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Regelwerk, EU 2018, Gesundheitswesen/Infektionschutz - EU Bund
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Durchführungsbeschluss (EU) 2018/945 der Kommission vom 22. Juni 2018 über die durch epidemiologische Überwachung zu erfassenden übertragbaren Krankheiten und damit zusammenhängenden besonderen Gesundheitsrisiken sowie über die entsprechenden Falldefinitionen

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 170 vom 06.07.2018 S. 1)



Neufassung - Ersetzt Entsch.'en 2000/96/EG und 2002/253/EG

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf den Beschluss Nr. 1082/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2013 zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2119/98/EG 1, insbesondere auf Artikel 6 Absatz 5 Buchstaben a und b,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß der Entscheidung Nr. 2119/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 2 wurde mit der Entscheidung 2000/96/EG der Kommission 3 eine Liste der übertragbaren Krankheiten und besonderen Gesundheitsrisiken erstellt, die durch epidemiologische Überwachung im Gemeinschaftsnetz erfasst werden sollen.

(2) Mit der Entscheidung 2002/253/EG der Kommission 4 wurden Falldefinitionen für die Meldung der in der Entscheidung 2000/96/EG aufgeführten übertragbaren Krankheiten an das Gemeinschaftsnetz festgelegt.

(3) Der Anhang des Beschlusses Nr. 1082/2013/EU enthält die Kriterien für die Auswahl der durch die epidemiologische Überwachung im Rahmen des Netzes zu erfassenden übertragbaren Krankheiten und damit zusammenhängenden besonderen Gesundheitsrisiken.

(4) Die mit der Entscheidung 2000/96/EG aufgestellte Liste der übertragbaren Krankheiten und damit zusammenhängenden besonderen Gesundheitsrisiken sollte aktualisiert werden, um den Entwicklungen hinsichtlich Inzidenz und Prävalenz und den Bedürfnissen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen und um die Übereinstimmung mit den Kriterien im Anhang des Beschlusses Nr. 1082/2013/EU zu gewährleisten.

(5) Bei der Aktualisierung der Liste der Falldefinitionen sollten neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Änderungen von Kriterien und Verfahren bei der Labordiagnose einbezogen werden.

(6) Sowohl die Liste der Krankheiten als auch die Liste der Falldefinitionen werden an die in der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme in der 10. Überarbeitung (ICD-10) verwendete Nomenklatur der Weltgesundheitsorganisation angepasst.

(7) In die aktualisierte Liste der Krankheiten sollten folgende die öffentliche Gesundheit bedrohenden neuen oder aktuell wieder neu aufgetretenen übertragbaren Krankheiten aufgenommen werden, wobei die Kriterien gemäß dem Anhang des Beschlusses Nr. 1082/2013/EU für die Auswahl der durch die epidemiologische Überwachung zu erfassenden übertragbaren Krankheiten oder damit zusammenhängenden besonderen Gesundheitsrisiken zu befolgen sind:

(8) Gemäß Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 851/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates 5 hat das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (im Folgenden "ECDC") im Auftrag der Kommission bei der Ausarbeitung der Falldefinitionen für Chikungunya-Fieber, Denguefieber, Neuroborreliose und Zikafieber, bei der Überarbeitung der Falldefinitionen für mehrere andere Krankheiten 6 sowie bei der Überarbeitung der Falldefinitionen im Zusammenhang mit bestimmten Krankenhausinfektionen und mit antimikrobiellen Resistenzen 7 wissenschaftliche Unterstützung geleistet. Die Falldefinitionen sollten daher entsprechend geändert werden.

(9) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des gemäß Artikel 18 des Beschlusses Nr. 1082/2013/EU eingesetzten Ausschusses für schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren.

(10) Folglich sollten die Entscheidungen 2000/96/EG und 2002/253/EG durch den vorliegenden Beschluss ersetzt werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

In Anhang I sind die über das Netz für die epidemiologische Überwachung zu erfassenden übertragbaren Krankheiten und damit zusammenhängenden besonderen Gesundheitsrisiken aufgeführt.

Artikel 2

Bei der Übermittlung von Daten für die epidemiologische Überwachung der in Anhang I aufgeführten übertragbaren Krankheiten und damit zusammenhängenden besonderen Gesundheitsrisiken verwenden die Mitgliedstaaten die Falldefinitionen gemäß Anhang II.

Artikel 3

Die Entscheidungen 2000/96/EG und 2002/253/EG werden aufgehoben. Bezugnahmen auf diese Entscheidungen gelten als Bezugnahmen auf den vorliegenden Beschluss.

Artikel 4

Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

1) ABl. Nr. L 293 vom 05.11.2013 S. 1.

2) Entscheidung Nr. 2119/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 1998 über die Schaffung eines Netzes für die epidemiologische Überwachung und die Kontrolle übertragbarer Krankheiten in der Gemeinschaft (ABl. Nr. L 268 vom 03.10.1998 S. 1).

3) Entscheidung 2000/96/EG der Kommission vom 22. Dezember 1999 betreffend die von dem Gemeinschaftsnetz nach und nach zu erfassenden übertragbaren Krankheiten gemäß der Entscheidung Nr. 2119/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. Nr. L 28 vom 03.02.2000 S. 50).

4) Entscheidung 2002/253/EG der Kommission vom 19. März 2002 zur Festlegung von Falldefinitionen für die Meldung übertragbarer Krankheiten an das Gemeinschaftsnetz gemäß der Entscheidung Nr. 2119/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. Nr. L 86 vom 03.04.2002 S. 44).

5) Verordnung (EG) Nr. 851/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 zur Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ABl. Nr. L 142 vom 30.04.2004 S. 1).

6) Botulismus, Brucellose, Enteritis durch Campylobacter, Giardiasis, Gonokokkeninfektionen, Listeriose, Röteln, Salmonellenenteritis, Infektion durch shigatoxin-/verocytotoxinbildende E. coli, Shigellose, Syphilis und Syphilis connata, Tetanus, Tuberkulose, Typhus abdominalis und Paratyphus, Keuchhusten, Enteritis durch Yersinia enterocolitica oder Yersinia pseudotuberculosis und nosokomiale Infektionen.

7) Allgemeiner Art und insbesondere Enteritis durch Campylobacter, Gonokokkeninfektionen, Salmonellenenteritis, Shigellose, Tuberkulose und Sepsis durch bestimmte Pathogene, insbesondere Staphylococcus aureus (Empfindlichkeit gegenüber Methicillin und anderen gegen Staphylokokken wirksamen Beta-Lactamen), Enterococcus faecium und Enterococcus faecalis (Empfindlichkeit gegenüber Glycopeptiden), Klebsiella pneumoniae und Escherichia coli (Empfindlichkeit gegenüber Carbapenemen und Colistin in carbapenemresistenten Isolaten) sowie Pseudomonas aeruginosa und Acinetobacter species (Empfindlichkeit gegenüber Carbapenemen).

.

Übertragbare Krankheiten und damit zusammenhängende besondere Gesundheitsrisiken, die vom Netz für die epidemiologische Überwachung erfasst werden sollenAnhang I

1. Krankheiten

Milzbrand

Botulismus

Brucellose

Enteritis durch Campylobacter

Chikungunya-Viruskrankheit

Chlamydieninfektionen, einschließlich Lymphogranuloma venereum (LGV) durch Chlamydien

Cholera

Creutzfeldt-Jakob-Krankheit

Kryptosporidiose

Dengue

Diphtherie

Echinokokkose

Giardiasis [ Lambliasis]

Gonokokkeninfektion

Infektion durch Haemophilus influenzae, invasive Erkrankung

Akute Virushepatitis A

Hepatitis B

Hepatitis C

Humane Immundefizienz-Virusinfektion (HIV) und Erworbenes Immundefektsyndrom (Aids)

Grippe

Grippe A/H5N1

Legionellose

Leptospirose

Listeriose

Lyme-Neuroborreliose

Malaria

Masern

Meningokokkeninfektion, invasive Krankheit

Mumps

Keuchhusten

Pest

Infektion durch Streptococcus pneumoniae, invasive Krankheit

Akute Poliomyelitis

Q-Fieber

Tollwut

Röteln

Rötelnembryopathie

Salmonellenenteritis

Schweres akutes respiratorisches Syndrom (SARS)

Infektion durch shigatoxin-/verocytotoxinbildende E. coli (STEC/VTEC), einschließlich hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS)

Shigellose

Pocken

Syphilis

Syphilis connata

Tetanus

Virusenzephalitis, durch Zecken übertragen

Angeborene Toxoplasmose

Trichinellose

Tuberkulose

Tularämie

Typhus abdominalis und Paratyphus

Hämorrhagische Viruskrankheiten (VHF)

West-Nil-Virusinfektion

Gelbfieber

Enteritis durch Yersinia enterocolitica oder Yersinia pseudotuberculosis

Zika-Viruskrankheit

Angeborene Zika-Viruskrankheit

2. Besondere Gesundheitsrisiken

2.1. Nosokomiale Infektionen

2.2. Antimikrobielle Resistenz

.

Anhang II

1. Erläuterung der in der Falldefinition und -klassifizierung verwendeten Abschnitte

Klinische Kriterien

Die klinischen Kriterien sollten gemeinsame und relevante Anzeichen und Symptome der Erkrankung umfassen, die entweder allein oder in Kombination mit anderen ein klares oder bezeichnendes klinisches Bild der Erkrankung darstellen. Sie liefern eine allgemeine Beschreibung des klinischen Bilds der Erkrankung und umfassen nicht unbedingt alle für die klinische Diagnose der Krankheit erforderlichen Merkmale.

Laborkriterien

Die Laborkriterien sind ein Verzeichnis von Laborverfahren, die eingesetzt werden, um einen Fall zu bestätigen. In der Regel genügt einer der aufgeführten Tests, um den Fall zu bestätigen. Erfordert die Laborbestätigung eine Kombination mehrerer Verfahren, so ist dies angegeben. Welche Art von Proben für die Labortests zu entnehmen sind, wird nur angegeben, wenn lediglich bestimmte Arten von Proben für die Bestätigung der Diagnose als relevant gelten. In einigen anerkannten Ausnahmefällen sind auch Laborkriterien für wahrscheinliche Fälle angegeben. Diese Laborkriterien bestehen aus einem Verzeichnis von Laborverfahren, das genutzt werden kann, um die Diagnose eines Falls zu untermauern, nicht aber, um sie zu bestätigen.

Epidemiologische Kriterien und epidemiologische Zusammenhänge

Die epidemiologischen Kriterien gelten als erfüllt, wenn ein epidemiologischer Zusammenhang festgestellt werden kann.

Ein epidemiologischer Zusammenhang während der Inkubationszeit entspricht einer der folgenden sechs Definitionen:

Ein epidemiologischer Zusammenhang kann zwischen einer Person und einem bestätigten Fall angenommen werden, wenn mindestens für einen Fall der Übertragungskette eine Laborbestätigung vorliegt. Im Falle eines Ausbruchs von fäkal-oralen oder aerogenen Infektionen muss die Übertragungskette nicht unbedingt festgestellt werden, um einen epidemiologischen Zusammenhang bei einem Fall anzunehmen.

Die Übertragung kann auf einem oder mehreren der folgenden Wege geschehen:

Fallklassifizierung

Die Fälle sind als "möglich", "wahrscheinlich" und "bestätigt" klassifiziert. Die Inkubationszeiten für Erkrankungen werden in den Zusatzinformationen angegeben, um die Beurteilung eines epidemiologischen Zusammenhangs zu erleichtern.

Möglicher Fall

Definiert als ein Fall, der zu Meldezwecken als möglicher Fall klassifiziert ist. In der Regel ist dies ein Fall, der die in der Falldefinition beschriebenen klinischen Kriterien erfüllt, ohne epidemiologische Anzeichen oder Laboranzeichen für die betreffende Erkrankung aufzuweisen. Die Definition eines möglichen Falls hat hohe Sensitivität und geringe Spezifität. Sie ermöglicht in den meisten Fällen den Nachweis, schließt aber auch einige falsch positive Fälle ein.

Wahrscheinlicher Fall

Definiert als ein Fall, der zu Meldezwecken als wahrscheinlicher Fall klassifiziert ist. In der Regel ist dies ein Fall mit klinischen Kriterien und einem epidemiologischen Zusammenhang wie in der Falldefinition beschrieben. Labortests für wahrscheinliche Fälle sind nur für einige Erkrankungen angegeben.

Bestätigter Fall

Definiert als ein Fall, der zu Meldezwecken als bestätigter Fall klassifiziert ist. Für bestätigte Fälle liegt eine Laborbestätigung vor; sie können die klinischen Kriterien, wie in der Falldefinition beschrieben, erfüllen oder nicht. Die Definition eines Falls als bestätigt ist hoch spezifisch und weniger sensitiv; deshalb wird es sich bei den meisten erfassten Fällen um tatsächliche Fälle handeln, wenn auch einige tatsächliche Fälle nicht erfasst werden.

Die klinischen Kriterien einiger Erkrankungen lassen unberücksichtigt, dass viele der akuten Fälle asymptomatisch sind (z.B. Hepatitis A, B und C, Campylobacteriose, Salmonellose), obwohl diese Fälle für das Gesundheitswesen auf einzelstaatlicher Ebene durchaus von Bedeutung sein können.

Die bestätigten Fälle lassen sich einer der drei nachstehend aufgeführten Unterkategorien zuordnen. Sie werden bei der Datenanalyse anhand der im Zusammenhang mit der Fallinformation erhobenen Variablen in eine dieser Unterkategorien eingeteilt.

Im Labor bestätigter Fall mit klinischen Kriterien

Der Fall erfüllt die Laborkriterien zur Fallbestätigung und die klinischen Kriterien, die in der Falldefinition genannt sind.

Im Labor bestätigter Fall mit unbekannten klinischen Kriterien

Der Fall erfüllt die Laborkriterien für die Fallbestätigung, es liegen jedoch keine Informationen über die klinischen Kriterien vor (z.B. nur Laborbericht).

Im Labor bestätigter Fall ohne klinische Kriterien

Der Fall erfüllt die Laborkriterien für die Fallbestätigung, nicht aber die klinischen Kriterien der Falldefinition, oder er ist asymptomatisch.

Anmerkung: Bei einigen der zu überwachenden Zustände folgt die Struktur der Falldefinition nicht dem typischen Muster, etwa bei der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit, bei den nosokomialen Infektionen und bei den antimikrobiellen Resistenzen.

2. Liste der Abkürzungen

  1. AFP: Akute schlaffe Parese
  2. Aids: Erworbenes Immundefektsyndrom
  3. AMR: Antimikrobielle Resistenz
  4. anti-HBc: Antikörper gegen das HBc-Antigen
  5. anti-HCV: Hepatitis-C-Virus-spezifischer Antikörper
  6. ARI: Akute Atemwegsinfektion
  7. BAL: Bronchoalveoläre Lavage
  8. BCG: Bacille de Calmette et Guérin
  9. BJ: Knochen- und Gelenkinfektionen
  10. BJ-BONE: Osteomyelitis
  11. BJ-DISC: Infektion im Bereich der Bandscheibe
  12. BJ-JNT: Gelenk- oder Schleimbeutelinfektion
  13. BoNT: Botulinum-Neurotoxin
  14. BSI: Sepsis
  15. C-CVC: zentraler Venenkatheter
  16. CDAD: Clostridium-difficile-assoziierte Diarrhöe
  17. KBE (Synonym CFU, colony-forming unit): koloniebildende Einheit.
  18. CJD: Creutzfeldt-Jakob-Krankheit
  19. CMV: Zytomegalie-Virus
  20. CNRL: EU-Gemeinschaftsnetz von Referenzlabors für Influenza beim Menschen
  21. CNS: Zentrales Nervensystem
  22. CNS-IC: Zentrales Nervensystem - intrakranielle Infektion
  23. CNS-MEN: Zentrales Nervensystem - Meningitis oder Ventrikulitis
  24. CNS-SA: Zentrales Nervensystem - Spinalabszess ohne Meningitis
  25. C-PVC: peripherer Venenkatheter
  26. CRI: Katheterinfektion
  27. CRS: Rötelnembryopathie
  28. CRT: Rekapillarisierungszeit
  29. CSF: Liquor cerebrospinalis
  30. CT scan: Computer-Tomografie
  31. CVS: Infektionen des kardiovaskulären Systems
  32. CVS-CARD: Infektion des kardiovaskulären Systems - Myokarditis oder Perikarditis
  33. CVS-ENDO: Infektion des kardiovaskulären Systems - Endokarditis
  34. CVS-MED: Infektion des kardiovaskulären Systems - Mediastinitis
  35. CVS-VASC: Infektion des kardiovaskulären Systems - Arterien- oder Veneninfektion
  36. DFA: direkte Immunfluoreszenz
  37. DFA-TP: Untersuchung auf Treponema pallidum mit direkter Immunfluoreszenz
  38. DNA: Desoxyribonukleinsäure
  39. DPA: bronchoskopisch gewonnenes Sekret
  40. EARS-Net: Europäisches Netz zur Überwachung von Resistenzen gegen antimikrobielle Wirkstoffe
  41. ECDC: Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten
  42. ECOFFs: epidemiologische Grenzwerte
  43. EEG: Elektroenzephalografie
  44. EENT: Augen-, Hals-, Nasen-, Ohren- und Mundinfektionen
  45. EENT-CONJ: Augen-, Hals-, Nasen-, Ohren- und Mundinfektionen - Konjunktivitis
  46. EENT-EAR: Augen-, Hals-, Nasen-, Ohren- und Mundinfektionen - Ohr und Mastoid
  47. EENT-EYE: Augen-, Hals-, Nasen-, Ohren- und Mundinfektionen - sonstige Augeninfektionen, ausgenommen Konjunktivitis
  48. EENT-ORAL: Augen-, Hals-, Nasen-, Ohren- und Mundinfektionen - Mundrauminfektion (Mund, Zunge oder Gaumen)
  49. EENT-SINU: Augen-, Hals-, Nasen-, Ohren- und Mundinfektionen - Sinusitis
  50. EENT-UR: Augen-, Hals-, Nasen-, Ohren- und Mundinfektionen - Infektion der oberen Atemwege (Pharyngitis, Laryngitis, Epiglottitis)
  51. EFNS: European Federation of Neurological Societies
  52. EIA: Enzym-Immunassay
  53. ELISA: enzymatisches Immunadsorptionsverfahren
  54. EM: Elektronenmikroskopie
  55. EUCAST: Europäischer Ausschuss für die Untersuchung auf Antibiotikaempfindlichkeit
  56. FAMA: fluorescent antibody to membrane antigen
  57. FTA-abs: fluorescent treponemal antibody absorption
  58. FUO: Fieber unklarer Genese
  59. GI: Infektionen des Gastrointestinalsystems
  60. GI-CDI: Infektion des Gastrointestinalsystems - Clostridium-difficile-Infektion
  61. GI-GE: Infektion des Gastrointestinalsystems - Gastroenteritis (ausgenommen CDI)
  62. GI-GIT: Infektion des Gastrointestinaltraktes (Ösophagus, Magen, Dünndarm, Dickdarm und Rektum), ausgenommen Gastroenteritis und Appendizitis
  63. GI-HEP: Infektion des Gastrointestinalsystems - Hepatitis
  64. GI-IAB: intraabdominale Infektionen, die nicht anderweitig beschrieben sind, einschließlich Gallenblase, Gallengänge, Leber (ausgenommen Virushepatitis), Milz, Pankreas, Peritoneum, subphrenischer oder subdiaphragmatischer Raum oder sonstiges intraabdominales Gewebe oder nicht anderweitig angegebener Bereich
  65. HAI: Krankenhausinfektionen
  66. HbeAg: Hepatitis-B-e-Antigen
  67. HbsAg: Oberflächenantigen der Hepatitis B
  68. HBV-DNA: Hepatitis-B-Nukleinsäure
  69. HCV-core: Kernantigen des Hepatitis-C-Virus
  70. HCV-RNA: Hepatitis-C-Nukleinsäure
  71. HIV: Humanes Immundefizienz-Virus
  72. HUS: hämolytisch-urämisches Syndrom
  73. IAP: intubationsassoziierte Pneumonie
  74. IFA: indirekte Immunfluoreszenz
  75. IgG: Immunglobulin G
  76. IgM: Immunglobulin M
  77. ILI: grippeähnliche Erkrankung
  78. LGV: Lymphogranuloma (venereum)
  79. LPS: Lipopolysaccharide
  80. LRI: Infektionen der unteren Atemwege mit Ausnahme der Pneumonie
  81. LRI-BRON: Bronchitis, Tracheobronchitis, Bronchiolitis, Tracheitis, ohne Anzeichen einer Pneumonie
  82. TBE: von Zecken übertragene Enzephalitis

3. Falldefinitionen für übertragbare Krankheiten

3.1. Anthrax (Milzbrand)

Klinische Kriterien

Jede Person mit mindestens einem der folgenden klinischen Befunde:

Hautmilzbrand

Mindestens eines der beiden folgenden Symptome:

Gastrointestinalmilzbrand

UND mindestens eines der beiden folgenden Symptome:

Lungenmilzbrand

UND mindestens eines der beiden folgenden Symptome:

Meningitis/Meningoenzephalitis-Milzbrand

UND mindestens einer der folgenden drei Symptome:

Septikämischer Milzbrand

Laborkriterien

Mindestens einer der beiden folgenden Labortests:

Ein positiver Nasenabstrich ohne klinische Symptome trägt nicht zur Bestätigung der Falldiagnose bei.

Epidemiologische Kriterien

Mindestens einer der folgenden drei epidemiologischen Zusammenhänge:

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall entfällt

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt.

Anmerkung: Wenn im nationalen Überwachungssystem klinische Symptome nicht erfasst werden, sollten alle Personen mit einem im Labor bestätigten Befund als bestätigte Fälle gemeldet werden.

3.2. Botulismus

Klinische Kriterien

Jede Person mit mindestens einem der folgenden klinischen Befunde:

Lebensmittel- und Wundbotulismus

Mindestens einer der beiden folgenden Befunde:

Botulismus bei Kleinkindern

Jedes Kleinkind mit mindestens einem der folgenden sechs Symptome:

Die gewöhnlich bei Kleinkindern (unter 12 Monaten) auftretende Form des Botulismus kann auch bei Kindern im Alter über 12 Monaten und gelegentlich bei Erwachsenen mit veränderter gastrointestinaler Anatomie und Mikroflora vorkommen.

Laborkriterien

Mindestens einer der folgenden drei Labortests:

Epidemiologische Kriterien

Mindestens einer der beiden folgenden epidemiologischen Zusammenhänge:

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall entfällt

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt.

3.3. Brucellose

Klinische Kriterien

Jede Person mit Fieber

UND mindestens einer der folgenden sieben Symptome:

Laborkriterien

Mindestens einer der folgenden drei Labortests:

Epidemiologische Kriterien

Mindestens einer der folgenden fünf epidemiologischen Zusammenhänge:

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall entfällt

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt.

Anmerkung: Wenn im nationalen Überwachungssystem klinische Symptome nicht erfasst werden, sollten alle Personen mit einem im Labor bestätigten Befund als bestätigte Fälle gemeldet werden.

3.4. Enteritis durch Campylobacter

Klinische Kriterien

Jede Person mit mindestens einem der folgenden drei Symptome:

Laborkriterien

Mindestens einer der beiden folgenden Labortests:

Anmerkung: Die Untersuchung auf Antibiotikaempfindlichkeit von Campylobacter spp. sollte bei einem repräsentativen Teilsatz an Isolaten vorgenommen werden.

Epidemiologische Kriterien

Mindestens einer der folgenden fünf epidemiologischen Zusammenhänge:

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall entfällt

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt.

Anmerkung: Wenn im nationalen Überwachungssystem klinische Symptome nicht erfasst werden, sollten alle Personen mit einem im Labor bestätigten Befund als bestätigte Fälle gemeldet werden.

Antimikrobielle Resistenz

Die Ergebnisse der Untersuchung auf Antibiotikaempfindlichkeit müssen gemäß den zwischen dem ECDC und den Mitgliedstaaten vereinbarten Methoden und Kriterien gemeldet werden, die im EU-Protokoll für die harmonisierte Überwachung der Antibiotikaresistenz in Humanisolaten von Salmonella und Campylobacter festgehalten sind1.

3.5. Chikungunya-Viruskrankheit

Klinische Kriterien 2

Laborkriterien 3

A. Wahrscheinlicher Fall

B. Bestätigter Fall

Mindestens einer der folgenden vier Labortests:

Epidemiologische Kriterien

Reise oder ständiger Aufenthalt in einem Gebiet, in dem eine aktuelle Übertragung von Chikungunya dokumentiert ist, in den zwei Wochen vor dem Auftreten der Symptome.

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall entfällt

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen und die epidemiologischen Kriterien und die Laborkriterien für einen wahrscheinlichen Fall erfüllt.

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die Laborkriterien für einen bestätigten Fall erfüllt.

Anmerkung: Die serologischen Ergebnisse sollten je nach früherer Exposition gegenüber anderen Flavivirus-Infektionen und je nach Flavivirus-Impfstatus interpretiert werden. Bestätigte Fälle sollten in solchen Situationen durch Serumneutralisationstests oder andere gleichwertige Tests validiert werden.

3.6. Chlamydieninfektionen, einschließlich Lymphogranuloma (Venereum) (LGV) durch Chlamydien

Klinische Kriterien

Jede Person mit mindestens einem der folgenden klinischen Befunde:

Sonstige Chlamydienkrankheiten

Mindestens einer der folgenden sechs Befunde:

Bei Neugeborenen mindestens einer der beiden folgenden Befunde:

LGV

Mindestens einer der folgenden fünf Befunde:

Laborkriterien

Sonstige Chlamydienkrankheiten

Mindestens einer der folgenden drei Labortests:

LGV

Mindestens einer der beiden folgenden Labortests:

Epidemiologische Kriterien

Epidemiologischer Zusammenhang durch Übertragung von Mensch zu Mensch (Sexualkontakt oder Übertragung von der Mutter auf das Kind).

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall entfällt

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die Laborkriterien erfüllt.

3.7. Cholera

Klinische Kriterien

Jede Person mit mindestens einem der folgenden beiden Symptome:

Laborkriterien

Epidemiologische Kriterien

Mindestens einer der folgenden vier epidemiologischen Zusammenhänge:

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall entfällt

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt.

Anmerkung: Wenn im nationalen Überwachungssystem klinische Symptome nicht erfasst werden, sollten alle Personen mit einem im Labor bestätigten Befund als bestätigte Fälle gemeldet werden.

3.8. Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (CJD)

Voraussetzungen

Klinische Kriterien

Jede Person mit mindestens vier der folgenden fünf Symptome:

Diagnosekriterien

Diagnosekriterien zur Fallbestätigung:

Diagnosekriterien für einen wahrscheinlichen oder einen möglichen Fall:

Epidemiologische Kriterien

Epidemiologischer Zusammenhang durch Übertragung von Mensch zu Mensch (z.B. Bluttransfusion).

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall

Jede Person, die die Voraussetzungen erfüllt

UND

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die Voraussetzungen erfüllt

UND

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die Voraussetzungen erfüllt

UND

die Diagnosekriterien für die Fallbestätigung erfüllt.

3.9. Kryptosporidiose

Klinische Kriterien

Jede Person mit mindestens einem der folgenden beiden Symptome:

Laborkriterien

Mindestens einer der folgenden vier Labortests:

Epidemiologische Kriterien

Einer der folgenden fünf epidemiologischen Zusammenhänge:

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall entfällt

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt.

Anmerkung: Wenn im nationalen Überwachungssystem klinische Symptome nicht erfasst werden, sollten alle Personen mit einem im Labor bestätigten Befund als bestätigte Fälle gemeldet werden.

3.10. Dengue

Klinische Kriterien 9

Laborkriterien 10

A. Wahrscheinlicher Fall

B. Bestätigter Fall

Mindestens einer der folgenden fünf Labortests:

Epidemiologische Kriterien

Reise oder ständiger Aufenthalt in einem Gebiet, in dem eine aktuelle Übertragung von Dengue dokumentiert ist, in den zwei Wochen vor dem Auftreten der Symptome.

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall entfällt

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen und die epidemiologischen Kriterien und die Laborkriterien für einen wahrscheinlichen Fall erfüllt.

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die Laborkriterien für einen bestätigten Fall erfüllt.

3.11. Diphtherie

Klinische Kriterien

Jede Person mit mindestens einem der folgenden klinischen Befunde:

Klassische respiratorische Diphtherie:

Erkrankung der oberen Atemwege mit Laryngitis oder Nasopharyngitis oder Tonsilitis

UND

eine adhärente Membran/Pseudomembran.

Milde respiratorische Diphtherie:

Erkrankung der oberen Atemwege mit Laryngitis oder Nasopharyngitis oder Tonsilitis

OHNE

eine adhärente Membran/Pseudomembran.

Hautdiphtherie:

Hautläsion

Sonstige Diphtherie:

Läsion der Augenbindehaut oder der Schleimhäute.

Laborkriterien

Isolierung von Toxin produzierendem Corynebacterium diphtheriae, Corynebacterium ulcerans oder Corynebacterium pseudotuberculosis aus einer klinischen Probe.

Epidemiologische Kriterien

Mindestens einer der folgenden epidemiologischen Zusammenhänge:

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien für klassische respiratorische Diphtherie erfüllt.

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien für Diphtherie (klassische respiratorische Diphtherie, milde respiratorische Diphtherie, Hautdiphtherie, sonstige Diphtherie) erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang zu einem bestätigten Fall der Übertragung von Mensch zu Mensch oder einen epidemiologischen Zusammenhang zu einer Übertragung vom Tier auf den Menschen aufweist.

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die Laborkriterien erfüllt UND mindestens einen der klinischen Befunde aufweist.

3.12. Echinokokkose

Klinische Kriterien

Für Überwachungszwecke nicht relevant.

Diagnosekriterien

Mindestens einer der folgenden fünf Labortests:

Epidemiologische Kriterien entfällt

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall entfällt

B. Wahrscheinlicher Fall entfällt

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die Diagnosekriterien erfüllt.

3.13. Giardiasis [Lambliasis]

Klinische Kriterien

Jede Person mit mindestens einem der folgenden vier Symptome:

Laborkriterien

Mindestens einer der folgenden drei Labortests:

Epidemiologische Kriterien

Mindestens einer der folgenden vier epidemiologischen Zusammenhänge:

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall entfällt

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt.

Anmerkung: Wenn im nationalen Überwachungssystem klinische Symptome nicht erfasst werden, sollten alle Personen mit einem im Labor bestätigten Befund als bestätigte Fälle gemeldet werden.

3.14. Gonokokkeninfektion

Klinische Kriterien

Jede Person mit mindestens einem der folgenden acht Symptome:

ODER

jedes Neugeborene mit Konjunktivitis.

Laborkriterien

Mindestens einer der folgenden vier Labortests:

Epidemiologische Kriterien

Epidemiologischer Zusammenhang durch Übertragung von Mensch zu Mensch (Sexualkontakt oder Übertragung von der Mutter auf das Kind).

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall entfällt

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die Laborkriterien erfüllt.

Antimikrobielle Resistenz

Bei kulturell bestätigten Fällen müssen die Ergebnisse der Untersuchung auf Antibiotikaempfindlichkeit gemäß den zwischen dem ECDC und den Mitgliedstaaten vereinbarten Methoden und Kriterien gemeldet werden, die im ECDC-Standardprotokoll für die Überwachung der Antibiotikaresistenz von Gonokokken festgehalten sind 11.

3.15. Infektion durch Haemophilus influenzae, invasive Erkrankung

Klinische Kriterien

Für Überwachungszwecke nicht relevant.

Laborkriterien

Mindestens einer der beiden folgenden Labortests:

Epidemiologische Kriterien entfällt

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall entfällt

B. Wahrscheinlicher Fall entfällt

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die Laborkriterien erfüllt.

3.16. Akute Virushepatitis A

Klinische Kriterien

Jede Person mit schleichendem Einsetzen der Symptome (z.B. Müdigkeit, Bauchschmerzen, Appetitverlust, zeitweilige Übelkeit und Erbrechen)

UND

mindestens einem der folgenden drei Symptome:

Laborkriterien

Mindestens einer der folgenden drei Labortests:

Epidemiologische Kriterien

Mindestens einer der folgenden vier epidemiologischen Zusammenhänge:

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall entfällt

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt.

Anmerkung: Wenn im nationalen Überwachungssystem klinische Symptome nicht erfasst werden, sollten alle Personen mit einem im Labor bestätigten Befund als bestätigte Fälle gemeldet werden.

3.17. Hepatitis B 12

Klinische Kriterien

Für Überwachungszwecke nicht relevant.

Laborkriterien

Positive Ergebnisse mindestens eines/einer der folgenden Labortests oder Testkombinationen:

Epidemiologische Kriterien

Für Überwachungszwecke nicht relevant.

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall entfällt

B. Wahrscheinlicher Fall entfällt

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die Laborkriterien erfüllt.

3.18. Hepatitis C 13

Klinische Kriterien

Für Überwachungszwecke nicht relevant.

Laborkriterien

Mindestens einer der folgenden drei Labortests:

Epidemiologische Kriterien entfällt

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall entfällt

B. Wahrscheinlicher Fall entfällt

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die Laborkriterien erfüllt.

3.19. Humane Immundefizienz-Virusinfektion (HIV) und erworbenes Immundefektsyndrom (Aids)

Klinische Kriterien (Aids)

Jede Person, die einen der klinischen Befunde aufweist, welche in der europäischen Falldefinition für Aids festgelegt sind für:

Laborkriterien (HIV)

Epidemiologische Kriterien entfällt

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall entfällt

B. Wahrscheinlicher Fall entfällt

C. Bestätigter Fall

3.20. Influenza

Klinische Kriterien

Jede Person mit mindestens einem der folgenden klinischen Befunde:

Grippeähnliche Erkrankung (ILI)

Akute Atemwegsinfektion (ARI)

Laborkriterien

Mindestens einer der folgenden vier Labortests:

Wenn möglich, sollte der Subtyp des Influenza-Isolats festgestellt werden.

Epidemiologische Kriterien

Epidemiologischer Zusammenhang durch Übertragung von Mensch zu Mensch.

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt (ILI oder ARI).

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien (ILI oder ARI) erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die klinischen (ILI oder ARI) und die Laborkriterien erfüllt.

3.21. Influenza A/H5N1

Klinische Kriterien

Jede Person mit mindestens einem der folgenden beiden Symptome:

Laborkriterien

Mindestens einer der folgenden drei Labortests:

Epidemiologische Kriterien

Mindestens einer der folgenden vier epidemiologischen Zusammenhänge:

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall

Jede Person, die die klinischen und die epidemiologischen Kriterien erfüllt.

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person mit einem positiven Befund eines Tests auf Influenza A/H5 oder A/H5N1, der in einem Labor durchgeführt wurde, das kein am EU-Gemeinschaftsnetz von Referenzlabors für Influenza beim Menschen beteiligtes Nationales Referenzlabor ist.

C. Einzelstaatlich bestätigter Fall

Jede Person mit einem positiven Befund eines Tests auf Influenza A/H5 oder A/H5N1, der in einem am EU-Gemeinschaftsnetz von Referenzlabors für Influenza beim Menschen beteiligten Nationalen Referenzlabor durchgeführt wurde.

D. WHO-bestätigter Fall

Jede Person mit einer Laborbestätigung eines mit der WHO zusammenarbeitenden Zentrums für Influenza H5.

3.22. Legionellose

Klinische Kriterien

Jede Person mit Pneumonie.

Laborkriterien

Laborkriterien zur Fallbestätigung

Mindestens einer der folgenden drei Labortests:

Laborkriterien für einen wahrscheinlichen Fall

Mindestens einer der folgenden vier Labortests:

Epidemiologische Kriterien entfällt

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall entfällt

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien UND mindestens ein Laborkriterium für einen wahrscheinlichen Fall erfüllt.

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien UND mindestens ein Laborkriterium für einen bestätigten Fall erfüllt.

3.23. Leptospirose

Klinische Kriterien

Jede Person mit

ODER

mindestens zwei der folgenden elf Symptome:

Laborkriterien

Mindestens einer der folgenden vier Labortests:

Epidemiologische Kriterien

Mindestens einer der folgenden drei epidemiologischen Zusammenhänge:

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall entfällt

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt.

Anmerkung: Wenn im nationalen Überwachungssystem klinische Symptome nicht erfasst werden, sollten alle Personen mit einem im Labor bestätigten Befund als bestätigte Fälle gemeldet werden.

3.24. Listeriose

Klinische Kriterien

Jede Person mit mindestens einem der folgenden fünf Symptome:

Listeriose in der Schwangerschaft:

ODER

mindestens einem der folgenden fünf Befunde im ersten Lebensmonat (Neugeborenenlisteriose):

Laborkriterien

Mindestens einer der beiden folgenden Labortests:

Epidemiologische Kriterien

Mindestens einer der folgenden vier epidemiologischen Zusammenhänge:

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall entfällt

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die Laborkriterien für eine normalerweise sterile Probe erfüllt

ODER

Im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft ist in einem Fall (Mutter oder Neugeborenes im ersten Lebensmonat), der die Laborkriterien erfüllt, nur die Mutter zu melden.

Anmerkung: Wenn im nationalen Überwachungssystem klinische Symptome nicht erfasst werden, sollten alle Personen mit einem im Labor bestätigten Befund als bestätigte Fälle gemeldet werden.

3.25. Lyme-Neuroborreliose

Klinische Kriterien

Laborkriterien

A. Bestätigter Fall

B. Wahrscheinlicher Fall

Epidemiologische Kriterien

entfällt

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall

entfällt

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien und mindestens eines der Laborkriterien für wahrscheinliche Fälle erfüllt.

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien und mindestens eines der Laborkriterien für bestätigte Fälle erfüllt.

3.26. Malaria

Klinische Kriterien

Jede Person mit Fieber ODER Fieber in der Anamnese.

Laborkriterien

Mindestens einer der folgenden drei Labortests:

Wenn möglich, sollte eine Differenzierung von Plasmodium spp. erfolgen.

Epidemiologische Kriterien entfällt

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall entfällt

B. Wahrscheinlicher Fall entfällt

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt.

Anmerkung: Wenn im nationalen Überwachungssystem klinische Symptome nicht erfasst werden, sollten alle Personen mit einem im Labor bestätigten Befund als bestätigte Fälle gemeldet werden.

3.27. Masern

Klinische Kriterien

Jede Person mit Fieber

UND

UND mindestens einem der folgenden drei Symptome:

Laborkriterien

Mindestens einer der folgenden vier Labortests:

Die Laborergebnisse sind je nach Impfstatus zu interpretieren. Wurde kürzlich geimpft, so ist auf wildes Virus zu untersuchen.

Epidemiologische Kriterien

Epidemiologischer Zusammenhang durch Übertragung von Mensch zu Mensch.

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt.

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die nicht kürzlich geimpft wurde und die klinischen sowie die Laborkriterien erfüllt.

3.28. Meningokokkeninfektion, invasive Erkrankung

Klinische Kriterien

Jede Person mit mindestens einem der folgenden Symptome:

Laborkriterien

Mindestens einer der folgenden vier Labortests:

Epidemiologische Kriterien

Epidemiologischer Zusammenhang durch Übertragung von Mensch zu Mensch.

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt.

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die Laborkriterien erfüllt.

3.29. Mumps

Klinische Kriterien

Jede Person mit

UND

mindestens einem der folgenden drei Symptome:

Laborkriterien

Mindestens einer der folgenden drei Labortests:

Die Laborergebnisse sind je nach Impfstatus zu interpretieren.

Epidemiologische Kriterien

Epidemiologischer Zusammenhang durch Übertragung von Mensch zu Mensch.

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt.

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die nicht kürzlich geimpft wurde und die Laborkriterien erfüllt.

Im Falle kürzlich erfolgter Impfung: Jede Person mit Nachweis eines wilden Mumpsvirusstamms.

3.30. Keuchhusten

Klinische Kriterien

Jede Person mit mindestens zwei Wochen anhaltendem Husten UND

ODER

jede Person mit ärztlicher Keuchhusten-Diagnose

ODER

Apnoe-Episoden bei Kleinkindern.

Anmerkung:

Alle Personen (Erwachsene, Jugendliche und geimpfte Kinder) können atypische Symptome zeigen. Die Merkmale des Hustens sollten geklärt werden, insbesondere die Frage, ob der Husten anfallartig ist, sich im Laufe der Nacht verstärkt und ohne Fieberanzeichen auftritt.

Laborkriterien

Mindestens einer der folgenden drei Labortests:

  1. Isolierung von Bordetella pertussis aus einer klinischen Probe;
  2. Nachweis von Nukleinsäure von Bordetella pertussis in einer klinischen Probe;
  3. Bordetella pertussis-spezifische Antikörperreaktion.

Direkte Diagnose (i-ii): Für die Isolierung/den Nachweis von Bordetella pertussis und seiner Nukleinsäure eignen sich am besten Proben aus dem Nasen-Rachen-Raum.

Indirekte Diagnose (iii): Nach Möglichkeit sollte ein ELISA mit hochreinem Pertussis-Toxin und WHO-Referenzseren als Standard gemacht werden. Die Ergebnisse sind je nach Status der Keuchhustenimpfung zu interpretieren. Bei einer wenige Jahre vor der Probenahme erfolgten Impfung kann der Titer spezifischer Antikörper gegen Bordetella pertussis durch die frühere Impfung entstanden oder geändert worden sein.

Epidemiologische Kriterien

Epidemiologischer Zusammenhang durch Übertragung von Mensch zu Mensch.

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt.

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt.

3.31. Pest

Klinische Kriterien

Jede Person mit mindestens einem der folgenden klinischen Befunde:

Beulenpest:

Pestsepsis:

Lungenpest:

UND

mindestens einem der folgenden drei Symptome:

Laborkriterien

Mindestens einer der folgenden drei Labortests:

Epidemiologische Kriterien

Mindestens einer der folgenden vier epidemiologischen Zusammenhänge:

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall entfällt

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die Laborkriterien erfüllt.

3.32. Infektion durch Streptococcus Pneumoniae, invasive Erkrankung

Klinische Kriterien

Für Überwachungszwecke nicht relevant.

Laborkriterien

Mindestens einer der folgenden drei Labortests:

Epidemiologische Kriterien entfällt

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall entfällt

B. Wahrscheinlicher Fall entfällt

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die Laborkriterien erfüllt.

Antibiotikaresistenz:

Die Ergebnisse der Untersuchung auf Antibiotikaempfindlichkeit müssen gemäß den zwischen dem ECDC und den Mitgliedstaaten vereinbarten Methoden und Kriterien gemeldet werden, die vom Europäischen Netz zur Überwachung von Resistenzen gegen antimikrobielle Wirkstoffe (EARS-Netz) festgelegt werden 15.

3.33. Akute Poliomyelitis

Klinische Kriterien

Jede Person unter 15 Jahren mit akuter schlaffer Parese

ODER

jede Person, bei der ärztlicher Polioverdacht besteht.

Laborkriterien

Mindestens einer der folgenden drei Labortests:

Epidemiologische Kriterien

Mindestens einer der beiden folgenden epidemiologischen Zusammenhänge:

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt.

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt.

3.34. Q-Fieber

Klinische Kriterien

Jede Person mit mindestens einem der folgenden drei Symptome:

Laborkriterien

Mindestens einer der folgenden drei Labortests:

Epidemiologische Kriterien

Mindestens einer der beiden folgenden epidemiologischen Zusammenhänge:

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall entfällt

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt.

3.35. Tollwut

Klinische Kriterien

Jede Person mit akuter Enzephalomyelitis

UND

mindestens zwei der folgenden sieben Symptome:

Laborkriterien

Mindestens einer der folgenden vier Labortests:

Die Laborergebnisse sind je nach Impf- oder Immunisierungsstatus zu interpretieren.

Epidemiologische Kriterien

Mindestens einer der folgenden drei epidemiologischen Zusammenhänge:

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt.

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt.

3.36. Röteln

Klinische Kriterien

Jede Person mit plötzlichem Auftreten eines generalisierten makulopapulösen Exanthems

UND

mindestens einem der folgenden fünf Symptome:

Laborkriterien

Mindestens einer der folgenden vier Labortests:

Die Laborergebnisse sind je nach Impfstatus zu interpretieren (mögliche Persistenz von IgM-Antikörpern bei Impfung).

Epidemiologische Kriterien

Ein epidemiologischer Zusammenhang mit einem bestätigten Fall

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt.

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt und in letzter Zeit nicht geimpft wurde.

Eine unlängst geimpfte Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und bei der ein wilder Rubellavirusstamm nachgewiesen wurde, gilt als bestätigter Fall.

Anmerkung: Bei Verdacht auf Röteln in der Schwangerschaft ist für die Fallbehandlung eine weitere Bestätigung positiver Rubella-IgM-Ergebnisse erforderlich (z.B. ein Rubella-spezifischer IgG-Aviditätstest, Rubella IgM und Vergleich der Rubella-IgG-Werte bei gepaarten Sera in einem Referenzlabor).

3.37. Rötelnembryopathie

Klinische Kriterien

Angeborene Rötelninfektion (CRI)

Klinische Kriterien können nicht definiert werden.

Rötelnembryopathie (CRS)

Jedes Kleinkind unter 1 Jahr oder jedes Totgeborene mit:

mindestens zwei der unter A aufgeführten Befunde

ODER

einem Befund der Kategorie A und einem der Kategorie B.

A)

B)

Laborkriterien

Mindestens einer der folgenden vier Labortests:

Die Laborergebnisse sind je nach Impfstatus zu interpretieren.

Epidemiologische Kriterien

Jedes Kleinkind oder jedes Totgeborene einer Mutter, die in der Schwangerschaft an Röteln erkrankt ist, für die eine Laborbestätigung vorliegt, bei einer Übertragung von Mensch zu Mensch (Übertragung von der Mutter auf das Kind).

Fallklassifizierung der angeborenen Röteln

A. Möglicher Fall entfällt

B. Wahrscheinlicher Fall

Jedes Totgeborene oder Kleinkind, das entweder nicht getestet wurde ODER dessen Laborergebnisse negativ sind, bei dem mindestens eine der beiden folgenden Voraussetzungen gegeben ist:

C. Bestätigter Fall

Jedes Totgeborene, das die Laborkriterien erfüllt,

ODER

jedes Kleinkind, das die Laborkriterien erfüllt UND mindestens eines der beiden folgenden aufweist:

3.38. Salmonellenenteritis

Klinische Kriterien

Jede Person mit mindestens einem der folgenden vier Symptome:

Laborkriterien

Mindestens einer der beiden folgenden Labortests:

Anmerkung: Die Untersuchung auf Antibiotikaempfindlichkeit von Salmonella enterica sollte bei einem repräsentativen Teilsatz an Isolaten vorgenommen werden.

Epidemiologische Kriterien

Mindestens einer der folgenden fünf epidemiologischen Zusammenhänge:

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall entfällt

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt.

Anmerkung: Wenn im nationalen Überwachungssystem klinische Symptome nicht erfasst werden, sollten alle Personen mit einem im Labor bestätigten Befund als bestätigte Fälle gemeldet werden.

Antimikrobielle Resistenz

Die Ergebnisse der Untersuchung auf Antibiotikaempfindlichkeit müssen gemäß den zwischen dem ECDC und den Mitgliedstaaten vereinbarten Methoden und Kriterien gemeldet werden, die im EU-Protokoll für die harmonisierte Überwachung der Antibiotikaresistenz in Humanisolaten von Salmonella und Campylobacter festgehalten sind 16.

3.39. Schweres akutes respiratorisches Syndrom (SARS)

Klinische Kriterien

Jede Person mit akutem Fieber oder Fieber in der Anamnese

UND

mindestens einem der folgenden drei Symptome:

UND

mindestens einem der folgenden vier Befunde:

UND

Fehlen einer alternativen Diagnose, welche die Erkrankung eindeutig erklären könnte.

Laborkriterien

Laborkriterien zur Fallbestätigung

Mindestens einer der folgenden drei Labortests:

Laborkriterien für einen wahrscheinlichen Fall

Mindestens einer der beiden folgenden Labortests:

Epidemiologische Kriterien

Mindestens einer der folgenden drei epidemiologischen Zusammenhänge:

Fallklassifizierung für den inter-epidemischen Zeitraum

Gilt auch während eines Ausbruchs in einem nicht betroffenen Land oder Gebiet.

A. Möglicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist und die Laborkriterien für einen wahrscheinlichen Fall erfüllt.

C. Einzelstaatlich bestätigter Fall

Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien zur Fallbestätigung erfüllt, wenn der Test in einem nationalen Referenzlabor erfolgt ist.

D. Bestätigter Fall

Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien zur Fallbestätigung erfüllt, wenn der Test in einem SARS-Verifizierungs- und Referenzlabor der WHO erfolgt ist.

Fallklassifizierung während eines Ausbruchs

Gilt während eines Ausbruchs in einem Land/Gebiet, in dem für mindestens eine Person eine Laborbestätigung eines SARS-Verifizierungs- und Referenzlabors der WHO vorliegt.

A. Möglicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt.

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang mit einem einzelstaatlich bestätigten oder einem bestätigten Fall aufweist.

C. Einzelstaatlich bestätigter Fall

Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien zur Fallbestätigung erfüllt, wenn der Test in einem nationalen Referenzlabor erfolgt ist.

D. Bestätigter Fall

Einer der folgenden drei Fälle:

3.40. Infektion durch shigatoxin-/verocytotoxinbildende E. Coli (STEC/VTEC), einschließlich hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS)

Klinische Kriterien

STEC/VTEC-Durchfall

Jede Person mit mindestens einem der folgenden beiden Symptome:

Hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS)

Jede Person mit akutem Nierenversagen und mindestens einem der beiden folgenden Befunde:

Laborkriterien

Mindestens einer der folgenden vier Labortests:

Nur bei HUS kann das folgende als Laborkriterium zur Bestätigung von STEC/VTEC verwendet werden:

Epidemiologische Kriterien

Mindestens einer der folgenden fünf epidemiologischen Zusammenhänge:

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall einer STEC-assoziierten HUS

Jede Person, die die klinischen Kriterien für HUS erfüllt.

B. Wahrscheinlicher Fall von STEC/VTEC

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.

C. Bestätigter Fall von STEC/VTEC

Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt.

Anmerkung: Wenn im nationalen Überwachungssystem klinische Symptome nicht erfasst werden, sollten alle Personen mit einem im Labor bestätigten Befund als bestätigte Fälle gemeldet werden.

3.41. Shigellose

Klinische Kriterien

Jede Person mit mindestens einem der folgenden vier Symptome:

Laborkriterien

Für einen bestätigten Fall:

Für einen wahrscheinlichen Fall:

Anmerkung: Nach Möglichkeit sollte eine Untersuchung auf Antibiotikaempfindlichkeit von Shigella vorgenommen werden.

Epidemiologische Kriterien

Mindestens einer der folgenden vier epidemiologischen Zusammenhänge:

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall entfällt

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.

ODER

Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien für einen wahrscheinlichen Fall erfüllt.

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien für einen bestätigten Fall erfüllt.

Anmerkung: Wenn im nationalen Überwachungssystem klinische Symptome nicht erfasst werden, sollten alle Personen mit einem im Labor bestätigten Befund als bestätigte Fälle gemeldet werden.

Antimikrobielle Resistenz

Die Ergebnisse der Untersuchung auf Antibiotikaempfindlichkeit müssen gemäß den zwischen dem ECDC und den Mitgliedstaaten vereinbarten Methoden und Kriterien gemeldet werden.

3.42. Pocken

Klinische Kriterien

Jede Person mit mindestens einem der folgenden beiden Symptome:

UND

Bläschen oder feste Pusteln im gleichen Entwicklungsstadium mit zentrifugaler Verteilung.

Laborkriterien

Laborkriterien zur Fallbestätigung

Mindestens einer der beiden folgenden Labortests:

Die Laborergebnisse sind je nach Impfstatus zu interpretieren.

Laborkriterien für einen wahrscheinlichen Fall

Epidemiologische Kriterien

Mindestens einer der beiden folgenden epidemiologischen Zusammenhänge:

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt.

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und mindestens einer der folgenden beiden Voraussetzungen:

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die Laborkriterien zur Fallbestätigung erfüllt.

Während eines Ausbruchs: Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.

3.43. Syphilis

Klinische Kriterien

Primäre Syphilis (Frühsyphilis)

Jede Person mit einem oder mehreren (in der Regel schmerzlosen) Schankern im Genital-, Perineal- oder Analbereich, im Mund, in der Pharyngealschleimhaut oder an anderer Stelle.

Sekundäre Syphilis (Spätsyphilis)

Jede Person mit mindestens einem der folgenden fünf Befunde:

Frühe latente Syphilis (< 1 Jahr).

Keine Symptome und Vorgeschichte von Symptomen, die mit denen der frühen Phasen der Syphilis übereinstimmen, in den vorangegangenen 12 Monaten.

In jeder Phase der Erkrankung können Augenprobleme oder neurologische Probleme auftreten.

Fälle der späten latenten Syphilis (> 1 Jahr) stehen nicht unter der Überwachung durch EU/EWR.

Laborkriterien

Mindestens einer der folgenden Labortests:

Epidemiologische Kriterien

Primäre/sekundäre Syphilis

Epidemiologischer Zusammenhang durch Übertragung von Mensch zu Mensch (Sexualkontakt).

Frühe latente Syphilis

Epidemiologischer Zusammenhang durch Übertragung von Mensch zu Mensch (Sexualkontakt) in den vorangegangenen 12 Monaten.

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall entfällt

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die Laborkriterien zur Fallbestätigung erfüllt.

3.44. Syphilis connata

Klinische Kriterien

Jedes Kleinkind unter zwei Jahren mit mindestens einem der folgenden zehn Befunde:

Laborkriterien

Laborkriterien zur Fallbestätigung

Mindestens einer der folgenden drei Labortests:

UND ein reaktiver nicht treponemaler Test (VDRL, RPR) im Serum des Kindes.

Laborkriterien für einen wahrscheinlichen Fall

Mindestens einer der folgenden drei Labortests:

Epidemiologische Kriterien

Jedes Kleinkind mit einem epidemiologischen Zusammenhang durch Übertragung von Mensch zu Mensch (Übertragung von der Mutter auf das Kind).

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall entfällt

B. Wahrscheinlicher Fall

Jedes Kleinkind oder Kind, das die klinischen Kriterien erfüllt und bei dem mindestens eine der beiden folgenden Voraussetzungen gegeben ist:

C. Bestätigter Fall

Jedes Kleinkind, das die Laborkriterien zur Fallbestätigung erfüllt.

3.45. Tetanus

Klinische Kriterien

Jede Person mit mindestens zwei der folgenden drei Symptome:

Laborkriterien entfällt

Epidemiologische Kriterien entfällt

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall entfällt

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt, wenn eine wahrscheinlichere Diagnose fehlt.

C. Bestätigter Fall entfällt

3.46. Virusenzephalitis, durch Zecken übertragen

Klinische Kriterien

Jede Person mit den Symptomen eines entzündeten zentralen Nervensystems (z.B. Meningitis, Meningo-Enzephalitis, Enzephalomyelitis, Enzephaloradikulitis).

Laborkriterien 19

Laborkriterien zur Fallbestätigung:

mindestens einer der folgenden fünf Labortests:

Laborkriterien für einen wahrscheinlichen Fall:

Nachweis ZE-spezifischer IgM-Antikörper in einer einzigen Serumprobe.

Epidemiologische Kriterien

Exposition gegenüber einer gemeinsamen Infektionsquelle (nicht pasteurisierte Milcherzeugnisse).

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall entfällt

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien und die Laborkriterien für einen wahrscheinlichen Fall erfüllt

ODER

jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien und die Laborkriterien zur Fallbestätigung erfüllt.

Anmerkung: Die serologischen Ergebnisse sollten je nach früherer Exposition gegenüber anderen Flavivirus-Infektionen und je nach Flavivirus-Impfstatus interpretiert werden. Bestätigte Fälle sollten in solchen Situationen durch Serumneutralisationstests oder andere gleichwertige Tests validiert werden.

3.47. Angeborene Toxoplasmose

Klinische Kriterien

Für Überwachungszwecke nicht relevant.

Laborkriterien

Mindestens einer der folgenden vier Labortests:

Epidemiologische Kriterien entfällt

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall entfällt

B. Wahrscheinlicher Fall entfällt

C. Bestätigter Fall

Jedes Kleinkind, das die Laborkriterien erfüllt.

3.48. Trichinellose

Klinische Kriterien

Jede Person mit mindestens drei der folgenden sechs Symptome:

Laborkriterien

Mindestens einer der beiden folgenden Labortests:

Epidemiologische Kriterien

Mindestens einer der beiden folgenden epidemiologischen Zusammenhänge:

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall entfällt

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien und die Laborkriterien erfüllt.

Anmerkung: Wenn im nationalen Überwachungssystem klinische Symptome nicht erfasst werden, sollten alle Personen mit einem im Labor bestätigten Befund als bestätigte Fälle gemeldet werden.

3.49. Tuberkulose

Klinische Kriterien

Jede Person mit den folgenden beiden Befunden:

ODER

ein post mortem entdeckter Fall mit pathologischem Befund, der mit aktiver Tuberkulose übereinstimmt und der eine Indikation für eine antibiotische Tuberkulosebehandlung gebildet hätte, wenn die Diagnose vor dem Tod des Patienten gestellt worden wäre.

Laborkriterien

Laborkriterien zur Fallbestätigung

Mindestens einer der beiden folgenden Labortests:

Laborkriterien für einen wahrscheinlichen Fall

Mindestens einer der folgenden drei Labortests:

Epidemiologische Kriterien entfällt

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt.

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien und die Laborkriterien für einen wahrscheinlichen Fall erfüllt.

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien zur Fallbestätigung erfüllt.

Antimikrobielle Resistenz

Die Ergebnisse der Untersuchung auf Antibiotikaempfindlichkeit müssen gemäß den zwischen dem ECDC und den Mitgliedstaaten vereinbarten Methoden und Kriterien gemeldet werden, die vom Europäischen Netz der Referenzlaboratorien für Tuberkulose und dem European Tuberculosis Surveillance Network festgelegt werden 20.

3.50. Tularämie

Klinische Kriterien

Jede Person mit mindestens einem der folgenden klinischen Befunde:

Ulceroglanduläre Tularämie

Glanduläre Tularämie

Oculoglanduläre Tularämie

Oropharyngeale Tularämie

UND mindestens einer der folgenden drei Befunde:

Intestinale Tularämie

Mindestens eines der folgenden drei Symptome:

Pulmonäre Tularämie

Typhoidale Tularämie

Mindestens eines der beiden folgenden Symptome:

Laborkriterien

Mindestens einer der folgenden drei Labortests:

Epidemiologische Kriterien

Mindestens einer der folgenden drei epidemiologischen Zusammenhänge:

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall entfällt

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt.

3.51. Typhus abdominalis und paratyphus

Klinische Kriterien

Jede Person mit mindestens einem der folgenden beiden Symptome:

Laborkriterien

Mindestens einer der beiden folgenden Labortests:

Epidemiologische Kriterien

Mindestens einer der folgenden drei epidemiologischen Zusammenhänge:

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall entfällt

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt.

Anmerkung: Wenn im nationalen Überwachungssystem klinische Symptome nicht erfasst werden, sollten alle Personen mit einem im Labor bestätigten Befund als bestätigte Fälle gemeldet werden.

3.52. Hämorrhagische Viruskrankheiten (VHF)

Klinische Kriterien

Jede Person mit mindestens einem der folgenden beiden Symptome:

Laborkriterien

Mindestens einer der beiden folgenden Labortests:

Epidemiologische Kriterien

Mindestens einer der folgenden Labortests:

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall entfällt

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt.

3.53. West-Nil-Virusinfektion

Klinische Kriterien

Mindestens einer der folgenden drei Befunde:

Laborkriterien

Labortest zur Fallbestätigung

Mindestens einer der folgenden vier Labortests:

Labortest für einen wahrscheinlichen Fall

WNV-spezifische Antikörperreaktion im Serum

Die Laborergebnisse sind je nach Flavivirus-Impfstatus zu interpretieren.

Epidemiologische Kriterien

Mindestens einer der beiden folgenden epidemiologischen Zusammenhänge:

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall entfällt

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt UND bei der mindestens eine der folgenden beiden Voraussetzungen gegeben ist:

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die Laborkriterien zur Fallbestätigung erfüllt.

Anmerkung: Die serologischen Ergebnisse sollten je nach früherer Exposition gegenüber anderen Flavivirus-Infektionen und je nach Flavivirus-Impfstatus interpretiert werden. Bestätigte Fälle sollten in solchen Situationen durch Serumneutralisationstests oder andere gleichwertige Tests validiert werden.

3.54. Gelbfieber

Klinische Kriterien

Jede Person mit Fieber

UND

mindestens einem der beiden folgenden Befunde:

Laborkriterien

Mindestens einer der folgenden fünf Labortests:

Epidemiologische Kriterien

In der vergangenen Woche Reise in ein Gebiet, in dem bekanntermaßen oder vermutlich Gelbfieberfälle aufgetreten sind.

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall entfällt

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die nicht kürzlich geimpft wurde und die klinischen sowie die Laborkriterien erfüllt.

Im Falle kürzlich erfolgter Impfung eine Person mit Nachweis eines wilden Gelbfiebervirusstamms.

Anmerkung: Die serologischen Ergebnisse sollten je nach früherer Exposition gegenüber anderen Flavivirus-Infektionen und je nach Flavivirus-Impfstatus interpretiert werden. Bestätigte Fälle sollten in solchen Situationen durch Serumneutralisationstests oder andere gleichwertige Tests validiert werden.

3.55. Enteritis durch Yersinia enterocolitica oder Yersinia pseudotuberculosis

Klinische Kriterien

Jede Person mit mindestens einem der folgenden fünf Befunde:

Laborkriterien

Mindestens einer der beiden folgenden Labortests:

Epidemiologische Kriterien

Mindestens einer der folgenden vier epidemiologischen Zusammenhänge:

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall entfällt

B. Wahrscheinlicher Fall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.

C. Bestätigter Fall

Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt.

Anmerkung: Wenn im nationalen Überwachungssystem klinische Symptome nicht erfasst werden, sollten alle Personen mit einem im Labor bestätigten Befund als bestätigte Fälle gemeldet werden.

3.56. Zika-Viruskrankheit

Klinische Kriterien

Laborkriterien

A. Bestätigter Fall

Mindestens einer der folgenden Labortests:

B. Wahrscheinlicher Fall

Epidemiologische Kriterien

Reise oder ständiger Aufenthalt in einem Gebiet, in dem eine aktuelle Übertragung des Zika-Virus dokumentiert ist, in den zwei Wochen vor dem Auftreten der Symptome

ODER

Sexualkontakt mit einer Person, die in letzter Zeit einer Infektion mit dem Zika-Virus ausgesetzt war oder bei der eine Zika-Infektion bestätigt wurde.

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall entfällt

B. Wahrscheinlicher Fall

Eine Person, die die klinischen und die epidemiologischen Kriterien und die Laborkriterien für einen wahrscheinlichen Fall erfüllt.

C. Bestätigter Fall

Eine Person, die die Laborkriterien für einen bestätigten Fall erfüllt.

Anmerkung: Die serologischen Ergebnisse sollten je nach früherer Exposition gegenüber anderen Flavivirus-Infektionen und je nach Flavivirus-Impfstatus interpretiert werden. Bestätigte Fälle sollten in solchen Situationen durch Serumneutralisationstests oder andere gleichwertige Tests validiert werden.

3.57. Angeborene Zika-Viruskrankheit

Klinische Kriterien

Laborkriterien

A. Bestätigter Fall

Epidemiologische Kriterien

Bestätigte Infektion der Mutter mit dem Zika-Virus in der Schwangerschaft.

Fallklassifizierung

A. Wahrscheinlicher Fall

Ein Neugeborenes oder ein Fötus, der die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.

B. Bestätigter Fall

Ein Neugeborenes oder ein Fötus, der die klinischen und die Laborkriterien erfüllt.

4. Falldefinitionen für besondere Gesundheitsprobleme

4.1. Allgemeine Falldefinition für nosokomiale Infektionen (oder "Krankenhausinfektion")

Eine mit dem gegenwärtigen Krankenhausaufenthalt in Zusammenhang stehende nosokomiale Infektion ist als Infektion definiert, die einer der Falldefinitionen entspricht UND

Eine mit einem früheren Krankenhausaufenthalt in Zusammenhang stehende nosokomiale Infektion ist als Infektion definiert, die einer der Falldefinitionen entspricht

UND

Anmerkung: Für die Zwecke von Punktprävalenzerhebungen wird eine am Tag der Erhebung vorliegende aktive nosokomiale Infektion als eine Infektion definiert, für die am Tag der Erhebung Anzeichen und Symptome vorliegen oder für die in der Vergangenheit Anzeichen und Symptome vorlagen und der Patient sich am der Tag der Erhebung (nach wie vor) diesbezüglich in Behandlung befindet. Das Auftreten von Symptomen und Anzeichen sollte bis zum Behandlungsbeginn überprüft werden, um festzustellen ob die behandelte Infektion einer der Falldefinitionen für nosokomiale Infektionen entspricht.

4.1.1. BJ: Knochen- und Gelenkinfektionen

BJ-BONE: Osteomyelitis

Osteomyelitis muss mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:

Hinweis für die Meldung

Eine nach einer Herzoperation gemeinsam mit Osteomyelitis auftretende Mediastinitis ist als Infektion von Organen und Körperhöhlen im Operationsgebiet (SSI-O) zu melden

BJ-JNT: Gelenk- oder Schleimbeutelinfektion

Gelenk- oder Schleimbeutelinfektionen müssen mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:

BJ-DISC: Infektion im Bereich der Bandscheibe

Eine Infektion im Bereich der Bandscheibe muss mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:

4.1.2. BSI: Sepsis

BSI: Laborbestätigte Sepsis

Kultureller Nachweis von pathogenen Erregern im Blut

ODER

Patient hat mindestens eines der folgenden Anzeichen oder Symptome: Fieber (> 38 °C), Schüttelfrost oder Hypotonie

UND ein gewöhnlicher Hautkeim wurde aus zwei separaten Blutproben (Entnahmen in der Regel innerhalb von 48 Stunden) isoliert

Hautkeime = koagulase-negative Staphylokokken, Micrococcus spp., Propionibacterium acnes, Bacillus spp., Corynebacterium spp.

Ursache der Sepsis:

4.1.3. CNS: Infektionen des zentralen Nervensystems

CNS-IC: Intrakranielle Infektion (Gehirnabszess, subdurale oder epidurale Infektion und Enzephalitis) Intrakranielle Infektionen müssen mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:

Hinweis für die Meldung

Bei gemeinsamem Vorliegen einer Meningitis und eines Abszesses im Gehirn ist die Infektion als IC (Intrakranielle Infektion) zu melden

CNS-MEN: Meningitis oder Ventrikulitis

Meningitis oder Ventrikulitis muss mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:

Hinweise für die Meldung

CNS-SA: Spinalabszess ohne Meningitis

Ein Abszess im spinalen Epidural- oder Subduralraum, von dem CSF und angrenzende Knochenstrukturen nicht betroffen sind, muss mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:

Hinweis für die Meldung:

Spinalabszesse mit Meningitis sind als Meningitis (CNS-MEN) zu melden

4.1.4. CRI: Katheterinfektionen 21

CRI1-CVC: Lokale Infektion am zentralen Gefäßkatheter (keine positive Blutkultur)

CRI1-PVC: Lokale Infektion am peripheren Gefäßkatheter (keine positive Blutkultur)

CRI2-CVC: Systemische Infektion am zentralen Gefäßkatheter (keine positive Blutkultur)

CRI2-PVC: Systemische Infektion des peripheren Gefäßkatheters (keine positive Blutkultur)

CRI3-CVC: Mikrobiologisch bestätigte Sepsis am zentralen Gefäßkatheter

UND kultureller Nachweis desselben Erregers in einer der folgenden Proben:

CRI3-PVC: Mikrobiologisch bestätigte Sepsis am peripheren Gefäßkatheter

Gegebenenfalls Auftreten einer Sepsis innerhalb von 48 Stunden vor oder nach Entfernung des Katheters

UND kultureller Nachweis desselben Erregers in einer der folgenden Proben:

4.1.5. CVS: Infektionen Des Kardiovaskularen Systems

CVS-VASC: Arterien- oder Veneninfektion

Eine Arterien- oder Veneninfektion muss mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:

Hinweise für die Meldung:

Infektionen an arteriovenösen Transplantaten, Shunts oder Fisteln oder an der Einstichstelle intravaskulärer Kanülen ohne kulturellen Nachweis von Organismen im Blut sind als CVS-VASC zu melden. Dem dritten Kriterium entsprechende CVS-VASC sind als CRI1 bzw. CRI2 zu melden.

CVS-ENDO: Endokarditis

Eine Endokarditis einer natürlichen oder künstlichen Herzklappe muss mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:

CVS-CARD: Myokarditis oder Perikarditis

Myokarditis oder Perikarditis muss mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:

CVS-MED: Mediastinitis

Mediastinitis muss mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:

Hinweis für die Meldung:

Eine nach einer Herzoperation gemeinsam mit Osteomyelitis auftretende Mediastinitis wird als SSI-O gemeldet.

4.1.6. EENT: Augen-, Hals-, Nasen-, Ohren- und Mundinfektionen

EENT-CONJ: Konjunktivitis

Konjunktivitis muss mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:

Hinweise für die Meldung:

EENT-EYE: Sonstige Augeninfektionen, außer Konjunktivitis

Augeninfektionen, außer Konjunktivitis, müssen einem der folgenden Kriterien entsprechen:

EENT-EAR: Ohr und Mastoid

Ohr- und Mastoidinfektionen müssen mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:

Otitis externa muss mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:

Otitis media muss mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:

Otitis interna muss mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:

Mastoiditis muss mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:

EENT-ORAL: Mundrauminfektion (Mund, Zunge oder Gaumen)

Mundrauminfektionen müssen mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:

Hinweis für die Meldung:

Nosokomiale primäre Herpes-simplex-Infektionen der Mundhöhle sind als ORAL zu melden; rekurrente Herpesinfektionen sind nicht nosokomial.

EENT-SINU: Sinusitis

Sinusitis muss mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:

EENT-UR: Infektion der oberen Atemwege (Pharyngitis, Laryngitis, Epiglottitis)

Infektionen der oberen Atemwege müssen mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:

4.1.7. GI: Infektionen des Gastrointestinaltraktes

GI-CDI: Infektion durch Clostridium difficile

Eine Clostridium-difficile-Infektion (früher auch Clostridium-difficile-assoziierte Diarrhöe oder CDAD genannt) muss einem der folgenden Kriterien entsprechen:

GI-GE: Gastroenteritis (ausgenommen CDI)

Gastroenteritis muss mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:

GI-GIT: Infektion des Gastrointestinaltraktes (Ösophagus, Magen, Dünndarm, Dickdarm und Rektum), ausgenommen Gastroenteritis und Appendizitis

Infektionen des Gastrointestinaltraktes, Gastroenteritis und Appendizitis ausgenommen, müssen mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:

GI-HEP: Hepatitis

Hepatitis muss dem folgenden Kriterium entsprechen:

Patient hat mindestens zwei der folgenden Anzeichen oder Symptome ohne sonstige erkennbare Ursache: Fieber (> 38 °C), Appetitlosigkeit, Übelkeit, Erbrechen, Bauchschmerzen, Gelbsucht oder Transfusion in der Anamnese der letzten drei Monate

UND mindestens eines der Folgenden:

Hinweise für die Meldung:

GI-IAB: Intraabdominale Infektionen, die nicht anderweitig beschrieben sind, einschließlich Gallenblase, Gallengänge, Leber (ausgenommen Virushepatitis), Milz, Pankreas, Peritoneum, subphrenischer oder subdiaphragmatischer Raum oder sonstiges intraabdominales Gewebe oder nicht anderweitig angegebener Bereich

Intraabdominale Infektionen müssen mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:

Hinweis für die Meldung:

Pankreatitis (ein inflammatorisches Syndrom, das durch Bauchschmerzen, Übelkeit und Erbrechen mit gleichzeitig erhöhtem Serumspiegel von Pankreasenzymen gekennzeichnet ist) ist nicht zu melden, außer es wird ein infektiöser Ursprung festgestellt.

4.1.8. LRI: Infektionen der unteren Atemwege mit Ausnahme der Pneumonie

LRI-BRON: Bronchitis, Tracheobronchitis, Bronchiolitis, Tracheitis, ohne Anzeichen einer Pneumonie

Patient zeigt keine klinischen oder radiologischen Anzeichen einer Pneumonie

UND Patient hat mindestens zwei der folgenden Anzeichen oder Symptome ohne sonstige erkennbare Ursache: Fieber (> 38 °C), Husten, neue oder erhöhte Sputumproduktion, Rhonchi oder pfeifendes Atmen

UND mindestens eines der Folgenden:

Hinweis für die Meldung:

Chronische Bronchitis bei Patienten mit chronischer Lungenerkrankung ist nicht als Infektion zu melden, außer es gibt Anzeichen für eine akute sekundäre Infektion, die sich durch eine Veränderung des Erregers manifestiert.

LRI-LUNG: Sonstige Infektionen der unteren Atemwege

Sonstige Infektionen der unteren Atemwege müssen einem der folgenden Kriterien entsprechen:

Hinweis für die Meldung:

Lungenabszess oder Pleuraempyem ohne Pneumonie wird als LUNG gemeldet.

4.1.9. NEO: Spezifische Falldefinitionen Für Infektionen Bei Neugeborenen

NEO-CSEP: Klinische Sepsis

ALLE folgenden drei Kriterien:

UND zwei der folgenden Kriterien (ohne sonstige erkennbare Ursache):

NEO-LCBI: Laborbestätigte Sepsis bei Neugeborenen

Mindestens zwei der folgenden Kriterien: Temperatur > 38 °C oder < 36,5 °C oder Temperaturinstabilität, Tachykardie oder Bradykardie, Apnoe, erhöhte Rekapillarisierungszeit (RKZ), metabolische Azidose, Hyperglykämie oder anderes Sepsiszeichen wie Apathie

UND

ein anerkannter Erreger außer aus Blut oder CSF gewonnene koagulase-negative Staphylokokken (CSF: dies wird erwähnt, da Meningitis in dieser Altersgruppe gewöhnlich hämatogen ist und ein positiv getesteter CSF deshalb als Nachweis einer Sepsis betrachtet werden kann, selbst wenn Blutkulturen negativ sind oder nicht getestet wurden).

Hinweise für die Meldung

NEO-CNSB: Laborbestätigte Sepsis mit koagulase-negativen Staphylokokken

Hinweise für die Meldung

NEO-PNEU: Pneumonie

NEO-NEC: Nekrotisierende Enterokolitis

Histopathologischer Nachweis der nekrotisierenden Enterokolitis

ODER

mindestens eine typische radiologisch festgestellte Anomalie (Pneumoperitoneum, Pneumatosis intestinalis, unverändert stehende Dünndarmschlingen) sowie mindestens zwei der folgenden Kriterien ohne sonstige erkennbare Ursache: Erbrechen, geblähter Bauch, Nahrungs-("Magen-")Reste, wiederholt mikroskopisch oder makroskopisch Blut im Stuhl.

4.1.10. PN: Pneumonie

Mindestens zweifacher serieller Nachweis von Zeichen einer Pneumonie bei Röntgenuntersuchungen oder Computertomographien des Thorax bei Patienten mit pulmonaler oder kardialer Grunderkrankung. Bei Patienten ohne pulmonale oder kardiale Grunderkrankung reicht eine aussagekräftige Röntgenuntersuchung oder Computertomographie des Thorax

UND mindestens eines der folgenden Symptome:

UND mindestens eines der folgenden Symptome (oder mindestens zwei für die Diagnostik der klinischen Pneumonie = PN 4 und PN 5):

und entsprechend der durchgeführten Diagnostik:

  1. Bakteriologische Diagnostik:

    Quantitativer kultureller Nachweis eines Erregers aus minimal kontaminiertem Sekret der UAW 22 (PN 1)

    Quantitativer kultureller Nachweis eines Erregers aus potenziell kontaminiertem Atemwegssekret (PN 2)

  2. Andere mikrobiologische Diagnostik (PN 3)
  3. Sonstige

Anmerkung:

Intubationsassoziierte Pneumonie (IAP)

Eine Pneumonie wird als intubationsassoziiert (IAP) definiert, wenn (selbst mit Unterbrechungen) während der 48 Stunden vor Auftreten der Infektion ein invasives Beatmungsgerät eingesetzt war.

Anmerkung: Eine Pneumonie, die ab dem Tag ihres Auftretens mit einer Intubation behandelt wurde, ist ohne zusätzliche Angaben zur Abfolge der Ereignisse nicht als IAP einzustufen.

4.1.11. REPR: Infektionen des Genitaltraktes

REPR-EMET: Endometritis

Endometritis muss mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:

Hinweis für die Meldung:

Endometritis post partum ist als nosokomiale Infektion zu melden, es sei denn, das Fruchtwasser ist zum Zeitpunkt der Einweisung infiziert, oder die Patientin wurde 48 Stunden nach Ruptur der Membran eingewiesen.

REPR-EPIS: Infektion der Episiotomiestelle

Infektionen der Episiotomiestelle müssen mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:

REPR-VCUF: Infektion der Scheidenmanschette

Infektionen der Scheidenmanschette müssen mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:

Hinweis für die Meldung:

Infektionen der Scheidenmanschette sind als SSI-O zu melden, wenn andere SSI-Kriterien zutreffen (bis zu 30 Tage nach der Hysterektomie).

REPR-OREP: Sonstige Infektionen des männlichen oder weiblichen Genitaltraktes (Nebenhoden, Hoden, Prostata, Scheide, Eierstöcke, Uterus oder sonstiges tiefliegendes Beckengewebe, ausgenommen Endometritis oder Infektionen der Scheidenmanschette)

Sonstige Infektionen des männlichen oder weiblichen Genitaltraktes müssen mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:

Hinweise für die Meldung:

4.1.12. SSI: Postoperative Wundinfektion

Anmerkung: Für die Zwecke der Überwachungsberichte sind alle Definitionen als bestätigt zu betrachten.

Postoperative oberflächliche Wundinfektion (SSI-S)

Infektion tritt innerhalb von 30 Tagen nach der Operation auf UND bezieht nur Haut oder subkutanes Gewebe an der Inzisionsstelle ein, UND mindestens eines der folgenden Kriterien trifft zu:

Postoperative tiefe Wundinfektion (SSI-D)

Infektion tritt innerhalb von 30 Tagen nach der Operation auf (innerhalb von 90 Tagen, wenn Implantat in situ belassen) UND scheint mit der Operation in Verbindung zu stehen UND erfasst das tiefe Weichgewebe (z.B. Faszienschicht, Muskelgewebe) der Inzisionsstelle, UND eines der folgenden Kriterien trifft zu:

Infektion von Organen und Körperhöhlen im Operationsgebiet (SSI-O)

Infektion tritt innerhalb von 30 Tagen nach der Operation auf (innerhalb von 90 Tagen, wenn Implantat in situ belassen) UND scheint mit der Operation in Verbindung zu stehen UND erfasst Teile des Körpers (Organe oder Körperhöhlen) - die Inzisionsstelle ausgenommen - die während der Operation geöffnet wurden oder an denen manipuliert wurde, UND mindestens eines der folgenden Kriterien trifft zu:

4.1.13. SST: Haut- und Weichteilinfektionen

SST-SKIN: Hautinfektion

Hautinfektionen müssen mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:

Hinweise für die Meldung:

SST-ST: Infektionen des weichen Körpergewebes (nekrotisierende Fasziitis, infektiöse Gangrän, nekrotisierende Zellulitis, infektiöse Myositis, Lymphadenitis oder Lymphangitis)

Infektionen des weichen Körpergewebes müssen mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:

Hinweise für die Meldung:

SST-DECU: Infektion eines Dekubitalgeschwürs, einschließlich oberflächlicher und tiefliegender Infektionen

Infektionen eines Dekubitalgeschwürs müssen dem folgenden Kriterium entsprechen:

SST-BURN: Infektion von Verbrennungswunden

Infektionen von Verbrennungswunden müssen mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:

SST-BRST: Brustdrüsenabszess oder Mastitis

Ein Brustdrüsenabszess oder Mastitis muss mindestens einem der folgenden Kriterien entsprechen:

UND ärztliche Diagnose eines Brustdrüsenabszesses.

4.1.14. SYS: Systemische Infektionen

SYS-DI: Disseminierte Infektion

Infektion, die mehrere Organe oder Organsysteme einbezieht, ohne einen offensichtlichen einzigen Infektionsherd, gewöhnlich viralen Ursprungs, mit Anzeichen oder Symptomen ohne sonstige erkennbare Ursache und mit infektiöser Einbeziehung mehrerer Organe oder Organsysteme

Hinweise für die Meldung:

SYS-CSEP: behandelte unbestimmte schwere Infektion

Patient hat mindestens eines der folgenden Anzeichen oder Symptome

und keine Blutkultur durchgeführt oder kein kultureller Nachweis von Erregern oder Antigen im Blut

und keine erkennbare Infektion an anderer Stelle

und Arzt beginnt Sepsistherapie.

Hinweise für die Meldung:

Diesen Code nur verwenden, wenn unbedingt notwendig.

Für CSEP bei Frühgeborenen ist die Falldefinition für NEO-CSEP zu verwenden (siehe unten)

4.1.15. UTI: Harnweginfektionen

UTI-A: Symptomatische mikrobiologisch bestätigte Harnweginfektion

Patient hat mindestens eines der folgenden Anzeichen oder Symptome ohne sonstige erkennbare Ursache: Fieber (> 38 °C), dringende, häufige und schmerzhafte Blasenentleerung oder suprapubisches Spannungsgefühl

UND

positive Urinkultur, d. h. > 105 Kolonien/ml Urin mit nicht mehr als zwei Spezies von Mikroorganismen

UTI-B: Symptomatische mikrobiologisch nicht bestätigte Harnweginfektion

Patient hat mindestens zwei der folgenden Anzeichen ohne sonstige erkennbare Ursache: Fieber (> 38 °C), dringende, häufige und schmerzhafte Blasenentleerung oder suprapubisches Spannungsgefühl

UND

mindestens einen der folgenden Befunde:

Asymptomatische Bakteriurie ist nicht zu melden, Sepsis infolge asymptomatischer Bakteriurie dagegen wird als Sepsis mit Infektionsquelle S-UTI gemeldet.

Eine Harnwegsinfektion wird als katheterassoziiert definiert, wenn (selbst mit Unterbrechungen) während der 7 Tage vor Auftreten der Infektion ein Verweilkatheter eingesetzt war.

4.2. Allgemeine Falldefinition für Sepsis durch spezifische Pathogene

Klinische Kriterien

Für Überwachungszwecke nicht relevant

Laborkriterien

Mindestens eine aus einer Blutprobe angelegte Kultur mit Nachweis von Arten von Staphylococcus aureus oder Klebsiella pneumoniae oder Escherichia coli oder Enterococcus faecium oder Enterococcus faecalis oder Pseudomonas aeruginosa oder Acinetobacter oder Streptococcus pneumoniae.

Epidemiologische Kriterien

Für Überwachungszwecke nicht relevant

Fallklassifizierung

A. Möglicher Fall entfällt

B. Wahrscheinlicher Fall entfällt

C. Bestätigter Fall

Antimikrobielle Resistenz

Die Ergebnisse der Untersuchung auf Antibiotikaempfindlichkeit müssen gemäß den zwischen dem ECDC und den Mitgliedstaaten vereinbarten Methoden und Kriterien gemeldet werden, die vom Europäischen Netz zur Überwachung von Resistenzen gegen antimikrobielle Wirkstoffe (EARS-Netz) festgelegt werden 24, insbesondere die Folgenden:

4.3. Allgemeine Falldefinition und Klassifikation der Resistenz gegen antimikrobielle Mittel

Klinische Resistenz gegen antimikrobielle Mittel

Begriffsbestimmung

Ein Mikroorganismus wird entsprechend den geeigneten klinischen Grenzkonzentrationen der EUCAST 25 (Korrelation zwischen den Grenzwerten für die minimale Hemmkonzentration (MHK) und ihres Hemmzonendurchmessers) mit einer standardisierten Methodik oder einer an einer solchen kalibrierten Methodik als klinisch sensibel, klinisch intermediär oder klinisch resistent gegen eine antimikrobielle Substanz eingestuft. Die Grenzkonzentrationen können bei veränderten Bedingungen angepasst werden, sofern dies gerechtfertigt ist.

Klassifizierung

Klinisch sensibel (S)

Klinisch intermediär (I)

Klinisch resistent (R)

Klinische Grenzkonzentrationen25 werden folgendermaßen dargestellt:

Panresistenz

Mikrobiologische Resistenz gegen antimikrobielle Mittel

Phänotyp-Definition

Die Einstufung eines Mikroorganismus als Wildtyp-Phänotyp bzw. Nicht-Wildtyp-Phänotyp für eine bestimmte Art erfolgt gemäß den epidemiologischen Grenzwerten (ECOFF) von EUCAST anhand einer standardisierten Methodik oder einer an einer solchen kalibrierten Methodik 28 29, gestützt auf artenspezifische MHK und die Korrelation zwischen der Verteilung der MHK und ihrem Hemmzonendurchmesser.

Phänotyp-Klassifizierung

Wildtyp-Phänotyp

Nicht-Wildtyp-Phänotyp

Die ECOFF sind wie folgt 29:

Feststellung eines Mechanismus für erworbene antimikrobielle Resistenz (z.B. inaktivierendes Enzym, Modifikation des Zielproteins, Efflux-Pumpe).

Das Vorhandensein eines Resistenzmechanismus bei einem Mikroorganismus lässt sich in vitro bestimmen, und die Art des Mechanismus kann anhand der Standardmethodik in den Leitlinien von EUCAST für den Nachweis von Resistenzmechanismen und spezifischen Resistenzen von klinischer und/oder epidemiologischer Bedeutung festgestellt werden 30.

Genotyp-Definition

Ein Mikroorganismus wird danach unterschieden, ob er über eine genetische Determinante oder eine Kombination von Determinanten verfügt oder nicht, die ihm einen Phänotyp mit Empfindlichkeit gegenüber Nicht-Wildformen in Bezug auf antimikrobielle Wirkstoffe verleihen (Mutation eines übertragbaren Gens oder eines Kerngens). Eine genetische Determinante oder eine Kombination von Determinanten, die einem Mikroorganismus einen Phänotyp mit Empfindlichkeit gegenüber Nicht-Wildformen in Bezug auf ein oder mehrere antimikrobielle Mittel verleiht, lässt sich durch Finden und Feststellen der entsprechenden Nukleinsäuresequenz im Genom eines Bakteriums darstellen.

Genotyp-Klassifizierung

Genotypen werden gemeldet als

1) Die EU-Protokolle mit allen späteren Aktualisierungen sind auf der Website des ECDC zu finden: https://ecdc.europa.eu/en/publications-data/eu-protocol-harmonised-monitoring-antimicrobial-resistance-human-salmonella-and-0

2) Bei der Interpretation der klinischen Kriterien sollte berücksichtigt werden, ob eine alternative Diagnose verfügbar ist, welche die Erkrankung eindeutig erklären kann.

3) Die serologischen Ergebnisse sollten je nach früherer Exposition gegenüber Alphavirus-Infektionen interpretiert werden.

4) Depression, Angstzustände, Apathie, Rückzug, Wahnvorstellungen.

5) Dies umfasst sowohl echten Schmerz als auch Dysästhesie.

6) Die typische Erscheinungsform sporadischer CJD im EEG besteht in generalisierten periodischen Komplexen mit einer Frequenz von etwa einem pro Sekunde. Diese zeigen sich gelegentlich in den späten Stadien der vCJD.

7) Die Tonsillenbiopsie wird weder routinemäßig noch in Fällen typischer Erscheinungsformen sporadischer CJD im EEG empfohlen, kann jedoch in Verdachtsfällen sinnvoll sein, in denen die klinischen Merkmale mit denen der vCJD vereinbar sind und das MRT kein hohes Pulvinar-Signal ergibt.

8) Die typische Erscheinungsform sporadischer CJD im EEG besteht in generalisierten periodischen Komplexen mit einer Frequenz von etwa einem pro Sekunde. Diese zeigen sich gelegentlich in den späten Stadien der vCJD.

9) Bei der Interpretation der klinischen Kriterien sollte berücksichtigt werden, ob eine alternative Diagnose verfügbar ist, welche die Erkrankung eindeutig erklären kann.

10) Die serologischen Ergebnisse sollten je nach früherer Exposition gegenüber anderen Flavivirus-Infektionen und je nach Flavivirus-Impfstatus interpretiert werden. Bestätigte Fälle sollten in solchen Situationen durch Serumneutralisationstests oder andere gleichwertige Tests validiert werden.

11) Das ECDC-Standardprotokoll für die Überwachung der Antibiotikaresistenz von Gonokokken wird jedes Jahr in den Anhängen des Jahresberichts zur Überwachung der Antibiotikaresistenz von Gonokokken in Europa veröffentlicht.

Siehe: European Centre for Disease Prevention and Control. Gonococcal antimicrobial susceptibility surveillance in Europe, www.ecdc.europa.eu

12) Bei der Meldung von Hepatitis-B-Fällen sollten die Mitgliedstaaten entsprechend den ECDC-Anforderungen zwischen akuten und chronischen Erkrankungen unterscheiden.

13) Bei der Meldung von Hepatitis-C-Fällen sollten die Mitgliedstaaten entsprechend den ECDC-Anforderungen zwischen akuten und chronischen Erkrankungen unterscheiden.

14) EFNS guidelines on the diagnosis and management of European Lyme neuroborreliosis, European Journal of Neurology 17, S. 8-16: doi:10.1111/j.1468-1331.2009.02862.x

15) Die Meldekriterien werden jedes Jahr als Teil des Protokolls für die Meldung von Antibiotikaresistenzen veröffentlicht. Siehe: The European Surveillance system. Antimicrobial resistance (AMR) reporting protocol. European Antimicrobial Resistance Surveillance Network (EARS-Net). www.ecdc.europa.eu

15a) In Eliminierungsszenarios können in bestimmten Situationen weitere Untersuchungen erwogen werden, um falsch-positive IgM-Ergebnisse auszuschließen (WHO Manual for the Laboratory Surveillance of Measles and Rubella Viruses, 2017).

16) Die EU-Protokolle mit allen späteren Aktualisierungen sind auf der Website des ECDC zu finden: https://ecdc.europa.eu/en/publications-data/eu-protocol-harmonised-monitoring-antimicrobial-resistance-human-salmonella-and-0

17) Ein enger Kontakt ist anzunehmen bei einer Person, die einen SARS-Patienten betreut oder mit ihm zusammengelebt hat oder mit seinen Atemsekreten, Körperflüssigkeiten und/oder Exkrementen in Berührung gekommen ist.

18) In diesem Zusammenhang umfasst der Begriff "Mitarbeiter des Gesundheitswesens" das gesamte Krankenhauspersonal. Die Definition der Abteilung, in der der Ausbruch auftritt, hängt von der örtlichen Situation ab. Die Größe der Abteilung kann von einer einzigen Abteilung oder Station eines großen Krankenhauses des Tertiärbereichs bis zu einer ganzen - kleineren - Einrichtung der gesundheitlichen Versorgung reichen.

19) Die serologischen Ergebnisse sind je nach Impfstatus und früherer Exposition gegenüber anderen Flavivirus-Infektionen zu interpretieren. Bestätigte Fälle sollten in solchen Situationen durch Serumneutralisationstests oder andere gleichwertige Tests validiert werden.

20) Die Meldekriterien erscheinen jedes Jahr im Bericht des ECDC und des WHO-Regionalbüros für Europa über die Überwachung und das Monitoring der Tuberkulose in Europa. www.ecdc.europa.eu.

21) CVC = zentraler Gefäßkatheter, PVC = peripherer Gefäßkatheter. Eine Besiedlung eines zentralen Gefäßkatheters sollte nicht gemeldet werden. Bei einer CRI3- (CVC oder PVC) handelt es sich ebenfalls um eine Sepsis mit der Infektionsquelle C-CVC bzw. C-PVC, jedoch sollte die Sepsis bei Meldung einer CRI3 nicht in der Punktprävalenzerhebung erfasst werden; die mikrobiologisch bestätigte katheterassoziierte Sepsis ist als CRI3 zu erfassen.

22) UAW = untere Atemwege

23) KBE = koloniebildende Einheiten

24) Die Meldekriterien werden jedes Jahr als Teil des Protokolls für die Meldung von Antibiotikaresistenzen veröffentlicht. Siehe: Antimicrobial resistance (AMR) reporting protocol. European Antimicrobial Resistance Surveillance Network (EARS-Net). www.ecdc.europa.eu

25) http://www.eucast.org/clinical_breakpoints/. Gleichwertige quantitative Verfahren der Untersuchung auf Empfindlichkeit gegenüber antimikrobiellen Mitteln (AST) können anstelle von MHK oder einem Plattendiffusionstest eingesetzt werden, wenn EUCAST dies befürwortet.

26) Magiorakos AP, et al. Multidrug-resistant, extensively drug-resistant and pandrug-resistant bacteria: an international expert proposal for interim standard definitions for acquired resistance. Clin Microbiol Infect. 2012 Mar;18(3):268-81. http://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S1198743X14616323

27) Magiorakos AP, et al. Multidrug-resistant, extensively drug-resistant and pandrug-resistant bacteria: an international expert proposal for interim standard definitions for acquired resistance. Clin Microbiol Infect. 2012 Mar;18(3):268-81. http://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S1198743X14616323

28) http://www.eucast.org/ast_of_bacteria/

29) http://www.eucast.org/mic_distributions_and_ecoffs/

30) http://www.eucast.org/fileadmin/src/media/PDFs/EUCAST_files/Resistance_mechanisms/EUCAST_detection_of_resistance_mechanisms_v1.0_20131211.pdf

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