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Regelwerk, EU 2017, Lebensmittel - Futtermittel
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Durchführungsverordnung (EU) 2017/62 der Kommission vom 14. Dezember 2016 zur Zulassung von 3-(Methylthio)propionaldehyd, Methyl-3-(methylthio)propionat, Allylthiol, Dimethylsulfid, Dibutylsulfid, Diallyldisulfid, Diallyltrisulfid, Dimethyltrisulfid, Dipropyldisulfid, Allylisothiocyanat, Dimethyldisulfid, 2-Methylbenzen-1-thiol, S-Methylbutanthioat, Allylmethyldisulfid, 3-(Methylthio)propan-1-ol, 3-(Methylthio)hexan-1-ol, 1-Propan-1-thiol, Diallylsulfid, 2,4-Dithiapentan, 2-Methyl-2-(methyldithio)propanal, 2-Methylpropan-1-thiol, Methylsulfinylmethan, Propan-2-thiol, 3,5-Dimethyl-1,2,4-trithiolan und 2-Methyl-4-propyl-1,3-oxathian als Zusatzstoffe in Futtermitteln für alle Tierarten

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 13 vom 17.01.2017 S. 186)



Anm.: s. Liste der VO'en - Zulassung von Futtermittelzusatzstoffen

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung 1, insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 schreibt vor, dass Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung einer Zulassung bedürfen, und regelt die Voraussetzungen und Verfahren für die Erteilung einer solchen Zulassung. Artikel 10 der genannten Verordnung sieht für Zusatzstoffe, die gemäß der Richtlinie 70/524/EWG des Rates 2 zugelassen wurden, eine Neubewertung vor.

(2) 3-(Methylthio)propionaldehyd, Methyl-3-(methylthio)propionat, Allylthiol, Dimethylsulfid, Dibutylsulfid, Diallyldisulfid, Diallyltrisulfid, Dimethyltrisulfid, Dipropyldisulfid, Allylisothiocyanat, Dimethyldisulfid, 2-Methylbenzen-1-thiol, S-Methylbutanthioat, Allylmethyldisulfid, 3-(Methylthio)propan-1-ol, 3-(Methylthio)hexan-1-ol, 1-Propan-1-thiol, Diallylsulfid, 2,4-Dithiapentan, 2-Methyl-2-(methyldithio)propanal, 2-Methylpropan-1-thiol, Methylsulfinylmethan, Propan-2-thiol, 3,5-Dimethyl-1,2,4-trithiolan und 2-Methyl-4-propyl-1,3-oxathian (im Folgenden die "betreffenden Stoffe") wurden gemäß der Richtlinie 70/524/EWG unbefristet als Zusatzstoffe in Futtermitteln für alle Tierarten zugelassen. In der Folge wurden diese Produkte gemäß Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 als bereits bestehende Produkte in das Register der Futtermittelzusatzstoffe eingetragen.

(3) Nach Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 in Verbindung mit deren Artikel 7 wurde ein Antrag auf Neubewertung der betreffenden Stoffe als Futtermittelzusatzstoffe für alle Tierarten gestellt. Der Antragsteller beantragte die Einordnung dieser Zusatzstoffe in die Zusatzstoffkategorie "sensorische Zusatzstoffe". Dem Antrag waren die nach Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 vorgeschriebenen Angaben und Unterlagen beigefügt.

(4) Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die "Behörde") zog in ihrem Gutachten vom 17. April 2013 3 den Schluss, dass die betreffenden Stoffe unter den vorgeschlagenen Verwendungsbedingungen keine nachteiligen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier oder auf die Umwelt haben. Für Allylisothiocyanat erklärte die Behörde, dass die zusätzliche Exposition gegenüber diesem Stoff durch die Verwendung geringer Mengen in Futtermitteln die Exposition der Verbraucher nicht wesentlich erhöhen würde, jedoch die geschätzte Exposition der Verbraucher bereits über der annehmbaren täglichen Aufnahme (ADI) liegt. Für Allylisothiocyanat und 2-Methylpropan-1-thiol sollten Höchstgehalte festgelegt werden, um Verbrauchersicherheit und Umweltschutz zu gewährleisten. Ferner kam die Behörde zu dem Schluss, dass die Stoffe in Futtermitteln eine ähnliche Funktion haben wie in Lebensmitteln. Die Behörde hat bereits festgestellt, dass die betreffenden Stoffe in Lebensmitteln wirksam sind, da sie deren Geruch oder Palatabilität verbessern. Dieser Schluss kann daher auf Futtermittel extrapoliert werden. Die Behörde konnte keine Rückschlüsse auf die Sicherheit der betreffenden Stoffe in Tränkwasser ziehen. Diese Stoffe können jedoch in Mischfuttermitteln, die über das Tränkwasser verabreicht werden, verwendet werden.

(5) Es sollten Einschränkungen und Bedingungen vorgesehen werden, um eine bessere Kontrolle zu ermöglichen. Da es nicht notwendig ist, aus Sicherheitsgründen einen Höchstgehalt festzulegen, und unter Berücksichtigung der Neubewertung durch die Behörde sollten für alle Stoffe, ausgenommen Allylisothiocyanat und 2-Methylpropan-1-thiol, auf dem Etikett des Zusatzstoffs empfohlene Gehalte angegeben werden. Werden solche Gehalte überschritten, sollten auf dem Etikett von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln bestimmte Angaben gemacht werden.

(6) Die Behörde kam zu dem Schluss, dass die betreffenden Stoffe als reizend für Haut, Augen und Atemwege sowie als Hautallergen angesehen werden sollten. Daher sollten geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Besondere Vorgaben für die Überwachung nach dem Inverkehrbringen hält die Behörde nicht für erforderlich. Sie hat auch den Bericht über die Methode zur Analyse der Futtermittelzusatzstoffe in Futtermitteln geprüft, den das mit der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 eingerichtete Referenzlabor vorgelegt hat.

(7) Die Bewertung der betreffenden Stoffe hat ergeben, dass die Bedingungen für die Zulassung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 erfüllt sind. Daher sollte die Verwendung dieser Stoffe gemäß den Angaben im Anhang der vorliegenden Verordnung zugelassen werden.

(8) Da es nicht erforderlich ist, die Änderung der Zulassungsbedingungen für die betreffenden Stoffe aus Sicherheitsgründen unverzüglich anzuwenden, sollte den Beteiligten eine Übergangsfrist eingeräumt werden, damit sie sich auf die neuen Anforderungen vorbereiten können, die sich aus der Zulassung ergeben.

(9) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1 Zulassung

Die im Anhang genannten Stoffe, die in die Zusatzstoffkategorie "sensorische Zusatzstoffe" und die Funktionsgruppe "Aromastoffe" einzuordnen sind, werden unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoffe in der Tierernährung zugelassen.

Artikel 2 Übergangsmaßnahmen

(1) Die im Anhang genannten Stoffe und die diese enthaltenden Vormischungen, die vor dem 6. August 2017 gemäß den vor dem 6. Februar 2017 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden.

(2) Einzel- und Mischfuttermittel, die die im Anhang beschriebenen Stoffe enthalten und vor dem 6. Februar 2018 gemäß den Bestimmungen, die vor dem 6. Februar 2017 galten, hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden, wenn sie für zur Lebensmittelerzeugung genutzte Tiere bestimmt sind.

(3) Einzel- und Mischfuttermittel, die die im Anhang beschriebenen Stoffe enthalten und vor dem 6. Februar 2019 gemäß den Bestimmungen, die vor dem 6. Februar 2017 galten, hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden, wenn sie für nicht zur Lebensmittelerzeugung genutzte Tiere bestimmt sind.

Artikel 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 14. Dezember 2016

1) ABl. Nr. L 268 vom 18.10.2003 S. 29.

2) Richtlinie 70/524/EWG des Rates vom 23. November 1970 über Zusatzstoffe in der Tierernährung (ABl. Nr. L 270 vom 14.12.1970 S. 1).

3) EFSA Journal 2013;11(5):3208.

.

Anhang


Kenn-
nummer des Zusatz-
stoffs
Name des Zulassungs-
inhabers
ZusatzstoffZusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, AnalysemethodeTierart oder Tier-
kategorie
Höchst-
alter
Mindest-
gehalt
Höchst-
gehalt
Sonstige BestimmungenGeltungsdauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeits-
gehalt von 12 %
(1)(2)(3)(4)(5)(6)(7)(8)(9)
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
2b12001-3-(Methylthio) propionaldehydZusammensetzung des Zusatzstoffs

3-(Methylthio)propionaldehyd

Charakterisierung des Wirkstoffs

3-(Methylthio)propionaldehyd

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 98 %

Chemische Formel: C4H8OS

CAS-Nummer: 3268-49-3

FLAVIS-Nr.: 12.001

Analyseverfahren 1

Zur Bestimmung von 3-(Methylthio)propionaldehyd im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/ Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten---
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 0,05 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

    "Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 0,05 mg/kg".

  5. In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 0,05 mg/kg.
  6. Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
6. Februar 2027
2b12002-Methyl-3-(methylthio) propionatZusammensetzung des Zusatzstoffs

Methyl-3-(methylthio)propionat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Methyl-3-(methylthio)propionat

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 97 %

Chemische Formel: C5H10O2S

CAS-Nummer: 13532-18-8

FLAVIS-Nr.: 12.002

Analyseverfahren 1

Zur Bestimmung von Methyl-3-(methylthio)propionat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/ Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten---
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 0,05 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

    "Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 0,05 mg/kg".

  5. In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 0,05 mg/kg.
  6. Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
6. Februar 2027
2b12004-AllylthiolZusammensetzung des Zusatzstoffs

Allylthiol

Charakterisierung des Wirkstoffs

Allylthiol

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 75 % (mind. 98 % Allylthiol + Allylsulfid + Allylmercaptan)

Chemische Formel: C3H6S

CAS-Nummer: 870-23-5

FLAVIS-Nr.: 12.004

Analyseverfahren 1

Für die Bestimmung von Allylthiol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/ Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten---
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 0,05 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

    "Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 0,05 mg/kg".

  5. In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 0,05 mg/kg.
  6. Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
6. Februar 2027
2b12006-DimethylsulfidZusammensetzung des Zusatzstoffs

Dimethylsulfid

Charakterisierung des Wirkstoffs

Dimethylsulfid

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 95 %

Chemische Formel: C2H6S

CAS-Nummer: 75-18-3

FLAVIS-Nr.: 12.006

Analyseverfahren 1

Für die Bestimmung von Dimethylsulfid im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/ Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten---
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 0,05 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

    "Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 0,05 mg/kg".

  5. In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 0,05 mg/kg.
  6. Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
6. Februar 2027
2b12007-DibutylsulfidZusammensetzung des Zusatzstoffs

Dibutylsulfid

Charakterisierung des Wirkstoffs

Dibutylsulfid

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 95 %

Chemische Formel: C8H18S

CAS-Nummer: 544-40-1

FLAVIS-Nr.: 12.007

Analyseverfahren 1

Für die Bestimmung von Dibutylsulfid im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/ Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten---
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 0,05 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

    "Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 0,05 mg/kg."

  5. In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 0,05 mg/kg.
  6. Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
6. Februar 2027
2b12008-DiallyldisulfidZusammensetzung des Zusatzstoffs

Diallyldisulfid

Charakterisierung des Wirkstoffs

Diallyldisulfid

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 80 % (mind. 98 % Diallyldisulfid +Allylsulfid +Allylmercaptan)

Chemische Formel: C6H10S2

CAS-Nummer: 2179-57-9

FLAVIS-Nr. 12.008

Analyseverfahren 1

Für die Bestimmung von Diallyldisulfid im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/ Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten---
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 0,05 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

    "Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 0,05 mg/kg".

  5. In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 0,05 mg/kg.
  6. Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
6. Februar 2027
2b12009-DiallyltrisulfidZusammensetzung des Zusatzstoffs

Diallyltrisulfid

Charakterisierung des Wirkstoffs

Diallyltrisulfid

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 65 % (mind. 95 % Allyldi-, tri- und tetrasulfide)

Chemische Formel: C6H10S3

CAS-Nummer: 2050-87-5

FLAVIS-Nr.: 12.009

Analyseverfahren 1

Für die Bestimmung von Diallyltrisulfid im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/ Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten---
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 0,05 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

    "Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 0,05 mg/kg".

  5. In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 0,05 mg/kg.
  6. Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
6. Februar 2027
2b12013-DimethyltrisulfidZusammensetzung des Zusatzstoffs

Dimethyltrisulfid

Charakterisierung des Wirkstoffs

Dimethyltrisulfid

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 97 %

Chemische Formel: C2H6S3

CAS-Nummer: 3658-80-8

FLAVIS-Nr.: 12.013

Analyseverfahren 1

Für die Bestimmung von Dimethyltrisulfid im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/ Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten---
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 0,05 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

    "Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 0,05 mg/kg".

  5. In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 0,05 mg/kg.
  6. Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
6. Februar 2027
2b12014-DipropyldisulfidZusammensetzung des Zusatzstoffs

Dipropyldisulfid

Charakterisierung des Wirkstoffs

Dipropyldisulfid

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 98 %

Chemische Formel: C6H14S2

CAS-Nummer: 629-19-6

FLAVIS-Nr.: 12.014

Analyseverfahren 1

Für die Bestimmung von Dipropyldisulfid im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/ Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten---
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 0,05 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

    "Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 0,05 mg/kg".

  5. In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 0,05 mg/kg.
  6. Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
6. Februar 2027
2b12025-AllylisothiocyanatZusammensetzung des Zusatzstoffs

Allylisothiocyanat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Allylisothiocyanat

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 98 %

Chemische Formel: C4H5NS

CAS-Nummer: 57-06-7

FLAVIS-Nr.: 12.025

Analyseverfahren 1

Zur Bestimmung von Allylisothiocyanat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/ Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten--0,05
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
6. Februar 2027
2b12026-DimethyldisulfidZusammensetzung des Zusatzstoffs

Dimethyldisulfid

Charakterisierung des Wirkstoffs

Dimethyldisulfid

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 97 %

Chemische Formel: C2H6S2

CAS-Nummer: 624-92-0

FLAVIS-Nr. 12.026

Analyseverfahren 1

Für die Bestimmung von Dimethyldisulfid im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/ Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten---
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 0,05 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

    "Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 0,05 mg/kg".

  5. In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 0,05 mg/kg.
  6. Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
6. Februar 2027
2b12027-2-Methylbenzen-1-thiolZusammensetzung des Zusatzstoffs

2-Methylbenzen-1-thiol

Charakterisierung des Wirkstoffs

2-Methylbenzen-1-thiol

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 95 %

Chemische Formel: C7H8S

CAS-Nummer: 137-06-4

FLAVIS-Nr.: 12.027

Analyseverfahren 1

Zur Bestimmung von2-Methylbenzen-1-thiol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/ Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten---
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 0,05 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

    "Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 0,05 mg/kg".

  5. In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 0,05 mg/kg.
  6. Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
6. Februar 2027
2b12032-S-MethylbutanthioatZusammensetzung des Zusatzstoffs

S-Methylbutanthioat

Charakterisierung des Wirkstoffs

S-Methylbutanthioat

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 98 %

Chemische Formel: C5H10OS

CAS-Nummer: 2432-51-1

FLAVIS-Nr.: 12.032

Analyseverfahren 1

Für die Bestimmung von S-Methylbutanthioat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten---
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 0,05 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

    "Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 0,05 mg/kg".

  5. In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 0,05 mg/kg.
  6. Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
6. Februar 2027
2b12037-AllylmethyldisulfidZusammensetzung des Zusatzstoffs

Allylmethyldisulfid

Charakterisierung des Wirkstoffs

Allylmethyldisulfid

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 90 %

Chemische Formel: C4H8S2

CAS-Nummer: 2179-58-0

FLAVIS-Nr.: 12.037

Analyseverfahren 1

Für die Bestimmung von Allylmethyldisulfid im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/ Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten---
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 0,05 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

    "Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 0,05 mg/kg".

  5. In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 0,05 mg/kg.
  6. Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
6. Februar 2027
2b12062-3-(Methylthio)propan-1-olZusammensetzung des Zusatzstoffs

3-(Methylthio)propan-1-ol

Charakterisierung des Wirkstoffs

3-(Methylthio)propan-1-ol

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 98 %

Chemische Formel: C4H10OS

CAS-Nummer: 505-10-2

FLAVIS-Nr.: 12.062

Analyseverfahren 1

Zur Bestimmung von 3-(Methylthio)propan-1-ol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/ Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten---
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 0,05 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

    "Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 0,05 mg/kg".

  5. In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 0,05 mg/kg.
  6. Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
6. Februar 2027
2b12063-3-(Methylthio)hexan-1-olZusammensetzung des Zusatzstoffs

3-(Methylthio)hexan-1-ol

Charakterisierung des Wirkstoffs

3-(Methylthio)hexan-1-ol

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 97 %

Chemische Formel: C7H16OS

CAS-Nummer: 51755-66-9

FLAVIS-Nr.: 12.063

Analyseverfahren 1

Zur Bestimmung von 3-(Methylthio)hexan-1-ol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/ Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten---
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 0,05 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

    "Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 0,05 mg/kg".

  5. In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 0,05 mg/kg.
  6. Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
6. Februar 2027
2b12071-1-Propan-1-thiolZusammensetzung des Zusatzstoffs

1-Propan-1-thiol

Charakterisierung des Wirkstoffs

1-Propan-1-thiol

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 97 %

Chemische Formel: C3H8S

CAS-Nummer: 107-03-9

FLAVIS-Nr.: 12.071

Analyseverfahren 1

Zur Bestimmung von 1-Propan-1-thiol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/ Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten---
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 0,05 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

    "Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 0,05 mg/kg".

  5. In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 0,05 mg/kg.
  6. Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
6. Februar 2027
2b12088-DiallylsulfidZusammensetzung des Zusatzstoffs

Diallylsulfid

Charakterisierung des Wirkstoffs

Diallylsulfid

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 97 %

Chemische Formel: C6H10S

CAS-Nummer: 592-88-1

FLAVIS-Nr.: 12.088

Analyseverfahren 1

Für die Bestimmung von Diallylsulfid im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/ Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten---
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 0,05 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

    "Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 0,05 mg/kg".

  5. In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 0,05 mg/kg.
  6. Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
6. Februar 2027
2b12118-2,4-DithiapentanZusammensetzung des Zusatzstoffs

2,4-Dithiapentan

Charakterisierung des Wirkstoffs

2,4-Dithiapentan

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 99 %

Chemische Formel: C3H8S2

CAS-Nummer: 1618-26-4

FLAVIS-Nr.: 12.118

Analyseverfahren 1

Zur Bestimmung von 2,4-Dithiapentan im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/ Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten---
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 0,05 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

    "Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 0,05 mg/kg".

  5. In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 0,05 mg/kg.
  6. Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
6. Februar 2027
2b12168-2-Methyl-2- (methyldithio)propanalZusammensetzung des Zusatzstoffs

2-Methyl-2- (methyldithio)propanal

Charakterisierung des Wirkstoffs

2-Methyl-2- (methyldithio)propanal

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 95 %

Chemische Formel: C5H10OS2

CAS-Nummer: 67952-60-7

FLAVIS-Nr.: 12.168

Analyseverfahren 1

Zur Bestimmung von 2-Methyl-2- (methyldithio)propanal im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/ Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten---
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 0,05 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

    "Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 0,05 mg/kg".

  5. In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 0,05 mg/kg.
  6. Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
6. Februar 2027
2b12173-2-Methylpropan-1-thiolZusammensetzung des Zusatzstoffs

2-Methylpropan-1-thiol

Charakterisierung des Wirkstoffs

2-Methylpropan-1-thiol

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 97 %

Chemische Formel: C4H10S

CAS-Nummer: 513-44-0

FLAVIS-Nr.: 12.173

Analyseverfahren 1

Zur Bestimmung von 2-Methylpropan-1-thiol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/ Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten--0,04
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
6. Februar 2027
2b12175-MethylsulfinylmethanZusammensetzung des Zusatzstoffs

Methylsulfinylmethan

Charakterisierung des Wirkstoffs

Methylsulfinylmethan

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 99 %

Chemische Formel: C2H6OS

CAS-Nummer: 67-68-5

FLAVIS-Nr.: 12.175

Analyseverfahren 1

Für die Bestimmung von Methylsulfinylmethan im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/ Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten---
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 0,05 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

    "Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 0,05 mg/kg".

  5. In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 0,05 mg/kg.
  6. Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
6. Februar 2027
2b12197-Propan-2-thiolZusammensetzung des Zusatzstoffs

Propan-2-thiol

Charakterisierung des Wirkstoffs

Propan-2-thiol

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 98 %

Chemische Formel: C3H8S

CAS-Nummer: 75-33-2

FLAVIS-Nr.: 12.197

Analyseverfahren 1

Für die Bestimmung von Propan-2-thiol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/ Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten---
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 0,05 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

    "Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 0,05 mg/kg".

  5. In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 0,05 mg/kg.
  6. Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
6. Februar 2027
2b15025-3,5-Dimethyl-1,2,4- trithiolanZusammensetzung des Zusatzstoffs

3,5-Dimethyl-1,2,4-trithiolan

Charakterisierung des Wirkstoffs

3,5-Dimethyl-1,2,4-trithiolan

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 90 %

Sekundäre Komponenten: Diethyltrisulfid, Dimethylbenzylcarbinol, N,N-Dimethylethanthioamid, 4,6-Dimethyl-1,2,3,5-tetracyclohexan, 3-Methyl-1,2,4-trithiolan, 2-Methyl-4-propyl-1,3-oxathian

Chemische Formel: C4H8S3

CAS-Nummer: 23654-92-4

FLAVIS-Nr.: 15.025

Analyseverfahren 1

Zur Bestimmung von 3,5-Dimethyl-1,2,4-trithiolan im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/ Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten---
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 0,05 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

    "Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 0,05 mg/kg".

  5. In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 0,05 mg/kg.
  6. Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
6. Februar 2027
2b16030-2-Methyl-4-propyl-1,3- oxathianZusammensetzung des Zusatzstoffs

2-Methyl-4-propyl-1,3-oxathian

Charakterisierung des Wirkstoffs

2-Methyl-4-propyl-1,3-oxathian

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 98 %

Chemische Formel: C8H16OS

CAS-Nummer: 67715-80-4

FLAVIS-Nr.: 16.030

Analyseverfahren 1

Zur Bestimmung von 2-Methyl-4-propyl-1,3-oxathian im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:
Gaschromatographie/ Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)

Alle Tierarten---
  1. Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
  3. Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 0,05 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
  4. In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

    "Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 0,05 mg/kg".

  5. In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 0,05 mg/kg.
  6. Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
6. Februar 2027
1) Nähere Informationen zu den Analysemethoden unter folgender Internetadresse des Referenzlabors: https://ec.europa.eu/jrc/en/eurl/feed-additives/evaluation-reports.


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