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Durchführungsbeschluss (EU) 2018/945 der Kommission vom 22. Juni 2018 über die durch epidemiologische Überwachung zu erfassenden übertragbaren Krankheiten und damit zusammenhängenden besonderen Gesundheitsrisiken sowie über die entsprechenden Falldefinitionen
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. Nr. L 170 vom 06.07.2018 S. 1)
Neufassung - Ersetzt Entsch.'en 2000/96/EG und 2002/253/EG
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf den Beschluss Nr. 1082/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2013 zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2119/98/EG 1, insbesondere auf Artikel 6 Absatz 5 Buchstaben a und b,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Gemäß der Entscheidung Nr. 2119/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 2 wurde mit der Entscheidung 2000/96/EG der Kommission 3 eine Liste der übertragbaren Krankheiten und besonderen Gesundheitsrisiken erstellt, die durch epidemiologische Überwachung im Gemeinschaftsnetz erfasst werden sollen.
(2) Mit der Entscheidung 2002/253/EG der Kommission 4 wurden Falldefinitionen für die Meldung der in der Entscheidung 2000/96/EG aufgeführten übertragbaren Krankheiten an das Gemeinschaftsnetz festgelegt.
(3) Der Anhang des Beschlusses Nr. 1082/2013/EU enthält die Kriterien für die Auswahl der durch die epidemiologische Überwachung im Rahmen des Netzes zu erfassenden übertragbaren Krankheiten und damit zusammenhängenden besonderen Gesundheitsrisiken.
(4) Die mit der Entscheidung 2000/96/EG aufgestellte Liste der übertragbaren Krankheiten und damit zusammenhängenden besonderen Gesundheitsrisiken sollte aktualisiert werden, um den Entwicklungen hinsichtlich Inzidenz und Prävalenz und den Bedürfnissen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen und um die Übereinstimmung mit den Kriterien im Anhang des Beschlusses Nr. 1082/2013/EU zu gewährleisten.
(5) Bei der Aktualisierung der Liste der Falldefinitionen sollten neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Änderungen von Kriterien und Verfahren bei der Labordiagnose einbezogen werden.
(6) Sowohl die Liste der Krankheiten als auch die Liste der Falldefinitionen werden an die in der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme in der 10. Überarbeitung (ICD-10) verwendete Nomenklatur der Weltgesundheitsorganisation angepasst.
(7) In die aktualisierte Liste der Krankheiten sollten folgende die öffentliche Gesundheit bedrohenden neuen oder aktuell wieder neu aufgetretenen übertragbaren Krankheiten aufgenommen werden, wobei die Kriterien gemäß dem Anhang des Beschlusses Nr. 1082/2013/EU für die Auswahl der durch die epidemiologische Überwachung zu erfassenden übertragbaren Krankheiten oder damit zusammenhängenden besonderen Gesundheitsrisiken zu befolgen sind:
(8) Gemäß Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 851/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates 5 hat das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (im Folgenden "ECDC") im Auftrag der Kommission bei der Ausarbeitung der Falldefinitionen für Chikungunya-Fieber, Denguefieber, Neuroborreliose und Zikafieber, bei der Überarbeitung der Falldefinitionen für mehrere andere Krankheiten 6 sowie bei der Überarbeitung der Falldefinitionen im Zusammenhang mit bestimmten Krankenhausinfektionen und mit antimikrobiellen Resistenzen 7 wissenschaftliche Unterstützung geleistet. Die Falldefinitionen sollten daher entsprechend geändert werden.
(9) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des gemäß Artikel 18 des Beschlusses Nr. 1082/2013/EU eingesetzten Ausschusses für schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren.
(10) Folglich sollten die Entscheidungen 2000/96/EG und 2002/253/EG durch den vorliegenden Beschluss ersetzt werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
In Anhang I sind die über das Netz für die epidemiologische Überwachung zu erfassenden übertragbaren Krankheiten und damit zusammenhängenden besonderen Gesundheitsrisiken aufgeführt.
Bei der Übermittlung von Daten für die epidemiologische Überwachung der in Anhang I aufgeführten übertragbaren Krankheiten und damit zusammenhängenden besonderen Gesundheitsrisiken verwenden die Mitgliedstaaten die Falldefinitionen gemäß Anhang II.
Die Entscheidungen 2000/96/EG und 2002/253/EG werden aufgehoben. Bezugnahmen auf diese Entscheidungen gelten als Bezugnahmen auf den vorliegenden Beschluss.
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
2) Entscheidung Nr. 2119/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 1998 über die Schaffung eines Netzes für die epidemiologische Überwachung und die Kontrolle übertragbarer Krankheiten in der Gemeinschaft (ABl. Nr. L 268 vom 03.10.1998 S. 1).
3) Entscheidung 2000/96/EG der Kommission vom 22. Dezember 1999 betreffend die von dem Gemeinschaftsnetz nach und nach zu erfassenden übertragbaren Krankheiten gemäß der Entscheidung Nr. 2119/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. Nr. L 28 vom 03.02.2000 S. 50).
4) Entscheidung 2002/253/EG der Kommission vom 19. März 2002 zur Festlegung von Falldefinitionen für die Meldung übertragbarer Krankheiten an das Gemeinschaftsnetz gemäß der Entscheidung Nr. 2119/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. Nr. L 86 vom 03.04.2002 S. 44).
5) Verordnung (EG) Nr. 851/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 zur Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ABl. Nr. L 142 vom 30.04.2004 S. 1).
6) Botulismus, Brucellose, Enteritis durch Campylobacter, Giardiasis, Gonokokkeninfektionen, Listeriose, Röteln, Salmonellenenteritis, Infektion durch shigatoxin-/verocytotoxinbildende E. coli, Shigellose, Syphilis und Syphilis connata, Tetanus, Tuberkulose, Typhus abdominalis und Paratyphus, Keuchhusten, Enteritis durch Yersinia enterocolitica oder Yersinia pseudotuberculosis und nosokomiale Infektionen.
7) Allgemeiner Art und insbesondere Enteritis durch Campylobacter, Gonokokkeninfektionen, Salmonellenenteritis, Shigellose, Tuberkulose und Sepsis durch bestimmte Pathogene, insbesondere Staphylococcus aureus (Empfindlichkeit gegenüber Methicillin und anderen gegen Staphylokokken wirksamen Beta-Lactamen), Enterococcus faecium und Enterococcus faecalis (Empfindlichkeit gegenüber Glycopeptiden), Klebsiella pneumoniae und Escherichia coli (Empfindlichkeit gegenüber Carbapenemen und Colistin in carbapenemresistenten Isolaten) sowie Pseudomonas aeruginosa und Acinetobacter species (Empfindlichkeit gegenüber Carbapenemen).
Übertragbare Krankheiten und damit zusammenhängende besondere Gesundheitsrisiken, die vom Netz für die epidemiologische Überwachung erfasst werden sollen | Anhang I |
1. Krankheiten
MilzbrandBotulismus
Brucellose
Enteritis durch Campylobacter
Chikungunya-Viruskrankheit
Chlamydieninfektionen, einschließlich Lymphogranuloma venereum (LGV) durch Chlamydien
Cholera
Creutzfeldt-Jakob-Krankheit
Kryptosporidiose
Dengue
Diphtherie
Echinokokkose
Giardiasis [ Lambliasis]
Gonokokkeninfektion
Infektion durch Haemophilus influenzae, invasive Erkrankung
Akute Virushepatitis A
Hepatitis B
Hepatitis C
Humane Immundefizienz-Virusinfektion (HIV) und Erworbenes Immundefektsyndrom (Aids)
Grippe
Grippe A/H5N1
Legionellose
Leptospirose
Listeriose
Lyme-Neuroborreliose
Malaria
Masern
Meningokokkeninfektion, invasive Krankheit
Mumps
Keuchhusten
Pest
Infektion durch Streptococcus pneumoniae, invasive Krankheit
Akute Poliomyelitis
Q-Fieber
Tollwut
Röteln
Rötelnembryopathie
Salmonellenenteritis
Schweres akutes respiratorisches Syndrom (SARS)
Infektion durch shigatoxin-/verocytotoxinbildende E. coli (STEC/VTEC), einschließlich hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS)
Shigellose
Pocken
Syphilis
Syphilis connata
Tetanus
Virusenzephalitis, durch Zecken übertragen
Angeborene Toxoplasmose
Trichinellose
Tuberkulose
Tularämie
Typhus abdominalis und Paratyphus
Hämorrhagische Viruskrankheiten (VHF)
West-Nil-Virusinfektion
Gelbfieber
Enteritis durch Yersinia enterocolitica oder Yersinia pseudotuberculosis
Zika-Viruskrankheit
Angeborene Zika-Viruskrankheit
2. Besondere Gesundheitsrisiken
2.1. Nosokomiale Infektionen
2.2. Antimikrobielle Resistenz
Anhang II |
1. Erläuterung der in der Falldefinition und -klassifizierung verwendeten Abschnitte
Klinische Kriterien
Die klinischen Kriterien sollten gemeinsame und relevante Anzeichen und Symptome der Erkrankung umfassen, die entweder allein oder in Kombination mit anderen ein klares oder bezeichnendes klinisches Bild der Erkrankung darstellen. Sie liefern eine allgemeine Beschreibung des klinischen Bilds der Erkrankung und umfassen nicht unbedingt alle für die klinische Diagnose der Krankheit erforderlichen Merkmale.
Laborkriterien
Die Laborkriterien sind ein Verzeichnis von Laborverfahren, die eingesetzt werden, um einen Fall zu bestätigen. In der Regel genügt einer der aufgeführten Tests, um den Fall zu bestätigen. Erfordert die Laborbestätigung eine Kombination mehrerer Verfahren, so ist dies angegeben. Welche Art von Proben für die Labortests zu entnehmen sind, wird nur angegeben, wenn lediglich bestimmte Arten von Proben für die Bestätigung der Diagnose als relevant gelten. In einigen anerkannten Ausnahmefällen sind auch Laborkriterien für wahrscheinliche Fälle angegeben. Diese Laborkriterien bestehen aus einem Verzeichnis von Laborverfahren, das genutzt werden kann, um die Diagnose eines Falls zu untermauern, nicht aber, um sie zu bestätigen.
Epidemiologische Kriterien und epidemiologische Zusammenhänge
Die epidemiologischen Kriterien gelten als erfüllt, wenn ein epidemiologischer Zusammenhang festgestellt werden kann.
Ein epidemiologischer Zusammenhang während der Inkubationszeit entspricht einer der folgenden sechs Definitionen:
Ein epidemiologischer Zusammenhang kann zwischen einer Person und einem bestätigten Fall angenommen werden, wenn mindestens für einen Fall der Übertragungskette eine Laborbestätigung vorliegt. Im Falle eines Ausbruchs von fäkal-oralen oder aerogenen Infektionen muss die Übertragungskette nicht unbedingt festgestellt werden, um einen epidemiologischen Zusammenhang bei einem Fall anzunehmen.
Die Übertragung kann auf einem oder mehreren der folgenden Wege geschehen:
Fallklassifizierung
Die Fälle sind als "möglich", "wahrscheinlich" und "bestätigt" klassifiziert. Die Inkubationszeiten für Erkrankungen werden in den Zusatzinformationen angegeben, um die Beurteilung eines epidemiologischen Zusammenhangs zu erleichtern.
Möglicher Fall
Definiert als ein Fall, der zu Meldezwecken als möglicher Fall klassifiziert ist. In der Regel ist dies ein Fall, der die in der Falldefinition beschriebenen klinischen Kriterien erfüllt, ohne epidemiologische Anzeichen oder Laboranzeichen für die betreffende Erkrankung aufzuweisen. Die Definition eines möglichen Falls hat hohe Sensitivität und geringe Spezifität. Sie ermöglicht in den meisten Fällen den Nachweis, schließt aber auch einige falsch positive Fälle ein.
Wahrscheinlicher Fall
Definiert als ein Fall, der zu Meldezwecken als wahrscheinlicher Fall klassifiziert ist. In der Regel ist dies ein Fall mit klinischen Kriterien und einem epidemiologischen Zusammenhang wie in der Falldefinition beschrieben. Labortests für wahrscheinliche Fälle sind nur für einige Erkrankungen angegeben.
Bestätigter Fall
Definiert als ein Fall, der zu Meldezwecken als bestätigter Fall klassifiziert ist. Für bestätigte Fälle liegt eine Laborbestätigung vor; sie können die klinischen Kriterien, wie in der Falldefinition beschrieben, erfüllen oder nicht. Die Definition eines Falls als bestätigt ist hoch spezifisch und weniger sensitiv; deshalb wird es sich bei den meisten erfassten Fällen um tatsächliche Fälle handeln, wenn auch einige tatsächliche Fälle nicht erfasst werden.
Die klinischen Kriterien einiger Erkrankungen lassen unberücksichtigt, dass viele der akuten Fälle asymptomatisch sind (z.B. Hepatitis A, B und C, Campylobacteriose, Salmonellose), obwohl diese Fälle für das Gesundheitswesen auf einzelstaatlicher Ebene durchaus von Bedeutung sein können.
Die bestätigten Fälle lassen sich einer der drei nachstehend aufgeführten Unterkategorien zuordnen. Sie werden bei der Datenanalyse anhand der im Zusammenhang mit der Fallinformation erhobenen Variablen in eine dieser Unterkategorien eingeteilt.
Im Labor bestätigter Fall mit klinischen Kriterien
Der Fall erfüllt die Laborkriterien zur Fallbestätigung und die klinischen Kriterien, die in der Falldefinition genannt sind.
Im Labor bestätigter Fall mit unbekannten klinischen Kriterien
Der Fall erfüllt die Laborkriterien für die Fallbestätigung, es liegen jedoch keine Informationen über die klinischen Kriterien vor (z.B. nur Laborbericht).
Im Labor bestätigter Fall ohne klinische Kriterien
Der Fall erfüllt die Laborkriterien für die Fallbestätigung, nicht aber die klinischen Kriterien der Falldefinition, oder er ist asymptomatisch.
Anmerkung: Bei einigen der zu überwachenden Zustände folgt die Struktur der Falldefinition nicht dem typischen Muster, etwa bei der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit, bei den nosokomialen Infektionen und bei den antimikrobiellen Resistenzen.
2. Liste der Abkürzungen
3. Falldefinitionen für übertragbare Krankheiten
3.1. Anthrax (Milzbrand)
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens einem der folgenden klinischen Befunde:
Hautmilzbrand
Mindestens eines der beiden folgenden Symptome:
Gastrointestinalmilzbrand
UND mindestens eines der beiden folgenden Symptome:
Lungenmilzbrand
UND mindestens eines der beiden folgenden Symptome:
Meningitis/Meningoenzephalitis-Milzbrand
UND mindestens einer der folgenden drei Symptome:
Septikämischer Milzbrand
Laborkriterien
Mindestens einer der beiden folgenden Labortests:
Ein positiver Nasenabstrich ohne klinische Symptome trägt nicht zur Bestätigung der Falldiagnose bei.
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der folgenden drei epidemiologischen Zusammenhänge:
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt.
Anmerkung: Wenn im nationalen Überwachungssystem klinische Symptome nicht erfasst werden, sollten alle Personen mit einem im Labor bestätigten Befund als bestätigte Fälle gemeldet werden.
3.2. Botulismus
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens einem der folgenden klinischen Befunde:
Lebensmittel- und Wundbotulismus
Mindestens einer der beiden folgenden Befunde:
Botulismus bei Kleinkindern
Jedes Kleinkind mit mindestens einem der folgenden sechs Symptome:
Die gewöhnlich bei Kleinkindern (unter 12 Monaten) auftretende Form des Botulismus kann auch bei Kindern im Alter über 12 Monaten und gelegentlich bei Erwachsenen mit veränderter gastrointestinaler Anatomie und Mikroflora vorkommen.
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden drei Labortests:
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der beiden folgenden epidemiologischen Zusammenhänge:
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt.
3.3. Brucellose
Klinische Kriterien
Jede Person mit Fieber
UND mindestens einer der folgenden sieben Symptome:
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden drei Labortests:
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der folgenden fünf epidemiologischen Zusammenhänge:
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt.
Anmerkung: Wenn im nationalen Überwachungssystem klinische Symptome nicht erfasst werden, sollten alle Personen mit einem im Labor bestätigten Befund als bestätigte Fälle gemeldet werden.
3.4. Enteritis durch Campylobacter
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens einem der folgenden drei Symptome:
Laborkriterien
Mindestens einer der beiden folgenden Labortests:
Anmerkung: Die Untersuchung auf Antibiotikaempfindlichkeit von Campylobacter spp. sollte bei einem repräsentativen Teilsatz an Isolaten vorgenommen werden.
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der folgenden fünf epidemiologischen Zusammenhänge:
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt.
Anmerkung: Wenn im nationalen Überwachungssystem klinische Symptome nicht erfasst werden, sollten alle Personen mit einem im Labor bestätigten Befund als bestätigte Fälle gemeldet werden.
Antimikrobielle Resistenz
Die Ergebnisse der Untersuchung auf Antibiotikaempfindlichkeit müssen gemäß den zwischen dem ECDC und den Mitgliedstaaten vereinbarten Methoden und Kriterien gemeldet werden, die im EU-Protokoll für die harmonisierte Überwachung der Antibiotikaresistenz in Humanisolaten von Salmonella und Campylobacter festgehalten sind1.
3.5. Chikungunya-Viruskrankheit
Klinische Kriterien 2
Laborkriterien 3
A. Wahrscheinlicher Fall
B. Bestätigter Fall
Mindestens einer der folgenden vier Labortests:
Epidemiologische Kriterien
Reise oder ständiger Aufenthalt in einem Gebiet, in dem eine aktuelle Übertragung von Chikungunya dokumentiert ist, in den zwei Wochen vor dem Auftreten der Symptome.
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen und die epidemiologischen Kriterien und die Laborkriterien für einen wahrscheinlichen Fall erfüllt.
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die Laborkriterien für einen bestätigten Fall erfüllt.
Anmerkung: Die serologischen Ergebnisse sollten je nach früherer Exposition gegenüber anderen Flavivirus-Infektionen und je nach Flavivirus-Impfstatus interpretiert werden. Bestätigte Fälle sollten in solchen Situationen durch Serumneutralisationstests oder andere gleichwertige Tests validiert werden.
3.6. Chlamydieninfektionen, einschließlich Lymphogranuloma (Venereum) (LGV) durch Chlamydien
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens einem der folgenden klinischen Befunde:
Sonstige Chlamydienkrankheiten
Mindestens einer der folgenden sechs Befunde:
Bei Neugeborenen mindestens einer der beiden folgenden Befunde:
LGV
Mindestens einer der folgenden fünf Befunde:
Laborkriterien
Sonstige Chlamydienkrankheiten
Mindestens einer der folgenden drei Labortests:
LGV
Mindestens einer der beiden folgenden Labortests:
UND
Epidemiologische Kriterien
Epidemiologischer Zusammenhang durch Übertragung von Mensch zu Mensch (Sexualkontakt oder Übertragung von der Mutter auf das Kind).
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die Laborkriterien erfüllt.
3.7. Cholera
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens einem der folgenden beiden Symptome:
Laborkriterien
UND
UND
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der folgenden vier epidemiologischen Zusammenhänge:
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt.
Anmerkung: Wenn im nationalen Überwachungssystem klinische Symptome nicht erfasst werden, sollten alle Personen mit einem im Labor bestätigten Befund als bestätigte Fälle gemeldet werden.
3.8. Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (CJD)
Voraussetzungen
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens vier der folgenden fünf Symptome:
Diagnosekriterien
Diagnosekriterien zur Fallbestätigung:
Diagnosekriterien für einen wahrscheinlichen oder einen möglichen Fall:
Epidemiologische Kriterien
Epidemiologischer Zusammenhang durch Übertragung von Mensch zu Mensch (z.B. Bluttransfusion).
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall
Jede Person, die die Voraussetzungen erfüllt
UND
UND
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die Voraussetzungen erfüllt
UND
UND
UND
ODER
UND
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die Voraussetzungen erfüllt
UND
die Diagnosekriterien für die Fallbestätigung erfüllt.
3.9. Kryptosporidiose
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens einem der folgenden beiden Symptome:
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden vier Labortests:
Epidemiologische Kriterien
Einer der folgenden fünf epidemiologischen Zusammenhänge:
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt.
Anmerkung: Wenn im nationalen Überwachungssystem klinische Symptome nicht erfasst werden, sollten alle Personen mit einem im Labor bestätigten Befund als bestätigte Fälle gemeldet werden.
3.10. Dengue
Klinische Kriterien 9
Laborkriterien 10
A. Wahrscheinlicher Fall
B. Bestätigter Fall
Mindestens einer der folgenden fünf Labortests:
Epidemiologische Kriterien
Reise oder ständiger Aufenthalt in einem Gebiet, in dem eine aktuelle Übertragung von Dengue dokumentiert ist, in den zwei Wochen vor dem Auftreten der Symptome.
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen und die epidemiologischen Kriterien und die Laborkriterien für einen wahrscheinlichen Fall erfüllt.
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die Laborkriterien für einen bestätigten Fall erfüllt.
3.11. Diphtherie
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens einem der folgenden klinischen Befunde:
Klassische respiratorische Diphtherie:
Erkrankung der oberen Atemwege mit Laryngitis oder Nasopharyngitis oder Tonsilitis
UND
eine adhärente Membran/Pseudomembran.
Milde respiratorische Diphtherie:
Erkrankung der oberen Atemwege mit Laryngitis oder Nasopharyngitis oder Tonsilitis
OHNE
eine adhärente Membran/Pseudomembran.
Hautdiphtherie:
Hautläsion
Sonstige Diphtherie:
Läsion der Augenbindehaut oder der Schleimhäute.
Laborkriterien
Isolierung von Toxin produzierendem Corynebacterium diphtheriae, Corynebacterium ulcerans oder Corynebacterium pseudotuberculosis aus einer klinischen Probe.
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der folgenden epidemiologischen Zusammenhänge:
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien für klassische respiratorische Diphtherie erfüllt.
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien für Diphtherie (klassische respiratorische Diphtherie, milde respiratorische Diphtherie, Hautdiphtherie, sonstige Diphtherie) erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang zu einem bestätigten Fall der Übertragung von Mensch zu Mensch oder einen epidemiologischen Zusammenhang zu einer Übertragung vom Tier auf den Menschen aufweist.
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die Laborkriterien erfüllt UND mindestens einen der klinischen Befunde aufweist.
3.12. Echinokokkose
Klinische Kriterien
Für Überwachungszwecke nicht relevant.
Diagnosekriterien
Mindestens einer der folgenden fünf Labortests:
Epidemiologische Kriterien entfällt
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall entfällt
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die Diagnosekriterien erfüllt.
3.13. Giardiasis [Lambliasis]
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens einem der folgenden vier Symptome:
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden drei Labortests:
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der folgenden vier epidemiologischen Zusammenhänge:
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt.
Anmerkung: Wenn im nationalen Überwachungssystem klinische Symptome nicht erfasst werden, sollten alle Personen mit einem im Labor bestätigten Befund als bestätigte Fälle gemeldet werden.
3.14. Gonokokkeninfektion
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens einem der folgenden acht Symptome:
ODER
jedes Neugeborene mit Konjunktivitis.
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden vier Labortests:
Epidemiologische Kriterien
Epidemiologischer Zusammenhang durch Übertragung von Mensch zu Mensch (Sexualkontakt oder Übertragung von der Mutter auf das Kind).
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die Laborkriterien erfüllt.
Antimikrobielle Resistenz
Bei kulturell bestätigten Fällen müssen die Ergebnisse der Untersuchung auf Antibiotikaempfindlichkeit gemäß den zwischen dem ECDC und den Mitgliedstaaten vereinbarten Methoden und Kriterien gemeldet werden, die im ECDC-Standardprotokoll für die Überwachung der Antibiotikaresistenz von Gonokokken festgehalten sind 11.
3.15. Infektion durch Haemophilus influenzae, invasive Erkrankung
Klinische Kriterien
Für Überwachungszwecke nicht relevant.
Laborkriterien
Mindestens einer der beiden folgenden Labortests:
Epidemiologische Kriterien entfällt
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall entfällt
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die Laborkriterien erfüllt.
3.16. Akute Virushepatitis A
Klinische Kriterien
Jede Person mit schleichendem Einsetzen der Symptome (z.B. Müdigkeit, Bauchschmerzen, Appetitverlust, zeitweilige Übelkeit und Erbrechen)
UND
mindestens einem der folgenden drei Symptome:
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden drei Labortests:
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der folgenden vier epidemiologischen Zusammenhänge:
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt.
Anmerkung: Wenn im nationalen Überwachungssystem klinische Symptome nicht erfasst werden, sollten alle Personen mit einem im Labor bestätigten Befund als bestätigte Fälle gemeldet werden.
Klinische Kriterien
Für Überwachungszwecke nicht relevant.
Laborkriterien
Positive Ergebnisse mindestens eines/einer der folgenden Labortests oder Testkombinationen:
Epidemiologische Kriterien
Für Überwachungszwecke nicht relevant.
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall entfällt
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die Laborkriterien erfüllt.
Klinische Kriterien
Für Überwachungszwecke nicht relevant.
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden drei Labortests:
Epidemiologische Kriterien entfällt
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall entfällt
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die Laborkriterien erfüllt.
3.19. Humane Immundefizienz-Virusinfektion (HIV) und erworbenes Immundefektsyndrom (Aids)
Klinische Kriterien (Aids)
Jede Person, die einen der klinischen Befunde aufweist, welche in der europäischen Falldefinition für Aids festgelegt sind für:
Laborkriterien (HIV)
Epidemiologische Kriterien entfällt
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall entfällt
C. Bestätigter Fall
3.20. Influenza
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens einem der folgenden klinischen Befunde:
Grippeähnliche Erkrankung (ILI)
UND
UND
Akute Atemwegsinfektion (ARI)
UND
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden vier Labortests:
Wenn möglich, sollte der Subtyp des Influenza-Isolats festgestellt werden.
Epidemiologische Kriterien
Epidemiologischer Zusammenhang durch Übertragung von Mensch zu Mensch.
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt (ILI oder ARI).
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien (ILI oder ARI) erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die klinischen (ILI oder ARI) und die Laborkriterien erfüllt.
3.21. Influenza A/H5N1
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens einem der folgenden beiden Symptome:
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden drei Labortests:
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der folgenden vier epidemiologischen Zusammenhänge:
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall
Jede Person, die die klinischen und die epidemiologischen Kriterien erfüllt.
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person mit einem positiven Befund eines Tests auf Influenza A/H5 oder A/H5N1, der in einem Labor durchgeführt wurde, das kein am EU-Gemeinschaftsnetz von Referenzlabors für Influenza beim Menschen beteiligtes Nationales Referenzlabor ist.
C. Einzelstaatlich bestätigter Fall
Jede Person mit einem positiven Befund eines Tests auf Influenza A/H5 oder A/H5N1, der in einem am EU-Gemeinschaftsnetz von Referenzlabors für Influenza beim Menschen beteiligten Nationalen Referenzlabor durchgeführt wurde.
D. WHO-bestätigter Fall
Jede Person mit einer Laborbestätigung eines mit der WHO zusammenarbeitenden Zentrums für Influenza H5.
3.22. Legionellose
Klinische Kriterien
Jede Person mit Pneumonie.
Laborkriterien
Laborkriterien zur Fallbestätigung
Mindestens einer der folgenden drei Labortests:
Laborkriterien für einen wahrscheinlichen Fall
Mindestens einer der folgenden vier Labortests:
Epidemiologische Kriterien entfällt
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien UND mindestens ein Laborkriterium für einen wahrscheinlichen Fall erfüllt.
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien UND mindestens ein Laborkriterium für einen bestätigten Fall erfüllt.
3.23. Leptospirose
Klinische Kriterien
Jede Person mit
ODER
mindestens zwei der folgenden elf Symptome:
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden vier Labortests:
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der folgenden drei epidemiologischen Zusammenhänge:
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt.
Anmerkung: Wenn im nationalen Überwachungssystem klinische Symptome nicht erfasst werden, sollten alle Personen mit einem im Labor bestätigten Befund als bestätigte Fälle gemeldet werden.
3.24. Listeriose
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens einem der folgenden fünf Symptome:
Listeriose in der Schwangerschaft:
ODER
mindestens einem der folgenden fünf Befunde im ersten Lebensmonat (Neugeborenenlisteriose):
Laborkriterien
Mindestens einer der beiden folgenden Labortests:
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der folgenden vier epidemiologischen Zusammenhänge:
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die Laborkriterien für eine normalerweise sterile Probe erfüllt
ODER
Im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft ist in einem Fall (Mutter oder Neugeborenes im ersten Lebensmonat), der die Laborkriterien erfüllt, nur die Mutter zu melden.
Anmerkung: Wenn im nationalen Überwachungssystem klinische Symptome nicht erfasst werden, sollten alle Personen mit einem im Labor bestätigten Befund als bestätigte Fälle gemeldet werden.
3.25. Lyme-Neuroborreliose
Klinische Kriterien
Laborkriterien
A. Bestätigter Fall
ODER
B. Wahrscheinlicher Fall
ODER
Epidemiologische Kriterien
entfällt
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall
entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien und mindestens eines der Laborkriterien für wahrscheinliche Fälle erfüllt.
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien und mindestens eines der Laborkriterien für bestätigte Fälle erfüllt.
3.26. Malaria
Klinische Kriterien
Jede Person mit Fieber ODER Fieber in der Anamnese.
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden drei Labortests:
Wenn möglich, sollte eine Differenzierung von Plasmodium spp. erfolgen.
Epidemiologische Kriterien entfällt
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall entfällt
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt.
Anmerkung: Wenn im nationalen Überwachungssystem klinische Symptome nicht erfasst werden, sollten alle Personen mit einem im Labor bestätigten Befund als bestätigte Fälle gemeldet werden.
3.27. Masern
Klinische Kriterien
Jede Person mit Fieber
UND
UND mindestens einem der folgenden drei Symptome:
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden vier Labortests:
Die Laborergebnisse sind je nach Impfstatus zu interpretieren. Wurde kürzlich geimpft, so ist auf wildes Virus zu untersuchen.
Epidemiologische Kriterien
Epidemiologischer Zusammenhang durch Übertragung von Mensch zu Mensch.
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt.
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die nicht kürzlich geimpft wurde und die klinischen sowie die Laborkriterien erfüllt.
3.28. Meningokokkeninfektion, invasive Erkrankung
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens einem der folgenden Symptome:
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden vier Labortests:
Epidemiologische Kriterien
Epidemiologischer Zusammenhang durch Übertragung von Mensch zu Mensch.
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt.
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die Laborkriterien erfüllt.
3.29. Mumps
Klinische Kriterien
Jede Person mit
UND
mindestens einem der folgenden drei Symptome:
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden drei Labortests:
Die Laborergebnisse sind je nach Impfstatus zu interpretieren.
Epidemiologische Kriterien
Epidemiologischer Zusammenhang durch Übertragung von Mensch zu Mensch.
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt.
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die nicht kürzlich geimpft wurde und die Laborkriterien erfüllt.
Im Falle kürzlich erfolgter Impfung: Jede Person mit Nachweis eines wilden Mumpsvirusstamms.
3.30. Keuchhusten
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens zwei Wochen anhaltendem Husten UND
ODER
jede Person mit ärztlicher Keuchhusten-Diagnose
ODER
Apnoe-Episoden bei Kleinkindern.
Anmerkung:
Alle Personen (Erwachsene, Jugendliche und geimpfte Kinder) können atypische Symptome zeigen. Die Merkmale des Hustens sollten geklärt werden, insbesondere die Frage, ob der Husten anfallartig ist, sich im Laufe der Nacht verstärkt und ohne Fieberanzeichen auftritt.
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden drei Labortests:
Direkte Diagnose (i-ii): Für die Isolierung/den Nachweis von Bordetella pertussis und seiner Nukleinsäure eignen sich am besten Proben aus dem Nasen-Rachen-Raum.
Indirekte Diagnose (iii): Nach Möglichkeit sollte ein ELISA mit hochreinem Pertussis-Toxin und WHO-Referenzseren als Standard gemacht werden. Die Ergebnisse sind je nach Status der Keuchhustenimpfung zu interpretieren. Bei einer wenige Jahre vor der Probenahme erfolgten Impfung kann der Titer spezifischer Antikörper gegen Bordetella pertussis durch die frühere Impfung entstanden oder geändert worden sein.
Epidemiologische Kriterien
Epidemiologischer Zusammenhang durch Übertragung von Mensch zu Mensch.
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt.
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt.
3.31. Pest
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens einem der folgenden klinischen Befunde:
Beulenpest:
UND
Pestsepsis:
Lungenpest:
UND
mindestens einem der folgenden drei Symptome:
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden drei Labortests:
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der folgenden vier epidemiologischen Zusammenhänge:
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die Laborkriterien erfüllt.
3.32. Infektion durch Streptococcus Pneumoniae, invasive Erkrankung
Klinische Kriterien
Für Überwachungszwecke nicht relevant.
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden drei Labortests:
Epidemiologische Kriterien entfällt
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall entfällt
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die Laborkriterien erfüllt.
Antibiotikaresistenz:
Die Ergebnisse der Untersuchung auf Antibiotikaempfindlichkeit müssen gemäß den zwischen dem ECDC und den Mitgliedstaaten vereinbarten Methoden und Kriterien gemeldet werden, die vom Europäischen Netz zur Überwachung von Resistenzen gegen antimikrobielle Wirkstoffe (EARS-Netz) festgelegt werden 15.
3.33. Akute Poliomyelitis
Klinische Kriterien
Jede Person unter 15 Jahren mit akuter schlaffer Parese
ODER
jede Person, bei der ärztlicher Polioverdacht besteht.
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden drei Labortests:
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der beiden folgenden epidemiologischen Zusammenhänge:
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt.
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt.
3.34. Q-Fieber
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens einem der folgenden drei Symptome:
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden drei Labortests:
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der beiden folgenden epidemiologischen Zusammenhänge:
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt.
3.35. Tollwut
Klinische Kriterien
Jede Person mit akuter Enzephalomyelitis
UND
mindestens zwei der folgenden sieben Symptome:
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden vier Labortests:
Die Laborergebnisse sind je nach Impf- oder Immunisierungsstatus zu interpretieren.
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der folgenden drei epidemiologischen Zusammenhänge:
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt.
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt.
3.36. Röteln
Klinische Kriterien
Jede Person mit plötzlichem Auftreten eines generalisierten makulopapulösen Exanthems
UND
mindestens einem der folgenden fünf Symptome:
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden vier Labortests:
Die Laborergebnisse sind je nach Impfstatus zu interpretieren (mögliche Persistenz von IgM-Antikörpern bei Impfung).
Epidemiologische Kriterien
Ein epidemiologischer Zusammenhang mit einem bestätigten Fall
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt.
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt und in letzter Zeit nicht geimpft wurde.
Eine unlängst geimpfte Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und bei der ein wilder Rubellavirusstamm nachgewiesen wurde, gilt als bestätigter Fall.
Anmerkung: Bei Verdacht auf Röteln in der Schwangerschaft ist für die Fallbehandlung eine weitere Bestätigung positiver Rubella-IgM-Ergebnisse erforderlich (z.B. ein Rubella-spezifischer IgG-Aviditätstest, Rubella IgM und Vergleich der Rubella-IgG-Werte bei gepaarten Sera in einem Referenzlabor).
3.37. Rötelnembryopathie
Klinische Kriterien
Angeborene Rötelninfektion (CRI)
Klinische Kriterien können nicht definiert werden.
Rötelnembryopathie (CRS)
Jedes Kleinkind unter 1 Jahr oder jedes Totgeborene mit:
mindestens zwei der unter A aufgeführten Befunde
ODER
einem Befund der Kategorie A und einem der Kategorie B.
A)
B)
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden vier Labortests:
Die Laborergebnisse sind je nach Impfstatus zu interpretieren.
Epidemiologische Kriterien
Jedes Kleinkind oder jedes Totgeborene einer Mutter, die in der Schwangerschaft an Röteln erkrankt ist, für die eine Laborbestätigung vorliegt, bei einer Übertragung von Mensch zu Mensch (Übertragung von der Mutter auf das Kind).
Fallklassifizierung der angeborenen Röteln
A. Möglicher Fall entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall
Jedes Totgeborene oder Kleinkind, das entweder nicht getestet wurde ODER dessen Laborergebnisse negativ sind, bei dem mindestens eine der beiden folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
C. Bestätigter Fall
Jedes Totgeborene, das die Laborkriterien erfüllt,
ODER
jedes Kleinkind, das die Laborkriterien erfüllt UND mindestens eines der beiden folgenden aufweist:
3.38. Salmonellenenteritis
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens einem der folgenden vier Symptome:
Laborkriterien
Mindestens einer der beiden folgenden Labortests:
Anmerkung: Die Untersuchung auf Antibiotikaempfindlichkeit von Salmonella enterica sollte bei einem repräsentativen Teilsatz an Isolaten vorgenommen werden.
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der folgenden fünf epidemiologischen Zusammenhänge:
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt.
Anmerkung: Wenn im nationalen Überwachungssystem klinische Symptome nicht erfasst werden, sollten alle Personen mit einem im Labor bestätigten Befund als bestätigte Fälle gemeldet werden.
Antimikrobielle Resistenz
Die Ergebnisse der Untersuchung auf Antibiotikaempfindlichkeit müssen gemäß den zwischen dem ECDC und den Mitgliedstaaten vereinbarten Methoden und Kriterien gemeldet werden, die im EU-Protokoll für die harmonisierte Überwachung der Antibiotikaresistenz in Humanisolaten von Salmonella und Campylobacter festgehalten sind 16.
3.39. Schweres akutes respiratorisches Syndrom (SARS)
Klinische Kriterien
Jede Person mit akutem Fieber oder Fieber in der Anamnese
UND
mindestens einem der folgenden drei Symptome:
UND
mindestens einem der folgenden vier Befunde:
UND
Fehlen einer alternativen Diagnose, welche die Erkrankung eindeutig erklären könnte.
Laborkriterien
Laborkriterien zur Fallbestätigung
Mindestens einer der folgenden drei Labortests:
Laborkriterien für einen wahrscheinlichen Fall
Mindestens einer der beiden folgenden Labortests:
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der folgenden drei epidemiologischen Zusammenhänge:
Fallklassifizierung für den inter-epidemischen Zeitraum
Gilt auch während eines Ausbruchs in einem nicht betroffenen Land oder Gebiet.
A. Möglicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist und die Laborkriterien für einen wahrscheinlichen Fall erfüllt.
C. Einzelstaatlich bestätigter Fall
Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien zur Fallbestätigung erfüllt, wenn der Test in einem nationalen Referenzlabor erfolgt ist.
D. Bestätigter Fall
Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien zur Fallbestätigung erfüllt, wenn der Test in einem SARS-Verifizierungs- und Referenzlabor der WHO erfolgt ist.
Fallklassifizierung während eines Ausbruchs
Gilt während eines Ausbruchs in einem Land/Gebiet, in dem für mindestens eine Person eine Laborbestätigung eines SARS-Verifizierungs- und Referenzlabors der WHO vorliegt.
A. Möglicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt.
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang mit einem einzelstaatlich bestätigten oder einem bestätigten Fall aufweist.
C. Einzelstaatlich bestätigter Fall
Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien zur Fallbestätigung erfüllt, wenn der Test in einem nationalen Referenzlabor erfolgt ist.
D. Bestätigter Fall
Einer der folgenden drei Fälle:
3.40. Infektion durch shigatoxin-/verocytotoxinbildende E. Coli (STEC/VTEC), einschließlich hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS)
Klinische Kriterien
STEC/VTEC-Durchfall
Jede Person mit mindestens einem der folgenden beiden Symptome:
Hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS)
Jede Person mit akutem Nierenversagen und mindestens einem der beiden folgenden Befunde:
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden vier Labortests:
Nur bei HUS kann das folgende als Laborkriterium zur Bestätigung von STEC/VTEC verwendet werden:
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der folgenden fünf epidemiologischen Zusammenhänge:
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall einer STEC-assoziierten HUS
Jede Person, die die klinischen Kriterien für HUS erfüllt.
B. Wahrscheinlicher Fall von STEC/VTEC
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.
C. Bestätigter Fall von STEC/VTEC
Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt.
Anmerkung: Wenn im nationalen Überwachungssystem klinische Symptome nicht erfasst werden, sollten alle Personen mit einem im Labor bestätigten Befund als bestätigte Fälle gemeldet werden.
3.41. Shigellose
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens einem der folgenden vier Symptome:
Laborkriterien
Für einen bestätigten Fall:
Für einen wahrscheinlichen Fall:
Anmerkung: Nach Möglichkeit sollte eine Untersuchung auf Antibiotikaempfindlichkeit von Shigella vorgenommen werden.
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der folgenden vier epidemiologischen Zusammenhänge:
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.
ODER
Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien für einen wahrscheinlichen Fall erfüllt.
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien für einen bestätigten Fall erfüllt.
Anmerkung: Wenn im nationalen Überwachungssystem klinische Symptome nicht erfasst werden, sollten alle Personen mit einem im Labor bestätigten Befund als bestätigte Fälle gemeldet werden.
Antimikrobielle Resistenz
Die Ergebnisse der Untersuchung auf Antibiotikaempfindlichkeit müssen gemäß den zwischen dem ECDC und den Mitgliedstaaten vereinbarten Methoden und Kriterien gemeldet werden.
3.42. Pocken
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens einem der folgenden beiden Symptome:
UND
Bläschen oder feste Pusteln im gleichen Entwicklungsstadium mit zentrifugaler Verteilung.
Laborkriterien
Laborkriterien zur Fallbestätigung
Mindestens einer der beiden folgenden Labortests:
Die Laborergebnisse sind je nach Impfstatus zu interpretieren.
Laborkriterien für einen wahrscheinlichen Fall
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der beiden folgenden epidemiologischen Zusammenhänge:
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt.
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und mindestens einer der folgenden beiden Voraussetzungen:
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die Laborkriterien zur Fallbestätigung erfüllt.
Während eines Ausbruchs: Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.
3.43. Syphilis
Klinische Kriterien
Primäre Syphilis (Frühsyphilis)
Jede Person mit einem oder mehreren (in der Regel schmerzlosen) Schankern im Genital-, Perineal- oder Analbereich, im Mund, in der Pharyngealschleimhaut oder an anderer Stelle.
Sekundäre Syphilis (Spätsyphilis)
Jede Person mit mindestens einem der folgenden fünf Befunde:
Frühe latente Syphilis (< 1 Jahr).
Keine Symptome und Vorgeschichte von Symptomen, die mit denen der frühen Phasen der Syphilis übereinstimmen, in den vorangegangenen 12 Monaten.
In jeder Phase der Erkrankung können Augenprobleme oder neurologische Probleme auftreten.
Fälle der späten latenten Syphilis (> 1 Jahr) stehen nicht unter der Überwachung durch EU/EWR.
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden Labortests:
Epidemiologische Kriterien
Primäre/sekundäre Syphilis
Epidemiologischer Zusammenhang durch Übertragung von Mensch zu Mensch (Sexualkontakt).
Frühe latente Syphilis
Epidemiologischer Zusammenhang durch Übertragung von Mensch zu Mensch (Sexualkontakt) in den vorangegangenen 12 Monaten.
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die Laborkriterien zur Fallbestätigung erfüllt.
3.44. Syphilis connata
Klinische Kriterien
Jedes Kleinkind unter zwei Jahren mit mindestens einem der folgenden zehn Befunde:
Laborkriterien
Laborkriterien zur Fallbestätigung
Mindestens einer der folgenden drei Labortests:
UND ein reaktiver nicht treponemaler Test (VDRL, RPR) im Serum des Kindes.
Laborkriterien für einen wahrscheinlichen Fall
Mindestens einer der folgenden drei Labortests:
Epidemiologische Kriterien
Jedes Kleinkind mit einem epidemiologischen Zusammenhang durch Übertragung von Mensch zu Mensch (Übertragung von der Mutter auf das Kind).
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall
Jedes Kleinkind oder Kind, das die klinischen Kriterien erfüllt und bei dem mindestens eine der beiden folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
C. Bestätigter Fall
Jedes Kleinkind, das die Laborkriterien zur Fallbestätigung erfüllt.
3.45. Tetanus
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens zwei der folgenden drei Symptome:
Laborkriterien entfällt
Epidemiologische Kriterien entfällt
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt, wenn eine wahrscheinlichere Diagnose fehlt.
C. Bestätigter Fall entfällt
3.46. Virusenzephalitis, durch Zecken übertragen
Klinische Kriterien
Jede Person mit den Symptomen eines entzündeten zentralen Nervensystems (z.B. Meningitis, Meningo-Enzephalitis, Enzephalomyelitis, Enzephaloradikulitis).
Laborkriterien 19
Laborkriterien zur Fallbestätigung:
mindestens einer der folgenden fünf Labortests:
Laborkriterien für einen wahrscheinlichen Fall:
Nachweis ZE-spezifischer IgM-Antikörper in einer einzigen Serumprobe.
Epidemiologische Kriterien
Exposition gegenüber einer gemeinsamen Infektionsquelle (nicht pasteurisierte Milcherzeugnisse).
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien und die Laborkriterien für einen wahrscheinlichen Fall erfüllt
ODER
jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien und die Laborkriterien zur Fallbestätigung erfüllt.
Anmerkung: Die serologischen Ergebnisse sollten je nach früherer Exposition gegenüber anderen Flavivirus-Infektionen und je nach Flavivirus-Impfstatus interpretiert werden. Bestätigte Fälle sollten in solchen Situationen durch Serumneutralisationstests oder andere gleichwertige Tests validiert werden.
3.47. Angeborene Toxoplasmose
Klinische Kriterien
Für Überwachungszwecke nicht relevant.
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden vier Labortests:
Epidemiologische Kriterien entfällt
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall entfällt
C. Bestätigter Fall
Jedes Kleinkind, das die Laborkriterien erfüllt.
3.48. Trichinellose
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens drei der folgenden sechs Symptome:
Laborkriterien
Mindestens einer der beiden folgenden Labortests:
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der beiden folgenden epidemiologischen Zusammenhänge:
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien und die Laborkriterien erfüllt.
Anmerkung: Wenn im nationalen Überwachungssystem klinische Symptome nicht erfasst werden, sollten alle Personen mit einem im Labor bestätigten Befund als bestätigte Fälle gemeldet werden.
3.49. Tuberkulose
Klinische Kriterien
Jede Person mit den folgenden beiden Befunden:
UND
ODER
ein post mortem entdeckter Fall mit pathologischem Befund, der mit aktiver Tuberkulose übereinstimmt und der eine Indikation für eine antibiotische Tuberkulosebehandlung gebildet hätte, wenn die Diagnose vor dem Tod des Patienten gestellt worden wäre.
Laborkriterien
Laborkriterien zur Fallbestätigung
Mindestens einer der beiden folgenden Labortests:
Laborkriterien für einen wahrscheinlichen Fall
Mindestens einer der folgenden drei Labortests:
Epidemiologische Kriterien entfällt
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt.
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien und die Laborkriterien für einen wahrscheinlichen Fall erfüllt.
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien zur Fallbestätigung erfüllt.
Antimikrobielle Resistenz
Die Ergebnisse der Untersuchung auf Antibiotikaempfindlichkeit müssen gemäß den zwischen dem ECDC und den Mitgliedstaaten vereinbarten Methoden und Kriterien gemeldet werden, die vom Europäischen Netz der Referenzlaboratorien für Tuberkulose und dem European Tuberculosis Surveillance Network festgelegt werden 20.
3.50. Tularämie
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens einem der folgenden klinischen Befunde:
Ulceroglanduläre Tularämie
UND
Glanduläre Tularämie
Oculoglanduläre Tularämie
UND
Oropharyngeale Tularämie
UND mindestens einer der folgenden drei Befunde:
Intestinale Tularämie
Mindestens eines der folgenden drei Symptome:
Pulmonäre Tularämie
Typhoidale Tularämie
Mindestens eines der beiden folgenden Symptome:
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden drei Labortests:
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der folgenden drei epidemiologischen Zusammenhänge:
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt.
3.51. Typhus abdominalis und paratyphus
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens einem der folgenden beiden Symptome:
ODER
Laborkriterien
Mindestens einer der beiden folgenden Labortests:
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der folgenden drei epidemiologischen Zusammenhänge:
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt.
Anmerkung: Wenn im nationalen Überwachungssystem klinische Symptome nicht erfasst werden, sollten alle Personen mit einem im Labor bestätigten Befund als bestätigte Fälle gemeldet werden.
3.52. Hämorrhagische Viruskrankheiten (VHF)
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens einem der folgenden beiden Symptome:
Laborkriterien
Mindestens einer der beiden folgenden Labortests:
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der folgenden Labortests:
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt.
3.53. West-Nil-Virusinfektion
Klinische Kriterien
Mindestens einer der folgenden drei Befunde:
Laborkriterien
Labortest zur Fallbestätigung
Mindestens einer der folgenden vier Labortests:
Labortest für einen wahrscheinlichen Fall
WNV-spezifische Antikörperreaktion im Serum
Die Laborergebnisse sind je nach Flavivirus-Impfstatus zu interpretieren.
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der beiden folgenden epidemiologischen Zusammenhänge:
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt UND bei der mindestens eine der folgenden beiden Voraussetzungen gegeben ist:
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die Laborkriterien zur Fallbestätigung erfüllt.
Anmerkung: Die serologischen Ergebnisse sollten je nach früherer Exposition gegenüber anderen Flavivirus-Infektionen und je nach Flavivirus-Impfstatus interpretiert werden. Bestätigte Fälle sollten in solchen Situationen durch Serumneutralisationstests oder andere gleichwertige Tests validiert werden.
3.54. Gelbfieber
Klinische Kriterien
Jede Person mit Fieber
UND
mindestens einem der beiden folgenden Befunde:
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden fünf Labortests:
Epidemiologische Kriterien
In der vergangenen Woche Reise in ein Gebiet, in dem bekanntermaßen oder vermutlich Gelbfieberfälle aufgetreten sind.
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die nicht kürzlich geimpft wurde und die klinischen sowie die Laborkriterien erfüllt.
Im Falle kürzlich erfolgter Impfung eine Person mit Nachweis eines wilden Gelbfiebervirusstamms.
Anmerkung: Die serologischen Ergebnisse sollten je nach früherer Exposition gegenüber anderen Flavivirus-Infektionen und je nach Flavivirus-Impfstatus interpretiert werden. Bestätigte Fälle sollten in solchen Situationen durch Serumneutralisationstests oder andere gleichwertige Tests validiert werden.
3.55. Enteritis durch Yersinia enterocolitica oder Yersinia pseudotuberculosis
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens einem der folgenden fünf Befunde:
Laborkriterien
Mindestens einer der beiden folgenden Labortests:
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der folgenden vier epidemiologischen Zusammenhänge:
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.
C. Bestätigter Fall
Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt.
Anmerkung: Wenn im nationalen Überwachungssystem klinische Symptome nicht erfasst werden, sollten alle Personen mit einem im Labor bestätigten Befund als bestätigte Fälle gemeldet werden.
3.56. Zika-Viruskrankheit
Klinische Kriterien
Laborkriterien
A. Bestätigter Fall
Mindestens einer der folgenden Labortests:
B. Wahrscheinlicher Fall
Epidemiologische Kriterien
Reise oder ständiger Aufenthalt in einem Gebiet, in dem eine aktuelle Übertragung des Zika-Virus dokumentiert ist, in den zwei Wochen vor dem Auftreten der Symptome
ODER
Sexualkontakt mit einer Person, die in letzter Zeit einer Infektion mit dem Zika-Virus ausgesetzt war oder bei der eine Zika-Infektion bestätigt wurde.
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall
Eine Person, die die klinischen und die epidemiologischen Kriterien und die Laborkriterien für einen wahrscheinlichen Fall erfüllt.
C. Bestätigter Fall
Eine Person, die die Laborkriterien für einen bestätigten Fall erfüllt.
Anmerkung: Die serologischen Ergebnisse sollten je nach früherer Exposition gegenüber anderen Flavivirus-Infektionen und je nach Flavivirus-Impfstatus interpretiert werden. Bestätigte Fälle sollten in solchen Situationen durch Serumneutralisationstests oder andere gleichwertige Tests validiert werden.
3.57. Angeborene Zika-Viruskrankheit
Klinische Kriterien
Laborkriterien
A. Bestätigter Fall
Epidemiologische Kriterien
Bestätigte Infektion der Mutter mit dem Zika-Virus in der Schwangerschaft.
Fallklassifizierung
A. Wahrscheinlicher Fall
Ein Neugeborenes oder ein Fötus, der die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.
B. Bestätigter Fall
Ein Neugeborenes oder ein Fötus, der die klinischen und die Laborkriterien erfüllt.
4. Falldefinitionen für besondere Gesundheitsprobleme
4.1. Allgemeine Falldefinition für nosokomiale Infektionen (oder "Krankenhausinfektion")
Eine mit dem gegenwärtigen Krankenhausaufenthalt in Zusammenhang stehende nosokomiale Infektion ist als Infektion definiert, die einer der Falldefinitionen entspricht UND
Eine mit einem früheren Krankenhausaufenthalt in Zusammenhang stehende nosokomiale Infektion ist als Infektion definiert, die einer der Falldefinitionen entspricht
UND
ODER
ODER
Anmerkung: Für die Zwecke von Punktprävalenzerhebungen wird eine am Tag der Erhebung vorliegende aktive nosokomiale Infektion als eine Infektion definiert, für die am Tag der Erhebung Anzeichen und Symptome vorliegen oder für die in der Vergangenheit Anzeichen und Symptome vorlagen und der Patient sich am der Tag der Erhebung (nach wie vor) diesbezüglich in Behandlung befindet. Das Auftreten von Symptomen und Anzeichen sollte bis zum Behandlungsbeginn überprüft werden, um festzustellen ob die behandelte Infektion einer der Falldefinitionen für nosokomiale Infektionen entspricht.
4.1.1. BJ: Knochen- und Gelenkinfektionen
BJ-BONE: Osteomyelitis
Osteomyelitis muss mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:
Hinweis für die Meldung
Eine nach einer Herzoperation gemeinsam mit Osteomyelitis auftretende Mediastinitis ist als Infektion von Organen und Körperhöhlen im Operationsgebiet (SSI-O) zu melden
BJ-JNT: Gelenk- oder Schleimbeutelinfektion
Gelenk- oder Schleimbeutelinfektionen müssen mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:
BJ-DISC: Infektion im Bereich der Bandscheibe
Eine Infektion im Bereich der Bandscheibe muss mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:
4.1.2. BSI: Sepsis
BSI: Laborbestätigte Sepsis
Kultureller Nachweis von pathogenen Erregern im Blut
ODER
Patient hat mindestens eines der folgenden Anzeichen oder Symptome: Fieber (> 38 °C), Schüttelfrost oder Hypotonie
UND ein gewöhnlicher Hautkeim wurde aus zwei separaten Blutproben (Entnahmen in der Regel innerhalb von 48 Stunden) isoliert
Hautkeime = koagulase-negative Staphylokokken, Micrococcus spp., Propionibacterium acnes, Bacillus spp., Corynebacterium spp.
Ursache der Sepsis:
4.1.3. CNS: Infektionen des zentralen Nervensystems
CNS-IC: Intrakranielle Infektion (Gehirnabszess, subdurale oder epidurale Infektion und Enzephalitis) Intrakranielle Infektionen müssen mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:
UND bei ante mortem gestellter Diagnose beginnt der Arzt mit entsprechender antimikrobieller Therapie.
Hinweis für die Meldung
Bei gemeinsamem Vorliegen einer Meningitis und eines Abszesses im Gehirn ist die Infektion als IC (Intrakranielle Infektion) zu melden
CNS-MEN: Meningitis oder Ventrikulitis
Meningitis oder Ventrikulitis muss mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:
UND bei ante mortem gestellter Diagnose beginnt der Arzt mit entsprechender antimikrobieller Therapie.
Hinweise für die Meldung
CNS-SA: Spinalabszess ohne Meningitis
Ein Abszess im spinalen Epidural- oder Subduralraum, von dem CSF und angrenzende Knochenstrukturen nicht betroffen sind, muss mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:
UND bei ante mortem gestellter Diagnose beginnt der Arzt mit entsprechender antimikrobieller Therapie.
Hinweis für die Meldung:
Spinalabszesse mit Meningitis sind als Meningitis (CNS-MEN) zu melden
4.1.4. CRI: Katheterinfektionen 21
CRI1-CVC: Lokale Infektion am zentralen Gefäßkatheter (keine positive Blutkultur)
CRI1-PVC: Lokale Infektion am peripheren Gefäßkatheter (keine positive Blutkultur)
CRI2-CVC: Systemische Infektion am zentralen Gefäßkatheter (keine positive Blutkultur)
CRI2-PVC: Systemische Infektion des peripheren Gefäßkatheters (keine positive Blutkultur)
CRI3-CVC: Mikrobiologisch bestätigte Sepsis am zentralen Gefäßkatheter
UND kultureller Nachweis desselben Erregers in einer der folgenden Proben:
CRI3-PVC: Mikrobiologisch bestätigte Sepsis am peripheren Gefäßkatheter
Gegebenenfalls Auftreten einer Sepsis innerhalb von 48 Stunden vor oder nach Entfernung des Katheters
UND kultureller Nachweis desselben Erregers in einer der folgenden Proben:
4.1.5. CVS: Infektionen Des Kardiovaskularen Systems
CVS-VASC: Arterien- oder Veneninfektion
Eine Arterien- oder Veneninfektion muss mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:
Hinweise für die Meldung:
Infektionen an arteriovenösen Transplantaten, Shunts oder Fisteln oder an der Einstichstelle intravaskulärer Kanülen ohne kulturellen Nachweis von Organismen im Blut sind als CVS-VASC zu melden. Dem dritten Kriterium entsprechende CVS-VASC sind als CRI1 bzw. CRI2 zu melden.
CVS-ENDO: Endokarditis
Eine Endokarditis einer natürlichen oder künstlichen Herzklappe muss mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:
UND bei ante mortem gestellter Diagnose beginnt der Arzt mit entsprechender antimikrobieller Therapie.
CVS-CARD: Myokarditis oder Perikarditis
Myokarditis oder Perikarditis muss mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:
CVS-MED: Mediastinitis
Mediastinitis muss mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:
Hinweis für die Meldung:
Eine nach einer Herzoperation gemeinsam mit Osteomyelitis auftretende Mediastinitis wird als SSI-O gemeldet.
4.1.6. EENT: Augen-, Hals-, Nasen-, Ohren- und Mundinfektionen
EENT-CONJ: Konjunktivitis
Konjunktivitis muss mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:
Hinweise für die Meldung:
EENT-EYE: Sonstige Augeninfektionen, außer Konjunktivitis
Augeninfektionen, außer Konjunktivitis, müssen einem der folgenden Kriterien entsprechen:
EENT-EAR: Ohr und Mastoid
Ohr- und Mastoidinfektionen müssen mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:
Otitis externa muss mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:
Otitis media muss mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:
Otitis interna muss mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:
Mastoiditis muss mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:
EENT-ORAL: Mundrauminfektion (Mund, Zunge oder Gaumen)
Mundrauminfektionen müssen mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:
Hinweis für die Meldung:
Nosokomiale primäre Herpes-simplex-Infektionen der Mundhöhle sind als ORAL zu melden; rekurrente Herpesinfektionen sind nicht nosokomial.
EENT-SINU: Sinusitis
Sinusitis muss mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:
EENT-UR: Infektion der oberen Atemwege (Pharyngitis, Laryngitis, Epiglottitis)
Infektionen der oberen Atemwege müssen mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:
4.1.7. GI: Infektionen des Gastrointestinaltraktes
GI-CDI: Infektion durch Clostridium difficile
Eine Clostridium-difficile-Infektion (früher auch Clostridium-difficile-assoziierte Diarrhöe oder CDAD genannt) muss einem der folgenden Kriterien entsprechen:
GI-GE: Gastroenteritis (ausgenommen CDI)
Gastroenteritis muss mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:
GI-GIT: Infektion des Gastrointestinaltraktes (Ösophagus, Magen, Dünndarm, Dickdarm und Rektum), ausgenommen Gastroenteritis und Appendizitis
Infektionen des Gastrointestinaltraktes, Gastroenteritis und Appendizitis ausgenommen, müssen mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:
GI-HEP: Hepatitis
Hepatitis muss dem folgenden Kriterium entsprechen:
Patient hat mindestens zwei der folgenden Anzeichen oder Symptome ohne sonstige erkennbare Ursache: Fieber (> 38 °C), Appetitlosigkeit, Übelkeit, Erbrechen, Bauchschmerzen, Gelbsucht oder Transfusion in der Anamnese der letzten drei Monate
UND mindestens eines der Folgenden:
Hinweise für die Meldung:
GI-IAB: Intraabdominale Infektionen, die nicht anderweitig beschrieben sind, einschließlich Gallenblase, Gallengänge, Leber (ausgenommen Virushepatitis), Milz, Pankreas, Peritoneum, subphrenischer oder subdiaphragmatischer Raum oder sonstiges intraabdominales Gewebe oder nicht anderweitig angegebener Bereich
Intraabdominale Infektionen müssen mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:
Hinweis für die Meldung:
Pankreatitis (ein inflammatorisches Syndrom, das durch Bauchschmerzen, Übelkeit und Erbrechen mit gleichzeitig erhöhtem Serumspiegel von Pankreasenzymen gekennzeichnet ist) ist nicht zu melden, außer es wird ein infektiöser Ursprung festgestellt.
4.1.8. LRI: Infektionen der unteren Atemwege mit Ausnahme der Pneumonie
LRI-BRON: Bronchitis, Tracheobronchitis, Bronchiolitis, Tracheitis, ohne Anzeichen einer Pneumonie
Patient zeigt keine klinischen oder radiologischen Anzeichen einer Pneumonie
UND Patient hat mindestens zwei der folgenden Anzeichen oder Symptome ohne sonstige erkennbare Ursache: Fieber (> 38 °C), Husten, neue oder erhöhte Sputumproduktion, Rhonchi oder pfeifendes Atmen
UND mindestens eines der Folgenden:
Hinweis für die Meldung:
Chronische Bronchitis bei Patienten mit chronischer Lungenerkrankung ist nicht als Infektion zu melden, außer es gibt Anzeichen für eine akute sekundäre Infektion, die sich durch eine Veränderung des Erregers manifestiert.
LRI-LUNG: Sonstige Infektionen der unteren Atemwege
Sonstige Infektionen der unteren Atemwege müssen einem der folgenden Kriterien entsprechen:
Hinweis für die Meldung:
Lungenabszess oder Pleuraempyem ohne Pneumonie wird als LUNG gemeldet.
4.1.9. NEO: Spezifische Falldefinitionen Für Infektionen Bei Neugeborenen
NEO-CSEP: Klinische Sepsis
ALLE folgenden drei Kriterien:
UND zwei der folgenden Kriterien (ohne sonstige erkennbare Ursache):
NEO-LCBI: Laborbestätigte Sepsis bei Neugeborenen
Mindestens zwei der folgenden Kriterien: Temperatur > 38 °C oder < 36,5 °C oder Temperaturinstabilität, Tachykardie oder Bradykardie, Apnoe, erhöhte Rekapillarisierungszeit (RKZ), metabolische Azidose, Hyperglykämie oder anderes Sepsiszeichen wie Apathie
UND
ein anerkannter Erreger außer aus Blut oder CSF gewonnene koagulase-negative Staphylokokken (CSF: dies wird erwähnt, da Meningitis in dieser Altersgruppe gewöhnlich hämatogen ist und ein positiv getesteter CSF deshalb als Nachweis einer Sepsis betrachtet werden kann, selbst wenn Blutkulturen negativ sind oder nicht getestet wurden).
Hinweise für die Meldung
NEO-CNSB: Laborbestätigte Sepsis mit koagulase-negativen Staphylokokken
Hinweise für die Meldung
NEO-PNEU: Pneumonie
NEO-NEC: Nekrotisierende Enterokolitis
Histopathologischer Nachweis der nekrotisierenden Enterokolitis
ODER
mindestens eine typische radiologisch festgestellte Anomalie (Pneumoperitoneum, Pneumatosis intestinalis, unverändert stehende Dünndarmschlingen) sowie mindestens zwei der folgenden Kriterien ohne sonstige erkennbare Ursache: Erbrechen, geblähter Bauch, Nahrungs-("Magen-")Reste, wiederholt mikroskopisch oder makroskopisch Blut im Stuhl.
4.1.10. PN: Pneumonie
Mindestens zweifacher serieller Nachweis von Zeichen einer Pneumonie bei Röntgenuntersuchungen oder Computertomographien des Thorax bei Patienten mit pulmonaler oder kardialer Grunderkrankung. Bei Patienten ohne pulmonale oder kardiale Grunderkrankung reicht eine aussagekräftige Röntgenuntersuchung oder Computertomographie des Thorax
UND mindestens eines der folgenden Symptome:
UND mindestens eines der folgenden Symptome (oder mindestens zwei für die Diagnostik der klinischen Pneumonie = PN 4 und PN 5):
und entsprechend der durchgeführten Diagnostik:
Quantitativer kultureller Nachweis eines Erregers aus minimal kontaminiertem Sekret der UAW 22 (PN 1)
Quantitativer kultureller Nachweis eines Erregers aus potenziell kontaminiertem Atemwegssekret (PN 2)
Anmerkung:
Intubationsassoziierte Pneumonie (IAP)
Eine Pneumonie wird als intubationsassoziiert (IAP) definiert, wenn (selbst mit Unterbrechungen) während der 48 Stunden vor Auftreten der Infektion ein invasives Beatmungsgerät eingesetzt war.
Anmerkung: Eine Pneumonie, die ab dem Tag ihres Auftretens mit einer Intubation behandelt wurde, ist ohne zusätzliche Angaben zur Abfolge der Ereignisse nicht als IAP einzustufen.
4.1.11. REPR: Infektionen des Genitaltraktes
REPR-EMET: Endometritis
Endometritis muss mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:
Hinweis für die Meldung:
Endometritis post partum ist als nosokomiale Infektion zu melden, es sei denn, das Fruchtwasser ist zum Zeitpunkt der Einweisung infiziert, oder die Patientin wurde 48 Stunden nach Ruptur der Membran eingewiesen.
REPR-EPIS: Infektion der Episiotomiestelle
Infektionen der Episiotomiestelle müssen mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
REPR-VCUF: Infektion der Scheidenmanschette
Infektionen der Scheidenmanschette müssen mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:
Hinweis für die Meldung:
Infektionen der Scheidenmanschette sind als SSI-O zu melden, wenn andere SSI-Kriterien zutreffen (bis zu 30 Tage nach der Hysterektomie).
REPR-OREP: Sonstige Infektionen des männlichen oder weiblichen Genitaltraktes (Nebenhoden, Hoden, Prostata, Scheide, Eierstöcke, Uterus oder sonstiges tiefliegendes Beckengewebe, ausgenommen Endometritis oder Infektionen der Scheidenmanschette)
Sonstige Infektionen des männlichen oder weiblichen Genitaltraktes müssen mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:
Hinweise für die Meldung:
4.1.12. SSI: Postoperative Wundinfektion
Anmerkung: Für die Zwecke der Überwachungsberichte sind alle Definitionen als bestätigt zu betrachten.
Postoperative oberflächliche Wundinfektion (SSI-S)
Infektion tritt innerhalb von 30 Tagen nach der Operation auf UND bezieht nur Haut oder subkutanes Gewebe an der Inzisionsstelle ein, UND mindestens eines der folgenden Kriterien trifft zu:
Postoperative tiefe Wundinfektion (SSI-D)
Infektion tritt innerhalb von 30 Tagen nach der Operation auf (innerhalb von 90 Tagen, wenn Implantat in situ belassen) UND scheint mit der Operation in Verbindung zu stehen UND erfasst das tiefe Weichgewebe (z.B. Faszienschicht, Muskelgewebe) der Inzisionsstelle, UND eines der folgenden Kriterien trifft zu:
Infektion von Organen und Körperhöhlen im Operationsgebiet (SSI-O)
Infektion tritt innerhalb von 30 Tagen nach der Operation auf (innerhalb von 90 Tagen, wenn Implantat in situ belassen) UND scheint mit der Operation in Verbindung zu stehen UND erfasst Teile des Körpers (Organe oder Körperhöhlen) - die Inzisionsstelle ausgenommen - die während der Operation geöffnet wurden oder an denen manipuliert wurde, UND mindestens eines der folgenden Kriterien trifft zu:
4.1.13. SST: Haut- und Weichteilinfektionen
SST-SKIN: Hautinfektion
Hautinfektionen müssen mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:
Hinweise für die Meldung:
SST-ST: Infektionen des weichen Körpergewebes (nekrotisierende Fasziitis, infektiöse Gangrän, nekrotisierende Zellulitis, infektiöse Myositis, Lymphadenitis oder Lymphangitis)
Infektionen des weichen Körpergewebes müssen mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:
Hinweise für die Meldung:
SST-DECU: Infektion eines Dekubitalgeschwürs, einschließlich oberflächlicher und tiefliegender Infektionen
Infektionen eines Dekubitalgeschwürs müssen dem folgenden Kriterium entsprechen:
SST-BURN: Infektion von Verbrennungswunden
Infektionen von Verbrennungswunden müssen mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:
SST-BRST: Brustdrüsenabszess oder Mastitis
Ein Brustdrüsenabszess oder Mastitis muss mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:
UND ärztliche Diagnose eines Brustdrüsenabszesses.
4.1.14. SYS: Systemische Infektionen
SYS-DI: Disseminierte Infektion
Infektion, die mehrere Organe oder Organsysteme einbezieht, ohne einen offensichtlichen einzigen Infektionsherd, gewöhnlich viralen Ursprungs, mit Anzeichen oder Symptomen ohne sonstige erkennbare Ursache und mit infektiöser Einbeziehung mehrerer Organe oder Organsysteme
Hinweise für die Meldung:
SYS-CSEP: behandelte unbestimmte schwere Infektion
Patient hat mindestens eines der folgenden Anzeichen oder Symptome
und keine Blutkultur durchgeführt oder kein kultureller Nachweis von Erregern oder Antigen im Blut
und keine erkennbare Infektion an anderer Stelle
und Arzt beginnt Sepsistherapie.
Hinweise für die Meldung:
Diesen Code nur verwenden, wenn unbedingt notwendig.
Für CSEP bei Frühgeborenen ist die Falldefinition für NEO-CSEP zu verwenden (siehe unten)
4.1.15. UTI: Harnweginfektionen
UTI-A: Symptomatische mikrobiologisch bestätigte Harnweginfektion
Patient hat mindestens eines der folgenden Anzeichen oder Symptome ohne sonstige erkennbare Ursache: Fieber (> 38 °C), dringende, häufige und schmerzhafte Blasenentleerung oder suprapubisches Spannungsgefühl
UND
positive Urinkultur, d. h. > 105 Kolonien/ml Urin mit nicht mehr als zwei Spezies von Mikroorganismen
UTI-B: Symptomatische mikrobiologisch nicht bestätigte Harnweginfektion
Patient hat mindestens zwei der folgenden Anzeichen ohne sonstige erkennbare Ursache: Fieber (> 38 °C), dringende, häufige und schmerzhafte Blasenentleerung oder suprapubisches Spannungsgefühl
UND
mindestens einen der folgenden Befunde:
Asymptomatische Bakteriurie ist nicht zu melden, Sepsis infolge asymptomatischer Bakteriurie dagegen wird als Sepsis mit Infektionsquelle S-UTI gemeldet.
Eine Harnwegsinfektion wird als katheterassoziiert definiert, wenn (selbst mit Unterbrechungen) während der 7 Tage vor Auftreten der Infektion ein Verweilkatheter eingesetzt war.
4.2. Allgemeine Falldefinition für Sepsis durch spezifische Pathogene
Klinische Kriterien
Für Überwachungszwecke nicht relevant
Laborkriterien
Mindestens eine aus einer Blutprobe angelegte Kultur mit Nachweis von Arten von Staphylococcus aureus oder Klebsiella pneumoniae oder Escherichia coli oder Enterococcus faecium oder Enterococcus faecalis oder Pseudomonas aeruginosa oder Acinetobacter oder Streptococcus pneumoniae.
Epidemiologische Kriterien
Für Überwachungszwecke nicht relevant
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall entfällt
C. Bestätigter Fall
Antimikrobielle Resistenz
Die Ergebnisse der Untersuchung auf Antibiotikaempfindlichkeit müssen gemäß den zwischen dem ECDC und den Mitgliedstaaten vereinbarten Methoden und Kriterien gemeldet werden, die vom Europäischen Netz zur Überwachung von Resistenzen gegen antimikrobielle Wirkstoffe (EARS-Netz) festgelegt werden 24, insbesondere die Folgenden:
4.3. Allgemeine Falldefinition und Klassifikation der Resistenz gegen antimikrobielle Mittel
Klinische Resistenz gegen antimikrobielle Mittel
Begriffsbestimmung
Ein Mikroorganismus wird entsprechend den geeigneten klinischen Grenzkonzentrationen der EUCAST 25 (Korrelation zwischen den Grenzwerten für die minimale Hemmkonzentration (MHK) und ihres Hemmzonendurchmessers) mit einer standardisierten Methodik oder einer an einer solchen kalibrierten Methodik als klinisch sensibel, klinisch intermediär oder klinisch resistent gegen eine antimikrobielle Substanz eingestuft. Die Grenzkonzentrationen können bei veränderten Bedingungen angepasst werden, sofern dies gerechtfertigt ist.
Klassifizierung
Klinisch sensibel (S)
Klinisch intermediär (I)
Klinisch resistent (R)
Klinische Grenzkonzentrationen25 werden folgendermaßen dargestellt:
Panresistenz
Mikrobiologische Resistenz gegen antimikrobielle Mittel
Phänotyp-Definition
Die Einstufung eines Mikroorganismus als Wildtyp-Phänotyp bzw. Nicht-Wildtyp-Phänotyp für eine bestimmte Art erfolgt gemäß den epidemiologischen Grenzwerten (ECOFF) von EUCAST anhand einer standardisierten Methodik oder einer an einer solchen kalibrierten Methodik 28 29, gestützt auf artenspezifische MHK und die Korrelation zwischen der Verteilung der MHK und ihrem Hemmzonendurchmesser.
Phänotyp-Klassifizierung
Wildtyp-Phänotyp
Nicht-Wildtyp-Phänotyp
Die ECOFF sind wie folgt 29:
Feststellung eines Mechanismus für erworbene antimikrobielle Resistenz (z.B. inaktivierendes Enzym, Modifikation des Zielproteins, Efflux-Pumpe).
Das Vorhandensein eines Resistenzmechanismus bei einem Mikroorganismus lässt sich in vitro bestimmen, und die Art des Mechanismus kann anhand der Standardmethodik in den Leitlinien von EUCAST für den Nachweis von Resistenzmechanismen und spezifischen Resistenzen von klinischer und/oder epidemiologischer Bedeutung festgestellt werden 30.
Genotyp-Definition
Ein Mikroorganismus wird danach unterschieden, ob er über eine genetische Determinante oder eine Kombination von Determinanten verfügt oder nicht, die ihm einen Phänotyp mit Empfindlichkeit gegenüber Nicht-Wildformen in Bezug auf antimikrobielle Wirkstoffe verleihen (Mutation eines übertragbaren Gens oder eines Kerngens). Eine genetische Determinante oder eine Kombination von Determinanten, die einem Mikroorganismus einen Phänotyp mit Empfindlichkeit gegenüber Nicht-Wildformen in Bezug auf ein oder mehrere antimikrobielle Mittel verleiht, lässt sich durch Finden und Feststellen der entsprechenden Nukleinsäuresequenz im Genom eines Bakteriums darstellen.
Genotyp-Klassifizierung
Genotypen werden gemeldet als
2) Bei der Interpretation der klinischen Kriterien sollte berücksichtigt werden, ob eine alternative Diagnose verfügbar ist, welche die Erkrankung eindeutig erklären kann.
3) Die serologischen Ergebnisse sollten je nach früherer Exposition gegenüber Alphavirus-Infektionen interpretiert werden.
4) Depression, Angstzustände, Apathie, Rückzug, Wahnvorstellungen.
5) Dies umfasst sowohl echten Schmerz als auch Dysästhesie.
6) Die typische Erscheinungsform sporadischer CJD im EEG besteht in generalisierten periodischen Komplexen mit einer Frequenz von etwa einem pro Sekunde. Diese zeigen sich gelegentlich in den späten Stadien der vCJD.
7) Die Tonsillenbiopsie wird weder routinemäßig noch in Fällen typischer Erscheinungsformen sporadischer CJD im EEG empfohlen, kann jedoch in Verdachtsfällen sinnvoll sein, in denen die klinischen Merkmale mit denen der vCJD vereinbar sind und das MRT kein hohes Pulvinar-Signal ergibt.
8) Die typische Erscheinungsform sporadischer CJD im EEG besteht in generalisierten periodischen Komplexen mit einer Frequenz von etwa einem pro Sekunde. Diese zeigen sich gelegentlich in den späten Stadien der vCJD.
9) Bei der Interpretation der klinischen Kriterien sollte berücksichtigt werden, ob eine alternative Diagnose verfügbar ist, welche die Erkrankung eindeutig erklären kann.
10) Die serologischen Ergebnisse sollten je nach früherer Exposition gegenüber anderen Flavivirus-Infektionen und je nach Flavivirus-Impfstatus interpretiert werden. Bestätigte Fälle sollten in solchen Situationen durch Serumneutralisationstests oder andere gleichwertige Tests validiert werden.
11) Das ECDC-Standardprotokoll für die Überwachung der Antibiotikaresistenz von Gonokokken wird jedes Jahr in den Anhängen des Jahresberichts zur Überwachung der Antibiotikaresistenz von Gonokokken in Europa veröffentlicht.
Siehe: European Centre for Disease Prevention and Control. Gonococcal antimicrobial susceptibility surveillance in Europe, www.ecdc.europa.eu
12) Bei der Meldung von Hepatitis-B-Fällen sollten die Mitgliedstaaten entsprechend den ECDC-Anforderungen zwischen akuten und chronischen Erkrankungen unterscheiden.
13) Bei der Meldung von Hepatitis-C-Fällen sollten die Mitgliedstaaten entsprechend den ECDC-Anforderungen zwischen akuten und chronischen Erkrankungen unterscheiden.
14) EFNS guidelines on the diagnosis and management of European Lyme neuroborreliosis, European Journal of Neurology 17, S. 8-16: doi:10.1111/j.1468-1331.2009.02862.x
15) Die Meldekriterien werden jedes Jahr als Teil des Protokolls für die Meldung von Antibiotikaresistenzen veröffentlicht. Siehe: The European Surveillance system. Antimicrobial resistance (AMR) reporting protocol. European Antimicrobial Resistance Surveillance Network (EARS-Net). www.ecdc.europa.eu
15a) In Eliminierungsszenarios können in bestimmten Situationen weitere Untersuchungen erwogen werden, um falsch-positive IgM-Ergebnisse auszuschließen (WHO Manual for the Laboratory Surveillance of Measles and Rubella Viruses, 2017).
16) Die EU-Protokolle mit allen späteren Aktualisierungen sind auf der Website des ECDC zu finden: https://ecdc.europa.eu/en/publications-data/eu-protocol-harmonised-monitoring-antimicrobial-resistance-human-salmonella-and-0
17) Ein enger Kontakt ist anzunehmen bei einer Person, die einen SARS-Patienten betreut oder mit ihm zusammengelebt hat oder mit seinen Atemsekreten, Körperflüssigkeiten und/oder Exkrementen in Berührung gekommen ist.
18) In diesem Zusammenhang umfasst der Begriff "Mitarbeiter des Gesundheitswesens" das gesamte Krankenhauspersonal. Die Definition der Abteilung, in der der Ausbruch auftritt, hängt von der örtlichen Situation ab. Die Größe der Abteilung kann von einer einzigen Abteilung oder Station eines großen Krankenhauses des Tertiärbereichs bis zu einer ganzen - kleineren - Einrichtung der gesundheitlichen Versorgung reichen.
19) Die serologischen Ergebnisse sind je nach Impfstatus und früherer Exposition gegenüber anderen Flavivirus-Infektionen zu interpretieren. Bestätigte Fälle sollten in solchen Situationen durch Serumneutralisationstests oder andere gleichwertige Tests validiert werden.
20) Die Meldekriterien erscheinen jedes Jahr im Bericht des ECDC und des WHO-Regionalbüros für Europa über die Überwachung und das Monitoring der Tuberkulose in Europa. www.ecdc.europa.eu.
21) CVC = zentraler Gefäßkatheter, PVC = peripherer Gefäßkatheter. Eine Besiedlung eines zentralen Gefäßkatheters sollte nicht gemeldet werden. Bei einer CRI3- (CVC oder PVC) handelt es sich ebenfalls um eine Sepsis mit der Infektionsquelle C-CVC bzw. C-PVC, jedoch sollte die Sepsis bei Meldung einer CRI3 nicht in der Punktprävalenzerhebung erfasst werden; die mikrobiologisch bestätigte katheterassoziierte Sepsis ist als CRI3 zu erfassen.
22) UAW = untere Atemwege
23) KBE = koloniebildende Einheiten
24) Die Meldekriterien werden jedes Jahr als Teil des Protokolls für die Meldung von Antibiotikaresistenzen veröffentlicht. Siehe: Antimicrobial resistance (AMR) reporting protocol. European Antimicrobial Resistance Surveillance Network (EARS-Net). www.ecdc.europa.eu
25) http://www.eucast.org/clinical_breakpoints/. Gleichwertige quantitative Verfahren der Untersuchung auf Empfindlichkeit gegenüber antimikrobiellen Mitteln (AST) können anstelle von MHK oder einem Plattendiffusionstest eingesetzt werden, wenn EUCAST dies befürwortet.
26) Magiorakos AP, et al. Multidrug-resistant, extensively drug-resistant and pandrug-resistant bacteria: an international expert proposal for interim standard definitions for acquired resistance. Clin Microbiol Infect. 2012 Mar;18(3):268-81. http://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S1198743X14616323
27) Magiorakos AP, et al. Multidrug-resistant, extensively drug-resistant and pandrug-resistant bacteria: an international expert proposal for interim standard definitions for acquired resistance. Clin Microbiol Infect. 2012 Mar;18(3):268-81. http://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S1198743X14616323
28) http://www.eucast.org/ast_of_bacteria/
29) http://www.eucast.org/mic_distributions_and_ecoffs/
30) http://www.eucast.org/fileadmin/src/media/PDFs/EUCAST_files/Resistance_mechanisms/EUCAST_detection_of_resistance_mechanisms_v1.0_20131211.pdf
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