(2) Benzylalkohol, 4-Isopropylbenzylalkohol, Benzaldehyd, Veratraldehyd, 4-Isopropylbenzaldehyd, Salicylaldehyd, p-Tolualdehyd, 2-Methoxybenzaldehyd, Benzoesäure, Gallussäure, Benzylacetat, Benzylbutyrat, Benzylformiat, Benzylpropionat, Benzylhexanoat, Benzylisobutyrat, Benzylisovalerat, Hexylsalicylat, Benzylphenylacetat, Methylbenzoat, Ethylbenzoat, Isopentylbenzoat, Pentylsalicylat und Isobutylbenzoat (im Folgenden die "betreffenden Stoffe") wurden gemäß der Richtlinie 70/524/EWG auf unbegrenzte Zeit als Zusatzstoffe in Futtermitteln für alle Tierarten zugelassen.
In der Folge wurden diese Produkte gemäß Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 als bereits bestehende Produkte in das Register der Futtermittelzusatzstoffe eingetragen.
Veratraldehyd für Geflügel und Fisch und Gallussäure für Fisch wird nicht erneut zugelassen werden, da sie vom Antragsteller zurückgezogen wurden.
(4) Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die "Behörde") zog in ihrem Gutachten vom 13. Juni 2012 3 den Schluss, dass die betreffenden Stoffe unter den vorgeschlagenen Verwendungsbedingungen keine nachteiligen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier oder auf die Umwelt haben.
Ferner kam die Behörde zu dem Schluss, dass die betreffenden Stoffe in Futtermitteln eine ähnliche Funktion haben wie in Lebensmitteln.
Die Behörde hat bereits festgestellt, dass die betreffenden Stoffe in Lebensmitteln wirksam sind, da sie deren Geruch oder Palatabilität verbessern.
Dieses Ergebnis kann daher auf Futtermittel extrapoliert werden.
Die Behörde kann keine Rückschlüsse auf die Sicherheit der betreffenden Stoffe in Tränkwasser ziehen.
Diese Stoffe können jedoch in Mischfuttermitteln, die über das Tränkwasser verabreicht werden, verwendet werden.
(5) Es sollten Einschränkungen und Bedingungen vorgesehen werden, um eine bessere Kontrolle zu ermöglichen.
Da es nicht notwendig ist, aus Sicherheitsgründen einen Höchstgehalt festzulegen, außer für Benzoesäure, und unter Berücksichtigung der Neubewertung durch die Behörde sollten auf dem Etikett des Zusatzstoffs empfohlene Gehalte angegeben werden.
Werden solche Gehalte überschritten, sollten auf dem Etikett von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln bestimmte Angaben gemacht werden.
(6) Die Behörde kam zu dem Schluss, dass in Ermangelung von Daten die betreffenden Stoffe als potenziell gefährlich für Atemwege, Haut und Augen sowie als Hautallergene und als gesundheitsschädlich beim Verschlucken angesehen werden sollten.
Daher sollten geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden.
Besondere Vorgaben für die Überwachung nach dem Inverkehrbringen hält die Behörde nicht für erforderlich.
Sie hat außerdem den Bericht über die Methode zur Analyse der Futtermittelzusatzstoffe in Futtermitteln geprüft, den das durch die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 eingerichtete Referenzlabor vorgelegt hat.
(7) Die Bewertung der betreffenden Stoffe hat ergeben, dass die Bedingungen für die Zulassung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 erfüllt sind.
Daher sollte die Verwendung dieser Stoffe gemäß den Angaben im Anhang der vorliegenden Verordnung zugelassen werden.
(8) Da es nicht erforderlich ist, die Änderung der Zulassungsbedingungen für die betreffenden Stoffe aus Sicherheitsgründen unverzüglich anzuwenden, sollte den Beteiligten eine Übergangsfrist eingeräumt werden, damit sie sich auf die neuen Anforderungen vorbereiten können, die sich aus der Zulassung ergeben.
(9) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 14. Dezember 2016
Kenn- nummer des Zusatz- stoffs | Name des Zulassungs- inhabers | Zusatzstoff | Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode | Tierart oder Tier- kategorie | Höchst- alter | Mindest- gehalt | Höchst- gehalt | Sonstige Bestimmungen | Geltungsdauer der Zulassung |
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeits- gehalt von 12 % |
(1) | (2) | (3) | (4) | (5) | (6) | (7) | (8) | (9) |
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe.
Funktionsgruppe:
Aromastoffe |
2b02010 | - | Benzylalkohol | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Benzylalkohol
Charakterisierung des Wirkstoffs
Benzylalkohol
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 98 %
Chemische Formel:
C7H8O
CAS-Nummer: 100-51-6
FLAVIS-Nr.: 02.010
Analyseverfahren 1
Für die Bestimmung von Benzylalkohol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie- Massenspektrometrie mit Retention Time Locking (GC-MS-RTL). | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt: 125 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 125 mg/kg".
- In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 125 mg/kg.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
| 6. Februar 2027 |
2b02039 | - | 4-Isopropylbenzylalkohol | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
4-Isopropylbenzylalkohol
Charakterisierung des Wirkstoffs
4-Isopropylbenzylalkohol
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 97 %
Chemische Formel:
C10H14O
CAS-Nummer: 536-60-7
FLAVIS-Nr.: 02.039
Analyseverfahren 1
Für die Bestimmung von 4-Isopropylbenzylalkohol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie- Massenspektrometrie mit Retention Time Locking (GC-MS-RTL). | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt: 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg".
- In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
| 6. Februar 2027 |
2b05013 | - | Benzaldehyd | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Benzaldehyd
Charakterisierung des Wirkstoffs
Benzaldehyd
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 98 %
Chemische Formel:
C7H6O
CAS-Nummer: 100-52-7
FLAVIS-Nr.: 05.013
Analyseverfahren 1
Für die Bestimmung von Benzaldehyd im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie- Massenspektrometrie mit Retention Time Locking (GC-MS-RTL). | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt: 25 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 25 mg/kg".
- In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 25 mg/kg.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
| 6. Februar 2027 |
2b05017 | - | Veratraldehyd | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Veratraldehyd
Charakterisierung des Wirkstoffs
Veratraldehyd
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 95 %
Chemische Formel:
C9H10O3
CAS-Nummer: 120-14-9
FLAVIS-Nr.: 05.017
Analyseverfahren 1
Für die Bestimmung von Veratraldehyd im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie- Massenspektrometrie mit Retention Time Locking (GC-MS-RTL). | Alle Tierarten außer Geflügel und Fisch | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt: 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg".
- In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
| 6. Februar 2027 |
2b05022 | - | 4-Isopropylbenzaldehyd | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
4-Isopropylbenzaldehyd
Charakterisierung des Wirkstoffs
4-Isopropylbenzaldehyd
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 95 %
Chemische Formel:
C10H12O
CAS-Nummer: 122-03-2
FLAVIS-Nr.: 05.022
Analyseverfahren 1
Zur Bestimmung von 4-Isopropylbenzaldehyd im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie- Massenspektrometrie mit Retention Time Locking (GC-MS-RTL). | Alle Tierarten | - | - | |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt: 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg".
- In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
| 6. Februar 2027 |
2b05055 | - | Salicylaldehyd | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Salicylaldehyd
Charakterisierung des Wirkstoffs
Salicylaldehyd
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 95 %
Chemische Formel:
C7H6O2
CAS-Nummer: 90-02-8
FLAVIS-Nr.: 05.055
Analyseverfahren 1
Für die Bestimmung von Salicylaldehyd im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie- Massenspektrometrie mit Retention Time Locking (GC-MS-RTL). | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt: 1 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 1 mg/kg".
- In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 1 mg/kg.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
| 6. Februar 2027 |
2b05029 | - | p-Tolualdehyd | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
p-Tolualdehyd
Charakterisierung des Wirkstoffs
p-Tolualdehyd
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 97 %
Chemische Formel:
C8H8O
CAS-Nummer: 104-87-0
FLAVIS-Nr.: 05.029
Analyseverfahren 1
Für die Bestimmung von p-Tolualdehyd im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie- Massenspektrometrie mit Retention Time Locking (GC-MS-RTL). | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt:
5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg".
- In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
| 6. Februar 2027 |
2b05129 | - | 2-Methoxybenzaldehyd | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
2-Methoxybenzaldehyd
Charakterisierung des Wirkstoffs
2-Methoxybenzaldehyd
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 97 %
Chemische Formel:
C8H8O2
CAS-Nummer: 135-02-4
FLAVIS-Nr.: 05.129
Analyseverfahren 1
Für die Bestimmung von 2-Methoxybenzaldehyd im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie- Massenspektrometrie mit Retention Time Locking (GC-MS-RTL). | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt: 1 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 1 mg/kg".
- In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 1 mg/kg.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
| 6. Februar 2027 |
2b08021 | - | Benzoesäure | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Benzoesäure
Charakterisierung des Wirkstoffs
Benzolcarbonsäure, Phenylcarbonsäure
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 99 %
Chemische Formel:
C7H6O2
CAS-Nummer: 65-85-0
FLAVIS-Nr.: 08.021
Höchstgehalt an Verunreinigungen:
Phthalsäure: < 100 mg/kg
Biphenyl: < 100 mg/kg
Analyseverfahren 1
Zur Bestimmung von Benzoesäure im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie- Massenspektrometrie mit Retention Time Locking (GC-MS-RTL). | Alle Tierarten | - | - | 125 |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Für die Anwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen in einem Futtermittelunternehmen sind Betriebsverfahren und angemessene organisatorische Maßnahmen festzulegen, um Gefahren durch Einatmen, bei Berührung mit der Haut oder den Augen zu begegnen.
Wenn die Exposition über die Haut, die Atemwege oder die Augen mit diesen Verfahren und Maßnahmen nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden kann, so sind der Zusatzstoff und die Vormischungen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zu verwenden.
| 6. Februar 2027 |
2b08080 | - | Gallussäure | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Gallussäure
Charakterisierung des Wirkstoffs
Gallussäure
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 95 %
Chemische Formel:
C7H6O5
CAS-Nummer: 149-91-7
FLAVIS-Nr.: 08.080
Analyseverfahren 1
Zur Bestimmung von Gallussäure im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie- Massenspektrometrie mit Retention Time Locking (GC-MS-RTL). | Alle Tierarten außer Fisch | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt: 25 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 25 mg/kg".
- In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 25 mg/kg.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
| 6. Februar 2027 |
2b09014 | - | Benzylacetat | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Benzylacetat
Charakterisierung des Wirkstoffs
Benzylacetat
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 98 %
Chemische Formel:
C9H10O2
CAS-Nummer: 140-11-4
FLAVIS-Nr.: 09.014
Analyseverfahren 1
Für die Bestimmung von Benzylacetat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie- Massenspektrometrie mit Retention Time Locking (GC-MS-RTL). | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt: 125 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 125 mg/kg".
- In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 125 mg/kg.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
| 6. Februar 2027 |
2b09051 | - | Benzylbutyrat | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Benzylbutyrat
Charakterisierung des Wirkstoffs
Benzylbutyrat
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 98 %
Chemische Formel:
C11H14O2
CAS-Nummer: 103-37-7
FLAVIS-Nr.: 09.051
Analyseverfahren 1
Für die Bestimmung von Benzylbutyrat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie- Massenspektrometrie mit Retention Time Locking (GC-MS-RTL). | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt: 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg".
- In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
| 6. Februar 2027 |
2b09077 | - | Benzylformiat | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Benzylformiat
Charakterisierung des Wirkstoffs
Benzylformiat
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 95 %
Chemische Formel:
C8H8O2
CAS-Nummer: 104-57-4
FLAVIS-Nr.: 09.077
Analyseverfahren 1
Für die Bestimmung von Benzylformiat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie- Massenspektrometrie mit Retention Time Locking (GC-MS-RTL). | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt: 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg".
- In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
| 6. Februar 2027 |
2b09132 | - | Benzylpropionat | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Benzylpropionat
Charakterisierung des Wirkstoffs
Benzylpropionat
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 98 %
Chemische Formel:
C10H12O2
CAS-Nummer: 122-63-4
FLAVIS-Nr.: 09.132
Analyseverfahren 1
Für die Bestimmung von Benzylpropionat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie- Massenspektrometrie mit Retention Time Locking (GC-MS-RTL). | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt: 25 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 25 mg/kg".
- In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 25 mg/kg.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
| 6. Februar 2027 |
2b09316 | | Benzylhexanoat | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Benzylhexanoat
Charakterisierung des Wirkstoffs
Benzylhexanoat
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 99 %
Chemische Formel:
C13H18O2
CAS-Nummer: 6938-45-0
FLAVIS-Nr.: 09.316
Analyseverfahren 1
Zur Bestimmung von Benzylhexanoat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie- Massenspektrometrie mit Retention Time Locking (GC-MS-RTL). | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt:
für Schweine und Geflügel: 1 mg/kg und für andere Arten und Kategorien: 1,5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %:
- 1 mg/kg für Schweine und Geflügel;
- 1,5 mg/kg für andere Arten und Kategorien".
- In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird:
- 1 mg/kg für Schweine und Geflügel;
- 1,5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
| 6. Februar 2027 |
2b09426 | - | Benzylisobutyrat | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Benzylisobutyrat
Charakterisierung des Wirkstoffs
Benzylisobutyrat
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 97 %
Chemische Formel:
C11H14O2
CAS-Nummer: 103-28-6
FLAVIS-Nr.: 09.426
Analyseverfahren 1
Für die Bestimmung von Benzylisobutyrat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie- Massenspektrometrie mit Retention Time Locking (GC-MS-RTL). | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt: 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg".
- In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
| 6. Februar 2027 |
2b09458 | - | Benzylisovalerat | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Benzylisovalerat
Charakterisierung des Wirkstoffs
Benzylisovalerat
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 98 %
Chemische Formel:
C12H16O2
CAS-Nummer: 103-38-8
FLAVIS-Nr.: 09.458
Analyseverfahren 1
Für die Bestimmung von Benzylisovalerat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie- Massenspektrometrie mit Retention Time Locking (GC-MS-RTL). | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt: 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg".
- In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
| 6. Februar 2027 |
2b09581 | - | Hexylsalicylat | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Hexylsalicylat
Charakterisierung des Wirkstoffs
Hexylsalicylat
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 99 %
Chemische Formel:
C13H18O3
CAS-Nummer: 6259-76-3
FLAVIS-Nr.: 09.581
Analyseverfahren 1
Zur Bestimmung von Hexylsalicylat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie- Massenspektrometrie mit Retention Time Locking (GC-MS-RTL). | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt: 1 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 1 mg/kg".
- In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 1 mg/kg.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
| 6. Februar 2027 |
2b09705 | - | Benzylphenylacetat | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Benzylphenylacetat
Charakterisierung des Wirkstoffs
Benzylphenylacetat
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 98 %
Chemische Formel:
C15H14O2
CAS-Nummer: 102-16-9
FLAVIS-Nr.: 09.705
Analyseverfahren 1
Für die Bestimmung von Benzylphenylacetat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie- Massenspektrometrie mit Retention Time Locking (GC-MS-RTL). | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt: 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg".
- In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
| 6. Februar 2027 |
2b09725 | - | Methylbenzoat | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Methylbenzoat
Charakterisierung des Wirkstoffs
Methylbenzoat
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 98 %
Chemische Formel:
C8H8O2
CAS-Nummer: 93-58-3
FLAVIS-Nr.: 09.725
Analyseverfahren 1
Zur Bestimmung von Methylbenzoat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie- Massenspektrometrie mit Retention Time Locking (GC-MS-RTL). | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt: 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg".
- In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
| 6. Februar 2027 |
2b09726 | - | Ethylbenzoat | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Ethylbenzoat
Charakterisierung des Wirkstoffs
Ethylbenzoat
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 98 %
Chemische Formel:
C9H10O2
CAS-Nummer: 93-89-0
FLAVIS-Nr.: 09.726
Analyseverfahren 1
Zur Bestimmung von Ethylbenzoat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie- Massenspektrometrie mit Retention Time Locking (GC-MS-RTL). | Alle Tierarten | - | - | |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt: 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg".
- In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
| 6. Februar 2027 |
2b09755 | - | Isopentylbenzoat | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Isopentylbenzoat
Charakterisierung des Wirkstoffs
Isopentylbenzoat
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 98 %
Chemische Formel:
C12H16O2
CAS-Nummer: 94-46-2
FLAVIS-Nr.: 09.755
Analyseverfahren 1
Zur Bestimmung von Isopentylbenzoat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie- Massenspektrometrie mit Retention Time Locking (GC-MS-RTL). | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt: 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg".
- In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
| 6. Februar 2027 |
2b09762 | - | Pentylsalicylat | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Pentylsalicylat
Charakterisierung des Wirkstoffs
Pentylsalicylat
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 95 %
Chemische Formel:
C12H16O3
CAS-Nummer: 2050-08-0
FLAVIS-Nr.: 09.762
Analyseverfahren 1
Zur Bestimmung von Pentylsalicylat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie- Massenspektrometrie mit Retention Time Locking (GC-MS-RTL). | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt: 1 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 1 mg/kg".
- In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 1 mg/kg.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
| 6. Februar 2027 |
2b09757 | - | Isobutylbenzoat | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Isobutylbenzoat
Charakterisierung des Wirkstoffs
Isobutylbenzoat
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 98 %
Chemische Formel:
C11H14O2
CAS-Nummer: 120-50-3
FLAVIS-Nr.: 09.757
Analyseverfahren 1
Zur Bestimmung von Isobutylbenzoat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie- Massenspektrometrie mit Retention Time Locking (GC-MS-RTL). | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt: 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg".
- In der Kennzeichnung von Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Schutzbrille und Handschuhen.
| 6. Februar 2027 |
1) Nähere Informationen zu den Analyseverfahren unter folgender Internetadresse des Referenzlabors: https://ec.europa.eu/jrc/en/eurl/feed-additives/evaluation-reports |