Richtlinie (EU) 2019/1832 der Kommission vom 24. Oktober 2019 zur Änderung der Anhänge I, II und III der Richtlinie 89/656/EWG des Rates hinsichtlich rein technischer Anpassungen
(ABl. L 279 vom 31.10.2019 S. 35)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Richtlinie 89/656/EWG des Rates vom 30. November 1989 über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen durch Arbeitnehmer bei der Arbeit 1, insbesondere auf Artikel 9,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Grundsatz 10 der europäischen Säule sozialer Rechte 2, die am 17. November 2017 in Göteborg proklamiert wurde, besagt, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht auf ein gesundes, sicheres und geeignetes Arbeitsumfeld haben.
Das Recht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf ein hohes Gesundheitsschutz- und Sicherheitsniveau bei der Arbeit sowie auf ein Arbeitsumfeld, das ihren beruflichen Bedürfnissen entspricht und ihnen eine lange Teilnahme am Arbeitsmarkt ermöglicht, umfasst auch die Verwendung persönlicher Schutzausrüstungen am Arbeitsplatz, wenn Risiken nicht durch andere arbeitsorganisatorische Mittel, Maßnahmen, Methoden oder Verfahren vermieden oder ausreichend begrenzt werden können.
(2) Die Umsetzung der Richtlinien zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Arbeit, einschließlich der Richtlinie 89/656/EWG, wurde einer Expost-Bewertung, bezeichnet als REFIT-Bewertung, unterzogen.
Gegenstand der Bewertung waren die Relevanz der Richtlinien, die Forschung und neue wissenschaftliche Erkenntnisse in den betreffenden Bereichen.
Die in der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen 3 genannte REFIT-Bewertung kommt unter anderem zu dem Schluss, dass die Verwendung persönlicher Schutzausrüstungen ungefähr 40 % der Beschäftigten in der EU betrifft, da Risiken am Arbeitsplatz nicht auf andere Weise vermieden werden können, und dass die Schwierigkeiten, die bei der Umsetzung der Richtlinie 89/656/EWG entstanden sind, angegangen werden müssen.
(3) In ihrer Mitteilung "Sicherere und gesündere Arbeitsbedingungen für alle - Modernisierung der Rechtsvorschriften und Maßnahmen der EU im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz" 4 bekräftigte die Kommission, dass laut der REFIT-Bewertung der Rechtsvorschriften der Union im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz die einschlägigen Rechtsvorschriften in diesem Bereich im Allgemeinen wirksam und zweckmäßig sind, aber noch Spielraum für die Aktualisierung überholter Vorschriften und die Gewährleistung eines verbesserten, umfassenderen Schutzes sowie einer strikteren Einhaltung und besseren praktischen Durchsetzung der Rechtsvorschriften besteht.
Die Kommission unterstreicht die besondere Notwendigkeit einer Überprüfung der in Artikel 2 der Richtlinie 89/656/EWG festgelegten Definition persönlicher Schutzausrüstung und ihrer Verwendung bei verschiedenen Arbeiten und in verschiedenen Arbeitsbereichen.
(4) Die Richtlinie 89/656/EWG enthält Mindestvorschriften für die Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen durch Arbeitnehmer bei der Arbeit, die verwendet werden müssen, wenn die betreffenden Risiken durch kollektive technische Schutzmittel oder durch arbeitsorganisatorische Maßnahmen, Methoden oder Verfahren nicht vermieden oder ausreichend begrenzt werden können.
Um die Festlegung der nach Artikel 6 der Richtlinie 89/656/EWG erforderlichen allgemeinen Vorschriften zu erleichtern, finden sich in den Anhängen I, II und III der Richtlinie 89/656/EWG unverbindliche Leitlinien, welche die Auswahl der für die jeweiligen Risiken, Arbeiten und Arbeitsbereiche geeigneten Schutzausrüstungen erleichtern und unterstützen sollen.
(5) Die Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates 5 enthält die Bestimmungen bezüglich des Entwurfs, der Herstellung und der Vermarktung persönlicher Schutzausrüstungen.
In der genannten Verordnung wurde die Risikoeinstufung von Produkten geändert, um es den Arbeitgebern zu ermöglichen, den Zweck persönlicher Schutzausrüstungen nachzuvollziehen und für deren sachgemäße Verwendung zu sorgen; näher erläutert wird dies auch in den Leitlinien zu persönlichen Schutzausrüstungen 6, in denen die in der Verordnung (EU) 2016/425 genannten Verfahren und Aspekte präzisiert werden.
Die Anhänge I, II und III der Richtlinie 89/656/EWG sollten aktualisiert werden, um die Kohärenz mit der Einstufung von Risiken gemäß der Verordnung (EU) 2016/425 zu gewährleisten und sie an die in der genannten Verordnung verwendete Terminologie und die dort genannten Arten persönlicher Schutzausrüstungen anzupassen.
(6) Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 89/656/EWG sieht vor, dass die Arbeitgeber persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung stellen, die hinsichtlich ihrer Konzeption und Konstruktion den einschlägigen Unionsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechen.
Gemäß diesem Artikel müssen die Arbeitgeber, die ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern solche persönlichen Schutzausrüstungen zur Verfügung stellen, gewährleisten, dass diese den Anforderungen der Verordnung (EU) 2016/425 entsprechen.
(7) In Anhang I der Richtlinie 89/656/EWG findet sich eine Übersichtstabelle zur Ermittlung von Risiken im Hinblick auf die Verwendung persönlicher Schutzausrüstungen, in der die Risikoarten genannt werden, die am Arbeitsplatz in Bezug auf verschiedene Körperpartien, die durch eine persönliche Schutzausrüstung geschützt werden sollen, auftreten können. Anhang I sollte geändert werden, um neuen am Arbeitsplatz auftretenden Risikoarten Rechnung zu tragen und um die Kohärenz mit der üblichen Risikoeinstufung und Terminologie, insbesondere der Verordnung (EU) 2016/425, zu gewährleisten.
(8) Anhang II der Richtlinie 89/656/EWG, der eine zur Orientierung dienende, nicht erschöpfende Liste persönlicher Schutzausrüstungen enthält, sollte geändert werden, um den neuen in Anhang I der genannten Richtlinie identifizierten Risikoarten Rechnung zu tragen. Anhang II sollte auch dahingehend geändert werden, dass darin Beispiele für die derzeit auf dem Markt verfügbaren persönlichen Schutzausrüstungen im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/425 aufgenommen und die in der genannten Verordnung verwendete Terminologie übernommen wird.
(9) Anhang III der Richtlinie 89/656/EWG enthält eine zur Orientierung dienende, nicht erschöpfende Liste der Arbeiten bzw. der Arbeitsbereiche, für die die Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstungen erforderlich sein kann, wobei die Einstufungen der Risiken in Anhang I der genannten Richtlinie und die in deren Anhang II beschriebenen Arten persönlicher Schutzausrüstungen zusammengeführt werden. Anhang III der Richtlinie 89/656/EWG sollte neu strukturiert werden, um die Kohärenz zwischen der Terminologie und den Einstufungen in den drei Anhängen mit der Verordnung (EU) 2016/425 zu gewährleisten.
Dies wird es den Arbeitgebern in verschiedenen Arbeitsbereichen und Branchen erleichtern, die persönlichen Schutzausrüstungen zu ermitteln und bereitzustellen, die den spezifischen von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durchführten Arbeiten und den speziellen Risikoarten, denen sie dabei laut der Risikobewertung ausgesetzt sind, entsprechen.
(10) Der Beratende Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz wurde zu den Maßnahmen konsultiert, die sich aus der Annahme der Mitteilung der Kommission "Sicherere und gesündere Arbeitsbedingungen für alle - Modernisierung der Rechtsvorschriften und Maßnahmen der EU im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz" ergeben und erforderlich sind, damit die Rechtsvorschriften der Union im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz wirksam und zweckmäßig bleiben.
(11) In seiner am 6. Dezember 2017 angenommenen "Stellungnahme zur Modernisierung von sechs Arbeitsschutzrichtlinien, um sicherere und gesündere Arbeitsbedingungen für alle zu gewährleisten" 7 empfiehlt der Beratende Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz die Änderung der Richtlinie 89/656/EWG, um ihre Relevanz und Wirksamkeit zu erhöhen.
(12) In einer späteren, am 31. Mai 2018 angenommenen "Stellungnahme zu den technischen Aktualisierungen der Anhänge der Richtlinie über persönliche Schutzausrüstungen (89/656/EWG)" 8 empfiehlt der Beratende Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz eine spezifische Aktualisierung der Anhänge I, II und III der Richtlinie 89/656/EWG, wobei die jüngsten technologischen Entwicklungen in diesem Bereich berücksichtigt und die Kohärenz mit der Verordnung (EU) 2016/425 gewährleistet werden sollten.
(13) Bei der Vorbereitung der Aktualisierung der Anhänge I, II und III der Richtlinie 89/656/EWG erhielt die Kommission technische und wissenschaftliche Unterstützung durch Sachverständige aus den Mitgliedstaaten.
(14) Gemäß der von den Mitgliedstaaten und der Kommission am 28. September 2011 angenommenen Gemeinsamen Politischen Erklärung zu erläuternden Dokumenten 9 haben sich die Mitgliedstaaten verpflichtet, in begründeten Fällen zusätzlich zur Mitteilung ihrer Umsetzungsmaßnahmen ein oder mehrere Dokumente zu übermitteln, in denen der Zusammenhang zwischen den Bestandteilen einer Richtlinie und den entsprechenden Teilen nationaler Umsetzungsinstrumente erläutert wird.
(15) Die in dieser Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß Artikel 17 der Richtlinie 89/391/EWG des Rates 10 eingesetzten Ausschusses
- hat folgende Richtlinie erlassen:
Artikel 1
Die Anhänge I, II und III der Richtlinie 89/656/EWG erhalten die Fassung des Anhangs der vorliegenden Richtlinie.
Artikel 2
(1) Die Mitgliedstaaten setzen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie spätestens bis zum 20. November 2021 nachzukommen.
Sie teilen der Kommission unverzüglich den Wortlaut dieser Vorschriften mit.
Bei Erlass dieser Vorschriften nehmen die Mitgliedstaaten in den Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei der amtlichen Veröffentlichung auf die vorliegende Richtlinie Bezug.
Die Mitgliedstaaten regeln die Einzelheiten dieser Bezugnahme.
(2) Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission den Wortlaut der wichtigsten nationalen Vorschriften mit, die sie auf dem unter diese Richtlinie fallenden Gebiet erlassen.
Artikel 3
Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Artikel 4
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Brüssel, den 24. Oktober 2019
1) ABl. L 393 vom 30.12.1989 S. 18.
2) Europäische Säule sozialer Rechte, 2017, https://ec.europa.eu/commission/sites/beta-political/files/social-summit-european-pillar- social-rights-booklet_de.pdf
3) SWD(2017) 10 final.
4) COM(2017) 12.
5) Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG des Rates (ABl. L 81 vom 31.03.2016 S. 51).
6) PPE Regulation Guidelines - Guide to application of Regulation (EU) 2016/425 on personal protective equipment, https://ec.europa. eu/docsroom/documents/29201
7) Dokument 1718/2017 des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.
8) Dokument 443/18 des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.
9) ABl. C 369 vom 17.12.2011 S. 14.
10) Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit (ABl. L 183 vom 29.06.1989 S. 1)
.
1. Anhang I der Richtlinie 89/656/EWG erhält folgende Fassung:
"Anhang I
Risiken in Bezug auf die durch PSA zu schützenden Körperteile *
*) Diese Liste der Risiken/Körperteile kann nicht als erschöpfend erachtet werden.
Die Notwendigkeit einer PSA und deren Merkmale werden anhand der Risikobewertung gemäß den Bestimmungen dieser Richtlinie ermittelt.
2. Anhang II der Richtlinie 89/656/EWG erhält folgende Fassung:
"Anhang II
Nicht erschöpfende Liste persönlicher Schutzausrüstungen unter Berücksichtigung der Risiken, vor denen sie schützen
Ausrüstungen für den KOPFSCHUTZ
- Helme und/oder Kappen/Kopfmasken/Kopfkappen zum Schutz gegen
- Stöße durch herabfallende oder herausgeschleuderte Gegenstände
- Aufprall auf ein Hindernis
- mechanische Risiken (Perforation, Abschürfungen)
- statische Kompression (seitliche Quetschverletzung)
- thermische Risiken (Feuer, Hitze, Kälte, heiße Festkörper, einschließlich Flüssigmetall)
- Stromschlag und bei Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen
- chemische Risiken
- nicht-ionisierende Strahlung (UV-, Infrarot-, Sonnen- oder Schweißstrahlung)
- Haarnetze zum Schutz vor Verfangen
Ausrüstungen für den SCHALLSCHUTZ
- Kapselgehörschützer (einschließlich z.B. Kapselgehörschützer mit Arbeitsschutzhelm-Befestigung, aktive Geräuschminderungskapselgehörschützer, Kapselgehörschützer mit Kommunikationseinrichtung)
- Gehörschutzstöpsel (einschließlich z.B. pegelabhängige Gehörschutzstöpsel, maßgeschneiderte Gehörschutzstöpsel)
Ausrüstungen für den AUGEN- UND GESICHTSSCHUTZ
- Brillen, Schutzmasken und Schutzschilde (sofern erforderlich mit Korrekturlinsen) zum Schutz gegen
- mechanische Risiken
- thermische Risiken
- nicht-ionisierende Strahlung (UV-, Infrarot-, Sonnen- oder Schweißstrahlung)
- ionisierende Strahlung
- chemische und biologische Arbeitsstoffe in fester und flüssiger Form und als Aerosole
Ausrüstungen für den ATEMSCHUTZ
- Filtereinrichtungen zum Schutz gegen
- Partikel
- Gase
- Partikel und Gase
- Aerosole in fester und/oder flüssiger Form
- Isolierende Geräte, auch mit Luftzufuhr
- Geräte zur Selbstrettung
- Tauchausrüstungen
Ausrüstungen für den HAND- UND ARMSCHUTZ
- Handschuhe (einschließlich Fäustlingen und Armschutz) zum Schutz gegen
- mechanische Risiken
- thermische Risiken (Hitze, Flammen und Kälte)
- Stromschlag und bei Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen (antistatisch, leitfähig, isolierend)
- chemische Risiken
- biologische Arbeitsstoffe
- ionisierende Strahlung und radioaktive Kontamination
- nicht-ionisierende Strahlung (UV-, Infrarot-, Sonnen- oder Schweißstrahlung)
- Risiken durch Schwingungen
- Fingerlinge
Ausrüstungen für den FUSS- UND BEINSCHUTZ und Rutschschutz
- Schuhwerk (z.B. Schuhe, einschließlich unter bestimmten Umständen Clogs, Stiefel, eventuell mit Stahlkappen) zum Schutz gegen
- mechanische Risiken
- Rutschgefahr
- thermische Risiken (Hitze, Flammen und Kälte)
- Stromschlag und bei Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen (antistatisch, leitfähig, isolierend)
- chemische Risiken
- Risiken durch Schwingungen
- biologische Risiken
- Abnehmbare Spannschützer zum Schutz gegen mechanische Risiken
- Knieschützer zum Schutz gegen mechanische Risiken
- Gamaschen zum Schutz gegen mechanische, thermische und chemische Risiken sowie biologische Arbeitsstoffe
- Zubehör (z.B. Krampen, Steigeisen)
HAUTSCHUTZ - HAUTSCHUTZCREMES 1
- Es könnte Hautschutzcremes geben zum Schutz gegen
- nicht-ionisierende Strahlung (UV-, Infrarot-, Sonnen- oder Schweißstrahlung)
- ionisierende Strahlung
- Chemikalien
- biologische Arbeitsstoffe
- thermische Risiken (Hitze, Flammen und Kälte)
Ausrüstungen für den KÖRPERSCHUTZ/SONSTIGEN HAUTSCHUTZ
- Persönliche Schutzausrüstungen zum Schutz gegen Stürze aus der Höhe, z.B. Höhensicherungsgeräte, Auffanggurte, Sitzgurte, Haltegurte und Verbindungsmittel für Haltegurte, Falldämpfer, Steigschutzeinrichtungen einschließlich Führung, Seileinstellvorrichtungen, Anschlageinrichtungen, die nicht ständig befestigt sein müssen und vor ihrer Verwendung keine Befestigungsarbeiten erfordern, Verbindungen, Haltegurte, Rettungsgurte
- Schutzkleidung, einschließlich Ganzkörperschutz (z.B. Anzüge, Overalls) und Teilkörperschutz (z.B. Gamaschen, Hosen, Jacken, Westen, Schürzen, Knieschützer, Kapuzen, Kopfmasken) zum Schutz gegen
- mechanische Risiken
- thermische Risiken (Hitze, Flammen und Kälte) - Chemikalien
- biologische Arbeitsstoffe
- ionisierende Strahlung und radioaktive Kontamination
- nicht-ionisierende Strahlung (UV-, Infrarot-, Sonnen- oder Schweißstrahlung)
- Stromschlag und bei Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen (antistatisch, leitfähig, isolierend)
- Verfangen und Einklemmen
- Rettungswesten zum Schutz vor Ertrinken und Schwimmhilfen
- PSA zur optischen Signalisierung der Anwesenheit des Benutzers"
1) Unter bestimmten Umständen könnten ausgehend von der Risikobewertung Hautschutzcremes zusammen mit anderen PSA verwendet werden, um die Haut des Arbeitnehmers vor entsprechenden Risiken zu schützen.
Hautschutzcremes sind in den Geltungsbereich der Richtlinie
89/656/EWG fallende PSA, da diese Art von Ausrüstung unter bestimmten Umständen als "Zusatzausrüstung" im Sinne von Artikel 2 der genannten Richtlinie zu erachten ist. Hautschutzcremes sind jedoch keine PSA im Sinne der Definition in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU)
2016/425.
3. Anhang III der Richtlinie 89/656/EWG erhält folgende Fassung:
"Anhang III
Nicht erschöpfende Liste der Arbeiten bzw. der Arbeitsbereiche, für die die Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstungen erforderlich sein kann *
*) Die Notwendigkeit einer PSA und deren Merkmale werden anhand der Risikobewertung gemäß den Bestimmungen dieser Richtlinie ermittelt.
I. Physikalische Risiken
Risiken | Betroffener Körperteil Art von PSA | Beispiele für Arbeiten, bei denen die Verwendung der entsprechenden Art von PSA erforderlich sein kann * | Branche und Arbeitsbereiche |
Physik - Mechanik |
Stöße durch herabfallende oder herausgeschleuderte Gegenstände, durch Aufprall auf ein Hindernis und durch Hochdruckstrahl | Schädel Schutzhelme |
- Arbeiten auf, unter oder in der Nähe von Gerüsten und hochgelegenen Arbeitsplätzen
- Rohbau- und Straßenbauarbeiten
- Ein- und Ausschalarbeiten
- Gerüstmontage- und Verlegearbeiten
- Montage- und Installationsarbeiten
- Abrissarbeiten
- Sprengarbeiten
- Arbeiten in Gruben, Gräben, Schächten und Stollen
- Arbeiten im Bereich von Aufzügen, Hebezeugen, Kranen und Fördermitteln
- Arbeiten im Bergbau unter und über Tage und in Steinbrüchen
- -Arbeiten in Industrieöfen, Behältern, Apparaten, Silos, Bunkern und Rohrleitungen
- Schlacht- und Zerlegungsarbeiten
- Handhabung von Lasten oder Transport- und Lagerarbeiten
- Forstarbeiten
- Arbeiten an Stahlbrücken, Stahlhochbauten, Stahlwasserbauten, Hochofen-, Stahlwerks- und Walzwerksanlagen, Großbehältern, Großrohrleitungen, Kessel- und Kraftwerksanlagen
- Erd- und Felsarbeiten
- Arbeiten mit Bolzensetzgeräten
- Arbeiten in Hochofenanlagen, Direktreduktionsanlagen, Stahlwerken, Walzwerken, Metallhütten, Hammer- und Gesenkschmieden sowie Gießereien
- Arbeiten unter Verwendung von Fahrrädern und mechanisch betriebenen Rädern
|
- Hochbau
- Ingenieurbau
- Maschinenbau, Installation und Wartung
- Arbeiten im Schiffbau
- Arbeiten im Bergbau
- Energieerzeugung
- Infrastrukturbau und -unterhaltung
- Eisen- und Stahlindustrie
- Schlachthöfe
- Arbeiten im Eisenbahnrangierdienst
- Häfen, Transport und Logistik
- Forstwirtschaft
|
| Augen und/oder Gesicht Brillen, Schutzmasken und Schutzschilde |
- Schweiß-, Schleif- und Trennarbeiten
- Manuelle Hammerarbeiten
- Stemm- und Meißelarbeiten
- Steinbearbeitung und Steinverarbeitung
- Arbeiten mit Bolzensetzgeräten
- Arbeiten an Zerspanungsmaschinen für Kleinspäne
- Gesenkschmiedearbeiten
- Zerkleinerung und Beseitigung von Scherben
- Strahlarbeiten mit körnigem Strahlmittel
- Verwendung von Motorsensen oder Kettensägen
- Zahnärztliche und chirurgische Eingriffe
|
- Hochbau
- Ingenieurbau
- Maschinenbau, Installation und Wartung
- Arbeiten im Schiffbau
- Arbeiten im Bergbau
- Energieerzeugung
- Infrastrukturbau und -unterhaltung
- Eisen- und Stahlindustrie
- Metall- und Holzindustrie
- Steinbearbeitungsarbeiten
- Gartenarbeiten
- Gesundheitsversorgung
- Forstwirtschaft
|
| Füße und Beine (Teile) Sicherheitsschuhe (oder Stiefel usw.) oder Schuhe mit Schutzkappen Schuhe mit Mittelfußschutz |
- Rohbau- und Straßenbauarbeiten
- Einschal- und Ausschalarbeiten
- Gerüstmontage- und Verlegearbeiten
- Abrissarbeiten
- Sprengarbeiten
- Be- und Verarbeitung von Steinen
- Schlacht- und Zerlegungsarbeiten
- Transport- und Lagerarbeiten
- Handhabung von Formen in der keramischen Industrie
- Arbeiten mit Gefrierfleischblöcken und Konservengebinden
- Flachglas- und Hohlglasherstellung sowie -be- und -verarbeitung
- Umbau- und Instandhaltungsarbeiten
- Forstarbeiten
- Betonbau und Fertigteilbau mit Ein- und Ausschalarbeiten
- Arbeiten auf Bauhöfen und Lagerplätzen
- Dacharbeiten
- Arbeiten an Stahlbrücken, Stahlhochbauten, Masten, Türmen, Aufzügen, Stahlwasserbauten, Hochöfen, Stahlwerks- und Walzwerksanlagen, Großbehältern, Großrohrleitungen, Krananlagen, Kessel- und Kraftwerksanlagen
- Ofenbauarbeiten, Heizungs-, Lüftungs- und Metallbaumontagearbeiten
- Arbeiten in Hochofenanlagen, Direktreduktionsanlagen, Stahlwerken, Walzwerken, Metallhütten, Hammer- und Gesenkschmieden, Warmpresswerken und Ziehereien
- Arbeiten in Steinbrüchen, im Bergbau über Tage und bei Haldenabtragungen
- Handhabung von Formen in der keramischen Industrie
- Beschichtungsarbeiten im Ofenbereich der keramischen Industrie
- Arbeiten im Eisenbahnrangierdienst
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- Hochbau
- Ingenieurbau
- Maschinenbau, Installation und Wartung
- Arbeiten im Schiffbau
- Arbeiten im Bergbau
- Energieerzeugung
- Infrastrukturbau und -unterhaltung
- Eisen- und Stahlindustrie
- Schlachthöfe
- Logistikunternehmen
- Herstellendes Gewerbe
- Glasindustrie
- Forstwirtschaft
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Stürze durch Ausgleiten | Füße Gegenstände, Rutschfeste Schuhe |
- Arbeiten auf rutschigen Flächen
- Arbeiten in feuchten Umgebungen
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- Hochbau
- Ingenieurbau
- Arbeiten im Schiffbau
- Schlachthof
- Reinigung
- Lebensmittelindustrie
- Gartenarbeiten
- Fischereisektor
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Stürze aus der Höhe | Gesamter Körper PSA, die Stürze verhindern oder unterbrechen |
- Gerüstarbeiten
- Fertigteilmontage
- Arbeiten an Masten
- Dacharbeiten
- Arbeiten auf vertikalen oder geneigten Flächen
- Arbeiten in hochgelegenen Kranfahrerkabinen
- Arbeiten in hochgelegenen Führerkabinen von Regalbedienungsgeräten
- Arbeiten an hochgelegenen Stellen von Bohrtürmen
- Arbeiten in Schächten und Kanälen
|
- Hochbau
- Ingenieurbau
- Arbeiten im Schiffbau
- Infrastruktur-Unterhaltung
|
Schwingungen | Hände Schutzhandschuhe |
- Arbeiten mit Handwerkzeugen
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- Herstellendes Gewerbe
- Bauarbeiten
- Ingenieurbau
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Statische Kompression von Körperteilen | Knie (Teile des Beins) Knieschützer |
- Installation von Bausteinen, Ziegeln und Bodenplatten
| |
Füße Schuhe mit Schutzkappen |
- Abrissarbeiten
- Handhabung von Lasten
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- Hochbau
- Ingenieurbau
- Transport- und Lagerarbeiten
- Instandhaltung
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Mechanische Verletzungen (Abschürfungen, Perforationen, Schnitte, Bisse, Wunden oder Stiche) | Augen und/oder Gesicht Brillen, Schutzmasken, Schutzschilde |
- Arbeiten mit Handwerkzeugen
- Schweiß- und Schmiedearbeiten
- Schleif- und Trennarbeiten
- Meißelarbeiten
- Steinbearbeitung und Steinverarbeitung
- Arbeiten an Zerspanungsmaschinen für Kleinspäne
- Gesenkschmiedearbeiten
- Zerkleinerung und Beseitigung von Scherben
- Strahlarbeiten mit körnigem Strahlmittel
- Verwendung von Motorsensen oder Kettensägen
|
- Hochbau
- Ingenieurbau
- Arbeiten im Schiffbau
- Arbeiten im Bergbau
- Energieerzeugung
- Infrastruktur-Unterhaltung
- Eisen- und Stahlindustrie
- Metall- und Holzindustrie
- Steinbearbeitungsarbeiten
- Gartenarbeiten
- Forstwirtschaft
|
Hände Mechanische Schutzhandschuhe |
- Arbeiten mit Stahlrahmen
- Umgang mit scharfkantigen Gegenständen, jedoch nicht bei Maschinenarbeiten, wenn die Gefahr des Erfasstwerdens der Handschuhe besteht
- Regelmäßige Schneidearbeiten mit Handmesser im Bereich der Produktion und Schlachtung
- Auswechseln von Messern an Schneidemaschinen
- Forstarbeiten
- Gartenarbeiten
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- Hochbau
- Ingenieurbau
- Arbeiten im Schiffbau
- Infrastruktur-Unterhaltung
- Herstellendes Gewerbe
- Lebensmittelindustrie
- Schlachtarbeiten
- Forstwirtschaft
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Unterarme Armschutz |
- Ausbein- und Zerlegearbeiten
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- Lebensmittelindustrie
- Schlachtarbeiten
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Rumpf/Bauch/Beine Schutzschürze, Gamaschen Durchdringungsfeste Hosen (schnittfeste Hosen) |
- Regelmäßige Schneidearbeiten mit Handmesser im Bereich der Produktion und Schlachtung
- Forstarbeiten
|
- Lebensmittelindustrie
- Schlachtarbeiten
- Forstwirtschaft
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Füße Durchtrittsichere Schuhe |
- Rohbau- und Straßenbauarbeiten
- Abrissarbeiten
- Ein- und Ausschalarbeiten
- Forstarbeiten
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- Hochbau
- Ingenieurbau
- Arbeiten im Schiffbau
- Arbeiten im Bergbau
- Forstwirtschaft
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Verfangen und Einklemmen | Gesamter Körper Schutzkleidung für Bereiche, in denen ein Risiko des Verfangens in beweglichen Teilen besteht |
- Verfangen in Maschinenteilen
- Erfasstwerden in Maschinenteilen
- Erfasstwerden von Kleidung in Maschinenteilen
- Fortgerissenwerden
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- Maschinenbau
- Herstellung von schweren Maschinen
- Ingenieurwesen
- Baugewerbe
- Landwirtschaft
|
Physik - Lärm |
Lärm | Gehör Gehörschützer |
- Arbeiten an Metallpressen
- Arbeiten mit Pressluftwerkzeugen
- Arbeiten des Bodenpersonals auf Flughäfen
- Arbeiten mit Elektrowerkzeugen
- Sprengarbeiten
- Rammarbeiten
- Arbeiten in der Holz- und Textilindustrie
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- Metallindustrie
- Herstellendes Gewerbe
- Hochbau
- Ingenieurbau
- Luftfahrtsektor
- Arbeiten im Bergbau
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Physik - Thermik |
Hitze und/oder Feuer | Gesicht/gesamter Kopf Schweißkopfschilder, Helme/Kappen gegen Hitze oder Feuer, Schutzkapuzen zum Schutz gegen Hitze und/ oder Flammen |
- Arbeiten bei hohen Temperaturen, Strahlungshitze oder Feuer
- Arbeiten mit feuerflüssigen Massen oder beim Aufenthalt in deren Einwirkungsbereich
- Arbeiten mit Schweißpistolen
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- Eisen- und Stahlindustrie
- Metallindustrie
- Instandhaltungsdienstleistungen
- Herstellendes Gewerbe
|
Rumpf/Bauch/Beine Schutzschürze, Gamaschen |
- Schweiß- und Schmiedearbeiten
- Gießereiarbeiten
|
- Eisen- und Stahlindustrie
- Metallindustrie
- Instandhaltungsdienstleistungen
- Herstellendes Gewerbe
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Hände Schutzhandschuhe zum Schutz gegen Hitze und/ oder Flammen |
- Schweiß- und Schmiedearbeiten
- Arbeiten bei hohen Temperaturen, Strahlungshitze oder Feuer
- Arbeiten mit feuerflüssigen Massen oder beim Aufenthalt in deren Einwirkungsbereich
|
- Eisen- und Stahlindustrie
- Metallindustrie
- Instandhaltungsdienstleistungen
- Herstellendes Gewerbe
|
Unterarme Ärmel |
- Schweiß- und Schmiedearbeiten
- Arbeiten mit feuerflüssigen Massen oder beim Aufenthalt in deren Einwirkungsbereich
|
- Eisen- und Stahlindustrie
- Metallindustrie
- Instandhaltungsdienstleistungen
- Herstellendes Gewerbe
|
Füße Schuhwerk zum Schutz gegen Hitze und/oder Flammen |
- Arbeiten mit feuerflüssigen Massen oder beim Aufenthalt in deren Einwirkungsbereich
|
- Eisen- und Stahlindustrie
- Metallindustrie
- Instandhaltungsdienstleistungen
- Herstellendes Gewerbe
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Ganzer Körper/ Teile des Körpers Schutzkleidung zum Schutz gegen Hitze und/oder Flammen |
- Arbeiten bei hohen Temperaturen, Strahlungshitze oder Feuer
|
- Eisen- und Stahlindustrie
- Metallindustrie
- Forstwirtschaft
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Kälte | Hände Schutzhandschuhe zum Schutz gegen Kälte Füße Schuhwerk zum Schutz gegen Kälte |
- Arbeiten im Freien bei Regen oder extremer Kälte
- Arbeiten in Tiefkühlräumen
- Arbeiten mit Kryoflüssigkeiten
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- Hochbau
- Ingenieurbau
- Arbeiten im Schiffbau
- Arbeiten im Bergbau
- Lebensmittelindustrie
- Landwirtschaft und Fischerei
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Ganzer Körper/Teile des Körpers, einschl.
Kopf Schutzkleidung zum Schutz gegen Kälte |
- Arbeiten im Freien bei Regen oder Kälte
- Arbeiten in Tiefkühlräumen
|
- Hochbau
- Ingenieurbau
- Arbeiten im Schiffbau
- Arbeiten im Bergbau
- Lebensmittelindustrie
- Landwirtschaft und Fischerei
- Transport- und Lagerarbeiten
|
Physik - Elektrizität |
Stromschlag (direkter oder indirekter Kontakt) | Gesamter Kopf Elektrisch isolierende Helme Hände Elektrisch isolierende Handschuhe Füße Elektrisch isolierende Schuhe Ganzer Körper/Hände/Füße Leitfähige PSA, die von fachkundig geschultem Personal bei Arbeiten an Teilen mit einer nominalen Spannung von bis zu 800 kV AC und 600 kV getragen werden |
- Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen
- Arbeiten an Elektroanlagen
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- Energieerzeugung
- Übertragung und Verteilung von Elektrizität
- Instandhaltung von Industrieanlagen
- Hochbau
- Ingenieurbau
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Statische Elektrizität | Hände Antistatische Handschuhe Füße Antistatische/Leitfähige Schuhe Gesamter Körper Antistatische Bekleidung |
- Handhabung von Kunststoff und Gummi
- Kippen oder Schütten in Sammelbehälter
- Arbeiten in der Nähe von hoch aufgeladenen Elementen wie Förderbändern
- Handhabung von Sprengstoffen
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- Herstellendes Gewerbe
- Futtermittelindustrie
- Einsack- und Verpackungsanlagen
- Produktion, Lagerung oder Transport von Sprengstoffen
|
Physik - Strahlung |
| Kopf Kappen und Helme | |
- Fischerei und Landwirtschaft
- Hochbau
- Ingenieurbau
|
Nicht-ionisierende Strahlung, einschließlich Sonnenlicht (ausgenommen direkte Beobachtung) | Augen Schutzbrillen, Schutzmasken und Schutzschilde |
- Arbeiten bei Strahlungshitze
- Arbeiten an Hochöfen
- Arbeiten mit Lasern
- Arbeiten im Freien
- Schweißen und Brennschneiden
- Glasblasen
- Entkeimungslampen
|
- Eisen- und Stahlindustrie
- Herstellendes Gewerbe
- Fischerei und Landwirtschaft
|
| Ganzer Körper (Haut) PSA als Schutz gegen natürliche und künstliche UV-Strahlen |
- Arbeiten im Freien
- Elektrische Schweißarbeiten
- Entkeimungslampen
- Xenonlampen
|
- Hochbau
- Ingenieurbau
- Arbeiten im Schiffbau
- Arbeiten im Bergbau
- Energieerzeugung
- Infrastruktur-Unterhaltung
- Fischerei und Landwirtschaft
- Forstwirtschaft
- Gartenarbeiten
- Lebensmittelindustrie
- Kunststoffindustrie
- Druckindustrie
|
Ionisierende Strahlung | Augen Schutzbrillen/-masken zum Schutz gegen ionisierende Strahlung Hände Schutzhandschuhe zum Schutz gegen ionisierende Strahlung |
- Arbeiten in Röntgeneinrichtungen
- Arbeiten im Bereich der medizinischen Röntgendiagnose
- Arbeiten mit radioaktiven Produkten
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- Gesundheitsversorgung
- Tierärztliche Versorgung
- Wiederaufbereitungsanlage für radioaktive Abfälle
- Energieerzeugung
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Rumpf/Bauch/Teile des Körpers Schutzschürze gegen Röntgenstrahlen /Mantel/Weste/Schürze als Schutz gegen Röntgenstrahlen |
- Arbeiten in Röntgeneinrichtungen
- Arbeiten im Bereich der medizinischen Röntgendiagnose
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- Gesundheitsversorgung
- Tierärztliche Versorgung
- Zahnärztliche Versorgung
- Urologie
- Chirurgie
- Interventionelle Radiologie
- Laboratorien
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Kopf Kopfbekleidung und Kappen PSA zum Schutz gegen beispielsweise die Entwicklung von Hirntumoren |
- Medizinische Röntgen-Arbeitsplätze und -Einrichtungen
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- Gesundheitsversorgung
- Tierärztliche Versorgung
- Zahnärztliche Versorgung
- Urologie
- Chirurgie
- Interventionelle Radiologie
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Teile des Körpers PSA für den Schilddrüsenschutz PSA für den Keimdrüsenschutz |
- Arbeiten in Röntgeneinrichtungen
- Arbeiten im Bereich der medizinischen Röntgendiagnose
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- Gesundheitsversorgung
- Tierärztliche Versorgung
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Gesamter Körper Schutzkleidung zum Schutz gegen ionisierende Strahlung |
- Arbeiten im Bereich der medizinischen Röntgendiagnose
- Arbeiten mit radioaktiven Produkten
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- Energieerzeugung
- Wiederaufbereitungsanlage für radioaktive Abfälle
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II. Chemische Risiken (einschließlich Nanomaterialien)
Risiken | Betroffener Körperteil Art von PSA | Beispiele für Arbeiten, bei denen die Verwendung der entsprechenden Art von PSA erforderlich sein kann * | Branche und Arbeitsbereiche |
Chemie - Aerosole |
Feststoffe (Stäube, Dämpfe, Rauch, Fasern und Nanomaterialien) | Atmungssystem Atemschutzeinrichtungen zum Schutz vor Partikeln |
- Abrissarbeiten
- Sprengarbeiten
- Sandstrahlen und Polieren von Oberflächen
- Arbeiten in Präsenz von Asbest
- Verwendung von Materialien, die aus Nanopartikeln bestehen oder diese enthalten
- Schweißen
- Kaminreiniger
- Arbeiten an Futtern von Öfen und Pfannen, sofern mit Staub zu rechnen ist
- Arbeiten im Bereich von Ofenabstichen, sofern mit Schwermetallrauchen zu rechnen ist
- Arbeiten im Bereich der Hochofengicht
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- Hochbau
- Ingenieurbau
- Arbeiten im Schiffbau
- Arbeiten im Bergbau
- Eisen- und Stahlindustrie
- Metall- und Holzindustrie
- Automobilindustrie
- Steinbearbeitungsarbeiten
- Pharmaindustrie
- Gesundheitsdienstleistungen
- Zubereitung von Zytostatika
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Hände Chemische Schutzhandschuhe und Schutzcreme als zusätzlicher Schutz |
- Arbeiten in Präsenz von Asbest
- Verwendung von Materialien, die aus Nanopartikeln bestehen oder diese enthalten
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- Hochbau
- Ingenieurbau
- Arbeiten im Schiffbau
- Instandhaltung von Industrieanlagen
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Gesamter Körper Schutzkleidung als Schutz vor Feststoffpartikeln |
- Abrissarbeiten
- Arbeiten in Präsenz von Asbest
- Verwendung von Materialien, die aus Nanopartikeln bestehen oder diese enthalten
- Kaminreiniger
- Zubereitung von Pflanzenschutzmitteln
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- Hochbau
- Ingenieurbau
- Arbeiten im Schiffbau
- Instandhaltung von Industrieanlagen
- Landwirtschaft
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Augen Brillen/Schutzmasken und Schutzschilde |
- Holzarbeiten
- Straßenarbeiten
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- Bergbau
- Metall- und Holzindustrie
- Ingenieurbau
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Flüssige Phase (Dunst und Nebel) | Atmungssystem Atemschutzeinrichtungen zum Schutz vor Partikeln |
- Oberflächenbehandlung (z.B. Lackieren/Malerarbeiten, Sandstrahlen)
- Oberflächenreinigung
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- Metallindustrie
- Herstellendes Gewerbe
- Automobilindustrie
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Hände Chemische Schutzhandschuhe |
- Oberflächenbehandlung
- Oberflächenreinigung
- Arbeiten mit Flüssigkeitsstrahlern
- Arbeiten mit Säuren und Laugen, Desinfektionsmitteln und ätzenden Reinigungsmitteln
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- Metallindustrie
- Herstellendes Gewerbe
- Automobilindustrie
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Gesamter Körper Chemische Schutzkleidung |
- Oberflächenbehandlung
- Oberflächenreinigung
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- Metallindustrie
- Herstellendes Gewerbe
- Automobilindustrie
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Chemie - Flüssigkeiten |
Eintauchen Spritzer, Sprühwasser und Strahl | Hände Chemische Schutzhandschuhe |
- Arbeiten mit Flüssigkeitsstrahlern
- Arbeiten mit Säuren und Laugen, Desinfektionsmitteln und ätzenden Reinigungsmitteln
- Verarbeiten von Beschichtungsstoffen
- Gerbereiarbeiten
- Arbeiten im Friseurgewerbe und in Schönheitssalons
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- Textil- und Bekleidungsindustrie
- Reinigungsindustrie
- Automobilindustrie
- Schönheits- und Friseurbranche
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Unterarme Chemische Schutzärmel |
- Arbeiten mit Säuren und Laugen, Desinfektionsmitteln und ätzenden Reinigungsmitteln
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- Reinigung
- Chemieindustrie
- Reinigungsindustrie
- Automobilindustrie
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Füße Chemische Schutzstiefel |
- Arbeiten mit Flüssigkeitsstrahlern
- Arbeiten mit Säuren und Laugen, Desinfektionsmitteln und ätzenden Reinigungsmitteln
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- Textil- und Bekleidungsindustrie
- Reinigungsindustrie
- Automobilindustrie
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Gesamter Körper Chemische Schutzkleidung |
- Arbeiten mit Flüssigkeitsstrahlern
- Arbeiten mit Säuren und Laugen, Desinfektionsmitteln und ätzenden Reinigungsmitteln
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- Reinigung
- Chemieindustrie
- Reinigungsindustrie
- Automobilindustrie
- Landwirtschaft
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Chemie - Gase und Dämpfe |
Gase und Dämpfe | Atmungssystem Atemschutzeinrichtungen zum Schutz gegen Gase |
- Oberflächenbehandlung (z.B. Lackieren/Malerarbeiten, Sandstrahlen)
- Oberflächenreinigung
- Arbeiten in Gär- und Destillierräumen
- Arbeiten innerhalb von Tanks und Vergärungsanlagen
- Arbeiten in Behältern, engen Räumen und gasbeheizten Industrieöfen, sofern mit Gasgefahr oder Sauerstoffmangel zu rechnen ist
- Kaminreiniger
- Desinfektionsmittel und ätzende Reinigungsmittel
- Arbeiten im Bereich von Gasumsetzern und Gichtgasleitungen
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- Metallindustrie
- Automobilindustrie
- Herstellendes Gewerbe
- Reinigungsindustrie
- Herstellung alkoholischer Getränke
- Abwasserbehandlungsanlagen
- Abfallentsorgungsanlage
- Chemieindustrie
- Petrochemische Industrie
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Hände Chemische Schutzhandschuhe |
- Oberflächenbehandlung
- Oberflächenreinigung
- Arbeiten in Gär- und Destillierräumen
- Arbeiten innerhalb von Tanks und Vergärungsanlagen
- Arbeiten in Behältern, engen Räumen und gasbeheizten Industrieöfen, sofern mit Gasgefahr oder Sauerstoffmangel zu rechnen ist
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- Metallindustrie
- Automobilindustrie
- Herstellendes Gewerbe
- Herstellung alkoholischer Getränke
- Abwasserbehandlungsanlagen
- Abfallentsorgungsanlage
- Chemieindustrie
- Petrochemische Industrie
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Gesamter Körper Chemische Schutzkleidung |
- Oberflächenbehandlung
- Oberflächenreinigung
- Arbeiten in Gär- und Destillierräumen
- Arbeiten innerhalb von Tanks und Vergärungsanlagen
- Arbeiten in Behältern, engen Räumen und gasbeheizten Industrieöfen, sofern mit Gasgefahr oder Sauerstoffmangel zu rechnen ist
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- Metallindustrie
- Automobilindustrie
- Herstellendes Gewerbe
- Herstellung alkoholischer Getränke
- Abwasserbehandlungsanlagen
- Abfallentsorgungsanlage
- Chemieindustrie
- Petrochemische Industrie
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Augen Brillen, Schutzmasken und Schutzschilde |
- Spritzlackierung
- Holzarbeiten
- Bergbaubetrieb
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- Automobilindustrie
- Herstellendes Gewerbe
- Bergbau
- Chemieindustrie
- Petrochemische Industrie
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III. Biologische Arbeitsstoffe
Risiken | Betroffener Körperteil Art von PSA | Beispiele für Arbeiten, bei denen die Verwendung der entsprechenden Art von PSA erforderlich sein kann * | Branche und Arbeitsbereiche |
Biologische Arbeitsstoffe (enthalten in) - AEROSOLE |
Feststoffe und Flüssigkeiten | Atmungssystem Atemschutzeinrichtungen zum Schutz vor Partikeln |
- Arbeiten mit Kontakt mit dem menschlichen Körper und mit Flüssigkeiten und Gewebe tierischen Ursprungs
- Arbeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
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- Gesundheitsversorgung
- Tierkliniken
- Medizinische Labors
- Forschungslabors
- Altenheime
- Häusliche Pflege
- Abwasserbehandlungsanlagen
- Abfallentsorgungsanlage
- Lebensmittelindustrie
- Biochemieproduktion
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Hände Schutzhandschuhe zum Schutz vor Mikroorganismen Ganzer Körper/Teile des Körpers Schutzkleidung zum Schutz gegen biologische Arbeitsstoffe Augen und/oder Gesicht Schutzbrillen, Schutzmasken und Schutzschilde |
- Arbeiten mit Kontakt mit dem menschlichen Körper und mit Flüssigkeiten und Gewebe tierischen Ursprungs
- Arbeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
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- Gesundheitsversorgung
- Tierkliniken
- Medizinische Labors
- Forschungslabors
- Altenheime
- Häusliche Pflege
- Abwasserbehandlungsanlagen
- Abfallentsorgungsanlage
- Lebensmittelindustrie
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Biologische Arbeitsstoffe (enthalten in) - Flüssigkeiten |
Direkter und indirekter Kontakt | Hände Schutzhandschuhe zum Schutz vor Mikroorganismen Ganzer Körper/Teile des Körpers Schutzkleidung zum Schutz gegen biologische Arbeitsstoffe Augen und/oder Gesicht Schutzmasken und Schutzschilde |
- Arbeiten mit Kontakt mit dem menschlichen Körper und mit Flüssigkeiten und Gewebe tierischen Ursprungs (Bisse, Stiche)
- Arbeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
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- Gesundheitsversorgung
- Tierkliniken
- Medizinische Labors
- Forschungslabors
- Altenheime
- Häusliche Pflege
- Abwasserbehandlungsanlagen
- Abfallentsorgungsanlage
- Lebensmittelindustrie
- Forstwirtschaft
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Spritzer, Sprühwasser und Strahl | Hände Schutzhandschuhe zum Schutz vor Mikroorganismen |
- Arbeiten mit Kontakt mit dem menschlichen Körper und mit Flüssigkeiten und Gewebe tierischen Ursprungs
- Arbeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
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- Gesundheitsversorgung
- Tierkliniken
- Medizinische Labors
- Forschungslabors
- Altenheime
- Häusliche Pflege
- Abwasserbehandlungsanlagen
- Abfallentsorgungsanlage
- Lebensmittelindustrie
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Unterarme Schutzärmel zum Schutz vor Mikroorganismen |
- Arbeiten mit Kontakt mit dem menschlichen Körper und mit Flüssigkeiten und Gewebe tierischen Ursprungs
- Arbeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
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- Gesundheitsversorgung
- Tierkliniken
- Medizinische Labors
- Forschungslabors
- Altenheime
- Häusliche Pflege
- Abwasserbehandlungsanlagen
- Abfallentsorgungsanlage
- Lebensmittelindustrie
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Füße/Beine Schutzüberzüge für Stiefel und Gamaschen |
- Arbeiten mit Kontakt mit dem menschlichen Körper und mit Flüssigkeiten und Gewebe tierischen Ursprungs
- Arbeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
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- Gesundheitsversorgung
- Tierkliniken
- Medizinische Labors
- Forschungslabors
- Altenheime
- Häusliche Pflege
- Abwasserbehandlungsanlagen
- Abfallentsorgungsanlage
- Lebensmittelindustrie
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Gesamter Körper Schutzkleidung zum Schutz gegen biologische Arbeitsstoffe |
- Arbeiten mit Kontakt mit dem menschlichen Körper und mit Flüssigkeiten und Gewebe tierischen Ursprungs
- Arbeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
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- Gesundheitsversorgung
- Tierkliniken
- Medizinische Labors
- Forschungslabors
- Altenheime
- Häusliche Pflege
- Abwasserbehandlungsanlagen
- Abfallentsorgungsanlage
- Lebensmittelindustrie
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Biologische Arbeitsstoffe (enthalten in) - Materialien, Personen, Tieren usw. |
Direkter und indirekter Kontakt | Hände Schutzhandschuhe zum Schutz vor Mikroorganismen Ganzer Körper/Teile des Körpers Schutzkleidung zum Schutz gegen biologische Arbeitsstoffe Augen und/oder Gesicht Schutzmasken und Schutzschilde |
- Arbeiten mit Kontakt mit dem menschlichen Körper und mit Flüssigkeiten und Gewebe tierischen Ursprungs (Bisse, Stiche)
- Arbeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
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- Gesundheitsversorgung
- Tierkliniken
- Medizinische Labors
- Forschungslabors
- Altenheime
- Häusliche Pflege
- Abwasserbehandlungsanlagen
- Abfallentsorgungsanlage
- Lebensmittelindustrie
- Forstwirtschaft
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IV. Sonstige Risiken
Risiken | Betroffener Körperteil Art von PSA | Beispiele für Arbeiten, bei denen die Verwendung der entsprechenden Art von PSA erforderlich sein kann * | Branche und Arbeitsbereiche |
Mangelnde Sichtbarkeit | Gesamter Körper PSA zur optischen Signalisierung der Anwesenheit des Benutzers |
- Arbeiten in der Nähe rangierender Fahrzeuge
- Asphaltarbeiten und Straßenmarkierungsarbeiten
- Gleisbauarbeiten
- Fahren von Transportmitteln
- Arbeiten des Bodenpersonals auf Flughäfen
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- Hochbau
- Ingenieurbau
- Arbeiten im Schiffbau
- Arbeiten im Bergbau
- Transportleistungen und Beförderung von Personen
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Sauerstoffmangel | Atmungssystem Isolierende Atemschutzeinrichtungen |
- Arbeiten in abgeschlossenen Räumen
- Arbeiten in Gär- und Destillierräumen
- Arbeiten innerhalb von Tanks und Vergärungsanlagen
- Arbeiten in Behältern, engen Räumen und gasbeheizten Industrieöfen, sofern mit Gasgefahr oder Sauerstoffmangel zu rechnen ist
- Arbeiten in Schächten, Kanälen und anderen unterirdischen Räumen der Abwasserkanalisation
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- Herstellung alkoholischer Getränke
- Ingenieurbau
- Chemieindustrie
- Petrochemische Industrie
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Atmungssystem Tauchausrüstungen | | |
Ertrinken | Gesamter Körper Rettungsweste |
- Arbeiten im oder in der Nähe von Wasser
- Arbeiten auf See
- Arbeiten in einem Flugzeug
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- Fischereisektor
- Luftfahrtindustrie
- Hochbau
- Ingenieurbau
- Arbeiten im Schiffbau
- Docks und Häfen"
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| ENDE | |