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Beschluss (GASP) 2018/392 des Rates vom 12. März 2018 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
(ABl. Nr. L 69 vom 13.03.2018 S. 48)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
gestützt auf den Beschluss 2014/145/GASP des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen 1, insbesondere auf Artikel 3 Absätze 1 und 3,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 17. März 2014 den Beschluss 2014/145/GASP angenommen.
(2) Am 14. September 2017 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2017/1561 2 angenommen, mit dem die im Beschluss 2014/145/GASP vorgesehenen Maßnahmen um weitere sechs Monate verlängert wurden.
(3) Angesichts der andauernden Untergrabung oder Bedrohung der territorialen Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sollte der Beschluss 2014/145/GASP um weitere sechs Monate verlängert werden.
(4) Der Rat hat die einzelnen Benennungen im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP überprüft und beschlossen, die Angaben zu bestimmten Personen und Organisationen zu ändern.
(5) Der Beschluss 2014/145/GASP sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Artikel 6 Absatz 2 des Beschlusses 2014/145/GASP erhält folgende Fassung:
"Dieser Beschluss gilt bis zum 15. September 2018."
Der Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP wird gemäß dem Anhang dieses Beschlusses geändert.
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 12. März 2018.
2) Beschluss (GASP) 2017/1561 des Rates vom 14. September 2017 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. Nr. L 237 vom 15.09.2017 S. 72).
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