Regelwerk, EU 2018

Beschl. (EU) 2018/1961
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Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2 Anwendbare Ausnahmen und Beschränkungen

Artikel 3 Unterrichtung der von der Datenverarbeitung betroffenen Personen

Artikel 4 Auskunftsrecht der betroffenen Personen, Recht auf Löschung und Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Artikel 5 Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Personen

Artikel 6 Erfassung und Registrierung von Beschränkungen

Artikel 7 Dauer der Beschränkungen

Artikel 8 Überprüfung durch den Datenschutzbeauftragten der Europäischen Kommission

Artikel 9 Inkrafttreten