlten Kernbrennstoff, den Hauptkernmaterialien und den Spaltprodukten der Prozessströme in direkten Kontakt kommen oder diese direkt steuern,
  2. Brennelementzerhacker- oder -Schreddermaschinen, d. h. fernbediente Ausrüstung zum Zerschneiden, Zerhacken oder Abscheren von bestrahlten "Kernreaktor"-Brennelementen, -stäben oder -stabbündeln,
  3. Auflösetanks und kritikalitätssichere Tanks (z.B. mit kleinem Durchmesser, ring- oder plattenförmige Tanks), besonders konstruiert oder hergerichtet zur Auflösung bestrahlten "Kernreaktor"-Brennstoffs, beständig gegen heiße, hochkorrosive Flüssigkeiten und geeignet, fernbedient befüllt und gewartet zu werden,
  4. Lösungsextraktoren, wie Füllkörper- oder Pulsationskolonnen, Mischabsetzer oder Zentrifugalextraktoren, die den korrosiven Eigenschaften von Salpetersäure standhalten und besonders konstruiert oder hergerichtet sind zur Verwendung in Anlagen für die Wiederaufarbeitung von bestrahltem "natürlichen Uran", "abgereicherten Uran" oder "besonderen spaltbaren Material",
  5. Aufbewahrungs- oder Lagerbehälter, besonders konstruiert, um Kritikalitätssicherheit zu gewährleisten und den korrosiven Eigenschaften von Salpetersäure standzuhalten,
    Technische Anmerkung: Aufbewahrungs- oder Lagerbehälter können folgende Eigenschaften besitzen:
    1. Wände oder innere Strukturen mit einem Boräquivalent (berechnet für alle Anteile gemäß Anmerkung zu Nummer 0C004) von mindestens 2 %,
    2. einen Durchmesser kleiner/gleich 175 mm bei zylindrischen Behältern oder
    3. eine Breite kleiner/gleich 75 mm bei platten- oder ringförmigen Behältern.
  6. Neutronenmesseinrichtungen, besonders konstruiert oder hergerichtet zur Integration in und zur Verwendung in automatischen Prozessleitsystemen in Wiederaufarbeitungsanlagen von bestrahltem "natürlichen Uran", "abgereicherten Uran" oder "besonderen spaltbaren Material".

0B007 Anlagen zur Konversion von Plutonium und besonders konstruierte oder hergerichtete Ausrüstung hierfür, wie folgt:

  1. Systeme zur Umwandlung von Plutoniumnitrat in Plutoniumoxid;
  2. Systeme zur Herstellung von Plutoniummetall.

0C Werkstoffe und Materialien

0C001 "Natürliches Uran" oder "abgereichertes Uran" oder Thorium als Metall, Legierung, chemische Verbindung oder Konzentrat, sowie jedes andere Material, das einen oder mehrere der vorstehend genannten Stoffe enthält.

Anmerkung: Nummer 0C001 erfasst nicht:
  1. Mengen bis zu vier Gramm "natürlichen Urans" oder "abgereicherten Urans", wenn es in einer Fühlanordnung von Instrumenten enthalten ist,
  2. "abgereichertes Uran", besonders hergestellt für folgende, nichtnukleare, zivile Verwendungszwecke:
    1. Abschirmungen,
    2. Verpackungen,
    3. Ballast mit einer Masse kleiner/gleich 100 kg,
    4. Ausgleichsgewichte mit einer Masse kleiner/gleich 100 kg,
  3. Legierungen mit weniger als 5 % Thorium,
  4. thoriumhaltige keramische Erzeugnisse, die für nichtnukleare Zwecke hergestellt wurden.

0C002 "Besonderes spaltbares Material".

Anmerkung: Nummer 0C002 erfasst nicht Mengen bis zu vier "effektiven Gramm", wenn diese in einer Fühlanordnung von Instrumenten enthalten sind.

0C003 Deuterium, Schweres Wasser (Deuteriumoxid), andere Deuteriumverbindungen sowie Mischungen und Lösungen, in denen das Isotopenverhältnis von Deuterium zu Wasserstoff 1:5.000 überschreitet.

0C004 Grafit mit einem Reinheitsgrad, der einem 'Boräquivalent' kleiner als 5 ppm entspricht, mit einer Dichte von über 1,50 g/cm3 zur Verwendung in einem "Kernreaktor", in Mengen von mehr als 1 kg.

Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMER 1C107.

Anmerkung 1: Zum Zweck der Ausfuhrkontrolle entscheiden die zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, in dem der Ausführer niedergelassen ist, ob die Ausfuhren von Grafit mit den o. g. Spezifikationen für die Verwendung in einem "Kernreaktor" bestimmt sind.

Anmerkung 2: In Nummer 0C004 wird 'Boräquivalent' (BÄ) definiert als Summe der BÄz für Verunreinigungen (ausgenommen BÄKohlenstoff, da Kohlenstoff nicht als Verunreinigung angesehen wird) einschließlich Bor, wobei:

Z (ppm) = UF x Konzentration des Elementes Z in ppm

mit UF als Umrechnungsfaktor = σZAB / σBAZ

Dabei bedeuten: σB und σZ die Wirkungsquerschnitte (in Barn) für die Absorption thermischer Neutronen für Bor und das Element Z, AB und AZ die Atomgewichte der natürlich vorkommenden Elemente Bor und Z.

0C005 Besonders hergerichtete Verbindungen oder Pulver zur Herstellung von Gasdiffusionstrennwänden, resistent gegen UF6 (z.B. Nickel oder Nickellegierungen, die 60 Gew.- % oder mehr Nickel enthalten, Aluminiumoxid und vollfluorierte Kohlenwasserstoff-Polymere), mit einer Reinheit von größer/gleich 99,9 Gew.- % und einer Korngröße kleiner als 10 µm gemäß ASTM-Standard B 330 sowie einer engen Kornverteilung.

0D Datenverarbeitungsprogramme (Software)

0D001 "Software", besonders entwickelt oder geändert für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" von Gütern, die von dieser Kategorie erfasst werden.

0E Technologie

0E001 "Technologie" entsprechend der Nukleartechnologie-Anmerkung für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" von Gütern, die von dieser Kategorie erfasst werden.

Kategorie 1
Besondere Werkstoffe und Materialien und zugehörige Ausrüstung

1A Systeme, Ausrüstung und Bestandteile

1A001 Bauteile aus fluorierten Verbindungen wie folgt:

  1. Verschlüsse, Dichtungen, Dichtungsmassen oder Brennstoffblasen (fuel bladders), besonders konstruiert für "Luftfahrzeug"- und Raumfahrtanwendungen, zu über 50 Gew.- % aus einem der von Unternummer 1C009b oder 1C009c erfassten Werkstoffe oder Materialien hergestellt;
  2. nicht belegt;
  3. nicht belegt.

1A002 "Verbundwerkstoff"-Strukturen oder Laminate mit einer der folgenden Eigenschaften:

Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMERN 1A202, 9A010 UND 9A110.
  1. bestehend aus einer organischen "Matrix" und aus von Unternummer 1C010c, 1C010d oder 1C010e erfassten Materialien oder
  2. bestehend aus einer Metall- oder Kohlenstoff-"Matrix" und aus einem der folgenden Materialien:
    1. "faser- oder fadenförmige Materialien" aus Kohlenstoff mit allen folgenden Eigenschaften:
      1. "spezifischer Modul" größer als 10,15 x 106 m und
      2. "spezifische Zugfestigkeit" größer als 17,7 x 104 m oder
    2. Werkstoffe oder Materialien, die von Unternummer 1C010c erfasst werden.
Anmerkung 1: Nummer 1A002 erfasst nicht "Verbundwerkstoff"-Strukturen oder Laminate, hergestellt aus epoxyharzimprägnierten "faser- oder fadenförmigen Materialien" aus Kohlenstoff für die Reparatur von "zivilen Luftfahrzeug"-Strukturen oder Laminaten, mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. Fläche nicht größer als 1 m2,
  2. Länge nicht größer als 2,5 m und
  3. Breite größer als 15 mm.

Anmerkung 2: Nummer 1A002 erfasst nicht Halbfertigprodukte, besonders konstruiert für rein zivile Verwendungen wie folgt:

  1. Sportartikel,
  2. Automobilindustrie,
  3. Werkzeugmaschinenindustrie,
  4. medizinischer Bereich.

Anmerkung 3: Unternummer 1A002b1 erfasst nicht Halbfertigprodukte mit höchstens zwei Dimensionen verflochtener Filamente, besonders konstruiert für Verwendungen wie folgt:

  1. Öfen zur Wärmebehandlung von Metallen,
  2. Ausrüstung zur Herstellung von Silizium-Rohkristallen.

Anmerkung 4: Nummer 1A002 erfasst nicht Fertigprodukte, besonders konstruiert für eine definierte Verwendung.

1A003 Erzeugnisse aus nicht "schmelzbaren" aromatischen Polyimiden, in Form von Folien, Planen, Bändern oder Streifen, mit einer der folgenden Eigenschaften:

  1. Dicke größer als 0,254 mm oder
  2. beschichtet oder laminiert mit Kohlenstoff, Grafit, Metallen oder magnetischen Substanzen.
Anmerkung: Nummer 1A003 erfasst nicht Erzeugnisse, die mit Kupfer beschichtet oder laminiert sind, konstruiert für die Herstellung von elektronischen gedruckten Schaltungen.

Anmerkung: Zu "schmelzbaren" aromatischen Polyimiden in jeglicher Form siehe Unternummer 1C008a3.

1A004 Schutz- und Nachweisausrüstung sowie Bestandteile, nicht besonders konstruiert für militärische Zwecke, wie folgt:

Anmerkung: SIEHE AUCH LISTE FÜR WAFFEN, MUNITION UND RÜSTUNGSMATERIAL, NUMMERN 2B351 UND 2B352.
  1. Vollmasken, Filter und Ausrüstung zur Dekontamination hierfür, konstruiert oder modifiziert zur Abwehr eines der folgenden Agenzien, Materialien oder Stoffe, und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
    Anmerkung: Unternummer 1A004a schließt gebläseunterstützte Atemschutzsysteme (Powered Air Purifying Respirators - PAPR) ein, die zur Abwehr von in Unternummer 1A004a aufgeführten Agenzien oder Materialien konstruiert oder modifiziert sind.

    Technische Anmerkung: Im Sinne der Unternummer 1A004a:

    1. werden Vollmasken auch als Gasmasken bezeichnet;
    2. schließen Filter Filterpatronen ein.
    1. 'biologische Agenzien',
    2. radioaktive Materialien "für den Kriegsgebrauch",
    3. chemische Kampfstoffe (CW) oder
    4. "Reizstoffe", einschließlich:
      1. α-Bromphenylacetonitril (Brombenzylcyanid) (CA) (CAS-Nr. 5798-79-8);
      2. [(2-Chlorphenyl)methylen]propandinitril (o-Chlorbenzyliden-malonsäuredinitril) (CS) (CAS-Nr. 2698-41-1);
      3. 2-Chlor-1-phenylethanon, Phenylacylchlorid (É-Chloracetophenon) (CN) (CAS-Nr. 532-27-4);
      4. Dibenz-(b,f)-1,4-oxazepin (CR) (CAS-Nr. 257-07-8);
      5. 10-Chlor-5,10-dihydrophenarsazin (Phenarsazinchlorid) (Adamsit) (DM) (CAS-Nr. 578-94-9);
      6. N-Nonanoylmorpholin (MPA) (CAS-Nr. 5299-64-9);
  2. Schutzanzüge, Handschuhe und Schuhe, besonders konstruiert oder modifiziert zur Abwehr eines der folgenden Agenzien, Materialien oder Stoffe:
    1. 'biologische Agenzien',
    2. radioaktive Materialien "für den Kriegsgebrauch" oder
    3. chemische Kampfstoffe (CW)
  3. Nachweisausrüstung, besonders konstruiert oder modifiziert zum Nachweis oder zur Identifizierung eines der folgenden Agenzien, Materialien oder Stoffe, und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
    1. 'biologische Agenzien',
    2. radioaktive Materialien "für den Kriegsgebrauch" oder
    3. chemische Kampfstoffe (CW).
  4. Elektronische Ausrüstung, konstruiert zum automatisierten Nachweis oder zur automatisierten Identifizierung von Rückständen von "Explosivstoffen" unter Verwendung von Techniken der 'Spurendetektion' (z.B. akustische Oberflächenwellen, Ionen-Mobilitäts-Spektrometrie, Differenzielle Mobilitäts-Spektrometrie, Massenspektrometrie).
    Technische Anmerkung: 'Spurendetektion' ist definiert als die Fähigkeit, weniger als 1 ppm gasförmige Stoffe oder 1 mg feste oder flüssige Stoffe zu erkennen.

    Anmerkung 1: Unternummer 1A004d erfasst nicht Ausrüstung, besonders konstruiert für den Einsatz in Laboratorien.

    Anmerkung 2: Unternummer 1A004d erfasst nicht kontaktlose Durchgangs-Sicherheitsschleusen.

    Anmerkung: Nummer 1A004 erfasst nicht:

    1. Strahlendosimeter für den persönlichen Gebrauch,
    2. Arbeitsschutzausrüstung, die durch Konstruktion oder Funktion auf den Schutz gegen bestimmte Gefahren im häuslichen Bereich oder im gewerblichen Bereich begrenzt ist, einschließlich:
      1. Bergbau,
      2. Steinbrüche,
      3. Landwirtschaft,
      4. Pharmazie,
      5. Medizin,
      6. Tierheilkunde,
      7. Umwelt,
      8. Abfallwirtschaft,
      9. Nahrungsmittelindustrie.

    Technische Anmerkungen:

    1. Nummer 1A004 schließt Ausrüstungen und Bestandteile ein, die für den Nachweis oder die Abwehr von radioaktivem Material "für den Kriegsgebrauch", von biologischen Agenzien, chemischen Kampfstoffen (CW), 'Simulanzien (Simuli)' oder "Mitteln zur Bekämpfung von Unruhen (Reizstoffe)" identifiziert wurden, nach nationalen Standards erfolgreich getestet wurden oder sich in anderer Weise als wirksam erwiesen haben, auch wenn diese Ausrüstungen oder Bestandteile in zivilen Bereichen wie Bergbau, Steinbrüche, Landwirtschaft, Pharmazie, Medizin, Tierheilkunde, Umwelt, Abfallwirtschaft oder Nahrungsmittelindustrie verwendet werden.
    2. 'Simulanzien (Simuli)' sind Substanzen oder Materialien, die anstelle toxischer Agenzien (chemische oder biologische) für Ausbildungs-, Forschungs-, Test- oder Evaluierungszwecke verwendet werden.
    3. 'Biologische Agenzien' im Sinne der Unternummer 1A004 sind Erreger oder Toxine, die mit dem Ziel der Außergefechtsetzung von Menschen und Tieren, der Schädigung von Ausrüstung oder der Vernichtung von Ernten oder der Umwelt einer Auslese oder Änderung (z.B. Änderung der Reinheit, Lagerbeständigkeit, Virulenz, Verbreitungsmerkmale oder Widerstandskraft gegen UV-Strahlung) unterzogen wurden.

1A005 Körperpanzer und Bestandteile hierfür, wie folgt:

Anmerkung: SIEHE AUCH LISTE FÜR WAFFEN, MUNITION UND RÜSTUNGSMATERIAL.
  1. weichballistische Körperpanzer, nicht gemäß militärischen Standards bzw. Spezifikationen oder hierzu äquivalenten Anforderungen hergestellt, und besonders konstruierte Bestandteile hierfür;
  2. hartballistische Körperpanzer-Schutzplatten, die einen ballistischen Schutz kleiner/gleich Stufe IIIA (NIJ 0101.06, Juli 2008) oder entsprechenden nationalen Anforderungen bewirken.
Anmerkung: Zur Erfassung von "faser- oder fadenförmigen Materialien", die bei der Fertigung von Körperpanzern verwendet werden, siehe Nummer 1C010.

Anmerkung 1: Nummer 1A005 erfasst nicht einzelne Körperpanzer, wenn diese von ihren Benutzern zu deren eigenem persönlichen Schutz mitgeführt werden.

Anmerkung 2: Nummer 1A005 erfasst nicht Körperpanzer, die nur zum frontalen Schutz gegen Splitter und Druckwellen von nichtmilitärischen Sprengkörpern konstruiert sind.

Anmerkung 3: Nummer 1A005 erfasst nicht Körperpanzer, die nur zum Schutz gegen Messer, Nägel, Nadeln oder stumpfe Traumata konstruiert sind.

1A006 Ausrüstung, besonders konstruiert oder geändert für das Unschädlichmachen von unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV), wie folgt sowie besonders konstruierte Bestandteile und Zubehör hierfür:

Anmerkung: SIEHE AUCH LISTE FÜR WAFFEN, MUNITION UND RÜSTUNGSMATERIAL.
  1. fernbediente Fahrzeuge;
  2. 'Disrupter'.

Technische Anmerkung: 'Disrupter' sind Geräte, besonders konstruiert, um Sprengkörper mittels Beschuss mit einem flüssigen, festen oder zerbrechlichen Projektil funktionsunfähig zu machen.

Anmerkung: Nummer 1A006 erfasst nicht Ausrüstung, wenn diese von ihrem Benutzer mitgeführt wird.

1A007 Ausrüstung und Vorrichtungen, besonders konstruiert, um Ladungen und Vorrichtungen, die "energetische Materialien" enthalten, elektrisch zu zünden, wie folgt:

Anmerkung: SIEHE AUCH LISTE FÜR WAFFEN, MUNITION UND RÜSTUNGSMATERIAL, NUMMERN 3A229 UND 3A232.
  1. Zündvorrichtungen für Explosivstoffdetonatoren, entwickelt zur Zündung der von Unternummer 1A007b erfassten Explosivstoffdetonatoren;
  2. elektrisch betriebene Detonatoren wie folgt:
    1. Brückenzünder (EB),
    2. Brückenzünderdraht (EBW),
    3. Slapperzünder,
    4. Folienzünder (EFI).
Technische Anmerkungen:
  1. Anstelle des Begriffes Detonator wird auch der Begriff Sprengzünder oder Initialzünder verwendet.
  2. Die im Sinne der Unternummer 1A007b erfassten Detonatoren basieren auf einem elektrischen Leiter (Brücke, Drahtbrücke, Folien), der explosionsartig verdampft, wenn ein schneller Hochstromimpuls angelegt wird. Außer bei den Slapperzündern wird durch den explodierenden Leiter die chemische Detonation im Material, wie z.B. PETN (Pentaerythrittetranitrat), in Gang gesetzt. Bei den Slapperzündern wird durch den explodierenden Leiter ein Zündhammer getrieben, der bei Aufschlag auf eine Zündmasse die chemische Detonation startet. Bei einigen Ausführungen wird der Zündhammer magnetisch angetrieben. Der Begriff Folienzünder kann sich sowohl auf Brückenzünder als auch auf Slapperzünder beziehen.

1A008 Ladungen, Vorrichtungen und Bestandteile, wie folgt:

  1. 'Hohlladungen' mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. einer Nettoexplosivstoffmasse (NEM) über 90 g TNT-Äquivalent und
    2. einem Außendurchmesser der Einlage von größer/gleich 75 mm;
  2. Schneidladungen mit allen folgenden Eigenschaften und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
    1. einer Explosivstoffladung über 40 g/m und
    2. einer Breite von größer/gleich 10 mm;
  3. Sprengschnüre mit einer Explosivstoffladung über 64 g/m;
  4. Sprengschneider, die nicht von Unternummer 1A008b erfasst werden, und Trennwerkzeuge (severing tools) mit einer Nettoexplosivstoffmasse (NEM) über 3,5 kg TNT-Äquivalent.
Technische Anmerkung: 'Hohlladungen' sind Sprengladungen, speziell geformt, um die Wirkung einer Explosivstoffdetonation zu konzentrieren und zu richten.

1A102 Resaturierte, pyrolysierte Kohlenstoff-Kohlenstoff-Komponenten, konstruiert für von Nummer 9A004 erfasste Trägerraketen oder von Nummer 9A104 erfasste Höhenforschungsraketen.

1A202 "Verbundwerkstoff"-Strukturen, soweit nicht erfasst von Nummer 1A002, in Rohrform und mit allen folgenden Eigenschaften:

Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMERN 9A010 UND 9A110.
  1. Innendurchmesser zwischen 75 mm und 400 mm und
  2. hergestellt aus beliebigen "faser- oder fadenförmigen Materialien" gemäß Unternummer 1C010a, 1C010b oder 1C210a oder aus Prepreg-Materialien aus Kohlenstoff gemäß Unternummer 1C210c.

1A225 Platinierte Katalysatoren, besonders konstruiert oder hergerichtet zur Förderung der Wasserstoffaustauschreaktion zwischen Wasserstoff und Wasser zur Tritiumrückgewinnung aus Schwerem Wasser oder zur Schwerwasserproduktion.

1A226 Besonders hergerichtete Füllstoffe, die zur Trennung von Schwerem Wasser aus Wasser verwendet werden können, mit allen folgenden Eigenschaften:

  1. hergestellt aus Phosphorbronze-Geflecht, chemisch behandelt zur Verbesserung der Benetzbarkeit und
  2. konstruiert zur Verwendung in Vakuum-Destillationskolonnen.

1A227 Strahlenschutzfenster hoher Dichte (z.B. Bleiglas) mit allen folgenden Eigenschaften sowie besonders konstruierte Rahmen hierfür:

  1. Fläche größer als 0,09 m2 auf der 'aktivitätsfreien Seite',
  2. Dichte größer als 3 g/cm3 und
  3. Dicke größer/gleich 100 mm.
Technische Anmerkung: 'Aktivitätsfreie Seite' im Sinne der Nummer 1A227 bezeichnet die Sichtfläche des Fensters, die bei der Soll-Anwendung der niedrigsten Strahlung ausgesetzt ist.

1B Prüf-, Test- und Herstellungseinrichtungen

1B001 Ausrüstung für die Herstellung oder Prüfung der von Nummer 1A002 erfassten "Verbundwerkstoff"-Strukturen oder Laminate oder der von Nummer 1C010 erfassten "faser- oder fadenförmigen Materialien" wie folgt sowie besonders konstruierte Bestandteile und besonders konstruiertes Zubehör hierfür:

Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMERN 1B101 UND 1B201.
  1. Faserwickelmaschinen, deren Bewegungen zum Positionieren, Wickeln und Aufrollen von Fäden in drei oder mehr 'primären Servo-Positionier-Achsen' koordiniert und programmiert sind, besonders konstruiert für die Fertigung von "Verbundwerkstoff"-Strukturen oder Laminaten aus "faser- oder fadenförmigen Materialien";
  2. 'Bandlegemaschinen' (tape-laying machines), deren Bewegungen zum Positionieren und Legen von Bändern in fünf oder mehr 'primären Servo-Positionier-Achsen' koordiniert und programmiert sind, besonders konstruiert zur Fertigung von Luftfahrzeugzellen und 'Flugkörper'-Strukturen aus "Verbundwerkstoffen";
    Anmerkung: 'Flugkörper' im Sinne der Unternummer 1B001b bedeutet vollständige Raketensysteme und unbemannte Luftfahrzeugsysteme.

    Technische Anmerkung: Im Sinne der Unternummer 1B001b verfügen 'Bandlegemaschinen (tape-laying machines)' über die Fähigkeit, ein oder mehrere 'Filamentbänder (filament bands)' mit einer Breite größer 25 mm und kleiner/gleich 305 mm zu legen und während des Legeprozesses einzelne 'Filamentband (filament band)'-Lagen zu schneiden und neu zu starten.

  3. mehrfachgerichtete und mehrdimensionale Web- oder Interlacing-Maschinen einschließlich Anpassungsteilen und Umbauteilsätzen, besonders konstruiert oder geändert zum Weben, Verflechten oder Spinnen von Fasern für "Verbundwerkstoffe";
    Technische Anmerkung: Interlacing-Verfahren im Sinne der Unternummer 1B001c schließen Stricken und Wirken ein.
  4. Ausrüstung, besonders konstruiert oder angepasst für die Herstellung von Verstärkungsfasern, wie folgt:
    1. Ausrüstung für die Umwandlung von Polymerfasern (wie Polyacrylnitril, Rayon, Pech oder Polycarbosilan) in Kohlenstofffasern oder Siliziumkarbidfasern, einschließlich besonderer Vorrichtungen zum Strecken der Faser während der Wärmebehandlung,
    2. Ausrüstung für die chemische Beschichtung aus der Gasphase (CVD) mit Elementen oder Verbindungen auf erhitzte fadenförmige Substrate zur Fertigung von Siliziumkarbidfasern,
    3. Ausrüstung für das Nassverspinnen hochtemperaturbeständiger Keramiken (z.B. Aluminiumoxid),
    4. Ausrüstung für die Umwandlung durch Wärmebehandlung von aluminiumhaltigen Faser-Preforms in Aluminiumoxid-Fasern;
  5. Ausrüstung zur Herstellung der von Unternummer 1C010e erfassten Prepregs durch Heißschmelz-Verfahren;
  6. Ausrüstung für die zerstörungsfreie Werkstoffprüfung, besonders konstruiert für "Verbundwerkstoffe", wie folgt:
    1. Röntgentomografiesysteme für die dreidimensionale Fehlerprüfung,
    2. numerisch gesteuerte Ultraschallprüfmaschinen, bei denen die Bewegungen zur Positionierung der Sender oder Empfänger simultan in vier oder mehr Achsen koordiniert und programmiert sind, um den dreidimensionalen Konturen des Prüflings zu folgen;
  7. 'Faserlegemaschinen' (tow-placement machines), deren Bewegungen zum Positionieren und Legen von Fasern (tows) in zwei oder mehr 'primären Servo-Positionier-Achsen' koordiniert und programmiert sind, besonders konstruiert zur Fertigung von Luftfahrzeugzellen oder 'Flugkörper'-Strukturen aus "Verbundwerkstoffen".
    Technische Anmerkung: Im Sinne der Unternummer 1B001g verfügen 'Faserlegemaschinen (tow-placement machines)' über die Fähigkeit, ein oder mehrere 'Filamentbänder (filaments bands)' mit einer Breite kleiner/gleich 25 mm zu legen und während des Legeprozesses einzelne 'Filamentband (filament band)'-Lagen zu schneiden und neu zu starten.
Technische Anmerkung:
  1. Im Sinne der Nummer 1B001 steuern 'primäre Servo-Positionier-Achsen' nach Vorgaben eines Rechenprogramms die Position des Endeffektors (d. h. des Legekopfes) im Raum relativ zum Werkstück in der richtigen Winkellage und Ausrichtung, um das gewünschte Ergebnis zu erhalten.
  2. Im Sinne der Nummer 1B001 ist ein 'Filamentband (filament band)' ein Band (tape), eine Faser (tow) oder ein Faden, vollständig oder teilweise harzimprägniert, mit einer einheitlich durchgängigen Breite.

1B002 Ausrüstung zum Herstellen von Metalllegierungen, Metalllegierungspulver oder legierten Werkstoffen, besonders konstruiert zur Vermeidung von Verunreinigungen und besonders konstruiert zur Verwendung in einem der in Unternummer 1C002c2 genannten Verfahren.

Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMER 1B102.

1B003 Werkzeuge, Matrizen, Formen oder Spannvorrichtungen für das "superplastische Umformen" oder "Diffusionsschweißen" von Titan oder Aluminium oder deren Legierungen, besonders konstruiert zur Fertigung eines der folgenden Güter:

  1. Strukturen für die Luft- und Raumfahrt,
  2. Motoren für "Luftfahrzeuge" oder Raumfahrt oder
  3. besonders konstruierte Bauteile für Strukturen, die von Unternummer 1B003a erfasst werden, oder für Motoren, die von Unternummer 1B003b erfasst werden.

1B101 Ausrüstung, die nicht von Nummer 1B001 erfasst wird, für die "Herstellung" von Struktur-"Verbundwerkstoffen", wie folgt sowie besonders konstruierte Bestandteile und besonders konstruiertes Zubehör hierfür:

Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMER 1B201.

Anmerkung: Von Nummer 1B101 erfasste Bestandteile und erfasstes Zubehör schließt Gussformen, Dorne, Gesenke, Vorrichtungen und Werkzeuge zum Formpressen, Aushärten, Gießen, Sintern oder Kleben von "Verbundwerkstoff"-Strukturen und Laminaten sowie Erzeugnisse daraus ein.

  1. Faserwickelmaschinen oder Faserlegemaschinen (fibre placement machines), deren Bewegungen zum Positionieren, Wickeln und Aufrollen von Fäden in drei oder mehr Achsen koordiniert und programmiert werden können, konstruiert für die Fertigung von "Verbundwerkstoff"-Strukturen oder Laminaten aus "faser- oder fadenförmigen Materialien" und Steuereinrichtungen zum Koordinieren und Programmieren hierfür;
  2. Bandlegemaschinen (tape-laying machines), deren Bewegungen zum Positionieren und Legen von Bändern oder Bahnen in zwei oder mehr Achsen koordiniert und programmiert werden können, konstruiert zur Fertigung von Luftfahrzeugzellen und "Flugkörper"-Strukturen aus "Verbundwerkstoffen";
  3. Ausrüstung, konstruiert oder geändert für die "Herstellung" von "faser- oder fadenförmigen Materialien", wie folgt:
    1. Ausrüstung für die Umwandlung von Polymerfasern (z.B. Polyacrylnitril, Rayon oder Polycarbosilan) einschließlich besonderer Einrichtungen zum Strecken der Faser während der Wärmebehandlung,
    2. Ausrüstung für die Beschichtung aus der Gasphase (VD) mit Elementen oder Verbindungen auf erhitzte fadenförmige Substrate,
    3. Ausrüstung für das Nassverspinnen hochtemperaturbeständiger Keramiken (z.B. Aluminiumoxid),
  4. Ausrüstung, konstruiert oder geändert zur speziellen Faseroberflächenbehandlung oder für die Herstellung von Prepregs oder Preforms, erfasst von Nummer 9C110.
    Anmerkung: Von Unternummer 1B101d erfasste Ausrüstung schließt Rollen, Streckeinrichtungen, Beschichtungs- und Schneideinrichtungen sowie Stanzformen (clicker dies) ein.

1B102 "Herstellungsausrüstung" für Metallpulver, die nicht von Nummer 1B002 erfasst wird, und Bestandteile wie folgt:

Anmerkung: SIEHE AUCH UNTERNUMMER 1B115b.
  1. "Herstellungsausrüstung" für Metallpulver, verwendbar zur "Herstellung" von kugelförmigen, kugelähnlichen oder atomisierten Materialien, die von Unternummer 1C011a, 1C011b, 1C111a1, 1C111a2 oder der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial erfasst werden, in einer kontrollierten Umgebung;
  2. besonders konstruierte Bestandteile für "Herstellungsausrüstung", die von Nummer 1B002 oder Unternummer 1B102a erfasst wird.
Anmerkung: Nummer 1B102 schließt ein:
  1. Plasmageneratoren (high frequency arc-jet), geeignet zur Erzeugung von gesputterten oder kugelförmigen Metallpulvern unter Argon-Wasser-Umgebung,
  2. Elektroburst-Ausrüstung, geeignet zur Erzeugung von gesputterten oder kugelförmigen Metallpulvern unter Argon-Wasser-Umgebung,
  3. Ausrüstung, geeignet zur "Herstellung" von kugelförmigen Aluminiumpulvern durch Pulverisieren einer Schmelze unter Schutzgas (z.B. Stickstoff).

1B115 Ausrüstung, die nicht von Nummer 1B002 oder 1B102 erfasst wird, für die "Herstellung" von Treibstoffen oder Treibstoffzusätzen, wie folgt, und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:

  1. "Herstellungsausrüstung" für die "Herstellung", Handhabung oder Abnahmeprüfung von Flüssigtreibstoffen oder Treibstoffzusätzen, die von Unternummer 1C011a, 1C011b, Nummer 1C111 oder der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial erfasst werden;
  2. "Herstellungsausrüstung" für die "Herstellung", Handhabung, das Mischen, Aushärten, Gießen, Pressen, Bearbeiten, Extrudieren oder die Abnahmeprüfung von Festtreibstoffen oder Treibstoffzusätzen, die von Unternummer 1C011a, 1C011b, Nummer 1C111 oder der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial erfasst werden.
    Anmerkung: Unternummer 1B115b erfasst nicht Chargenmischer, Durchlaufmischer oder Strahlmühlen. Für die Erfassung von Chargenmischern, Durchlaufmischern oder Strahlmühlen siehe Nummer 1B117, 1B118 oder 1B119.
Anmerkung 1: Ausrüstung, besonders konstruiert für die "Herstellung" militärischer Güter: siehe Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial.

Anmerkung 2: Nummer 1B115 erfasst nicht Ausrüstung für die "Herstellung", Handhabung oder Abnahmeprüfung von Borkarbid.

1B116 Düsen, besonders konstruiert zur Fertigung pyrolytisch erzeugter Materialien, die in einer Form, auf einem Dorn oder einem anderen Substrat aus Vorstufengasen abgeschieden werden, die in einem Temperaturbereich von 1.573 K (1.300 °C) bis 3.173 K (2.900 °C) und bei einem Druck von 130 Pa bis 20 kPa zerfallen.

1B117 Chargenmischer, die für das Mischen im Vakuum im Bereich von 0 bis 13,326 kPa geeignet sind, mit Temperaturregelung der Mischkammer und allen folgenden Eigenschaften und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:

  1. Gesamtfassungsvermögen größer/gleich 110 l und
  2. mindestens eine exzentrische 'Misch-/Knetwelle'.
Anmerkung: Der Begriff 'Misch-/Knetwelle' im Sinne der Unternummer 1B117b bezieht sich nicht auf Desagglomeratoren oder Messerspindeln.

1B118 Durchlaufmischer, die für das Mischen im Vakuum im Bereich von 0 bis 13,326 kPa geeignet sind, mit einer Temperaturregelung der Mischkammer und einer der folgenden Eigenschaften, sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür:

  1. zwei oder mehrere Misch-/Knetwellen oder
  2. eine einzige rotierende und oszillierende Welle mit Zähnen/Nocken sowohl auf der Welle als auch innen im Mischkammergehäuse.

1B119 Strahlmühlen (fluid energy mills), geeignet zum Zerkleinern oder Zermahlen von Materialien, die von Unternummer 1C011a, 1C011b, Nummer 1C111 oder der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial erfasst werden, und besonders konstruierte Bestandteile hierfür.

1B201 Faserwickelmaschinen, soweit nicht erfasst von Nummer 1B001 oder 1B101, und zugehörige Ausrüstung wie folgt:

  1. Faserwickelmaschinen mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. Bewegungen zum Positionieren, Wickeln und Aufrollen von Fäden in zwei oder mehr Achsen koordiniert und programmiert,
    2. besonders konstruiert für die Fertigung von "Verbundwerkstoff"-Strukturen oder Laminaten aus "faser- oder fadenförmigen Materialien" und
    3. geeignet zum Wickeln zylindrischer Hülsen mit einem Innendurchmesser zwischen 75 mm und 650 mm und einer Länge größer/gleich 300 mm;
  2. Steuereinrichtungen zum Koordinieren und Programmieren von Faserwickelmaschinen, die von Unternummer 1B201a erfasst werden;
  3. Präzisionsdorne für Faserwickelmaschinen, die von Unternummer 1B201a erfasst werden.

1B225 Elektrolytische Zellen für die Erzeugung von Fluor mit einer Fertigungskapazität von mehr als 250 g Fluor je Stunde.

1B226 Separatoren zur elektromagnetischen Isotopentrennung, konstruiert für den Betrieb mit einer oder mehreren Ionenquellen, die einen Gesamtstrahlstrom von größer/gleich 50 mA liefern können oder die mit solchen Ionenquellen ausgestattet sind.

Anmerkung: Nummer 1B226 schließt Separatoren ein:
  1. die stabile Isotope anreichern können;
  2. mit Ionenquellen und Kollektoren innerhalb und außerhalb des magnetischen Feldes.

1B228 Wasserstoff-Tieftemperaturdestillationskolonnen mit allen folgenden Eigenschaften:

  1. konstruiert zum Einsatz bei Betriebstemperaturen kleiner/gleich 35 K (- 238 °C),
  2. konstruiert zum Einsatz bei Betriebsdrücken von 0,5 bis 5 MPa,
  3. hergestellt aus:
    1. rostfreien Stählen der Serie 300 mit niedrigem Schwefelgehalt und mit einer austenitischen Korngrößenzahl nach ASTM (oder einer gleichwertigen Norm) von 5 oder darüber oder
    2. vergleichbaren tieftemperatur- und wasserstoffverträglichen Werkstoffen und
  4. mit einem Innendurchmesser größer/gleich 30 cm und 'effektiven Längen' größer/gleich 4 m.
Technische Anmerkung: 'Effektive Länge' im Sinne der Nummer 1B228 bedeutet die aktive Höhe des Füllstoffmaterials in einer Packungskolonne oder die aktive Höhe der internen Kontaktorenplatten in einer Plattenkolonne.

1B229 Wasser-Schwefelwasserstoff-Austauschkolonnen und 'interne Kontaktoren', wie folgt:

Anmerkung: Kolonnen, besonders konstruiert oder hergerichtet für die Herstellung von Schwerem Wasser: siehe Nummer 0B004.
  1. Wasser-Schwefelwasserstoff-Austauschkolonnen mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. Betrieb bei Nenndrücken größer/gleich 2 MPa,
    2. hergestellt aus kohlenstoffarmem Stahl mit einer austenitischen Korngrößenzahl nach ASTM (oder einer gleichwertigen Norm) von 5 oder darüber und
    3. Durchmesser größer/gleich 1,8 m;
  2. 'interne Kontaktoren' für Wasser-Schwefelwasserstoff-Austauschkolonnen erfasst in Unternummer 1B229a.
Technische Anmerkung: 'Interne Kontaktoren' der Kolonnen sind segmentierte Böden mit einem effektiven Verbunddurchmesser größer/gleich 1,8 m, konstruiert zur Erleichterung der Gegenstromextraktion und hergestellt aus rostfreien Stählen mit einem Kohlenstoffgehalt kleiner/gleich 0,03 %. Hierbei kann es sich um Siebböden, Ventilböden, Glockenböden oder Turbogridböden handeln.

1B230 Umwälzpumpen, geeignet für Lösungen von konzentrierten oder verdünnten Kaliumamid-Katalysatoren (Kontaktmittel) in flüssigem Ammoniak (KNH2/NH3) mit allen folgenden Eigenschaften:

  1. hermetisch dicht,
  2. Leistung größer als 8,5 m3/h und
  3. mit einer der folgenden Eigenschaften:
    1. für konzentrierte Kaliumamidlösungen größer/gleich 1 % bei einem Arbeitsdruck von 1,5 bis 60 MPa oder
    2. für verdünnte Kaliumamidlösungen kleiner als 1 % bei einem Arbeitsdruck von 20 bis 60 MPa.

1B231 Tritium-Anlagen oder -Einrichtungen und Ausrüstung hierfür, wie folgt:

  1. Anlagen oder Einrichtungen für die Herstellung, Rückgewinnung, Extraktion, Konzentration oder Handhabung von Tritium;
  2. Ausrüstung für Tritium-Anlagen oder -Einrichtungen, wie folgt:
    1. Wasserstoff- oder Helium-Kälteaggregate, die auf 23 K (- 250 °C) oder weniger kühlen können, mit einer Wärmeabfuhrkapazität größer als 150 W;
    2. Wasserstoffisotopen-Speicher- oder Reinigungssysteme mit Metallhydriden als Speicher- oder Reinigungsmedium.

1B232 Expansionsturbinen oder Expansions-Kompressionsturbinen-Sätze, mit allen folgenden Eigenschaften:

  1. konstruiert zum Einsatz bei Ausgangstemperaturen kleiner/gleich 35 K (- 238 °C) und
  2. konstruiert für einen Wasserstoffgas-Durchsatz größer/gleich 1.000 kg/h.

1B233 Anlagen oder Einrichtungen für die Lithium-Isotopentrennung und Systeme und Ausrüstung hierfür, wie folgt:

  1. Anlagen oder Einrichtungen für die Trennung von Lithiumisotopen;
  2. Ausrüstung für die Trennung von Lithiumisotopen auf der Grundlage des Lithium-Quecksilber-Amalgamverfahrens wie folgt:
    1. Flüssig-Flüssig-Extraktionskolonnen, besonders konstruiert für Lithiumamalgame,
    2. Quecksilber- oder Lithium-Amalgampumpen,
    3. Lithiumamalgam-Elektrolysezellen,
    4. Verdampfer für konzentrierte Lithiumhydroxid-Lösung;
  3. Ionenaustauschsysteme, besonders konstruiert für die Lithium-Isotopentrennung, und besonders konstruierte Bestandteile hierfür;
  4. Chemische Austauschsysteme (Einsatz von Kronenether, Kryptanden oder Lariat-Ether), besonders konstruiert für die Lithium-Isotopentrennung, und besonders konstruierte Bestandteile hierfür.

1B234 Sprengstoff-Aufnahmebehälter, -kammern, -gefäße und ähnliche Aufnahmevorrichtungen, konstruiert für das Testen von Sprengstoffen oder Sprengkörpern, mit beiden folgenden Eigenschaften:

Anmerkung: SIEHE AUCH LISTE FÜR WAFFEN, MUNITION UND RÜSTUNGSMATERIAL.
  1. konstruiert für ein TNT-Äquivalent größer/gleich 2 kg und
  2. mit Konstruktionselementen oder -eigenschaften zur zeitversetzten oder Echtzeit-Übertragung von Diagnose- oder Messdaten.

1C Werkstoffe und Materialien

Technische Anmerkung:

Metalle und Legierungen: Soweit in einzelnen Nummern nichts Gegenteiliges angegeben ist, umfassen im Sinne der Nummern 1C001 bis 1C012 die Begriffe 'Metalle' und 'Legierungen' folgende Roh- und Halbzeugformen:

Rohformen: Anoden, Kugeln, Barren (einschließlich Kerbbarren und Drahtbarren), Knüppel, Blöcke, Walzplatten, Briketts, Klumpen, Kathoden, Kristalle, Würfel, Kokillen, Körner, Granalien, Brammen, Kügelchen, Masseln, Pulver, Ronden, Schrot, Platten, Rohlinge, Schwamm, Stangen.

Halbzeugformen (auch überzogen, plattiert, gebohrt oder gestanzt):

  1. Geformte oder bearbeitete Materialien, hergestellt durch Walzen, Ziehen, Strangpressen, Schmieden, Schlagstrangpressen, Pressen, Granulieren, Pulverisieren und Mahlen, wie folgt: Winkel, U-Profile, Ronden, Scheiben, Staub, Schuppen, Folien und Blattmetall, Schmiedestücke, Platten, Pulver, Press- und Stanzstücke, Bänder, Ringe, Stäbe (einschließlich nicht umhüllter Schweißstäbe, Drahtstangen und Walzdraht), Profile aller Art, Formstücke, Bleche, Streifen, Rohre und Röhren (einschließlich solcher mit runden, quadratischen oder sonstigen Querschnitten), gezogener oder stranggepresster Draht.
  2. Gussmaterialien, hergestellt durch Gießen in Sand, Kokillen, Formen aus Metall, Gips oder anderen Materialien, einschließlich Druckguss, Sintererzeugnissen und pulvermetallurgischen Erzeugnissen.

Der Kontrollzweck darf nicht unterlaufen werden durch die Ausfuhr von nicht gelisteten, angeblich fertigen Formen, die in Wirklichkeit aber Roh- oder Halbzeugformen darstellen.

1C001 Werkstoffe oder Materialien, besonders entwickelt zum Gebrauch als Absorptionsmittel für elektromagnetische Wellen, oder eigenleitfähige Polymere wie folgt:

Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMER 1C101.
  1. Werkstoffe oder Materialien für die Absorption von Frequenzen größer als 2 x 108 Hz und kleiner als 3 x 1012 Hz;
    Anmerkung 1: Unternummer 1C001a erfasst nicht:
    1. Absorptionsmittel (absorber) aus haarförmigen natürlichen oder synthetischen Fasern mit nichtmagnetischen Einlagerungen für die Absorption,
    2. Absorptionsmittel (absorber) mit nichtebener Einfallfläche, einschließlich Pyramiden, Kegeln, Keilen und gefalteten Oberflächen, die keinen Magnetverlust haben,
    3. ebene Absorptionsmittel (absorber) mit allen folgenden Eigenschaften:
      1. hergestellt aus einem der folgenden Materialien:
        1. Schaumkunststoffen (biegsam oder nichtbiegsam) mit eingelagertem Kohlenstoff oder organischen Werkstoffen einschließlich Bindemitteln, mit Rückstrahlung (Echo) größer als 5 % im Vergleich zu Metall über eine Bandbreite größer als ± 15 % der Mittenfrequenz der einfallenden Energie und nicht geeignet, Temperaturen größer als 450 K (177 °C) zu widerstehen, oder
        2. keramischen Werkstoffen mit Rückstrahlung (Echo) größer als 20 % im Vergleich zu Metall über eine Bandbreite größer als ± 15 % der Mittenfrequenz der einfallenden Energie und nicht geeignet, Temperaturen größer als 800 K (527 °C) zu widerstehen,
        Technische Anmerkung: Probekörper für Absorptionstests gemäß Anmerkung 1.c.1. zu Unternummer 1C001a sollten ein Quadrat der Seitenlänge von mindestens 5 Wellenlängen der Mittenfrequenz bilden und in das Fernfeld des abstrahlenden Teils gegeben werden.
      2. Zugfestigkeit kleiner als 7 x 106 N/m2 und
      3. Druckfestigkeit kleiner als 14 x 106 N/m2;
    4. ebene Absorptionsmittel aus gesintertem Ferrit mit allen folgenden Eigenschaften:
      1. spezifische Dichte größer als 4,4 und
      2. maximale Betriebstemperatur 548 K (275 °C).

    Anmerkung 2: Für Absorptionszwecke benutzte magnetische Stoffe, die in Farben enthalten sind, bleiben von Unternummer 1C001a erfasst.

  2. Werkstoffe oder Materialien für die Absorption von Frequenzen größer als 1,5 x 1014 Hz und kleiner als 3,7 x 1014 Hz und nicht transparent für sichtbares Licht;
    Anmerkung: Unternummer 1C001b erfasst nicht Materialien, besonders entwickelt oder formuliert für eine der folgenden Verwendungen:
    1. "Laser"markierung von Polymeren oder
    2. "Laser"schweißen von Polymeren.
  3. eigenleitfähige polymere Werkstoffe oder Materialien mit einer 'elektrischen Volumenleitfähigkeit' größer als 10.000 S/m (Siemens pro m) oder einem 'Schicht-/Oberflächenwiderstand' kleiner als 100 Ohm/Flächenquadrat, auf der Grundlage eines oder mehrerer der folgenden Polymere:
    1. Polyanilin,
    2. Polypyrrol,
    3. Polythiophen,
    4. Polyphenylenvinylen oder
    5. Polythienylenvinylen.
    Anmerkung: Unternummer 1C001c erfasst nicht Materialien in flüssiger Form.

    Technische Anmerkung: Die 'elektrische Volumenleitfähigkeit' und der 'Schicht-/Oberflächenwiderstand' werden gemäß ASTM D-257 oder vergleichbaren nationalen Verfahren bestimmt.

1C002 Metalllegierungen, Metalllegierungspulver oder legierte Werkstoffe wie folgt:

Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMER 1C202.

Anmerkung: Nummer 1C002 erfasst nicht Metalllegierungen, Metalllegierungspulver oder legierte Werkstoffe, besonders formuliert für Beschichtungszwecke.

Technische Anmerkungen:

  1. Die von Nummer 1C002 erfassten Metalllegierungen sind solche, die einen höheren Gewichtsanteil des genannten Metalls enthalten als von jedem anderem Element.
  2. Der 'Zeitstandskennwert' wird gemäß ASTM-Standard E-139 oder vergleichbaren nationalen Verfahren ermittelt.
  3. Die 'Ermüdung bei geringer Lastspielzahl' wird gemäß ASTM-Standard "E-606 Recommended Practice for Constant-Amplitude Low-Cycle Fatigue Testing" oder vergleichbaren nationalen Verfahren ermittelt. Die Prüfung sollte axial erfolgen mit einem durchschnittlichen Spannungsverhältnis gleich 1 und einem Formfaktor (Kt) gleich 1. Das durchschnittliche Spannungsverhältnis wird als (maximale Beanspruchung - minimale Beanspruchung)/maximale Beanspruchung definiert.
  1. Aluminide wie folgt:
    1. Nickelaluminide mit einem Aluminiumgehalt größer/gleich 15 Gew.- % und kleiner/gleich 38 Gew.- % und mindestens einem zusätzlichen Legierungselement,
    2. Titanaluminide mit einem Aluminiumgehalt größer/gleich 10 Gew.- % und mindestens einem zusätzlichen Legierungselement;
  2. Metalllegierungen wie folgt, hergestellt aus von Unternummer 1C002c erfasstem Pulver oder von Unternummer 1C002c erfassten feinen Materialpartikeln:
    1. Nickellegierungen mit einer der folgenden Eigenschaften:
      1. 'Zeitstandskennwert' größer/gleich 10.000 Stunden bei 923 K (650 °C) und bei einer Belastung von 676 MPa oder
      2. 'Ermüdung bei niedriger Lastspielzahl' von 10.000 Zyklen oder mehr bei 823 K (550 °C) bei einer maximalen Belastung von 1 095 MPa,
    2. Nioblegierungen mit einer der folgenden Eigenschaften:
      1. 'Zeitstandskennwert' größer/gleich 10.000 Stunden bei 1.073 K (800 °C) und bei einer Belastung von 400 MPa oder
      2. 'Ermüdung bei niedriger Lastspielzahl' von 10.000 Zyklen oder mehr bei 973 K (700 °C) bei einer maximalen Belastung von 700 MPa,
    3. Titanlegierungen mit einer der folgenden Eigenschaften:
      1. 'Zeitstandskennwert' größer/gleich 10.000 Stunden bei 723 K (450 °C) und bei einer Belastung von 200 MPa oder
      2. 'Ermüdung bei niedriger Lastspielzahl' von 10.000 Zyklen oder mehr bei 723 K (450 °C) bei einer maximalen Belastung von 400 MPa,
    4. Aluminiumlegierungen mit einer der folgenden Eigenschaften:
      1. Zugfestigkeit größer/gleich 240 MPa bei 473 K (200 °C) oder
      2. Zugfestigkeit größer/gleich 415 MPa bei 298 K (25 °C),
    5. Magnesiumlegierungen mit allen folgenden Eigenschaften:
      1. einer Zugfestigkeit größer/gleich 345 MPa und
      2. einer Korrosionsrate kleiner als 1 mm/Jahr in 3 %iger wässriger Kochsalzlösung, gemessen unter Beachtung von ASTM-Standard G-31 oder vergleichbaren nationalen Verfahren;
  3. Metalllegierungspulver oder feine Materialpartikel mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. hergestellt aus einem der folgenden Legierungs-Systeme:
      Technische Anmerkung: X in den folgenden Formeln entspricht einem Legierungselement oder mehreren Legierungselementen.
      1. Nickellegierungen (Ni-Al-X, Ni-X-Al), die sich für Turbinenmotorteile oder Bauteile eignen, die auf 109 Legierungspartikel weniger als 3 (während des Herstellungsprozesses eingeführte) nichtmetallische Partikel enthalten, die größer als 100 µm sind,
      2. Nioblegierungen (Nb-Al-X oder Nb-X-Al, Nb-Si-X oder Nb-X-Si, Nb-Ti-X oder Nb-X-Ti),
      3. Titanlegierungen (Ti-Al-X oder Ti-X-Al),
      4. Aluminiumlegierungen (Al-Mg-X oder Al-X-Mg, Al-Zn-X oder Al-X-Zn, Al-Fe-X oder Al-X-Fe) oder
      5. Magnesiumlegierungen (Mg-Al-X oder Mg-X-Al),
    2. hergestellt unter kontrollierten Bedingungen mit einem der folgenden Verfahren:
      1. "Vakuumzerstäubung",
      2. "Gaszerstäubung",
      3. "Rotationszerstäubung",
      4. "Abschrecken aus der Schmelze" (splat quenching),
      5. "Schmelzspinnen" und "Pulverisierung",
      6. "Schmelzextraktion" und "Pulverisierung"
      7. "mechanisches Legieren" oder
      8. "Plasmazerstäubung" und
    3. geeignet zur Herstellung der von Unternummer 1C002a oder 1C002b erfassten Materialien;
  4. legierte Werkstoffe mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. hergestellt aus einem der in Unternummer 1C002c1 erfassten Legierungs-Systeme,
    2. in Form von unzerkleinerten Flocken, Bändern oder dünnen Stäben und
    3. hergestellt unter kontrollierten Bedingungen mit einem der folgenden Verfahren:
      1. "Abschrecken aus der Schmelze" (splat quenching),
      2. "Schmelzspinnen" oder
      3. "Schmelzextraktion".

1C003 Magnetische Metalle aller Typen und in jeder Form mit einer der folgenden Eigenschaften:

  1. Anfangsrelativpermeabilität (initial relative permeability) größer/gleich 120.000 und Dicke kleiner/gleich 0,05 mm;
    Technische Anmerkung: Die Messung der Anfangsrelativpermeabilität muss an vollständig geglühten Materialien vorgenommen werden.
  2. magnetostriktive Legierungen mit einer der folgenden Eigenschaften:
    1. Sättigungsmagnetostriktion größer als 5 x 10-4 oder
    2. magnetomechanischer Kopplungsfaktor (k) größer als 0,8 oder
  3. Streifen aus amorphen oder 'nanokristallinen' Legierungen mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. Legierungen, die mindestens 75 Gew.- % Eisen, Kobalt oder Nickel enthalten,
    2. magnetische Sättigungsinduktion (Bs) größer/gleich 1,6 Tesla und
    3. mit einer der folgenden Eigenschaften:
      1. Streifendicke kleiner/gleich 0,02 mm oder
      2. spezifischer elektrischer Widerstand größer/gleich 2 x 10-4 Ohm cm.
    Technische Anmerkung: Unternummer 1C003c erfasst nur 'nanokristalline' Materialien mit einer Korngröße kleiner/gleich 50 nm, bestimmt durch Röntgenuntersuchungen.

1C004 Uran-Titanlegierungen oder Wolframlegierungen mit einer "Matrix" auf Eisen-, Nickel- oder Kupferbasis mit allen folgenden Eigenschaften:

  1. Dichte größer als 17,5 g/cm3,
  2. Elastizitätsgrenze größer als 880 MPa,
  3. spezifische Zugfestigkeit größer als 1.270 MPa und
  4. Dehnung größer als 8 %.

1C005 "Supraleitende" Doppelleiter (composite conductors) mit einer Länge größer als 100 m oder einer Masse größer als 100 g wie folgt:

  1. "supraleitende" Doppelleiter (composite conductors), die ein Niob-Titan-'Filament' oder mehrere Niob-Titan-'Filamente' enthalten, mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. eingebettet in eine andere "Matrix" als eine "Matrix" aus Kupfer oder Kupferbasislegierungen und
    2. mit einem Flächenquerschnitt kleiner als 0,28 x 10-4 mm2 (d. h. 6 µm Durchmesser bei kreisrunden 'Filamenten');
  2. "supraleitende" Doppelleiter (composite conductors), die aus einem anderen "supraleitenden"'Filament' oder mehreren anderen "supraleitenden"'Filamenten' bestehen als aus Niob-Titan, mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. "kritische Temperatur" bei einer magnetischen Induktion von Null größer als 9,85 K (- 263,31 °C) und
    2. die Filamente verbleiben im "supraleitenden" Zustand bei einer Temperatur von 4,2 K (- 268,96 °C), wenn sie einem magnetischen Feld, welches in irgendeine Richtung senkrecht zur Längsachse des Leiters ausgerichtet ist, ausgesetzt werden, das einer magnetischen Induktion von 12 Tesla entspricht, mit einer kritischen Stromdichte größer 1.750 A/mm2 über den Gesamtquerschnitt des Leiters;
  3. "supraleitende" Doppelleiter (composite conductors), die aus einem oder mehreren "supraleitenden" 'Filamenten' bestehen und bei einer Temperatur größer 115 K (- 158,16 °C) im "supraleitenden" Zustand bleiben.
Technische Anmerkung: Für die Zwecke der Nummer 1C005 können die 'Filamente' in Form von Drähten, Zylindern, Folien, Bändern oder Streifen vorliegen.

1C006 Flüssigkeiten und Schmiermittel wie folgt:

  1. Nicht belegt;
  2. Schmiermittel, die als Hauptbestandteil eine der folgenden Verbindungen oder einen der folgenden Stoffe enthalten:
    1. Phenylether, Alkylphenylether, Thioether oder deren Mischungen, die mehr als zwei Ether- oder Thioether-Funktionen enthalten, oder Mischungen hieraus oder
    2. fluorierte, flüssige Silikone mit einer kinematischen Viskosität kleiner als 5.000 mm2/s (5.000 Centistokes), gemessen bei 298 K (25 °C);
  3. Dämpfungs- oder Flotationsflüssigkeiten mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. Reinheit größer als 99,8 %,
    2. weniger als 25 Partikel größer/gleich 200 µm pro 100 ml enthaltend und
    3. zu mindestens 85 % aus einer oder mehreren der folgenden Verbindungen oder einem oder mehreren der folgenden Stoffe bestehend:
      1. Dibromtetrafluorethan (CAS-Nrn. 25497-30-7, 124-73-2, 27336-23-8),
      2. Polychlortrifluorethylen (nur öl- oder wachsartige Modifikationen) oder
      3. Polybromtrifluorethylen;
  4. Elektronikkühlflüssigkeiten auf Fluor-Kohlenstoff-Basis mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. mit einem Gehalt von 85 Gew.- % oder mehr eines der folgenden Stoffe oder Mischungen daraus:
      1. monomere Formen der Perfluorpolyalkylethertriazine oder perfluoraliphatischen Ether,
      2. Perfluoralkylamine,
      3. Perfluorcycloalkane oder
      4. Perfluoralkane,
    2. Dichte bei 298 K (25 °C) größer/gleich 1,5 g/ml,
    3. in flüssigem Zustand bei 273 K (0 °C) und
    4. mit einem Gehalt von 60 Gew.- % oder mehr gebundenem Fluor.
    Anmerkung: Unternummer 1C006d erfasst nicht Materialien, spezifiziert und verpackt als medizinische Produkte.

1C007 Keramikpulver, keramische Nicht-"Verbundwerkstoffe", "Verbundwerkstoffe" mit keramischer "Matrix" und keramische Vormaterialien wie folgt:

Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMER 1C107.
  1. Keramikpulver aus einfachen oder komplexen Boriden des Elements Titan, wobei die Summe der metallischen Verunreinigungen, ohne beigemischte Zusätze, weniger als 5.000 ppm beträgt, die durchschnittliche Partikelgröße kleiner/gleich 5 µm misst und nicht mehr als 10 % der Partikel größer als 10 µm sind;
  2. keramische Nicht-"Verbundwerkstoffe" in Roh- oder Halbzeugformen aus Boriden des Elements Titan mit einer Dichte größer/gleich 98 % der theoretischen Dichte;
    Anmerkung: Unternummer 1C007b erfasst nicht Schleifmittel.
  3. Keramik-Keramik-"Verbundwerkstoffe" mit einer Glas- oder Oxid-"Matrix" und verstärkt mit Fasern, mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. hergestellt aus einem der folgenden Systeme:
      1. Si-N,
      2. Si-C,
      3. Si-Al-O-N oder
      4. Si-O-N und
    2. mit einer "spezifischen Zugfestigkeit" größer als 12,7 x 103 m;
  4. Keramik-Keramik-"Verbundwerkstoffe" mit einer kontinuierlichen metallischen Phase oder ohne diese, die Partikel oder Phasen beliebiger Faser- oder Whiskermaterialien enthalten, wobei Karbide oder Nitride von Silizium, Zirkon oder Bor die "Matrix" bilden;
  5. Vormaterialien (d. h. spezielle Polymere oder metallorganische Verbindungen) zur Herstellung einer beliebigen Phase oder beliebiger Phasen der von Unternummer 1C007c erfassten Materialien, wie folgt:
    1. Polydiorganosilane (zur Herstellung von Siliziumkarbid),
    2. Polysilazane (zur Herstellung von Siliziumnitrid),
    3. Polycarbosilazane (zur Herstellung von Keramikprodukten, die Silizium, Kohlenstoff und Stickstoff enthalten);
  6. Keramik-Keramik-"Verbundwerkstoffe" mit einer Oxid- oder Glas-"Matrix" und verstärkt mit Endlosfasern aus einem der folgenden Systeme:
    1. Al2O3 (CAS-Nr. 1344-28-1) oder
    2. Si-C-N.
    Anmerkung: Unternummer 1C007f erfasst nicht "Verbundwerkstoffe", die Fasern dieser Systeme mit einer Zugfestigkeit kleiner als 700 MPa bei 1.273 K (1.000°C) oder einer Dauerstandzugfestigkeit größer als 1 % Kriechdehnung bei einer Belastung von 100 MPa bei 1.273 K (1.000 °C) über eine Zeitdauer von 100 Stunden enthalten.

1C008 Nichtfluorierte Polymere wie folgt:

  1. Imide, wie folgt:
    1. Bismaleinimide,
    2. aromatische Polyamidimide (PAI) mit einer 'Glasübergangstemperatur (Tg)' größer als 563 K (290 °C),
    3. aromatische Polyimide mit einer 'Glasübergangstemperatur (Tg)' größer als 505 K (232 °C),
    4. aromatische Polyetherimide mit einer 'Glasübergangstemperatur (Tg)' größer als 563 K (290 °C);
    Anmerkung: Unternummer 1C008a erfasst Materialien in flüssiger oder fester "schmelzbarer" Form, einschließlich in Form von Harzen, Pulver, Kugeln, Folien, Platten, Bändern oder Streifen.

    Anmerkung: Zu nicht "schmelzbaren" aromatischen Polyimiden in Form von Folien, Platten, Bändern oder Streifen siehe Unternummer 1A003.

  2. nicht belegt,
  3. nicht belegt,
  4. aromatische Polyketone;
  5. aromatische Polysulfide, wobei es sich bei der Arylengruppe um Biphenylen, Triphenylen oder Kombinationen hieraus handelt;
  6. Polybiphenylenethersulfon mit einer 'Glasübergangstemperatur (Tg)' größer als 563 K (290 °C);
Technische Anmerkung:
  1. Die 'Glasübergangstemperatur (Tg)' für die von Unternummer 1C008a2 erfassten thermoplastischen Materialien sowie für die von den Unternummer 1C008.a.4 und 1C008.f erfassten Materialien wird nach dem in ISO 11357-2:1999 beschriebenen oder vergleichbaren nationalen Verfahren bestimmt.
  2. Die 'Glasübergangstemperatur (Tg)' für die von Unternummer 1C008a2 erfassten duroplastischen Materialien und die von Unternummer 1C008a3 erfassten Materialien wird nach dem im ASTM-Standard D-7028-07 beschriebenen 3-Punkt-Biegeverfahren oder vergleichbaren nationalen Verfahren bestimmt. Der Test wird mit einer trockenen Probe durchgeführt, die einen Aushärtungsgrad von mindestens 90 % nach ASTM E 2160-04 oder vergleichbaren nationalen Standards erreicht hat und die mit der die höchste Glasübergangstemperatur erzielenden Kombination aus Standard-Härtungsverfahren und Temperverfahren ausgehärtet wurde.

1C009 Unverarbeitete fluorierte Verbindungen wie folgt:

  1. nicht belegt,
  2. fluorierte Polyimide, die mindestens 10 Gew.- % gebundenes Fluor enthalten;
  3. fluorierte Phosphazen-Elastomere, die mindestens 30 Gew.- % gebundenes Fluor enthalten.

1C010 "Faser- oder fadenförmige Materialien" wie folgt:

Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMERN 1C210 UND 9C110.

Technische Anmerkungen:

  1. Für die Berechnung der "spezifischen Zugfestigkeit", des "spezifischen Moduls" oder des spezifischen Gewichts "faser- oder fadenförmiger Materialien" der Unternummern 1C010a, 1C010b, 1C010c oder 1C010e1b sollten Zugfestigkeit und Modul nach der in ISO 10618:2004 beschriebenen Methode A oder vergleichbaren nationalen Verfahren bestimmt werden.
  2. Die Bestimmung der "spezifischen Zugfestigkeit", des "spezifischen Moduls" oder des spezifischen Gewichts nicht unidirektionaler "faser- oder fadenförmiger Materialien" (z.B. Webwaren, regellos geschichtete Matten und Flechtwaren) der Nummer 1C010 muss auf der Grundlage der mechanischen Eigenschaften der einzelnen unidirektionalen Einzelfäden (monofilaments) (z.B. Einzelfäden (monofilaments), Garne (yarns), Faserbündel (rovings) oder Seile (tows)) vor deren Verarbeitung zu nicht unidirektionalen "faser- oder fadenförmigen Materialien" erfolgen.
  1. organische "faser- oder fadenförmige Materialien" mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. "spezifischer Modul" größer als 12,7 x 106 m und
    2. "spezifische Zugfestigkeit" größer als 23,5 x 104 m;
    Anmerkung: Unternummer 1C010a erfasst nicht Polyethylen.
  2. "faser- oder fadenförmige Materialien" aus Kohlenstoff mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. "spezifischer Modul" größer als 14,65 x 106 m und
    2. "spezifische Zugfestigkeit" größer als 26,82 x 104 m;
    Anmerkung: Unternummer 1C010b erfasst nicht:
    1. "faser- oder fadenförmige Materialien" für die Reparatur von "zivilen Luftfahrzeug"-Strukturen oder Laminaten, mit allen folgenden Eigenschaften:
      1. Fläche nicht größer als 1 m2,
      2. Länge nicht größer als 2,5 m und
      3. Breite größer als 15 mm.
    2. mechanisch zerhackte, gemahlene oder geschnittene "faser- oder fadenförmige" Kohlenstoff-"Materialien" mit einer Länge kleiner/gleich 25,0 mm.
  3. anorganische "faser- oder fadenförmige Materialien" mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. "spezifischer Modul" größer als 2,54 x 106 m und
    2. Schmelz-, Erweichungs-, Zersetzungs- oder Sublimationspunkt größer als 1.922 K (1.649 °C) in einer inerten Umgebung;
    Anmerkung: Unternummer 1C010c erfasst nicht:
    1. diskontinuierliche, vielphasige, polykristalline Aluminiumoxidfasern als geschnittene Fasern oder regellos geschichtete Matten mit einem Siliziumoxidgehalt größer/gleich 3 Gew.- % und einem "spezifischen Modul" kleiner als 10 x 106 m,
    2. Fasern aus Molybdän und Molybdänlegierungen,
    3. Borfasern,
    4. diskontinuierliche Keramikfasern mit einem Schmelz-, Erweichungs-, Zersetzungs- oder Sublimationspunkt kleiner als 2.043 K (1.770 °C) in einer inerten Umgebung.
  4. "faser- oder fadenförmige Materialien" mit einer der folgenden Eigenschaften:
    1. bestehend aus einem der folgenden Stoffe:
      1. von Unternummer 1C008a erfasste Polyetherimide oder
      2. von Unternummer 1C008d bis 1C008f erfasste Materialien oder
    2. bestehend aus den von Unternummer 1C010d1a oder 1C010d1b erfassten Stoffen, auch "vermischt" (commingled) mit anderen von Unternummer 1C010a, 1C010b oder 1C010c erfassten Fasern;
  5. vollständig oder teilweise harz- oder pechimprägnierte "faser- oder fadenförmige Materialien" (Prepregs), metall- oder kohlenstoffbeschichtete "faser- oder fadenförmige Materialien" (Preforms) oder "Kohlenstofffaser-Preforms", mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. mit einer der folgenden Eigenschaften:
      1. hergestellt aus anorganischen "faser- oder fadenförmigen Materialien", erfasst von Unternummer 1C010c oder
      2. hergestellt aus "faser- oder fadenförmigen Materialien" aus organischen Stoffen oder Kohlenstoff, mit allen folgenden Eigenschaften:
        1. "spezifischer Modul" größer als 10,15 x 106 m und
        2. "spezifische Zugfestigkeit" größer als 17,7 x 104 m und
    2. mit einer der folgenden Eigenschaften:
      1. hergestellt aus Harz oder Pech, erfasst von Nummer 1C008 oder Unternummer 1C009b;
      2. mit einer 'Glasübergangstemperatur, bestimmt mittels dynamisch-mechanischer Analyse' (Dynamic Mechanical Analysis Glas Transition Temperature (DMA Tg)), größer/gleich 453 K (180 °C) bei Imprägnierung mit Phenolharz oder
      3. mit einer 'Glasübergangstemperatur, bestimmt mittels dynamisch-mechanischer Analyse' (Dynamic Mechanical Analysis Glas Transition Temperature (DMA Tg)), größer/gleich 505 K (232 °C) bei Imprägnierung mit Harz oder Pech, nicht erfasst von Nummer 1C008 oder Unternummer 1C009b und nicht Phenolharz.
    Anmerkung 1: Zur Erfassung von nicht harz- oder pechimprägnierten metall- oder kohlenstoffbeschichteten "faser- oder fadenförmigen Materialien" (Preforms) oder "Kohlenstofffaserpreforms" siehe Unternummern 1C010a, 1C010b oder 1C010c.

    Anmerkung 2: Unternummer 1C010e erfasst nicht:

    1. mit einer Epoxyharz-"Matrix" imprägnierte "faser- oder fadenförmige" Kohlenstoff-"Materialien" (Prepregs) für die Reparatur von "zivilen Luftfahrzeug"-Strukturen oder Laminaten, mit allen folgenden Eigenschaften:
      1. Fläche nicht größer als 1 m2,
      2. Länge nicht größer als 2,5 m und
      3. Breite größer als 15 mm.
    2. vollständig oder teilweise harz- oder pechimprägnierte, mechanisch zerhackte, gemahlene oder geschnittene "faser- oder fadenförmige" Kohlenstoff-"Materialien" mit einer Länge kleiner/gleich 25,0 mm, wenn ein nicht von Nummer 1C008 oder Unternummer 1C009b erfasstes Harz oder Pech verwendet wird.

    Technische Anmerkung: Die 'Glasübergangstemperatur, bestimmt mittels dynamisch-mechanischer Analyse' (Dynamic Mechanical Analysis Glas Transition Temperature (DMA Tg)), für die von Unternummer 1C010e erfassten Materialien wird nach der in ASTM D 7028-07 beschriebenen Methode oder vergleichbaren nationalen Standards an einer trockenen Probe bestimmt. Bei duroplastischen Materialien muss der Aushärtungsgrad einer trockenen Probe mindestens 90 % nach ASTM E 2160-04 oder vergleichbaren nationalen Standards betragen.

1C011 Metalle und Verbindungen, wie folgt:

Anmerkung: SIEHE AUCH LISTE FÜR WAFFEN, MUNITION UND RÜSTUNGSMATERIAL UND NUMMER 1C111.
  1. Metalle mit Partikelgrößen kleiner als 60 µm (kugelförmig, staubförmig, kugelähnlich, flockenförmig oder gemahlen), die mindestens zu 99 % aus Zirkonium, Magnesium oder Legierungen dieser Metalle bestehen;
    Technische Anmerkung: Der natürliche Hafnium-Gehalt im Zirkonium (typischerweise 2 % bis 7 %) wird dem Zirkonium-Gehalt hinzugerechnet.

    Anmerkung: Die in Unternummer 1C011a aufgeführten Metalle und Legierungen werden auch dann erfasst, wenn sie in Aluminium, Magnesium, Zirkonium oder Beryllium eingekapselt sind.

  2. Bor oder Borlegierungen, mit einer Partikelgröße kleiner/gleich 60 µm, wie folgt:
    1. Bor mit einer Reinheit von mindestens 85 Gew.- %,
    2. Borlegierungen mit einem Borgehalt von mindestens 85 Gew.- %.
    Anmerkung: Die in Unternummer 1C011b aufgeführten Stoffe werden auch dann erfasst, wenn sie in Aluminium, Magnesium, Zirkonium oder Beryllium eingekapselt sind.
  3. Guanidinnitrat (CAS-Nr. 506-93-4);
  4. Nitroguanidin (NQ) (CAS-Nr. 556-88-7).
    Anmerkung: Zur Erfassung von Metallpulvern, die mit anderen Stoffen gemischt sind, um eine für militärische Zwecke formulierte Mischung zu bilden: Siehe auch Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial.

1C012 Materialien, wie folgt:

Technische Anmerkung: Diese Materialien werden typischerweise für nukleare Wärmequellen verwendet.
  1. Plutonium in jeder Form, dessen Isotopenanteil an Plutonium-238 größer als 50 Gew.- % ist;
    Anmerkung: Unternummer 1C012a erfasst nicht:
    1. Lieferungen mit einem Gehalt an Plutonium von kleiner/gleich 1 Gramm,
    2. Lieferungen von kleiner/gleich drei "effektiven Gramm", wenn in einer Fühlanordnung von Instrumenten enthalten.
  2. "vorher abgetrenntes" Neptunium-237 in jeder Form.
    Anmerkung: Unternummer 1C012b erfasst nicht Lieferungen mit einem Gehalt an Neptunium-237 kleiner/gleich 1 Gramm.

1C101 Andere als die von Nummer 1C001 erfassten Werkstoffe, Materialien und Geräte zur Verminderung von Messgrößen wie Radarreflexion, Ultraviolett-/Infrarot-Rückstrahlung und Schallsignatur, geeignet für 'Flugkörper', "Flugkörper"-Subsysteme oder von Nummer 9A012 oder Unternummer 9A112.a erfasste unbemannte Luftfahrzeuge.

Anmerkung 1: Nummer 1C101 schließt Folgendes ein:
  1. Strukturwerkstoffe und Beschichtungen, besonders konstruiert für reduzierte Radarreflexion,
  2. Beschichtungen einschließlich Farbanstrichen, besonders konstruiert für reduzierte oder speziell zugeschnittene Reflexion oder Emission im Mikrowellen-, IR- oder UV-Spektrum.

Anmerkung 2: Nummer 1C101 erfasst nicht Materialien für die Verwendung zur Temperaturregelung von Satelliten.

Technische Anmerkung: 'Flugkörper' im Sinne der Nummer 1C101 bedeutet vollständige Raketensysteme und unbemannte Luftfahrzeuge mit einer Reichweite größer als 300 km.

1C102 Resaturierte, pyrolysierte Kohlenstoff-Kohlenstoff-Materialien, konstruiert für von Nummer 9A004 erfasste Trägerraketen oder von Nummer 9A104 erfasste Höhenforschungsraketen.

1C107 Keramik- oder Grafitmaterialien, die nicht von Nummer 1C007 erfasst werden, wie folgt:

  1. feinkörnige Grafite mit einer Dichte größer/gleich 1,72 g/cm3, gemessen bei 288 K (15 °C), und einer Korngröße kleiner/gleich 100 µm, geeignet für Raketendüsen oder Bugspitzen von Wiedereintrittskörpern, mit denen eines der folgenden Erzeugnisse hergestellt werden kann:
    1. Zylinder mit einem Durchmesser von größer/gleich 120 mm und einer Länge von größer/gleich 50 mm,
    2. Rohre mit einem Innendurchmesser von größer/gleich 65 mm, einer Wandstärke von größer/gleich 25 mm und einer Länge von größer/gleich 50 mm oder
    3. Blöcke mit Abmessungen von größer/gleich 120 mm x 120 mm x 50 mm;
    Anmerkung: siehe auch Nummer 0C004
  2. pyrolytische oder faserverstärkte Grafite, geeignet für Raketen-Düsen und Bugspitzen von Wiedereintrittskörpern, die für "Flugkörper", von Nummer 9A004 erfasste Trägerraketen (für "Raumfahrzeuge") oder von Nummer 9A104 erfasste Höhenforschungsraketen geeignet sind;
    Anmerkung: siehe auch Nummer 0C004
  3. keramische "Verbundwerkstoffe" mit einer Dielektrizitätskonstanten kleiner als 6 bei jeder Frequenz von 100 MHz bis 100 GHz, zur Verwendung in Radomen, die für "Flugkörper", von Nummer 9A004 erfasste Trägerraketen (für "Raumfahrzeuge") oder von Nummer 9A104 erfasste Höhenforschungsraketen geeignet sind;
  4. maschinell bearbeitbare, mit Siliziumkarbid verstärkte, ungebrannte keramische Werkstoffe, geeignet für Bugspitzen, die für "Flugkörper", von Nummer 9A004 erfasste Trägerraketen (für "Raumfahrzeuge") oder von Nummer 9A104 erfasste Höhenforschungsraketen geeignet sind;
  5. verstärkte Siliziumkarbid-Verbundkeramiken, geeignet für Bugspitzen, Wiedereintrittsfahrzeuge und Düsensteuerungsklappen, die für "Flugkörper", von Nummer 9A004 erfasste Trägerraketen (für "Raumfahrzeuge") oder von Nummer 9A104 erfasste Höhenforschungsraketen geeignet sind.

1C111 Treibstoffe und chemische Bestandteile für Treibstoffe, die nicht von Nummer 1C011 erfasst werden, wie folgt:

  1. Treibstoffzusätze wie folgt:
    1. kugelförmiges oder kugelähnliches Aluminiumpulver, das nicht von der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial erfasst wird, mit einer Teilchengröße kleiner 200 µm und einem Aluminiumgehalt von mindestens 97 Gew.- %, falls mindestens 10 % des Gesamtgewichts aus Teilchen kleiner als 63 µm bestehen, entsprechend ISO ISO 2591-1:1988 oder vergleichbaren nationalen Standards;
      Technische Anmerkung: Eine Teilchengröße von 63 µm (ISO R-565) entspricht 250 mesh (Tyler) oder 230 mesh (ASTM-Standard E-11).
    2. Metallpulver, die nicht von der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial erfasst werden, wie folgt:
      1. Metallpulver aus Zirkonium, Beryllium, Magnesium oder Legierungen dieser Metalle, wenn mindestens 90 % des Gesamtteilchenvolumens oder -gewichts aus Teilchen kleiner als 60 µm bestehen (bestimmt mit Messverfahren wie Verwendung eines Siebs, Laserdiffraktion oder optisches Scannen), kugelförmig, staubförmig, kugelähnlich, flockenförmig oder gemahlen, die mindestens zu 97 Gew.- % aus einem der folgenden Elemente bestehen:
        1. Zirkonium,
        2. Beryllium oder
        3. Magnesium;
        Technische Anmerkung: Der natürliche Hafnium-Gehalt im Zirkonium (typischerweise 2 % bis 7 %) wird dem Zirkonium-Gehalt hinzugerechnet.
      2. Metallpulver aus Bor oder Borlegierungen mit einem Borgehalt von größer/gleich 85 Gew.- %, wenn mindestens 90 % des Gesamtteilchenvolumens oder -gewichts aus Teilchen kleiner als 60 µm bestehen (bestimmt mit Messverfahren wie Verwendung eines Siebs, Laserdiffraktion oder optisches Scannen), kugelförmig, staubförmig, kugelähnlich, flockenförmig oder gemahlen;
      Anmerkung: Die Unternummern 1C111a2a und 1C111a2b erfassen Pulvermischungen mit einer multimodalen Teilchenverteilung (z.B. Mischungen mit unterschiedlichen Korngrößen), sofern ein oder mehrere Modalwerte geprüft werden.
    3. Oxidationsmittel, verwendbar in Flüssigtreibstoff für Raketenmotoren wie folgt:
      1. Distickstofftrioxid (CAS-Nr. 10544-73-7);
      2. Stickstoffdioxid (CAS-Nr. 10102-44-0)/Distickstofftetroxid (CAS-Nr. 10544-72-6);
      3. Distickstoffpentoxid (CAS-Nr. 10102-03-1);
      4. Stickstoffmischoxide (MON);
        Technische Anmerkung: Stickstoffmischoxide (MON = Mixed Oxide of Nitrogen) sind Lösungen von Stickstoffoxid (NO) in Distickstofftetroxid/Stickstoffdioxid (N2O4/NO2), die in Flugkörpersystemen verwendet werden können. Es gibt unterschiedliche Konzentrationen, die mit MONi oder MONij gekennzeichnet werden, wobei i und j ganze Zahlen bedeuten, die den Prozentsatz des Stickstoffoxids in der Mischung angeben (z.B. MON3 enthält 3 % Stickstoffoxid, MON25 enthält 25 % Stickstoffoxid. Eine Obergrenze ist MON40 entsprechend 40 Gew.- %).
      5. Zur Erfassung von inhibierter rauchender Salpetersäure (IRFNA): SIEHE LISTE FÜR WAFFEN, MUNITION UND RÜSTUNGSMATERIAL;
      6. Zur Erfassung von Verbindungen, die aus Fluor und einem oder mehreren der folgenden Elemente zusammengesetzt sind: sonstige Halogene, Sauerstoff oder Stickstoff: SIEHE LISTE FÜR WAFFEN, MUNITION UND RÜSTUNGSMATERIAL UND NUMMER 1C238.
    4. Hydrazinderivate wie folgt:
      Anmerkung: SIEHE AUCH LISTE FÜR WAFFEN, MUNITION UND RÜSTUNGSMATERIAL.
      1. Trimethylhydrazin (CAS-Nr. 1741-01-1);
      2. Tetramethylhydrazin (CAS-Nr. 6415-12-9);
      3. N,N-Diallylhydrazin (CAS-Nr. 5164-11-4);
      4. Allylhydrazin (CAS-Nr. 7422-78-8);
      5. Ethylendihydrazin (CAS-Nr. 6068-98-0);
      6. Monomethylhydrazindinitrat;
      7. unsymmetrisches Dimethylhydrazinnitrat;
      8. Hydrazinazid (CAS-Nr. 14546-44-2);
      9. 1,1-Dimethylhydrazinazid (CAS-Nr. 227955-52-4)/1,2-Dimethylhydrazinazid (CAS-Nr. 299177-50-7);
      10. Hydrazindinitrat (CAS-Nr. 13464-98-7);
      11. Diimidooxalsäuredihydrazid (CAS-Nr. 3457-37-2);
      12. 2-Hydroxyethylhydrazinnitrat;
      13. Zur Erfassung von Hydrazinperchlorat: siehe Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial;
      14. Hydrazindiperchlorat (CAS-Nr. 13812-39-0);
      15. Methylhydrazinnitrat (CAS-Nr. 29674-96-2);
      16. 1,1-Diethylhydrazinnitrat (DEHN) / 1,2-Diethylhydrazinnitrat (DEHN) (CAS-Nr. 363453-17-2);
      17. 3,6-Dihydrazinotetrazinnitrat (1,4-Dihydrazinnitrat (DHTN));
    5. Materialien hoher Energiedichte, soweit nicht erfasst von der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial, geeignet für 'Flugkörper' und unbemannte Luftfahrzeuge (UAV), erfasst von Nummer 9A012 oder Unternummer 9A112a;
      1. Treibstoffgemisch mit sowohl festen wie flüssigen Bestandteilen, wie Borschlamm, mit einer massespezifischen Energiedichte von größer/gleich 40 x 106 J/kg;
      2. andere Treibstoffe mit hoher Energiedichte und Treibstoffzusätze (z.B. Cuban, ionische Lösungen, JP-10), mit einer volumenspezifischen Energiedichte von größer/gleich 37,5 x 109 J/m3, gemessen bei 20 °C und 1 Atmosphäre Druck (101,325 kPa);
        Anmerkung: Unternummer 1C111a5b erfasst nicht fossile raffinierte Treibstoffe und Biotreibstoffe auf pflanzlicher Basis, einschließlich Treibstoffe für Antrieb, zertifiziert für zivile Anwendungen, außer wenn besonders formuliert für 'Flugkörper', erfasst von Nummer 9A012 oder Unternummer 9A112.a.
      Technische Anmerkung: 'Flugkörper' im Sinne der Unternummer 1C111a5 bedeutet vollständige Raketensysteme und unbemannte Luftfahrzeugsysteme mit einer Reichweite größer als 300 km.
    6. Hydrazinersatztreibstoffe wie folgt:
      1. 2-Dimethylaminoethylazid (DMAZ) (CAS-Nr. 86147-04-8)
  2. Polymere wie folgt:
    1. Carboxy-terminiertes Polybutadien (einschließlich Carboxyl-terminiertes Polybutadien) (CTPB),
    2. Hydroxy-terminiertes Polybutadien (einschließlich Hydroxyl-terminiertes Polybutadien) (HTPB), das nicht von der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial erfasst wird,
    3. Polybutadien-Akrylsäure (PBAA),
    4. Polybutadien-Akrylsäure-Akrylnitril (PBAN) ) (CAS-Nr. 25265-19-4 / CAS-Nr. 68891-50-9),
    5. Polytetrahydrofuran-Polyethylenglycol (TPEG);
      Technische Anmerkung: Polytetrahydrofuran-Polyethylenglycol (TPEG) ist ein Block-Copolymer aus poly-1,4-Butandiol (CAS-Nr. 110-63-4) und Polyethylenglycol (PEG) (CAS-Nr. 25322-68-3).
    6. Polyglycidylnitrat (PGN oder poly-GLYN) (CAS-Nr. 27814-48- 8).
  3. andere Additive und Agenzien wie folgt:
    1. Zur Erfassung von Carboranen, Decarboranen, Pentaboranen und Derivaten daraus: SIEHE LISTE FÜR WAFFEN, MUNITION UND RÜSTUNGSMATERIAL;
    2. Triethylenglykoldinitrat (TEGDN) (CAS-Nr. 111-22-8);
    3. 2-Nitrodiphenylamin (CAS-Nr. 119-75-5);
    4. Trimethylolethantrinitrat (TMETN) (CAS-Nr. 3032-55-1);
    5. Diethylenglykoldinitrat (DEGDN) (CAS-Nr. 693-21-0);
    6. Ferrocenderivate wie folgt:
      1. Zur Erfassung von Catocen: Siehe Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial;
      2. Zur Erfassung von Ethylferrocen: Siehe Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial;
      3. Zur Erfassung von Propylferrocen: Siehe Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial;
      4. Zur Erfassung von n-Butylferrocen: Siehe Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial;
      5. Zur Erfassung von Pentylferrocen: Siehe Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial;
      6. Zur Erfassung von Dicyclopentylferrocen: Siehe Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial;
      7. Zur Erfassung von Dicyclohexylferrocen: Siehe Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial;
      8. Zur Erfassung von Diethylferrocen: Siehe Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial;
      9. Zur Erfassung von Dipropylferrocen: Siehe Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial;
      10. Zur Erfassung von Dibutylferrocen: Siehe Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial;
      11. Zur Erfassung von Dihexylferrocen: Siehe Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial;
      12. Zur Erfassung von Acetylferrocen / 1,12-Diacetylferrocen: Siehe Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial;
      13. Zur Erfassung von Ferrocencarbonsäuren: Siehe Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial;
      14. Zur Erfassung von Butacen: Siehe Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial;
      15. andere Ferrocenderivate, verwendbar als Abbrandmoderatoren in Raketentreibmitteln, die nicht von der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial erfasst werden;
      Anmerkung: Unternummer 1C111c6o erfasst keine Ferrocenderivate, die einen oder mehrere an das Ferrocen-Molekül gebundene (auch substituierte) Benzol-Ringe (six carbon aromatic functional group) enthalten.
    7. 4,5-Diazidomethyl-2-methyl-1,2,3-triazol (iso-DAMTR), das nicht von der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial erfasst wird.
    Anmerkung: Treibstoffe und chemische Treibstoffzusätze, die nicht von Nummer 1C111 erfasst werden: siehe Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial.

1C116 Martensitaushärtender Stahl (maraging steel), geeignet für 'Flugkörper', mit allen folgenden Eigenschaften:

Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMER 1C216.
  1. erreichbare Zugfestigkeit, gemessen bei 293 K (20 °C), größer/gleich
    1. 0,9 GPa im lösungsgeglühten Zustand oder
    2. 1,5 GPa im ausscheidungsgehärteten Zustand und
  2. in einer der folgenden Formen:
    1. Bleche, Platten oder Rohre mit einer Wand-/Plattenstärke kleiner/gleich 5 mm,
    2. Röhrenform mit einer Wandstärke kleiner/gleich 50 mm und einem Innendurchmesser größer/gleich 270 mm.
Technische Anmerkung 1: Martensitaushärtende Stähle sind Eisenlegierungen, die:
  1. im Allgemeinen gekennzeichnet sind durch einen hohen Nickel- und sehr geringen Kohlenstoffgehalt sowie die Verwendung von Substitutions- oder Ausscheidungselementen zur Festigkeitssteigerung und Ausscheidungshärtung der Legierung und
  2. Wärmebehandlungen unterzogen werden, um die martensitische Umwandlung (lösungsgeglühter Zustand) zu erleichtern und anschließend ausgehärtet werden (ausscheidungsgehärteter Zustand).

Technische Anmerkung 2: 'Flugkörper' im Sinne der Nummer 1C116 sind vollständige Raketensysteme und unbemannte Luftfahrzeugsysteme mit einer Reichweite größer als 300 km.

1C117 Werkstoffe für die Herstellung von 'Flugkörper'-Bauteilen wie folgt:

  1. Wolfram und Legierungen in Partikelform mit einem Wolfram-Gehalt von 97 Gew.- % oder mehr und einer Partikelgröße kleiner/gleich 50 x 10-6 m (50 µm);
  2. Molybdän und Legierungen in Partikelform mit einem Molybdän-Gehalt von 97 Gew.- % oder mehr und einer Partikelgröße kleiner/gleich 50 x 10-6 m (50 µm);
  3. Wolframwerkstoffe in massiver Form, mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. mit einer der folgenden Materialzusammensetzungen:
      1. Wolfram und Legierungen mit einem Wolfram-Gehalt von 97 Gew.- % oder mehr,
      2. kupfer-infiltriertes Wolfram mit einem Wolfram-Gehalt von 80 Gew.- % oder mehr oder
      3. silber-infiltriertes Wolfram mit einem Wolfram-Gehalt von 80 Gew.- % oder mehr und
    2. aus denen eines der folgenden Produkte hergestellt werden kann:
      1. Zylinder mit einem Durchmesser von größer/gleich 120 mm und einer Länge von größer/gleich 50 mm,
      2. Rohre mit einem Innendurchmesser von größer/gleich 65 mm, einer Wandstärke von größer/gleich 25 mm und einer Länge von größer/gleich 50 mm oder
      3. Blöcke mit einer Abmessung größer/gleich 120 mm x 120 mm x 50 mm.
Technische Anmerkung: 'Flugkörper' im Sinne der Nummer 1C117 sind vollständige Raketensysteme und unbemannte Luftfahrzeugsysteme mit einer Reichweite größer als 300 km.

1C118 Titanstabilisierter Duplexstahl (Ti-DSS) mit allen folgenden Eigenschaften:

  1. mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. 17,0-23,0 Gew.- % Chrom-Gehalt und 4,5-7,0 Gew.- % Nickel-Gehalt,
    2. Titangehalt größer als 0,10 Gew.- % und
    3. Zwei-Phasen-Mikrostruktur (ferritic-austenitic microstructure), wovon mindestens 10 % (gemäß ASTM E-1181-87 oder vergleichbaren nationalen Standards) volumenbezogen Austenit ist, und
  2. mit einer der folgenden Formen:
    1. Blöcke oder Stangen, größer/gleich 100 mm in jeder Dimension,
    2. Bleche mit einer Breite von größer/gleich 600 mm und einer Dicke von kleiner/gleich 3 mm oder
    3. Rohre mit einem Außendurchmesser von größer/gleich 600 mm und einer Wandstärke von kleiner/gleich 3 mm.

1C202 Legierungen, die nicht von Unternummer 1C002b3 oder 1C002b4 erfasst werden, wie folgt:

  1. Aluminiumlegierungen mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. erreichbare Zugfestigkeit größer/gleich 460 MPa bei 293 K (20 °C) und
    2. als Rohre oder massive zylindrische Formen (einschließlich Schmiedestücken) mit einem Außendurchmesser größer als 75 mm;
  2. Titanlegierungen mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. erreichbare Zugfestigkeit größer/gleich 900 MPa bei 293 K (20 °C) und
    2. als Rohre oder massive zylindrische Formen (einschließlich Schmiedestücken) mit einem Außendurchmesser größer als 75 mm.
Technische Anmerkung: Nummer 1C202 erfasst Legierungen vor und nach einer Wärmebehandlung.

1C210 "Faser- oder fadenförmige Materialien" oder Prepregs, die nicht von Unternummer 1C010a, 1C010b oder 1C010e erfasst werden, wie folgt:

  1. "faser- oder fadenförmige Materialien" aus Kohlenstoff oder Aramid mit einer der folgenden Eigenschaften:
    1. "spezifischer Modul" größer/gleich 12,7 x 106 m oder
    2. "spezifische Zugfestigkeit" größer/gleich 23,5 x 104 m;
    Anmerkung: Unternummer 1C210a erfasst nicht "faser- oder fadenförmige Materialien" aus Aramid mit einem Anteil eines Faseroberflächen-Modifiziermittels auf Ester-Basis größer/gleich 0,25 Gew.- %.
  2. "faser- oder fadenförmige Materialien" aus Glas mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. "spezifischer Modul" größer/gleich 3,18 x 106 m und
    2. "spezifische Zugfestigkeit" größer/gleich 7,62 x 104 m;
  3. mit warmaushärtendem Harz imprägnierte endlose "Garne", "Faserbündel" (rovings), "Seile" oder "Bänder" mit einer Breite kleiner/gleich 15 mm (Prepregs) aus "faser- oder fadenförmigen Materialien" aus Kohlenstoff oder Glas gemäß Unternummer 1C210a oder 1C210b.
    Technische Anmerkung: Das Harz bildet die "Matrix" des "Verbundwerkstoffs".
Anmerkung: In Nummer 1C210 sind die "faser- oder fadenförmigen Materialien" begrenzt auf endlose "Einzelfäden" (monofilaments), "Garne", "Faserbündel" (rovings), "Seile" oder "Bänder".

1C216 Martensitaushärtender Stahl (maraging steel), der nicht von Nummer 1C116 erfasst wird, mit einer erreichbaren Zugfestigkeit größer/gleich 1.950 MPa bei 293 K (20 °C).

Anmerkung: Nummer 1C216 erfasst nicht Teile, bei denen keine lineare Dimension 75 mm überschreitet.

Technische Anmerkung: Nummer 1C216 erfasst martensitaushärtenden Stahl vor und nach einer Wärmebehandlung.

1C225 Bor, angereichert mit dem Bor-10 (10B)-Isotop über seine natürliche Isotopenhäufigkeit hinaus, wie folgt: elementares Bor, Verbindungen, borhaltige Mischungen, Erzeugnisse hieraus und Abfall und Schrott aus einem der vorgenannten.

Anmerkung: Borhaltige Mischungen im Sinne der Nummer 1C225 schließen mit Bor belastete Materialien ein.

Technische Anmerkung: Die natürliche Isotopenhäufigkeit von Bor-10 beträgt etwa 18,5 Gew.- % (20 Atom- %).

1C226 Wolfram, Wolframkarbid und Legierungen mit einem Wolframanteil von mehr als 90 Gew.- %, soweit nicht von Nummer 1C117 erfasst, mit allen folgenden Eigenschaften:

  1. in Formen mit hohlzylindrischer Symmetrie (einschließlich Zylindersegmente) mit einem Innendurchmesser zwischen 100 mm und 300 mm und
  2. Masse über 20 kg.
Anmerkung: Nummer 1C226 erfasst nicht Erzeugnisse, besonders konstruiert für die Verwendung als Gewichte oder Kollimatoren für Gammastrahlen.

1C227 Calcium mit allen folgenden Eigenschaften:

  1. Gehalt an metallischen Verunreinigungen außer Magnesium kleiner als 1.000 Gew.-ppm (parts per million) und
  2. Borgehalt kleiner als 10 Gew.-ppm.

1C228 Magnesium mit allen folgenden Eigenschaften:

  1. Gehalt an metallischen Verunreinigungen außer Calcium kleiner als 200 Gew.-ppm und
  2. Borgehalt kleiner als 10 Gew.-ppm.

1C229 Wismut mit allen folgenden Eigenschaften:

  1. Reinheit größer (besser)/gleich 99,99 Gew.- % und
  2. Silbergehalt kleiner als 10 Gew.-ppm.

1C230 Beryllium-Metall, Legierungen mit einem Berylliumanteil von mehr als 50 Gew.- %, Berylliumverbindungen, Erzeugnisse hieraus und Abfall und Schrott aus einem der vorgenannten, die nicht von der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial erfasst werden.

Anmerkung: SIEHE AUCH LISTE FÜR WAFFEN, MUNITION UND RÜSTUNGSMATERIAL.

Anmerkung: Nummer 1C230 erfasst nicht:

  1. Metallfenster für Röntgengeräte oder für Bohrlochmessgeräte,
  2. Oxidformteile in Fertig- oder Halbzeugformen, besonders konstruiert für Elektronikteile oder als Substrat für elektronische Schaltungen,
  3. Beryll (Silikat aus Beryllium und Aluminium) in Form von Smaragden oder Aquamarinen.

1C231 Hafnium-Metall, Legierungen und Verbindungen mit einem Hafniumanteil von mehr als 60 Gew.- %, Erzeugnisse hieraus und Abfall und Schrott aus einem der vorgenannten.

1C232 Helium-3 (3He), Mischungen, die Helium-3 enthalten, und Erzeugnisse oder Geräte, die einen der vorstehenden Stoffe enthalten.

Anmerkung: Nummer 1C232 erfasst nicht Erzeugnisse oder Geräte, die weniger als 1 g Helium-3 enthalten.

1C233 Lithium, angereichert mit dem Lithium-6 (6Li)-Isotop über seine natürliche Isotopenhäufigkeit hinaus, und Erzeugnisse oder Geräte, die angereichertes Lithium enthalten, wie folgt: elementares Lithium, Legierungen, Verbindungen, lithiumhaltige Mischungen, Erzeugnisse hieraus und Abfall und Schrott aus einem der vorgenannten.

Anmerkung: Nummer 1C233 erfasst nicht Thermolumineszenz-Dosimeter.

Technische Anmerkung: Die natürliche Isotopenhäufigkeit von Lithium-6 beträgt etwa 6,5 Gew.- % (7,5 Atom- %).

1C234 Zirkonium mit einem Hafniumanteil kleiner als 2.000 Gew.-ppm bezogen auf den Zirkoniumanteil, wie folgt: Metall, Legierungen mit einem Zirkoniumanteil größer als 50 Gew.- %, Verbindungen, Erzeugnisse hieraus und Abfall und Schrott aus einem der vorgenannten, die nicht von Unternummer 0A001f erfasst werden.

Anmerkung: Nummer 1C234 erfasst nicht Zirkonium in Form von Folien mit einer Dicke kleiner/gleich 0,10 mm.

1C235 Tritium, Tritiumverbindungen, Mischungen mit einem Verhältnis der Anzahl der Tritiumatome zur Anzahl der Wasserstoffatome größer als 1:1.000 und Erzeugnisse oder Geräte, die eines der vorgenannten enthalten.

Anmerkung: Nummer 1C235 erfasst nicht Erzeugnisse oder Geräte mit weniger als 1,48 x 103 GBq (40 Ci) Tritium.

1C236 'Radionuklide', geeignet zur Verwendung in Neutronenquellen auf der Grundlage der Alpha-Neutron-Reaktion, die nicht von Nummer 0C001 und Unternummer 1C012a erfasst werden, in folgenden Formen:

  1. als Element;
  2. Verbindungen mit einer Gesamtaktivität größer/gleich 37 GBq/kg (1 Ci/kg);
  3. Mischungen mit einer Gesamtaktivität größer/gleich 37 GBq/kg (1 Ci/kg);
  4. Erzeugnisse oder Geräte, die einen der vorgenannten Stoffe enthalten.
Anmerkung: Nummer 1C236 erfasst nicht Erzeugnisse oder Geräte mit einer Aktivität kleiner als 3,7 GBq (100 Millicurie).

Technische Anmerkung: 'Radionuklide' im Sinne der Nummer 1C236 sind:

1C237 Radium-226 (226Ra), Radium-226-Legierungen, Radium-226-Verbindungen, Mischungen, die Radium-226 enthalten, Erzeugnisse hieraus und Erzeugnisse oder Geräte, die eines der vorgenannten enthalten.

Anmerkung: Nummer 1C237 erfasst nicht:
  1. medizinische Geräte,
  2. Erzeugnisse oder Geräte, die weniger als 0,37 GBq (10 Millicurie) Radium-226 enthalten.

1C238 Chlortrifluorid (ClF3).

1C239 Sprengstoffe, die nicht von der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial erfasst werden, mit einer Kristalldichte größer als 1,8 g/cm3 und einer Detonationsgeschwindigkeit größer als 8000 m/s oder Stoffe oder Mischungen, die diese Sprengstoffe mit mehr als 2 Gew.- % enthalten.

1C240 Nickelpulver und poröses Nickelmetall, soweit nicht von Nummer 0C005 erfasst, wie folgt:

  1. Nickelpulver mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. Reinheitsgrad größer/gleich 99,0 Gew.- % und
    2. mittlere Partikelgröße kleiner als 10 µm gemäß ASTM-Standard B 330;
  2. poröses Nickelmetall, hergestellt aus den von Unternummer 1C240a erfassten Materialien;
Anmerkung: Nummer 1C240 erfasst nicht:
  1. fadenförmiges Nickelpulver;
  2. einzelne Bleche aus porösem Nickel mit einer Fläche kleiner/gleich 1.000 cm2 je Blech.

Technische Anmerkung: Unternummer 1C240b erstreckt sich auf das poröse Metall, das durch Verdichten und Sintern der von Unternummer 1C240a erfassten Materialien zu einem Metallmaterial mit feinen, über die ganze Struktur miteinander verbundenen Poren gewonnen wird.

1C241 Rhenium und Legierungen mit einem Rheniumgehalt von größer/gleich 90 Gew.- % und Legierungen aus Rhenium und Wolfram mit einem Anteil jeder beliebigen Kombination von Rhenium und Wolfram von größer/gleich 90 Gew.- %, soweit nicht von Nummer 1C226 erfasst, mit allen folgenden Eigenschaften:

  1. in Formen mit hohlzylindrischer Symmetrie (einschließlich Zylindersegmente) mit einem Innendurchmesser zwischen 100 mm und 300 mm und
  2. Masse über 20 kg.

1C350 Chemikalien, die als Ausgangsstoffe für toxische Wirkstoffe verwendet werden können, wie folgt und "Mischungen von Chemikalien", die eine oder mehrere dieser Chemikalien enthalten:

Anmerkung: SIEHE AUCH LISTE FÜR WAFFEN, MUNITION UND RÜSTUNGSMATERIAL UND NUMMER 1C450.
  1. Thiodiglykol (CAS-Nr. 111-48-8);
  2. Phosphoroxidchlorid (CAS-Nr. 10025-87-3);
  3. Methylphosphonsäuredimethylester (CAS-Nr. 756-79-6);
  4. Zur Erfassung von Methylphosphonsäuredifluorid (CAS-Nr. 676-99-3): SIEHE LISTE FÜR WAFFEN, MUNITION UND RÜSTUNGSMATERIAL;
  5. Methylphosphonsäuredichlorid (CAS-Nr. 676-97-1);
  6. Dimethylphosphit (DMP) (CAS-Nr. 868-85-9);
  7. Phosphortrichlorid (CAS-Nr. 7719-12-2);
  8. Trimethylphosphit (TMP) (CAS-Nr. 121-45-9);
  9. Thionylchlorid (CAS-Nr. 7719-09-7);
  10. 3-Hydroxy-1-methylpiperidin (CAS-Nr. 3554-74-3);
  11. N,N-Diisopropyl-2-aminochlorethan (CAS-Nr. 96-79-7);
  12. N,N-Diisopropyl-2-aminoethanthiol (CAS-Nr. 5842-07-9);
  13. 3-Chinuclidinol (CAS-Nr. 1619-34-7);
  14. Kaliumfluorid (CAS-Nr. 7789-23-3);
  15. 2-Chlorethanol (CAS-Nr. 107-07-3);
  16. Dimethylamin (CAS-Nr. 124-40-3);
  17. Ethylphosphonsäurediethylester (CAS-Nr. 78-38-6);
  18. N,N-Dimethylaminodiethylphosphat (CAS-Nr. 2404-03-7);
  19. Diethylphosphit (CAS-Nr. 762-04-9);
  20. Dimethylamin-Hydrochlorid (CAS-Nr. 506-59-2);
  21. Ethylphosphonigsäuredichlorid (CAS-Nr. 1498-40-4);
  22. Ethylphosphonsäuredichlorid (CAS-Nr. 1066-50-8);
  23. Zur Erfassung von Ethylphosphonsäuredifluorid (CAS-Nr. 753-98-0): SIEHE LISTE FÜR WAFFEN, MUNITION UND RÜSTUNGSMATERIAL;
  24. Fluorwasserstoff (CAS-Nr. 7664-39-3);
  25. Methylbenzilat (CAS-Nr. 76-89-1);
  26. Methylphosphonigsäuredichlorid (CAS-Nr. 676-83-5);
  27. N,N-Diisopropyl-2-aminoethanol (CAS-Nr. 96-80-0);
  28. Pinakolylalkohol (CAS-Nr. 464-07-3);
  29. Zur Erfassung von O-Ethyl-2-diisopropylaminoethylmethylphosphonit (QL) (CAS Nr. 57856-11-8): SIEHE LISTE FÜR WAFFEN, MUNITION UND RÜSTUNGSMATERIAL;
  30. Triethylphosphit (CAS-Nr. 122-52-1);
  31. Arsentrichlorid (CAS-Nr. 7784-34-1);
  32. Benzilsäure (CAS-Nr. 76-93-7);
  33. Methylphosphonigsäurediethylester (CAS-Nr. 15715-41-0);
  34. Ethylphosphonsäuredimethylester (CAS-Nr. 6163-75-3);
  35. Ethylphosphonigsäuredifluorid (CAS-Nr. 430-78-4);
  36. Methylphosphonigsäuredifluorid (CAS-Nr. 753-59-3);
  37. 3-Chinuclidon (CAS-Nr. 3731-38-2);
  38. Phosphorpentachlorid (CAS-Nr. 10026-13-8);
  39. Pinakolon (CAS-Nr. 75-97-8);
  40. Kaliumcyanid (CAS-Nr. 151-50-8);
  41. Kaliumhydrogendifluorid (CAS-Nr. 7789-29-9);
  42. Ammoniumhydrogendifluorid (oder Ammoniumbifluorid) (CAS-Nr. 1341-49-7);
  43. Natriumfluorid (CAS-Nr. 7681-49-4);
  44. Natriumhydrogendifluorid (CAS-Nr. 1333-83-1);
  45. Natriumcyanid (CAS-Nr. 143-33-9);
  46. Triethanolamin (CAS-Nr. 102-71-6);
  47. Phosphorpentasulfid (CAS-Nr. 1314-80-3);
  48. Diisopropylamin (CAS-Nr. 108-18-9);
  49. Diethylaminoethanol (CAS-Nr. 100-37-8);
  50. Natriumsulfid (CAS-Nr. 1313-82-2);
  51. Schwefelmonochlorid (CAS-Nr. 10025-67-9);
  52. Schwefeldichlorid (CAS-Nr. 10545-99-0);
  53. Triethanolamin-Hydrochlorid (CAS-Nr. 637-39-8);
  54. N,N-Diisopropyl-2-aminochlorethan-Hydrochlorid (CAS-Nr. 4261-68-1);
  55. Methylphosphonsäure (CAS-Nr. 993-13-5);
  56. Methylphosphonsäurediethylester (CAS-Nr. 683-08-9);
  57. N,N-Dimethylaminophosphoryldichlorid (CAS-Nr. 677-43-0);
  58. Triisopropylphosphit (CAS-Nr. 116-17-6);
  59. Ethyldiethanolamin (CAS-Nr. 139-87-7);
  60. Thiophosphorsäurediethylester (CAS-Nr. 2465-65-8);
  61. Dithiophosphorsäurediethylester (CAS-Nr. 298-06-6);
  62. Natriumhexafluorosilikat (CAS-Nr. 16893-85-9);
  63. Methylthiophosphonsäuredichlorid (CAS-Nr. 676-98-2).
  64. Diethylamin (CAS-Nr. 109-89-7).
Anmerkung 1: Für Ausfuhren in "Nichtvertragsstaaten des Chemiewaffenübereinkommens" erfasst Nummer 1C350 nicht "Mischungen von Chemikalien", die eine oder mehrere der von den Unternummern 1C350.1, .3, .5, .11, .12, .13, .17, .18, .21, .22, .26, .27, .28, .31, .32, .33, .34, .35, .36, .54, .55, .56, .57 und .63 erfassten Chemikalien enthalten, in denen keine der einzeln erfassten Chemikalien zu mehr als 10 Gew.- % in der Mischung enthalten ist.

Anmerkung 2: Für Ausfuhren in "Vertragsstaaten des Chemiewaffenübereinkommens" erfasst Nummer 1C350 nicht "Mischungen von Chemikalien", die eine oder mehrere der von den Unternummern 1C350.1, .3, .5, .11, .12, .13, .17, .18, .21, .22, .26, .27, .28, .31, .32, .33, .34, .35, .36, .54, .55, .56, .57 und .63 erfassten Chemikalien enthalten, in denen keine der einzeln erfassten Chemikalien zu mehr als 30 Gew.- % in der Mischung enthalten ist.

Anmerkung 3: Nummer 1C350 erfasst nicht "Mischungen von Chemikalien", die eine oder mehrere der von den Unternummern 1C350.2, .6, .7, .8, .9, .10, .14, .15, .16, .19, .20, .24, .25, .30, .37, .38, .39, .40, .41, .42, .43, .44, .45, .46, .47, .48, .49, .50, .51, .52, .53, .58, .59, .60, 61, .62 und .64 erfassten Chemikalien enthalten, in denen keine der einzeln erfassten Chemikalien zu mehr als 30 Gew.- % in der Mischung enthalten ist.

Anmerkung 4: Nummer 1C350 erfasst nicht als Verbrauchsgüter bestimmte Waren, die zum Verkauf im Einzelhandel verpackt und für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind oder die zum einzelnen Gebrauch verpackt sind.

1C351 Human- und tierpathogene Erreger sowie "Toxine", wie folgt:

  1. Viren (natürlich, adaptiert oder geändert, entweder in Form "isolierter lebender Kulturen" oder als Material mit lebendem Material, das gezielt mit solchen Kulturen geimpft oder kontaminiert ist) wie folgt:
    1. Virus der Afrikanischen Pferdepest (African Horse Sickness-Virus),
    2. Virus der Afrikanischen Schweinepest,
    3. Anden-Virus,
    4. Aviäre Influenza-Viren wie folgt:
      1. uncharakterisiert oder
      2. Viren mit hoher Pathogenität gemäß Anhang I Nummer 2 der Richtlinie 2005/94/EG (ABl. Nr. L 10 vom 14.01.2006 S. 16) wie folgt:
        1. Typ-A-Viren mit einem IVPI (intravenöser Pathogenitätsindex) in 6 Wochen alten Hühnern größer als 1,2 oder
        2. Typ-A-Viren vom Subtyp H5 oder H7 mit Genomsequenzen, die für multiple basische Aminosäuren an der Spaltstelle des Hämagglutinin-Moleküls kodieren, vergleichbar denen, die auch bei anderen HPAI-Viren beobachtet werden können, was darauf hinweist, dass das Hämagglutinin von einer im Wirt ubiquitären Protease gespalten werden kann.
    5. Blauzungen-Virus,
    6. Chapare-Virus,
    7. Chikungunya-Virus,
    8. Choclo-Virus,
    9. Krim-Kongo-Hämorrhagisches-Fieber-Virus,
    10. Dengue-Virus,
    11. Dobrava-Belgrad-Virus,
    12. Östliche-Pferde-Enzephalitis-Virus (EEE-Virus),
    13. Ebolavirus: alle Vertreter der Gattung Ebolavirus,
    14. Maul- und Klauenseuche-Virus,
    15. Ziegenpocken-Virus,
    16. Guanarito-Virus,
    17. Hantaan-Virus,
    18. Hendra-Virus (Equine Morbillivirus),
    19. Suides Herpesvirus 1 (Pseudorabies-Virus, Aujeszkysche Krankheit),
    20. Virus der Klassischen Schweinepest (Hog-cholera-Virus),
    21. Japanische-Enzephalitis-Virus
    22. Junin-Virus,
    23. Kyasanur-Wald-Fieber-Virus,
    24. Laguna-Negra-Virus,
    25. Lassa-Virus,
    26. Louping-ill-Virus,
    27. Lujo-Virus,
    28. Lumpy Skin Disease-Virus,
    29. Lymphozytäre Choriomeningitis-Virus,
    30. Machupo-Virus,
    31. Marburgvirus: alle Vertreter der Gattung Marburgvirus,
    32. Affenpocken-Virus,
    33. Murray-Valley-Enzephalitis-Virus,
    34. Newcastle-Disease-Virus,
    35. Nipah-Virus,
    36. Omsk-Hämorrhagisches-Fieber-Virus,
    37. Oropouche-Virus,
    38. Virus der Pest der kleinen Wiederkäuer,
    39. Virus der vesikulären Schweinekrankheit,
    40. Powassan-Virus,
    41. Rabies-Virus (Tollwut-Virus) und alle anderen Vertreter der Gattung Lyssavirus,
    42. Rifttal-Fieber-Virus,
    43. Rinderpest-Virus,
    44. Rocio-Virus,
    45. Sabia-Virus,
    46. Seoul-Virus,
    47. Schafpocken-Virus,
    48. Sin-Nombre-Virus,
    49. St.-Louis-Enzephalitis-Virus,
    50. Porzines Teschovirus
    51. Zeckenenzephalitis-Virus (Far Eastern Subtype, Virus der Russischen Frühjahr-Sommer-Enzephalitis),
    52. Variola-Virus,
    53. Venezolanische-Pferde-Enzephalitis-Virus (VEE-Virus),
    54. Vesikuläre Stomatitis-Virus,
    55. Westliche-Pferde-Enzephalitis-Virus (WEE-Virus),
    56. Gelbfieber-Virus,
    57. SARS-assoziiertes Coronavirus (Schweres-Akutes-Respiratorisches-Syndrom-assoziiertes Coronavirus)
    58. Rekonstruiertes 1918-Influenza-Virus;
  2. nicht belegt,
  3. Bakterien (natürlich, adaptiert oder geändert, entweder in Form "isolierter lebender Kulturen" oder als Material mit lebendem Material, das gezielt mit solchen Kulturen geimpft oder kontaminiert ist) wie folgt:
    1. Bacillus anthracis,
    2. Brucella abortus,
    3. Brucella melitensis,
    4. Brucella suis,
    5. Burkholderia mallei (Pseudomonas mallei),
    6. Burkholderia pseudomallei (Pseudomonas pseudomallei),
    7. Chlamydophila psittaci (früher Chlamydia psittaci),
    8. Clostridium argentinense (früher Clostridium botulinum Serotyp G), Botulinum-Neurotoxin produzierende Stämme,
    9. Clostridium baratii, Botulinum-Neurotoxin produzierende Stämme,
    10. Clostridium botulinum;
    11. Clostridium butyricum, Botulinum-Neurotoxin produzierende Stämme,
    12. Clostridium perfringens Epsilon-Toxin bildende Typen,
    13. Coxiella burnetii,
    14. Francisella tularensis,
    15. Mycoplasma capricolum Subspezies capripneumoniae (Stamm F38),
    16. Mycoplasma mycoides Subspezies mycoides SC (small colony),
    17. Rickettsia prowazekii,
    18. Salmonella typhi,
    19. Shiga-Toxin produzierende Escherichia coli (STEC) der Serotypen O26, O45, O103, O104, O111, O121, O145, O157 und andere Shiga-Toxin produzierende Serotypen,
      Technische Anmerkung: Shiga-Toxin produzierende Escherichia coli (STEC) werden auch als enterohämorrhagische E. coli (EHEC) oder Verotoxin produzierende E. coli (VTEC) bezeichnet.
    20. Shigella dysenteriae,
    21. Vibrio cholerae,
    22. Yersinia pestis,
  4. "Toxine" wie folgt und deren "Toxinuntereinheiten":
    1. Botulinumtoxine,
    2. Clostridium perfringens Alpha-, Beta-1-, Beta-2-, Epsilon- und Iota-Toxin,
    3. Conotoxin,
    4. Ricin,
    5. Saxitoxin,
    6. Shiga-Toxin,
    7. Staphylococcus-aureus-Enterotoxine, Alpha-Hämolysin und Toxic-Shock-Syndrome-Toxin (früher als Staphylococcus aureus Enterotoxin F bezeichnet),
    8. Tetrodotoxin,
    9. Verotoxin und Shiga-ähnliche Ribosomen inaktivierende Proteine,
    10. Microcystin (Cyanoginosin),
    11. Aflatoxine,
    12. Abrin,
    13. Choleratoxin,
    14. Diacetoxyscirpenol,
    15. T-2-Toxin,
    16. HT-2-Toxin,
    17. Modeccin-Toxin,
    18. Volkensin,
    19. Viscum-album-Lektin 1 (Viscumin);
    Anmerkung: Unternummer 1C351d erfasst nicht Botulinumtoxine oder Conotoxine in Fertigprodukten mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. pharmazeutische Zubereitungen, entwickelt für die Behandlung von Menschen mit entsprechender Indikation,
    2. abgepackt in einer für medizinische Produkte handelsüblichen Form (Fertigarzneimittel) und
    3. mit staatlicher Zulassung als medizinisches Produkt.
  5. Pilze (natürlich, adaptiert oder geändert, entweder in Form "isolierter lebender Kulturen" oder als Material mit lebendem Material, das gezielt mit solchen Kulturen geimpft oder kontaminiert ist) wie folgt:
    1. Coccidioides immitis,
    2. Coccidioides posadasii.
Anmerkung: Nummer 1C351 erfasst keine "Impfstoffe" oder "Immunotoxine".

1C352 nicht belegt,

1C353 Genetische Elemente und genetisch modifizierte Organismen wie folgt:

  1. genetisch modifizierte Organismen oder genetische Elemente, die Nukleinsäuresequenzen enthalten, die mit der Pathogenität der von Unternummer 1C351a, 1C351c, 1C351e oder 1C354 erfassten Organismen assoziiert sind;
  2. genetisch modifizierte Organismen oder genetische Elemente, die eine Nukleinsäuresequenz-Codierung für eines der von Unternummer 1C351d erfassten "Toxine" oder deren "Toxinuntereinheiten" enthalten.
Technische Anmerkungen:
  1. Genetisch modifizierte Organismen schließen Organismen ein, in denen das genetische Material (Nukleinsäuresequenzen) in einer Weise verändert wurde, wie sie unter natürlichen Bedingungen durch Kreuzen und/oder natürliche Rekombination nicht vorkommt, und erfasst auch solche, die ganz oder teilweise künstlich erzeugt wurden.
  2. Genetische Elemente schließen unter anderem Chromosomen, Genome, Plasmide, Transposons und Vektoren ein, ob genetisch modifiziert oder unmodifiziert oder ganz oder teilweise chemisch synthetisiert.
  3. Nukleinsäuresequenzen, die mit der Pathogenität der von Unternummer 1C351a, 1C351c, 1C351e oder 1C354 erfassten Erregern assoziiert sind, meint jede für einen gelisteten Erreger spezifische Sequenz,
    1. die selbst oder durch ihre Transkriptions- oder Translationsprodukte eine beträchtliche Gefahr für die Gesundheit von Menschen, Tieren oder Pflanzen darstellt oder
    2. von der bekannt ist, dass sie die Fähigkeit eines erfassten Erregers oder jedes anderen Organismus, in den sie eingeführt oder in anderer Weise integriert werden könnte, erhöht, die Gesundheit von Menschen, Tieren oder Pflanzen ernsthaft zu gefährden.

Anmerkung: Nummer 1C353 erfasst keine Nukleinsäuresequenzen, die mit der Pathogenität von enterohämorrhagischen Escherichia coli, Serotyp O157 und anderen Verotoxin bildenden Stämmen assoziiert sind, ausgenommen jene, die Verotoxin selbst oder Untereinheiten davon kodieren.

1C354 Pflanzenpathogene Erreger wie folgt:

  1. Viren (natürlich, adaptiert oder geändert, entweder in Form "isolierter lebender Kulturen" oder als Material mit lebendem Material, das gezielt mit solchen Kulturen geimpft oder kontaminiert ist) wie folgt:
    1. Andean Potato Latent Virus (Potato Andean Latent Tymovirus),
    2. Potato spindle Tuber Viroid (Spindelknollenviroid der Kartoffel);
  2. Bakterien (natürlich, adaptiert oder geändert, entweder in Form "isolierter lebender Kulturen" oder als Material, das gezielt mit solchen Kulturen geimpft oder kontaminiert ist) wie folgt:
    1. Xanthomonas albilineans,
    2. Xanthomonas axonopodis pv. citri (Xanthomonas campestris pv. citri A) [Xanthomonas campestris pv. citri],
    3. Xanthomonas oryzae pv. oryzae (Pseudomonas campestris pv. oryzae),
    4. Clavibacter michiganensis Subsp. sepedonicus (Corynebacterium michiganensis Subsp. sepedonicum oder Corynebacterium sepedonicum),
    5. Ralstonia solanacearum, Rasse 3, Biovar 2
  3. Pilze (natürlich, adaptiert oder geändert, entweder in Form "isolierter lebender Kulturen" oder als Material, das gezielt mit solchen Kulturen geimpft oder kontaminiert ist) wie folgt:
    1. Colletotrichum kahawae (Colletotrichum coffeanum var. virulans),
    2. Cochliobolus miyabeanus (Helminthosporium oryzae),
    3. Microcyclus ulei (Syn. Dothidella ulei),
    4. Puccinia graminis Subsp. graminis var. graminis/Puccinia graminis Subsp. graminis var. stakmanii (Puccinia graminis [Syn. Puccinia graminis f. sp. tritici]),
    5. Puccinia striiformis (Syn. Puccinia glumarum),
    6. Magnaporthe oryzae (Pyricularia oryzae),
    7. Peronosclerospora philippinensis (Peronosclerospora sacchari),
    8. Sclerophthora rayssiae var. zeae,
    9. Synchytrium endobioticium,
    10. Tilletia indica,
    11. Thecaphora solani.

1C450 Toxische Chemikalien und Ausgangsstoffe für toxische Chemikalien wie folgt und "Mischungen von Chemikalien", die eine oder mehrere dieser Chemikalien enthalten:

Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMER 1C350, UNTERNUMMER 1C351d UND LISTE FÜR WAFFEN, MUNITION UND RÜSTUNGSMATERIAL.
  1. toxische Chemikalien wie folgt:
    1. Amiton: O,O-Diethyl-S-[-2-(diethylamino)ethyl]phosphorthiolat (CAS-Nr. 78-53-5) sowie die entsprechenden alkylierten oder protonierten Salze,
    2. PFIB: 1,1,3,3,3-Pentafluor-2-(trifluormethyl)-1-propen (CAS-Nr. 382-21-8),
    3. Zur Erfassung von BZ: 3-Chinuclidinylbenzilat (CAS-Nr. 6581-06-2): SIEHE LISTE FÜR WAFFEN, MUNITION UND RÜSTUNGSMATERIAL,
    4. Phosgen: Carbonyldichlorid (CAS-Nr. 75-44-5),
    5. Cyanogenchlorid: Chlorcyan (CAS-Nr. 506-77-4),
    6. Hydrogencyanid: Cyanwasserstoffsäure (CAS-Nr. 74-90-8),
    7. Chlorpikrin: Trichlornitromethan (CAS-Nr. 76-06-2);
    Anmerkung 1: Für Ausfuhren in "Nichtvertragsstaaten des Chemiewaffenübereinkommens" erfasst Nummer 1C450 nicht "Mischungen von Chemikalien", die eine oder mehrere der von den Unternummern 1C450a1 und 1C450a2 erfassten Chemikalien enthalten, in denen keine der einzeln erfassten Chemikalien zu mehr als 1 Gew.- % in der Mischung enthalten ist.

    Anmerkung 2: Für Ausfuhren in "Vertragsstaaten des Chemiewaffenübereinkommens" erfasst Nummer 1C450 nicht "Mischungen von Chemikalien", die eine oder mehrere der von den Unternummern 1C450a1 und 1C450a2 erfassten Chemikalien enthalten, in denen keine der einzeln erfassten Chemikalien zu mehr als 30 Gew.- % in der Mischung enthalten ist.

    Anmerkung 3: Nummer 1C450 erfasst nicht "Mischungen von Chemikalien", die eine oder mehrere der von den Unternummern 1C450a4, 1C450a5, 1C450a6 und 1C450a7 erfassten Chemikalien enthalten, in denen keine der einzeln erfassten Chemikalien zu mehr als 30 Gew.- % in der Mischung enthalten ist.

    Anmerkung 4: Nummer 1C450 erfasst nicht als Verbrauchsgüter bestimmte Waren, die zum Verkauf im Einzelhandel verpackt und für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind oder die zum einzelnen Gebrauch verpackt sind.

  2. Ausgangsstoffe für toxische Chemikalien wie folgt:
    1. andere als die von der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial oder Nummer 1C350 erfassten Chemikalien mit einem Phosphoratom, das mit einer (Normal- oder Iso-) methyl-, ethyl- oder propyl-Gruppe, nicht jedoch mit weiteren Kohlenstoffatomen gebunden ist,
      Anmerkung: Unternummer 1C450b1 erfasst nicht Fonofos: O-Ethyl-S-phenylethyldithiophosphonat (CAS-Nr. 944-22-9).
    2. N,N-Dialkyl-(Methyl-, Ethyl-, n-Propyl- oder Isopropyl)phosphoraminodihalogenide, ausgenommen N,N-Dimethylaminophosphoryldichlorid,
      Anmerkung: Zur Erfassung von N,N-Dimethylaminophosphoryldichlorid siehe Unternummer 1C350 Ziffer 57.
    3. andere Dialkyl-(Methyl-, Ethyl-, n-Propyl- oder Isopropyl)phosphoramidate als das von Nummer 1C350 erfasste N,N-Dimethylaminodiethylphosphat,
    4. N,N-Dialkyl-(Methyl-, Ethyl-, n-Propyl- oder Isopropyl)aminoethyl-2-chloride sowie die entsprechenden protonierten Salze, ausgenommen die von Nummer 1C350 erfassten Stoffe N,N-Diisopropyl-2-aminochlorethan und N,N-Diisopropyl-2-aminochlorethan-Hydrochlorid,
    5. N,N-Dialkyl-(Methyl-, Ethyl-, n-Propyl- oder Isopropyl)aminoethan-2-ole sowie die entsprechenden protonierten Salze, ausgenommen die von Nummer 1C350 erfassten Stoffe N,N-Diisopropyl-2-aminoethanol (CAS-Nr. 96-80-0) und N,N-Diethylaminoethanol (CAS-Nr. 100-37-8),
      Anmerkung: Unternummer 1C450b5 erfasst nicht:
      1. N,N-Dimethylaminoethanol (CAS-Nr. 108-01-0) und die entsprechenden protonierten Salze,
      2. protonierte Salze von N,N-Diethylaminoethanol (CAS-Nr. 100-37-8).
    6. N,N-Dialkyl-(Methyl-, Ethyl-, n-Propyl- oder Isopropyl)aminoethan-2-thiole sowie die entsprechenden protonierten Salze, ausgenommen das von Nummer 1C350 erfasste N,N-Diisopropyl-2-aminoethanthiol,
    7. Zur Erfassung von Ethyldiethanolamin (CAS-Nr. 139-87-7) siehe Nummer 1C350,
    8. Methyldiethanolamin (CAS-Nr. 105-59-9).
Anmerkung 1: Für Ausfuhren in "Nichtvertragsstaaten des Chemiewaffenübereinkommens" erfasst Nummer 1C450 nicht "Mischungen von Chemikalien", die eine oder mehrere der von den Unternummern 1C450.b.1., .b.2., .b.3., .b.4., .b.5. und .b.6 erfassten Chemikalien enthalten, in denen keine der einzeln erfassten Chemikalien zu mehr als 10 Gew.- % in der Mischung enthalten ist.

Anmerkung 2: Für Ausfuhren in "Vertragsstaaten des Chemiewaffenübereinkommens" erfasst Nummer 1C450 nicht "Mischungen von Chemikalien", die eine oder mehrere der von den Unternummern 1C450.b.1., .b.2., .b.3., .b.4., .b.5. und .b.6 erfassten Chemikalien enthalten, in denen keine der einzeln erfassten Chemikalien zu mehr als 30 Gew.- % in der Mischung enthalten ist.

Anmerkung 3: Nummer 1C450 erfasst nicht "Mischungen von Chemikalien", die die von Unternummer 1C450b8 erfasste Chemikalie enthalten, in der die einzeln erfasste Chemikalie zu nicht mehr als 30 Gew.- % in der Mischung enthalten ist.

Anmerkung 4: Nummer 1C450 erfasst nicht als Verbrauchsgüter bestimmte Waren, die zum Verkauf im Einzelhandel verpackt und für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind oder die zum einzelnen Gebrauch verpackt sind.

1D Datenverarbeitungsprogramme (Software)

1D001 "Software", besonders entwickelt oder geändert für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" der von den Nummern 1B001 bis 1B003 erfassten Ausrüstung.

1D002 "Software" für die "Entwicklung" von Laminaten oder "Verbundwerkstoffen" mit einer "Matrix" aus organischen Stoffen, Metallen oder Kohlenstoff.

1D003 "Software", besonders entwickelt oder geändert, um Ausrüstung zu befähigen, die Funktionen der von Unternummer 1A004c oder 1A004d erfassten Ausrüstung zu erfüllen.

1D101 "Software", besonders entwickelt oder geändert für den Betrieb oder die Wartung der von Nummer 1B101, 1B102, 1B115, 1B117, 1B118 oder 1B119 erfassten Ausrüstung.

1D103 "Software", besonders entwickelt für die Analyse zur Reduktion von Messgrößen, wie Radarreflexion, Ultraviolett-/Infrarot-Rückstrahlung oder Schallsignatur.

1D201 "Software", besonders entwickelt für die "Verwendung" der von Nummer 1B201 erfassten Ausrüstung.

1E Technologie

1E001 "Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung" oder "Herstellung" von Ausrüstung, Werkstoffen oder Materialien, die von Nummer 1A002 bis 1A005, Unternummer 1A006b oder Nummer 1A007, 1B oder 1C erfasst werden.

1E002 "Technologie" wie folgt:

  1. "Technologie" für die "Entwicklung" oder "Herstellung" von Polybenzothiazolen oder Polybenzoxazolen;
  2. "Technologie" für die "Entwicklung" oder "Herstellung" von Fluorelastomer-Verbindungen, die mindestens ein Vinylethermonomer enthalten;
  3. "Technologie" für die "Entwicklung" oder "Herstellung" folgender Keramikpulver oder keramischer Materialien, die keine "Verbundwerkstoffe" sind:
    1. Keramikpulver mit allen folgenden Eigenschaften:
      1. eine der folgenden Zusammensetzungen:
        1. einfache oder komplexe Oxide des Elements Zirkonium und komplexe Oxide der Elemente Silizium oder Aluminium,
        2. einfache Nitride des Elements Bor (kubisch kristalline Formen),
        3. einfache oder komplexe Karbide der Elemente Silizium oder Bor oder
        4. einfache oder komplexe Nitride des Elements Silizium,
      2. eine der folgenden Summen der metallischen Verunreinigungen, ohne beigemischte Zusätze:
        1. kleiner als 1.000 ppm für einfache Oxide oder Karbide oder
        2. kleiner als 5.000 ppm für komplexe Verbindungen oder einfache Nitride und
      3. mit einer der folgenden Eigenschaften:
        1. Zirkonia (CAS-Nr. 1314-23-4) mit einer durchschnittlichen Partikelgröße kleiner/gleich 1 µm und nicht mehr als 10 % aller Partikel größer als 5 µm oder
        2. die anderen Keramikpulver mit einer durchschnittlichen Partikelgröße kleiner/gleich 5 µm und nicht mehr als 10 % aller Partikel größer als 10 µm
    2. keramische Materialien, die keine "Verbundwerkstoffe" sind und die aus von Unternummer 1E002c1 erfassten Materialien bestehen;
      Anmerkung: Unternummer 1E002c2 erfasst nicht "Technologie" für die Entwicklung oder Herstellung von Schleifmitteln.
  4. nicht belegt.
  5. "Technologie" für die Installation, Wartung oder Reparatur der von Nummer 1C001 erfassten Werkstoffe oder Materialien;
  6. "Technologie" für die Reparatur der von Nummer 1A002, Unternummer 1C007c oder 1C007d erfassten "Verbundwerkstoff"-Strukturen, Laminate, Werkstoffe oder Materialien.
    Anmerkung: Unternummer 1E002f erfasst nicht "Technologie" für die Reparatur von Strukturen "ziviler Luftfahrzeuge" unter Verwendung von "faser- oder fadenförmigen Materialien" aus Kohlenstoff und Epoxyharzen entsprechend den Handbüchern des "Luftfahrzeug"-Herstellers.
  7. "Bibliotheken", besonders entwickelt oder geändert, um Ausrüstung zu befähigen, die Funktionen der von Unternummer 1A004c oder 1A004d erfassten Ausrüstung zu erfüllen.

1E101 "Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Verwendung" von Gütern, erfasst von den Nummern 1A102, 1B001, 1B101, 1B102, 1B115 bis 1B119, 1C001, 1C101, 1C107, 1C111 bis 1C118, 1D101 oder 1D103.

1E102 "Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung" von "Software", erfasst von Nummer 1D001, 1D101 oder 1D103.

1E103 "Technologie" zur Temperatur-, Druck- und Atmosphärenregelung in Autoklaven oder Hydroklaven für die "Herstellung" von "Verbundwerkstoffen" oder von teilweise verarbeiteten "Verbundwerkstoffen".

1E104 "Technologie" zur "Herstellung" pyrolytisch erzeugter Materialien, die in einer Form, auf einem Dorn oder einem anderen Substrat aus Vorstufengasen abgeschieden werden, die in einem Temperaturbereich von 1.573 K (1.300 °C) bis 3.173 K (2.900 °C) bei einem Druck von 130 Pa bis 20 kPa zerfallen.

Anmerkung: Nummer 1E104 gilt auch für "Technologie" für die Bildung von Vorstufengasen, Durchflussraten sowie Prozesssteuerungsplänen und -parametern.

1E201 "Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Verwendung" von Gütern, erfasst von Nummer 1A002, 1A007, 1A202, 1A225 bis 1A227, 1B201, 1B225 bis 1B234, Unternummer 1C002b3, 1C002b4, 1C010b, Nummer 1C202, 1C210, 1C216, 1C225 bis 1C241 oder 1D201.

1E202 "Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung" oder "Herstellung" von Waren, erfasst von Nummer 1A007, 1A202 oder Nummer 1A225 bis 1A227.

1E203 "Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung" von "Software", erfasst von Nummer 1D201.

Kategorie 2
Werkstoffbearbeitung

2A Systeme, Ausrüstung und Bestandteile

Anmerkung: Geräuscharme Lager: siehe Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial.

2A001 Wälzlager und Lagersysteme wie folgt und Bestandteile hierfür:

Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMER 2A101.

Anmerkung: Nummer 2A001 erfasst nicht Kugeln mit einer vom Hersteller spezifizierten Toleranz gemäß ISO 3290 Grad 5 oder schlechter.

  1. Kugel- und Rollenlager mit allen vom Hersteller spezifizierten Toleranzen gemäß ISO 492 Klasse 4 (oder vergleichbaren nationalen Normen) oder besser, und bei denen sowohl Ringe als auch Wälzkörper (ISO 5593) aus Monel-Metall oder Beryllium sind;
    Anmerkung: Unternummer 2A001a erfasst nicht Kegelrollenlager.
  2. nicht belegt,
  3. aktive Magnetlagersysteme mit einer der folgenden Eigenschaften:
    1. Einsatz von Materialien mit einer magnetischen Flussdichte größer/gleich 2,0 T und einer Streckgrenze größer als 414 MPa,
    2. Verwendung von vollelektromagnetischen 3D homopolar vormagnetisierten Konstruktionen für Aktuatoren oder
    3. Verwendung von Hochtemperatur (450 K (177 °C) und höher)-Positionssensoren.

2A101 Kugellager für Radialbelastungen, die nicht von Nummer 2A001 erfasst sind, mit Toleranzwerten gemäß ISO 492 Toleranzklasse 2 (oder ANSI/ABMA Std 20 mit der Toleranzklasse ABEC-9 oder vergleichbaren nationalen Normen) oder besser und mit allen folgenden Kenndaten:

  1. Durchmesser der Bohrung zwischen 12 mm und 50 mm,
  2. äußerer Durchmesser zwischen 25 mm und 100 mm und
  3. Maß für die Breite zwischen 10 mm und 20 mm.

2A225 Tiegel aus Materialien, die gegen flüssige Aktiniden-Metalle resistent sind, wie folgt:

  1. Tiegel mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. Fassungsvermögen von 150 cm3 bis 8.000 cm3 und
    2. hergestellt aus oder ausgekleidet mit einem der folgenden Materialien oder einer Kombination der folgenden Materialien mit einem Anteil an Verunreinigungen von kleiner/gleich 2 Gew.- %:
      1. Calciumfluorid (CaF2),
      2. Calciummetazirkonat (CaZrO3),
      3. Cersulfid (Ce2S3),
      4. Erbiumoxid (Er2O3),
      5. Hafniumoxid (HfO2),
      6. Magnesiumoxid (MgO),
      7. nitridhaltige Niob-Titan-Wolfram-Legierungen (etwa 50 % Nb, 30 % Ti, 20 % W),
      8. Yttriumoxid (Y2O3) oder
      9. Zirkondioxid (ZrO2);
  2. Tiegel mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. Fassungsvermögen von 50 cm3 bis 2.000 cm3 und
    2. hergestellt aus oder ausgekleidet mit Tantal der Reinheit größer/gleich 99,9 Gew.- %;
  3. Tiegel mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. Fassungsvermögen von 50 cm3 bis 2.000 cm3
    2. hergestellt aus oder ausgekleidet mit Tantal der Reinheit größer/gleich 98 Gew.- % und
    3. beschichtet mit Tantalkarbid, Tantalnitrid oder Tantalborid oder jeder Kombination hieraus.

2A226 Ventile mit allen folgenden Eigenschaften:

  1. "Nennweite" größer/gleich 5 mm,
  2. mit Federbalgabdichtung und
  3. ganz aus Aluminium, Aluminiumlegierungen, Nickel oder Nickellegierungen mit mehr als 60 Gew.- % Nickel hergestellt oder damit ausgekleidet.
Technische Anmerkung: Bei Ventilen mit unterschiedlichem Einlass- und Auslassdurchmesser bezieht sich die in Nummer 2A226 genannte 'Nennweite' auf den kleineren der beiden Durchmesser.

2B Prüf-, Test- und Herstellungseinrichtungen

Technische Anmerkungen:
  1. In der Summe der bahnsteuerungsfähigen Achsen werden zweite parallele, bahnsteuerungsfähige Achsen nicht gezählt, z.B. die W-Achse in Horizontal-Bohrwerken oder ein zweiter Rundtisch, dessen Mittelpunktslinie parallel zu der des ersten Rundtisches verläuft. Als Rundachsen werden auch solche Achsen bezeichnet, die nicht 360° drehen können. Eine Rundachse kann von Linearsystemen angetrieben werden, z.B. einer Schraube oder einem Zahnrad und einer Zahnstange.
  2. Im Sinne der Nummer 2B sind als Achsen zur simultanen "Bahnsteuerung" nur die Achsen zu zählen, entlang deren oder um welche während der Bearbeitung des Werkstücks simultane und in Wechselbeziehung stehende Bewegungen zwischen Werkstück und Werkzeug durchgeführt werden. Nicht mitzuzählen sind weitere Achsen, entlang deren oder um welche andere Relativbewegungen innerhalb der Maschine durchgeführt werden, z.B.:
    1. Schleifscheiben-Abrichtsysteme in Schleifmaschinen,
    2. parallele Rundachsen, konstruiert zur separaten Aufspannung von Werkstücken,
    3. Achsen von Gegenspindeln zur Handhabung eines Werkstücks beim Einspannen in ein Futter an unterschiedlichen Werkstückseiten.
  3. Die Achsenbezeichnungen entsprechen der Internationalen Norm ISO 841:2001, Industrielle Automatisierungssysteme und Integration - Numerische Steuerung von Maschinen - Koordinatensysteme und Bewegungsrichtungen.
  4. Im Sinne der Nummern 2B001 bis 2B009 zählt eine "Schwenkspindel" als Rundachse.
  5. Als Alternative zu individuellen Testprotokollen können für jedes Werkzeugmaschinenmodell 'amtliche Werte für die "einseitige Wiederholgenauigkeit"' herangezogen und folgendermaßen bestimmt werden:
    1. Auswahl von fünf Maschinen eines zu bewertenden Modells;
    2. Messung der einseitigen Wiederholgenauigkeit entlang der Linearachse (R↑,R↓) nach ISO 230-2:2014 und Berechnung der "einseitigen Wiederholgenauigkeit" für jede Achse von allen fünf Maschinen;
    3. Bestimmung des arithmetischen Mittelwerts für die "einseitige Wiederholgenauigkeit" für die jeweiligen Achsen, wobei alle fünf Maschinen zusammengenommen werden. Diese arithmetischen Mittelwerte der "einseitigen Wiederholgenauigkeit" Bild stellen den amtlichen Wert für jede Achse des Modells dar Bild;
    4. Da sich die Liste der Kategorie 2 auf jede Linearachse bezieht, gibt es für jede Linearachse einen entsprechenden amtlichen Wert der "einseitigen Wiederholgenauigkeit";
    5. Hat eine Achse eines Maschinenmodells, das nicht von den Unternummern 2B001a bis 2B001c erfasst wird, einen 'amtlichen Wert für die "einseitige Wiederholgenauigkeit"' kleiner/gleich der spezifizierten "einseitigen Wiederholgenauigkeit" jedes Werkzeugmaschinenmodells zuzüglich 0,7 µm, ist der Hersteller aufgefordert, den Genauigkeitswert alle 18 Monate zu bestätigen.
  6. Im Sinne der Unternummern 2B001a bis 2B001c ist die Messunsicherheit für die "einseitige Wiederholgenauigkeit" von Werkzeugmaschinen nach der Definition in der Internationalen Norm ISO 230-2:2014 oder entsprechenden nationalen Normen nicht zu berücksichtigen.
  7. Im Sinne der Unternummern 2B001a bis 2B001c ist die Vermessung der Achsen nach den Prüfverfahren gemäß ISO 230-2:2014, Abschnitt 5.3.2 vorzunehmen. Prüfungen für Achsen mit einer Länge von mehr als 2 Metern sind an 2 m langen Abschnitten vorzunehmen. Mehr als 4 m lange Achsen erfordern mehrere Prüfungen (z.B. zwei Prüfungen bei Achsen mit einer Länge von mehr als 4 m und höchstens 8 m, drei Prüfungen bei Achsen mit einer Länge von mehr als 8 m und höchstens 12 m), welche jeweils an 2-m-Abschnitten vorzunehmen sind und mit gleichen Abständen über die Achslänge verteilt sein müssen. Die Prüfabschnitte müssen gleichmäßig über die gesamte Achslänge angeordnet sein, wobei die überständige Länge gleichmäßig auf den Bereich vor den Prüfabschnitten, zwischen ihnen und dahinter zu verteilen ist. Es ist der kleinste Wert der "einseitigen Wiederholgenauigkeit" aller Prüfabschnitte zu melden.

2B001 Werkzeugmaschinen und eine beliebige Kombination von diesen, für das Abtragen (oder Schneiden) von Metallen, Keramiken oder "Verbundwerkstoffen", die gemäß den technischen Spezifikationen des Herstellers mit elektronischen Geräten zur "numerischen Steuerung" ausgerüstet werden können, wie folgt:

Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMER 2B201.

Anmerkung 1: Nummer 2B001 erfasst keine speziellen Werkzeugmaschinen zur Bearbeitung von Zahnrädern. Für diese Maschinen siehe Nummer 2B003.

Anmerkung 2: Nummer 2B001 erfasst keine speziellen Werkzeugmaschinen zur Bearbeitung eines der folgenden Teile:

  1. Kurbelwellen oder Nockenwellen,
  2. Schneidwerkzeuge,
  3. Extruderschnecken,
  4. Gravierteile oder Juwelierwaren oder
  5. Zahnprothesen.

Anmerkung 3: Eine Werkzeugmaschine, die mindestens zwei der drei Bearbeitungsverfahren Drehen, Fräsen oder Schleifen kombiniert (z.B. eine Drehmaschine mit Fräsfunktion), muss nach jeder der zutreffenden Unternummern 2B001a, b oder c geprüft werden.

Anmerkung: Maschinen zur optischen Endbearbeitung (finishing): siehe Nummer 2B002.

  1. Werkzeugmaschinen für Drehbearbeitung mit zwei oder mehr Achsen zur simultanen "Bahnsteuerung" mit einer der folgenden Eigenschaften:
    1. "einseitige Wiederholgenauigkeit" kleiner (besser)/gleich 0,9 µm entlang einer oder mehrerer Linearachsen mit einem Verfahrweg von weniger als 1,0 m, oder
    2. "einseitige Wiederholgenauigkeit" kleiner (besser)/gleich 1,1 µm entlang einer oder mehrerer Linearachsen mit einem Verfahrweg größer gleich 1,0 m;
    Anmerkung 1: Unternummer 2B001a erfasst keine Drehmaschinen, besonders konstruiert für die Herstellung von Kontaktlinsen mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. Maschinensteuerung beschränkt auf die Verwendung ophthalmischer Software für die Dateneingabe zur Teileprogrammierung und
    2. ohne Vakuum-Spannfutter.

    Anmerkung 2: Nummer 2B001a erfasst nicht Drehautomaten (Swissturn) ausschließlich zur Bearbeitung von Stangen (bar feed thru), bei Stangendurchmessern gleich/kleiner 42 mm und ohne Möglichkeit zur Verwendung von Drehfuttern. Werkzeugmaschinen können mit Bohr- und/oder Fräsfunktion zur Bearbeitung von Teilen mit einem Durchmesser kleiner 42 mm ausgestattet sein.

  2. Werkzeugmaschinen für Fräsbearbeitung mit einer der folgenden Eigenschaften:
    1. drei Linearachsen plus einer Rundachse zur simultanen "Bahnsteuerung" mit einer der folgenden Eigenschaften:
      1. "einseitige Wiederholgenauigkeit" kleiner (besser)/gleich 0,9 µm entlang einer oder mehrerer Linearachsen mit einem Verfahrweg von weniger als 1,0 m, oder
      2. "einseitige Wiederholgenauigkeit" kleiner (besser)/gleich 1,1 µm entlang einer oder mehrerer Linearachsen mit einem Verfahrweg größer gleich 1,0 m;
    2. fünf oder mehr Achsen zur simultanen "Bahnsteuerung" mit einer der folgenden Eigenschaften:
      Anmerkung: 'Werkzeugmaschinen mit Parallelkinematik' werden von Unternummer 2B001b2d erfasst.
      1. "einseitige Wiederholgenauigkeit" kleiner (besser)/gleich 0,9 µm entlang einer oder mehrerer Linearachsen mit einem Verfahrweg von weniger als 1,0 m,
      2. "einseitige Wiederholgenauigkeit" kleiner (besser)/gleich 1,4 µm entlang einer oder mehrerer Linearachsen mit einem Verfahrweg größer gleich 1 m und kleiner als 4 m;
      3. "einseitige Wiederholgenauigkeit" kleiner (besser)/gleich 6,0 µm entlang einer oder mehrerer Linearachsen mit einem Verfahrweg größer gleich 4 m oder
      4. es handelt sich um eine 'Werkzeugmaschine mit Parallelkinematik';
        Technische Anmerkung: Eine 'Werkzeugmaschine mit Parallelkinematik' ist eine Werkzeugmaschine mit mehreren Linearführungen, die mit einer Plattform verbunden und mit Aktoren ausgerüstet sind; jeder der Aktoren betreibt die jeweilige Linearführung gleichzeitig und unabhängig.
    3. "einseitige Wiederholgenauigkeit" für Lehrenbohrmaschinen kleiner (besser)/gleich 1,1 µm entlang einer oder mehrerer Linearachsen oder
    4. Schlagfräsmaschinen (fly cutting machines) mit allen folgenden Eigenschaften:
      1. Spindel-"Rundlaufabweichung" und Spindel-"Planlaufabweichung" kleiner (besser) 0,0004 mm Gesamtmessuhrausschlag (TIR) und
      2. Winkelabweichung der Schlittenbewegung (Gieren, Stampfen und Rollen) kleiner (besser) 2 Bogensekunden Gesamtmessuhrausschlag (TIR) über einen Verfahrweg von 300 mm;
  3. Werkzeugmaschinen für Schleifbearbeitung mit einer der folgenden Eigenschaften:
    1. mit allen folgenden Eigenschaften:
      1. "einseitige Wiederholgenauigkeit" kleiner (besser)/gleich 1,1 µm entlang einer oder mehrerer Linearachsen und
      2. drei oder mehr Achsen zur simultanen "Bahnsteuerung" oder
    2. fünf oder mehr Achsen zur simultanen "Bahnsteuerung" mit einer der folgenden Eigenschaften:
      1. "einseitige Wiederholgenauigkeit" kleiner (besser)/gleich 1,1 µm entlang einer oder mehrerer Linearachsen mit einem Verfahrweg von weniger als 1 m,
      2. "einseitige Wiederholgenauigkeit" kleiner (besser)/gleich 1,4 µm entlang einer oder mehrerer Linearachsen mit einem Verfahrweg größer gleich 1 m und kleiner als 4 m; oder
      3. "einseitige Wiederholgenauigkeit" kleiner (besser)/gleich 6,0 µm entlang einer oder mehrerer Linearachsen mit einem Verfahrweg größer gleich 4 m.
      Anmerkung: Unternummer 2B001c erfasst nicht folgende Schleifmaschinen:
      1. Außen-, Innen-, Außen-/Innen-Rundschleifmaschinen mit allen folgenden Eigenschaften:
        1. Begrenzung auf Rundschleifen und
        2. maximaler Arbeitsbereich von 150 mm Außendurchmesser oder Länge
      2. Maschinen, besonders konstruiert als Koordinatenschleifmaschinen, die keine Z- oder W-Achse mit einer "einseitigen Wiederholgenauigkeit" von kleiner (besser) als 1,1 µm haben,
      3. Flachschleifmaschinen.
  4. Funkenerosionsmaschinen (EDM) - Senkerodiermaschinen - mit zwei oder mehr Drehachsen, die für eine "Bahnsteuerung" simultan koordiniert werden können;
  5. Werkzeugmaschinen zum Abtragen von Metallen, Keramiken oder "Verbundwerkstoffen" mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. zum Abtragen von Material mittels:
      1. Wasser oder anderen Flüssigkeitsstrahlen, einschließlich solcher, die abrasive Zusätze enthalten,
      2. Elektronenstrahlen oder
      3. "Laser"strahlen und
    2. mit mindestens zwei Drehachsen mit allen folgenden Eigenschaften:
      1. Drehachsen koordinierbar zur simultanen "Bahnsteuerung" und
      2. Positionier"genauigkeit" kleiner (besser) als 0,003°;
  6. Tiefloch-Bohrmaschinen und Drehmaschinen, hergerichtet zum Tieflochbohren, mit einer maximalen Bohrtiefe über 5 m.

2B002 Numerisch gesteuerte Werkzeugmaschinen zur optischen Endbearbeitung (finishing), ausgelegt zum selektiven Materialabtrag zur Fertigung von nichtsphärischen Oberflächen mit allen folgenden Eigenschaften:

  1. Endbearbeitung der Form kleiner (besser) als 1,0 µm,
  2. Endbearbeitung der Rautiefe kleiner (besser) als 100 nm rms,
  3. vier oder mehr Achsen zur simultanen "Bahnsteuerung" und
  4. Verwendung eines der folgenden Verfahren:
    1. magnetorheologische Endbearbeitung ('MRF'),
    2. elektrorheologische Endbearbeitung ('ERF'),
    3. Endbearbeitung mittels 'energetischen Partikelstrahls',
    4. Endbearbeitung mittels 'aufblasbaren Membranwerkzeugs' oder
    5. Endbearbeitung mittels 'Flüssigkeitsstrahls'.
Technische Anmerkungen: Im Sinne der Nummer 2B002
  1. ist 'MRF' (magnetorheological finishing) ein Materialabtragungsverfahren, das eine abrasive magnetische Flüssigkeit verwendet, deren Viskosität durch ein magnetisches Feld gesteuert wird;
  2. ist 'ERF' (electrorheological finishing) ein Materialabtragungsverfahren, das eine abrasive Flüssigkeit verwendet, deren Viskosität durch ein elektrisches Feld gesteuert wird;
  3. wird bei der Endbearbeitung mittels 'energetischen Partikelstrahls' ein reaktives Atomplasma (RAP) oder ein Ionenstrahl zum selektiven Materialabtrag verwendet;
  4. ist die Endbearbeitung mittels 'aufblasbaren Membranwerkzeugs' (inflatable membrane tool finishing) ein Verfahren, das eine druckbeaufschlagte, verformbare Membran verwendet, welche das Werkstück nur in einem kleinen Bereich berührt;
  5. ist die Endbearbeitung mittels 'Flüssigkeitsstrahls' (jet finishing) ein Verfahren, das einen Flüssigkeitsstrahl zum Materialabtrag verwendet.


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