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Delegierter Beschluss (EU) 2018/1007 der Kommission vom 25. April 2018 zur Ergänzung der Richtlinie 2009/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates bezüglich der Hafenliste und zur Aufhebung der Entscheidung 2008/861/EG der Kommission
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. Nr. L 180 vom 17.07.2018 S. 29)
Neufassung - Ersetzt Entsch. 2008/861/EG
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Richtlinie 2009/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über die statistische Erfassung des Güter- und Personenseeverkehrs 1, insbesondere auf Artikel 4 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Die Zusammensetzung des Seehafensektors in der Union hat sich seit Erlass der Entscheidung 2008/861/EG der Kommission 2, mit der die Liste der nach Ländern und Küstengebieten codierten und klassifizierten Häfen festgelegt wurde, für die Zwecke der Umsetzung der Richtlinie 2009/42/EG geändert.
(2) Insbesondere aufgrund von Veränderungen der Hafeninfrastruktur der Mitgliedstaaten ist eine Aktualisierung der in der Entscheidung 2008/861/EG festgelegten Hafenliste wichtig.
(3) Die codierte und nach Ländern und Küstengebieten untergliederte aktualisierte Hafenliste sollte im Wege eines delegierten Rechtsakts angenommen werden. Die Entscheidung 2008/861/EG sollte daher aufgehoben werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Die codierte und nach Ländern und Küstengebieten untergliederte Hafenliste findet sich im Anhang.
Die Entscheidung 2008/861/EG wird aufgehoben.
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
____________________
1) ABl. Nr. L 141 vom 06.06.2009 S. 29.
2) Entscheidung 2008/861/EG der Kommission vom 29. Oktober 2008 über die Durchführungsbestimmungen zu der Richtlinie 95/64/EG des Rates über die statistische Erfassung des Güter- und Personenseeverkehrs (ABl. Nr. L 306 vom 15.11.2008 S. 66).
Eurostat-Liste der EU-Häfen | Anhang |
Beschreibung
Statistisch relevante Häfen und Nebenhäfen sind für jeden Mitgliedstaat in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt.
Hinweis: Die am Ende für jeden Mitgliedstaat aufgeführten speziellen Aggregate sind nicht in der Zahl der nationalen Häfen in der Liste enthalten.
Struktur | |
Spaltenüberschrift | Erläuterung |
CTRY | Ländercode (ISO-Alpha-2-Code) |
MCA | Küstengebiet, in dem der Hafen liegt (Anhang IV der Richtlinie 2009/42/EG) |
Locode | UN-Code für Ortsbezeichnungen in Handel und Transport (UN/LOCODE) oder von Eurostat speziellen Aggregaten und Häfen ohne gültigen UN/LOCODE vorläufig zugeteilter Ortscode |
Port name | Name des Hafens |
Nat. stat. group | Statistisch nicht relevante Häfen werden einer nationalen statistisch relevanten Gruppe zugeordnet. Sie werden mit dem Code des statistisch relevanten Hafens bezeichnet, unter dem sie erfasst sind. |
Statistical port | Häfen, die als statistische Einheit verwendet werden |
Special aggregate | Spezielle Aggregate, die in den Statistiken verwendet werden |
ENDE |