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Beschluss (EU) 2019/1608 des Rates vom 16. September 2019 über den im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkt im Europäischen Ausschuss zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt (CESNI) und in der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) für die Verabschiedung von Mustern im Bereich der Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt
(ABl. L 250 vom 30.09.2019 S. 58)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 91 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Die Revidierte Rheinschifffahrtsakte (im Folgenden das "Übereinkommen") trat am 14. April 1967 in Kraft.
(2) Gemäß Artikel 46 des Übereinkommens kann die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) Entschließungen annehmen, die für ihre Mitglieder verbindlich sind.
(3) Der Europäische Ausschuss zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt (Comité Européen pour l'Élaboration de Standards dans le Domaine de Navigation Intérieure - im Folgenden: CESNI) wurde im Rahmen der ZKR am 3. Juni 2015 eingerichtet, um technische Standards für die Binnenschifffahrt in verschiedenen Regelungsbereichen, insbesondere für die Bereiche Schiffe, Informationstechnologie und Besatzung, auszuarbeiten.
(4) In seiner nächsten für den 15. Oktober 2019 anberaumten Sitzung wird der CESNI Standards für Muster im Bereich der Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt verabschieden. Zudem wird die ZKR eine Entschließung annehmen, durch die diese Muster in die Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein aufgenommen werden.
(5) Es empfiehlt sich, den Standpunkt festzulegen, der im Namen der Union im CESNI und in der ZKR zu vertreten ist, da die Standards für Muster im Bereich der Berufsqualifikationen den Inhalt von Unionsrecht, insbesondere die Richtlinie (EU) 2017/2397 des Europäischen Parlaments und des Rates 1, maßgeblich beeinflussen werden.
(6) Zur Erleichterung der Mobilität und zur Gewährleistung der Sicherheit ist es wichtig, dass die von den Besatzungsmitgliedern verwendeten Muster für die Anerkennung ihrer Qualifikationen im Rahmen der unterschiedlichen Rechtsordnungen in Europa so weit wie möglich harmonisiert werden. Insbesondere sollten Mitgliedstaaten, die auch Mitglieder der ZKR sind, befugt sein, Beschlüsse zur Angleichung der ZKR-Vorschriften an die in der Union geltenden Vorschriften zu unterstützen.
(7) Die vom CESNI ausgearbeiteten Muster für die Befähigungszeugnisse, für das Schifferdienstbuch, für das Bordbuch, für die als ein einziges Dokument auszufertigenden Urkunden, in denen Befähigungszeugnisse und Schifferdienstbücher zusammengeführt werden, und für Zeugnisse über praktische Prüfungen stellen eine Harmonisierung der europäischen Standards dar.
(8) Der Standpunkt der Union sollte von den Mitgliedstaaten, die Mitglieder des CESNI und der ZKR sind, gemeinsam vorgetragen werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
(1) Der im Namen der Union im Europäischen Ausschuss für die Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt (CESNI) am 15. Oktober 2019 zu vertretende Standpunkt besteht darin, der Verabschiedung der in der Anlage zu diesem Beschluss festgelegten Europäischen Standards für Muster im Bereich der Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt zuzustimmen.
(2) Der im Namen der Union zu vertretende Standpunkt auf der Plenartagung der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) besteht darin, alle Vorschläge zur Angleichung der Anforderungen der Verordnungen über das Schiffspersonal auf dem Rhein an die Anforderungen der in der Anlage zu diesem Beschluss festgelegten Europäischen Standards für Muster im Bereich der Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt zu unterstützen.
(1) Der in Artikel 1 Absatz 1 genannte Standpunkt wird gemeinsam von den Mitgliedstaaten vorgetragen, die Mitglieder des CESNI sind.
(2) Der in Artikel 1 Absatz 2 genannte Standpunkt wird gemeinsam von den Mitgliedstaaten vorgetragen, die Mitglieder der ZKR sind.
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 16. September 2019.
CESNI-Standards für Muster im Bereich der Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt | Anlage |
1. Standards für Befähigungszeugnisse für Schiffsführer und für Befähigungszeugnisse für Sachkundige für Flüssigerdgas (LNG) und Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt
1.1. Standard für ein elektronisches Format der Befähigungszeugnisse
Das Muster für das Befähigungszeugnis für Schiffsführer und für das Befähigungszeugnis für Sachkundige für Flüssigerdgas (LNG) und Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt ist das PDF/A-Dokument, das die Daten des entsprechenden Zeugnisses enthält, die von der Datenbank gemäß Artikel 25 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2017/2397 des Europäischen Parlaments und des Rates 1, aus der Personalakte des Besatzungsmitglieds übernommen werden können.
Das Befähigungszeugnis wird in elektronischer Form mit einem 2D-Barcode einschließlich Sicherheitsmerkmalen zur Überprüfung des Ursprungs und der Unversehrtheit der Daten im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates 2 (eIDAS Verordnung) ausgestellt. |
Anweisungen: |
1. Aktuelle(r) Name(n) des Inhabers |
Für das Befähigungszeugnis für Sachkundige für Flüssigerdgas (LNG) und Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt treffen Nr. 10 und 11 nicht zu. |
Bei den Unionsbefähigungszeugnissen kann der Titel des Dokuments folgendermaßen ersetzt werden: |
|
und es kann die Flagge der Europäischen Union verwendet werden. |
Bei den Befähigungszeugnissen, die gemäß der Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein ausgestellt werden, kann der Titel folgendermaßen ersetzt werden: |
|
und es kann die Flagge der ZKR verwendet werden. |
Visuelle Merkmale des Befähigungszeugnisses: Grundfarbe hellblau, kann im A4-Format ausgedruckt werden. |
1.2. Standard für das physische Format der Befähigungszeugnisse für Schiffsführer
1.2.1. Muster für das Befähigungszeugnis für Schiffsführer
Anweisungen: |
1. Aktuelle(r) Name(n) des Inhabers |
Bei den Unionsbefähigungszeugnissen kann der Titel auf der Vorder- und Rückseite des Dokuments folgendermaßen ersetzt werden: |
|
|
und es kann die Flagge der Europäischen Union verwendet werden. |
Bei den Befähigungszeugnissen, die gemäß der Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein ausgestellt werden, kann der Titel auf der Vorder- und Rückseite des Dokuments folgendermaßen ersetzt werden: |
"Befähigungszeugnis der ZKR |
Schiffsführer" |
und es kann die Flagge der ZKR verwendet werden. |
Physikalische Merkmale des Befähigungszeugnisses für Schiffsführer: Grundfarbe hellblau. Kartenformat ID1 nach ISO / IEC 7810. |
1.2.2. Muster für das Befähigungszeugnis für Sachkundige für Flüssigerdgas (LNG) oder Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt
Anweisungen: |
1. Aktuelle(r) Name(n) des Inhabers |
Bei den Unionsbefähigungszeugnissen kann der Titel auf der Vorderseite des Dokuments folgendermaßen ersetzt werden: |
"Unionsbefähigungszeugnis für die Binnenschifffahrt |
LNG-Sachkundiger" |
oder |
"Unionsbefähigungszeugnis für die Binnenschifffahrt |
Sachkundiger für die Fahrgastschifffahrt" |
und es kann die Flagge der Europäischen Union verwendet werden. |
Bei den Befähigungszeugnissen, die gemäß der Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein ausgestellt werden, kann der Titel auf der Vorderseite des Dokuments folgendermaßen ersetzt werden: |
"Befähigungszeugnis der ZKR |
LNG-Sachkundiger" |
oder |
"Befähigungszeugnis der ZKR |
Sachkundiger für die Fahrgastschifffahrt" |
und es kann die Flagge der ZKR verwendet werden. Physische Merkmale des Befähigungszeugnisses für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt oder für Flüssigerdgas (LNG): Grundfarbe hellblau. Kartenformat ID1 nach ISO / IEC 7810. |
2. Muster eines Schifferdienstbuchs
Seite 1 | ||
Bezeichnung des Landes | Flagge | |
Schifferdienstbuch | ||
Identifizierung des Inhabers | ||
1. Name(n) des Inhabers: | ||
2. Vorname(n): | ||
3a. Geburtsdatum: | ||
3b. Geburtsort: | ||
4. Besatzungsmitgliedsnummer: | ||
5. Foto | ||
Identifizierung des Schifferdienstbuchs | ||
1. Laufende Nummer: | ||
2. Ausstellungsdatum: | ||
3. Ausstellende Behörde: | ||
4. Unterschrift und Stempel der ausstellenden Behörde: | ||
5. Laufende Nummer des vorherigen Schifferdienstbuches: | ||
Laufende Nummer SDB | ||
Seite 2 des Musters | ||
Ohne Inhalt | ||
Seite 3 des Musters | ||
Zeit am Arbeitsplatz | ||
an Bord, Name des Fahrzeugs: UNTERWALDEN | ||
Einheitliche europäische Schiffsnummer oder andere amtliche Nummer des Fahrzeugs: 07000281 ... | ||
Fahrzeugart 1: ... | ||
Registrierungsstaat: CH ... | ||
Fahrzeuglänge in m* ... | ||
Name und Anschrift des Eigners: ... | ||
TSAG, Hauptstraße 55, CH-4127 Riehen, Basel-Stadt ... | ||
Dienstantritt des Inhabers als: ... | ||
Dienstantritt am (Datum): 22.10.1995 ... | ||
Dienstende am (Datum): 22.11.1996 ... | ||
Schiffsführer (Name und Anschrift): ... | ||
K. Huber, Rheinstraße 55, D-76497 Wintersdorf ... | ||
Ort, Datum und Unterschrift des Schiffsführers: Rotterdam, 20.11.1996 K.Huber ... | ||
| ||
an Bord, Name des Fahrzeugs: ... | ||
Einheitliche europäische Schiffsnummer oder andere amtliche Nummer des Fahrzeugs: ... | ||
Fahrzeugart: ... | ||
Registrierungsstaat: ... | ||
Fahrzeuglänge in m*, /Anzahl Fahrgäste* ... | ||
Eigner (Name und Anschrift): ... | ||
... | ||
Dienstantritt des Inhabers als: ... | ||
Dienstantritt am (Datum): ... | ||
Dienstende am (Datum): ... | ||
Schiffsführer (Name und Anschrift): ... | ||
Ort, Datum und Unterschrift des Schiffsführers: ... | ||
an Bord, Name des Fahrzeugs: ... | ||
Einheitliche europäische Schiffsnummer oder andere amtliche Nummer des Fahrzeugs: ... | ||
Fahrzeugart: ... | ||
Registrierungsstaat: ... | ||
Fahrzeuglänge in m*, /Anzahl Fahrgäste* ... | ||
Eigner (Name und Anschrift): ... | ||
______ 1) Bei der Fahrzeugart bitte stets angeben, ob Typ-C- oder G-Tankschiff, Großverband oder mit Flüssigerdgas als Brennstoff betriebenes Fahrzeug. * Nichtzutreffendes streichen. | ||
... | ||
Dienstantritt des Inhabers als: ... | ||
Dienstantritt am (Datum): ... | ||
Dienstende am (Datum): ... | ||
Schiffsführer (Name und Anschrift): ... | ||
Ort, Datum und Unterschrift des Schiffsführers: ... | ||
an Bord, Name des Fahrzeugs: ... | ||
Einheitliche europäische Schiffsnummer oder andere amtliche Nummer des Fahrzeugs: ... | ||
Fahrzeugart: ... | ||
Registrierungsstaat: ... | ||
Fahrzeuglänge in m*, /Anzahl Fahrgäste* | ||
Eigner (Name und Anschrift): ... | ||
... | ||
Dienstantritt des Inhabers als: ... | ||
Dienstantritt am (Datum): ... | ||
Dienstende am (Datum): ... | ||
Schiffsführer (Name und Anschrift): ... | ||
Ort, Datum und Unterschrift des Schiffsführers: .................................................................................................... Laufende Nummer SDB | ||
Seiten 4 bis 23 wie Seite 3 | ||
Seite 24 des Musters | ||
Fahrzeiten und Fahrten auf Binnenwasserstraßenabschnitten in den letzten 15 Monaten | ||
Die Anzahl der Fahrtage muss mit denjenigen im Bordbuch übereinstimmen! |
Fahrzeugname oder Einheitliche europäische Schiffsnummer | Reise von (km) | via | nach (km) | Reisebeginn (Datum) | Unterbrechungstage | Reiseende (Datum) | Gesamtzahl Fahrtage | Unterschrift des Schiffsführers |
A |
B | C | D | E | F | G | ||
1 | ||||||||
2 | ||||||||
3 |
vollständig ausgefüllt |
[ ] ja | [ ] nein | |||
Zweifel bei Zeile(n) ... | |||||
[ ] (Auszugsweise) Vorlage des Bordbuchs | [ ] durch anderen geeigneten Beleg | ||||
Auf den folgenden Seiten 26 bis 55 sind die Titel der Spalten A bis G nicht mehr ausgedruckt. | |||||
Der zuständigen Behörde vorbehalten | |||||
| |||||
Kontrollvermerk der Behörde | |||||
Vorgelegt am (Datum) ... | |||||
Unterschrift und Stempel der Behörde | |||||
Seite 25 des Musters | |||||
Fahrzeiten und Fahrten auf Binnenwasserstraßenabschnitten in den letzten 15 Monaten Jahr: ... 2015/16 | |||||
... | |||||
Die Anzahl der Fahrtage muss mit denjenigen im Bordbuch übereinstimmen! |
A | B | C | D | E | F | G |
1 07000281 | Rotterdam (999,00) Mainz (500,00) Wien (1 930,00 ) | 22.11.15 | 11 | 17.12.15 | 15 | Unterschrift Huber |
2 07000281 | Wien (1 930,00 ) Mainz (500,00) Basel (169,90) | 20.12.15 | 4 | 04.01.16 | 12 | Unterschrift Huber |
3 07000281 | Basel (169,90) Rotterdam (999,90) | 06.01.16 | 0 | 10.01.16 | 5 | Unterschrift Huber |
4 07000281 | Rotterdam (999,90) Antwerpen (20,00) Basel (169,90) | 13.01.16 | 1 | 23.01.16 | 10 | Unterschrift Huber |
5 07000281 | Basel (169,90) Antwerpen (20,00) | 25.01.16 | 0 | 29.01.16 | 5 | Unterschrift Huber |
6 07000281 | Antwerpen (20,00) Basel (169,90) | 01.02.16 | 0 | 07.02.16 | 7 | Unterschrift Huber |
7 07000281 | Basel (169,90) Mainz (500,00) Bratislava (1 867,00 ) | 09.02.16 | 5 | 22.02.16 | 9 | Unterschrift Huber |
8 07000281 | Bratislava (1 867,00 ) Regensburg (2 376,30 ) | 27.02.16 | 0 | 02.03.16 | 5 | Unterschrift Huber |
9 07000281 | Regensburg (2 376,30 ) Mainz (500,00) Rotterdam (999,90) | 03.03.16 | 0 | 09.03.16 | 7 | Unterschrift Huber |
10 07000281 | Rotterdam (999,90) Basel (169,90) | 12.03.16 | 0 | 17.03.16 | 6 | Unterschrift Huber |
vollständig ausgefüllt | [ ] ja | [ ] nein | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zweifel bei Zeile(n) ... | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zweifel ausgeräumt durch | [ ] ja | [ ] nein | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der zuständigen Behörde vorbehalten | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kontrollvermerk der Behörde | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vorgelegt am (Datum) ... | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
.... | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Unterschrift und Stempel der Behörde | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Seite 26 des Musters | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Fahrzeiten und Fahrten auf Binnenwasserstraßenabschnitten in den letzten 15 Monaten Jahr: ... | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Anzahl der Fahrtage muss mit denjenigen im Bordbuch übereinstimmen! | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
vollständig ausgefüllt | [ ] ja | [ ] nein | ||
Zweifel bei Zeile(n) ... | ||||
... | ||||
Zweifel ausgeräumt durch | [ ] ja | [ ] nein | ||
Der zuständigen Behörde vorbehalten | ||||
| ||||
Kontrollvermerk der Behörde | ||||
Vorgelegt am (Datum) ... | ||||
Unterschrift und Stempel der Behörde | ||||
Seiten 27 bis 55 wie Seite 26 | ||||
Anweisungen für die ausstellenden Behörden | ||||
Flagge: EU-Flagge, ZKR-Flagge oder Flagge eines Drittstaates soweit erforderlich. | ||||
Identifizierung des Inhabers | ||||
1. Aktuelle(r) Name(n) des Inhabers | ||||
Identifizierung des Schifferdienstbuchs | ||||
1. Die laufende Nummer des Schifferdienstbuchs ist im unteren Teil jeder Seite zu wiederholen. | ||||
Physische Merkmale des Schifferdienstbuchs | ||||
Grundfarbe weiß. Format A5 nach ISO 216. |
3. Muster eines mit Befähigungszeugnissen zusammengeführten Schifferdienstbuchs
Seite 1 des Musters | |
Bezeichnung des Landes | Flagge |
Schifferdienstbuch mit Befähigungszeugnissen | |
Identifizierung des Inhabers | 2D-Code |
1. Name(n) des Inhabers: | |
Identifizierung des Schifferdienstbuchs | |
1. Laufende Nummer:
2. Ausstellungsdatum: 3. Ausstellende Behörde: 4. Unterschrift und Stempel der ausstellenden Behörde: 5. Laufende Nummer des vorherigen Schifferdienstbuches: | |
Seite 2 des Musters | |
Befähigungszeugnisse der Europäischen Union und Befähigungszeugnisse nach der Verordnung über das | |
Titel des Zeugnisses: ... | |
Tauglichkeitsbezogene Risikominderungsmaßnahme und Beschränkungen: | |
Laufende Nummer: | |
Ausstellungsdatum: | |
Ablaufdatum: | |
Ausstellende Behörde: | |
Unterschrift und Stempel der ausstellenden Behörde: | |
Titel des Zeugnisses: ... | |
Tauglichkeitsbezogene Risikominderungsmaßnahme und Beschränkungen: | |
Laufende Nummer: | |
Ausstellungsdatum: | |
Ablaufdatum: | |
Ausstellende Behörde: | |
Unterschrift und Stempel der ausstellenden Behörde: | |
Titel des Zeugnisses: ... | |
Tauglichkeitsbezogene Risikominderungsmaßnahme und Beschränkungen: | |
Laufende Nummer: | |
Ausstellungsdatum: | |
Ablaufdatum: | |
Ausstellende Behörde: | |
Unterschrift und Stempel der ausstellenden Behörde: | |
Titel des Zeugnisses: ... | |
Tauglichkeitsbezogene Risikominderungsmaßnahme und Beschränkungen: | |
Laufende Nummer: | |
Ausstellungsdatum: | |
Ablaufdatum: | |
Ausstellende Behörde: | |
Unterschrift und Stempel der ausstellenden Behörde: | |
Titel des Zeugnisses: ... | |
Tauglichkeitsbezogene Risikominderungsmaßnahme und Beschränkungen: | |
Laufende Nummer: | |
Ausstellungsdatum: | |
Ablaufdatum: | |
Ausstellende Behörde: | |
Unterschrift und Stempel der ausstellenden Behörde: | |
Seite 3 des Musters | |
Andere Zeugnisse, die Befähigungen in der Binnenschifffahrt betreffen | |
Titel des Zeugnisses: ... | |
Tauglichkeitsbezogene Risikominderungsmaßnahme und Beschränkungen: | |
Laufende Nummer: | |
Ausstellungsdatum: | |
Ablaufdatum: | |
Ausstellende Behörde: | |
Unterschrift und Stempel der ausstellenden Behörde: | |
Titel des Zeugnisses: ... | |
Tauglichkeitsbezogene Risikominderungsmaßnahme und Beschränkungen: | |
Laufende Nummer: | |
Ausstellungsdatum: | |
Ablaufdatum: | |
Ausstellende Behörde: | |
Unterschrift und Stempel der ausstellenden Behörde: | |
Titel des Zeugnisses: ... | |
Tauglichkeitsbezogene Risikominderungsmaßnahme und Beschränkungen: | |
Laufende Nummer: | |
Ausstellungsdatum: | |
Ablaufdatum: | |
Ausstellende Behörde: | |
Unterschrift und Stempel der ausstellenden Behörde: | |
Seite 4 des Musters | |
Zeit am Arbeitsplatz | |
an Bord, Name des Fahrzeugs: UNTERWALDEN | |
Einheitliche europäische Schiffsnummer oder andere amtliche Nummer des Fahrzeugs: 07000281 ... | |
Fahrzeugart 1: ... | |
Registrierungsstaat: CH ... | |
Fahrzeuglänge in m *), /Anzahl Fahrgäste* 105 m ... | |
Name und Anschrift des Eigners: ... | |
TSAG, Hauptstraße 55, CH-4127 Riehen, Basel-Stadt ... | |
Dienstantritt des Inhabers als: 2 ... | |
Dienstantritt am (Datum): 22.10.1995 ... | |
Dienstende am (Datum): 22.11.1996 ... | |
Schiffsführer (Name und Anschrift): ... | |
K. Huber, Rheinstraße 55, D-76497 Wintersdorf ... | |
Ort, Datum und Unterschrift des Schiffsführers: Rotterdam, 20.11.1996 ... | |
K.Huber ... | |
| |
an Bord, Name des Fahrzeugs: ... | |
Einheitliche europäische Schiffsnummer oder andere amtliche Nummer des Fahrzeugs ...: | |
Fahrzeugart: ... | |
Registrierungsstaat: ... | |
Fahrzeuglänge in m*, /Anzahl Fahrgäste* ... | |
Eigner (Name und Anschrift): ... | |
... | |
Dienstantritt des Inhabers als:... | |
Dienstantritt am (Datum): ... | |
Dienstende am (Datum): ... | |
Schiffsführer (Name und Anschrift): ... | |
Ort, Datum und Unterschrift des Schiffsführers: ... | |
an Bord, Name des Fahrzeugs: ... | |
Einheitliche europäische Schiffsnummer oder andere amtliche Nummer des Fahrzeugs: ... | |
Fahrzeugart: ... | |
Registrierungsstaat: ... | |
Fahrzeuglänge in m*, /Anzahl Fahrgäste* ... | |
Eigner (Name und Anschrift): ... | |
... | |
______ 1) Bei der Fahrzeugart bitte stets angeben, ob Typ-C- oder G-Tankschiff, Großverband oder mit Flüssigerdgas als Brennstoff betriebenes Fahrzeug. *) Nichtzutreffendes streichen. | |
Dienstantritt des Inhabers als: ... | |
Dienstantritt am (Datum): ... | |
Dienstende am (Datum): ... | |
Schiffsführer (Name und Anschrift): ... | |
Ort, Datum und Unterschrift des Schiffsführers: ... | |
an Bord, Name des Fahrzeugs: ... | |
Einheitliche europäische Schiffsnummer oder andere amtliche Nummer des Fahrzeugs: ... | |
Fahrzeugart: ... | |
Registrierungsstaat: ... | |
Fahrzeuglänge in m*, /Anzahl Fahrgäste* | |
Eigner (Name und Anschrift): ... | |
... | |
Dienstantritt des Inhabers als: ... | |
Dienstantritt am (Datum): ... | |
Dienstende am (Datum): ... | |
Schiffsführer (Name und Anschrift): ... | |
Ort, Datum und Unterschrift des Schiffsführers: ... | |
Seiten 5 bis 23 wie Seite 4 | |
Seite 24 des Musters | |
Fahrzeiten und Fahrten auf Binnenwasserstraßenabschnitten in den letzten 15 Monaten | |
Die Anzahl der Fahrtage muss mit denjenigen im Bordbuch übereinstimmen! |
Fahrzeugname oder Einheitliche europäische Schiffsnummer oder andere amtliche Fahrzeugnummer | Reise von
(km) | via | nach
(km) | Reisebeginn (Datum) | Unterbrechungstage | Reiseende (Datum) | Gesamtzahl Fahrtage | Unterschrift des Schiffsführers |
A | B | C | D | E | F | G | ||
1 | ||||||||
2 | ||||||||
3 |
vollständig ausgefüllt | [ ] ja | [ ] nein | ||
Zweifel bei Zeile(n) ... | ||||
Zweifel ausgeräumt durch | [ ] ja | [ ] nein | ||
... | ||||
Auf den folgenden Seiten 25 bis 55 sind die Titel der Spalten A bis G nicht mehr ausgedruckt. | ||||
Der zuständigen Behörde vorbehalten | ||||
| ||||
Kontrollvermerk der Behörde | ||||
Vorgelegt am (Datum) | ||||
Unterschrift und Stempel der Behörde | ||||
Seite 25 des Musters | ||||
Fahrzeiten und Fahrten auf Binnenwasserstraßenabschnitten in den letzten 15 Monaten ... Jahr: 2015/16 | ||||
Die Anzahl der Fahrtage muss mit denjenigen im Bordbuch übereinstimmen! |
A | B | C | D | E | F | G |
1 07000281 | Rotterdam (999,90) Mainz (500,00) Wien (1 930,00 ) | 22.11.15 | 11 | 17.12.15 | 15 | Unterschrift Huber |
2 07000281 | Wien (1 930,00 ) Mainz (500,00) Basel (169,90) | 20.12.15 | 4 | 04.01.16 | 12 | Unterschrift Huber |
3 07000281 | Basel (169,90) Rotterdam (999,90) | 06.01.16 | 0 | 10.01.16 | 5 | Unterschrift Huber |
4 07000281 | Rotterdam (999,90) Antwerpen (20,00) Basel (169,90) | 13.01.16 | 1 | 23.01.16 | 10 | Unterschrift Huber |
5 07000281 | Basel (169,90) Antwerpen (20,00) | 25.01.16 | 0 | 29.01.16 | 5 | Unterschrift Huber |
6 07000281 | Antwerpen (20,00) Basel (169,90) | 01.02.16 | 0 | 07.02.16 | 7 | Unterschrift Huber |
7 07000281 | Basel (169,90) Mainz (500,00) Bratislava (1 867,00 ) | 09.02.16 | 5 | 22.02.16 | 9 | Unterschrift Huber |
8 07000281 | Bratislava (18 657,00 ) Regensburg (2 376,30 ) | 27.02.16 | 0 | 02.03.16 | 5 | Unterschrift Huber |
9 07000281 | Regensburg (2 376,30 ) Mainz (500,00) Rotterdam (999,90) | 03.03.16 | 0 | 09.03.16 | 7 | Unterschrift Huber |
10 07000281 | Rotterdam (999,90) Basel (169,90) | 12.03.16 | 0 | 17.03.16 | 6 | Unterschrift Huber |
vollständig ausgefüllt | [ ] ja | [ ] nein | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zweifel bei Zeile(n) ... | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
... | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zweifel ausgeräumt durch | [ ] ja | [ ] nein | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der zuständigen Behörde vorbehalten | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kontrollvermerk der Behörde | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vorgelegt am (Datum) ... | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Unterschrift und Stempel der Behörde | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Seite 26 des Musters | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Fahrzeiten und Fahrten auf Binnenwasserstraßenabschnitten in den letzten 15 Monaten ... Jahr: ... | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Anzahl der Fahrtage muss mit denjenigen im Bordbuch übereinstimmen! | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
vollständig ausgefüllt | [ ] ja | [ ] nein | ||
Zweifel bei Zeile(n) ... | ||||
... | ||||
Zweifel ausgeräumt durch | [ ] ja | [ ] nein | ||
Zweifel ausgeräumt durch | ||||
Der zuständigen Behörde vorbehalten | ||||
| ||||
Kontrollvermerk der Behörde | ||||
Vorgelegt am (Datum) ... | ||||
Unterschrift und Stempel der Behörde | ||||
Seiten 27 bis 55 wie Seite 26 | ||||
Anweisungen für die ausstellenden Behörden | ||||
Identifizierung des Inhabers | ||||
1. Aktuelle(r) Name(n) des Inhabers | ||||
Identifizierung des SDB | ||||
1. Die laufende Nummer des Schifferdienstbuchs ist im unteren Teil jeder Seite zu wiederholen. | ||||
Befähigungszeugnisse | ||||
2. Der Titel des ausgestellten Befähigungszeugnisses wird von der jeweils zuständigen Behörde (in Großbuchstaben) eingefügt. Er wird durch die folgende relevante Nummer in Klammern ergänzt: "(2)" für Steuermann, "(3)" für Bootsmann, "(4)" für Matrose, "(5)" für Decksmann und "(6)" für Leichtmatrose. Bei den Befähigungszeugnissen der Union ist die Bezeichnung "Befähigungszeugnis der Europäischen Union für die Binnenschifffahrt" zusammen mit der entsprechenden Qualifikation anzugeben, z.B."Befähigungszeugnis der Europäischen Union für die Binnenschifffahrt - Bootsmann 3". | ||||
Zeit am Arbeitsplatz | ||||
Dienstantritt des Inhabers als: die Funktion ist nach den Anweisungen für das Ausfüllen des Bordbuchs zu nummerieren.
Physische Merkmale des Zeugnisses: Grundfarbe weiß. Format A5 nach ISO 216. | ||||
___ 1) Richtlinie (EU) 2017/2397 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2017 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt und zur Aufhebung der Richtlinien 91/672/EWG und 96/50/EG des Rates (ABl. L 345 vom 27.12.2017 S. 53). |
4. Muster eines Bordbuchs
Seite 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bezeichnung des Landes | Flagge | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bordbuch | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Laufende Nummer des Bordbuchs: ... | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ausstellungsdatum: ... | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Name des Fahrzeugs: ... | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Einheitliche europäische Schiffsnummer: ... | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ausstellende Behörde: ... | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Unterschrift und Stempel der ausstellenden Behörde: ... | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Seite 2 des Musters | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Anweisungen zur Führung des Bordbuchs | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Dieses Bordbuch umfasst 200 Seiten, nummeriert von 1 bis 200. Die Eintragungen müssen mit Tinte in lesbarer Schrift (z.B. Druckschrift) vorgenommen werden.
Die Eintragungen im Bordbuch müssen den geltenden Besatzungsvorschriften entsprechen. Bei Binnenwasserstraßen, deren Strecken nicht vollständig in den Geltungsbereich einer Besatzungsvorschrift fallen, müssen auch die Fahr- und Ruhezeiten berücksichtigt werden, die auf Abschnitten außerhalb des Geltungsbereichs der Vorschriften abgeleistet werden. Wenn für das Be- und Entladen, beispielsweise im Falle von Baggerarbeiten oder zum Manövrieren zwischen Be- und Entladestellen, aktive Fahrvorgänge erforderlich sind, ist die für diese Aktivitäten verwendete Zeit als Fahrzeit einzutragen. Die Tätigkeiten der Besatzungsmitglieder sind entsprechend ihren Funktionen unter Verwendung der entsprechenden Zahl einzutragen: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1 Schiffsführer | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
2 Steuermann | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
3 Bootsmann | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
4 Matrose | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
5 Decksmann | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
6 Leichtmatrose | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
7 Maschinist | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
8 Matrosen-Motorwart | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
9 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sehen die nationalen Vorschriften andere als die oben genannten Funktionen vor, so sind diese Funktionen unter Verwendung von Zahlen ab 9 unter Angabe der jeweiligen nationalen Bezeichnung einzutragen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Auf jeder Seite sind folgende Eintragungen zu machen:
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Seite 3 des Musters | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Seite 4 des Musters | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ruhezeiten | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Betriebsform * ... | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Anweisungen für die ausstellenden Behörden
Flagge: EU-Flagge, ZKR-Flagge oder Flagge eines Drittstaates soweit erforderlich.
Alle Einträge werden in UNICODE vorgenommen. Die Namen sind wie im Personalausweis oder Pass der betreffenden Person in UNICODE einzutragen.
Wird ein Name in UNICODE und in ASCII unterschiedlich geschrieben, so muss zusätzlich in Klammern eine Übertragung in ASCII erfolgen.
Die laufende Nummer des Bordbuchs ist im unteren Teil jeder Seite zu wiederholen.
Physische Merkmale des Zeugnisses: Farbe: Deckblatt 4, Grundfarbe der Innenseiten weiß. Format A4 quer nach ISO 216.
5. Muster der Zeugnisse über praktische Simulatorprüfungen
Wir, Name der Prüfungsstelle,
bestätigen mit dem Dokument Nummer ..., dass 1. Aktuelle(r) Name(n) des Inhabers 2. Aktuelle(r) Vorname(n) des Inhabers 3a. Geburtsdatum (TT/MM/JJJJ) 3b. Geburtsort (Stadt) die praktische Prüfung [zur Erlangung eines Befähigungszeugnisses als Schiffsführer] [und] [für eine besondere Berechtigung für das Fahren unter Radar] am Simulator (Name des Simulators), zugelassen durch (Name der zuständigen Behörde), bestanden hat. Ort und Datum der Ausstellung Unterschrift des Prüfers und Stempel der Prüfungsstelle |
Anweisungen:
Die Namen sind wie im Personalausweis oder Pass der betreffenden Person in UNICODE einzutragen.
Wird ein Name in UNICODE und in ASCII unterschiedlich geschrieben, so muss zusätzlich in Klammern eine Übertragung in ASCII erfolgen.
Bitte die zutreffende Prüfung auswählen und die andere Prüfung, falls nicht zutreffend, streichen.
Merkmale des Zeugnisses: Grundfarbe weiß. Format A4 nach ISO 216.
______________________
1) Richtlinie (EU) 2017/2397 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2017 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt und zur Aufhebung der Richtlinien 91/672/EWG und 96/50/EG des Rates (ABl. L 345 vom 27.12.2017 S. 53).
2) Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. L 257 vom 28.08.2014 S. 73).
3) Richtlinie (EU) 2017/2397 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2017 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt und zur Aufhebung der Richtlinien 91/672/EWG und 96/50/EG des Rates (ABl. L 345 vom 27.12.2017 S. 53).
4) Zu definieren.
ENDE |