Regelwerk, EU 2019

VO (EU) 2019/1602
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Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2 Begriffsbestimmung

Artikel 3 Fälle, in denen Sendungen bis zu ihrem Bestimmungsort von einem GGED begleitet werden müssen

Artikel 4 Bedingungen für das GGED, das nicht aufgeteilte Sendungen begleitet

Artikel 5 Bedingungen für das GGED, das Sendungen begleitet, die an der Grenzkontrollstelle aufgeteilt werden

Artikel 6 Bedingungen für das GGED, das Sendungen unter Zollaufsicht begleitet, die nach Verlassen der Grenzkontrollstelle aufgeteilt werden

Artikel 7 Inkrafttreten und Geltungsbeginn