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Regelwerk, EU 2019, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2019/93 des Rates vom 21. Januar 2019 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/1509 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea

(ABl. L 19 vom 22.01.2019 S. 3)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates vom 30. August 2017 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 1, insbesondere auf Artikel 47 Absatz 2,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 30. August 2017 die Verordnung (EU) 2017/1509 angenommen.

(2) Zwei der in Anhang XV der Verordnung (EU) 2017/1509 benannten natürlichen Personen sind verstorben und ihre Einträge sollten aus dem Anhang gestrichen werden.

(3) Anhang XV der Verordnung (EU) 2017/1509 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang XV der Verordnung (EU) 2017/1509 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 21. Januar 2019.

1) ABl. L 224 vom 31.08.2017 S. 1.

.

Anhang

In der Verordnung (EU) 2017/1509 werden in Anhang XV Buchstabe a folgende Einträge gestrichen:

2. CHU Kyu-Chang (Geburtsdatum: 25.11.1928)

4. KIM Yong-chun (Geburtsdatum: 4.3.1935).

UWS Umweltmanagement GmbHENDE