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Delegierte Verordnung (EU) 2018/1922 der Kommission vom 10. Oktober 2018 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck
(ABl. Nr. L 319 vom 14.12.2018 S. 1, ber. 2019 103 S. 60, L 105 S. 67, ber. L 246 S. 38)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck 1, insbesondere auf Artikel 15 Absatz 3,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 müssen Güter mit doppeltem Verwendungszweck bei der Ausfuhr aus der Union, der Durchfuhr durch die Union und bei der Lieferung an einen Drittstaat aufgrund der Vermittlungstätigkeiten eines in der Union ansässigen oder niedergelassenen Vermittlers wirksam kontrolliert werden.
(2) In Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 ist die gemeinsame Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck festgelegt, die in der Union Kontrollen unterliegen. Über die kontrollpflichtigen Güter wird im Rahmen der Australischen Gruppe 2, des Trägertechnologie-Kontrollregimes 3, der Gruppe der Kernmaterial-Lieferländer 4, des Wassenaar-Arrangements 5 und des Chemiewaffenübereinkommens entschieden.
(3) Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 aufgeführte Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck muss regelmäßig aktualisiert werden, damit die uneingeschränkte Einhaltung internationaler Sicherheitsverpflichtungen sichergestellt, Transparenz gewährleistet und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaftsakteure erhalten wird. Infolge der im Jahr 2017 im Rahmen der internationalen Nichtverbreitungsregime und der Ausfuhrkontrollvereinbarungen angenommenen Änderungen der Kontrolllisten ist nun eine erneute Änderung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 erforderlich. Um den Ausfuhrkontrollbehörden und den Wirtschaftsakteuren die Bezugnahme zu erleichtern, sollte Anhang I der Verordnung ersetzt werden.
(4) In den Anhängen IIa bis IIf der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 sind allgemeine Ausfuhrgenehmigungen der Union festgelegt.
(5) In Anhang IIg der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 ist eine Liste von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck enthalten, die vom Geltungsbereich nationaler allgemeiner Ausfuhrgenehmigungen und allgemeiner Ausfuhrgenehmigungen der Union auszunehmen sind.
(6) In Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 sind Genehmigungspflichten für bestimmte innergemeinschaftliche Verbringungen festgelegt.
(7) Die Änderungen der Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck in Anhang I erfordern Folgeänderungen der Anhänge IIa bis IIg sowie des Anhangs IV für Güter mit doppeltem Verwendungszweck, die auch in den Anhängen IIa bis IIg sowie in Anhang IV aufgeführt sind.
(8) Durch die Verordnung (EG) Nr. 428/2009 wurde der Kommission die Befugnis übertragen, die Liste von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck in Anhang I sowie die Anhänge IIa bis IIg und den Anhang IV im Einklang mit den einschlägigen Verpflichtungen und Bindungen und deren Änderungen, die die Mitgliedstaaten als Mitglieder der internationalen Nichtverbreitungsregime und Ausfuhrkontrollvereinbarungen oder durch die Ratifizierung einschlägiger internationaler Verträge eingegangen sind, durch delegierte Rechtsakte zu aktualisieren.
(9) Da es wichtig ist, internationale Sicherheitsverpflichtungen vollständig einzuhalten, sobald dies praktisch möglich ist, sollte diese Verordnung am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten.
(10) Die Verordnung (EG) Nr. 428/2009 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgende Verordnung erlassen:
Die Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates wird wie folgt geändert:
1. Anhang I erhält die Fassung des Anhangs I der vorliegenden Verordnung.
2. Die Anhänge IIa bis IIg erhalten die Fassung von Anhang II der vorliegenden Verordnung.
3. Anhang IV erhält die Fassung des Anhangs III der vorliegenden Verordnung.
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
2) http://www.australiagroup.net/de/index.html
3) http://mtcr.info/
4) http://www.nuclearsuppliersgroup.org/index.php?lang=de
5) https://www.wassenaar.org/
Anhang I |
"Anhang I Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck
(gemäß Artikel 3 dieser Verordnung)
Mit dieser Liste werden die international vereinbarten Kontrollen für Dual-Use-Güter - einschließlich des Wassenaar-Arrangements 1, des Missile Technology Control Regime (MTCR) 2, der Nuclear Suppliers Group (NSG) 3, der Australischen Gruppe 4 und des Chemiewaffen-Übereinkommens (CWÜ) - umgesetzt.
Inhalt
Anmerkungen
Abkürzungen
Begriffsbestimmungen
Kategorie 0 Kerntechnische Materialien, Anlagen und Ausrüstung
Kategorie 1 Besondere Werkstoffe und Materialien und zugehörige Ausrüstung
Kategorie 2 Werkstoffbearbeitung
Kategorie 3 Allgemeine Elektronik
Kategorie 4 Rechner
Kategorie 5 Telekommunikation und "Informationssicherheit"
Kategorie 6 Sensoren und Laser
Kategorie 7 Navigation und Luftfahrtelektronik
Kategorie 8 Meeres- und Schiffstechnik
Kategorie 9 Luftfahrt, Raumfahrt und Antriebe
Allgemeine Anmerkungen zu Anhang I
1. Für die Kontrolle von Gütern, die für militärische Zwecke entwickelt oder geändert sind, gelten die entsprechenden Kontrolllisten für militärische Güter, die von den einzelnen Mitgliedstaaten geführt werden. Bei den in Anhang I verwendeten Verweisen mit dem Hinweis "SIEHE AUCH LISTE FÜR WAFFEN, MUNITION UND RÜSTUNGSMATERIAL" sind die genannten Listen gemeint.
2. Der Zweck der in Anhang I angegebenen Kontrollen darf nicht dadurch unterlaufen werden, dass nicht erfasste Güter (einschließlich Anlagen) mit einem oder mehreren erfassten Bestandteilen ausgeführt werden, wenn das (die) erfasste(n) Bestandteil(e) ein Hauptelement des Ausfuhrgutes ist (sind) und leicht entfernt oder für andere Zwecke verwendet werden kann (können).
Anmerkung: Bei der Beurteilung, ob das (die) erfasste(n) Bestandteil(e) ein Hauptelement bildet (bilden), müssen Menge, Wert und eingesetztes technologisches Know-how sowie andere besondere Bedingungen berücksichtigt werden.
3. Die in diesem Anhang erfassten Güter umfassen sowohl neue als auch gebrauchte Güter.
4. Chemikalien werden in einigen Fällen mit Namen und CAS-Nummer (CAS = Chemical Abstract Service) aufgeführt. Diese Liste erfasst Chemikalien mit gleichen Strukturformeln (einschließlich Hydraten) unabhängig von Namen oder CAS-Nummer. CAS-Nummern werden angegeben, um die Bestimmung einer Chemikalie oder Mischung unabhängig von ihrer Benennung zu erleichtern. CAS-Nummern können nicht als einziges Identifikationskriterium verwendet werden, da verschiedene Formen einer erfassten Chemikalie verschiedene CAS-Nummern haben und Mischungen, die eine erfasste Chemikalie enthalten, ebenfalls verschiedene CAS-Nummern haben können.
Nukleartechnologie-Anmerkung (NTA)
(gültig im Zusammenhang mit Gattung E der Kategorie 0)
Die Kontrolle der Ausfuhr von "Technologie", die direkt mit den von Kategorie 0 erfassten Gütern in Verbindung steht, erfolgt entsprechend den Vorgaben der Kategorie 0.
"Technologie" für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" von erfassten Gütern bleibt auch dann erfasst, wenn sie für nicht erfasste Güter einsetzbar ist.
Mit einer Genehmigung der Ausfuhr von Gütern wird auch die Ausfuhr der "Technologie" an denselben Endverwender genehmigt, die für Aufbau, Betrieb, Wartung und Reparatur der jeweiligen Güter unbedingt erforderlich ist.
Die Beschränkungen hinsichtlich der Ausfuhr von "Technologie" gelten nicht für "allgemein zugängliche" Informationen oder "wissenschaftliche Grundlagenforschung".
Allgemeine Technologie-Anmerkung (ATA)
(Gültig im Zusammenhang mit Gattung E der Kategorien 1 bis 9)
Die Kontrolle der Ausfuhr von "Technologie", die für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" der von den Kategorien 1 bis 9 erfassten Güter "unverzichtbar" ist, erfolgt entsprechend den Vorgaben der Kategorien 1 bis 9.
"Technologie", die für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" von erfassten Gütern "unverzichtbar" ist, bleibt auch dann erfasst, wenn sie für nicht erfasste Güter einsetzbar ist.
Nicht erfasst ist "Technologie", die das unbedingt notwendige Minimum für Aufbau, Betrieb, Wartung oder Reparatur derjenigen Güter darstellt, die nicht erfasst sind oder für die eine Ausfuhrgenehmigung erteilt wurde.
Anmerkung: Hierdurch werden die von den Unternummern 1E002e, 1E002f, 8E002a und 8E002b erfassten Reparatur-"Technologien" nicht freigestellt.
Die Beschränkungen hinsichtlich der Verbringungen von "Technologie" gelten nicht für "allgemein zugängliche" Informationen, "wissenschaftliche Grundlagenforschung" oder für die für Patentanmeldungen erforderlichen Informationen.
Nuklearsoftware-Anmerkung (NSA)
(Soweit in Gattung D der Kategorie 0 "Software" erfasst wird, entfallen die Kontrollen, wenn nachstehende Voraussetzungen erfüllt sind).
Gattung D der Kategorie 0 erfasst nicht "Software", die den unbedingt notwendigen "Objektcode" für Aufbau, Betrieb, Wartung oder Reparatur derjenigen Güter darstellt, für die eine Ausfuhrgenehmigung erteilt wurde.
Mit einer Genehmigung der Ausfuhr von Gütern wird auch die Ausfuhr des "Objektcodes", der für Aufbau, Betrieb, Wartung oder Reparatur der jeweiligen Güter unbedingt erforderlich ist, an denselben Endverwender genehmigt.
Anmerkung: Die Nuklearsoftware-Anmerkung stellt keine "Software" frei, die von Kategorie 5 Teil 2 ("Informationssicherheit") erfasst wird.
Allgemeine Software-Anmerkung (ASA)
(Soweit in Gattung D der Kategorien 1 bis 9 "Software" erfasst wird, entfallen die Kontrollen, wenn nachstehende Voraussetzungen erfüllt sind).
Die Gattungen der Kategorien 1 bis 9 dieser Liste erfassen keine "Software", auf die eines der Folgenden zutrifft:
Anmerkung: Buchstabe a der Allgemeinen Software-Anmerkung stellt keine "Software" frei, die von Kategorie 5, Teil 2 ("Informationssicherheit") erfasst wird.
Anmerkung: Buchstabe c der Allgemeinen Software-Anmerkung stellt keine "Software" frei, die von Kategorie 5, Teil 2 ("Informationssicherheit") erfasst wird.
Allgemeine Anmerkung "Informationssicherheit" (AAI)
Güter oder Funktionen der "Informationssicherheit" sollten vor dem Hintergrund der Vorschriften in Kategorie 5 Teil 2 betrachtet werden, selbst wenn es sich um Komponenten, "Software" oder Funktionen anderer Güter handelt.
Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen
Abkürzungen, für die eine Definition vorliegt: siehe Begriffsbestimmungen
Abkürzungen | |
ABEC | Qualitätsnorm des Verbandes der amerikanischen Wälzlagerhersteller (Annular Bearing Engineers Committee) |
ADC | Analog-Digital-Wandler (Analogue-to-Digital Converter) |
AGMA | Qualitätsnorm des Verbandes der amerikanischen Getriebehersteller (American Gear Manufacturers' Association) |
AHRS | Lage- und Kurs-Referenzsystem (Attitude and Heading Reference Systems) |
AISI | American Iron and Steel Institute |
ALE | Atomlagenepitaxie (Atomic Layer Epitaxy) |
ALU | Arithmetisch-logische Einheit (Arithmetic Logic Unit) |
ANSI | American National Standards Institute |
APP | Angepasste Spitzenleistung (Adjusted Peak Performance) |
APU | Hilfstriebwerk (Auxiliary Power Unit) |
ASTM | American Society for Testing and Materials (Amerikanische Gesellschaft für Materialprüfung). |
ATC | Flugverkehrskontrolle (Air Traffic Control) |
BJT | Bipolartransistor (Bipolar Junction Transistors) |
BPP | Strahlparameterprodukt (Beam Parameter Product) |
BSC | Base Station Controller |
CAD | Rechnergestützter Entwurf (Computer-Aided-Design) |
CAS | Chemical Abstracts Service |
CCD | Ladungsgekoppeltes Bauelement (Charge Coupled Device) |
CDU | Control and Display Unit |
CEP | CEP-Wert (Circular Error Probable) |
CMM | Koordinatenmessmaschine (Coordinate Measuring Machine) |
CMOS | Komplementärer Metall-Oxid-Halbleiter (Complementary Metal Oxide Semiconductor) |
CNTD | Thermische Zersetzung mit geregelter Keimbildung (Controlled Nucleation Thermal Deposition) |
CPLD | Komplexer programmierbarer Logikschaltkreis (Complex Programmable Logic Device) |
CPU | Zentraleinheit (Central Processing Unit) |
CVD | Chemische Beschichtung aus der Gasphase (Chemical Vapour Deposition) |
CW | Chemische Kampfstoffe (Chemical Warfare) |
CW (für Laser) | Dauerstrich (Continuous Wave) |
DAC | Digital-Analog-Wandler (Digital-to-Analogue Converter) |
DANL | Angezeigter mittlerer Rauschpegel (Displayed Average Noise Level) |
DBRN | Datenbankgestütztes Navigationssystem (Data-Base Referenced Navigation) |
DDS | Direkter digitaler Synthesizer (Direct Digital Synthesizer) |
DMA | Dynamisch-mechanische Analyse |
DME | Entfernungsmesseinrichtung (Distance Measuring Equipment) |
DMOSFET | Diffundierter Metall-Oxid-Halbleiter-Feldeffekttransistor (Diffused Metal Oxide Semiconductor Field Effect Transistor) |
DS | Gerichtete Erstarrung (Directionally Solidified) |
EB | Brückenzünder (Exploding Bridge) |
EB-PVD | Physikalische Beschichtung aus der Gasphase durch thermisches Verdampfen (Electron Beam Physical Vapour Deposition) |
EBW | Brückenzünderdraht (Exploding bridge wire) |
ECM | Elektrochemisches Abtragen (Electro-chemical machining) |
EDM | Funkenerosionsmaschinen (Electrical Discharge Machines) |
EEPROMS | Elektrisch programmierbarer und löschbarer Festwertspeicher (electrically erasable programmable read only memory) |
EFI | Folienzünder (Exploding Foil Initiators) |
EIRP | Äquivalente isotrope Strahlungsleistung (Effective Isotropic Radiated Power) |
ERF | Elektrorheologische Endbearbeitung (Electrorheological Finishing) |
ERP | Effektive Strahlungsleistung (Effective Radiated Power) |
ETO | ETO-Thyristor (Emitter-Turn-Off-Thyristor) |
ETT | Elektrisch gesteuerter Thyristor (Electrical Triggering Thyristor) |
FADEC | Volldigitale Triebwerksregelung (Full Authority Digital Engine Control) |
FFT | Schnelle Fouriertransformation (Fast Fourier Transform) |
FPGA | Field Programmable Gate Array |
FPIC | Field Programmable Interconnect |
FPLA | Field Programmable Logic Array |
FPO | Gleitkomma-Operation (Floating Point Operation) |
FWHM | Halbwertsbreite (Full-Width Half-Maximum) |
GLONASS | Weltweites Satellitennavigationssystem (Global Navigation Satellite System) |
GNSS | Globales Satellitennavigationssystem (Global Navigation Satellite System) |
GPS | Globales Positionierungssystem (Global Positioning System) |
GSM | Global System for Mobile Communications |
GTO | GTO-Thyristor (Gate Turn-off Thyristor) |
HBT | Hetero-Bipolartransistor (Hetero-Bipolar Transistors) |
HEMT | Transistor auf der Basis hoher Elektronenbeweglichkeit (High Electron Mobility Transistors) |
ICAO | Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (International Civil Aviation Organization) |
IEC | Internationale Elektrotechnische Kommission (International Electrotechnical Commission) |
IED | Unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtung (Improvised Explosive Device) |
IEEE | Institute of Electrical and Electronic Engineers |
IFOV | Momentaner Bildfeldwinkel (Instantaneous-Field-Of-View) |
IGBT | Bipolartransistor mit isolierter Gate-Elektrode (Insulated Gate Bipolar Transistor) |
IGCT | IGC-Thyristor (Integrated Gate Commutated Thyristor) |
IHO | International Hydrographic Organization |
ILS | Instrumentenlandesystem (Instrument Landing System) |
IMU | Trägheitsmessgerät (Inertial Measurement Unit) |
INS | Trägheitsnavigationssystem (Inertial Navigation System) |
IP | Internetprotokoll |
IRS | Trägheitsreferenzsystem (Inertial Reference System) |
IRU | Trägheitsreferenzgerät (Inertial Reference Unit) |
ISA | Internationale Normatmosphäre (International Standard Atmosphere) |
ISAR | Radar mit inverser künstlicher Apertur (Inverse Synthetic Aperture Radar) |
ISO | Internationale Organisation für Normung (International Organization for Standardization) |
ITU | Internationale Fernmeldeunion (International Telecommunication Union) |
JT | Joule-Thomson |
KAS | Kleinste auflösbare Strukturbreite (Minimum Resolvable Feature size) |
LIDAR | Laser- oder Lichtradar (Light Detection and Ranging) |
LIDT | Laserinduzierte Zerstörschwelle (Laser Induced Damage Threshold) |
LOA | Länge über alles (Length Overall) |
LRU | Auswechselbare Einheit (Line Replaceable Unit) |
MLS | Mikrowellenlandesystem (Microwave Landing Systems) |
MMIC | Monolithisch integrierte Mikrowellenschaltung (Monolithic Microwave Integrated Circuit) |
MOCVD | CVD-Verfahren auf der Basis metallorganischer Verbindungen (Metal Organic Chemical Vapour Deposition) |
MOSFET | Metall-Oxid-Halbleiter-Feldeffekttransistor (Metal-Oxide-Semiconductor Field Effect Transistor) |
MPM | Mikrowellenleistungsmodul (Microwave Power Module) |
MRAM | Magnetischer Schreib-Lese-Speicher (Magnetic Random Access Memory) |
MRF | Magnetorheologische Endbearbeitung (Magnetorheological Finishing) |
MRI | Magnetresonanzbildgebung (Magnetic Resonance Imaging) |
MTBF | Mittlere ausfallfreie Zeit (Mean-Time-Between-Failures) |
MTTF | Mittlere Zeit bis zum beobachteten Fehler (Mean-Time-To-Failure) |
NA | Numerische Apertur (Numerical Aperture) |
NEQ | Nettoexplosivstoffmasse (Net Explosive Quantity) |
OAM | Betrieb, Verwaltung oder Wartung (Operations, Administration or Maintenance) |
OSI | Open Systems Interconnection |
PAI | Polyamidimide (Polyamide-imides) |
PAR | Präzisionsanflugradar (Precision Approach Radar) |
PCL | Passives Lokalisierungssystem (Passive Coherent Location) |
PIN | Persönliche Identifikationsnummer (Personal Identification Number) |
PMR | Privater mobiler Sprechfunk (Private Mobile Radio) |
ppm | Entspricht 1 × 10-6 (parts per million) |
PVD | Physikalische Beschichtung aus der Gasphase (Physical Vapour Deposition) |
QAM | Quadratur-Amplituden-Modulation (Quadrature-Amplitude-Modulation) |
RAP | Reaktives Atomplasma (Reactive Atom Plasmas) |
RF | Hochfrequenz (Radio Frequency) |
RNC | Radio Network Controller |
RNSS | Regionales Satellitennavigationssystem (Regional Navigation Satellite System) |
SAR | Radar mit künstlicher Apertur (Synthetic Aperture Radar) |
SAS | Sonar mit künstlicher Apertur (Synthetic Aperture Sonar) |
SC | Einkristall [monokristallin] (Single Crystal) |
SCR | Gesteuerter Silizium-Gleichrichter (Silicon Controlled Rectifier) |
SFDR | Störungsfreier Dynamikbereich (Spurious Free Dynamic Range) |
S-FIL | Nano-Imprint-Lithografie im Step-and-Flash-Imprint-Verfahren (Step and Flash Imprint Lithography) |
SHPL | Höchstleistungslaser (Super High Powered Laser) |
SLAR | Seitensicht-Luftfahrzeug-Bordradarsystem (Sidelooking Airborne Radar) |
SOI | Silizium-auf-Isolator (Silicon-on-Insulator) |
SQUID | Supraleitende Quanteninterferenzeinheit (Superconducting Quantum Interference Device) |
SRA | Auswechselbare Baugruppe (Shop Replaceable Assembly) |
SRAM | Statischer Schreib-Lese-Speicher (Static Random Access Memory) |
SSB | Einseitenband (Single Sideband) |
SSR | Sekundärüberwachungsradar (Secondary Surveillance Radar) |
SSS | Sonar mit seitlicher Abtastung (Side Scan Sonar) |
TIR | Gesamtmessuhrausschlag (Total indicated reading) |
TVR | Maximale Nennempfindlichkeit für Spannungsspeisung (Transmitting Voltage Response) |
u | Atomare Masseneinheit (Atomic mass unit) |
UPR | Einseitige Wiederholgenauigkeit der Positionierung (Unidirectional Positioning Repeatability) |
UTS | Zugfestigkeit (Ultimate Tensile Strength) |
UV | Ultraviolett |
VJFET | Vertikal-Sperrschicht-Feldeffekttransistor (Vertical Junction Field Effect Transistor) |
VOR | UKW-Drehfunkfeuer (Very High Frequency Omni-directional Range) |
WLAN | Wireless Local Area Network |
ZfP | Zerstörungsfreie Prüfung |
Begriffsbestimmungen
Begriffe in 'einfachen Anführungszeichen' werden in einer Technischen Anmerkung zu dem entsprechenden Eintrag erläutert.
Begriffe in "doppelten Anführungszeichen" werden in folgenden Begriffsbestimmungen erläutert:
Anmerkung: Der Bezug zur Kategorie steht in Klammern nach dem definierten Begriff.
"Abgereichertes Uran" (0) (depleted uranium): Uran, dessen Gehalt an 235U-Isotopen so verringert wurde, dass er geringer ist als bei natürlichem Uran.
"Abstimmbar" (6) (tunable): die Fähigkeit eines "Lasers", eine Ausgangsstrahlung mit jeder beliebigen Wellenlänge über den Bereich von mehreren "Laser"übergängen zu erzeugen. Ein "Laser", der verschiedene auswählbare Linien mit diskreten Wellenlängen innerhalb eines "Laser"übergangs erzeugt, gilt nicht als abstimmbar.
"Aktives Flugsteuerungssystem" (7) (active flight control system): Funktionseinheit zur Vermeidung unerwünschter "Luftfahrzeug"- und Flugkörperbewegungen oder unerwünschter Strukturbelastungen durch die autonome Verarbeitung der von mehreren Sensoren gelieferten Signale und die Bereitstellung der erforderlichen Steuerbefehle für die automatische Steuerung.
"Abtastrate" (3) (sample rate oder sampling rate): bei einem Analog-Digital-Wandler (ADC) die Höchstzahl der abgetasteten Signale, die im Analogeingang in einem Zeitraum von einer Sekunde gemessen werden, außer bei ADCs mit Übertastung (oversampling). Bei ADCs mit Übertastung gilt als "Abtastrate" die Ausgaberate an Ausgabewörtern. Die Abtastrate kann auch als Abtastfrequenz, Samplingrate, Samplerrate, Samplingfrequenz oder Wandlungsrate bezeichnet werden und wird normalerweise in Megasamples pro Sekunde (MSPS), Gigasamples pro Sekunde (GSPS) oder in Hertz (Hz) angegeben.
"Aktives Bildelement" (6) (active pixel): das kleinste Einzelelement einer Halbleiter-Matrix (Sensor), das eine fotoelektrische Übertragungsfunktion hat, wenn es Licht (elektromagnetischer Strahlung) ausgesetzt ist.
"Alle verfügbaren Kompensationen" (2) (all compensations available): alle dem Hersteller zur Verfügung stehenden Maßnahmen zur Minimierung aller systematischen Positionsfehler für die betreffende Werkzeugmaschine oder Messfehler für die betreffende Koordinatenmessmaschine sind berücksichtigt.
"Allgemein zugänglich" (ASA ATA NTA) (in the public domain): bezieht sich auf "Technologie" oder "Software", die ohne Beschränkung ihrer weiteren Verbreitung erhältlich ist (Copyright-Beschränkungen heben die allgemeine Zugänglichkeit nicht auf).
"Angepasste Spitzenleistung" (4) (adjusted peak performance): ein Parameter, der beschreibt, mit welcher Leistung ein "Digitalrechner" Gleitkomma-Additionen und Multiplikationen mit einer Wortlänge von 64 Bit oder mehr ausführen kann und ist eine Maßzahl für die Rechnerleistung, angegeben in gewichteten Teraflops (WT), d. h. in Einheiten von 1012 angepassten Gleitkomma-Operationen pro Sekunde.
Anmerkung: Siehe Kategorie 4, Technische Anmerkung.
"Angle random walk" (7): der Winkelfehler, der sich über die Zeit aufbaut, bedingt durch das der Drehrate überlagerte weiße Rauschen (IEEE STD 528-2001).
"Anwenderzugängliche Programmierbarkeit" (6) (user accessible programmability): die Möglichkeit für den Anwender, "Programme" einzufügen, zu ändern oder auszutauschen durch andere Maßnahmen als durch
"APP" (4): siehe "angepasste Spitzenleistung" (adjusted peak performance).
"Äquivalente Dichte" (6) (equivalent density): die Masse einer Optik pro Einheit der optischen Fläche, die auf die optisch wirksame Oberfläche projiziert wird.
"Asymmetrischer Algorithmus" (5) (asymmetric algorithm): ein kryptografischer Algorithmus, der für die Verschlüsselung und die Entschlüsselung unterschiedliche, mathematisch miteinander verknüpfte Schlüssel verwendet.
Anmerkung: Eine übliche Anwendung asymmetrischer Algorithmen ist das Schlüsselmanagement.
"Auflösung" (2) (resolution): das kleinste Inkrement einer Messeinrichtung, bei digitalen Geräten das kleinste bedeutsame Bit (Bezug: ANSI B-89.1.12).
"Authentisierung" (5): die Überprüfung der Identität eines Nutzers, Prozesses oder Geräts, meist als Voraussetzung für die Gewährung des Zugriffs auf die Ressourcen eines Informationssystems. Dies umfasst auch die Überprüfung von Ursprung oder Inhalt einer Nachricht oder einer anderen Information sowie alle Aspekte der Zugriffskontrolle, sofern eine Verschlüsselung von Dateien oder Text ausschließlich unmittelbar zum Schutz von Passwörtern, persönlichen Identifikationsnummern (PINs) oder ähnlichen Daten zur Verhinderung von unberechtigtem Zugriff vorliegt.
"Bahnsteuerung" (2) (contouring control): zwei oder mehr "numerisch gesteuerte" Bewegungen, die nach Befehlen ausgeführt werden, welche die nächste benötigte Position und die zum Erreichen dieser Position benötigten Vorschubgeschwindigkeiten vorgeben. Diese Vorschubgeschwindigkeiten werden im Verhältnis zueinander so geändert, dass eine gewünschte Bahn erzeugt wird (Bezug: ISO/DIS 2806 - 1980).
"Band" (1) (tape): ein Material aus geflochtenen oder in eine Richtung verlaufenden "Einzelfäden" (monofilaments), 'Litzen', "Faserbündeln" (rovings), "Seilen" oder "Garnen" usw., die normalerweise mit Harz imprägniert sind.
Anmerkung: 'Litze' (strand): ein Bündel von typischerweise mehr als 200 "Einzelfäden" (monofilaments), die annähernd parallel verlaufen.
"Besonderes spaltbares Material" (0) (special fissile material): Plutonium-239, Uran-233, "mit den Isotopen 235 oder 233 angereichertes Uran" und jedes Material, das die vorgenannten Stoffe enthält.
"Betrieb, Verwaltung oder Wartung" (5) (Operations, Administration or Maintenance ("OAM")): die Durchführung einer oder mehrerer der folgenden Aufgaben:
Anmerkung: "OAM" umfasst nicht die folgenden Aufgaben oder die dazugehörigen Schlüsselmanagement-Funktionen:
- Bereitstellung oder Erweiterung (Upgrade) einer kryptografischen Funktion, die nicht direkt mit der Einrichtung oder Verwaltung von Authentisierungsdaten zur Unterstützung der Aufgaben nach Buchstabe a Nummer 1 oder 2 zusammenhängt, oder
- Ausführung einer kryptografischen Funktion auf der Weiterleitungs- oder auf der Datenebene eines Guts.
"Bibliothek" (1) (library) (parametrische technische Datenbank): eine Sammlung technischer Informationen, deren Nutzung die Leistungsfähigkeit der betreffenden Systeme, Ausrüstung oder Bauteile erhöhen kann.
"Bildverarbeitung" (4) (image enhancement): Verarbeitung von außen abgeleiteter, informationstragender Bilddaten durch Algorithmen wie Zeitkompression, Filterung, Auszug, Auswahl, Korrelation, Konvolution oder Transformation zwischen Bereichen (z.B. Fast-Fourier-Transformation oder Walsh-Transformation). Dazu gehören keine Algorithmen, die nur lineare oder Drehtransformation eines einzelnen Bildes verwenden wie Translation, Merkmalauszug, Bilderfassung oder Falschfarbendarstellung.
"Biologische Agenzien" (1) (biological agents): Pathogene oder Toxine, ausgewählt oder geändert (z.B. Änderung der Reinheit, Lagerbeständigkeit, Virulenz, Verbreitungsmerkmale oder Widerstandsfähigkeit gegen UV-Strahlung) für die Außergefechtsetzung von Menschen oder Tieren, die Funktionsbeeinträchtigung von Ausrüstung, die Vernichtung von Ernten oder die Schädigung der Umwelt.
"Brennstoffzelle" (8) (fuel cell): eine elektrochemische Einrichtung, die durch den Verbrauch von Brennstoff aus einer externen Quelle chemische Energie direkt in elektrischen Gleichstrom umwandelt.
"CEP-Wert" (7) (Kreisfehlerwahrscheinlichkeit) (CEP - circular error probable) iin einer kreisförmigen Normalverteilung: Radius eines Kreises, in dem sich 50 % der ausgeführten Einzelmessungen befinden, oder Radius eines Kreises, in dem die Wahrscheinlichkeit, dass sie sich dort befinden, bei 50 % liegt.
"Chemischer Laser" (6) (chemical laser): ein "Laser", bei dem die angeregten Elemente durch die Ausgangsenergie einer chemischen Reaktion erzeugt werden.
"Datenbankgestützte Navigationssysteme" (7) (Data-Based Referenced Navigation, "DBRN"): Systeme, die verschiedene Quellen von vorher gemessenen geophysikalischen Daten kombinieren, um exakte Navigationsdaten unter veränderlichen Bedingungen bereitzustellen. Solche Datenquellen schließen Tiefseekarten, Sternenkarten, Gravitationskarten, Magnetismuskarten oder digitale 3-D-Geländekarten ein.
"Dauerstrichlaser" (6) (CW laser): ein "Laser", der eine nominell konstante Ausgangsenergie für mehr als 0,25 Sekunden liefert.
"Deckband" (9) (tip shroud): eine an der Innenseite eines Gasturbinentriebwerksgehäuses befestigte stationäre Ringkomponente (massiv oder segmentiert) oder eine Einrichtung an der äußeren Spitze einer Turbinenschaufel, die primär für eine Gasabdichtung zwischen den stationären und den rotierenden Komponenten sorgt.
"Diffusionsschweißen" (1 2 9) (diffusion bonding): Festkörperschweißen von mindestens zwei verschiedenen Werkstücken aus Metall zu einem Stück mit einer Festigkeit der Schweißverbindung, die der des schwächsten Werkstoffs entspricht, wobei der wesentliche Mechanismus in der Interdiffusion von Atomen über die Fügeflächen besteht.
"Digitale Übertragungsrate" (Def.) (digital transfer rate): die gesamte Informationsbitrate, die direkt über ein beliebiges Medium übertragen wird.
Anmerkung: Siehe auch "gesamte digitale Übertragungsrate".
"Digitalrechner" (4 5) (digital computer): Geräte, die alle folgenden Operationen in Form einer oder mehrerer diskreter Variablen ausführen können:
Anmerkung: Veränderungen einer gespeicherten Befehlsfolge schließen den Austausch von festprogrammierten Speichervorrichtungen mit ein, nicht aber physische Veränderungen der Verdrahtung oder von Verbindungen.
"Drehmomentausgleichs- oder Richtungssteuerungssysteme mit regelbarer Zirkulation" (7) (circulation-controlled anti-torque or circulation controlled direction control systems): Systeme, bei denen Luft über aerodynamische Oberflächen geblasen wird, um die von den Oberflächen erzeugten Luftkräfte zu erhöhen oder zu steuern.
"Dreidimensional integrierte Schaltungen" (3) (three dimensional integrated circuit): eine Anzahl zusammen integrierter Halbleiterchips oder Schichten aktiver Bauelemente, mit Kontaktdurchführungen durch das Halbleitermaterial, die mindestens einen Interposer, ein Substrat, einen Chip oder eine Schicht vollständig durchqueren, um die Bauelementschichten miteinander zu verbinden. Bei einem Interposer handelt es sich um eine Schnittstelle, die elektrische Anschlüsse ermöglicht.
"Driftrate" (Kreisel) (7) (drift rate (gyro)): die Komponente des Kreiselausgangs, die funktional unabhängig von der Einwirkung einer Drehung ist. Sie wird als angular rate ausgedrückt (IEEE STD 528-2001).
"Echtzeitverarbeitung" (6) (real time processing): Verarbeitung von Daten durch ein Rechnersystem, das in Abhängigkeit der verfügbaren Mittel eine bestimmte Leistung innerhalb einer garantierten Antwortzeit als Reaktion auf ein äußeres Ereignis erbringt, unabhängig von der aktuellen Systemauslastung.
"Effektives Gramm" (0 1) (effective gramme): von "besonderem spaltbarem Material":
"Einseitige Wiederholgenauigkeit" (2) (unidirectional positioning repeatability): der kleinere der Werte R↑ und R↓ (Anfahren in positiver und negativer Richtung) gemäß der Definition in Absatz 3.21 von ISO 230-2:2014 oder entsprechenden nationalen Normen einer bestimmten Werkzeugmaschinenachse.
"Einzelfaden" (1) (monofilament): die kleinste Unterteilung einer Faser, normalerweise mit einem Durchmesser von einigen µm.
"Elektronische Baugruppe" (2 3 4) (electronic assembly): eine Anzahl elektronischer Bauelemente (d. h. 'Schaltungselemente', 'diskrete Bauelemente', integrierte Schaltungen u. Ä.), die miteinander verbunden sind, um eine bestimmte Funktion oder mehrere bestimmte Funktionen zu erfüllen. Die "elektronische Baugruppe" ist als Ganzes austauschbar und normalerweise demontierbar.
Anmerkung 1: 'Schaltungselement' (circuit element): eine einzelne aktive oder passive Funktionseinheit einer elektronischen Schaltung, z.B. eine Diode, ein Transistor, ein Widerstand, ein Kondensator.Anmerkung 2: 'Diskretes Bauelement' (discrete component): ein in einem eigenen Gehäuse befindliches 'Schaltungselement' mit eigenen äußeren Anschlüssen.
"Endeffektoren" (2) (end-effectors): umfassen Greifer, 'aktive Werkzeugeinheiten' und alle anderen Werkzeuge, die am Anschlussflansch am Ende des "Roboter"-Greifarms bzw. der -Greifarme angebaut sind.
Anmerkung: 'Aktive Werkzeugeinheit' (active tooling unit): eine Einrichtung, die dem Werkzeug Bewegungskraft, Prozessenergie oder Sensorsignale zuführt.
"Energetische Materialien" (1) (energetic materials): Substanzen oder Mischungen, die durch eine chemische Reaktion Energie freisetzen, welche für die beabsichtigte Verwendung benötigt wird. "Explosivstoffe", "Pyrotechnika" und "Treibstoffe" sind Untergruppen von energetischen Materialien.
"Entwicklung" (ATA NTA 0 bis 9) (development): schließt alle Stufen vor der Serienfertigung ein, z.B. Konstruktion, Forschung, Analyse, Konzepte, Zusammenbau und Test von Prototypen, Pilotserienpläne, Konstruktionsdaten, Verfahren zur Umsetzung der Konstruktionsdaten ins Produkt, Konfigurationsplanung, Integrationsplanung, Layout.
"Erfassungsbereich" (6) (instrumented range): der spezifizierte Sichtanzeigebereich eines Radargeräts, in dem Ziele eindeutig dargestellt werden.
"Explosivstoffe" (1) (Explosives): feste, flüssige oder gasförmige Stoffe oder Stoffgemische, die erforderlich sind, um bei ihrer Verwendung als Primärladungen, Verstärker- oder Hauptladungen in Gefechtsköpfen, Geschossen und anderen Einsatzarten Detonationen herbeizuführen.
"FADEC-System" (9) (FADEC systems - Full Authority Digital Engine Control Systems): ein digitales elektronisches Regelungssystem für Gasturbinentriebwerke, das in der Lage ist, vom geforderten Triebwerksstart bis zur geforderten Triebwerksabstellung das Triebwerk über den gesamten Betriebsbereich autonom zu regeln, sowohl unter normalen Betriebsbedingungen als auch im Störungsfall.
"Faser- oder fadenförmige Materialien" (0 1 8 9) (fibrous or filamentary materials): umfassen
"Faserbündel" (1) (roving): ein Bündel von typischerweise 12-120 annähernd parallel verlaufenden 'Litzen'.
Anmerkung: 'Litze' (strand): ein Bündel von typischerweise mehr als 200 "Einzelfäden" (monofilaments), die annähernd parallel verlaufen.
"Flugkörper" (1 3 6 7 9) (missiles): vollständige Raketensysteme und unbemannte Luftfahrzeugsysteme, die eine Nutzlast von mindestens 500 kg über eine Reichweite von mindestens 300 km verbringen können.
"Fly-by-light-System" (7): ein primäres digitales Flugsteuerungssystem, das ein "Luftfahrzeug" während des Fluges mithilfe von Feedback steuert, bei dem die Befehle an die Steuerflächen/Aktuatoren optische Signale sind.
"Fly-by-wire-System" (7): ein primäres digitales Flugsteuerungssystem, das ein "Luftfahrzeug" während des Fluges mithilfe von Feedback steuert, bei dem die Befehle an die Steuerflächen/Aktuatoren elektrische Signale sind.
"Focal-plane-array" (6 8): eine lineare oder zweidimensionale planare Schicht aus einzelnen Detektorelementen bzw. die Kombination aus mehreren solchen Schichten, die in der fokalen Ebene arbeitet. Die Detektorelemente können sowohl mit als auch ohne Ausleseelektronik sein.
Anmerkung: Diese Definition beschreibt keine schichtweise Anordnung (Stack) von einzelnen Detektorelementen oder beliebige Detektoren mit zwei, drei oder vier Elementen, vorausgesetzt, sie arbeiten nicht nach dem Time-delay-and-integration-Prinzip.
"Frequenzsprung (Radar)" (6) (radar frequency agility): jedes Verfahren, bei dem die Trägerfrequenz eines Impulsradarsenders in pseudo-zufälliger Folge zwischen einzelnen Radarimpulsen oder Gruppen von Radarimpulsen um einen Betrag verändert wird, der gleich der oder größer als die Bandbreite des Radarimpulses ist.
"Frequenzsprungverfahren" (5 6) (frequency hopping): ein Verfahren des "gespreizten Spektrums". Dabei wird die Übertragungsfrequenz eines einzelnen Nachrichtenkanals durch eine zufällige oder pseudozufällige Folge von diskreten Stufen geändert.
"Frequenzumschaltzeit" (3) (frequency switching time): die benötigte Zeit (d. h. Verzögerung) eines Signals bei der Umschaltung von einer gewählten Ausgangsfrequenz bis zum Erreichen der folgenden Frequenz oder des folgenden Frequenzbereichs:
"Garn" (1) (yarn): ein Bündel von verdrillten 'Litzen'.
Anmerkung: 'Litze' (strand): ein Bündel von typischerweise mehr als 200 "Einzelfäden" (monofilaments), die annähernd parallel verlaufen.
"Genauigkeit" (2 3 6 7 8) (accuracy): die maximale positive oder negative Abweichung eines angezeigten Wertes von einem anerkannten Richtmaß oder dem wahren Wert. Sie wird gewöhnlich als Ungenauigkeit (Positionsunsicherheit, Messunsicherheit) gemessen.
"Gepulster Laser" (6) (pulsed laser): ein "Laser", bei dem die "Pulsdauer" kleiner/gleich 0,25 Sekunden beträgt.
"Gesamte digitale Übertragungsrate" (5) (total digital transfer rate): die Anzahl Bits einschließlich der für Leitungscodierung, Overhead usw. pro Zeiteinheit, die zwischen korrespondierenden Geräten in einem digitalen Übertragungssystem übertragen wird.
Anmerkung: Siehe auch "digitale Übertragungsrate".
"Gesamtstromdichte" (3) (overall current density): die Gesamtzahl der Amperewindungen in der Spule (das ist die Summe der Windungen multipliziert mit dem maximalen Strom, der in jeder Windung fließt), geteilt durch die gesamte Querschnittfläche der Spule (einschließlich der supraleitenden Drähte, der metallischen Matrizen, in denen die supraleitenden Drähte eingebettet sind, des Ummantelungsmaterials, aller Kühlkanäle u. Ä.).
"Gespreiztes Spektrum (Radar)" (6) (radar spread spectrum): jedes Modulationsverfahren, um die Bandbreite des relativ schmalbandigen Spektrums eines Signals durch Zufalls- oder Pseudozufallscodierung zu verbreitern.
"Gespreiztes-Spektrum-Verfahren" (5) (spread spectrum): die Technik, bei der die Energie in einem relativ engen Nachrichtenkanal über ein wesentlich breiteres Spektrum verteilt wird.
"Hauptbestandteil" (4) (principal element): ein Bestandteil, dessen Austauschwert mehr als 35 % des Gesamtwertes für das vollständige System beträgt. Bestandteilwert ist der vom Systemhersteller oder -integrator für den Bestandteil gezahlte Preis. Gesamtwert ist der übliche internationale Verkaufspreis an unverbundene Käufer im Zeitpunkt der Fertigstellung oder Lieferung.
"Herstellung" (ATA NTA 0 bis 9) (production): schließt alle Fabrikationsstufen ein, z.B. Fertigungsvorbereitung, Fertigung, Integration, Zusammenbau, Kontrolle, Prüfung (Test), Qualitätssicherung.
"Herstellungsanlagen" (7 9) (production facilities): "Herstellungsausrüstung" und besonders entwickelte "Software" hierfür, eingebaut in Anlagen für die "Entwicklung" oder für eine oder mehrere Phasen der "Herstellung".
"Herstellungsausrüstung" (1 7 9) (production equipment): Werkzeuge, Schablonen, werkzeugführende Vorrichtungen, Dorne, Gussformen, Gesenke, Spann- und Ausrichtungsvorrichtungen, Prüfeinrichtungen sowie andere Einrichtungen und Bestandteile hierfür, besonders konstruiert oder geändert für die "Entwicklung" oder für eine oder mehrere Phasen der "Herstellung".
"Höchstleistungslaser" (6) (Super High Power Laser - SHPL): ein "Laser", der eine Ausgangsleistung von mehr als 1 kJ über 50 ms oder eine mittlere oder eine Dauerstrich-Ausgangsleistung von mehr als 20 kW abgeben kann.
"Immunotoxin" (1) (immunotoxin): ein Konjugat eines zellspezifischen monoklonalen Antikörpers und eines "Toxins" oder einer "Toxinuntereinheit", das selektiv erkrankte Zellen befällt.
"Impfstoff" (1) (vaccine): ein Arzneimittel, das dazu bestimmt ist, eine schützende Immunreaktion bei Menschen oder Tieren zur Verhütung einer Erkrankung derjenigen, denen es verabreicht wurde, hervorzurufen, und das in einer Darreichungsform (pharmaceutical formulation) von der zuständigen Behörde des Herstellungs- oder Verbrauchslandes für das Inverkehrbringen oder die klinische Prüfung genehmigt oder zugelassen wurde
"Impulskompression" (6) (pulse compression): die Codierung und Verarbeitung eines Radarimpulses großer Impulsbreite mit dem Resultat eines Impulses geringerer Breite unter Beibehaltung der Vorteile hoher Impulsenergie.
"Informationssicherheit" (ASA AISA (Allgemeine Informationssicherheits-Anmerkung) 5) (information security): sämtliche Mittel und Funktionen, die die Zugriffsmöglichkeit, die Vertraulichkeit oder Unversehrtheit von Information oder Kommunikation sichern, ausgenommen die Mittel und Funktionen zur Absicherung gegen Funktionsstörungen Eingeschlossen sind: "Kryptotechnik", "kryptografische Freischaltung", 'Kryptoanalyse', Schutz gegen kompromittierende Abstrahlung und Rechnersicherheit.
Technische Anmerkung: 'Kryptoanalyse' (cryptanalysis): die Analyse eines Kryptosystems oder seiner Eingänge und Ausgänge, um vertrauliche variable oder sensitive Daten einschließlich Klartext abzuleiten.
"Innenbeschichtung" (9) (interior lining): geeignet für die Nahtstelle zwischen dem Festtreibstoff und dem Gehäuse oder der Isolierschicht. Normalerweise eine flüssige Dispersion auf Polymerbasis aus feuerfestem oder isolierendem Material, z.B. kohlenstoffgefülltes Hydroxyl-terminiertes Polybutadien (HTPB) oder ein anderes Polymer mit Aushärtungszusatz, mit dem das Gehäuseinnere durch Besprühen oder Aufziehen beschichtet wird.
"Integrierte Hybrid-Schaltung" (3) (hybrid integrated circuit): jede Kombination aus integrierten Schaltungen oder integrierter Schaltung mit 'Schaltungselementen' oder 'diskreten Bauelementen', die miteinander verbunden sind, um eine bestimmte Funktion oder mehrere bestimmte Funktionen zu erfüllen, mit allen folgenden Eigenschaften:
Anmerkung 1: 'Schaltungselement' (circuit element): eine einzelne aktive oder passive Funktionseinheit einer elektronischen Schaltung, z.B. eine Diode, ein Transistor, ein Widerstand, ein Kondensator.Anmerkung 2: 'Diskretes Bauelement' (discrete component): ein in einem eigenen Gehäuse befindliches 'Schaltungselement' mit eigenen äußeren Anschlüssen.
"Integrierte Multichip-Schaltung" (3) (multichip integrated circuit): zwei oder mehrere "monolithisch integrierte Schaltungen", die auf ein gemeinsames "Substrat" aufgebracht sind.
"Integrierte optische Schaltung" (3) (optical integrated circuit): eine "monolithisch integrierte Schaltung" oder eine "integrierte Hybrid-Schaltung" mit einem oder mehreren integrierten Elementen, die als Fotosensor oder Fotosender oder zur Durchführung einer optischen oder elektrooptischen Funktion oder mehrerer optischer oder elektrooptischer Funktionen konstruiert sind.
"Integrierte Schichtschaltung" (3) (film type integrated circuit): eine Anordnung von 'Schaltungselementen' und metallischen Leitverbindungen, die durch Abscheiden einer dicken oder dünnen Schicht auf einem isolierenden "Substrat" gebildet wird.
Anmerkung: 'Schaltungselement' (circuit element): eine einzelne aktive oder passive Funktionseinheit einer elektronischen Schaltung, z.B. eine Diode, ein Transistor, ein Widerstand, ein Kondensator.
"Interleaved Analogue-Digital Converter - ADC)": Wandlerschaltungen, die mehrere ADC-Einheiten enthalten, welche jeweils denselben Analogeingang zu unterschiedlichen Zeitpunkten abtasten, sodass man, wenn die Ausgänge zusammengefasst (aggregated) werden, eine effektive Abtastung und eine Wandlung bei einer höheren Abtastrate (sampling rate) erhält.
"Intrinsische Magnetfeldgradientenmesser" (6) (intrinsic magnetic gradiometers): Geräte zur Messung des Gradienten eines Magnetfelds, die einen einzelnen Magnetfeldgradienten-Messwertaufnehmer sowie zugehörige Elektronikschaltungen enthalten und ein zum gemessenen Magnetfeldgradienten proportionales Ausgangssignal liefern.
Anmerkung: Siehe auch "Magnetfeldgradientenmesser".
"Intrusion-Software" (4) (intrusion software): "Software", besonders entwickelt oder geändert, um die Erkennung durch 'Überwachungsinstrumente' zu vermeiden, oder 'Schutzmaßnahmen' eines Rechners oder eines netzfähigen Gerätes zu umgehen, und die eine der folgenden Operationen ausführen kann:
Anmerkungen:
- "Intrusion-Software" erfasst nicht Folgendes:
- Hypervisoren, Fehlersuchprogramme oder Tools für Software Reverse Engineering (SRE),
- "Software" für das digitale Rechtemanagement (DRM) oder
- "Software", entwickelt zur Installation durch Hersteller, Administratoren oder Benutzer zu Ortungs- und Wiederauffindungszwecken.
- Netzfähige Geräte schließen mobile Geräte und intelligente Zähler ein.
Technische Anmerkungen:
- 'Überwachungsinstrumente': "Software" oder Hardware-Geräte, die Systemverhalten oder auf einem Gerät laufende Prozesse überwachen. Dies beinhaltet Antiviren (AV)-Produkte, End Point Security Products, Personal Security Products (PSP), Intrusion Detection Systems (IDS), Intrusion-Prevention-Systems (IPS) oder Firewalls.
- 'Schutzmaßnahmen': zur Gewährleistung der sicheren Code-Ausführung entwickelte Techniken, wie Data Execution Prevention (DEP), Address Space Layout Randomisation (ASLR) oder Sandboxing.
"Isolierte lebende Kulturen" (1) (isolated live cultures): schließen lebende Kulturen in gefrorener Form und als Trockenpräparat ein.
"Isolierung" (9) (insulation): für die Bestandteile eines Raketenmotors (d. h. Gehäuse, Düseneinlass, Gehäusedeckel); schließt gehärtetes oder halbgehärtetes Gummiverbundmaterial ein, das isolierendes oder feuerfestes Material enthält. Es kann auch zur Spannungsentlastung eingebracht sein.
"Isostatische Pressen" (2) (isostatic presses): haben eine geschlossene Druckkammer, in der über verschiedene Medien (Gas, Flüssigkeit, Feststoffteilchen) ein in allen Richtungen gleicher, auf Werkstück oder Werkstoff wirkender Druck erzeugt wird.
"Kernreaktor" (0) (nuclear reactor): ein vollständiger Reaktor, geeignet für den Betrieb mit einer kontrollierten, sich selbst erhaltenden Kernspaltungs-Kettenreaktion. Ein "Kernreaktor" umfasst alle Bauteile im Inneren des Reaktorbehälters oder die mit dem Reaktorbehälter direkt verbundenen Bauteile, die Einrichtungen für die Steuerung des Leistungspegels des Reaktorkerns und die Bestandteile, die üblicherweise das Primärkühlmittel des Reaktorkerns enthalten und damit in unmittelbaren Kontakt kommen oder es steuern.
"Kommunikationskanalsteuerung" (4) (communications channel controller): physikalische Schnittstelle zur Steuerung des Ablaufs von synchronen oder asynchronen digitalen Datenströmen. Die Netzzugangssteuerung ist eine Baugruppe, die in Rechnern oder Telekommunikationseinrichtungen integriert sein kann, um diesen Telekommunikationszugang zu verschaffen.
"Kompensationssysteme" (6) (compensation systems): bestehen aus dem primären skalaren Sensor und einem oder mehreren Referenzsensoren (z.B. Vektor"magnetometer") zusammen mit Software, die das Bewegungsrauschen (rigid body rotation noise) der Plattform reduziert.
"Kritische Temperatur (auch als Sprungtemperatur bezeichnet)" (1 3 5) (critical temperature (or transition temperature)) eines speziellen "supraleitenden" Materials ist die Temperatur, bei der das Material den Widerstand gegen den Gleichstromfluss vollständig verliert.
"Kryptografische Freischaltung" (5) (cryptographic activation): jedes Verfahren, das die kryptografischen Fähigkeiten eines Guts mittels eines vom Hersteller des Guts implementierten Mechanismus spezifisch einschaltet oder aktiviert, sofern dieser Mechanismus eindeutig verbunden ist mit
Technische Anmerkungen:
- Verfahren oder Mechanismen zur "kryptografischen Freischaltung" können sowohl als Hardware, "Software" oder "Technologie" implementiert werden.
- Mechanismen zur "kryptografischen Freischaltung" können zum Beispiel auf einer Seriennummer basierende Lizenzschlüssel oder eine Methode zur Authentisierung wie ein digitales Zertifikat sein.
"Kryptotechnik" (5) (cryptography): die Technik der Prinzipien, Mittel und Methoden zur Transformation von Daten, um ihren Informationsinhalt unkenntlich zu machen, ihre unbemerkte Änderung oder ihren unerlaubten Gebrauch zu verhindern. "Kryptotechnik" beschränkt sich auf die Transformation von Informationen unter Benutzung eines oder mehrerer 'geheimer Parameter' (z.B. Schlüssel-Variable) oder des zugehörigen Schlüssel-Managements.
Anmerkung: Der Begriff "Kryptotechnik" beinhaltet nicht "feste" Datenkompressions- oder Codierungstechniken.Technische Anmerkungen:
- 'Geheimer Parameter' (secret parameter): eine Konstante oder ein Schlüssel, der vor anderen geheim gehalten wird oder nur innerhalb einer Gruppe bekannt ist.
- 'Fest' (fixed): die Codier- oder Kompressions-Algorithmen sind nicht durch externe Parameter (z.B.: kryptografische oder Schlüssel-Variable) beeinflussbar und können nicht durch den Anwender geändert werden.
"Laser" (0 1 2 3 5 6 7 8 9) (laser): ein Gerät zum Erzeugen von räumlich und zeitlich kohärentem Licht durch Verstärkung mithilfe der stimulierten Emission von Strahlung.
Anmerkung: Siehe auch "Chemische Laser" "Dauerstrichlaser"
"Gepulste Laser"
"Super-High Power Laser"
"Local Area Network" (4 5) (local area network): ein Datenkommunikationssystem mit allen folgenden Eigenschaften:
Anmerkung: 'Datengerät' (data device): Geräte, die digitale Datenfolgen senden oder empfangen können.
"Luftfahrtgerät nach dem Prinzip leichter-als-Luft" (9) (lighter-than-air-vehicles): Ballone und "Luftschiffe", deren Auftrieb auf der Verwendung von Heißluft oder Gasen mit einer geringeren Dichte als die der Umgebungsluft, wie Helium oder Wasserstoff, beruht.
"Luftfahrzeug" (1 6 7 9) (aircraft): ein Fluggerät mit feststehenden, schwenkbaren oder rotierenden (Hubschrauber) Tragflächen, mit Kipprotoren oder Kippflügeln.
Anmerkung: Siehe auch "zivile Luftfahrzeuge".
"Luftschiff" (9) (airship): ein triebwerkgetriebenes Luftfahrzeug, dessen Auftrieb durch ein Traggas aufrechterhalten wird, das leichter als Luft ist (in der Regel Helium, früher Wasserstoff).
"Magnetfeldgradientenmesser" (6) (magnetic gradiometers): Geräte zur Messung der räumlichen Veränderung der Magnetfelder von Quellen außerhalb des Geräts. Ein Magnetfeldgradientenmesser besteht aus mehreren "Magnetometern" sowie zugehörigen Elektronikschaltungen, deren Ausgangssignal ein Maß für den Magnetfeldgradienten ist.
Anmerkung: Siehe auch "intrinsische Magnetfeldgradientenmesser".
"Magnetometer" (6) (magnetometers): Geräte zur Messung der Magnetfelder von Quellen außerhalb des Geräts. Ein "Magnetometer" besteht aus einem einzelnen Magnetfeld-Messwertaufnehmer sowie zugehörigen Elektronikschaltungen und liefert ein zum gemessenen Magnetfeld proportionales Ausgangssignal.
"Matrix" (1 2 8 9) (matrix): eine im Wesentlichen einheitliche Phase, die den Raum zwischen Partikeln, Whiskern oder Fasern füllt.
"Mehrkanal-Analog-Digital-Wandler(Analogue-to-Digital Converter, ADC)" (3): Wandler, die mehr als einen ADC enthalten und so konstruiert sind, dass jeder ADC einen separaten Analogeingang hat.
"Messunsicherheit" (2) (measurement uncertainty): die Kenngröße, die angibt, in welchem Bereich um den angegebenen Wert der richtige Wert der Messgröße mit einer statistischen Sicherheit von 95 % liegt. Sie umfasst die nicht korrigierten, systematischen Abweichungen, die nicht korrigierte Umkehrspanne und die zufälligen Abweichungen (Bezug: ISO 10360-2).
"Mikrocomputer" (3) (microcomputer microcircuit): eine "monolithisch integrierte Schaltung" oder "integrierte Multichip-Schaltung" mit einer arithmetischen Logikeinheit (ALU), die geeignet ist, allgemeine Befehle aus einem internen Speicher zur Abarbeitung von Daten, die in dem internen Speicher enthalten sind, auszuführen.
Anmerkung: Der interne Speicher kann durch einen externen Speicher erweitert werden.
"Mikroorganismen" (1 2) (microorganisms): Bakterien, Viren, Mycoplasma, Rickettsiae, Chlamydiae oder Pilze in natürlicher, adaptierter oder modifizierter Form entweder in Form "isolierter lebender Kulturen" oder als Material, das gezielt mit solchen Kulturen geimpft oder kontaminiert wurde.
"Mikroprozessor" (3) (microprocessor microcircuit): eine "monolithisch integrierte Schaltung" oder "integrierte Multichip-Schaltung" mit einer arithmetischen Logikeinheit (ALU), die geeignet ist, eine Reihe allgemeiner Befehle von einem externen Speicher auszuführen.
Anmerkung 1: Der "Mikroprozessor" enthält üblicherweise keinen anwenderzugänglichen Speicher als integralen Bestandteil, es kann jedoch auf dem Chip vorhandener Speicherplatz zur Erfüllung seiner Logikfunktionen genutzt werden.Anmerkung 2: Diese Definition schließt auch Chipsets ein, die entwickelt wurden, um zusammengeschaltet wie ein "Mikroprozessor" zu arbeiten.
"Mischungen von Chemikalien" (1) (chemical mixture): ein festes, flüssiges oder gasförmiges Produkt, zusammengesetzt aus zwei oder mehreren Komponenten, die unter den Bedingungen, unter denen die Mischung gelagert wird, nicht miteinander reagieren.
"Mit den Isotopen 235 oder 233 angereichertes Uran" (0) (uranium enriched in the isotopes 235 or 233): Uran, das die Isotope 235 oder 233 oder beide zusammen im Verhältnis zum Isotop 238 in einer größeren Menge enthält als natürliches Uran (Isotopenverhältnis im natürlichen Uran: 0,71 %).
"Mittlere Ausgangsleistung" (6) (average output power): die gesamte Ausgangsenergie eines "Lasers", in Joule, geteilt durch die Zeitspanne, in der eine Reihe aufeinanderfolgender Pulse ausgesendet wird, in Sekunden. Bei einer Reihe von in regelmäßigen Abständen ausgesendeten Pulsen entspricht sie der gesamten "Laser"-Ausgangsleistung eines einzelnen Pulses, in Joule, multipliziert mit der Pulsfrequenz des "Lasers" in Hertz.
"Momentan-Bandbreite" (3 5 7) (instantaneous bandwidth): die Bandbreite, bei der die Ausgangsleistung innerhalb einer Toleranz von 3 dB konstant bleibt, ohne dass andere Funktionsparameter angepasst werden müssen.
"Monolithisch integrierte Mikrowellenschaltung" ("MMIC") (3 5): eine "monolithisch integrierte Schaltung", die bei Frequenzen im Mikrowellen- oder Millimeterbereich arbeitet.
"Monolithisch integrierte Schaltung" (3) (monolithic integrated circuit): eine Kombination aus passiven oder aktiven 'Schaltungselementen' oder aus beiden, die
Anmerkung: 'Schaltungselement' (circuit element): eine einzelne aktive oder passive Funktionseinheit einer elektronischen Schaltung, z.B. eine Diode, ein Transistor, ein Widerstand, ein Kondensator.
"Monospektrale Bildsensoren" (6) (monospectral imaging sensors): können Bilddaten von einem diskreten Spektralband erfassen.
"Multispektrale Bildsensoren" (6) (multispectral imaging sensors): können Bilddaten von zwei oder mehreren diskreten Spektralbändern gleichzeitig oder seriell erfassen. Sensoren mit mehr als zwanzig diskreten Spektralbändern werden auch als hyperspektrale Bildsensoren bezeichnet.
"Natürliches Uran" (0) (natural uranium): Uran mit einer natürlich vorkommenden Mischung von Isotopen.
"Netzzugangssteuerung" (4) (network access controller): physikalische Schnittstelle zu einem dezentralen Netzwerk. Hierbei wird ein gemeinsames Übertragungsmedium eingesetzt, das überall mit derselben "digitalen Übertragungsrate" arbeitet und beliebige Übermittlung durch das Netz bietet (z.B. Token oder Carrier sense). Es werden voneinander unabhängige Datenpakete oder Datengruppen, die entsprechend adressiert sind, angenommen (z.B. IEEE 802). Die "Netzzugangssteuerung" ist eine Baugruppe, die in Rechnern oder Telekommunikationseinrichtungen integriert sein kann, um diesen Telekommunikationszugang zu verschaffen.
"(Nicht-)Vertragsstaaten des Chemiewaffenübereinkommens" (1) (States (not) Party to the Chemical Weapons Convention): solche Staaten, für die das Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen (nicht) in Kraft getreten ist (siehe www.opcw.org).
"Normierte Bandbreite" (3 5) (fractional bandwidth): die "Momentan-Bandbreite" geteilt durch die Mittenfrequenz, angegeben in Prozent.
"Nullpunkt" (Beschleunigungsmesser) (7) (bias (accelerometer)): der Durchschnitt des über eine bestimmte Zeit und bei bestimmten Betriebsbedingungen gemessenen Beschleunigungsmesser-Ausgangswertes, der keine Wechselbeziehung mit der Eingangsbeschleunigung oder Rotation aufweist. "Nullpunkt" ("Bias") wird in g oder in Meter pro Sekunde im Quadrat (g oder m/s2) ausgedrückt (IEEE Std 528-2001) (Micro g entspricht 1x10-6 g).
"Nullpunkt" (Kreisel) (7) (bias (gyro)): der Durchschnitt des über eine bestimmte Zeit und bei bestimmten Betriebsbedingungen gemessenen Kreisel-Ausgangswertes, der keine Wechselbeziehung mit der Eingangsrotation oder Beschleunigung aufweist. "Nullpunkt" ("Gyro") hat typischerweise die Benennung Grad pro Stunde (°/h) (IEEE Std 528-2001).
"Numerische Steuerung" (2) (numerical control): die automatische Steuerung eines Prozesses durch ein Gerät, das numerische Daten benutzt, die normalerweise während des Arbeitsgangs eingegeben werden (Bezug: ISO 2382).
"Objektcode" (ASA) (object code): die maschinenlauffähige Form einer geeigneten Beschreibung eines oder mehrerer Prozesse ("Quellcode" oder Quell-Programmiersprache), die durch ein Programmiersystem übersetzt wurde.
"Optische Vermittlung" (5) (optical switching): das Vermitteln oder Durchschalten optischer Signale ohne Umwandlung in elektrische Signale.
"Personal Area Network" (5) (personal area network): ein Datenkommunikationssystem mit allen folgenden Eigenschaften:
Technische Anmerkung 'Datengerät' (data device): Geräte, die digitale Datenfolgen senden oder empfangen können.
"Planlaufabweichung" (2) (camming): die axiale Verlagerung bei einer Umdrehung der Hauptspindel, gemessen senkrecht zur Stirnfläche der Spindel in der Nähe des Umfangs der Stirnfläche (Bezug: ISO 230/1 1986, paragraph 5.63).
"Programm" (2 6) (program): eine Folge von Befehlen zur Ausführung eines Prozesses in einer Form oder umsetzbar in eine Form, die von einem elektronischen Rechner ausführbar ist.
"Pulsdauer" (6) (pulse duration): die Dauer eines "Laser"-Pulses, d. h. das Zeitintervall zwischen den Punkten halber Intensität an der Vorderflanke und der Rückflanke eines Pulses.
"Quantenkryptografie" (5) (quantum cryptography): eine Familie von Verfahren zum Austausch von geheimen Schlüsseln für die "Kryptotechnik", die auf der Messung von quantenmechanischen Eigenschaften eines physikalischen Systems beruhen (einschließlich solcher physikalischer Eigenschaften, die direkt durch Quantenoptik, Quantenfeldtheorie oder Quantenelektrodynamik bestimmt werden).
"Quellcode" (oder Quell-Programmiersprache) (6 7 9) (source code or source language): geeignete Beschreibung eines oder mehrerer Prozesse, die durch ein Programmiersystem in maschinenablauffähigen Code ("Objectcode" oder Object-Programmiersprache) umgewandelt werden kann.
"Raumfahrzeuge" (9) (spacecraft): aktive und passive Satelliten und Raumsonden.
"Raumfahrzeug-Nutzlast" (9) (spacecraft payload): an der "Raumfahrzeug-Plattform" angebrachte Ausrüstung zur Durchführung einer Weltraummission (z.B. Kommunikation, Beobachtung, wissenschaftliche Mission).
"Raumfahrzeug-Plattform" (9) (spacecraft bus): Ausrüstung, die die Support-Infrastruktur des "Raumfahrzeugs" bereitstellt und die "Raumfahrzeug-Nutzlast" aufnimmt.
"Reizstoffe" (1) (riot control agent): Stoffe, die, unter den zu erwartenden Bedingungen bei einem Einsatz zur Bekämpfung von Unruhen, beim Menschen spontan Reizungen der Sinnesorgane oder Handlungsunfähigkeit verursachende Wirkungen hervorrufen, welche innerhalb kurzer Zeit nach Beendigung der Exposition verschwinden.
Technische Anmerkung: Tränengase sind eine Untermenge von "Reizstoffen".
"Roboter" (2 8) (robot): ein Handhabungssystem, das bahn- oder punktgesteuert sein kann, Sensoren benutzen kann und alle folgenden Eigenschaften aufweist:
Anmerkung: Diese Definition umfasst nicht folgende Geräte:
- ausschließlich hand- oder fernsteuerbare Handhabungssysteme,
- Handhabungssysteme mit festem Ablauf (Bewegungsautomaten), die mechanisch festgelegte Bewegungen ausführen. Das Programm wird durch feste Anschläge wie Stifte oder Nocken mechanisch begrenzt. Der Bewegungsablauf und die Wahl der Bahnen oder Winkel können mechanisch, elektronisch oder elektrisch nicht geändert werden,
- mechanisch gesteuerte Handhabungssysteme mit veränderlichem Ablauf (Bewegungsautomaten), die mechanisch festgelegte Bewegungen ausführen. Das Programm wird durch feste, aber verstellbare Anschläge wie Stifte und Nocken mechanisch begrenzt. Der Bewegungsablauf und die Wahl der Bahnen oder Winkel sind innerhalb des festgelegten Programmablaufs veränderbar. Veränderungen oder Modifikationen des Programmablaufs (z.B. durch Wechsel von Stiften oder Austausch von Nocken) in einer oder mehreren Bewegungsachsen werden nur durch mechanische Vorgänge ausgeführt,
- Handhabungssysteme mit festem Ablauf (Bewegungsautomaten), die mechanisch festgelegte Bewegungen ausführen. Das Programm ist veränderbar, der Ablauf erfolgt aber nur nach dem Binärsignal von mechanisch festgelegten elektrischen Binärgeräten oder verstellbaren Anschlägen,
- Regalförderzeuge, die als Handhabungssysteme mit kartesischen Koordinaten bezeichnet werden und als wesentlicher Bestandteil vertikaler Lagereinrichtungen gefertigt und so konstruiert sind, dass sie Lagergut in die Lagereinrichtungen einbringen und aus diesen entnehmen.
"Rotationsmassenkreisel" (7) (spinning mass gyros) sind Kreisel, die eine ständig rotierende Masse verwenden, um eine Winkelveränderung zu messen.
"Rundlaufabweichung" (2) (run-out): die radiale Verlagerung bei einer Umdrehung der Hauptspindel, gemessen senkrecht zur Spindelachse auf der zu prüfenden inneren und äußeren Oberfläche der Spindel (Bezug: ISO 230/1 1986, Nr. 5.61).
"Schmelzbar" (1) (fusible): die Eigenschaft, unter Einfluss von Hitze, Strahlung, Katalysatoren usw. vernetzt oder weiter polymerisiert (gehärtet) werden zu können oder ohne Pyrolyse (Verkohlen) schmelzen zu können.
"Schwenkspindel" (2) (tilting spindle): eine Werkzeugspindel, die die Winkelposition ihrer Spindel-Mittellinie zu jeder anderen Achse während des Bearbeitungsvorgangs verändert.
"Seil" (1) (tow): ein Bündel von "Einzelfäden" (monofilaments), die normalerweise annähernd parallel verlaufen.
"Signalanalysatoren" (3) (signal analysers): Geräte, die Hauptmerkmale der Einzelfrequenzanteile aus Mehrfrequenzsignalen messen und anzeigen können.
"Signaldatenverarbeitung" (3 4 5 6) (signal processing): die Verarbeitung von außen kommender, informationstragender Signale durch Algorithmen wie Zeitkompression, Filterung, Auszug, Auswahl, Korrelation, Konvolution oder Transformationen zwischen Bereichen (z.B. Fast-Fourier-Transformation oder Walsh-Transformation).
"Signallaufzeit des Grundgatters" (3) (basic gate propagation delay time): der Wert der Signallaufzeit, bezogen auf das Grundgatter, welches in einer "monolithisch integrierten Schaltung" verwendet wird. Für eine 'Familie' von "monolithisch integrierten Schaltungen" kann dieser Wert entweder als Signallaufzeit je typisches Grundgatter in dieser 'Familie' oder als typische Signallaufzeit je Gatter in dieser 'Familie' angegeben werden.
Anmerkung 1: Die "Signallaufzeit des Grundgatters" ist nicht mit der Eingangs-/Ausgangsverzögerungszeit einer komplexen, "monolithisch integrierten Schaltung" zu verwechseln.Anmerkung 2: Eine 'Familie' besteht aus allen integrierten Schaltungen, bei denen alle folgenden Eigenschaften bei ihren Herstellmethoden und -regeln sowie Spezifikationen angewendet worden sind, ausgenommen ihre speziellen Funktionen:
- gemeinsame Hard- und Softwarearchitektur,
- gemeinsame Entwurfs- und Prozess-Technologie und
- gemeinsame Grundcharakteristiken.
"Skalierungsfaktor" (Kreisel oder Beschleunigungsmesser) (7) (scale factor (gyro or accelerometer)): das Verhältnis zwischen einer Änderung der Ausgangsgröße und der Änderung der zu messenden Größe. Als Skalierungsfaktor wird im Allgemeinen die Steigung einer geraden Linie bezeichnet, die nach dem Verfahren der kleinsten Quadrate an die Ein- und Ausgangswerte angepasst werden kann, indem die Eingangsgröße zyklisch über den Eingangsgrößenbereich verändert wird.
"Software" (ASA 0 bis 9) (software): eine Sammlung eines oder mehrerer "Programme" oder 'Mikroprogramme', die auf einem beliebigen greifbaren (Ausdrucks-)Medium fixiert sind
Anmerkung: 'Mikroprogramm' (microprogram): eine in einem speziellen Speicherbereich dauerhaft gespeicherte Folge von elementaren Befehlen, deren Ausführung durch das Einbringen des Referenzbefehls in ein Befehlsregister eingeleitet wird.
"Spezifisches Modul" (0 1 9) (specific modulus): der Young'sche Modul gemessen in Pascal, entsprechend N/m2, dividiert durch das spezifische Gewicht gemessen in N/m3, bei einer Temperatur von 296 K ± 2 K (23 °C ± 2 °C) und bei einer relativen Luftfeuchtigkeit von 50 % ± 5 %.
"Spezifische Zugfestigkeit" (0 1 9) (specific tensile strength): Höchstfestigkeit gemessen in Pascal, entsprechend N/m2, dividiert durch das spezifische Gewicht gemessen in N/m3, bei einer Temperatur von 296 K ± 2 K (23 °C ± 2 °C) und bei einer relativen Luftfeuchtigkeit von 50 % ± 5 %.
"Spitzenleistung" (6) (peak power): die höchste Leistung, die während der "Pulsdauer" erzielt wird.
"Stabilität" (7) (stability): die Standardabweichung (1 sigma) der Änderung eines bestimmten Parameters von seinem Kalibrierwert, der unter stabilen Temperaturbedingungen gemessen wurde. Die "Stabilität" kann als Funktion der Zeit ausgedrückt werden.
"stationärer Betriebszustand" (9) (steady state mode): beschreibt den Betriebszustand eines Triebwerks, in dem die Triebwerksparameter, wie Schub/Leistung, Drehzahl pro Minute und andere, keine nennenswerten Schwankungen aufweisen und die Umgebungstemperatur und der Druck am Triebwerkseinlass konstant sind.
"Steuerungssysteme" (7) (guidance set): Systeme, die das Mess- und Berechnungsverfahren zur Ermittlung von Position und Geschwindigkeit (d. h. zur Navigation) eines Flugkörpers mit dem Verfahren integrieren, das für die Berechnung und Übertragung von Kommandos zu den Flugsteuerungssystemen des Flugkörpers eingesetzt wird, um die Flugbahn zu korrigieren.
"Strahlungsempfindlichkeit" (6) (radiant sensitivity): Strahlungsempfindlichkeit (mA/W) = 0,807 × Wellenlänge (nm) × Quantenausbeute.
Technische Anmerkung Quantenausbeute (quantum efficiency, QE) wird üblicherweise in Prozent ausgedrückt, jedoch soll für die o.g. Formel die Quantenausbeute als eine Dezimalzahl kleiner Eins dargestellt werden, z.B. 78 % entspricht 0,78.
"Substrat" (3) (substrate): ein Träger aus Basismaterial mit oder ohne Leiterbahnen, auf oder in dem 'diskrete Bauelemente' oder integrierte Schaltungen oder beide angebracht werden können.
Anmerkung 1: 'Diskretes Bauelement' (discrete component): ein in einem eigenen Gehäuse befindliches 'Schaltungselement' mit eigenen äußeren Anschlüssen.Anmerkung 2: 'Schaltungselement' (circuit element): eine einzelne aktive oder passive Funktionseinheit einer elektronischen Schaltung, z.B. eine Diode, ein Transistor, ein Widerstand, ein Kondensator.
"Substratrohlinge" (3 6) (substrate blanks): monolithisches Material mit Abmessungen, die geeignet sind zur Herstellung optischer Bauteile wie Spiegel oder Linsen.
"Superlegierungen" (2 9) (superalloys): Legierungen auf der Basis von Nickel, Kobalt oder Eisen mit höheren Festigkeiten als denen in der AISI-300-Serie bei Temperaturen über 922 K (649 °C) unter schweren Umwelt- und Betriebsbedingungen.
"Superplastisches Umformen" (1 2) (superplastic forming): ein Warmumformverfahren für Metalle, deren im herkömmlichen Zugversuch bei Raumtemperatur ermittelte Bruchdehnung weniger als 20 % beträgt; durch Wärmezufuhr werden Dehnungen erzielt, die mindestens das Zweifache des vorgenannten Wertes betragen.
"Supraleitend" (1 3 5 6 8) (superconductive): Materialien (d. h. Metalle, Legierungen oder Verbindungen), die ihren elektrischen Widerstand vollständig verlieren können, d. h., sie können unbegrenzte elektrische Leitfähigkeit erreichen und sehr große elektrische Ströme ohne Joulesche Erwärmung übertragen.
Anmerkung: Der "supraleitende" Zustand eines Materials ist jeweils gekennzeichnet durch eine "kritische Temperatur", ein kritisches Magnetfeld, das eine Funktion der Temperatur ist, und eine kritische Stromdichte, die eine Funktion des Magnetfelds und der Temperatur ist.
"Symmetrischer Algorithmus" (5) (symmetric algorithm): ein kryptografischer Algorithmus, der für die Verschlüsselung und die Entschlüsselung den identischen Schlüssel verwendet.
Anmerkung: Eine übliche Anwendung "symmetrischer Algorithmen" ist die Gewährleistung der Vertraulichkeit von Daten.
"Technologie" (ATA NTA 0 bis 9) (technology): spezifisches technisches Wissen, das für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" eines Produkts nötig ist. Das technische Wissen wird in der Form von 'technischen Unterlagen' oder 'technischer Unterstützung' verkörpert.
Anmerkung 1: 'Technische Unterstützung' (technical assistance): kann verschiedenartig sein, z.B. Unterweisung, Vermittlung von Fertigkeiten, Schulung, Arbeitshilfe, Beratungsdienste, und kann auch die Weitergabe von 'technischen Unterlagen' einbeziehen.Anmerkung 2: 'Technische Unterlagen' (technical data): können verschiedenartig sein, z.B. Blaupausen, Pläne, Diagramme, Modelle, Formeln, Tabellen, Konstruktionspläne und -spezifikationen, Beschreibungen und Anweisungen in Schriftform oder auf anderen Medien aufgezeichnet, wie Magnetplatten, Bändern oder Lesespeichern.
"Teilnehmerstaat" (7 9) (participating state): Mitgliedstaat des Wassenaar-Arrangements (siehe www.wassenaar.org).
"Toxine" (1 2) (toxins): Toxine in der Form gezielt isolierter Zubereitungen oder Mischungen, unabhängig von ihrer Herstellungsart, mit Ausnahme von Toxinen als Kontaminanten anderer Materialien wie pathologische Präparate, Kulturpflanzen, Lebensmittel oder Mutterkulturen von "Mikroorganismen".
"Toxinuntereinheit" (1) (sub-unit of toxin): ein strukturell und funktional diskreter Bestandteil eines ganzen "Toxins".
"UF6-resistente Werkstoffe" (0) (materials resistant to corrosion by UF6): umfassen Kupfer, Kupferlegierungen, rostfreien Stahl, Aluminium, Aluminiumoxid, Aluminiumlegierungen, Nickel und Nickellegierungen mit mindestens 60 Gew.-% Nickel und Fluorkohlenwasserstoff-Polymere.
"Unbemanntes Luftfahrzeug" ("UAV") (9) (unmanned aerial vehicle (UAV)): Luftfahrzeug, das in der Lage ist, ohne Anwesenheit einer Person an Bord einen Flug zu beginnen und einen kontrollierten Flug beizubehalten und die Navigation durchzuführen.
"Unverzichtbar" (ATA 5 6 7 9) (required): bezieht sich - auf "Technologie" angewendet - ausschließlich auf den Teil der "Technologie", der besonders dafür verantwortlich ist, dass die erfassten Leistungsmerkmale, Charakteristiken oder Funktionen erreicht oder überschritten werden. Diese "unverzichtbare""Technologie" kann auch für verschiedenartige Produkte einsetzbar sein.
"III/V-Verbindungen" (3 6) (III/V compounds): polykristalline, binäre oder komplexe monokristalline Produkte, die aus den Elementen der Gruppen IIIA und VA des Mendelejeffschen Periodensystems (z.B. Galliumarsenid, Galliumaluminiumarsenid, Indiumphosphid) bestehen.
"Verbundwerkstoff" (1 2 6 8 9) (composite): eine "Matrix" und eine oder mehrere zusätzliche Phasen, die aus Partikeln, Whiskern, Fasern oder beliebigen Kombinationen hiervon bestehen und die zum Erreichen von bestimmten Eigenschaften eingebracht werden.
"Verwendung" (ATA NTA 0 bis 9) (use): Betrieb, Aufbau (einschließlich Vor-Ort-Aufbau), Wartung (Test), Reparatur, Überholung, Wiederaufarbeitung.
"Vollautomatische Regelung eines Fluges" (7) (total control of flight): bedeutet eine automatisierte Regelung der Zustandsgrößen oder des Flugweges von "Luftfahrzeugen" zur Erfüllung von Einsatzzielen, die auf Echtzeitänderungen von Daten bezüglich Zielen, Gefahren oder anderer "Luftfahrzeuge" anspricht.
"Von der ITU zugewiesen" (3 5) (allocated by the ITU): die Zuweisung von Frequenzbändern in Übereinstimmung mit der aktuellen Ausgabe der ITU Radio Regulations für primäre, zugelassene und sekundäre Funkdienste.
Anmerkung: Zusätzliche und alternative Zuweisungen sind nicht eingeschlossen.
"Vorher abgetrennt" (1) (previously separated): Material, das nach seiner Abtrennung durch einen Prozess hergestellt wurde, der zu einer Erhöhung der Konzentration des erfassten Isotops führt.
"Weltraumgeeignet" (3 6 7) (space qualified): konstruiert oder gefertigt oder nach erfolgreicher Erprobung als geeignet befunden für den Einsatz in Höhen von mehr als 100 km über der Erdoberfläche.
Anmerkung: Wird für einen konkreten Gegenstand durch Erprobung festgestellt, dass er "weltraumgeeignet" ist, so bedeutet dies nicht, dass andere Gegenstände desselben Fertigungsloses oder derselben Modellreihe "weltraumgeeignet" sind, es sei denn, sie wurden einzeln erprobt.
"Wiederholbarkeit" (7) (repeatability): der Grad der Übereinstimmung derselben Messgröße über wiederholte Messungen bei gleichen Bedingungen, wenn zwischen den Messungen Änderungen dieser Bedingungen oder Stillstandszeiten auftreten (Referenz: IEEE Standard 528-2001 (1-Sigma-Standardabweichung)).
"Winkelpositionsabweichung" (2) (angular position deviation): die maximale Differenz zwischen der angezeigten Winkelposition und der richtigen Winkelposition, die mit Hilfe eines genauen Messverfahrens nach Drehung der Werkstückaufnahme eines Drehtisches aus einer Anfangsposition ermittelt wird.
"Wissenschaftliche Grundlagenforschung" (ATA NTA) (basic scientific research): experimentelle oder theoretische Arbeiten hauptsächlich zur Erlangung von neuen Erkenntnissen über grundlegende Prinzipien von Phänomenen oder Tatsachen, die nicht in erster Linie auf ein spezifisches praktisches Ziel oder einen spezifischen praktischen Zweck gerichtet sind.
"Zeit bis zur Stabilisierung des Messwerts" (6) (time-to-steady-state registration) (auch bezeichnet als Ansprechzeit des Gravimeters): die Zeit, in der die Störeffekte plattforminduzierter Beschleunigungen (Hochfrequenzrauschen) reduziert werden.
"Zeitkonstante" (6) (time constant): die Zeit, gerechnet vom Beginn des Lichteinfalls, in der der Strom auf das 1-1/e-fache des Endwertes anwächst (das sind 63 % des Endwertes).
"Zivile Luftfahrzeuge" (1 3 4 7) (civil aircraft): solche "Luftfahrzeuge", die mit genauer Bezeichnung in veröffentlichten Zulassungsverzeichnissen der zivilen Luftfahrtbehörden eines oder mehrerer Mitgliedstaaten der EU oder Teilnehmerstaaten des Wassenaar-Arrangements für den zivilen Verkehr auf Inlands- und Auslandsrouten oder für rechtmäßige zivile Privat- oder Geschäftsflüge registriert sind.
Anmerkung: Siehe auch "Luftfahrzeug".
Kategorie 0
Kerntechnische Materialien, Anlagen und Ausrüstung
0A Systeme, Ausrüstung und Bestandteile
0A001 "Kernreaktoren" und besonders konstruierte oder hergerichtete Ausrüstung und Bestandteile hierfür wie folgt:
Anmerkung: Zu Zirkoniumdruckrohren siehe 0A001e, zu Druckröhren siehe 0A001h.
Technische Anmerkung: 'Innere Einbauten eines Kernreaktors' (nuclear reactor internals) im Sinne von Unternummer 0A001h sind Hauptstrukturen innerhalb des Reaktorbehälters mit einer oder mehreren Aufgaben wie z.B. Stützfunktion für den Kern, Aufrechterhaltung der Brennstoff-Anordnung, Führung des Primärkühlmittelflusses, Bereitstellung von Strahlungsabschirmungen für den Reaktorbehälter und Steuerung der Innenkern-Instrumentierung.
Anmerkung: 0A001i erfasst nicht Wärmeaustauscher für unterstützende Systeme des Reaktors, wie z.B. Notkühlsysteme oder Nachwärme-Kühlsysteme.
Technische Anmerkung: 'Externe thermische Abschirmungen' im Sinne von Unternummer 0A001k sind Hauptstrukturen, die am Reaktorbehälter angebracht sind, um den Wärmeverlust des Reaktors und die Temperatur in der Sicherheitshülle zu reduzieren.
0B Prüf-, Test- und Herstellungseinrichtungen
0B001 Anlagen für die Isotopentrennung von "natürlichem Uran", "abgereichertem Uran" oder "besonderem spaltbaren Material" sowie besonders konstruierte oder hergerichtete Ausrüstung und Bestandteile hierfür, wie folgt:
Technische Anmerkung: 'Hochfeste Materialien' im Sinne von Unternummer 0B001b sind die folgenden Materialien:
- martensitaushärtender Stahl (maraging steel) mit einer erreichbaren Zugfestigkeit größer/gleich 1,95 GPa,
- Aluminiumlegierungen mit einer erreichbaren Zugfestigkeit größer/gleich 0,46 GPa oder
- "faser- oder fadenförmige Materialien" mit einem "spezifischen Modul" größer als 3,18 × 106 m und einer "spezifischen Zugfestigkeit" größer als 7,62 × 104 m.
Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMER 2A225.
Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMERN 6A005 UND 6A205.
Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMERN 6A005 UND 6A205.
Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMER 3A227.
Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMER 3A226.
0B002 Zusatzsysteme, Ausrüstung und Bestandteile, besonders konstruiert oder hergerichtet für von Nummer 0B001 erfasste Anlagen zur Isotopentrennung, hergestellt aus oder geschützt mit "UF6-resistenten Werkstoffen", wie folgt:
0B003 Anlagen zur Konversion von Uran und besonders konstruierte oder hergerichtete Ausrüstung hierfür, wie folgt:
0B004 Anlagen zur Herstellung oder Konzentration von Schwerem Wasser, Deuterium oder Deuteriumverbindungen und besonders konstruierte oder hergerichtete Ausrüstung und Bestandteile hierfür, wie folgt:
0B005 Anlagen, besonders konstruiert für die Herstellung von "Kernreaktor"-Brennelementen, und besonders konstruierte oder hergerichtete Ausrüstung hierfür.
Technische Anmerkung: Ausrüstung, besonders konstruiert oder hergerichtet für die Herstellung von "Kernreaktor"-Brennelementen schließt Ausrüstung ein, die
- üblicherweise mit dem Kernmaterial im Produktionsfluss in unmittelbaren Kontakt kommt oder dieses bearbeitet oder den Produktionsfluss steuert,
- das Kernmaterial innerhalb der Umhüllung verschließt,
- die Unversehrtheit der Umhüllung oder des Verschlusses prüft,
- die Endbehandlung des umschlossenen Brennstoffs prüft oder
- zum Zusammenbau von Reaktorelementen verwendet wird.
0B006 Anlagen für die Wiederaufarbeitung bestrahlter "Kernreaktor"-Brennelemente und besonders konstruierte oder hergerichtete Ausrüstung und Bestandteile hierfür.
Anmerkung: Nummer 0B006 schließt ein:
- Anlagen für die Wiederaufarbeitung von bestrahlten "Kernreaktor"-Brennelementen, einschließlich Ausrüstung und Bestandteile, die üblicherweise mit dem bestrahlten Kernbrennstoff, den Hauptkernmaterialien und den Spaltprodukten der Prozessströme in direkten Kontakt kommen oder diese direkt steuern,
- Brennelementzerhacker- oder -Schreddermaschinen, d. h. fernbediente Ausrüstung zum Zerschneiden, Zerhacken oder Abscheren von bestrahlten "Kernreaktor"-Brennelementen, -stäben oder -stabbündeln,
- Auflösetanks und kritikalitätssichere Tanks (z.B. mit kleinem Durchmesser, ring- oder plattenförmige Tanks), besonders konstruiert oder hergerichtet zur Auflösung bestrahlten "Kernreaktor"-Brennstoffs, beständig gegen heiße, hochkorrosive Flüssigkeiten und geeignet, fernbedient befüllt und gewartet zu werden,
- Lösungsextraktoren, wie Füllkörper- oder Pulsationskolonnen, Mischabsetzer oder Zentrifugalextraktoren, die den korrosiven Eigenschaften von Salpetersäure standhalten und besonders konstruiert oder hergerichtet sind zur Verwendung in Anlagen für die Wiederaufarbeitung von bestrahltem "natürlichen Uran", "abgereicherten Uran" oder "besonderen spaltbaren Material",
- Aufbewahrungs- oder Lagerbehälter, besonders konstruiert, um Kritikalitätssicherheit zu gewährleisten und den korrosiven Eigenschaften von Salpetersäure standzuhalten,
Technische Anmerkung: Aufbewahrungs- oder Lagerbehälter können folgende Eigenschaften besitzen:
- Wände oder innere Strukturen mit einem Boräquivalent (berechnet für alle Anteile gemäß Anmerkung zu Nummer 0C004) von mindestens 2 %,
- einen Durchmesser kleiner/gleich 175 mm bei zylindrischen Behältern oder
- eine Breite kleiner/gleich 75 mm bei platten- oder ringförmigen Behältern.
- Neutronenmesseinrichtungen, besonders konstruiert oder hergerichtet zur Integration in und zur Verwendung in automatischen Prozessleitsystemen in Wiederaufarbeitungsanlagen von bestrahltem "natürlichen Uran", "abgereicherten Uran" oder "besonderen spaltbaren Material".
0B007 Anlagen zur Konversion von Plutonium und besonders konstruierte oder hergerichtete Ausrüstung hierfür, wie folgt:
0C Werkstoffe und Materialien
0C001 "Natürliches Uran" oder "abgereichertes Uran" oder Thorium als Metall, Legierung, chemische Verbindung oder Konzentrat, sowie jedes andere Material, das einen oder mehrere der vorstehend genannten Stoffe enthält.
Anmerkung: Nummer 0C001 erfasst nicht:
- Mengen bis zu vier Gramm "natürlichen Urans" oder "abgereicherten Urans", wenn es in einer Fühlanordnung von Instrumenten enthalten ist,
- "abgereichertes Uran", besonders hergestellt für folgende, nichtnukleare, zivile Verwendungszwecke:
- Abschirmungen,
- Verpackungen,
- Ballast mit einer Masse kleiner/gleich 100 kg,
- Ausgleichsgewichte mit einer Masse kleiner/gleich 100 kg,
- Legierungen mit weniger als 5 % Thorium,
- thoriumhaltige keramische Erzeugnisse, die für nichtnukleare Zwecke hergestellt wurden.
0C002 "Besonderes spaltbares Material".
Anmerkung: Nummer 0C002 erfasst nicht Mengen bis zu vier "effektiven Gramm", wenn diese in einer Fühlanordnung von Instrumenten enthalten sind.
0C003 Deuterium, Schweres Wasser (Deuteriumoxid), andere Deuteriumverbindungen sowie Mischungen und Lösungen, in denen das Isotopenverhältnis von Deuterium zu Wasserstoff 1:5000 überschreitet.
0C004 Grafit mit einem Reinheitsgrad, der einem 'Boräquivalent' kleiner als 5 ppm entspricht, mit einer Dichte von über 1,50 g/cm3 zur Verwendung in einem "Kernreaktor", in Mengen von mehr als 1 kg.
Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMER 1C107.Anmerkung 1: Zum Zweck der Ausfuhrkontrolle entscheiden die zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, in dem der Ausführer niedergelassen ist, ob die Ausfuhren von Grafit mit den o. g. Spezifikationen für die Verwendung in einem "Kernreaktor" bestimmt sind.
Anmerkung 2: In Nummer 0C004 wird 'Boräquivalent' (BÄ) definiert als Summe der BÄz für Verunreinigungen (ausgenommen BÄKohlenstoff, da Kohlenstoff nicht als Verunreinigung angesehen wird) einschließlich Bor, wobei:
BÄZ (ppm) = UF × Konzentration des Elementes Z in ppmmit UF als Umrechnungsfaktor = σZAB / σBAZ
Dabei bedeuten: σB und σZ die Wirkungsquerschnitte (in Barn) für die Absorption thermischer Neutronen für Bor und das Element Z, AB und AZ die Atomgewichte der natürlich vorkommenden Elemente Bor und Z.
0C005 Besonders hergerichtete Verbindungen oder Pulver zur Herstellung von Gasdiffusionstrennwänden, resistent gegen UF6 (z.B. Nickel oder Nickellegierungen, die 60 Gew.-% oder mehr Nickel enthalten, Aluminiumoxid und vollfluorierte Kohlenwasserstoff-Polymere), mit einer Reinheit von größer/gleich 99,9 Gew.-% und einer Korngröße kleiner als 10 µm gemäß ASTM-Standard B 330 sowie einer engen Kornverteilung.
0D Datenverarbeitungsprogramme (Software)
0D001 "Software", besonders entwickelt oder geändert für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" von Gütern, die von dieser Kategorie erfasst werden.
0E Technologie
0E001 "Technologie" entsprechend der Nukleartechnologie-Anmerkung für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" von Gütern, die von dieser Kategorie erfasst werden.
Kategorie 1
Besondere Werkstoffe und Materialien und zugehörige Ausrüstung
1A Systeme, Ausrüstung und Bestandteile
1A001 Bauteile aus fluorierten Verbindungen wie folgt:
1A002 "Verbundwerkstoff"-Strukturen oder Laminate wie folgt:
Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMERN 1A202, 9A010 und 9A110.
Anmerkung 1: Nummer 1A002 erfasst nicht "Verbundwerkstoff"-Strukturen oder Laminate, hergestellt aus epoxidharzimprägnierten "faser- oder fadenförmigen Materialien" aus Kohlenstoff für die Reparatur von "zivilen Luftfahrzeug"-Strukturen oder Laminaten, mit allen folgenden Eigenschaften:
- Fläche nicht größer als 1 m2;
- Länge nicht größer als 2,5 m und
- Breite größer als 15 mm.
Anmerkung 2: Nummer 1A002 erfasst nicht Halbfertigprodukte, besonders konstruiert für rein zivile Verwendungen wie folgt:
- Sportartikel,
- Automobilindustrie,
- Werkzeugmaschinenindustrie,
- medizinischer Bereich.
Anmerkung 3: Unternummer 1A002b1 erfasst nicht Halbfertigprodukte mit höchstens zwei Dimensionen verflochtener Filamente, besonders konstruiert für Verwendungen wie folgt:
- Öfen zur Wärmebehandlung von Metallen,
- Ausrüstung zur Herstellung von Silizium-Rohkristallen.
Anmerkung 4: Nummer 1A002 erfasst nicht Fertigprodukte, besonders konstruiert für eine definierte Verwendung.
1A003 Erzeugnisse aus nicht "schmelzbaren" aromatischen Polyimiden, in Form von Folien, Planen, Bändern oder Streifen, mit einer der folgenden Eigenschaften:
Anmerkung: Nummer 1A003 erfasst nicht Erzeugnisse, die mit Kupfer beschichtet oder laminiert sind, konstruiert für die Herstellung von elektronischen gedruckten Schaltungen.Anmerkung: Zu "schmelzbaren" aromatischen Polyimiden in jeglicher Form siehe Unternummer 1C008a3.
1A004 Schutz- und Nachweisausrüstung sowie Bestandteile, nicht besonders konstruiert für militärische Zwecke, wie folgt:
Anmerkung: SIEHE AUCH LISTE FÜR WAFFEN, MUNITION UND RÜSTUNGSMATERIAL, NUMMERN 2B351 UND 2B352.
Anmerkung: Unternummer 1A004a schließt gebläseunterstützte Atemschutzsysteme (Powered Air Purifying Respirators - PAPR) ein, die zur Abwehr von in Unternummer 1A004a aufgeführten Agenzien oder Materialien konstruiert oder modifiziert sind.Technische Anmerkung: Im Sinne der Unternummer 1A004a:
- werden Vollmasken auch als Gasmasken bezeichnet;
- schließen Filter Filterpatronen ein.
Technische Anmerkung: 'Spurendetektion' ist definiert als die Fähigkeit, weniger als 1 ppm gasförmige Stoffe oder 1 mg feste oder flüssige Stoffe zu erkennen.Anmerkung 1: Unternummer 1A004d erfasst nicht Ausrüstung, besonders konstruiert für den Einsatz in Laboratorien.
Anmerkung 2: Unternummer 1A004.d. erfasst nicht kontaktlose Durchgangs-Sicherheitsschleusen.
Anmerkung: Nummer 1A004 erfasst nicht:
- Strahlendosimeter für den persönlichen Gebrauch,
- Arbeitsschutzausrüstung, die durch Konstruktion oder Funktion auf den Schutz gegen bestimmte Gefahren im häuslichen Bereich oder im gewerblichen Bereich begrenzt ist, einschließlich:
- Bergbau,
- Steinbrüche,
- Landwirtschaft,
- Pharmazie,
- Medizin,
- Tierheilkunde,
- Umwelt,
- Abfallwirtschaft,
- Nahrungsmittelindustrie.
Technische Anmerkungen:
- Nummer 1A004 schließt Ausrüstungen und Bestandteile ein, die für den Nachweis oder die Abwehr von 'radioaktiven Materialien', von "biologischen Agenzien", chemischen Kampfstoffen (CW), 'Simulanzien (Simuli)' oder "Mitteln zur Bekämpfung von Unruhen (Reizstoffe)" identifiziert wurden, nach nationalen Standards erfolgreich getestet wurden oder sich in anderer Weise als wirksam erwiesen haben, auch wenn diese Ausrüstungen oder Bestandteile in zivilen Bereichen wie Bergbau, Steinbrüche, Landwirtschaft, Pharmazie, Medizin, Tierheilkunde, Umwelt, Abfallwirtschaft oder Nahrungsmittelindustrie verwendet werden.
- 'Simulanzien (Simuli)' sind Substanzen oder Materialien, die anstelle toxischer Agenzien (chemische oder biologische) für Ausbildungs-, Forschungs-, Test- oder Evaluierungszwecke verwendet werden.
- 'Radioaktive Materialien' im Sinne der Nummer 1A004 sind Materialien, ausgewählt oder geändert zur Steigerung ihrer Wirksamkeit bei der Außergefechtsetzung von Menschen oder Tieren, der Funktionsbeeinträchtigung von Ausrüstung, der Vernichtung von Ernten oder der Schädigung der Umwelt.
1A005 Körperpanzer und Bestandteile hierfür, wie folgt:
Anmerkung: SIEHE AUCH LISTE FÜR WAFFEN, MUNITION UND RÜSTUNGSMATERIAL.
Anmerkung: Zur Erfassung von "faser- oder fadenförmige Materialien", die bei der Fertigung von Körperpanzern verwendet werden, siehe Nummer 1C010.Anmerkung 1: Nummer 1A005 erfasst nicht einzelne Körperpanzer, wenn diese von ihren Benutzern zu deren eigenem persönlichen Schutz mitgeführt werden.
Anmerkung 2: Nummer 1A005 erfasst nicht Körperpanzer, die nur zum frontalen Schutz gegen Splitter und Druckwellen von nichtmilitärischen Sprengkörpern konstruiert sind.
Anmerkung 3: Nummer 1A005 erfasst nicht Körperpanzer, die nur zum Schutz gegen Messer, Nägel, Nadeln oder stumpfe Traumata konstruiert sind.
1A006 Ausrüstung, besonders konstruiert oder geändert für das Unschädlichmachen von unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen (improvised explosive devices), wie folgt sowie besonders konstruierte Bestandteile und Zubehör hierfür:
Anmerkung: SIEHE AUCH LISTE FÜR WAFFEN, MUNITION UND RÜSTUNGSMATERIAL.
Technische Anmerkung: 'Disrupter' sind Geräte, besonders konstruiert, um Sprengkörper mittels Beschuss mit einem flüssigen, festen oder zerbrechlichen Projektil funktionsunfähig zu machen.Anmerkung: Nummer 1A006 erfasst nicht Ausrüstung, wenn diese von ihrem Benutzer mitgeführt wird.
1A007 Ausrüstung und Vorrichtungen, besonders konstruiert, um Ladungen und Vorrichtungen, die "energetische Materialien" enthalten, elektrisch zu zünden, wie folgt:
Anmerkung: SIEHE AUCH LISTE FÜR WAFFEN, MUNITION UND RÜSTUNGSMATERIAL, NUMMERN 3A229 UND 3A232.
Technische Anmerkungen:
- Anstelle des Begriffes Detonator wird auch der Begriff Sprengzünder oder Initialzünder verwendet.
- Die im Sinne der Unternummer 1A007b erfassten Detonatoren basieren auf einem elektrischen Leiter (Brücke, Drahtbrücke, Folien), der explosionsartig verdampft, wenn ein schneller Hochstromimpuls angelegt wird. Außer bei den Slapperzündern wird durch den explodierenden Leiter die chemische Detonation im Material, wie z.B. PETN (Pentaerythrittetranitrat), in Gang gesetzt. Bei den Slapperzündern wird durch den explodierenden Leiter ein Zündhammer getrieben, der bei Aufschlag auf eine Zündmasse die chemische Detonation startet. Bei einigen Ausführungen wird der Zündhammer magnetisch angetrieben. Der Begriff Folienzünder kann sich sowohl auf Brückenzünder als auch auf Slapperzünder beziehen.
1A008 Ladungen, Vorrichtungen und Bestandteile, wie folgt:
Technische Anmerkung: 'Hohlladungen' sind Sprengladungen, speziell geformt, um die Wirkung einer Explosivstoffdetonation zu konzentrieren und zu richten.
1A102 Resaturierte, pyrolysierte Kohlenstoff-Kohlenstoff-Komponenten, konstruiert für von Nummer 9A004 erfasste Trägerraketen oder von Nummer 9A104 erfasste Höhenforschungsraketen.
1A202 "Verbundwerkstoff"-Strukturen, soweit nicht erfasst von Nummer 1A002, in Rohrform und mit allen folgenden Eigenschaften:
Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMERN 9A010 UND 9A110.
1A225 Platinierte Katalysatoren, besonders konstruiert oder hergerichtet zur Förderung der Wasserstoffaustauschreaktion zwischen Wasserstoff und Wasser zur Tritiumrückgewinnung aus Schwerem Wasser oder zur Schwerwasserproduktion.
1A226 Besonders hergerichtete Füllstoffe, die zur Trennung von Schwerem Wasser aus Wasser verwendet werden können, mit allen folgenden Eigenschaften:
1A227 Strahlenschutzfenster hoher Dichte (z.B. Bleiglas) mit allen folgenden Eigenschaften sowie besonders konstruierte Rahmen hierfür:
Technische Anmerkung: 'Aktivitätsfreie Seite' im Sinne der Nummer 1A227 bezeichnet die Sichtfläche des Fensters, die bei der Soll-Anwendung der niedrigsten Strahlung ausgesetzt ist.
1B Prüf-, Test- und Herstellungseinrichtungen
1B001 Ausrüstung für die Herstellung oder Prüfung der von Nummer 1A002 erfassten "Verbundwerkstoff"-Strukturen oder Laminate oder der von Nummer 1C010 erfassten "faser- oder fadenförmigen Materialien" wie folgt sowie besonders konstruierte Bestandteile und besonders konstruiertes Zubehör hierfür:
Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMERN 1B101 UND 1B201.
Anmerkung: 'Flugkörper' im Sinne der Unternummer 1B001b bedeutet vollständige Raketensysteme und unbemannte Luftfahrzeugsysteme.Technische Anmerkung: Im Sinne der Unternummer 1B001b verfügen 'Bandlegemaschinen (tape-laying machines)' über die Fähigkeit, ein oder mehrere 'Filamentbänder (filament bands)' mit einer Breite größer 25,4 mm und kleiner/gleich 304,8 mm zu legen und während des Legeprozesses einzelne 'Filamentband (filament band)'-Lagen zu schneiden und neu zu starten.
Technische Anmerkung: Interlacing-Verfahren im Sinne von Unternummer 1B001c schließen Stricken und Wirken ein.
Technische Anmerkung: Im Sinne der Unternummer 1B001g verfügen 'Faserlegemaschinen (tow-placement machines)' über die Fähigkeit, ein oder mehrere 'Filamentbänder (filaments bands)' mit einer Breite kleiner/gleich 25,4 mm zu legen und während des Legeprozesses einzelne 'Filamentband (filament band)'-Lagen zu schneiden und neu zu starten.
Technische Anmerkungen:
- Im Sinne der Nummer 1B001 steuern 'primäre Servo-Positionier-Achsen' nach Vorgaben eines Rechenprogramms die Position des Endeffektors (d. h. des Legekopfes) im Raum relativ zum Werkstück in der richtigen Winkellage und Ausrichtung, um das gewünschte Ergebnis zu erhalten.
- Im Sinne der Nummer 1B001 ist ein 'Filamentband (filament band)' ein Band (tape), eine Faser (tow) oder ein Faden, vollständig oder teilweise harzimprägniert, mit einer einheitlich durchgängigen Breite. Zu vollständig oder teilweise harzimprägnierten 'Filamentbändern (filament bands)' zählen auch solche, die mit Trockenpulver beschichtet wurden, das bei Erwärmen anhaftet.
1B002 Ausrüstung zum Herstellen von Metalllegierungen, Metalllegierungspulver oder legierten Werkstoffen, besonders konstruiert zur Vermeidung von Verunreinigungen und besonders konstruiert zur Verwendung in einem der in Unternummer 1C002c2 genannten Verfahren.
Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMER 1B102.
1B003 Werkzeuge, Matrizen, Formen oder Spannvorrichtungen für das "superplastische Umformen" oder "Diffusionsschweißen" von Titan oder Aluminium oder deren Legierungen, besonders konstruiert zur Fertigung eines der folgenden Güter:
1B101 Ausrüstung, die nicht von Nummer 1B001 erfasst wird, für die "Herstellung" von Struktur-"Verbundwerkstoffen" wie folgt sowie besonders konstruierte Bestandteile und besonders konstruiertes Zubehör hierfür:
Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMER 1B201.Anmerkung: Von Nummer 1B101 erfasste Bestandteile und erfasstes Zubehör schließt Gussformen, Dorne, Gesenke, Vorrichtungen und Werkzeuge zum Formpressen, Aushärten, Gießen, Sintern oder Kleben von "Verbundwerkstoff"-Strukturen und Laminaten sowie Erzeugnisse daraus ein.
Anmerkung: Von Unternummer 1B101d erfasste Ausrüstung schließt Rollen, Streckeinrichtungen, Beschichtungs- und Schneideinrichtungen sowie Stanzformen (clicker dies) ein.
1B102 "Herstellungsausrüstung" für Metallpulver, die nicht von Nummer 1B002 erfasst wird, und Bestandteile wie folgt:
Anmerkung: SIEHE AUCH UNTERNUMMER 1B115b.
Anmerkung: Nummer 1B102 schließt ein:
- Plasmageneratoren (high frequency arc-jet), geeignet zur Erzeugung von gesputterten oder kugelförmigen Metallpulvern unter Argon-Wasser-Umgebung,
- Elektroburst-Ausrüstung, geeignet zur Erzeugung von gesputterten oder kugelförmigen Metallpulvern unter Argon-Wasser-Umgebung,
- Ausrüstung, geeignet zur "Herstellung" von kugelförmigen Aluminiumpulvern durch Pulverisieren einer Schmelze unter Schutzgas (z.B. Stickstoff).
1B115 Ausrüstung, die nicht von Nummer 1B002 oder 1B102 erfasst wird, für die "Herstellung" von Treibstoffen oder Treibstoffzusätzen, wie folgt, und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
Anmerkung: Unternummer 1B115b erfasst nicht Chargenmischer, Durchlaufmischer oder Strahlmühlen. Für die Erfassung von Chargenmischern, Durchlaufmischern oder Strahlmühlen siehe Nummer 1B117, 1B118 oder 1B119.
Anmerkung 1: Ausrüstung, besonders konstruiert für die "Herstellung" militärischer Güter: siehe Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial.Anmerkung 2: Nummer 1B115 erfasst nicht Ausrüstung für die "Herstellung", Handhabung oder Abnahmeprüfung von Borcarbid.
1B116 Düsen, besonders konstruiert zur Fertigung pyrolytisch erzeugter Materialien, die in einer Form, auf einem Dorn oder einem anderen Substrat aus Vorstufengasen abgeschieden werden, die in einem Temperaturbereich von 1.573 K (1.300 °C) bis 3.173 K (2.900 °C) und bei einem Druck von 130 Pa bis 20 kPa zerfallen.
1B117 Chargenmischer mit allen folgenden Eigenschaften und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
Anmerkung: Der Begriff 'Misch-/Knetwelle' im Sinne der Unternummer 1B117d bezieht sich nicht auf Desagglomeratoren oder Messerspindeln.
1B118 Durchlaufmischer mit allen folgenden Eigenschaften und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
1B119 Strahlmühlen (fluid energy mills), geeignet zum Zerkleinern oder Zermahlen von Materialien, die von Unternummer 1C011a, 1C011b, Nummer 1C111 oder der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial erfasst werden, und besonders konstruierte Bestandteile hierfür.
1B201 Faserwickelmaschinen, soweit nicht erfasst von Nummer 1B001 oder 1B101, und zugehörige Ausrüstung wie folgt:
1B225 Elektrolytische Zellen für die Erzeugung von Fluor mit einer Fertigungskapazität von mehr als 250 g Fluor je Stunde.
1B226 Separatoren zur elektromagnetischen Isotopentrennung, konstruiert für den Betrieb mit einer oder mehreren Ionenquellen, die einen Gesamtstrahlstrom von größer/gleich 50 mA liefern können oder die mit solchen Ionenquellen ausgestattet sind.
Anmerkung: Nummer 1B226 schließt Separatoren ein:
- die stabile Isotope anreichern können;
- mit Ionenquellen und Kollektoren innerhalb und außerhalb des magnetischen Feldes.
1B228 Wasserstoff-Tieftemperaturdestillationskolonnen mit allen folgenden Eigenschaften:
Technische Anmerkung: "Effektive Länge" im Sinne der Nummer 1B228 bedeutet die aktive Höhe des Füllstoffmaterials in einer Packungskolonne oder die aktive Höhe der internen Kontaktorenplatten in einer Plattenkolonne.
1B230 Umwälzpumpen, geeignet für Lösungen von konzentrierten oder verdünnten Kaliumamid-Katalysatoren (Kontaktmittel) in flüssigem Ammoniak (KNH2/NH3) mit allen folgenden Eigenschaften:
1B231 Tritium-Anlagen oder -Einrichtungen und Ausrüstung hierfür, wie folgt:
1B232 Expansionsturbinen oder Expansions-Kompressionsturbinen-Sätze, mit allen folgenden Eigenschaften:
1B233 Anlagen oder Einrichtungen für die Lithium-Isotopentrennung und Systeme und Ausrüstung hierfür, wie folgt:
1B234 Sprengstoff-Aufnahmebehälter, -kammern, -gefäße und ähnliche Aufnahmevorrichtungen, konstruiert für das Testen von Sprengstoffen oder Sprengkörpern, mit beiden folgenden Eigenschaften:
Anmerkung: SIEHE AUCH LISTE FÜR WAFFEN, MUNITION UND RÜSTUNGSMATERIAL.
1B235 Targeteinheiten und -bestandteile für die Herstellung von Tritium wie folgt:
Technische Anmerkung: Bestandteile, besonders konstruiert für Targeteinheiten zur Herstellung von Tritium, können Lithium-Pellets, Tritium-Getter und besonders beschichtete Oberflächen umfassen.
1C Werkstoffe und Materialien
Technische Anmerkung:Metalle und Legierungen: Soweit in einzelnen Nummern nichts Gegenteiliges angegeben ist, umfassen im Sinne der Nummern 1C001 bis 1C012 die Begriffe 'Metalle' und 'Legierungen' folgende Roh- und Halbzeugformen:
Rohformen: Anoden, Kugeln, Barren (einschließlich Kerbbarren und Drahtbarren), Knüppel, Blöcke, Walzplatten, Briketts, Klumpen, Kathoden, Kristalle, Würfel, Kokillen, Körner, Granalien, Brammen, Kügelchen, Masseln, Pulver, Ronden, Schrot, Platten, Rohlinge, Schwamm, Stangen.
Halbzeugformen (auch überzogen, plattiert, gebohrt oder gestanzt):
- Geformte oder bearbeitete Materialien, hergestellt durch Walzen, Ziehen, Strangpressen, Schmieden, Schlagstrangpressen, Pressen, Granulieren, Pulverisieren und Mahlen, wie folgt: Winkel, U-Profile, Ronden, Scheiben, Staub, Schuppen, Folien und Blattmetall, Schmiedestücke, Platten, Pulver, Press- und Stanzstücke, Bänder, Ringe, Stäbe (einschließlich nicht umhüllter Schweißstäbe, Drahtstangen und Walzdraht), Profile aller Art, Formstücke, Bleche, Streifen, Rohre und Röhren (einschließlich solcher mit runden, quadratischen oder sonstigen Querschnitten), gezogener oder stranggepresster Draht.
- Gussmaterialien, hergestellt durch Gießen in Sand, Kokillen, Formen aus Metall, Gips oder anderen Materialien, einschließlich Druckguss, Sintererzeugnissen und pulvermetallurgischen Erzeugnissen.
Der Kontrollzweck darf nicht unterlaufen werden durch die Ausfuhr von nicht gelisteten, angeblich fertigen Formen, die in Wirklichkeit aber Roh- oder Halbzeugformen darstellen.
1C001 Werkstoffe oder Materialien, besonders entwickelt zur Absorption elektromagnetischer Strahlung, oder eigenleitfähige Polymere wie folgt:
Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMER 1C101.
Anmerkung 1: Unternummer 1C001a erfasst nicht:
- Absorptionsmittel (absorber) aus haarförmigen natürlichen oder synthetischen Fasern mit nichtmagnetischen Einlagerungen für die Absorption,
- Absorptionsmittel (absorber) mit nichtebener Einfallfläche, einschließlich Pyramiden, Kegeln, Keilen und gefalteten Oberflächen, die keinen Magnetverlust haben,
- ebene Absorptionsmittel (absorber) mit allen folgenden Eigenschaften:
- hergestellt aus einem der folgenden Materialien:
- Schaumkunststoffen (biegsam oder nichtbiegsam) mit eingelagertem Kohlenstoff oder organischen Werkstoffen einschließlich Bindemitteln, mit Rückstrahlung (Echo) größer als 5 % im Vergleich zu Metall über eine Bandbreite größer als ± 15 % der Mittenfrequenz der einfallenden Energie und nicht geeignet, Temperaturen größer als 450 K (177 °C) zu widerstehen, oder
- keramischen Werkstoffen mit Rückstrahlung (Echo) größer als 20 % im Vergleich zu Metall über eine Bandbreite größer als ± 15 % der Mittenfrequenz der einfallenden Energie und nicht geeignet, Temperaturen größer als 800 K (527 °C) zu widerstehen,
Technische Anmerkung: Probekörper für Absorptionstests gemäß Anmerkung 1.c.1 zu Unternummer 1C001a sollten ein Quadrat der Seitenlänge von mindestens 5 Wellenlängen der Mittenfrequenz bilden und in das Fernfeld des abstrahlenden Teils gegeben werden.
- Zugfestigkeit kleiner als 7 × 106 N/m2 und
- Druckfestigkeit kleiner als 14 × 106 N/m2
- ebene Absorptionsmittel aus gesintertem Ferrit mit allen folgenden Eigenschaften:
- spezifische Dichte größer als 4,4 und
- maximale Betriebstemperatur 548 K (275 °C).
Anmerkung 2: Für Absorptionszwecke benutzte magnetische Stoffe, die in Farben enthalten sind, bleiben von Unternummer 1C001a erfasst.
Anmerkung: Unternummer 1C001b erfasst nicht Materialien, besonders entwickelt oder formuliert für eine der folgenden Verwendungen:
- "Laser"markierung von Polymeren oder
- "Laser"schweißen von Polymeren.
Anmerkung: Unternummer 1C001c erfasst nicht Materialien in flüssiger Form.Technische Anmerkung: Die 'elektrische Volumenleitfähigkeit' und der 'Schicht-/Oberflächenwiderstand' werden gemäß ASTM D-257 oder vergleichbaren nationalen Verfahren bestimmt.
1C002 Metalllegierungen, Metalllegierungspulver oder legierte Werkstoffe wie folgt:
Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMER 1C202.Anmerkung: Nummer 1C002 erfasst nicht Metalllegierungen, Metalllegierungspulver oder legierte Werkstoffe, besonders formuliert für Beschichtungszwecke.
Technische Anmerkungen:
- Die von Nummer 1C002 erfassten Metalllegierungen sind solche, die einen höheren Gewichtsanteil des genannten Metalls enthalten als von jedem anderem Element.
- Der 'Zeitstandskennwert' wird gemäß ASTM-Standard E-139 oder vergleichbaren nationalen Verfahren ermittelt.
- Die 'Ermüdung bei geringer Lastspielzahl' wird gemäß ASTM-Standard "E-606 Recommended Practice for Constant-Amplitude Low-Cycle Fatigue Testing" oder vergleichbaren nationalen Verfahren ermittelt. Die Prüfung sollte axial erfolgen mit einem durchschnittlichen Spannungsverhältnis gleich 1 und einem Formfaktor (Kt) gleich 1. Das durchschnittliche Spannungsverhältnis wird als (maximale Beanspruchung - minimale Beanspruchung)/maximale Beanspruchung definiert.
Technische Anmerkung: X in den folgenden Formeln entspricht einem Legierungselement oder mehreren Legierungselementen.
Technische Anmerkungen:
- 'Vakuumzerstäubung': ein Verfahren, bei dem der Strom einer Metallschmelze durch die schnelle Abgabe eines verflüssigten Gases, das einem Vakuum ausgesetzt wird, zu Tröpfchen mit einem Durchmesser kleiner/gleich 500 µm zerst´ubt wird.
- 'Gaszerstäubung': ein Verfahren, bei dem der Strom einer Metalllegierungsschmelze durch einen Hochdruck-Gasstrom zu Tröpfchen mit einem Durchmesser kleiner/gleich 500 µm zerst´ubt wird.
- 'Rotationszerstäubung': ein Verfahren, bei dem ein schmelzflüssiger Metallstrom oder eine Metallschmelze durch Zentrifugalkraft zu Tröpfchen mit einem Durchmesser kleiner/gleich 500 µm zerst´ubt wird.
- 'Abschrecken aus der Schmelze': ein Verfahren, bei dem der Strom einer Metallschmelze zur 'schnellen Erstarrung' auf einen Abschreck-Block aufprallt, wobei ein flockiges Erzeugnis entsteht.
- 'Schmelzspinnen': ein Verfahren, bei dem der Strom einer Metallschmelze zur 'schnellen Erstarrung' auf einen rotierenden Abschreckblock aufprallt, wobei flockige, streifen- oder stäbchenförmige Erzeugnisse entstehen.
- 'Pulverisierung': ein Verfahren, bei dem ein Material durch Zerbrechen, Zerstoßen oder Zerreiben zu Teilchen zerkleinert wird.
- 'Schmelzextraktion': ein Verfahren, bei dem zur 'schnellen Erstarrung' und Extraktion eines streifenförmigen Legierungserzeugnisses ein kurzes Segment eines rotierenden Abschreckblockes in eine Metalllegierungsschmelze eingetaucht wird.
- 'Mechanisches Legieren': ein Legierungsverfahren, das sich aus der Bindung, Zerbrechung und Wiederbindung elementarer und Vorlegierungspulver durch mechanischen Aufprall ergibt. Nichtmetallische Teilchen können durch Zugabe des geeigneten Pulvers in die Legierung eingebracht werden.
- 'Plasmazerstäubung': ein Verfahren, bei dem der Strom einer Metallschmelze oder festes Metall mit Plasmabrennern in Schutzgasumgebung zu Tröpfchen mit einem Durchmesser kleiner/gleich 500 µm zerst´ubt wird:
- 'Schnelle Erstarrung': ein Verfahren mit Erstarrung geschmolzenen Materials bei Abkühlungsraten größer als 1.000 K/s.
1C003 Magnetische Metalle aller Typen und in jeder Form mit einer der folgenden Eigenschaften:
Technische Anmerkung: Die Messung der Anfangsrelativpermeabilität muss an vollständig geglühten Materialien vorgenommen werden.
Technische Anmerkung: Unternummer 1C003c erfasst nur 'nanokristalline' Materialien mit einer Korngröße kleiner/gleich 50 nm, bestimmt durch Röntgenuntersuchungen.
1C004 Uran-Titanlegierungen oder Wolframlegierungen mit einer "Matrix" auf Eisen-, Nickel- oder Kupferbasis mit allen folgenden Eigenschaften:
1C005 "Supraleitende" Doppelleiter (composite conductors) mit einer Länge größer als 100 m oder einer Masse größer als 100 g wie folgt:
Technische Anmerkung: Für die Zwecke der Nummer 1C005 können die 'Filamente' in Form von Drähten, Zylindern, Folien, Bändern oder Streifen vorliegen.
1C006 Flüssigkeiten und Schmiermittel wie folgt:
Anmerkung: Unternummer 1C006d erfasst nicht Materialien, spezifiziert und verpackt als medizinische Produkte.
1C007 Keramikpulver, "Verbundwerkstoffe" mit keramischer "Matrix" und 'Vormaterialien' wie folgt:
Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMER 1C107.
Anmerkung: Die Unternummer 1C007c1a erfasst nicht "Verbundwerkstoffe", die Fasern mit einer Zugfestigkeit kleiner als 700 MPa bei 1.273 K (1.000 °C) oder einer Dauerstandzugfestigkeit größer als 1 % Kriechdehnung bei einer Belastung von 100 MPa bei 1.273 K (1.000 °C) über eine Zeitdauer von 100 Stunden enthalten.
Technische Anmerkung: Für die Zwecke von Nummer 1C007 sind 'Vormaterialien' spezielle Polymere oder metallorganische Verbindungen, die zur "Herstellung" von Siliziumcarbid, Siliziumnitrid oder von Keramikprodukten, die Silizium, Kohlenstoff und Stickstoff enthalten, verwendet werden.
1C008 Nichtfluorierte Polymere wie folgt:
Anmerkung: Unternummer 1C008a erfasst Materialien in flüssiger oder fester "schmelzbarer" Form, einschließlich in Form von Harzen, Pulver, Kugeln, Folien, Platten, Bändern oder Streifen.Anmerkung: Zu nicht "schmelzbaren" aromatischen Polyimiden in Form von Folien, Platten, Bändern oder Streifen siehe Nummer 1A003.
Technische Anmerkungen:
- Die 'Glasübergangstemperatur (Tg)' für die von Unternummer 1C008a2 erfassten thermoplastischen Materialien sowie für die von den Unternummern 1C008a4 und 1C008f erfassten Materialien wird nach dem in ISO 11357-2:1999 beschriebenen oder vergleichbaren nationalen Verfahren bestimmt.
- Die 'Glasübergangstemperatur (Tg)' für die von Unternummer 1C008a2 erfassten duroplastischen Materialien und die von Unternummer 1C008a3 erfassten Materialien wird nach dem im ASTM-Standard D-7028-07 beschriebenen 3-Punkt-Biegeverfahren oder vergleichbaren nationalen Verfahren bestimmt. Der Test wird mit einer trockenen Probe durchgeführt, die einen Aushärtungsgrad von mindestens 90 % nach ASTM E 2160-04 oder vergleichbaren nationalen Standards erreicht hat und die mit der die höchste Glasübergangstemperatur erzielenden Kombination aus Standard-Härtungsverfahren und Temperverfahren ausgehärtet wurde.
1C009 Unverarbeitete fluorierte Verbindungen wie folgt:
1C010 "Faser- oder fadenförmige Materialien" wie folgt:
Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMERN 1C210 UND 9C110.Technische Anmerkungen:
- Für die Berechnung der "spezifischen Zugfestigkeit", des "spezifischen Moduls" oder des spezifischen Gewichts "faser- oder fadenförmiger Materialien" der Unternummern 1C010a, 1C010b, 1C010c oder 1C010e1b sollten Zugfestigkeit und Modul nach der in ISO 10618:2004 beschriebenen Methode A oder vergleichbaren nationalen Verfahren bestimmt werden.
- Die Bestimmung der "spezifischen Zugfestigkeit", des "spezifischen Moduls" oder des spezifischen Gewichts nicht unidirektionaler "faser- oder fadenförmiger Materialien" (z.B. Webwaren, regellos geschichtete Matten und Flechtwaren) der Nummer 1C010 muss auf der Grundlage der mechanischen Eigenschaften der einzelnen unidirektionalen Einzelfäden (monofilaments) (z.B. Einzelfäden (monofilaments), Garne (yarns), Faserbündel (rovings) oder Seile (tows)) vor deren Verarbeitung zu nicht unidirektionalen "faser- oder fadenförmigen Materialien" erfolgen.
Anmerkung: Unternummer 1C010a erfasst nicht Polyethylen.
Anmerkung: Unternummer 1C010b erfasst nicht:
- "faser- oder fadenförmige Materialien" für die Reparatur von "zivilen Luftfahrzeug"-Strukturen oder Laminaten, mit allen folgenden Eigenschaften:
- Fläche nicht größer als 1 m2;
- Länge nicht größer als 2,5 m und
- Breite größer als 15 mm.
- mechanisch zerhackte, gemahlene oder geschnittene "faser- oder fadenförmige" Kohlenstoff-"Materialien" mit einer Länge kleiner/gleich 25,0 mm.
Anmerkung: Unternummer 1C010c erfasst nicht:
- diskontinuierliche, vielphasige, polykristalline Aluminiumoxidfasern als geschnittene Fasern oder regellos geschichtete Matten mit einem Siliziumoxidgehalt größer/gleich 3 Gew.-% und einem "spezifischen Modul" kleiner als 10 × 106 m,
- Fasern aus Molybdän und Molybdänlegierungen,
- Borfasern,
- diskontinuierliche Keramikfasern mit einem Schmelz-, Erweichungs-, Zersetzungs- oder Sublimationspunkt kleiner als 2.043 K (1.770 °C) in einer inerten Umgebung.
Technische Anmerkung: 'Vermischt': Mischung von Filamenten aus thermoplastischen Fasern und Verstärkungsfasern zur Herstellung eines Gemischs von Verstärkungs- und "Matrix"-Material in Form von Fasern.
Anmerkung 1: Zur Erfassung von nicht harz- oder pechimprägnierten metall- oder kohlenstoffbeschichteten "faser- oder fadenförmigen Materialien" (Preforms) oder "Kohlenstofffaserpreforms" siehe Unternummern 1C010a, 1C010b oder 1C010c.Anmerkung 2: Unternummer 1C010e erfasst nicht:
- mit einer Epoxidharz-"Matrix" imprägnierte "faser- oder fadenförmige" Kohlenstoff-"Materialien" (Prepregs) für die Reparatur von "zivilen Luftfahrzeug"-Strukturen oder Laminaten, mit allen folgenden Eigenschaften:
- Fläche nicht größer als 1 m2;
- Länge nicht größer als 2,5 m und
- Breite größer als 15 mm.
- vollständig oder teilweise harz- oder pechimprägnierte, mechanisch zerhackte, gemahlene oder geschnittene "faser- oder fadenförmige" Kohlenstoff-"Materialien" mit einer Länge kleiner/gleich 25,0 mm, wenn ein nicht von Nummer 1C008 oder Unternummer 1C009b erfasstes Harz oder Pech verwendet wird.
Technische Anmerkungen:
- 'Kohlenstofffaser-Preform': eine geregelte Anordnung unbeschichteter oder beschichteter Fasern für die Errichtung der Rahmenkonstruktion von einem Teil, bevor die "Matrix" zur Bildung eines "Verbundwerkstoffs" eingefügt wird.
- Die 'Glasübergangstemperatur, bestimmt mittels dynamisch-mechanischer Analyse' (Dynamic Mechanical Analysis Glas Transition Temperature (DMA Tg)), für die von Unternummer 1C010e erfassten Materialien wird nach der in ASTM D 7028-07 beschriebenen Methode oder vergleichbaren nationalen Standards an einer trockenen Probe bestimmt. Bei duroplastischen Materialien muss der Aushärtungsgrad einer trockenen Probe mindestens 90 % nach ASTM E 2160-04 oder vergleichbaren nationalen Standards betragen.
1C011 Metalle und Verbindungen, wie folgt:
Anmerkung: SIEHE AUCH LISTE FÜR WAFFEN, MUNITION UND RÜSTUNGSMATERIAL UND NUMMER 1C111.
Technische Anmerkung: Der natürliche Hafnium-Gehalt im Zirkonium (typischerweise 2 % bis 7 %) wird dem Zirkonium-Gehalt hinzugerechnet.Anmerkung: Die in Unternummer 1C011a aufgeführten Metalle oder Legierungen werden auch dann erfasst, wenn sie in Aluminium, Magnesium, Zirkonium oder Beryllium eingekapselt sind.
Anmerkung: Die in Unternummer 1C011b aufgeführten Metalle oder Legierungen werden auch dann erfasst, wenn sie in Aluminium, Magnesium, Zirkonium oder Beryllium eingekapselt sind.
Anmerkung: Zur Erfassung von Metallpulvern, die mit anderen Stoffen gemischt sind, um eine für militärische Zwecke formulierte Mischung zu bilden: Siehe auch Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial.
1C012 Materialien, wie folgt:
Technische Anmerkung: Diese Materialien werden typischerweise für nukleare Wärmequellen verwendet.
Anmerkung: Unternummer 1C012a erfasst nicht:
- Lieferungen mit einem Gehalt an Plutonium von kleiner/gleich 1 Gramm,
- Lieferungen von kleiner/gleich 3 "effektiven Gramm", wenn in einer Fühlanordnung von Instrumenten enthalten.
Anmerkung: Unternummer 1C012b erfasst nicht Lieferungen mit einem Gehalt an Neptunium-237 kleiner/gleich 1 Gramm.
1C101 Andere als die von Nummer 1C001 erfassten Werkstoffe, Materialien und Geräte zur Verminderung von Messgrößen wie Radarreflexion, Ultraviolett-/Infrarot-Rückstrahlung und Schallsignatur, geeignet für 'Flugkörper', "Flugkörper"-Subsysteme oder von Nummer 9A012 oder Unternummer 9A112a erfasste unbemannte Luftfahrzeuge.
Anmerkung 1: Nummer 1C101 schließt ein:
- Strukturwerkstoffe und Beschichtungen, besonders konstruiert für reduzierte Radarreflexion,
- Beschichtungen einschließlich Farbanstrichen, besonders konstruiert für reduzierte oder speziell zugeschnittene Reflexion oder Emission im Mikrowellen-, IR- oder UV-Spektrum.
Anmerkung 2: Nummer 1C101 erfasst nicht Materialien für die Verwendung zur Temperaturregelung von Satelliten.
Technische Anmerkung: 'Flugkörper' im Sinne der Nummer 1C101 bedeutet vollständige Raketensysteme und unbemannte Luftfahrzeugsysteme mit einer Reichweite größer als 300 km.
1C102 Resaturierte, pyrolysierte Kohlenstoff-Kohlenstoff-Materialien, konstruiert für von Nummer 9A004 erfasste Trägerraketen oder von Nummer 9A104 erfasste Höhenforschungsraketen.
1C107 Keramik- oder Grafitmaterialien, die nicht von Nummer 1C007 erfasst werden, wie folgt:
Anmerkung: Siehe auch Nummer 0C004
Anmerkung: Siehe auch Nummer 0C004
Anmerkung: Unternummer 1C107f erfasst nicht 'Ultrahochtemperaturkeramik'-Materialien, die keine Verbundwerkstoffe sind.Technische Anmerkung 1: 'Flugkörper' im Sinne der Unternummer 1C107f bedeutet vollständige Raketensysteme und unbemannte Luftfahrzeugsysteme mit einer Reichweite größer als 300 km.
Technische Anmerkung 2: 'Ultrahochtemperaturkeramiken' umfassen:
- Titandiborid (TiB2),
- Zirkoniumdiborid (ZrB2),
- Niobdiborid (NbB2),
- Hafniumdiborid (HfB2),
- Tantaldiborid (TaB2),
- Titancarbid (TiC),
- Zirkoniumcarbid (ZrC),
- Niobcarbid (NbC),
- Hafniumcarbid (HfC),
- Tantalcarbid (TaC).
1C111 Treibstoffe und chemische Bestandteile für Treibstoffe, die nicht von Nummer 1C011 erfasst werden, wie folgt:
Technische Anmerkung: Eine Teilchengröße von 63 µm (ISO R-565) entspricht 250 mesh (Tyler) oder 230 mesh (ASTM-Standard E-11).
Technische Anmerkung: Der natürliche Hafnium-Gehalt im Zirkonium (typischerweise 2 % bis 7 %) wird dem Zirkonium-Gehalt hinzugerechnet.
Anmerkung: Die Unternummern 1C111a2a und 1C111a2b erfassen Pulvermischungen mit einer multimodalen Teilchenverteilung (z.B. Mischungen mit unterschiedlichen Korngrößen), sofern ein oder mehrere Modalwerte geprüft werden.
Technische Anmerkung: Stickstoffmischoxide (MON = Mixed Oxide of Nitrogen) sind Lösungen von Stickstoffoxid (NO) in Distickstofftetroxid/Stickstoffdioxid (N2O4/NO2), die in Flugkörpersystemen verwendet werden können. Es gibt unterschiedliche Konzentrationen, die mit MONi oder MONij gekennzeichnet werden, wobei i und j ganze Zahlen bedeuten, die den Prozentsatz des Stickstoffoxids in der Mischung angeben (z.B. MON3 enthält 3 % Stickstoffoxid, MON25 enthält 25 % Stickstoffoxid. Eine Obergrenze ist MON40 entsprechend 40 Gew.- %).
Anmerkung: SIEHE AUCH LISTE FÜR WAFFEN, MUNITION UND RÜSTUNGSMATERIAL.
Anmerkung: Unternummer 1C111a5b erfasst nicht fossile raffinierte Treibstoffe und Biotreibstoffe auf pflanzlicher Basis, einschließlich Treibstoffe für Antrieb, zertifiziert für zivile Anwendungen, außer wenn besonders formuliert für 'Flugkörper', erfasst von Nummer 9A012 oder Unternummer 9A112a.
Technische Anmerkung: 'Flugkörper' im Sinne der Unternummer 1C111a5 bedeutet vollständige Raketensysteme und unbemannte Luftfahrzeugsysteme mit einer Reichweite größer als 300 km.
Technische Anmerkung: Polytetrahydrofuran-Polyethylenglycol (TPEG) ist ein Block-Copolymer aus poly-1,4-Butandiol (CAS-Nr. 110-63-4) und Polyethylenglycol (PEG) (CAS-Nr. 25322-68-3).
Anmerkung: Unternummer 1C111c6o erfasst keine Ferrocenderivate, die einen oder mehrere an das Ferrocen-Molekül gebundene (auch substituierte) Benzol-Ringe (six carbon aromatic functional group) enthalten.
Technische Anmerkungen:
- Ein 'Geltreibstoff' im Sinne der Unternummer 1C111d ist ein Treibstoff oder Oxidationsmittel, in dessen Formulierung ein Gelbildner wie Silikate, Kaolin (Ton), Kohlenstoff oder ein polymerer Gelbildner enthalten ist.
- 'Flugkörper' im Sinne der Unternummer 1C111d bedeutet vollständige Raketensysteme und unbemannte Luftfahrzeugsysteme mit einer Reichweite größer als 300 km.
Anmerkung: Treibstoffe und chemische Treibstoffzusätze, die nicht von Nummer 1C111 erfasst werden: siehe Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial.
1C116 Martensitaushärtender Stahl (maraging steel), geeignet für 'Flugkörper', mit allen folgenden Eigenschaften:
Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMER 1C216.
Technische Anmerkung 1: Martensitaushärtende Stähle sind Eisenlegierungen, die:
- im Allgemeinen gekennzeichnet sind durch einen hohen Nickel- und sehr geringen Kohlenstoffgehalt sowie die Verwendung von Substitutions- oder Ausscheidungselementen zur Festigkeitssteigerung und Ausscheidungshärtung der Legierung und
- Wärmebehandlungen unterzogen werden, um die martensitische Umwandlung (lösungsgeglühter Zustand) zu erleichtern und anschließend ausgehärtet werden (ausscheidungsgehärteter Zustand).
Technische Anmerkung 2: 'Flugkörper' im Sinne der Nummer 1C116 bedeutet vollständige Raketensysteme und unbemannte Luftfahrzeugsysteme mit einer Reichweite größer als 300 km.
1C117 Werkstoffe für die Herstellung von 'Flugkörper'-Bauteilen wie folgt:
Technische Anmerkung: 'Flugkörper' im Sinne der Nummer 1C117 bedeutet vollständige Raketensysteme und unbemannte Luftfahrzeugsysteme mit einer Reichweite größer als 300 km.
1C118 Titan-stabilisierter Duplexstahl (Ti-DSS) mit allen folgenden Eigenschaften:
1C202 Legierungen, die nicht von Unternummer 1C002b3 oder 1C002b4 erfasst werden, wie folgt:
Technische Anmerkung: Die 'erreichbare' Zugfestigkeit bezieht sich auf Legierungen vor und nach einer Wärmebehandlung.
1C210 'Faser- oder fadenförmige Materialien' oder Prepregs, die nicht von Unternummer 1C010a, 1C010b oder 1C010e erfasst werden, wie folgt:
Anmerkung: Unternummer 1C210a erfasst nicht 'faser- oder fadenförmige Materialien' aus Aramid mit einem Anteil eines Faseroberflächen-Modifiziermittels auf Ester-Basis größer/gleich 0,25 Gew.-%.
Technische Anmerkung: Das Harz bildet die "Matrix" des "Verbundwerkstoffs".
Anmerkung: In Nummer 1C210 sind die 'faser- oder fadenförmigen Materialien' begrenzt auf endlose "Einzelfäden" (monofilaments), "Garne", "Faserbündel" (rovings), "Seile" oder "Bänder".
1C216 Martensitaushärtender Stahl (maraging steel), der nicht von Nummer 1C116 erfasst wird, mit einer 'erreichbaren' Zugfestigkeit größer/gleich 1.950 MPa bei 293 K (20 °C).
Anmerkung: Nummer 1C216 erfasst nicht Teile, bei denen keine lineare Dimension 75 mm überschreitet.Technische Anmerkung: Die 'erreichbare' Zugfestigkeit bezieht sich auf martensitaushärtenden Stahl vor und nach einer Wärmebehandlung.
1C225 Bor, angereichert mit dem Bor-10 (10B)-Isotop über seine natürliche Isotopenhäufigkeit hinaus, wie folgt: elementares Bor, Verbindungen, borhaltige Mischungen, Erzeugnisse hieraus und Abfall und Schrott aus einem der vorgenannten.
Anmerkung: Borhaltige Mischungen im Sinne der Nummer 1C225 schließen mit Bor belastete Materialien ein.Technische Anmerkung: Die natürliche Isotopenhäufigkeit von Bor-10 beträgt etwa 18,5 Gew.-% (20 Atom-%).
1C226 Wolfram, Wolframcarbid und Legierungen mit einem Wolframanteil von mehr als 90 Gew.-%, soweit nicht von Nummer 1C117 erfasst, mit allen folgenden Eigenschaften:
Anmerkung: Nummer 1C226 erfasst nicht Erzeugnisse, besonders konstruiert für die Verwendung als Gewichte oder Kollimatoren für Gammastrahlen.
1C227 Calcium mit allen folgenden Eigenschaften:
1C228 Magnesium mit allen folgenden Eigenschaften:
1C229 Wismut mit allen folgenden Eigenschaften:
1C230 Beryllium-Metall, Legierungen mit einem Berylliumanteil von mehr als 50 Gew.-%, Berylliumverbindungen, Erzeugnisse hieraus und Abfall und Schrott aus einem der vorgenannten, die nicht von der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial erfasst werden.
Anmerkung: SIEHE AUCH LISTE FÜR WAFFEN, MUNITION UND RÜSTUNGSMATERIAL.Anmerkung: Nummer 1C230 erfasst nicht:
- Metallfenster für Röntgengeräte oder für Bohrlochmessgeräte,
- Oxidformteile in Fertig- oder Halbzeugformen, besonders konstruiert für Elektronikteile oder als Substrat für elektronische Schaltungen,
- Beryll (Silikat aus Beryllium und Aluminium) in Form von Smaragden oder Aquamarinen.
1C231 Hafnium-Metall, Legierungen und Verbindungen mit einem Hafniumanteil von mehr als 60 Gew.-%, Erzeugnisse hieraus und Abfall und Schrott aus einem der vorgenannten.
1C232 Helium-3 (3He), Mischungen, die Helium-3 enthalten, und Erzeugnisse oder Geräte, die einen der vorstehenden Stoffe enthalten.
Anmerkung: Nummer 1C232 erfasst nicht Erzeugnisse oder Geräte, die weniger als 1 g Helium-3 enthalten.
1C233 Lithium, angereichert mit dem Lithium-6(6Li)-Isotop über seine natürliche Isotopenhäufigkeit hinaus, und Erzeugnisse oder Geräte, die angereichertes Lithium enthalten, wie folgt: elementares Lithium, Legierungen, Verbindungen, lithiumhaltige Mischungen, Erzeugnisse hieraus und Abfall und Schrott aus einem der vorgenannten.
Anmerkung: Nummer 1C233 erfasst nicht Thermolumineszenz-Dosimeter.Technische Anmerkung: Die natürliche Isotopenhäufigkeit von Lithium-6 beträgt etwa 6,5 Gew.-% (7,5 Atom-%).
1C234 Zirkonium mit einem Hafniumgehalt von weniger als 1 Gewichtsteil Hafnium auf 500 Gewichtsteile Zirkonium, wie folgt: Metall, Legierungen mit einem Zirkoniumanteil größer als 50 Gew.-%, Verbindungen, Erzeugnisse hieraus und Abfall und Schrott aus einem der vorgenannten, die nicht von Unternummer 0A001f erfasst werden.
Anmerkung: Nummer 1C234 erfasst nicht Zirkonium in Form von Folien mit einer Dicke kleiner/gleich 0,10 mm.
1C235 Tritium, Tritiumverbindungen, Mischungen mit einem Verhältnis der Anzahl der Tritiumatome zur Anzahl der Wasserstoffatome größer als 1:1.000 und Erzeugnisse oder Geräte, die eines der vorgenannten enthalten.
Anmerkung: Nummer 1C235 erfasst nicht Erzeugnisse oder Geräte mit weniger als 1,48 × 103 GBq (40 Ci) Tritium.
1C236 'Radionuklide', geeignet zur Verwendung in Neutronenquellen auf der Grundlage der Alpha-Neutron-Reaktion, die nicht von Nummer 0C001 und Unternummer 1C012a erfasst werden, in folgenden Formen:
Anmerkung: Nummer 1C236 erfasst nicht Erzeugnisse oder Geräte mit einer Aktivität kleiner als 3,7 GBq (100 Millicurie).Technische Anmerkung: 'Radionuklide' im Sinne der Nummer 1C236 sind:
- Actinium-225 (225Ac)
- Actinium-227 (227Ac)
- Californium-253 (253Cf)
- Curium-240 (240Cm)
- Curium-241 (241Cm)
- Curium-242 (242Cm)
- Curium-243 (243Cm)
- Curium-244 (244Cm)
- Einsteinium-253 (253Es)
- Einsteinium-254 (254Es)
- Gadolinium-148 (148Gd)
- Plutonium-236 (236Pu)
- Plutonium-238 (238Pu)
- Polonium-208 (208Po)
- Polonium-209 (209Po)
- Polonium-210 (210Po)
- Radium-223 (223Ra)
- Thorium-227 (227Th)
- Thorium-228 (228Th)
- Uran-230 (230U)
- Uran-232 (232U)
1C237 Radium-226 (226Ra), Radium-226-Legierungen, Radium-226-Verbindungen, Mischungen, die Radium-226 enthalten, Erzeugnisse hieraus und Erzeugnisse oder Geräte, die eines der vorgenannten enthalten.
Anmerkung: Nummer 1C237 erfasst nicht:
- medizinische Geräte,
- Erzeugnisse oder Geräte, die weniger als 0,37 GBq (10 Millicurie) Radium-226 enthalten.
1C238 Chlortrifluorid (ClF3).
1C239 Sprengstoffe, die nicht von der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial erfasst werden, mit einer Kristalldichte größer als 1,8 g/cm3 und einer Detonationsgeschwindigkeit größer als 8.000 m/s oder Stoffe oder Mischungen, die diese Sprengstoffe mit mehr als 2 Gew.-% enthalten.
1C240 Nickelpulver und poröses Nickelmetall, soweit nicht von Nummer 0C005 erfasst, wie folgt:
Anmerkung: Nummer 1C240 erfasst nicht:
- fadenförmiges Nickelpulver;
- einzelne Bleche aus porösem Nickel mit einer Fläche kleiner/gleich 1.000 cm2 je Blech.
Technische Anmerkung: Unternummer 1C240b erstreckt sich auf das poröse Metall, das durch Verdichten und Sintern der von Unternummer 1C240a erfassten Materialien zu einem Metallmaterial mit feinen, über die ganze Struktur miteinander verbundenen Poren gewonnen wird.
1C241 Rhenium und Legierungen mit einem Rheniumgehalt von größer/gleich 90 Gew.-% und Legierungen aus Rhenium und Wolfram mit einem Anteil jeder beliebigen Kombination von Rhenium und Wolfram von größer/gleich 90 Gew.-%, soweit nicht von Nummer 1C226 erfasst, mit allen folgenden Eigenschaften:
1C350 Chemikalien, die als Ausgangsstoffe für toxische Wirkstoffe verwendet werden können, wie folgt und "Mischungen von Chemikalien", die eine oder mehrere dieser Chemikalien enthalten:
Anmerkung: SIEHE AUCH LISTE FÜR WAFFEN, MUNITION UND RÜSTUNGSMATERIAL UND NUMMER 1C450.
Anmerkung 1: Für Ausfuhren in "Nichtvertragsstaaten des Chemiewaffenübereinkommens" erfasst Nummer 1C350 nicht "Mischungen von Chemikalien", die eine oder mehrere der von den Unternummern 1C350.1, .3, .5, .11, .12, .13, .17, .18, .21, .22, .26, .27, .28, .31, .32, .33, .34, .35, .36, .54, .55, .56, .57, .63 und .65 erfassten Chemikalien enthalten, in denen keine der einzeln erfassten Chemikalien zu mehr als 10 Gew.-% in der Mischung enthalten ist.Anmerkung 2: Für Ausfuhren in "Vertragsstaaten des Chemiewaffenübereinkommens" erfasst Nummer 1C350 nicht "Mischungen von Chemikalien", die eine oder mehrere der von den Unternummern 1C350.1, .3, .5, .11, .12, .13, .17, .18, .21, .22, .26, .27, .28, .31, .32, .33, .34, .35, .36, .54, .55, .56, .57, .63 und .65 erfassten Chemikalien enthalten, in denen keine der einzeln erfassten Chemikalien zu mehr als 30 Gew.-% in der Mischung enthalten ist.
Anmerkung 3: Nummer 1C350 erfasst nicht "Mischungen von Chemikalien", die eine oder mehrere der von den Unternummern 1C350.2, .6, .7, .8, .9, .10, .14, .15, .16, .19, .20, .24, .25, .30, .37, .38, .39, .40, .41, .42, .43, .44, .45, .46, .47, .48, .49, .50, .51, .52, .53, .58, .59, .60, 61, .62 und .64 erfassten Chemikalien enthalten, in denen keine der einzeln erfassten Chemikalien zu mehr als 30 Gew.-% in der Mischung enthalten ist.
Anmerkung 4: Nummer 1C350 erfasst nicht als Verbrauchsgüter bestimmte Waren, die zum Verkauf im Einzelhandel verpackt und für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind oder die zum einzelnen Gebrauch verpackt sind.
1C351 Human- und tierpathogene Erreger sowie "Toxine", wie folgt:
Anmerkung: Shiga-Toxin produzierende Escherichia coli (STEC) umfassen unter anderem enterohämorrhagische E. coli (EHEC), Verotoxin produzierende E. coli (VTEC) oder Verocytotoxin produzierende E.coli (VTEC).
Anmerkung: Unternummer 1C351d erfasst nicht Botulinumtoxine oder Conotoxine in Fertigprodukten mit allen folgenden Eigenschaften:
- pharmazeutische Zubereitungen, entwickelt für die Behandlung von Menschen mit entsprechender Indikation,
- abgepackt in einer für medizinische Produkte handelsüblichen Form (Fertigarzneimittel) und
- mit staatlicher Zulassung als medizinisches Produkt.
Anmerkung: Nummer 1C351 erfasst keine "Impfstoffe" oder "Immunotoxine".
1C353 'Genetische Elemente' und 'genetisch modifizierte Organismen' wie folgt:
Technische Anmerkungen:
- 'Genetisch modifizierte Organismen' schließen Organismen ein, in denen die Nukleinsäuresequenzen durch gezielte molekulare Manipulation geschaffen oder verändert wurden.
- 'Genetische Elemente' schließen unter anderem Chromosomen, Genome, Plasmide, Transposons, Vektoren und inaktivierte Organismen, die rückgewinnbare Nukleinsäurefragmente enthalten, ein, ob genetisch modifiziert oder unmodifiziert oder ganz oder teilweise chemisch synthetisiert. Für die Zwecke der Erfassung der 'genetischen Elemente' gelten Nukleinsäuren aus einem inaktivierten Organismus, einem Virus oder einer Probe als rückgewinnbar, wenn die Inaktivierung und Aufbereitung des Materials dazu bestimmt oder dafür bekannt ist, die Isolierung, Reinigung, Amplifikation, Detektion oder Identifikation von Nukleinsäuren zu ermöglichen.
- 'Pathogenität zu verleihen oder zu verstärken' ist so definiert, dass die Insertion oder die Integration der Nukleinsäuresequenz bzw. -sequenzen die Verwendbarkeit des aufnehmenden Organismus für die bewusste Verursachung von Krankheiten oder Todesfällen ermöglicht oder erhöht. Dazu gehören unter anderem Veränderungen von: Virulenz, Übertragbarkeit, Stabilität, Infektionsweg, Wirtsspektrum, Reproduzierbarkeit, Fähigkeit zur Umgehung oder Unterdrückung der Wirtsimmunität, Resistenz gegenüber medizinischen Gegenmaßnahmen oder Nachweisbarkeit.
Anmerkung: Nummer 1C353 erfasst keine Nukleinsäuresequenzen von Shiga-Toxin produzierenden Escherichia coli der Serotypen O26, O45, O103, O104, O111, O121, O145, O157 und andere Shiga-Toxin produzierende Serotypen, ausgenommen jene genetischen Elemente, die Shiga-Toxin selbst oder Untereinheiten davon kodieren.
1C354 Pflanzenpathogene Erreger wie folgt:
1C450 Toxische Chemikalien und Ausgangsstoffe für toxische Chemikalien wie folgt und "Mischungen von Chemikalien", die eine oder mehrere dieser Chemikalien enthalten:
Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMER 1C350, UNTERNUMMER 1C351d UND LISTE FÜR WAFFEN, MUNITION UND RÜSTUNGSMATERIAL.
Anmerkung 1: Für Ausfuhren in "Nichtvertragsstaaten des Chemiewaffenübereinkommens" erfasst Nummer 1C450 nicht "Mischungen von Chemikalien", die eine oder mehrere der von den Unternummern 1C450a1 und 1C450a2 erfassten Chemikalien enthalten, in denen keine der einzeln erfassten Chemikalien zu mehr als 1 Gew.-% in der Mischung enthalten ist.Anmerkung 2: Für Ausfuhren in "Vertragsstaaten des Chemiewaffenübereinkommens" erfasst Nummer 1C450 nicht "Mischungen von Chemikalien", die eine oder mehrere der von den Unternummern 1C450a1 und 1C450a2 erfassten Chemikalien enthalten, in denen keine der einzeln erfassten Chemikalien zu mehr als 30 Gew.-% in der Mischung enthalten ist.
Anmerkung 3: Nummer 1C450 erfasst nicht "Mischungen von Chemikalien", die eine oder mehrere der von den Unternummern 1C450a4, 1C450a5, 1C450a6 und 1C450a7 erfassten Chemikalien enthalten, in denen keine der einzeln erfassten Chemikalien zu mehr als 30 Gew.-% in der Mischung enthalten ist.
Anmerkung 4: Nummer 1C450 erfasst nicht als Verbrauchsgüter bestimmte Waren, die zum Verkauf im Einzelhandel verpackt und für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind oder die zum einzelnen Gebrauch verpackt sind.
Anmerkung: Unternummer 1C450b1 erfasst nicht Fonofos: O-Ethyl-S-phenylethyldithiophosphonat (CAS-Nr. 944-22-9).
Anmerkung: Zur Erfassung von N,N-Dimethylaminophosphoryldichlorid siehe Unternummer 1C350 Ziffer 57.
Anmerkung: Unternummer 1C450b5 erfasst nicht:
- N,N-Dimethylaminoethanol (CAS-Nr. 108-01-0) und die entsprechenden protonierten Salze,
- protonierte Salze von N,N-Diethylaminoethanol (CAS-Nr. 100-37-8).
Anmerkung 1: Für Ausfuhren in "Nichtvertragsstaaten des Chemiewaffenübereinkommens" erfasst Nummer 1C450 nicht "Mischungen von Chemikalien", die eine oder mehrere der von den Unternummern 1C450b1, 1C450b2, 1C450b3, 1C450b4, 1C450b5 und 1C450b6 erfassten Chemikalien enthalten, in denen keine der einzeln erfassten Chemikalien zu mehr als 10 Gew.-% in der Mischung enthalten ist.Anmerkung 2: Für Ausfuhren in "Vertragsstaaten des Chemiewaffenübereinkommens" erfasst Nummer 1C450 nicht "Mischungen von Chemikalien", die eine oder mehrere der von den Unternummern 1C450b1, 1C450b2, 1C450b3, 1C450b4, 1C450b5 und 1C450b6 erfassten Chemikalien enthalten, in denen keine der einzeln erfassten Chemikalien zu mehr als 30 Gew.-% in der Mischung enthalten ist.
Anmerkung 3: Nummer 1C450 erfasst nicht "Mischungen von Chemikalien", die die von Unternummer 1C450b8 erfasste Chemikalie enthalten, in der die einzeln erfasste Chemikalie zu nicht mehr als 30 Gew.-% in der Mischung enthalten ist.
Anmerkung 4: Nummer 1C450 erfasst nicht als Verbrauchsgüter bestimmte Waren, die zum Verkauf im Einzelhandel verpackt und für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind oder die zum einzelnen Gebrauch verpackt sind.
1D Datenverarbeitungsprogramme (Software)
1D001 "Software", besonders entwickelt oder geändert für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" der von Nummer 1B001, 1B002 oder 1B003 erfassten Ausrüstung.
1D002 "Software" für die "Entwicklung" von Laminaten oder "Verbundwerkstoffen" mit einer "Matrix" aus organischen Stoffen, Metallen oder Kohlenstoff.
1D003 "Software", besonders entwickelt oder geändert, um Ausrüstung zu befähigen, die Funktionen der von Unternummer 1A004c oder 1A004d erfassten Ausrüstung zu erfüllen.
1D101 "Software", besonders entwickelt oder geändert für den Betrieb oder die Wartung der von Nummer 1B101, 1B102, 1B115, 1B117, 1B118 oder 1B119 erfassten Ausrüstung.
1D103 "Software", besonders entwickelt für die Analyse zur Reduktion von Messgrößen, wie Radarreflexion, Ultraviolett-/Infrarot-Rückstrahlung oder Schallsignatur.
1D201 "Software", besonders entwickelt für die "Verwendung" der von Nummer 1B201 erfassten Ausrüstung.
1E Technologie
1E001 "Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung" oder "Herstellung" von Ausrüstung, Werkstoffen oder Materialien, die von Nummer 1A002 bis 1A005, Unternummer 1A006b oder Nummer 1A007, 1B oder 1C erfasst werden.
1E002 "Technologie" wie folgt:
Anmerkung: Unternummer 1E002c2 erfasst nicht "Technologie" für Schleifmittel.
Anmerkung: Unternummer 1E002f erfasst nicht "Technologie" für die Reparatur von Strukturen "ziviler Luftfahrzeuge" unter Verwendung von "faser- oder fadenförmigen Materialien" aus Kohlenstoff und Epoxidharzen entsprechend den Handbüchern des "Luftfahrzeug"-Herstellers.
1E101 "Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Verwendung" von Gütern, erfasst von den Nummern 1A102, 1B001, 1B101, 1B102, 1B115 bis 1B119, 1C001, 1C101, 1C107, 1C111 bis 1C118, 1D101 oder 1D103.
1E102 "Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung" von "Software", erfasst von Nummer 1D001, 1D101 oder 1D103.
1E103 "Technologie" zur Temperatur-, Druck- und Atmosphärenregelung in Autoklaven oder Hydroklaven für die "Herstellung" von "Verbundwerkstoffen" oder von teilweise verarbeiteten "Verbundwerkstoffen".
1E104 "Technologie" zur "Herstellung" pyrolytisch erzeugter Materialien, die in einer Form, auf einem Dorn oder einem anderen Substrat aus Vorstufengasen abgeschieden werden, die in einem Temperaturbereich von 1.573 K (1.300 °C) bis 3.173 K (2.900 °C) bei einem Druck von 130 Pa bis 20 kPa zerfallen.
Anmerkung: Nummer 1E104 gilt auch für "Technologie" für die Bildung von Vorstufengasen, Durchflussraten sowie Prozesssteuerungsplänen und -parametern.
1E201 "Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Verwendung" von Gütern, erfasst von Nummer 1A002, 1A007, 1A202, 1A225 bis 1A227, 1B201, 1B225 bis 1B234, Unternummer 1C002b3, 1C002b4, 1C010b, Nummer 1C202, 1C210, 1C216, 1C225 bis 1C241 oder 1D201.
1E202 "Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung" oder "Herstellung" von Waren, erfasst von Nummer 1A007, 1A202 oder Nummer 1A225 bis 1A227.
1E203 "Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung" von "Software", erfasst von Nummer 1D201.
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