VO (EU) 2018/308
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Artikel 1 Zu übermittelnde Angaben
Artikel 2 Vereinfachte Berichtspflichten für Institute, für die eine Ausnahme gewährt wurde, und Institute, deren Rekapitalisierungsbetrag mit null festgelegt ist
Artikel 3 Für Gruppen zuständige Meldebehörde
Artikel 4 Meldezeiträume und -fristen
Artikel 5 Inkrafttreten
Anhang I Angaben zu den meldenden Abwicklungsbehörden
Anhang II Angaben zur Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
Anhang III Ort der MREL