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Durchführungsbeschluss (EU) 2019/995 der Kommission vom 17. Juni 2019 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/2323 zur Aufstellung der europäischen Liste von Abwrackeinrichtungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 160 vom 18.06.2019 S. 28)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über das Recycling von Schiffen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 und der Richtlinie 2009/16/EG 1, insbesondere auf Artikel 16,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 stellen die Schiffseigner sicher, dass zum Recycling bestimmte Schiffe nur in Abwrackeinrichtungen recycelt werden, die in der gemäß Artikel 16 dieser Verordnung veröffentlichten europäischen Liste der Abwrackeinrichtungen aufgeführt sind.
(2) Die europäische Liste ist im Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2323 der Kommission 2 festgelegt.
(3) Dänemark hat der Kommission mitgeteilt, dass zwei Abwrackeinrichtungen 3 in seinem Hoheitsgebiet von der zuständigen Behörde gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 zugelassen wurden, und hat ihr alle zur Aufnahme dieser Einrichtungen in die europäische Liste erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt. Die europäische Liste sollte daher aktualisiert werden, um diese Einrichtungen in die Liste aufzunehmen.
(4) Im Anschluss an die Aufnahme der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 in das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum 4 hat Norwegen der Kommission mitgeteilt, dass fünf Abwrackeinrichtungen 5 in seinem Hoheitsgebiet von der zuständigen Behörde gemäß Artikel 14 dieser Verordnung zugelassen wurden, und hat ihr alle zur Aufnahme dieser Einrichtungen in die europäische Liste erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt. Die europäische Liste sollte daher aktualisiert werden, um diese Einrichtungen in die Liste aufzunehmen.
(5) Die Kommission hat gemäß Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 einen Antrag auf Aufnahme einer in der Türkei befindlichen Abwrackeinrichtung 6 in die europäische Liste erhalten. Nach Bewertung der Informationen und Belege, die gemäß Artikel 15 dieser Verordnung beigebracht oder eingeholt wurden, ist die Kommission der Auffassung, dass die Einrichtung die in Artikel 13 dieser Verordnung festgelegten Anforderungen erfüllt, um das Recycling von Schiffen durchzuführen und in die europäische Liste aufgenommen zu werden. Die europäische Liste sollte daher aktualisiert werden, um diese Einrichtung in die Liste aufzunehmen.
(6) Es ist außerdem erforderlich, einen Fehler betreffend die Informationen im Zusammenhang mit Artikel 16 Absatz 2 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 zu berichtigen, die in der europäischen Liste über die Abwrackeinrichtung in Finnland aufgeführt sind.
(7) Der Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2323 sollte daher entsprechend geändert werden.
(8) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß Artikel 25 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 eingesetzten Ausschusses
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Der Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/2323 erhält die Fassung des Anhangs des vorliegenden Beschlusses.
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Brüssel, den 17. Juni 2019
2) Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2323 der Kommission vom 19. Dezember 2016 zur Aufstellung der europäischen Liste von Abwrackeinrichtungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recycling von Schiffen (ABl. L 345 vom 20.12.2016 S. 119).
3) FAYARD A/S und Stena Recycling A/S.
4) Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 257/2018 vom 5. Dezember 2018 zur Änderung von Anhang XIII (Verkehr) und Anhang XX (Umweltschutz) des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).
5) AF Offshore Decom, Green Yard AS, Kvaerner AS (Stord), Lutelandet Industrihamn und Norscrap West AS.
6) Isiksan Gemi Sokum Pazarlama Ve Tic. Ltd. Sti.
Anhang |
"Anhang
Europäische Liste von Abwrackeinrichtungen gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Teil A
In einem Mitgliedstaat ansässige Abwrackeinrichtungen
Name der Einrichtung | Recycling-Methode | Art und Größe der Schiffe, die abgewrackt werden können | Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Abwrackeinrichtung, u. a. in Bezug auf die Bewirtschaftung von gefährlichem Abfall | Einzelheiten zum Verfahren der ausdrücklichen oder stillschweigenden Zulassung des Schiffsrecyclingplans durch die zuständige Behörde 1 | Jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität, berechnet als Summe des Gewichts der Schiffe in LDT, die in einem bestimmten Jahr in der Einrichtung abgewrackt wurden 2 | Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme in die europäische Liste 3 |
BELGIEN | ||||||
NV Galloo Recycling Gent Scheepszatestraat 9 9000 Gent Belgien Tel.: +32 92512521 | Längsseits (Wasserliegeplatz), Rampe | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen: Länge: 265 Meter | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 30 Tagen | 34.000 4 | 31. März 2020 | |
DÄNEMARK | ||||||
FAYARD A/S Kystvejen 100 5330 Munkebo Dänemark www.fayard.dk | Stilllegung und Abwracken im Trockendock | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen: Länge: 415 Meter | Die Abwrackeinrichtung wird im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften und den Bedingungen gemäß der von der Gemeinde Kerteminde erteilten Umweltgenehmigung vom 7. November 2018 geregelt. Die Umweltgenehmigung umfasst Bedingungen für die Betriebszeiten, spezielle Betriebsbedingungen, die Handhabung und Lagerung von Abfällen sowie die Bedingung, dass die Arbeiten im Trockendock durchgeführt werden müssen. | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen | 0 5 | 7. November 2023 |
Fornæs ApS Rolshøjvej 12-16 8500 Grenaa Dänemark www.fornaes.dk | Demontage am Kai und anschließende Verschrottung auf undurchlässigen Böden mit wirksamen Dränagesystemen | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen: Länge: 150 Meter BRZ: 10.000 | Die Gemeinde Norddjurs ist berechtigt, gefährlichen Abfall umweltgeprüften Auffangeinrichtungen zuzuweisen. | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen | 30.000 6 | 30. Juni 2021 |
Modern American Recycling Services Europe (M.A.R.S) Sandholm 60 9900 Frederikshavn Dänemark Website: http://www.modernamericanrecyclingservices.com/ | Schneiden und Brennschneiden, nachdem der für die Demontage bestimmte Gegenstand in eine Slipanlage gebracht wurde | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen: Länge: 290 Meter | Die Bedingungen für den Betrieb der Abwrackeinrichtung sind in der von der Gemeinde Frederikshavn erteilten Umweltgenehmigung vom 9. März 2018 festgelegt.
Gemäß der für die Abwrackeinrichtung erteilten Umweltgenehmigung ist die Gemeinde Frederikshavn berechtigt, gefährlichen Abfall umweltgeprüften Auffangeinrichtungen zuzuweisen. Die Abwrackeinrichtung darf gefährlichen Abfall nicht länger als ein Jahr lagern. | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen | 0 7 | 23. August 2023 |
Smedegaarden A/S Vikingkaj 5 6700 Esbjerg Dänemark www.smedegaarden.net | Demontage am Kai und anschließende Verschrottung auf undurchlässigen Böden mit wirksamen Dränagesystemen | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen: Länge: 170 Meter | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen | 20.000 8 | 15. September 2021 | |
Stena Recycling A/S Grusvej 6 6700 Esbjerg Dänemark Tel.: +45 20699190 | Schneiden und Brennschneiden, nachdem der für die Demontage bestimmte Gegenstand in einen abgegrenzten, nicht überschwemmbaren Bereich mit undurchlässigen Böden und wirksamen Dränagesystemen gebracht wurde | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen: Länge: 40 Meter Breite: 40 Meter Tiefgang: 10 Meter | Die Bedingungen für den Betrieb der Abwrackeinrichtung sind in der von der Gemeinde Esbjerg erteilten Umweltgenehmigung vom 5. Oktober 2017 festgelegt.
Gemäß der für die Abwrackeinrichtung erteilten Umweltgenehmigung ist die Gemeinde Esbjerg berechtigt, gefährlichen Abfall umweltgeprüften Auffangeinrichtungen zuzuweisen. | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen | 0 9 | 7. Februar 2024 |
ESTLAND | ||||||
BLRT Refonda Baltic OÜ Kopli 103, 11712 Tallinn, Estland Tel.: +372 6102933 | Schwimmend am Kai und im Schwimmdock | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen: Länge: 197 Meter BRZ: 28.000 | Abfallgenehmigung Nr. L.JÄ/327249; Genehmigung zur Bewirtschaftung von gefährlichem Abfall Nr. 0222; Vorschriften des Hafens Vene-Balti, Manual on Ships Recycling MSR-Refonda; Umweltmanagementsystem, Abfallbewirtschaftung EP 4.4.6-1-13
Die Einrichtung darf nur gefährliche Materialien recyceln, für die ihr eine Genehmigung erteilt wurde. | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 30 Tagen | 21.852 10 | 15. Februar 2021 |
SPANIEN | ||||||
DDR VESSELS XXI, S.L. Hafen 'El Musel' Gijón Spanien Tel.: +34 630144416 | Abwrackrampe | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013, außer Schiffen mit Atomantrieb
Höchstmaße von Schiffen: Länge: 169,9 Meter (Schiffe mit einer Länge von mehr als 169,9 Metern, die auf der Rampe ein Null- oder negatives Kippmoment gewährleisten, können je nach Ergebnis einer ausführlichen Machbarkeitsstudie akzeptiert werden) | Die Auflagen sind in der integrierten Umweltgenehmigung vorgegeben. | Ausdrückliche Zulassung des Hafenamts des Hafens, in dem sich die Einrichtung befindet | 0 11 | 28. Juli 2020 |
FRANKREICH | ||||||
Démonaval Recycling ZI du Malaquis Rue François Arago 76580 LE TRAIT Tel.: +33 769791280 | Längsseits, Trockendock | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen (Trockendock): Länge: 140 Meter | Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben. | Ausdrückliche Zulassung - zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt. | 0 12 | 11. Dezember 2022 |
GARDET & DE BEZENAC Recycling/Groupe BAUDELET ENVIRONNEMENT - GIE MUG 616, Boulevard Jules Durand 76600 Le Havre Frankreich Tel.: +33 235951634 | Schwimmanleger und Slipanlage | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen: Länge: 150 Meter LDT: 7.000 | Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben. | Ausdrückliche Zulassung - zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt. | 16.000 13 | 30. Dezember 2021 |
Grand Port Maritime de Bordeaux 152, Quai de Bacalan - CS 41320-33082 Bordeaux Cedex Frankreich Tel.: +33 556905800 | Längsseits, Trockendock | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen (Trockendock): Länge: 240 Meter | Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben. | Ausdrückliche Zulassung - zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt. | 18.000 14 | 21. Oktober 2021 |
Les Recycleurs bretons
Zone Industrielle de Kerbriant - Tel.: +33 298011106 | Längsseits, Trockendock | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen (Trockendock): Länge: 225 Meter | Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben. | Ausdrückliche Zulassung - zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt. | 5.500 15 | 24. Mai 2021 |
ITALIEN | ||||||
San Giorgio del Porto S.p.A. Calata Boccardo 8 16128 - Genova - Italien Tel.: +39 010251561 | Längsseits, Trockendock | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen: Länge: 350 Meter BRZ: 130.000 | Die Auflagen und Einschränkungen sind in der integrierten Umweltgenehmigung vorgegeben.
Die Einrichtung verfügt über einen Schiffsrecyclingplan der Abwrackeinrichtung, der mit den Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 im Einklang steht. | Ausdrückliche Zulassung | 38.564 16 | 6. Juni 2023 |
LETTLAND | ||||||
42/44, Liepaja, LV-3402 Lettland Tel.: +371 63401919 | Demontage von Schiffen (Wasserliegeplatz und Trockendock) | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen: Länge: 165 Meter Breite: 22 Meter DWT:14.000 | Siehe nationale Genehmigung Nr. LI10IB0024 | Ausdrückliche Zulassung - schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen | 0 17 | 11. Juni 2020 |
LITAUEN | ||||||
UAB APK Minijos 180 (Liegeplatz 133A), LT 93269, , Litauen Tel.: +370 46365776 | Längsseits (Wasserliegeplatz) | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen: Länge: 130 Meter BRZ: 3.500 | Siehe nationale Genehmigung Nr. TL-KL.1-15/2015 | Ausdrückliche Zulassung - schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen | 1.500 18 | 17. März 2020 |
UAB Armar Minijos 180 (Liegeplätze 127A, 131A), LT 93269, , Litauen Tel.: +370 68532607 | Längsseits (Wasserliegeplatz) | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen (Liegeplatz 127A): Länge: 80 Meter BRZ: 1.500 Höchstmaße von Schiffen (Liegeplatz 131A): Länge: 80 Meter BRZ: 1.500 | Siehe nationale Genehmigung Nr. TL-KL.1-16/2015 (Liegeplatz 127A) Siehe nationale Genehmigung Nr. TL-KL.1-51/2017 (Liegeplatz 131A) | Ausdrückliche Zulassung - schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen | 3.910 19 | 17. März 2020
(Liegeplatz 127A) 19. April 2022 (Liegeplatz 131A) |
UAB Vakaru refonda Minijos 180 (Liegeplätze 129, 130, 131A, 131, 132, 133A), LT 93269, , Litauen Tel.: +370 46483940/46483891 | Längsseits (Wasserliegeplatz) | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen: Länge: 230 Meter BRZ: 70.000 | Siehe nationale Genehmigung Nr. (11.2)-30-161/2011/TL-KL.1-18/2015 | Ausdrückliche Zulassung - schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen | 20.140 20 | 21. Mai 2020 |
NIEDERLANDE | ||||||
Keppel-Verolme Prof. Gerbrandyweg 25 3197 KK Rotterdam-Botlek Niederlande Tel.: +31 181234353 | Abwracken | Höchstmaße von Schiffen:
Länge: 405 Meter | Die Anlage verfügt über eine Betriebsgenehmigung mit den Einschränkungen und Auflagen für einen umweltgerechten Betrieb. | Ausdrückliche Zulassung | 52.000 21 | 21. Juli 2021 |
Scheepssloperij Nederland B.V. Havenweg 1; 3295 XZ s-Gravendeel Postbus 5234; 3295 ZJ s-Gravendeel Niederlande Tel.: +31 786736055 | Abwracken | Höchstmaße von Schiffen:
Länge: 200 Meter | Die Anlage verfügt über eine Betriebsgenehmigung mit den Einschränkungen und Auflagen für einen umweltgerechten Betrieb. | Ausdrückliche Zulassung | 9.300 22 | 27. September 2021 |
NORWEGEN | ||||||
AF Offshore Decom Raunesvegen 597 5578 Nedre Vats Norwegen https://afgruppen.no/selskaper/afoffshore-decom/ | Demontage am Kai und anschließendes Versetzen des Rumpfes auf den Kai;
Abfallbewirtschaftung und Verschrottung auf undurchlässigen Oberflächen mit wirksamen Dränagesystemen | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen: Länge: 290 Meter AF kann auch halbtauchende Bohranlagen und Plattformen aufnehmen. | Siehe nationale Genehmigung Nr. 2005.0038.T | Ausdrückliche Zulassung | 20.000 23 | 28. Januar 2024 |
Green Yard AS Angholmen 4485 Feda Norwegen www.greenyard.no | Abwrackhalle mit Slipanlage; größere Demontage-Arbeiten sind in Innenräumen durchzuführen. | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen: Breite: 25 m | Siehe nationale Genehmigung Nr. 2018.0833.T
Die Genehmigung enthält Beschränkungen, welche Arbeiten im Außenbereich stattfinden dürfen, damit die Schiffe in die Halle passen. | Ausdrückliche Zulassung | 0 24 | 28. Januar 2024 |
Kvaerner AS (Stord) Eldøyane 59 5411 Stord Norwegen www.kvaerner.com | Wasserliegeplatz und Slipanlage; große Schiffe werden teilweise am Kai demontiert, bis der Rumpf über die Slipanlage nach oben befördert werden kann.
Alle weiteren Arbeiten zur Demontage auf Betonplatten mit Dränage zu einer Abwasserbehandlungsanlage. | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen: Länge: 230 m Kvaerner kann auch Topsides und Jacket-Strukturen sowie halbtauchende Anlagen aufnehmen. | Siehe nationale Genehmigung Nr. 2013.0111.T | Ausdrückliche Zulassung | 60.000 25 | 28. Januar 2024 |
Lutelandet Industrihamn Lutelandet Offshore AS 6964 Korssund, Norwegen www.1utelandetoffshore.com | Demontage am Kai, zur Verschrottung auf undurchlässigen Oberflächen mit Dränage- und Behandlungssystemen an Land gehoben | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Jedes Schiff bis zu den in der Genehmigung genannten Abmessungen Lutelandet kann auch Topsides und Jacket-Strukturen sowie halbtauchende Anlagen aufnehmen. | Siehe nationale Genehmigung
Nr. 2014.0646.T | Ausdrückliche Zulassung | 7.000 26 | 28. Januar 2024 |
Norscrap West AS Hanøytangen 122 5310 Hauglandhella Norwegen www.norscrap.no | Schwimmende Slipanlage;
zusätzliche Optionen je nach Komplexität: 1. Demontage am Kai und anschließende Verschrottung auf undurchlässigen Böden mit wirksamen Dränagesystemen 2. Trockendock | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen: Länge: 150 m LDT: 8.000 Tonnen schwimmende Slipanlage; je nach Recycling-Methoden mehr | Siehe nationale Genehmigung Nr. 2017.0864.T | Ausdrückliche Zulassung | 4.500 27 | 1. März 2024 |
PORTUGAL | ||||||
Navalria - Docas, Construções e Reparações Navais Porto Comercial, Terminal Sul, Apartado 39, 3811-901 Aveiro Portugal Tel.: +351 234378970, | Demontage im Trockendock,
Dekontaminierung und Demontage auf einer horizontalen und einer geneigten Ebene, je nach Größe des Schiffs | Nennkapazität der horizontalen Ebene: 700 Tonnen
Nennkapazität der geneigten Ebene: 900 Tonnen | Die Auflagen für die Tätigkeit sind in den Spezifikationen im Anhang zum Titel AL n.°5/2015/CCDRC vom 26. Januar 2016 enthalten. | Ausdrückliche Zulassung | 1.900 28 | 26. Januar 2020 |
FINNLAND | ||||||
Turun Korjaustelakka Oy (Turku Repair Yard Ltd) Navirentie, 21110 Naantali Finnland Tel.: +358 244511 | Längsseits, Trockendock | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen: Länge: 250 Meter | Die Auflagen sind in der nationalen Umweltgenehmigung vorgegeben. | Ausdrückliche Zulassung | 20.000 29 | 1. Oktober 2023 |
VEREINIGTES KÖNIGREICH | ||||||
Able UK Limited Teesside Environmental Reclamation and Recycling Centre Graythorp Dock Tees Road Hartlepool Cleveland TS25 2DB Vereinigtes Königreich Tel.: +44 1642806080 | Demontage von Schiffen und damit zusammenhängende Behandlung im Trockendock und am Wasserliegeplatz gestattet | Jedes Schiff bis zu den in der Genehmigung genannten Abmessungen
Höchstmaße von Schiffen: Länge: 337,5 Meter | Die Einrichtung verfügt über einen Schiffsrecyclingplan der Abwrackeinrichtung, der mit der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 im Einklang steht.
Zulassung der Anlage durch eine Genehmigung (Az. EPR/VP3296ZM), die Auflagen für die Tätigkeit und Vorgaben für den Anlagenbetreiber enthält. | Ausdrückliche Zulassung | 66.340 30 | 6. Oktober 2020 |
Dales Marine Services Ltd Imperial Dry Dock Leith Edinburgh EH6 7DR Kontakt: Tel.: +44 1314543380 | Demontage von Schiffen und damit zusammenhängende Behandlung im Trockendock und am Wasserliegeplatz gestattet | Alle Schiffe von bis zu 7.000 Tonnen
Höchstmaße von Schiffen: Länge: 165 Meter | Die Einrichtung verfügt über einen Schiffsrecyclingplan der Abwrackeinrichtung, der mit der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 im Einklang steht. Zulassung der Anlage durch eine Genehmigung (Az.: WML L 1157331), die Auflagen für die Tätigkeit und Vorgaben für den Anlagenbetreiber enthält. | Ausdrückliche Zulassung | 7.275 31 | 2. November 2022 |
Harland and Wolff Heavy Industries Limited Queen's Island Belfast BT3 9DU Vereinigtes Königreich Tel.: +44 2890458456 | Demontage von Schiffen und damit zusammenhängende Behandlung im Trockendock und am Wasserliegeplatz gestattet | Alle Schiffe bis zu den im zugelassenen Arbeitsplan genannten Abmessungen
Höchstmaße von Schiffen: DWT des Hauptdocks (des größten Docks): 556 m x 93 m x 1,2 m. Es kann Schiffe bis zu dieser Größe aufnehmen. DWT des größten Trockendocks: 1,2 Mio. | Die Einrichtung verfügt über einen Schiffsrecyclingplan der Abwrackeinrichtung, der mit der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 im Einklang steht.
Zulassung der Anlage durch eine Genehmigung zur Abfallbewirtschaftung (Genehmigungsnr. LN/07/21/V2), die Auflagen für die Tätigkeit und Vorgaben für den Anlagenbetreiber enthält. | Ausdrückliche Zulassung | 13.200 32 | 3. August 2020 |
Swansea Drydock Ltd Prince of Wales Dry Dock Swansea Wales SA1 1LY Vereinigtes Königreich Tel.: +44 01792654592 | Demontage von Schiffen und damit zusammenhängende Behandlung im Trockendock und am Wasserliegeplatz gestattet | Jedes Schiff bis zu den in der Genehmigung genannten Abmessungen
Höchstmaße von Schiffen: Länge: 200 Meter | Die Anlage verfügt über einen Schiffsrecyclingplan der Abwrackeinrichtung, der mit der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 im Einklang steht.
Zulassung der Anlage durch eine Genehmigung (Az. EPR/UP3298VL), die Auflagen für die Tätigkeit und Vorgaben für den Anlagenbetreiber enthält. | Ausdrückliche Zulassung | 7.275 33 | 2. Juli 2020 |
1) Gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 über das Recycling von Schiffen.
2) Gemäß Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe a Satz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013. 3) Der Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme in die europäische Liste entspricht dem Zeitpunkt, zu dem die Genehmigung oder Zulassung der Einrichtung in dem Mitgliedstaat abläuft. 4) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 50.000 LDT pro Jahr. 5) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 30.000 LDT pro Jahr. 6) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 50.000 LDT pro Jahr. 7) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 200.000 LDT pro Jahr. 8) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 50.000 LDT pro Jahr. 9) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 45.000 LDT pro Jahr. 10) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 15.000 LDT pro Jahr. 11) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 60.000 LDT pro Jahr. 12) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 15.000 LDT pro Jahr. 13) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 18.000 LDT pro Jahr. 14) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 23.000 LDT pro Jahr. 15) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 10.000 LDT pro Jahr. 16) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 60.000 LDT pro Jahr. 17) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 15.000 LDT pro Jahr. 18) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 30.000 LDT pro Jahr zugelassen. 19) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 12.000 LDT pro Jahr (6.000 LDT pro Wasserliegeplatz) zugelassen. 20) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 45.000 LDT pro Jahr zugelassen. 21) Laut Genehmigung beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 100.000 LDT pro Jahr. 22) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 45.000 LDT pro Jahr. 23) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 75.000 LDT pro Jahr zugelassen. 24) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 30.000 LDT pro Jahr zugelassen. 25) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 60.000 LDT pro Jahr zugelassen. 26) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 200.000 LDT pro Jahr zugelassen. 27) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 100.000 LDT pro Jahr zugelassen. 28) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 5.000 LDT pro Jahr. 29) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 40.000 LDT pro Jahr. 30) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 230.000 LDT pro Jahr zugelassen. 31) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 7.275 LDT pro Jahr zugelassen. 32) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 300.000 LDT pro Jahr zugelassen. 33) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 74.999 LDT pro Jahr zugelassen. |
Teil B
In einem Drittland ansässige Abwrackeinrichtungen
Name der Einrichtung | Recycling-Methode | Art und Größe der Schiffe, die abgewrackt werden können | Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Abwrackeinrichtung, u. a. in Bezug auf die Bewirtschaftung von gefährlichem Abfall | Einzelheiten zum Verfahren der ausdrücklichen oder stillschweigenden Zulassung des Schiffsrecyclingplans durch die zuständige Behörde 1 | Jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität, berechnet als Summe des Gewichts der Schiffe in LDT, die in einem bestimmten Jahr in der Einrichtung abgewrackt wurden 2 | Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme in die europäische Liste 3 |
TÜRKEI | ||||||
Isiksan Gemi Sokum Pazarlama Ve Tic. Ltd. Sti. Gemi Söküm Tesisleri Parcel 22 Aliaga Izmir 35800 Türkei Tel.: +90 2326182165 | Anlandemethode | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen: Länge: keine Beschränkung Breite: 75 Meter | Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr, maritime Angelegenheiten und Kommunikation ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind.
Gefährliche Abfälle werden von der türkischen Schiffsrecyclingvereinigung SRAT (Ship Recycling Association of Turkey) behandelt, die über die erforderliche vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung verfügt. | Stillschweigende Zulassung
Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt. | 91.851 4 | 7. Juli 2024 |
LTD. Gemi Söküm Tesisleri, Parcel 3-4 Aliaga Izmir 35800 Türkei Tel.: +90 2326182030 | Anlandemethode | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen: Länge: keine Beschränkung Tiefgang: 15 Meter | Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr, maritime Angelegenheiten und Kommunikation ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind.
Gefährliche Abfälle werden von der türkischen Schiffsrecyclingvereinigung SRAT (Ship Recycling Association of Turkey) behandelt, die über die erforderliche vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung verfügt. | Stillschweigende Zulassung
Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt. | 55.495 5 | 9. Dezember 2023 |
Gemi Söküm Tesisleri, Parcel 25 Aliaga Izmir 35800 Türkei Tel.: +90 2326182065 | Anlandemethode | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen: Länge: keine Beschränkung Breite: 63 Meter | Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr, maritime Angelegenheiten und Kommunikation ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind.
Gefährliche Abfälle werden von der türkischen Schiffsrecyclingvereinigung SRAT (Ship Recycling Association of Turkey) behandelt, die über die erforderliche vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung verfügt. | Stillschweigende Zulassung
Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt. | 50.350 6 | 9. Dezember 2023 |
VEREINIGTE STAATEN VON AMERIKA | ||||||
International Shipbreaking Limited L.L.C 18601 R.L Ostos Road Brownsville TX, 78521 Vereinigte Staaten Tel.: +1 9568312299 | Längsseits (Wasserliegeplatz), Rampe | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen: Länge: 335 Meter | Die Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung sind in Genehmigungen, Bescheinigungen und Bewilligungen festgelegt, die der Einrichtung von der Umweltschutzbehörde (Environmental Protection Agency), der Kommission für Umweltqualität Texas (Texas Commission of Environmental Quality), dem Liegenschaftsamt Texas (Texas General Land Office) und der US-Küstenwache erteilt werden.
Das amerikanische Gesetz über die Kontrolle giftiger chemischer Stoffe (U.S. Toxic Substances Control Act) verbietet es, Schiffe unter ausländischer Flagge, die einen PCB-Gehalt von mehr als 50 ppm aufweisen, in die USA einzuführen. Die Einrichtung hat zwei Anlegestellen mit Rampen für das endgültige Schiffsrecycling (Ostanleger und Westanleger). Schiffe unter der Flagge von EU-Mitgliedstaaten werden ausschließlich auf der Rampe des Ostanlegers recycelt. | Derzeit gibt es nach US-amerikanischem Recht kein Verfahren für die Zulassung von Schiffsrecyclingplänen. | 120.000 7 | 9. Dezember 2023 |
1) Vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen gilt die Aufnahme einer in einem Drittland ansässigen Abwrackeinrichtung für Schiffe in die europäische Liste für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Datum des Inkrafttretens des Durchführungsbeschlusses der Kommission, der die Aufnahme dieser Einrichtung vorsieht.
2) Gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 über das Recycling von Schiffen. 3) Gemäß Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe a Satz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013. 4) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 120.000 LDT pro Jahr. 5) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 80.000 LDT pro Jahr. 6) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 60.000 LDT pro Jahr. 7) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 120.000 LDT pro Jahr. " |
ENDE |