VO (EU) 2019/631
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Artikel 1 Gegenstand und Ziele
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Zielvorgaben für die spezifischen Emissionen
Artikel 5 Begünstigungen
Artikel 6 Emissionsgemeinschaften
Artikel 7 Überwachung und Meldung der durchschnittlichen Emissionen
Artikel 7a CO2-Emissionen über den gesamten Lebenszyklus
Artikel 8 Abgabe wegen Emissionsüberschreitung
Artikel 9 Veröffentlichung der Leistungen der Hersteller
Artikel 10 Ausnahmeregelung für bestimmte Hersteller
Artikel 11 Ökoinnovationen
Artikel 12 Tatsächliche CO2-Emissionen und tatsächlicher Kraftstoff- oder Energieverbrauch
Artikel 13 Überprüfung der CO2-Emissionen von Fahrzeugen im Betrieb
Artikel 14 Anpassung der Werte M0 und TM0
Artikel 14a Fortschrittsbericht
Artikel 15 Überprüfung und Berichterstattung
Artikel 16 Ausschussverfahren
Artikel 17 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 18 Aufhebung
Artikel 19 Inkrafttreten
Teil A
Zielvorgaben für spezifische Emissionen für Personenkraftwagen
Teil B
Zielvorgaben für die spezifischen Emissionen für leichte Nutzfahrzeuge
Anhang II Überwachung und Meldung der Emissionen neuer Personenkraftwagen
Teil A
Erfassung von Angaben über neue Personenkraftwagen und Ermittlung von Daten für die Überwachung von CO2-Emissionen
Teil B
Format für die Datenübermittlung
Abschnitt 1
Aggregierte ÜberwachungsdatenAbschnitt 2
- gestrichen -Abschnitt 2a
Ausführliche Überwachungsdaten - für jeweils ein Fahrzeug
Anhang III Überwachung und Meldung der Emissionen neuer leichter Nutzfahrzeuge
A. Erfassung von Angaben über neue leichte Nutzfahrzeuge und Bestimmung von Daten für die Überwachung von CO2-Emissionen
1. Detaillierte Angaben1.1. - gestrichen -
1.1a. Meldung in der Klasse N1 zugelassener Fahrzeuge durch die Mitgliedstaaten
1.2. Als Fahrzeuge der Klasse N1 zugelassene vervollständigte Fahrzeuge
1.2.1. Meldung durch die Mitgliedstaaten1.2.2. Meldung durch die Hersteller
1.2.3. Berechnung der durchschnittlichen spezifischen CO2-Emissionen und der Zielvorgabe für die spezifischen Emissionen
1.2.4. Berechnung der Überwachungswerte für die CO2-Emissionen im Falle unvollständiger Basisfahrzeuge
1.2.5. Repräsentativität des Überwachungswerts für die CO2-Emissionen
B. - gestrichen -
C. Formate für die Datenübermittlung
Abschnitt 1
Aggregierte Überwachungsdaten
Abschnitt 2
- gestrichen -
Abschnitt 2a
Detaillierte Überwachungsdaten - für jeweils ein Fahrzeug
Anhang IV Aufgehobene Verordnungen mit Verzeichnis ihrer späteren Änderungen
Anhang V Entsprechungstabelle