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Delegierte Verordnung (EU) 2018/414 der Kommission vom 9. Januar 2018 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/90/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung der Schiffsausrüstungsgegenstände, die elektronisch gekennzeichnet werden können
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. Nr. L 75 vom 19.03.2018 S. 3)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Richtlinie 2014/90/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über Schiffsausrüstung und zur Aufhebung der Richtlinie 96/98/EG 1, insbesondere auf Artikel 11 Absatz 3,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Um es den Marktteilnehmern zu ermöglichen, freiwillig elektronische Kennzeichnungen zu verwenden sowie die Marktüberwachung zu erleichtern und der Fälschung spezifischer Schiffsausrüstungsgegenstände vorzubeugen, wird der Kommission in der Richtlinie 2014/90/EU die Befugnis übertragen, delegierte Rechtsakte zu erlassen, um festzulegen, welche spezifischen Schiffsausrüstungsgegenstände mit einer elektronischen Kennzeichnung versehen werden können.
(2) Es muss sichergestellt werden, dass die Ziele der Richtlinie 2014/90/EU in allen Mitgliedstaaten einheitlich erreicht werden. Dies wird durch die Annahme einer Verordnung erreicht, die Rechtssicherheit für alle Interessenträger, einschließlich der Schiffsausrüstungshersteller, der zuständigen Behörden und der Schiffsbauer und Reeder, bietet. Die Form der Verordnung gewährleistet einen kohärenten Rahmen für alle Marktteilnehmer und in bestmöglicher Weise gleiche Ausgangsbedingungen und einheitliche Wettbewerbsbedingungen. Darüber hinaus schafft sie die Möglichkeit, die Liste der spezifischen Schiffsausrüstungsgegenstände, die elektronisch gekennzeichnet werden können, direkt anzuwenden. Eine Verordnung entlastet außerdem die Verwaltungen der Mitgliedstaaten, da sie nicht in nationales Recht umgesetzt werden muss.
(3) Gemäß der Richtlinie 2014/90/EU hatte die Kommission eine Kosten-Nutzen-Analyse in Bezug auf die Verwendung der elektronischen Kennzeichnung als Ergänzung oder Ersatz für das Steuerrad-Kennzeichen vorzunehmen.
(4) Dem Ergebnis der Kosten-Nutzen-Analyse zufolge ist davon auszugehen, dass die Hersteller von Schiffsausrüstungsgegenständen durch die elektronische Kennzeichnung besser vor Fälschungen geschützt sein werden, dass die Schiffseigner/-betreiber Ausrüstungen leichter zurückverfolgen und Bestände besser überwachen können und dass die Marktaufsichtsbehörden direkten und einfachen Zugang zu den einschlägigen Datenbanken erhalten, was die Gültigkeitsprüfungen von Zertifikaten verbessern wird.
(5) In der Kosten-Nutzen-Analyse wird der Schluss gezogen, dass die Investitionen insgesamt im Vergleich zum erwarteten Nutzen gering sein werden und die entstehenden Kosten für die Behörden und die Branche tragbar sind, weil die Einführung der elektronischen Kennzeichnung freiwillig und schrittweise erfolgen kann. Zudem kann laut der Analyse durch weitere Investitionen des privaten und öffentlichen Sektors ein zusätzlicher Nutzen erzielt werden.
(6) Die Kommission führte im Zusammenhang mit der Kosten-Nutzen-Analyse mehrere Konsultationen, Workshops und Demonstrationsprojekte mit Fachleuten und Interessenträgern der Mitgliedstaaten durch.
(7) Bei diesen Konsultationen waren sich die Interessenträger darin einig, dass es technisch möglich ist, Schiffsausrüstungen, mit der ein EU-Schiff ausgestattet oder auszustatten ist und für die die Zulassung durch die Verwaltung des Flaggenstaats durch die in Artikel 2 der Richtlinie 2014/90/EU festgelegten internationalen Instrumente vorgeschrieben ist, mithilfe unterschiedlicher Kennzeichnungsarten elektronisch zu kennzeichnen. Deshalb sollte die Möglichkeit geschaffen werden, solche Schiffsausrüstungen elektronisch zu kennzeichnen
- hat folgende Verordnung erlassen:
Die im Anhang dieser Verordnung aufgeführten Schiffsausrüstungsgegenstände können elektronisch gekennzeichnet werden.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 9. Januar 2018
Anhang |
Die in dieser Liste aufgeführten Gegenstände können elektronisch gekennzeichnet werden:
1. LSA (Life saving appliance) - Rettungsausrüstung |
Nummer und Bezeichnung |
MED/1.1 Rettungsringe |
MED/1.2a Positionslaternen für Rettungsmittel:
|
MED/1.3 Selbstzündende Rauchsignale für Rettungsringe |
MED/1.4 Rettungswesten |
MED/1.5 Eintauchanzüge und Wetterschutzanzüge, bestimmt zum Tragen MIT Rettungsweste:
|
MED/1.6 Eintauchanzüge und Wetterschutzanzüge, bestimmt zum Tragen OHNE Rettungsweste:
|
MED/1.7 Wärmeschutzhilfsmittel |
MED/1.8 Fallschirm-Leuchtraketen (Pyrotechnik) |
MED/1.9 Handfackeln (Pyrotechnik) |
MED/1.10 Schwimmfähige Rauchsignale (Pyrotechnik) |
MED/1.11 Leinenwurfgeräte |
MED/1.12 Aufblasbare Rettungsflöße |
MED/1.13 Starre Rettungsflöße |
MED/1.14 Automatisch selbstaufrichtende Rettungsflöße |
MED/1.15 Beidseitig verwendbare Rettungsflöße mit Schutzdach |
MED/1.16 Aufschwimmvorrichtungen für Rettungsflöße (hydrostatische Auslösevorrichtungen) |
MED/1.17 Rettungsboote:
|
MED/1.18 Starre Bereitschaftsboote |
MED/1.19 Aufgeblasene Bereitschaftsboote |
MED/1.20 Schnelle Bereitschaftsboote:
|
MED/1.21 Aussetzvorrichtungen mit Läufern (Davits) |
MED/1.23 Vorrichtungen zum Aussetzen von Rettungsbooten im freien Fall |
MED/1.24 Aussetzvorrichtungen für Rettungsflöße (Davits) |
MED/1.25 Aussetzvorrichtungen für schnelle Bereitschaftsboote (Davits) |
MED/1.26 Auslösemechanismus für:
|
MED/1.27 Schiffsevakuierungssysteme |
MED/1.28 Bergungsmittel |
MED/1.29 Einbootungsleitern |
MED/1.30 Reflexstoffe |
MED/1.33 Radarreflektor für Rettungsboote und Bereitschaftsboote (passiv) |
MED/1.36 Antriebsmotor für Rettungsboote und Bereitschaftsboote |
MED/1.37 Antriebsmotor für Bereitschaftsboote/Außenbordmotor |
MED/1.38 Suchscheinwerfer zur Verwendung in Rettungsbooten und Bereitschaftsbooten |
MED/1.39
|
MED/1.41 Winden für Überlebensfahrzeuge und Bereitschaftsboote:
|
MED/1.43 Starre/aufgeblasene Bereitschaftsboote |
2. Verhütung der Meeresverschmutzung |
Nummer und Bezeichnung |
MED/2.1 Öl-Filteranlage (für einen Ölgehalt des Ausflusses von höchstens 15 ppm) |
MED/2.2 Messgeräte zur Bestimmung der Grenzfläche zwischen Öl und Wasser |
MED/2.3 Ölgehaltsmessgeräte |
MED/2.5 Überwachungs- und Kontrollgerät für das Einleiten von Öl bei Öltankschiffen |
MED/2.6 Abwassersysteme |
MED/2.7 Verbrennungsöfen an Bord (Verbrennungsanlagen mit Kapazitäten über 1.500 kW und bis zu 4.000 kW) |
MED/2.8 NOx-Analysegerät zur bordseitigen Verwendung gemäß Technischer NOx-Vorschrift 2008 |
MED/2.10 Bordanlagen zur Reinigung der Abgase |
3. Brandschutzausrüstung |
Nummer und Bezeichnung |
MED/3.1 Unterboden-Dünnschichtbeläge für Decks |
MED/3.2 Tragbare Feuerlöscher |
MED/3.3 Brandschutzausrüstung: Schutzkleidung (Hitzeschutzanzug) |
MED/3.4 Brandschutzausrüstung: Stiefel |
MED/3.5 Brandschutzausrüstung: Handschuhe |
MED/3.6 Brandschutzausrüstung: Helm |
MED/3.7 Pressluftatmer |
MED/3.8 Druckluft-Schlauchatemgerät |
MED/3.9 Bestandteile von Berieselungsanlagen für Unterkünfte, Diensträume und Überwachungseinrichtungen entsprechend SOLAS-74-Regel II-2/12 (beschränkt auf Düsen und ihre Leistungsmerkmale) (Hierzu zählen Düsen für feste Berieselungssysteme auf Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen (HSC)) |
MED/3.10
|
MED/3.11 Trennflächen vom Typ "A" und "B", Feuerbeständigkeit:
|
MED/3.12 Sicherheitseinrichtungen, die den Durchgang von Flammen in die Ladetanks bei Öltankschiffen verhindern |
MED/3.13 Nicht brennbare Werkstoffe |
MED/3.15 Nicht aus Stahl bestehende Werkstoffe für Rohrleitungen zur Beförderung von Öl oder Heizöl:
|
MED/3.16 Feuertüren |
MED/3.17 Bestandteile von Feuertürsteuerungsanlagen |
MED/3.18 Oberflächenwerkstoffe und Bodenbeläge mit geringem Brandausbreitungsvermögen:
|
MED/3.19 Gardinen, Vorhänge und andere hängende Textilwerkstoffe |
MED/3.20 Polstermöbel |
MED/3.21 Bettzeug |
MED/3.22 Feuerklappen |
MED/3.25 Feuerfeste eckige und runde Schiffsfenster der Klassen "A" und "B" |
MED/3.26 Durchführungen durch Trennflächen vom Typ "A":
|
MED/3.27 Durchführungen durch Trennflächen vom Typ "B":
|
MED/3.28 Berieselungssysteme (beschränkt auf Berieselungsdüsen) (Hierzu zählen Düsen für feste Berieselungssysteme auf Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen (HSC)) |
MED/3.29 Feuerlöschschläuche Feuerlöschdruckschläuche (Flachschläuche), Innendurchmesser 25-52 mm |
MED/3.30 Tragbare Sauerstoffanalyse- und Gasspürgeräte |
MED/3.32 Feuerdämmende Werkstoffe (ausgenommen Möbel) für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge |
MED/3.33 Feuerdämmende Werkstoffe für Möbel für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge |
MED/3.34 Feuerbeständige Trennflächen für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge |
MED/3.35 Feuertüren auf Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen |
MED/3.36 Feuerklappen auf Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen |
MED/3.37 Durchführungen durch feuerbeständige Trennflächen in Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen:
|
MED/3.38 Tragbare Feuerlöscher für Rettungsboote und Bereitschaftsboote |
MED/3.39 Düsen für gleichwertige Wassernebel-Löschanlagen für Maschinenräume und Ladungspumpenräume |
MED/3.40 Bodennahe Sicherheitsleitsysteme (nur Bestandteile) |
MED/3.41 Fluchtretter (EEBD) |
MED/3.42 Bestandteile von Inertgasanlagen |
MED/3.43 Düsen von Feuerlöschanlagen für Frittiergeräte (selbsttätige oder manuelle Bedienung) |
MED/3.44 Brandschutzausrüstung: Rettungsleine |
MED/3.45 Gleichwertige Bestandteile fest eingebauter Gas-Löschanlagen (Löschmittel, Ventile und Düsen) für Maschinenräume und Ladungspumpenräume |
MED/3.46 Gleichwertige fest eingebaute Gas-Löschanlagen für Maschinenräume (Aerosolanlagen) |
MED/3.47 Konzentrat für fest eingebaute hochwirksame Schaumlöschanlagen für Maschinenräume und Ladungspumpenräume |
MED/3.48 Bestandteile fest eingebauter, örtlich einzusetzender Feuerlöschsysteme auf Wasserbasis für Maschinenräume vom Typ "A". |
MED/3.49a Fest eingebaute Löschanlagen auf Wasserbasis für Ro-Ro-Räume, Fahrzeugräume und Sonderräume:
|
MED/3.51 Bestandteile fest eingebauter Feuermelde- und Feueranzeigeanlagen für Steuerstände, Diensträume, Unterkünfte, Kabinenbalkone, Maschinenräume und unbesetzte Maschinenräume:
|
MED/3.52 Nicht tragbare und nicht bewegliche Feuerlöscher |
MED/3.53 Feuermeldeanlagen - Signaltongeber |
MED/3.54 Fest eingebaute Sauerstoffanalyse- und Gasspürgeräte |
MED/3.55 Mehrzweckstrahlrohre (Sprüh-/Vollstrahlrohre) |
MED/3.56 Ortsfeste Feuerlöschschlauchsysteme Schlauchhaspeln mit formstabilem Schlauch |
MED/3.57 Bestandteile von Mittelschaum (ME)-Feuerlöschanlagen - fest eingebaute Deckanlage für Tankschiffe |
MED/3.58 Bestandteile von fest eingebauten Schwerschaum (SE)-Feuerlöschanlagen für Maschinenräume und Deckschutz auf Tankschiffen. |
MED/3.59 Feuerlöschschaummittel (Konzentrat) für fest eingebaute Feuerlöschanlagen auf Chemie-Tankschiffen |
MED/3.60 Düsen für fest eingebaute Druckwasser-Sprühfeuerlöschanlagen für Kabinenbalkone |
MED/3.61a Leichtschaum-Feuerlöschsysteme für geschlossene Räume zum Schutz von Maschinenräumen und Ladungspumpenräumen, Fahrzeug- und Ro-Ro-Räumen, Sonderräumen und Frachträumen. |
MED/3.61b Leichtschaum-Feuerlöschsysteme für Außenbereiche zum Schutz von Maschinenräumen und Ladungspumpenräumen, Fahrzeug- und Ro-Ro-Räumen, Sonderräumen und Frachträumen. |
MED/3.62 Pulver-Feuerlöschsysteme |
MED/3.63 Bestandteile von Rauchmeldeanlagen mit Probenahme |
MED/3.64 Trennflächen vom Typ "C" |
MED/3.65 Fest installierte Detektoren für Kohlenwasserstoffe |
MED/3.66 Evakuierungsleitsysteme als Alternative zu bodennahen Sicherheitsleitsystemen |
MED/3.67 Schaum-Feuerlöschgeräte für Helikoptervorrichtungen |
MED/3.68 Bestandteile von fest eingebauten Feuerlöschanlagen für Dunstabzugs-Abluft von Kombüsen |
MED/3.69 Tragbarer Wassermonitor für Schiffe, die am oder nach dem 1. Januar 2016 fertiggestellt wurden und für die Beförderung von fünf oder mehr Lagen von Containern auf dem Wetterdeck oder darüber ausgelegt sind |
MED/3.70 Feuerlöschschläuche formstabile Schläuche für ortsfeste Systeme |
MED/3.71 Ortsfeste Feuerlöschschlauchsysteme Systeme mit Flachschläuchen |
4. Navigationsausrüstung |
Nummer und Bezeichnung |
MED/4.1 Magnetkompass Klasse A für Schiffe |
MED/4.2 Steuerkurstransmitter THD (Magnetkompass) |
MED/4.3 Kreiselkompass |
MED/4.6 Echolotanlage |
MED/4.7 Geräte zum Anzeigen der Geschwindigkeit und der zurückgelegten Distanz (SDME) |
MED/4.9 Gerät zum Anzeigen der Drehgeschwindigkeit |
MED/4.14 GPS-Ausrüstung |
MED/4.15 GLONASS-Ausrüstung |
MED/4.16 Kursregelungssystem (HCS) |
MED/4.18 Ortungsgeräte für Suche und Rettung (SRLD): 9-GHz-Radartransponder für Suche und Rettung (SART) |
MED/4.20 Ruderlagenanzeiger (Ruderwinkelanzeiger) |
MED/4.21 Anzeiger der Propellerdrehzahl |
MED/4.22 Anzeiger der Propellersteigung |
MED/4.23 Magnetkompass Klasse B für Rettungsboote und Bereitschaftsboote |
MED/4.29 Schiffsdatenschreiber (VDR) |
MED/4.30 Elektronisches Seekartendarstellungs- und Informationssystem (ECDIS), mit Backup, und Rastersystem zur Darstellung von Seekarten (RCDS) |
MED/4.31 Kreiselkompass für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge |
MED/4.32 Weltweites automatisches Schiffsidentifizierungssystem (AIS) |
MED/4.33 Bahnführungssystem (einsatzfähig ab Mindestmanövriergeschwindigkeit bis max. 30 Knoten) |
MED/4.34 Radaranlage CAT 1 |
MED/4.35 Radaranlage CAT 2 |
MED/4.36 Radaranlage CAT 3 |
MED/4.37 Radaranlage für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge (CAT 1H und CAT 2H) |
MED/4.38 Radaranlage, zugelassen mit Seekartenoption, nämlich:
|
MED/4.39 Radarreflektor (passiv) |
MED/4.40 Kursregelungssystem für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge |
MED/4.41 Steuerkurstransmitter THD (GNSS-Methode) |
MED/4.42 Suchscheinwerfer für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge |
MED/4.43 Nachtsichtgerät für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge |
MED/4.44 Korrektursignalempfänger für DGPS- und DGLONASS-Anlagen |
MED/4.46 Steuerkurstransmitter THD (Kreiselkompass) |
MED/4.47 Vereinfachter Schiffsdatenschreiber (S-VDR) |
MED/4.49 Lotsenleiter |
MED/4.50 DGPS-Ausrüstung |
MED/4.51 DGLONASS-Ausrüstung |
MED/4.52 Tagsignalscheinwerfer |
MED/4.53 Aktiver Radarreflektor |
MED/4.54 Kompasspeileinrichtung |
MED/4.55 Ortungsgeräte für Suche und Rettung (SRLD): AIS-SART-Geräte |
MED/4.56 Galileo-Ausrüstung |
MED/4.57 Wachalarmsystem für Kommandobrücke (BNWAS) |
MED/4.58 Schallsignal-Empfangsanlage |
MED/4.59 Integriertes Navigationssystem |
5. Funkausrüstung |
Nummer und Bezeichnung |
MED/5.1 UKW-Funkanlage zur Abwicklung von DSC und Sprechfunk |
MED/5.2 UKW-DSC-Wachempfänger |
MED/5.3 NAVTEX-Empfänger |
MED/5.4 EGC-Empfänger |
MED/5.5 KW-MSI-Empfänger (KW-NBDP-Empfänger) |
MED/5.6 Satelliten-EPIRB 406 MHz (COSPAS-SARSAT) |
MED/5.10 GW-Funkanlage zur Abwicklung von DSC und Sprechfunk |
MED/5.11 GW-Funk-DSC-Wachempfänger |
MED/5.13 Inmarsat-C SES |
MED/5.14 GW-KW-Funkanlage zur Abwicklung von DSC, NBDP und Sprechfunk |
MED/5.15 GW-KW-DSC- Wachempfänger mit Scanfunktion |
MED/5.17 Tragbare UKW-Sprechfunkgeräte (Sender/Empfänger) für Überlebensfahrzeuge |
MED/5.18 Fest eingebaute UKW-Sprechfunkgeräte (Sender/Empfänger) für Überlebensfahrzeuge |
MED/5.19 Inmarsat-F77 |
6. Ausrüstung nach COLREG 72 |
Nummer und Bezeichnung |
MED/6.1 Navigationslichter |
7. Sicherheitsausrüstung für Massengutschiffe
Dieses Kapitel enthält derzeit keine Gegenstände. |
8. Ausrüstung nach SOLAS-Kapitel II-1 |
Nummer und Bezeichnung |
MED/8.1
|
ENDE |