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Regelwerk, EU 2018, Gefahrgut/Transport - EU Bund
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Delegierte Verordnung (EU) 2018/414 der Kommission vom 9. Januar 2018 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/90/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung der Schiffsausrüstungsgegenstände, die elektronisch gekennzeichnet werden können

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 75 vom 19.03.2018 S. 3)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 2014/90/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über Schiffsausrüstung und zur Aufhebung der Richtlinie 96/98/EG 1, insbesondere auf Artikel 11 Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Um es den Marktteilnehmern zu ermöglichen, freiwillig elektronische Kennzeichnungen zu verwenden sowie die Marktüberwachung zu erleichtern und der Fälschung spezifischer Schiffsausrüstungsgegenstände vorzubeugen, wird der Kommission in der Richtlinie 2014/90/EU die Befugnis übertragen, delegierte Rechtsakte zu erlassen, um festzulegen, welche spezifischen Schiffsausrüstungsgegenstände mit einer elektronischen Kennzeichnung versehen werden können.

(2) Es muss sichergestellt werden, dass die Ziele der Richtlinie 2014/90/EU in allen Mitgliedstaaten einheitlich erreicht werden. Dies wird durch die Annahme einer Verordnung erreicht, die Rechtssicherheit für alle Interessenträger, einschließlich der Schiffsausrüstungshersteller, der zuständigen Behörden und der Schiffsbauer und Reeder, bietet. Die Form der Verordnung gewährleistet einen kohärenten Rahmen für alle Marktteilnehmer und in bestmöglicher Weise gleiche Ausgangsbedingungen und einheitliche Wettbewerbsbedingungen. Darüber hinaus schafft sie die Möglichkeit, die Liste der spezifischen Schiffsausrüstungsgegenstände, die elektronisch gekennzeichnet werden können, direkt anzuwenden. Eine Verordnung entlastet außerdem die Verwaltungen der Mitgliedstaaten, da sie nicht in nationales Recht umgesetzt werden muss.

(3) Gemäß der Richtlinie 2014/90/EU hatte die Kommission eine Kosten-Nutzen-Analyse in Bezug auf die Verwendung der elektronischen Kennzeichnung als Ergänzung oder Ersatz für das Steuerrad-Kennzeichen vorzunehmen.

(4) Dem Ergebnis der Kosten-Nutzen-Analyse zufolge ist davon auszugehen, dass die Hersteller von Schiffsausrüstungsgegenständen durch die elektronische Kennzeichnung besser vor Fälschungen geschützt sein werden, dass die Schiffseigner/-betreiber Ausrüstungen leichter zurückverfolgen und Bestände besser überwachen können und dass die Marktaufsichtsbehörden direkten und einfachen Zugang zu den einschlägigen Datenbanken erhalten, was die Gültigkeitsprüfungen von Zertifikaten verbessern wird.

(5) In der Kosten-Nutzen-Analyse wird der Schluss gezogen, dass die Investitionen insgesamt im Vergleich zum erwarteten Nutzen gering sein werden und die entstehenden Kosten für die Behörden und die Branche tragbar sind, weil die Einführung der elektronischen Kennzeichnung freiwillig und schrittweise erfolgen kann. Zudem kann laut der Analyse durch weitere Investitionen des privaten und öffentlichen Sektors ein zusätzlicher Nutzen erzielt werden.

(6) Die Kommission führte im Zusammenhang mit der Kosten-Nutzen-Analyse mehrere Konsultationen, Workshops und Demonstrationsprojekte mit Fachleuten und Interessenträgern der Mitgliedstaaten durch.

(7) Bei diesen Konsultationen waren sich die Interessenträger darin einig, dass es technisch möglich ist, Schiffsausrüstungen, mit der ein EU-Schiff ausgestattet oder auszustatten ist und für die die Zulassung durch die Verwaltung des Flaggenstaats durch die in Artikel 2 der Richtlinie 2014/90/EU festgelegten internationalen Instrumente vorgeschrieben ist, mithilfe unterschiedlicher Kennzeichnungsarten elektronisch zu kennzeichnen. Deshalb sollte die Möglichkeit geschaffen werden, solche Schiffsausrüstungen elektronisch zu kennzeichnen

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Die im Anhang dieser Verordnung aufgeführten Schiffsausrüstungsgegenstände können elektronisch gekennzeichnet werden.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 9. Januar 2018

1) ABl. Nr. L 257 vom 28.08.2014 S. 146.

.

Anhang

Die in dieser Liste aufgeführten Gegenstände können elektronisch gekennzeichnet werden:

1. LSA (Life saving appliance) - Rettungsausrüstung
Nummer und Bezeichnung
MED/1.1
Rettungsringe
MED/1.2a
Positionslaternen für Rettungsmittel:
  1. für Überlebensfahrzeuge und Bereitschaftsboote,
  2. für Rettungsringe,
  3. für Rettungswesten.
MED/1.3
Selbstzündende Rauchsignale für Rettungsringe
MED/1.4
Rettungswesten
MED/1.5
Eintauchanzüge und Wetterschutzanzüge, bestimmt zum Tragen MIT Rettungsweste:
  1. Eintauchanzug ohne eigene Isolierung,
  2. Eintauchanzug mit eigener Isolierung,
  3. Wetterschutzanzüge.
MED/1.6
Eintauchanzüge und Wetterschutzanzüge, bestimmt zum Tragen OHNE Rettungsweste:
  1. Eintauchanzug ohne eigene Isolierung,
  2. Eintauchanzug mit eigener Isolierung,
  3. Wetterschutzanzüge.
MED/1.7
Wärmeschutzhilfsmittel
MED/1.8
Fallschirm-Leuchtraketen (Pyrotechnik)
MED/1.9
Handfackeln (Pyrotechnik)
MED/1.10
Schwimmfähige Rauchsignale (Pyrotechnik)
MED/1.11
Leinenwurfgeräte
MED/1.12
Aufblasbare Rettungsflöße
MED/1.13
Starre Rettungsflöße
MED/1.14
Automatisch selbstaufrichtende Rettungsflöße
MED/1.15
Beidseitig verwendbare Rettungsflöße mit Schutzdach
MED/1.16
Aufschwimmvorrichtungen für Rettungsflöße (hydrostatische Auslösevorrichtungen)
MED/1.17
Rettungsboote:
  1. über Davit ausgesetzte Rettungsboote:
    • teilweise geschlossen,
    • vollständig geschlossen.
  2. Freifallrettungsboote.
MED/1.18
Starre Bereitschaftsboote
MED/1.19
Aufgeblasene Bereitschaftsboote
MED/1.20
Schnelle Bereitschaftsboote:
  1. aufgeblasen,
  2. starr,
  3. starr/aufgeblasen.
MED/1.21
Aussetzvorrichtungen mit Läufern (Davits)
MED/1.23
Vorrichtungen zum Aussetzen von Rettungsbooten im freien Fall
MED/1.24
Aussetzvorrichtungen für Rettungsflöße
(Davits)
MED/1.25
Aussetzvorrichtungen für schnelle Bereitschaftsboote
(Davits)
MED/1.26
Auslösemechanismus für:
  1. (mit Läufer(n) ausgesetzte) Rettungsboote und Bereitschaftsboote,
  2. (mit Läufer(n) ausgesetzte) Rettungsflöße,
  3. Freifallrettungsboote.
MED/1.27
Schiffsevakuierungssysteme
MED/1.28
Bergungsmittel
MED/1.29
Einbootungsleitern
MED/1.30
Reflexstoffe
MED/1.33
Radarreflektor für Rettungsboote und Bereitschaftsboote
(passiv)
MED/1.36
Antriebsmotor für Rettungsboote und Bereitschaftsboote
MED/1.37
Antriebsmotor für Bereitschaftsboote/Außenbordmotor
MED/1.38
Suchscheinwerfer zur Verwendung in Rettungsbooten und Bereitschaftsbooten
MED/1.39
  • Beidseitig verwendbare offene Rettungsflöße
MED/1.41
Winden für Überlebensfahrzeuge und Bereitschaftsboote:
  1. über Davit ausgesetzte Rettungsboote,
  2. Freifallrettungsboote,
  3. Rettungsflöße,
  4. Bereitschaftsboote,
  5. schnelle Bereitschaftsboote.
MED/1.43
Starre/aufgeblasene Bereitschaftsboote


2. Verhütung der Meeresverschmutzung
Nummer und Bezeichnung
MED/2.1
Öl-Filteranlage (für einen Ölgehalt des Ausflusses von höchstens 15 ppm)
MED/2.2
Messgeräte zur Bestimmung der Grenzfläche zwischen Öl und Wasser
MED/2.3
Ölgehaltsmessgeräte
MED/2.5
Überwachungs- und Kontrollgerät für das Einleiten von Öl bei Öltankschiffen
MED/2.6
Abwassersysteme
MED/2.7
Verbrennungsöfen an Bord
(Verbrennungsanlagen mit Kapazitäten über 1.500 kW und bis zu 4.000 kW)
MED/2.8
NOx-Analysegerät zur bordseitigen Verwendung gemäß Technischer NOx-Vorschrift 2008
MED/2.10
Bordanlagen zur Reinigung der Abgase


3. Brandschutzausrüstung
Nummer und Bezeichnung
MED/3.1
Unterboden-Dünnschichtbeläge für Decks
MED/3.2
Tragbare Feuerlöscher
MED/3.3
Brandschutzausrüstung: Schutzkleidung (Hitzeschutzanzug)
MED/3.4
Brandschutzausrüstung: Stiefel
MED/3.5
Brandschutzausrüstung: Handschuhe
MED/3.6
Brandschutzausrüstung: Helm
MED/3.7
Pressluftatmer
MED/3.8
Druckluft-Schlauchatemgerät
MED/3.9
Bestandteile von Berieselungsanlagen für Unterkünfte, Diensträume und Überwachungseinrichtungen entsprechend SOLAS-74-Regel II-2/12 (beschränkt auf Düsen und ihre Leistungsmerkmale)
(Hierzu zählen Düsen für feste Berieselungssysteme auf Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen (HSC))
MED/3.10
  • Düsen für fest eingebaute Druckwasser-Sprühfeuerlöschanlagen für Maschinenräume und Ladungspumpenräume
MED/3.11
Trennflächen vom Typ "A" und "B", Feuerbeständigkeit:
  1. Trennflächen vom Typ "A",
  2. Trennflächen vom Typ "B".
MED/3.12
Sicherheitseinrichtungen, die den Durchgang von Flammen in die Ladetanks bei Öltankschiffen verhindern
MED/3.13
Nicht brennbare Werkstoffe
MED/3.15
Nicht aus Stahl bestehende Werkstoffe für Rohrleitungen zur Beförderung von Öl oder Heizöl:
  1. Plastikrohre und Plastik-Rohrverbindungsstücke,
  2. Ventile,
  3. Schlauchverbindungen und Kompensatoren,
    1. Rohrleitungselemente aus Metall mit federnden und Elastomer-Dichtungen.
MED/3.16
Feuertüren
MED/3.17
Bestandteile von Feuertürsteuerungsanlagen
MED/3.18
Oberflächenwerkstoffe und Bodenbeläge mit geringem Brandausbreitungsvermögen:
  1. Dekorfurniere,
  2. Anstrichsysteme,
  3. Bodenbeläge,
  4. Isolierverkleidungen für Rohre,
  5. beim Bau von Trennflächen vom Typ "A", "B" und "C" verwendete Klebstoffe,
  6. Membran brennbarer Kanäle.
MED/3.19
Gardinen, Vorhänge und andere hängende Textilwerkstoffe
MED/3.20
Polstermöbel
MED/3.21
Bettzeug
MED/3.22
Feuerklappen
MED/3.25
Feuerfeste eckige und runde Schiffsfenster der Klassen "A" und "B"
MED/3.26
Durchführungen durch Trennflächen vom Typ "A":
  1. Durchgänge elektrischer Kabel,
  2. Durchführungen von Rohren, Schächten, Lüftungsnetzenden usw.
MED/3.27
Durchführungen durch Trennflächen vom Typ "B":
  1. Durchgänge elektrischer Kabel,
  2. Durchführungen von Rohren, Schächten, Lüftungsnetzenden usw.
MED/3.28
Berieselungssysteme (beschränkt auf Berieselungsdüsen)
(Hierzu zählen Düsen für feste Berieselungssysteme auf Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen (HSC))
MED/3.29
Feuerlöschschläuche
Feuerlöschdruckschläuche (Flachschläuche), Innendurchmesser 25-52 mm
MED/3.30
Tragbare Sauerstoffanalyse- und Gasspürgeräte
MED/3.32
Feuerdämmende Werkstoffe (ausgenommen Möbel) für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge
MED/3.33
Feuerdämmende Werkstoffe für Möbel für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge
MED/3.34
Feuerbeständige Trennflächen für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge
MED/3.35
Feuertüren auf Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen
MED/3.36
Feuerklappen auf Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen
MED/3.37
Durchführungen durch feuerbeständige Trennflächen in Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen:
  1. Durchgänge elektrischer Kabel,
  2. Durchführungen von Rohren, Schächten, Lüftungsnetzenden usw.
MED/3.38
Tragbare Feuerlöscher für Rettungsboote und Bereitschaftsboote
MED/3.39
Düsen für gleichwertige Wassernebel-Löschanlagen für Maschinenräume und Ladungspumpenräume
MED/3.40
Bodennahe Sicherheitsleitsysteme (nur Bestandteile)
MED/3.41
Fluchtretter (EEBD)
MED/3.42
Bestandteile von Inertgasanlagen
MED/3.43
Düsen von Feuerlöschanlagen für Frittiergeräte (selbsttätige oder manuelle Bedienung)
MED/3.44
Brandschutzausrüstung: Rettungsleine
MED/3.45
Gleichwertige Bestandteile fest eingebauter Gas-Löschanlagen (Löschmittel, Ventile und Düsen) für Maschinenräume und Ladungspumpenräume
MED/3.46
Gleichwertige fest eingebaute Gas-Löschanlagen für Maschinenräume (Aerosolanlagen)
MED/3.47
Konzentrat für fest eingebaute hochwirksame Schaumlöschanlagen für Maschinenräume und Ladungspumpenräume
MED/3.48
Bestandteile fest eingebauter, örtlich einzusetzender Feuerlöschsysteme auf Wasserbasis für Maschinenräume vom Typ "A".
MED/3.49a
Fest eingebaute Löschanlagen auf Wasserbasis für Ro-Ro-Räume, Fahrzeugräume und Sonderräume:
  1. vorschriftenbasierte Systeme entsprechend Rundschr. 1430 Klausel 4,
  2. leistungsbasierte Systeme entsprechend Rundschr. 1430 Klausel 5.
MED/3.51
Bestandteile fest eingebauter Feuermelde- und Feueranzeigeanlagen für Steuerstände, Diensträume, Unterkünfte, Kabinenbalkone, Maschinenräume und unbesetzte Maschinenräume:
  1. Brandmeldeanlagen.
  2. Energieversorgungseinrichtungen,
  3. Wärmemelder - Punktförmige Melder,
  4. Rauchmelder: Punktförmige Melder nach dem Streulicht-, Durchlicht- oder Ionisationsprinzip,
  5. Flammenmelder: Punktförmige Melder,
  6. Handbediente Meldestellen,
  7. Kurzschlussisolatoren,
  8. Eingangs-/Ausgangsgeräte,
  9. Kabel.
MED/3.52
Nicht tragbare und nicht bewegliche Feuerlöscher
MED/3.53
Feuermeldeanlagen - Signaltongeber
MED/3.54
Fest eingebaute Sauerstoffanalyse- und Gasspürgeräte
MED/3.55
Mehrzweckstrahlrohre
(Sprüh-/Vollstrahlrohre)
MED/3.56
Ortsfeste Feuerlöschschlauchsysteme
Schlauchhaspeln mit formstabilem Schlauch
MED/3.57
Bestandteile von Mittelschaum (ME)-Feuerlöschanlagen - fest eingebaute Deckanlage für Tankschiffe
MED/3.58
Bestandteile von fest eingebauten Schwerschaum (SE)-Feuerlöschanlagen für Maschinenräume und Deckschutz auf Tankschiffen.
MED/3.59
Feuerlöschschaummittel (Konzentrat) für fest eingebaute Feuerlöschanlagen auf Chemie-Tankschiffen
MED/3.60
Düsen für fest eingebaute Druckwasser-Sprühfeuerlöschanlagen für Kabinenbalkone
MED/3.61a
Leichtschaum-Feuerlöschsysteme für geschlossene Räume zum Schutz von Maschinenräumen und Ladungspumpenräumen, Fahrzeug- und Ro-Ro-Räumen, Sonderräumen und Frachträumen.
MED/3.61b
Leichtschaum-Feuerlöschsysteme für Außenbereiche zum Schutz von Maschinenräumen und Ladungspumpenräumen, Fahrzeug- und Ro-Ro-Räumen, Sonderräumen und Frachträumen.
MED/3.62
Pulver-Feuerlöschsysteme
MED/3.63
Bestandteile von Rauchmeldeanlagen mit Probenahme
MED/3.64
Trennflächen vom Typ "C"
MED/3.65
Fest installierte Detektoren für Kohlenwasserstoffe
MED/3.66
Evakuierungsleitsysteme als Alternative zu bodennahen Sicherheitsleitsystemen
MED/3.67
Schaum-Feuerlöschgeräte für Helikoptervorrichtungen
MED/3.68
Bestandteile von fest eingebauten Feuerlöschanlagen für Dunstabzugs-Abluft von Kombüsen
MED/3.69
Tragbarer Wassermonitor für Schiffe, die am oder nach dem 1. Januar 2016 fertiggestellt wurden und für die Beförderung von fünf oder mehr Lagen von Containern auf dem Wetterdeck oder darüber ausgelegt sind
MED/3.70
Feuerlöschschläuche
formstabile Schläuche für ortsfeste Systeme
MED/3.71
Ortsfeste Feuerlöschschlauchsysteme
Systeme mit Flachschläuchen


4. Navigationsausrüstung
Nummer und Bezeichnung
MED/4.1
Magnetkompass
Klasse A für Schiffe
MED/4.2
Steuerkurstransmitter THD (Magnetkompass)
MED/4.3
Kreiselkompass
MED/4.6
Echolotanlage
MED/4.7
Geräte zum Anzeigen der Geschwindigkeit und der zurückgelegten Distanz (SDME)
MED/4.9
Gerät zum Anzeigen der Drehgeschwindigkeit
MED/4.14
GPS-Ausrüstung
MED/4.15
GLONASS-Ausrüstung
MED/4.16
Kursregelungssystem (HCS)
MED/4.18
Ortungsgeräte für Suche und Rettung (SRLD):
9-GHz-Radartransponder für Suche und Rettung (SART)
MED/4.20
Ruderlagenanzeiger (Ruderwinkelanzeiger)
MED/4.21
Anzeiger der Propellerdrehzahl
MED/4.22
Anzeiger der Propellersteigung
MED/4.23
Magnetkompass Klasse B für Rettungsboote und Bereitschaftsboote
MED/4.29
Schiffsdatenschreiber (VDR)
MED/4.30
Elektronisches Seekartendarstellungs- und Informationssystem (ECDIS), mit Backup, und Rastersystem zur Darstellung von Seekarten (RCDS)
MED/4.31
Kreiselkompass für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge
MED/4.32
Weltweites automatisches Schiffsidentifizierungssystem (AIS)
MED/4.33
Bahnführungssystem
(einsatzfähig ab Mindestmanövriergeschwindigkeit bis max. 30 Knoten)
MED/4.34
Radaranlage CAT 1
MED/4.35
Radaranlage CAT 2
MED/4.36
Radaranlage CAT 3
MED/4.37
Radaranlage für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge (CAT 1H und CAT 2H)
MED/4.38
Radaranlage, zugelassen mit Seekartenoption, nämlich:
  1. CAT 1C,
  2. CAT 2C,
  3. CAT 1HC,
  4. CAT 2HC.
MED/4.39
Radarreflektor (passiv)
MED/4.40
Kursregelungssystem für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge
MED/4.41
Steuerkurstransmitter THD (GNSS-Methode)
MED/4.42
Suchscheinwerfer für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge
MED/4.43
Nachtsichtgerät für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge
MED/4.44
Korrektursignalempfänger für DGPS- und DGLONASS-Anlagen
MED/4.46
Steuerkurstransmitter THD (Kreiselkompass)
MED/4.47
Vereinfachter Schiffsdatenschreiber (S-VDR)
MED/4.49
Lotsenleiter
MED/4.50
DGPS-Ausrüstung
MED/4.51
DGLONASS-Ausrüstung
MED/4.52
Tagsignalscheinwerfer
MED/4.53
Aktiver Radarreflektor
MED/4.54
Kompasspeileinrichtung
MED/4.55
Ortungsgeräte für Suche und Rettung (SRLD):
AIS-SART-Geräte
MED/4.56
Galileo-Ausrüstung
MED/4.57
Wachalarmsystem für Kommandobrücke (BNWAS)
MED/4.58
Schallsignal-Empfangsanlage
MED/4.59
Integriertes Navigationssystem


5. Funkausrüstung
Nummer und Bezeichnung
MED/5.1
UKW-Funkanlage zur Abwicklung von DSC und Sprechfunk
MED/5.2
UKW-DSC-Wachempfänger
MED/5.3
NAVTEX-Empfänger
MED/5.4
EGC-Empfänger
MED/5.5
KW-MSI-Empfänger (KW-NBDP-Empfänger)
MED/5.6
Satelliten-EPIRB 406 MHz (COSPAS-SARSAT)
MED/5.10
GW-Funkanlage zur Abwicklung von DSC und Sprechfunk
MED/5.11
GW-Funk-DSC-Wachempfänger
MED/5.13
Inmarsat-C SES
MED/5.14
GW-KW-Funkanlage zur Abwicklung von DSC, NBDP und Sprechfunk
MED/5.15
GW-KW-DSC- Wachempfänger mit Scanfunktion
MED/5.17
Tragbare UKW-Sprechfunkgeräte (Sender/Empfänger) für Überlebensfahrzeuge
MED/5.18
Fest eingebaute UKW-Sprechfunkgeräte (Sender/Empfänger) für Überlebensfahrzeuge
MED/5.19
Inmarsat-F77


6. Ausrüstung nach COLREG 72
Nummer und Bezeichnung
MED/6.1
Navigationslichter


7. Sicherheitsausrüstung für Massengutschiffe

Dieses Kapitel enthält derzeit keine Gegenstände.


8. Ausrüstung nach SOLAS-Kapitel II-1
Nummer und Bezeichnung
MED/8.1
  • Wasserstandsmelder


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