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Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2323 der Kommission vom 19. Dezember 2016 zur Aufstellung der europäischen Liste von Abwrackeinrichtungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recycling von Schiffen
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. Nr. L 345 vom 20.12.2016 S. 119;)
▾ Änderungen
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über das Recycling von Schiffen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 und der Richtlinie 2009/16/EG 1, insbesondere auf Artikel 16,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Gemäß Artikel 16 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 erlässt die Kommission Durchführungsrechtsakte zur Aufstellung einer europäischen Liste von Abwrackeinrichtungen, die in der Union ansässig sind und von den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung notifiziert wurden, und von Abwrackeinrichtungen, die in einem Drittland ansässig sind und deren Aufnahme in die Liste gemäß Artikel 15 derselben Verordnung auf der Grundlage einer Bewertung der beigebrachten oder eingeholten Informationen und Belege erfolgt.
(2) Die Mitgliedstaaten haben insgesamt 18 in der Union ansässige Abwrackeinrichtungen notifiziert, die die relevanten Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 erfüllen. Gemäß Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung sollten diese Einrichtungen in die europäische Liste von Abwrackeinrichtungen aufgenommen werden.
(3) Für Abwrackeinrichtungen, die in einem Drittland ansässig sind und für die gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 bei der Kommission die Aufnahme in die europäische Liste beantragt wurde, ist die Bewertung der beigebrachten oder eingeholten einschlägigen Informationen und Belege noch im Gang. Die Kommission muss Durchführungsrechtsakte für die nicht in der Union ansässigen Abwrackeinrichtungen erlassen, sobald die Bewertung abgeschlossen ist.
(4) Die in die europäische Liste aufzunehmenden Angaben sind in Artikel 16 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 aufgeführt. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, sollte die europäische Liste entsprechend dieser Bestimmung gegliedert sein. Gemäß Artikel 16 Absatz 3 der Verordnung enthält die europäische Liste auch die Angabe des Zeitpunkts des Ablaufs der Aufnahme der Abwrackeinrichtung.
(5) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des nach Artikel 25 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 eingesetzten Ausschusses für die Verordnung über das Recycling von Schiffen
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Die europäische Liste von Abwrackeinrichtungen gemäß Artikel 16 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 ist im Anhang dieses Beschlusses enthalten.
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Brüssel, den 19. Dezember 2016
Europäische Liste von Abwrackeinrichtungen gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 | Anhang 18 18a 18b 19 20 20a 21 22 22a 23 23a 24 25 |
Teil A
In einem Mitgliedstaat ansässige Abwrackeinrichtungen
Name der Einrichtung | Recycling-Methode | Art und Größe der Schiffe, die abgewrackt werden können | Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Abwrackeinrichtung, einschließlich solcher in Bezug auf die Bewirtschaftung von gefährlichem Abfall | Einzelheiten zum Verfahren der ausdrücklichen oder stillschweigenden Zulassung des Schiffsrecyclingplans durch die zuständige Behörde 1 | Jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität, berechnet als Summe des Gewichts der Schiffe in LDT, die in einem bestimmten Jahr in der Einrichtung abgewrackt wurden 2 | Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme in die europäische Liste 3 | |||||||||||
BELGIEN | |||||||||||||||||
Tel.: +32 92512521 | Längsseits (Wasserliegeplatz), Rampe | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen:
| Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 30 Tagen | 34.000 4 | 31. März 2030 | ||||||||||||
DÄNEMARK | |||||||||||||||||
www.fayard.dk | Trockendock | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen:
| Die Abwrackeinrichtung wird im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften und den Bedingungen gemäß der von der Gemeinde Kerteminde erteilten Umweltgenehmigung vom 7. November 2018 geregelt. Die Umweltgenehmigung umfasst Bedingungen für die Betriebszeiten, spezielle Betriebsbedingungen, die Handhabung und Lagerung von Abfällen sowie die Bedingung, dass die Arbeiten im Trockendock durchgeführt werden müssen. | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen | 916,34 5 | 22. Mai 2028 | |||||||||||
www.fornaes.com | Längsseits, Trockendock | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen:
BRZ: 10.000 | Die Gemeinde Norddjurs ist berechtigt, gefährlichen Abfall umweltgeprüften Auffangeinrichtungen zuzuweisen. | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen | 30.000 6 | 12. Mai 2026 | |||||||||||
www.jatob.dk | Längsseits, Slipanlage | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen:
| Handhabung und Lagerung von Abfallfraktionen erfolgen mit Umweltgenehmigung. Gefährlicher Abfall darf bis zu einem Jahr in der Anlage zwischengelagert werden. | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen | 20.000 7 | 16. September 2029 | |||||||||||
www.modernamericanrecyclingservices.com/ | Slipanlage | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen:
| Die Bedingungen für den Betrieb der Abwrackeinrichtung sind in der von der Gemeinde Frederikshavn erteilten Umweltgenehmigung vom 9. März 2018 und dem Addendum zur Umweltgenehmigung vom 12. Juli 2022 festgelegt. Die Gemeinde Frederikshavn ist berechtigt, gefährlichen Abfall umweltgeprüften Auffangeinrichtungen zuzuweisen. Die Abwrackeinrichtung darf gefährlichen Abfall nicht länger als ein Jahr lagern. | Stillschweigende Zulassung mit Überprüfungsfrist von 14 Tagen | 60.000 8 | 27. Januar 2028 | |||||||||||
www.smedegaarden.net | Längsseits, Slipanlage | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen:
(* Bei Länge > 170 Meter Genehmigung von der Gemeinde Esbjerg erforderlich) | Die Bedingungen für den Betrieb der Abwrackeinrichtung sind in der von der Gemeinde Esbjerg erteilten Umweltgenehmigung vom 4. Juni 2015 festgelegt. Die Gemeinde Esbjerg ist berechtigt, gefährlichen Abfall umweltgeprüften Auffangeinrichtungen zuzuweisen. | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen | 20.000 9 | 11. März 2026 | |||||||||||
ESTLAND | |||||||||||||||||
Tel.: +372 6102933 | Schwimmend am Kai und im Schwimmdock | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen:
| Abfallgenehmigung Nr. KL-511809. Genehmigung zur Bewirtschaftung von gefährlichem Abfall Nr. 0546. Vorschriften des Hafens Vene-Balti, Manual on Ships Recycling MSR-Refonda.
Umweltmanagementsystem, Abfallbewirtschaftung EP 4.4.6-1-13 Die Einrichtung darf nur die gefährlichen Materialien recyceln, für die ihr eine Genehmigung erteilt wurde. | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 30 Tagen | 0 10 | 15. Februar 2026 | |||||||||||
SPANIEN | |||||||||||||||||
Tel.: +34 944971552 | Längsseits, Abwrackrampe | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen:
| Die Auflagen sind in der integrierten Umweltgenehmigung vorgegeben. | Stillschweigende Zulassung. Zuständig für die Zulassung ist die Umweltbehörde der autonomen Gemeinschaft, in der sich die Einrichtung befindet. | 2.086 11 | 3. März 2026 | |||||||||||
Tel.: +34 630144416 | Längsseits, Abwrackrampe | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen:
| Die Auflagen sind in der integrierten Umweltgenehmigung vorgegeben. | Stillschweigende Zulassung. Zuständig für die Zulassung ist die Umweltbehörde der autonomen Gemeinschaft, in der sich die Einrichtung befindet. | 3.600 12 | 28. Juli 2025 | |||||||||||
FRANKREICH | |||||||||||||||||
Tel.: +33 769791280 | Längsseits, Trockendock | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen:
| Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben. | Ausdrückliche Zulassung - zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt. | 1.500 13 | 21. September 2027 | |||||||||||
Tel.: +33 235951634 | Schwimmanleger und Slipanlage | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen:
LDT: 7.000 | Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben. | Ausdrückliche Zulassung - zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt. | 7.730 14 | 29. Dezember 2026 | |||||||||||
Tel.: +33 556905800 | Längsseits, Trockendock | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen:
| Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben. | Ausdrückliche Zulassung - zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt. | 9.000 15 | 27. September 2026 | |||||||||||
Tel.: +33 298032998 | Längsseits, Trockendock | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen:
| Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben. | Ausdrückliche Zulassung - zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt. | 15.000 16 | 24. Mai 2026 | |||||||||||
ITALIEN | |||||||||||||||||
Tel.: +39 10251561 | Längsseits, Trockendock | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen:
BRZ: 130.000 | Die Auflagen und Einschränkungen sind in der integrierten Umweltgenehmigung vorgegeben. | Ausdrückliche Zulassung | 38.564 17 | 6. Juni 2028 | |||||||||||
LITAUEN | |||||||||||||||||
Tel.: +370 46365776 | Längsseits (Wasserliegeplatz) | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen:
BRZ: 3.500 | Siehe nationale Genehmigung Nr. TL-KL.1-15/2015 | Ausdrückliche Zulassung - schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen | 1.500 18 | 12. März 2025 | |||||||||||
Tel.: +370 68532607 | Längsseits (Wasserliegeplatz) | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen:
BRZ: 1.500 | Siehe nationale Genehmigung Nr. TL-KL.1-51/2017 | Ausdrückliche Zulassung - schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen | 3.910 19 | 12. April 2027 | |||||||||||
NIEDERLANDE | |||||||||||||||||
Tel.: +31 181234353 | Vorbereitende Arbeiten am Kai, zur Verschrottung ins Trockendock verlegt | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen:
| Die Anlage verfügt über eine Betriebsgenehmigung; diese Betriebsgenehmigung enthält Einschränkungen und Bedingungen für einen umweltgerechten Betrieb. | Ausdrückliche Zulassung | 0 20 | 21. Mai 2026 | |||||||||||
Tel.: +31 235581937 | Vorbereitende Arbeiten am Kai, zur Verschrottung an Land gehoben | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen:
| Die Anlage verfügt über eine Betriebsgenehmigung; diese Betriebsgenehmigung enthält Einschränkungen und Bedingungen für einen umweltgerechten Betrieb. | Ausdrückliche Zulassung | 17.500 21 | 5. Oktober 2026 | |||||||||||
Tel.: +31 113352510 | Vorbereitende Arbeiten am Kai, zur Verschrottung an Land gehoben | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen:
| Die Anlage verfügt über eine Betriebsgenehmigung; diese Betriebsgenehmigung enthält Einschränkungen und Bedingungen für einen umweltgerechten Betrieb. | Ausdrückliche Zulassung | 30.000 22 | 26. Januar 2026 | |||||||||||
Tel. +31 113351710 | Vorbereitende Arbeiten am Kai, zur Verschrottung an Land gehoben | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen:
| Die Anlage verfügt über eine Betriebsgenehmigung; diese Betriebsgenehmigung enthält Einschränkungen und Bedingungen für einen umweltgerechten Betrieb. | Ausdrückliche Zulassung | 15.000 23 | 27. September 2029 | |||||||||||
NORWEGEN | |||||||||||||||||
Büroanschrift:
https://adrs.no/ | Längsseits, Slipanlage, Trockendock/Hafenbecken | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen:
| Siehe nationale Genehmigung Nr. 2019.0501.T | Ausdrückliche Zulassung | 0 24 | 20. Juli 2029 | |||||||||||
| Längsseits, am Kai | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen:
| Siehe nationale Genehmigung Nr. 2005.0038.T | Ausdrückliche Zulassung | 31.000 25 | 10. Dezember 2028 26 | |||||||||||
Tel.: +4790098185 | Trockendock (in einer Halle), Slipanlage | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen:
| Siehe nationale Genehmigung Nr. 2018.0833.T Größere Demontagearbeiten sind in Innenräumen durchzuführen. Die einzigen Demontage- und Schneidearbeiten, die im Außenbereich stattfinden dürfen, sind kleinere Arbeiten, die notwendig sind, damit die Schiffe in die Halle passen. Weitere Einzelheiten sind der Genehmigung zu entnehmen. | Ausdrückliche Zulassung | 30.000 27 | 10. Dezember 2028 28 | |||||||||||
www.kleven.no | Längsseits, Slipanlage | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen:
| Siehe nationale Genehmigung Nr. 2021.0011.T | Ausdrückliche Zulassung | 0 29 | 9. April 2026 | |||||||||||
Tel.: +47 40039479, E-Mail: knut@fosengjenvinning.no | Längsseits | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013, mit Ausnahme von Bohrinseln oder Schiffen zur Gewinnung von Kohlenwasserstoffen Höchstmaße von Schiffen:
| Siehe nationale Genehmigung Nr. 2006.0250.T | Ausdrückliche Zulassung | 8.000 30 | 10. Dezember 2028 31 | |||||||||||
www.kvaerner.com | Längsseits (Wasserliegeplatz), Slipanlage | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen:
| Siehe nationale Genehmigung Nr. 2013.0111.T | Ausdrückliche Zulassung | 60.000 32 | 10. Dezember 2028 33 | |||||||||||
www.norscrap.no | Schwimmende Slipanlage; zusätzliche Optionen je nach Komplexität: 1. Demontage am Kai und anschließende Verschrottung auf undurchlässigen Böden mit wirksamen Drainagesystemen 2. Trockendock | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 150 Meter
| Siehe nationale Genehmigung Nr. 2017.0864.T Höchstens 8.000 LDT auf schwimmender Slipanlage. Schiffe mit über 8.000 LDT müssen nach einem anderen Recyclingverfahren demontiert werden. | Ausdrückliche Zulassung | 25.000 34 | 10. Dezember 2028 35 | |||||||||||
FINNLAND | |||||||||||||||||
Tel.: +358 244511 | Längsseits, Trockendock | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen:
| Die Auflagen sind in der nationalen Umweltgenehmigung vorgegeben. | Ausdrückliche Zulassung | 20.000 36 | 14. Dezember 2025 | |||||||||||
VEREINIGTES KÖNIGREICH - NORDIRLAND | |||||||||||||||||
Tel.: +44 2890534189, Fax +44 2890458515 | Trockendock und Wasserliegeplatz | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen:
DWT: 550.000 | Zulassung der Anlage durch eine Genehmigung zur Bewirtschaftung von Abfällen (Az.: LN/20/11), die Auflagen für die Tätigkeit und Vorgaben für den Betreiber der Einrichtung enthält. | Ausdrückliche Zulassung | 12.000 37 | 16. Juni 2025 | |||||||||||
1) Gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013.
2) Gemäß Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe a Satz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013. 3) Der Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme in die europäische Liste entspricht dem Zeitpunkt, zu dem die Genehmigung oder Zulassung der Einrichtung in dem Mitgliedstaat abläuft. 4) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 50.000 LDT pro Jahr. 5) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 30.000 LDT pro Jahr. 6) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 50.000 LDT pro Jahr. 7) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 30.000 LDT pro Jahr. 8) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 200.000 LDT pro Jahr. 9) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 50.000 LDT pro Jahr. 10) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 36.000 LDT pro Jahr. 11) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 6.000 LDT pro Jahr. 12) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 60.000 LDT pro Jahr. 13) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 15.000 LDT pro Jahr. 14) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 12.000 LDT pro Jahr. 15) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 23.000 LDT pro Jahr. 16) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 25.000 LDT pro Jahr. 17) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 60.000 LDT pro Jahr. 18) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 30.000 LDT pro Jahr zugelassen. 19) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 6.000 LDT pro Jahr zugelassen. 20) Laut Genehmigung beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 100.000 LDT pro Jahr. 21) Laut Genehmigung beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 47.500 LDT pro Jahr. 22) Laut Genehmigung beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 100.000 LDT pro Jahr. 23) Laut Genehmigung beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 100.000 LDT pro Jahr. 24) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 75.000 LDT pro Jahr zugelassen. 25) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 75.000 LDT pro Jahr zugelassen. 26) Dieses Ablaufdatum wird auf einen Gültigkeitszeitraum von fünf Jahren ab dem Tag des Inkrafttretens dieses Beschlusses festgesetzt. 27) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 30.000 LDT pro Jahr zugelassen. 28) Dieses Ablaufdatum wird auf einen Gültigkeitszeitraum von fünf Jahren ab dem Tag des Inkrafttretens dieses Beschlusses festgesetzt. 29) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 30.000 LDT pro Jahr zugelassen. 30) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 10.000 LDT pro Jahr zugelassen. 31) Dieses Ablaufdatum wird auf einen Gültigkeitszeitraum von fünf Jahren ab dem Tag des Inkrafttretens dieses Beschlusses festgesetzt. 32) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 85.000 LDT pro Jahr zugelassen. 33) Dieses Ablaufdatum wird auf einen Gültigkeitszeitraum von fünf Jahren ab dem Tag des Inkrafttretens dieses Beschlusses festgesetzt. 34) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 85.000 LDT pro Jahr zugelassen. 35) Dieses Ablaufdatum wird auf einen Gültigkeitszeitraum von fünf Jahren ab dem Tag des Inkrafttretens dieses Beschlusses festgesetzt. 36) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 40.000 LDT pro Jahr. 37) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 300.000 LDT pro Jahr zugelassen. |
Teil B
In einem Drittstaat ansässige Abwrackeinrichtungen
Name der Einrichtung | Recycling-Methode | Art und Größe der Schiffe, die abgewrackt werden können | Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Abwrackeinrichtung, einschließlich solcher in Bezug auf die Bewirtschaftung von gefährlichem Abfall | Einzelheiten zum Verfahren der ausdrücklichen oder stillschweigenden Zulassung des Schiffsrecyclingplans durch die zuständige Behörde 1 | Jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität, berechnet als Summe des Gewichts der Schiffe in LDT, die in einem bestimmten Jahr in der Einrichtung abgewrackt wurden 2 | Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme in die europäische Liste 3 | |||||||||
TÜRKEI | |||||||||||||||
Tel.: +90 2326182102 | Anlandung | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013. Höchstmaße von Schiffen:
| Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt, Städtebau und Klimawandel erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind. | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 15 Tagen Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt. | 111.823 4 | 17. August 2028 | |||||||||
Tel.: +90 2326182107-08-09 | Anlandung | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013, mit Ausnahme von schwimmenden Plattformen Höchstmaße von Schiffen:
| Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt, Städtebau und Klimawandel erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind. | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 15 Tagen Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt. | 54.224 5 | 2. Dezember 2025 | |||||||||
Tel.: +90 2326182220 | Anlandung | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013, mit Ausnahme von schwimmenden Plattformen Höchstmaße von Schiffen:
| Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt, Städtebau und Klimawandel erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind. | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 15 Tagen Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt. | 37.132 6 | 17. August 2028 | |||||||||
Tel.: +90 2326182118 | Anlandung | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013, mit Ausnahme von schwimmenden Plattformen Höchstmaße von Schiffen:
| Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt, Städtebau und Klimawandel erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind. | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 15 Tagen Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt. | 41.268 7 | 20. Juli 2029 | |||||||||
Tel.: +90 2326182011 | Anlandung | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013, mit Ausnahme von schwimmenden Plattformen Höchstmaße von Schiffen:
| Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt, Städtebau und Klimawandel erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind. | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 15 Tagen Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt. | 34.986 8 | 20. Juli 2029 | |||||||||
Tel.: +90 2326182030 | Anlandung | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013. Höchstmaße von Schiffen:
| Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt, Städtebau und Klimawandel erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind. | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 15 Tagen Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt. | 64.815 9 | 10. Dezember 2028 | |||||||||
Tel.: +90 2326182065 | Anlandung | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013. Höchstmaße von Schiffen:
| Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt, Städtebau und Klimawandel erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind. | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 15 Tagen Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt. | 57.275 10 | 10. Dezember 2028 | |||||||||
Tel.: +90 2326182217 | Anlandung | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013, mit Ausnahme von schwimmenden Plattformen Höchstmaße von Schiffen:
| Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt, Städtebau und Klimawandel erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind. | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 15 Tagen Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt. | 16.711 11 | 17. August 2028 | |||||||||
Tel.: +90 2326182105 | Anlandung | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013. Höchstmaße von Schiffen:
| Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt, Städtebau und Klimawandel erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind. | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 15 Tagen Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt. | 62.471 12 | 22. Februar 2030 | |||||||||
Tel.: +90 2326182092 | Anlandung | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013. Höchstmaße von Schiffen:
| Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt, Städtebau und Klimawandel erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind. | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 15 Tagen Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt. | 74.996 13 | 22. Februar 2030 | |||||||||
Tel.: +90 2326182113 | Anlandung | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013. Höchstmaße von Schiffen:
| Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt, Städtebau und Klimawandel erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind. | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 15 Tagen Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt. | 12.340 14 | 22. Februar 2030 | |||||||||
VEREINIGTES KÖNIGREICH | |||||||||||||||
Tel.: +44 1314543380; +44 7834658588 | Trockendock und Wasserliegeplatz | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013, mit Ausnahme von Bohrinseln Höchstmaße von Schiffen:
| Zulassung der Anlage durch eine Genehmigung zur Bewirtschaftung von Abfällen (Az.: WML/L/1157331), die Auflagen für die Tätigkeit und Vorgaben für den Betreiber der Einrichtung enthält. | Ausdrückliche Zulassung | 5.019 15 | 22. Mai 2027 | |||||||||
Tel.: +44 1397773840 | Trockendock | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013. Höchstmaße von Schiffen:
LDT: 26.448 | Zulassung der Anlage durch eine Genehmigung zur Bewirtschaftung von Abfällen (Az.: WML/L/1175043 Modification 01 und WML/L/1175043 Modification 02), die Auflagen für die Tätigkeit und Vorgaben für den Betreiber der Einrichtung enthält. | Ausdrückliche Zulassung | 38.148 16 | 22. Mai 2027 | |||||||||
VEREINIGTE STAATEN VON AMERIKA | |||||||||||||||
Tel.: +1 9568312299 | Längsseits (Wasserliegeplatz), Rampe | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013. Höchstmaße von Schiffen: Länge: 366 Meter Breite: 48 Meter Tiefgang: 9 Meter | Die Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung sind in Genehmigungen, Bescheinigungen und Bewilligungen festgelegt, die der Einrichtung von der Umweltschutzbehörde (Environmental Protection Agency), der Kommission für Umweltqualität Texas (Texas Commission on Environmental Quality), dem Liegenschaftsamt Texas (Texas General Land Office) und der US-Küstenwache erteilt werden. Das amerikanische Gesetz über die Kontrolle giftiger chemischer Stoffe (U.S. Toxic Substances Control Act) verbietet es, Schiffe unter ausländischer Flagge, die einen PCB-Gehalt von mehr als 50 ppm aufweisen, in die USA einzuführen. Die Einrichtung hat zwei Anlegestellen mit Rampen für das endgültige Schiffsrecycling (Ostanleger und Westanleger). Schiffe unter der Flagge von EU-Mitgliedstaaten werden ausschließlich auf der Rampe des Ostanlegers recycelt. | Derzeit gibt es nach US-amerikanischem Recht kein Verfahren für die Zulassung von Schiffsrecyclingplänen. | 120.000 17 | 10. Dezember 2028" | |||||||||
1) Gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013.
2) Gemäß Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe a Satz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013. 3) Vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen gilt die Aufnahme einer in einem Drittland ansässigen Abwrackeinrichtung für Schiffe in die europäische Liste für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Datum des Inkrafttretens des Durchführungsbeschlusses der Kommission, der die Aufnahme dieser Einrichtung vorsieht. 4) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 120.000 LDT pro Jahr. 5) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 60.000 LDT pro Jahr. 6) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 75.000 LDT pro Jahr. 7) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 75.000 LDT pro Jahr. 8) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 70.000 LDT pro Jahr. 9) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 80.000 LDT pro Jahr. 10) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 70.000 LDT pro Jahr. 11) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 30.000 LDT pro Jahr. 12) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 90.000 LDT pro Jahr. 13) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 150.000 LDT pro Jahr. 14) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 70.000 LDT pro Jahr. 15) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 7.275 LDT pro Jahr zugelassen. 16) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 38.148 LDT pro Jahr zugelassen. 17) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 120.000 LDT pro Jahr. |
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