(2) 3-(Methylthio)propionaldehyd, Methyl-3-(methylthio)propionat, Allylthiol, Dimethylsulfid, Dibutylsulfid, Diallyldisulfid, Diallyltrisulfid, Dimethyltrisulfid, Dipropyldisulfid, Allylisothiocyanat, Dimethyldisulfid, 2-Methylbenzen-1-thiol, S-Methylbutanthioat, Allylmethyldisulfid, 3-(Methylthio)propan-1-ol, 3-(Methylthio)hexan-1-ol, 1-Propan-1-thiol, Diallylsulfid, 2,4-Dithiapentan, 2-Methyl-2-(methyldithio)propanal, 2-Methylpropan-1-thiol, Methylsulfinylmethan, Propan-2-thiol, 3,5-Dimethyl-1,2,4-trithiolan und 2-Methyl-4-propyl-1,3-oxathian (im Folgenden die "betreffenden Stoffe") wurden gemäß der Richtlinie 70/524/EWG unbefristet als Zusatzstoffe in Futtermitteln für alle Tierarten zugelassen.
In der Folge wurden diese Produkte gemäß Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 als bereits bestehende Produkte in das Register der Futtermittelzusatzstoffe eingetragen.
(4) Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die "Behörde") zog in ihrem Gutachten vom 17. April 2013 3 den Schluss, dass die betreffenden Stoffe unter den vorgeschlagenen Verwendungsbedingungen keine nachteiligen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier oder auf die Umwelt haben.
Für Allylisothiocyanat erklärte die Behörde, dass die zusätzliche Exposition gegenüber diesem Stoff durch die Verwendung geringer Mengen in Futtermitteln die Exposition der Verbraucher nicht wesentlich erhöhen würde, jedoch die geschätzte Exposition der Verbraucher bereits über der annehmbaren täglichen Aufnahme (ADI) liegt.
Für Allylisothiocyanat und 2-Methylpropan-1-thiol sollten Höchstgehalte festgelegt werden, um Verbrauchersicherheit und Umweltschutz zu gewährleisten.
Ferner kam die Behörde zu dem Schluss, dass die Stoffe in Futtermitteln eine ähnliche Funktion haben wie in Lebensmitteln.
Die Behörde hat bereits festgestellt, dass die betreffenden Stoffe in Lebensmitteln wirksam sind, da sie deren Geruch oder Palatabilität verbessern.
Dieser Schluss kann daher auf Futtermittel extrapoliert werden.
Die Behörde konnte keine Rückschlüsse auf die Sicherheit der betreffenden Stoffe in Tränkwasser ziehen.
Diese Stoffe können jedoch in Mischfuttermitteln, die über das Tränkwasser verabreicht werden, verwendet werden.
(5) Es sollten Einschränkungen und Bedingungen vorgesehen werden, um eine bessere Kontrolle zu ermöglichen.
Da es nicht notwendig ist, aus Sicherheitsgründen einen Höchstgehalt festzulegen, und unter Berücksichtigung der Neubewertung durch die Behörde sollten für alle Stoffe, ausgenommen Allylisothiocyanat und 2-Methylpropan-1-thiol, auf dem Etikett des Zusatzstoffs empfohlene Gehalte angegeben werden.
Werden solche Gehalte überschritten, sollten auf dem Etikett von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln bestimmte Angaben gemacht werden.
(6) Die Behörde kam zu dem Schluss, dass die betreffenden Stoffe als reizend für Haut, Augen und Atemwege sowie als Hautallergen angesehen werden sollten.
Daher sollten geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden.
Besondere Vorgaben für die Überwachung nach dem Inverkehrbringen hält die Behörde nicht für erforderlich.
Sie hat auch den Bericht über die Methode zur Analyse der Futtermittelzusatzstoffe in Futtermitteln geprüft, den das mit der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 eingerichtete Referenzlabor vorgelegt hat.
(7) Die Bewertung der betreffenden Stoffe hat ergeben, dass die Bedingungen für die Zulassung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 erfüllt sind.
Daher sollte die Verwendung dieser Stoffe gemäß den Angaben im Anhang der vorliegenden Verordnung zugelassen werden.
(8) Da es nicht erforderlich ist, die Änderung der Zulassungsbedingungen für die betreffenden Stoffe aus Sicherheitsgründen unverzüglich anzuwenden, sollte den Beteiligten eine Übergangsfrist eingeräumt werden, damit sie sich auf die neuen Anforderungen vorbereiten können, die sich aus der Zulassung ergeben.
(9) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 14. Dezember 2016
Kenn- nummer des Zusatz- stoffs | Name des Zulassungs- inhabers | Zusatzstoff | Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode | Tierart oder Tier- kategorie | Höchst- alter | Mindest- gehalt | Höchst- gehalt | Sonstige Bestimmungen | Geltungsdauer der Zulassung |
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeits- gehalt von 12 % |
(1) | (2) | (3) | (4) | (5) | (6) | (7) | (8) | (9) |
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe.
Funktionsgruppe:
Aromastoffe |
2b12001 | - | 3-(Methylthio) propionaldehyd | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
3-(Methylthio)propionaldehyd
Charakterisierung des Wirkstoffs
3-(Methylthio)propionaldehyd
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 98 %
Chemische Formel:
C4H8OS
CAS-Nummer: 3268-49-3
FLAVIS-Nr.: 12.001
Analyseverfahren 1
Zur Bestimmung von 3-(Methylthio)propionaldehyd im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/ Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL) | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 0,05 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 0,05 mg/kg".
- In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 0,05 mg/kg.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
| 6. Februar 2027 |
2b12002 | - | Methyl-3-(methylthio) propionat | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Methyl-3-(methylthio)propionat
Charakterisierung des Wirkstoffs
Methyl-3-(methylthio)propionat
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 97 %
Chemische Formel:
C5H10O2S
CAS-Nummer: 13532-18-8
FLAVIS-Nr.: 12.002
Analyseverfahren 1
Zur Bestimmung von Methyl-3-(methylthio)propionat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/ Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL) | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 0,05 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 0,05 mg/kg".
- In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 0,05 mg/kg.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
| 6. Februar 2027 |
2b12004 | - | Allylthiol | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Allylthiol
Charakterisierung des Wirkstoffs
Allylthiol
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 75 % (mind. 98 % Allylthiol + Allylsulfid + Allylmercaptan)
Chemische Formel:
C3H6S
CAS-Nummer: 870-23-5
FLAVIS-Nr.: 12.004
Analyseverfahren 1
Für die Bestimmung von Allylthiol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/ Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL) | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 0,05 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 0,05 mg/kg".
- In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 0,05 mg/kg.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
| 6. Februar 2027 |
2b12006 | - | Dimethylsulfid | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Dimethylsulfid
Charakterisierung des Wirkstoffs
Dimethylsulfid
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 95 %
Chemische Formel:
C2H6S
CAS-Nummer: 75-18-3
FLAVIS-Nr.: 12.006
Analyseverfahren 1
Für die Bestimmung von Dimethylsulfid im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/ Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL) | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 0,05 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 0,05 mg/kg".
- In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 0,05 mg/kg.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
| 6. Februar 2027 |
2b12007 | - | Dibutylsulfid | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Dibutylsulfid
Charakterisierung des Wirkstoffs
Dibutylsulfid
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 95 %
Chemische Formel:
C8H18S
CAS-Nummer: 544-40-1
FLAVIS-Nr.: 12.007
Analyseverfahren 1
Für die Bestimmung von Dibutylsulfid im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/ Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL) | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 0,05 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 0,05 mg/kg."
- In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 0,05 mg/kg.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
| 6. Februar 2027 |
2b12008 | - | Diallyldisulfid | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Diallyldisulfid
Charakterisierung des Wirkstoffs
Diallyldisulfid
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 80 % (mind. 98 % Diallyldisulfid +Allylsulfid +Allylmercaptan)
Chemische Formel:
C6H10S2
CAS-Nummer: 2179-57-9
FLAVIS-Nr. 12.008
Analyseverfahren 1
Für die Bestimmung von Diallyldisulfid im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/ Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL) | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 0,05 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 0,05 mg/kg".
- In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 0,05 mg/kg.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
| 6. Februar 2027 |
2b12009 | - | Diallyltrisulfid | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Diallyltrisulfid
Charakterisierung des Wirkstoffs
Diallyltrisulfid
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 65 % (mind. 95 % Allyldi-, tri- und tetrasulfide)
Chemische Formel:
C6H10S3
CAS-Nummer: 2050-87-5
FLAVIS-Nr.: 12.009
Analyseverfahren 1
Für die Bestimmung von Diallyltrisulfid im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/ Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL) | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 0,05 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 0,05 mg/kg".
- In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 0,05 mg/kg.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
| 6. Februar 2027 |
2b12013 | - | Dimethyltrisulfid | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Dimethyltrisulfid
Charakterisierung des Wirkstoffs
Dimethyltrisulfid
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 97 %
Chemische Formel:
C2H6S3
CAS-Nummer: 3658-80-8
FLAVIS-Nr.: 12.013
Analyseverfahren 1
Für die Bestimmung von Dimethyltrisulfid im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/ Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL) | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 0,05 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 0,05 mg/kg".
- In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 0,05 mg/kg.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
| 6. Februar 2027 |
2b12014 | - | Dipropyldisulfid | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Dipropyldisulfid
Charakterisierung des Wirkstoffs
Dipropyldisulfid
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 98 %
Chemische Formel:
C6H14S2
CAS-Nummer: 629-19-6
FLAVIS-Nr.: 12.014
Analyseverfahren 1
Für die Bestimmung von Dipropyldisulfid im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/ Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL) | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 0,05 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 0,05 mg/kg".
- In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 0,05 mg/kg.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
| 6. Februar 2027 |
2b12025 | - | Allylisothiocyanat | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Allylisothiocyanat
Charakterisierung des Wirkstoffs
Allylisothiocyanat
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 98 %
Chemische Formel:
C4H5NS
CAS-Nummer: 57-06-7
FLAVIS-Nr.: 12.025
Analyseverfahren 1
Zur Bestimmung von Allylisothiocyanat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/ Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL) | Alle Tierarten | - | - | 0,05 |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
| 6. Februar 2027 |
2b12026 | - | Dimethyldisulfid | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Dimethyldisulfid
Charakterisierung des Wirkstoffs
Dimethyldisulfid
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 97 %
Chemische Formel:
C2H6S2
CAS-Nummer: 624-92-0
FLAVIS-Nr. 12.026
Analyseverfahren 1
Für die Bestimmung von Dimethyldisulfid im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/ Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL) | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 0,05 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 0,05 mg/kg".
- In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 0,05 mg/kg.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
| 6. Februar 2027 |
2b12027 | - | 2-Methylbenzen-1-thiol | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
2-Methylbenzen-1-thiol
Charakterisierung des Wirkstoffs
2-Methylbenzen-1-thiol
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 95 %
Chemische Formel:
C7H8S
CAS-Nummer: 137-06-4
FLAVIS-Nr.: 12.027
Analyseverfahren 1
Zur Bestimmung von2-Methylbenzen-1-thiol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/ Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL) | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 0,05 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 0,05 mg/kg".
- In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 0,05 mg/kg.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
| 6. Februar 2027 |
2b12032 | - | S-Methylbutanthioat | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
S-Methylbutanthioat
Charakterisierung des Wirkstoffs
S-Methylbutanthioat
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 98 %
Chemische Formel:
C5H10OS
CAS-Nummer: 2432-51-1
FLAVIS-Nr.: 12.032
Analyseverfahren 1
Für die Bestimmung von S-Methylbutanthioat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL) | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 0,05 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 0,05 mg/kg".
- In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 0,05 mg/kg.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
| 6. Februar 2027 |
2b12037 | - | Allylmethyldisulfid | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Allylmethyldisulfid
Charakterisierung des Wirkstoffs
Allylmethyldisulfid
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 90 %
Chemische Formel:
C4H8S2
CAS-Nummer: 2179-58-0
FLAVIS-Nr.: 12.037
Analyseverfahren 1
Für die Bestimmung von Allylmethyldisulfid im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/ Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL) | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 0,05 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 0,05 mg/kg".
- In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 0,05 mg/kg.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
| 6. Februar 2027 |
2b12062 | - | 3-(Methylthio)propan-1-ol | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
3-(Methylthio)propan-1-ol
Charakterisierung des Wirkstoffs
3-(Methylthio)propan-1-ol
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 98 %
Chemische Formel:
C4H10OS
CAS-Nummer: 505-10-2
FLAVIS-Nr.: 12.062
Analyseverfahren 1
Zur Bestimmung von 3-(Methylthio)propan-1-ol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/ Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL) | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 0,05 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 0,05 mg/kg".
- In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 0,05 mg/kg.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
| 6. Februar 2027 |
2b12063 | - | 3-(Methylthio)hexan-1-ol | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
3-(Methylthio)hexan-1-ol
Charakterisierung des Wirkstoffs
3-(Methylthio)hexan-1-ol
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 97 %
Chemische Formel:
C7H16OS
CAS-Nummer: 51755-66-9
FLAVIS-Nr.: 12.063
Analyseverfahren 1
Zur Bestimmung von 3-(Methylthio)hexan-1-ol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/ Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL) | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 0,05 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 0,05 mg/kg".
- In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 0,05 mg/kg.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
| 6. Februar 2027 |
2b12071 | - | 1-Propan-1-thiol | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
1-Propan-1-thiol
Charakterisierung des Wirkstoffs
1-Propan-1-thiol
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 97 %
Chemische Formel:
C3H8S
CAS-Nummer: 107-03-9
FLAVIS-Nr.: 12.071
Analyseverfahren 1
Zur Bestimmung von 1-Propan-1-thiol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/ Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL) | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 0,05 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 0,05 mg/kg".
- In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 0,05 mg/kg.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
| 6. Februar 2027 |
2b12088 | - | Diallylsulfid | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Diallylsulfid
Charakterisierung des Wirkstoffs
Diallylsulfid
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 97 %
Chemische Formel:
C6H10S
CAS-Nummer: 592-88-1
FLAVIS-Nr.: 12.088
Analyseverfahren 1
Für die Bestimmung von Diallylsulfid im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/ Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL) | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 0,05 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 0,05 mg/kg".
- In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 0,05 mg/kg.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
| 6. Februar 2027 |
2b12118 | - | 2,4-Dithiapentan | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
2,4-Dithiapentan
Charakterisierung des Wirkstoffs
2,4-Dithiapentan
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 99 %
Chemische Formel:
C3H8S2
CAS-Nummer: 1618-26-4
FLAVIS-Nr.: 12.118
Analyseverfahren 1
Zur Bestimmung von 2,4-Dithiapentan im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/ Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL) | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 0,05 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 0,05 mg/kg".
- In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 0,05 mg/kg.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
| 6. Februar 2027 |
2b12168 | - | 2-Methyl-2- (methyldithio)propanal | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
2-Methyl-2- (methyldithio)propanal
Charakterisierung des Wirkstoffs
2-Methyl-2- (methyldithio)propanal
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 95 %
Chemische Formel:
C5H10OS2
CAS-Nummer: 67952-60-7
FLAVIS-Nr.: 12.168
Analyseverfahren 1
Zur Bestimmung von 2-Methyl-2- (methyldithio)propanal im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/ Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL) | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 0,05 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 0,05 mg/kg".
- In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 0,05 mg/kg.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
| 6. Februar 2027 |
2b12173 | - | 2-Methylpropan-1-thiol | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
2-Methylpropan-1-thiol
Charakterisierung des Wirkstoffs
2-Methylpropan-1-thiol
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 97 %
Chemische Formel:
C4H10S
CAS-Nummer: 513-44-0
FLAVIS-Nr.: 12.173
Analyseverfahren 1
Zur Bestimmung von 2-Methylpropan-1-thiol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/ Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL) | Alle Tierarten | - | - | 0,04 |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
| 6. Februar 2027 |
2b12175 | - | Methylsulfinylmethan | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Methylsulfinylmethan
Charakterisierung des Wirkstoffs
Methylsulfinylmethan
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 99 %
Chemische Formel:
C2H6OS
CAS-Nummer: 67-68-5
FLAVIS-Nr.: 12.175
Analyseverfahren 1
Für die Bestimmung von Methylsulfinylmethan im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/ Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL) | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 0,05 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 0,05 mg/kg".
- In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 0,05 mg/kg.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
| 6. Februar 2027 |
2b12197 | - | Propan-2-thiol | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Propan-2-thiol
Charakterisierung des Wirkstoffs
Propan-2-thiol
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 98 %
Chemische Formel:
C3H8S
CAS-Nummer: 75-33-2
FLAVIS-Nr.: 12.197
Analyseverfahren 1
Für die Bestimmung von Propan-2-thiol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/ Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL) | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 0,05 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 0,05 mg/kg".
- In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 0,05 mg/kg.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
| 6. Februar 2027 |
2b15025 | - | 3,5-Dimethyl-1,2,4- trithiolan | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
3,5-Dimethyl-1,2,4-trithiolan
Charakterisierung des Wirkstoffs
3,5-Dimethyl-1,2,4-trithiolan
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 90 %
Sekundäre Komponenten:
Diethyltrisulfid, Dimethylbenzylcarbinol, N,N-Dimethylethanthioamid, 4,6-Dimethyl-1,2,3,5-tetracyclohexan, 3-Methyl-1,2,4-trithiolan, 2-Methyl-4-propyl-1,3-oxathian
Chemische Formel:
C4H8S3
CAS-Nummer: 23654-92-4
FLAVIS-Nr.: 15.025
Analyseverfahren 1
Zur Bestimmung von 3,5-Dimethyl-1,2,4-trithiolan im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/ Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL) | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 0,05 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 0,05 mg/kg".
- In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 0,05 mg/kg.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
| 6. Februar 2027 |
2b16030 | - | 2-Methyl-4-propyl-1,3- oxathian | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
2-Methyl-4-propyl-1,3-oxathian
Charakterisierung des Wirkstoffs
2-Methyl-4-propyl-1,3-oxathian
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 98 %
Chemische Formel:
C8H16OS
CAS-Nummer: 67715-80-4
FLAVIS-Nr.: 16.030
Analyseverfahren 1
Zur Bestimmung von 2-Methyl-4-propyl-1,3-oxathian im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatographie/ Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL) | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 0,05 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 0,05 mg/kg".
- In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 0,05 mg/kg.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
| 6. Februar 2027 |
1) Nähere Informationen zu den Analysemethoden unter folgender Internetadresse des Referenzlabors: https://ec.europa.eu/jrc/en/eurl/feed-additives/evaluation-reports. |