(2) Die Stoffe Hex-3(cis)-en-1-ol, Non-6-en-1-ol, Oct-3-en-1-ol, Non-6(cis)-enal, Hex-3(cis)-enal, Hept-4-enal, Hex-3(cis)-enylacetat, Hex-3(cis)-enylformiat, Hex-3-enylbutyrat, Hex-3-enylhexanoat, Hex-3(cis)-enylisobutyrat, Citronellol, (-)-3,7-Dimethyl-6-octen-1-ol, Citronellal, 2,6-Dimethylhept-5-enal, Citronellsäure, Citronellylacetat, Citronellylbutyrat, Citronellylformiat, Citronellylpropionat, 1-Ethoxy-1-(3-hexenyloxy)ethan und Hex-3-enylisovalerat (im Folgenden die "betreffenden Stoffe") wurden gemäß der Richtlinie 70/524/EWG auf unbegrenzte Zeit als Zusatzstoffe in Futtermitteln für alle Tierarten zugelassen.
In der Folge wurden diese Stoffe gemäß Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 als bereits bestehende Produkte in das Register der Futtermittelzusatzstoffe eingetragen.
(4) Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die "Behörde") zog in ihrem Gutachten vom 12. Juli 2016 3 den Schluss, dass die betreffenden Stoffe unter den vorgeschlagenen Verwendungsbedingungen keine nachteiligen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier oder auf die Umwelt haben.
Die Behörde gelangte außerdem zu dem Schluss, dass die Wirksamkeit nicht weiter nachgewiesen werden muss, da die betreffenden Stoffe bei Verwendung als Aromen in Lebensmitteln wirksam sind und ihre Funktion in Futtermitteln im Wesentlichen derjenigen in Lebensmitteln gleicht.
Daher kann diese Schlussfolgerung auf Futtermittel extrapoliert werden.
Der Antragsteller hat den Antrag für Tränkwasser zurückgezogen.
Dennoch sollte es möglich sein, die betreffenden Stoffe in Mischfuttermitteln zu verwenden, die über das Tränkwasser verabreicht werden.
(5) Es sollten Einschränkungen und Bedingungen vorgesehen werden, um eine bessere Kontrolle zu ermöglichen.
Da es nicht erforderlich ist, aus Sicherheitsgründen einen Höchstgehalt festzulegen, und unter Berücksichtigung der Neubewertung durch die Behörde sollte auf dem Etikett des Zusatzstoffs ein empfohlener Gehalt angegeben werden.
Wird ein solcher Gehalt überschritten, sollten auf dem Etikett von Vormischungen bzw. in der Kennzeichnung von Einzelfuttermitteln und Mischfuttermitteln bestimmte Angaben gemacht werden.
(6) Die Behörde stellte fest, dass die Stoffe für Haut, Augen und Atemwege nachweislich gefährlich sein können.
Die meisten Stoffe sind als reizend für die Atemwege eingestuft.
Daher sollten geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden.
Besondere Vorgaben für die Überwachung nach dem Inverkehrbringen hält die Behörde nicht für erforderlich.
Sie hat auch den Bericht über die Methode zur Analyse der Futtermittelzusatzstoffe in Futtermitteln geprüft, den das mit der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 eingerichtete Referenzlabor vorgelegt hat.
(7) Die Bewertung der betreffenden Stoffe hat ergeben, dass die Bedingungen für die Zulassung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 erfüllt sind.
Daher sollte die Verwendung dieser Stoffe gemäß den Angaben im Anhang der vorliegenden Verordnung zugelassen werden.
(8) Da es nicht erforderlich ist, die Änderung der Zulassungsbedingungen für die betreffenden Stoffe aus Sicherheitsgründen unverzüglich anzuwenden, sollte den Beteiligten eine Übergangsfrist eingeräumt werden, damit sie sich auf die neuen Anforderungen vorbereiten können, die sich aus der Zulassung ergeben.
(9) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 15. Februar 2018
Kenn- nummer des Zusatz- stoffs | Name des Zulassungs- inhabers | Zusatzstoff | Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode | Tierart oder Tierkategorie | Höchst- alter | Mindest- gehalt | Höchst- gehalt | Sonstige Bestimmungen | Geltungsdauer der Zulassung |
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeits- gehalt von 12 % |
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe.
Funktionsgruppe:
Aromastoffe |
2b02056 | - | Hex-3(cis)-en-1-ol | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Hex-3(cis)-en-1-ol
Charakterisierung des Wirkstoffs
Hex-3(cis)-en-1-ol
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 98 % bei der Prüfung, als Summe der (Z)- und (E)-Isomere; mind. 92 % (Z)-Isomer
Chemische Formel:
C6H12O
CAS-Nummer: 928-96-1
FLAVIS-Nr.: 02.056
Analysemethode 1
Zur Bestimmung von Hex-3(cis)-en-1-ol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL) | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg".
- Auf dem Etikett von Vormischungen bzw. in der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
| 15.3.2028 |
2b02093 | - | Non-6-en-1-ol | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Non-6-en-1-ol
Charakterisierung des Wirkstoffs
Non-6-en-1-ol
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 98 % bei der Prüfung
Chemische Formel:
C9H18O
CAS-Nummer: 35854-86-5
FLAVIS-Nr.: 02.093
Analysemethode 1
Zur Bestimmung von Non-6-en-1-ol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL) | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 1 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 1 mg/kg".
- Auf dem Etikett von Vormischungen bzw. in der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 1 mg/kg.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
| 15.3.2028 |
2b02094 | - | Oct-3-en-1-ol | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Oct-3-en-1-ol
Charakterisierung des Wirkstoffs
Oct-3-en-1-ol
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 96 % bei der Prüfung, als (Z)-Isomer
Chemische Formel:
C8H16O
CAS-Nummer: 20125-84-2
FLAVIS-Nr.: 02.094
Analysemethode 1
Zur Bestimmung von Oct-3-en-1-ol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL) | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 1 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 1 mg/kg".
- Auf dem Etikett von Vormischungen bzw. in der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 1 mg/kg.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
| 15.3.2028 |
2b05059 | - | Non-6(cis)-enal | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Non-6(cis)-enal
Charakterisierung des Wirkstoffs
Non-6(cis)-enal
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 96 % bei der Prüfung; sekundäre Komponente 6-9 % trans-6-Nonenal
Chemische Formel:
C9H16O
CAS-Nummer: 2277-19-2
FLAVIS-Nr.: 05.059
Analysemethode 1
Zur Bestimmung von Non-6(cis)-enal im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL) | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg".
- Auf dem Etikett von Vormischungen bzw. in der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
| 15.3.2028 |
2b05075 | - | Hex-3(cis)-enal | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Hex-3(cis)-enal
Charakterisierung des Wirkstoffs
Hex-3(cis)-enal
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 97 % bei der Prüfung
Chemische Formel:
C6H10O
CAS-Nummer: 6789-80-6
FLAVIS-Nr.: 05.075
Analysemethode 1
Zur Bestimmung von Hex-3(cis)-enal im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL) | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg".
- Auf dem Etikett von Vormischungen bzw. in der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
| 15.3.2028 |
2b05085 | - | Hept-4-enal | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Hept-4-enal
Charakterisierung des Wirkstoffs
Hept-4-enal
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 98 % als Summe der (Z)- und (E)-Isomere; mind. 93 % (Z)-Isomer; sekundäre Komponente: 2-5 % (E)-Isomer
Chemische Formel:
C7H12O
CAS-Nummer: 6728-31-0
FLAVIS-Nr.: 05.085
Analysemethode 1
Zur Bestimmung von Hept-4-enal im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL) | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg".
- Auf dem Etikett von Vormischungen bzw. in der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
| 15.3.2028 |
2b09197 | - | Hex-3(cis)-enylacetat | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Hex-3(cis)-enylacetat
Charakterisierung des Wirkstoffs
Hex-3(cis)-enylacetat
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 98 % bei der Prüfung, als Summe der (Z)- und (E)-Isomere; mind. 92 % (Z)-Isomer
Chemische Formel:
C8H14O2
CAS-Nummer: 3681-71-8
FLAVIS-Nr.: 09.197
Analysemethode 1
Zur Bestimmung von Hex-3(cis)-enylacetat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL) | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg".
- Auf dem Etikett von Vormischungen bzw. in der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
| 15.3.2028 |
2b09240 | - | Hex-3(cis)-enylformiat | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Hex-3(cis)-enylformiat
Charakterisierung des Wirkstoffs
Hex-3(cis)-enylformiat
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 95 % bei der Prüfung
Chemische Formel:
C7H12O2
CAS-Nummer: 33467-73-1
FLAVIS-Nr.: 09.240
Analysemethode 1
Zur Bestimmung von Hex-3(cis)-enylformiat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL) | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg".
- Auf dem Etikett von Vormischungen bzw. in der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
| 15.3.2028 |
2b09270 | - | Hex-3-enylbutyrat | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Hex-3-enylbutyrat
Charakterisierung des Wirkstoffs
Hex-3-enylbutyrat
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 95 % bei der Prüfung
Chemische Formel:
C10H18O2
CAS-Nummer: 16491-36-4
FLAVIS-Nr.: 09.270
Analysemethode 1
Zur Bestimmung von Hex-3-enylbutyrat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL) | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg".
- Auf dem Etikett von Vormischungen bzw. in der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
| 15.3.2028 |
2b09271 | - | Hex-3-enylhexanoat | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Hex-3-enylhexanoat
Charakterisierung des Wirkstoffs
Hex-3-enylhexanoat
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 96 % bei der Prüfung
Chemische Formel:
C12H22O2
CAS-Nummer: 31501-11-8
FLAVIS-Nr.: 09.271
Analysemethode 1
Zur Bestimmung von Hex-3-enylhexanoat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL) | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg".
- Auf dem Etikett von Vormischungen bzw. in der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
| 15.3.2028 |
2b09563 | - | Hex-3(cis)-enylisobutyrat | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Hex-3(cis)-enylisobutyrat
Charakterisierung des Wirkstoffs
Hex-3(cis)-enylisobutyrat
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 98 % bei der Prüfung
Chemische Formel:
C10H18O2
CAS-Nummer: 41519-23-7
FLAVIS-Nr.: 09.563
Analysemethode 1
Zur Bestimmung von Hex-3(cis)-enylisobutyrat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL) | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 5 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg".
- Auf dem Etikett von Vormischungen bzw. in der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
| 15.3.2028 |
2b02011 | - | Citronellol | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Citronellol
Charakterisierung des Wirkstoffs
Citronellol
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 90 % bei der Prüfung; Racemat; sonstige Bestandteile: doppelt ungesättigte und gesättigte C10-Alkohole, Citronellylacetat und Citronellal
Chemische Formel:
C10H20O
CAS-Nummer: 106-22-9
FLAVIS-Nr.: 02.011
Analysemethode 1
Zur Bestimmung von Citronellol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL) | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % beträgt:
- 1 mg/kg für Katzen,
- 5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %:
- 1 mg/kg für Katzen,
- 5 mg/kg für andere Arten und Kategorien".
- Auf dem Etikett von Vormischungen bzw. in der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird:
- 1 mg/kg für Katzen,
- 5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
| 15.3.2028 |
2b02229 | - | (-)-3,7-Dimethyl-6-octen-1-ol | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
(-)-3,7-Dimethyl-6-octen-1-ol
Charakterisierung des Wirkstoffs
(-)-3,7-Dimethyl-6-octen-1-ol
Hergestellt durch chemische Synthese oder gewonnen durch fraktionierte Destillation ätherischer Öle und Verseifung von Auszügen
Reinheit: mind. 90 % bei der Prüfung
Chemische Formel:
C10H20O
CAS-Nummer: 7540-51-4
FLAVIS-Nr.: 02.229
Analysemethode 1
Zur Bestimmung von (-)-3,7-Dimethyl-6-octen-1-ol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL) | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % beträgt:
- 1 mg/kg für Katzen,
- 5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %:
- 1 mg/kg für Katzen,
- 5 mg/kg für andere Arten und Kategorien".
- Auf dem Etikett von Vormischungen bzw. in der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird:
- 1 mg/kg für Katzen,
- 5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
| 15.3.2028 |
2b05021 | - | Citronellal | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Citronellal
Charakterisierung des Wirkstoffs
Citronellal
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 85 % bei der Prüfung
Chemische Formel:
C10H18O
CAS-Nummer: 106-23-0
FLAVIS-Nr.: 05.021
Analysemethode 1
Zur Bestimmung von Citronellal im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL) | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % beträgt:
- 1 mg/kg für Katzen,
- 5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %:
- 1 mg/kg für Katzen,
- 5 mg/kg für andere Arten und Kategorien".
- Auf dem Etikett von Vormischungen bzw. in der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird:
- 1 mg/kg für Katzen,
- 5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
| 15.3.2028 |
2b05074 | - | 2,6-Dimethylhept-5-enal | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
2,6-Dimethylhept-5-enal
Charakterisierung des Wirkstoffs
2,6-Dimethylhept-5-enal
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 85 % bei der Prüfung
Chemische Formel:
C9H16O
CAS-Nummer: 106-72-9
FLAVIS-Nr.: 05.074
Analysemethode 1
Zur Bestimmung von 2,6-Dimethylhept-5-enal im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL) | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % beträgt:
- 1 mg/kg für Katzen,
- 5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %:
- 1 mg/kg für Katzen,
- 5 mg/kg für andere Arten und Kategorien".
- Auf dem Etikett von Vormischungen bzw. in der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird:
- 1 mg/kg für Katzen,
- 5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
| 15.3.2028 |
2b08036 | - | Citronellsäure | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Citronellsäure
Charakterisierung des Wirkstoffs
Citronellsäure
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 90 % bei der Prüfung
Chemische Formel:
C10H18O2
CAS-Nummer: 502-47-6
FLAVIS-Nr.: 08.036
Analysemethode 1
Zur Bestimmung von Citronellsäure im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL) | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % beträgt:
- 1 mg/kg für Katzen,
- 5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %:
- 1 mg/kg für Katzen,
- 5 mg/kg für andere Arten und Kategorien".
- Auf dem Etikett von Vormischungen bzw. in der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird:
- 1 mg/kg für Katzen,
- 5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
| 15.3.2028 |
2b09012 | - | Citronellylacetat | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Citronellylacetat
Charakterisierung des Wirkstoffs
Citronellylacetat
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 92 % bei der Prüfung
Chemische Formel:
C11H22O2
CAS-Nummer: 150-84-5
FLAVIS-Nr.: 09.012
Analysemethode 1
Zur Bestimmung von Citronellylacetat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL) | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % beträgt:
- 1 mg/kg für Katzen,
- 5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %:
- 1 mg/kg für Katzen,
- 5 mg/kg für andere Arten und Kategorien".
- Auf dem Etikett von Vormischungen bzw. in der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird:
- 1 mg/kg für Katzen,
- 5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
| 15.3.2028 |
2b09049 | - | Citronellylbutyrat | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Citronellylbutyrat
Charakterisierung des Wirkstoffs
Citronellylbutyrat
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 90 % bei der Prüfung
Chemische Formel:
C14H26O2
CAS-Nummer: 141-16-2
FLAVIS-Nr.: 09.049
Analysemethode 1
Zur Bestimmung von Citronellylbutyrat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL) | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % beträgt:
- 1 mg/kg für Katzen,
- 5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %:
- 1 mg/kg für Katzen,
- 5 mg/kg für andere Arten und Kategorien".
- Auf dem Etikett von Vormischungen bzw. in der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird:
- 1 mg/kg für Katzen,
- 5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
| 15.3.2028 |
2b09078 | - | Citronellylformiat | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Citronellylformiat
Charakterisierung des Wirkstoffs
Citronellylformiat
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 90 % bei der Prüfung
Chemische Formel:
C11H20O2
CAS-Nummer: 105-85-1
FLAVIS-Nr.: 09.078
Analysemethode 1
Zur Bestimmung von Citronellylformiat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL) | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % beträgt:
- 1 mg/kg für Katzen,
- 5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %:
- 1 mg/kg für Katzen,
- 5 mg/kg für andere Arten und Kategorien".
- Auf dem Etikett von Vormischungen bzw. in der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird:
- 1 mg/kg für Katzen,
- 5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
| 15.3.2028 |
2b09129 | - | Citronellylpropionat | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Citronellylpropionat
Charakterisierung des Wirkstoffs
Citronellylpropionat
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 95 % bei der Prüfung
Chemische Formel:
C13H24O2
CAS-Nummer: 141-14-0
FLAVIS-Nr.: 09.129
Analysemethode 1
Zur Bestimmung von Citronellylpropionat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL) | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % beträgt:
- 1 mg/kg für Katzen,
- 5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %:
- 1 mg/kg für Katzen,
- 5 mg/kg für andere Arten und Kategorien".
- Auf dem Etikett von Vormischungen bzw. in der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird:
- 1 mg/kg für Katzen,
- 5 mg/kg für andere Arten und Kategorien.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
| 15.3.2028 |
2b06081 | - | 1-Ethoxy-1-(3-hexenyloxy) ethan | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
1-Ethoxy-1-(3-hexenyloxy)ethan
Charakterisierung des Wirkstoffs
1-Ethoxy-1-(3-hexenyloxy)ethan
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 97 % bei der Prüfung
Chemische Formel:
C10H20O2
CAS-Nummer: 28069-74-1
FLAVIS-Nr.: 06.081
Analysemethode 1
Zur Bestimmung von 1-Ethoxy-1-(3-hexenyloxy)ethan im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL) | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 1 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 1 mg/kg".
- Auf dem Etikett von Vormischungen bzw. in der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 1 mg/kg.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
| 15.3.2028 |
2b09505 | - | Hex-3-enylisovalerat | Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Hex-3-enylisovalerat
Charakterisierung des Wirkstoffs
Hex-3-enylisovalerat
Hergestellt durch chemische Synthese
Reinheit: mind. 95 % bei der Prüfung
Chemische Formel:
C11H20O2
CAS-Nummer: 10032-11-8
FLAVIS-Nr.: 09.505
Analysemethode 1
Zur Bestimmung von Hex-3-enylisovalerat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel: Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL) | Alle Tierarten | - | - | - |
- Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
- In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
- Der empfohlene Höchstgehalt des Wirkstoffs beträgt 1 mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.
- Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:
"Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 1 mg/kg".
- Auf dem Etikett von Vormischungen bzw. in der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 1 mg/kg.
- Für die Anwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden.
Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
| 15.3.2028 |
1) Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://ec.europa.eu/jrc/en/eurl/feed-additives/evaluation-reports. |