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Regelwerk, EU 2018, Abfall / Immissionsschutz/Wasser - EU Bund
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Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1147 der Kommission vom 10. August 2018 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates für die Abfallbehandlung

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2018) 5070)
(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 208 vom 17.08.2018 S. 38)



Anm.: s. BVT-Übersicht - BVT-Merkblätter

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) 1, insbesondere auf Artikel 13 Absatz 5,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) BVT-Schlussfolgerungen dienen als Referenzdokumente für die Festlegung der Genehmigungsauflagen für unter Kapitel II der Richtlinie 2010/75/EU fallende Anlagen, und die zuständigen Behörden sollten Emissionsgrenzwerte festsetzen, die gewährleisten, dass die Emissionen unter normalen Betriebsbedingungen nicht über den mit den besten verfügbaren Techniken assoziierten Emissionswerten gemäß den BVT-Schlussfolgerungen liegen.

(2) Mit dem Beschluss der Kommission vom 16. Mai 2011 2 wurde ein Forum eingesetzt, dem Vertreter der Mitgliedstaaten, der betreffenden Industriezweige und der Nichtregierungsorganisationen, die sich für den Umweltschutz einsetzen, angehören; dieses Forum legte der Kommission am 19. Dezember 2017 eine Stellungnahme zu dem vorgeschlagenen Inhalt des BVT-Merkblatts für die Abfallbehandlung vor. Diese Stellungnahme ist öffentlich zugänglich.

(3) Die im Anhang dieses Beschlusses enthaltenen BVT-Schlussfolgerungen sind der wichtigste Bestandteil dieses BVT-Merkblatts.

(4) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des mit Artikel 75 Absatz 1 der Richtlinie 2010/75/EU eingesetzten Ausschusses

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Die Schlussfolgerungen zu besten verfügbaren Techniken (BVT) für die Abfallbehandlung, wie im Anhang dargelegt, werden angenommen.

Artikel 2

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 10. August 2018

1) ABl. Nr. L 334 vom 17.12.2010 S. 17.

2) Beschluss der Kommission vom 16. Mai 2011 zur Einrichtung eines Forums für den Informationsaustausch gemäß Artikel 13 der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (ABl. C 146 vom 17.05.2011 S. 3).

.

Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) für die AbfallbehandlungAnhang

Anwendungsbereich

Diese BVT-Schlussfolgerungen betreffen folgende in Anhang I der Richtlinie 2010/75/EU genannte Tätigkeiten:

Hinsichtlich der eigenständig betriebenen Behandlung von Abwasser, das nicht unter die Richtlinie 91/271/EWG fällt, ist darauf hinzuweisen, dass diese BVT-Schlussfolgerungen auch für die kombinierte Behandlung von Abwässern unterschiedlicher Herkunft gelten, wenn der Großteil der Schadstofflast aus den unter den Nummern 5.1, 5.3 oder 5.5 aufgeführten Tätigkeiten stammt.

Diese BVT-Schlussfolgerungen gelten nicht für folgende Tätigkeiten:

Weitere BVT-Schlussfolgerungen und BVT-Merkblätter, die für die unter die vorliegenden BVT-Schlussfolgerungen fallenden Tätigkeiten relevant sein können:

Diese BVT-Schlussfolgerungen gelten unbeschadet der einschlägigen Bestimmungen der EU-Rechtsvorschriften, z.B. zur Abfallhierarchie.

Begriffsbestimmungen

Für die Zwecke dieser BVT-Schlussfolgerungen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:

Verwendeter BegriffBegriffsbestimmung
Allgemeine Begriffe
Gefasste EmissionenSchadstoffemissionen in die Umwelt durch alle Arten von Leitungen, Rohren, Schornsteinen usw. Dazu zählen auch Emissionen aus offenen Biofiltern.
Kontinuierliche MessungMessung mit einem vor Ort fest installierten automatischen Messsystem.
SauberkeitsbescheinigungSchriftliche Bestätigung des Abfallerzeugers/-besitzers, dass der leere Abfallbehälter (z.B. Tonne, Behälter) den Annahmekriterien entsprechend sauber ist.
Diffuse EmissionenNicht gefasste Emissionen (z.B. von Staub, organischen Verbindungen, Geruch), die aus Flächenquellen (z.B. Tanks) oder Punktquellen (z.B. Rohrflanschen) stammen können. Dazu zählen auch Emissionen aus offenen Kompostmieten.
DirekteinleitungEinleitung in Gewässer ohne weitere nachgeschaltete Abwasserbehandlung.
EmissionsfaktorenZahlen, die mit bekannten Daten wie Anlagen-/Prozessdaten oder Durchsatzraten multipliziert werden können, um die Emissionen abzuschätzen.
Bestehende AnlageEine Anlage, bei der es sich nicht um eine neue Anlage handelt.
AbfackelnHochtemperaturoxidation zur Verbrennung brennbarer Verbindungen in Abgasen aus Industrieanlagen mit offener Flamme. Abgefackelt werden aus Sicherheitsgründen oder unter außerroutinemäßigen Betriebsbedingungen in erster Linie entflammbare Gase.
FlugascheAus der Brennkammer stammende oder im Abgasstrom gebildete Partikel, die mit dem Abgas transportiert werden.
Flüchtige EmissionenDiffuse Emissionen aus Punktquellen.
Gefährlicher AbfallGefährlicher Abfall gemäß der Definition in Artikel 3 Nummer 2 der Richtlinie 2008/98/EG.
Indirekte EinleitungEinleitung, bei der es sich nicht um eine direkte Einleitung handelt.
Biologisch abbaubare flüssige AbfälleAbfall biologischer Herkunft mit relativ hohem Wassergehalt (z.B. Fettabscheiderinhalte, organische Schlämme, Küchenabfälle).
Erhebliche AnlagenänderungEine größere Veränderung im Aufbau oder in der Technologie einer Anlage mit erheblichen Umstellungen oder Erneuerungen des Verfahrens und/oder der Reinigungstechniken und der dazugehörigen Anlagenteile.
Mechanisch-biologische Abfallbehandlung (MBA)Behandlung gemischter fester Abfälle durch eine Kombination aus mechanischer Behandlung und biologischer Behandlung wie aerober oder anaerober Behandlung.
Neue AnlageEine Anlage, die am Anlagenstandort erstmals nach der Veröffentlichung dieser BVT-Schlussfolgerungen genehmigt wird, oder eine vollständige Ersetzung einer Anlagenach der Veröffentlichung dieser BVT-Schlussfolgerungen.
OutputDer behandelte Abfall, der die Abfallbehandlungsanlage verlässt.
Pastöser AbfallNicht fließfähiger Schlamm.
Periodische MessungManuelle oder automatische Ermittlung einer Messgröße in festgelegten Zeitabständen.
VerwertungVerwertung gemäß der Definition in Artikel 3 Nummer 15 der Richtlinie 2008/98/EG.
Erneute RaffinationBehandlung von Altöl zur Gewinnung von Basisöl.
RegenerierungBehandlungen und Prozesse, die vor allem dazu eingesetzt werden, behandelte Materialien (z.B. verbrauchte Aktivkohle oder verbrauchte Lösungsmittel) wieder verwendbar zu machen.
Sensible StandorteBesonders schutzbedürftige Bereiche wie:
  • Wohngebiete;
  • Orte, an denen menschliche Tätigkeiten stattfinden (z.B. benachbarte Arbeitsstätten, Schulen, Kindertagesstätten, Freizeitbereiche, Krankenhäuser oder Pflegeheime).
OberflächenaufbringungEinbringen von flüssigen oder schlammigen Abfällen in Gruben, Teiche, Klärteiche usw.
Behandlung von heizwertreichen AbfällenBehandlung von Altholz, Altöl, Kunststoffabfällen, Lösungsmittelabfällen usw. zur Brennstoffgewinnung oder um den Heizwert besser nutzen zu können.
VFCFlüchtige Fluorkohlenwasserstoffe: flüchtige organische Verbindungen (VOC), bestehend aus fluorierten Kohlenwasserstoffen, zu denen insbesondere Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW), teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe (H-FCKW) und teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) zählen.
VHCFlüchtige Kohlenwasserstoffe: flüchtige organische Verbindungen (VOC), die nur aus Wasserstoff und Kohlenstoff bestehen (z.B. Ethan, Propan, Isobutan, Cyclopentan).
VOCFlüchtige organische Verbindung gemäß der Definition in Artikel 3 Nummer 45 der Richtlinie 2010/75/EU.
AbfallbesitzerAbfallbesitzer gemäß der Definition in Artikel 3 Nummer 6 der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 1.
AbfallinputDer in einer Abfallbehandlungsanlage zur Behandlung angelieferte Abfall.
Wasserbasierter flüssiger AbfallAus wässrigen Flüssigkeiten, Säuren/Laugen oder pumpbaren Schlämmen bestehender Abfall (z.B. Emulsionen, Säureabfälle, wässrige Meeresabfälle), bei dem es sich nicht um biologisch abbaubaren flüssigen Abfall handelt.
Schadstoffe/Parameter
AOXAdsorbierbare organisch gebundene Halogene, ausgedrückt als Cl, umfassen adsorbierbares organisch gebundenes Chlor, Brom und Iod.
ArsenArsen, ausgedrückt als As, umfasst alle anorganischen und organischen Arsenverbindungen, gelöst oder an Partikel gebunden.
BSBBiochemischer Sauerstoffbedarf. Sauerstoffmenge, die für den biologischen Abbau organischer und/oder anorganischer Stoffe (biochemische Oxidation) in einem Zeitraum von fünf (BSB5) oder sieben (BSB7) Tagen benötigt wird.
CadmiumCadmium, ausgedrückt als Cd, umfasst alle anorganischen und organischen Cadmiumverbindungen, gelöst oder an Partikel gebunden.
FCKWFluorchlorkohlenwasserstoffe: aus Kohlenstoff, Chlor und Fluor bestehende flüchtige organische Verbindungen (VOC).
ChromChrom, ausgedrückt als Cr, umfasst alle anorganischen und organischen Chromverbindungen, gelöst oder an Partikel gebunden.
Sechswertiges ChromSechswertiges Chrom, ausgedrückt als Cr(VI), umfasst alle Chromverbindungen mit Chrom in der Oxidationsstufe + 6.
CSBChemischer Sauerstoffbedarf. Sauerstoffmenge, die für die Oxidation des gesamten organischen Materials zu Kohlendioxid benötigt wird. Der CSB ist ein Indikator für die Massenkonzentration organischer Verbindungen.
KupferKupfer, ausgedrückt als Cu, umfasst alle anorganischen und organischen Kupferverbindungen, gelöst oder an Partikel gebunden.
CyanidFreies Cyanid, ausgedrückt als CN-.
StaubGesamtmenge an Partikeln (in der Luft).
KW-IndexKohlenwasserstoff-Index. Die Summe der mit einem Kohlenwasserstoff-Lösungsmittel extrahierbaren Verbindungen (wie langkettige oder verzweigte aliphatische, alicyclische, aromatische oder alkylsubstituierte aromatische Kohlenwasserstoffe).
HClAlle gasförmigen anorganischen Chlorverbindungen, ausgedrückt als HCl.
HFAlle gasförmigen anorganischen Fluorverbindungen, ausgedrückt als HF.
H2SSchwefelwasserstoff. Carbonylsulfid und Mercaptane zählen nicht dazu.
BleiBlei, ausgedrückt als Pb, umfasst alle anorganischen und organischen Bleiverbindungen, gelöst oder an Partikel gebunden.
QuecksilberQuecksilber, ausgedrückt als Hg, umfasst elementares Quecksilber und alle anorganischen und organischen Quecksilberverbindungen, gasförmig, gelöst oder an Partikel gebunden.
NH3Ammoniak
NickelNickel, ausgedrückt als Ni, umfasst alle anorganischen und organischen Nickelverbindungen, gelöst oder an Partikel gebunden.
GeruchsstoffkonzentrationAnzahl der Europäischen Geruchseinheiten (GEE) in einem Kubikmeter bezogen auf den Normzustand nach EN 13725, gemessen durch dynamische Olfaktometrie.
PCBPolychloriertes Biphenyl
Dioxinähnliche PCBPolychlorierte Biphenyle gemäß der Verordnung (EG) Nr. 199/2006 der Kommission 2.
PCDD/FPolychlorierte Dibenzo-pdioxine und -furane
PFOAPerfluoroctansäure
PFOSPerfluoroctansulfonsäure
PhenolindexSumme der Phenolverbindungen, ausgedrückt als Phenolkonzentration und gemessen nach EN ISO 14402.
TOCGesamter organischer Kohlenstoff, ausgedrückt als C (in Wasser); umfasst alle organischen Verbindungen.
Gesamtstickstoff (TNb)Gesamtstickstoff, ausgedrückt als N, umfasst freies Ammoniak und Ammonium-Stickstoff (NH4-N), Nitrit-Stickstoff (NO2-N), Nitrat-Stickstoff (NO3-N) und organisch gebundenen Stickstoff.
Gesamtphosphor (Pges)Gesamtphosphor, ausgedrückt als P, umfasst alle anorganischen und organischen Phosphorverbindungen, gelöst oder an Partikel gebunden.
AFSAbfiltrierbare Stoffe (Suspendierte Stoffe). Massenkonzentration aller suspendierten Feststoffe (in Wasser), gemessen mittels Filtration durch Glasfaserfilter und Gravimetrie.
TVOCGesamter flüchtiger organischer Kohlenstoff (total volatile organic carbon), ausgedrückt als C (in Luft)
ZinkZink, ausgedrückt als Zn, umfasst alle anorganischen und organischen Zinkverbindungen, gelöst oder an Partikel gebunden.
1) Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (ABl. Nr. L 312 vom 22.11.2008 S. 3).

2) Verordnung (EG) Nr. 199/2006 der Kommission vom 3. Februar 2006 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 466/2001 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln hinsichtlich Dioxinen und dioxinähnlichen PCB (ABl. Nr. L 32 vom 04.02.2006 S. 34).

Für die Zwecke dieser BVT-Schlussfolgerungen gelten die folgenden Abkürzungen:

AbkürzungBegriffsbestimmung
UMSUmweltmanagementsystem
AFZAltfahrzeuge (gemäß der Definition in Artikel 2 Nummer 2 der Richtlinie 2000/53/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 1)
HEPAHochleistungspartikelfilter
IBCIntermediate Bulk Container (Zwischenbehältnis für Massengüter)
LDAROrtung und Reparatur von Leckagen
LEVPunktentlüftung (Local exhaust ventilation)
POPPersistente organische Schadstoffe (gemäß Auflistung in der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates 2)
WEEEElektro- und Elektronik-Altgeräte (gemäß der Definition in Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates 3)
1) Richtlinie 2000/53/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. September 2000 über Altfahrzeuge (ABl. Nr. L 269 vom 21.10.2000 S. 34.)

2) Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über persistente organische Schadstoffe und zur Änderung der Richtlinie 79/117/EWG (ABl. Nr. L 158 vom 30.04.2004 S. 7).

3) Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (ABl. Nr. L 197 vom 24.07.2012 S. 38).

Allgemeine Erwägungen

Beste verfügbare Techniken

Die in diesen BVT-Schlussfolgerungen genannten und beschriebenen Techniken sind weder normativ noch erschöpfend. Andere Techniken können eingesetzt werden, die ein mindestens gleichwertiges Umweltschutzniveau gewährleisten.

Soweit nicht anders angegeben, sind die BVT-Schlussfolgerungen allgemein anwendbar.

Mit den besten verfügbaren Techniken assoziierte Emissionswerte (BVT-assoziierte Emissionswerte) für Emissionen in die Luft

Soweit nicht anders angegeben, beziehen sich die mit den besten verfügbaren Techniken assoziierten Emissionswerte für Emissionen in die Luft in diesen BVT-Schlussfolgerungen auf Konzentrationen (Masse emittierter Stoffe bezogen auf das Abgasvolumen) im Normzustand (trockenes Gas bei einer Temperatur von 273,15 K und einem Druck von 101,3 kPa) ohne Korrektur für den Sauerstoffgehalt, ausgedrückt in µg/Nm3 oder mg/Nm3.

Für BVT-assoziierte Emissionswerte für Emissionen in die Luft sind folgende Mittelungszeiträume definiert:

Art der MessungMittelungszeitraumBegriffsbestimmung
KontinuierlichTagesmittelwertMittelwert über einen Zeitraum von einem Tag, ausgehend von gültigen stündlichen bzw. halbstündlichen Mittelwerten
PeriodischMittelwert über den ProbenahmezeitraumMittelwert von drei aufeinanderfolgenden Messungen von jeweils mindestens 30 Minuten 1
1) Für Parameter, bei denen eine 30-minütige Messung aus Gründen der Probenahme oder Analyse nicht sinnvoll ist, kann ein besser geeigneter Messzeitraum gewählt werden (z.B. für die Geruchsstoffkonzentration). Für PCDD/F oder dioxinähnliche PCB beträgt der Probenahmezeitraum 6 bis 8 Stunden.

Bei kontinuierlicher Messung können die BVT-assoziierten Emissionswerte als Tagesmittelwerte ausdrückt werden.

Mit den besten verfügbaren Techniken assoziierte Emissionswerte (BVT-assoziierte Emissionswerte) für Emissionen in Gewässer

Soweit nicht anders angegeben, beziehen sich die in diesen BVT-Schlussfolgerungen genannten, mit den besten verfügbaren Techniken assoziierten Emissionswerte (BVT-assoziierte Emissionswerte) für Emissionen in Gewässer auf Konzentrationen (Masse emittierter Stoffe pro Volumen Wasser), die in µg/l oder mg/l ausgedrÌckt werden.

Soweit nicht anders angegeben, handelt es sich bei den für die BVT-assoziierten Emissionswerte angegebenen Mittelungszeiträumen:

Zeitproportionale Mischproben können verwendet werden, sofern eine ausreichende Durchflussstabilität nachgewiesen ist.

Alle BVT-assoziierten Emissionswerte für Emissionen in Gewässer beziehen sich auf die Stelle, an der die Emissionen die Anlage verlassen.

Eliminationsrate

Bei der Berechnung der durchschnittlichen Eliminationsrate gemäß diesen BVT-Schlussfolgerungen (siehe Tabelle 6.1) sind hinsichtlich des CSB und des TOC die Vorbehandlungsschritte nicht berücksichtigt, bei denen der Gehalt an organischer Masse vom wasserbasierten flüssigen Abfall beispielsweise durch Verdampfung, Emulsionsspaltung oder Phasentrennung separiert wird.

1. Allgemeine BVT-Schlussfolgerungen

1.1. Allgemeine Umweltleistung

BVT 1. Die BVT zur Verbesserung der allgemeinen Umweltleistung besteht in der Einführung und Anwendung eines Umweltmanagementsystems (UMS), das alle folgenden Merkmale aufweist:

I. Besonderes Engagement der Führungskräfte, auch auf leitender Ebene;

II. Festlegung einer Umweltstrategie seitens der Führungskräfte, die eine kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistung der Anlage beinhaltet;

III. Planung und Umsetzung der erforderlichen Verfahren, Ziele und Vorgaben einschließlich finanzieller Planung und Investitionen;

IV. Durchführung von Verfahren unter besonderer Berücksichtigung folgender Punkte:

  1. Struktur und Zuständigkeiten,
  2. Arbeitskräfteanwerbung, Schulung, Bewusstsein und Kompetenz,
  3. Kommunikation,
  4. Einbeziehung der Arbeitnehmer,
  5. Dokumentation,
  6. effiziente Prozesssteuerung,
  7. Instandhaltungsprogramme,
  8. Bereitschaftsplanung und Maßnahmen für Notfallsituationen,
  9. Gewährleistung der Einhaltung von Umweltschutzvorschriften;

V. Leistungskontrolle und Korrekturmaßnahmen unter besonderer Berücksichtigung folgender Punkte:

  1. Überwachung und Messung (siehe auch den Referenzbericht der GFS über die Überwachung der Emissionen aus IED-Anlagen in die Luft und in Gewässer (ergebnisorientiertes Monitoring - ROM)),
  2. Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen,
  3. Führen von Aufzeichnungen,
  4. unabhängige (soweit machbar) interne oder externe Prüfung, um festzustellen, ob mit dem Umweltmanagementsystem (UMS) die vorgesehenen Regelungen eingehalten werden und ob es ordnungsgemäß eingeführt wurde und angewandt wird;

VI. Überprüfung des UMS und seiner anhaltenden Eignung, Angemessenheit und Wirksamkeit durch leitende Führungskräfte;

VII. Kontinuierliche Entwicklung umweltverträglicherer Technologien;

VIII. Berücksichtigung der Umweltauswirkungen einer späteren Stilllegung der Anlage schon bei der Konzeption einer neuen Anlage und während der gesamten Nutzungsdauer;

IX. Regelmäßige Durchführung von Benchmarkings auf Branchenebene;

X. Abfallstrommanagement (siehe BVT 2);

XI. Eine Liste der Abwasser- und Abgasströme und ihrer Merkmale (siehe BVT 3);

XII. Reststoffmanagementplan (siehe Beschreibung in Abschnitt 6.5);

XIII. Risiko- und Sicherheitsmanagementplan (siehe Beschreibung in Abschnitt 6.5);

XIV. Geruchsmanagementplan (siehe BVT 12);

XV. Managementplan für Lärm und Erschütterungen (siehe BVT 17).

Anwendbarkeit

Der Anwendungsbereich (z.B. Detailtiefe) und die Art des Umweltmanagementsystems (z.B. standardisiert oder nichtstandardisiert) hängen in der Regel mit der Art, der Größe und der Komplexität der Anlage sowie dem Ausmaß ihrer potenziellen Umweltauswirkungen zusammen (auch durch Art und Menge der behandelten Abfälle bestimmt).

BVT 2. Die BVT zur Verbesserung der allgemeinen Umweltleistung der Anlage besteht in der Anwendung aller folgenden Techniken.

TechnikBeschreibung
a)Einführung und Anwendung von Verfahren zur Beschreibung und Vorabkontrolle der Abfälle vor der AnnahmeDurch diese Verfahren soll die technische (und rechtliche) Eignung der Abfallbehandlungsverfahren einer bestimmten Art von Abfall vor dessen Anlieferung in der Anlage sichergestellt werden. Dazu zählen Verfahren zur Einholung von Informationen über den Abfallinput, welche die Beprobung und Beschreibung des Abfalls beinhalten können, um ausreichende Kenntnis über die Abfallzusammensetzung zu erlangen. Verfahren zur Vorabkontrolle von Abfällen vor Anlieferung sind risikobasiert und berücksichtigen beispielsweise die gefährlichen Eigenschaften der Abfälle, die von ihnen ausgehenden Risiken in Bezug auf Anlagensicherheit, Arbeitssicherheit und Umweltauswirkungen sowie die Angaben der/des vorherigen Abfallbesitzer/s.
b)Einführung und Anwendung von Verfahren zur Annahme von AbfällenIm Zuge des Annahmeverfahrens sollen die bei der Vorabkontrolle festgestellten Merkmale der Abfälle bestätigt werden. Mit diesen Verfahren wird festgelegt, welche Elemente bei Anlieferung der Abfälle in der Anlage zu überprüfen sind und nach welchen Kriterien Abfälle angenommen oder zurückgewiesen werden. Dazu können u. a. Probenahme, Prüfung und Analyse zählen. Abfallannahmeverfahren sind risikobasiert und berücksichtigen beispielsweise die gefährlichen Eigenschaften der Abfälle, die von ihnen ausgehenden Risiken in Bezug auf Prozesssicherheit, Arbeitssicherheit und Umweltauswirkungen sowie die Angaben der/des vorherigen Abfallbesitzer/s.
c)Einführung und Anwendung eines Nachverfolgungssystems und Katasters für AbfälleMit dem Nachverfolgungssystem und Kataster für Abfälle sollen Standort und Menge der Abfälle in der Anlage zu verfolgen sein. Es enthält alle Informationen, im Zuge der Verfahren zur Vorabkontrolle (z.B. Datum der Anlieferung in der Anlage und eindeutige Referenznummer des Abfalls, Angaben zu dem/den vorherigen Abfallbesitzer/n, Analyseergebnisse der Vorabkontrolle und Annahme, vorgesehener Behandlungsweg, Art und Menge der in der Anlage vorhandenen Abfälle mit allen ermittelten Gefahren), Annahme, Lagerung, Behandlung und/oder Abtransport aus der Anlage gesammelt worden sind. Abfallverfolgungssystem ist risikobasiert und berücksichtigt beispielsweise die gefährlichen Eigenschaften der Abfälle, die von ihnen ausgehenden Risiken in Bezug auf Anlagensicherheit, Arbeitssicherheit und Umweltauswirkungen sowie die Angaben der/des vorherigen Abfallbesitzer/s.
d)Einführung und Anwendung eines Output-QualitätsmanagementsystemsDurch ein Output-Qualitätsmanagementsystem soll sichergestellt werden, dass der Output der Abfallbehandlung den Erwartungen, z.B. nach Maßgabe geltender EN-Normen, entspricht. Das Managementsystem ermöglicht auch die Überwachung und Optimierung der Leistung der Abfallbehandlung. Zu diesem Zweck kann eine Stoffstromanalyse der relevanten Komponenten während der gesamten Abfallbehandlung durchgeführt werden. Die Anwendung der Stoffstromanalyse ist risikobasiert und berücksichtigt beispielsweise die gefährlichen Eigenschaften der Abfälle, die von ihnen ausgehenden Risiken in Bezug auf Anlagensicherheit, Arbeitssicherheit und Umweltauswirkungen sowie die Angaben der/des vorherigen Abfallbesitzer/s.
e)Sicherstellung der Getrennthaltung von AbfällenAbfälle werden ihren Eigenschaften entsprechend getrennt gehalten, um die Lagerung und die Behandlung zu erleichtern und für die Umwelt sicherer zu machen. Die Getrennthaltung von Abfällen beruht auf der physikalischen Trennung von Abfällen und den Verfahren, mit denen Zeitpunkt und Ort der Einlagerung festgestellt werden können.
f)Sicherstellung der Verträglichkeit von Abfällen vor dem Mischen oder VermengenDie Verträglichkeit von Abfällen ist durch eine Reihe von Prüfmaßnahmen und Tests sicherzustellen, um alle unerwünschten und/oder potenziell gefährlichen chemischen Reaktionen zwischen verschiedenen Abfällen (z.B. Polymerisation, Gasentwicklung, exotherme Reaktion, Zersetzung, Kristallisation, Ausfällung) beim Mischen, Vermengen und bei anderen Behandlungsarten festzustellen. Die Verträglichkeitstests sind risikobasiert und berücksichtigen beispielsweise die gefährlichen Eigenschaften der Abfälle, die von ihnen ausgehenden Risiken in Bezug auf Anlagensicherheit, Arbeitssicherheit und Umweltauswirkungen sowie die Angaben der/des vorherigen Abfallbesitzer/s.
g)Sortieren der angelieferten festen AbfälleDurch das Sortieren der angelieferten festen Abfälle 1 soll verhindert werden, dass unerwünschte Stoffe in das/die Abfallbehandlungsverfahren gelangen. Sortierverfahren sind beispielsweise:
  • manuelle Trennung durch visuelle Prüfung;
  • Eisenmetall-, Nichteisenmetall- oder Allmetallabscheidung;
  • optische Trennung, z.B. durch Nah-Infrarot-Spektroskopie oder Röntgensysteme;
  • Dichtetrennung, z.B. durch Windsichtung, Schwimm-Sink-Tanks, Rütteltische;
  • Größentrennung durch Siebung.
1) Zur Beschreibung der Sortierverfahren siehe Abschnitt 6.4.

BVT 3. Die BVT zur Erleichterung der Minderung von Emissionen in Gewässer und in die Luft besteht im Aufstellen und Führen einer Liste der Abwasser- und Abgasströme und ihrer Merkmale im Rahmen des Umweltmanagementsystems (siehe BVT 1), das alle folgenden Elemente beinhaltet:

  1. Informationen über die Merkmale der zu behandelnden Abfälle und die Abfallbehandlungsverfahren einschließlich:
    1. vereinfachter Prozess-Fließschemata zur Darstellung der Emissionsquellen;
    2. Beschreibungen prozessintegrierter Techniken und der Abwasser-/Abgasbehandlung an der Quelle einschließlich ihrer Leistungsfähigkeit;
  2. Informationen über die Merkmale der Abwasserströme wie:
    1. Mittelwerte und Schwankungen von Durchfluss, pH-Wert, Temperatur und Leitfähigkeit;
    2. durchschnittliche Konzentrations- und Frachtwerte relevanter Stoffe und ihre Schwankungen (z.B. CSB/TOC, Stickstoffspezies, Phosphor, Metalle, prioritäre Stoffe/Mikroschadstoffe);
    3. Daten zur biologischen Eliminierbarkeit (z.B. BSB, BSB/CSB-Verhältnis, Zahn-Wellens-Test, Potenzial für biologische Hemmung (z.B. Belebtschlamm-Hemmung)) (siehe BVT 52);
  3. Informationen über die Merkmale der Abgasströme wie:
    1. Mittelwerte und Schwankungen von Durchfluss und Temperatur;
    2. durchschnittliche Konzentrations- und Frachtwerte relevanter Stoffe und ihre Schwankungen (z.B. organische Verbindungen, POP wie z.B. PCB);
    3. Entflammbarkeit, untere und obere Explosionsgrenze, Reaktivität;
    4. Vorhandensein anderer Stoffe, die das System zur Abgasbehandlung oder die Sicherheit der Anlage beeinträchtigen können (z.B. Sauerstoff, Stickstoff, Wasserdampf, Staub).

Anwendbarkeit

Der Umfang (z.B. Detailtiefe) und die Art der Liste hängen in der Regel von der Art, der Größe und der Komplexität der Anlage sowie dem Ausmaß ihrer potenziellen Umweltauswirkungen ab (auch durch Art und Menge der verarbeiteten Abfälle bestimmt).

BVT 4. Die BVT zur Verringerung des mit der Abfalllagerung assoziierten Umweltrisikos besteht in der Anwendung aller folgenden Techniken.

TechnikBeschreibungAnwendbarkeit
a)Optimierter LagerstandortDazu gehören Techniken wie:
  • Die Abfälle werden so weit wie technisch und wirtschaftlich möglich von sensiblen Standorten, Wasserläufen usw. entfernt gelagert;
  • die Abfälle werden so gelagert, dass unnötiges Hantieren (beispielsweise zwei- oder mehrmaliges Hantieren von Abfällen oder unnötig lange Transportstrecken auf dem Gelände) innerhalb der Anlage vermieden oder minimiert wird.
Allgemein anwendbar auf neue Anlagen.
b)Angemessene LagerkapazitätMaßnahmen zur Vermeidung einer Anhäufung von Abfällen, z.B.:
  • Die maximale Lagerkapazität für Abfälle wird anhand der Abfalleigenschaften (z.B. unter Beachtung des Risikos von Bränden) und der Behandlungskapazität genau festgelegt und nicht überschritten;
  • die gelagerten Abfallmengen werden regelmäßig anhand der maximal zulässigen Lagerkapazität überprüft;
  • die maximale Verweildauer der Abfälle wird genau festgelegt.
Allgemein anwendbar.
c)Sicherer LagerbetriebDazu gehören Maßnahmen wie:
  • Die Anlagenteile zum Verladen, Abladen und Lagern von Abfällen wird genau dokumentiert und gekennzeichnet;
  • auf Wärme, Licht, Luft, Wasser usw. reagierende Abfälle werden vor den entsprechenden Umgebungseinflüssen geschützt;
  • Behälter und Fässer müssen für den Zweck geeignet und sicher untergebracht sein.
d)Gesonderter Bereich für die Lagerung und Handhabung verpackter gefährlicher AbfälleGegebenenfalls wird ein gesonderter Bereich für die Lagerung und Handhabung verpackter gefährlicher Abfälle ausgewiesen.

BVT 5. Die BVT zur Verringerung des mit dem Handling und dem Umschlag/Transport von Abfall assoziierten Umweltrisikos besteht in der Einführung und Anwendung von Verfahren zum Handling und zum Umschlag/Transport.

Beschreibung

Durch Verfahren zum Handling und Umschlag/Transport von Abfällen soll sichergestellt werden, dass Abfälle sicher gehandhabt und der jeweiligen Lagerung oder Behandlung zugeführt werden. Dazu zählen:

Die Verfahren zum Handling und zum Umschlag/Transport von Abfällen sind risikobasiert und berücksichtigen die Wahrscheinlichkeit von Unfällen und Ereignissen mit ihren Umweltauswirkungen.

1.2. Überwachung

BVT 6. Die BVT für relevante Emissionen in Gewässer gemäß der Liste der Abwasserströme und ihrer Merkmale (siehe BVT 3) besteht in der Überwachung der wichtigsten Prozessparameter (z.B. Abwasserstrom, pH-Wert, Temperatur, Leitfähigkeit, BSB) an wichtigen Stellen (z.B. am Einlass und/oder Auslass der Vorbehandlung, am Einlass zur Endbehandlung und an der Stelle, an der die Emissionen die Anlage verlassen).

BVT 7. Die BVT besteht in der Überwachung von Emissionen in Gewässer mit mindestens der unten angegebenen Häufigkeit und unter Anwendung der EN-Normen. Wenn keine EN-Normen verfügbar sind, besteht die BVT in der Anwendung von ISO-Normen bzw. nationalen oder anderen internationalen Normen, die Daten von gleichwertiger wissenschaftlicher Qualität gewährleisten.

Stoff/ParameterNorm(en)Verfahren zur AbfallbehandlungMindesthäufigkeit der Überwachung 1 2Überwachung in Verbindung mit
Adsorbierbare organisch gebundene Halogene (AOX) 3 4EN ISO 9562Behandlung von wasserbasierten flüssigen AbfällenEinmal am TagBVT 20
Benzol, Toluol, Ethylbenzol und Xylole (BTEX) 5 6EN ISO 15680Behandlung von wasserbasierten flüssigen AbfällenEinmal im Monat
Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) 5 6Keine EN-Norm verfügbarAlle Abfallbehandlungen außer von wasserbasierten flüssigen AbfällenEinmal im Monat
Behandlung von wasserbasierten flüssigen AbfällenEinmal am Tag
Freies Cyanid (CN-) 3 4Verschiedene EN-Normen verfügbar (EN ISO 14403-1 und -2)Behandlung von wasserbasierten flüssigen AbfällenEinmal am Tag
Kohlenwasserstoff-Index (KW-Index) 4EN ISO 9377-2Mechanische Behandlung von metallischen Abfällen im SchredderEinmal im Monat
Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, die VFC und/oder VHC enthalten
Erneute Raffination von Altöl
Chemisch-physikalische Behandlung von heizwertreichen Abfällen
Bodenwäsche von ausgehobenen kontaminierten Böden mit Wasser
Behandlung von wasserbasierten flüssigen AbfällenEinmal am Tag
Arsen (As), Cadmium (Cd), Chrom (Cr), Kupfer (Cu), Nickel (Ni), Blei (Pb), Zink (Zn) 3 4Verschiedene EN-Normen verfügbar (z.B. EN ISO 11885, EN ISO 17294-2, EN ISO 15586)Mechanische Behandlung von metallischen Abfällen im SchredderEinmal im Monat
Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, die VFC und/oder VHC enthalten
Mechanisch-biologische Abfallbehandlung
Erneute Raffination von Altöl
Chemisch-physikalische Behandlung von heizwertreichen Abfällen
Chemisch-physikalische Behandlung von festen und/oder pastösen Abfällen
Regenerierung verbrauchter Lösungsmittel
Bodenwäsche von ausgehobenen kontaminierten Böden mit Wasser
Behandlung von wasserbasierten flüssigen AbfällenEinmal am Tag
Mangan (Mn) 3 4Behandlung von wasserbasierten flüssigen AbfällenEinmal am Tag
Sechswertiges Chrom (Cr(VI)) 3 4Verschiedene EN-Normen verfügbar (EN ISO 10304-3, EN ISO 23913)Behandlung von wasserbasierten flüssigen AbfällenEinmal am Tag
Quecksilber (Hg) 3 4Verschiedene EN-Normen verfügbar (EN ISO 17852, EN ISO 12846)Mechanische Behandlung von metallischen Abfällen im SchredderEinmal im Monat
Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, die VFC und/oder VHC enthalten
Mechanisch-biologische Abfallbehandlung
Erneute Raffination von Altöl
Chemisch-physikalische Behandlung von heizwertreichen Abfällen
Chemisch-physikalische Behandlung von festen und/oder pastösen Abfällen
Regenerierung verbrauchter Lösungsmittel
Bodenwäsche von ausgehobenen kontaminierten Böden mit Wasser
Behandlung von wasserbasierten flüssigen AbfällenEinmal am Tag
PFOA 3Keine EN-Norm verfügbarAlle AbfallbehandlungenEinmal alle sechs Monate
PFOS 3
Phenolindex 6EN ISO 14402Erneute Raffination von AltölEinmal im Monat
Chemisch-physikalische Behandlung von heizwertreichen Abfällen
Behandlung von wasserbasierten flüssigen AbfällenEinmal am Tag
Gesamtstickstoff (TNb) 6EN 12260, EN ISO 11905-1Biologische AbfallbehandlungEinmal im Monat
Erneute Raffination von Altöl
Behandlung von wasserbasierten flüssigen AbfällenEinmal am Tag
Gesamter organischer Kohlenstoff (TOC) 5 6EN 1484Alle Abfallbehandlungen außer von wasserbasierten flüssigen AbfällenEinmal im Monat
Behandlung von wasserbasierten flüssigen AbfällenEinmal am Tag
Gesamtphosphor (Pges) 6Verschiedene EN-Normen verfügbar (EN ISO 15681-1 und -2, EN ISO 6878, EN ISO 11885)Biologische AbfallbehandlungEinmal im Monat
Behandlung von wasserbasierten flüssigen AbfällenEinmal am Tag
Abfiltrierbare Stoffe (AFS) 6EN 872Alle Abfallbehandlungen außer von wasserbasierten flüssigen AbfällenEinmal im Monat
Behandlung von wasserbasierten flüssigen AbfällenEinmal am Tag
1) Die Überwachungshäufigkeit kann reduziert werden, wenn die Emissionswerte eine ausreichende Stabilität aufweisen.

2) Wenn die chargenweise Einleitung seltener als mit der Mindesthäufigkeit der Überwachung stattfindet, wird die Überwachung einmal pro Charge vorgenommen.

3) Überwacht wird nur, wenn der betreffende Stoff gemäß der in der BVT 3 genannten Liste der Abwasserströme und ihrer Merkmale als relevanter Stoff aufgeführt ist.

4) Bei indirekter Einleitung in einen Vorfluter kann die Überwachungshäufigkeit reduziert werden, wenn die betreffenden Schadstoffe in der nachgeschalteten Abwasserbehandlungsanlage reduziert werden.

5) Überwacht wird entweder der Parameter TOC oder der CSB. Die TOC-Überwachung ist zu bevorzugen, weil dafür keine stark toxischen Verbindungen verwendet werden.

6) Überwacht wird nur bei Direkteinleitung in Gewässer.

BVT 8. Die BVT besteht in der Überwachung gefasster Emissionen in die Luft mit mindestens der unten angegebenen Häufigkeit und nach EN-Normen. Wenn keine EN-Normen verfügbar sind, besteht die BVT in der Anwendung von ISO-Normen bzw. nationalen oder anderen internationalen Normen, die Daten von gleichwertiger wissenschaftlicher Qualität gewährleisten.

Stoff/ParameterNorm(en)Verfahren zur AbfallbehandlungMindesthäufigkeit der Überwachung 1Überwachung in Verbindung mit
Bromierte Flammschutzmittel 2Keine EN-Norm verfügbarMechanische Behandlung von metallischen Abfällen im SchredderEinmal im JahrBVT 25
FCKWKeine EN-Norm verfügbarBehandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, die VFC und/oder VHC enthaltenEinmal alle sechs MonateBVT 29
Dioxinähnliche PCBEN 1948-1, -2, und -4 3Mechanische Behandlung von metallischen Abfällen im Schredder 2Einmal im JahrBVT 25
Dekontamination von PCB-haltiger AusrüstungEinmal alle drei MonateBVT 51
StaubEN 13284-1Mechanische AbfallbehandlungEinmal alle sechs MonateBVT 25
Mechanisch-biologische AbfallbehandlungBVT 34
Chemisch-physikalische Behandlung von festen und/oder pastösen AbfällenBVT 41
Thermische Behandlung von verbrauchter Aktivkohle, Altkatalysatoren und ausgehobenen kontaminierten BödenBVT 49
Bodenwäsche von ausgehobenen kontaminierten Böden mit WasserBVT 50
HClEN 1911Thermische Behandlung von verbrauchter Aktivkohle, Altkatalysatoren und ausgehobenen kontaminierten Böden 2Einmal alle sechs MonateBVT 49
Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen 2BVT 53
HFKeine EN-Norm verfügbarThermische Behandlung von verbrauchter Aktivkohle, Altkatalysatoren und ausgehobenen kontaminierten Böden 2Einmal alle sechs MonateBVT 49
HgEN 13211Behandlung von quecksilberhaltigen Elektro- und Elektronik-AltgerätenEinmal alle drei MonateBVT 32
H2SKeine EN-Norm verfügbarBiologische Abfallbehandlung 4Einmal alle sechs MonateBVT 34
Metalle und Metalloide außer Quecksilber

(z.B. As, Cd, Co, Cr, Cu, Mn, Ni, Pb, Sb, Se, Tl, V) 2

EN 14385Mechanische Behandlung von metallischen Abfällen im SchredderEinmal im JahrBVT 25
NH3Keine EN-Norm verfügbarBiologische Abfallbehandlung 4Einmal alle sechs MonateBVT 34
Chemisch-physikalische Behandlung von festen und/oder pastösen Abfällen 2Einmal alle sechs MonateBVT 41
Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen 2BVT 53
GeruchskonzentrationEN 13725Biologische Abfallbehandlung 5Einmal alle sechs MonateBVT 34
PCDD/F 2EN 1948-1, -2, und -3 3Mechanische Behandlung von metallischen Abfällen im SchredderEinmal im JahrBVT 25
TVOCEN 12619Mechanische Behandlung von metallischen Abfällen im SchredderEinmal alle sechs MonateBVT 25
Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, die VFC und/oder VHC enthaltenEinmal alle sechs MonateBVT 29
Mechanische Behandlung von heizwertreichen Abfällen 2Einmal alle sechs MonateBVT 31
Mechanisch-biologische AbfallbehandlungEinmal alle sechs MonateBVT 34
Behandlung von festen und/oder pastösen Abfällen 2Einmal alle sechs MonateBVT 41
Erneute Raffination von AltölBVT 44
Chemisch-physikalische Behandlung von heizwertreichen AbfällenBVT 45
Regenerierung von verbrauchten LösungsmittelnBVT 47
Thermische Behandlung von verbrauchter Aktivkohle, Altkatalysatoren und ausgehobenen kontaminierten BödenBVT 49
Bodenwäsche von ausgehobenen kontaminierten Böden mit WasserBVT 50
Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen 2BVT 53
Dekontamination von PCB-haltiger Ausrüstung 6Einmal alle drei MonateBVT 51
1) Die Überwachungshäufigkeit kann reduziert werden, wenn die Emissionswerte eine ausreichende Stabilität aufweisen.

2) Überwacht wird nur, wenn der betreffende Stoff gemäß der in der BVT 3 genannten Liste der Abgasströme und ihrer Merkmale als relevanter Stoff im Abgasstrom festgestellt wird.

3) Statt nach der EN 1948-1 kann die Probenahme auch nach der CEN/TS 1948-5 erfolgen.

4) Stattdessen kann die Geruchsstoffkonzentration überwacht werden.

5) Die Überwachung von NH3 und H2S ist eine Alternative zur Überwachung der Geruchsstoffkonzentration.

6) Überwacht wird nur, wenn zur Reinigung der kontaminierten Ausrüstung Lösungsmittel verwendet werden.

BVT 9. Die BVT zur Überwachung diffuser Emissionen von organischen Verbindungen in die Luft, die bei der Regenerierung verbrauchter Lösungsmittel, der Dekontamination von POP-haltigen Ausrüstungen mit Lösungsmitteln, und der chemisch-physikalischen Behandlung von Lösungsmitteln zur Rückgewinnung ihres Heizwertes entstehen, besteht in der mindestens einmal jährlichen Anwendung einer oder einer Kombination der folgenden Techniken.

TechnikBeschreibung
a)MessungSchnüffelverfahren, optische Gasdetektion, Solar-Occultation-Flux-Methode (SOF) oder differentielle Adsorption. Siehe Beschreibungen in Abschnitt 6.2.
b)EmissionsfaktorenBerechnung von Emissionen anhand von Emissionsfaktoren, die regelmäßig (z.B. alle zwei Jahre) durch Messungen validiert werden.
c)MassenbilanzBerechnung diffuser Emissionen anhand einer Massenbilanz unter Berücksichtigung von Lösungsmitteleinsatz, gefassten Emissionen in die Luft, Emissionen in Gewässer, Lösungsmittel im Prozessoutput und Rückständen aus dem Prozess (z.B. der Destillation).

BVT 10. Die BVT besteht in der regelmäßigen Überwachung von Geruchsemissionen.

Beschreibung

Geruchsemissionen können überwacht werden:

Die Häufigkeit der Überwachung wird im Geruchsmanagementplan festgelegt (siehe BVT 12).

Anwendbarkeit

Die Anwendbarkeit ist auf die Fälle beschränkt, in denen eine Geruchsbelastung an sensiblen Standorten zu erwarten ist und/oder nachgewiesen wurde.

BVT 11. Die BVT besteht in der Überwachung des jährlichen Wasser-, Energie- und Rohstoffverbrauchs und des jährlichen Reststoff- und Abwasseraufkommens mindestens einmal im Jahr.

Beschreibung

Die Überwachung umfasst direkte Messungen, Berechnung oder Aufzeichnung, z.B. mit geeigneten Mess- oder Aufzeichnungsgeräten. Die Überwachung erfolgt auf der am besten geeigneten Ebene (z.B. auf Prozess- oder Anlagenebene). Erhebliche Änderungen an der Anlage sind zu berücksichtigen.

1.3. Emissionen in die Luft

BVT 12. Die BVT zur Vermeidung oder, wo dies nicht machbar ist, zur Minderung von Geruchsemissionen besteht in der Einführung, Umsetzung und regelmäßigen Überprüfung eines Geruchsmanagementplans im Rahmen des Umweltmanagementsystems (siehe BVT 1), der alle folgenden Elemente umfasst:

Anwendbarkeit

Die Anwendbarkeit ist auf die Fälle beschränkt, in denen eine Geruchsbelastung an sensiblen Standorten zu erwarten ist und/oder nachgewiesen wurde.

BVT 13. Die BVT zur Vermeidung oder, wo dies nicht machbar ist, zur Minderung von Geruchsemissionen besteht in der Anwendung einer oder einer Kombination der folgenden Techniken.

TechnikBeschreibungAnwendbarkeit
a)Minimierung von VerweilzeitenMinimierung der Verweilzeit von (potenziell) geruchsbehafteten Abfällen in Lager- oder Umschlagsystemen (z.B. Rohren, Becken, Behältern), insbesondere unter anaeroben Bedingungen. Gegebenenfalls werden Vorkehrungen für die Annahme besonders großer Abfallmengen in Spitzenzeiten getroffen.Nur auf offene Systeme anwendbar.
b)Chemische BehandlungVerwendung von Chemikalien zur Vernichtung oder Reduzierung der Bildung von geruchsbehafteten Verbindungen (z.B. zur Oxidation oder Schwefelwasserstofffällung).Nicht anwendbar, wenn dadurch die gewünschte Outputqualität beeinträchtigt wird.
c)Optimierung der aeroben BehandlungAerobe Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen u. a. durch:
  • Verwendung von reinem Sauerstoff;
  • Entfernung von Schwimmschlamm aus Becken;
  • regelmäßige Wartung des Belüftungssystems.

Zur aeroben Behandlung anderer, nicht wasserbasierter flüssiger Abfälle siehe BVT 36.

Allgemein anwendbar

BVT 14. Die BVT zur Vermeidung oder, wo dies nicht machbar ist, Verminderung diffuser Emissionen in die Luft, insbesondere von Staub, organischen Verbindungen und Geruch, besteht in der Anwendung einer geeigneten Kombination der folgenden Techniken.

Je nach Risiko, das von dem Abfall hinsichtlich diffuser Emissionen in die Luft ausgeht, ist insbesondere die BVT 14d relevant.

TechnikBeschreibungAnwendbarkeit
a)Minimierung der Anzahl potenzieller Quellen von diffusen EmissionenDazu gehören Techniken wie:
  • geeignete Konzeption der Rohrleitungen (z.B. Minimierung der Rohrlänge, Verringerung der Anzahl von Flanschen und Ventilen, Verwendung von geschweißten Verbindungen und Rohren);
  • vorzugsweise Nutzung der Gravitation statt Pumpenleistung;
  • Begrenzung der Fallhöhe für Material;
  • Begrenzung der Transportgeschwindigkeit;
  • Windsperren.
Allgemein anwendbar
b)Auswahl und Verwendung von hochwirksam abgedichteter EinrichtungDazu gehören Techniken wie:
  • Ventile mit doppelt wirkenden Dichtsystemen oder ebenso wirksame Einrichtung;
  • hochwirksame Dichtelemente (wie spiralgewickelte Dichtungen, Ring-Joint-Dichtungen) für kritische Anwendungen;
  • Pumpen/Kompressoren/Rührwerke mit Gleitringdichtungen statt Dichtungspackungen;
  • magnetisch angetriebene Pumpen/Kompressoren/Rührwerke;
  • geeignete Schlauchanschlüsse, Lochzangen, Bohrköpfe, z.B. zum Entgasen von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, die VFC und/oder VHC enthalten.
Bei bestehenden Anlagen kann die Anwendbarkeit aufgrund betriebstechnischer Anforderungen eingeschränkt sein.
c)KorrosionsschutzDazu gehören Techniken wie:
  • Auswahl geeigneter Baumaterialien;
  • Innen- oder Außenbeschichtung von Anlagenteilen und Korrosionsschutzanstrich von Rohrleitungen.
Allgemein anwendbar
d)Einhausung/Kapselung, Erfassung und Behandlung diffuser EmissionenDazu gehören Techniken wie:
  • Lagerung, Behandlung und Handhabung von Abfällen und Materialien, von denen diffuse Emissionen ausgehen können, in geschlossenen Gebäuden und/oder gekapselten Anlagenteilen (z.B. Förderbändern);
  • angemessene Druckerhaltung in gekapselten Anlagenteilen und Gebäuden;
  • Erfassung und Einleitung der Emissionen in ein geeignetes Reinigungssystem (siehe Abschnitt 6.1) über ein Luftabsaugsystem und/oder Luftansaugsysteme nahe den Emissionsquellen.
Die Nutzung gekapselter Anlagenteile oder Gebäude kann aus Sicherheitsgründen eingeschränkt sein, z.B. wenn Explosionsgefahr besteht oder Sauerstoffmangel auftreten kann.

Die Nutzung gekapselter Anlagenteile oder Gebäude kann auch durch das Abfallvolumen eingeschränkt sein.

e)BefeuchtungDie Befeuchtung potenzieller Quellen von diffusen Staubemissionen (z.B. Abfalllagerung, Verkehrswege und offene Handhabung von Abfällen) mit Wasser oder Nebel.Allgemein anwendbar
f)WartungDazu gehören Techniken wie:
  • gesicherter Zugang zu potenziellen Undichtigkeiten an den Anlagenteilen;
  • regelmäßige Kontrolle von Schutzvorrichtungen wie Lamellenvorhänge und Schnelllauftore.
Allgemein anwendbar
g)Reinigung der Bereiche zur Abfallbehandlung und AbfalllagerungDazu gehören Maßnahmen wie die regelmäßige Reinigung des gesamten Bereichs der Abfallbehandlung (Hallen, Verkehrswege, Lagerflächen usw.), von Förderbändern, Ausrüstung und Behältern.Allgemein anwendbar
h)Programm zur Ortung und Reparatur von Leckagen (LDAR)Siehe Abschnitt 6.2. Wenn mit Emissionen organischer Verbindungen zu rechnen ist, wird ein risikobasiertes LDAR-Programm eingeführt und durchgeführt unter Berücksichtigung insbesondere der Konzeption der Anlage sowie Menge und Art der betreffenden organischen Verbindungen.Allgemein anwendbar

BVT 15. BVT ist das Abfackeln nur aus Sicherheitsgründen oder unter außerroutinemäßigen Betriebsbedingungen (z.B. beim An- und Herunterfahren) vorzunehmen; hierbei sind die beiden folgenden Techniken anzuwenden.

TechnikBeschreibungAnwendbarkeit
a)Fachgerechte AnlagenplanungDazu gehören ein Gasrückführungssystem mit ausreichender Kapazität und die Verwendung von hochwirksamen Sicherheitsventilen.Allgemein anwendbar auf neue Anlagen.

In bestehenden Anlagen kann ein Gasrückführungssystem möglicherweise nachgerüstet werden.

b)AnlagenmanagementDazu gehören ein ausgeglichenes Brenngassystem und eine moderne Prozesssteuerung.Allgemein anwendbar

BVT 16. Die BVT zur Verringerung von Emissionen aus Fackelanlagen in die Luft, wenn Abfackeln unvermeidbar ist, besteht in der Anwendung der beiden folgenden Techniken.

TechnikBeschreibungAnwendbarkeit
a)Fachgerechte Konzeption der FackelsystemeOptimierung von Parametern wie Höhe, Druck, Unterstützung der Flamme mit Dampf, Luft oder Gas, Art des Fackelkopfes usw., um einen rauchfreien und zuverlässigen Betrieb sowie eine effiziente Verbrennung überschüssiger Gase sicherzustellen.Allgemein anwendbar auf neue Fackelanlagen. In bestehenden Anlagen kann die Anwendbarkeit z.B. durch die für Wartungsarbeiten verfügbare Zeit eingeschränkt sein.
b)Überwachung und Aufzeichnung im Rahmen des FackelanlagenmanagementsKontinuierliche Überwachung der zur Fackel geleiteten Gasmengen. Schätzungen anderer Parameter können vorgenommen werden (wie Zusammensetzung des Gasstroms, Wärmeinhalt, Umfang der Flammenunterstützung, Strömungsgeschwindigkeit, Volumenstrom des Spülgases, Schadstoffausstoß (z.B. NOX, CO, Kohlenwasserstoffen), Lärm). Die Aufzeichnung von Abfackelvorgängen umfasst in der Regel Dauer und Anzahl der Ereignisse. Sie ermöglicht die Bestimmung der Emissionsmengen und hilft, weitere Abfackelungen nach Möglichkeit zu vermeiden.Allgemein anwendbar

1.4. Lärm und Erschütterungen

BVT 17. Die BVT zur Vermeidung oder, wo dies nicht machbar ist, zur Minderung von Lärmemissionen und Erschütterungen besteht in der Einführung und Umsetzung und regelmäßigen Überprüfung eines Managementplans für Lärm und Erschütterungen im Rahmen des Umweltmanagementsystems (siehe BVT 1), der alle nachstehenden Elemente umfasst:

I. ein Protokoll mit angemessenen Maßnahmen und Fristen;

II. ein Protokoll für die Lärm- und Erschütterungsüberwachung;

III. ein Protokoll mit Handlungsanweisungen bei festgestellten Lärm- und Erschütterungsereignissen, z.B. im Fall von Beschwerden;

IV. ein Programm zur Vermeidung und Minderung von Lärm und Erschütterungen, das es ermöglicht, die Quellen festzustellen, Lärm- und Erschütterungsbelastung zu messen/zu prognostizieren, die Teil-Immissionspegel der Quellen zu beschreiben und Maßnahmen zur Vermeidung und/oder Minderung durchzuführen.

Anwendbarkeit

Die Anwendbarkeit ist auf die Fälle beschränkt, in denen eine Lärm- oder Erschütterungsbelastung an sensiblen Standorten zu erwarten ist und/oder nachgewiesen wurde.

BVT 18. Die BVT zur Vermeidung oder, wo dies nicht machbar ist, zur Verminderung von Lärmemissionen und Erschütterungen besteht in der Anwendung einer oder einer Kombination der folgenden Techniken.

TechnikBeschreibungAnwendbarkeit
a)Geeigneter Standort von Ausrüstungen und GebäudenDas Lärmniveau lässt sich durch größere Abstände zwischen Lärmquelle und Immissionsort verringern, indem Gebäude zur Lärmabschirmung eingesetzt und Ein- oder Ausfahrten versetzt werden.Bei bestehenden Anlagen ist die Versetzung von Ausrüstungen und Gebäudeaus- und -einfahrten aus Platzmangel oder wegen unverhältnismäßig hoher Kosten nicht immer möglich.
b)Operative MaßnahmenDazu gehören Techniken wie:
  1. Inspektion und Wartung von Ausrüstungen;
  2. Schließen von Türen und Fenstern in eingehausten Bereichen, soweit dies möglich ist;
  3. Bedienung der Ausrüstung durch erfahrenes Personal;
  4. Vermeidung lärmintensiver Tätigkeiten in den Nachtstunden, soweit dies möglich ist;
  5. Vorkehrungen zum Lärmschutz bei Wartungsarbeiten, Fahrzeugbewegungen, Handhabung und Behandlung.
Allgemein anwendbar
c)Geräuscharme AusrüstungDazu gehören geräuscharme Motoren, Kompressoren, Pumpen und Fackelanlagen.
d)Ausrüstung für Lärm- und ErschütterungsschutzDazu gehören Techniken wie:
  1. Schalldämpfer;
  2. Lärm- und Erschütterungsisolierung der Ausrüstung;
  3. Kapselung von besonders lauten Geräten;
  4. Schalldämmung von Gebäuden.
Die Anwendbarkeit kann (bei bestehenden Anlagen) aus Platzmangel eingeschränkt sein.
e)LärmminderungLärmminderung durch Errichtung von Hindernissen zwischen Lärmquelle und Immissionsort (z.B. Schutzwände, Böschungen und Gebäude).Anwendbar nur auf bestehende Anlagen, da neue Anlagen so konstruiert sein sollten, dass sich solche Maßnahmen erübrigen. Bei bestehenden Anlagen ist die Errichtung von Hindernissen aus Platzmangel möglicherweise nur eingeschränkt möglich.

Bei der mechanischen Behandlung von metallischen Abfällen im Schredder ist das Verpuffungsrisiko im Schredder zu beachten.

1.5. Emissionen in Gewässer

BVT 19. Die BVT zur Optimierung des Wasserverbrauchs, zur Reduzierung der anfallenden Abwassermengen und zur Vermeidung oder, wo dies nicht machbar ist, zur Minderung der Emissionen in Böden und Gewässer besteht in der Anwendung einer geeigneten Kombination der folgenden Techniken.

TechnikBeschreibungAnwendbarkeit
a)WassermanagementMaßnahmen zur Optimierung des Wasserverbrauchs:
  • Wassersparpläne (z.B. Festlegung von Zielen für eine effiziente Wassernutzung, Erstellung von Flussdiagrammen und Massenbilanzen für Wasser);
  • Optimierung des Waschwasserverbrauchs (z.B. Trockenreinigung statt Abspritzen, Auslösesteuerung bei sämtlichen Waschvorrichtungen);
  • Reduzierung des Wasserverbrauchs für die Vakuumerzeugung (z.B. durch Flüssigkeitsringpumpen mit Flüssigkeiten mit hohem Siedepunkt).
Allgemein anwendbar
b)WasserrückführungWasser wird innerhalb der Anlage zurückgeführt, gegebenenfalls nach einer Aufbereitung. Der Grad der Rückführung ist durch die Wasserbilanz der Anlage, die Menge an Verunreinigungen (z.B. Geruchsstoffe) und/oder die Eigenschaften der Wasserströme (z.B. Nährstoffgehalt) begrenzt.Allgemein anwendbar
c)Versiegelte OberflächeIn Abhängigkeit vom Risiko einer durch die Abfälle verursachten Wasser- und/oder Bodenverunreinigung wird die Oberfläche des gesamten Bereichs der Abfallbehandlung (z.B. zur Annahme, Handhabung, Lagerung, Behandlung und Entsorgung der Abfälle) gegen die anfallenden Flüssigkeiten versiegelt.Allgemein anwendbar
d)Techniken zur Reduzierung der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Auswirkungen von Überfüllungen und Versagen von Tanks und BehälternJe nachdem, welche Risiken einer Boden- und/oder Wasserverunreinigung von den Flüssigkeiten in Tanks und Behältern ausgehen, gehören dazu Techniken wie:
  • Überlaufmelder;
  • Überlaufrohre, die in ein geschlossenes Abflusssystem führen (in das Sekundär-Containment oder einen anderen Behälter);
  • Flüssigkeitstanks befinden sich in einem geeigneten Sekundär-Containment; das Volumen ist in der Regel für die Gesamtmenge des größten Tanks im Sekundär-Containment ausgelegt;
  • Isolierung von Tanks, Behältern und Sekundär-Containment (z.B. geschlossene Ventile).
Allgemein anwendbar
e)Überdachung der Bereiche für Abfalllagerung und AbfallbehandlungIn Abhängigkeit vom Risiko einer durch die Abfälle verursachten Wasser- und/oder Bodenverunreinigung werden die Abfälle in überdachten Bereichen gelagert und behandelt, um Kontakt mit Regenwasser zu verhindern und so die Menge an kontaminiertem Ablaufwasser zu minimieren.Die Anwendbarkeit kann dadurch eingeschränkt sein, dass besonders große Mengen an Abfall gelagert oder behandelt werden (z.B. bei mechanischer Behandlung von metallischen Abfällen im Schredder).
f)Getrennthaltung von WasserströmenAlle Wasserströme (z.B. ablaufendes Oberflächenwasser, Prozesswasser) werden getrennt gesammelt und behandelt. Dabei werden je nach Schadstoffgehalt unterschiedliche Behandlungstechniken kombiniert. Insbesondere werden nicht belastete Abwasserströme getrennt gehalten von behandlungsbedürftigen Abwasserströmen.Allgemein anwendbar auf neue Anlagen.

Allgemein anwendbar auf bestehende Anlagen, wobei Einschränkungen durch die Gestaltung des Wassersammelsystems möglich sind.

g)Angemessenes EntwässerungssystemDer Bereich der Abfallbehandlung ist an das Entwässerungssystem angeschlossen.

Niederschlagswasser, das auf den Bereich der Abfallbehandlung und den Lagerbereich fällt, wird im Entwässerungssystem zusammen mit Waschwasser, gelegentlichen Austritten usw. gesammelt und je nach Schadstoffgehalt zurückgeführt oder einer weiteren Behandlung zugeführt.

Allgemein anwendbar auf neue Anlagen.

Allgemein anwendbar auf bestehende Anlagen, wobei Einschränkungen durch die Gestaltung des Entwässerungssystems möglich sind.

h)Ortung und Reparatur von Leckagen durch entsprechende Gestaltungs- und WartungsvorschriftenDie regelmäßige Überwachung auf potenzielle Leckagen ist risikobasiert. Falls erforderlich, werden Reparaturen durchgeführt.

Es werden möglichst wenige unterirdische Komponenten eingesetzt. Falls unterirdische Komponenten verwendet werden, wird je nach Risiko einer möglichen Boden- und/oder Wasserverunreinigung durch die darin enthaltenen Abfälle ein Sekundär-Containment für die unterirdischen Bauteile errichtet.

Neue Anlagen bestehen in der Regel nur aus oberirdischen Komponenten. Eine Einschränkung kann durch Frostgefahr gegeben sein.

Bei bestehenden Anlagen ist die Errichtung eines Sekundär-Containments möglicherweise nur eingeschränkt möglich.

i)Pufferspeicher mit ausreichender KapazitätPufferspeicher mit ausreichender Kapazität sind für Abwassermengen bereitzuhalten, die unter ungewöhnlichen Betriebsbedingungen anfallen können. Dabei ist von einem risikobasierten Ansatz auszugehen (z.B. unter Berücksichtigung der Art der Schadstoffe, der Wirkung einer nachgeschalteten Abwasserbehandlung und der aufnehmenden Umwelt).

Das Ablassen von Abwasser aus diesem Pufferspeicher ist nur nach Durchführung geeigneter Maßnahmen möglich (z.B. Überwachung, Behandlung, Wiederverwendung).

Allgemein anwendbar auf neue Anlagen.

Bei bestehenden Anlagen kann die Anwendbarkeit aus Platzmangel und durch die Gestaltung des Wassersammelsystems eingeschränkt sein.

BVT 20. Die BVT zur Verringerung der Emissionen in Gewässer besteht in der Behandlung der Abwässer durch Anwendung einer geeigneten Kombination der folgenden Techniken.

Technik 1Typische ZielschadstoffeAnwendbarkeit
Vorbehandlung und primäre Behandlung, z.B.:
a)Mengen- und KonzentrationsausgleichAlle SchadstoffeAllgemein anwendbar
b)NeutralisierungSäuren, Laugen
c)Physikalische Trennung, z.B. durch Rechen, Siebe, Sandabscheider, Fettabscheider, Öl-Wasser-Trenner oder VorklärbeckenGrobe Feststoffe, suspendierte Feststoffe, Öl/Fett
Chemisch-physikalische Behandlung, z.B.:
d)AdsorptionAdsorbierbare gelöste, biologisch nicht abbaubare oder abbauhemmende Schadstoffe wie Kohlenwasserstoffe, Quecksilber, AOXAllgemein anwendbar
e)Destillation/RektifikationGelöste, biologisch nicht abbaubare oder abbauhemmende Schadstoffe, die destilliert werden können, wie einige Lösungsmittel
f)FällungFällbare gelöste, biologisch nicht abbaubare oder abbauhemmende Schadstoffe wie Metalle und Phosphor
g)Chemische OxidationOxidierbare gelöste, biologisch nicht abbaubare oder abbauhemmende Schadstoffe wie Nitrit und Cyanid
h)Chemische ReduktionReduzierbare gelöste, biologisch nicht abbaubare oder abbauhemmende Schadstoffe wie sechswertiges Chrom (Cr(VI))
i)VerdampfungLösliche Schadstoffe
j)IonenaustauschIonische gelöste, biologisch nicht abbaubare oder abbauhemmende Schadstoffe wie Metalle
k)StrippenAusblasbare Schadstoffe wie Schwefelwasserstoff (H2S), Ammoniak (NH3), einige adsorbierbare organisch gebundene Halogene (AOX) oder Kohlenwasserstoffe
Biologische Behandlung, z.B.:
l)BelebtschlammverfahrenBiologisch abbaubare organische VerbindungenAllgemein anwendbar
m)Membranbioreaktor
Stickstoffentfernung
n)Nitrifikation/Denitrifikation, bei bestehender biologischer BehandlungGesamtstickstoff, AmmoniakDie Nitrifikation ist möglicherweise nicht anwendbar bei hohen Chloridkonzentrationen (z.B. über 10 g/l) und wenn der Nutzen für die Umwelt eine vorgelagerte Verringerung der Chloridkonzentration nicht rechtfertigen würde. Bei geringer Temperatur des Abwassers (z.B. unter 12 °C) ist die Nitrifikation nicht anwendbar.
Feststoffentfernung, z.B.:
o)Koagulation und FlockungSuspendierte Feststoffe und partikelgebundene MetalleAllgemein anwendbar
p)Sedimentation
q)Filtration (z.B. Sandfiltration, Mikrofiltration, Ultrafiltration)
r)Flotation
1) Zur Beschreibung der Verfahren siehe Abschnitt 6.3.

Tabelle 6.1 BVT-assoziierte Emissionswerte für Direkteinleitungen in Gewässer

Stoff/ParameterBVT-assoziierte Emissionswerte 1Abfallbehandlungsverfahren, für das der BVT-assoziierte Emissionswert gilt
Gesamter organischer Kohlenstoff (TOC) 210-60 mg/l
  • Alle Abfallbehandlungen außer von wasserbasierten flüssigen Abfällen
10-100 mg/l 3 4
  • Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen
Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) 230-180 mg/l
  • Alle Abfallbehandlungen außer von wasserbasierten flüssigen Abfällen
30-300 mg/l 3 4
  • Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen
Abfiltrierbare Stoffe (AFS)5-60 mg/l
  • Alle Abfallbehandlungen
Kohlenwasserstoff-Index (KW-Index)0,5-10 mg/l
  • Mechanische Behandlung von metallischen Abfällen im Schredder
  • Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, die VFC und/oder VHC enthalten
  • Erneute Raffination von Altöl
  • Chemisch-physikalische Behandlung von heizwertreichen Abfällen
  • Bodenwäsche von ausgehobenen kontaminierten Böden mit Wasser
  • Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen
Gesamtstickstoff (TNb)1-25 mg/l 5 6
  • Biologische Abfallbehandlung
  • Erneute Raffination von Altöl
10-60 mg/l 5 6 7
  • Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen
Gesamtphosphor (Pges)0,3-2 mg/l
  • Biologische Abfallbehandlung
1-3 mg/l 4
  • Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen
Phenol-Index0,05- 0,2 mg/l
  • Erneute Raffination von Altöl
  • Chemisch-physikalische Behandlung von heizwertreichen Abfällen
0,05-0,3 mg/l
  • Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen
Freies Cyanid (CN-) 80,02-0,1 mg/l
  • Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen
Adsorbierbare organisch gebundene Halogene (AOX) 80,2-1 mg/l
  • Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen
Metalle und Metalloide 8Arsen (ausgedrückt als As)0,01-0,05 mg/l
  • Mechanische Behandlung von metallischen Abfällen im Schredder
  • Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, die VFC und/oder VHC enthalten
  • Mechanisch-biologische Abfallbehandlung
  • Erneute Raffination von Altöl
  • Chemisch-physikalische Behandlung von heizwertreichen Abfällen
  • Chemisch-physikalische Behandlung von festen und/oder pastösen Abfällen
  • Regenerierung verbrauchter Lösemittel
  • Bodenwäsche von ausgehobenen kontaminierten Böden mit Wasser
Cadmium (ausgedrückt als Cd)0,01-0,05 mg/l
Chrom (ausgedrückt als Cr)0,01-0,15 mg/l
Kupfer (ausgedrückt als Cu)0,05-0,5 mg/l
Blei (ausgedrückt als Pb)0,05-0,1 mg/l 9
Nickel (ausgedrückt als Ni)0,05-0,5 mg/l
Quecksilber (ausgedrückt als Hg)0,5-5 µg/l
Zink (ausgedrückt als Zn)0,1-1 mg/l 10
Arsen (ausgedrückt als As)0,01-0,1 mg/l
  • Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen
Cadmium (ausgedrückt als Cd)0,01-0,1 mg/l
Chrom (ausgedrückt als Cr)0,01-0,3 mg/l
Sechswertiges Chrom (ausgedrückt als Cr(VI))0,01-0,1 mg/l
Kupfer (ausgedrückt als Cu)0,05-0,5 mg/l
Blei (ausgedrückt als Pb)0,05-0,3 mg/l
Nickel (ausgedrückt als Ni)0,05-1 mg/l
Quecksilber (ausgedrückt als Hg)1-10 µg/l
Zink (ausgedrückt als Zn)0,1-2 mg/l
1) Die Mittelungszeiträume sind in den allgemeinen Erwägungen definiert.

2) Es gilt entweder der BVT-assoziierte Emissionswert für den CSB oder der BVT-assoziierte Emissionswert für den TOC. Die TOC-Überwachung wird bevorzugt, weil dafür keine stark toxischen Verbindungen verwendet werden.

3) Das obere Ende der Bandbreite gilt möglicherweise nicht,

  • wenn die Eliminationsrate > 95 % im Jahresschnitt beträgt und der Abfallinput folgende Eigenschaften aufweist: TOC > 2 g/l (bzw. CSB > 6 g/l) im Tagesschnitt und mit einem hohen Anteil an schwer abbaubaren organischen Verbindungen; oder
  • bei hohen Chloridkonzentrationen (z.B. über 5 g/l im Abfallinput).

4) Der BVT-assoziierte Emissionswert gilt möglicherweise nicht für Anlagen, die Bohrschlämme/Bohrschutt behandeln.

5) Der BVT-assoziierte Emissionswert gilt möglicherweise nicht bei niedriger Temperatur des Abwassers (z.B. unter 12 °C).

6) Der BVT-assoziierte Emissionswert gilt möglicherweise nicht bei hohen Chloridkonzentrationen (z.B. über 10 g/l im Abfallinput).

7) Der BVT-assoziierte Emissionswert gilt nur bei biologischer Abwasserbehandlung.

8) Die BVT-assoziierten Emissionswerte gelten nur, wenn der betreffende Stoff gemäß der in der BVT 3 genannten Liste der Abwasserströme und ihrer Merkmale als relevanter Stoff aufgeführt ist.

9) Das obere Ende der Bandbreite beträgt 0,3 mg/l für die mechanische Behandlung von metallischen Abfällen im Schredder.

10) Das obere Ende der Bandbreite beträgt 2 mg/l für die mechanische Behandlung von metallischen Abfällen im Schredder.

Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 7.

Tabelle 6.2 BVT-assoziierte Emissionswerte für indirekte Einleitungen in einen Vorfluter

Stoff/ParameterBVT-assoziierte Emissionswerte 1 2Abfallbehandlungsverfahren, für das der BVT-assoziierte Emissionswert gilt
Kohlenwasserstoff-Index (KW-Index)0,5-10 mg/l
  • Mechanische Behandlung von metallischen Abfällen im Schredder
  • Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, die VFC und/oder VHC enthalten
  • Erneute Raffination von Altöl
  • Chemisch-physikalische Behandlung von heizwertreichen Abfällen
  • Bodenwäsche von ausgehobenen kontaminierten Böden mit Wasser
  • Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen
Freies Cyanid (CN-) 30,02-0,1 mg/l
  • Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen
Adsorbierbare organisch gebundene Halogene (AOX) 30,2-1 mg/l
  • Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen
Metalle und Metalloide 3Arsen (ausgedrückt als As)0,01-0,05 mg/l
  • Mechanische Behandlung von metallischen Abfällen im Schredder
  • Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, die VFC und/oder VHC enthalten
  • Mechanisch-biologische Abfallbehandlung
  • Erneute Raffination von Altöl
  • Chemisch-physikalische Behandlung von heizwertreichen Abfällen
  • Chemisch-physikalische Behandlung von festen und/oder pastösen Abfällen
  • Regenerierung verbrauchter Lösemittel
  • Bodenwäsche von ausgehobenen kontaminierten Böden mit Wasser
Cadmium (ausgedrückt als Cd)0,01-0,05 mg/l
Chrom (ausgedrückt als Cr)0,01-0,15 mg/l
Kupfer (ausgedrückt als Cu)0,05-0,5 mg/l
Blei (ausgedrückt als Pb)0,05-0,1 mg/l 4
Nickel (ausgedrückt als Ni)0,05-0,5 mg/l
Quecksilber (ausgedrückt als Hg)0,5-5 µg/l
Zink (ausgedrückt als Zn)0,1-1 mg/l 5
Arsen (ausgedrückt als As)0,01-0,1 mg/l
  • Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen
Cadmium (ausgedrückt als Cd)0,01-0,1 mg/l
Chrom (ausgedrückt als Cr)0,01-0,3 mg/l
Sechswertiges Chrom (ausgedrückt als Cr(VI))0,01-0,1 mg/l
Kupfer (ausgedrückt als Cu)0,05-0,5 mg/l
Blei (ausgedrückt als Pb)0,05-0,3 mg/l
Nickel (ausgedrückt als Ni)0,05-1 mg/l
Quecksilber (ausgedrückt als Hg)1-10 µg/l
Zink (ausgedrückt als Zn)0,1-2 mg/l
1) Die Mittelungszeiträume sind in den allgemeinen Erwägungen definiert.

2) Die BVT-assoziierten Emissionswerte gelten möglicherweise nicht, wenn die betreffenden Schadstoffe in der nachgeschalteten Abwasseraufbereitungsanlage reduziert werden, sofern dadurch keine höhere Umweltverschmutzung verursacht wird.

3) Die BVT-assoziierten Emissionswerte gelten nur, wenn der betreffende Stoff gemäß der in der BVT 3 genannten Liste der Abwasserströme und ihrer Merkmale als relevanter Stoff aufgeführt ist.

4) Das obere Ende der Bandbreite beträgt 0,3 mg/l für die mechanische Behandlung von metallischen Abfällen im Schredder.

5) Das obere Ende der Bandbreite beträgt 2 mg/l für die mechanische Behandlung von metallischen Abfällen im Schredder.

Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 7.

1.6. Emissionen durch Unfälle und Ereignisse

BVT 21. Die BVT zur Verhinderung oder Begrenzung der Umweltfolgen von Unfällen und Ereignissen besteht in der Anwendung aller unten aufgeführten Techniken im Rahmen des Risiko- und Sicherheitsmanagementplans (siehe BVT 1).

TechnikBeschreibung
a)SchutzmaßnahmenDazu gehören Maßnahmen wie:
  • Schutz der Anlage gegen böswillige Handlungen;
  • ein Brand- und Explosionsschutzsystem mit Geräten zum Vorbeugen, Aufspüren und Löschen;
  • Erreichbarkeit und Funktionsbereitschaft wichtiger Steuerungsgeräte in Notfällen.
b)Management ereignis-/unfallbedingter EmissionenEinführung von Verfahren und Einrichtung technischer Vorkehrungen, um unfall- und ereignisbedingte Emissionen, z.B. durch Austritte, Löschwasser oder Sicherheitsventile, unter Kontrolle zu bringen.
c)System zur Erfassung und Bewertung von Ereignissen/UnfällenDazu gehören Techniken wie:
  • ein Betriebstagebuch zur Aufzeichnung aller Unfälle, Ereignisse, Verfahrensänderungen und Inspektionsergebnisse;
  • Verfahren, die es ermöglichen, Ereignisse und Unfälle zu erkennen, damit umzugehen und daraus zu lernen.

1.7. Materialeffizienz

BVT 22. Die BVT zur effizienten Materialnutzung besteht im Ersatz von Materialien durch Abfall.

Beschreibung

Anstelle anderer Materialien werden Abfälle für die Behandlung von Abfällen verwendet (z.B. Laugen- oder Säureabfälle zum Ausgleich des pH-Wertes oder Flugaschen als Bindemittel).

Anwendbarkeit

Die Anwendbarkeit kann durch das von vorhandenen Verunreinigungen (z.B. Schwermetalle, POP, Salze, Krankheitserreger) ausgehende Kontaminationsrisiko eingeschränkt sein. Eine andere Einschränkung kann durch Unverträglichkeit der als Ersatz für andere Materialien verwendeten Abfälle mit dem Abfallinput gegeben sein (siehe BVT 2).

1.8. Energieeffizienz

BVT 23. Die BVT zur effizienten Energienutzung besteht in der Anwendung der beiden folgenden Techniken.

TechnikBeschreibung
a)EnergieeffizienzplanEin Energieeffizienzplan beinhaltet die Definition und Berechnung des spezifischen Energieverbrauchs der Tätigkeit (oder Tätigkeiten), die Vorgabe von Leistungsindikatoren auf jährlicher Basis (z.B. spezifischer Energieverbrauch ausgedrückt in kWh/t behandelten Abfalls) und Zielplanungen für regelmäßige Verbesserungen und entsprechende Maßnahmen. Der Plan ist auf die Besonderheiten der Abfallbehandlung in Bezug auf die eingesetzten Verfahren, die behandelten Abfallströme usw. abgestimmt.
b)EnergiebilanzberichtEin Energiebilanzbericht enthält eine Aufschlüsselung des Energieverbrauchs und der Energiegewinnung (einschließlich Energieabgabe) durch die jeweilige Energiequelle (Strom, Gas, konventionelle Flüssigbrennstoffe, konventionelle Festbrennstoffe und Abfall). Er umfasst:
  1. Angaben zum Energieverbrauch anhand der angelieferten Energie;
  2. Angaben zu der von der Anlage abgegebenen Energie;
  3. Angaben zum Energiefluss (z.B. Sankey-Diagramme oder Energiebilanzen), aus denen hervorgeht, wie die Energie im gesamten Prozess genutzt wird.

Der Energiebilanzbericht ist auf die Besonderheiten der Abfallbehandlung in Bezug auf das/die Verfahren, die behandelten Abfallströme usw. abgestimmt.

1.9. Wiederverwendung von Verpackungen

BVT 24. Die BVT zur Reduzierung der entsorgten Abfallmenge besteht in maximaler Wiederverwendung von Verpackungen im Rahmen des Reststoffmanagementplans (siehe BVT 1).

Beschreibung

Verpackungen (Fässer, Behälter, IBC, Paletten usw.) werden zur Wiederbefüllung von Abfällen wiederverwendet, sofern sie in gutem Zustand und sauber sind. Dazu werden die eingefüllten Stoffe (bei aufeinanderfolgender Verwendung) auf ihre Verträglichkeit geprüft. Falls erforderlich, wird die Verpackung vor der Wiederverwendung einer geeigneten Behandlung unterzogen (z.B. Rekonditionierung, Reinigung).

Anwendbarkeit

Die Anwendbarkeit kann durch das von der wiederverwendeten Verpackung ausgehende Kontaminationsrisiko für den Abfall eingeschränkt sein.

2. BVT-Schlussfolgerungen für die mechanische Abfallbehandlung

Soweit nicht anders angegeben, gelten die BVT-Schlussfolgerungen in Abschnitt 2 für die mechanische Behandlung von Abfällen, wenn sie nicht mit biologischer Behandlung kombiniert wird, und zusätzlich zu den allgemeinen BVT-Schlussfolgerungen in Abschnitt 1.

2.1. Allgemeine BVT-Schlussfolgerungen für die mechanische Abfallbehandlung

2.1.1. Emissionen in die Luft

BVT 25. Die BVT zur Verminderung der Emissionen von Staub, partikelgebundenen Metallen, PCDD/F und dioxinähnlichen PCB in die Luft besteht in der Anwendung der BVT 14d und einer oder einer Kombination der folgenden Techniken.

TechnikBeschreibungAnwendbarkeit
a)ZyklonSiehe Abschnitt 6.1.

Zyklone werden vor allem als Vorabscheider für Grobstaub eingesetzt.

Allgemein anwendbar
b)GewebefilterSiehe Abschnitt 6.1.Möglicherweise nicht anwendbar auf direkt an den Schredder angeschlossene Abluftkanäle, wenn sich die direkte Einwirkung von Verpuffungen auf den Gewebefilter nicht vermeiden lässt (z.B. durch Druckentlastungsklappen).
c)NasswäscheSiehe Abschnitt 6.1.Allgemein anwendbar
d)Wasserinjektion in den SchredderDer zu zerkleinernde Abfall wird durch Wasserinjektion in den Schredder befeuchtet. Die Wassermenge wird der zu zerkleinernden Abfallmenge entsprechend reguliert (kann über den Energieverbrauch des Schreddermotors überwacht werden).

Reststaubhaltige Abgase werden in einen Zyklon (oder mehrere) und/oder einen Nasswäscher geleitet.

Die Anwendbarkeit hängt von den Bedingungen vor Ort ab (z.B. niedrige Temperatur, Trockenheit).

Tabelle 6.3 BVT-assoziierter Emissionswert für gefasste Staubemissionen in die Luft durch mechanische Abfallbehandlung

ParameterEinheitBVT-assoziierter Emissionswert
(Mittelwert über den Probenahmezeitraum)
Staubmg/Nm32-5 1
1) Wenn kein Gewebefilter eingesetzt werden kann, liegt das obere Ende der Bandbreite bei 10 mg/Nm3.

Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 8.

2.2. BVT-Schlussfolgerungen für die mechanische Behandlung von metallischen Abfällen im Schredder

Soweit nicht anders angegeben, gelten die BVT-Schlussfolgerungen in diesem Abschnitt für die mechanische Behandlung von metallischen Abfällen im Schredder zusätzlich zur BVT 25.

2.2.1. Allgemeine Umweltleistung

BVT 26. Die BVT zur Verbesserung der allgemeinen Umweltleistung und zur Vermeidung von Emissionen durch Unfälle und Ereignisse besteht in der Anwendung der BVT 14g und aller folgenden Techniken:

  1. Umsetzung eines detaillierten Kontrollverfahrens für gebündelten Abfall vor dem Schreddern;
  2. Entfernung gefährlicher Gegenstände aus dem Abfallinput und ihre sichere Entsorgung (z.B. Gasbehälter, nicht schadstoffentfrachtete Altfahrzeuge, nicht schadstoffentfrachtete Elektro- und Elektronik-Altgeräte, mit PCB oder Quecksilber verunreinigte und radioaktive Gegenstände);
  3. Behandlung von Behältern nur, wenn eine Sauberkeitsbescheinigung vorliegt.

2.2.2. Verpuffungen

BVT 27. Die BVT zur Vermeidung von Verpuffungen und zur Minderung von Emissionen bei auftretenden Verpuffungen besteht in der Anwendung der unten genannten Technik a und von Technik b und/oder c.

TechnikBeschreibungAnwendbarkeit
a)Managementplan für VerpuffungenEr umfasst:
  • ein Programm zur Reduzierung von Verpuffungen, das es ermöglicht, die Quelle(n) zu identifizieren und Maßnahmen zur Vermeidung von Verpuffungen durchzuführen, z.B. Kontrolle des Abfallinputs gemäß BVT 26a und Entfernung gefährlicher Gegenstände gemäß BVT 26b;
  • eine Überprüfung früher aufgetretener Verpuffungen und Abhilfemaßnahmen sowie Weitergabe von Erkenntnissen über Verpuffungen;
  • ein Protokoll mit Handlungsanweisungen für Verpuffungsereignisse.
Allgemein anwendbar
b)DruckentlastungsklappenDruckentlastungsklappen werden installiert, damit durch Verpuffungen ausgelöste Druckwellen, die sonst größere Schäden und nachfolgende Emissionen verursachen würden, entweichen können.
c)VorschreddernEinsatz eines langsam laufenden Schredders vor dem Hauptschredder.Allgemein anwendbar auf neue Anlagen je nach zugeführtem Material.

Anwendbar auf erhebliche Anlagenaufrüstungen, wenn eine signifikante Anzahl von Verpuffungen nachgewiesen ist.

2.2.3. Energieeffizienz

BVT 28. Die BVT zur effizienten Energienutzung besteht in einer stabilen Beschickung des Schredders.

Beschreibung

Die Beschickung des Schredders wird vergleichmäßigt, indem Unterbrechungen oder Überladungen der Abfallzuführung vermieden werden, die zu unerwünschtem Herunter- und Wiederanfahren des Schredders führen würden.

2.3. BVT-Schlussfolgerungen für die Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, die VFC und/oder VHC enthalten

Soweit nicht anders angegeben, gelten die BVT-Schlussfolgerungen in diesem Abschnitt für die Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, die VFC und/oder VHC enthalten, zusätzlich zur BVT 25.

2.3.1. Emissionen in die Luft

BVT 29. Die BVT zur Vermeidung oder, wo dies nicht machbar ist, zur Minderung der Emissionen organischer Verbindungen in die Luft besteht in der Anwendung der BVT 14d, der BVT 14h und der unten genannten Technik a und von Technik b und/oder c.

TechnikBeschreibung
a)Optimierte Entfernung und Abscheidung von Kältemitteln und ÖlenAlle Kältemittel und Öle werden aus Elektro- und Elektronik-Altgeräten, die VFC und/oder VHC enthalten, entfernt und durch ein Vakuumabsaugsystem abgeschieden (beispielsweise werden mindestens 90 % der Kältemittel entfernt). Kältemittel werden von Ölen abgetrennt, und die Öle werden entgast.

Die im Kompressor verbliebene Ölmenge wird auf ein Minimum reduziert (sodass der Kompressor nicht tropft).

b)Kryogene KondensationAbgase, die organische Verbindungen wie VFC/VHC enthalten, werden der kryogenen Kondensation zugeführt und verflüssigt (siehe Beschreibung in Abschnitt 6.1). Das verflüssigte Gas wird zur weiteren Behandlung in Druckbehälter gelagert.
c)AdsorptionAbgase, die organische Verbindungen wie VFC/VHC enthalten, werden Adsorptionssystemen zugeführt (siehe Beschreibung in Abschnitt 6.1). Zur Regenerierung der beladenen Aktivkohle wird heißes Gas in den Filter eingeleitet, um die organischen Verbindungen zu desorbieren. Anschließend wird das Abgas aus der Regeneration komprimiert und gekühlt, um die organischen Verbindungen zu verflüssigen (in manchen Fällen durch kryogene Kondensation). Das verflüssigte Gas wird in Druckbehältern gelagert. Das nach der Kompression verbliebene Gas wird in der Regel in das Adsorptionssystem zurückgeführt, um die VFC/VHC-Emissionen zu minimieren.

Tabelle 6.4 BVT-assoziierte Emissionswerte für gefasste TVOC- und FCKW-Emissionen in die Luft bei der Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, die VFC und/oder VHC enthalten

ParameterEinheitBVT-assoziierte Emissionswerte
(Mittelwert über den Probenahmezeitraum)
TVOCmg/Nm33-15
FCKWmg/Nm30,5-10

Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 8.

2.3.2. Explosionen

BVT 30. Die BVT zur Vermeidung von Emissionen durch Explosionen bei der Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, die VFC und/oder VHC enthalten, besteht in einer der folgenden Techniken.

TechnikBeschreibung
a)Inerte AtmosphäreDurch Eindüsung von Inertgas (z.B. Stickstoff) wird die Sauerstoffkonzentration in den gekapselten Anlagenteilen (z.B. Zerkleinerer, Staub- und Schaumsammlern) reduziert (z.B. auf 4 Vol.-%).
b)ZwangsbelüftungDurch Zwangsbelüftung wird die Kohlenwasserstoff-Konzentration in den gekapselten Anlagenteilen (z.B. Zerkleinerer, Staub- und Schaumsammlern) auf < 25 % der unteren Explosionsgrenze reduziert.

2.4. BVT-Schlussfolgerungen für die mechanische Behandlung von heizwertreichen Abfällen

Zusätzlich zur BVT 25 gelten die BVT-Schlussfolgerungen in diesem Abschnitt für die mechanische Behandlung von heizwertreichen Abfällen gemäß Anhang I Nummer 5.3 Buchstabe a Ziffer iii und Nummer 5.3 Buchstabe b Ziffer ii der Richtlinie 2010/75/EU.

2.4.1. Emissionen in die Luft

BVT 31. Die BVT zur Verringerung von Emissionen organischer Verbindungen in die Luft besteht in der Anwendung der BVT 14d und einer oder einer Kombination der folgenden Techniken.

TechnikBeschreibung
a)AdsorptionSiehe Abschnitt 6.1.
b)Biofilter
c)Thermische Oxidation
d)Nasswäsche

Tabelle 6.5 BVT-assoziierter Emissionswert für gefasste TVOC-Emissionen in die Luft bei der mechanischen Behandlung von heizwertreichen Abfällen

ParameterEinheitBVT-assoziierter Emissionswert
(Mittelwert über den Probenahmezeitraum)
TVOCmg/Nm310-30 1
1) Der BVT-assoziierte Emissionswert gilt nur, wenn organische Verbindungen gemäß der in der BVT 3 genannten Liste der Abgasströme und ihrer Merkmale als relevante Stoffe im Abgasstrom festgestellt werden.

Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 8.

2.5. BVT-Schlussfolgerungen für die mechanische Behandlung von quecksilberhaltigen Elektro- und Elektronik-Altgeräten

Soweit nicht anders angegeben, gelten die BVT-Schlussfolgerungen in diesem Abschnitt für die mechanische Behandlung von quecksilberhaltigen Elektro- und Elektronik-Altgeräten zusätzlich zur BVT 25.

2.5.1. Emissionen in die Luft

BVT 32. Die BVT zur Verringerung von Quecksilberemissionen in die Luft besteht darin, die Quecksilberemissionen an der Quelle zu erfassen, sie der Reinigung zuzuführen und eine angemessene Überwachung vorzunehmen.

Beschreibung

Dies beinhaltet alle der folgenden Maßnahmen:

Tabelle 6.6 BVT-assoziierter Emissionswert für gefasste Quecksilberemissionen in die Luft bei der mechanischen Behandlung von quecksilberhaltigen Elektro- und Elektronik-Altgeräten

ParameterEinheitBVT-assoziierter Emissionswert
(Mittelwert über den Probenahmezeitraum)
Quecksilber (Hg)µg/Nm32-7

Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 8.

3. BVT-Schlussfolgerungen für die biologische Abfallbehandlung

Soweit nicht anders angegeben, gelten die BVT-Schlussfolgerungen in Abschnitt 3 für die biologische Abfallbehandlung und zusätzlich zu den allgemeinen BVT-Schlussfolgerungen in Abschnitt 1. Die BVT-Schlussfolgerungen in Abschnitt 3 gelten nicht für die Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen.

3.1. Allgemeine BVT-Schlussfolgerungen für die biologische Abfallbehandlung

3.1.1. Allgemeine Umweltleistung

BVT 33. Die BVT zur Verringerung von Geruchsemissionen und zur Verbesserung der allgemeinen Umweltleistung besteht in der Selektion des Abfallinputs.

Beschreibung

Die Technik besteht in der Vorabkontrolle, Annahme und Sortierung des Abfallinputs (siehe BVT 2), um die Eignung des Abfallinputs für die Abfallbehandlung sicherzustellen, z.B. im Hinblick auf die Nährstoffbilanz, den Wassergehalt oder toxische Verbindungen, die die biologische Aktivität beeinträchtigen können.

3.1.2. Emissionen in die Luft

BVT 34. Die BVT zur Verringerung gefasster Emissionen von Staub, organischen Verbindungen und geruchsbehafteten Verbindungen einschließlich H2S und NH3 in die Luft besteht in der Anwendung einer oder einer Kombination der folgenden Techniken.

TechnikBeschreibung
a)AdsorptionSiehe Abschnitt 6.1.
b)BiofilterSiehe Abschnitt 6.1.

Eine Vorbehandlung der Abgase vor dem Biofilter (z.B. durch einen Wasser- oder Säurewäscher) kann bei einem hohen NH3-Gehalt (z.B. 5-40 mg/Nm3) erforderlich sein, um den pH-Wert im Filtermediums zu kontrollieren und die Bildung von N2O im Biofilter zu begrenzen.

Andere Geruchsstoffe (z.B. Mercaptane, H2S) können eine Versauerung des Biofiltermediums verursachen und den Einsatz eines Wasser- oder Laugenwäschers zur Vorbehandlung der Abgase vor Einleitung in den Biofilter erforderlich machen.

c)GewebefilterSiehe Abschnitt 6.1. Gewebefilter werden bei der mechanisch-biologischen Abfallbehandlung eingesetzt.
d)Thermische OxidationSiehe Abschnitt 6.1.
e)NasswäscheSiehe Abschnitt 6.1. Wasser-, Säure- oder Laugenwäscher werden in Kombination mit einem Biofilter, thermischer Oxidation oder Adsorption an Aktivkohle eingesetzt.

Tabelle 6.7 BVT-assoziierte Emissionswerte für gefasste NH3-, Geruchs-, Staub- und TVOC-Emissionen in die Luft bei der biologischen Abfallbehandlung

ParameterEinheitBVT-assoziierte Emissionswerte
(Mittelwert über den Probenahmezeitraum)
Verfahren zur Abfallbehandlung
NH3 1 2mg/Nm30,3-20Alle biologischen Abfallbehandlungen
Geruchsstoffkonzentration 1 2GEE/Nm3200-1.000
Staubmg/Nm32-5Mechanisch-biologische Abfallbehandlung
TVOCmg/Nm35-40 3
1) Es gilt entweder der BVT-assoziierte Emissionswert für NH3 oder der BVT-assoziierte Emissionswert für die Geruchsstoffkonzentration.

2) Dieser BVT-assoziierte Emissionswert gilt nicht für die Behandlung von Abfall, der überwiegend aus Dung und Gülle besteht.

3) Das untere Ende der Bandbreite ist durch thermische Oxidation zu erreichen.

Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 8.

3.1.3. Emissionen in Gewässer und Wasserverbrauch

BVT 35. Die BVT zur Verringerung des Abwasseranfalls und des Wasserverbrauchs besteht in der Anwendung aller folgenden Techniken.

TechnikBeschreibungAnwendbarkeit
a)Getrennthaltung von WasserströmenSickerwasser aus Komposthaufen und -mieten wird vom Oberflächenabfluss getrennt (siehe BVT 19f).Allgemein anwendbar auf neue Anlagen.

Allgemein anwendbar auf bestehende Anlagen, soweit dies mit der Gestaltung der Wasserkreisläufe vereinbar ist.

b)WasserrückführungRückführung von Prozesswasserströmen (z.B. aus der Entwässerung von flüssigen Gärrückständen in anaeroben Prozessen) oder so weit wie möglich Nutzung anderer Wasserströme (z.B. Kondensatwasser, Spülwasser, Oberflächenabfluss). Der Grad der Rückführung wird durch die Wasserbilanz der Anlage, den Gehalt an Verunreinigungen (z.B. Schwermetalle, Salze, Krankheitserreger, geruchsbehaftete Verbindungen) und/oder die Merkmale der Wasserströme (z.B. Nährstoffgehalt) eingeschränkt.Allgemein anwendbar
c)Minimierung der Entstehung von SickerwasserOptimierung des Feuchtigkeitsgehalts der Abfälle, um die Entstehung von Sickerwasser zu minimieren.Allgemein anwendbar

3.2. BVT-Schlussfolgerungen für die aerobe Abfallbehandlung

Soweit nicht anders angegeben, gelten die BVT-Schlussfolgerungen in diesem Abschnitt für die aerobe Behandlung von Abfall und zusätzlich zu den allgemeinen BVT-Schlussfolgerungen für die biologische Abfallbehandlung in Abschnitt 3.1.

3.2.1. Allgemeine Umweltleistung

BVT 36. Die BVT zur Verringerung von Emissionen in die Luft und zur Verbesserung der allgemeinen Umweltleistung besteht in der Überwachung und/oder Kontrolle der wichtigsten Abfall- und Prozessparameter.

Beschreibung

Überwachung und/oder Kontrolle der wichtigsten Abfall- und Prozessparameter wie:

Anwendbarkeit

Die Überwachung des Feuchtigkeitsgehalts in der Miete ist nicht auf eingehauste Prozesse anwendbar, wenn Bedenken hinsichtlich Gesundheit und/oder Sicherheit bestehen. In dem Fall kann der Feuchtigkeitsgehalt der Abfälle vor der Zufuhr in den eingehausten Kompostierungsprozess überwacht und bei Verlassen des Kompostierungsprozesses ausgeglichen werden.

3.2.2. Geruchsemissionen und diffuse Emissionen in die Luft

BVT 37. Die BVT zur Verringerung diffuser Emissionen von Staub, Geruch und Bioaerosolen aus offenen Behandlungsstufen in die Luft besteht in der Anwendung der beiden oder einer der folgenden Techniken.

TechnikBeschreibungAnwendbarkeit
a)Halbdurchlässige MembranabdeckungenAktive Kompostmieten werden mit halbdurchlässigen Membranen abgedeckt.Allgemein anwendbar
b)Anpassung der Verfahren an die WetterbedingungenDazu gehören Maßnahmen wie:
  • Berücksichtigung der Wetterbedingungen und -vorhersagen bei umfangreichen Tätigkeiten im Freien. Beispielsweise sind die Errichtung und Umsetzung von Mieten und Haufen und das Sieben und Schreddern zu vermeiden, wenn sich das Wetter nachteilig auf die Emissionsausbreitung auswirken kann (z.B. zu geringe oder zu hohe Windgeschwindigkeit oder der Wind weht in Richtung sensibler Standorte).
  • Ausrichtung von Mieten, sodass die kleinstmögliche Fläche in der vorherrschenden Windrichtung liegt, um die Verbreitung von Schadstoffen von der Oberfläche der Miete zu reduzieren. Mieten und Haufen werden vorzugsweise an der niedrigsten Stelle des gesamten Geländes angelegt.
Allgemein anwendbar

3.3. BVT-Schlussfolgerungen für die anaerobe Abfallbehandlung

Soweit nicht anders angegeben, gelten die BVT-Schlussfolgerungen in diesem Abschnitt für die anaerobe Behandlung von Abfällen und zusätzlich zu den allgemeinen BVT-Schlussfolgerungen für die biologische Abfallbehandlung in Abschnitt 3.1.

3.3.1. Emissionen in die Luft

BVT 38. Die BVT zur Verringerung von Emissionen in die Luft und zur Verbesserung der allgemeinen Umweltleistung besteht in der Überwachung und/oder Kontrolle der wichtigsten Abfall- und Prozessparameter.

Beschreibung

Anwendung eines manuellen und/oder automatischen Überwachungssystems:

Dazu gehört auch die Überwachung und/oder Kontrolle der wichtigsten Abfall- und Prozessparameter wie:

3.4. BVT-Schlussfolgerungen für die mechanisch-biologische Abfallbehandlung (MBA)

Soweit nicht anders angegeben, gelten die BVT-Schlussfolgerungen in diesem Abschnitt für die MBA und zusätzlich zu den allgemeinen BVT-Schlussfolgerungen für die biologische Abfallbehandlung in Abschnitt 3.1.

Die BVT-Schlussfolgerungen für die aerobe Behandlung (Abschnitt 3.2) und die anaerobe Behandlung (Abschnitt 3.3) von Abfall gelten, soweit zutreffend, für die mechanisch-biologische Abfallbehandlung.

3.4.1. Emissionen in die Luft

BVT 39. Die BVT zur Verminderung der Emissionen in die Luft besteht in der Anwendung der beiden folgenden Techniken.

TechnikBeschreibungAnwendbarkeit
a)Getrennthaltung der AbgasströmeTrennung des gesamten Abgasstroms in Abgasströme mit hohem Schadstoffgehalt und mit niedrigem Schadstoffgehalt gemäß der in der BVT 3 genannten Liste der Abgasströme und ihrer Merkmale.Allgemein anwendbar auf neue Anlagen.

Allgemein anwendbar auf bestehende Anlagen, soweit dies mit der Gestaltung der Luftkreisläufe vereinbar ist.

b)AbgasrückführungRückführung von Abgas mit niedrigem Schadstoffgehalt in den biologischen Prozess, gefolgt von einer Abgasbehandlung entsprechend der Schadstoffkonzentration (siehe BVT 34).

Möglicherweise ist die Nutzung von Abgas im biologischen Prozess wegen der Temperatur und/oder des Schadstoffgehalts der Abgase nur eingeschränkt möglich.

Eventuell muss der im Abgas enthaltene Wasserdampf vor der Wiederverwendung kondensiert werden. In dem Fall ist Kühlung erforderlich; das Kondenswasser wird nach Möglichkeit zurückgeführt (siehe BVT 35) oder vor dem Einleiten gereinigt.

4. BVT-Schlussfolgerungen für die chemisch-physikalische Abfallbehandlung

Soweit nicht anders angegeben, gelten die BVT-Schlussfolgerungen in Abschnitt 4 für die Chemisch-physikalische Behandlung von Abfall und zusätzlich zu den allgemeinen BVT-Schlussfolgerungen in Abschnitt 1.

4.1. BVT-Schlussfolgerungen für die chemisch-physikalische Behandlung von festen und/oder pastösen Abfällen

4.1.1. Allgemeine Umweltleistung

BVT 40. Die BVT zur Verbesserung der allgemeinen Umweltleistung besteht in der Überwachung des Abfallinputs im Rahmen der Verfahren zur Vorabkontrolle und Annahme von Abfall (siehe BVT 2).

Beschreibung

Überwachung des Abfallinputs, z.B. in Bezug auf:

4.1.2. Emissionen in die Luft

BVT 41. Die BVT zur Verringerung der Emissionen von Staub, organischen Verbindungen und NH3 in die Luft besteht in der Anwendung der BVT 14d und einer oder einer Kombination der folgenden Techniken.

TechnikBeschreibung
a)AdsorptionSiehe Abschnitt 6.1.
b)Biofilter
c)Gewebefilter
d)Nasswäsche

Tabelle 6.8 BVT-assoziierter Emissionswert für gefasste Staubemissionen in die Luft bei der chemisch-physikalischen Behandlung von festen und/oder pastösen Abfällen

ParameterEinheitBVT-assoziierter Emissionswert
(Mittelwert über den Probenahmezeitraum)
Staubmg/Nm32-5

Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 8.

4.2. BVT-Schlussfolgerungen für die erneute Raffination von Altöl

4.2.1. Allgemeine Umweltleistung

BVT 42. Die BVT zur Verbesserung der allgemeinen Umweltleistung besteht in der Überwachung des Abfallinputs im Rahmen der Verfahren zur Vorabkontrolle und Annahme von Abfall (siehe BVT 2).

Beschreibung

Überwachung des Abfallinputs in Bezug auf den Gehalt an Chlorverbindungen (z.B. chlorierte Lösungsmittel oder PCB).

BVT 43. Die BVT zur Verminderung Abfallmenge, die in weiterer Folge zur Beseitigung verbracht wird, besteht in der Anwendung der beiden oder einer der folgenden Techniken.

TechnikBeschreibung
a)stoffliche VerwertungNutzung der organischen Rückstände aus der Vakuumdestillation, der Lösungsmittelextraktion, von Dünnfilmverdampfern usw. in Asphaltprodukten usw.
b)energetische VerwertungNutzung der organischen Rückstände aus der Vakuumdestillation, der Lösungsmittelextraktion, von Dünnfilmverdampfern usw. zur Rückgewinnung von Energie.

4.2.2. Emissionen in die Luft

BVT 44. Die BVT zur Verringerung von Emissionen organischer Verbindungen in die Luft besteht in der Anwendung der BVT 14d und einer oder einer Kombination der folgenden Techniken.

TechnikBeschreibung
a.AdsorptionSiehe Abschnitt 6.1.
b.Thermische OxidationSiehe Abschnitt 6.1. Dazu gehört die Einleitung der Abgase in einen Prozessofen oder Kessel.
c.NasswäscheSiehe Abschnitt 6.1.

Es gilt der in Abschnitt 4.5 beschriebene BVT-assoziierte Emissionswert.

Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 8.

4.3. BVT-Schlussfolgerungen für die chemisch-physikalische Behandlung von heizwertreichen Abfällen

4.3.1. Emissionen in die Luft

BVT 45. Die BVT zur Verringerung von Emissionen organischer Verbindungen in die Luft besteht in der Anwendung der BVT 14d und einer oder einer Kombination der folgenden Techniken.

TechnikBeschreibung
a)AdsorptionSiehe Abschnitt 6.1
b)Kryogene Kondensation
c)Thermische Oxidation
d)Nasswäsche

Es gilt der in Abschnitt 4.5 beschriebene BVT-assoziierte Emissionswert.

Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 8.

4.4. BVT-Schlussfolgerungen für die Regenerierung von verbrauchten Lösungsmitteln

4.4.1. Allgemeine Umweltleistung

BVT 46. Die BVT zur Verbesserung der allgemeinen Umweltleistung der Regenerierung von verbrauchten Lösungsmitteln besteht in der Anwendung der beiden oder einer der folgenden Techniken.

TechnikBeschreibungAnwendbarkeit
a)stoffliche VerwertungLösungsmittel werden durch Verdampfung aus den Destillationsrückständen zurückgewonnen.Die Anwendbarkeit kann dadurch eingeschränkt sein, dass der Energiebedarf im Vergleich zur Menge des zurückgewonnenen Lösungsmittels zu hoch ist.
b)energetische VerwertungDie Rückstände aus der Destillation werden zur Rückgewinnung von Energie genutzt.Allgemein anwendbar

4.4.2. Emissionen in die Luft

BVT 47. Die BVT zur Verringerung von Emissionen organischer Verbindungen in die Luft besteht in der Anwendung der BVT 14d und einer Kombination der folgenden Techniken.

TechnikBeschreibungAnwendbarkeit
a)Rückführung von Prozessabgasen in einen Dampfkessel.Die Prozessabgase aus den Kondensatoren werden in den Dampfkessel geleitet, der die Anlage versorgt.Bei der Behandlung von halogenierten Lösungsmittelabfällen möglicherweise nicht anzuwenden, um die Entstehung und Emission von PCB und/oder PCDD/F zu vermeiden.
b)AdsorptionSiehe Abschnitt 6.1.Aus Sicherheitsgründen ist die Technik möglicherweise nur eingeschränkt möglich (z.B. tendieren Aktivkohlebetten zur Selbstentzündung, wenn sie mit Ketonen beschickt werden).
c)Thermische OxidationSiehe Abschnitt 6.1.Bei der Behandlung von halogenierten Lösungsmittelabfällen möglicherweise nicht anzuwenden, um die Entstehung und Emission von PCB und/oder PCDD/F zu vermeiden.
d)Kondensation oder kryogene KondensationSiehe Abschnitt 6.1.Allgemein anwendbar
e)NasswäscheSiehe Abschnitt 6.1.Allgemein anwendbar

Es gilt der in Abschnitt 4.5 erläuterte BVT-assoziierte Emissionswert.

Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 8.

4.5. BVT-assoziierte Emissionswerte für Emissionen organischer Verbindungen in die Luft bei der erneuten Raffination von Altöl, der chemisch-physikalischen Behandlung heizwertreicher Abfälle und der Regenerierung verbrauchter Lösungsmittel

Tabelle 6.9 BVT-assoziierter Emissionswert für gefasste TVOC-Emissionen in die Luft bei der erneuten Raffination von Altöl, der chemisch-physikalischen Behandlung heizwertreicher Abfälle und der Regenerierung verbrauchter Lösungsmittel

ParameterEinheitBVT-assoziierter Emissionswert 1
(Mittelwert über den Probenahmezeitraum)
TVOCmg/Nm35-30
1) Der BVT-assoziierte Emissionswert gilt nicht, wenn die Emissionsfracht an der Emissionsstelle unter 2 kg/h beträgt, vorausgesetzt, dass keine CMR (cancerogen mutagen reprotoxic)-Stoffe gemäß der in der BVT 3 genannten Liste der Abgasströme und ihrer Merkmale als relevante Stoffe im Abgasstrom festgestellt werden.

4.6. BVT-Schlussfolgerungen für die thermische Behandlung von verbrauchter Aktivkohle, Altkatalysatoren und ausgehobenen kontaminierten Böden

4.6.1. Allgemeine Umweltleistung

BVT 48. Die BVT zur Verbesserung der allgemeinen Umweltleistung der thermischen Behandlung von verbrauchter Aktivkohle, Altkatalysatoren und ausgehobenen kontaminierten Böden besteht in der Anwendung aller folgenden Techniken.

TechnikBeschreibungAnwendbarkeit
a)Wärmerückgewinnung aus dem OfenabgasZurückgewonnene Wärme kann z.B. für das Vorheizen von Verbrennungsluft oder zur Erzeugung von Dampf genutzt werden, der wiederum zur Reaktivierung der verbrauchten Aktivkohle eingesetzt wird.Allgemein anwendbar
b)Indirekt befeuerter OfenMit einem indirekt befeuerten Ofen wird ein Kontakt zwischen dem Ofeninhalt und den Rauchgasen aus dem/den Brenner/n vermieden.Indirekt befeuerte Öfen sind in der Regel mit einem Metallrohr ausgeführt und die Anwendbarkeit kann durch Korrosionsprobleme eingeschränkt sein.

Die Umrüstung bestehender Anlagen kann aus wirtschaftlichen Gründen nur begrenzt möglich sein.

c)Prozessintegrierte Techniken zur Reduzierung von Emissionen in die LuftDazu gehören Techniken wie:
  • Kontrolle der Ofentemperatur und der Drehgeschwindigkeit des Drehrohrofens;
  • Auswahl des Brennstoffs;
  • Einsatz eines versiegelten Ofens oder Betrieb des Ofens mit geringerem Druck, um Emissionen in die Luft zu vermeiden.
Allgemein anwendbar

4.6.2. Emissionen in die Luft

BVT 49. Die BVT zur Verringerung der Emissionen von HCl, HF, Staub und organischen Verbindungen in die Luft besteht in der Anwendung der BVT 14d und einer oder einer Kombination der folgenden Techniken.

TechnikBeschreibung
a)ZyklonSiehe Abschnitt 6.1. Die Technik wird in Kombination mit weiteren Minderungstechniken angewandt.
b)Elektrostatischer Abscheider (ESP)Siehe Abschnitt 6.1.
c)Gewebefilter
d)Nasswäsche
e)Adsorption
f)Kondensation
g)Thermische Oxidation 1
1) Thermische Oxidation mit einer Mindesttemperatur von 1.100 °C und einer zwei Sekunden dauernden Verweilzeit wird für die Regenerierung von Aktivkohle aus Industrieanlagen eingesetzt, in denen feuerfeste halogenierte oder andere hitzebeständige Stoffe vorhanden sein können. Für Aktivkohle aus trinkwasser- und lebensmitteltauglichen Anwendungen reicht ein Nachbrenner mit einer Mindestheiztemperatur von 850 °C und einer Verweildauer von zwei Sekunden aus (siehe Abschnitt 6.1).

Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 8.

4.7. BVT-Schlussfolgerungen für die Bodenwäsche von ausgehobenen kontaminierten Böden mit Wasser

4.7.1. Emissionen in die Luft

BVT 50. Die BVT zur Verringerung der Emissionen von Staub und organischen Verbindungen in die Luft bei der Lagerung und Handhabung und den Waschstufen besteht in der Anwendung der BVT 14d und einer oder einer Kombination der folgenden Techniken.

TechnikBeschreibung
a)AdsorptionSiehe Abschnitt 6.1.
b)Gewebefilter
c)Nasswäsche

Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 8.

4.8. BVT-Schlussfolgerungen für die Dekontamination PCB-haltiger Ausrüstung.

4.8.1. Allgemeine Umweltleistung

BVT 51. Die BVT zur Verbesserung der allgemeinen Umweltleistung und zur Verringerung gefasster Emissionen von PCB und organischen Verbindungen in die Luft besteht in der Anwendung aller folgenden Techniken.

TechnikBeschreibung
a)Beschichtung der Lager- und BehandlungsbereicheDazu gehören Maßnahmen wie:
  • Harzbeschichtung des Betonbodens der gesamten Lager- und Behandlungsfläche
b)Einführung und Anwendung von Zugangsregeln für das Personal, um eine Ausbreitung von Kontamination zu vermeidenDazu gehören Maßnahmen wie:
  • Die Zugänge zu Lager- und Behandlungsbereichen sind verschlossen;
  • die Bereiche, in denen kontaminierte Ausrüstung gelagert und gehandhabt wird, dürfen nur von besonders qualifiziertem Personal betreten werden;
  • voneinander getrennte "saubere" und "schmutzige" Garderoben, in denen persönliche Schutzkleidung an-/ausgezogen wird.
c)Optimierte Reinigung der Ausrüstung und EntwässerungDazu gehören Maßnahmen wie:
  • Außenseiten der kontaminierten Ausrüstung werden mit anionischen Reinigungsmitteln gesäubert;
  • die Ausrüstung wird mit Pumpe oder Unterdruck statt unter Anwendung der Gravitation geleert;
  • Verfahren zum Befüllen, Leeren und An-/Abkoppeln des Vakuumbehälters werden festgelegt und durchgeführt;
  • die Entleerung erfolgt über einen langen Zeitraum (mindestens 12 Stunden), um zu vermeiden, dass bei der weiteren Behandlung kontaminierte Flüssigkeit heraustropft, nachdem der Kern von der Hülle eines elektrischen Transformators getrennt worden ist.
d)Kontrolle und Überwachung von Emissionen in die LuftDazu gehören Maßnahmen wie:
  • Die Luft des Dekontaminationsbereichs wird gesammelt und über Aktivkohlefilter geführt;
  • der Auslass der unter Technik c genannten Vakuumpumpe wird an das Endof-pipe-Behandlungssystem (z.B. Hochtemperatur-Verbrennungsanlage, thermische Oxidation oder Adsorption an Aktivkohle) angeschlossen;
  • die gefassten Emissionen werden überwacht (siehe BVT 8);
  • die potenzielle atmosphärische Ablagerung von PCP wird überwacht (z.B. durch physikalisch-chemische Messungen oder Biomonitoring).
e)Beseitigung von Rückständen aus der AbfallbehandlungDazu gehören Maßnahmen wie:
  • Poröse kontaminierte Teile des elektrischen Transformators (Holz und Papier) werden der Hochtemperatur-Verbrennung zugeführt;
  • in den Ölen enthaltene PCB werden zerstört (z.B. Dechlorierung, Hydrierung, solvatisierte Elektronenprozesse, Hochtemperatur-Verbrennung).
f)Rückgewinnung von Lösungsmitteln, wenn mit Lösungsmitteln gewaschen wirdOrganische Lösungsmittel werden erfasst und destilliert und wieder im Prozess eingesetzt.

Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 8.

5. BVT-Schlussfolgerungen für die Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen

Soweit nicht anders angegeben, gelten die BVT-Schlussfolgerungen in Abschnitt 5 für die Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen und zusätzlich zu den allgemeinen BVT-Schlussfolgerungen in Abschnitt 1.

5.1. Allgemeine Umweltleistung

BVT 52. Die BVT zur Verbesserung der allgemeinen Umweltleistung besteht in der Überwachung des Abfallinputs im Rahmen der Verfahren zur Vorabkontrolle und Annahme von Abfall (siehe BVT 2).

Beschreibung

Überwachung des Abfallinputs, z.B. in Bezug auf:

5.2. Emissionen in die Luft

BVT 53. Die BVT zur Verminderung der Emissionen von HCl, NH3 und organischen Verbindungen in die Luft besteht in der Anwendung der BVT 14d und einer oder einer Kombination der folgenden Techniken.

TechnikBeschreibung
a)AdsorptionSiehe Abschnitt 6.1.
b)Biofilter
c)Thermische Oxidation
d)Nasswäsche

Tabelle 6.10 BVT-assoziierte Emissionswerte für gefasste HCl- und TVOC-Emissionen in die Luft bei der Behandlung von wasserbasierten flüssigen Abfällen

ParameterEinheitBVT-assoziierte Emissionswerte 1
(Mittelwert über den Probenahmezeitraum)
Chlorwasserstoff (HCl)mg/Nm31-5
TVOC3-20 2
1) Diese BVT-assoziierten Emissionswerte gelten nur, wenn der betreffende Stoff gemäß der in der BVT 3 genannten Liste der Abgasströme und ihrer Merkmale als relevanter Stoff im Abgasstrom festgestellt wird.

2) Das obere Ende der Bandbreite beträgt 45 mg/Nm3, wenn die Emissionsfracht an der Emissionsstelle weniger als 0,5 kg/h beträgt.

Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 8.

6. Beschreibung der Techniken

6.1. Gefasste Emissionen in die Luft

TechnikTypische ZielschadstoffeBeschreibung
AdsorptionQuecksilber, flüchtige organische Verbindungen, Schwefelwasserstoff, GeruchsstoffeAdsorption ist eine heterogene Reaktion, bei der Gasmoleküle auf einer festen oder flüssigen Oberfläche zurückgehalten werden, die bestimmte Verbindungen anderen vorzieht und sie so aus den Abflussströmen entfernt. Wenn die Oberfläche das Maximum adsorbiert hat, wird das Adsorbens ersetzt, oder der adsorbierte Inhalt wird bei der Regenerierung des Adsorbens desorbiert. Wenn die Schadstoffe desorbiert werden, sind sie in der Regel in höherer Konzentration vorhanden und können zurückgewonnen oder entsorgt werden. Am häufigsten wird Aktivkohlegranulat als Adsorbens verwendet.
BiofilterAmmoniak, Schwefelwasserstoff, flüchtige organische Verbindungen, GeruchsstoffeDie Abgase werden durch ein Bett aus organischem Material (wie Torf, Heidekraut, Kompost, Wurzeln, Baumrinde, Weichholz und verschiedene Kombinationen) oder ein inertes Material (wie Lehm, Aktivkohle oder Polyurethan) geleitet, wo sie von natürlich vorhandenen Mikroorganismen biologisch abgebaut werden zu Kohlendioxid, Wasser, anorganischen Salzen und Biomasse.

Ein Biofilter wird dem Abfallinput entsprechend angelegt. Das Material für das Filterbett muss im Hinblick auf z.B. Wasserrückhaltekapazität, Schüttdichte, Porosität, strukturelle Integrität usw. geeignet sein. Wichtig ist auch eine ausreichende Höhe und Oberfläche des Filterbettes. Der Biofilter ist an eine geeignete Belüftung und ein Luftzirkulationssystem angeschlossen, um eine einheitliche Luftverteilung im gesamten Filterbett und eine ausreichende Verweildauer der Abgase im Filterbett zu gewährleisten.

Kondensation und kryogene KondensationFlüchtige organische VerbindungenDurch Kondensation werden Lösungsmitteldämpfe aus einem Abgasstrom durch Senkung der Temperatur unter den Taupunkt eliminiert. Bei der kryogenen Kondensation kann die Betriebstemperatur bis auf - 120 °C abgesenkt werden, doch in der Praxis beträgt sie meist zwischen - 40 °C und - 80 °C in der Kondensationsanlage. Die kryogene Kondensation ist für alle VOC und flüchtigen anorganischen Schadstoffe geeignet, unabhängig von ihrem jeweiligen Dampfdruck. Da die niedrigen Temperaturen eine sehr hohe Kondensationseffizienz ermöglichen, ist das Verfahren für eine abschließende VOC-Emissionskontrolle gut geeignet.
ZyklonStaubMit Zyklonfiltern werden schwerere Partikel ausgefiltert, die "ausfallen", wenn die Abgase in eine Rotation gezwungen werden, bevor sie den Separator verlassen.

Zyklone werden zum Ausscheiden von Partikeln, insbesondere von PM10, eingesetzt.

Elektrostatischer Abscheider (ESP)StaubDer elektrostatische Abscheider funktioniert so, dass die Partikel in einem elektrischen Feld geladen und voneinander getrennt werden. Elektrostatische Abscheider können unter ganz unterschiedlichen Bedingungen eingesetzt werden. In einem Trocken-Elektroabscheider wird das gesammelte Material mechanisch entfernt (z.B. durch Rütteln, Vibration, Druckluft); in einem Nass-Elektroabscheider wird das Material mit einer geeigneten Flüssigkeit, in der Regel Wasser, gespült.
GewebefilterStaubGewebefilter, häufig auch als Schlauchfilter bezeichnet, bestehen aus porösem Gewebe oder Filz. Gase werden hindurch geleitet, um Partikel zu entfernen. Je nach Art der Abgase und der höchstmöglichen Betriebstemperatur sind Filter mit dafür geeignetem Gewebe auszuwählen.
HEPA-FilterStaubHEPA-Filter (Hochleistungs-Partikelfilter) sind Absolutfilter. Das Filtermedium besteht aus Papier oder Mattglasfaser mit einer hohen Packungsdichte. Das Abgas strömt durch das Filtermedium, in dem die Partikel zurückgehalten werden.
Thermische OxidationFlüchtige organische VerbindungenBrennbare Gase und Geruchsstoffe in einem Abgasstrom werden durch Erhitzen der Mischung von Schadstoffen mit Luft oder Sauerstoff über ihren Selbstentzündungspunkt hinaus so lange bei hoher Temperatur in einer Brennkammer gehalten, bis ihre Verbrennung zu Kohlendioxid und Wasser abgeschlossen ist.
NasswäscheStaub, flüchtige organische Verbindungen, gasförmige saure Verbindungen (Laugenwäscher), gasförmige basische Verbindungen (Säurewäscher).Das Entfernen gasförmiger Schadstoffe oder Schadstoffpartikel aus einem Gasstrom durch Massentransfer in ein flüssiges Lösungsmittel, häufig Wasser oder eine wässrige Lösung. Dabei kann es zu einer chemischen Reaktion kommen (z.B. in einem Säure- oder Laugenwäscher). In manchen Fällen können Verbindungen aus dem Lösungsmittel zurückgewonnen werden.

6.2. Diffuse Emissionen organischer Verbindungen in die Luft

Programm zur Ortung und Reparatur von Leckagen (LDAR)Flüchtige organische VerbindungenEin strukturierter Verfahrensansatz zur Reduzierung flüchtiger Emissionen organischer Verbindungen durch Aufspüren und anschließende Reparatur oder Erneuerung undichter Bauteile. Derzeit verfügbare Erkennungsverfahren zur Feststellung von Leckagen sind das sogenannte Schnüffeln (EN 15446) und die optische Gasdetektion.

Schnüffelverfahren: Der erste Schritt ist die Leckagesuche mit tragbaren VOC-Analysegeräten zur Konzentrationsmessung im angrenzenden Bereich der technischen Anlagen (z.B. durch Flammenionisation oder Fotoionisation). Der zweite Schritt besteht darin, das Bauteil in einem undurchlässigen Beutel einzuschließen, um eine direkte Messung an der Emissionsquelle durchzuführen. Dieser zweite Schritt wird mitunter durch mathematische Korrelationskurven ersetzt, die aus statistischen Ergebnissen abgeleitet werden, die aus einer großen Zahl früherer Messungen an ähnlichen Bauteilen hervorgegangen sind.

Methoden zur optischen Gasdetektion: Bei der Gasdetektion durch optische Bildgebung (Optical Gas Imaging) wird eine kleine Handkamera verwendet, die eine Echtzeit-Visualisierung von Gaslecks gestattet, die auf Videoaufnahmen als "Rauch" erscheinen, während gleichzeitig das normale Bild des betreffenden Bauteils zu sehen ist, sodass sich erhebliche VOC-Leckagen schnell und leicht lokalisieren lassen. Aktive Systeme erzeugen ein Bild mit einem vom Bauteil und dessen Umgebung zurückgestreuten Laserlicht. Passive Systeme basieren auf der natürlichen Infrarotstrahlung des Ausrüstungsteils und seiner Umgebung.

Messung diffuser VOC-EmissionenFlüchtige organische VerbindungenDas Schnüffelverfahren und die optische Gasdetektion sind unter dem Punkt "Programm zur Ortung und Reparatur von Leckagen" beschrieben.

Ein umfassendes Screening und die Quantifizierung der Emissionen aus einer Anlage lassen sich mit einer geeigneten Kombination einander ergänzender Verfahren erreichen, z.B. durch Messkampagnen mit SOF (Solar Occultation Flux) oder DIAL (differentieller Absorptions-LIDAR). Diese Ergebnisse lassen sich für eine zeitliche Trendanalyse, Gegenprüfung und Aktualisierung/Validierung des laufenden LDAR-Programms verwenden.

Solar Occultation Flux (SOF): Bei dieser Methode wird ein Breitbandspektrum des Sonnenlichts im Infrarot- oder ultravioletten/sichtbaren Bereich entlang einer gegebenen geografischen Wegstrecke unter Kreuzen der Windrichtung und Durchschneiden von VOC-Emissionsfahnen aufgezeichnet und mittels Fourier-Transformation analysiert.

Differentielle Absorptions-LIDAR (DIAL): DIAL ist eine laserbasierte Technik und verwendet den differenziellen Adsorptions-LIDAR (Light Detection and Ranging), der das optische Pendant zum (radiowellenbasierten) RADAR ist. Diese Technik arbeitet mit Laserstrahl-Impulsen, die von atmosphärischen Aerosolen zurückgestreut werden, worauf das von einem Teleskop erfasste, reflektierte Licht auf seine Spektraleigenschaften analysiert wird.

6.3. Emissionen in Gewässer

TechnikTypische ZielschadstoffeBeschreibung
BelebtschlammverfahrenBiologisch abbaubare organische VerbindungenDie biologische Oxidation gelöster organischer Substanzen mit Sauerstoff über den Stoffwechsel von Mikroorganismen. Bei Vorhandensein von gelöstem Sauerstoff (als Luft oder reiner Sauerstoff injiziert) werden die organischen Verbindungen zu Kohlendioxid und Wasser mineralisiert oder in andere Stoffwechselprodukte und Biomasse (d. h. Belebtschlamm) umgewandelt. Die Mikroorganismen werden im Abwasser suspendiert, und das gesamte Gemisch wird mechanisch belüftet. Das Belebtschlammgemisch wird in Absetzbecken geleitet, aus denen der Schlamm in das Belüftungsbecken zurückgeführt wird.
AdsorptionAdsorbierbare gelöste, biologisch nicht abbaubare oder abbauhemmende Schadstoffe wie Kohlenwasserstoffe, Quecksilber, AOXTrennverfahren, bei dem Verbindungen (Schadstoffe) in einer Flüssigkeit (Abwasser) an eine feste Oberfläche (in der Regel Aktivkohle) gebunden werden.
Chemische OxidationOxidierbare gelöste, biologisch nicht abbaubare oder abbauhemmende Schadstoffe wie Nitrit und CyanidOrganische Verbindungen werden zu weniger schädlichen und biologisch leichter abbaubaren Verbindungen oxidiert. Dazu gehören die Nassoxidation oder Oxidation mit Ozon oder Wasserstoffperoxid; unterstützend können Katalysatoren oder UV-Strahlung eingesetzt werden. Die chemische Oxidation wird auch zur Aufspaltung organischer Verbindungen, die Geruch, Geschmack und Farbe verursachen, und zu Desinfektionszwecken eingesetzt.
Chemische ReduktionReduzierbare gelöste, biologisch nicht abbaubare oder abbauhemmende Schadstoffe wie sechswertiges Chrom (Cr(VI))Chemische Reduktion ist die Umwandlung von Schadstoffen durch chemische Reduktion von Agenzien in ähnliche, aber weniger schädliche oder gefährliche Verbindungen.
Koagulation und FlockungSuspendierte Feststoffe und partikelgebundene MetalleKoagulation und Flockung werden eingesetzt, um Schwebstoffe vom Abwasser zu trennen, und oft in aufeinanderfolgenden Schritten ausgeführt. Die Koagulation erfolgt durch Zusatz von Koagulationsmitteln mit Ladungen, die denen der Schwebstoffe entgegengesetzt sind. Die Ausflockung erfolgt durch Zusatz von Polymeren, sodass Mikroflocken kollidieren und sich zu größeren Flocken verbinden. Die entstandenen Flocken werden anschließend durch Sedimentation, Luftflotation oder Filtration getrennt.
Destillation/RektifikationGelöste biologisch nicht abbaubare oder abbauhemmende Schadstoffe, die destilliert werden können, z.B. einige LösungsmittelDestillation ist ein Verfahren zur Aufspaltung von Verbindungen mit unterschiedlichen Siedepunkten durch partielle Verdampfung und Rekondensation.

Abwasserdestillation ist die Entfernung von Schadstoffen mit niedrigem Siedepunkt aus Abwasser durch ihre Überführung in die Dampfphase. Destillation erfolgt in Säulen, die mit Platten oder einem Packmaterial gefüllt sind, und einem nachgeschalteten Kondensator.

Mengen- und KonzentrationsvergleichmäßigungAlle SchadstoffeAusgleich von Zuflüssen und Schadstofffrachten unter Verwendung von Ausgleichsbecken oder anderen Techniken.
EindampfungLösliche SchadstoffeDie Anwendung der Destillation (siehe oben) zur Konzentrierung wässriger Lösungen von Stoffen mit hohem Siedepunkt zur weiteren Verwendung, Verarbeitung oder Entsorgung (z.B. Abwasserverbrennung) durch Überführung von Wasser in die Dampfphase. Sie erfolgt in der Regel in mehrstufigen Einheiten mit zunehmendem Vakuum zur Reduzierung des Energiebedarfs. Der Wasserdampf wird kondensiert und wiederverwendet oder als Abwasser entsorgt.
FiltrationSuspendierte Feststoffe und partikelgebundene MetalleVerfahren zur Abscheidung von Feststoffen aus Abwässern, die durch ein poröses Medium geleitet werden, z.B. Sandfiltration, Mikrofiltration und Ultrafiltration.
FlotationVerfahren zur Abscheidung fester oder flüssiger Partikel aus Abwässern durch Anlagerung an feine Gasblasen, in der Regel Luftblasen. Die schwimmenden Partikel akkumulieren an der Wasseroberfläche und werden mit Skimmern abgeschöpft.
IonenaustauschIonische gelöste, biologisch nicht abbaubare oder abbauhemmende Schadstoffe wie MetalleDie Rückhaltung unerwünschter oder gefährlicher ionischer Bestandteile im Abwasser, die mithilfe eines Ionenaustauscherharzes durch weniger problematische Ionen ersetzt werden. Die Schadstoffe werden vorübergehend zurückgehalten und danach in eine Flüssigkeit zur Regenerierung oder Rückspülung eingeleitet.
MembranbioreaktorBiologisch abbaubare organische VerbindungenEine Kombination aus Belebtschlammbehandlung und Membranfiltration. Es gibt zwei Varianten: a) eine externe Rezirkulationsschleife zwischen Belebungsbecken und Membranmodul und b) Eintauchen des Membranmoduls in das Belebungsbecken, wobei der Ablauf durch eine hohle Fasermembran gefiltert wird und die Biomasse im Becken zurückbleibt.
MembranfiltrationSuspendierte Feststoffe und partikelgebundene MetalleMikrofiltration (MF) und Ultrafiltration (UF) sind Membranfiltrationsverfahren, bei denen auf einer Seite der Membran Schadstoffe wie suspendierte Partikel und kolloidale Partikel aus dem Abwasser zurückgehalten und konzentriert werden.
NeutralisationSäuren, LaugenDie Annäherung des pH-Wertes von Abwasser durch Zusatz von Chemikalien an einen Neutralpunkt (ungefähr 7). Zur Anhebung des pH-Wertes werden in der Regel Natriumhydroxid (NaOH) oder Calciumhydroxid (Ca(OH)2) und zur Senkung Schwefelsäure (H2SO4), Salzsäure (HCl) oder Kohlendioxid (CO2) verwendet. Während der Neutralisierung können verschiedene Schadstoffe ausgefällt werden.
Nitrifikation/DenitrifikationGesamtstickstoff, AmmoniakEin zweistufiger Prozess, der üblicherweise in die biologische Behandlung in Kläranlagen eingebunden ist. Die erste Stufe ist die aerobe Nitrifikation, bei der Mikroorganismen Ammonium (NH4+) zunächst zu Nitrit (NO2-) und anschließend zu Nitrat (NO3-) oxidieren. In der sich anschließenden Denitrifikation unter anoxischen Bedingungen wird Nitrat von Mikroorganismen chemisch in Stickstoffgas umgewandelt.
Öl-/WassertrennungÖl/FettDie Trennung von Öl und Wasser und das anschließende Entfernen des Öls in Trennanlagen durch Gravitation oder durch Emulsionstrennung (mit Chemikalien wie Metallsalzen, Mineralsäuren, Adsorbentien und organischen Polymeren).
SedimentationSuspendierte Feststoffe und partikelgebundene MetalleAbscheidung gelöster Partikel durch Absetzen unter Ausnutzung der Gravitation.
FällungFällbare gelöste, biologisch nicht abbaubare oder abbauhemmende Schadstoffe, z.B. Metalle, Phosphor.Die Umwandlung von gelösten Schadstoffen in nichtlösliche Verbindungen durch Hinzufügen von Fällungsmitteln. Die festen Niederschläge werden anschließend durch Sedimentation, Luftflotation oder Filtration getrennt.
StrippenAusblasbare Schadstoffe wie Schwefelwasserstoff (H2S), Ammoniak (NH3), einige adsorbierbare organisch gebundene Halogene (AOX) oder KohlenwasserstoffeDie Entfernung ausblasbarer Schadstoffe aus der wässrigen Phase durch eine Gasphase (z.B. Dampf, Stickstoff oder Luft), die durch die Flüssigkeit geführt wird. Danach werden sie zur weiteren Verwendung oder Entsorgung zurückgewonnen (z.B. durch Kondensation). Die Effizienz des Verfahrens kann durch Erhöhung der Temperatur oder Reduzierung des Drucks gesteigert werden.

6.4. Sortierverfahren

TechnikBeschreibung
WindsichtungWindsichtung (oder Lufttrennung) ist ein Trennverfahren, bei dem trockene Gemische verschiedener Partikelgrößen an Trennpunkten mit Maschenweiten zwischen 10 Mesh und kleiner nach Gruppen oder Größen getrennt werden. Windsichter ergänzen Siebe, wenn Trennpunkte unterhalb der kommerziellen Siebgrößen benötigt werden, und sie ergänzen Rechen und Siebe für gröbere Korngrößen, wenn dies durch die besonderen Vorteile der Lufttrennung gerechtfertigt ist.
AllmetallabscheiderMetalle (Eisen- und Nichteisenmetalle) werden mittels einer Detektorspule sortiert, in der ein Magnetfeld durch Metallpartikel beeinflusst wird. Sie ist mit einem Prozessor verbunden, der den Luftstrom zum Auswerfen der aufgespürten Materialien steuert.
Elektromagnetische Separation von NichteisenmetallenNichteisenmetalle werden im Wirbelstromabscheider aussortiert. Ein Wirbelstromabscheider wird durch eine Reihe von seltenerdmagnetischen oder keramischen Rotoren am Kopf eines Förderbands dargestellt, der mit hoher Geschwindigkeit unabhängig vom Förderband rotiert. Dieser Prozess entwickelt vorübergehend Magnetkräfte in nichtmagnetischen Metallen mit der gleichen Polarität wie der Rotor, sodass die Metalle abgestoßen und dann von der übrigen Masse getrennt werden.
Manuelle TrennungBei manuellen Trennverfahren werden die Materialien von Mitarbeitern an einem Förderband oder auf dem Boden einer visuellen Prüfung unterzogen. Entweder werden bestimmte Materialien aus einem Abfallstrom gezielt entfernt, oder Schadstoffe werden aus dem Outputstrom entfernt, um die Reinheit zu erhöhen. Hierbei geht es in der Regel um recycelbare Materialien (Glas, Kunststoff usw.) oder um Schadstoffe, Gefahrstoffe und übergroße Gegenstände wie Elektro- und Elektronik-Altgeräte.
MagnetabscheidungEisenmetalle werden mittels eines Magneten aussortiert, der eisenmetallhaltige Materialien anzieht. Dazu wird beispielsweise ein Überbandmagnetabscheider oder eine Magnettrommel verwendet.
Nah-Infrarot-Spektroskopie (NIRS)Die Sortierung der Materialien erfolgt mit einem Nah-Infrarot-Sensor, der die gesamte Breite des Förderbands abscannt und das charakteristische Spektrum der einzelnen Materialien an einen Datenprozessor sendet. Dieser steuert einen Luftstrom, mit dem die aufgespürten Materialien ausgeworfen werden. Für schwarze Materialien ist die NIRS in der Regel ungeeignet.
Schwimm-Sink-TanksFeststoffe werden nach ihrer jeweiligen Dichte in zwei Ströme getrennt.
GrößentrennungMaterialien werden nach Partikelgröße sortiert. Dazu können Trommelsiebe, Linear-, Kreis- und Ellipsenschwinger, Spannwellensiebe, Flachsiebe, Taumelsiebe und bewegliche Roste eingesetzt werden.
RütteltischMaterialien werden nach Dichte und Größe getrennt. Dazu bewegen sie sich (als Schlamm auf Nasstischen oder in Dichteseparatoren) über einen geneigten Tisch, der rückwärts und vorwärts schwingt.
RöntgensystemeVerbundwerkstoffe werden nach Materialdichte, Halogenkomponenten oder organischen Komponenten mithilfe von Röntgenstrahlen sortiert. Die Eigenschaften der verschiedenen Materialien werden an einen Datenprozessor gesendet, der einen Luftstrom steuert, mit dem die aufgespürten Materialien ausgeworfen werden.

6.5. Managementtechniken

Risiko- und SicherheitsmanagementplanDer Risiko- und Sicherheitsmanagementplan ist Teil des UMS (siehe BVT 1). Darin werden die von der Anlage ausgehenden Gefahren und die damit verbundenen Risiken festgehalten und entsprechende Risikokontrollmaßnahmen festgelegt. Er stützt sich auf die Liste der Abwasser- und Abgasströme und ihrer Merkmale, der vorhandenen oder wahrscheinlich vorhandenen Schadstoffe, deren Entweichen Folgen für die Umwelt haben kann.
ReststoffmanagementplanEin Reststoffmanagementplan ist Teil des UMS (siehe BVT 1). Er enthält verschiedene Maßnahmen 1) zur Minimierung des Anfalls von Reststoffen bei der Abfallbehandlung, 2) zur Optimierung der Wiederverwendung, der Regenerierung, des Recycling und/oder der Rückgewinnung von Energie aus den Reststoffen und 3) zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Entsorgung von Reststoffen.

_____

1) Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser (ABl. Nr. L 135 vom 30.05.1991 S. 40).

2) Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien (ABl. Nr. L 182 vom 16.07.1999 S. 1).

3) Richtlinie (EU) 2015/2193 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft (ABl. Nr. L 313 vom 28.11.2015 S. 1).


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